Re: G20-Gipfel in Deutschland 2017
Verfasst: Sa 29. Jul 2017, 10:04
Open bis auf weiteres
Rechts unten?Nathan hat geschrieben:(17 Jul 2017, 19:45)
Natürlich - Aktionen von rechts gibts nur mit Gänseblümchen, Aktionen mit Zerstörungen sind immanent links. Sehr objektiv...
Das behauptet wirklich niemand. Derart verblödete Unterstellungen kommen immer wieder aus welcher Ecke...?
Man muss es wirklich betonen: Ja, es gibt auch gewaltbereite Linksextremisten. Niemand bezweifelt das und ich würde mich sehr freuen, auch von rechts ein Bekenntnis zu hören, in etwa "ja es gibt Rechtsextreme und Neonazis in Deutschland und ja, darunter sind auch etliche gewaltbereit."
Na, darauf kannst lange warten. Für manche waren die Nazis Kämpfer des Rechts. Die sehen darin nichts verkehrtes.Nathan hat geschrieben:(29 Jul 2017, 15:10)
Man muss es wirklich betonen: Ja, es gibt auch gewaltbereite Linksextremisten. Niemand bezweifelt das und ich würde mich sehr freuen, auch von rechts ein Bekenntnis zu hören, in etwa "ja es gibt Rechtsextreme und Neonazis in Deutschland und ja, darunter sind auch etliche gewaltbereit."
Bin ich nicht sicher. Lies mal dem Speer seine Erinnerungen. Die sind gerade wieder in der Kritik, also er wird wieder mal als Lügner bezeichnet, und zwar von rechts UND von links...aber er schreibt gleich am Anfang, dass er z.B. beim KZ-Bau dabei war und er beschreibt die Reichskristallnacht als etwas, das ihm irgendwo im Innersten nicht recht war...und er beschreibt die ganzen Nazigrößen, allen voran Borman, Goebbels, Himmler und Göring als durchaus in vollem Bewusstsein der Schuld handelnde Personen. Er behauptet also nicht, er habe "nichts gewusst".Olympus hat geschrieben:(29 Jul 2017, 15:58)
Na, darauf kannst lange warten. Für manche waren die Nazis Kämpfer des Rechts. Die sehen darin nichts verkehrtes.
das hängt teils von der erziehung ab.Olympus hat geschrieben:(29 Jul 2017, 15:58)
Na, darauf kannst lange warten. Für manche waren die Nazis Kämpfer des Rechts. Die sehen darin nichts verkehrtes.
Dort heißt es u.a.:Alexyessin hat geschrieben:(18 Jul 2017, 11:18)
https://www.swr.de/swraktuell/proteste- ... index.html
Oder Braunbatzen.
Is ja seeeehr glaubwürdig.Aber diese Personen tragen doch nicht offen irgendwelche rechtsradikalen Zeichen, oder?
Nein, die vermummen sich, sind schwarz gekleidet. Mir sind sie aufgefallen und ich konnte sie über ihre Artikulation, wie sie sich gegeben haben, wie sie gesprochen haben, zuordnen. Ich konnte dann auch verschiedene Leute an Gesichtern erkennen.
Na ja, Linke, Rechte, Wutbürger, Ausländer. Aufklärung könnte bei soviel Arbeit etwas dauern. Die Polizei hat ja soviel Arbeit damit gehabt, Frauen ins Genick zu schlagen.jack000 hat geschrieben:(04 Aug 2017, 10:11)
Wie geht es denn hier nun weiter?
- Sitzt irgendeiner der Schwerkriminellen im Gefängnis?
- Wird die Rote Flora nun geschlossen?
- Ziehen die Verantwortlichen Politiker die Konsequenzen?
... oder einfach "Schwamm drüber", die Besitzer der verbrannten Autos haben ÖPNV-Fahrkarten bekommen, viele freiwillige Helfer haben mit aufräumen geholfen, Die Täter kann man eh nicht ausfindig machen => Also alles weiter wie bisher?
