Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

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Bielefeld09
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bielefeld09 »

Pro&Contra hat geschrieben:(03 Sep 2017, 20:12)

Dem würde ich das Leben in der Firma unerträglich machen.
Ach, aber so ein Verhalten stellt nun mal auch widerrechtliches Verhalten da.
Wie sind sie denn drauf? :?:
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
Pro&Contra

Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Pro&Contra »

Bielefeld09 hat geschrieben:(03 Sep 2017, 20:18)

Ach, aber so ein Verhalten stellt nun mal auch widerrechtliches Verhalten da.
Wie sind sie denn drauf? :?:
Ist mir völlig latte.
Boracay
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Boracay »

Bielefeld09 hat geschrieben:(03 Sep 2017, 20:18)

Ach, aber so ein Verhalten stellt nun mal auch widerrechtliches Verhalten da.
Abpassen nach der Arbeit - der Staat lässt einem hier keine Wahl!
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McKnee
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von McKnee »

Boracay hat geschrieben:(03 Sep 2017, 20:21)

Abpassen nach der Arbeit - der Staat lässt einem hier keine Wahl!

Da spricht pures rechtstaatliches Verständnis ....
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...

.....er wusste es :D
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Bielefeld09
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bielefeld09 »

Pro&Contra hat geschrieben:(03 Sep 2017, 20:20)

Ist mir völlig latte.
Ihnen ist der Rechtsstaat egal?
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
Pro&Contra

Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Pro&Contra »

Bielefeld09 hat geschrieben:(03 Sep 2017, 20:29)

Ihnen ist der Rechtsstaat egal?
Nein.
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Bielefeld09
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bielefeld09 »

Boracay hat geschrieben:(03 Sep 2017, 20:21)

Abpassen nach der Arbeit - der Staat lässt einem hier keine Wahl!
Ach was, ihnen ist der Rechtsstaat auch egal?
Mir nicht.
Könnte es sein, das sie ein Problem haben?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bielefeld09 »

Pro&Contra hat geschrieben:(03 Sep 2017, 20:30)

Nein.
Ach sie wollen doch handeln.
Auch nebenstaatlich.
So als Nebeninstanz?
Eben abends auf der Strasse.
Das war doch ihr Ding oder habe ich sie falsch verstanden.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Boracay »

Bielefeld09 hat geschrieben:(03 Sep 2017, 20:33)
Ach was, ihnen ist der Rechtsstaat auch egal?
Wir haben in Deutschland keinen Rechtsstaat, ansonsten wären solche Urteile gar nicht möglich.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bielefeld09 »

Boracay hat geschrieben:(03 Sep 2017, 20:53)

Wir haben in Deutschland keinen Rechtsstaat, ansonsten wären solche Urteile gar nicht möglich.
Nee, anders wird ein Schuh draus.
Wir haben einen Rechtsstaat, der Urteile spricht.
Was sie wollen ist die Diktatur der Rächer.
Ich nicht!
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Pro&Contra »

Bielefeld09 hat geschrieben:(03 Sep 2017, 20:37)
oder habe ich sie falsch verstanden.
Ja
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Cobra9
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Cobra9 »

Leute entweder Vergelten oder auch Tätern wieder eine Chance auf ein Leben in der Gesellschaft nach Verbüßen der Strafe gewähren. Ist eine Systematische Frage. Nur wollen wir echt US Verhältnisse ?
Andrij Melnyk nennt Rolf Mützenich den „widerlichsten deutschen Politiker“..wo Er Recht hat...

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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Provokateur »

Cobra9 hat geschrieben:(04 Sep 2017, 08:12)

Leute entweder Vergelten oder auch Tätern wieder eine Chance auf ein Leben in der Gesellschaft nach Verbüßen der Strafe gewähren. Ist eine Systematische Frage. Nur wollen wir echt US Verhältnisse ?
Man muss aber auch echt gewichten.
Strafe soll wehtun; sie soll auch andere abschrecken. Bestrafe einen, erziehe tausende.

Klar kann man nach der Strafe mit dem Prozess der Resozialisierung beginnen. Man sollte aber dann verstärkt darauf achten, dass es nicht nur darum geht, "Zeit abzusitzen". Vielleicht führt man ein Resozialisierungsziel ein. "Du kommst hier raus, sobald du deinen Hauptschulabschluss hast."

