Ach, aber so ein Verhalten stellt nun mal auch widerrechtliches Verhalten da.Pro&Contra hat geschrieben:(03 Sep 2017, 20:12)
Dem würde ich das Leben in der Firma unerträglich machen.
Wie sind sie denn drauf?
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Ach, aber so ein Verhalten stellt nun mal auch widerrechtliches Verhalten da.Pro&Contra hat geschrieben:(03 Sep 2017, 20:12)
Dem würde ich das Leben in der Firma unerträglich machen.
Ist mir völlig latte.Bielefeld09 hat geschrieben:(03 Sep 2017, 20:18)
Ach, aber so ein Verhalten stellt nun mal auch widerrechtliches Verhalten da.
Wie sind sie denn drauf?
Abpassen nach der Arbeit - der Staat lässt einem hier keine Wahl!Bielefeld09 hat geschrieben:(03 Sep 2017, 20:18)
Ach, aber so ein Verhalten stellt nun mal auch widerrechtliches Verhalten da.
Boracay hat geschrieben:(03 Sep 2017, 20:21)
Abpassen nach der Arbeit - der Staat lässt einem hier keine Wahl!
Ihnen ist der Rechtsstaat egal?
Ach was, ihnen ist der Rechtsstaat auch egal?Boracay hat geschrieben:(03 Sep 2017, 20:21)
Abpassen nach der Arbeit - der Staat lässt einem hier keine Wahl!
Ach sie wollen doch handeln.
Wir haben in Deutschland keinen Rechtsstaat, ansonsten wären solche Urteile gar nicht möglich.Bielefeld09 hat geschrieben:(03 Sep 2017, 20:33)
Ach was, ihnen ist der Rechtsstaat auch egal?
Nee, anders wird ein Schuh draus.Boracay hat geschrieben:(03 Sep 2017, 20:53)
Wir haben in Deutschland keinen Rechtsstaat, ansonsten wären solche Urteile gar nicht möglich.
JaBielefeld09 hat geschrieben:(03 Sep 2017, 20:37)
oder habe ich sie falsch verstanden.
Man muss aber auch echt gewichten.Cobra9 hat geschrieben:(04 Sep 2017, 08:12)
Leute entweder Vergelten oder auch Tätern wieder eine Chance auf ein Leben in der Gesellschaft nach Verbüßen der Strafe gewähren. Ist eine Systematische Frage. Nur wollen wir echt US Verhältnisse ?
Wer hier geisteskrank ist, wäre noch festzustellen.Boracay hat geschrieben:(03 Sep 2017, 20:06)
Es ist der Hammer das man nach der Probezeit Straftäter die in Haft wandern nicht kündigen kann.
https://www.welt.de/politik/deutschland ... digen.html
Der Kündigungsschutz ist einfach geisteskrank!
Wo ein Wille dort auch ein Weg.Boracay hat geschrieben:(03 Sep 2017, 20:06)
Es ist der Hammer das man nach der Probezeit Straftäter die in Haft wandern nicht kündigen kann.
https://www.welt.de/politik/deutschland ... digen.html
Der Kündigungsschutz ist einfach geisteskrank!
Gegen eine Chance ist nichts einzuwenden, aber wenn "Intensivtäter" mit ellenlangem Vorstrafenregister rumlaufen und immer wieder straffällig werden, dann muss auch mal Schluss damit sein. Deswegen muss schon die erste Tat konsequent und zeitlich schnell nach der Tat geahndet werden, da bekommt man dann Zeit zum nachdenken, kann sich weiterbilden, evtl. eine Berufsausbildung machen und muss dann die zweite Chance beim Schopf packen. Wer es danach wieder verkackt, sorry, der hat es dann auch nicht besser verdient.Cobra9 hat geschrieben:(04 Sep 2017, 08:12)
Leute entweder Vergelten oder auch Tätern wieder eine Chance auf ein Leben in der Gesellschaft nach Verbüßen der Strafe gewähren.
(...)Üben Mitarbeiter Druck aus, einen Kollegen zu kündigen, müsse der Arbeitgeber alles tun, um die Beschäftigten von ihrem arbeitsrechtswidrigen Handeln abzubringen.
