Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

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Polibu

Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Polibu »

Alexyessin hat geschrieben:(04 Aug 2018, 22:09)

Ich habe nicht andere als krank bezeichnet. Unscharfe Suggestion ist schon immer ein Stilmittel unserer "Froinde" von Rechtsaußen.
Klar hast du das!
Alexyessin hat geschrieben:(04 Aug 2018, 10:23)

Jetzt ist mal gut Jack. Deine ewige einseitige Hetze gegen die Flüchtlingsproblematik ist ja schon krankhaft bei dir.
https://www.duden.de/rechtschreibung/krankhaft

von einer Krankheit herrührend; pathologisch
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Alexyessin »

Polibu hat geschrieben:(04 Aug 2018, 22:23)

Klar hast du das!



https://www.duden.de/rechtschreibung/krankhaft

von einer Krankheit herrührend; pathologisch
Nein, habe ich nicht. Ich habe das Verhalten bzw. die Postings bezugnehmend auf die Flüchtlingsproblematik als krankhaft bezeichnet, nicht den User selbst.
Das ist ein erkennbares Problem, nicht untypisch für die "Froinde" von Rechtsaußen, Aussagen schwammig zu suggerieren und dann nicht mal merken können, das die Aussage falsch widergeben worden ist.
Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin kein Nazi, aber...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von zollagent »

Polibu hat geschrieben:(04 Aug 2018, 21:26)

Wenn du meinst du kannst hier unwidersprochen andere als krank bezeichnen, dann hast du dich bei mir aber tief geschnitten. :)
Dann wäre er aber nicht krank, sondern verletzt. Und daß du so scharf wärst, daß sich andere an dir schneiden könnten, halte ich für ein Gerücht. :D :D :D
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von zollagent »

Alexyessin hat geschrieben:(04 Aug 2018, 23:31)

Nein, habe ich nicht. Ich habe das Verhalten bzw. die Postings bezugnehmend auf die Flüchtlingsproblematik als krankhaft bezeichnet, nicht den User selbst.
Das ist ein erkennbares Problem, nicht untypisch für die "Froinde" von Rechtsaußen, Aussagen schwammig zu suggerieren und dann nicht mal merken können, das die Aussage falsch widergeben worden ist.
Das ist auch vollkommen irrelevant. Ich halte nämlich diese ganze Gruppe für mental krank. Wenn man ein Problem in der eigenen Vorstellung derart aufbläht, daß man sich da einer existenziellen Gefährdung ausgesetzt sieht, die es bei nüchterner Betrachtung gar nicht gibt, nennt man das paranoisch. Und das IST ein Krankheitsbild.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Wutbürger »

zollagent hat geschrieben:(04 Aug 2018, 08:46)

Kreuziget Ihn! Das ist doch die unterschwellig durchklingende Forderung. Nun, Kreuzigung ist nicht mehr in Mode. Übrigens kommen auch "Schuldunfähige" nach solchen Taten nicht mehr frei. Aber das will niemand der Möchtegernkreuziger überhaupt wissen. Simple Welt für simple Geister.

Wäre er in einem anderen Land, hätte er hier (ob krank oder nur aggressiv) keine Omi totgetreten.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Wutbürger »

zollagent hat geschrieben:(05 Aug 2018, 12:22)

Das ist auch vollkommen irrelevant. Ich halte nämlich diese ganze Gruppe für mental krank. Wenn man ein Problem in der eigenen Vorstellung derart aufbläht, daß man sich da einer existenziellen Gefährdung ausgesetzt sieht, die es bei nüchterner Betrachtung gar nicht gibt, nennt man das paranoisch. Und das IST ein Krankheitsbild.
Kann man auch so sehen:
Das ist auch vollkommen irrelevant. Ich halte nämlich diese ganze Gruppe für mental krank. Wenn man ein Problem in der eigenen Vorstellung derart ausblendet, dass die Welt nur aus Honigkuchen und alle haben sich lieb Gesänge besteht, was es bei nüchterner Betrachtung faktisch nicht geben kann, nennt man das in der Psychologie Verleugnung. Und das IST ein Krankheitsbild!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Jugendliche Waffendiebe aus Syrien zu Bewährungsstrafen verurteilt

Am 7. März wurde die Polizei durch Passanten auf einen Einbruch in ein Waffengeschäft auf der Webergasse aufmerksam gemacht. Etwas später nahmen die Beamten vier junge Syrer fest. Am Mittwoch mussten sich die Täter vor dem Jugendschöffengericht des Dresdner Amtsgericht verantworten.

Die Staatsanwaltschaft wirft allen Angeklagten Diebstahl mit Waffen und Sachbeschädigung vor. Am 7. März dieses Jahres gegen 3.20 Uhr waren sie, vermummt mit weißen Masken und ausgerüstet mit Hämmern, Messern und Schlagstock, zum Waffengeschäft auf der Webergasse gezogen. Während zwei die Scheiben zerschlugen, standen die anderen Schmiere. Dann plünderten sie den Laden und ließen unter anderem 58 Gas- und Luftdruckwaffen, Munition, Elektroschocker, 35 Messer, Pfefferspray und Teleskopschlagstöcke für rund 12.000 Euro mitgehen. Der Sachschaden belief sich auf 2500 Euro.

Mustafa S., einer der 17-Jährigen, soll zudem im Juni 2017 einen Mann an einer Haltestelle mit einem Schlagring verletzt und der 20-jährige Adel A. einen Ladendetektiv bei Netto bedroht haben: „Ich schicke 20 Ausländer vorbei, die stechen dich ab.“

Gegen Kahled A., auch erst 17, gab es noch eine umfangreiche Anklage mit acht Anklagepunkten. Er soll unter anderem andere Bewohner beklaut, Betreuer in seiner Unterkunft bedroht, attackiert und eingeschlossen und Polizisten verletzt und angespuckt haben. Dabei fielen die übligen Beleidigungen: „Arsch“, „Wichser“, „ich fi... deine Mutter". Zudem wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, im Februar in und vor der Eisdisco auf der Magdeburger Straße einen jungen Mann mehrfach geschlagen und gedroht haben, ihn abzustechen. Das Opfer erlitt eine Schädelprellung und weitere Verletzungen. Weil Kahled A. Teile dieser zweiten Anklage abstritt, trennte das Gericht das Verfahren gegen ihn ab, am 21. August wird weiter verhandelt.

