Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

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Dampflok94
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dampflok94 »

becksham hat geschrieben:(03 Aug 2017, 15:29)

Na das nenne ich mal Kuscheljustiz. Die lassen die Mutter/Tante schwerkrank und verletzt in der Wohnung liegen, so dass sie anschließend verstirbt, leben von ihrer Rente und bekommen 1.500 bzw. 1.350 € Geldstrafe.

http://www.maz-online.de/Lokales/Oberha ... chlaessigt
Was ist denn daran Kuscheljustiz? Bei unterlassener Hilfeleistung ist ein Jahr Maximum. Wenn die beiden nicht vorbestraft waren, und davon ist in dem Artikel ja keine rede, dann sind 100 bzw. 90 Tagessätze nicht wenig.
Richter haben sich nun mal an Recht und Gesetz zu halten und nich an irgendein gesundes Volksempfinden.
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Boracay
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Boracay »

Dampflok94 hat geschrieben:(03 Aug 2017, 18:49)

Was ist denn daran Kuscheljustiz? Bei unterlassener Hilfeleistung ist ein Jahr Maximum. Wenn die beiden nicht vorbestraft waren, und davon ist in dem Artikel ja keine rede, dann sind 100 bzw. 90 Tagessätze nicht wenig.
Richter haben sich nun mal an Recht und Gesetz zu halten und nich an irgendein gesundes Volksempfinden.
Ist wohl eher Mord als unterlassene Hilfeleistung. Vorsätzlich, heimtükisch und aus Habgier.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Adam Smith »

Boracay hat geschrieben:(03 Aug 2017, 19:36)

Ist wohl eher Mord als unterlassene Hilfeleistung. Vorsätzlich, heimtükisch und aus Habgier.
So eine Anklage gab es mal. Mann und Tochter haben wochenlang zugeschaut wie die Mutter bzw. Ehefrau verhungert ist. Natürlich gab es eine Vorgeschichte. Einmal so und einmal so. Es hängt davon wie der Richter drauf ist.
Das ist Kapitalismus:

Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
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Dampflok94
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dampflok94 »

Boracay hat geschrieben:(03 Aug 2017, 19:36)

Ist wohl eher Mord als unterlassene Hilfeleistung. Vorsätzlich, heimtükisch und aus Habgier.
Das wird die Staatsanwaltschaft geprüft und verworfen haben. Übrig bliebe eben die unterlassene Hilfeleistung. Die wurde angeklagt und auf ihr basiert das Urteil.

Es mag ja sein, daß man das in diesem Fall für unangemessen hält. Aber wie gesagt, das Gericht ist an Recht und Gesetz gebunden. Und kann sich nicht Strafftatbestände aus den Fingern saugen, um höhere Strafen verhängen zu können.
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firlefanz11
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von firlefanz11 »

Das Landgericht Dessau-Roßlau hat den Vergewaltiger und Mörder einer chinesischen Studentin zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.
Das Gericht sah es ... als erwiesen an, dass die beiden Angeklagten (edit: die andere Angeklagte war die FREUNDIN des Vergewaltigers!) die 25-Jährige in einer leerstehenden Wohnung mehrfach so stark vergewaltigten und misshandelten, dass sie starb. Die schwer entstellte Leiche wurde später im Freien gefunden, sie wies starke Verletzungen auf.
Die Staatsanwaltschaft hatte für ihn auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Damit wäre eine vorzeitige Entlassung erschwert worden. Dem folgte das Gericht nicht.
Also ist ja schon mal gut, das er lebenslänglich bekommen hat aber wie kann das Gericht in so einem Fall NICHT die besondere Schwere der Schuld feststellen?! :eek:
WAS hätten die denn noch alles tun müssen damit das Gericht die feststellt?! :rolleyes:
Am Rande des Wahnsinns stehen keine Geländer!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Boracay »

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/pro ... -1.3625360

Die Justiz ist ein ekelhaftes Korruptes Dreckspack. 500 Vergewaltigungen sind doch eine Kleinigkeit. Und alle machen mit, Staatsanwalt, Richter,..... einfach nur ekelhaft.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von sünnerklaas »

