Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Unité 1 »

Polibu hat geschrieben:(28 May 2018, 19:17)

Warum wird denn dauernd gegen dieses Unschuldigen ermittelt?

Die Frage darfst du gerne im G20-Strang erörtern. Im Kuscheljustizstrang wirkt sie deplatziert, n'est ce pas?
Und warum gilt ein Unschuldiger als Intensivtäter?
Welcher Unschuldige gilt als Intensivttäter?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Polibu »

Unité 1 hat geschrieben:(28 May 2018, 19:26)



Welcher Unschuldige gilt als Intensivttäter?
Steht doch in dem Link.
Die Polizei stuft den 22-Jährigen als Intensivtäter ein.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Unité 1 »

Polibu hat geschrieben:(28 May 2018, 19:31)

Steht doch in dem Link.
Ja, aber wovon redest du?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Adam Smith »

Unité 1 hat geschrieben:(28 May 2018, 19:34)

Ja, aber wovon redest du?
Diebstahl, Drogenbesitz, Sachbeschädigung, Körperverletzung usw.

Normal sollte so etwas nicht sein.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Unité 1 hat geschrieben:(28 May 2018, 18:40)

Im Artikel steht explizit Ermittlungsverfahren und nicht Verurteilungen, da hilft es dir auch nicht weiter, eingeschnappt zu sein.
Vermutlich handelt es sich dabei meist um Falschbeschuldigungen und er wurde nur angezeigt weil er Ausländer ist ...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Unité 1 »

jack000 hat geschrieben:(28 May 2018, 20:21)

Vermutlich handelt es sich dabei meist um Falschbeschuldigungen und er wurde nur angezeigt weil er Ausländer ist ...
Vermutlich ist dir seine Herkunft wichtiger als den Ermittlungsbehörden. Wie auch immer, du lenkst ab. Es geht nicht um ungerechtfertigte Verdachtsmomente, sondern um eine bisher ausgebliebene Bewährungsstrafe, weswegen ihm bisher die Chance verwehrt blieb, daraus lernen zu dürfen. Möglicherweise liegt einer der Gründe darin, dass die im Artikel genannten Ermittlungsverfahren nicht alle zu einer Verurteilung geführt haben und die Fälle minderschwerer Natur waren. Was das für ein "Typ" ist, vermag ich aus der Ferne nicht zu beurteilen. Du hingegen meinst, dass "solch ein Typ" ins Gefängnis müsse. Auf welcher Basis auch immer du zu diesem Urteil gelangt bist - Faktenkenntnis war es jedenfalls nicht.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Unité 1 hat geschrieben:(28 May 2018, 20:29)

Vermutlich ist dir seine Herkunft wichtiger als den Ermittlungsbehörden. Wie auch immer, du lenkst ab. Es geht nicht um ungerechtfertigte Verdachtsmomente, sondern um eine bisher ausgebliebene Bewährungsstrafe, weswegen ihm bisher die Chance verwehrt blieb, daraus lernen zu dürfen.
Wenn er gar nicht erst hier wäre, müsste man sich darum keine Gedanken machen. Also ist es besser, wenn er sofort wieder verschwindet! Eine Bereicherung ist er (Wie die meisten Flüchtlinge auch) sowieso nicht. Daher gibt es keinen Grund sich mit dem rum zu plagen oder sonstwie auseinander zu setzen!
Möglicherweise liegt einer der Gründe darin, dass die im Artikel genannten Ermittlungsverfahren nicht alle zu einer Verurteilung geführt haben und die Fälle minderschwerer Natur waren.
Der Kuscheljustiz-Strang hat doch gezeigt, dass selbst Vergewaltigungen zu Bewährungsstrafen führen können. Die Tatsache das der Typ nicht verurteilt wurde ist keinerlei Indiz dafür das der nicht schwer kriminell ist!
Was das für ein "Typ" ist, vermag ich aus der Ferne nicht zu beurteilen. Du hingegen meinst, dass "solch ein Typ" ins Gefängnis müsse. Auf welcher Basis auch immer du zu diesem Urteil gelangt bist - Faktenkenntnis war es jedenfalls nicht.
Ja, ich habe da durchaus Vorurteile das wenn man wegen den oben genannten Delikten beschuldigt wird, dass da durchaus ein Mensch mit negativen Charaktereigenschaften involviert ist!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Unité 1 »

jack000 hat geschrieben:(28 May 2018, 20:39)

Wenn er gar nicht erst hier wäre, müsste man sich darum keine Gedanken machen.
Also geht's dir doch darum. Hätt's mir denken können.
Also ist es besser, wenn er sofort wieder verschwindet! Eine Bereicherung ist er (Wie die meisten Flüchtlinge auch) sowieso nicht. Daher gibt es keinen Grund sich mit dem rum zu plagen oder sonstwie auseinander zu setzen!
Spannender Touretteanfall. So bemerkenswert einfältig wie bezugslos.
Der Kuscheljustiz-Strang hat doch gezeigt, dass selbst Vergewaltigungen zu Bewährungsstrafen führen können.
Da er nicht mal vorbestraft ist, wird er wohl nicht vergewaltigt haben.
Die Tatsache das der Typ nicht verurteilt wurde ist keinerlei Indiz dafür das der nicht schwer kriminell ist!
Sicher. Nur, weil einer nicht hinter Gittern ist, weil er ohne Vorstrafen daher kommt, heißt das noch lange nicht, dass er da nicht hingehört. Gut, dass wir da mal drüber gesprochen haben.
Ja, ich habe da durchaus Vorurteile
Eigentlich würde ich das gerne so stehen lassen, aber das wäre ja unfair.
das wenn man wegen den oben genannten Delikten beschuldigt wird, dass da durchaus ein Mensch mit negativen Charaktereigenschaften involviert ist!
Negative Charaktereigenschaften bedingen keinen Gefänignisaufenthalt, sonst wäre es im Forum auffallend leer. Dass der ein Liebchen wäre, hat hier jedenfalls bis auf polibu auch niemand behauptet.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Adam Smith »

