Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

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Alexyessin
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Alexyessin »

jack000 hat geschrieben:(25 Jun 2017, 17:15)

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/a-1113268.html

Das schlägt das Fass den Boden aus. Die Mutter wusste von vorne herein Bescheid was der Kriminelle wollte und sie unterstützte das auch noch. Strafmildernd war, dass das Kind nichts bemerkte weil es ja mit Baldrian ruhig gestellt war :dead:
Ich wollte ja schon miteinstimmen in diesen "Das kann doch gar nicht wahr sein" eurer Schimpferei, bis ich mich dann doch durchgerungen habe, den Beitrag zu Ende zu lesen:
Dem Urteil war eine Verständigung vorausgegangen, im Gegenzug zu einem umfassenden Geständnis hatte das Gericht eine Verurteilung in einem bestimmten Strafrahmen zugesagt. Mit dem Urteil blieb das Gericht zwischen den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.

Die Anklage hatte für die Mutter zwei Jahre mit Bewährung und für den Lebensgefährten sieben Jahre gefordert, die Verteidigung hatte sechseinhalb Jahre für den Mann sowie 16 Monate mit Bewährung für die Frau gefordert.
Also selbst nach der Staatsanwaltschaft hätte die Mutter nur Bewährung bekommen sollen.

Da ist also der Richter dann doch der falsche Ansprechpartner, oder?

Ändert nix an der Tatsache, das ich das Urteil gegenüber der Mutter für viel zu gering halte.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Boracay »

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Ammianus
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

Alexyessin hat geschrieben:(26 Jun 2017, 12:54)

Ich wollte ja schon miteinstimmen in diesen "Das kann doch gar nicht wahr sein" eurer Schimpferei, bis ich mich dann doch durchgerungen habe, den Beitrag zu Ende zu lesen:



Also selbst nach der Staatsanwaltschaft hätte die Mutter nur Bewährung bekommen sollen.

Da ist also der Richter dann doch der falsche Ansprechpartner, oder?

Ändert nix an der Tatsache, das ich das Urteil gegenüber der Mutter für viel zu gering halte.
Ich hab mir den Artikel gleich durchgelesen und dachte dabei, was der Staatsanwalt für eine ... (steht im Beitrag über meinem) ist. Die Tussi lässt eine Pädo nicht nur ihre Tochter durchnehme, wobei das Eindringen extra von Mammi gestattet wurde und dann machen die auch noch gemeinsam einen Film draus, damit der Pädo sich wohl in stillen Stunden darauf einen Rubbeln kann.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Alexyessin »

Ammianus hat geschrieben:(26 Jun 2017, 14:55)

Ich hab mir den Artikel gleich durchgelesen und dachte dabei, was der Staatsanwalt für eine ... (steht im Beitrag über meinem) ist. Die Tussi lässt eine Pädo nicht nur ihre Tochter durchnehme, wobei das Eindringen extra von Mammi gestattet wurde und dann machen die auch noch gemeinsam einen Film draus, damit der Pädo sich wohl in stillen Stunden darauf einen Rubbeln kann.
Und des bei uns daheim.................
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von firlefanz11 »

Alexyessin hat geschrieben:(26 Jun 2017, 15:16)
Und des bei uns daheim.................
Dahoam is dahoam... ;) :D
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Alexyessin »

firlefanz11 hat geschrieben:(26 Jun 2017, 16:12)

Dahoam is dahoam... ;) :D
Des ia aber richtig dahoam. Also von da wo ich wohn circa 10 Minuten zu Fuß.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von firlefanz11 »

Alexyessin hat geschrieben:(26 Jun 2017, 16:13)

Des ia aber richtig dahoam. Also von da wo ich wohn circa 10 Minuten zu Fuß.
Autschn! :eek: :dead:
"Sie haben immer nett gegrüßt, und waren auch sonst so gar nicht auffällig..." (is doch immer ein gern genommener Spruch der Nachbarn wenn sowas raus kimmt).
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Adam Smith »

firlefanz11 hat geschrieben:(26 Jun 2017, 16:19)

Autschn! :eek: :dead:
"Sie haben immer nett gegrüßt, und waren auch sonst so gar nicht auffällig..." (is doch immer ein gern genommener Spruch der Nachbarn wenn sowas raus kimmt).
Ansonsten würde man sich ja noch selber belasten. Denn ansonsten hätte man ja irgendetwas tun müssen.
Das ist Kapitalismus:

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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Alexyessin »

firlefanz11 hat geschrieben:(26 Jun 2017, 16:19)