- Und wird die Polizeigewalt ordentlich aufgearbeitet?jack000 hat geschrieben:(04 Aug 2017, 10:11)
Wie geht es denn hier nun weiter?
- Sitzt irgendeiner der Schwerkriminellen im Gefängnis?
- Wird die Rote Flora nun geschlossen?
- Ziehen die Verantwortlichen Politiker die Konsequenzen?
... oder einfach "Schwamm drüber", die Besitzer der verbrannten Autos haben ÖPNV-Fahrkarten bekommen, viele freiwillige Helfer haben mit aufräumen geholfen, Die Täter kann man eh nicht ausfindig machen => Also alles weiter wie bisher?
- Und wird die Extremistengewalt ordentlich aufgearbeitet?becksham hat geschrieben:(04 Aug 2017, 10:23)
- Und wird die Polizeigewalt ordentlich aufgearbeitet?
Welche Polizeigewaltbecksham hat geschrieben:(04 Aug 2017, 10:23)
- Und wird die Polizeigewalt ordentlich aufgearbeitet?
http://www.rp-online.de/panorama/deutsc ... -1.7042782Zwei Jahre und sieben Monate Haft für jungen Niederländer
Im ersten Prozess rund um die G20-Krawalle hat das Amtsgericht Hamburg einen 21-Jährigen zu zwei Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt.
Der Niederländer wurde am Montag des schweren Landfriedensbruchs, der gefährlichen Körperverletzung, des besonders schweren Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Widerstands schuldig gesprochen.
Nach Überzeugung des Richters hatte er am späten Abend des 6. Juli bei Krawallen im Hamburger Schanzenviertel zwei Flaschen auf einen Polizeibeamten geworfen. Seiner Festnahme hatte er sich widersetzt, indem er eine sogenannte Embryonalhaltung annahm und seine Muskeln anspannte.
Während vorher:Die Staatsanwältin hatte ein Jahr und neun Monate gefordert, die Verteidigerin Freispruch. Die rund 40 Zuschauer reagierten geschockt auf das Urteil. Es war der erste Prozess im Zusammenhang mit den G20-Krawallen Anfang Juli in Hamburg.
https://www.welt.de/regionales/hamburg/ ... angen.htmlIm Gerichtssaal wurde der Niederländer von rund 50 Zuschauern mit Beifall begrüßt,
Es wird intern ermittelt und ermittelt und ermittelt. Solange bis das richtige rauskommt oder gar nichts.becksham hat geschrieben:(04 Aug 2017, 10:23)
- Und wird die Polizeigewalt ordentlich aufgearbeitet?
Und wie genau haben die Beamten die Linksfaschisten dazu gezwungen Steine und Flaschen zu werden?Cat with a whip hat geschrieben: Das Ganze Chaos ist zum Großteil durch eine fehlgesteuerte Polizeistretegie entstanden
Jeder Widerstand gegen die Staatsgewalt muss hart bestraft werden. Eine Flasche (Oder auch einen Stein) in Richtung von Personen zu werfen muss eine Anklage wegen versuchten Mordes nach sich ziehen.Cat with a whip hat geschrieben:(28 Aug 2017, 18:03)
Embryonalhaltung einnehmen ist inzwischen staatsfeindlich. Die haben nur den Flaschenwurf an den Helm bei dem der Beamte etwas kopfweh bekommen haben will.
Vorher muss dieser Widerstand jedoch erstmal nachgewiesen werden. In einem Rechtsstaat jedenfalls. Panorama und SZ haben ein Polizeivideo gesichtet, veröffentlicht und Experten vorgeführt, das (angeblich) "Schwerste Ausschreitungen" und "massiven Bewurf" mit Gegenständen von Anti-G20-Demonstranten belegen soll, dies aber in keinster Weise tut. Insbesondere sind darauf keinerlei konkreten Belege für Ausschreitungen (u.a.) des Italiener Fabio V. zu sehen, der nach wie vor in Untersuchungshaft sitzt. Für den es inzwischen in seiner Heimatstadt Soli-Demonstrationen gibt. Dem "erhebliche Anlage- oder Erziehungsmängel" haftrichterlicherseits nachgesagt werden, obwohl es keinerlei psychologische Begutachtungen gab. https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/ ... ig280.html Die Frage bleibt: Warum wird (auch) staatlicherseits geschürt, eskaliert, nach oben spiraliert? Warum?jack000 hat geschrieben:(29 Aug 2017, 10:30)
Jeder Widerstand gegen die Staatsgewalt muss hart bestraft werden.