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Dazu gehöre, dass der Arbeitgeber bei einer Streikdrohung mit Abmahnung, Entgeltkürzung oder Kündigung droht. Denn der Beschäftigte, um den es geht, habe sich ja keiner Verletzung seines Arbeitsvertragsschuldig gemacht, so das BAG. Der Arbeitgeber müsse sich daher schützend vor ihn stellen.
Der Arbeitgeber habe den Mitarbeitern nicht die Rechtswidrigkeit ihrer Drohung und die möglichen Konsequenzen aufgezeigt. Auch habe er nicht ausreichend dargelegt, inwiefern er wirtschaftliche Schäden zu erleiden habe. Auch wenn Mitarbeiter von Drittunternehmen ebenfalls mit Streik gedroht haben, hätte der Arbeitgeber auf deren Vorgesetzte Einfluss nehmen können. Da dies alles unterblieben sei, sei die Kündigung des Mannes unwirksam.
Schon geil - nicht nur das das komplett geistesgestörte Kündigungsschutzgesetz einen AG zwingt bei Haftsrafen den Straftätern ihren Arbeitsplatz zu lassen (wie krank ist sowas???), nein, er soll auch noch Mitsrbeiter abmahnen und raus schmeißen die sich weigern mit so einem Dreckschwein zusammen zu arbeiten.Zinnamon hat geschrieben:(04 Sep 2017, 11:13)
Scheinbar hat keiner den Artikel gelesen, auf den man sich bezieht, inclusive demjenigen, von dem der Link stammt.
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Die flennende Arbeitgeberschaft darf also ihre Tränchen trocknen. Und der einzige, der sich hier nicht an Regeln hielt war der Ag. Kopf hoch!
Ich persönlich würde ihnen raten erst mal keine kleinen Kinder zu vergewaltigen. Ich könnte nicht neben einem Typen im Büro sitzen von dem ich weiß das er ein Kind vergewaltigt hat.Ich persönlich, würde dem Straftäter in dieser Situation ohnehin raten, einen kompletten Neuanfang zu wagen, inclusive neuer Arbeitsstelle.
Erst mal sollte es sowas wie einen Kündigungschutz gar nicht geben, wie in den meisten europäischen Ländern.Dampflok94 hat geschrieben:(04 Sep 2017, 09:07)
Wer hier geisteskrank ist, wäre noch festzustellen.
Die Kündigung muß sich selbstverständlich auf etwas beziehen, was sich aus dem Arbeitsverhältnis ergibt. Wäre der Mann z. B. in einem Kindergarten tätig, wäre eine solche Kündigung sicherlich möglich. Wo willst Du sonst die Grenze ziehen? Sollte es bei jedem Eierdieb im Ermessen des Chefs stehen, ob er ihn rausschmeißt oder nicht? Oder nur bei bestimmten Delikten? Oder wie? Oder was?
Ist das jetzt hier auch zur Weinstube verkommen,Boracay hat geschrieben:(06 Sep 2017, 19:30)
Schon geil - nicht nur das das komplett geistesgestörte Kündigungsschutzgesetz einen AG zwingt bei Haftsrafen den Straftätern ihren Arbeitsplatz zu lassen (wie krank ist sowas???), nein, er soll auch noch Mitsrbeiter abmahnen und raus schmeißen die sich weigern mit so einem Dreckschwein zusammen zu arbeiten.
Bist du noch ganz dicht???
Ich persönlich würde ihnen raten erst mal keine kleinen Kinder zu vergewaltigen. Ich könnte nicht neben einem Typen im Büro sitzen von dem ich weiß das er ein Kind vergewaltigt hat.
http://vera-lengsfeld.de/2017/09/06/die ... #more-1680Kriminelle Schutzsuchende sollten die ganze „Härte des Rechtsstaats“ zu spüren bekommen, hört man von Politikern immer wieder. In der Praxis sieht es allerdings meist ganz anders aus.
In Bergisch-Gladbach wurde ein Familienvater am frühen Abend in der Fußgängerzone von einer Gruppe junger Männer, zu denen keine näheren Angaben gemacht werden, angegriffen, zu Boden geschlagen und weiter mit Kopftritten traktiert. Der Mann erlag kurz darauf seinen Verletzungen.
Nun hat ein 18-jähriger „Kölner“ die „Tat eingeräumt. Seine Angaben decken sich mit den ersten Ergebnissen der Obduktion des Toten“, wird Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer von Kölner Stadtanzeiger zitiert. Nach der Vernehmung ist der Täter wieder auf freien Fuß gesetzt worden.
