Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

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Billie Holiday
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

think twice hat geschrieben:(13 Feb 2018, 22:06)

Jeder unschuldig zum Tode Verurteilter ist ein guter Grund, die Todesstrafe abzulehnen.
Einigen geht es aber nur um die eindeutig nachgewiesene Tat. Ist nicht so, dass das alles Unschuldsengel sind, die im Knast sitzen.

Aber wer unschuldig im Knast saß, kann immerhin finanziell entschädigt werden. Tote kann man nicht erwecken.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Wutbürger »

think twice hat geschrieben:(13 Feb 2018, 22:06)

Jeder unschuldig zum Tode Verurteilter ist ein guter Grund, die Todesstrafe abzulehnen.

Du schon wieder.
Auch für dich das Gedankenexperiment:
Nimm doch einmal den Fall (und ich hoffe, dass es nie geschieht!!!), jemand vergewaltigt jemand von deinen Lieben und schneidet ihm/ihr die Kehle nach getaner, willentlicher Arbeit durch.
Jetzt beantworte meine Frage noch einmal.
Möchtest du ihn gut verpflegt, unterhalten und umsorgt im Knast wissen.
Oh, sorry, ja, dann leidet er ja viel mehr...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Wutbürger »

Skull hat geschrieben:(13 Feb 2018, 22:10)

So einfach kannst DU DIR es gerne machen.

Es ist aber nicht SO einfach, wie DU es möchtest.

NOch weniger mit mir, nicht mit dem Grundgesetz, nicht mit den Menschenrechten und nicht mit der EU.

Genauso kannst DU DIR es einfach einfach machen, hacke einem Dieb doch einfach die Hand ab.

DEIN Denken der/einer kollektiven "Blutrache" eines Mörders ist und bleibt MIR fremd.

mfg

Meine Frage hast du nicht beantwortet.
Es würde dir, und deinem umfassenden Menschenrechtsbewusstsein, also reichen, wenn er weggesperrt wird, der Unhold?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Skeptiker »

think twice hat geschrieben:(13 Feb 2018, 22:06)
Jeder unschuldig zum Tode Verurteilter ist ein guter Grund, die Todesstrafe abzulehnen.
Die Irreversibilität des Urteils halte ich in der Tat für das stichhaltigste Argument. Es gibt immer wieder Fälle von Justizirrtümern und das obwohl die Hürden einer Verurteilung hoch sind (oder zumindest sein sollten) - ich schaue mal auf die USA.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Skull »

Wutbürger hat geschrieben:(13 Feb 2018, 22:12)

Meine Frage hast du nicht beantwortet.

Es würde dir, und deinem umfassenden Menschenrechtsbewusstsein, also reichen, wenn er weggesperrt wird, der Unhold?
Ja. Was denn sonst ?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Provokateur »

Wutbürger hat geschrieben:(13 Feb 2018, 22:12)

Meine Frage hast du nicht beantwortet.
Es würde dir, und deinem umfassenden Menschenrechtsbewusstsein, also reichen, wenn er weggesperrt wird, der Unhold?
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Die Todesstrafe macht das Leben des Menschen und damit den Menschen selbst zur Verfügungsmasse staatlichen Handelns. Damit ist die Todesstrafe mit unserer Verfassung unvereinbar.

Und ja, wenn er für immer weggesperrt ist, leidet er mehr als durch einen schnellen und humanen Tod. Er kann seine elementaren Bedürfnisse wie die freie Wahl des Essens, der Kleidung und des Aufenthalts nicht mehr befriedigen. Und irgendwann stirbt er, alt und einsam. Besser kann es doch nicht laufen.
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

Wutbürger hat geschrieben:(13 Feb 2018, 22:10)

Du schon wieder.
Auch für dich das Gedankenexperiment:
Nimm doch einmal den Fall (und ich hoffe, dass es nie geschieht!!!), jemand vergewaltigt jemand von deinen Lieben und schneidet ihm/ihr die Kehle nach getaner, willentlicher Arbeit durch.
Jetzt beantworte meine Frage noch einmal.
Möchtest du ihn gut verpflegt, unterhalten und umsorgt im Knast wissen.
Oh, sorry, ja, dann leidet er ja viel mehr...
Wenn es so wäre, wäre ich dein Mann.
Dir ist bewußt, dass Kinderschänder im Knast ganz unten sind und weder umsorgt noch unterhalten werden?
NEIN, ich habe kein Mitleid mit denen. Ich will nur mal klar machen, dass lebenslang Knast auf der untersten Stufe eine harte Strafe ist. Was glaubst du, wie denen begegnet wird? Mit Freundlichkeit und Respekt?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von think twice »

Wutbürger hat geschrieben:(13 Feb 2018, 22:10)

Du schon wieder.
Auch für dich das Gedankenexperiment:
Nimm doch einmal den Fall (und ich hoffe, dass es nie geschieht!!!), jemand vergewaltigt jemand von deinen Lieben und schneidet ihm/ihr die Kehle nach getaner, willentlicher Arbeit durch.
Jetzt beantworte meine Frage noch einmal.
Möchtest du ihn gut verpflegt, unterhalten und umsorgt im Knast wissen.
Oh, sorry, ja, dann leidet er ja viel mehr...
Wenn es so wäre, wäre ich dein Mann.
Das weiss ich nicht. Angehörige von Opfern sind aber in Ausnahmesituationen, denen darf man solche Gedanken zugestehen. Rational denkende Unbeteiligte sollten den Rechtsstaat bevorzugen und nicht Lösungen, wie sie in Steinzeitlaendern ueblich sind, propagieren.
Duldsamkeit heißt nicht, dass ich auch billige, was ich dulde.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Skull »

Skeptiker hat geschrieben:(13 Feb 2018, 22:14)

Die Irreversibilität des Urteils halte ich in der Tat für das stichhaltigste Argument.
Natürlich. Ist es doch auch. Natürlich gibt es auch noch weitere...
Muss man doch auch gar nicht vertiefen.