Da war auf jeden Fall der richtige Richter auf der Bank gesessen.Cat with a whip hat geschrieben:(28 Aug 2017, 18:03)
Embryonalhaltung einnehmen ist inzwischen staatsfeindlich. Die haben nur den Flaschenwurf an den Helm bei dem der Beamte etwas kopfweh bekommen haben will. Da fahren die natürlich verbale Geschütze auf, damit die dümmsten Bürger beeindruckt sind, es sind aber nur peinliche Showprozesse. Genauso wie die Peinlichkeit der Zahl der über 460 verletzten Polizisten.Am Ende warens nur noch ein Bruchteil Polizisten der in dem Sinne verletzt war, den man hatte der Öffentlichkeit glauben machen wollen.
Das Ganze Chaos ist zum Großteil durch eine fehlgesteuerte Polizeistretegie entstanden, jetzt müssen sie den Scherbenhaufen den sie angerichtet haben noch juristisch ausweiden.
Gegen keinen Polizisten wurde bisher Anklage erhoben die mitunter schwere Körperverletzungen im Amt begangen haben, obwohl intern gegen 50 Straftäter in Uniform von Amtswegen ermittelt wird. Und passieren wird denen auch in der BRD nichts.
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitges ... er-prozessDer Richter begründete sein überraschend scharfes Urteil auch mit einer Gesetzesverschärfung zum Schutz von Amtsträgern bei Diensthandlungen. Diese sei vor dem G20-Gipfel am 30. Mai in Kraft getreten. Der Einsatz der Polizisten, die eine Spontandemonstration begleitet hatten, sei eine solche normale Diensthandlung gewesen. Gerichte hätten sich mit ihren Entscheidungen vor jene Menschen zu stellen, die vom Gesetzgeber ausdrücklich unter Schutz gestellt worden seien. "Polizisten sind kein Freiwild für die Spaßgesellschaft oder – wie Freizeitforscher das verharmlosend nennen–- für erlebnisorientierte Gewalttäter", sagte der Richter.
schokoschendrezki hat geschrieben:(29 Aug 2017, 11:37)
Vorher muss dieser Widerstand jedoch erstmal nachgewiesen werden. In einem Rechtsstaat jedenfalls.
http://taz.de/Erster-Prozess-gegen-G20- ... /!5443401/Man könne aus den gesamten Umständen eine erhebliche kriminelle Energie feststellen, sagte die Staatsanwältin und forderte eine Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten ohne Bewährung. Man müsse auch die schweren Ausschreitungen und „bürgerkriegsähnlichen Zustände“ in das Urteil einfließen lassen, die Hamburg in den folgenden Tagen der Gipfelproteste ereilt hätten. Zwar räumte die Staatsanwältin ein, dass man niemandem die Taten von anderen zur Last legen könnte. Aber S.’ Tat habe dazu beigetragen, das gesamte Klima zu verschärfen, somit sei er für die schweren Ausschreitungen am Freitagabend und -morgen mitverantwortlich, obwohl er zu dem Zeitpunkt bereits in Untersuchungshaft saß.
Der junge Mann wurde bei seiner Festnahme im Gesicht verletzt, daher war die Haltung bei der man sich zusammenkrümmt um den Angreifer wenig Angriffsfläche zu bieten ein normaler Schutz-Reflex. Das wird in den ersten Agenturmeldungen nicht erwähnt. Angeklagten dies als strafbare Handlung auszulegen lässt vermuten, dass der Richter einfach das Wenige was er in der Hand hat schamlos so hindreht um die Strafe für ein politisches Urteil mit gewollter Signalwirkung nach oben zu schrauben. Wohl auch in der Meinung die Öffentlichkeit erwarte solche Urteile.Unité 1 hat geschrieben:(29 Aug 2017, 11:59)
Da war auf jeden Fall der richtige Richter auf der Bank gesessen.
