Was für eine einfache, klar formulierte, logische Definition. In Deutschland macht man dagegen eine wortreich aufgeblähte Pseudowissenschaft aus der Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag.garfield336 hat geschrieben:(28 Feb 2017, 15:48)
Obwohl in Deutschland ist es villeicht anders als bei uns. ich gucke das mal nach
http://legilux.public.lu/eli/etat/leg/code/penal
Sehr schnell gefunden: code penal Luxembourg
übersetzung. Totschlag mit der Absicht jemanden zu töten wird Mord genannt. Es wird mit Lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet.
Berliner Raser wegen Mordes verurteilt
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Bei uns hier hat jemand die Schrittgeschwindigkeits Regel missachtet und den Bus mit 70 Km/h überholt, ein Passant wurde dann erfasst als er vor dem Bus über die Straße laufen wollte, die Hilfe kam zu spät, ich frag mich was nun mit dem Fahrer ist, ich hätte ihn lebenslang eingebuchtet.
https://www.tz.de/muenchen/stadt/truder ... 82944.html
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- garfield336
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Ich verstehe was du meinst. Ich bin mit der Strafe vollkommen einverstanden. (btw Totschlag kann auch Lebenslang bedeuten)Umetarek hat geschrieben:(28 Feb 2017, 16:11)
Naja, wenn ich mit 170 in den Weihnachtsmarkt fahre, kann ich mich hinterher auch nicht damit rausreden: "Das war ja nur eine Wette, ich wollte keinen umbringen". Der Kuhdamm ist da durchaus vergleichbar.
Nur mit der juristischen Definition Mord nicht.
Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Eine Frage aus echtem Interesse: Woraus geht beim Totschlagparagrafen hervor, dass das Töten mit Vorsatz geschehen sein muss? Ich glaube, dass es so ist, kann es aber im Gesetzestext selbst nicht finden. Ist das Gesetz wirklich so schlampig formuliert?PeterK hat geschrieben:(28 Feb 2017, 16:05)
Nein, das wäre eher "fahrlässige Tötung" (§222 StGB) - wenn Du nicht den Vorsatz hattest, ihn umzubringen.
Das deutsche Recht unterscheidet (auch bei Tötungen) zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz:
1. Du haust jemandem "eine rein" ohne ihn umbringen zu wollen und er stirbt -> Fahrlässige Tötung.
2. Du willst den anderen umbringen, es mangelt aber an niederen Beweggründen, grausamer/heimtückischer Weise oder der Absicht ein anderes Delikt zu verschleiern -> Totschlag.
3. Du willst den anderen umbringen, aber aus niederen Beweggründen, in grausamer/heimtückischer Weise oder in der Absicht ein anderes Delikt zu verschleiern -> Mord.
Das ist sehr vereinfacht dargestellt, aber es läuft in etwa darauf hinaus.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Das heisst ihr macht noch einen UnterschiedJulian hat geschrieben:(28 Feb 2017, 16:22)
Was für eine einfache, klar formulierte, logische Definition. In Deutschland macht man dagegen eine wortreich aufgeblähte Pseudowissenschaft aus der Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag.
Zwischen Töten mit Vorsatz und Mord.
- garfield336
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
gleich darunter steht:Julian hat geschrieben:(28 Feb 2017, 16:22)
Was für eine einfache, klar formulierte, logische Definition. In Deutschland macht man dagegen eine wortreich aufgeblähte Pseudowissenschaft aus der Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag.
wir machen also hier der Unterschied zwischen Töten mit Vorsatz und Töten mit langer Planung.
Art. 394
Le meurtre commis avec préméditation est qualifié assassinat. Il sera puni de la réclusion à vie.
Aber beides gibt Lebenlänglich, also ist es wurscht.
Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Ja, wobei niemand so richtig weiß, was sonstige niedrige Beweggründe sind. Die Unterscheidung ist verschwommen moralisch, nicht präzise juristisch geprägt. Der Unterscheid scheint vor allem zu sein, dass für Mord eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt werden muss, während dies im Falle des Totschlags nur möglich ist, die Strafe aber auch wesentlich niedriger ausfallen kann.garfield336 hat geschrieben:(28 Feb 2017, 16:31)
Das heisst ihr macht noch einen Unterschied
Zwischen Töten mit Vorsatz und Mord.
