Kriminelle Schutzsuchende sollten die ganze „Härte des Rechtsstaats“ zu spüren bekommen, hört man von Politikern immer wieder. In der Praxis sieht es allerdings meist ganz anders aus.
In Bergisch-Gladbach wurde ein Familienvater am frühen Abend in der Fußgängerzone von einer Gruppe junger Männer, zu denen keine näheren Angaben gemacht werden, angegriffen, zu Boden geschlagen und weiter mit Kopftritten traktiert. Der Mann erlag kurz darauf seinen Verletzungen.
Nun hat ein 18-jähriger „Kölner“ die „Tat eingeräumt. Seine Angaben decken sich mit den ersten Ergebnissen der Obduktion des Toten“, wird Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer von Kölner Stadtanzeiger zitiert. Nach der Vernehmung ist der Täter wieder auf freien Fuß gesetzt worden.
Die hanebüchene Begründung des Oberstaatsanwalts: „Der Tatverdacht der Körperverletzung mit Todesfolge rechtfertigt keine Untersuchungshaft. Vor allem vor dem Hintergrund, dass der 18-Jährige einen festen Wohnsitz bei seiner Mutter hat und nicht vorbestraft ist.“
– Quelle:
http://www.ksta.de/28355486 ©2017
Der Familie, die gerade ihren Vater wegen einer verweigerten Zigarette verloren hat, muss das wie ein Schlag ins Gesicht vorkommen. Fast noch schlimmer ist, wie mit dem Getöteten umgegangen wird. Der Mann sei betrunken gewesen. Das klingt wie: selber schuld. Wäre er nicht alkoholisiert gewesen, wäre er nicht so gefallen, dass er sich selbst tödlich verletzte. Die paar Tritte gegen den Kopf, mit denen der bereits am Boden Liegende noch traktiert wurde, seien nicht tödlich gewesen, wird das Obduktions-Gutachten zitiert.
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Wie anders agiert wird, wenn es sich um eine vermeintlich rechtsradikale Tat handelt, zeigt ein Fall, der sich vor elf Jahren in Potsdam zugetragen hat. Auch hier war ein Familienvater, ebenfalls betrunken, zusammengeschlagen worden und lag wochenlang im Koma. Nur war der Mann Deutsch-Äthiopier, was der Medienöffentlichkeit zur Gewissheit machte, dass es sich um eine rassistische Gewalttat in „Nazi-Potsdam“ handeln müsse.
Sehr schnell wurde auch ein angeblicher Täter festgenommen und nach Karlsruhe geflogen, weil die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernahm wegen „Beeinträchtigung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland“. Monatelang wurde der Mann in Untersuchungshaft gehalten und schließlich angeklagt, obwohl der von der Soko „Charlottenhof“ eingeschaltete Vernehmer der Mordkommission, der schon dem Hintze-Entführer Sergej Serow Details entlockt hatte, zur Überzeugung gelangte, dass der Beschuldigte nicht der Täter war.
Am Ende stellte sich heraus, dass es einen Handymitschnitt gab, aus dem hervorging, dass der Deutsch-Ätihopier den Streit angefangen hatte und die andere Stimme nicht die des Beschuldigten war. Justitia ist in Deutschland längst nicht mehr blind, sondern einäugig.
Ein Rechtsstaat, der sich dem Verdacht aussetzt, nachsichtig gegenüber einer bestimmten Tätergruppe zu sein, verdient diesen Namen nicht mehr. Medien, die sich despektierlich über Opfer von Tötungsdelikten äußern, dürfen sich über die Verachtung, die man ihnen entgegenbringt, nicht wundern.