Unité 1 hat geschrieben:(28 May 2018, 21:08)

Also geht's dir doch darum. Hätt's mir denken können.
Spannender Touretteanfall. So bemerkenswert einfältig wie bezugslos.

Da er nicht mal vorbestraft ist, wird er wohl nicht vergewaltigt haben.
Nur Diebstahl, Körperverletzung, Sachbeschädigung. Die volle Härte gibt es hier nicht.

Zitat Anfang:

Berlin – Donnerstag stand Erzieher Dennis L. (39) wegen sexuellen Missbrauchs vor dem Berliner Amtsgericht.
Von 2011 bis 2013 hatte er in einem Jugendklub einen Jungen seit seinem 12. Lebensjahr 30-mal missbraucht.
Doch statt der vollen Härte des Gesetzes – die Höchststrafe beträgt zehn Jahre – erfuhr der Pädagoge viel Nachsicht und Straf-Rabatte. Nicht nur von der Richterin, sondern sogar vom Staatsanwalt! Der Kinderschänder kam mit zwei Jahren Haft auf Bewährung und 1000 Euro Geldstrafe davon.

Zitat Ende.

https://m.bild.de/news/inland/kindesmis ... obile.html
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Adam Smith hat geschrieben:(28 May 2018, 21:30)Von 2011 bis 2013 hatte er in einem Jugendklub einen Jungen seit seinem 12. Lebensjahr 30-mal missbraucht.
Doch statt der vollen Härte des Gesetzes – die Höchststrafe beträgt zehn Jahre – erfuhr der Pädagoge viel Nachsicht und Straf-Rabatte. Nicht nur von der Richterin, sondern sogar vom Staatsanwalt! Der Kinderschänder kam mit zwei Jahren Haft auf Bewährung und 1000 Euro Geldstrafe davon.
https://m.bild.de/news/inland/kindesmis ... obile.html
Das zeigt mal wieder das milde Strafen den Hintergrund haben, das ja nicht wirklich was schlimmes passiert ist ...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Adam Smith »

jack000 hat geschrieben:(28 May 2018, 21:36)

Das zeigt mal wieder das milde Strafen den Hintergrund haben, das ja nicht wirklich was schlimmes passiert ist ...
Das ist ja die Erkenntnis die eben verkündet worden ist.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Unité 1 »

Adam Smith hat geschrieben:(28 May 2018, 21:39)

Das ist ja die Erkenntnis die eben verkündet worden ist.
Von wem? Achtung, das war jetzt eine rhetorische Frage. Ich weiß jetzt, dass du jetzt mich meinst. Das ist aber jetzt falsch. Also die verkündete Erkenntnis wäre jetzt ebenso falsch wie dein Versuch, mir das jetzt unterzuschieben. Aber das Gegenteil ist jetzt deswegen nicht richtig. Nur weil es niedrige Strafen gibt, ist jetzt jemand deswegen nicht besonders schlimm. Manchmal ist jetzt ein Urteil sogar angemessen. Nicht alles, was jetzt die Empörungslust stimuliert und nicht alles, was jetzt nicht die Sühnesehnsucht befriedigt, ist aus eben dem Grund falsch. Auch dann nicht, wenn Täter jetzt aus dem falschen Land wie z.B. dem geisteskranken Somalia kommt. Oder jetzt Lybien wie hier.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Adam Smith »

Unité 1 hat geschrieben:(28 May 2018, 22:18)

Von wem? Achtung, das war jetzt eine rhetorische Frage. Ich weiß jetzt, dass du jetzt mich meinst. Das ist aber jetzt falsch. Also die verkündete Erkenntnis wäre jetzt ebenso falsch wie dein Versuch, mir das jetzt unterzuschieben. Aber das Gegenteil ist jetzt deswegen nicht richtig. Nur weil es niedrige Strafen gibt, ist jetzt jemand deswegen nicht besonders schlimm. Manchmal ist jetzt ein Urteil sogar angemessen. Nicht alles, was jetzt die Empörungslust stimuliert und nicht alles, was jetzt nicht die Sühnesehnsucht befriedigt, ist aus eben dem Grund falsch. Auch dann nicht, wenn Täter jetzt aus dem falschen Land wie z.B. dem geisteskranken Somalia kommt. Oder jetzt Lybien wie hier.
Und Somalia müsste ja für dich ein Paradies sein.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

Unité 1 hat geschrieben:(28 May 2018, 22:18)

