Ammianus hat geschrieben:(24 Mar 2017, 11:12)
Am besten, du liest dir den Artikel noch einmal durch. Dann kannst du darüber nachdenken und anschließend sagen: "Oh, ich hab mich ja tatsächlich geirrt."
Hast du ihn denn gelesen?
Es geht tatsächlich um 5 Vorfälle und um auf die Fehlerquote zu kommen, muss man das Ergebnis der Fehlerquote bereits vor Augen gehabt haben. Allein von 80 bzw. 100% bei fünf Vorfällen zu sprechen, ist nicht sonderlich zielführend. Klingt knallig, aber kann einen falschen Eindruck erwecken.
Die Fehlerquote sinkt ja alleine schon um 20%, wenn man die Ortsungenauigkeit abzieht und um 40%, wenn man der Einschätzung der Bundesregierung Glauben schenkt, dass das
"Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" "auf Grundlage der Informationen des BKA als Vorfall qualifiziert wurde, der sich gegen Flüchtlinge oder ihre Unterkünfte richtete". Völlig unklar, warum die nw das anders bewertet, nämlich als Fehler, obwohl es maximal noch ungeklärt ist.
Nimmt man den Dopplungsfehler raus, bewertet obiges nicht als Fehler (kann man im ersten Fall machen, klar. Formal richtig, aber irreführend) und folgt der Argumentation der AAS was den ""Frustabbau aufgrund privater Probleme" ohne rassistisch motiviertes Motiv" betrifft, was die Skepsis als plausibel erscheinen lässt,
"da sich besagter 'Frustabbau' auf zwei Asylunterkünfte beschränkte".", dann liegt die AAS nur in einem einzigen Fall falsch.
Oder sie weist eine Fehlerquote von 25% auf, wenn man den Maßstab der nw anwendet.