Ja, nee, is klar...! Ist doch alles ein schlechter Scherz (fett u. unterstrichenes)..!!!Schwer bewaffnete Spezialkräfte hatten das eingerüstete Gebäude gestürmt, von dem aus Randalierer die Polizei massiv angegriffen hatten. Unter anderem soll die Gruppe Molotow-Cocktails auf die anrückenden Beamten geworfen haben. Die G20-Einsatzleitung veröffentlichte entsprechende Videoaufnahmen, die aus einem Hubschrauber gemacht wurden. Hamburgs Innensenator Andy Crote bezeichnete den Vorfall als Gipfel der Gewalt bei den G20-Protesten.
Trotz dessen konnte für keine der 13 Personen ein Haftbefehl beantragt worden, wie Gerichtssprecher Kai Wantzen bestätigte. Er begründete dies damit, dass sich aus der Situation der Ingewahrsamnahme heraus keine belastbaren Anhaltspunkte für die Beteiligung an Gewalttaten ergeben hatten.
Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
http://www.bild.de/regional/berlin/proz ... 1543922131Berlin – Fast täglich erlitt die kleine Amie (Name geändert, knapp 5 Jahre alt) Höllenqualen. Der Mann, der sie ihr bereitete: Stiefvater Mamadou G. (37). Und obwohl die Schuld erwiesen ist, bekam der Prügelvater dafür am Dienstag vom Amtsgericht Berlin nur eine Bewährungsstrafe in Höhe von zwei Jahren.
Der 37-Jährige wurde wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen, gefährlicher Körperverletzung und Fürsorgepflichtverletzung verurteilt. Dem Richter versagte bei der Urteilsverkündung fast die Stimme: „Keine leichte Entscheidung. Die Fotos mit den Verletzungen des Kindes kriege ich nicht aus dem Kopf. Dazu die dramatischen psychischen Folgen. Angeklagter, was Sie getan haben, ist ein Verbrechen.“
Doch er wollte bei dem Mädchen, das mit ihrem kleineren Bruder inzwischen in einer Pflegefamilie lebt, die furchtbaren Wunden nicht mehr aufreißen und ihr unbedingt eine Vernehmung vor Gericht ersparen. Auch um den Preis einer milderen Strafe für den Quäler bei einem Geständnis.
Das allerdings, vorgetragen vom Verteidiger, fiel dann mehr als dürftig aus: „Mein Mandant räumt die Vorwürfe umfassend und vorbehaltlos ein.“ Damit gab der Mann aus Gambia zu, dass er Amie mit einem religiösen „Juju“-Ritual immer wieder verprügelt hatte. Angeblich weil sie „rote Dschinn“ in Menschengestalt mit Hörnern“ herbeigerufen hatte.
„Prinz“, so musste die Kleine den Mann, der mit ihrer Mutter nach Rastafari-Tradition verheiratet ist, nennen. Er schlug sie mit Stöcken, Gürteln und sogar mit einem Hammer, übergoss sie nachts im Schlaf mit kaltem Wasser, verbrühte ihr tagsüber die Hände mit kochendem Wasser. Und er drohte, falls sie sich weiterhin Allahs (Anmerkung der Redaktion: Der Mann ist kein Moslem, sondern vermischt verschiedene Religionen) Wünschen verweigere, käme sie in die Hölle, wo sie zerstückelt werden würde.
Was das Mädchen für körperliche Schäden erlitt, berichtete ein Kinderarzt (62): „Die Polizei hatte es zu uns gebracht. Was mir sofort auffiel war, was wir ,gefrorene Aufmerksamkeit‘ nennen. Das Kind war schwer psychisch traumatisiert. Sein Gesicht zeigte keine Mimik, keine Aufmerksamkeit. Nur die Augen bewegten sich.“
Zunächst sei ihm die unvorstellbare Verlausung Amies aufgefallen. „Das Haar bewegte sich ständig, weil die vielen Tierchen auf der Kopfhaut keinen Platz hatten.“ Dann ihr großer Hunger. „Richtig reingehauen“, habe sie. Ungewöhnlich sei auch ihr Verhalten gewesen. „Sie hat sofort jede Frage beantwortet, tonlos, wie ein Automat.“
Amie habe Wunden am ganzen Körper gehabt. „So viele, dass ich sie gar nicht alle notieren konnte.“ Striemen, wahrscheinlich von einem Lineal. Strichförmige, verschorfte Konturen am Oberarm, vielleicht von einer Fesselung mit einer Schnur. Und dann Amies Augen. Der Arzt: „Darin ein Blick voller Hoffnungslosigkeit. So guckt ein Kind, das aufgegeben hat.“
Amies Verfahrensbeistand vom Bezirksamt (43) erinnerte sich: „Es gab kein Spielzeug in der Wohnung.“ „Allah wünsche so was nicht“, habe Ami dazu gesagt. Sie habe auch in einem Koffer schlafen müssen.