Dampflok94 hat geschrieben:Aber wie gesagt, das Gericht ist an Recht und Gesetz gebunden. Und kann sich nicht Strafftatbestände aus den Fingern saugen, um höhere Strafen verhängen zu können.
Was sollen unrealistische Strafmaße, wenn die Urteile von der nächsthöheren Instanz auf Grund von Rechtswidrigkeit wieder einkassiert werden? Auch wenn manche einige Urteile in D für ungerecht empfinden - D hat im Vergleich zu anderen westlichen Ländern eine ausgesprochen niedrige Kriminalitätsrate.
Und Schadensersatzzahlungen haben Kriminalitätsopfer und deren Hinterbliebenen von einem, der Jahre oder Jahrzehnte im Knast sitzt, auch nicht zu erwarten. Einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen.
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Dampflok94
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dampflok94 »

sünnerklaas hat geschrieben:(12 Aug 2017, 08:57)

Was sollen unrealistische Strafmaße, wenn die Urteile von der nächsthöheren Instanz auf Grund von Rechtswidrigkeit wieder einkassiert werden? Auch wenn manche einige Urteile in D für ungerecht empfinden - D hat im Vergleich zu anderen westlichen Ländern eine ausgesprochen niedrige Kriminalitätsrate.
Manch einer will eines nicht akzeptieren: Recht und Gerechtigkeit waren zwei Paar Schuh, sind es und werden es bleiben. Und dann gibt es da noch die Subjektivität der Gerechtigkeit. Aber das wurde ja alles schon hier im Strang thematisiert.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Boracay »

https://www.welt.de/vermischtes/article ... teilt.html

Vier Jahre Haft für einen Wiederholungstäter der jemand tot prügelt. Der Mittäter bekommt Bewährung.

Die Justiz ist ein ekelhafter Haufen - ein Pack, vom Staatsanwalt bis zum Richter.
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Bielefeld09
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bielefeld09 »

Boracay hat geschrieben:(12 Aug 2017, 08:37)

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/pro ... -1.3625360

Die Justiz ist ein ekelhaftes Korruptes Dreckspack. 500 Vergewaltigungen sind doch eine Kleinigkeit. Und alle machen mit, Staatsanwalt, Richter,..... einfach nur ekelhaft.
Ist dein Beitrag nicht gemeldet worden?
Nicht unsere Justiz ist staatsgefährdend,
nein, du bist es!
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

20-Jähriger bekommt keine Jugendstrafe für sexuelle Nötigung
Acht Monate Jugendstrafe lautete das Urteil des Amtsgerichts Freiburg für einen 20-Jährigen wegen sexueller Nötigung. Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht bekam er nun ein milderes Urteil.
https://www.badische-zeitung.de/freibur ... 31735.html
=> So läuft das hier nun ...
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Bielefeld09
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bielefeld09 »

jack000 hat geschrieben:(03 Sep 2017, 19:34)

https://www.badische-zeitung.de/freibur ... 31735.html
=> So läuft das hier nun ...
Man möchte doch nicht, das der geneigte Leser ein Zeitungsabo eingeht,
um den Artikel in Gänze zu lesen!
Aber für einige ist schon eine Empörung eine Tatsache.
Na gut. :thumbup:
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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McKnee
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von McKnee »

Boracay hat geschrieben:(12 Aug 2017, 08:37)

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/pro ... -1.3625360

Die Justiz ist ein ekelhaftes Korruptes Dreckspack. 500 Vergewaltigungen sind doch eine Kleinigkeit. Und alle machen mit, Staatsanwalt, Richter,..... einfach nur ekelhaft.
Hast du den Artikel gelesen oder nur verlinkt?
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...