Knapp 160 von knapp 190 Ländern haben bzw. vollstrecken keine Todesstrafe.
Das Grundgesetzt verbietet sie.

Da gibt es schon einige Argumente.

Auch wenn das mancher "Racheengel" nicht zur Kenntnis nehmen will.

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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

Provokateur hat geschrieben:(13 Feb 2018, 22:15)

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Die Todesstrafe macht das Leben des Menschen und damit den Menschen selbst zur Verfügungsmasse staatlichen Handelns. Damit ist die Todesstrafe mit unserer Verfassung unvereinbar.

Und ja, wenn er für immer weggesperrt ist, leidet er mehr als durch einen schnellen und humanen Tod. Er kann seine elementaren Bedürfnisse wie die freie Wahl des Essens, der Kleidung und des Aufenthalts nicht mehr befriedigen. Und irgendwann stirbt er, alt und einsam. Besser kann es doch nicht laufen.
All die kleinen schönen Dinge im Alltag, die eigentlich normal sind....ausgehen, Freunde, Frau, Sex, ins Stadion Fußball live sehen, in ein Konzert, raus in den verschneiten Wald.... nichts davon. Für mich wäre das kein Leben.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von think twice »

Skeptiker hat geschrieben:(13 Feb 2018, 22:14)

Die Irreversibilität des Urteils halte ich in der Tat für das stichhaltigste Argument. Es gibt immer wieder Fälle von Justizirrtümern und das obwohl die Hürden einer Verurteilung hoch sind (oder zumindest sein sollten) - ich schaue mal auf die USA.
4 von 100 Todeskandidaten in den USA sollen laut einer Studie unschuldig zum Tode verurteilt sein. Schon allein für diese Menschen verbieten sich billige Rachegelüste von selbst.
Duldsamkeit heißt nicht, dass ich auch billige, was ich dulde.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Wutbürger »

Billie Holiday hat geschrieben:(13 Feb 2018, 22:20)

All die kleinen schönen Dinge im Alltag, die eigentlich normal sind....ausgehen, Freunde, Frau, Sex, ins Stadion Fußball live sehen, in ein Konzert, raus in den verschneiten Wald.... nichts davon. Für mich wäre das kein Leben.
Dir unterstelle ich aber auch keinen Trieb zum Vergewaltigen und Morden. Insofern, wie denkt so einer...?!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Skeptiker »

Provokateur hat geschrieben:(13 Feb 2018, 22:15)
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Die Todesstrafe macht das Leben des Menschen und damit den Menschen selbst zur Verfügungsmasse staatlichen Handelns. Damit ist die Todesstrafe mit unserer Verfassung unvereinbar.
Die Freiheitsstrafe macht den Menschen auch zur Verfügungsmasse staatlichen Handelns. Dann müsste auch die verboten werden. Macht keinen Sinn in meinen Augen. Oder?
Provokateur hat geschrieben:(13 Feb 2018, 22:15)
Und ja, wenn er für immer weggesperrt ist, leidet er mehr als durch einen schnellen und humanen Tod. Er kann seine elementaren Bedürfnisse wie die freie Wahl des Essens, der Kleidung und des Aufenthalts nicht mehr befriedigen. Und irgendwann stirbt er, alt und einsam. Besser kann es doch nicht laufen.
Schön, dann sind die Befürworter der Todesstrafe also die wahren Humanisten. Cool, so hatte ich das noch garnicht gesehen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Provokateur »

Wutbürger hat geschrieben:(13 Feb 2018, 22:25)

Dir unterstelle ich aber auch keinen Trieb zum Vergewaltigen und Morden. Insofern, wie denkt so einer...?!
Der findet den Freiheitsentzug natürlich total super.
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Skull »

Wutbürger hat geschrieben:(13 Feb 2018, 22:25)

Dir unterstelle ich aber auch keinen Trieb zum Vergewaltigen und Morden. Insofern, wie denkt so einer...?!
Es ist doch scheissegal, wie ein Triebtäter denkt.
Provokateur hat geschrieben:(13 Feb 2018, 22:15)

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Die Todesstrafe macht das Leben des Menschen und damit den Menschen selbst zur Verfügungsmasse staatlichen Handelns. Damit ist die Todesstrafe mit unserer Verfassung unvereinbar.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von H2O »

Mir geht bei dieser Diskussion der heimtückische Mord an dem Sohn eines Bankiers in Frankfurt nicht aus dem Sinn... nur um Geld zu erpressen wird ein Kind ermordet, erstickt in seinem Versteck. Und der Mörder bildet sich im Knast fort zum kenntnisreichen Juristen und beschäftigt dann jahrelang die Justiz mit seinen rechtlichen Purzelbäumen. Ich hoffte, daß damit nun Schluß ist!

