Provokateur hat geschrieben:(09 Jan 2017, 08:47)
Volksentscheide sind in einer repräsentativen Demokratie aber nicht vorgesehen. Hier gibt es nämlich die Abgeordneten, die Gesetzesvorlagen zustimmen oder diese ablehnen. Ein Volksentscheid wäre eine bindende Vorgabe an die Abgeordneten, dieser ist also in der althergebrachten Form für Deutschland per se nicht anwendbar.
Und Verfassungsänderungen wollen wohlüberlegt sein. Diese sind aber möglich - bis auf die Artikel 1 und 20, die der Ewigkeitsklausel unterliegen. Da der 1 Aber der Basisartikel ist, auf dem die gesamte Verfassung fußt, wird jede Änderung der Grundrechtsartikel (und somit auch des Asylartikels) scheitern. Zudem ist Deutschland nicht nur durch die Verfassung, sondern auch durch internationale Verträge verpflichtet, Flüchtlinge aufzunehmen.
Mir war entgangen, daß der Kern Ihres kleinen Streits das Asylrecht war. Natürlich ist dieses Recht "heilig", so wie auch Erste Hilfe und die Rettung von Menschenleben "heilig" ist. Der in Stein gehauene Satz:GG16a(1) "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht." wurde in den vergangenen Jahren nie in Zweifel gezogen. Unser Problem war das Asylersuchen von vielen hunderttausend Menschen, die ein, zwei, drei, vier oder gar fünf sichere Drittstaaten und UNO-Mitgliedsstaaten durchwanderten, um in Deutschland ihr Asylbegehren vor zu tragen. Dieser Umstand wird in GG16a(2 bis 5) schon ausführlich erklärt.
Insofern verstehe ich überhaupt nicht Ihren Hinweis auf unsere deutsche Verpflichtung, Flüchtlinge umstandslos aufnehmen zu müssen. (Davon trenne ich einmal die Vortäuschung von Asylgründen ab. Darauf muß sich unser Land schon gar nicht einlassen!)
Meine Meinung dazu: Tun, was wir ohne wesentliche Einschränkung unserer Lebensbedingungen auf uns nehmen können... und ansonsten die UNO bitten, die Verteilung der Flüchtlinge nach einem Muster vor zu nehmen, das schon in der EU nicht durch zu setzen war. Unsere Lebensbedingungen sind durch unseren guten Willen und unsere Hilfsbereitschaft eingeschränkt worden, was durch die Notwendigkeit zu erkennen ist, verschärfte Gesetzen zur Inneren Sicherheit erlassen zu müssen, sowie durch massenhaften Sozialmißbrauch unter mehreren Identitäten.
Unser Land ist wohlhabend genug, diese Fehlentwicklung ohne nachhaltigen Schaden abstellen zu können... und der Versuch zur Abhilfe ist offensichtlich.
Was mir dabei fehlt, das ist eine klare Fehleranalyse bei der Behandlung von "polizeibekannten Gefährdern". Aus politischen Kreisen kommen schlimmste Fehleinschätzungen des Verhaltens im Vorfeld des Berliner Anschlags vom 17. Dezember 2016 zu Tage. Allesamt im Bereich des Zugelassenen, und niemand hat versagt? Dafür 12 Menschen geopfert? Und jetzt die Organisation ändern ohne die erkennbaren Schwachstellen zu beseitigen? Was ist dran an der Behauptung, daß die vorhandenen Gesetze ausreichen, um "polizeibekannte Gefährder" aus dem Verkehr zu ziehen,
sie sich aber dennoch mit bis zu 550 Gefährdern frei in der EU (!) bewegen können? Wer verhindert die Ausweisung von Hetzpredigern und ausländischen Gefährdern, darunter sogar verurteilte Straftäter?
Warum wird Gefährdern mit 2. deutscher Staatsangehörigkeit letztere nicht entzogen? Fehlt dazu ein Gesetz, das "Näheres regelt"... warum fehlt dieses Gesetz, auf das GG16(1) ausdrücklich hinweist?
Wenn die Bundeskanzlerin in ihrer Neujahrsansprache von verhöhnter Hilfsbereitschaft durch solche Strolche spricht... wer hindert unseren Bundestag daran, dem wenigstens dort einen Riegel vor zu schieben, wo das möglich ist?