Und die Mutter? „Was Prinz macht, muss so sein“, habe sie ihrer Tochter gesagt. Die Mutter soll es allerdings gewesen sein, die am 3. Februar 2015 die Polizei rief. Bei einem „Reinigungsritual“ des Angeklagten hatte sie dann doch Angst um das Kind. Zum Prozess fehlte sie unentschuldigt.
Mamadou G. muss trotz Bewährungsverurteilung zurück ins Gefängnis, wo er bis 2018 eine Drogenstrafe absitzt.
2 Jahre Bewährung für so ein Monster Ebenso stellt sich hier die Frage nach der Mutter, die wahrscheinlich keine Vorurteile hatte. Die gehört ebenso auf die Anklagebank!
Aber die gute Nachricht:
Aber da stellt sich die Frage, wie er sich mehrere Aliasnamen zulegen konnte, bzw. warum der nicht längst abgeschoben wurde.Und danach droht dem 2003 in Deutschland eingereisten, unter mehreren Aliasnamen immer wieder abgelehnten Asylbewerber, die Abschiebung in seine westafrikanische Heimat.
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Die Gewaltenteilung ist in Deutschland in der Praxis nur eingeschränkt vorhanden. Die Justiz besteht ja nicht nur aus Richtern, die unabhängig sein sollen, sondern auch aus den Staatsanwälten, die der Weisungsgebundenheit gegenüber den Justizministern, also der Politik, unterliegen. Häufig bestimmen somit Politiker über die Staatsanwaltschaften, was überhaupt verfolgt wird, und was nicht, und mit welchen Mitteln und mit welchem Aufwand.Alexyessin hat geschrieben:(06 Jul 2017, 20:48)
Wenn du weißt, was Gewaltenteilung bedeutet, dann weißt du auch, das eine Ministerpräsidentin oder ein Innenminster mit der Justiz im Land nichts zu tun hat.
Als wäre das nicht genug, gibt es auch eine seltsame Verschränkung der Laufbahnen in Deutschland zwischen Richtern und Staatsanwälten, die in vielen anderen Ländern völlig undenkbar wäre. Das heißt, ein Richter war vielleicht zuvor als Staatsanwalt tätig, oder wird in Kürze wieder als Staatsanwalt tätig sein. Da will man es sich vielleicht auch nicht mit der Politik durch ein nicht genehmes Urteil verscherzen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Dir fehlt offenbar jede Empathie für den armen Richter, der doch so gelitten hat beim Anblick der Fotos des unwerten Subjektes, Kind genannt.jack000 hat geschrieben:(12 Jul 2017, 10:58)
http://www.bild.de/regional/berlin/proz ... 1543922131
2 Jahre Bewährung für so ein Monster Ebenso stellt sich hier die Frage nach der Mutter, die wahrscheinlich keine Vorurteile hatte. Die gehört ebenso auf die Anklagebank!
Aber die gute Nachricht:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Des ist doch schon wieder postfaktischer Blödsinn, Julian. Nicht das Niveau auf dem ich diskutieren würde.Julian hat geschrieben:(12 Jul 2017, 11:11)
Die Gewaltenteilung ist in Deutschland in der Praxis nur eingeschränkt vorhanden.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Du hast vergessen, meinen Beitrag vollständig zu zitieren, denn da erkläre ich doch, warum ich dieser Meinung bin:Alexyessin hat geschrieben:(12 Jul 2017, 12:52)
Des ist doch schon wieder postfaktischer Blödsinn, Julian. Nicht das Niveau auf dem ich diskutieren würde.
Bestreitest du, dass Staatsanwälte an Weisungen gebunden sind, und zwar nicht nur aus ihrer Behörde, sondern auch an Weisungen von politischen Beamten, beispielsweise Justizministern? Bestreitest du, dass es Verschränkungen zwischen der Karriere von Richtern und Staatsanwälten gibt?Julian hat geschrieben:(12 Jul 2017, 11:11)
Die Gewaltenteilung ist in Deutschland in der Praxis nur eingeschränkt vorhanden. Die Justiz besteht ja nicht nur aus Richtern, die unabhängig sein sollen, sondern auch aus den Staatsanwälten, die der Weisungsgebundenheit gegenüber den Justizministern, also der Politik, unterliegen. Häufig bestimmen somit Politiker über die Staatsanwaltschaften, was überhaupt verfolgt wird, und was nicht, und mit welchen Mitteln und mit welchem Aufwand.
Als wäre das nicht genug, gibt es auch eine seltsame Verschränkung der Laufbahnen in Deutschland zwischen Richtern und Staatsanwälten, die in vielen anderen Ländern völlig undenkbar wäre. Das heißt, ein Richter war vielleicht zuvor als Staatsanwalt tätig, oder wird in Kürze wieder als Staatsanwalt tätig sein. Da will man es sich vielleicht auch nicht mit der Politik durch ein nicht genehmes Urteil verscherzen.