.....er wusste es :D
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jack000
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Bielefeld09 hat geschrieben:(03 Sep 2017, 19:50)

Man möchte doch nicht, das der geneigte Leser ein Zeitungsabo eingeht,
um den Artikel in Gänze zu lesen!
Aber für einige ist schon eine Empörung eine Tatsache.
Na gut. :thumbup:
Was ist denn da mit dem Artikel nicht i.O.?
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Pro&Contra »

Bielefeld09 hat geschrieben:(03 Sep 2017, 19:50)

Man möchte doch nicht, das der geneigte Leser ein Zeitungsabo eingeht,
um den Artikel in Gänze zu lesen!
Aber für einige ist schon eine Empörung eine Tatsache.
Na gut. :thumbup:
Also ich habe den Artikel komplett gelesen. Wenn du nicht in der Lage bist dich für 20 kostenlose Artikel im Monat zu registrieren, dann ist das dein Problem.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bielefeld09 »

jack000 hat geschrieben:(03 Sep 2017, 19:51)

Was ist denn da mit dem Artikel nicht i.O.?
Das ein Lesen des ganzen Artikels die E-Mail Adresse des Lesers herausfordert.
Und ich möchte die badische Zeitung eben nicht abonnieren.
Schon gar nicht,
um krude Kuscheljustizstrangtherorien zu widerlegen.
Das stimmt eben nicht an deinem Link. :mad2:
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Pro&Contra »

jack000 hat geschrieben:(03 Sep 2017, 19:34)

https://www.badische-zeitung.de/freibur ... 31735.html
=> So läuft das hier nun ...
Wäre ich sein Arbeitgeber würde ich den Typen achtkantig rauswerfen. Noch ist er in der Probezeit. Noch kann man ihn ohne Probleme los werden. Und als Kollege würde ich mich weigern mit so einem Heckenpenner zusammen zu arbeiten.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Boracay »

Pro&Contra hat geschrieben:(03 Sep 2017, 20:03)

Wäre ich sein Arbeitgeber würde ich den Typen achtkantig rauswerfen. Noch ist er in der Probezeit. Noch kann man ihn ohne Probleme los werden. Und als Kollege würde ich mich weigern mit so einem Heckenpenner zusammen zu arbeiten.
Es ist der Hammer das man nach der Probezeit Straftäter die in Haft wandern nicht kündigen kann.

https://www.welt.de/politik/deutschland ... digen.html

Der Kündigungsschutz ist einfach geisteskrank!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bielefeld09 »

Pro&Contra hat geschrieben:(03 Sep 2017, 20:00)

Also ich habe den Artikel komplett gelesen. Wenn du nicht in der Lage bist dich für 20 kostenlose Artikel im Monat zu registrieren, dann ist das dein Problem.
Ich freue mich für dich,
das du solches lesen kannst.
Und du darfst nun auch 19 weitere Artikel der badischen Zeitung lesen!
Aber ich habe keinen Bock auf Diskussionen hier im Forum,
auf der Grundlage von Werbeartikeln.
Da ist was, wie schwierig dran zu verstehen?
Die Unterstellung einer Kuscheljustiz wird eben nicht wahrer,
durch das einstellen nicht ganz lesbarer Artikel für alle.
Das ist doch einfach, oder?
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Pro&Contra »

Boracay hat geschrieben:(03 Sep 2017, 20:06)

Es ist der Hammer das man nach der Probezeit Straftäter die in Haft wandern nicht kündigen kann.

https://www.welt.de/politik/deutschland ... digen.html

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Dem würde ich das Leben in der Firma unerträglich machen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bielefeld09 »

Pro&Contra hat geschrieben:(03 Sep 2017, 20:12)

Dem würde ich das Leben in der Firma unerträglich machen.
Ach, aber so ein Verhalten stellt nun mal auch widerrechtliches Verhalten da.
Wie sind sie denn drauf? :?:
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Pro&Contra »

Bielefeld09 hat geschrieben:(03 Sep 2017, 20:18)

Ach, aber so ein Verhalten stellt nun mal auch widerrechtliches Verhalten da.
Wie sind sie denn drauf? :?:
Ist mir völlig latte.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Boracay »

Bielefeld09 hat geschrieben:(03 Sep 2017, 20:18)

Ach, aber so ein Verhalten stellt nun mal auch widerrechtliches Verhalten da.
Abpassen nach der Arbeit - der Staat lässt einem hier keine Wahl!
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McKnee
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von McKnee »

Boracay hat geschrieben:(03 Sep 2017, 20:21)

Abpassen nach der Arbeit - der Staat lässt einem hier keine Wahl!

