H2O hat geschrieben:(19 Jul 2018, 21:21)
Ich habe kurz einmal mit "Zeitgrenze für Bewährungsstrafen" gesucht. Richtig: Mehr als 2 Jahre Haftstrafe dürfen nicht in eine Bewährungsstrafe umgesetzt werden. Die längste Bewährungszeit beträgt 5 Jahre. Nach so langer Zeit erinnere ich mich nicht mehr, ob es damals hieß, daß der Verurteilte anstelle einer Haftstrafe zu 2,5 Jahren Bewährungsstrafe verurteilt wurde.
Auf jeden Fall finde ich eine innerstädtische Rennfahrt mit Todesfolge als die schwerere Straftat als die des Treppentreters, die gottlob ohne Todesopfer endete. Wie können Gerichte zu so unterschiedlichen Bewertungen kommen? Vorstrafen?
Nun, da bin ich nicht so sicher. Ich meine, wenn man eine Person eine Treppe hinunterstößt, so will man zumindest schwer verletzen und nimmt gar den Tod der Person in Kauf. Es ist ja kein Geheimnis, dass Treppenstürze nicht besonders ungefährlich sind.
Der Stadtrennfahrer nimmt letztlich auch den Tod von Menschen in Kauf, aber es ist davon auszugehen, dass das Töten oder Verletzen sicherlich nicht seine Motivation ist. Deshalb finde ich nicht, dass der Rennfahrer eine schlimmere Tat beging als der Treppentreter.
Allerdings finde ich beide Strafen zu milde. Aber das gilt bei uns für viele Delikte, die das Leben und nicht das Eigentum verletzen. Eigentumsdelikte werden vergleichsweise hart bestraft, das muss wohl im Kapitalismus so sein...