Von wem? Achtung, das war jetzt eine rhetorische Frage. Ich weiß jetzt, dass du jetzt mich meinst. Das ist aber jetzt falsch. Also die verkündete Erkenntnis wäre jetzt ebenso falsch wie dein Versuch, mir das jetzt unterzuschieben. Aber das Gegenteil ist jetzt deswegen nicht richtig. Nur weil es niedrige Strafen gibt, ist jetzt jemand deswegen nicht besonders schlimm. Manchmal ist jetzt ein Urteil sogar angemessen. Nicht alles, was jetzt die Empörungslust stimuliert und nicht alles, was jetzt nicht die Sühnesehnsucht befriedigt, ist aus eben dem Grund falsch. Auch dann nicht, wenn Täter jetzt aus dem falschen Land wie z.B. dem geisteskranken Somalia kommt. Oder jetzt Lybien wie hier.
Ok, die Empörungslust ist unterschiedlich verteilt, einigen ist natürlich Kindesmißbrauch -der das gesamte Leben eines Menschen zerstören kann- völlig wurscht. Hier wird eine Bewährungsstrafe als angemessen angesehen. :thumbup:
Der eine oder andere jedoch erkennt eine schreckliche Tat und eine zerstörte Psyche und empfindet Bewährung in solchen Fällen als Hohn und Mißachtung des Opfers. Darüber wiederum kann man empört sein, muß man aber nicht. :)

Strafen für Kirchenvertreter können im Gegensatz dazu ja nicht hoch genug sein....was aber weniger mit den Jungs zusammenhängt als mit dem Umstand, dass man die katholische und evangelische Kirche nicht mag. :cool:
Zuletzt geändert von Billie Holiday am Di 29. Mai 2018, 08:53, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Adam Smith »

Und hier mal das genaue Gegenteil.

Sure 5 38.

Der Dieb und die Diebin: trennt ihnen ihre Hände ab als Lohn für das, was sie begangen haben, und als ein warnendes Beispiel von Allah. Allah ist Allmächtig und Allweise

Das passiert mit Dieben. Und da die Strafe hoch ist, muss was schlimmes passiert sein. Kann auch gar nicht anders sein.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Adam Smith »

Auch in diesen Fällen muss was schlimmes passiert sein.

Unzucht Bearbeiten
Für einvernehmlichen außerehelichen Geschlechtsverkehr sieht der Koran (Sure 4, Vers 15)[9] bei volljährigen Frauen und Männern, die verheiratet sind oder waren, lebenslangen Hausarrest oder einen von Gott geschaffenen, nicht näher beschriebenen „Ausweg“ vor. Dieser Ausweg ist in der Rechtspraxis die Steinigung. Als

Die Strafe ist hoch, das Vergehen aus dem Grund sehr schlimm.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

Es gibt übrigens noch was zwischen Bewährung und Todes- und Körperstrafen. :x
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Adam Smith »

Billie Holiday hat geschrieben:(29 May 2018, 08:55)

Es gibt übrigens noch was zwischen Bewährung und Todes- und Körperstrafen. :x
Mit Sicherheit.

Zitat Anfang.

The Wall Street Journal“ erläuterte in seiner Ausgabe vom 9. April 2002 das Konzept des Blutgeldes in Saudi-Arabien, so wie es noch heute (!) Geltung hat, folgendermaßen:
Wenn eine Person umgebracht wurde oder durch die Hand eines Anderen gestorben ist, hat diese letztere in Kompensation wie folgt Blutgeld zu zahlen:
100,000 riyals wenn das Opfer ein muslim war
50,000 riyals wenn das Opfer eine muslimische Frau war
50,000 riyals wenn das Opfer ein Christ war
25,000 riyals wenn das Opfer eine Christin war
6,666 riyals wenn das Opfer ein Hindu war
3,333 riyals wenn das Opfer eine Hindufrau war
Entsprechend dieser Hierarchie ist das Leben eines Muslims 33 mal mehr wert als das Leben einer Hindufrau. Diese Hierarchie folgt den Definitionen der „Islamischen Menschenrechte“ und hat seine Wurzeln im Koran und der scharia. Wie können wir von Demokratie sprechen, wenn das Prinzip der Gleichberechtigung im Islam inexistent ist? (Quelle)

Zitat Ende.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

Adam Smith hat geschrieben:(29 May 2018, 09:05)

Mit Sicherheit.

Zitat Anfang.

The Wall Street Journal“ erläuterte in seiner Ausgabe vom 9. April 2002 das Konzept des Blutgeldes in Saudi-Arabien, so wie es noch heute (!) Geltung hat, folgendermaßen:
Wenn eine Person umgebracht wurde oder durch die Hand eines Anderen gestorben ist, hat diese letztere in Kompensation wie folgt Blutgeld zu zahlen:
100,000 riyals wenn das Opfer ein muslim war
50,000 riyals wenn das Opfer eine muslimische Frau war
50,000 riyals wenn das Opfer ein Christ war
25,000 riyals wenn das Opfer eine Christin war
6,666 riyals wenn das Opfer ein Hindu war
3,333 riyals wenn das Opfer eine Hindufrau war
Entsprechend dieser Hierarchie ist das Leben eines Muslims 33 mal mehr wert als das Leben einer Hindufrau. Diese Hierarchie folgt den Definitionen der „Islamischen Menschenrechte“ und hat seine Wurzeln im Koran und der scharia. Wie können wir von Demokratie sprechen, wenn das Prinzip der Gleichberechtigung im Islam inexistent ist? (Quelle)

