Was ist an einer gerechten Strafe undemokratisch?think twice hat geschrieben:(15 Jul 2017, 15:23)
Hihi, aber von Geflüchteten fordern, sich als aufrechte Demokraten zu verhalten.
Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Keiner? Obdachlose begehen im Winter teilweise mit Absicht Straftaten, um dort hinein zu kommen. Also von keiner kann keine Rede sein.Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(15 Jul 2017, 15:21)
Das finde ich polemisch übertrieben. Wenn die Gefängnisse so lustig sind, warum will dann keiner rein?
Ansonsten will natürlich kaum jemand dort hinein, weil keiner wirklich Lust hat auf Freiheitsentzug. Aber die drohende Strafe ist für viele Menschen auch keine wirkliche Abschreckung. Das heisst niemand meldet sich freiwillig für den Bau, aber falls man doch dort landet, dann ist es für so manch einen auch nicht so schlimm. Natürlich ist Freiheit besser als ein deutsches Gefängnis. Aber ein deutsches Gefängnis ist jetzt nicht wirklich eine Strafe. Dort kann man es schon gut aushalten bis man wieder raus kommt.
Zuletzt geändert von Pro&Contra am Sa 15. Jul 2017, 15:42, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Anscheinend wollen viele rein. Immerhin sind sie überfüllt!Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(15 Jul 2017, 15:21)
Das finde ich polemisch übertrieben. Wenn die Gefängnisse so lustig sind, warum will dann keiner rein?
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Wenn man es nicht aushalten könnte, wäre es ja faktisch das Ende. Davon haben wir nichts.Pro&Contra hat geschrieben:(15 Jul 2017, 15:33)
Aber ein deutsches Gefängnis ist jetzt nicht wirklich eine Strafe. Dort kann man es schon gut aushalten bis man wieder raus kommt.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Aber man kann das Aushalten durchaus ein bisschen erschweren. Ich rede hier nicht von unmenschlichen Bedingungen. Ich rede aber von einer gerechten Strafe.Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(15 Jul 2017, 15:38)
Wenn man es nicht aushalten könnte, wäre es ja faktisch das Ende. Davon haben wir nichts.
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Ob eine Strafe gerecht ist, sollte in einem Rechtsstaat besser keine Rolle spielen.Pro&Contra hat geschrieben:(15 Jul 2017, 15:41)
Aber man kann das Aushalten durchaus ein bisschen erschweren. Ich rede hier nicht von unmenschlichen Bedingungen. Ich rede aber von einer gerechten Strafe.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Jetzt kommen diese ollen Kamellen wieder. Opferverhöhnung ist natürlich wesentlich besser.Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(15 Jul 2017, 15:52)
Ob eine Strafe gerecht ist, sollte in einem Rechtsstaat besser keine Rolle spielen.
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Gewiss nicht. Die Gefängnisse sind nicht für die Opfer da sondern für die Verurteilten. Wir wollen Justiz und Vollzug nicht mit einem Unterhaltungssendung im TV verwechselt wissen, in der irgendwer das Opfer fragt, wen es gern nominieren möchte mit anschließendem Interview. Geschädigte kommen im Strafprozess aus gutem Grund vor allem als Zeugen und sonst nur am Rande vor.Pro&Contra hat geschrieben:(15 Jul 2017, 15:54)
Jetzt kommen diese ollen Kamellen wieder. Opferverhöhnung ist natürlich wesentlich besser.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Unterhaltungssendung? Was soll dieser Quatsch denn jetzt?Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(15 Jul 2017, 15:58)
Gewiss nicht. Die Gefängnisse sind nicht für die Opfer da sondern für die Verurteilten. Wir wollen Justiz und Vollzug nicht mit einem Unterhaltungssendung im TV verwechselt wissen, in der irgendwer das Opfer fragt, wen es gern nominieren möchte mit anschließendem Interview. Geschädigte kommen im Strafprozess aus gutem Grund vor allem als Zeugen und sonst nur am Rande vor.
Wenn ein Vergewaltigungsopfer mitbekommt, dass der Täter nur 2 Jahre ins Kuschelgefängnis muss, dann wird das Opfer verhöhnt. Das ist sicher. Die Strafe muss angemessen sein. Und das ist sie viel zu häufig nicht in Deutschland.