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitges ... er-prozess
Das extra schutzbedürftige Klientel der Polizei darf nicht länger Freiwild und Embryonalhaltungen ausgesetzt sein.
Nicht in Hamburg aber auch ein schönes Beispiel:Cat with a whip hat geschrieben:(29 Aug 2017, 13:21)
Der junge Mann wurde bei seiner Festnahme im Gesicht verletzt, daher war die Haltung bei der man sich zusammenkrümmt um den Angreifer wenig Angriffsfläche zu bieten ein normaler Schutz-Reflex. Angeklagten dies als strafbare Handlung auszulegen lässt vermuten, dass der Richter einfach das Wenige was er in der Hand hat schamlos so hindreht um die Strafe für ein politisches Urteil mit gewollter Signalwirkung nach oben zu schrauben. Wohl auch in der Meinung die Öffentlichkeit erwarte solche Urteile.
...
Ich stimme zu, dass Schutzreflex und Widerstandshandlung in dem Fall gar nicht zu trennen sind, da sie sich gleich äußerten. In den Kopf kann man nicht schauen. Aber selbst wenn die Festnahme durch die Haltung vorsätzlich erschwert würde, ist die Auslegung als Wehren gegen die Festnahme ein schlechter Witz. Wehren impliziert den Gedanken der Abwehr, also dem Entgehen der Festnahme. Denjenigen möchte ich sehen, der embryonal eine Hundertschaft abschüttelt, die um ihn steht.Cat with a whip hat geschrieben:(29 Aug 2017, 13:21)
Der junge Mann wurde bei seiner Festnahme im Gesicht verletzt, daher war die Haltung bei der man sich zusammenkrümmt um den Angreifer wenig Angriffsfläche zu bieten ein normaler Schutz-Reflex. Angeklagten dies als strafbare Handlung auszulegen lässt vermuten, dass der Richter einfach das Wenige was er in der Hand hat schamlos so hindreht um die Strafe für ein politisches Urteil mit gewollter Signalwirkung nach oben zu schrauben. Wohl auch in der Meinung die Öffentlichkeit erwarte solche Urteile.
Das ist nur dann nachvollziehbar, wenn der Richter eigene politische Ansichten in den Urteilsspruch hat einfließen lassen.Das interessante ist ja dass ein Richter hier die Arbeit der Staatsanwälte im Eifer dreimal übernimmt. Damit wird der Rechststaat ausgehölt, wenn Richter sich noch dazu als scheinbare Soziopathen profilieren indem sie aus einer reflexiven Schutzhaltung eines Verletzten eine Strafbare Handlung lesen. In einem Rechtsstaat geht das gar nicht.
Ja. Es ging um Repression, um das repressive Signal. Das ist häufig so in politisch aufgeladenen Prozessen bzw. Situationen. Das Urteil wird kaum Bestand haben, obschon die Verschärfung des Gesetzes harte Strafen vorsieht. Der Verurteilte ist ja noch nicht einmal vorbestraft. Der Flaschenwurf ist eine versuchte Körperverletzung und sollte entsprechend geahndet werden, wenn es ihm bewiesen werden kann. Die Konstruktion der Staatsanwaltschaft einer Mittäterschaft des Verurteilten an den Gewalthandlungen anderer, ist ebenfalls eines Rechtsstaates unwürdig.Der Flaschenwurf musste sicher geahndet werden wenn er sich so zutrug und dass inzwischen das Strafmaß für Tätlichkeiten gegen Polizisten hochgesetzt wurde ist bekannt. Mal abwarten, das Urteil ist ja nicht rechtskräftig und wir in Teilen revidiert. Wichtig war es für das Gericht ein mediale Wirkung hartes Urteil auszusprechen.