Das würde auch bedeutet, dass es wirklich Anstrengungen kostet, wieder aus dem Knast zu kommen. Geschenkt gibt es nix. Für hochgebildetet Verbrecher müsste man dann andere Möglichkeiten finden. Habilitieren geht kaum, welcher Doktorvater nimmt schon einen Knacki...
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dampflok94 »

Boracay hat geschrieben:(03 Sep 2017, 20:06)

Es ist der Hammer das man nach der Probezeit Straftäter die in Haft wandern nicht kündigen kann.

https://www.welt.de/politik/deutschland ... digen.html

Der Kündigungsschutz ist einfach geisteskrank!
Wer hier geisteskrank ist, wäre noch festzustellen.

Die Kündigung muß sich selbstverständlich auf etwas beziehen, was sich aus dem Arbeitsverhältnis ergibt. Wäre der Mann z. B. in einem Kindergarten tätig, wäre eine solche Kündigung sicherlich möglich. Wo willst Du sonst die Grenze ziehen? Sollte es bei jedem Eierdieb im Ermessen des Chefs stehen, ob er ihn rausschmeißt oder nicht? Oder nur bei bestimmten Delikten? Oder wie? Oder was?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Praia61 »

Boracay hat geschrieben:(03 Sep 2017, 20:06)

Es ist der Hammer das man nach der Probezeit Straftäter die in Haft wandern nicht kündigen kann.

https://www.welt.de/politik/deutschland ... digen.html

Der Kündigungsschutz ist einfach geisteskrank!
Wo ein Wille dort auch ein Weg.
Störung des Betriebsfrieden, massiv gestörtes Vertrauensverhältnis.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tom Bombadil »

Cobra9 hat geschrieben:(04 Sep 2017, 08:12)

Leute entweder Vergelten oder auch Tätern wieder eine Chance auf ein Leben in der Gesellschaft nach Verbüßen der Strafe gewähren.
Gegen eine Chance ist nichts einzuwenden, aber wenn "Intensivtäter" mit ellenlangem Vorstrafenregister rumlaufen und immer wieder straffällig werden, dann muss auch mal Schluss damit sein. Deswegen muss schon die erste Tat konsequent und zeitlich schnell nach der Tat geahndet werden, da bekommt man dann Zeit zum nachdenken, kann sich weiterbilden, evtl. eine Berufsausbildung machen und muss dann die zweite Chance beim Schopf packen. Wer es danach wieder verkackt, sorry, der hat es dann auch nicht besser verdient.
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Zinnamon
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Zinnamon »

Scheinbar hat keiner den Artikel gelesen, auf den man sich bezieht, inclusive demjenigen, von dem der Link stammt.

(...)Üben Mitarbeiter Druck aus, einen Kollegen zu kündigen, müsse der Arbeitgeber alles tun, um die Beschäftigten von ihrem arbeitsrechtswidrigen Handeln abzubringen.
Anzeige

Dazu gehöre, dass der Arbeitgeber bei einer Streikdrohung mit Abmahnung, Entgeltkürzung oder Kündigung droht. Denn der Beschäftigte, um den es geht, habe sich ja keiner Verletzung seines Arbeitsvertragsschuldig gemacht, so das BAG. Der Arbeitgeber müsse sich daher schützend vor ihn stellen.

Der Arbeitgeber habe den Mitarbeitern nicht die Rechtswidrigkeit ihrer Drohung und die möglichen Konsequenzen aufgezeigt. Auch habe er nicht ausreichend dargelegt, inwiefern er wirtschaftliche Schäden zu erleiden habe. Auch wenn Mitarbeiter von Drittunternehmen ebenfalls mit Streik gedroht haben, hätte der Arbeitgeber auf deren Vorgesetzte Einfluss nehmen können. Da dies alles unterblieben sei, sei die Kündigung des Mannes unwirksam.


Die flennende Arbeitgeberschaft darf also ihre Tränchen trocknen. Und der einzige, der sich hier nicht an Regeln hielt war der Ag. Kopf hoch!

Ich persönlich, würde dem Straftäter in dieser Situation ohnehin raten, einen kompletten Neuanfang zu wagen, inclusive neuer Arbeitsstelle. Aber woher nehmen und nicht stehlen? Gerade bei der Ausgangslage.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Boracay »

Zinnamon hat geschrieben:(04 Sep 2017, 11:13)

Scheinbar hat keiner den Artikel gelesen, auf den man sich bezieht, inclusive demjenigen, von dem der Link stammt.