Nach Verlesung der Anklage wurde die Öffentlichkeit im „Interesse der Erziehung der Jugendlichen“ von der Verhandlung ausgeschlossen. Die Urteilsverkündung war dann wieder öffentlich. Die jungen Männer wurden zu Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und einem Jahr verurteilt. Die Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.
http://www.dnn.de/Dresden/Polizeiticker ... verurteilt
- Hatten die Syrer denn ihre Pässe dabei als die nach Deutschland illegal eingedrungen sind oder woher ist deren Alter bekannt?
- Wird diese Bewährungsstrafe eine Lektion für die sein, das die in Zukunft keine Straftaten begehen?
- Das Ziel bei Diebstählen ist es an Wertgegenstände oder Geld zu kommen. Was aber hatten die mit all den Waffen vor?
- Refugees Welcome!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

zollagent hat geschrieben:(04 Aug 2018, 08:46)

Kreuziget Ihn! Das ist doch die unterschwellig durchklingende Forderung. Nun, Kreuzigung ist nicht mehr in Mode. Übrigens kommen auch "Schuldunfähige" nach solchen Taten nicht mehr frei. Aber das will niemand der Möchtegernkreuziger überhaupt wissen. Simple Welt für simple Geister.
Kein Mensch würde hier Kreuzigung fordern, wie kommst du überhaupt auf so einen Bullshit? Soweit ich weiß, wird in einigen islamischen Ländern der eine oder andere noch gern gekreuzigt, aber wir wollen doch nicht alles importieren, gell?
Dass jeder, der Bewährungsstrafen bei Körperverletzung wie Vergewaltigung als zu milde und unwirksam betrachtet, automatisch die Todesstrafe wieder einführen will, ist an Lächerlichkeit nicht zu überbieten und zeugt vom simplen Geist derjenigen, die sowas unterstellen.

Was mich aber doch interessiert....woher kommt diese Rücksicht, dieses Verständnis und die nicht vorhandene Empörung über äußerst gewalttätige Straftaten durch Flüchtlinge und aller, die sich als solche deklarieren? Da wird eine alte Frau totgetreten. Das einzige, was dich empört, ist die Empörung darüber. Was ist am Tottreten eines Menschen nicht empörenswert?
Zuletzt geändert von Billie Holiday am So 12. Aug 2018, 12:01, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Billie Holiday hat geschrieben:(12 Aug 2018, 11:47)

Kein Mensch würde hier Kreuzigung fordern, wie kommst du überhaupt auf so einen Bullshit? Soweit ich weiß, wird in einigen islamischen Ländern der eine oder andere noch gern gekreuzigt, aber wir wollen doch nicht alles importieren, gell?
Dass jeder, der Bewährungsstrafen bei Körperverletzung wie Vergewaltigung als zu milde und unwirksam betrachtet, automatisch die Todesstrafe wieder einführen will, ist an Lächerlichkeit nicht zu überbieten und zeugt vom simplen Geist derjenigen, die sowas unterstellen.
So eine "Argumentation" ist Methode eines rhetorischen Stilmittels. Wird gerne angewendet wenn man argumentativ mit dem Rücken an der Wand steht und hat in linken Kreisen großen Zuspruch wie man hier im Forum sehen kann.
=> In diesem Fall: Die Übertreibung
In der Sprachwissenschaft bezeichnet man als Hyperbel (altgriechisch ὑπερβολή hyperbolé, deutsch ‚Übertreffung, Übertreibung‘, von ὑπερβάλλειν hyperballein ‚über das Ziel hinaus werfen‘) das rhetorische Stilmittel der Übertreibung.[1]
https://de.wikipedia.org/wiki/Hyperbel_(Sprache)
Auch im Flüchtlingsstrang wird das gerne angewendet, weil man sonst nichts mehr hat, z.B. "Willst du die etwa zurück ins Meer schmeißen?" oder "Willst du die alle ertrinken lassen?". So soll suggeriert werden als gäbe es nichts anderes als den Status Quo oder einem Extrem, wessen man natürlich nicht zustimmen würde.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Wutbürger »

jack000 hat geschrieben:(12 Aug 2018, 11:15)

http://www.dnn.de/Dresden/Polizeiticker ... verurteilt
- Hatten die Syrer denn ihre Pässe dabei als die nach Deutschland illegal eingedrungen sind oder woher ist deren Alter bekannt?
- Wird diese Bewährungsstrafe eine Lektion für die sein, das die in Zukunft keine Straftaten begehen?
- Das Ziel bei Diebstählen ist es an Wertgegenstände oder Geld zu kommen. Was aber hatten die mit all den Waffen vor?
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Die Bewährungsstrafe ist eine Lektion für Menschen, die in Deutschland verwurzelt sind, eine Arbeitsstelle und Familie haben. Die etwas verlieren könnten, wenn sie noch einmal straffällig würden.
Diese heimatlosen Flüchtlinge merken durch solch ein Urteil lediglich eins, dass es keine spürbaren Konsequenzen hat, Verbrechen zu begehen. Bewährung gibt es wahrscheinlich nicht in deren Ländern(?!).
Fazit: Sie werden weiter machen.
Traurig, aber tägliche Realität in Deuschelaand.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Boracay »

Wutbürger hat geschrieben:(12 Aug 2018, 12:31)

Die Bewährungsstrafe ist eine Lektion für Menschen, die in Deutschland verwurzelt sind, eine Arbeitsstelle und Familie haben. Die etwas verlieren könnten, wenn sie noch einmal straffällig würden.
Diese heimatlosen Flüchtlinge merken durch solch ein Urteil lediglich eins, dass es keine spürbaren Konsequenzen hat, Verbrechen zu begehen. Bewährung gibt es wahrscheinlich nicht in deren Ländern(?!).
Fazit: Sie werden weiter machen.
Traurig, aber tägliche Realität in Deuschelaand.
Sie werden viele Gewaltaten begehen, sehr vielen Menschen ihr Leben zerstören. Aber das interessiert Zollagent ja nicht - da muss man per se immer sehr milde sein um nicht mit NS Richtern verglichen zu werden.