Ich glaube, dass viele Bürger eine andere Vorstelllung haben, in etwa so:
1) Ein Autofahrer überholt einen anderen an einer unübersichtlichen Stelle und knallt in ein entgegenkommendes Auto, dessen Fahrer stirbt. - Fahrlässige Tötung
2) Zwei Kneipenbesucher geraten über eine Nichtigkeit in Streit, der schließlich in einen Kampf mit Fäusten eskaliert. Ein Schlag gegen die Schläfe eines der Kontrahenten endet tödlich. - Totschlag
3) Ein Ehemann findet heraus, dass seine Frau ein Verhältnis mit einem anderen Mann hat. Er lauert diesem mit einem Messer auf und ersticht ihn. - Mord
Juristisch ist aber wohl 2) auch nur fahrlässige Tötung oder Körperverletzung mit Todesfolge. Wobei ich, wie gesagt, die Tötungsabsicht im Totschlagparagrafen nicht gefunden habe. Deutsche Gesetze sind leider nicht so klar formuliert wie französische oder amerikanische; sie sind für Juristen gemacht - Laien sollen sie gar nicht unbedingt verstehen, sondern die Interpretation der Obrigkeit überlassen.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Es gibt nichts, was dagegen spricht. Sich wie ein A....loch zu verhalten ist kein Anzeichen mangelnder Intelligenz.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Letzteres ist eher Körperverletzung mit Todesfolge.garfield336 hat geschrieben:(28 Feb 2017, 15:37)
Ich dachte immer, Mord wäre wenn man jemanden bewusst tötet. Totschlag eher sowas wie eine Tötung ohne es wirklich gewollt zu haben, es ist halt passiert. Man hat jemand einem reingehauen und der ist dann irgendwie nicht mehr zu sich gekommen.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Dieter Winter hat geschrieben:(28 Feb 2017, 12:42)
Steht jetzt wo genau?
Im Jura Forum ist der Vorsatz als wesentliches Merkmal gelistet:
http://www.juraforum.de/lexikon/mord
STGB Parag. 211
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
https://dejure.org/gesetze/StGB/211.html
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Mord ist Mord ja. Aber Mord ist eben auch wer einen Menschen mit gemeingefährlichen Mittelb tötet. Egal ob vorsätzlich oder nicht.PeterK hat geschrieben:(28 Feb 2017, 13:08)
"Mord" bedarf (als subjektiven Tatbestand) des Vorsatzes bezüglich des objektiven Tatbestandes. Deswegen gibt es übrigens auch keinen "fahrlässigen Mord".
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Nun, beide sind vorbestraft, haben in dem Alter keine Ausbildung (abgeschlossen), brauchen ein Auto um sich was zu beweisen, begeben sich in erhebliche Gefahr, etc... spricht nicht für besonders intelligente Menschen.Dampflok94 hat geschrieben:(28 Feb 2017, 16:43)
Es gibt nichts, was dagegen spricht. Sich wie ein A....loch zu verhalten ist kein Anzeichen mangelnder Intelligenz.
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Wenn ich mir die drei ansehe:
-Mord
-Totschlag
-Fahrlässige Tötung
Doch recht komplex gehalten.
Nimmt man
-Körperverletzung mit Todesfolge noch dazu wird es noch komplexer.
Die Paragraphen sind:
211 StGB
212 StGB
222 StGB
227 StGb
Aber doch recht wirr...
-Mord
-Totschlag
-Fahrlässige Tötung
Doch recht komplex gehalten.
Nimmt man
-Körperverletzung mit Todesfolge noch dazu wird es noch komplexer.
Die Paragraphen sind:
211 StGB
212 StGB
222 StGB
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Aber doch recht wirr...
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Wie sich die Hartzer ein Auto dieser Preisklasse leisten können ist leider nicht verhandelt worden, das in Verbindung mit dem arabischen Migrationshintergrund lässt allerdings nur einen Schluss zu. Hoffentlich verrottet er im Knast.
Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Mangelnde Ausbildung / sich Beweisen müssen haben nicht zwangsläufig etwas mit Intelligenz oder dem Mangel zu tun.jack000 hat geschrieben:(28 Feb 2017, 16:59)
Nun, beide sind vorbestraft, haben in dem Alter keine Ausbildung (abgeschlossen), brauchen ein Auto um sich was zu beweisen, begeben sich in erhebliche Gefahr, etc... spricht nicht für besonders intelligente Menschen.
Intelligenz ist vorgegeben, Bildung nicht.
Du kannst sehr intelligent sein, wenn du aber eine gewisse Bildung nicht genossen hast, Krankheit, äussere Umstände etc....