Zitat Ende.
Die Justiz Saudi-Arabiens interessiert mich deutlich weniger als die deutsche. :)
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Unité 1 »

Adam Smith hat geschrieben: Und Somalia müsste ja für dich ein Paradies sein.
Nach dummen Beiträgen kommen dümmere Unterstellungen. #doitlikeadam
Billie Holiday hat geschrieben:(29 May 2018, 07:42)
Ok, die Empörungslust ist unterschiedlich verteilt, einigen ist natürlich Kindesmißbrauch -der das gesamte Leben eines Menschen zerstören kann- völlig wurscht. Hier wird eine Bewährungsstrafe als angemessen angesehen.
Ach ja? Von wem? Bitte mit Zitat.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tom Bombadil »

McKnee hat geschrieben:(30 May 2018, 16:53)

Welche Kriterien sind das?
Das weiß man nicht, auch die Definitionen von "registrierten Verbrechen" und "gemeldete Gewaltkriminalität" bleiben nebulös.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Kritikaster »

Polibu hat geschrieben:(30 May 2018, 20:08)

Ein Mann, der ein Kind 30 Mal missbraucht hat, wird nicht eingesperrt. Mich interessiert weder was die BILD dazu schreibt noch was irgendjemand anderes dazu schreibt. Mir reicht dieser eine Satz. Denn, dass dieser Mann ein Kind missbraucht, ist ja wohl Fakt. Und wenn es nur einmal war. Der Mann hat in den Knast zu wandern. Definitiv.
Wie schon vorher geschrieben wurde, hast zum Glück nicht Du darüber zu entscheiden - ich muss das übrigens glücklicherweise auch nicht tun.

Falls Du glauben solltest, dass Deine bauchgesteuerte "Argumentation" letztlich irgend jemanden interessiert oder gar beeinflusst, dem die Unabhängigkeit der Justiz in unserer Gesellschaft wichtig ist, liegst Du mal wieder voll daneben.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Wie sagte doch einst Darth Vader? "Ob eenmal jet es also doch":
Hamburg (dpa) – Nach der Gruppenvergewaltigung eines 14-jährigen Mädchens im Hamburger Stadtteil Harburg sind drei der fünf Angeklagten in einem Revisionsprozess zu Freiheitsstrafen verurteilt worden.

Das Landgericht hatte die Angeklagten bereits im Oktober 2016 zu Haftstrafen verurteilt, vier davon jedoch auf Bewährung. Die Richter sprachen ihnen am Mittwoch zwischen viereinhalb Jahren und zwei Jahren und neun Monaten Haft zu. «Die Gefühllosigkeit dieser Tat hat nicht nur uns, sondern auch die Öffentlichkeit schockiert», hieß es in der Urteilsbegründung.

Die drei Jugendlichen, die zum Tatzeitpunkt zwischen 14 und 17 Jahre alt waren, sowie ein 21-Jähriger hatten das Mädchen am 11. Februar 2016 auf einer Geburtstagsfeier zuerst betrunken gemacht und dann gemeinsam mit besonderer Brutalität vergewaltigt. Anschließend legten sie die 14-Jährige bei Temperaturen um den Gefrierpunkt nur mit Unterwäsche bekleidet im Hinterhof ab.

Der einzige erwachsene Angeklagte, ein damals 21-jähriger Serbe, hatte im ersten Verfahren eine Freiheitsstrafe von vier Jahren erhalten. Er wurde nun zu vier Jahre und sechs Monate verurteilt.
https://www.stern.de/panorama/neubewert ... 13160.html
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tom Bombadil »

Schon wieder so ein Irrsinnsurteil: https://www.focus.de/politik/deutschlan ... 75410.html

Was ist nur mit unserer Justiz los?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

Tom Bombadil hat geschrieben:(11 Jun 2018, 13:34)

Schon wieder so ein Irrsinnsurteil: https://www.focus.de/politik/deutschlan ... 75410.html

Was ist nur mit unserer Justiz los?
Diese Richter haben verdrängt, dass eine Strafe eine Reihe von Zwecken erfüllen soll. Da ist nämlich noch der Abscheu für die Tat durch die Gesellschaft, der mit ihr zur Geltung kommen soll, Genugtuung für die Opfer und selbstverständlich Abschreckung sowohl für den Täter als auch für alle anderen potentiellen Täter.
"Ich möchte an einem Ort sein, an dem es keine Politik gibt, keine Waffen, keine Religion."
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Polibu »

Ich vermute mal es liegt daran, dass die Gefängnisse überfüllt sind.

https://www.n-tv.de/politik/Deutsche-Ge ... 03661.html
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tom Bombadil »

Dann muss man eben neue Gefängnisse bauen oder die alten erweitern, es kann einfach nicht sein, dass insbesondere Gewaltkriminelle frei rumlaufen, weil die Knäste voll sind.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Tom Bombadil hat geschrieben:(12 Jun 2018, 13:39)

Dann muss man eben neue Gefängnisse bauen oder die alten erweitern, es kann einfach nicht sein, dass insbesondere Gewaltkriminelle frei rumlaufen, weil die Knäste voll sind.
Mein Reden seit Jahren. Es kommt ja auch keiner auf die Idee zu sagen, dass weniger Kinder geboren werden müssen weil es nicht genug Kindergärten gibt, sondern es werden Anstrengungen unternommen mehr Kindergärten zu bauen.