Um zu zeigen, dass es ja eigentlich gar keinen Rechtsruck und kein größeres Problem mit Rechtsradikalen in diesem Land gibt, sondern natürlich eine große Gefahr von Links. Da man aber nicht so viel belastbares Zahlenmaterial und nicht sehr viele "gute" Beispiele der letzten Jahre für diese These hat, macht man es eben auf diese Weise.schokoschendrezki hat geschrieben:(29 Aug 2017, 11:37)
Vorher muss dieser Widerstand jedoch erstmal nachgewiesen werden. In einem Rechtsstaat jedenfalls. Panorama und SZ haben ein Polizeivideo gesichtet, veröffentlicht und Experten vorgeführt, das (angeblich) "Schwerste Ausschreitungen" und "massiven Bewurf" mit Gegenständen von Anti-G20-Demonstranten belegen soll, dies aber in keinster Weise tut. Insbesondere sind darauf keinerlei konkreten Belege für Ausschreitungen (u.a.) des Italiener Fabio V. zu sehen, der nach wie vor in Untersuchungshaft sitzt. Für den es inzwischen in seiner Heimatstadt Soli-Demonstrationen gibt. Dem "erhebliche Anlage- oder Erziehungsmängel" haftrichterlicherseits nachgesagt werden, obwohl es keinerlei psychologische Begutachtungen gab. https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/ ... ig280.html Die Frage bleibt: Warum wird (auch) staatlicherseits geschürt, eskaliert, nach oben spiraliert? Warum?
Neu ist dies nicht. Anlässlich eines Protestes in Italien wurde ein junger Deutscher lange festgehalten. Auch berühmt wurde der Zugriff sächsischer (!) Polizisten auf die Pfarrwohnung eines Jugendpfarrers im thüringischen Jena, die angeblich unverschlossen gewesen sei. Konkret belastendes wurde nicht gefunden, der ganze Prozess verlief im Sande. Aber behaupten kann man ja erstmal viel.schokoschendrezki hat geschrieben:(29 Aug 2017, 11:37)
Vorher muss dieser Widerstand jedoch erstmal nachgewiesen werden. In einem Rechtsstaat jedenfalls. Panorama und SZ haben ein Polizeivideo gesichtet, veröffentlicht und Experten vorgeführt, das (angeblich) "Schwerste Ausschreitungen" und "massiven Bewurf" mit Gegenständen von Anti-G20-Demonstranten belegen soll, dies aber in keinster Weise tut. Insbesondere sind darauf keinerlei konkreten Belege für Ausschreitungen (u.a.) des Italiener Fabio V. zu sehen, der nach wie vor in Untersuchungshaft sitzt. Für den es inzwischen in seiner Heimatstadt Soli-Demonstrationen gibt. Dem "erhebliche Anlage- oder Erziehungsmängel" haftrichterlicherseits nachgesagt werden, obwohl es keinerlei psychologische Begutachtungen gab. https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/ ... ig280.html Die Frage bleibt: Warum wird (auch) staatlicherseits geschürt, eskaliert, nach oben spiraliert? Warum?
Die Juristin wird meinen, dass die Tat nicht als Kavaliersdelikt geahndet werden könne, weil sie im Kontext nicht so wirkt. Die öffentliche Sicherheit ist ein schützenswertes Gut, dem die gemeinschaftlich begangene Bedrohung zuwider läuft. Und diese dürfte schließlich beabsichtigt gewesen sein, zumal nach den Umständen eine "erhebliche kriminelle Energie" festzustellen sei, wie die Staatsanwältin meinte.Unité 1 hat geschrieben:(29 Aug 2017, 12:02)
http://taz.de/Erster-Prozess-gegen-G20- ... /!5443401/
Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Zwar könne man dem Angeklagten nicht die Taten anderer zur Last legen, aber das ist dann doch kein Grund, es nicht zu tun.
Aha.DarkLightbringer hat geschrieben:(30 Aug 2017, 19:34)
Die Juristin wird meinen, dass die Tat nicht als Kavaliersdelikt geahndet werden könne, weil sie im Kontext nicht so wirkt.
