Danke für den Artikel. Und zum Thema Freundin hab ich mich ja geäußert. So etwas geht nun wirklich viel zu weit.Boracay hat geschrieben:(16 Feb 2018, 13:33)
http://www.news.de/panorama/855621399/k ... ilegien/1/
Bein, Ficken ist möglich und dafür gibt es sogar extra ein Apartment.
Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Mal wieder eine Vergewaltigung mit Bewährung:
Auch wenn es sich um eine Prostituierte handelt ist eine Vergewaltigung immer dann gegeben, wenn die Dame nicht einverstanden ist. Und das wird mit einer Bewährungsstrafe abgehandelt???
Und dann schon wieder so ein "Jugendlicher", kann es sein, dass sein eigentliches Alter gar nicht real bekannt war??
http://www.augsburger-allgemeine.de/aug ... 00731.htmlSex im Bordell endet mit Vergewaltigung
Eine Prostituierte in Augsburg verspürte Schmerzen und wollte nicht mehr, doch der Freier machte weiter. Nun wurde ihm vor dem Amtsgericht der Prozess gemacht.
Auch in einem Bordell gilt der Grundsatz „Nein heißt Nein“. Ein Freier darf die bezahlte sexuelle Leistung einer Prostituierten nicht mit Gewalt durchsetzen. Ein Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Bernhard Kugler hatte sich jetzt mit einem solch ungewöhnlichen und eher seltenen Fall zu beschäftigen. Es verurteilte einen 20-Jährigen wegen Vergewaltigung zu einer Jugendstrafe von 21 Monaten auf Bewährung.
Angeklagter bekannte sich zur Tat
Der junge Afrikaner hatte im September 2017 eine Prostituierte, 41, in der Hasengasse besucht. Während des von dem Freier bezahlten Geschlechtsverkehrs hatte die Frau Schmerzen verspürt und den 20-Jährigen mit den Worten „Runter von mir“ aufgefordert, aufzuhören. Doch der Mann machte weiter, die Prostituierte wehrte sich, konnte sich aber der Situation nicht entziehen. Sie alarmierte danach die Polizei, die den jungen Mann festnehmen konnte. Der Afrikaner kam Ende September 2017 in Untersuchungshaft.
Im Prozess kam es auf Anregung des Vorsitzenden Richters zu einer Verfahrensabsprache mit Staatsanwältin Melanie Ostermeier und der Verteidigerin Natalia Petrunyak. Der junge Angeklagte räumte die Vorwürfe ein. „Ich habe mich nicht mehr kontrollieren können. Erst danach wusste ich, dass ich etwas falsch gemacht habe“, gab er über einen Dolmetscher zu Protokoll. Die Frau sagte als Zeugin, sie habe dem Mann deutlich zu verstehen gegeben, dass er aufhören solle.
Freier zu Jugendstrafe mit Sozialstunden verurteilt
Das Jugendschöffengericht setzte die Jugendstrafe auf 21 Monate fest, gewährte Bewährung und hob den Haftbefehl auf. Der 20-Jährige muss als Auflage 80 Sozialstunden leisten und ein Gespräch mit dem Verein „Die Brücke“ führen.
Auch wenn es sich um eine Prostituierte handelt ist eine Vergewaltigung immer dann gegeben, wenn die Dame nicht einverstanden ist. Und das wird mit einer Bewährungsstrafe abgehandelt???
Und dann schon wieder so ein "Jugendlicher", kann es sein, dass sein eigentliches Alter gar nicht real bekannt war??
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Das finde ich noch gnädig im Gegensatz zu dem Ding hier:jack000 hat geschrieben:(18 Feb 2018, 18:12)
Mal wieder eine Vergewaltigung mit Bewährung:
http://www.augsburger-allgemeine.de/aug ... 00731.html
Auch wenn es sich um eine Prostituierte handelt ist eine Vergewaltigung immer dann gegeben, wenn die Dame nicht einverstanden ist. Und das wird mit einer Bewährungsstrafe abgehandelt???
Und dann schon wieder so ein "Jugendlicher", kann es sein, dass sein eigentliches Alter gar nicht real bekannt war??
https://www.schwarzwaelder-bote.de/inha ... e12c8.html
Beim oben genannten Fall wären sicherlich auch 4 Kahre drin gewesen, bei dem von mir verlinkten eher 10. Stattdessen geht der Vorbestrafte Täter ohne irgendeine Konsequenz aus dem Gerichtssaal - noch nicht mal die Verfahrenskosten muss er übernehmen. Die Begründung des Psychopaten hinter dem Richterpult: „er muss ja eine Eigentumswohnung abbezahlen“.
In jedem normalen Land wäre der Täter für Jahre in den Knast gegangen - hier bekommt er noch eine Eigentumswohnung die er offensichtlich mit „Gelegenheitsjobs“ finanziert.