[/color][/b]

Die flennende Arbeitgeberschaft darf also ihre Tränchen trocknen. Und der einzige, der sich hier nicht an Regeln hielt war der Ag. Kopf hoch!
Schon geil - nicht nur das das komplett geistesgestörte Kündigungsschutzgesetz einen AG zwingt bei Haftsrafen den Straftätern ihren Arbeitsplatz zu lassen (wie krank ist sowas???), nein, er soll auch noch Mitsrbeiter abmahnen und raus schmeißen die sich weigern mit so einem Dreckschwein zusammen zu arbeiten.

Bist du noch ganz dicht???
Ich persönlich, würde dem Straftäter in dieser Situation ohnehin raten, einen kompletten Neuanfang zu wagen, inclusive neuer Arbeitsstelle.
Ich persönlich würde ihnen raten erst mal keine kleinen Kinder zu vergewaltigen. Ich könnte nicht neben einem Typen im Büro sitzen von dem ich weiß das er ein Kind vergewaltigt hat.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Boracay »

Dampflok94 hat geschrieben:(04 Sep 2017, 09:07)

Wer hier geisteskrank ist, wäre noch festzustellen.

Die Kündigung muß sich selbstverständlich auf etwas beziehen, was sich aus dem Arbeitsverhältnis ergibt. Wäre der Mann z. B. in einem Kindergarten tätig, wäre eine solche Kündigung sicherlich möglich. Wo willst Du sonst die Grenze ziehen? Sollte es bei jedem Eierdieb im Ermessen des Chefs stehen, ob er ihn rausschmeißt oder nicht? Oder nur bei bestimmten Delikten? Oder wie? Oder was?
Erst mal sollte es sowas wie einen Kündigungschutz gar nicht geben, wie in den meisten europäischen Ländern.
Das dieser bei Haftstrafen noch gilt bei denen ein AN schuldhaft der Arbeit fern blieb ist der absolute Hammer. Aber unserm "Rechtstaat" ist ja alles zuzutrauen.
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Bielefeld09
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bielefeld09 »

Boracay hat geschrieben:(06 Sep 2017, 19:30)

Schon geil - nicht nur das das komplett geistesgestörte Kündigungsschutzgesetz einen AG zwingt bei Haftsrafen den Straftätern ihren Arbeitsplatz zu lassen (wie krank ist sowas???), nein, er soll auch noch Mitsrbeiter abmahnen und raus schmeißen die sich weigern mit so einem Dreckschwein zusammen zu arbeiten.

Bist du noch ganz dicht???



Ich persönlich würde ihnen raten erst mal keine kleinen Kinder zu vergewaltigen. Ich könnte nicht neben einem Typen im Büro sitzen von dem ich weiß das er ein Kind vergewaltigt hat.
Ist das jetzt hier auch zur Weinstube verkommen,
das sich hier User erdreisten,
Menschen als"Dreckschweine" zu bezeichnen
und ungestraft andere User nach ihrer "Dichtigkeit" fragen?
Vielleicht sollte man melden,
aber vielleicht sollte man auch ein inhaltliches Gespräch mit dem Verfasser solcher Zeilen suchen.
Allerdings geht es hier um Kuscheljustizurteile.
Vielleicht finden wir zum Thema zurück. :D
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Kuscheljustiz - Es kommt darauf an wer Täter und Opfer sind:
Kriminelle Schutzsuchende sollten die ganze „Härte des Rechtsstaats“ zu spüren bekommen, hört man von Politikern immer wieder. In der Praxis sieht es allerdings meist ganz anders aus.

In Bergisch-Gladbach wurde ein Familienvater am frühen Abend in der Fußgängerzone von einer Gruppe junger Männer, zu denen keine näheren Angaben gemacht werden, angegriffen, zu Boden geschlagen und weiter mit Kopftritten traktiert. Der Mann erlag kurz darauf seinen Verletzungen.

Nun hat ein 18-jähriger „Kölner“ die „Tat eingeräumt. Seine Angaben decken sich mit den ersten Ergebnissen der Obduktion des Toten“, wird Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer von Kölner Stadtanzeiger zitiert. Nach der Vernehmung ist der Täter wieder auf freien Fuß gesetzt worden.

Die hanebüchene Begründung des Oberstaatsanwalts: „Der Tatverdacht der Körperverletzung mit Todesfolge rechtfertigt keine Untersuchungshaft. Vor allem vor dem Hintergrund, dass der 18-Jährige einen festen Wohnsitz bei seiner Mutter hat und nicht vorbestraft ist.“

– Quelle: http://www.ksta.de/28355486 ©2017

Der Familie, die gerade ihren Vater wegen einer verweigerten Zigarette verloren hat, muss das wie ein Schlag ins Gesicht vorkommen. Fast noch schlimmer ist, wie mit dem Getöteten umgegangen wird. Der Mann sei betrunken gewesen. Das klingt wie: selber schuld. Wäre er nicht alkoholisiert gewesen, wäre er nicht so gefallen, dass er sich selbst tödlich verletzte. Die paar Tritte gegen den Kopf, mit denen der bereits am Boden Liegende noch traktiert wurde, seien nicht tödlich gewesen, wird das Obduktions-Gutachten zitiert.