Aber nein; 2017 hat der Mörder Freilassung zur Bewährung beantragt. Das Spiel mit dem Tod geht also weiter.

Dafür wurde aber der Polizeichef nach scharfer Rüge für angedrohte Mißhandlung des Mörders seines Postens enthoben, obwohl er damit das Leben des Kindes retten wollte. Wie weit diese schwere Dienstverfehlung inzwischen ausgeglichen wurde... keine Ahnung!

So etwas läßt mich nicht los, wenn hier in warmer Stube über elementare Menschenrechte eines Verbrechers philosophiert wird. Ich bin froh, daß ich solche Verantwortung für Verbrecher nicht persönlich tragen muß!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Provokateur »

Skeptiker hat geschrieben:(13 Feb 2018, 22:26)
Die Freiheitsstrafe macht den Menschen auch zur Verfügungsmasse staatlichen Handelns. Dann müsste auch die verboten werden. Macht keinen Sinn in meinen Augen. Oder?
Die Freiheit ist aber, anders als die Würde, antastbar. Jedes Grundrecht außer der Würde ist antastbar. Prinzipiell ginge es sogar, die Prügelstrafe in Gefängnissen einzuführen, solange es nur würdevolle Prügel sind.
Skeptiker hat geschrieben:(13 Feb 2018, 22:26)
Schön, dann sind die Befürworter der Todesstrafe also die wahren Humanisten. Cool, so hatte ich das noch garnicht gesehen.
Im Vergleich zum Siechtum im Alter - ja, das sind sie. Tiere darf man einschläfern, aktive Sterbehilfe ist verboten. Und für Verbrecher in Sicherheitsverwahrung, die Leib und Leben geschädigt haben, kann das auch gerne so bleiben.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

Wutbürger hat geschrieben:(13 Feb 2018, 22:25)

Dir unterstelle ich aber auch keinen Trieb zum Vergewaltigen und Morden. Insofern, wie denkt so einer...?!
Das weiß ich gottseidank nicht. :)

Ich versuche nur, dich ein wenig davon abzubringen, dass Knast ein Hotelaufenthalt sei. Ein normales Leben ist für sehr lange Zeit oder für immer vorbei. Das, was wir als ein normales, schönes, lebenswertes Leben so ansehen mit unseren Freiheiten. Aber lass uns doch nicht mit ihnen auf einer Stufe stehen. Die Abscheu und die harte Strafe ist für den Mord, dann lass uns doch nicht zu Mördern werden. :)
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Skull »

H2O hat geschrieben:(13 Feb 2018, 22:30)

So etwas läßt mich nicht los, wenn hier in warmer Stube über elementare Menschenrechte
eines Verbrechers philosophiert wird. Ich bin froh, daß ich solche Verantwortung
für Verbrecher nicht persönlich tragen muß!
Da ist übrigens MEIN persönlicher Grund Nr. 2 ... GEGEN die Todesstrafe.

Solche Fragen (Verantwortung) möchte ich nicht treffen.
ICH möchte und könnte nicht über das Leben eines Menschen entscheiden.
Eben auch nicht über das Leben eines Verbrechers.
ICH fühle mich dazu nicht berufen.

mfg
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Wutbürger »

Provokateur hat geschrieben:(13 Feb 2018, 22:27)

Der findet den Freiheitsentzug natürlich total super.

Wahrscheinlich nicht.
Er kostet dann nur immens viel.
Breivik war mitte 30 als er das Unfassbare tat. Sagen wir er wird 75. Dann würde das (wäre es in D.) den Steuerzahler mehr als 1,5 Millionen kosten.
Wenn ich bedenke, dass er einen meiner Lieben gemeuchelt hätte, müsste ich bei dem perversen Gedanken kotzen, dass er in dieser Zeit mehr Geld verbraucht, als ein Verkäufer in 50 Berufsjahren netto verdient.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

H2O hat geschrieben:(13 Feb 2018, 22:30)

Mir geht bei dieser Diskussion der heimtückische Mord an dem Sohn eines Bankiers in Frankfurt nicht aus dem Sinn... nur um Geld zu erpressen wird ein Kind ermordet, erstickt in seinem Versteck. Und der Mörder bildet sich im Knast fort zum kenntnisreichen Juristen und beschäftigt dann jahrelang die Justiz mit seinen rechtlichen Purzelbäumen. Ich hoffte, daß damit nun Schluß ist!

Aber nein; 2017 hat der Mörder Freilassung zur Bewährung beantragt. Das Spiel mit dem Tod geht also weiter.

Dafür wurde aber der Polizeichef nach scharfer Rüge für angedrohte Mißhandlung des Mörders seines Postens enthoben, obwohl er damit das Leben des Kindes retten wollte. Wie weit diese schwere Dienstverfehlung inzwischen ausgeglichen wurde... keine Ahnung!