Wer bei sowas nicht kotzen muss und einen abartigen Hass auf die Richterschadt bekommt der muss auch ein Psychophat ohne jegliches Gefühl sein. Ich hoffe nur das sich jemand ein Herz fast und den Täter eine entsprechende Strafe ohne Gericht zuführt.
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Warum haben die Sicherheitsbehörden den Fall verheimlicht?
Anstatt den rückfallgefährdeten Sexuallstraftäter für immer wegzusperren, darf er an einem Kurs teilnehmen. Opfer dieser Kuscheljutiz ist eine Frau, die vergewaltigt wurde.
https://www.welt.de/vermischtes/article ... eheim.html
Anstatt den rückfallgefährdeten Sexuallstraftäter für immer wegzusperren, darf er an einem Kurs teilnehmen. Opfer dieser Kuscheljutiz ist eine Frau, die vergewaltigt wurde.
https://www.welt.de/vermischtes/article ... eheim.html
Die Rheinische Post hingegen berichtet, dass die Sicherheitsbehörden den Sachverhalt unter Verschluss (VS - nur für den Dienstgebrauch) gehalten hätten. Selbst die Freigabe für das polizeiliche Landeslagebild sei nicht erteilt worden. Die Redaktion glaubt, dass der Grund dafür ist, dass der 30 Jahre alte Tatverdächtige ein Mann ist, den die Behörden für einen rückfallgefährdeten Sexualstraftäter einstuften. Die Bochumer Polizei will sich dazu zunächst noch nicht äußern. Der 30-Jährige ist ein sogenannter "Kurs"-Proband, also ein Sexualverbrecher, vor dem die Allgemeinheit bestmöglich geschützt werden sollte, weil er als rückfallgefährdet gilt.
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Wundert das einen in Deutschland überhaupt noch?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Die Telekom Austria hat jahrelang gegen Datenschutzvorschriften verstoßen. Jetzt drohen saftige 218 Euro Strafe.
https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 90676.html
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Meinungsfreiheit bedeutet, dass deine Meinung nicht illegal ist. Beknackt ist sie trotzdem.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
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Da versetzt sich jemand selbst in einen Rauschzustand, sticht dann mit einer Geflügelschere 25 mal auf seine Mutter und 20 mal auf seine Großmutter ein, wodurch die Mutter stirbt, die Oma schwer verletzt wird, und das Urteil lautet:Im Prozess um einen tödlichen Familienstreit in Lübeck hat das Landgericht Lübeck den Angeklagten am Freitag überraschend vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen. Stattdessen wiesen die Richter den 30-Jährigen in eine Entziehungsklinik ein. Der drogenabhängige Angeklagte sei zur Tatzeit wegen eines sogenannten atypischen Rauschzustandes schuldunfähig gewesen, hieß es in der Urteilsbegründung. https://www.welt.de/regionales/hamburg/ ... pruch.html
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Das ist eine der ganz ganz wenigen Sachen die ich beim DDR-Strafrecht besser fand. Rausch war nicht strafmildernd. Mich erschüttert das immer wieder. Da ballert sich jemand gnadenlos zu - egal mit was, meist ist es eh Alkohlol - steigt in sein Auto und fährt einfach mal so einen Menschen tot, der vielleicht noch sein ganzes Leben vor sich hätte. Aber er war halt besoffen, bekommt Bewährung und irgenwann in nicht allzu ferner Zeit auch seinen Führerschein wieder.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Ich hätte kein Problem damit, Rausch sogar als strafverschärfend zu bewerten.Ammianus hat geschrieben:(23 Mar 2018, 15:15)
Das ist eine der ganz ganz wenigen Sachen die ich beim DDR-Strafrecht besser fand. Rausch war nicht strafmildernd. Mich erschüttert das immer wieder. Da ballert sich jemand gnadenlos zu - egal mit was, meist ist es eh Alkohlol - steigt in sein Auto und fährt einfach mal so einen Menschen tot, der vielleicht noch sein ganzes Leben vor sich hätte. Aber er war halt besoffen, bekommt Bewährung und irgenwann in nicht allzu ferner Zeit auch seinen Führerschein wieder.