[...]

Wie anders agiert wird, wenn es sich um eine vermeintlich rechtsradikale Tat handelt, zeigt ein Fall, der sich vor elf Jahren in Potsdam zugetragen hat. Auch hier war ein Familienvater, ebenfalls betrunken, zusammengeschlagen worden und lag wochenlang im Koma. Nur war der Mann Deutsch-Äthiopier, was der Medienöffentlichkeit zur Gewissheit machte, dass es sich um eine rassistische Gewalttat in „Nazi-Potsdam“ handeln müsse.

Sehr schnell wurde auch ein angeblicher Täter festgenommen und nach Karlsruhe geflogen, weil die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernahm wegen „Beeinträchtigung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland“. Monatelang wurde der Mann in Untersuchungshaft gehalten und schließlich angeklagt, obwohl der von der Soko „Charlottenhof“ eingeschaltete Vernehmer der Mordkommission, der schon dem Hintze-Entführer Sergej Serow Details entlockt hatte, zur Überzeugung gelangte, dass der Beschuldigte nicht der Täter war.

Am Ende stellte sich heraus, dass es einen Handymitschnitt gab, aus dem hervorging, dass der Deutsch-Ätihopier den Streit angefangen hatte und die andere Stimme nicht die des Beschuldigten war. Justitia ist in Deutschland längst nicht mehr blind, sondern einäugig.

Ein Rechtsstaat, der sich dem Verdacht aussetzt, nachsichtig gegenüber einer bestimmten Tätergruppe zu sein, verdient diesen Namen nicht mehr. Medien, die sich despektierlich über Opfer von Tötungsdelikten äußern, dürfen sich über die Verachtung, die man ihnen entgegenbringt, nicht wundern.
http://vera-lengsfeld.de/2017/09/06/die ... #more-1680
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Dampflok94
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dampflok94 »

Boracay hat geschrieben:(06 Sep 2017, 19:53)Erst mal sollte es sowas wie einen Kündigungschutz gar nicht geben, wie in den meisten europäischen Ländern.
Seh ich völlig anders. Ist aber ein anderes Thema.
Das dieser bei Haftstrafen noch gilt bei denen ein AN schuldhaft der Arbeit fern blieb ist der absolute Hammer. Aber unserm "Rechtstaat" ist ja alles zuzutrauen.
Ob er der AG den Mann hätte kündigen können, während dieser im Knast saß, wird in dem Artikel nicht thematisiert. M. E. nach schon, weil er schlicht und ergreifend seinen arbeitsvertraglichen Pflichten nicht nachkommen kann. Es ist jedenfalls offensichtlich nicht dazu gekommen. Vielleicht ging der Arbeitgeber fehlerhafterweise davon aus, der Arbeitsvertrag würde sich von allein erledigen. Dem ist aber halt nicht so. Also hatte der Mann als er als Freigänger aus dem Knast kam einen gültigen Arbeitsvertrag. Und das BAG hat nun schlicht festgestellt, daß eine Kündigung auf diese Art und Weise eben nicht rechtens ist.

Ich habe ja Verständnis für die Kollegen des Mannes. Vielleicht würde ich mich ähnlich verhalten. Das ändert aber nichts daran, daß die sich halt vertragswidrig verhalten. Und deswegen der AG erst mal versuchen muß, sie davon abzubringen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Boracay »

Bielefeld09 hat geschrieben:(06 Sep 2017, 20:02)
Menschen als"Dreckschweine" zu bezeichnen
Das sind keine Menschen sondern Abschaum.