Dazu kommen noch andere Einflüsse der Politik, wie bei der Besetzung hoher Richterämter wie der Verfassungsrichter, und natürlich die Einflussnahme über Indoktrination an Schulen und Universitäten, die eine ganze Generation von Kuschelrichtern hervorgebracht hat.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Heute gab es das Urteil im Prozess gegen einen Flüchtlingsterroristen aus Syrien, der auf Befehl Allahs in Kopenhagen möglichst viele Menschen mit in den Tod reißen wollte. Man muss ja schon froh sein, dass der Flüchtling ins Gefängnis geht, aber ehrlich gesagt, finde ich sechseinhalb Jahre für einen versuchten heimtückischen Massenmord ziemlich milde. Natürlich kam mal wieder das Jugendstrafrecht zur Anwendung. Die Staatsanwaltschaft hatte sogar nur fünf Jahre gefordert.
Und danach kann dieser Verbrecher möglicherweise nicht einmal abgeschoben werden, schließlich droht ihm ja in Syrien als überzeugtem IS-Anhänger Verfolgung. Also wird er wohl hier in Deutschland bleiben; Hauptsache, dem Goldmenschen passiert nichts, auch wenn dann ein paar Deutsche dran glauben müssen.
http://www.schwaebische.de/region_artik ... d,535.htmlEin 21-Jähriger ist vom Landgericht Ravensburg am Mittwoch zu 6 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt worden. Damit blieb das Gericht über der Forderung der Staatsanwaltschaft, die für den 21-jährigen Syrer fünf Jahre Jugendhaft gefordert hatte. Der Mann war Ende 2016 von Biberach aus Richtung Dänemark gereist, im Gepäck unter anderem 17 000 Streichhölzer für den Bau einer Bombe.
[...]
Das Gericht sprach in seiner Urteilsbegründung von der Bereitschaft des Mordes sowie der Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat.
Der Fall sei aus mehrerer Sicht ungewöhnlich: zum Einen wegen dem im Raum stehenden schwersten Verbrechen, welches der Staat kennt - nämlich Mord. Zum Anderen aufgrund der vollständigen Radikalisierung des Angeklagten mit der Ideologie des Islamischen Staates.
Und danach kann dieser Verbrecher möglicherweise nicht einmal abgeschoben werden, schließlich droht ihm ja in Syrien als überzeugtem IS-Anhänger Verfolgung. Also wird er wohl hier in Deutschland bleiben; Hauptsache, dem Goldmenschen passiert nichts, auch wenn dann ein paar Deutsche dran glauben müssen.
Zuletzt geändert von Julian am Mi 12. Jul 2017, 13:51, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Es wäre jetzt an dir, dies zu belegen.Julian hat geschrieben:(12 Jul 2017, 13:36)
Bestreitest du, dass Staatsanwälte an Weisungen gebunden sind, und zwar nicht nur aus ihrer Behörde, sondern auch an Weisungen von politischen Beamten, beispielsweise Justizministern? Bestreitest du, dass es Verschränkungen zwischen der Karriere von Richtern und Staatsanwälten gibt?
Ja, bei Verfassungsrichtern. War aber auch immer schon so gedacht. Das ist wie mit den Generälen, die werden auch politisch vergeben.Julian hat geschrieben:(12 Jul 2017, 13:36)
Dazu kommen noch andere Einflüsse der Politik, wie bei der Besetzung hoher Richterämter wie der Verfassungsrichter,
Postfaktisches Geschwafel, Julian!Julian hat geschrieben:(12 Jul 2017, 13:36)
und natürlich die Einflussnahme über Indoktrination an Schulen und Universitäten, die eine ganze Generation von Kuschelrichtern hervorgebracht hat.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
http://www.sueddeutsche.de/politik/just ... -1.2487163Richter sind, so das Grundgesetz, unabhängig; Staatsanwälte sind es nicht. Im Grundgesetz sind sie gar nicht eigens erwähnt; sie sind Justizbeamte, also weisungsgebunden wie jeder Beamte. Diese Gebundenheit ist im Gerichtsverfassungsgesetz von 1879 ausformuliert. Dort heißt es: "Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen." Der Vorgesetzte des Staatsanwalts ist sein Gruppenleiter, darüber steht der Oberstaatsanwalt, darüber der Leitende Oberstaatsanwalt; der Chef aller Staatsanwälte in seinem Bezirk ist der Generalstaatsanwalt. Der untersteht dem Landesjustizminister.