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Das ist deine Meinung. Das Straße entscheidet das Gericht nach Darlegung vieler Fakten wie Tathergang, Alter, Sozialprognose. Hinter diesem Abwägungsprozess müssen Einzelmeinungen zurückstehen.Pro&Contra hat geschrieben:(15 Jul 2017, 16:10)
Unterhaltungssendung? Was soll dieser Quatsch denn jetzt?
Wenn ein Vergewaltigungsopfer mitbekommt, dass der Täter nur 2 Jahre ins Kuschelgefängnis muss, dann wird das Opfer verhöhnt.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Danke, dass du mir erklärst wie die Kuscheljustizurteile zustande kommen. (was mir durchaus schon bekannt war) Das macht sie allerdings nicht besser.Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(15 Jul 2017, 16:13)
Das ist deine Meinung. Das Straße entscheidet das Gericht nach Darlegung vieler Fakten wie Tathergang, Alter, Sozialprognose. Hinter diesem Abwägungsprozess müssen Einzelmeinungen zurückstehen.
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
An dem Verfahren gibt es nichts auszusetzen. Den Rahmen, was muss und was kann, gibt das Gesetz vor. Es ist innerhalb des Rahmens nicht sinnvoll, hoffnungslose Berufsverbrecher und Jugendliche ohne Szenebezug, die Mal was verbotenes gemacht haben, gleichzustellen.Pro&Contra hat geschrieben:(15 Jul 2017, 16:17)
Danke, dass du mir erklärst wie die Kuscheljustizurteile zustande kommen. (was mir durchaus schon bekannt war) Das macht sie allerdings nicht besser.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Eine Vergewaltigung bleibt eine Vergewaltigung. Es gibt keinen Grund dafür ein mildes Strafmass raus zu hauen. Die Mindeststrafe dafür muss 10 Jahre lauten. Wiederholungstäter sollten nie wieder aus dem Gefängnis kommen.Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(15 Jul 2017, 16:23)
An dem Verfahren gibt es nichts auszusetzen. Den Rahmen, was muss und was kann, gibt das Gesetz vor. Es ist innerhalb des Rahmens nicht sinnvoll, hoffnungslose Berufsverbrecher und Jugendliche ohne Szenebezug, die Mal was verbotenes gemacht haben, gleichzustellen.
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Da hast du jetzt selbst ein mildes und ein maximales Strafmaß vorgelegt. In der Wirklichkeit macht das der Gesetzgeber.Pro&Contra hat geschrieben:(15 Jul 2017, 16:27)
Eine Vergewaltigung bleibt eine Vergewaltigung. Es gibt keinen Grund dafür ein mildes Strafmass raus zu hauen. Die Mindeststrafe dafür muss 10 Jahre lauten. Wiederholungstäter sollten nie wieder aus dem Gefängnis kommen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
https://www.morgenpost.de/berlin/articl ... ssung.htmlDen Berliner Sicherheitsbehörden stehen unruhige Zeiten bevor: Nach Informationen der Berliner Morgenpost wird ein als islamistischer Gefährder eingestufter Straftäter in den kommenden Monaten aus der Haft entlassen. Der genaue Zeitpunkt steht noch nicht fest. Laut einem internen Behördenvermerk, den diese Zeitung einsehen konnte, geht der polizeiliche Staatsschutz davon aus, dass der 27-jährige Libanese, der dreieinhalb Jahre wegen schweren Raubes verbüßt hat, "nach der Haftentlassung jede Gelegenheit für einen Anschlag/Angriff auf Ungläubige nutzen will".
Mohamed A. stelle wegen seiner Radikalisierung im Gefängnis und der Fokussierung auf die dschihadistische Ideologie sowie aufgrund seiner gewalttätigen Persönlichkeit "eine Gefahr für die innere Sicherheit in Deutschland und die Personen in seinem Umkreis dar", schreiben die Behörden. Außerdem soll er im Gefängnis etliche andere Gefangene radikalisiert haben. Auslöser für die Prognose der Sicherheitsbehörden war eine Durchsuchung der Zelle des Salafisten im Oktober 2016, bei der ein Handy gefunden wurde. Die Auswertung ergab, dass A. bundesweit Kontakte zu gewaltbereiten Islamisten pflegt. Das Gefängnis und sein Glaube hätten ihn so stark gemacht, dass er auf die großen Aufgaben nach seiner Freilassung vorbereitet sei. Die "Kuffar" ("Ungläubigen") müssten bestraft werden, wo man sie treffe, postete der Libanese. Seine Chats begründeten "die Gefahr der Inspiration von Einzeltätern", schrieben die Fahnder.