Wenn es trotz Kuscheljustiz (Wie sähe das wohl erst bei "Law & Order aus?" so ist, dass die Knäste rappel voll sind, dann müssen eben mehr Gefängnisse gebaut werden ... so viele wie wir brauchen!
Die Tatsache, dass ein hoher Anteil der Gefängnisinsassen keine deutschen Staatsbürger sind eröffnet auch die Möglichkeit, Straftäter in ihren Heimatländern absitzen zu lassen (Mit entsprechenden Zahlungen dafür).
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Der 32-jährige Rashid D. hatte zuvor zugegeben, dass er im November 2016 nach einem Streit über angebliche Untreue mit einem Messer auf seine Ehefrau eingestochen hatte. Laut Obduktionsbericht stach er in der gemeinsamen Wohnung in Senftenberg (Brandenburg) insgesamt 19 Mal auf die Frau ein und verletzte die damals 27-Jährige dadurch so schwer, dass sie bereits an ihren Verletzungen gestorben wäre.

D. stieß seine Frau aber zudem aus dem Fenster des Badezimmers im zweiten Obergeschoss ins Freie. Dort knallte sie auf einen eisernen Fahrradständer und blieb liegen, wie die Zeitung weiter berichtet. Ein zufällig im Haus anwesender Besucher, der im späteren Prozess aussagte, musste dann direkt vor der Haustür mit ansehen, wie der nach unten geeilte Ehemann seiner Frau die Kehle mit vier Schnitten durchtrennte.

Auch andere Anwohner schilderten laut örtlicher Medien im Prozessverlauf teils dramatische Szenen: "Die Frau hat sich gegen den Fensterrahmen gestemmt, aber der Mann hat so lange gedrückt, bis sie rausfiel", beschrieb ein weiterer Zeuge aus der Wohnsiedlung seine Beobachtung. Die Frau habe geschrien.

Mit seinem Urteil blieb das Gericht geringfügig hinter der Forderung der Anklage zurück. Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst Anklage wegen Mordes erhoben, forderte in ihrem Plädoyer dann aber 14 Jahre Haft wegen Totschlags. Der Verteidiger D.s hatte eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren gefordert und den Angeklagten durch diverse Details entlastet gesehen.

Laut Anwalt Klaus Kleemann hatte der 32-Jährige an dem Abend im November 2016 Crystal Meth konsumiert. Es habe zudem Streit gegeben, weil der Ehemann annahm, dass seine Frau eine Affäre habe und ihn verlassen wollte. Die Tat sei daher im Affekt geschehen.

Niedrige Beweggründe – sah der Angeklagte das auch?
Das tschetschenische Paar hatte Asyl beantragt, die Familie war im Mai 2016 nach Deutschland eingereist. Der Asylantrag wurde jedoch nicht genehmigt, im Oktober sollte dann die Abschiebung vollzogen werden.

Weil Rashid D. an dem Tag nicht in der Wohnung, sondern bei Bekannten untergekommen war, konnte sie jedoch nicht vollzogen werden. Die Familie habe isoliert und weitgehend ohne soziale Kontakte in der südbrandenburgischen Stadt gelebt, hieß es weiter.

Der Vorsitzende Richter Frank Schollbach erklärte in seiner Urteilsbegründung, dass der Mann davon ausgegangen sei, dass seine Frau ein Verhältnis mit einem Bekannten der Familie habe und sie deshalb umbrachte. Dies sei objektiv und nach hiesigen Wertvorstellungen ein niederer Beweggrund und damit ein Merkmal für Mord. Allerdings habe die Kammer Zweifel, dass der Angeklagte die Niedrigkeit seiner Beweggründe auch erkannt habe, sagte Schollbach. Daher laute das Urteil auf Totschlag.

Eine weitere Zeugin – eine Kriminalistin, die nach den tödlichen Stichen am Tatort war – hatte laut der „Lausitzer Rundschau“ im Prozess ausgesagt, dass der Mann ihr erklärt habe, "wenn eine Frau fremdgehe, dann habe der Mann das Recht, sie zu töten". Das sei in Tschetschenien geltendes Recht und stehe so im Koran.
https://www.welt.de/vermischtes/article ... itten.html

Fassen wir zusammen:
- 19 Messerstiche
- Kehle durchgeschnitten
- Aus dem Fenster geworfen
=> Kein Mord weil die Beweggründe (Eifersucht und im Koran steht, dass das erlaubt ist) nicht niedrig genug waren?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tom Bombadil »

Es wird immer bekloppter in Deutschland, selbst Monthy Python hätten so ein Drehbuch nicht schreiben können.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dampflok94 »

Ammianus hat geschrieben:(11 Jun 2018, 14:32)

Diese Richter haben verdrängt, dass eine Strafe eine Reihe von Zwecken erfüllen soll. Da ist nämlich noch der Abscheu für die Tat durch die Gesellschaft, der mit ihr zur Geltung kommen soll, Genugtuung für die Opfer und selbstverständlich Abschreckung sowohl für den Täter als auch für alle anderen potentiellen Täter.
Und wie kommst Du darauf, daß die Richter dies verdrängt haben? Die wissen sicherlich sehr genau um die Gründe einer Strafe. Aber die kennen eben auch alle Tatsachen zum jeweiligen Fall. Im Gegensatz zu uns allen hier.
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Ammianus
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

Richter sind auch nur Menschen. Richter haben wie Verteidiger und Staatsanwälte vom Gesetzgeber einen relativ breiten Spielraum für die jeweilige Strafe vorliegen. Natürlich werden alle 3 ihre jeweilige Vorstellung über das Strafmaß auch juristisch stichhaltig begründen. Trotzdem sind das in sehr vielen Fällen auch sehr unterschiedliche Auffassungen. So kann es auch dazu kommen, dass der Richter über das vom Staatsanwalt geforderte Strafmaß hinausgeht oder unter dem von der Verteidigung geforderten bleibt.

