Billie Holiday hat geschrieben:(15 Jul 2020, 07:55)
Soso, niemand trägt gern Handschellen.
Nun...niemand wird gern in seinen kriminellen Taten gestört, niemand wird gern verhaftet, niemand steht gern vor Gericht und niemand läßt sich gern bestrafen, niemand geht gern ins Gefängnis und niemand zahlt gern Geldstrafen.
Dass andere ungern Opfer von Kriminellen sind, zieht nicht, ich wollt es nur kurz erwähnt haben.
Meine Liebe ich habe die übliche Praxis und rechtliche Grundlagen gelernt so wie wiedergegeben. Ohne persönliche Wertung wie Du lesen kannst.
Das niemand Opfer einer Straftat oder gegen sich gerichteten Handlung mit negativen Folgen werden möchte liegt auf der Hand.
Aber wenn die Polizei ohne Grundlage jemand in Handschellen oder andere Mittel legt ist es bestimmt auch nicht Recht. Deshalb wird versucht angemessen im jeweiligen Fall zu reagieren auf den jeweiligen Grundlagen. Aber in Deutschland hat auch jeder Rechte. On nun echter Täter, vermutlicher Täter usw. oder Opfer,
Ich kenn natürlich auch andere Länder. In den USA ist es eher üblich selbst bei Kontrollen jemand in Handschellen zu legen. Aber andere Rechtsgrundlage usw.
Es gibt keine perfekte Lösung. In Deutschland ist es reglementiert was, wie usw.
Nach den Polizeigesetzen der Länder ist die Fesselung einer Person ein zulässiges Mittel der polizeilichen Zwangsanwendung. Da die Fesselung einen schwerwiegenden Eingriff in die grundrechtlich geschützte Fortbewegungsfreiheit darstellt, sind deren Voraussetzungen in den meisten Ländern in einer gesonderten Regelung normiert.
Wenn es jemand interessiert. Mein Bezug :
Pewestorf/Söllner/Tölle: Praxishandbuch Polizei- und Ordnungsrecht Bücher; 2. Auflage 2017
Polizeiliche Fesselung ist geregelt in den
Polizeigesetzen der Länder. so z.B.
§ 62 PolG NRW
Art. 65 PAG,BY
§ 9 PolG,BW
§ 75 NPOG,NI
§ 64 SOG LSA,ST
Nicht vollständig.!
In der Regel gilt ungefähr.
Solange man sich kooperativ zeigt, wird die Polizei den angewendeten Zwang auf ein Minimum begrenzen. Zur eigenen Sicherung der Polizeibeamten wird sich der Festgenommene aber zum Beispiel das Anlegen von Handfesseln (Handschellen) gefallen lassen müssen, etwa wenn er im Auto zum Polizeirevier gebracht wird. Im Übrigen darf und wird die Polizei die Mittel anwenden, die erforderlich sind, um die Festnahme auch zwangsweise durchzusetzen. Das kann auch mit körperlicher Gewalt geschehen.
Aber Handfesseln (Handschellen oder andere Mittel) sind eine Kann Sache in gewissen Fällen. Je kooperativer sich man verhält desto weniger Ärger und Folgen
Andrij Melnyk nennt Rolf Mützenich den „widerlichsten deutschen Politiker“..wo Er Recht hat...
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