Das diese Leute tun und lassen was sie wollen, drohen, schlagen, vergewaltigen, stehlen, belästigen,... müssen wir erdulden damit der „Resozialisierungsgedanke“ in Vordergrund stehen darf.

Um wie viele 100€ wollen wir wetten das bei keinem der Täter die nächsten 10 Jahre auch nur irgendeinen positive gesellschaftlichen Effekt zu erwarten sein wird? Im Gegenteil, vielen Menschen wird ihr Leben zerstört werden, es wird Hartz4 kassiert und getan was man will.

Weißt du wie es ist Zollagent Opfer einer Gewaltat zu werden? Wenn man sich aus Angst vor seinen Peinigern nicht mehr vor die Türe traut? Der Amokläufer von München wusste das - auch hier hatten Kuschelrichter ihre Finger im Spiel.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Boracay »

Ein besonders heftiger Fall der mich persönlich schon länger nicht mehr richtig schlafen lässt vor Hass auf die Justiz:

https://www.bild.de/regional/berlin/kin ... .bild.html

Da wird ein Kind abgeschlachtet mit unglaublicher Brutalität und Grausamkeit - und alles was dem Richter-Unmenschen da einfällt sind 12 Jahre haft. Bedeutet der 27jährige ist mit 34 draußen Reue hat er nicht gezeigt. Die Mutter die nicht eingriff bekommt sogar Bewährung und darf weiter für ihre anderen Kinder "da sein". Unglaublich ekelhaft. Solche Richter haben mit Menschen absolut nichts zu tun.

Der Vater des Kindes ging in Berufung. Die Staatsanwaltschaft zuerst auch, wurde aber zurück gepfiffen. Diese Schweine wollten diese unmenschliche Urteil so stehen lassen!!!

Der Vater des Kindes (an dessen Stelle ich nur noch vom Hass auf Robenträger geleitet worden wäre) zog es aber durch, so dass der Täter jetzt zumindest 25 Jahre in den Knast wandert. Nur sehr widerwillig fanden die Bestien in Roben zu diesem Urteil. Leider nicht rechtskräftig, es ist zu erwarten das der dreckige Möder schon bald wieder frei ist und mehr Kinder zu Tode foltern darf.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/urte ... 17906.html

Die Mutter bleibt in Freiheit und bekommt Hartz 4 bis ans Ende ihrer Tage und ihre Kinder dürfen auch bei ihr bleiben. Hoffentlich erfahren sie es im Alter was ihre Mutter für ein Tier ist.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Marmelada »

https://www.bild.de/regional/berlin/kin ... .bild.html
von ihrem Stiefvater Ole E. (25) zu Tode geprügelt.
Ole E. klingt nicht nach Flüchtling. Sowas wird hier nicht gerne gesehen. Da geht der Empörungspegel der jacks und Billies ganz flugs nach unten.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Marmelada hat geschrieben:(13 Aug 2018, 23:34)

https://www.bild.de/regional/berlin/kin ... .bild.html
Ole E. klingt nicht nach Flüchtling. Sowas wird hier nicht gerne gesehen. Da geht der Empörungspegel der jacks und Billies ganz flugs nach unten.
Das hier ist nicht der Flüchtlingsstrang. Hier kommen alle an die Reihe (Auch z. B. Uli Hoeneß war schon hier)
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

Marmelada hat geschrieben:(13 Aug 2018, 23:34)

https://www.bild.de/regional/berlin/kin ... .bild.html
Ole E. klingt nicht nach Flüchtling. Sowas wird hier nicht gerne gesehen. Da geht der Empörungspegel der jacks und Billies ganz flugs nach unten.
Ziemlich perfide Unterstellung. Nicht jeder liest die Bild.
Aber verstehe schon, deine nicht geäußerte Empörung bedeutet selbstverstöndlich nicht Gleichgültigkeit, während das bei anderen der Fall ist. Du Gute. :)
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Marmelada »

Billie Holiday hat geschrieben:(14 Aug 2018, 07:49)

Ziemlich perfide Unterstellung. Nicht jeder liest die Bild.
Beim Thema Unterstellung solltest gerade du die Füße ganz still halten, Guteste. Der Link stammt von meinem Vorposter. Dort findet sich auch ein Link des Tagesspiegels.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/urte ... 17906.html
Aber verstehe schon, deine nicht geäußerte Empörung bedeutet selbstverstöndlich nicht Gleichgültigkeit, während das bei anderen der Fall ist. Du Gute. :)
Ich habe dir schon einmal erklärt, dass das hier ein Diskussionsforum darstellen soll und keine Plattform für Empörungswettbewerb. Wenn du glaubst, du seist die einzige, die es schlimm findet, wenn alte Frauen oder Kinder totgetreten werden, spielt dir deine Phantasie wieder einmal einen Streich. Aufffallend ist allerdings, dass euer Empörungslevel stets von der Täterherkunft abhängig ist. Da hilft auch kein süffisantes Grinsen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

Marmelada hat geschrieben:(14 Aug 2018, 08:13)

Beim Thema Unterstellung solltest gerade du die Füße ganz still halten, Guteste. Der Link stammt von meinem Vorposter. Dort findet sich auch ein Link des Tagesspiegels.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/urte ... 17906.html