So etwas läßt mich nicht los, wenn hier in warmer Stube über elementare Menschenrechte eines Verbrechers philosophiert wird. Ich bin froh, daß ich solche Verantwortung für Verbrecher nicht persönlich tragen muß!
Ja, der Fall ist unfassbar, der Typ ist so kaltblütig. Lebenslang weg und gut ist.

Der Aufschrei über die angedrohten Ohrfeigen war lächerlich und typisch deutsch. Die Folgen für den Daschner waren völlig überzogen. Man hatte wirklich das Gefühl, das Wohl des Kindermörders steht über dem Leben des Kindes. Ich war entsetzt.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von think twice »

Skull hat geschrieben:(13 Feb 2018, 22:34)

Da ist übrigens MEIN persönlicher Grund Nr. 2 GEGEN die Todesstrafe.

Solche Fragen (Verantwortung) möchte ich nicht treffen.
ICH möchte und könnte nicht über das Leben eines Menschen entscheiden.
Eben auch nicht über das Leben eines Verbrechers.
ICH fühle mich dazu nicht berufen.

mfg
Da bin ich mal hundertprozentig bei dir. Das ist genau das, was ich zu dem Thema auch immer sage.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Wutbürger »

Skull hat geschrieben:(13 Feb 2018, 22:34)

Da ist übrigens MEIN persönlicher Grund Nr. 2 ... GEGEN die Todesstrafe.

Solche Fragen (Verantwortung) möchte ich nicht treffen.
ICH möchte und könnte nicht über das Leben eines Menschen entscheiden.
Eben auch nicht über das Leben eines Verbrechers.
ICH fühle mich dazu nicht berufen.

mfg
Ich bin ein emotionaler Mensch. Und sollte mich solch eine Tat einmal persönlich betreffen, macht das Schafott klar. Und zwar für mich. Denn ich würde denjenigen seiner Menschenrechte berauben. Auf üble Weise und ihm zeigen, was er getan hat... Und anschließend geht er mir in den Tod voraus.
Zuletzt geändert von Wutbürger am Di 13. Feb 2018, 22:40, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Skull »

think twice hat geschrieben:(13 Feb 2018, 22:36)

Da bin ich mal hundertprozentig bei dir. Das ist genau das, was ich zu dem Thema auch immer sage.
Ich denke, bei diesem Thema (Todesstrafe) sind WIR uns ...grundsätzlich einig.
Und bei manchen anderen Themen sicherlich auch.

Auch wenn es Dir schwer falllen mag. :D

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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Skeptiker »

Provokateur hat geschrieben:(13 Feb 2018, 22:30)
Die Freiheit ist aber, anders als die Würde, antastbar. Jedes Grundrecht außer der Würde ist antastbar. Prinzipiell ginge es sogar, die Prügelstrafe in Gefängnissen einzuführen, solange es nur würdevolle Prügel sind.
Du siehst also einen Unterschied in der Würde zwischen Todesstrafe und Freiheitsstrafe? Ich sehe da eher einen Unterschied in der Qualität (im Sinne von Härte). Wieso sollte es gegen die Würde verstoßen, wenn jemand die Behandlung erfährt, die er jemand anderem hat zukommen lassen. Das wirkt eher fair, aber nicht würdelos.
Provokateur hat geschrieben:(13 Feb 2018, 22:30)
Im Vergleich zum Siechtum im Alter - ja, das sind sie. Tiere darf man einschläfern, aktive Sterbehilfe ist verboten. Und für Verbrecher in Sicherheitsverwahrung, die Leib und Leben geschädigt haben, kann das auch gerne so bleiben.
Okay, das Verbot der Todesstrafe ist für Dich also eine Art Gnadenverbot. Schön, also heißt für Dich Lebenslang auch Lebenslang bis zum Tod. Also wenn, dann richtig - oder auch wieder nicht?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

Wutbürger hat geschrieben:(13 Feb 2018, 22:39)

Ich bin ein emotionaler Mensch. Und sollte mich solch eine Tat einmal persönlich betreffen, macht das Schafott klar. Und zwar für mich. Denn ich würde denjenigen seiner Menschenrechte berauben. Auf üble Weise und ihm zeigen, was er getan hat... Und anschließend geht er mir in den tod voraus.
Marianne Bachmeier bekam 7 Jahre. Nix mit Schafott.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von think twice »

Skull hat geschrieben:(13 Feb 2018, 22:39)

Ich denke, bei diesem Thema (Todesstrafe) sind WIR uns ...grundsätzlich einig.
Und bei manchen anderen Themen sicherlich auch.

Auch wenn es Dir schwer falllen mag. :D

mfg
Du wirst erstaunt sein, aber ich denke auch, dass wir noch ein paar mehr Gemeinsamkeiten haben. ;)
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Skull »

Wutbürger hat geschrieben:(13 Feb 2018, 22:39)

Ich bin ein emotionaler Mensch. Und sollte mich solch eine Tat einmal persönlich betreffen,
macht das Schafott klar. Und zwar für mich. Denn ich würde denjenigen seiner Menschenrechte berauben.
Auf üble Weise und ihm zeigen, was er getan hat... Und anschließend geht er mir in den Tod voraus.
Und ich finde es gut, das der Rechtsstaat gegen den Mob in Form von SELBSJUSTIZler
...entschieden und mit aller Härte vorgeht.