Auch Profilierungssucht muss nicht mit mangelnder Intelligenz zu tun haben. Siehe Narzissmus.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Eigentlich kommen die Juristen damit ganz gut zurecht. Nur der Eventualvorsatz macht die Sache etwas kompliziert.Eiskalt hat geschrieben:(28 Feb 2017, 17:01)
Wenn ich mir die drei ansehe:
-Mord
-Totschlag
-Fahrlässige Tötung
Doch recht komplex gehalten.
Nimmt man
-Körperverletzung mit Todesfolge noch dazu wird es noch komplexer.
Die Paragraphen sind:
211 StGB
212 StGB
222 StGB
227 StGb
Aber doch recht wirr...
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Das deutsche StGB ist IMO sehr klar und klug aufgebaut. Deine Frage, woraus beim Totschlagparagrafen hervorgehe, dass das Töten mit Vorsatz geschehen sein muss, beantwortet sich aus § 15 StGB:Julian hat geschrieben:(28 Feb 2017, 16:25)
Eine Frage aus echtem Interesse: Woraus geht beim Totschlagparagrafen hervor, dass das Töten mit Vorsatz geschehen sein muss? Ich glaube, dass es so ist, kann es aber im Gesetzestext selbst nicht finden. Ist das Gesetz wirklich so schlampig formuliert?
Damit erspart man sich, das in jedem Paragrafen erneut formulieren zu müssen.§ 15
Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln
Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.
Zuletzt geändert von PeterK am Di 28. Feb 2017, 17:11, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
In dem Falle war es noch mehr, den Rasern fehle jede Einsicht in die Folgenschwere ihres Verhaltens und jede Empathie für die Geschädigten. Alleine wegen Paragraph 1 der StVo darf man solchen Menschen im Straßenverker nie mehr ein motorisiertes Fahrzeug mehr fahren lassen. Das wäre noch das mindeste um Schaden von der Gesellschaft für die Zukunft abzuwehren.schokoschendrezki hat geschrieben:(28 Feb 2017, 13:13)
Für mein Gefühl liegt zwischen dem was sonst so übrlicherweise für fahrlässige Tötung im Straßenverkehr verhängt wird (ich glaube maximal 5 Jahre, in der Praxis aber meist weniger (?)) und dem nun verhängten Urteil einfach eine zu große Lücke. Was will man mit Leuten machen, die - nur mal angenommen - regelrecht eine Wette abschließen, wer bei einem Autorennen, sich traut, tatsächlich absichtlich jemanden umzufahren?
"Die Erde ist ein Irrenhaus. Dabei könnte das bis heute erreichte Wissen der Menschheit aus ihr ein Paradies machen." Joseph Weizenbaum
Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Trotzdem ist es doch recht komplex oder nicht?Dampflok94 hat geschrieben:(28 Feb 2017, 17:05)
Eigentlich kommen die Juristen damit ganz gut zurecht. Nur der Eventualvorsatz macht die Sache etwas kompliziert.
Ist wie man Paragraph 32 StGB Notwehr:
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Jetzt könnte man so argumentieren wenn einer auf mich zukommt und mich zusammenschlagen will, dann dürfte ich die Person niederschiessen.
Aber da würde dann ja wieder die Verhältnismassigkeit kommen.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Die Autos sind nicht teuer. Ein a6 4f bekommt man ab 5000€Boracay hat geschrieben:(28 Feb 2017, 17:01)
Wie sich die Hartzer ein Auto dieser Preisklasse leisten können ist leider nicht verhandelt worden, das in Verbindung mit dem arabischen Migrationshintergrund lässt allerdings nur einen Schluss zu. Hoffentlich verrottet er im Knast.
Jeh nach Baujahr und Ausstattung. Ein 3.0tdi mit Chip lässt es schon ordentlich krachen. Das gefährlich ist, dass solche Mongos an solche potenten Autos kommen. Sei es 5er BMW oder Audi a6.
Eine Limousine vom Täterfahrzeug liegt jeh nach Ausstattung 1800-2000 kg. Ein Kombi 2,3 Tonnen. Das sind geschosse, welche zu Waffen werden bei den falschen Leuten.
Ich will nicht hetzen aber die letzten Raser mit Todesfolge waren Migranten mit türkisch/arabischen Hintergrund. Auch hier bei uns in Bayern sind rennen bekannt wo diese Gruppe berüchtigt ist.
Vielleicht sollte man MPU ab 100ps ablegen? Mit so einem Auto hätte der Täter keine 2tonnen und bestimmt keine 170km geschafft auf der Strecke
Was meint ihr?