Ich habe dir schon einmal erklärt, dass das hier ein Diskussionsforum darstellen soll und keine Plattform für Empörungswettbewerb. Wenn du glaubst, du seist die einzige, die es schlimm findet, wenn alte Frauen oder Kinder totgetreten werden, spielt dir deine Phantasie wieder einmal einen Streich. Aufffallend ist allerdings, dass euer Empörungslevel stets von der Täterherkunft abhängig ist. Da hilft auch kein süffisantes Grinsen.
Mag daran liegen, dass ein gewisser Prozentsatz deutscher Krimineller in Deutschland bei 82 Millionen Einwohnern nicht ungewõhnlich und nicht überraschend ist, bei "Schutzsuchenden" in dieser Qualität und Quantität jedoch bemerkenswert.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Marmelada »

Billie Holiday hat geschrieben:(14 Aug 2018, 09:27)

Mag daran liegen, dass ein gewisser Prozentsatz deutscher Krimineller in Deutschland bei 82 Millionen Einwohnern nicht ungewõhnlich und nicht überraschend ist, bei "Schutzsuchenden" in dieser Qualität und Quantität jedoch bemerkenswert.
Gerade im Bereich Kindesmisshandlung (auch mit tödlichem Ausgang) gibt es regelmäßig Meldungen, über die man sich dauerhaft empören könnte. Aber danach wird eben nicht gesucht, nech?
Billie Holiday hat geschrieben:Da wird eine alte Frau totgetreten.
Sie hat überlebt. Hoffentlich enttäuscht euch das nicht. Der Täter bekam keine Bewährungsstrafe, sondern wurde in die Psychiatrie eingewiesen. Das Konzept der Schuldunfähigkeit wurde nicht speziell für die dreckigen Ausländer erfunden, sondern wird auch bei Tätern toitschen Blutes angewandt. Bei Sicherungsverwahrung läuft das dann tatsächlich auf lebenslang hinaus. Klingt komisch, ist aber so.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Wutbürger »

Marmelada hat geschrieben:(13 Aug 2018, 23:34)

https://www.bild.de/regional/berlin/kin ... .bild.html
Ole E. klingt nicht nach Flüchtling. Sowas wird hier nicht gerne gesehen. Da geht der Empörungspegel der jacks und Billies ganz flugs nach unten.

So ein Quatsch.
Her mit den verabscheuungswürdigen Verbrechen der Deutschen. (Die sind genauso schrecklich!)
Und dann vergleichen wir (prozentual am Bevölkerungsanteil) wie sich Migranten schlagen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Wutbürger hat geschrieben:(14 Aug 2018, 20:33)

So ein Quatsch.
Her mit den verabscheuungswürdigen Verbrechen der Deutschen. (Die sind genauso schrecklich!)
Und dann vergleichen wir (prozentual am Bevölkerungsanteil) wie sich Migranten schlagen.
Vergiss es, an der Vermittlung von Dreisatz und Prozentrechnung habe ich mir hier schon die Zähne ausgebissen => Keine Chance!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Polibu »

Marmelada hat geschrieben:(13 Aug 2018, 23:34)

https://www.bild.de/regional/berlin/kin ... .bild.html
Ole E. klingt nicht nach Flüchtling. Sowas wird hier nicht gerne gesehen. Da geht der Empörungspegel der jacks und Billies ganz flugs nach unten.
Soll dein Post bedeuten, dass die beiden angesprochenen User dieses Verbrechen bagatellisieren würden?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Abgelehnter Asylbewerber:
[youtube][/youtube]
16 Strafenzeigen und nun das, trotzdem saß er nicht eine Minute im Knast. Das wird doch als Schwäche ausgelegt und ist eine Einladung weitere Straftaten zu begehen, denn dort wo er herkommt würde man ihn sofort bestrafen.
=> Da sieht man das dieses "Für die Kriminellen unter denen haben wir ja eine funktionierende Justiz"-Geschwafel nichts als Gesülze ist, denn man sieht das sie nicht funktioniert.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von ponaukel »

mittlerweile sitzt er in u-haft. hatte deswegen eine diskussion mit meiner freundin, rein theoretisch könnte man dann ja x-mal nen unbeliebten nachbarn die türe eintreten, wenn solche toleranzen auch für die länger hier lebenden gilt^^
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von ponaukel »

ponaukel
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von ponaukel »

Dampflok94 hat geschrieben:(19 Aug 2018, 10:44)


Es kommt nicht darauf an, ob Du ein Verbrechen als grausam empfindest.
doch darauf kommt es sehr an , bestimmte verbrechen gehören besonders geächtet. warum bist du denn so hörig?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dampflok94 »

ponaukel hat geschrieben:(19 Aug 2018, 10:59)

doch darauf kommt es sehr an , bestimmte verbrechen gehören besonders geächtet. warum bist du denn so hörig?
Erzähl mal! Wem bin ich denn hörig?

Und nein, es kommt nur auf die Gesetze an. Die sind anzuwenden. Jedenfalls in einem Rechtstaat. Es sei denn, man steht auf Selbstjustiz.
Leute kauft mehr Dampflokomotiven!!!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dampflok94 »

Boracay hat geschrieben:(19 Aug 2018, 11:30)

Das ist für mich ein Held und ich würde ihm und seiner Familie auch ordentlich Geld spenden. Das ist jemand vor dem ich wirklich meinen Hut ziehe und ihm viel Respekt und Dankbarkeit entgegen bringe. Jemand der diese Beschlüsse der Verbrecher in Roben nicht akzeptiert, sondern für Gerechtigkeit sorgt. Das ist jemand der sich nicht um sein eigenes Wohl schert, sondern für andere Eintritt die vom Gericht verhöhnt und bespuckt wurden.

Eben ein Held - vor Dankbarkeit würde ich vor so einem Typen auf den Knien rutschen.