Die hanebüchene Begründung des Oberstaatsanwalts: „Der Tatverdacht der Körperverletzung mit Todesfolge rechtfertigt keine Untersuchungshaft. Vor allem vor dem Hintergrund, dass der 18-Jährige einen festen Wohnsitz bei seiner Mutter hat und nicht vorbestraft ist.“
– Quelle: http://www.ksta.de/28355486 ©2017
Der Familie, die gerade ihren Vater wegen einer verweigerten Zigarette verloren hat, muss das wie ein Schlag ins Gesicht vorkommen. Fast noch schlimmer ist, wie mit dem Getöteten umgegangen wird. Der Mann sei betrunken gewesen. Das klingt wie: selber schuld. Wäre er nicht alkoholisiert gewesen, wäre er nicht so gefallen, dass er sich selbst tödlich verletzte. Die paar Tritte gegen den Kopf, mit denen der bereits am Boden Liegende noch traktiert wurde, seien nicht tödlich gewesen, wird das Obduktions-Gutachten zitiert.
[...]
Wie anders agiert wird, wenn es sich um eine vermeintlich rechtsradikale Tat handelt, zeigt ein Fall, der sich vor elf Jahren in Potsdam zugetragen hat. Auch hier war ein Familienvater, ebenfalls betrunken, zusammengeschlagen worden und lag wochenlang im Koma. Nur war der Mann Deutsch-Äthiopier, was der Medienöffentlichkeit zur Gewissheit machte, dass es sich um eine rassistische Gewalttat in „Nazi-Potsdam“ handeln müsse.
Sehr schnell wurde auch ein angeblicher Täter festgenommen und nach Karlsruhe geflogen, weil die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernahm wegen „Beeinträchtigung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland“. Monatelang wurde der Mann in Untersuchungshaft gehalten und schließlich angeklagt, obwohl der von der Soko „Charlottenhof“ eingeschaltete Vernehmer der Mordkommission, der schon dem Hintze-Entführer Sergej Serow Details entlockt hatte, zur Überzeugung gelangte, dass der Beschuldigte nicht der Täter war.
Am Ende stellte sich heraus, dass es einen Handymitschnitt gab, aus dem hervorging, dass der Deutsch-Ätihopier den Streit angefangen hatte und die andere Stimme nicht die des Beschuldigten war. Justitia ist in Deutschland längst nicht mehr blind, sondern einäugig.
Ein Rechtsstaat, der sich dem Verdacht aussetzt, nachsichtig gegenüber einer bestimmten Tätergruppe zu sein, verdient diesen Namen nicht mehr. Medien, die sich despektierlich über Opfer von Tötungsdelikten äußern, dürfen sich über die Verachtung, die man ihnen entgegenbringt, nicht wundern.
Seh ich völlig anders. Ist aber ein anderes Thema.Boracay hat geschrieben:(06 Sep 2017, 19:53)Erst mal sollte es sowas wie einen Kündigungschutz gar nicht geben, wie in den meisten europäischen Ländern.
Ob er der AG den Mann hätte kündigen können, während dieser im Knast saß, wird in dem Artikel nicht thematisiert. M. E. nach schon, weil er schlicht und ergreifend seinen arbeitsvertraglichen Pflichten nicht nachkommen kann. Es ist jedenfalls offensichtlich nicht dazu gekommen. Vielleicht ging der Arbeitgeber fehlerhafterweise davon aus, der Arbeitsvertrag würde sich von allein erledigen. Dem ist aber halt nicht so. Also hatte der Mann als er als Freigänger aus dem Knast kam einen gültigen Arbeitsvertrag. Und das BAG hat nun schlicht festgestellt, daß eine Kündigung auf diese Art und Weise eben nicht rechtens ist.Das dieser bei Haftstrafen noch gilt bei denen ein AN schuldhaft der Arbeit fern blieb ist der absolute Hammer. Aber unserm "Rechtstaat" ist ja alles zuzutrauen.