Autschn! :eek: :dead:
"Sie haben immer nett gegrüßt, und waren auch sonst so gar nicht auffällig..." (is doch immer ein gern genommener Spruch der Nachbarn wenn sowas raus kimmt).
Nein, nicht Landshut - die Fernsehserie.....
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von firlefanz11 »

Nach einem Verkehrsunfall mit fünf Verletzten hat das Hagener Landgericht zwei Raser verurteilt.
Der 46-Jährige wurde zu einem Jahr Haft verurteilt, das zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der vorbestrafte Mitangeklagte erhielt dagegen eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, die er absitzen muss.
http://www.n-tv.de/panorama/Gericht-ver ... 18457.html

Viel zu wenig! :rolleyes:
Gefährliche Köperverletzung in Tatmehrheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr, da ist deutlich mehr drin...!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Boracay »

firlefanz11 hat geschrieben:(03 Jul 2017, 16:08)

http://www.n-tv.de/panorama/Gericht-ver ... 18457.html

Viel zu wenig! :rolleyes:
Gefährliche Köperverletzung in Tatmehrheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr, da ist deutlich mehr drin...!
Naja, mit Tempo 80 in der Stadt und "Rasen"... LOL das man bei derartig niedrigen Geschwindigkeiten von "illegalen Rennen" redet. Das kommt hier durch die Stadt pro tag bestimmt mehrere hundert Mal vor. Ganz ohne Rennen und Migrationshintergrund-Proleten.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von firlefanz11 »

Boracay hat geschrieben:(03 Jul 2017, 21:33)
Naja, mit Tempo 80 in der Stadt und "Rasen"... LOL das man bei derartig niedrigen Geschwindigkeiten von "illegalen Rennen" redet.
Mehr als 50 is nu mal illegal... :p
Das kommt hier durch die Stadt pro tag bestimmt mehrere hundert Mal vor. Ganz ohne Rennen und Migrationshintergrund-Proleten.
Ohne Rennen ja. Aber jene welche gern mal Vorfahrt nehmen, rasen u. rote Ampeln ignorieren sind hier zu 90% Migrationshintergrund-Proleten...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von bnd »

Treppentreter Svetoslav S. wurde heute als vermindert schuldfähig eingestuft, weil er dumm wie Brot ist (IQ 67) und vermutlich(!) betrunken war.
Freue mich bereits auf das Urteil und darauf, dass er bald wieder auf die Gesellschaft losgelassen wird :thumbup:

Unser Justizsystem ist das Beste! :)
"Unser Land wird sich ändern, und zwar drastisch. Und ich freue mich drauf!"
-Katrin Göring-Eckardt, Bündnis 90/Die Grünen
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von becksham »

Und manchmal wird die Kuscheljustiz auch zurückgepfiffen. :thumbup:

http://www.tagesschau.de/inland/autoren ... r-103.html
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von bnd »

becksham hat geschrieben:(06 Jul 2017, 14:11)

Und manchmal wird die Kuscheljustiz auch zurückgepfiffen. :thumbup:

http://www.tagesschau.de/inland/autoren ... r-103.html
Jein.

Es wurde nur die Bewährung widerrufen. Das Urteil lautet weiterhin fahrlässige Tötung.

Ich verstehe nicht, warum nur der eine Berliner Raserunfall als Mord gewertet wird.
Auch verstehe ich nicht, warum es Fälle gibt bei denen nur der Unfallfahrer wegen dieses Tatbestandes angeklagt wird und andere, bei denen sich beide verantworten müssen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Adam Smith »

bnd hat geschrieben:(06 Jul 2017, 13:49)

Treppentreter Svetoslav S. wurde heute als vermindert schuldfähig eingestuft, weil er dumm wie Brot ist (IQ 67) und vermutlich(!) betrunken war.
Freue mich bereits auf das Urteil und darauf, dass er bald wieder auf die Gesellschaft losgelassen wird :thumbup:

Unser Justizsystem ist das Beste! :)
Der Treppentreter wird schon einen IQ von 120 oder mehr haben.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von CaptainJack »

Adam Smith hat geschrieben:(06 Jul 2017, 14:27)

Der Treppentreter wird schon einen IQ von 120 oder mehr haben.
https://www.gmx.net/magazine/panorama/u ... g-32414884
Wir können uns schon denken, wie das ausgeht! Doof stellen kann ich mich auch!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Adam Smith »

CaptainJack hat geschrieben:(06 Jul 2017, 15:11)

https://www.gmx.net/magazine/panorama/u ... g-32414884
Wir können uns schon denken, wie das ausgeht! Doof stellen kann ich mich auch!
Seine Lebensgefährtin sagt schon, dass er sich verändert hat. Ich wüsste gerne was für Drogen er genommen hat.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von firlefanz11 »

becksham hat geschrieben:(06 Jul 2017, 14:11)

