Elfer » Di 23. Apr 2013, 22:41 hat geschrieben:
Man könnte die Gerichte entlasten, wenn man seine Gesetze verfassungskonform formuliert. Diese Schwäche zieht sich wie ein roter Faden durch Regierung(en) und Parlament(e). Es fehlt am notwendigen Handwerkszeug, nicht aber an dem Bedürfnis Blödsinn zu verbreiten.
Die Schwächen der Politiker strahlen auf das BVerfG aus, solange Berufspolitiker die Richter aussuchen.
Der ehemalige Präsident des BVerfG Papier hat sich in einem Welt - Interview zu Herrn Friedrichs Kritik am derzeitigen Präsidenten geäußert.
Das habe ich auf
einem anderen Forum dazu geschrieben:
Die Welt: Spielt sich ein Machtkampf zwischen Berlin und Karlsruhe ab?
Papier: Nein. Es gibt ja auch umgekehrte Vorwürfe. Ich kann mich gut erinnern, dass namhafte Politiker dem Bundesverfassungsgericht gelegentlich zu große Zurückhaltung vorgeworfen haben. Bei der berühmten Kopftuch-Entscheidung hat man den Richtern sogar Feigheit unterstellt, weil sie dem Gesetzgeber viel Spielraum gelassen haben. Ich habe jedenfalls keine Befürchtungen, dass es zu einer tiefgreifenden Erschütterung unseres Verfassungsgefüges kommt. Die Akzeptanz des Bundesverfassungsgerichts ist enorm.
http://www.welt.de/politik/deutschland/ ... Licht.html
Das liest sich ganz so, als würde er den Worten des Bundesinnenministers (und diesem selbst) nicht viel Gewicht zumessen. Mit der Einschätzung liegt er sicher richtig.
Das hier sehe ich allerdings ganz anders:
Die Welt: Wie verträgt sich die Mitgliedschaft in einer politischen Partei mit dem höchsten Richteramt?
Papier: Da habe ich überhaupt keine Bedenken. Parteipolitische Zurückhaltung ist natürlich geboten.
Die Welt: Also merkt man es auch nicht, dass Sie auf Vorschlag der CSU und Ihr Nachfolger Voßkuhle auf Vorschlag der SPD gewählt worden sind?
Papier: Ich glaube, sagen zu dürfen: In den beiden Fällen, die Sie genannt haben, ist, beziehungsweise war das so.
Die Welt: Die Rechtsprechung zur gleichgeschlechtlichen Partnerschaft gilt manchen als Beleg für den Willen der Richter, Gesellschaftspolitik zu betreiben.
Papier: Den Vorwurf halte ich nicht für zutreffend, obwohl ich bei der Grundsatzentscheidung zur Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft ein Sondervotum gefertigt habe. Die Senatsmehrheit war der Auffassung, dass der besondere Schutz von Ehe und Familie nicht berührt ist, wenn der Gesetzgeber andere Lebensformen mit vergleichbaren Rechten und Pflichten ausstattet. In der Folge dieser Grundsatzentscheidung hat es eine Angleichung auf verschiedenen Feldern gegeben. Offen sind noch das Ehegattensplitting und das volle Adoptionsrecht.
Wenn Richter von Politikern nach Parteibuchproporz ausgesucht werden, ist naturgemäß die politisch-ideologische Einfärbung früherer Urteilsbegründungen oder wissenschaftlicher Texte der Kandidaten der Maßstab für die Personalentscheidungen. Verfassungsrichter kann man also nur werden, wenn man bereits in der Vergangenheit verfassungsrechtliche Fragen durch eine die richterliche Objektivität beeinträchtigende politisch - ideologische Brille betrachtet hat. Bei allem Respekt vor der Integrität des Gerichts: Das kann wirklich nur zu suboptimalen Personalentscheidungen führen.
Das von den Welt - Journalisten als Beispiel angeführte Verfahren belegt dies m. M. n. auch. Für die Auffassung, dass die gleichgeschlechtliche Partnerschaft den besonderen Schutz von Ehe und Familie beeinträchtige, braucht man schon ein (konservative) ideologische Brille, ansonsten ist dafür überhaupt kein handfester sachlicher Grund darstellbar.
Deshalb gehört das hier seit der Gründung von Grundgesetz Aktiv e. V. im Jahre 2008 zu unseren Hauptanliegen:
(...)
Künftig soll eine völlig neu in der Verfassung zu verankernde Bundesversammlung direkt vom Volk gewählt werden und sowohl den Bundespräsidenten als auch die Verfassungsrichter bestimmen. Da diese Aufgabe nur wenig Zeit in Anspruch nimmt, können auch solche Personen für einen Sitz in der Bundesversammlung kandidieren, die parteilos und keine Berufspolitiker sind. Es kommt nur darauf an, im jeweiligen Wahlkreis ein besonders hohes Ansehen bei der örtlichen Bevölkerung zu genießen.
(...)
http://grundgesetzaktiv.de/ziele.htm