Aber ich denke gerade darüber nach, ob ich mich FÜR die Todesstrafe von Mördern,
die Mörder ermorden, nicht doch erwärmen sollte. Besser nicht...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Provokateur »

Skeptiker hat geschrieben:(13 Feb 2018, 22:40)

Du siehst also einen Unterschied in der Würde zwischen Todesstrafe und Freiheitsstrafe? Ich sehe da eher einen Unterschied in der Qualität (im Sinne von Härte). Wieso sollte es gegen die Würde verstoßen, wenn jemand die Behandlung erfährt, die er jemand anderem hat zukommen lassen. Das wirkt eher fair, aber nicht würdelos.
Nein, ein Mörder verfügt über das Leben seines Opfers und entwürdigt es so. Das hat dieser Staat sich aber selbst in der Verfassung (mehrfach) verboten. Damit erhebt sich der Staat auch moralisch über einen Mörder. Er sagt: Du bist und bleibst Mensch, aber: Du wirst bestraft.
Skeptiker hat geschrieben:(13 Feb 2018, 22:40)
Okay, das Verbot der Todesstrafe ist für Dich also eine Art Gnadenverbot. Schön, also heißt für Dich Lebenslang auch Lebenslang bis zum Tod. Also wenn, dann richtig - oder auch wieder nicht?
Prinzipiell: Ja. Ich bin gegen die vorzeitige Entlassung bei Mord.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

Skull hat geschrieben:(13 Feb 2018, 22:44)

Und ich finde es gut, das der Rechtsstaat gegen den Mob in Form von SELBSJUSTIZler
...entschieden und mit aller Härte vorgeht.

Aber ich denke gerade darüber nach, ob ich mich FÜR die Todesstrafe von Mördern,
die Mörder ermorden, nicht doch erwärmen sollte. Besser nicht...
Weil das Töten eines Mörders schlimmer ist als das Töten eines Kindes?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Skeptiker »

H2O hat geschrieben:(13 Feb 2018, 22:30)

Mir geht bei dieser Diskussion der heimtückische Mord an dem Sohn eines Bankiers in Frankfurt nicht aus dem Sinn... nur um Geld zu erpressen wird ein Kind ermordet, erstickt in seinem Versteck. Und der Mörder bildet sich im Knast fort zum kenntnisreichen Juristen und beschäftigt dann jahrelang die Justiz mit seinen rechtlichen Purzelbäumen. Ich hoffte, daß damit nun Schluß ist!

Aber nein; 2017 hat der Mörder Freilassung zur Bewährung beantragt. Das Spiel mit dem Tod geht also weiter.

Dafür wurde aber der Polizeichef nach scharfer Rüge für angedrohte Mißhandlung des Mörders seines Postens enthoben, obwohl er damit das Leben des Kindes retten wollte. Wie weit diese schwere Dienstverfehlung inzwischen ausgeglichen wurde... keine Ahnung!

So etwas läßt mich nicht los, wenn hier in warmer Stube über elementare Menschenrechte eines Verbrechers philosophiert wird. Ich bin froh, daß ich solche Verantwortung für Verbrecher nicht persönlich tragen muß!
Für mich ist der Polizist bis heute ein Held. Er wusste genau, dass es ihm die Karriere kostet, aber er hat die einzige Chance ergriffen die er hatte um das Leben des Kindes zu retten.

Die nachfolgende Debatte um Folter war vorhersehbar, leider auch in ihrer Undifferenziertheit. In der Situation war der Täter schon überführt, es ging nicht mehr darum OB er es war. Es ging nurnoch darum die Information zu bekommen wo das Kind steckt. Da halte ich es für unverhältnisnmäßig rechtstheoretische Fragen derart über das Leben eines Kindes zu stellen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von think twice »

Billie Holiday hat geschrieben:(13 Feb 2018, 22:47)

Weil das Töten eines Mörders schlimmer ist als das Töten eines Kindes?
Die Frage hast du doch mit deinen Eingangsstatements schon ganz vernünftig selbst beantwortet. Lass doch mal deinen Zynismus stecken.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Skull »

Billie Holiday hat geschrieben:(13 Feb 2018, 22:47)

Weil das Töten eines Mörders schlimmer ist als das Töten eines Kindes?
Das war eine ironische Replik. Hätte man verstehen KÖNNEN.

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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

Skull hat geschrieben:(13 Feb 2018, 22:51)

Das war eine ironische Replik. Hätte man verstehen KÖNNEN.

mfg
Ich hab schon verstanden, dass du den Wutbürger provozieren wolltest, indem du den Mord an einem Mörder der Todesstrafe für würdig erachtest, jeden anderen Mord aber nicht.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von H2O »

Billie Holiday hat geschrieben:(13 Feb 2018, 22:36)

Ja, der Fall ist unfassbar, der Typ ist so kaltblütig. Lebenslang weg und gut ist.

Der Aufschrei über die angedrohten Ohrfeigen war lächerlich und typisch deutsch. Die Folgen für den Daschner waren völlig überzogen. Man hatte wirklich das Gefühl, das Wohl des Kindermörders steht über dem Leben des Kindes. Ich war entsetzt.
Ich bin entsetzt, daß unsere Justiz bis hinauf zum Verfassungsgericht sich von diesem Verbrecher in dieser Weise vorführen läßt. Es lohnt sich nach zu lesen, auf welche Mätzchen sich höchste Richter eingelassen haben, bis hin zu ganz erheblichen Schmerzensgeldzahlungen aus der Staatskasse.