Das alte Bild von der Staatsanwaltschaft als "Kavallerie der Justiz" beschreibt die Gesetzeslage gar nicht schlecht: Pferde liegen am Zügel, Staatsanwälte auch. Sie sind doppelt weisungsgebunden: extern an die Weisungen des Ministers, intern an die Weisungen des vorgesetzten Staatsanwalts. Gemessen an der Zahl der Verfahren kommen förmliche Weisungen selten vor; aber gerade auf diese Verfahren kommt es an - es sind immer heikle Verfahren wie der Fall Gysi, der Fall Wulff, der Fall Edathy. Vom früheren nordrhein-westfälischen Justizminister Wolfgang Gerhards (SPD) wird die Bemerkung kolportiert, dass die Justizministerien in acht Bundesländern von ihrer Weisungsmacht "exzessiv" Gebrauch machen. Das geschieht selten schriftlich; oft mündlich. Öffentlich (wie im Fall Gysi) werden die Weisungsfälle selten; Staatsanwälte sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
[...]
Berufsverbände der Richter und Staatsanwälte fordern seit Langem ein eigenes Staatsanwaltsgesetz und das Ende des politischen Weisungsrechts. Unterstützung dafür gibt es aus Europa: Der Europarat hat seine Mitglieder aufgefordert, Maßnahmen zu treffen, dass "Staatsanwälte ihre Aufgaben ohne ungerechtfertigte Einmischung erfüllen können".
Laufbahnwechsel zwischen Richtern und Staatsanwälten sind in mehreren Bundesländern üblich. Wie geht man wohl als Richter mit einem Staatsanwalt um, der vor wenigen Wochen noch der Chef war? Oder der der künftige Chef wird?
http://bravors.brandenburg.de/verwaltun ... /laufbahnwLaufbahnwechsel zwischen dem richterlichen und staatsanwaltlichen Dienst
vom 21. März 1994
(JMBl/94, [Nr. 5], S.66)
Im Interesse der Strafrechtspflege ist ein verstärkter Wechsel zwischen dem richterlichen und staatsanwaltlichen Dienst wünschenswert. Hierzu wird im einzelnen folgendes bestimmt:
[...]
https://www.talentrocket.de/karrieremag ... aatsanwaltEin besonderes Verfahren findet in Bayern statt, wo es üblich ist, dass Staatsanwälte und Richter regelmäßig in ihren Berufen wechseln. Gerade dieses Verfahren zeigt: Staatsanwälte und Richter verdienen nicht nur sehr ähnlich, auch sind sie nahezu gleichgestellt!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Interessant.Julian hat geschrieben:(12 Jul 2017, 14:11)
http://www.sueddeutsche.de/politik/just ... -1.2487163
Laufbahnwechsel zwischen Richtern und Staatsanwälten sind in mehreren Bundesländern üblich. Wie geht man wohl als Richter mit einem Staatsanwalt um, der vor wenigen Wochen noch der Chef war? Oder der der künftige Chef wird?
http://bravors.brandenburg.de/verwaltun ... /laufbahnw
https://www.talentrocket.de/karrieremag ... aatsanwalt
Das mit dem Wechsel Richter / Staatsanwalt ist meines Erachtens weniger ein Problem als das Richter auch aktive Parteiarbeit leisten dürfen.
Du kannst natürlich immer mit Druck arbeiten, das ist mit Sicherheit auch in den Justizministerien nicht anders. Die Frage ist aber, und darauf bezog sich ja mein Beitrag an Jack, in wie weit das Rechtsnormenbefreit möglich wäre - vor allem über Landesgrenzen hinweg.
Nichts desto trotz ist deine Aufführung in diesem Bereich richtig.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Man kann nicht soviel essen, wie man kotzen möchte. Wenn dieses Urteil Bestand hat, ist es die Bankrotterklärung dieses Rechtssystems und seiner humanistischen Ansprüche.jack000 hat geschrieben:(12 Jul 2017, 10:58)
http://www.bild.de/regional/berlin/proz ... 1543922131
2 Jahre Bewährung für so ein Monster Ebenso stellt sich hier die Frage nach der Mutter, die wahrscheinlich keine Vorurteile hatte. Die gehört ebenso auf die Anklagebank!
Aber die gute Nachricht:
Aber da stellt sich die Frage, wie er sich mehrere Aliasnamen zulegen konnte, bzw. warum der nicht längst abgeschoben wurde.
Denk ich an D in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht, Heinrich Heine.
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Es kann nicht sein dass so ein ******* als Richter weiter "Recht spricht". Er sollte so leiden müssen wie das Kind. Hoffentlich fasst sich ein Häftling ein Herz und bringt den "Prinz" im Knast um!schelm hat geschrieben:(12 Jul 2017, 16:25)
Man kann nicht soviel essen, wie man kotzen möchte. Wenn dieses Urteil Bestand hat, ist es die Bankrotterklärung dieses Rechtssystems und seiner humanistischen Ansprüche.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Wobei hier der Fall wohl so ist, das es, durch die bereits bestehende Haftstrafe unnötig war, das Kind nochmal zu befragen. Ergo kriegt er seine Haftstrafe verlängert, denn der Bewährungswideruf ist damit automatisch.schelm hat geschrieben:(12 Jul 2017, 16:25)
Man kann nicht soviel essen, wie man kotzen möchte. Wenn dieses Urteil Bestand hat, ist es die Bankrotterklärung dieses Rechtssystems und seiner humanistischen Ansprüche.