Ich diskutierte das gerade mit meinen Kollegen. Man nehme sich eine Waffe, bringe außerhalb der eigenen 4 Wände jemanden um, begebe sich dann nach Hause, betrinke sich bis an den Rand der Besinnungslosigkeit und warte auf das Eintreffen der Polizei. Soll mal einer beweisen, dass der Mörder zur Tatzeit NICHT besoffen und damit "schuldunfähig" war.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Das wird sicher nicht die letzte Verhandlung in der Sache gewesen sein. Eine Art Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Justiz... so oder so. Entweder klagt der Täter oder die Staatsanwaltschaft.Kritikaster hat geschrieben:(23 Mar 2018, 15:10)
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Da versetzt sich jemand selbst in einen Rauschzustand, sticht dann mit einer Geflügelschere 25 mal auf seine Mutter und 20 mal auf seine Großmutter ein, wodurch die Mutter stirbt, die Oma schwer verletzt wird, und das Urteil lautet:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
das läßt sich experimentell recht einfach ermitteln. es gibt verschiedene marker und werte im blut, die recht genau verfolgen lassen wer wann wieviel getrunken hat.Kritikaster hat geschrieben:(23 Mar 2018, 15:21)
Ich hätte kein Problem damit, Rausch sogar als strafverschärfend zu bewerten.
Ich diskutierte das gerade mit meinen Kollegen. Man nehme sich eine Waffe, bringe außerhalb der eigenen 4 Wände jemanden um, begebe sich dann nach Hause, betrinke sich bis an den Rand der Besinnungslosigkeit und warte auf das Eintreffen der Polizei. Soll mal einer beweisen, dass der Mörder zur Tatzeit NICHT besoffen und damit "schuldunfähig" war.
beim berüchtigten deppentest lässt sich an hand einer blutprobe ermitteln, ob jemand die letzten 6 wochen alkohol getrunken hat.
wenn man dann lügt, hat man schon einen fetten minuspunkt in der bewertung. wenn man sagt ich hab samstagabend beim fussball im vereinsheim 2 bier getrunken, aber ich hab jetzt ne busfahrkarte, passiert nix.
juristisch gehts beim besäufnis um die ausnahmesituation. wenn einen die frau verlassen hat und man schüttet sich zu um das zu feiern bis kurz vor der bewusstlosigkeit, is das ne ausnahmesituation und strafmildend.
wenn man sich jedes wochenende abstürzen lässt, fordert das das glück heraus und ist eher nicht strafmildernd.
freund von mir wurde mal mit 2 promille ausm taxi gezogen (als fahrer), hatte aber nicht die geringsten ausfalls erscheinung. das war strafmildernd, weil 1. war er nicht fahruntüchtig, er hat nur den entzug bekämpft bis zu diesem pegel und sich erst nach der schicht abgeschossen und 2. war er alkoholkrank und das war auch strafmildernd und das stand auch so im urteil...-
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Alles schön und gut, SpukhafteFernwirkung, aber wenn "ich" es darauf anlege, kann "ich mir" eine ganze Reihe von Szenarien denken und benennen, weshalb "ich" gerade zum Zeitpunkt der Tat, außerhalb der Norm, sturzbesoffen war.SpukhafteFernwirkung hat geschrieben:(23 Mar 2018, 19:13)
das läßt sich experimentell recht einfach ermitteln. es gibt verschiedene marker und werte im blut, die recht genau verfolgen lassen wer wann wieviel getrunken hat.
beim berüchtigten deppentest lässt sich an hand einer blutprobe ermitteln, ob jemand die letzten 6 wochen alkohol getrunken hat.
wenn man dann lügt, hat man schon einen fetten minuspunkt in der bewertung. wenn man sagt ich hab samstagabend beim fussball im vereinsheim 2 bier getrunken, aber ich hab jetzt ne busfahrkarte, passiert nix.
juristisch gehts beim besäufnis um die ausnahmesituation. wenn einen die frau verlassen hat und man schüttet sich zu um das zu feiern bis kurz vor der bewusstlosigkeit, is das ne ausnahmesituation und strafmildend.
wenn man sich jedes wochenende abstürzen lässt, fordert das das glück heraus und ist eher nicht strafmildernd.
freund von mir wurde mal mit 2 promille ausm taxi gezogen (als fahrer), hatte aber nicht die geringsten ausfalls erscheinung. das war strafmildernd, weil 1. war er nicht fahruntüchtig, er hat nur den entzug bekämpft bis zu diesem pegel und sich erst nach der schicht abgeschossen und 2. war er alkoholkrank und das war auch strafmildernd und das stand auch so im urteil...-
Dass die Vertreter der Strafermittlungsbehörden bereits kurz nach Begehen der Tat bei "mir" aufschlagen, setzte ich in meinem Szenario auch nicht wirklich voraus.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Ja, H2O, auch ich hoffe und nehme an, dass die Staatsanwaltschaft in Revision geht. Der freigesprochene Totschläger wohl eher nicht. Anderenfalls wäre mein Vertrauen in unser Rechtssystem ... nun ja, zumindest "leicht erschüttert".H2O hat geschrieben:(23 Mar 2018, 15:31)
Das wird sicher nicht die letzte Verhandlung in der Sache gewesen sein. Eine Art Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Justiz... so oder so. Entweder klagt der Täter oder die Staatsanwaltschaft.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
der richter sprach ausdrücklich von einem "atypischen" rauschzustand! vielleicht hat er einen schlechten trip erwischt.