Und manchmal wird die Kuscheljustiz auch zurückgepfiffen. :thumbup:

http://www.tagesschau.de/inland/autoren ... r-103.html
Zum Glück weht in NRW jetzt ein anderer politischer Wind. Von daher könnte man vermuten den kölner Kuschelrichtern wird nichts übrig bleiben als diesmal ein passenderes Strafmaß zu verhängen...
Insbesondere hätte das Kölner Gericht bedenken müssen, wie sich die Aussetzung der Strafen zur Bewährung auf das Rechtsempfinden der Bevölkerung auswirken müsse.
DER Schaden ist längst verursacht...! Jetzt kann man nur noch Schadensbegrenzung betreiben... :rolleyes:

Was den besch... U-Bahn Treter angeht: Dummheit schützt vor Strafe nicht. Das höchste Strafmaß das geht...!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Pro&Contra »

10 Jahre geschlossene Psychiatrie halte ich dafür für angemessen. Vermindert schuldfähig heisst ja nicht, dass er weniger gefährlich ist.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von bnd »

Urteil ist raus:

2 Jahre 11 Monate für den Treppentreter.

So traurig es ist, muss man sagen: wenigstens keine Bewährung, was ja absolut zu befürchten war.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Alexyessin »

bnd hat geschrieben:(06 Jul 2017, 16:06)

Urteil ist raus:

2 Jahre 11 Monate für den Treppentreter.

So traurig es ist, muss man sagen: wenigstens keine Bewährung, was ja absolut zu befürchten war.
Bei über 24 Monaten gibt es nie Bewährung.
http://www.sueddeutsche.de/panorama/eil ... -1.3576800

Das heißt der Kerl ist frühestens nach knapp 2 Jahren wieder draußen. Gut so.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

Ja, 2 Jahre können, besonders wenn man jung ist, eine ziemlich lange Zeit sein. Das Urteil finde ich angemessen. Bewährungsstrafen aber für Leute, die besoffen oder aus primitivster Rennsucht andere totfahren, sollte es nie geben.
Ich meine, man muss sich das doch mal vorstellen. Da ist so ein Mädel oder auch ein Junge. Die haben noch ihr ganzes Leben vor sich, die freuen sich darauf. Da sind noch 6, 7 oder 8 Jahrzehnte. Und dann gibt es zweibeinige Kothaufen, deren Lebensinhalt es ist, mit ihren dämlichen Schrotthaufen sinnlos um die Wette zu fahren - und plötzlich ist so ein junger Mensch nicht mehr. Der ist weg.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Boracay »

Ammianus hat geschrieben:(06 Jul 2017, 16:58)

Ja, 2 Jahre können, besonders wenn man jung ist, eine ziemlich lange Zeit sein. Das Urteil finde ich angemessen. Bewährungsstrafen aber für Leute, die besoffen oder aus primitivster Rennsucht andere totfahren, sollte es nie geben.
Mann kann sich sogar über seine Alufelgen mehr Sorgen machen als über Unfallopfer und bekommt Bewährung.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von CaptainJack »

Das Urteil "geht"! Ich hatte schon Schlimmstes befürchtet. Wäre es unter Kraft/Jäger auch so erfolgt?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Ich denke mit dem Urteil kann man einverstanden sein, ... also eigentlich nichts was in diesen Strang gehört.
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von bnd »

Alexyessin hat geschrieben:(06 Jul 2017, 16:37)

Bei über 24 Monaten gibt es nie Bewährung.
http://www.sueddeutsche.de/panorama/eil ... -1.3576800

Das heißt der Kerl ist frühestens nach knapp 2 Jahren wieder draußen. Gut so.
Über ein halbes Jahr davon halt schon um...
Schön 3/4 Strafverbüßung dazu, ist er in ca. 19-20 Monaten raus.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Alexyessin »

CaptainJack hat geschrieben:(06 Jul 2017, 17:07)

Das Urteil "geht"! Ich hatte schon Schlimmstes befürchtet. Wäre es unter Kraft/Jäger auch so erfolgt?
Gewaltenteilung. Schon mal was davon gehört?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Alexyessin »

bnd hat geschrieben:(06 Jul 2017, 20:11)

Über ein halbes Jahr davon halt schon um...
Schön 3/4 Strafverbüßung dazu, ist er in ca. 19-20 Monaten raus.
Auf Halbstrafe kannst du da vergessen. 2/3 oder 3/4, wenn er sich gut führt. Was bei einem IQ von unter 70 aber durchaus nicht so leicht umzusetzen ist.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

bnd hat geschrieben:(06 Jul 2017, 20:11)

