Berliner Raser wegen Mordes verurteilt

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Wie empfinden sie das Urteil gegen zwei Raser?

Zu hart, eine Tötungsabsicht hat nicht bestanden.
18
33%
Zu soft, eine anschliessende Sicherheitsverwahrung sollte noch dazu kommen.
3
5%
Genau richtiges Urteil.
34
62%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 55
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Julian
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Beitrag von Julian »

garfield336 hat geschrieben:(28 Feb 2017, 15:48)

Obwohl in Deutschland ist es villeicht anders als bei uns. ich gucke das mal nach

http://legilux.public.lu/eli/etat/leg/code/penal
Sehr schnell gefunden: code penal Luxembourg


übersetzung. Totschlag mit der Absicht jemanden zu töten wird Mord genannt. Es wird mit Lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet.
Was für eine einfache, klar formulierte, logische Definition. In Deutschland macht man dagegen eine wortreich aufgeblähte Pseudowissenschaft aus der Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag.
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JFK
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Beitrag von JFK »

Bei uns hier hat jemand die Schrittgeschwindigkeits Regel missachtet und den Bus mit 70 Km/h überholt, ein Passant wurde dann erfasst als er vor dem Bus über die Straße laufen wollte, die Hilfe kam zu spät, ich frag mich was nun mit dem Fahrer ist, ich hätte ihn lebenslang eingebuchtet.

https://www.tz.de/muenchen/stadt/truder ... 82944.html
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garfield336
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Beitrag von garfield336 »

Umetarek hat geschrieben:(28 Feb 2017, 16:11)

Naja, wenn ich mit 170 in den Weihnachtsmarkt fahre, kann ich mich hinterher auch nicht damit rausreden: "Das war ja nur eine Wette, ich wollte keinen umbringen". Der Kuhdamm ist da durchaus vergleichbar.
Ich verstehe was du meinst. Ich bin mit der Strafe vollkommen einverstanden. (btw Totschlag kann auch Lebenslang bedeuten)

Nur mit der juristischen Definition Mord nicht.
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Julian
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Beitrag von Julian »

PeterK hat geschrieben:(28 Feb 2017, 16:05)

Nein, das wäre eher "fahrlässige Tötung" (§222 StGB) - wenn Du nicht den Vorsatz hattest, ihn umzubringen.

Das deutsche Recht unterscheidet (auch bei Tötungen) zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz:

1. Du haust jemandem "eine rein" ohne ihn umbringen zu wollen und er stirbt -> Fahrlässige Tötung.
2. Du willst den anderen umbringen, es mangelt aber an niederen Beweggründen, grausamer/heimtückischer Weise oder der Absicht ein anderes Delikt zu verschleiern -> Totschlag.
3. Du willst den anderen umbringen, aber aus niederen Beweggründen, in grausamer/heimtückischer Weise oder in der Absicht ein anderes Delikt zu verschleiern -> Mord.

Das ist sehr vereinfacht dargestellt, aber es läuft in etwa darauf hinaus.
Eine Frage aus echtem Interesse: Woraus geht beim Totschlagparagrafen hervor, dass das Töten mit Vorsatz geschehen sein muss? Ich glaube, dass es so ist, kann es aber im Gesetzestext selbst nicht finden. Ist das Gesetz wirklich so schlampig formuliert?
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Beitrag von garfield336 »

Julian hat geschrieben:(28 Feb 2017, 16:22)

Was für eine einfache, klar formulierte, logische Definition. In Deutschland macht man dagegen eine wortreich aufgeblähte Pseudowissenschaft aus der Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag.
Das heisst ihr macht noch einen Unterschied

Zwischen Töten mit Vorsatz und Mord.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Beitrag von garfield336 »

Julian hat geschrieben:(28 Feb 2017, 16:22)

Was für eine einfache, klar formulierte, logische Definition. In Deutschland macht man dagegen eine wortreich aufgeblähte Pseudowissenschaft aus der Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag.
gleich darunter steht:

Art. 394

Le meurtre commis avec préméditation est qualifié assassinat. Il sera puni de la réclusion à vie.
wir machen also hier der Unterschied zwischen Töten mit Vorsatz und Töten mit langer Planung. :D
Aber beides gibt Lebenlänglich, also ist es wurscht.
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Julian
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Beitrag von Julian »

garfield336 hat geschrieben:(28 Feb 2017, 16:31)

Das heisst ihr macht noch einen Unterschied

Zwischen Töten mit Vorsatz und Mord.
Ja, wobei niemand so richtig weiß, was sonstige niedrige Beweggründe sind. Die Unterscheidung ist verschwommen moralisch, nicht präzise juristisch geprägt. Der Unterscheid scheint vor allem zu sein, dass für Mord eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt werden muss, während dies im Falle des Totschlags nur möglich ist, die Strafe aber auch wesentlich niedriger ausfallen kann.