Wenn du einen Familienvater aus dem Leben prügelst (ich könnte heulen wenn ich das "ich liebe dich Papa" Bild auf dem Boden sehe) und dann einfach so wieder frei kommst (jede Wette - dieser ekelhafte Schwein mit Migrationshintergrund wird niemals eine Zelle von innen sehen)

http://rtlnext.rtl.de/cms/bergisch-glad ... 25537.html

Dann bekomm ich einfach nur das Kotzen. Der Staatsanwalt ist zusammen mit dem Schläger ein unmenschlicher Verbrecher und sonst gar nichts.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Boracay »

Dampflok94 hat geschrieben:(07 Sep 2017, 10:42)
Ob er der AG den Mann hätte kündigen können, während dieser im Knast saß, wird in dem Artikel nicht thematisiert. M. E. nach schon, weil er schlicht und ergreifend seinen arbeitsvertraglichen Pflichten nicht nachkommen kann.
Es darf angenommen werden dass der AG das versucht hat, aber eine Haftstrafe ist in Deutschland kein Kündigungsgrund (was für ein ekelhafter und kranker Staat).
Ich habe ja Verständnis für die Kollegen des Mannes. Vielleicht würde ich mich ähnlich verhalten. Das ändert aber nichts daran, daß die sich halt vertragswidrig verhalten. Und deswegen der AG erst mal versuchen muß, sie davon abzubringen.
Da hilft dann nur abpassen nach Dienstschluss.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von becksham »

Boracay hat geschrieben:(07 Sep 2017, 10:53)

Es darf angenommen werden dass der AG das versucht hat, aber eine Haftstrafe ist in Deutschland kein Kündigungsgrund (was für ein ekelhafter und kranker Staat).
...
Eine längere Haftstrafe wohl schon. Ich glaube, bei einer Haftstrafe länger als 2 Jahre darf gekündigt werden.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Boracay »

becksham hat geschrieben:(07 Sep 2017, 11:00)

Eine längere Haftstrafe wohl schon. Ich glaube, bei einer Haftstrafe länger als 2 Jahre darf gekündigt werden.
Sprich bei 4-5 Jahren nicht mit Bewährung und Arbeit als Freigänger...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

Boracay hat geschrieben:(07 Sep 2017, 10:49)

Das sind keine Menschen sondern Abschaum.

Wenn du einen Familienvater aus dem Leben prügelst (ich könnte heulen wenn ich das "ich liebe dich Papa" Bild auf dem Boden sehe) und dann einfach so wieder frei kommst (jede Wette - dieser ekelhafte Schwein mit Migrationshintergrund wird niemals eine Zelle von innen sehen)

http://rtlnext.rtl.de/cms/bergisch-glad ... 25537.html

Dann bekomm ich einfach nur das Kotzen. Der Staatsanwalt ist zusammen mit dem Schläger ein unmenschlicher Verbrecher und sonst gar nichts.
Vergiss es.
Wer keine besondere Regung zeigt, wenn eine bestimmte Gruppe totgeprügelt wird, aber Schnappatmung bekommt bei der Bezeichnung Dreckschwein, die hier passend ist, ist unrettbar verroht. Da ist nicht mehr viel übrig geblieben.
Diesen überaus täterfreundlichen user kann man nicht ernst nehmen.
Aber ich stimme dir zu, dass so manche Urteile besorgniserregend bis ekelhaft sind.
So ein rechter oder deutscher Schläger dürfte sich wohl nicht auf Milde freuen, die ist offensichtlich anderen vorbehalten.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dampflok94 »

becksham hat geschrieben:(07 Sep 2017, 11:00)

Eine längere Haftstrafe wohl schon. Ich glaube, bei einer Haftstrafe länger als 2 Jahre darf gekündigt werden.
So sagt wohl die Rechtsprechung. Empfinde ich auch als relativ lang. Aber Arbeitsrecht ist ja in D in weiten Teilen Richterrecht.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

http://www.mdr.de/thueringen/west-thuer ... e-100.html

Bewährung nach monatelangem Mißbrauch eines zweijährigen Kindes. :thumbup:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Boracay »

Billie Holiday hat geschrieben:(08 Sep 2017, 23:21)

http://www.mdr.de/thueringen/west-thuer ... e-100.html

Bewährung nach monatelangem Mißbrauch eines zweijährigen Kindes. :thumbup:
Das ist schon der Hammer - die bestialischste Tat Deutschlands seit langem und die Beteiligten gehen mit Bewährung heim! Weil sie haben ja "5.000€ gezahlt".

Die Justiz übertrifft sich immer wieder selbst bei ihren verachtenswerten Aktionen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Adam Smith »

Boracay hat geschrieben:(08 Sep 2017, 23:35)

Das ist schon der Hammer - die bestialischste Tat Deutschlands seit langem und die Beteiligten gehen mit Bewährung heim! Weil sie haben ja "5.000€ gezahlt".

