Weder deine diffamierenden Unterstellungen, noch die Behauptung war hier jetzt Thema. Was die weiter reichenden Eingriffsermächtigungen angeht, so können wir gerne an anderer Stelle diskutieren. Hier und jetzt geht es um die Frage der klassischen Fahndungsarbeit und den über 400 offenen Haftbefehlen gegen bekannte Rechte.imp hat geschrieben:(04 Dec 2018, 15:38)
Polizeiarbeit kann sich nicht nur auf das Fordern immer weiter reichender Eingriffsrechte beschränken.
Mich wundert es ein wenig, dass du bei deinem Sinn für Bürgerrechte nicht auf die Barrikaden gehst, wenn man die Gesinnung eines Menschen offensichtlich nachvollzieht und speichert und Grundlage für Einschränkungen der Rechte in nahezu jeder Art ist ... aber Rechte bewertet man anders, wenn es opportun ist, oder?!
Fahndung ist ein breites Thema, dessen Lehrgänge über einen langen Zeitraum gehen. Also versuche ich auf das Nötigste zu beschränken.
Ich fass noch einmal zusammen.
Bei den über 400 Haftbefehlen dürfte die gesamte Bandbreite vertreten sein und es bedarf keiner weiteren Erklärung, dass es dabei auch Haftbefehlt gibt, für die man keine Zielfahndung betreibt.
Die Fahndungsarten sind davon abhängig, in welchem Kontext und unter welchen Rahmenbedingungen die Ermittlungen geführt werden. Davon hängt auch die Intensität ab.
Die Mehrheit der Haftbefehle wird durch Zufallskontrollen oder gezielte Kontrollen im Bereich kriminogener Orte vollstreckt. Letztere stehen ja ohne nachvollziehbare Gründe in der Kritik und haben rein gar nichts mit deinen Unterstellungen der übermäßigen Einschränkung irgendwelcher Rechte zu tun.
Würden diese Kontrollermächtigungen - Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen, dass sich an diesen Orten Personen aufhalten, die u.a. mit Haftbefehl gesucht werden - könnte nur ein verschwindend geringer Anteil von Haftbefehlen überhaupt vollstreckt werden.
So lange ich nicht die Rechte einer Person verletze, sind Tricks und Finten zur Ergreifung doch eher Ausdruck des Engagements und der Flexibilität.
Fahndungsmaßnahmen sind auch von der Ermittlungskonzeption abhängig und der Beantragung des Haftbefehls.
Zu den Fahndungsmassnahmen gehören natürlich auch Recherchen, auch Kontakte ins Milieu und eine Palette von strafprozessualen Maßnahmen zur Ergreifung des Täters.
Würdest du dich damit beschäftigen, wäre dir bewusst, dass es in diesem Land nicht die von dir suggerierte Willkür und den Rechtsmissbrauch um des Erfolges Willen gibt.
Den offenen Haftbefehlen gegen Rechte muss man die Zahl der vollstreckten Haftbefehle entgegen setzen. Auch das geschieht häufig nicht.