Trotzdem meines Erachtens auch viel zu Milde.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Im Artikel steht davon nix, denn bis 2018 hätte er sowieso gesessen wegen anderer Delikte (So verstehe ich das zu mindest).Alexyessin hat geschrieben:(12 Jul 2017, 16:36)
Ergo kriegt er seine Haftstrafe verlängert, denn der Bewährungswideruf ist damit automatisch.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Weil das so Usus ist, Jack. Bewährungswiderruf schimpft sich das.jack000 hat geschrieben:(12 Jul 2017, 16:45)
Im Artikel steht davon nix, denn bis 2018 hätte er sowieso gesessen wegen anderer Delikte (So verstehe ich das zu mindest).
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
es passiert doch öfter daß einer, einmal aus dem gefängnis, sofort nach einem land abgeschoben wird wo noch eine rechnung offensteht.Julian hat geschrieben:(12 Jul 2017, 13:49)
Und danach kann dieser Verbrecher möglicherweise nicht einmal abgeschoben werden, schließlich droht ihm ja in Syrien als überzeugtem IS-Anhänger Verfolgung. Also wird er wohl hier in Deutschland bleiben; Hauptsache, dem Goldmenschen passiert nichts, auch wenn dann ein paar Deutsche dran glauben müssen.
das einzige was man tun muß ist garantien abverlangen über den prozeß und die evt. strafe.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Eher einen sohenannten Rechtsstaat der völlig Maß und Mitte verloren hat. GEZ Rebellen landen schneller hinter Gittern als sie das Ave Maria beten können, ( egal ob ihre Weigerung gerechtfertigt ist oder nicht) während man bei Totrasern oder Schlägern meist nur Geld bzw.Bewährungsstrafen verhängt hat und noch verhängt.
Soviel zum Thema Rechtsstaat,.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Und das bedeutet, dass die Bewährungsstrafe auf die Gesamtstrafe aufgesetzt wird?Alexyessin hat geschrieben:(12 Jul 2017, 16:51)
Weil das so Usus ist, Jack. Bewährungswiderruf schimpft sich das.
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Du kannst ein Kind über Jahre hinweg foltern, aber wehe du hinterziehst Steuern, dann gehst wie Peter Graf 8 Jahre in den Knast.Alpha Centauri hat geschrieben:(12 Jul 2017, 22:39)
Eher einen sohenannten Rechtsstaat der völlig Maß und Mitte verloren hat. GEZ Rebellen landen schneller hinter Gittern als sie das Ave Maria beten können, ( egal ob ihre Weigerung gerechtfertigt ist oder nicht) während man bei Totrasern oder Schlägern meist nur Geld bzw.Bewährungsstrafen verhängt hat und noch verhängt.
So ein kleines Kind hat eben keinen Wert für unseren ekelhaften "Rechtsstaat", bei GEZ, Steuern und falscher Mülltrennung muss so richtig hart durch gegriffen werden.....
Aber wenigstens ist heute keiner da der so ein ekelhaftes, perverses und krankes Urteil noch verteidigt.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Boracay hat geschrieben:(12 Jul 2017, 22:43)
Du kannst ein Kind über Jahre hinweg foltern, aber wehe du hinterziehst Steuern, dann gehst wie Peter Graf 8 Jahre in den Knast.
So ein kleines Kind hat eben keinen Wert für unseren ekelhaften "Rechtsstaat", bei GEZ, Steuern und falscher Mülltrennung muss so richtig hart durch gegriffen werden.....
Aber wenigstens ist heute keiner da der so ein ekelhaftes, perverses und krankes Urteil noch verteidigt.
Und trotzdem stimmen die Verhältnismäßigkeiten nicht mehr in diesen selbsternannten Rechtsstaat nicht mehr.
Dazu kommt die Einflussnahme verschiedenster Akteure ( Unternehmen, Versicherungen,Banken) auf die Verfassung von Gesetzen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Richtig, so ist es zumindest in Bayern.jack000 hat geschrieben:(12 Jul 2017, 22:40)
Und das bedeutet, dass die Bewährungsstrafe auf die Gesamtstrafe aufgesetzt wird?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Und warum macht sich der Richter die Mühe und spricht die Worte "ausgesetzt zur Bewährung" dann überhaupt aus?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Weil das gesagt werden muss.bnd hat geschrieben:(13 Jul 2017, 10:37)
Und warum macht sich der Richter die Mühe und spricht die Worte "ausgesetzt zur Bewährung" dann überhaupt aus?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Nein, das muss natürlich nicht gesagt werden, wenn er ihn zu 2 Jahren Haft verurteilt.