Da spricht pures rechtstaatliches Verständnis ....
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bielefeld09 »

Pro&Contra hat geschrieben:(03 Sep 2017, 20:20)

Ist mir völlig latte.
Ihnen ist der Rechtsstaat egal?
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
Pro&Contra

Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Pro&Contra »

Bielefeld09 hat geschrieben:(03 Sep 2017, 20:29)

Ihnen ist der Rechtsstaat egal?
Nein.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bielefeld09 »

Boracay hat geschrieben:(03 Sep 2017, 20:21)

Abpassen nach der Arbeit - der Staat lässt einem hier keine Wahl!
Ach was, ihnen ist der Rechtsstaat auch egal?
Mir nicht.
Könnte es sein, das sie ein Problem haben?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bielefeld09 »

Pro&Contra hat geschrieben:(03 Sep 2017, 20:30)

Nein.
Ach sie wollen doch handeln.
Auch nebenstaatlich.
So als Nebeninstanz?
Eben abends auf der Strasse.
Das war doch ihr Ding oder habe ich sie falsch verstanden.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Boracay »

Bielefeld09 hat geschrieben:(03 Sep 2017, 20:33)
Ach was, ihnen ist der Rechtsstaat auch egal?
Wir haben in Deutschland keinen Rechtsstaat, ansonsten wären solche Urteile gar nicht möglich.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bielefeld09 »

Boracay hat geschrieben:(03 Sep 2017, 20:53)

Wir haben in Deutschland keinen Rechtsstaat, ansonsten wären solche Urteile gar nicht möglich.
Nee, anders wird ein Schuh draus.
Wir haben einen Rechtsstaat, der Urteile spricht.
Was sie wollen ist die Diktatur der Rächer.
Ich nicht!
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Pro&Contra »

Bielefeld09 hat geschrieben:(03 Sep 2017, 20:37)
oder habe ich sie falsch verstanden.
Ja
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Cobra9
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Cobra9 »

Leute entweder Vergelten oder auch Tätern wieder eine Chance auf ein Leben in der Gesellschaft nach Verbüßen der Strafe gewähren. Ist eine Systematische Frage. Nur wollen wir echt US Verhältnisse ?
Andrij Melnyk nennt Rolf Mützenich den „widerlichsten deutschen Politiker“..wo Er Recht hat...

Genieße den Augenblick, denn der Augenblick ist dein Leben
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Provokateur »

Cobra9 hat geschrieben:(04 Sep 2017, 08:12)

Leute entweder Vergelten oder auch Tätern wieder eine Chance auf ein Leben in der Gesellschaft nach Verbüßen der Strafe gewähren. Ist eine Systematische Frage. Nur wollen wir echt US Verhältnisse ?
Man muss aber auch echt gewichten.
Strafe soll wehtun; sie soll auch andere abschrecken. Bestrafe einen, erziehe tausende.

Klar kann man nach der Strafe mit dem Prozess der Resozialisierung beginnen. Man sollte aber dann verstärkt darauf achten, dass es nicht nur darum geht, "Zeit abzusitzen". Vielleicht führt man ein Resozialisierungsziel ein. "Du kommst hier raus, sobald du deinen Hauptschulabschluss hast."

Das würde auch bedeutet, dass es wirklich Anstrengungen kostet, wieder aus dem Knast zu kommen. Geschenkt gibt es nix. Für hochgebildetet Verbrecher müsste man dann andere Möglichkeiten finden. Habilitieren geht kaum, welcher Doktorvater nimmt schon einen Knacki...
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
twitter.com/Provokateur_Tom
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dampflok94 »

Boracay hat geschrieben:(03 Sep 2017, 20:06)

Es ist der Hammer das man nach der Probezeit Straftäter die in Haft wandern nicht kündigen kann.

https://www.welt.de/politik/deutschland ... digen.html

Der Kündigungsschutz ist einfach geisteskrank!
Wer hier geisteskrank ist, wäre noch festzustellen.

