= Wo 1 Polizeiauto mit 2 Polizeibeamten sich alleine nicht hintraut wenn es um 1 Person geht die festgenommen werden soll ...
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Re: No-Go Areas
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
Re: No-Go Areas
doppelt
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Re: No-Go Areas
Eher eine Area, wo ein normaler Bürger nach 8 Uhr abends nicht mehr sein Haus verlässt.jack000 hat geschrieben: = Wo 1 Polizeiauto mit 2 Polizeibeamten sich alleine nicht hintraut wenn es um 1 Person geht die festgenommen werden soll ...
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Re: No-Go Areas
Also jedes Fußballstadion.jack000 hat geschrieben:(20 Apr 2017, 19:44)
= Wo 1 Polizeiauto mit 2 Polizeibeamten sich alleine nicht hintraut wenn es um 1 Person geht die festgenommen werden soll ...
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Re: No-Go Areas
Urkomisch.
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Re: No-Go Areas
Ja, "Fußball" nehme ich nach "RAF", "Oktoberfest" und "Es waren Männer" auch noch in meiner Flüchtlingsbingomatrix auf...
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Re: No-Go Areas
Würde schon reichen, wenn Du erst mal darüber sagst, was Du mit einem inflationär verwendeten Begriff überhaupt meinst. Die Definition ist ja völliger Murks. Dann ist auch jedes Kuhdorf, das mal einen SEK-Einsatz durch einen Durchgeknallten hatte, eine "No-Go-Area". Ist nicht meine Schuld, dass es etwas überlegt war.jack000 hat geschrieben: Ja, "Fußball" nehme ich nach "RAF", "Oktoberfest" und "Es waren Männer" auch noch in meiner Flüchtlingsbingomatrix auf...
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Re: No-Go Areas
Es geht nicht um außergewöhnliche Fälle sondern darum das bei Standardfällen (1 Wagen, 2 Polizisten) nicht mehr ausreichend ist ...frems hat geschrieben:(20 Apr 2017, 20:01)
Würde schon reichen, wenn Du erst mal darüber sagst, was Du mit einem inflationär verwendeten Begriff überhaupt meinst. Die Definition ist ja völliger Murks. Dann ist auch jedes Kuhdorf, das mal einen SEK-Einsatz durch einen Durchgeknallten hatte, eine "No-Go-Area". Ist nicht meine Schuld, dass es etwas überlegt war.
=> Wieso ist das denn so?
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Re: No-Go Areas
Jack, so funktioniert das nicht. Erst die Definition, dann die Analyse. Wenn Du erst den Wunsch nach möglichst vielen "No-Go-Areas" hast und danach überlegst, mit welcher merkwürdigen Grundlage Du dies erreichen kannst, dann läuft etwas wirklich schief.jack000 hat geschrieben:(20 Apr 2017, 20:05)
Es geht nicht um außergewöhnliche Fälle sondern darum das bei Standardfällen (1 Wagen, 2 Polizisten) nicht mehr ausreichend ist ...
=> Wieso ist das denn so?
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Re: No-Go Areas
So ist es erfolgt ...frems hat geschrieben:(20 Apr 2017, 20:10)
Jack, so funktioniert das nicht. Erst die Definition, dann die Analyse.
Der Wunsch liegt mir fern und wenn 1 Polizeiauto mit 2 Polizeibeamten nicht mehr alleine in bestimmte Stadtviertel/Adressen fährt nenne ich das "No-Go-Area" ...Wenn Du erst den Wunsch nach möglichst vielen "No-Go-Areas" hast und danach überlegst, mit welcher merkwürdigen Grundlage Du dies erreichen kannst, dann läuft etwas wirklich schief.
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Re: No-Go Areas
In meiner Jugend war ich mal in der freiwilligen Feuerwehr.frems hat geschrieben:(20 Apr 2017, 20:01)
Würde schon reichen, wenn Du erst mal darüber sagst, was Du mit einem inflationär verwendeten Begriff überhaupt meinst. Die Definition ist ja völliger Murks. Dann ist auch jedes Kuhdorf, das mal einen SEK-Einsatz durch einen Durchgeknallten hatte, eine "No-Go-Area". Ist nicht meine Schuld, dass es etwas überlegt war.
Am jährlichen Feuerwehrfest war im Festzelt, so nach 23.00 Uhr, für die Jungs vom Nachbarkaff, aber so was von "No- Go- Area," du machst dir kein Bild.
Das lief aber nicht unter Fremdenfeindlichkeit.
Wir wollten nur unsere Ehrenjungfrauen schützen.