Ich hätte allerdings gerne belegt, dass dieser Mensch die 2 Jahre "zur Bewährung" absitzen muss.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
http://www.juraforum.de/forum/t/strafzu ... ruf.53425/bnd hat geschrieben:(13 Jul 2017, 14:30)
Nein, das muss natürlich nicht gesagt werden, wenn er ihn zu 2 Jahren Haft verurteilt.
Ich hätte allerdings gerne belegt, dass dieser Mensch die 2 Jahre "zur Bewährung" absitzen muss.
Da kannst du dich mal einlesen. Wie schon geschrieben, ich kenne das aus Bayern eh so.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Wow, würden bspw Julian oder jack000 dir eine solche "Quelle" - deren Inhalt wenn überhaupt nur marginal zum vorliegenden Fall passt - zum selbst einlesen präsentieren, würdest du direkt mit postfaktisch und Hetze kommen.Alexyessin hat geschrieben:(13 Jul 2017, 14:48)
http://www.juraforum.de/forum/t/strafzu ... ruf.53425/
Da kannst du dich mal einlesen. Wie schon geschrieben, ich kenne das aus Bayern eh so.
Nach meiner kurzen Recherche sieht es eher so aus, dass man nicht automatisch die Bewährung widerruft, sondern erst wenn im Anschluss (!) nochmal etwas vorfällt.
Meine Vermutung: Er sitzt die aktuelle Strafe noch ab, anschließend "verbüßt" er seine Bewährungsstrafe auf freiem Fuß.
Wäre es anders, hätte der Richter nicht die Worte "zur Bewährung" aussprechen müssen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Doch, weil das Teil der Vereinbarung war, ganz einfach.bnd hat geschrieben:(13 Jul 2017, 15:16)
Meine Vermutung: Er sitzt die aktuelle Strafe noch ab, anschließend "verbüßt" er seine Bewährungsstrafe auf freiem Fuß.
Wäre es anders, hätte der Richter nicht die Worte "zur Bewährung" aussprechen müssen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Nochmal von vorne, Alexyessin.
Vielleicht stehe ich ja auch auf dem Schlauch:
Erklärst du mir nach deiner Logik bitte den Unterschied "zur Bewährung" vs "keine Bewährung" im vorliegenden Fall, wenn auch "zur Bewährung" angeblich 1:1 abgesessen werden muss?
Was soll das denn für eine sinnfreie Vereinbarung sein?
Vielleicht stehe ich ja auch auf dem Schlauch:
Erklärst du mir nach deiner Logik bitte den Unterschied "zur Bewährung" vs "keine Bewährung" im vorliegenden Fall, wenn auch "zur Bewährung" angeblich 1:1 abgesessen werden muss?
Was soll das denn für eine sinnfreie Vereinbarung sein?
"Unser Land wird sich ändern, und zwar drastisch. Und ich freue mich drauf!"
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Die Vereinbarung ist im Vorfeld getroffen worden um das Kind vor einer Aussage zu bewahren. Daher ist es auch korrekt, das der Richter dann zur Bewährung sagt.bnd hat geschrieben:(13 Jul 2017, 15:23)
Erklärst du mir nach deiner Logik bitte den Unterschied "zur Bewährung" vs "keine Bewährung" im vorliegenden Fall, wenn auch "zur Bewährung" angeblich 1:1 abgesessen werden muss?
Was soll das denn für eine sinnfreie Vereinbarung sein?
Ich aus Bayern kenne das so, das diese Bewährung aber automatisch ausgesetzt wird, sofern du bereits in Haft bist.
Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin kein Nazi, aber...
Baier is ma ned so - Baier sei is a Lebenseinstellung
Mia glangt das i woas das i kennt wenn i woin dadat
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Er wird die Strafe nicht absitzen.Alexyessin hat geschrieben:(13 Jul 2017, 15:25)
Die Vereinbarung ist im Vorfeld getroffen worden um das Kind vor einer Aussage zu bewahren. Daher ist es auch korrekt, das der Richter dann zur Bewährung sagt.
Ich aus Bayern kenne das so, das diese Bewährung aber automatisch ausgesetzt wird, sofern du bereits in Haft bist.
Noch in diesem Monat soll der Mann, dessen Stieftochter Kyra und dessen knapp dreijähriger leiblicher Sohn in eine Pflegefamilie gegeben wurden, nach Gambia abgeschoben werden.
Klick
Hat auch eine gewisse Logik. Die Absprache war eben Bewährung gegen Geständnis. Das würde keiner mehr machen, wenn das hinterher widerrufen würde.
Leute kauft mehr Dampflokomotiven!!!
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
http://www.t-online.de/unterhaltung/tv/ ... el-g-.html
Sarah H. starb im Sommer 2016. Sie wurde von ihrem Lebensgefährten Axel G. zu Tode gefoltert. Der 51-Jährige wurde jetzt zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Na immerhin Einsicht:Marmelada hat geschrieben:(14 Jul 2017, 17:34)
http://www.t-online.de/unterhaltung/tv/ ... el-g-.html
Na wenn das der einzige Fehler warIn seinem letzten Wort erklärte er aber, es sei ein Fehler gewesen, damals nicht den Notarzt geholt zu haben.