Ich glaube, dass viele Bürger eine andere Vorstelllung haben, in etwa so:

1) Ein Autofahrer überholt einen anderen an einer unübersichtlichen Stelle und knallt in ein entgegenkommendes Auto, dessen Fahrer stirbt. - Fahrlässige Tötung
2) Zwei Kneipenbesucher geraten über eine Nichtigkeit in Streit, der schließlich in einen Kampf mit Fäusten eskaliert. Ein Schlag gegen die Schläfe eines der Kontrahenten endet tödlich. - Totschlag
3) Ein Ehemann findet heraus, dass seine Frau ein Verhältnis mit einem anderen Mann hat. Er lauert diesem mit einem Messer auf und ersticht ihn. - Mord

Juristisch ist aber wohl 2) auch nur fahrlässige Tötung oder Körperverletzung mit Todesfolge. Wobei ich, wie gesagt, die Tötungsabsicht im Totschlagparagrafen nicht gefunden habe. Deutsche Gesetze sind leider nicht so klar formuliert wie französische oder amerikanische; sie sind für Juristen gemacht - Laien sollen sie gar nicht unbedingt verstehen, sondern die Interpretation der Obrigkeit überlassen.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Beitrag von Dampflok94 »

jack000 hat geschrieben:(28 Feb 2017, 14:12)

Was lässt dich davon ausgehen?
Es gibt nichts, was dagegen spricht. Sich wie ein A....loch zu verhalten ist kein Anzeichen mangelnder Intelligenz.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Beitrag von Dampflok94 »

garfield336 hat geschrieben:(28 Feb 2017, 15:37)

Ich dachte immer, Mord wäre wenn man jemanden bewusst tötet. Totschlag eher sowas wie eine Tötung ohne es wirklich gewollt zu haben, es ist halt passiert. Man hat jemand einem reingehauen und der ist dann irgendwie nicht mehr zu sich gekommen.
Letzteres ist eher Körperverletzung mit Todesfolge.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Beitrag von Eiskalt »

Dieter Winter hat geschrieben:(28 Feb 2017, 12:42)

Steht jetzt wo genau?

Im Jura Forum ist der Vorsatz als wesentliches Merkmal gelistet:

http://www.juraforum.de/lexikon/mord

STGB Parag. 211

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet.


https://dejure.org/gesetze/StGB/211.html
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Beitrag von Eiskalt »

PeterK hat geschrieben:(28 Feb 2017, 13:08)

"Mord" bedarf (als subjektiven Tatbestand) des Vorsatzes bezüglich des objektiven Tatbestandes. Deswegen gibt es übrigens auch keinen "fahrlässigen Mord".
Mord ist Mord ja. Aber Mord ist eben auch wer einen Menschen mit gemeingefährlichen Mittelb tötet. Egal ob vorsätzlich oder nicht.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Beitrag von jack000 »

Dampflok94 hat geschrieben:(28 Feb 2017, 16:43)

Es gibt nichts, was dagegen spricht. Sich wie ein A....loch zu verhalten ist kein Anzeichen mangelnder Intelligenz.
Nun, beide sind vorbestraft, haben in dem Alter keine Ausbildung (abgeschlossen), brauchen ein Auto um sich was zu beweisen, begeben sich in erhebliche Gefahr, etc... spricht nicht für besonders intelligente Menschen.
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Beitrag von Eiskalt »

Wenn ich mir die drei ansehe:

-Mord
-Totschlag
-Fahrlässige Tötung

Doch recht komplex gehalten.

Nimmt man
-Körperverletzung mit Todesfolge noch dazu wird es noch komplexer.

Die Paragraphen sind:

211 StGB
212 StGB
222 StGB
227 StGb

Aber doch recht wirr...
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Beitrag von Boracay »

Wie sich die Hartzer ein Auto dieser Preisklasse leisten können ist leider nicht verhandelt worden, das in Verbindung mit dem arabischen Migrationshintergrund lässt allerdings nur einen Schluss zu. Hoffentlich verrottet er im Knast.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Beitrag von Eiskalt »

jack000 hat geschrieben:(28 Feb 2017, 16:59)

Nun, beide sind vorbestraft, haben in dem Alter keine Ausbildung (abgeschlossen), brauchen ein Auto um sich was zu beweisen, begeben sich in erhebliche Gefahr, etc... spricht nicht für besonders intelligente Menschen.
Mangelnde Ausbildung / sich Beweisen müssen haben nicht zwangsläufig etwas mit Intelligenz oder dem Mangel zu tun.