Die fetten Luxus Karossen die Mal 75000 € gekostet haben bekommt man teilweise unter 10 000€. Die Gefahr wächst
Zuletzt geändert von Audi am Di 28. Feb 2017, 17:15, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Es geht - wie das Gesetz sagt - um Erforderlichkeit (und damit natürlich um Geeignetheit).Eiskalt hat geschrieben:(28 Feb 2017, 17:10)
Trotzdem ist es doch recht komplex oder nicht?
Ist wie man Paragraph 32 StGB Notwehr:
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Jetzt könnte man so argumentieren wenn einer auf mich zukommt und mich zusammenschlagen will, dann dürfte ich die Person niederschiessen.
Aber da würde dann ja wieder die Verhältnismassigkeit kommen.
Erforderlich ist diejenige Verteidigungshandlung, die geeignet ist, den Angriff sofort sicher und endgültig zu beenden und dabei das relativ mildeste der in Betracht kommenden Verteidigungsmittel ist.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Und eben auf die Erforderlichkeit. Denn die steht ja in Absatz 2. Aber dann gibt es janoch den Notwehrexzess, der ja auch ggf. straffrei ist. Es hat schon seinen Grund, warum viele Juristen nicht gerade am Hungertuch nagen.Eiskalt hat geschrieben:(28 Feb 2017, 17:10)
Trotzdem ist es doch recht komplex oder nicht?
Ist wie man Paragraph 32 StGB Notwehr:
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Jetzt könnte man so argumentieren wenn einer auf mich zukommt und mich zusammenschlagen will, dann dürfte ich die Person niederschiessen.
Aber da würde dann ja wieder die Verhältnismassigkeit kommen.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Für den gleichen Sachverhalt kann es einmal Bewährung oder lebenslänglich geben. Das ist schon ein grosser Unterschied.Dampflok94 hat geschrieben:(28 Feb 2017, 17:05)
Eigentlich kommen die Juristen damit ganz gut zurecht. Nur der Eventualvorsatz macht die Sache etwas kompliziert.
Das ist Kapitalismus:
Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Demnach wäre es also Notwehr wenn ein 150 Kilo Boxer einen 68 Kilo Mann zusammenschlagen will und dieser den 150 Kilo Mann niederschiesst?PeterK hat geschrieben:(28 Feb 2017, 17:13)
Es geht - wie das Gesetz sagt - um Erforderlichkeit (und damit natürlich um Geeignetheit).
Erforderlich ist diejenige Verteidigungshandlung, die geeignet ist, den Angriff sofort sicher und endgültig zu beenden und dabei das relativ mildeste der in Betracht kommenden Verteidigungsmittel ist.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Nur wenn dazu die Bedigungen im Paragrafen erfüllt sind. Was ist denn so schwer daran zu kapieren!? Tip: Weniger spamen und labern, mehr denken.Eiskalt hat geschrieben:(28 Feb 2017, 17:31)
Demnach wäre es also Notwehr wenn ein 150 Kilo Boxer einen 68 Kilo Mann zusammenschlagen will und dieser den 150 Kilo Mann niederschiesst?
Zuletzt geändert von Cat with a whip am Di 28. Feb 2017, 17:39, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Es kommt darauf an. Wenn der "68 Kilo Mann" ein fitter Kampfsportler ist, der den Angriff des Dicken auch mit milderen Mitteln abwehren könnte: Eher nicht. Weglaufen ist übrigens auch häufig eine Alternative .Eiskalt hat geschrieben:(28 Feb 2017, 17:31)
Demnach wäre es also Notwehr wenn ein 150 Kilo Boxer einen 68 Kilo Mann zusammenschlagen will und dieser den 150 Kilo Mann niederschiesst?
Fraglich wäre im Übrigen auch, warum Dein "68 Kilo Mann" eigentlich einen Meuchelpuffer dabei hat.