was is, wenn dir einer liquid extasy oder rohipnol in den drink schüttet und du baust auf dem heimweg einen unfall...-?!
was is, wenn dir einer liquid extasy oder rohipnol in den drink schüttet und du baust auf dem heimweg einen unfall...-?!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Tja, ich fahre bereits nach einem Glas Bier nicht mehr selbst mit (m)einem Auto.SpukhafteFernwirkung hat geschrieben:(23 Mar 2018, 20:25)
der richter sprach ausdrücklich von einem "atypischen" rauschzustand! vielleicht hat er einen schlechten trip erwischt.
was is, wenn dir einer liquid extasy oder rohipnol in den drink schüttet und du baust auf dem heimweg einen unfall...-?!
In Kreisen, die mit derartigen Substanzen hantieren (könnten), verkehre ich auch nicht (... mehr, um ehrlich zu sein ... ).
Allerdings habe ich es - nach einer mehr als glückhaften, prägenden Erfahrung - mein Leben lang so gehalten, dass, wenn immer Rauschmittel, welcher Art auch immer, konsumiert werden konnten, die eigenhändige Benutzung von Kraftfahrzeugen von vornherein ausgeschlossen war. Ja, damit mag ich manchen als "Spiesser" erscheinen, aber so ist/war es nun mal, und ich bin damit nicht schlecht "gefahren".
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Man sollte bemerken wenn man in einem Rauschzustand ist. Wenn man mehrere Stücke Schwarzwälder Kirschtorte ist ohne zu wissen das in diesen Alkohol enthalten ist, gibt es da trotzdem 0,0 Straferlass wenn man mit entsprechenden Promillewerten dann einen Unfall baut.SpukhafteFernwirkung hat geschrieben:(23 Mar 2018, 20:25)
der richter sprach ausdrücklich von einem "atypischen" rauschzustand! vielleicht hat er einen schlechten trip erwischt.
was is, wenn dir einer liquid extasy oder rohipnol in den drink schüttet und du baust auf dem heimweg einen unfall...-?!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Vollkommen korrekt, nur ist 1 Glas Bier nicht das Problem was du angesprochen hast (Da wird auch kein Autofahrer für belangt derzeit), sondern der Freispruch wegen Vollrausch! Und das ist der Skandal!Kritikaster hat geschrieben:(23 Mar 2018, 20:37)
Tja, ich fahre bereits nach einem Glas Bier nicht mehr selbst mit (m)einem Auto.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Na ja, jack000, bevor jemand von Schwarzwälder Kirschtorte so angeschlagen ist, dass er/sie dadurch im Straßenverkehr die zulässigen Promillegrenzen überschreitet, würde ich annehmen, dass sich diese Person bereits (mehrfach?) übergeben hätte. Scheint mit ähnlich wie bei Cognacbohnen oder "Mon Cherie".jack000 hat geschrieben:(23 Mar 2018, 20:37)
Man sollte bemerken wenn man in einem Rauschzustand ist. Wenn man mehrere Stücke Schwarzwälder Kirschtorte ist ohne zu wissen das in diesen Alkohol enthalten ist, gibt es da trotzdem 0,0 Straferlass wenn man mit entsprechenden Promillewerten dann einen Unfall baut.