Intelligenz ist vorgegeben, Bildung nicht.

Du kannst sehr intelligent sein, wenn du aber eine gewisse Bildung nicht genossen hast, Krankheit, äussere Umstände etc....
Auch Profilierungssucht muss nicht mit mangelnder Intelligenz zu tun haben. Siehe Narzissmus.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Beitrag von Dampflok94 »

Eiskalt hat geschrieben:(28 Feb 2017, 17:01)

Wenn ich mir die drei ansehe:

-Mord
-Totschlag
-Fahrlässige Tötung

Doch recht komplex gehalten.

Nimmt man
-Körperverletzung mit Todesfolge noch dazu wird es noch komplexer.

Die Paragraphen sind:

211 StGB
212 StGB
222 StGB
227 StGb

Aber doch recht wirr...
Eigentlich kommen die Juristen damit ganz gut zurecht. Nur der Eventualvorsatz macht die Sache etwas kompliziert.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Beitrag von PeterK »

Julian hat geschrieben:(28 Feb 2017, 16:25)
Eine Frage aus echtem Interesse: Woraus geht beim Totschlagparagrafen hervor, dass das Töten mit Vorsatz geschehen sein muss? Ich glaube, dass es so ist, kann es aber im Gesetzestext selbst nicht finden. Ist das Gesetz wirklich so schlampig formuliert?
Das deutsche StGB ist IMO sehr klar und klug aufgebaut. Deine Frage, woraus beim Totschlagparagrafen hervorgehe, dass das Töten mit Vorsatz geschehen sein muss, beantwortet sich aus § 15 StGB:
§ 15
Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln

Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.
Damit erspart man sich, das in jedem Paragrafen erneut formulieren zu müssen.
Zuletzt geändert von PeterK am Di 28. Feb 2017, 17:11, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Beitrag von Cat with a whip »

schokoschendrezki hat geschrieben:(28 Feb 2017, 13:13)

Für mein Gefühl liegt zwischen dem was sonst so übrlicherweise für fahrlässige Tötung im Straßenverkehr verhängt wird (ich glaube maximal 5 Jahre, in der Praxis aber meist weniger (?)) und dem nun verhängten Urteil einfach eine zu große Lücke. Was will man mit Leuten machen, die - nur mal angenommen - regelrecht eine Wette abschließen, wer bei einem Autorennen, sich traut, tatsächlich absichtlich jemanden umzufahren?
In dem Falle war es noch mehr, den Rasern fehle jede Einsicht in die Folgenschwere ihres Verhaltens und jede Empathie für die Geschädigten. Alleine wegen Paragraph 1 der StVo darf man solchen Menschen im Straßenverker nie mehr ein motorisiertes Fahrzeug mehr fahren lassen. Das wäre noch das mindeste um Schaden von der Gesellschaft für die Zukunft abzuwehren.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Beitrag von Eiskalt »

Dampflok94 hat geschrieben:(28 Feb 2017, 17:05)

Eigentlich kommen die Juristen damit ganz gut zurecht. Nur der Eventualvorsatz macht die Sache etwas kompliziert.
Trotzdem ist es doch recht komplex oder nicht?
Ist wie man Paragraph 32 StGB Notwehr:

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Jetzt könnte man so argumentieren wenn einer auf mich zukommt und mich zusammenschlagen will, dann dürfte ich die Person niederschiessen.

Aber da würde dann ja wieder die Verhältnismassigkeit kommen.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Beitrag von Audi »

Boracay hat geschrieben:(28 Feb 2017, 17:01)

Wie sich die Hartzer ein Auto dieser Preisklasse leisten können ist leider nicht verhandelt worden, das in Verbindung mit dem arabischen Migrationshintergrund lässt allerdings nur einen Schluss zu. Hoffentlich verrottet er im Knast.
Die Autos sind nicht teuer. Ein a6 4f bekommt man ab 5000€
Jeh nach Baujahr und Ausstattung. Ein 3.0tdi mit Chip lässt es schon ordentlich krachen. Das gefährlich ist, dass solche Mongos an solche potenten Autos kommen. Sei es 5er BMW oder Audi a6.
Eine Limousine vom Täterfahrzeug liegt jeh nach Ausstattung 1800-2000 kg. Ein Kombi 2,3 Tonnen. Das sind geschosse, welche zu Waffen werden bei den falschen Leuten.
Ich will nicht hetzen aber die letzten Raser mit Todesfolge waren Migranten mit türkisch/arabischen Hintergrund. Auch hier bei uns in Bayern sind rennen bekannt wo diese Gruppe berüchtigt ist.
Vielleicht sollte man MPU ab 100ps ablegen? Mit so einem Auto hätte der Täter keine 2tonnen und bestimmt keine 170km geschafft auf der Strecke
Was meint ihr?