Zuletzt geändert von PeterK am Di 28. Feb 2017, 17:49, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
erfüllt...Eiskalt hat geschrieben:(28 Feb 2017, 16:48)
STGB Parag. 211
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
https://dejure.org/gesetze/StGB/211.html
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Wenn das Urteil angebracht wäre, dann würde in Zukunft jeder Autofahrer der gefährlich überholt und dabei Menschen tötet zum Mörder. Das würde interessant werden.Milady de Winter hat geschrieben:(27 Feb 2017, 18:50)
Ich finde das Urteil angebracht, habe aber meine Zweifel, dass es Bestand hat.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Damit macht man aber die Gesetze für Nichtjuristen unverständlich. Gesetze sollten meiner Meinung nach so formuliert sein, dass sie von einem Menschen mit einer gewissen Allgemeinbildung verstanden werden können, und zwar ohne Kenntnis des ganzen Strafgesetzbuches. In anderen Ländern geht das ja auch.PeterK hat geschrieben:(28 Feb 2017, 17:06)
Das deutsche StGB ist IMO sehr klar und klug aufgebaut. Deine Frage, woraus beim Totschlagparagrafen hervorgehe, dass das Töten mit Vorsatz geschehen sein muss, beantwortet sich aus § 15 StGB:
Damit erspart man sich, das in jedem Paragrafen erneut formulieren zu müssen.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Dazu hätte ich eine dumme Frage. Bezieht sich der Vorsatz darauf, dass man möchte, dass der andere stirbt?PeterK hat geschrieben:(28 Feb 2017, 17:06)
Das deutsche StGB ist IMO sehr klar und klug aufgebaut. Deine Frage, woraus beim Totschlagparagrafen hervorgehe, dass das Töten mit Vorsatz geschehen sein muss, beantwortet sich aus § 15 StGB:
Damit erspart man sich, das in jedem Paragrafen erneut formulieren zu müssen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Dominik_BrunnerAm 6. September 2010 wurden die beiden Angeklagten verurteilt. Der inzwischen 19 Jahre alte Haupttäter erhielt wegen Beihilfe zur versuchten räuberischen Erpressung in Tatmehrheit mit Mord eine Jugendstrafe von neun Jahren und zehn Monaten, der 18-jährige Jugendliche wegen versuchter räuberischer Erpressung in Tatmehrheit mit Körperverletzung mit Todesfolge eine Jugendstrafe von sieben Jahren.[41] Damit folgte das Gericht weitgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft, die Verteidigung kündigte Revision an.[7] Die Revision wurde 2011 vom Bundesgerichtshof abgelehnt, womit die Urteile rechtskräftig geworden sind.[42] Allerdings gab es im Nachhinein auch Kritik an der ungewöhnlichen Strafhöhe für den Jugendlichen.[5]
Die beiden Jugendlichen wollten Brunner nicht töten.
Aber trotzdem gab es diesen Vorsatz hier. Auf was bezieht der sich?Tatmehrheit mit Mord eine Jugendstrafe von neun Jahren und zehn Monaten, der 18-jährige Jugendliche wegen versuchter räuberischer Erpressung in Tatmehrheit mit Körperverletzung mit Todesfolge eine Jugendstrafe von sieben Jahren
Das ist Kapitalismus:
Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Wer das Urteil richtig findet, müsste auch dafür plädieren dass auch Spediteure wegen Mord lebenslänglich hinter Gitter zu stecken sind, die ihre LKW-Fahrer aus Profitgier dazu nötigen nicht gesetzliche Ruhezeiten einzuhalten und die Fahrer dann wegen Sekundenschlafes Unfälle mit Todesfolge verursachen.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Nun, die Strafen bei Überziehung der Lenkzeiten sind schon recht hoch und das ist gut so (Auch noch weitere Verschärfungen sind sicherlich richtig). Trotzdem sehe ich da eine andere Gefährdungsgrößenordnung wenn man statt 8 nun 9 Stunden fährt als mit 160 km/h durch eine Stadt und entsprechender Überquerung roter Ampeln.Cat with a whip hat geschrieben:(28 Feb 2017, 18:27)
Wer das Urteil richtig findet, müsste auch dafür plädieren dass auch Spediteure wegen Mord lebenslänglich hinter Gitter zu stecken sind, die ihre LKW-Fahrer aus Profitgier dazu nötigen nicht gesetzliche Ruhezeiten einzuhalten und die Fahrer dann wegen Sekundenschlafes Unfälle mit Todesfolge verursachen.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Lt. Presse waren es 11 (!) rote Ampeln....
Denk ich an D in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht, Heinrich Heine.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Jetzt mal ab von dem bisher ausschliesslich erörterten Täterverhalten und dessen Einordnung:Cat with a whip hat geschrieben:(28 Feb 2017, 17:50)
Wenn das Urteil angebracht wäre, dann würde in Zukunft jeder Autofahrer der gefährlich überholt und dabei Menschen tötet zum Mörder. Das würde interessant werden.
Ist mit diesem Urteil ein neues,juristisches Kapitel aufgeschlagen worden,weil das Auto quasi als Tötungswerkzeug eingestuft wurde?
Sterben kann nicht so schlimm sein,sonst würden es nicht so viele tun.
Lt. griinpissstudien stirbt eine Ratte, wenn ihr ein 200l-Fass Glyphosat auf den Kopf fällt.