Nach dem brisanten Fund leitete die Ermittlungsgruppe "Prison" ein Verfahren wegen der Verabredung zu einem Verbrechen sowie wegen geplanten Mordes ein. Der Fall liegt bei der Bundesanwaltschaft. Die Ankläger prüfen, ob sie die Ermittlungen übernehmen sollen. Derzeit aber scheinen die Beweise nicht dafür auszureichen, den islamistischen Gefährder unter Terrorverdacht länger festzusetzen.
Vor knapp einem Monat vereinbarten die zuständigen Berliner Stellen angesichts der nahenden Entlassung einen umfangreichen Überwachungskatalog für den Salafisten. Sobald Mohamed A. freikäme, solle er eine Fußfessel tragen und dürfe den Stadtteil Marzahn nicht verlassen. Er müsse sich täglich bei der Polizei melden, Tag und Nacht durch Observationskräfte des Landeskriminalamtes überwacht werden.
Er darf weder Telefon noch Computer nutzen
Außerdem dürfe A. weder Smartphones benutzen noch einen öffentlichen Fernsprecher. Computer- und Internetzugang sollen ebenso untersagt sein. Die Maßnahmen sollen dazu dienen, dem Ex-Gefangenen die Möglichkeit zu nehmen, per Messengerdienst konspirativ mit radikalen Glaubensbrüdern zu kommunizieren.
Seine Strafe wegen schweren Raubes hat Mohamed A. abgesessen. Seine für vergangenen Montag vorgesehene Entlassung aus der Justizvollzugsanstalt Tegel konnte die Justiz aber im letzten Moment verhindern. Denn der 27-Jährige hatte bei der Razzia, bei der das Handy beschlagnahmt wurde, in seiner Zelle Vollzugsbeamte angegriffen. Bei dem Gerangel hatte er versucht, einen der drei Kontrolleure in den Oberarm zu beißen. Völlig in Rage beschimpfte er die Beamten als "ungläubige Hurensöhne". Außerdem drohte er: "Ich mache euch fertig, bald komme ich hier raus, dann ficke ich eure Kinder."
Das Berliner Amtsgericht verurteilte A. nach der Attacke am 28. Juni dieses Jahres wegen Beleidigung und versuchter Körperverletzung zu sechs Monaten Haft. Sein Verteidiger hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Nun muss in zweiter Instanz das Berliner Landgericht entscheiden. Bis es so weit ist, bleib Mohamed A. in Untersuchungshaft. Wenn das Landgericht die Verurteilung zu sechs Monaten Haft bestätigt, stellt das für die Berliner Sicherheitsbehörden eine Art Schonfrist dar.
Nach Verbüßung der Haftstrafe kommt der potenzielle Terrorist aber wieder auf freien Fuß. Dann wird sich ein riesiger Überwachungsapparat um Mohamed A. kümmern müssen.
Dilemma im Anti-Terror-Kampf
Die Causa offenbart das Dilemma im Anti-Terror-Kampf. Nicht nur, dass horrende Kosten für die Observation des mutmaßlichen Dschihadisten fällig würden. Auch scheint eine Abschiebung des Libanesen derzeit unmöglich. Denn Mohamed A. verfügt über keinen Pass. Vor diesem Hintergrund reiste eigens eine Abordnung des Bundesinnenministeriums in den Libanon, um Ersatzpapiere zu beschaffen. Die Behörden in seiner Geburtsstadt Sidon aber verwiesen auf ihre Gesetze.
Demnach stellt der Libanon Bürgern keine neuen Ausweise aus, die als Islamisten aufgefallen sind. Ohne Dokumente können die Berliner Behörden Mohamed A. aber nicht in seine Heimat abschieben. Ähnlich war es auch im Fall des Attentäters vom Breitscheidplatz, Anis Amri. Der Asylantrag des Tunesiers war längst abgelehnt. Doch Amri hatte mutmaßlich keine Papiere, und die Ausstellung der für eine Abschiebung nötigen Ersatzdokumente hatte sich bis zum Tag des Anschlags immer wieder verzögert.