Die fetten Luxus Karossen die Mal 75000 € gekostet haben bekommt man teilweise unter 10 000€. Die Gefahr wächst
Zuletzt geändert von Audi am Di 28. Feb 2017, 17:15, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Beitrag von PeterK »

Eiskalt hat geschrieben:(28 Feb 2017, 17:10)

Trotzdem ist es doch recht komplex oder nicht?
Ist wie man Paragraph 32 StGB Notwehr:

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Jetzt könnte man so argumentieren wenn einer auf mich zukommt und mich zusammenschlagen will, dann dürfte ich die Person niederschiessen.

Aber da würde dann ja wieder die Verhältnismassigkeit kommen.
Es geht - wie das Gesetz sagt - um Erforderlichkeit (und damit natürlich um Geeignetheit).

Erforderlich ist diejenige Verteidigungshandlung, die geeignet ist, den Angriff sofort sicher und endgültig zu beenden und dabei das relativ mildeste der in Betracht kommenden Verteidigungsmittel ist.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Beitrag von Dampflok94 »

Eiskalt hat geschrieben:(28 Feb 2017, 17:10)

Trotzdem ist es doch recht komplex oder nicht?
Ist wie man Paragraph 32 StGB Notwehr:

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Jetzt könnte man so argumentieren wenn einer auf mich zukommt und mich zusammenschlagen will, dann dürfte ich die Person niederschiessen.

Aber da würde dann ja wieder die Verhältnismassigkeit kommen.
Und eben auf die Erforderlichkeit. Denn die steht ja in Absatz 2. Aber dann gibt es janoch den Notwehrexzess, der ja auch ggf. straffrei ist. Es hat schon seinen Grund, warum viele Juristen nicht gerade am Hungertuch nagen. :)
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Beitrag von Adam Smith »

Dampflok94 hat geschrieben:(28 Feb 2017, 17:05)

Eigentlich kommen die Juristen damit ganz gut zurecht. Nur der Eventualvorsatz macht die Sache etwas kompliziert.
Für den gleichen Sachverhalt kann es einmal Bewährung oder lebenslänglich geben. Das ist schon ein grosser Unterschied.
Das ist Kapitalismus:

Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Beitrag von Eiskalt »

PeterK hat geschrieben:(28 Feb 2017, 17:13)

Es geht - wie das Gesetz sagt - um Erforderlichkeit (und damit natürlich um Geeignetheit).

Erforderlich ist diejenige Verteidigungshandlung, die geeignet ist, den Angriff sofort sicher und endgültig zu beenden und dabei das relativ mildeste der in Betracht kommenden Verteidigungsmittel ist.
Demnach wäre es also Notwehr wenn ein 150 Kilo Boxer einen 68 Kilo Mann zusammenschlagen will und dieser den 150 Kilo Mann niederschiesst?
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Beitrag von Cat with a whip »

Eiskalt hat geschrieben:(28 Feb 2017, 17:31)

Demnach wäre es also Notwehr wenn ein 150 Kilo Boxer einen 68 Kilo Mann zusammenschlagen will und dieser den 150 Kilo Mann niederschiesst?
Nur wenn dazu die Bedigungen im Paragrafen erfüllt sind. Was ist denn so schwer daran zu kapieren!? Tip: Weniger spamen und labern, mehr denken.
Zuletzt geändert von Cat with a whip am Di 28. Feb 2017, 17:39, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Beitrag von PeterK »

Eiskalt hat geschrieben:(28 Feb 2017, 17:31)
Demnach wäre es also Notwehr wenn ein 150 Kilo Boxer einen 68 Kilo Mann zusammenschlagen will und dieser den 150 Kilo Mann niederschiesst?
Es kommt darauf an. Wenn der "68 Kilo Mann" ein fitter Kampfsportler ist, der den Angriff des Dicken auch mit milderen Mitteln abwehren könnte: Eher nicht. Weglaufen ist übrigens auch häufig eine Alternative ;).