Über ein halbes Jahr davon halt schon um...
Schön 3/4 Strafverbüßung dazu, ist er in ca. 19-20 Monaten raus.
Solange die Gesamtsumme stimmt, sehe ich das ziemlich unproblematisch ...
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
CaptainJack

Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von CaptainJack »

Alexyessin hat geschrieben:(06 Jul 2017, 20:12)

Gewaltenteilung. Schon mal was davon gehört?
Ja, ja, schon mal was gehört. :p
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Alexyessin »

CaptainJack hat geschrieben:(06 Jul 2017, 20:20)

Ja, ja, schon mal was gehört. :p
Na also. Wieso dann diese selten doofe Frage?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von bnd »

jack000 hat geschrieben:(06 Jul 2017, 20:19)

Solange die Gesamtsumme stimmt, sehe ich das ziemlich unproblematisch ...
Naja zunächst mal ist es ja so, dass die Staatsanwalt mehrmals sagte, die Attacke hatte das potential das Leben des Opfers zu gefährden.
Warum dabei dann lediglich eine "gefährliche Körperverletzung" dabei rauskommt ärgert mich schon.

Insgesamt bin ich aber schon zufrieden damit, dass der Typ erstmal einfährt und er medial in der Luft zerissen wird (von wegen IQ 63 = geistig behindert).
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

bnd hat geschrieben:(06 Jul 2017, 20:22)

Naja zunächst mal ist es ja so, dass die Staatsanwalt mehrmals sagte, die Attacke hatte das potential das Leben des Opfers zu gefährden.
Warum dabei dann lediglich eine "gefährliche Körperverletzung" dabei rauskommt ärgert mich schon.

Insgesamt bin ich aber schon zufrieden damit, dass der Typ erstmal einfährt und er medial in der Luft zerissen wird (von wegen IQ 63 = geistig behindert).
Es ist irgendwas mit Gefängnis bei herausgekommen, daher sollte man sich in diesen Zeiten nicht beschweren ... und über Details Diskutieren bringt da gar nix!
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von CaptainJack »

Alexyessin hat geschrieben:(06 Jul 2017, 20:21)

Na also. Wieso dann diese selten doofe Frage?
Meine Fragen sind nie doof. Die haben alle einen Grund. ;)
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Alexyessin »

CaptainJack hat geschrieben:(06 Jul 2017, 20:41)

Meine Fragen sind nie doof. Die haben alle einen Grund. ;)
Wenn du weißt, was Gewaltenteilung bedeutet, dann weißt du auch, das eine Ministerpräsidentin oder ein Innenminster mit der Justiz im Land nichts zu tun hat.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

Es gibt aber einfach mal gesellschaftliche Trends und die wirken auf alle Gewalten. Denn diese Gewalten sind schließlich auch nur Menschen. In der heutigen Tagesschau kamen sowohl die Todesraser wie auch der Tumbe Treter hintereinander vor. Es ist durchaus möglich, dass langsam sowohl Politik als auch Justiz begreifen, dass es Grenzen geben muss. Der Einspruch gegen das Raserurteil ist sogar so begründet. Vielleicht begreift man langsam, dass Strafen eben auch Genugtuung für das Opfer bringen sollen und für die Bürger und die Schwere einer Tat spiegeln. Die Sache ist halt wie ein Pendel. Bis jetzt schlug es immer weiter in die Kuschelei, was für Unverständnis und Ablehnung bei immer mehr Bürgern sorgte und Populisten in die Hände arbeitete. Man denke nur an die hier auch besprochene Vergewaltigerhorde, von denen nur einer hinter Gitter kam und der Rest sich mit ihren Bewährungsurteilen nach Serbien aus dem Staub machte.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von CaptainJack »

Alexyessin hat geschrieben:(06 Jul 2017, 20:48)

Wenn du weißt, was Gewaltenteilung bedeutet, dann weißt du auch, das eine Ministerpräsidentin oder ein Innenminster mit der Justiz im Land nichts zu tun hat.
Theoretisch ja! :)
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Alexyessin »

CaptainJack hat geschrieben:(06 Jul 2017, 21:01)

Theoretisch ja! :)
Auch praktisch nicht, oder hast du da ein paar Quellen?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Boracay »

Dagegen ist Treppen Treten ja noch eine sehr nette und höffliche Begrüßung

http://www.bild.de/regional/berlin/proz ... .bild.html

Und da wird Bewährung verhängt???