Das sind keine Menschen sondern Abschaum.Bielefeld09 hat geschrieben:(06 Sep 2017, 20:02)
Menschen als"Dreckschweine" zu bezeichnen
Es darf angenommen werden dass der AG das versucht hat, aber eine Haftstrafe ist in Deutschland kein Kündigungsgrund (was für ein ekelhafter und kranker Staat).Dampflok94 hat geschrieben:(07 Sep 2017, 10:42)
Ob er der AG den Mann hätte kündigen können, während dieser im Knast saß, wird in dem Artikel nicht thematisiert. M. E. nach schon, weil er schlicht und ergreifend seinen arbeitsvertraglichen Pflichten nicht nachkommen kann.
Da hilft dann nur abpassen nach Dienstschluss.Ich habe ja Verständnis für die Kollegen des Mannes. Vielleicht würde ich mich ähnlich verhalten. Das ändert aber nichts daran, daß die sich halt vertragswidrig verhalten. Und deswegen der AG erst mal versuchen muß, sie davon abzubringen.
Eine längere Haftstrafe wohl schon. Ich glaube, bei einer Haftstrafe länger als 2 Jahre darf gekündigt werden.Boracay hat geschrieben:(07 Sep 2017, 10:53)
Es darf angenommen werden dass der AG das versucht hat, aber eine Haftstrafe ist in Deutschland kein Kündigungsgrund (was für ein ekelhafter und kranker Staat).
...
Sprich bei 4-5 Jahren nicht mit Bewährung und Arbeit als Freigänger...becksham hat geschrieben:(07 Sep 2017, 11:00)
Eine längere Haftstrafe wohl schon. Ich glaube, bei einer Haftstrafe länger als 2 Jahre darf gekündigt werden.
Vergiss es.Boracay hat geschrieben:(07 Sep 2017, 10:49)
Das sind keine Menschen sondern Abschaum.
Wenn du einen Familienvater aus dem Leben prügelst (ich könnte heulen wenn ich das "ich liebe dich Papa" Bild auf dem Boden sehe) und dann einfach so wieder frei kommst (jede Wette - dieser ekelhafte Schwein mit Migrationshintergrund wird niemals eine Zelle von innen sehen)
http://rtlnext.rtl.de/cms/bergisch-glad ... 25537.html
Dann bekomm ich einfach nur das Kotzen. Der Staatsanwalt ist zusammen mit dem Schläger ein unmenschlicher Verbrecher und sonst gar nichts.
So sagt wohl die Rechtsprechung. Empfinde ich auch als relativ lang. Aber Arbeitsrecht ist ja in D in weiten Teilen Richterrecht.becksham hat geschrieben:(07 Sep 2017, 11:00)
Eine längere Haftstrafe wohl schon. Ich glaube, bei einer Haftstrafe länger als 2 Jahre darf gekündigt werden.
Das ist schon der Hammer - die bestialischste Tat Deutschlands seit langem und die Beteiligten gehen mit Bewährung heim! Weil sie haben ja "5.000€ gezahlt".Billie Holiday hat geschrieben:(08 Sep 2017, 23:21)
http://www.mdr.de/thueringen/west-thuer ... e-100.html
Bewährung nach monatelangem Mißbrauch eines zweijährigen Kindes.
Es wurde ein bisschen Geld gezahlt.Boracay hat geschrieben:(08 Sep 2017, 23:35)
Das ist schon der Hammer - die bestialischste Tat Deutschlands seit langem und die Beteiligten gehen mit Bewährung heim! Weil sie haben ja "5.000€ gezahlt".
Die Justiz übertrifft sich immer wieder selbst bei ihren verachtenswerten Aktionen.
Das wird das Kind sehr freuen.
In den USA wäre es teurer geworden.
Da hätten sich die Anwälte die Hände gerieben.
Er hat mit angesehen (nicht irgendein Video, sondern live) wie ein kleines Kind bestialisch vergewaltigt wurde und hat Anweisungen gegeben.think twice hat geschrieben:(09 Sep 2017, 01:19)
Hast du auch deinen selbst verlinkten Artikel nicht gelesen?
Der, der seine Tochter vergewaltigt hat, hat 10 Jahre bekommen. Der mit Bewährung hat über Skype zugeschaut.
Und nur fürs Protokoll: Es waren keine Moslems.
Kein Mensch hat behauptet, dass es Muslime waren, aber bei denen gibt es sowas auch. Nur in diesem Falle guckt jemand zu und geilt sich daran auf, wie ein Kleinkind vergewaltigt wird.think twice hat geschrieben:(09 Sep 2017, 01:19)
Hast du auch deinen selbst verlinkten Artikel nicht gelesen?