Wegen "gemeinschaftlich begangener Bedrohung" ist der junge Mann nicht angezeigt und verurteilt worde. Soweit ich weiß, ist das nicht mal ein Straftatbestand.Die öffentliche Sicherheit ist ein schützenswertes Gut, dem die gemeinschaftlich begangene Bedrohung zuwider läuft.
Was nicht justiziabal ist, sollte kein Gegenstand im Gerichtssaal sein. Rechtsstaat und so.Und diese dürfte schließlich beabsichtigt gewesen sein, zumal nach den Umständen eine "erhebliche kriminelle Energie" festzustellen sei, wie die Staatsanwältin meinte.
Persönliche Umstände. Die Staatsanwältin hat dem Mann eine Verantwortung für die Taten anderer zur Last gelegt, obwohl man das ja eigentlich nicht könne. Eigentlich.Die Umstände werden ja immer berücksichtigt, ob mildernd oder verschärfend.
Kollege Unité übernimmt hier offenbar stellvertretend die Verteidigung, was ja löblich ist, aber dann muss ich mich doch in die juristischen Details etwas einlesen, zumal als Nichtjurist.
Die gemeinschaftliche Begehung einer Tat kann Bestandteil der "Schweren Körperverletzung" sein, was selbstverständlich justiziabel ist. Anstiftung oder Beihilfe kann eine Rolle spielen.Wegen "gemeinschaftlich begangener Bedrohung" ist der junge Mann nicht angezeigt und verurteilt worde. Soweit ich weiß, ist das nicht mal ein Straftatbestand.
Was nicht justiziabal ist, sollte kein Gegenstand im Gerichtssaal sein. Rechtsstaat und so.
Die "kriminelle Energie" in einem gemeinschaftlichen Umfeld ist ein persönlicher Umstand, würde ich doch sagen. Sowohl eigentlich wie auch uneigentlich.Persönliche Umstände. Die Staatsanwältin hat dem Mann eine Verantwortung für die Taten anderer zur Last gelegt, obwohl man das ja eigentlich nicht könne. Eigentlich.
Aha.DarkLightbringer hat geschrieben:(31 Aug 2017, 14:06)
Kollege Unité übernimmt hier offenbar stellvertretend die Verteidigung, was ja löblich ist, aber dann muss ich mich doch in die juristischen Details etwas einlesen, zumal als Nichtjurist.
Faszinierende Erkenntnis. Gemeinschaftlich begangene Bedrohung ist trotzdem immer noch keine Straftat.Die gemeinschaftliche Begehung einer Tat kann Bestandteil der "Schweren Körperverletzung" sein, was selbstverständlich justiziabel ist. Anstiftung oder Beihilfe kann eine Rolle spielen.
Nach dem Artikel machte die Staatsanwältin den Mann verantwortlich für Ausschreitungen anderer, er persönlich habe dazu beigetragen, das Klima zu verschärfen. Wie sollte diese "persönliche Schuld" denn bewiesen werden? Meinem rechtsstaatlichen Verständnis entspricht das nicht.Die "kriminelle Energie" in einem gemeinschaftlichen Umfeld ist ein persönlicher Umstand, würde ich doch sagen. Sowohl eigentlich wie auch uneigentlich.
Der Beschuldigte war offenbar Teil einer Gruppe von 15 Personen und verübteUnité 1 hat geschrieben:(31 Aug 2017, 14:14)
Aha.
Faszinierende Erkenntnis. Gemeinschaftlich begangene Bedrohung ist trotzdem immer noch keine Straftat.
Nach dem Artikel machte die Staatsanwältin den Mann verantwortlich für Ausschreitungen anderer, er persönlich habe dazu beigetragen, das Klima zu verschärfen. Wie sollte diese "persönliche Schuld" denn bewiesen werden? Meinem rechtsstaatlichen Verständnis entspricht das nicht.
https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/ ... en644.html"Polizisten sind kein Freiwild (...) für erlebnisorientierte Gewalttäter" (...)