Die Kündigung muß sich selbstverständlich auf etwas beziehen, was sich aus dem Arbeitsverhältnis ergibt. Wäre der Mann z. B. in einem Kindergarten tätig, wäre eine solche Kündigung sicherlich möglich. Wo willst Du sonst die Grenze ziehen? Sollte es bei jedem Eierdieb im Ermessen des Chefs stehen, ob er ihn rausschmeißt oder nicht? Oder nur bei bestimmten Delikten? Oder wie? Oder was?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Praia61 »

Boracay hat geschrieben:(03 Sep 2017, 20:06)

Es ist der Hammer das man nach der Probezeit Straftäter die in Haft wandern nicht kündigen kann.

https://www.welt.de/politik/deutschland ... digen.html

Der Kündigungsschutz ist einfach geisteskrank!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tom Bombadil »

Cobra9 hat geschrieben:(04 Sep 2017, 08:12)

Leute entweder Vergelten oder auch Tätern wieder eine Chance auf ein Leben in der Gesellschaft nach Verbüßen der Strafe gewähren.
Gegen eine Chance ist nichts einzuwenden, aber wenn "Intensivtäter" mit ellenlangem Vorstrafenregister rumlaufen und immer wieder straffällig werden, dann muss auch mal Schluss damit sein. Deswegen muss schon die erste Tat konsequent und zeitlich schnell nach der Tat geahndet werden, da bekommt man dann Zeit zum nachdenken, kann sich weiterbilden, evtl. eine Berufsausbildung machen und muss dann die zweite Chance beim Schopf packen. Wer es danach wieder verkackt, sorry, der hat es dann auch nicht besser verdient.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Zinnamon »

Scheinbar hat keiner den Artikel gelesen, auf den man sich bezieht, inclusive demjenigen, von dem der Link stammt.

(...)Üben Mitarbeiter Druck aus, einen Kollegen zu kündigen, müsse der Arbeitgeber alles tun, um die Beschäftigten von ihrem arbeitsrechtswidrigen Handeln abzubringen.
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Dazu gehöre, dass der Arbeitgeber bei einer Streikdrohung mit Abmahnung, Entgeltkürzung oder Kündigung droht. Denn der Beschäftigte, um den es geht, habe sich ja keiner Verletzung seines Arbeitsvertragsschuldig gemacht, so das BAG. Der Arbeitgeber müsse sich daher schützend vor ihn stellen.

Der Arbeitgeber habe den Mitarbeitern nicht die Rechtswidrigkeit ihrer Drohung und die möglichen Konsequenzen aufgezeigt. Auch habe er nicht ausreichend dargelegt, inwiefern er wirtschaftliche Schäden zu erleiden habe. Auch wenn Mitarbeiter von Drittunternehmen ebenfalls mit Streik gedroht haben, hätte der Arbeitgeber auf deren Vorgesetzte Einfluss nehmen können. Da dies alles unterblieben sei, sei die Kündigung des Mannes unwirksam.


Die flennende Arbeitgeberschaft darf also ihre Tränchen trocknen. Und der einzige, der sich hier nicht an Regeln hielt war der Ag. Kopf hoch!

Ich persönlich, würde dem Straftäter in dieser Situation ohnehin raten, einen kompletten Neuanfang zu wagen, inclusive neuer Arbeitsstelle. Aber woher nehmen und nicht stehlen? Gerade bei der Ausgangslage.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Boracay »

Zinnamon hat geschrieben:(04 Sep 2017, 11:13)

Scheinbar hat keiner den Artikel gelesen, auf den man sich bezieht, inclusive demjenigen, von dem der Link stammt.


[/color][/b]

Die flennende Arbeitgeberschaft darf also ihre Tränchen trocknen. Und der einzige, der sich hier nicht an Regeln hielt war der Ag. Kopf hoch!
Schon geil - nicht nur das das komplett geistesgestörte Kündigungsschutzgesetz einen AG zwingt bei Haftsrafen den Straftätern ihren Arbeitsplatz zu lassen (wie krank ist sowas???), nein, er soll auch noch Mitsrbeiter abmahnen und raus schmeißen die sich weigern mit so einem Dreckschwein zusammen zu arbeiten.