Aber wenn Du Beispiele kennst, die anderes belegen, lasse ich mich wirklich gerne vom Gegenteil überzeugen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Volle Zustimmung, jack000! Genau das ist es, was auch mich so aufbringt!jack000 hat geschrieben:(23 Mar 2018, 20:46)
Vollkommen korrekt, nur ist 1 Glas Bier nicht das Problem was du angesprochen hast (Da wird auch kein Autofahrer für belangt derzeit), sondern der Freispruch wegen Vollrausch! Und das ist der Skandal!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
mir hat mal in moskau jemand was in den drink geschüttet und ich bin total durchgedreht. meine freunde haben ne halbe stunde gebraucht um mir zu erklären, dass ich auf nem trip sei und sie mich ins krankenhaus bringen werden. als die message bei mir angekommen war, gings mir gleich besser. das is was anderes als beim freiwilligen drogenmissbrauch. der konsument erwartet ja einen angenehmen rausch und hat das auch entsprechend niedriger dosiert. also einen schlechten trip zu erwischen is echt ned lustig...-jack000 hat geschrieben:(23 Mar 2018, 20:37)
Man sollte bemerken wenn man in einem Rauschzustand ist. Wenn man mehrere Stücke Schwarzwälder Kirschtorte ist ohne zu wissen das in diesen Alkohol enthalten ist, gibt es da trotzdem 0,0 Straferlass wenn man mit entsprechenden Promillewerten dann einen Unfall baut.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Wie will man ein empfinden eines Rauschzustandes vor Gericht bewerten??? Das ist doch vollkommen krank und bescheuert. Sowas ist strafverschärfend zu bewerten und nicht strafmildernd.SpukhafteFernwirkung hat geschrieben:(23 Mar 2018, 20:25)
der richter sprach ausdrücklich von einem "atypischen" rauschzustand! vielleicht hat er einen schlechten trip erwischt.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Okay, es ist keine Frage, dass so etwas möglich ist.SpukhafteFernwirkung hat geschrieben:(23 Mar 2018, 20:51)
mir hat mal in moskau jemand was in den drink geschüttet und ich bin total durchgedreht. meine freunde haben ne halbe stunde gebraucht um mir zu erklären, dass ich auf nem trip sei und sie mich ins krankenhaus bringen werden. als die message bei mir angekommen war, gings mir gleich besser. das is was anderes als beim freiwilligen drogenmissbrauch. der konsument erwartet ja einen angenehmen rausch und hat das auch entsprechend niedriger dosiert. also einen schlechten trip zu erwischen is echt ned lustig...-
Die Frage ist jetzt natürlich, ob im hier diskutierten Fall die Umstände vergleichbar waren, und das scheint mir doch eher unwahrscheinlich.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
So ist es! Es geht nämlich nicht um einer Schwarzwälderkirsch Torte, auch nicht um Mon-Cherie, sondern um Vollrausch und der ist mit u.a. diesen beiden nicht zu erreichen ... => Da hat also was anderes stattgefunden!Kritikaster hat geschrieben:(23 Mar 2018, 20:46)
Na ja, jack000, bevor jemand von Schwarzwälder Kirschtorte so angeschlagen ist, dass er/sie dadurch im Straßenverkehr die zulässigen Promillegrenzen überschreitet, würde ich annehmen, dass sich diese Person bereits (mehrfach?) übergeben hätte. Scheint mit ähnlich wie bei Cognacbohnen oder "Mon Cherie".
Aber wenn Du Beispiele kennst, die anderes belegen, lasse ich mich wirklich gerne vom Gegenteil überzeugen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
wenn man als drogenabhängiger auf stoff von der straße angewiesen ist, passiert das auch hin und wieder. der stoff is unterschiedlich stark dosiert und gestreckt UND als streckmittel sind vielleicht stoffe dabei, die man schlecht verträgt...Kritikaster hat geschrieben:(23 Mar 2018, 20:55)
Okay, es ist keine Frage, dass so etwas möglich ist.
Die Frage ist jetzt natürlich, ob im hier diskutierten Fall die Umstände vergleichbar waren, und das scheint mir doch eher unwahrscheinlich.
einem kumpel von mir, bodybuilder mit 120 kg ohne fett, wurde mal in thailand irgendwas in den drink getan. der hat die bar, das restaurant und die disco fein säuberlich in hübsche, gleichmäßige zahnstocher zerlegt und sich und die bullen ned unerheblich verletzt. die bullen haben 8 mann gebraucht, um ihm handschellen anzulegen und das muss man diesen kleinen, süßen asiatischen männlein hoch anrechnen. dass seine freundin alles gefilmt hat, mag die bullen motiviert haben keine zu drastischen mittel einzusetzen... der kann heute noch ned drüber lachen...-
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Ok, das fällt dann für mich aber einfach unter tough shit. Muss sich nicht straferhärtend, sollte sich aber ganz sicher nicht strafmildernd auswirken.SpukhafteFernwirkung hat geschrieben:(23 Mar 2018, 21:15)
wenn man als drogenabhängiger auf stoff von der straße angewiesen ist, passiert das auch hin und wieder. der stoff is unterschiedlich stark dosiert und gestreckt UND als streckmittel sind vielleicht stoffe dabei, die man schlecht verträgt...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Ja, klar, der Täter hat sich 'nen Schuß gesetzt oder sonstwie Drogen beigebracht. Das geschah durch eine selbstbestimmte, voll rechtsfähige Person. Ein solcher Straftäter gehört meiner Ansicht nach zuallererst weggesperrt und erst DANACH (oder meinetwegen im Rahmen des Strafvollzugs) wegen seiner/ihrer Abhängigkeit behandelt.jack000 hat geschrieben:(23 Mar 2018, 21:08)
So ist es! Es geht nämlich nicht um einer Schwarzwälderkirsch Torte, auch nicht um Mon-Cherie, sondern um Vollrausch und der ist mit u.a. diesen beiden nicht zu erreichen ... => Da hat also was anderes stattgefunden!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Genau das ist der Punkt!Kritikaster hat geschrieben:(23 Mar 2018, 21:20)der Täter hat sich 'nen Schuß gesetzt oder sonstwie Drogen beigebracht. Das geschah durch eine selbstbestimmte, voll rechtsfähige Person.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Das ist Kapitalismus:
Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Der Typ ist ein Rätsel.Adam Smith hat geschrieben:(23 Mar 2018, 21:29)
https://www.bild.de/news/ausland/peter- ... .bild.html
Das ist Kapitalismus:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Stimmt, Adam.