Man hat hier ja viel kranke Urteil von offensichtlich geisteskranken Richtern gelesen, das ist aber das ekelhafteste was ich bisher in der Deutschen Justiz gesehen habe. Wer so ein Urteil verfasst ist kein Mensch!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von firlefanz11 »

Schwer bewaffnete Spezialkräfte hatten das eingerüstete Gebäude gestürmt, von dem aus Randalierer die Polizei massiv angegriffen hatten. Unter anderem soll die Gruppe Molotow-Cocktails auf die anrückenden Beamten geworfen haben. Die G20-Einsatzleitung veröffentlichte entsprechende Videoaufnahmen, die aus einem Hubschrauber gemacht wurden. Hamburgs Innensenator Andy Crote bezeichnete den Vorfall als Gipfel der Gewalt bei den G20-Protesten.
Trotz dessen konnte für keine der 13 Personen ein Haftbefehl beantragt worden, wie Gerichtssprecher Kai Wantzen bestätigte. Er begründete dies damit, dass sich aus der Situation der Ingewahrsamnahme heraus keine belastbaren Anhaltspunkte für die Beteiligung an Gewalttaten ergeben hatten.
Ja, nee, is klar...! Ist doch alles ein schlechter Scherz (fett u. unterstrichenes)..!!! :mad2:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Berlin – Fast täglich erlitt die kleine Amie (Name geändert, knapp 5 Jahre alt) Höllenqualen. Der Mann, der sie ihr bereitete: Stiefvater Mamadou G. (37). Und obwohl die Schuld erwiesen ist, bekam der Prügelvater dafür am Dienstag vom Amtsgericht Berlin nur eine Bewährungsstrafe in Höhe von zwei Jahren.

Der 37-Jährige wurde wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen, gefährlicher Körperverletzung und Fürsorgepflichtverletzung verurteilt. Dem Richter versagte bei der Urteilsverkündung fast die Stimme: „Keine leichte Entscheidung. Die Fotos mit den Verletzungen des Kindes kriege ich nicht aus dem Kopf. Dazu die dramatischen psychischen Folgen. Angeklagter, was Sie getan haben, ist ein Verbrechen.“
Doch er wollte bei dem Mädchen, das mit ihrem kleineren Bruder inzwischen in einer Pflegefamilie lebt, die furchtbaren Wunden nicht mehr aufreißen und ihr unbedingt eine Vernehmung vor Gericht ersparen. Auch um den Preis einer milderen Strafe für den Quäler bei einem Geständnis.

Das allerdings, vorgetragen vom Verteidiger, fiel dann mehr als dürftig aus: „Mein Mandant räumt die Vorwürfe umfassend und vorbehaltlos ein.“ Damit gab der Mann aus Gambia zu, dass er Amie mit einem religiösen „Juju“-Ritual immer wieder verprügelt hatte. Angeblich weil sie „rote Dschinn“ in Menschengestalt mit Hörnern“ herbeigerufen hatte.

„Prinz“, so musste die Kleine den Mann, der mit ihrer Mutter nach Rastafari-Tradition verheiratet ist, nennen. Er schlug sie mit Stöcken, Gürteln und sogar mit einem Hammer, übergoss sie nachts im Schlaf mit kaltem Wasser, verbrühte ihr tagsüber die Hände mit kochendem Wasser. Und er drohte, falls sie sich weiterhin Allahs (Anmerkung der Redaktion: Der Mann ist kein Moslem, sondern vermischt verschiedene Religionen) Wünschen verweigere, käme sie in die Hölle, wo sie zerstückelt werden würde.

Was das Mädchen für körperliche Schäden erlitt, berichtete ein Kinderarzt (62): „Die Polizei hatte es zu uns gebracht. Was mir sofort auffiel war, was wir ,gefrorene Aufmerksamkeit‘ nennen. Das Kind war schwer psychisch traumatisiert. Sein Gesicht zeigte keine Mimik, keine Aufmerksamkeit. Nur die Augen bewegten sich.“
Zunächst sei ihm die unvorstellbare Verlausung Amies aufgefallen. „Das Haar bewegte sich ständig, weil die vielen Tierchen auf der Kopfhaut keinen Platz hatten.“ Dann ihr großer Hunger. „Richtig reingehauen“, habe sie. Ungewöhnlich sei auch ihr Verhalten gewesen. „Sie hat sofort jede Frage beantwortet, tonlos, wie ein Automat.“

Amie habe Wunden am ganzen Körper gehabt. „So viele, dass ich sie gar nicht alle notieren konnte.“ Striemen, wahrscheinlich von einem Lineal. Strichförmige, verschorfte Konturen am Oberarm, vielleicht von einer Fesselung mit einer Schnur. Und dann Amies Augen. Der Arzt: „Darin ein Blick voller Hoffnungslosigkeit. So guckt ein Kind, das aufgegeben hat.“

Amies Verfahrensbeistand vom Bezirksamt (43) erinnerte sich: „Es gab kein Spielzeug in der Wohnung.“ „Allah wünsche so was nicht“, habe Ami dazu gesagt. Sie habe auch in einem Koffer schlafen müssen.