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Re: No-Go Areas
Damit bist Du aber auch alleine auf weiter Flur.jack000 hat geschrieben:(20 Apr 2017, 20:12)
Der Wunsch liegt mir fern und wenn 1 Polizeiauto mit 2 Polizeibeamten nicht mehr alleine in bestimmte Stadtviertel/Adressen fährt nenne ich das "No-Go-Area" ...
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Re: No-Go Areas
Es war bei uns früher -- und auf viel niedrigerem Niveau auch noch heute -- auch nicht hilfreich, wenn Rocker im Revier eines Rivalen herumgeisterten und Stunk machten. Da brannte schnell mal die Luft. Aber ich glaube, darum ging es jack nicht, der felsenfest davon überzeugt ist, dass im Jahre 2016 zum ersten Mal in der Geschichte Deutschlands eine Frau auf einer Treppe getreten wurde. Bilder, Baby, Du sagst es.jorikke hat geschrieben:(20 Apr 2017, 20:13)
In meiner Jugend war ich mal in der freiwilligen Feuerwehr.
Am jährlichen Feuerwehrfest war im Festzelt, so nach 23.00 Uhr, für die Jungs vom Nachbarkaff, aber so was von "No- Go- Area," du machst dir kein Bild.
Das lief aber nicht unter Fremdenfeindlichkeit.
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Re: No-Go Areas
Kannst du mal so eine No-Go-Area namentlich benennen, die von der Polizei nachweislich als solche bezeichnet wird und in die standardmäßig 2 Polizeiwagen fahren, um eine Person festzunehmen?jack000 hat geschrieben:(20 Apr 2017, 20:05)
Es geht nicht um außergewöhnliche Fälle sondern darum das bei Standardfällen (1 Wagen, 2 Polizisten) nicht mehr ausreichend ist ...
=> Wieso ist das denn so?
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Re: No-Go Areas
Sind dir weitere Fälle bekannt?frems hat geschrieben:(20 Apr 2017, 20:18)der felsenfest davon überzeugt ist, dass im Jahre 2016 zum ersten Mal in der Geschichte Deutschlands eine Frau auf einer Treppe getreten wurde.
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
Re: No-Go Areas
Aus meiner Sicht sind NoGo-Areas Gegenden, wo man, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit, nicht mehr alleine langgehen kann. Ich habe in meinem Leben ein paar Städte mit solchen Gegenden kennengelernt. Mexico City, Panama City, Rio, Belem, Abuja, Lagos.
In Deutschland kenne ich sowas nicht. Ich lebe übrigens in Frankfurt am Main. Das Bahnhofsviertel ist nachts kein Problem.
Das ist was anderes als dieses "verrufen", von dem oben die Rede ist, also Gegenden, wo sich öfters Kriminelle aufhalten. Die gibt es natürlich. Das ist dann aber für mich noch keine "NoGo-Area".
In Deutschland kenne ich sowas nicht. Ich lebe übrigens in Frankfurt am Main. Das Bahnhofsviertel ist nachts kein Problem.
Das ist was anderes als dieses "verrufen", von dem oben die Rede ist, also Gegenden, wo sich öfters Kriminelle aufhalten. Die gibt es natürlich. Das ist dann aber für mich noch keine "NoGo-Area".
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Re: No-Go Areas
Die sind in dem Link erwähnt:think twice hat geschrieben:(20 Apr 2017, 20:25)
Kannst du mal so eine No-Go-Area namentlich benennen, die von der Polizei nachweislich als solche bezeichnet wird und in die standardmäßig 2 Polizeiwagen fahren, um eine Person festzunehmen?
http://www.waz.de/politik/gefaehrliche- ... 99497.html
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Re: No-Go Areas
Jede Menge, aber ich such sie Dir nicht erneut raus, weil allein die Frage so fernab der Realität ist. Aber träum mal weiter von No-Go-Areas.
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Re: No-Go Areas
Interessant mit welchen Städten der Welt da Vergleiche gezogen werden ...Brainiac hat geschrieben:(20 Apr 2017, 20:29)
Aus meiner Sicht sind NoGo-Areas Gegenden, wo man, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit, nicht mehr alleine langgehen kann. Ich habe in meinem Leben ein paar Städte mit solchen Gegenden kennengelernt. Mexico City, Panama City, Rio, Belem, Abuja, Lagos.
In Deutschland kenne ich sowas nicht. Ich lebe übrigens in Frankfurt am Main. Das Bahnhofsviertel ist nachts kein Problem.