Bist du noch ganz dicht???
Ich persönlich, würde dem Straftäter in dieser Situation ohnehin raten, einen kompletten Neuanfang zu wagen, inclusive neuer Arbeitsstelle.
Ich persönlich würde ihnen raten erst mal keine kleinen Kinder zu vergewaltigen. Ich könnte nicht neben einem Typen im Büro sitzen von dem ich weiß das er ein Kind vergewaltigt hat.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Boracay »

Dampflok94 hat geschrieben:(04 Sep 2017, 09:07)

Wer hier geisteskrank ist, wäre noch festzustellen.

Die Kündigung muß sich selbstverständlich auf etwas beziehen, was sich aus dem Arbeitsverhältnis ergibt. Wäre der Mann z. B. in einem Kindergarten tätig, wäre eine solche Kündigung sicherlich möglich. Wo willst Du sonst die Grenze ziehen? Sollte es bei jedem Eierdieb im Ermessen des Chefs stehen, ob er ihn rausschmeißt oder nicht? Oder nur bei bestimmten Delikten? Oder wie? Oder was?
Erst mal sollte es sowas wie einen Kündigungschutz gar nicht geben, wie in den meisten europäischen Ländern.
Das dieser bei Haftstrafen noch gilt bei denen ein AN schuldhaft der Arbeit fern blieb ist der absolute Hammer. Aber unserm "Rechtstaat" ist ja alles zuzutrauen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bielefeld09 »

Boracay hat geschrieben:(06 Sep 2017, 19:30)

Schon geil - nicht nur das das komplett geistesgestörte Kündigungsschutzgesetz einen AG zwingt bei Haftsrafen den Straftätern ihren Arbeitsplatz zu lassen (wie krank ist sowas???), nein, er soll auch noch Mitsrbeiter abmahnen und raus schmeißen die sich weigern mit so einem Dreckschwein zusammen zu arbeiten.

Bist du noch ganz dicht???



Ich persönlich würde ihnen raten erst mal keine kleinen Kinder zu vergewaltigen. Ich könnte nicht neben einem Typen im Büro sitzen von dem ich weiß das er ein Kind vergewaltigt hat.
Ist das jetzt hier auch zur Weinstube verkommen,
das sich hier User erdreisten,
Menschen als"Dreckschweine" zu bezeichnen
und ungestraft andere User nach ihrer "Dichtigkeit" fragen?
Vielleicht sollte man melden,
aber vielleicht sollte man auch ein inhaltliches Gespräch mit dem Verfasser solcher Zeilen suchen.
Allerdings geht es hier um Kuscheljustizurteile.
Vielleicht finden wir zum Thema zurück. :D
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Kuscheljustiz - Es kommt darauf an wer Täter und Opfer sind:
Kriminelle Schutzsuchende sollten die ganze „Härte des Rechtsstaats“ zu spüren bekommen, hört man von Politikern immer wieder. In der Praxis sieht es allerdings meist ganz anders aus.

In Bergisch-Gladbach wurde ein Familienvater am frühen Abend in der Fußgängerzone von einer Gruppe junger Männer, zu denen keine näheren Angaben gemacht werden, angegriffen, zu Boden geschlagen und weiter mit Kopftritten traktiert. Der Mann erlag kurz darauf seinen Verletzungen.

Nun hat ein 18-jähriger „Kölner“ die „Tat eingeräumt. Seine Angaben decken sich mit den ersten Ergebnissen der Obduktion des Toten“, wird Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer von Kölner Stadtanzeiger zitiert. Nach der Vernehmung ist der Täter wieder auf freien Fuß gesetzt worden.

Die hanebüchene Begründung des Oberstaatsanwalts: „Der Tatverdacht der Körperverletzung mit Todesfolge rechtfertigt keine Untersuchungshaft. Vor allem vor dem Hintergrund, dass der 18-Jährige einen festen Wohnsitz bei seiner Mutter hat und nicht vorbestraft ist.“

– Quelle: http://www.ksta.de/28355486 ©2017

Der Familie, die gerade ihren Vater wegen einer verweigerten Zigarette verloren hat, muss das wie ein Schlag ins Gesicht vorkommen. Fast noch schlimmer ist, wie mit dem Getöteten umgegangen wird. Der Mann sei betrunken gewesen. Das klingt wie: selber schuld. Wäre er nicht alkoholisiert gewesen, wäre er nicht so gefallen, dass er sich selbst tödlich verletzte. Die paar Tritte gegen den Kopf, mit denen der bereits am Boden Liegende noch traktiert wurde, seien nicht tödlich gewesen, wird das Obduktions-Gutachten zitiert.