Mit etwas "Glück" vor Gericht läuft der Verbrecher demnächst mit geänderter Identität (ja, der Antrag wurde auch schon umgesetzt!) frei durch unsere Straßen. Mal sehen, welche Teufelei ihm dann zum Zeitvertreib einfällt!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Skull »

Billie Holiday hat geschrieben:(13 Feb 2018, 22:53)

Ich hab schon verstanden, dass du den Wutbürger provozieren wolltest,
indem du den Mord an einem Mörder der Todesstrafe für würdig erachtest, jeden anderen Mord aber nicht.
Ersteres JA. Zweiteres war weder ernst, noch sonstwas...gemeint.

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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Todesstrafe ist so oder so nicht durchsetzbar in Deutschland und das ist gut so. Generell aber müssen mehr Gefängnisse gebaut werden so das alle Kriminelle weggesperrt werden können.

Es gibt nun mal so viele Kriminelle wie es Kriminelle gibt und deswegen muss da entstprechend Platz geschaffen werden und nicht die Ausrede gelten ("Die Gefängnisse sind überfüllt")!
=> Es gibt ja auch zu wenige Kindergartenplätze und niemand kommt auf die Idee zu sagen, dass man die Zahl der Kinder reduzieren müsste, sondern es werden Anstrengungen unternommen die Zahl der Kindergartenplätze zu erhöhen!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Wutbürger »

Billie Holiday hat geschrieben:(13 Feb 2018, 22:41)

Marianne Bachmeier bekam 7 Jahre. Nix mit Schafott.

Ich wäre ja so fair, mir dann (nach dem Mord) auch die Strafe zu geben.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

Billie Holiday hat geschrieben:(13 Feb 2018, 21:59)

Diese gegenseitige Selbstbestätigung ist wohl eher Selbstschutz. Die werden eingesperrt und müssen wie ein kleines Kind nach allem fragen. Keine Freiheit, kein spontanes Weggehen, kein Sex, kein Beruf, kein großer Verdienst in der Tasche, keine Verantwortung für eine Familie, kein Aufwachsen sehen von Kindern, kein Elternabend, nichts .... das sind die absoluten Loser und sie wissen das auch.
Wie gesagt, die leben in ihrer eigenen Welt. Neudeutsch kann man das dann Blase nennen. Im Knast haben sie es nur mit Ihresgleichen zu tun und Draussen auch. Wie das heute funktioniert weiss ich nicht. Aber in der DDR war es so, dass so gut wie jede größere Stadt ein oder auch mehrere Kneipen hatte, die Treffpunkte des Millieus waren. Da gingen die dann wieder hin nach der Entlassung, klopften sich gegenseitig auf die Schultern, knüpften neue bzw. erneuerten alte Kontakte und hekten dann irgendwann das nächste Ding aus.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Wutbürger »

Skull hat geschrieben:(13 Feb 2018, 22:44)

Und ich finde es gut, das der Rechtsstaat gegen den Mob in Form von SELBSJUSTIZler
...entschieden und mit aller Härte vorgeht.

Aber ich denke gerade darüber nach, ob ich mich FÜR die Todesstrafe von Mördern,
die Mörder ermorden, nicht doch erwärmen sollte. Besser nicht...
Wie schön, dass es für dich keinen Unterschied macht, ob man einen Kindsvergewaltiger (mit anschließendem Mord) wegbeamt oder denjenigen, der diesen wegputzt.

Immer schön korrekt bleiben, hm...?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

H2O hat geschrieben:(13 Feb 2018, 22:54)

Ich bin entsetzt, daß unsere Justiz bis hinauf zum Verfassungsgericht sich von diesem Verbrecher in dieser Weise vorführen läßt. Es lohnt sich nach zu lesen, auf welche Mätzchen sich höchste Richter eingelassen haben, bis hin zu ganz erheblichen Schmerzensgeldzahlungen aus der Staatskasse.

Mit etwas "Glück" vor Gericht läuft der Verbrecher demnächst mit geänderter Identität (ja, der Antrag wurde auch schon umgesetzt!) frei durch unsere Straßen. Mal sehen, welche Teufelei ihm dann zum Zeitvertreib einfällt!
Ja, es ist unfassbar, welch hohes Ansehen ein verurteilter Kindermörder hat und wieviel Querulantentum ihm zugestanden wird.
Wieder typisch deutsch, aufgrund unserer schrecklichen Geschichte müssen Mörder und Gewaltverbrecher alle mit Samthandschuhen angefasst werden. Die Opfer geraten völlig aus dem Blickwinkel, in diesem Fall die Eltern eines Kindes.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Skull »

Wutbürger hat geschrieben:(13 Feb 2018, 23:03)

Wie schön, dass es für dich keinen Unterschied macht,
ob man einen Kindsvergewaltiger (mit anschließendem Mord) wegbeamt oder denjenigen, der diesen wegputzt.

Immer schön korrekt bleiben, hm...?
JA und NEIN.