Hat nur wenig mit der aktuellen Diskussion in diesem Strang zu tun.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
der typ is halt exzentrisch... hab schon ähnlich verrückte sachen erlebt...-
hab mal von einem zeitgenössischen typ gehört, dass sein privatsekretär ihn während des aktes mit seiner frisch angetrauten peitschen musste, damit er seine erektion behält und er seinen stammhalter zeugen konnte. und das is noch harmlos...-
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Als Nebenthema hatte ich noch auf die Überlastung der Justiz hingewiesen. Darin scheint mir eine systemische Schwäche zu liegen. Vielleicht unvermeidlich bei solchen Straftaten mit Mord un d Totschlag. Aber das kann man auch bei ganz gewöhnlichen Straftaten mit klarer Beweislage beobachten. Ich weiß von einem Versicherungsbetrug, der nun schon seit 5 Jahren verhandelt wird. Schaden um die 40 k€... Verfahrenskosten...?Kritikaster hat geschrieben:(23 Mar 2018, 20:16)
Ja, H2O, auch ich hoffe und nehme an, dass die Staatsanwaltschaft in Revision geht. Der freigesprochene Totschläger wohl eher nicht. Anderenfalls wäre mein Vertrauen in unser Rechtssystem ... nun ja, zumindest "leicht erschüttert".
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Kritikaster hat geschrieben:(23 Mar 2018, 15:10)
UN-BE-GREIF-LICH!
Da versetzt sich jemand selbst in einen Rauschzustand, sticht dann mit einer Geflügelschere 25 mal auf seine Mutter und 20 mal auf seine Großmutter ein, wodurch die Mutter stirbt, die Oma schwer verletzt wird, und das Urteil lautet:
FREISPRUCH!
Geht's noch?
Ammianus hat geschrieben:(23 Mar 2018, 15:15)
Das ist eine der ganz ganz wenigen Sachen die ich beim DDR-Strafrecht besser fand. Rausch war nicht strafmildernd. Mich erschüttert das immer wieder. Da ballert sich jemand gnadenlos zu - egal mit was, meist ist es eh Alkohlol - steigt in sein Auto und fährt einfach mal so einen Menschen tot, der vielleicht noch sein ganzes Leben vor sich hätte. Aber er war halt besoffen, bekommt Bewährung und irgenwann in nicht allzu ferner Zeit auch seinen Führerschein wieder.
Kritikaster hat geschrieben:(23 Mar 2018, 15:21)
Ich hätte kein Problem damit, Rausch sogar als strafverschärfend zu bewerten.
Ich diskutierte das gerade mit meinen Kollegen. Man nehme sich eine Waffe, bringe außerhalb der eigenen 4 Wände jemanden um, begebe sich dann nach Hause, betrinke sich bis an den Rand der Besinnungslosigkeit und warte auf das Eintreffen der Polizei. Soll mal einer beweisen, dass der Mörder zur Tatzeit NICHT besoffen und damit "schuldunfähig" war.
Maßregelvollzug endet in solchen Fällen meist in einer erstaunlich längeren Zeit hinter Gittern.
Im Übrigen ist ein Strafverfahren wegen Vollrauschs nach 323a StGB zu erwarten.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Klasse!DerExperte hat geschrieben:(25 Mar 2018, 16:58)
Maßregelvollzug endet in solchen Fällen meist in einer erstaunlich längeren Zeit hinter Gittern.
Im Übrigen ist ein Strafverfahren wegen Vollrauschs nach 323a StGB zu erwarten.
Als "Suchtkranker" 2 Jahre Maßregelvollzug.
Nach bereits erfolgtem Freispruch in der Hauptsache (unter neuer Anklage?) maximal 5 Jahre für dieses vollendete und versuchte Tötungsdelikt ...