Klar dass du ganz viel Verständnis für einen Kinderfolterer entgegen bringtst. Musss sein, denn in unserem Rechtsstaat macht man besser die Augen ganz fest zu und nickt alles ab was die Perversen hinterm Richterpult so beschließen. Selbstjustiz ist die logische und gerechte Folge dieses Handelns.
Selbstjustiz ist das Gegenteil von Gerechtigkeit. Wer gibt wem das Recht zu entscheiden, welches Urteil angemessen ist? Darf jeder dich töten, nur weil er glaubt Du seist für irgendwas nicht gerecht bestraft worden? Oder gar nicht bestraft worden? Aber das wäre natürlich was völlig anderes, sttimmts?

Und das hat nichts mit Verständnis für einen Straftäter zu tun. Sondern mit Recht und Gesetz.
Leute kauft mehr Dampflokomotiven!!!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von ponaukel »

die richter sind auch menschengemacht.
ich bin ja bei dir, aber diese fälle kann man nicht dulden imo.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Julian »

Was bekommt ein 24-jähriger Mann, ein sogenannter Lover-Boy, der Geschlechtsverkehr mit einem 14-jährigen Mädchen aus schwierigen sozialen Verhältnissen hat, es körperlich misshandelt, u.a. durch Verbrühen des Armes, mit ihm Pornofilme dreht und es in die Prostitution zwingt? In Deutschland ist das offenbar nur eine Bewährungsstrafe wert und 300 Sozialstunden.
Das Amtsgericht Düsseldorf hat einen sogenannten Loverboy verurteilt, der ein 14 Jahre altes Mädchen monatelang mißbraucht und verletzt hatte. Der 24jährige hatte das Mädchen auf verschiedenen Kanälen zur Prostitution angeboten, um von den Einnahmen leben zu können. Das Gericht blieb allerdings bei einer Bewährungsstrafe unter Auflagen, berichtete die Rheinische Post.

Der Bild-Zeitung zufolge handelt es sich bei dem Mann um den Hobby-Rapper Alparslan G. Das Mädchen war 2016 aus einem Jugendheim in Mönchengladbach abgehauen und von Alparslan G. aufgelesen worden. Der Mann hatte sie anschließend in der Wohnung seiner Mutter versteckt und ihr vorgegaukelt, eine ernsthafte Beziehung mit ihr zu führen. Diese Art von Zuhältern werden als Loverboys bezeichnet.
[...]
Ein Pornophotograph machte Aufnahmen des Mädchens, der Angeklagte bot die 14jährige dann als „Coco“ im Internet zur Prostitution an und schickte sie auf den Straßenstrich in Essen. Auf diese Weise verdiente er durch sie rund 250 Euro pro Tag.

Das Verhältnis war laut Bild-Zeitung eskaliert, als das Mädchen seine Mutter besuchen wollte. Alparslan G. überschüttete Hände und Arme des Opfers mit kochendem Wasser, schlug ihr mit der Faust ins Gesicht und rammte ihr einen Kugelschreiber in den Oberschenkel.
[...]
Das Gericht verurteilte den Mann zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe. Zudem muß er 300 Sozialstunden ableisten und dem Mädchen 30.000 Euro zahlen, sobald er über ein Einkommen verfügt.
https://jungefreiheit.de/kultur/gesells ... ewaehrung/

Deutschland ist offenbar schlecht vorbereitet auf das, was uns anhand der in England gemachten Erfahrungen mit muslimischen Missbrauchs- und Prostitutionsringen drohen könnte. Sage bitte hinterher keiner, er habe von nichts gewusst.
Victrix causa deis placuit, sed victa Catoni
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Julian hat geschrieben:(19 Aug 2018, 17:02)

Was bekommt ein 24-jähriger Mann, ein sogenannter Lover-Boy, der Geschlechtsverkehr mit einem 14-jährigen Mädchen aus schwierigen sozialen Verhältnissen hat, es körperlich misshandelt, u.a. durch Verbrühen des Armes, mit ihm Pornofilme dreht und es in die Prostitution zwingt? In Deutschland ist das offenbar nur eine Bewährungsstrafe wert und 300 Sozialstunden.

https://jungefreiheit.de/kultur/gesells ... ewaehrung/

Deutschland ist offenbar schlecht vorbereitet auf das, was uns anhand der in England gemachten Erfahrungen mit muslimischen Missbrauchs- und Prostitutionsringen drohen könnte. Sage bitte hinterher keiner, er habe von nichts gewusst.
Mal wieder nicht zu fassen (Vermutlich gute Sozialprognose :dead: ) und dann noch das hier:
Zudem muß er 300 Sozialstunden ableisten und dem Mädchen 30.000 Euro zahlen, sobald er über ein Einkommen verfügt.
=> Wo soll denn der jemals in seinem Leben legal 30.000€ herbekommen? Diese Geldstrafe ist graueste Theorie und völlig weltfremd. Da sieht man das diese Richter offensichtlich von einem anderen Planeten kommen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dampflok94 »

jack000 hat geschrieben:(19 Aug 2018, 18:33)
=> Wo soll denn der jemals in seinem Leben legal 30.000€ herbekommen? Diese Geldstrafe ist graueste Theorie und völlig weltfremd. Da sieht man das diese Richter offensichtlich von einem anderen Planeten kommen.
Hier glauben einige offensichtlich: Einmal Krimineller, immer Krimineller! Aber das liegt natürlich auch ein Stück weit an den Medien. Über einen Wiederholungstäter wird ggf. groß berichtet. (Schlagzeile: Warum kam der überhaupt wieder frei?) Über Menschen, die ihre Strafe verbüßen und dann nie wieder auffällig werden und später ganz normale Bürger werden berichtet keine Socke.