Und die Mutter? „Was Prinz macht, muss so sein“, habe sie ihrer Tochter gesagt. Die Mutter soll es allerdings gewesen sein, die am 3. Februar 2015 die Polizei rief. Bei einem „Reinigungsritual“ des Angeklagten hatte sie dann doch Angst um das Kind. Zum Prozess fehlte sie unentschuldigt.

Mamadou G. muss trotz Bewährungsverurteilung zurück ins Gefängnis, wo er bis 2018 eine Drogenstrafe absitzt.
http://www.bild.de/regional/berlin/proz ... 1543922131
2 Jahre Bewährung für so ein Monster :dead: Ebenso stellt sich hier die Frage nach der Mutter, die wahrscheinlich keine Vorurteile hatte. Die gehört ebenso auf die Anklagebank!

Aber die gute Nachricht:
Und danach droht dem 2003 in Deutschland eingereisten, unter mehreren Aliasnamen immer wieder abgelehnten Asylbewerber, die Abschiebung in seine westafrikanische Heimat.
Aber da stellt sich die Frage, wie er sich mehrere Aliasnamen zulegen konnte, bzw. warum der nicht längst abgeschoben wurde.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Julian »

Alexyessin hat geschrieben:(06 Jul 2017, 20:48)

Wenn du weißt, was Gewaltenteilung bedeutet, dann weißt du auch, das eine Ministerpräsidentin oder ein Innenminster mit der Justiz im Land nichts zu tun hat.
Die Gewaltenteilung ist in Deutschland in der Praxis nur eingeschränkt vorhanden. Die Justiz besteht ja nicht nur aus Richtern, die unabhängig sein sollen, sondern auch aus den Staatsanwälten, die der Weisungsgebundenheit gegenüber den Justizministern, also der Politik, unterliegen. Häufig bestimmen somit Politiker über die Staatsanwaltschaften, was überhaupt verfolgt wird, und was nicht, und mit welchen Mitteln und mit welchem Aufwand.

Als wäre das nicht genug, gibt es auch eine seltsame Verschränkung der Laufbahnen in Deutschland zwischen Richtern und Staatsanwälten, die in vielen anderen Ländern völlig undenkbar wäre. Das heißt, ein Richter war vielleicht zuvor als Staatsanwalt tätig, oder wird in Kürze wieder als Staatsanwalt tätig sein. Da will man es sich vielleicht auch nicht mit der Politik durch ein nicht genehmes Urteil verscherzen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

jack000 hat geschrieben:(12 Jul 2017, 10:58)

http://www.bild.de/regional/berlin/proz ... 1543922131
2 Jahre Bewährung für so ein Monster :dead: Ebenso stellt sich hier die Frage nach der Mutter, die wahrscheinlich keine Vorurteile hatte. Die gehört ebenso auf die Anklagebank!

Aber die gute Nachricht:

Aber da stellt sich die Frage, wie er sich mehrere Aliasnamen zulegen konnte, bzw. warum der nicht längst abgeschoben wurde.
Dir fehlt offenbar jede Empathie für den armen Richter, der doch so gelitten hat beim Anblick der Fotos des unwerten Subjektes, Kind genannt.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Alexyessin »

Julian hat geschrieben:(12 Jul 2017, 11:11)

Die Gewaltenteilung ist in Deutschland in der Praxis nur eingeschränkt vorhanden.
Des ist doch schon wieder postfaktischer Blödsinn, Julian. Nicht das Niveau auf dem ich diskutieren würde.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Julian »

Alexyessin hat geschrieben:(12 Jul 2017, 12:52)

Des ist doch schon wieder postfaktischer Blödsinn, Julian. Nicht das Niveau auf dem ich diskutieren würde.
Du hast vergessen, meinen Beitrag vollständig zu zitieren, denn da erkläre ich doch, warum ich dieser Meinung bin:
Julian hat geschrieben:(12 Jul 2017, 11:11)

Die Gewaltenteilung ist in Deutschland in der Praxis nur eingeschränkt vorhanden. Die Justiz besteht ja nicht nur aus Richtern, die unabhängig sein sollen, sondern auch aus den Staatsanwälten, die der Weisungsgebundenheit gegenüber den Justizministern, also der Politik, unterliegen. Häufig bestimmen somit Politiker über die Staatsanwaltschaften, was überhaupt verfolgt wird, und was nicht, und mit welchen Mitteln und mit welchem Aufwand.

