Da gibt es ganz einfache Dinge - Wie das Nutzungsverbot/Betretungsverbot des Raumes des Verkehrsträgers bei mehrfachem Schwarzfahrens... Ausschluss vom Beförderungsvertrag. - ein Jahr ...danach dann 5 Jahre...H2O hat geschrieben:(17 Sep 2016, 21:14)
Sie vergessen aus mir unerfindlichen Gründen, daß ein unerträglicher Mißstand zu Veränderungen führen muß und wird. Im äußersten Fall bis hinauf in das Grundgesetz. Der Ärger muß nur groß genug anschwellen.
Das kann man auch gegen Schmierfinken und Randalierern .....sowie Treppen und Tunnelpinklern durchsetzen....
Verbunden mit MEHR Kontrolle....