Der, der seine Tochter vergewaltigt hat, hat 10 Jahre bekommen. Der mit Bewährung hat über Skype zugeschaut.
Und nur fürs Protokoll: Es waren keine Moslems.
Einige Richter haben jedes Augenmaß verloren.Boracay hat geschrieben:(09 Sep 2017, 09:16)
Er hat mit angesehen (nicht irgendein Video, sondern live) wie ein kleines Kind bestialisch vergewaltigt wurde und hat Anweisungen gegeben.
Bewährung ist da vollkommen daneben.
Derjenige der das war wird nach 7 Jahren raus marschieren (bei der Tat ist aber anzunehmen dass er das nicht ganz ohne Narben tun wird) die ganzen Zuschauer kommen straffrei davon (Bewährung = straffrei). Wenn das Gericht sein ganzes Vermögen konfisziert hätte, in in die offene Psychiatrie gesteckt, Auflagen gemacht dass er sich Kindern nicht nähern darf, Fussfessel,... über sowas hätte man ja nachdenken können, aber er marschiert ohne Konsequenz raus.
Und den Smilie findest du angemessen?Billie Holiday hat geschrieben:(08 Sep 2017, 23:21)
http://www.mdr.de/thueringen/west-thuer ... e-100.html
Bewährung nach monatelangem Mißbrauch eines zweijährigen Kindes.
http://www.n-tv.de/der_tag/Donnerstag-2 ... 44751.htmlRaser fährt mit fast 200 km/h durch Hamburg
Raser gefährden Leben - nicht selten auch das von Unbeteiligten. In Hamburg lieferten sich nun ein paar dieser - Entschuldigung für den Ausdruck - Vollidioten ein illegales Rennen:
Beamten waren zwei Autos aufgefallen, die am Mittwochabend auf der B5 stadteinwärts rasten.
Messungen ergaben einen Wert von 197 km/h - erlaubt sind auf der Strecke nur 80 Kilometer pro Stunde.
Ein Wagen konnte gestoppt werden, der andere entkam.
Der 31-jährige Fahrer muss nun mit einem Fahrverbot von drei Monaten rechnen, 1200 Euro Geldbuße und zwei Punkten in Flensburg.
Da mußt Du dich aber bitte nicht an die "Kuscheljustiz" wenden, sondern an den Gesetzgeber.firlefanz11 hat geschrieben:(21 Sep 2017, 18:02)
http://www.n-tv.de/der_tag/Donnerstag-2 ... 44751.html
Ein schlechter Witz! Lebenslanges Fahrverbot, 12000 Euro Geldbuße u. 1 Jahr lang gemeinnützige Tätigkeiten wären tat u. Schuld angemessen...
Immerhin wurden die Strafen für derartige Vollidioten jetzt erhöht.Dampflok94 hat geschrieben:(22 Sep 2017, 11:01)
Da mußt Du dich aber bitte nicht an die "Kuscheljustiz" wenden, sondern an den Gesetzgeber.
https://www.tag24.de/nachrichten/messer ... n-s-338360Leipzig - Am 8. August stach Ayman S. (28) wie aus dem Nichts auf eine Frau (56) vor dem Leipziger Hauptbahnhof ein. Schwer verletzt kam die 56-Jährige damals in eine Klinik. Der Tatverdächtige wurde kurz darauf festgenommen. Doch der Libyer wird für die Tat wohl nicht bestraft werden...
Wie Staatsanwalt Felix Mezger auf LVZ-Anfrage mitteilte, wurde Messerstecher Ayman S. mittlerweile in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 28-Jährige schuldunfähig war oder zumindest unter verminderter Schuldfähigkeit gehandelt hat.
Das würde bedeuten, so Mezger gegenüber der LVZ weiter, dass möglicherweise gar keine Anklage gegen den Asylbewerber erhoben wird. Allerdings stehe eine Sicherheitverwahrung im Raum, so der Staatsanwalt.
"Derzeit wird die Frage der Schuldfähigkeit im Ermittlungsverfahren durch einen Sachverständigen geprüft“, sagte Mezger der LVZ. Das daraus folgende Gutachten werde Grundlage einer Entscheidung sein.