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Manchmal merktst du auch nicht,jack000 hat geschrieben:(14 Jul 2017, 17:55)
Na immerhin Einsicht:
Na wenn das der einzige Fehler war
wie absurd deine Texte klingen?
Mehr Strafe bringt eben nichts!
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Du kannst ein gesprochen Urteil, dem ja die Absprache zu Grunde liegt, nicht mit einem Widerruf deines Geständnisses kippen. Die mögliche Revision wäre doch dann ein Schuss ins Knie.Dampflok94 hat geschrieben:(14 Jul 2017, 12:05)
Er wird die Strafe nicht absitzen.
Klick
Hat auch eine gewisse Logik. Die Absprache war eben Bewährung gegen Geständnis. Das würde keiner mehr machen, wenn das hinterher widerrufen würde.
Entscheidend in solchen Dingen ist, dass die Ermittlungsorgane gegen die Typen zu "sanft" vorgehen, als ob die nicht in der Lage wären, solche Typen mit entsprechenden Verhörverfahren ( legal) zu entlarven.
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Und was bringt in diesem Fall weniger Strafe?Bielefeld09 hat geschrieben:(14 Jul 2017, 20:02)
Manchmal merktst du auch nicht,
wie absurd deine Texte klingen?
Mehr Strafe bringt eben nichts!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Was bringt denn mehr Strafe ?
Aber schön, das du dein Avatar geändert hast,
das neue ist aber auch nicht besser!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Abschreckung, diejenigen Ländern mit den geringsten Kriminalitätsquoten auf der Welt beweisen das.
Ich vermute mal die US-Flagge stört dich, aber die war nicht das Motiv für den Avatar ... und der vorherige Avatar war ok, ... oder magst den Mann auf dem vorherigen Avatar nicht?Aber schön, das du dein Avatar geändert hast,
das neue ist aber auch nicht besser!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Ich glaube, du willst nicht mehr diskutieren.jack000 hat geschrieben:(14 Jul 2017, 20:31)
Abschreckung, diejenigen Ländern mit den geringsten Kriminalitätsquoten auf der Welt beweisen das.
Ich vermute mal die US-Flagge stört dich, aber die war nicht das Motiv für den Avatar ... und der vorherige Avatar war ok, ... oder magst den Mann auf dem vorherigen Avatar nicht?
Nur mal zum Strafsystem:
Der IS stellt alles unter Strafe und muss trotzdem töten!
Nicht genug abgeschreckt oder sollte die Todesstrafe noch weiter erhöht werden?
Die USA verhängen für mehrere Taten einmal die Todestrafe und anschließend mehrfach lebenslänglich.
Ist das so in deinem Sinne?
Nebenbei, warum im Avatar ein Totenkopf?
Du gehörst doch einer zivilisierten Gesellschaft an, oder?
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Wenn das mein Ziel wäre würde ich gar nicht erst auf deine Beiträge antworten. Meine Antwort war sachlich und konkret!
Die USA habe ich hier nie als Vorbild gepriesen, sondern hochentwickelte Länder die eine geringe Kriminalitätsrate haben. Der IS steht daher gar nicht erst zur Diskussion! (Keine Ahnung wie du darauf kommst)Nur mal zum Strafsystem:
Der IS stellt alles unter Strafe und muss trotzdem töten!
Nicht genug abgeschreckt oder sollte die Todesstrafe noch weiter erhöht werden?
Die USA verhängen für mehrere Taten einmal die Todestrafe und anschließend mehrfach lebenslänglich.
Ist das so in deinem Sinne?
Der Geschmack was Musik und deren Maskottchen betrifft ist nun mal unterschiedlich aber in keinster weise verwerflich solange es sich nicht um die Musik der Kriminellen handelt ...Nebenbei, warum im Avatar ein Totenkopf?
Du gehörst doch einer zivilisierten Gesellschaft an, oder?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Den IS habe ich an der Stelle erwähnt, wo du meintest, das Strafandrohung gleich Strafverhindernd ist.jack000 hat geschrieben:(14 Jul 2017, 21:35)
Wenn das mein Ziel wäre würde ich gar nicht erst auf deine Beiträge antworten. Meine Antwort war sachlich und konkret!
Die USA habe ich hier nie als Vorbild gepriesen, sondern hochentwickelte Länder die eine geringe Kriminalitätsrate haben. Der IS steht daher gar nicht erst zur Diskussion! (Keine Ahnung wie du darauf kommst)
Der Geschmack was Musik und deren Maskottchen betrifft ist nun mal unterschiedlich aber in keinster weise verwerflich solange es sich nicht um die Musik der Kriminellen handelt ...
Du glaubst doch immer, je höher die Strafe, dest so geringer die Strafälligkeit.
Aber das ist nicht so!