Urteile können durch mehrere Instanzen gehen. Jedes Mal gibt es begründete Forderungen, jedes Mal ein Urteil und jedes Mal wird dieses kassiert.
Ich erinnere hier an das Skandalurteil um den Vergewaltigungsmob mit dem im der Kälte abgelegte Opfer. Da hatte die erste Instanz auch "alle Tatsachen zum jeweiligen Fall" gekannt und auch "sehr genau um die Gründe einer Strafe" gewusst.
Und wie ich hier im Forum auch schon ähnlich schrieb: Es gibt "Richter Kuschel" und "Richter Gnadenlos". Jura ist keine Mathematik. Jura ist ein Produkt der Gesellschaft wie auch alle Beteiligten.
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jack000
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Hamburg Im Prozess um einen Laserpointer-Angriff auf einen Polizeihubschrauber während des G20-Gipfels ist der Angeklagte am Mittwoch zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Der 27-Jährige hat sich nach Überzeugung des Amtsgerichts Hamburg-Altona des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr sowie der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht. „Das Gericht ist davon überzeugt, dass es der Angeklagte war, der das Lasergerät bediente.“
https://rp-online.de/panorama/deutschla ... d-23520473

Hier sieht man wie das auch geht:
Der Täter sitzt nicht weit von ihm entfernt, er hat die Attacke mit dem Laserpointer gestanden. Nun muss er für ein Jahr und sechs Monate ins Gefängnis: Das Amtsgericht spricht den 22-jährigen Jonathan M. am Mittwoch unter anderem des versuchten gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr und der versuchten gefährlichen Körperverletzung schuldig. "Ein solcher Angriff ist äußerst gefährlich und nicht hinzunehmen", begründet der Vorsitzende Richter André Muhmood das Urteil.
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2 ... ozess.html
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Bielefeld09
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bielefeld09 »

Na und?
Wo liegen denn die Alternativen?
In der Abschaffung des Rectsstaates!
Dein Ding?
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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jack000
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Sexueller Missbrauch eines Kindes ... na, was gibt das wohl?
Landkreis Rottal-Inn - An der Fleisch- und Käsetheke herrschte reger Betrieb. Auch die Obstabteilung war gut besucht - schließlich stand das Wochenende vor der Tür. Die Kinder von Mustafa S. fischten sich gerade Eis aus der Kühlung. Und während der Freund von Noah G. (Name von der Redaktion geändert) nach Batterien suchte, verging sich Mustafa S. im Getränkelager des Supermarkts an Noah G.

Der 47-jährige Iraker, der unmittelbar nach der Tat nach Italien geflohen war, wurde gestern von der Jugendkammer des Landgerichts wegen sexuellem Missbrauch von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt.

Unglübige Mienen von den anwesenden Eltern
Dass diese zur Bewährung ausgesetzt wurde, sorgte nicht nur bei den anwesenden Eltern für ungläubige Mienen. "Es war eine krasse Straftat", so Vorsitzender Richter Theo Ziegler in der Urteilsbegründung. Gleichwohl gehe es darum, eine gerechte Strafe zu finden. Und innerhalb des zur Verfügung stehenden Strafrahmens gebe es nun mal viel schlimmere Dinge abzuurteilen.

Bei den Kindern und Jugendlichen der kleinen Gemeinde nordöstlich von Simbach war Mustafa S. als "der Geigenmann" bekannt. Daher hatte sich Noah G. zunächst auch nichts gedacht, als am 30. Juli 2016 im Supermarkt plötzlich "der Geigenmann" vor ihm stand. Mustafa S. räumte zu Prozessbeginn den angeklagten Sachverhalt vollumfänglich ein, wonach er den Jungen an der Hand packte und ihn in ein an den Verkaufsbereich angrenzendes Getränkelager zog. Dort stellte er sich hinter den Jungen, zog dessen Hose nach unten und rieb sein nicht erigiertes Glied am Gesäß des Jungen - etwa zwei Minuten lang. Gestern entschuldigte er sich bei der Mutter von Noah G. Diese konnte damit allerdings nichts anfangen.

Es ging nur noch um die Strafzumessung
Als die Mutter Noah nach seiner Rückkehr aus dem Supermarkt gefragt hatte, warum er so spät heimkomme, hatte er ihr sofort alles berichtet. "Der Papa hat dann ein Messer geholt und wollte zu dem", hört man den Elfjährigen in der Videovernehmung sagen. Aber die Mama habe gesagt, das solle er mal besser bleiben lassen; sie gehe zur Polizei.

Die Verfahrensbeteiligten folgten am Mittwoch den Angaben des Jungen, die durch das Geständnis des Angeklagten gestützt wurden. So ging es lediglich noch um die Strafzumessung.

Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Freiheitsstrafe wegen sexuellen Missbrauchs von zweieinhalb Jahren. Die Verteidigung hingegen hatte aufgrund der Tatsache, dass sein Mandant dem Kind eine Aussage vor Gericht erspart hat, eine Bewährungsstrafe unter zwei Jahren gefordert.
https://www.abendzeitung-muenchen.de/in ... bf7bc.html
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Boracay »

jack000 hat geschrieben:(28 Jun 2018, 17:17)

Sexueller Missbrauch eines Kindes ... na, was gibt das wohl?

https://www.abendzeitung-muenchen.de/in ... bf7bc.html
Der Vater wird wissen was zu tun ist. Mal sehen was b es dann auch Bewährung gibt. Ekelhaft diese dreckige Jusitz - die Begründung treibt einem den blanken Hass in die Augen.
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jack000
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Boracay hat geschrieben:(28 Jun 2018, 20:55)

Der Vater wird wissen was zu tun ist.
Der ursprüngliche Plan des Vaters den Täter mit einem Messer zu besuchen wurde von der Mutter des Kindes vermieden und die entschieden sich für ein reguläres Verfahren ...
=> Was dabei herausgekommen ist, sehen wir ja ...
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Ammianus
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

Hätte der Vater den Täter abgestochen, dann wäre das mindestens Totschlag und die Familie hätte nicht nur ein vielleicht für immer traumatisiertes Kind sondern auch noch einen Mann hinter Gittern. Der allerdings würde dort mit einem gewissen Respekt behandelt werden. Im Gegensatz zum Täter, dem das leider erspart bleibt. Aber vielleicht geht die Staatsanwaltschaft in Revision und das Urteil wird kassiert.
Wie auch immer, die Mutter hat richtig gehandelt.

Nachtrag:

Sicher aber dürfte sein, dass der Täter sich ein neues Umfeld suchen muss, wo ihn niemand kennt. Denn in seinem jetzigen dürfte er verbrannt sein.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Boracay »

Ammianus hat geschrieben:(28 Jun 2018, 22:40)

Hätte der Vater den Täter abgestochen, dann wäre das mindestens Totschlag und die Familie hätte nicht nur ein vielleicht für immer traumatisiertes Kind sondern auch noch einen Mann hinter Gittern. Der allerdings würde dort mit einem gewissen Respekt behandelt werden. Im Gegensatz zum Täter, dem das leider erspart bleibt. Aber vielleicht geht die Staatsanwaltschaft in Revision und das Urteil wird kassiert.
Der offensichtlich gestörte Staatsanwalt hat selbst nur 2,5 Jahre gefordert. Da wird gar nix kassiert.
Wie auch immer, die Mutter hat richtig gehandelt.
Offensichtlich nicht. Die Familie ist jetzt das Gespött im Migrantenviertel, der Vater ewig blamiert. Die wissen jetzt alle: Auf Hilfe braucht sich in Deutschland keiner verlassen. Regelt bitte alles selbst.
Bei mir wäre die Verbitterung jetzt so dass ich den Täter auf jeden Fall zur Rechenschaft ziehen würde. Entweder durch Klingenkastration oder schlimmeres. Das wird noch kommen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

Boracay hat geschrieben:(28 Jun 2018, 23:23)

Der offensichtlich gestörte Staatsanwalt hat selbst nur 2,5 Jahre gefordert. Da wird gar nix kassiert.



Offensichtlich nicht. Die Familie ist jetzt das Gespött im Migrantenviertel, der Vater ewig blamiert. Die wissen jetzt alle: Auf Hilfe braucht sich in Deutschland keiner verlassen. Regelt bitte alles selbst.
Bei mir wäre die Verbitterung jetzt so dass ich den Täter auf jeden Fall zur Rechenschaft ziehen würde. Entweder durch Klingenkastration oder schlimmeres. Das wird noch kommen.
Falls es sich bei der Familie des Opfers und deren Umfeld auch um Zugewanderte mit mittelalterlichen Kulturvorstellungen handelt, dann kann man da auch nichts machen. Für mich ist das genau so eine Alien-Welt wie Richter, die derartige "Strafen" verhängen.
Wobei ich 2,5 Jahre als angemessen ansehe. Bei einer Penetration wäre das noch mal was anderes. Aber glaub mir, 2,5 Jahre und dann als Sittensau, von allen anderen verachtet, das ist eine lange Zeit. Aber auch so sind 2,5 Jahre lang: Der erste Schnee fällt vor dem Zellenfenster und du weisst, in einem Jahr wird der wieder fallen und im Jahr darauf noch mal - und du bist immer noch da ...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Boracay »

Ammianus hat geschrieben:(29 Jun 2018, 00:03)

Falls es sich bei der Familie des Opfers und deren Umfeld auch um Zugewanderte mit mittelalterlichen Kulturvorstellungen handelt, dann kann man da auch nichts machen. Für mich ist das genau so eine Alien-Welt wie Richter, die derartige "Strafen" verhängen.
Wobei ich 2,5 Jahre als angemessen ansehe. Bei einer Penetration wäre das noch mal was anderes. Aber glaub mir, 2,5 Jahre und dann als Sittensau, von allen anderen verachtet, das ist eine lange Zeit. Aber auch so sind 2,5 Jahre lang: Der erste Schnee fällt vor dem Zellenfenster und du weisst, in einem Jahr wird der wieder fallen und im Jahr darauf noch mal - und du bist immer noch da ...
Nein, nach nur 20 Monaten wärst du raus. So hart ist der Knast auch nicht, wie der Staufener Fall gezeigt hat gibt es da sogar ganze Phädo Gemeinschaften mit denen man sich austauschen kann. Hinterher gibt es dann die volle Ladung Hartz 4.