Viele Islamisten haben Haftstrafen verbüßt und können nicht abgeschoben werden
Die Überwachung militanter Fundamentalisten stellt die deutsche Terrorabwehr vor kaum lösbare Aufgaben. Inzwischen zählt das Bundeskriminalamt 657 islamistische Gefährder, davon leben mehr als 70 allein in Berlin. Eine Observation dieser gewaltbereiten Szene würde etwa die Möglichkeiten der Behörden an der Spree weit überfordern. Anis Amri etwa wurde zunächst observiert. Ohne die Staatsanwaltschaft zu informieren, stellte die Polizei die Maßnahme aber Mitte Mai vergangenen Jahres ein – weil sie keine unmittelbare Gefahr eines Attentates mehr sah, aber wohl auch aus Kapazitätsgründen. Zur Einschätzung von Gefährdern setzen die Staatsschützer mittlerweile bundesweit auf neue Risikoanalysen.
Auch ein weiterer Fakt bereitet zunehmend Sorgen: Inzwischen haben etliche Islamisten der ersten Generation ihre Haftstrafen verbüßt und können nicht abgeschoben werden. Mohamed Abu D., Ex-Chef der Terrorzelle Al-Tawhid, darf nach seiner Freilassung im Mai 2010 sein Quartier im Kölner Viertel Nippes nur nach Genehmigung des Kölner Ordnungsamtes verlassen. Bisher aber verhielt er sich ruhig. Gerne würde er in seine Heimat Jordanien ausreisen, aber die dortigen Stellen verweigern seine Rückkehr.
Auch die Berliner Behörden haben äußerst schlechte Erfahrungen mit entlassenen Islamisten gemacht. Rafik Y. saß acht Jahre hinter Gittern, weil er hierzulande mit seiner Gruppe 2004 einen Anschlag auf den damaligen irakischen Ministerpräsidenten geplant hatte. Als der Terrorist zehn Jahre später frei kam, bedrohte er Richter, Polizisten und andere Amtsträger. Einer Mitarbeiterin der Ausländerbehörde versprach der Extremist: "Wir werden euch köpfen." Der 41-jährige Eiferer musste nach seiner Entlassung eine Fußfessel tragen. Dennoch attackierte er eine Polizeibeamtin in Spandau mit einem Messer – und wurde dann selbst erschossen.
Vor diesem Hintergrund reagierten LKA und Staatsanwaltschaft Berlin äußerst nervös, als es im Juni um die Frage ging, ein neues Sicherheitsproblem auf die Straße zu lassen. Der Libanese Mohamed A. lud sich nicht nur zig dschihadistische Gräuelvideos herunter. Er soll auch mit Gesinnungsgenossen über Angriffe auf die Ungläubigen diskutiert haben. Am 17. Juli hätte er aus der Haft entlassen werden müssen.
Doch Polizei und Staatsanwaltschaft fanden einen Hebel, um den potenziellen Terroristen noch etwas länger hinter Gittern zu lassen. Dabei kam ihnen der impulsive Charakter von Mohamed A. entgegen. Als Justizvollzugsbeamte seine Zelle kontrollierten und ein illegal eingeschmuggeltes Handy beschlagnahmten, wehrte sich Mohamed A. nach Kräften, biss einem Justizvollzugsbeamten in den Arm und stieß Beschimpfungen aus, die seine islamistische Haltung, aber auch seinen gossenhaften Charakter zum Ausdruck brachten. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen Beleidigung und versuchter Körperverletzung und das Amtsgericht verurteilte A. zu sechs Monaten Haft. Über seine Berufung entscheidet das Landgericht.
Man kann diesen Typen quasi nix. So sind z.B. die Maßnahmen "Computer- und Handyverbot" gar nicht zu kontrollieren
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Der Libanon möchte den nicht zurück haben, weil ein Ortswechsel nichts ändert. Und gemäss Takfirismus können auch Muslime locker Kuffar sein oder werden.jack000 hat geschrieben:(21 Jul 2017, 20:44)
https://www.morgenpost.de/berlin/articl ... ssung.html
Man kann diesen Typen quasi nix. So sind z.B. die Maßnahmen "Computer- und Handyverbot" gar nicht zu kontrollieren
Das ist Kapitalismus:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
„Die Ungläubigen sollen brennen“, so eine Aussage enthält laut dieser Hamburger Kuschelrichterin keinen Hinweis auf islamistisches Gedankengut.