Fraglich wäre im Übrigen auch, warum Dein "68 Kilo Mann" eigentlich einen Meuchelpuffer dabei hat.
Zuletzt geändert von PeterK am Di 28. Feb 2017, 17:49, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Beitrag von Teeernte »

Eiskalt hat geschrieben:(28 Feb 2017, 16:48)

STGB Parag. 211

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet.


https://dejure.org/gesetze/StGB/211.html
erfüllt...
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Beitrag von Cat with a whip »

Milady de Winter hat geschrieben:(27 Feb 2017, 18:50)

Ich finde das Urteil angebracht, habe aber meine Zweifel, dass es Bestand hat.
Wenn das Urteil angebracht wäre, dann würde in Zukunft jeder Autofahrer der gefährlich überholt und dabei Menschen tötet zum Mörder. Das würde interessant werden.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Beitrag von Julian »

PeterK hat geschrieben:(28 Feb 2017, 17:06)

Das deutsche StGB ist IMO sehr klar und klug aufgebaut. Deine Frage, woraus beim Totschlagparagrafen hervorgehe, dass das Töten mit Vorsatz geschehen sein muss, beantwortet sich aus § 15 StGB:

Damit erspart man sich, das in jedem Paragrafen erneut formulieren zu müssen.
Damit macht man aber die Gesetze für Nichtjuristen unverständlich. Gesetze sollten meiner Meinung nach so formuliert sein, dass sie von einem Menschen mit einer gewissen Allgemeinbildung verstanden werden können, und zwar ohne Kenntnis des ganzen Strafgesetzbuches. In anderen Ländern geht das ja auch.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Beitrag von Adam Smith »

PeterK hat geschrieben:(28 Feb 2017, 17:06)

Das deutsche StGB ist IMO sehr klar und klug aufgebaut. Deine Frage, woraus beim Totschlagparagrafen hervorgehe, dass das Töten mit Vorsatz geschehen sein muss, beantwortet sich aus § 15 StGB:

Damit erspart man sich, das in jedem Paragrafen erneut formulieren zu müssen.
Dazu hätte ich eine dumme Frage. Bezieht sich der Vorsatz darauf, dass man möchte, dass der andere stirbt?
Am 6. September 2010 wurden die beiden Angeklagten verurteilt. Der inzwischen 19 Jahre alte Haupttäter erhielt wegen Beihilfe zur versuchten räuberischen Erpressung in Tatmehrheit mit Mord eine Jugendstrafe von neun Jahren und zehn Monaten, der 18-jährige Jugendliche wegen versuchter räuberischer Erpressung in Tatmehrheit mit Körperverletzung mit Todesfolge eine Jugendstrafe von sieben Jahren.[41] Damit folgte das Gericht weitgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft, die Verteidigung kündigte Revision an.[7] Die Revision wurde 2011 vom Bundesgerichtshof abgelehnt, womit die Urteile rechtskräftig geworden sind.[42] Allerdings gab es im Nachhinein auch Kritik an der ungewöhnlichen Strafhöhe für den Jugendlichen.[5]
https://de.wikipedia.org/wiki/Dominik_Brunner

Die beiden Jugendlichen wollten Brunner nicht töten.
Tatmehrheit mit Mord eine Jugendstrafe von neun Jahren und zehn Monaten, der 18-jährige Jugendliche wegen versuchter räuberischer Erpressung in Tatmehrheit mit Körperverletzung mit Todesfolge eine Jugendstrafe von sieben Jahren
Aber trotzdem gab es diesen Vorsatz hier. Auf was bezieht der sich?
Das ist Kapitalismus:

Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Beitrag von Cat with a whip »

Wer das Urteil richtig findet, müsste auch dafür plädieren dass auch Spediteure wegen Mord lebenslänglich hinter Gitter zu stecken sind, die ihre LKW-Fahrer aus Profitgier dazu nötigen nicht gesetzliche Ruhezeiten einzuhalten und die Fahrer dann wegen Sekundenschlafes Unfälle mit Todesfolge verursachen.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Beitrag von jack000 »

Cat with a whip hat geschrieben:(28 Feb 2017, 18:27)

Wer das Urteil richtig findet, müsste auch dafür plädieren dass auch Spediteure wegen Mord lebenslänglich hinter Gitter zu stecken sind, die ihre LKW-Fahrer aus Profitgier dazu nötigen nicht gesetzliche Ruhezeiten einzuhalten und die Fahrer dann wegen Sekundenschlafes Unfälle mit Todesfolge verursachen.
Nun, die Strafen bei Überziehung der Lenkzeiten sind schon recht hoch und das ist gut so (Auch noch weitere Verschärfungen sind sicherlich richtig). Trotzdem sehe ich da eine andere Gefährdungsgrößenordnung wenn man statt 8 nun 9 Stunden fährt als mit 160 km/h durch eine Stadt und entsprechender Überquerung roter Ampeln.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Beitrag von schelm »

Lt. Presse waren es 11 (!) rote Ampeln....
Denk ich an D in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht, Heinrich Heine.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Beitrag von Welfenprinz »

Cat with a whip hat geschrieben:(28 Feb 2017, 17:50)