Die Menschen begehen weiterhin Straftaten und du füllst nur die Knäste!
Möchtest du das?
Das ist ja Amerika!
Oder willst du Verhaltensveränderung?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Wieso funktioniert eigentlich aus deiner Sicht das System Singapur obwohl Singapur zu einem großem Teil aus Zuwanderern besteht? Wieso gibt es in Deutschland einen hohen Anteil von Migranten unter den Straffälligen, bzw. den Gefängnisinsassen?Bielefeld09 hat geschrieben:(14 Jul 2017, 21:55)
Den IS habe ich an der Stelle erwähnt, wo du meintest, das Strafandrohung gleich Strafverhindernd ist.
Du glaubst doch immer, je höher die Strafe, dest so geringer die Strafälligkeit.
Aber das ist nicht so!
Die Menschen begehen weiterhin Straftaten und du füllst nur die Knäste!
Möchtest du das?
Das ist ja Amerika!
Oder willst du Verhaltensveränderung?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Da ist nicht Amerika, denn dort gibt es oftmals auch sehr sehr milde Strafen.Bielefeld09 hat geschrieben:(14 Jul 2017, 21:55)
Den IS habe ich an der Stelle erwähnt, wo du meintest, das Strafandrohung gleich Strafverhindernd ist.
Du glaubst doch immer, je höher die Strafe, dest so geringer die Strafälligkeit.
Aber das ist nicht so!
Die Menschen begehen weiterhin Straftaten und du füllst nur die Knäste!
Möchtest du das?
Das ist ja Amerika!
Oder willst du Verhaltensveränderung?
Singapur ist das Vorbild, Kriminalität gibt es überhaupt gar keine.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Weil Singalesen einfach nicht Germanen sind!jack000 hat geschrieben:(14 Jul 2017, 22:11)
Wieso funktioniert eigentlich aus deiner Sicht das System Singapur obwohl Singapur zu einem großem Teil aus Zuwanderern besteht? Wieso gibt es in Deutschland einen hohen Anteil von Migranten unter den Straffälligen, bzw. den Gefängnisinsassen?
Schon mal über deine aggresiven Adern nachgedacht??
Von den Asiaten kannst du was lernen.
Mach mal!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Weil in Singapur Hinz und Kunz wohnen und es ohne Probleme klappt? (Es sei denn es kommen mal deutsche Sprayer vorbei?)
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Da kümmert sich die deutsche Botschaft drum.jack000 hat geschrieben:(14 Jul 2017, 23:19)
Weil in Singapur Hinz und Kunz wohnen und es ohne Probleme klappt? (Es sei denn es kommen mal deutsche Sprayer vorbei?)
Oder sollten sie nach der landesüblichen Strafe behandelt werden?
Schläge und Knast?
Das hättest du gerne?
Das würde deinem Rachegedanken hier auch entsprechen?
Ich frag ja nur.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Strafe hat nicht nur die Funktion der Abschreckung. Sie soll auch den Abscheu der Gesellschaft für das jeweilige Verbrechen zum Ausdruck bringen sowie für Genugtuung bei Opfern oder, im Schlimmsten Fall, deren Angehörigen und Freunden sorgen.Bielefeld09 hat geschrieben:(14 Jul 2017, 20:02)
Manchmal merktst du auch nicht,
wie absurd deine Texte klingen?
Mehr Strafe bringt eben nichts!
"Ich möchte an einem Ort sein, an dem es keine Politik gibt, keine Waffen, keine Religion."
Libanesin Anfang August 2020
Libanesin Anfang August 2020
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Nein, die Sicherheitebehörden von Singapur haben sich darum gekümmert.
Knast ja, Schläge nein! Generell sorgt bereits ersteres dafür das diese Schmierfinken niemals wieder auf die Idee kommen würden nochmal in Singapur Züge zu verunstalten.Oder sollten sie nach der landesüblichen Strafe behandelt werden?
Schläge und Knast?
=> Das und nur das zählt! => Schläge sind da nicht ansatzweise notwendig!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Du willst also do eine andere Rechtsordnung!jack000 hat geschrieben:(14 Jul 2017, 23:56)
Nein, die Sicherheitebehörden von Singapur haben sich darum gekümmert.
Knast ja, Schläge nein! Generell sorgt bereits ersteres dafür das diese Schmierfinken niemals wieder auf die Idee kommen würden nochmal in Singapur Züge zu verunstalten.
=> Das und nur das zählt! => Schläge sind da nicht ansatzweise notwendig!
Dann schreib das doch auch!
Dann bist du eben auch auf der anderen Seite.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Behalte deine wilden Phantasien für dich!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Widersprech mir doch endlich endlich mal inhaltlich!
Nicht eine härtere Strafe hält einen jugendlichen Straftäter von der Tat ab.
Und du willst diese Menschen nur verknasten.
Mehr Knast ist die Lösung für Jack000.
Schon cool und eben einfach! Steht dir!
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