Die Hamburger "Justiz" ein Hort der Inkompetenz!„So viel Freiheit muss sein“, titelte die MOPO aus Solidarität am nächsten Tag und druckte die Karikaturen nach. In der Nacht zum 11. Januar brannte der Keller des Verlagsgebäudes daraufhin lichterloh. Außerdem versuchten zwei der Angeklagten die Max-Brauer-Schule anzuzünden, da Schüler die Mohammed-Karikaturen in den Fenstern aufgehängt hatten.
„Ich weiß noch, wie schockiert ich darüber war, als ich von dem Anschlag erfuhr“, so Meier-Göring. Dennoch kommen die vier Täter zwischen 20 und 22 Jahren glimpflich davon, werden zu Jugendstrafen zwischen einem und zwei Jahren auf Bewährung wegen Brandstiftung und Verstoß gegen das Waffengesetz verurteilt. Einer der Angeklagten kommt mit Arbeitsleistungen davon.
„Sie sind keine Terroristen und haben sich mittlerweile authentisch und glaubhaft von den Taten distanziert“, sagt sie in ihrer Urteilsbegründung. Keinem der Täter sei noch extremistisches und islamistisches Gedankengut mehr nachzuweisen, obwohl sie damals in einem Chat Sätze wie „Die Ungläubigen sollen brennen“ und „Das war wie ein perfekter Mord“ schrieben.
„Ihnen hat natürlich auch die Zeit in die Karten gespielt, hätten wir vor zwei Jahren hier gesessen, wäre das anders ausgegangen“, sagt Meier-Göring. Mittlerweile hätten die Angeklagten alle einen Job gefunden und somit positive Sozialprognosen. Außerdem sei nach zweieinhalb Jahren der damalige Reifezustand der jungen Männer nicht mehr nachzuweisen, demnach gelte das Jugendstrafrecht.
Lediglich zwei der Angeklagten fanden gestern Worte der Reue.
“Most men would rather deny a hard truth than face it.”
(Ser Barristan)
Bitku ne dobiva mač u ruci, već srce u grudima junaka.
(Ser Barristan)
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 56529.htmlAls Schöffe am Jugendgericht
Liebes Opfer, dumm gelaufen
Als Schöffe am Jugendgericht erlebt Sven Böll, wie der Rechtsstaat sich lächerlich macht. Er ist mit Tätern konfrontiert, die die Justiz verhöhnen und milde davonkommen - und mit Opfern, denen kaum einer hilft.
Ein Bezahlartikel aber lohnenswert. Ein Spiegel-Redakteur zeigt sich entsetzt wie Intensivstraftäter immer wieder mit Bewährung davon kommen.
Insgesamt ist die Justiz in Deutschland was das Thema betrifft einfach nur noch eine Lachnummer und als Institution nicht mehr ernst zu nehmen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Wen wunderts wenn sogar der hamburger Justizminister ungestraft Strafvereitelung begeht und die Fahndung nach Amri 12 Stunden lang verschleppt...d'Artagnan hat geschrieben:(23 Jul 2017, 13:44)
„Die Ungläubigen sollen brennen“, so eine Aussage enthält laut dieser Hamburger Kuschelrichterin keinen Hinweis auf islamistisches Gedankengut.
Die Hamburger "Justiz" ein Hort der Inkompetenz!
Zuletzt geändert von firlefanz11 am Mo 24. Jul 2017, 13:22, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Die Hamburger Justiz, ein weiterer Ort für deutsche Rechtsstaatlichkeit.d'Artagnan hat geschrieben:(23 Jul 2017, 13:44)
„Die Ungläubigen sollen brennen“, so eine Aussage enthält laut dieser Hamburger Kuschelrichterin keinen Hinweis auf islamistisches Gedankengut.
Die Hamburger "Justiz" ein Hort der Inkompetenz!
Danke für das gute Beispiel.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Du unterschlägst die Zeitebene. So wird deine Aussage falsch.d'Artagnan hat geschrieben:(23 Jul 2017, 13:44)
„Die Ungläubigen sollen brennen“, so eine Aussage enthält laut dieser Hamburger Kuschelrichterin keinen Hinweis auf islamistisches Gedankengut.