Als wäre das nicht genug, gibt es auch eine seltsame Verschränkung der Laufbahnen in Deutschland zwischen Richtern und Staatsanwälten, die in vielen anderen Ländern völlig undenkbar wäre. Das heißt, ein Richter war vielleicht zuvor als Staatsanwalt tätig, oder wird in Kürze wieder als Staatsanwalt tätig sein. Da will man es sich vielleicht auch nicht mit der Politik durch ein nicht genehmes Urteil verscherzen.
Bestreitest du, dass Staatsanwälte an Weisungen gebunden sind, und zwar nicht nur aus ihrer Behörde, sondern auch an Weisungen von politischen Beamten, beispielsweise Justizministern? Bestreitest du, dass es Verschränkungen zwischen der Karriere von Richtern und Staatsanwälten gibt?

Dazu kommen noch andere Einflüsse der Politik, wie bei der Besetzung hoher Richterämter wie der Verfassungsrichter, und natürlich die Einflussnahme über Indoktrination an Schulen und Universitäten, die eine ganze Generation von Kuschelrichtern hervorgebracht hat.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Julian »

Heute gab es das Urteil im Prozess gegen einen Flüchtlingsterroristen aus Syrien, der auf Befehl Allahs in Kopenhagen möglichst viele Menschen mit in den Tod reißen wollte. Man muss ja schon froh sein, dass der Flüchtling ins Gefängnis geht, aber ehrlich gesagt, finde ich sechseinhalb Jahre für einen versuchten heimtückischen Massenmord ziemlich milde. Natürlich kam mal wieder das Jugendstrafrecht zur Anwendung. Die Staatsanwaltschaft hatte sogar nur fünf Jahre gefordert.
Ein 21-Jähriger ist vom Landgericht Ravensburg am Mittwoch zu 6 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt worden. Damit blieb das Gericht über der Forderung der Staatsanwaltschaft, die für den 21-jährigen Syrer fünf Jahre Jugendhaft gefordert hatte. Der Mann war Ende 2016 von Biberach aus Richtung Dänemark gereist, im Gepäck unter anderem 17 000 Streichhölzer für den Bau einer Bombe.
[...]
Das Gericht sprach in seiner Urteilsbegründung von der Bereitschaft des Mordes sowie der Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat.

Der Fall sei aus mehrerer Sicht ungewöhnlich: zum Einen wegen dem im Raum stehenden schwersten Verbrechen, welches der Staat kennt - nämlich Mord. Zum Anderen aufgrund der vollständigen Radikalisierung des Angeklagten mit der Ideologie des Islamischen Staates.
http://www.schwaebische.de/region_artik ... d,535.html

Und danach kann dieser Verbrecher möglicherweise nicht einmal abgeschoben werden, schließlich droht ihm ja in Syrien als überzeugtem IS-Anhänger Verfolgung. Also wird er wohl hier in Deutschland bleiben; Hauptsache, dem Goldmenschen passiert nichts, auch wenn dann ein paar Deutsche dran glauben müssen.
Zuletzt geändert von Julian am Mi 12. Jul 2017, 13:51, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Alexyessin »

Julian hat geschrieben:(12 Jul 2017, 13:36)

Bestreitest du, dass Staatsanwälte an Weisungen gebunden sind, und zwar nicht nur aus ihrer Behörde, sondern auch an Weisungen von politischen Beamten, beispielsweise Justizministern? Bestreitest du, dass es Verschränkungen zwischen der Karriere von Richtern und Staatsanwälten gibt?
Es wäre jetzt an dir, dies zu belegen.
Julian hat geschrieben:(12 Jul 2017, 13:36)
Dazu kommen noch andere Einflüsse der Politik, wie bei der Besetzung hoher Richterämter wie der Verfassungsrichter,
Ja, bei Verfassungsrichtern. War aber auch immer schon so gedacht. Das ist wie mit den Generälen, die werden auch politisch vergeben.
Julian hat geschrieben:(12 Jul 2017, 13:36)
und natürlich die Einflussnahme über Indoktrination an Schulen und Universitäten, die eine ganze Generation von Kuschelrichtern hervorgebracht hat.
Postfaktisches Geschwafel, Julian!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Julian »