Hab vollstes Verständnis für jemanden der das Gesetz selbst in die Hand nimmt. Von der Justiz muss man keine Hilfe erwarten. Diese bespuckt Opfer. Mich wundert dass bei der Urteilsverkündung der Vater nicht sofort auf den Richter los ist. Der Richter hat mit einem menschlichen Wesen absolut nichts am Hut.

Krasse Beispiele gibt es noch viel mehr

Bewährung für ein ruiniertes Leben
https://www.news38.de/braunschweig/arti ... hrung.html

Macht sowas Richtern Spaß? Genießen sie das leiden der Opfer? Der absolute Wahnsinn!!!!
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Ammianus
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

Na ja, stimmt auch wieder. In der DDR sahen die Sittenstrolche zu Funktionen zu übernehmen wie Bandleiter oder Ältester irgenwelcher Verwahrbereiche. Die Knastbullen hielten ihre Hände über die Funktionäre. Es hätte härtere Folgen gehabt so einen anzugreifen als einen Bullen.

Eigentlich wäre hier der Gesetzgeber gefragt. Bewährungsstrafen bei vollzogener Vergewaltigung sollten unmöglich sein.

Doch wie auch immer, das Denken solcher Richter ist für mich nicht nachvollziehbar. Bösartig könnte man sagen: Der Typ hat vielleicht Verständnis für Seinesgleichen ...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Und wieder mal eine Vergewaltigung mit Bewährung:
24-jähriger Asylbewerber wegen Vergewaltigung verurteilt

BRAUNSCHWEIG. Vergewaltigung im November 2016 in der Landesaufnahmebehörde (LAB) in Braunschweig-Kralenriede. Im Braunschweiger Amtsgericht gesteht ein 24-jähriger Asylbewerber aus Somalia die Tat und wird zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Ein 24-jähriger Asylbewerber aus Somalia ist am Donnerstag vom Braunschweiger Amtsgericht wegen Vergewaltigung zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Er hat die Tat im Rahmen einer Verständigung aller Prozessbeteiligten gestanden.
https://www.braunschweiger-zeitung.de/b ... teilt.html

Na immerhin wurde dem Opfer die Aussage vor Gericht erspart :thumbup:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von firlefanz11 »

jack000 hat geschrieben:(04 Jul 2018, 20:31)

Und wieder mal eine Vergewaltigung mit Bewährung:

https://www.braunschweiger-zeitung.de/b ... teilt.html

Na immerhin wurde dem Opfer die Aussage vor Gericht erspart :thumbup:
Zitat Merkel:"Da muss die GANZE Härte des Gesetzes greifen...!" (o. so ähnlich) :rolleyes:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Alexyessin »

firlefanz11 hat geschrieben:(05 Jul 2018, 11:07)

Zitat Merkel:"Da muss die GANZE Härte des Gesetzes greifen...!" (o. so ähnlich) :rolleyes:
In diesem Fall ist wohl die Abwegung Opferschutz ( Aussageersparniss ) mit eingeflossen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tom Bombadil »

Abwegung ist genau das richtige Wort, unsere Justiz ist auf Abwegen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Alexyessin hat geschrieben:(05 Jul 2018, 11:12)

In diesem Fall ist wohl die Abwegung Opferschutz ( Aussageersparniss ) mit eingeflossen.
Der hat also zugegeben die Frau vergewaltigt zu haben. Das muss natürlich mit einer Bewährung belohnt werden :thumbup:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Alexyessin »

jack000 hat geschrieben:(05 Jul 2018, 12:04)

Der hat also zugegeben die Frau vergewaltigt zu haben. Das muss natürlich mit einer Bewährung belohnt werden :thumbup:
Bewährung ist jetzt keine Belohnung, Jack.
Aber du hast selbst geschrieben, das damit der Frau eine Aussage vor Gericht erspart wurde.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Xexes »

Alexyessin hat geschrieben:(05 Jul 2018, 12:06)

Bewährung ist jetzt keine Belohnung, Jack.
Aber du hast selbst geschrieben, das damit der Frau eine Aussage vor Gericht erspart wurde.
Der Verurteilte war vorbestraft, und erhält dann noch nach einer Vergewaltigung eine Bewährungsstrafe, weil er die Tat gestanden hat.
Ja er hat dem Opfer die Aussage und Gegenüberstellung erspart, aber das Urteil hinerlässt trotzdem einen sehr schlechten Beigeschmack...

https://regionalbraunschweig.de/lab-ver ... afe-davon/
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Alexyessin hat geschrieben:(05 Jul 2018, 12:06)

Bewährung ist jetzt keine Belohnung, Jack.
Aber du hast selbst geschrieben, das damit der Frau eine Aussage vor Gericht erspart wurde.
Das wird die Frau aber freuen jederzeit wieder auf ihren Vergewaltiger treffen zu können :?
Das ist ein Skandalurteil sondergleichen!
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