Lt. griinpissstudien stirbt eine Ratte, wenn ihr ein 200l-Fass Glyphosat auf den Kopf fällt.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Das war es schon immer. Jede Person die einen andere absichtlich überfährt um diese zu töten ist ein Mörder. Egal ob mit LKW oder mit Auto.Welfenprinz hat geschrieben:(28 Feb 2017, 18:45)
Jetzt mal ab von dem bisher ausschliesslich erörterten Täterverhalten und dessen Einordnung:
Ist mit diesem Urteil ein neues,juristisches Kapitel aufgeschlagen worden,weil das Auto quasi als Tötungswerkzeug eingestuft wurde?
Zuletzt geändert von Adam Smith am Di 28. Feb 2017, 18:48, insgesamt 1-mal geändert.
Das ist Kapitalismus:
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Arbeitszeiten,Sozialgesetzgebung. Verstösse landen nicht in der Strafgerichtsbarkeit. (werden von der Polizei auch nicht an die Justiz sondern ans Gewerbeaufsichtsamt weiter gegeben)Cat with a whip hat geschrieben:(28 Feb 2017, 18:27)
Wer das Urteil richtig findet, müsste auch dafür plädieren dass auch Spediteure wegen Mord lebenslänglich hinter Gitter zu stecken sind, die ihre LKW-Fahrer aus Profitgier dazu nötigen nicht gesetzliche Ruhezeiten einzuhalten und die Fahrer dann wegen Sekundenschlafes Unfälle mit Todesfolge verursachen.
Sterben kann nicht so schlimm sein,sonst würden es nicht so viele tun.
Lt. griinpissstudien stirbt eine Ratte, wenn ihr ein 200l-Fass Glyphosat auf den Kopf fällt.
Lt. griinpissstudien stirbt eine Ratte, wenn ihr ein 200l-Fass Glyphosat auf den Kopf fällt.
Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Wenn ich richtig lese, müsste das Urteil "J KLs 122 Js 11947/09" sein. Leider finde ich keinen Volltext dazu. Deshalb kann ich nur vermuten, dass dolus eventualis auch bezüglich der Verwirklichung der Mordmerkmale bejaht wurde.Adam Smith hat geschrieben:(28 Feb 2017, 18:20)
Aber trotzdem gab es diesen Vorsatz hier. Auf was bezieht der sich?
Zuletzt geändert von PeterK am Di 28. Feb 2017, 18:54, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Hier gibt es ein Urteil zu diesem Sachverhalt:Welfenprinz hat geschrieben:(28 Feb 2017, 18:47)
Arbeitszeiten,Sozialgesetzgebung. Verstösse landen nicht in der Strafgerichtsbarkeit. (werden von der Polizei auch nicht an die Justiz sondern ans Gewerbeaufsichtsamt weiter gegeben)
http://www.derwesten.de/staedte/nachric ... 90831.htmlUrteil im Prozess um den tödlichen Unfall auf der A44 nahe Meerhof, bei dem zwei Polizeibeamte starben: Der 34-jährige Lkw-Fahrer, der den Unfall verursacht hat, erhält eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Zudem wird sein Führerschein für zwei Jahre eingezogen.
Der Angeklagte Waldemar R. musste sich wegen fahrlässiger Tötung und Straßenverkehrsgefährdung infolge körperlicher Mängel verantworten. Er saß wegen der Einnahme starker Schmerzmittel übermüdet am Steuer als gegen 1 Uhr der fürchterliche Unfall geschah.
Bewährung wie auch oft bei illegalen Autorennen.
Das ist Kapitalismus:
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Das ist ja noch einfach zu verstehen.PeterK hat geschrieben:(28 Feb 2017, 18:49)
Wenn ich richtig lese, müsste das Urteil "J KLs 122 Js 11947/09" sein. Leider finde ich keinen Volltext dazu. Deshalb kann ich nur vermuten, dass dolus eventualis auch bezüglich der Verwirklichung der Mordmerkmale bejaht wurde.