Wenn das Urteil angebracht wäre, dann würde in Zukunft jeder Autofahrer der gefährlich überholt und dabei Menschen tötet zum Mörder. Das würde interessant werden.
Jetzt mal ab von dem bisher ausschliesslich erörterten Täterverhalten und dessen Einordnung:
Ist mit diesem Urteil ein neues,juristisches Kapitel aufgeschlagen worden,weil das Auto quasi als Tötungswerkzeug eingestuft wurde?
Sterben kann nicht so schlimm sein,sonst würden es nicht so viele tun.
Lt. griinpissstudien stirbt eine Ratte, wenn ihr ein 200l-Fass Glyphosat auf den Kopf fällt.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Beitrag von Adam Smith »

Welfenprinz hat geschrieben:(28 Feb 2017, 18:45)

Jetzt mal ab von dem bisher ausschliesslich erörterten Täterverhalten und dessen Einordnung:
Ist mit diesem Urteil ein neues,juristisches Kapitel aufgeschlagen worden,weil das Auto quasi als Tötungswerkzeug eingestuft wurde?
Das war es schon immer. Jede Person die einen andere absichtlich überfährt um diese zu töten ist ein Mörder. Egal ob mit LKW oder mit Auto.
Zuletzt geändert von Adam Smith am Di 28. Feb 2017, 18:48, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Beitrag von Welfenprinz »

Cat with a whip hat geschrieben:(28 Feb 2017, 18:27)

Wer das Urteil richtig findet, müsste auch dafür plädieren dass auch Spediteure wegen Mord lebenslänglich hinter Gitter zu stecken sind, die ihre LKW-Fahrer aus Profitgier dazu nötigen nicht gesetzliche Ruhezeiten einzuhalten und die Fahrer dann wegen Sekundenschlafes Unfälle mit Todesfolge verursachen.
Arbeitszeiten,Sozialgesetzgebung. Verstösse landen nicht in der Strafgerichtsbarkeit. (werden von der Polizei auch nicht an die Justiz sondern ans Gewerbeaufsichtsamt weiter gegeben)
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Beitrag von PeterK »

Adam Smith hat geschrieben:(28 Feb 2017, 18:20)
Aber trotzdem gab es diesen Vorsatz hier. Auf was bezieht der sich?
Wenn ich richtig lese, müsste das Urteil "J KLs 122 Js 11947/09" sein. Leider finde ich keinen Volltext dazu. Deshalb kann ich nur vermuten, dass dolus eventualis auch bezüglich der Verwirklichung der Mordmerkmale bejaht wurde.
Zuletzt geändert von PeterK am Di 28. Feb 2017, 18:54, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Beitrag von Adam Smith »

Welfenprinz hat geschrieben:(28 Feb 2017, 18:47)

Arbeitszeiten,Sozialgesetzgebung. Verstösse landen nicht in der Strafgerichtsbarkeit. (werden von der Polizei auch nicht an die Justiz sondern ans Gewerbeaufsichtsamt weiter gegeben)
Hier gibt es ein Urteil zu diesem Sachverhalt:
Urteil im Prozess um den tödlichen Unfall auf der A44 nahe Meerhof, bei dem zwei Polizeibeamte starben: Der 34-jährige Lkw-Fahrer, der den Unfall verursacht hat, erhält eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Zudem wird sein Führerschein für zwei Jahre eingezogen.

Der Angeklagte Waldemar R. musste sich wegen fahrlässiger Tötung und Straßenverkehrsgefährdung infolge körperlicher Mängel verantworten. Er saß wegen der Einnahme starker Schmerzmittel übermüdet am Steuer als gegen 1 Uhr der fürchterliche Unfall geschah.
http://www.derwesten.de/staedte/nachric ... 90831.html

Bewährung wie auch oft bei illegalen Autorennen.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Beitrag von Adam Smith »

PeterK hat geschrieben:(28 Feb 2017, 18:49)