Die Justiz übertrifft sich immer wieder selbst bei ihren verachtenswerten Aktionen.
Es wurde ein bisschen Geld gezahlt.
Das ist Kapitalismus:

Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

Adam Smith hat geschrieben:(09 Sep 2017, 00:50)

Es wurde ein bisschen Geld gezahlt.
Das wird das Kind sehr freuen. :dead: :dead: :dead:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Adam Smith »

Billie Holiday hat geschrieben:(09 Sep 2017, 00:53)

Das wird das Kind sehr freuen. :dead: :dead: :dead:
In den USA wäre es teurer geworden.
Das ist Kapitalismus:

Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

Adam Smith hat geschrieben:(09 Sep 2017, 00:56)

In den USA wäre es teurer geworden.
Da hätten sich die Anwälte die Hände gerieben.
Aber schön für das Kind, wenn die Anwälte Geld verdienen. Man kann sich freikaufen und geht fröhlich nach Hause. Um den nächsten Mißbrauch geschickter zu gestalten.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von think twice »

Hast du auch deinen selbst verlinkten Artikel nicht gelesen?
Der, der seine Tochter vergewaltigt hat, hat 10 Jahre bekommen. Der mit Bewährung hat über Skype zugeschaut.
Und nur fürs Protokoll: Es waren keine Moslems.
Duldsamkeit heißt nicht, dass ich auch billige, was ich dulde.
(Mahatma Gandhi)
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Boracay »

think twice hat geschrieben:(09 Sep 2017, 01:19)

Hast du auch deinen selbst verlinkten Artikel nicht gelesen?
Der, der seine Tochter vergewaltigt hat, hat 10 Jahre bekommen. Der mit Bewährung hat über Skype zugeschaut.
Und nur fürs Protokoll: Es waren keine Moslems.
Er hat mit angesehen (nicht irgendein Video, sondern live) wie ein kleines Kind bestialisch vergewaltigt wurde und hat Anweisungen gegeben.

Bewährung ist da vollkommen daneben.

Derjenige der das war wird nach 7 Jahren raus marschieren (bei der Tat ist aber anzunehmen dass er das nicht ganz ohne Narben tun wird) die ganzen Zuschauer kommen straffrei davon (Bewährung = straffrei). Wenn das Gericht sein ganzes Vermögen konfisziert hätte, in in die offene Psychiatrie gesteckt, Auflagen gemacht dass er sich Kindern nicht nähern darf, Fussfessel,... über sowas hätte man ja nachdenken können, aber er marschiert ohne Konsequenz raus.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

think twice hat geschrieben:(09 Sep 2017, 01:19)

Hast du auch deinen selbst verlinkten Artikel nicht gelesen?
Der, der seine Tochter vergewaltigt hat, hat 10 Jahre bekommen. Der mit Bewährung hat über Skype zugeschaut.
Und nur fürs Protokoll: Es waren keine Moslems.
Kein Mensch hat behauptet, dass es Muslime waren, aber bei denen gibt es sowas auch. Nur in diesem Falle guckt jemand zu und geilt sich daran auf, wie ein Kleinkind vergewaltigt wird.
Es sind AUCH die Konsumenten solcher Abartigkeiten, die sowas möglich machen. Konsumenten, die durch sowas erregt werden, sind genauso widerwärtig wie die Täter.
Kannst du natürlich anders sehen. :x
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Billie Holiday
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

Boracay hat geschrieben:(09 Sep 2017, 09:16)

Er hat mit angesehen (nicht irgendein Video, sondern live) wie ein kleines Kind bestialisch vergewaltigt wurde und hat Anweisungen gegeben.

Bewährung ist da vollkommen daneben.

Derjenige der das war wird nach 7 Jahren raus marschieren (bei der Tat ist aber anzunehmen dass er das nicht ganz ohne Narben tun wird) die ganzen Zuschauer kommen straffrei davon (Bewährung = straffrei). Wenn das Gericht sein ganzes Vermögen konfisziert hätte, in in die offene Psychiatrie gesteckt, Auflagen gemacht dass er sich Kindern nicht nähern darf, Fussfessel,... über sowas hätte man ja nachdenken können, aber er marschiert ohne Konsequenz raus.
Einige Richter haben jedes Augenmaß verloren.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von becksham »

Billie Holiday hat geschrieben:(08 Sep 2017, 23:21)

http://www.mdr.de/thueringen/west-thuer ... e-100.html

Bewährung nach monatelangem Mißbrauch eines zweijährigen Kindes. :thumbup:
Und den Smilie findest du angemessen?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Boracay »

http://m.bild.de/news/inland/detmold/do ... obile.html

Hier hat sich ein Kuschelricher mal so richtig mit Kinderblut bekleckert - 6 Jahre nach einer Vergewaltigung mit versuchten Mord bei dem das Messer abbrach und ein wies geholt werden musste.
Kaum ist er nach so einer lächerlich kurzen Strafe draußen geht es weiter.