Für Dich mag der Rechtsstaat ein Fremdwort sein, für mich nicht.

Und damit beende ICH es mit Dir hier. Macht keinen Sinn für mich. :dead:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

Wutbürger hat geschrieben:(13 Feb 2018, 23:00)

Ich wäre ja so fair, mir dann (nach dem Mord) auch die Strafe zu geben.
In diesem Land wirst du für Selbstjustiz bestraft, verlierst aber nicht dein Leben. ;)
Und wenn das Leben anderer für dich so kostbar ist, warum nicht dein eigenes?
Das ist doch absurd.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

Nur ein paar allgemeine Bemerkungen:

Ich war schon als Teeny gegen die Todesstrafe. Daran kann ich mich erinnern, weil es eine ganz konkrete Situation gab, in der ich meine Meinung dazu äußerte. Ich fand einfach, dass es feige ist, jemanden umzubringen, den man komplett in seiner Hand hat – feige und ehrlos. Und eigentlich ist das bei mir auch weiter das Hauptmotiv. Dazu kommt heute natürlich noch die Gefahr einen Unschuldigen umzubringen und dies nicht wieder rückgängig machen zu können und natürlich meine Auffassung von Menschlichkeit und Humanismus.

Trotzdem ist eine Diskussion über die Todesstrafe, ja sogar eine Wiedereinführung nicht verfassungsfeindlich. Wenn jemand dieser Meinung ist, dann hat er ein Recht dies zu haben und mit den Leuten zu diskutieren, die eine solche Auseinandersetzung annehmen.

Natürlich hat ein direkt Betroffener da seine eigene Meinung. Und ich möchte nicht wissen, wie ich fühlen würde wenn es jemanden in meiner Nähe trifft und wie ich über den Täter denken, was dem Vieh wünschen würde. Aber darum kennt man eben auch den Begriff der „Befangenheit“. Ein Betroffener darf nicht Richter sein und nicht Schöffe. Und das ist gut so.

Strafe dient aber auch dazu, den Opfern Genugtuung zu gewähren und Vergeltung stellvertretend auszuüben. Und da entsteht mit bestimmten „Kuschelurteilen“ wirklich ein Problem. Strafe soll aber in erster Linie abschrecken bzw. Täter dazu bringen, nicht mehr rückfällig zu werden. Und das funktioniert in der Hälfte der Fälle auch.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von H2O »

Billie Holiday hat geschrieben:(13 Feb 2018, 23:03)

Ja, es ist unfassbar, welch hohes Ansehen ein verurteilter Kindermörder hat und wieviel Querulantentum ihm zugestanden wird.
Wieder typisch deutsch, aufgrund unserer schrecklichen Geschichte müssen Mörder und Gewaltverbrecher alle mit Samthandschuhen angefasst werden. Die Opfer geraten völlig aus dem Blickwinkel, in diesem Fall die Eltern eines Kindes.
Da könnte man noch denken, daß den Eltern auf Lebensdauer mit einer besonders harten Strafe auch nicht gedient ist. Aber die heimtückische und aus Geldgier begangene Tat, und der Täter mit dieser Prägung kommt frei... nach so vielen Mätzchen. Unfassbar!
Skeptiker

Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Skeptiker »

Provokateur hat geschrieben:(13 Feb 2018, 22:47)
Nein, ein Mörder verfügt über das Leben seines Opfers und entwürdigt es so. Das hat dieser Staat sich aber selbst in der Verfassung (mehrfach) verboten. Damit erhebt sich der Staat auch moralisch über einen Mörder. Er sagt: Du bist und bleibst Mensch, aber: Du wirst bestraft.
Ich denke da würden wir uns im Kreis drehen. Für mich ist es keine Entwürdigung. Die Grenze dessen was als würdelos empfunden wird scheint mir da individuell unterschiedlich zu sein. Nochmal, nicht nur die Würde ist geschützt, auch die Freiheit.

Wieso erhebt sich der Staat moralisch über den Mörder wenn er auf die Todesstrafe verzichtet (gut ist wer nicht tötet?). Erhebt er sich auch moralisch über einen Kidnapper wenn er auf Gefängnis verzichtet (gut ist wer nicht einsperrt?) ?

Ich sehe das Problem mit den Justizirrtümern als viel gravierender an. Außerdem bin ich der Ansicht, dass, was immer wir tun, wir viel weniger Einfluss auf unsere Handlungen haben als wir es uns denken. Theoretisch kann jeder sich zu jedem Zeitpunkt zu allem frei entscheiden. In der Realität reagieren wir mehr auf die Dinge die uns umgeben. Ich halte die Verantwortung die jeder für sein Leben hat für weit geringer als man glaubt. Was allerdings nichts daran ändert, dass es die Regeln geben muss, weil auch die zu der Realität gehören die unser Leben leiten. Allerdings hat derjenige, der jemanden anderes ermordet, damit auch sein eigenes Leben größtenteils zerstört. Es ist also auch ohne Todesstrafe genug Tragik für den Täter vorhanden.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

H2O hat geschrieben:(13 Feb 2018, 23:13)

Da könnte man noch denken, daß den Eltern auf Lebensdauer mit einer besonders harten Strafe auch nicht gedient ist. Aber die heimtückische und aus Geldgier begangene Tat, und der Täter mit dieser Prägung kommt frei... nach so vielen Mätzchen. Unfassbar!
Ich sehe das völlig anders.