Wenn ich richtig lese, müsste das Urteil "J KLs 122 Js 11947/09" sein. Leider finde ich keinen Volltext dazu. Deshalb kann ich nur vermuten, dass dolus eventualis auch bezüglich der Verwirklichung der Mordmerkmale bejaht wurde.
Das ist ja noch einfach zu verstehen.
Der Eventualvorsatz liegt nach herrschender (deutscher) Auffassung vor, wenn der Täter den Taterfolg als Folge seines Handelns ernsthaft für möglich hält und ihn zugleich billigend (im Rechtssinne) in Kauf nimmt. Billigend in Kauf nimmt er den Erfolg, wenn er sich mit diesem abfindet (Auffassung des Bundesgerichtshofs in ständiger Rechtsprechung – Billigungstheorie, siehe den „Lederriemenfall“).
Hier wird es kompliziert und schwammig.
Andere Auffassungen sehen den bedingten Vorsatz für gegeben,
1.wenn der Täter den Taterfolg für rein möglich erachtet (Möglichkeitstheorie),
2.wenn der Täter den Taterfolg nicht nur für möglich, sondern auch für wahrscheinlich erachtet (Wahrscheinlichkeitstheorie),
3.wenn der Täter sich über das erlaubte Risiko hinaus zur Handlung entschließt (Risikotheorie) oder eine unabgeschirmte Gefahr für ein Rechtsgut schafft (Lehre von der unabgeschirmten Gefahr),
4.wenn der Täter den Erfolg gleichgültig hinnimmt (Gleichgültigkeitstheorie),
5.wenn der Täter den Taterfolg für möglich hält und nicht vermeiden will (Vermeidungstheorie),
6.wenn der Täter den Taterfolg ernst nimmt und sich damit abfindet (Ernstnahmetheorie (h. L.); vertreten u. a. von Kühl),
7.wenn der Täter den Taterfolg ernstlich für möglich hält und sich damit abfindet (Österreich; Legaldefinition; vgl. § 5 Abs. 1 öStGB: „Vorsätzlich handelt, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet“).
https://de.wikipedia.org/wiki/Eventualvorsatz
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Beitrag von Welfenprinz »

Adam Smith hat geschrieben:(28 Feb 2017, 18:53)

Hier gibt es ein Urteil zu diesem Sachverhalt:



http://www.derwesten.de/staedte/nachric ... 90831.html

Bewährung wie auch oft bei illegalen Autorennen.

In Verbindung mit einem Unfall.
Verstösse gegen Lenk-und Ruhezeiten allein erfasst,landen nicht bei Gericht.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Beitrag von Eiskalt »

PeterK hat geschrieben:(28 Feb 2017, 17:39)

Es kommt darauf an. Wenn der "68 Kilo Mann" ein fitter Kampfsportler ist, der den Angriff des Dicken auch mit milderen Mitteln abwehren könnte: Eher nicht. Weglaufen ist übrigens auch häufig eine Alternative ;).

Fraglich wäre im Übrigen auch, warum Dein "68 Kilo Mann" eigentlich einen Meuchelpuffer dabei hat.
Das ist ja die Frage wie so etwas ausgelegt wird oder werden könnte. Gehen wir davon aus das Ding ist legal. Oder sagen wir halt 3 Einbrecher kommen in dein Haus. Reicht die Tatsache das es drei sind quasi schon aus?
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Beitrag von Eiskalt »

Cat with a whip hat geschrieben:(28 Feb 2017, 17:37)

Nur wenn dazu die Bedigungen im Paragrafen erfüllt sind. Was ist denn so schwer daran zu kapieren!? Tip: Weniger spamen und labern, mehr denken.

Was quatscht du mich denn hierso blöd von der Seite an?
Benimm dich mal.

Es ist hier um juristische Feinheiten gegangen und ich habe etwas abgeschweift. Die Bedingungen sind auch bei dieser Sache eben eine Frage der Auslegung daher.

Hier werden Meinungen diskutiert also komm nicht mit solchen Sprüchen wie weniger labern und denken.

Du tust ja so als hättest du die Weisheit mit Löffeln gefressen. Denk du mal lieber über deinen Diskussionsstil nach.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Beitrag von Adam Smith »

Welfenprinz hat geschrieben:(28 Feb 2017, 19:07)

In Verbindung mit einem Unfall.
Verstösse gegen Lenk-und Ruhezeiten allein erfasst,landen nicht bei Gericht.
Raser landen auch nicht vor Gericht.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Beitrag von PeterK »

Eiskalt hat geschrieben:(28 Feb 2017, 19:27)
Das ist ja die Frage wie so etwas ausgelegt wird oder werden könnte. Gehen wir davon aus das Ding ist legal. Oder sagen wir halt 3 Einbrecher kommen in dein Haus. Reicht die Tatsache das es drei sind quasi schon aus?
Das Erfreuliche - und wie ich meine Richtige - an der deutschen Rechtsprechung ist, dass sie jeden Fall individuell beurteilt/beurteilen muss; eine generelle Lizenz zum Losballern kann Dir also niemand erteilen ;). Wenn sich herausstellt, dass das Losballern (ex ante betrachtet) das mildeste Mittel war, das Dir zur Verfügung stand, dann war's ok. (Ich erinnere an den "Rocker", der einen SEK-Beamten durch die Tür erschoss.)
Zuletzt geändert von PeterK am Di 28. Feb 2017, 19:42, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Beitrag von Adam Smith »

Eiskalt hat geschrieben:(28 Feb 2017, 19:27)