Und was wäre denn bitte deine Alternative? Auf die Zahlung zu verzichten? Oder was?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Boracay »

Dampflok94 hat geschrieben:(20 Aug 2018, 11:26)

Hier glauben einige offensichtlich: Einmal Krimineller, immer Krimineller! Aber das liegt natürlich auch ein Stück weit an den Medien. Über einen Wiederholungstäter wird ggf. groß berichtet. (Schlagzeile: Warum kam der überhaupt wieder frei?) Über Menschen, die ihre Strafe verbüßen und dann nie wieder auffällig werden und später ganz normale Bürger werden berichtet keine Socke.
Du willst also jemand der 16-100 Straftaten begangen hat nochmals Bewährung geben weil dann der Zeitpunkt gekommen sein könnte dass er keine Straftaten mehr begeht? Wieso gibt es "Intesivstraftäter"? Warum wird zugelassen dass diese Täter weiter Menschen das Leben zerstören obwohl zu 100% sicher ist wie die Karriere weiter geht? Denkst du auch nur ein einzige der Intensifstravtäter hat eine positive Sozialprognose? Durfte erst vor Gericht aussagen gegen einen Algerier der es (sagte mir der Polizist im Wartebereich vor dem Gerichtssaal) auf 38 Straftaten gebracht hat.

Krimineller immer Krimineller? Vermutlich nicht, irgendwann geht das Testosteron runter. Dann wird es ruhiger oder es droht eine lebenslange Karriere in der organisierten Kriminalität. Und die wird nicht dadurch verhindert dass man auf Haftaufenthalte verzichtet. Sondern durch klare Regeln und drastische Konsequenzen und nicht "du darfst erst mal 150 Straftaten begehen bevor überhaupt irgendwas passiert".
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

Polibu hat geschrieben:(20 Aug 2018, 16:30)

Was gibt es denn dazu widersprechen? Ist doch alles korrekt.
Auch wenn die eine oder andere Regung menschlich ist, sind die Selbstjustiz-Fantasien von Boracay nicht in Ordnung und in keinster Weise korrekt. Es ist menschlich, aber wir leben in einem Rechtsstaat, wo eben nicht jeder Angehörige eines Opfers wild um sich ballern kann oder den Täter nach eigenem Ermessen strafen kann.
Man darf Urteile hinterfragen und kritisieren, aber man kann auch als Außenstehender bzw. Laie ein wenig den Richtern vertrauen, dass diese deutlich mehr Kenntnisse über die Fälle haben.
Ich tue mich sehr schwer mit Bewährung bei Verletzungen von Körper und Würde eines Menschen, das gebe ich zu. Aber ich verwahre mich dagegen, dass ich deshalb automatisch für Todesstrafe und solch einen Bullshit bin. Äußerungen wie die von dem user dienen dazu, dass jedem Kritiker von Bewährungsstrafen in typischer schwarz-weiß-Denke unterstellt wird, man wolle wieder die Todesstrafe einführen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Paperbackwriter »

ponaukel hat geschrieben:(19 Aug 2018, 10:48)

https://www.bild.de/regional/hannover/h ... .bild.html

auch skandal trächtig.
Definitiv ja. Allerdings bringt ein solcher Drogenrausch eine gewaltige Strafsenkung mit sich, respektive müssen die Anklagepunkte angepasst werden. In solchen Fällen sollte man immer externe Fachleute aussagen lassen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Dampflok94 hat geschrieben:(20 Aug 2018, 11:26)

Hier glauben einige offensichtlich: Einmal Krimineller, immer Krimineller! Aber das liegt natürlich auch ein Stück weit an den Medien. Über einen Wiederholungstäter wird ggf. groß berichtet. (Schlagzeile: Warum kam der überhaupt wieder frei?) Über Menschen, die ihre Strafe verbüßen und dann nie wieder auffällig werden und später ganz normale Bürger werden berichtet keine Socke.
Er ist als Krimineller geboren und wird als Krimineller sterben. Wer zu so einer Tat fähig ist, bei dem ist Hopfen und Malz verloren.
=> Wie soll denn mal eine realistische Prognose aussehen wie der zu 30.000 € legal kommt?
Und was wäre denn bitte deine Alternative? Auf die Zahlung zu verzichten? Oder was?
Die Alternative ist langjähriger Knast, so das er vielleicht nicht mehr aus Überzeugung straffällig wird, sondern aus Angst vor den Folgen!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dampflok94 »

Boracay hat geschrieben:(20 Aug 2018, 14:45)

Du willst also jemand der 16-100 Straftaten begangen hat nochmals Bewährung geben ...
Nein, das will ich nicht. Und damit hätte sich der Rest deiner Suada erledigt.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dampflok94 »

jack000 hat geschrieben:(20 Aug 2018, 18:09)

Er ist als Krimineller geboren und wird als Krimineller sterben. Wer zu so einer Tat fähig ist, bei dem ist Hopfen und Malz verloren.
=> Wie soll denn mal eine realistische Prognose aussehen wie der zu 30.000 € legal kommt?
Meine Glaskugel ist mal wieder milchig. Wie der Typ sich entwickelt, kann ich nicht sagen. Daß der die 30.000 Euronen irgendwann auf einen Schlag zurück zahlt, ist unwahrscheinlich. Daß er mal oberhalb des Pfändungsfreibetrages Geld verdient eher nicht.
Die Alternative ist langjähriger Knast, so das er vielleicht nicht mehr aus Überzeugung straffällig wird, sondern aus Angst vor den Folgen!
Das ist gar keine Alternative. Es geht hier doch wohl um Schadensersatz. Das hat nix mit einer eventuellen Freiheitsstrafe zu tun. Andere Baustelle. Die Alternative wäre gar keinen Schadensersatz festzulegen, weil er das ja vielleicht eh nie zahlt. Eine höhere Strafe ergibt sich daraus nicht.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Dampflok94 hat geschrieben:(20 Aug 2018, 20:44)