Richter sind Täter!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von firlefanz11 »

Raser fährt mit fast 200 km/h durch Hamburg

Raser gefährden Leben - nicht selten auch das von Unbeteiligten. In Hamburg lieferten sich nun ein paar dieser - Entschuldigung für den Ausdruck - Vollidioten ein illegales Rennen:

Beamten waren zwei Autos aufgefallen, die am Mittwochabend auf der B5 stadteinwärts rasten.
Messungen ergaben einen Wert von 197 km/h - erlaubt sind auf der Strecke nur 80 Kilometer pro Stunde.
Ein Wagen konnte gestoppt werden, der andere entkam.
Der 31-jährige Fahrer muss nun mit einem Fahrverbot von drei Monaten rechnen, 1200 Euro Geldbuße und zwei Punkten in Flensburg.
http://www.n-tv.de/der_tag/Donnerstag-2 ... 44751.html

Ein schlechter Witz! Lebenslanges Fahrverbot, 12000 Euro Geldbuße u. 1 Jahr lang gemeinnützige Tätigkeiten wären tat u. Schuld angemessen... :mad:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dampflok94 »

firlefanz11 hat geschrieben:(21 Sep 2017, 18:02)

http://www.n-tv.de/der_tag/Donnerstag-2 ... 44751.html

Ein schlechter Witz! Lebenslanges Fahrverbot, 12000 Euro Geldbuße u. 1 Jahr lang gemeinnützige Tätigkeiten wären tat u. Schuld angemessen... :mad:
Da mußt Du dich aber bitte nicht an die "Kuscheljustiz" wenden, sondern an den Gesetzgeber.
Leute kauft mehr Dampflokomotiven!!!
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Ammianus
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

Dampflok94 hat geschrieben:(22 Sep 2017, 11:01)

Da mußt Du dich aber bitte nicht an die "Kuscheljustiz" wenden, sondern an den Gesetzgeber.
Immerhin wurden die Strafen für derartige Vollidioten jetzt erhöht.
Und das ist gut so ...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Leipzig - Am 8. August stach Ayman S. (28) wie aus dem Nichts auf eine Frau (56) vor dem Leipziger Hauptbahnhof ein. Schwer verletzt kam die 56-Jährige damals in eine Klinik. Der Tatverdächtige wurde kurz darauf festgenommen. Doch der Libyer wird für die Tat wohl nicht bestraft werden...

Wie Staatsanwalt Felix Mezger auf LVZ-Anfrage mitteilte, wurde Messerstecher Ayman S. mittlerweile in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 28-Jährige schuldunfähig war oder zumindest unter verminderter Schuldfähigkeit gehandelt hat.

Das würde bedeuten, so Mezger gegenüber der LVZ weiter, dass möglicherweise gar keine Anklage gegen den Asylbewerber erhoben wird. Allerdings stehe eine Sicherheitverwahrung im Raum, so der Staatsanwalt.

"Derzeit wird die Frage der Schuldfähigkeit im Ermittlungsverfahren durch einen Sachverständigen geprüft“, sagte Mezger der LVZ. Das daraus folgende Gutachten werde Grundlage einer Entscheidung sein.

Dass Ayman S. mit einer Sicherheitsverwahrung rechnen muss, gilt hingegen als wahrscheinlich. Der 28-jährige Libyer ist alles andere als ein unbeschriebenes Blatt (TAG24 berichtete).

Verfahren wegen Drogenhandels, Bedrohung, Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie wegen zahlreicher Gewaltdelikte wurden und werden gegen den 2015 zugereisten Libyer geführt.

Seit März wurde der Asylbewerber sechsmal wegen gefährlicher und einfacher Körperverletzung angezeigt, allein viermal im Juli.

Drei Anklagen wegen Körperverletzung aus dem Vorjahr liegen aktuell beim Amtsgericht.

