Köln: Zwei Jahre Haft auf Bewährung für rassistischen Brandanschlag
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Am 2. Januar 2016 attackierten zwei Rechtsextreme in der Bruder-Klaus Siedlung in Köln-Mülheim eine Flüchtlingsunterkunft. Sie schlugen kurz vor 20 Uhr die Scheibe der unweit eines Autobahnzubringers gelegenen Unterkunft mit einem Teleskopschlagstock ein und versuchten Silvesterböller sowie brennende Fackeln in die erleuchtete, im Erdgeschoss befindliche Wohnung zu werfen. Dass sich darin Bewohner aufhielten war ihnen bewusst.
Ein Bengalo verfehlte das Fenster nur knapp und prallte an der Hauswand ab. Die Leuchtfackeln – es handelte sich um Bengalos, die bis zu 2500 Grad heiß werden – hatten sie zuvor mit Schriftzügen von Pegida beklebt.
Pegidisten können also nicht werfen, immerhin.
Die beiden Täter mit bereits beachtlich langem Vorstrafenregister wurden kurz nach der Tat in der Wohnung der damaligen Freundin eines Täters festgenommen.
Beachtlich langes Vorstrafenregister, das merken wir uns kurz.
Fünf Monate nach der Tat gab es in Köln-Rondorf einen weiteren Brandanschlag auf ein Flüchtlingsheim, Täter konnten nicht festgestellt werden. In den zurückliegenden 19 Monaten gab es drei Versuche, die Tat – sowie einen weiteren Bölleranschlag eines der beiden Angeklagten bei einer Pegidademonstration gegen linke Gegendemonstranten; der Böller landete unweit von Polizisten –
Wir erinnern uns, sie können nicht werfen...
juristisch aufzuarbeiten.
Den
Versuch, die Tat juristisch aufzuarbeiten?
Nun folgte vor dem Kölner Gericht der vierte Versuch. Dieser endete mit einer Verurteilung der beiden Täter für jeweils zwei Jahre, jedoch auf Bewährung.
Aha, zwei Jahre auf Bewährung für Mehrfachtäter mit beachtlichem Vorstrafenregister. Kuscheljustiz in Aktion.
Die Tat selbst war von den Angeklagten im Juli 2016 vor Gericht eingeräumt worden. Diese beteuerten, dass sie die neun Kinder und drei Frauen nicht verletzen oder töten, sondern nur verängstigen wollten. Zur „Verängstigung“ hatten die beiden Fußballfans Bengalos gewählt.
Das dürfte geglückt sein.
Auch bei der neuen Gerichtsverhandlung waren die Angeklagten, die ein Grinsen selbst bei der Zeugenaussage der Großmutter nur schwer zu verbergen vermochten, nicht in der Lage, eine Entschuldigung gegenüber der Großmutter der neun Kinder zu formulierten.
Macht ja nix, für Bewährung reicht es allemal.