Meine Glaskugel ist mal wieder milchig. Wie der Typ sich entwickelt, kann ich nicht sagen. Daß der die 30.000 Euronen irgendwann auf einen Schlag zurück zahlt, ist unwahrscheinlich. Daß er mal oberhalb des Pfändungsfreibetrages Geld verdient eher nicht.
Selbst wenn dieser Idealfall eintritt, wird das Opfer niemals eine Chance haben jemals an 30.000€ zu kommen. Was für einen Job soll der denn jemals machen, dass es dazu kommt? Vor allem welches Motiv soll der Täter haben jemals mit ehrlicher Arbeit an Geld zu kommen, wenn er doch klipp und klar nun offiziell mitgeteilt bekommen hat, das seine Taten:
- Verführung Minderjähriger
- Verkaufen Minderjähriger als Prostituierte
- Erhebliche Gewalt und Körperverletzung gegen eine Minderjährige
=> Quasi keinerlei negative Auswirkungen hat?
Das ist gar keine Alternative. Es geht hier doch wohl um Schadensersatz. Das hat nix mit einer eventuellen Freiheitsstrafe zu tun. Andere Baustelle. Die Alternative wäre gar keinen Schadensersatz festzulegen, weil er das ja vielleicht eh nie zahlt. Eine höhere Strafe ergibt sich daraus nicht.
Wieso denn das nicht? Warum ist eine langjährige Haftstrafe kein Ersatz für eine virtuelle, nicht real existierende Geldstrafe?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dampflok94 »

jack000 hat geschrieben:(20 Aug 2018, 20:55)

Selbst wenn dieser Idealfall eintritt, wird das Opfer niemals eine Chance haben jemals an 30.000€ zu kommen. Was für einen Job soll der denn jemals machen, dass es dazu kommt? Vor allem welches Motiv soll der Täter haben jemals mit ehrlicher Arbeit an Geld zu kommen, wenn er doch klipp und klar nun offiziell mitgeteilt bekommen hat, das seine Taten:
- Verführung Minderjähriger
- Verkaufen Minderjähriger als Prostituierte
- Erhebliche Gewalt und Körperverletzung gegen eine Minderjährige
=> Quasi keinerlei negative Auswirkungen hat?


Wieso denn das nicht? Warum ist eine langjährige Haftstrafe kein Ersatz für eine virtuelle, nicht real existierende Geldstrafe?
Wenn dir jemand einen Schaden zufügt, dann hast Du einen Anspruch auf Schadeensersatz. Aber nicht auf eine Freiheitsstrafe. Die kann sich zwar auch aus der Tat ergeben, aber das ist wie gesagt eine völlig andere Baustelle. Und der Anspruch ist völlig unabängig davon, ob der das jemals zahlen kann oder nicht. Er besteht. Und hat mit Strafe nix zu tun.
Wenn jemand mutwillig dein Auto beschädigt, so bekommt er eine Strafe wg. Sachbeschädigung. Und er ist zweitens verpflichtet, die den Schaden an deinem Auto zu ersetzen. Kann er das nicht, kann man das nicht in eine Strafe umwandeln. Er schuldet dir schlicht Geld, bis die Schuld verjährt ist.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Dampflok94 hat geschrieben:(20 Aug 2018, 21:24)

Wenn dir jemand einen Schaden zufügt, dann hast Du einen Anspruch auf Schadeensersatz. Aber nicht auf eine Freiheitsstrafe. Die kann sich zwar auch aus der Tat ergeben, aber das ist wie gesagt eine völlig andere Baustelle. Und der Anspruch ist völlig unabängig davon, ob der das jemals zahlen kann oder nicht. Er besteht. Und hat mit Strafe nix zu tun.
Wenn jemand mutwillig dein Auto beschädigt, so bekommt er eine Strafe wg. Sachbeschädigung. Und er ist zweitens verpflichtet, die den Schaden an deinem Auto zu ersetzen. Kann er das nicht, kann man das nicht in eine Strafe umwandeln. Er schuldet dir schlicht Geld, bis die Schuld verjährt ist.
Der Schaden um den es hier geht ist aber nicht in einer Werkstatt zu reparieren und mit Geld gleich zu setzen. Ok also nochmal:
- Verführung Minderjähriger
- Verkaufen Minderjähriger als Prostituierte
- Erhebliche Gewalt und Körperverletzung gegen eine Minderjährige
=> Welche Werkstatt repariert das?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dampflok94 »

jack000 hat geschrieben:(20 Aug 2018, 21:29)

Der Schaden um den es hier geht ist aber nicht in einer Werkstatt zu reparieren und mit Geld gleich zu setzen. Ok also nochmal:
- Verführung Minderjähriger
- Verkaufen Minderjähriger als Prostituierte
- Erhebliche Gewalt und Körperverletzung gegen eine Minderjährige
=> Welche Werkstatt repariert das?
Gar keine. Und trotzdem gibt es den Anspruch auf Schadensersatz. Und diesen Anspruch gibt es in unserem System nur in Geld. Andere Kulturen haben da anderes antwickelt. Da gibt es z. B. die Vendetta. Das mag manch einer toll finden, ich nicht.

Ich kann nachvollziehen, daß Du die ausgesprochene Strafe für zu milde hältst. Ich kann aus den Quellen nicht entnehmen, wie es dazu kam. Den Anspruch auf Schadensersatz hätte das Opfer aber auch dann, wenn man den Täter beliebig lange in den Knast schicken würde. Was natürlich die Wahrscheinlichkeit der Zahlung noch weiter reduzieren würde. Übrigens ein Grund, warum manchmal Richter zu einem Bewährungsurteil kommen. Wovon ich in diesem Fall nicht augehe.)
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Dampflok94 hat geschrieben:(20 Aug 2018, 21:39)

Gar keine. Und trotzdem gibt es den Anspruch auf Schadensersatz. Und diesen Anspruch gibt es in unserem System nur in Geld. Andere Kulturen haben da anderes antwickelt. Da gibt es z. B. die Vendetta. Das mag manch einer toll finden, ich nicht.
Und wieso war Uli Hoeness fast 3 Jahre im Knast obwohl er den entstandenen Schaden sogar bezahlt hat (+Geldstrafe) und er niemanden verletzt oder sonstwie geschädigt hat?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Boracay »

Bielefeld09 hat geschrieben:(20 Aug 2018, 22:01)

Und jetzt?
Todeststrafe??
Gerne. Würde sogar Geld bezahlen wenn ich sie selbst vollziehen dürfte.