Die Hamburger "Justiz" ein Hort der Inkompetenz!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Manchmal frage ich mich, ob die Richter Nachts noch gut schlafen können oder ob die noch ganz sauber im Kopf sind.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Mit der richtigen Menge Alk o. Gras geht das schon...Pro&Contra hat geschrieben:(24 Jul 2017, 16:16)
Manchmal frage ich mich, ob die Richter Nachts noch gut schlafen können ...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Schön, das ihr beiden euch so gegenseitig bestätigt.firlefanz11 hat geschrieben:(24 Jul 2017, 17:10)
Mit der richtigen Menge Alk o. Gras geht das schon...
Darf ich euch noch weiter unterstützen?
Die Richter und Staatsanwälte kiffen und saufen nicht nur,
sie haben sogar gelegentlich Sex und
die Tage traf ich sogar einen Richter beim Einkauf.
Und der hatte kein Fleisch im Einkaufskorb.
Und ihr wundert euch über rechtsstaatliche Urteile?
Ach was.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
http://www.bild.de/regional/hamburg/ree ... .bild.htmlSt. Pauli – Silvester wütete der Sex-Mob auf der Reeperbahn, Hunderte Anzeigen gingen nach Übergriffen auf Frauen bei der Polizei ein. Jetzt landete ein besonders krasser Fall tatsächlich vor Gericht, endete aber nur mit einer Bewährungsstrafe.
Und die Begründungen, mit denen der überführte Afghane davonkommt, machen sprachlos!
Während Deutschland die Verschärfung des Sexualstrafrechts und „Nein heißt Nein“ feiert, erzeugt das Landgericht Hamburg mit seinem Urteil einen ganz anderen Eindruck.
Zmaray N. (19) hatte die junge Harburgerin (19) am frühen Neujahrsmorgen vom Kiez bis nach Stellingen verfolgt. Dort kam es zu sexuellen Handlungen und viel Gewalt. Eine Anwohnerin findet um 9.10 Uhr die misshandelte Abiturientin alleine hilflos vor, ruft die Polizei.
Die Richterin gestern zum Angeklagten: „Sie hielten der Geschädigten den Mund zu, zogen ihren Slip herunter. Um ihre sexuelle Erregung zu steigern, bissen Sie ihr in Brüste und Rippen. Dann masturbierten Sie.“
Warum kommt der Täter dennoch mit 24 Monaten auf Bewährung davon?
Die Richterin hielt dem afghanischen Flüchtling vieles zugute. Den Mann habe „fasziniert, dass man überall hingehen darf, feiern und trinken kann wie man will und Frauen unverschleiert rumlaufen dürfen“.
Ein fatales Signal!
Der Verteidiger plädierte, dass die Frau es auch gewollt hätte. N. sagte dennoch: „Ich habe einen Fehler gemacht, und es tut mir sehr leid.“
Er ist selbst Vater von zwei Kindern, kann nicht schreiben und lesen. „Ohne Gefängnis kann die Strafe nicht abschreckend wirken“, so der Staatsanwalt. Diese Abschreckung bleibt aus.
Wie war das noch mit "nein heißt nein"?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Erst wird das Opfer missbraucht und dann bekommt es von der Justiz noch einen Tritt in den Hintern.
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Hoffentlich passiert der Richterin oder jemand in ihrer Familie mal ähnliches. Wer so urteilt ist kein Mensch.
Der Täter kann sich aber jeden Monat auf eine Belohnung für seine Art freuen. Üppige Summen Hartz 4, die ohne wenn und aber gezahlt werden.
Der Täter kann sich aber jeden Monat auf eine Belohnung für seine Art freuen. Üppige Summen Hartz 4, die ohne wenn und aber gezahlt werden.
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Das ist nicht meine Liga in Sachen Aussage, sorry.Boracay hat geschrieben:(24 Jul 2017, 21:13)
Hoffentlich passiert der Richterin oder jemand in ihrer Familie mal ähnliches. Wer so urteilt ist kein Mensch.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Fascho Rotze, das sind eure Texte.Boracay hat geschrieben:(24 Jul 2017, 21:13)
Hoffentlich passiert der Richterin oder jemand in ihrer Familie mal ähnliches. Wer so urteilt ist kein Mensch.