Dass Ayman S. mit einer Sicherheitsverwahrung rechnen muss, gilt hingegen als wahrscheinlich. Der 28-jährige Libyer ist alles andere als ein unbeschriebenes Blatt (TAG24 berichtete).
Verfahren wegen Drogenhandels, Bedrohung, Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie wegen zahlreicher Gewaltdelikte wurden und werden gegen den 2015 zugereisten Libyer geführt.
Seit März wurde der Asylbewerber sechsmal wegen gefährlicher und einfacher Körperverletzung angezeigt, allein viermal im Juli.
Drei Anklagen wegen Körperverletzung aus dem Vorjahr liegen aktuell beim Amtsgericht.
Völlig unverständlich: Ayman S. saß trotz der Anhäufung dieser Delikte bis zum Messerangriff nicht einmal in Haft...
Und nun landet er in Sicherheitsverwahrung und kommt nicht mehr raus. Da wäre Knast und/oder Kath-Entzug besser gewesen.jack000 hat geschrieben:(22 Sep 2017, 18:15)
https://www.tag24.de/nachrichten/messer ... n-s-338360
Immer das gleiche Muster: Straftaten über Straftaten ohne das es eine Ahnung gab und schließlich passiert was ganz schlimmes
Das schlimme dabei: Was wird er wohl seinen Landsleuten erzählt haben wie das Leben in Deutschland so ist? Seine Erfahrungen zumindest haben gezeigt, dass man hier 2 Jahre lang Straftaten begehen kann ohne nennenswert dafür belangt zu werden.
http://regionalgoslar.de/vergewaltigung ... schwiegen/Hannover. Dem Landtagsabgeordneten Rudolf Götz der CDU wurde ein Fall zugetragen, bei dem eine ehrenamtliche Betreuerin von zwei syrischen Flüchtlingen vergewaltigt worden sei. Das dieser Fall in der Presse nicht erwähnt wurde, machte Götz stutzig. Er fragte bei der Landesregierung nach.
Eine sachkundige Person habe dem Fragesteller glaubhaft folgenden Fall geschildert:
Im Juli 2017 sei in Goslar eine Frau von zwei Flüchtlingen aus Syrien vergewaltigt worden. Das Opfer habe diese Flüchtlinge ehrenamtlich betreut. Das Verbrechen habe sich in der Wohnung eines der beiden Täter ereignet, nachdem die Familie des Wohnungsinhabers die Wohnung verlassen habe und die Frau mit einer Chemikalie betäubt worden sei.
Die Vergewaltigung sei angezeigt und die inzwischen geständigen Täter seien überführt worden. Auf Anweisung der Staatsanwaltschaft seien beide aus der Haft entlassen worden. Die Medien seien offensichtlich nicht informiert worden, da angeblich „kein Anlass“ zur Information der Öffentlichkeit gegeben war.
Tja , man sollte seine eingestellten Texte auch ganz lesen.jack000 hat geschrieben:(22 Sep 2017, 22:48)
http://regionalgoslar.de/vergewaltigung ... schwiegen/
Wer außer der MOD kann denn überhaupt Anzeige erstattet haben und da kann es doch nicht sein dass es um eine falsche Anschuldigung handelt? So laufen 2 Vergewaltiger seit 2 Monaten frei rum und sind nicht mal in Untersuchungshaft nur weil die die Tat abstreiten?
Ich habe den Text noch vor deinem Einwurf gelesen. Und da ist es eigentlich noch viel schlimmer. Die haben gestanden eine Frau betäubt und dann vergewaltigt zu haben. Und dann lässt man das frei rumlaufen?Bielefeld09 hat geschrieben:(23 Sep 2017, 11:58)
Tja , man sollte seine eingestellten Texte auch ganz lesen.
In dem Artikel steht doch, das die inzwischen geständigen Täter aus der U-Haft entlassen wurden.
Wenn schon Kritik, dann doch bitte fundiert.
Laut Artikel haben sie nicht gestanden.Ammianus hat geschrieben:(23 Sep 2017, 12:11)
Ich habe den Text noch vor deinem Einwurf gelesen. Und da ist es eigentlich noch viel schlimmer. Die haben gestanden eine Frau betäubt und dann vergewaltigt zu haben. Und dann lässt man das frei rumlaufen?