Das ist ja die Frage wie so etwas ausgelegt wird oder werden könnte. Gehen wir davon aus das Ding ist legal. Oder sagen wir halt 3 Einbrecher kommen in dein Haus. Reicht die Tatsache das es drei sind quasi schon aus?
Das hängt vom Richter ab.
Als Ernst B. an diesem 13. Dezember um 21.45 Uhr in den Garten geht, um seinen Hund zu füttern, greifen sie ihn. Sie zerren ihn ins Haus. Labinot und ein anderer Täter halten ihn auf einem Stuhl fest, die anderen drei suchen nach dem Safe mit den vermeintlichen Millionen. Plötzlich ein hohes Jaulen. Die Alarmanlage. Die Räuber geraten in Panik, fliehen über die Terrasse nach draußen in die Kälte. Dann ein Schuss. Ein zweiter. Beim dritten ein Schrei. Labinot trifft eine Kugel zwischen den Schultern, abgefeuert aus nur zwei Meter Entfernung. Das Projektil zerfetzt seine Hauptschlagader.
http://www.taz.de/!5114838/

Die Täter fliehen und der Hausbesitzer schießt einen in den Rücken. Zu diesem Sachverhalt gibt es hier aber auch einen Strang.
Zuletzt geändert von Adam Smith am Di 28. Feb 2017, 19:44, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Beitrag von Cat with a whip »

Eiskalt hat geschrieben:(28 Feb 2017, 19:27)

Das ist ja die Frage wie so etwas ausgelegt wird oder werden könnte. Gehen wir davon aus das Ding ist legal. Oder sagen wir halt 3 Einbrecher kommen in dein Haus. Reicht die Tatsache das es drei sind quasi schon aus?
Was sollen diese Schwachsinnsfragen? Nein. Dazu muß noch aus Sicht desjenigen, der sich auf Notwehr beruft, eine relevante Bedrohung kommen.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Beitrag von Eiskalt »

Cat with a whip hat geschrieben:(28 Feb 2017, 19:41)

Was sollen diese Schwachsinnsfragen? Nein. Dazu muß noch aus Sicht desjenigen, der sich auf Notwehr beruft, eine relevante Bedrohung kommen.
Seit wann sind Einbrecher keine Bedrohung?
Das ist auch keine Schwachsinnsfrage meine Fresse diskutier doch mal ordentlich oder halt einfach die Backen. Wenn du eine Meinung hast, sag sie nimm dir ein Beispiel an PeterK und Adam.
Aber komm nicht mit "Was sollen diese Schwachsinnsfrage "?
"nicht labern sondern denken"!

Mach hier mal nicht einen auf oberschlau und super Typ. Diskutier ordentlich mit mir oder halt einfach deine Backen ok?
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Beitrag von Welfenprinz »

Adam Smith hat geschrieben:(28 Feb 2017, 19:36)

Raser landen auch nicht vor Gericht.
Verstoss gegen Lenk- und Ruhezeiten: Sozial- und Arbeitsgesetz. Bearbeitende Behörde: Gewerbeaufsichtsamt. Sanktion: Geldstrafe. Keine Punkte,kein Führerscheinentzug.

Geschwindigkeitsüberschreitung:Ahndung nach StVO
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Beitrag von PeterK »

Julian hat geschrieben:(28 Feb 2017, 17:54)
Damit macht man aber die Gesetze für Nichtjuristen unverständlich. Gesetze sollten meiner Meinung nach so formuliert sein, dass sie von einem Menschen mit einer gewissen Allgemeinbildung verstanden werden können, und zwar ohne Kenntnis des ganzen Strafgesetzbuches. In anderen Ländern geht das ja auch.
Naja. Soo kompliziert ist es ja nun auch nicht. Wenn man z.B. § 15 StGB kennt, kann man doch viele andere §§ des StGB (bezüglich der Frage des geforderten Vorsatzes) recht gut verstehen. Man muss aber halt immer genau lesen und kapieren, was man so liest. Das ist aber nicht nur in der Rechtswissenschaft so.
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Re: Berliner Raser wegen Mordes verurteil

Beitrag von Dieter Winter »

Eiskalt hat geschrieben:(28 Feb 2017, 16:48)

STGB Parag. 211

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet.


https://dejure.org/gesetze/StGB/211.html
Ganz so simpel liegt der Sachverhalt nicht. Die Prüfung erfolgt nach bestimmten Schemata. In jedem einzelnen ist Vorsatz erforderlich. Hier ist das Thema ausführlich behandelt:

http://www.juraindividuell.de/artikel/g ... bs-2-stgb/
Never approach a bull from the front, a horse from the rear, or an idiot from any direction.
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