Beitragvon jack000 » Mi 10. Mai 2017, 10:38
Provokateur hat geschrieben:(10 May 2017, 11:15)Vergiss nicht den rechtsstaatlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Wenn eine Situation durch Diskussionen gelöst werden kann statt durch den Einsatz eines SEK, dann ist der VHMK-Grundsatz vorbildlich umgesetzt.
Es geht ja nicht um einen SEK-Einsatz oder den Einsatz von Waffen. Wenn das 18 Jugendliche waren (unbewaffnet, ohne die Möglichkeit mit irgendwas zu drohen), braucht man 36 Polizisten, 2 schnappen sich jeweils einen, bringen ihn in die Zelle und schließen die Tür ab.
=> So wäre die Sache in 5 Minuten erledigt gewesen. Ich sehe keinen Sinn darin mit Verbrechern zu diskutieren.
Deutschland 2017: "Bevor ich loslege, würde ich gerne noch wissen, ob es für Sie in Ordnung ist, dass ich als weibliche Person hier sitze und auch Ihre Dolmetscherin weiblich ist."