Hier wird es kompliziert und schwammig.Der Eventualvorsatz liegt nach herrschender (deutscher) Auffassung vor, wenn der Täter den Taterfolg als Folge seines Handelns ernsthaft für möglich hält und ihn zugleich billigend (im Rechtssinne) in Kauf nimmt. Billigend in Kauf nimmt er den Erfolg, wenn er sich mit diesem abfindet (Auffassung des Bundesgerichtshofs in ständiger Rechtsprechung – Billigungstheorie, siehe den „Lederriemenfall“).
https://de.wikipedia.org/wiki/EventualvorsatzAndere Auffassungen sehen den bedingten Vorsatz für gegeben,
1.wenn der Täter den Taterfolg für rein möglich erachtet (Möglichkeitstheorie),
2.wenn der Täter den Taterfolg nicht nur für möglich, sondern auch für wahrscheinlich erachtet (Wahrscheinlichkeitstheorie),
3.wenn der Täter sich über das erlaubte Risiko hinaus zur Handlung entschließt (Risikotheorie) oder eine unabgeschirmte Gefahr für ein Rechtsgut schafft (Lehre von der unabgeschirmten Gefahr),
4.wenn der Täter den Erfolg gleichgültig hinnimmt (Gleichgültigkeitstheorie),
5.wenn der Täter den Taterfolg für möglich hält und nicht vermeiden will (Vermeidungstheorie),
6.wenn der Täter den Taterfolg ernst nimmt und sich damit abfindet (Ernstnahmetheorie (h. L.); vertreten u. a. von Kühl),
7.wenn der Täter den Taterfolg ernstlich für möglich hält und sich damit abfindet (Österreich; Legaldefinition; vgl. § 5 Abs. 1 öStGB: „Vorsätzlich handelt, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet“).
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Adam Smith hat geschrieben:(28 Feb 2017, 18:53)
Hier gibt es ein Urteil zu diesem Sachverhalt:
http://www.derwesten.de/staedte/nachric ... 90831.html
Bewährung wie auch oft bei illegalen Autorennen.
In Verbindung mit einem Unfall.
Verstösse gegen Lenk-und Ruhezeiten allein erfasst,landen nicht bei Gericht.
Sterben kann nicht so schlimm sein,sonst würden es nicht so viele tun.
Lt. griinpissstudien stirbt eine Ratte, wenn ihr ein 200l-Fass Glyphosat auf den Kopf fällt.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Das ist ja die Frage wie so etwas ausgelegt wird oder werden könnte. Gehen wir davon aus das Ding ist legal. Oder sagen wir halt 3 Einbrecher kommen in dein Haus. Reicht die Tatsache das es drei sind quasi schon aus?PeterK hat geschrieben:(28 Feb 2017, 17:39)
Es kommt darauf an. Wenn der "68 Kilo Mann" ein fitter Kampfsportler ist, der den Angriff des Dicken auch mit milderen Mitteln abwehren könnte: Eher nicht. Weglaufen ist übrigens auch häufig eine Alternative .
Fraglich wäre im Übrigen auch, warum Dein "68 Kilo Mann" eigentlich einen Meuchelpuffer dabei hat.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Cat with a whip hat geschrieben:(28 Feb 2017, 17:37)
Nur wenn dazu die Bedigungen im Paragrafen erfüllt sind. Was ist denn so schwer daran zu kapieren!? Tip: Weniger spamen und labern, mehr denken.
Was quatscht du mich denn hierso blöd von der Seite an?
Benimm dich mal.
Es ist hier um juristische Feinheiten gegangen und ich habe etwas abgeschweift. Die Bedingungen sind auch bei dieser Sache eben eine Frage der Auslegung daher.
Hier werden Meinungen diskutiert also komm nicht mit solchen Sprüchen wie weniger labern und denken.
Du tust ja so als hättest du die Weisheit mit Löffeln gefressen. Denk du mal lieber über deinen Diskussionsstil nach.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Raser landen auch nicht vor Gericht.Welfenprinz hat geschrieben:(28 Feb 2017, 19:07)
In Verbindung mit einem Unfall.
Verstösse gegen Lenk-und Ruhezeiten allein erfasst,landen nicht bei Gericht.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Das Erfreuliche - und wie ich meine Richtige - an der deutschen Rechtsprechung ist, dass sie jeden Fall individuell beurteilt/beurteilen muss; eine generelle Lizenz zum Losballern kann Dir also niemand erteilen . Wenn sich herausstellt, dass das Losballern (ex ante betrachtet) das mildeste Mittel war, das Dir zur Verfügung stand, dann war's ok. (Ich erinnere an den "Rocker", der einen SEK-Beamten durch die Tür erschoss.)Eiskalt hat geschrieben:(28 Feb 2017, 19:27)
Das ist ja die Frage wie so etwas ausgelegt wird oder werden könnte. Gehen wir davon aus das Ding ist legal. Oder sagen wir halt 3 Einbrecher kommen in dein Haus. Reicht die Tatsache das es drei sind quasi schon aus?