Du scheinst es toll zu finden wenn man für Zwnagsprostitution, Vergewaltigung und brutale Gewalt an einem Kind eine Bewährungsstrafe bekommt. eil dir in deinem linksgrünen Hirn sonst nichts einfällt kommt dann "ihr pösen Rechten, ihr wollt ja die Todesstrafe". Offensichtlich scheint das ja die einzige Alternative zu einer Nicht-Strafe zu sein.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Boracay »

Dampflok94 hat geschrieben:(20 Aug 2018, 21:39)Was natürlich die Wahrscheinlichkeit der Zahlung noch weiter reduzieren würde.
Die Wahrscheinlichkeit ist jetzt schon 0. Da wird nie auch nur ein Cent fließen. Dazu müsste das Mädchen aus den prekären Verhältnissen dem Geld hinterher laufen und der Araber irgendwann mal was arbeiten. Ich denke aber das kann man beides ausschließen.

Der Typ kassiert ein Leben lang Hartz 4, weil wir ja für ihn sorgen müssen. Da hat er keinerlei Kürzungen zu befürchten. Und seine Puffmutter-Mama bei der er das Kind missbraucht hat wird ihn weite bemuttern und ganz stolz auf ihn sein.

Ekelhaft dieser Rechtsstaat.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dampflok94 »

jack000 hat geschrieben:(20 Aug 2018, 21:44)

Und wieso war Uli Hoeness fast 3 Jahre im Knast obwohl er den entstandenen Schaden sogar bezahlt hat (+Geldstrafe) und er niemanden verletzt oder sonstwie geschädigt hat?
Weil er eine Straftat begangen hat. (Das Urteil gegen ihn hätte übrigens auch in diesen Strang gepaßt. ;) )
Und das er niemanden geschädigt hat, stimmt schlicht nicht. Er hat uns alle geschädigt.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Boracay »

Dampflok94 hat geschrieben:(21 Aug 2018, 08:38)

Weil er eine Straftat begangen hat. (Das Urteil gegen ihn hätte übrigens auch in diesen Strang gepaßt. ;) )
Und das er niemanden geschädigt hat, stimmt schlicht nicht. Er hat uns alle geschädigt.
Absolut widerlich was die Linken für ein rechtsverständnis haben. Das Abschlachten von Kindern muss ganz ganz milde bestraft werden, aber Steuerhinterzieher bekommen drei Jahre haft. Ekelhaft, widerlich und pervers.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Raul71 »

Boracay hat geschrieben:(21 Aug 2018, 12:41)

Absolut widerlich was die Linken für ein rechtsverständnis haben. Das Abschlachten von Kindern muss ganz ganz milde bestraft werden, aber Steuerhinterzieher bekommen drei Jahre haft. Ekelhaft, widerlich und pervers.
Vorsicht, nicht jeder, der links denkt, ist sol.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Wutbürger »

Dampflok94 hat geschrieben:(21 Aug 2018, 08:38)

Weil er eine Straftat begangen hat. (Das Urteil gegen ihn hätte übrigens auch in diesen Strang gepaßt. ;) )
Und das er niemanden geschädigt hat, stimmt schlicht nicht. Er hat uns alle geschädigt.

So ähnlich wie die zehntausend starffälligen Migranten uns jeden tag Geld kosten.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Dampflok94 hat geschrieben:(21 Aug 2018, 08:38)

Weil er eine Straftat begangen hat.
Der Typ der die Minderjährige auf den Strich geschickt hat doch auch.
(Das Urteil gegen ihn hätte übrigens auch in diesen Strang gepaßt. ;) )
Hatte ich bereits gepostet ;)
Und das er niemanden geschädigt hat, stimmt schlicht nicht. Er hat uns alle geschädigt.
Ich meinte damit körperliche Schäden.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Eiskalt »

Er prügelt, beleidigt, stiehlt, attackiert gegnerische Fußballfans. Als brutaler Hooligan ist Philipp K. (21) aus Köln polizeibekannt. Gestern stand er schon wieder vor Gericht. Auf der Zuschauerbank saß sein Vater – Multimillionär Christoph K. (64).

Das „Manager Magazin“ führte Immobilienmogul K. 2017 auf Platz 390 der reichsten Deutschen – mit einem Vermögen von 400 Millionen Euro. Anfang 2018 lief über seine Firma der Verkauf der weltberühmten New Yorker Markthalle „Chelsea Market“ – für 2,4 Milliarden Dollar an Google.

2017 griff er in Köln bei einer Straßenschlägerei einen Mann mit einem Schlagring an.

Im März 2018 das Urteil: acht Monate auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Im Januar 2018 soll er sich beim Spiel gegen Borussia Mönchengladbach als Ordner verkleidet haben, um eine Gladbach-Flagge zu stehlen.

Vor zwei Wochen brachten Köln-Fans einen Peilsender an einem Bus mit Fans von Union Berlin an, verfolgten das Fahrzeug, bewarfen es mit Steinen. Auch K. war unter den Angreifern, wurde in Gewahrsam genommen.

Gestern stand der Millionärssohn vor Gericht, weil er vermummt Fans von Leverkusen beleidigt und ihre Flagge zerrissen haben soll.

K. gab alles zu, bat um Verzeihung. Das Urteil fiel nach Jugendstrafrecht: zehn Monate auf Bewährung für den reichsten Hooligan Deutschlands.

Und was denkt sein Vater über den Sprössling? „Das, was ich erlebe, wünsche ich keinem“, sagte Multimillionär Christoph K. nach der Urteilsverkündung.

https://www.bild.de/regional/koeln/news ... .bild.html

Während der Bewährung hat er neue Straftaten begangen und bekommt nochmal Bewährung?
Dieser kleine verzogene Rotzlöffel?

Zum Arbeitseinsatz sollte man so einen schicken da kann er seine überschüssige Energie loswerden.
Si vis pacem para bellum
Avete utres sumus, cod estis aere voluimus
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