Alexyessin hat geschrieben:(12 Jul 2017, 13:50)

Es wäre jetzt an dir, dies zu belegen.
Richter sind, so das Grundgesetz, unabhängig; Staatsanwälte sind es nicht. Im Grundgesetz sind sie gar nicht eigens erwähnt; sie sind Justizbeamte, also weisungsgebunden wie jeder Beamte. Diese Gebundenheit ist im Gerichtsverfassungsgesetz von 1879 ausformuliert. Dort heißt es: "Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen." Der Vorgesetzte des Staatsanwalts ist sein Gruppenleiter, darüber steht der Oberstaatsanwalt, darüber der Leitende Oberstaatsanwalt; der Chef aller Staatsanwälte in seinem Bezirk ist der Generalstaatsanwalt. Der untersteht dem Landesjustizminister.

Das alte Bild von der Staatsanwaltschaft als "Kavallerie der Justiz" beschreibt die Gesetzeslage gar nicht schlecht: Pferde liegen am Zügel, Staatsanwälte auch. Sie sind doppelt weisungsgebunden: extern an die Weisungen des Ministers, intern an die Weisungen des vorgesetzten Staatsanwalts. Gemessen an der Zahl der Verfahren kommen förmliche Weisungen selten vor; aber gerade auf diese Verfahren kommt es an - es sind immer heikle Verfahren wie der Fall Gysi, der Fall Wulff, der Fall Edathy. Vom früheren nordrhein-westfälischen Justizminister Wolfgang Gerhards (SPD) wird die Bemerkung kolportiert, dass die Justizministerien in acht Bundesländern von ihrer Weisungsmacht "exzessiv" Gebrauch machen. Das geschieht selten schriftlich; oft mündlich. Öffentlich (wie im Fall Gysi) werden die Weisungsfälle selten; Staatsanwälte sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
[...]
Berufsverbände der Richter und Staatsanwälte fordern seit Langem ein eigenes Staatsanwaltsgesetz und das Ende des politischen Weisungsrechts. Unterstützung dafür gibt es aus Europa: Der Europarat hat seine Mitglieder aufgefordert, Maßnahmen zu treffen, dass "Staatsanwälte ihre Aufgaben ohne ungerechtfertigte Einmischung erfüllen können".
http://www.sueddeutsche.de/politik/just ... -1.2487163

Laufbahnwechsel zwischen Richtern und Staatsanwälten sind in mehreren Bundesländern üblich. Wie geht man wohl als Richter mit einem Staatsanwalt um, der vor wenigen Wochen noch der Chef war? Oder der der künftige Chef wird?
Laufbahnwechsel zwischen dem richterlichen und staatsanwaltlichen Dienst
vom 21. März 1994
(JMBl/94, [Nr. 5], S.66)

Im Interesse der Strafrechtspflege ist ein verstärkter Wechsel zwischen dem richterlichen und staatsanwaltlichen Dienst wünschenswert. Hierzu wird im einzelnen folgendes bestimmt:
[...]
http://bravors.brandenburg.de/verwaltun ... /laufbahnw
Ein besonderes Verfahren findet in Bayern statt, wo es üblich ist, dass Staatsanwälte und Richter regelmäßig in ihren Berufen wechseln. Gerade dieses Verfahren zeigt: Staatsanwälte und Richter verdienen nicht nur sehr ähnlich, auch sind sie nahezu gleichgestellt!
https://www.talentrocket.de/karrieremag ... aatsanwalt
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Alexyessin »

Julian hat geschrieben:(12 Jul 2017, 14:11)

http://www.sueddeutsche.de/politik/just ... -1.2487163

Laufbahnwechsel zwischen Richtern und Staatsanwälten sind in mehreren Bundesländern üblich. Wie geht man wohl als Richter mit einem Staatsanwalt um, der vor wenigen Wochen noch der Chef war? Oder der der künftige Chef wird?


http://bravors.brandenburg.de/verwaltun ... /laufbahnw


https://www.talentrocket.de/karrieremag ... aatsanwalt
Interessant.
Das mit dem Wechsel Richter / Staatsanwalt ist meines Erachtens weniger ein Problem als das Richter auch aktive Parteiarbeit leisten dürfen.
Du kannst natürlich immer mit Druck arbeiten, das ist mit Sicherheit auch in den Justizministerien nicht anders. Die Frage ist aber, und darauf bezog sich ja mein Beitrag an Jack, in wie weit das Rechtsnormenbefreit möglich wäre - vor allem über Landesgrenzen hinweg.
Nichts desto trotz ist deine Aufführung in diesem Bereich richtig.
Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin kein Nazi, aber...
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