Zuletzt geändert von PeterK am Di 28. Feb 2017, 19:42, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Das hängt vom Richter ab.Eiskalt hat geschrieben:(28 Feb 2017, 19:27)
Das ist ja die Frage wie so etwas ausgelegt wird oder werden könnte. Gehen wir davon aus das Ding ist legal. Oder sagen wir halt 3 Einbrecher kommen in dein Haus. Reicht die Tatsache das es drei sind quasi schon aus?
http://www.taz.de/!5114838/Als Ernst B. an diesem 13. Dezember um 21.45 Uhr in den Garten geht, um seinen Hund zu füttern, greifen sie ihn. Sie zerren ihn ins Haus. Labinot und ein anderer Täter halten ihn auf einem Stuhl fest, die anderen drei suchen nach dem Safe mit den vermeintlichen Millionen. Plötzlich ein hohes Jaulen. Die Alarmanlage. Die Räuber geraten in Panik, fliehen über die Terrasse nach draußen in die Kälte. Dann ein Schuss. Ein zweiter. Beim dritten ein Schrei. Labinot trifft eine Kugel zwischen den Schultern, abgefeuert aus nur zwei Meter Entfernung. Das Projektil zerfetzt seine Hauptschlagader.
Die Täter fliehen und der Hausbesitzer schießt einen in den Rücken. Zu diesem Sachverhalt gibt es hier aber auch einen Strang.
Zuletzt geändert von Adam Smith am Di 28. Feb 2017, 19:44, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Was sollen diese Schwachsinnsfragen? Nein. Dazu muß noch aus Sicht desjenigen, der sich auf Notwehr beruft, eine relevante Bedrohung kommen.Eiskalt hat geschrieben:(28 Feb 2017, 19:27)
Das ist ja die Frage wie so etwas ausgelegt wird oder werden könnte. Gehen wir davon aus das Ding ist legal. Oder sagen wir halt 3 Einbrecher kommen in dein Haus. Reicht die Tatsache das es drei sind quasi schon aus?
"Die Erde ist ein Irrenhaus. Dabei könnte das bis heute erreichte Wissen der Menschheit aus ihr ein Paradies machen." Joseph Weizenbaum
Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Seit wann sind Einbrecher keine Bedrohung?Cat with a whip hat geschrieben:(28 Feb 2017, 19:41)
Was sollen diese Schwachsinnsfragen? Nein. Dazu muß noch aus Sicht desjenigen, der sich auf Notwehr beruft, eine relevante Bedrohung kommen.
Das ist auch keine Schwachsinnsfrage meine Fresse diskutier doch mal ordentlich oder halt einfach die Backen. Wenn du eine Meinung hast, sag sie nimm dir ein Beispiel an PeterK und Adam.
Aber komm nicht mit "Was sollen diese Schwachsinnsfrage "?
"nicht labern sondern denken"!
Mach hier mal nicht einen auf oberschlau und super Typ. Diskutier ordentlich mit mir oder halt einfach deine Backen ok?
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Verstoss gegen Lenk- und Ruhezeiten: Sozial- und Arbeitsgesetz. Bearbeitende Behörde: Gewerbeaufsichtsamt. Sanktion: Geldstrafe. Keine Punkte,kein Führerscheinentzug.
Geschwindigkeitsüberschreitung:Ahndung nach StVO
Sterben kann nicht so schlimm sein,sonst würden es nicht so viele tun.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Naja. Soo kompliziert ist es ja nun auch nicht. Wenn man z.B. § 15 StGB kennt, kann man doch viele andere §§ des StGB (bezüglich der Frage des geforderten Vorsatzes) recht gut verstehen. Man muss aber halt immer genau lesen und kapieren, was man so liest. Das ist aber nicht nur in der Rechtswissenschaft so.Julian hat geschrieben:(28 Feb 2017, 17:54)
Damit macht man aber die Gesetze für Nichtjuristen unverständlich. Gesetze sollten meiner Meinung nach so formuliert sein, dass sie von einem Menschen mit einer gewissen Allgemeinbildung verstanden werden können, und zwar ohne Kenntnis des ganzen Strafgesetzbuches. In anderen Ländern geht das ja auch.
- Dieter Winter
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil
Ganz so simpel liegt der Sachverhalt nicht. Die Prüfung erfolgt nach bestimmten Schemata. In jedem einzelnen ist Vorsatz erforderlich. Hier ist das Thema ausführlich behandelt:Eiskalt hat geschrieben:(28 Feb 2017, 16:48)
STGB Parag. 211
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
https://dejure.org/gesetze/StGB/211.html
http://www.juraindividuell.de/artikel/g ... bs-2-stgb/
Never approach a bull from the front, a horse from the rear, or an idiot from any direction.