http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stad ... agd-auf-B6Hannover. Richter Jens Buck sprach den zur Tatzeit 20-jährigen Cenk Ö. wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig. Ö. war mit Tempo 100 durch Tempo-30-Zonen gerast, hatte seinen Renault Clio auf der B 6 zwischen Garbsen und Neustadt am Rübenberge auf 160 beschleunigt. Zeitweise waren ihm zehn Streifenwagen und ein Polizeihubschrauber auf den Fersen. Das Drama ging glimpflich aus, am Ende stoppte Ö. und ließ sich ohne Gegenwehr festnehmen.
Die Hetzjagd beginnt vor einer Sparkassenfiliale in Berenbostel, an einem Julimorgen um 4.40 Uhr. Der junge Mann ist mit einer 23-jährigen Bekannten auf dem Rückweg von einer Spritztour. Ein Streifenwagen rollt vorbei, eigentlich wollen die Beamten das Paar gar nicht kontrollieren. Doch Ö., wegen Delikten wie Diebstahl, Körperverletzung und Geschwindigkeitsübertretungen bereits zehnmal mit dem Gesetz in Konflikt geraten, darf wegen eines einmonatigen Fahrverbots gar nicht am Steuer eines Autos sitzen. Er rast los, reißt eine Umzäunung nieder – und hat die Polizei am Hals.
Die Zeichen der Beamten, anzuhalten, ignoriert der 20-Jährige. Stattdessen schaltet er das Licht aus und gibt Vollgas. Er kurvt durch Berenbostel, schert auf die B 6 ein, rast Richtung Nordwest und überfährt mehrere rote Ampeln. Ein Streifenwagen versucht, ihn auf der zweispurigen Schnellstraße zu überholen, doch Ö. drängt ihn ab, zwingt ihn zu einer Notbremsung. In Neustadt biegt der wildgewordene Fahrer ab, braust durch ein Wohnviertel, kehrt wieder um Richtung Hannover. Weiter geht die Hatz über Frielingen, Osterwald und Stelingen. Zwei Autofahrer auf der B 6 werden zu Vollbremsungen gezwungen, als Ö. bei Rotlicht über eine Kreuzung schießt.
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Cenk Ö., Hauptschüler ohne Berufsausbildung, lebt noch bei der Familie in Garbsen, der Vater ist VW-Arbeiter. Die Bewährung verschafft dem nun 21-Jährigen die Chance, nicht in die Jugendanstalt Hameln einrücken zu müssen. Doch darf er drei Jahre keine neue Straftat begehen, muss 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, einen sechsmonatigen Sozialtrainingskurs besuchen und drei Gespräche mit einem Psychotherapeuten führen.
Richter Buck zeigte sich skeptisch: „Ich fürchte, dass weitere Straftaten nicht auszuschließen sind.“
Wenn also lt. dem Richter keine gute Sozialprognose vorhanden ist, warum dann trotzdem bei dem Vorstrafenregister und dieser Tat noch eine Bewährung?
=> Die Justiz in Deutschland ist nur noch eine Kasperletheaterveranstaltung!