Das kann man natürlich für richtig halten, muss es aber ganz gewiss nicht.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Gewaltkriminelle kommen in Deutschland oft zu gut weg, für die Opfer oder Hinterbliebenen ist ein mildes Urteil eine zweite Demütigung, zeigt es doch, dass das Opfer nicht viel wert ist.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Ich kann dieses meckrige Gesülze in diesem Strang echt nicht ertragen. Die Strafmaße haben einen Zweck. Vielleicht hilft diese Lektüre:
https://imageservice.azureedge.net/api/ ... &width=180
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Die Strafmasse unterscheiden sich von Land zu Land erheblich. Von der Steinigung bei Ehebruch bis hin zum Hand abhacken bei Diebstahl.DerExperte hat geschrieben:(26 Mar 2018, 22:16)
Ich kann dieses meckrige Gesülze in diesem Strang echt nicht ertragen. Die Strafmaße haben einen Zweck. Vielleicht hilft diese Lektüre:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Dein Büchlein lesen und alle folgen deinen Anweisungen ... DU findest das gut und andere halt nicht ...DerExperte hat geschrieben:(26 Mar 2018, 22:16)
Ich kann dieses meckrige Gesülze in diesem Strang echt nicht ertragen. Die Strafmaße haben einen Zweck. Vielleicht hilft diese Lektüre:
https://imageservice.azureedge.net/api/ ... &width=180
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Der Vorteil ist, dass wenn man das Buch gelesen hat, auch fachlich mitreden kann. Irgendwas im Internet in die Tasten hauen kann jeder. Man kann nicht erwarten ernst genommen zu werden, wenn einem offenkundig einfachste Grundlagen des Bereichs fehlen, den man beurteilen will.jack000 hat geschrieben:(26 Mar 2018, 22:50)
Dein Büchlein lesen und alle folgen deinen Anweisungen ... DU findest das gut und andere halt nicht ...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Wie bereits geschrieben gibt es Länder in denen es vollkommen andere Strafen gibt und die jetzt auch von sich behaupten, dass ihre Strafen göttlich wären. Es wäre schön, wenn du selber das mal konkret begründen könntest.DerExperte hat geschrieben:(26 Mar 2018, 22:55)
Der Vorteil ist, dass wenn man das Buch gelesen hat, auch fachlich mitreden kann. Irgendwas im Internet in die Tasten hauen kann jeder. Man kann nicht erwarten ernst genommen zu werden, wenn einem offenkundig einfachste Grundlagen des Bereichs fehlen, den man beurteilen will.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Quellen und deren Angaben sind sinnvoller als Lektüre die man nur selbst gelesen hat ... (So sind diese für alle hier Lesenden einsehbar)DerExperte hat geschrieben:(26 Mar 2018, 22:55)
Der Vorteil ist, dass wenn man das Buch gelesen hat, auch fachlich mitreden kann. Irgendwas im Internet in die Tasten hauen kann jeder. Man kann nicht erwarten ernst genommen zu werden, wenn einem offenkundig einfachste Grundlagen des Bereichs fehlen, den man beurteilen will.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Der Unterschied ist, dass diese Länder kein Maßstab für eine demokratische Gesellschaft sein können. Die Rechtsentwicklung ist da in Deutschland halt deutlich fortgeschrittener.Adam Smith hat geschrieben:(26 Mar 2018, 23:01)
Wie bereits geschrieben gibt es Länder in denen es vollkommen andere Strafen gibt und die jetzt auch von sich behaupten, dass ihre Strafen göttlich wären. Es wäre schön, wenn du selber das mal konkret begründen könntest.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Dann nehmen wir die USA.DerExperte hat geschrieben:(26 Mar 2018, 23:08)
Der Unterschied ist, dass diese Länder kein Maßstab für eine demokratische Gesellschaft sein können. Die Rechtsentwicklung ist da in Deutschland halt deutlich fortgeschrittener.
Zitat Anfang:
Im Strafrecht der USA bezeichnen three-strikes laws Bestimmungen, wonach gegen einen Straftäter, der bereits zweimal wegen eines Verbrechens (felony) verurteilt worden war, bei einer weiteren Verurteilung automatisch und zwingend eine lebenslange Haftstrafe verhängt wird. Eine vorzeitige Entlassung bei guter Führung im Gefängnis ist meistens erst nach 25 Jahren möglich
Zitat Ende.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Three_strikes
Und findest du das richtig?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Three strikes hat sich nachweislich als nicht wirksam und sinnvoll in Deutschland erwiesen, daher zitiere ich mal aus dem Wiki-Artikel: Das Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung von 1934 fügte folgende Regelung als § 20a ins StGB ein:Adam Smith hat geschrieben:(26 Mar 2018, 23:15)
Dann nehmen wir die USA.
Zitat Anfang:
Im Strafrecht der USA bezeichnen three-strikes laws Bestimmungen, wonach gegen einen Straftäter, der bereits zweimal wegen eines Verbrechens (felony) verurteilt worden war, bei einer weiteren Verurteilung automatisch und zwingend eine lebenslange Haftstrafe verhängt wird. Eine vorzeitige Entlassung bei guter Führung im Gefängnis ist meistens erst nach 25 Jahren möglich
Zitat Ende.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Three_strikes
Und findest du das richtig?