Völlig unverständlich: Ayman S. saß trotz der Anhäufung dieser Delikte bis zum Messerangriff nicht einmal in Haft...
https://www.tag24.de/nachrichten/messer ... n-s-338360
Immer das gleiche Muster: Straftaten über Straftaten ohne das es eine Ahndung gab und schließlich passiert was ganz schlimmes :dead:
Das schlimme dabei: Was wird er wohl seinen Landsleuten erzählt haben wie das Leben in Deutschland so ist? Seine Erfahrungen zumindest haben gezeigt, dass man hier 2 Jahre lang Straftaten begehen kann ohne nennenswert dafür belangt zu werden.
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Adam Smith »

jack000 hat geschrieben:(22 Sep 2017, 18:15)

https://www.tag24.de/nachrichten/messer ... n-s-338360
Immer das gleiche Muster: Straftaten über Straftaten ohne das es eine Ahnung gab und schließlich passiert was ganz schlimmes :dead:
Das schlimme dabei: Was wird er wohl seinen Landsleuten erzählt haben wie das Leben in Deutschland so ist? Seine Erfahrungen zumindest haben gezeigt, dass man hier 2 Jahre lang Straftaten begehen kann ohne nennenswert dafür belangt zu werden.
Und nun landet er in Sicherheitsverwahrung und kommt nicht mehr raus. Da wäre Knast und/oder Kath-Entzug besser gewesen.
Das ist Kapitalismus:

Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Hannover. Dem Landtagsabgeordneten Rudolf Götz der CDU wurde ein Fall zugetragen, bei dem eine ehrenamtliche Betreuerin von zwei syrischen Flüchtlingen vergewaltigt worden sei. Das dieser Fall in der Presse nicht erwähnt wurde, machte Götz stutzig. Er fragte bei der Landesregierung nach.

Eine sachkundige Person habe dem Fragesteller glaubhaft folgenden Fall geschildert:

Im Juli 2017 sei in Goslar eine Frau von zwei Flüchtlingen aus Syrien vergewaltigt worden. Das Opfer habe diese Flüchtlinge ehrenamtlich betreut. Das Verbrechen habe sich in der Wohnung eines der beiden Täter ereignet, nachdem die Familie des Wohnungsinhabers die Wohnung verlassen habe und die Frau mit einer Chemikalie betäubt worden sei.

Die Vergewaltigung sei angezeigt und die inzwischen geständigen Täter seien überführt worden. Auf Anweisung der Staatsanwaltschaft seien beide aus der Haft entlassen worden. Die Medien seien offensichtlich nicht informiert worden, da angeblich „kein Anlass“ zur Information der Öffentlichkeit gegeben war.
http://regionalgoslar.de/vergewaltigung ... schwiegen/
Wer außer der MOD kann denn überhaupt Anzeige erstattet haben und da kann es doch nicht sein dass es um eine falsche Anschuldigung handelt? So laufen 2 Vergewaltiger seit 2 Monaten frei rum und sind nicht mal in Untersuchungshaft nur weil die die Tat abstreiten?
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bielefeld09 »

jack000 hat geschrieben:(22 Sep 2017, 22:48)

http://regionalgoslar.de/vergewaltigung ... schwiegen/
Wer außer der MOD kann denn überhaupt Anzeige erstattet haben und da kann es doch nicht sein dass es um eine falsche Anschuldigung handelt? So laufen 2 Vergewaltiger seit 2 Monaten frei rum und sind nicht mal in Untersuchungshaft nur weil die die Tat abstreiten?
Tja , man sollte seine eingestellten Texte auch ganz lesen.
In dem Artikel steht doch, das die inzwischen geständigen Täter aus der U-Haft entlassen wurden.
Wenn schon Kritik, dann doch bitte fundiert.
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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Ammianus
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

Bielefeld09 hat geschrieben:(23 Sep 2017, 11:58)

Tja , man sollte seine eingestellten Texte auch ganz lesen.
In dem Artikel steht doch, das die inzwischen geständigen Täter aus der U-Haft entlassen wurden.
Wenn schon Kritik, dann doch bitte fundiert.
Ich habe den Text noch vor deinem Einwurf gelesen. Und da ist es eigentlich noch viel schlimmer. Die haben gestanden eine Frau betäubt und dann vergewaltigt zu haben. Und dann lässt man das frei rumlaufen?

Meschugge ist Trumpf. Hier haben scheinbar viele Zeitgenossen im Justizapparat völlig jeden Realitätssinn verloren.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Boracay »

Ammianus hat geschrieben:(23 Sep 2017, 12:11)

Ich habe den Text noch vor deinem Einwurf gelesen. Und da ist es eigentlich noch viel schlimmer. Die haben gestanden eine Frau betäubt und dann vergewaltigt zu haben. Und dann lässt man das frei rumlaufen?
Laut Artikel haben sie nicht gestanden.
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