Man kann aber schon die Frage stellen, ob es wirklich sinnvoll und angemessen ist, einen 21jährigen Ersttäter zweieinhalb Jahre zusammen mit Schwerverbrechern hinter Gitter zu stecken, weil er eine leere Bierflasche auf einen gepanzerten Polizisten geworfen hat und "Widerstand" leistete, indem er sich in der Embryonalstellung zusammenrollte.DarkLightbringer hat geschrieben:(31 Aug 2017, 16:20)
Der Beschuldigte war offenbar Teil einer Gruppe von 15 Personen und verübte
- schweren Landfriedensbruch,
- gefährliche Körperverletzung,
- tätlicher Angriff und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Ab dem 30. Mai trat eine Gesetzesverschärfung in Kraft, die Amtsträger im Dienst besser schützen soll. Der hier erwähnte "taz"-Artikel ist nicht justiziabel, der Richter aber hob nicht zuletzt auf das Schutzinteresse ab, welches vom Gesetzgeber so gewollt ist.
https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/ ... en644.html
Es ergibt sich keinerlei erkennbarer Grund, weshalb am rechtsstaatlichen Verständnis des Richters zu zweifeln sei.
Denkbar ist jedoch eine günstige Sozialprognose, weil eine mehr als zweieinhalbjährige Haftstrafe den Erlebnishunger des verurteilten Gewalttäters fürs erste sättigen dürfte.
Sehr gut. Küsst sie, wo ihr sie trefft.becksham hat geschrieben:(07 Sep 2017, 12:29)
Mittlerweile gibt es 95 interne Ermittlungsverfahren gegen Polizisten.
http://www.maz-online.de/Nachrichten/Po ... Polizisten
https://www.abendblatt.de/hamburg/artic ... nsatz.htmlErstmals hat ein Gericht der Polizei ein unrechtmäßiges Vorgehen im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel attestiert. Das Verwaltungsgericht Hamburg bescheinigte zwei Mitgliedern der Jugendgruppe "Die Falken" aus Nordrhein-Westfalen in einem "Anerkenntnisurteil", das dem Abendblatt vorliegt, dass ihre Ingewahrsamname am 8. Juli in der Gefangenensammelstelle Harburg "rechtswidrig" war.
http://www.taz.de/Bilanz-der-G20-Prozes ... /!5451630/Seit dem 12. Prozess nun haben die Geständnisse aufgehört. Nach dem Franzosen macht auch der Italiener Emiliano P. keine Angaben zur Tat, sondern verkündet stattdessen: „Ich bin stolz, Antifaschist und Kommunist zu sein.“ Ohne Antifaschismus könnten weder Italien noch Europa existieren. Seine Verteidigerin legt Widersprüche ein und zweifelt an der Legitimität des Zeugen: Ein Zivilpolizist des bayrischen Sonderkommandos USK, verkleidet mit künstlichen Koteletten, Brille und Vokuhila-Perücke. Auch der Richter findet ihn nicht besonders glaubwürdig. Trotzdem verurteilt er P. zu einer Bewährungsstrafe. Ein Erfolg, sagt die Anwältin. Mit weniger hatte beim 14. G20-Prozess niemand mehr gerechnet.
Wie feige und repressiv die Verlierermannschaft hier vorgeht, das ist direkt unsportlich.Cat with a whip hat geschrieben:(07 Oct 2017, 13:32)
http://www.taz.de/Bilanz-der-G20-Prozes ... /!5451630/
Die bisherigen Angeklagten der Prozesse sind Ausländer. Dies ist Strategie der Justiz, denn so kann sie U-Haft leicht anordnen, mit der Geständnisse erpresst werden können. So geschieht es auch, die Beschuldigten nehmen ihre Rechte und Verteidgung nicht wahr weil sie schnell unter Bewährungsauflagen in ihre Heimatländer wollen.
Nun scheint aber schluss zu sein, die ersten Angeklagten treten mutig gegen die politische Justiz auf:
http://www.taz.de/Bilanz-der-G20-Prozes ... /!5451630/
https://www.berliner-zeitung.de/29020646G20-Razzia Linke Szene wurde vor bundesweiter Durchsuchung gewarnt
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/g ... 81878.htmlG20-Großrazzia
Jagd auf die Drahtzieher