Einen Mörder mit Samthandschuhen anzufassen macht das Kind nämlich auch nicht wieder lebendig. :x

Aber das Signal seitens des Staates, dass dieser anerkennt, was den Eltern angetan wurde, dass er darauf reagiert und den Täter hart bestraft, dürfte den Eltern mehr bringen als ein lachender Mörder, der erleichtert und fröhlich einer milden Strafe entgegenblickt und dann auch noch mit seiner Selbstdarstellung und seinem Querulantentum die Justiz verarschen darf und den Eltern ins Gesicht spucken.

Der Daschner wurde bestraft, der Mörder sonnt sich in seinem Selbstmitleid, unterstützt durch unsere Gesetze.
Zuletzt geändert von Billie Holiday am Di 13. Feb 2018, 23:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Wutbürger »

Skull hat geschrieben:(13 Feb 2018, 23:07)

JA und NEIN.

Für Dich mag der Rechtsstaat ein Fremdwort sein, für mich nicht.

Und damit beende ICH es mit Dir hier. Macht keinen Sinn für mich. :dead:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Provokateur »

Skeptiker hat geschrieben:(13 Feb 2018, 23:16)
Ich denke da würden wir uns im Kreis drehen. Für mich ist es keine Entwürdigung. Die Grenze dessen was als würdelos empfunden wird scheint mir da individuell unterschiedlich zu sein. Nochmal, nicht nur die Würde ist geschützt, auch die Freiheit.
Der Grad des Schutzes ist unterschiedlich: Würde ist unantastbar. Das ist der schärfste Schutzgrad, den wir kennen. Er ist die absolute Schranke; etwas, das nicht durch Gesetze eingeschränkt werden kann. Für alle anderen Grundrechte gilt genau das nicht.
Du kommst an der Würde nicht vorbei.
Und die herrschende juristische Meinung ist: Entwürdigend ist alles, was den Menschen zum Objekt macht.
Skeptiker hat geschrieben:(13 Feb 2018, 23:16)

Wieso erhebt sich der Staat moralisch über den Mörder wenn er auf die Todesstrafe verzichtet (gut ist wer nicht tötet?). Erhebt er sich auch moralisch über einen Kidnapper wenn er auf Gefängnis verzichtet (gut ist wer nicht einsperrt?) ?
Der Staat sperrt als Sanktion ein, basierend auf einem Strafgesetzbuch, welches seine Legitimation in der Verfassung und damit im Sinne des gesamten Volkes findet. Deswegen ergeht jedes Urteil "im Namen des Volkes".
Skeptiker hat geschrieben:(13 Feb 2018, 23:16)
Ich sehe das Problem mit den Justizirrtümern als viel gravierender an. Außerdem bin ich der Ansicht, dass, was immer wir tun, wir viel weniger Einfluss auf unsere Handlungen haben als wir es uns denken. Theoretisch kann jeder sich zu jedem Zeitpunkt zu allem frei entscheiden. In der Realität reagieren wir mehr auf die Dinge die uns umgeben. Ich halte die Verantwortung die jeder für sein Leben hat für weit geringer als man glaubt. Was allerdings nichts daran ändert, dass es die Regeln geben muss, weil auch die zu der Realität gehören die unser Leben leiten. Allerdings hat derjenige, der jemanden anderes ermordet, damit auch sein eigenes Leben größtenteils zerstört. Es ist also auch ohne Todesstrafe genug Tragik für den Täter vorhanden.
Es gibt Leute, die können ohne Emotion töten. Manche davon fängt man in der Armee ein. Andere nicht; und einige töten aus purem Lustgewinn. Die muss man wegsperren; ja, auch ein Leben lang. Nimm Marcel Hesse. Der wird sein Leben lang keine ungefilterte Luft mehr atmen; das völlig zurecht.
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Skeptiker »

Provokateur hat geschrieben:(13 Feb 2018, 23:24)

Der Grad des Schutzes ist unterschiedlich: Würde ist unantastbar. Das ist der schärfste Schutzgrad, den wir kennen. Er ist die absolute Schranke; etwas, das nicht durch Gesetze eingeschränkt werden kann. Für alle anderen Grundrechte gilt genau das nicht.
Du kommst an der Würde nicht vorbei.
Und die herrschende juristische Meinung ist: Entwürdigend ist alles, was den Menschen zum Objekt macht.
Alles verstanden. Ich denke nur wir werden keine einheitliche Meinung darüber finden warum die Todesstrafe grundsätzlich den Menschen zum Objekt macht und die Freiheitsstrafe nicht.

Ich halte das für eine subjektive Einschätzung, eine die stark personen- und kulturabhängig ist. Das mag eine Mehrheit der Menschen hier vielleicht so sehen. Persönlich ist das für mich ein überschätztes Argument, was auch gerne genutzt wird um die Diskussion schnell mal abzuwürgen (hier nun nicht), nach dem Motto: Die Würde des Menschen ist unantastbar, also Klappe halten du Unmensch. Ganz so einfach und eindeutig sehe ich es aber nicht.
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