[...]

Wie anders agiert wird, wenn es sich um eine vermeintlich rechtsradikale Tat handelt, zeigt ein Fall, der sich vor elf Jahren in Potsdam zugetragen hat. Auch hier war ein Familienvater, ebenfalls betrunken, zusammengeschlagen worden und lag wochenlang im Koma. Nur war der Mann Deutsch-Äthiopier, was der Medienöffentlichkeit zur Gewissheit machte, dass es sich um eine rassistische Gewalttat in „Nazi-Potsdam“ handeln müsse.

Sehr schnell wurde auch ein angeblicher Täter festgenommen und nach Karlsruhe geflogen, weil die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernahm wegen „Beeinträchtigung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland“. Monatelang wurde der Mann in Untersuchungshaft gehalten und schließlich angeklagt, obwohl der von der Soko „Charlottenhof“ eingeschaltete Vernehmer der Mordkommission, der schon dem Hintze-Entführer Sergej Serow Details entlockt hatte, zur Überzeugung gelangte, dass der Beschuldigte nicht der Täter war.

Am Ende stellte sich heraus, dass es einen Handymitschnitt gab, aus dem hervorging, dass der Deutsch-Ätihopier den Streit angefangen hatte und die andere Stimme nicht die des Beschuldigten war. Justitia ist in Deutschland längst nicht mehr blind, sondern einäugig.

Ein Rechtsstaat, der sich dem Verdacht aussetzt, nachsichtig gegenüber einer bestimmten Tätergruppe zu sein, verdient diesen Namen nicht mehr. Medien, die sich despektierlich über Opfer von Tötungsdelikten äußern, dürfen sich über die Verachtung, die man ihnen entgegenbringt, nicht wundern.
http://vera-lengsfeld.de/2017/09/06/die ... #more-1680
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dampflok94 »

Boracay hat geschrieben:(06 Sep 2017, 19:53)Erst mal sollte es sowas wie einen Kündigungschutz gar nicht geben, wie in den meisten europäischen Ländern.
Seh ich völlig anders. Ist aber ein anderes Thema.
Das dieser bei Haftstrafen noch gilt bei denen ein AN schuldhaft der Arbeit fern blieb ist der absolute Hammer. Aber unserm "Rechtstaat" ist ja alles zuzutrauen.
Ob er der AG den Mann hätte kündigen können, während dieser im Knast saß, wird in dem Artikel nicht thematisiert. M. E. nach schon, weil er schlicht und ergreifend seinen arbeitsvertraglichen Pflichten nicht nachkommen kann. Es ist jedenfalls offensichtlich nicht dazu gekommen. Vielleicht ging der Arbeitgeber fehlerhafterweise davon aus, der Arbeitsvertrag würde sich von allein erledigen. Dem ist aber halt nicht so. Also hatte der Mann als er als Freigänger aus dem Knast kam einen gültigen Arbeitsvertrag. Und das BAG hat nun schlicht festgestellt, daß eine Kündigung auf diese Art und Weise eben nicht rechtens ist.

Ich habe ja Verständnis für die Kollegen des Mannes. Vielleicht würde ich mich ähnlich verhalten. Das ändert aber nichts daran, daß die sich halt vertragswidrig verhalten. Und deswegen der AG erst mal versuchen muß, sie davon abzubringen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Boracay »

Bielefeld09 hat geschrieben:(06 Sep 2017, 20:02)
Menschen als"Dreckschweine" zu bezeichnen
Das sind keine Menschen sondern Abschaum.