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Re: No-Go Areas
Meinst du das hier:jack000 hat geschrieben:(20 Apr 2017, 20:29)
Die sind in dem Link erwähnt:
http://www.waz.de/politik/gefaehrliche- ... 99497.html
"Das Polizeipräsidium Recklinghausen hat 2016 und 2017 sechs Orte zumindest vorübergehend als „gefährlich“ eingestuft, um Personen kontrollieren zu können. „Es handelte sich um größere Wohngebäude in Marl, Bottrop und Recklinghausen, in denen Menschen gemeldet waren, die bundesweit Straftaten begangen haben“, erklärte ein Polizeisprecher. Diese Häuser seien aber nicht öffentlich zugänglich gewesen.
„Es handelt sich hier keineswegs um No-Go-Areas. Die gibt es in NRW sowieso nicht“, sagte ein Sprecher des Innenministeriums. Die Einordnung als „verrufen“ diene allein der leichteren Identitätsfeststellung durch die Polizeibeamten."
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Re: No-Go Areas
Dieser Quelle habe ich natürlich nichts entgegen zu setzen ...
"erneut" würde bedeuten, dass diese schon mal herausgesucht wurden ... Aber ok, ein Link auf die vergangenen Fälle (1960-1990) würde ja schon ausreichenaber ich such sie Dir nicht erneut raus,
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Re: No-Go Areas
Genau das!think twice hat geschrieben:(20 Apr 2017, 20:33)
Meinst du das hier:
"Das Polizeipräsidium Recklinghausen hat 2016 und 2017 sechs Orte zumindest vorübergehend als „gefährlich“ eingestuft, um Personen kontrollieren zu können. „Es handelte sich um größere Wohngebäude in Marl, Bottrop und Recklinghausen, in denen Menschen gemeldet waren, die bundesweit Straftaten begangen haben“, erklärte ein Polizeisprecher. Diese Häuser seien aber nicht öffentlich zugänglich gewesen.
„Es handelt sich hier keineswegs um No-Go-Areas. Die gibt es in NRW sowieso nicht“, sagte ein Sprecher des Innenministeriums. Die Einordnung als „verrufen“ diene allein der leichteren Identitätsfeststellung durch die Polizeibeamten."
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Re: No-Go Areas
Allein die Vorstellung, dass sowas über Jahrzehnte noch nie passiert sein soll, lässt mich zweifeln, dass Du ernstgenommen werden willst. Zu den No-Go-Areas ( ) willst Du wohl auch lieber nichts sagen und mit solchen Spielchen ablenken. Leicht durchschaubar, aber es funktioniert doch nie.jack000 hat geschrieben:(20 Apr 2017, 20:34)
Dieser Quelle habe ich natürlich nichts entgegen zu setzen ...
"erneut" würde bedeuten, dass diese schon mal herausgesucht wurden ... Aber ok, ein Link auf die vergangenen Fälle (1960-1990) würde ja schon ausreichen
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Re: No-Go Areas
Du verwirrst mich. In dem Artikel erklärt ein Sprecher des Innenministeriums, dass es no-go-Areas in NRW sowieso nicht gibt.
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Re: No-Go Areas
Hast du nun Quellen die besagen das zwischen 1960 und 1990 es Gegenden gab in denen Polizisten (1 Fahrzeug 2 Beamte) nicht mehr alleine gefahren sind oder nicht?frems hat geschrieben:(20 Apr 2017, 20:36)
Allein die Vorstellung, dass sowas über Jahrzehnte noch nie passiert sein soll, lässt mich zweifeln, dass Du ernstgenommen werden willst. Zu den No-Go-Areas ( ) willst Du wohl auch lieber nichts sagen und mit solchen Spielchen ablenken. Leicht durchschaubar, aber es funktioniert doch nie.
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Re: No-Go Areas
Jack, Du musst liefern. Bisher brachtest Du weder eine seriöse Definition, noch nanntest Du Beispiele. Warum soll ich Dir belegen, dass es keine Aliens gibt, nur weil Du an sie glauben willst?jack000 hat geschrieben:(20 Apr 2017, 20:38)
Hast du nun Quellen die besagen das zwischen 1960 und 1990 es Gegenden gab in denen Polizisten (1 Fahrzeug 2 Beamte) nicht mehr alleine gefahren sind oder nicht?
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Re: No-Go Areas
Warum ist das "interessant"?jack000 hat geschrieben:(20 Apr 2017, 20:31)
Interessant mit welchen Städten der Welt da Vergleiche gezogen werden ...
Ich habe den Begriff" NoGo-Area" aus meiner Sicht definiert. Für die von mir genannten Negativbeispiele trifft er zu, für deutsche Städte eher nicht.
