Nun ja, es ist schwierig den demokratischen Rechtsstaat zu verstehen.
Da wäre zunächst die Frage ist der Gesuchte tatsächlich der Täter ? In D entscheidet das ein ordentliches Gericht und der "mögliche Täter" hat das Recht auf einen fairen Prozess. Was, wenn das Bild (meist das Derivat einer Filmaufnahme mit sehr unterschiedlichen Genauigkeit) einen völlig Unschuldigen - an der Tat nicht beteiligten - "zum Verwechseln" ähnlich ist ?
Bei der öffentlichen Empörung die manche Menschen zur "Tat" schreiten lässt, könnte das ordentlich schief gehen.
Da wäre noch "das Recht am eigenen Bild" - Gem. § 22 Satz 1 KunstUrhG dürfen Abbildungen einer (erkennbaren) Person grundsätzlich nur dann verbreitet oder zur Schau gestellt werden, wenn deren Einwilligung vorliegt. Klingt erst einmal für die meisten befremdlich, das "dieser Verbrecher" auch Rechte hat (wie jeder andere auch) zudem ist der ja rechtlich ein "Verdächtiger" und das lässt schlicht offen ob in das bei einem folgenden Prozess dann auch zum verurteilten Täter macht.
"Das Recht am eigenen Bild" -
die Beweislast liegt beim Verwender. Das kann ganz schön teuer werden, falls dies warum auch immer fälschlich von der Verfolgungsbehörde negiert wurde.
Was ebenfalls problematisch ist - hat ein Zeuge der eine veröffentlichtes Bild beliebig oft betrachtet, noch völlige Klarheit gegenüber seiner Aussage, jemanden wiederzuerkennen, den er / sie nur kurz und unter mögl. sehr belastenden Umständen gesehen hat ? Eine "offenen Tür" für jeden Verteidiger...
Warum ein mögl. Täter "so spät" öffentlich per Bild gesucht wird, kann durchaus "fandungstechnische Gründe" haben. Dazu fallen mir sofort mindestens ein halbes Dutzend spekulativer Gründe ein.
Wenn allerdings ein kompletter Film, der sowohl Täter, Opfer und Tathergang unmissverständlich abbildet, jede fremde Manipulation ausgeschlossen werden kann, dann fehlt mir jedes Verständnis :
Stern TV hat geschrieben:Warum die Video-Fahndung ein unterschätztes Mittel ist
Ein Mann tritt eine fremde Frau einfach die Treppe hinunter - und kann flüchten. Vom Täter und seinen Begleitern fehlte der Polizei jede Spur. Erst Wochen nach der Tat veröffentlichte die Polizei nun das Überwachungsvideo zur Öffentlichkeitsfahndung. Opfervertreter kritisieren diese sich wiederholenden Verzögerungen.
Schwere der Tat, kaum sonstige Anhaltspunkte zu dem oder den Tätern - da ist eine solche Methode womöglich die einzige Möglichkeit dem oder den Tätern "habhaft zu werden.
Ein gewisse "Sparsamkeit" in der Verwendung dürfte dem gewünschten Aufsehen dienlich sein. Was Sachbeschädigungen angeht, sollte sich der Gesetzgeber eine Methode einfallen lassen, die es dem Geschädigten - meist ja auch öffentlichen Betreiber - erlaubt selbst (nach Prüfung) solche Filme z.B. in der Rubrik "Täter gesucht - Belohnung usw." des eigenen Internetauftritts zu posten. Mit allen rechtlichen Konsequenzen die ich ja bereits angesprochen hatte...
"Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen." (aus China)