Wenn du einen Familienvater aus dem Leben prügelst (ich könnte heulen wenn ich das "ich liebe dich Papa" Bild auf dem Boden sehe) und dann einfach so wieder frei kommst (jede Wette - dieser ekelhafte Schwein mit Migrationshintergrund wird niemals eine Zelle von innen sehen)

http://rtlnext.rtl.de/cms/bergisch-glad ... 25537.html

Dann bekomm ich einfach nur das Kotzen. Der Staatsanwalt ist zusammen mit dem Schläger ein unmenschlicher Verbrecher und sonst gar nichts.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Boracay »

Dampflok94 hat geschrieben:(07 Sep 2017, 10:42)
Ob er der AG den Mann hätte kündigen können, während dieser im Knast saß, wird in dem Artikel nicht thematisiert. M. E. nach schon, weil er schlicht und ergreifend seinen arbeitsvertraglichen Pflichten nicht nachkommen kann.
Es darf angenommen werden dass der AG das versucht hat, aber eine Haftstrafe ist in Deutschland kein Kündigungsgrund (was für ein ekelhafter und kranker Staat).
Ich habe ja Verständnis für die Kollegen des Mannes. Vielleicht würde ich mich ähnlich verhalten. Das ändert aber nichts daran, daß die sich halt vertragswidrig verhalten. Und deswegen der AG erst mal versuchen muß, sie davon abzubringen.
Da hilft dann nur abpassen nach Dienstschluss.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von becksham »

Boracay hat geschrieben:(07 Sep 2017, 10:53)

Es darf angenommen werden dass der AG das versucht hat, aber eine Haftstrafe ist in Deutschland kein Kündigungsgrund (was für ein ekelhafter und kranker Staat).
...
Eine längere Haftstrafe wohl schon. Ich glaube, bei einer Haftstrafe länger als 2 Jahre darf gekündigt werden.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Boracay »

becksham hat geschrieben:(07 Sep 2017, 11:00)

Eine längere Haftstrafe wohl schon. Ich glaube, bei einer Haftstrafe länger als 2 Jahre darf gekündigt werden.
Sprich bei 4-5 Jahren nicht mit Bewährung und Arbeit als Freigänger...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

Boracay hat geschrieben:(07 Sep 2017, 10:49)

Das sind keine Menschen sondern Abschaum.

Wenn du einen Familienvater aus dem Leben prügelst (ich könnte heulen wenn ich das "ich liebe dich Papa" Bild auf dem Boden sehe) und dann einfach so wieder frei kommst (jede Wette - dieser ekelhafte Schwein mit Migrationshintergrund wird niemals eine Zelle von innen sehen)

http://rtlnext.rtl.de/cms/bergisch-glad ... 25537.html

Dann bekomm ich einfach nur das Kotzen. Der Staatsanwalt ist zusammen mit dem Schläger ein unmenschlicher Verbrecher und sonst gar nichts.
Vergiss es.
Wer keine besondere Regung zeigt, wenn eine bestimmte Gruppe totgeprügelt wird, aber Schnappatmung bekommt bei der Bezeichnung Dreckschwein, die hier passend ist, ist unrettbar verroht. Da ist nicht mehr viel übrig geblieben.
Diesen überaus täterfreundlichen user kann man nicht ernst nehmen.
Aber ich stimme dir zu, dass so manche Urteile besorgniserregend bis ekelhaft sind.
So ein rechter oder deutscher Schläger dürfte sich wohl nicht auf Milde freuen, die ist offensichtlich anderen vorbehalten.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dampflok94 »

becksham hat geschrieben:(07 Sep 2017, 11:00)

Eine längere Haftstrafe wohl schon. Ich glaube, bei einer Haftstrafe länger als 2 Jahre darf gekündigt werden.
So sagt wohl die Rechtsprechung. Empfinde ich auch als relativ lang. Aber Arbeitsrecht ist ja in D in weiten Teilen Richterrecht.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

http://www.mdr.de/thueringen/west-thuer ... e-100.html

Bewährung nach monatelangem Mißbrauch eines zweijährigen Kindes. :thumbup:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Boracay »

Billie Holiday hat geschrieben:(08 Sep 2017, 23:21)

http://www.mdr.de/thueringen/west-thuer ... e-100.html

Bewährung nach monatelangem Mißbrauch eines zweijährigen Kindes. :thumbup:
Das ist schon der Hammer - die bestialischste Tat Deutschlands seit langem und die Beteiligten gehen mit Bewährung heim! Weil sie haben ja "5.000€ gezahlt".

Die Justiz übertrifft sich immer wieder selbst bei ihren verachtenswerten Aktionen.
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