nachtmasse hat geschrieben:(14 Jan 2019, 11:06)
Ein sehr guter Schritt wäre die flächendeckende Einführung von Polizeibeauftragten. Dort können sich neutrale Kollegen anonym Beschweren und laufen nicht Gefahr als "Nestbeschmutzer" gestempelt zu werden. Externe unabhängige Ermittlungsstellen sollten eingerichtet werden. Wie es nämlich abläuft, wenn Kollegen gegen Kollegen ermitteln, lässt dieses Papier erahnen:
https://www.destatis.de/DE/Publikatione ... cationFile
Es gibt Polizeibeiräte, in denen den kommunalen Politikern berichtet wird.
Es gibt verschiedene Beschwerdeebenen
Es gibt die juristischen Kontrollinstanzen
Die Möglichkeit sich anonym an eine "Beschwerdestelle" zu wenden besteht grundsätzlich. Ich habe aber die Erwartungshaltung, dass man sich an das hält, was man von Jedermann erwartet und als Zeuge auftritt. Polizisten sind darüber hinaus verpflichtet, dies zu tun, wenn es um Straftaten geht, die von Polizisten begangen werden. Konsequenzen können diese Anezigen nur haben, wenn auch das Beweismittel verfügbar ist.
Darüber hinaus können Polizisten unter den gleichen Voraussetzungen wie Jedermann bei der Staatsanwaltschaft Straftaten anzeigen und dort die Vertraulichkeit prüfen bzw. zusichern lassen. Aus Neutralitätsgründen werden schon manche Verfahren gegen Polizeibeamte in anderen Behörden geführt.
Was willst du sonst noch? Ausschüsse, deren Mitglieder wie in den unzähligen PUA nicht die notwendige Kompetenz mitbringen?
Daraus geht hervor, dass lediglich drei Prozent der Anzeigen gegen Polizeibeamte (System Gegenanzeige) zur Anklage gebracht werden. Das deckt sich absolut und nicht im Entferntesten mit den Daten aus der Gesellschaft. Bei der Polizei sorgt ein System dafür, dass Amtsmissbrauch kaum bis gar nicht angeklagt wird.
Ach und in der GEsellschaft werden Statistiken geführt, die du hier unterschlägst? Oder meinst die die Wahrnehmung der Gesellschaft? DAnn kannst du beides nicht in Bezug zueinander setzen.
Ich stimme dir zu, es ist schlichtweg eine Ahnung! Noch dazu eine, die von deinem vorgegebenen Ziel bestimmt ist.
Nur 3% kommen zur Anklage...wie viele werden mit Strafbefehlen beendet?
Die Zahl unterstreicht ja geradezu mein Arguement gegen Namensschilder...97% der Delikte reichen für eine Anklage nicht aus oder sind teilweise erfunden. Aus wie vielen dieser Verfahren wurden Verfahren wegen falscher Verdächtigung oder Vortäuschen einer Straftat?
Welches System bei der Polizei sorgt dafür. Die Ermittlungsführung bestimmt die Stastsanwaltschaft. Wie viele Verfahren von den 97% werden bei der Staatsanwaltschaft unmmittelbar eingeleitet?
Du lieferst keine Fakten, nur Ahnungen mit einem Hang zur Unterstellung. Deine Ahnungen und "Fakten" werfen mehr berechtigte Fragen auf und deine Interpretation mehr Kritik an dieser, als dass beides Antworten geben würde.