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Re: No-Go Areas
Und weil der das sagt gibt es diese also nicht? Warum fahren dann in diese 20+ Gegenden keine Polizisten mehr zu zweit sondern es werden deutlich mehr Polizisten + Fahrzeuge benötigt?think twice hat geschrieben:(20 Apr 2017, 20:37)
Du verwirrst mich. In dem Artikel erklärt ein Sprecher des Innenministeriums, dass es no-go-Areas in NRW sowieso nicht gibt.
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Re: No-Go Areas
Muss ich nicht, denn es war deine Aussage, dass es nichts neues ist das Polizisten nur noch in höherer Formation sich in manche Gegenden rein trauen. Daher fragte ich danach ...
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Re: No-Go Areas
Wo sind denn nun diese 20 Gegenden namentlich als no-go-Areas aufgelistet? In deinem verlinkten Artikel jedenfalls nicht. Da steht nur was von "verrufenen Wohnblöcken".jack000 hat geschrieben:(20 Apr 2017, 20:40)
Und weil der das sagt gibt es diese also nicht? Warum fahren dann in diese 20+ Gegenden keine Polizisten mehr zu zweit sondern es werden deutlich mehr Polizisten + Fahrzeuge benötigt?
Duldsamkeit heißt nicht, dass ich auch billige, was ich dulde.
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Re: No-Go Areas
Es stellt sich die Frage warum man erst von "No-Go-Areas" bei den von dir genannten Beispielen aus anderen Ländern redet.Brainiac hat geschrieben:(20 Apr 2017, 20:39)
Warum ist das "interessant"?
Ich habe den Begriff" NoGo-Area" aus meiner Sicht definiert. Für die von mir genannten Negativbeispiele trifft er zu, für deutsche Städte eher nicht.
=> Warum ist es nicht schon schlimm genug, wenn in manchen Gegenden in Deutschland Polizisten nicht mehr mit nur "1 Fahrzeug und 2 Beamten" hinfahren?
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Re: No-Go Areas
Ist es ja auch nicht. Dass Du erst seit einem Jahr in Deutschland bist und zuvor nichts von Deiner Umwelt wahrgenommen hast, ist ja nicht meine Schuld, genau wie Deine bisher kläglichen Bemühungen zu erklären, was eine No-Go-Area überhaupt sein soll. Wenn Du nicht eine einzige liefern kannst, verwundert es umso mehr, wie verzweifelt Du Dir solche Gebiete wünschst. Mein Beileid. In Deutschland wirst Du trotzdem nicht fündig.jack000 hat geschrieben:(20 Apr 2017, 20:41)
Muss ich nicht, denn es war deine Aussage, dass es nichts neues ist das Polizisten nur noch in höherer Formation sich in manche Gegenden rein trauen. Daher fragte ich danach ...
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Re: No-Go Areas
Und was bedeutet "verrufenen Wohnblöcken" wohl wenn es notwendig ist, das 1 Polizeiwagen mit 2 Beamten dort nicht mehr alleine hinfahren kann? Ist der Bauzustand der Gebäude das Problem?think twice hat geschrieben:(20 Apr 2017, 20:44)
Wo sind denn nun diese 20 Gegenden namentlich als no-go-Areas aufgelistet? In deinem verlinkten Artikel jedenfalls nicht. Da steht nur was von "verrufenen Wohnblöcken".
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Re: No-Go Areas
Ich lebe seit 41 Jahren in Deutschland ...frems hat geschrieben:(20 Apr 2017, 20:46)Dass Du erst seit einem Jahr in Deutschland bist und zuvor nichts von Deiner Umwelt wahrgenommen hast,
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Re: No-Go Areas
Ok, dafür sollte man dann besser einen anderen Begriff wählen, der nicht so sehr zum Widerspruch reizt. Das "NoGo" ist einfach falsch, weckt falsche Assoziationen.jack000 hat geschrieben:(20 Apr 2017, 20:45)
Es stellt sich die Frage warum man erst von "No-Go-Areas" bei den von dir genannten Beispielen aus anderen Ländern redet.
=> Warum ist es nicht schon schlimm genug, wenn in manchen Gegenden in Deutschland Polizisten nicht mehr mit nur "1 Fahrzeug und 2 Beamten" hinfahren?
Sagen wir "Trouble Area", wie wär's damit.
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Re: No-Go Areas
Ich bin da flexibel ... einigen wir uns auf: "Gegend wo 1 Polizeifahrzeug mit 2 Polizeibeamten nicht mehr alleine hinfahren kann" ...Brainiac hat geschrieben:(20 Apr 2017, 20:51)
Ok, dafür sollte man dann besser einen anderen Begriff wählen, der nicht so sehr zum Widerspruch reizt. Das "NoGo" ist einfach falsch, weckt falsche Assoziationen.