(1) Hat jemand, der schon zweimal rechtskräftig verurteilt worden ist, durch eine neue vorsätzliche Tat eine Freiheitsstrafe verwirkt und ergibt die Gesamtwürdigung der Taten, daß er ein gefährlicher Gewohnheitsverbrecher ist, so ist, soweit die neue Tat nicht mit schwererer Strafe bedroht ist, auf Zuchthaus bis zu fünf Jahren und, wenn die neue Tat auch ohne diese Strafschärfung ein Verbrechen wäre, auf Zuchthaus bis zu fünfzehn Jahren zu erkennen. Die Strafschärfung setzt voraus, daß die beiden früheren Verurteilungen wegen eines Verbrechens oder vorsätzlichen Vergehens ergangen sind und in jeder von ihnen auf Todesstrafe, Zuchthaus oder Gefängnis von mindestens sechs Monaten erkannt worden ist.
(2) Hat jemand mindestens drei vorsätzliche Taten begangen und ergibt die Gesamtwürdigung der Taten, daß er ein gefährlicher Gewohnheitsverbrecher ist, so kann das Gericht bei jeder abzuurteilenden Einzeltat die Strafe ebenso verschärfen, auch wenn die übrigen im Abs. 1 genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
(3) Eine frühere Verurteilung kommt nicht in Betracht, wenn zwischen dem Eintritt ihrer Rechtskraft und der folgenden Tat mehr als fünf Jahre verstrichen sind. Eine frühere Tat, die noch nicht rechtskräftig abgeurteilt ist, kommt nicht in Betracht, wenn zwischen ihr und der folgenden Tat mehr als fünf Jahre verstrichen sind. In die Frist wird die Zeit nicht eingerechnet, in der der Täter eine Freiheitsstrafe verbüßt oder auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt wird.
(4) Eine ausländische Verurteilung steht einer inländischen gleich, wenn die geahndete Tat auch nach deutschem Recht ein Verbrechen oder vorsätzliches Vergehen wäre.
Im Rahmen der Großen Strafrechtsreform wurde diese Regelung 1970 wieder abgeschafft, weil sie sich nicht als sinnvoll erwiesen hat. Darüber hinaus sprechen grundsätzliche Bedenken dagegen, weil die persönliche Schuld hier als wesentliches Element der Strafzumessung quasi völlig außer Betrachtung fällt und stattdessen Tätertypen ("Gewohnheitsverbrecher") gebildet werden. Three strikes ist systemfremd.
Zu Gewalttaten: Höhere Strafen schrecken hier schon deshalb nicht ab, weil es sich eh um Affekthandlungen handelt - die Erhöhung des Strafrahmens verändert also die Zahl der Delikte kaum.
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Und wieso funktioniert das in Singapur?DerExperte hat geschrieben:(26 Mar 2018, 23:33)Zu Gewalttaten: Höhere Strafen schrecken hier schon deshalb nicht ab, weil es sich eh um Affekthandlungen handelt - die Erhöhung des Strafrahmens verändert also die Zahl der Delikte kaum.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Singapur ist keine Demokratie und somit ist deine Vergleich wie immer hinkend. Den kannst du noch 10000 Mal anbingen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Eine Demokratie nach deutschem Muster sicher nicht; eher eine Art Einparteienherrschaft. Aber allgemeine Wahlen gibt es. Und in dem geopolitischen Umfeld dort müssen die Staatsgrenzen geschützt werden, auch gegen Bürger aus der weltgrößten Demokratie Indien, weil ansonsten dieser Staat von seinen Nachbarn überrannt werden würde. Da gibt es eine ausgefeilte Einwanderungspolitik, die das Verhältnis der Völkerschaften stabil hält.Alexyessin hat geschrieben:(27 Mar 2018, 09:08)
Singapur ist keine Demokratie und somit ist deine Vergleich wie immer hinkend. Den kannst du noch 10000 Mal anbingen.
Im Korruptionsindex von 2016 steht Singapur an der 7. Stelle vor Deutschland auf Platz 10. Solche Dinge sollte man auch immer im Blick haben. Die weltgrößte Demokratie Indien steht auf Platz 79.
Chaoten haben es dort sicher weitaus schwerer als in Deutschland.
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Das spielt für den Vergleich keine Rolle, entscheidend ist das Ergebnis.Alexyessin hat geschrieben:(27 Mar 2018, 09:08)
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Und somit schauts dann mit der Rechtsstaatlichkeit schon ganz anders aus.H2O hat geschrieben:(27 Mar 2018, 09:22)
Eine Demokratie nach deutschem Muster sicher nicht; eher eine Art Einparteienherrschaft..
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