Der Täter kann sich aber jeden Monat auf eine Belohnung für seine Art freuen. Üppige Summen Hartz 4, die ohne wenn und aber gezahlt werden.
Aber vorsicht. ihr Nazis seid eben nicht so toll!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Nein...aber hauptsache, die Urteile sind für die Täter toll.Bielefeld09 hat geschrieben:(25 Jul 2017, 01:55)
Fascho Rotze, das sind eure Texte.
Aber vorsicht. ihr Nazis seid eben nicht so toll!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Und nachdenken ist bei dir an erster Stelle!Billie Holiday hat geschrieben:(25 Jul 2017, 01:58)
Nein...aber hauptsache, die Urteile sind für die Täter toll.
Aber es hält eben keine 24 Stunden.
Da kann man eben nichts machen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Bielefeld09 hat geschrieben:(25 Jul 2017, 02:27)
Und nachdenken ist bei dir an erster Stelle!
Aber es hält eben keine 24 Stunden.
Da kann man eben nichts machen.
Worüber denkst du denn so nach?
Wie man Frauen noch mehr demütigt?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Na denn erklär du doch mal,Billie Holiday hat geschrieben:(25 Jul 2017, 02:29)
Worüber denkst du denn so nach?
Wie man Frauen noch mehr demütigt?
was eine Frauenehre rettet.+#
Mehr noch als die Ehre eines Domspatzen?
Möchtest du noch Einzellheiten wissen,
oder ist das auch alles nicht so schlimm?
Deine Moral ist zumindest bedenkenswert,
ich habe sie nur beschrieben!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Das ist eben Nazi Rotz!Boracay hat geschrieben:(24 Jul 2017, 21:13)
Hoffentlich passiert der Richterin oder jemand in ihrer Familie mal ähnliches. Wer so urteilt ist kein Mensch.
Der Täter kann sich aber jeden Monat auf eine Belohnung für seine Art freuen. Üppige Summen Hartz 4, die ohne wenn und aber gezahlt werden.
Es gibt eben keine üppigen Hartz 4 Abkommen.
Deutschland ist eben anders.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Wen interessiert die Ehre von Opfern, dich mit Sicherheit nicht.Bielefeld09 hat geschrieben:(25 Jul 2017, 02:46)
Na denn erklär du doch mal,
was eine Frauenehre rettet.+#
Mehr noch als die Ehre eines Domspatzen?
Möchtest du noch Einzellheiten wissen,
oder ist das auch alles nicht so schlimm?
Deine Moral ist zumindest bedenkenswert,
ich habe sie nur beschrieben!
Was ist an Frauen weniger schützenswert als an Domspatzen? Vermutlich bist du auch in diesen Fällen ganz begeistert von zu erwartenden Bewährungsstrafen.
Wie man Sexualstraftäter mit Bewährung davonkommen lassen kann, ist mir ein Rätsel, aber du wirst mir bestimmt erklären können, wie streng, gerecht und beeindruckend diese Form des Täterstreichelns ist, nicht wahr? Du bist ja moralische Instanz.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Es wird allerhöchste Zeit in Hamburg mal ein paar Richter ihres Amtes zu entheben...jack000 hat geschrieben:(24 Jul 2017, 21:06)
http://www.bild.de/regional/hamburg/ree ... .bild.html
Wie war das noch mit "nein heißt nein"?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Man sollte den linksgruenversifften Gutmenschtraeumern die BILD als morgendliche Pflichtlektüre auferlegen. Damit sie endlich die Realitäten wahrnehmen!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Jedes Urteil dieser Art ist Wasser auf die Mühlen von AfD, NPD etc. ...jack000 hat geschrieben:(24 Jul 2017, 21:06)
Ein fatales Signal!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Du meinst also Bild hätte die Geschichte erfunden?think twice hat geschrieben:(25 Jul 2017, 09:50)
Man sollte den linksgruenversifften Gutmenschtraeumern die BILD als morgendliche Pflichtlektüre auferlegen. Damit sie endlich die Realitäten wahrnehmen!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Natürlich nicht! Sowas würde ich der BILD niemals unterstellen!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Und? Haben sie dich auch schon gekriegt?firlefanz11 hat geschrieben:(25 Jul 2017, 09:51)
Jedes Urteil dieser Art ist Wasser auf die Mühlen von AfD, NPD etc. ...