Sagen wir "Trouble Area", wie wär's damit.
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Re: No-Go Areas
Ein verrufener Wohnblock ist nunmal keine no-go-Area (also ein ganzer Straßenzug oder Stadtviertel), in die sich keine einzelne Polizeibesatzung alleine hintraut.jack000 hat geschrieben:(20 Apr 2017, 20:48)
Und was bedeutet "verrufenen Wohnblöcken" wohl wenn es notwendig ist, das 1 Polizeiwagen mit 2 Beamten dort nicht mehr alleine hinfahren kann? Ist der Bauzustand der Gebäude das Problem?
Aber du kannst ja gern wegen einzelner, verrufener Wohnblöcke ganz Deutschland zu einem kriminellen Moloch erklären.
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Re: No-Go Areas
Und hast noch nie von Großeinsätzen der Polizei gehört. Okay.
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Re: No-Go Areas
Hat das irgendwer behauptet hier im Forum?think twice hat geschrieben:(20 Apr 2017, 20:53)
Ein verrufener Wohnblock ist nunmal keine no-go-Area (also ein ganzer Straßenzug oder Stadtviertel), in die sich keine einzelne Polizeibesatzung alleine hintraut.
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Re: No-Go Areas
Ja du. Ich habe dich nach namentlich bekannten no-go-Areas gefragt und du hast als Beweis den Artikel mit den verrufenen Wohnblöcken verlinkt.
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Re: No-Go Areas
Großeinsätze der Polizei gibt es auch erst seit 2016.frems hat geschrieben:(20 Apr 2017, 20:57)
Und hast noch nie von Großeinsätzen der Polizei gehört. Okay.
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Re: No-Go Areas
Link zum Beitrag bitte ...
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Re: No-Go Areas
Seite 13:
think twice hat geschrieben:
(20 Apr 2017, 20:25)
Kannst du mal so eine No-Go-Area namentlich benennen, die von der Polizei nachweislich als solche bezeichnet wird und in die standardmäßig 2 Polizeiwagen fahren, um eine Person festzunehmen?
Antwort Jack000:
Die sind in dem Link erwähnt:
http://www.waz.de/politik/gefaehrliche- ... 99497.html
Duldsamkeit heißt nicht, dass ich auch billige, was ich dulde.
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Re: No-Go Areas
think twice hat geschrieben:(20 Apr 2017, 21:14)
Seite 13:
think twice hat geschrieben:
(20 Apr 2017, 20:25)
Kannst du mal so eine No-Go-Area namentlich benennen, die von der Polizei nachweislich als solche bezeichnet wird und in die standardmäßig 2 Polizeiwagen fahren, um eine Person festzunehmen?
Antwort Jack000:
Die sind in dem Link erwähnt:
http://www.waz.de/politik/gefaehrliche- ... 99497.html
Also wieder nix ...Der von Ihnen gewählte Artikel kann leider nicht gefunden werden
Möglicherweise sind Sie einem falschen oder veralteten Link gefolgt oder Sie haben sich bei der Eingabe der URL vertippt.
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Re: No-Go Areas
Mein lieber Freund, verarschen kannst du dich alleine, ok?
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Re: No-Go Areas
Warum zitierst du bewusst sinnentstellend? Das war doch klar formuliert.
Dein Beitrag, auf den sich das bezieht war wenige Beiträge vorher und gerade eben erst verfasst worden.Ja du. Ich habe dich nach namentlich bekannten no-go-Areas gefragt und du hast als Beweis den Artikel mit den verrufenen Wohnblöcken verlinkt.
Diskussionsführung: Prädikat unredlich.
Re: No-Go Areas
Also Mürxlüh ist schonmal keine No-go area.
Da latsch ich einmal die Woche durch, wurde bislang weder verdroschen noch erschossen.
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Re: No-Go Areas
Das wird ihn aber nicht davon abhalten, den gleichen, unbelegten Scheiß morgen wieder zu behaupten und übermorgen auch und in 5 Jahren auch noch....
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Re: No-Go Areas
Befähige dich doch einfach mal dazu einen Link fehlerfrei einzustellen ...think twice hat geschrieben:(20 Apr 2017, 21:16)
Mein lieber Freund, verarschen kannst du dich alleine, ok?
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Re: No-Go Areas
Die Frage nach der Quelle ist legitim ... oder etwa nicht?Zinnamon hat geschrieben:(20 Apr 2017, 21:19)
Warum zitierst du bewusst sinnentstellend? Das war doch klar formuliert.
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