Cat with a whip hat geschrieben:(29 Aug 2017, 13:21)
Der junge Mann wurde bei seiner Festnahme im Gesicht verletzt, daher war die Haltung bei der man sich zusammenkrümmt um den Angreifer wenig Angriffsfläche zu bieten ein normaler Schutz-Reflex. Angeklagten dies als strafbare Handlung auszulegen lässt vermuten, dass der Richter einfach das Wenige was er in der Hand hat schamlos so hindreht um die Strafe für ein politisches Urteil mit gewollter Signalwirkung nach oben zu schrauben. Wohl auch in der Meinung die Öffentlichkeit erwarte solche Urteile.
Ich stimme zu, dass Schutzreflex und Widerstandshandlung in dem Fall gar nicht zu trennen sind, da sie sich gleich äußerten. In den Kopf kann man nicht schauen. Aber selbst wenn die Festnahme durch die Haltung vorsätzlich erschwert würde, ist die Auslegung als Wehren gegen die Festnahme ein schlechter Witz. Wehren impliziert den Gedanken der Abwehr, also dem Entgehen der Festnahme. Denjenigen möchte ich sehen, der embryonal eine Hundertschaft abschüttelt, die um ihn steht.
Das interessante ist ja dass ein Richter hier die Arbeit der Staatsanwälte im Eifer dreimal übernimmt. Damit wird der Rechststaat ausgehölt, wenn Richter sich noch dazu als scheinbare Soziopathen profilieren indem sie aus einer reflexiven Schutzhaltung eines Verletzten eine Strafbare Handlung lesen. In einem Rechtsstaat geht das gar nicht.
Das ist nur dann nachvollziehbar, wenn der Richter eigene politische Ansichten in den Urteilsspruch hat einfließen lassen.
Der Flaschenwurf musste sicher geahndet werden wenn er sich so zutrug und dass inzwischen das Strafmaß für Tätlichkeiten gegen Polizisten hochgesetzt wurde ist bekannt. Mal abwarten, das Urteil ist ja nicht rechtskräftig und wir in Teilen revidiert. Wichtig war es für das Gericht ein mediale Wirkung hartes Urteil auszusprechen.
Ja. Es ging um Repression, um das repressive Signal. Das ist häufig so in politisch aufgeladenen Prozessen bzw. Situationen. Das Urteil wird kaum Bestand haben, obschon die Verschärfung des Gesetzes harte Strafen vorsieht. Der Verurteilte ist ja noch nicht einmal vorbestraft. Der Flaschenwurf ist eine versuchte Körperverletzung und sollte entsprechend geahndet werden, wenn es ihm bewiesen werden kann. Die Konstruktion der Staatsanwaltschaft einer Mittäterschaft des Verurteilten an den Gewalthandlungen anderer, ist ebenfalls eines Rechtsstaates unwürdig.