- firlefanz11
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Und wenn man die gleiche Story in der FAZ oder sonstigen Medien findet was dann? Alles Lügenpresse o. die Story nur ungeprüft übernommen?think twice hat geschrieben:(25 Jul 2017, 09:54)
Natürlich nicht! Sowas würde ich der BILD niemals unterstellen!
- firlefanz11
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Nö. Die sind mir zu konservativ...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Bevor wir uns weiter in die Untiefen gegenseitiger Unterstellungen begeben,Billie Holiday hat geschrieben:(25 Jul 2017, 09:41)
Wen interessiert die Ehre von Opfern, dich mit Sicherheit nicht.
Was ist an Frauen weniger schützenswert als an Domspatzen? Vermutlich bist du auch in diesen Fällen ganz begeistert von zu erwartenden Bewährungsstrafen.
Wie man Sexualstraftäter mit Bewährung davonkommen lassen kann, ist mir ein Rätsel, aber du wirst mir bestimmt erklären können, wie streng, gerecht und beeindruckend diese Form des Täterstreichelns ist, nicht wahr? Du bist ja moralische Instanz.
erkläre dem geneigtem Leser doch mal,
wie du Strafmaß und die Ehre der Opfer miteinanander verknüpft.
Ich frag ja nur um zu verstehen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Auch, wenn ich stark bezweifle, dass du mich verstehen willst und kannst, ich versuche es mal.Bielefeld09 hat geschrieben:(27 Jul 2017, 15:38)
Bevor wir uns weiter in die Untiefen gegenseitiger Unterstellungen begeben,
erkläre dem geneigtem Leser doch mal,
wie du Strafmaß und die Ehre der Opfer miteinanander verknüpft.
Ich frag ja nur um zu verstehen.
Für mich sollte die Strafe schon der Schwere des Verbrechens angepasst sein. Auch wenn keine Strafe ein Verbrechen rückgängig machen kann, sollte sie in meinen Augen sowohl dem Täter als auch dem Opfer signalisieren, dass da ein schweres Verbrechen begangen wurde und der Staat darauf reagiert.
Mit einer empfindlichen Strafe ahndet der Staat eine schreckliche Tat, signalisiert aber auch dem Opfer, dass sein Leid nicht unbeachtet ist, dass der Staat hinter dem Opfer steht und anerkennt, dass zuallererst dem Opfer schlimmes angetan wurde.
Was wurde dem jungen Mädchen signalisiert, welches gruppenvergewaltigt wurde und zum Sterben halbnackt in der Kälte abgelegt wurde? Was signalisiert eine Bewährungsstrafe anderes, als dass ihr Leid wenig wert ist, dass das Wohl der Täter wichtiger ist. Der Staat bzw. die Justiz hat deutlich gemacht, dass das körperliche Wohl, die Unversehrtheit und Unantastbarkeit eines anderen Lebens zurückstehen muß vor dem Wohl der Täter, deren Zukunft man ja nicht verbauen will. Nun, wie mag die Zukunft des Mädchens aussehen.........
Bewährungsstrafe ist ein Witz für versuchten Mord und Vergewaltigung, völlig unverhältnismäßig und äußerst bedenklich.
Was empfindet das Mädchen bei soviel Ignoranz ihres Leids? Was tut die Gewissheit, eine Gruppenvergewaltigung und versuchter Mord ist jetzt nicht soooo schlimm, mit der Seele des Mädchens? Muß ja toll sein fürs Selbstwertgefühl.
Aber hier wurde das Selbstwertgefühl der Täter noch hochgepuscht, sie wurden fröhlich feiernd nach Hause geschickt.
Bis auf einer, der das Pech hat, ein wenig älter zu sein.
Ist nur meine Meinung, mußt du nicht teilen. Komm, ich helfe dir...tief Luft holen und NAZI sagen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Nein, das was du beschrieben hast,Billie Holiday hat geschrieben:(27 Jul 2017, 16:18)
Auch, wenn ich stark bezweifle, dass du mich verstehen willst und kannst, ich versuche es mal.
..............
..............
Ist nur meine Meinung, mußt du nicht teilen. Komm, ich helfe dir...tief Luft holen und NAZI sagen.
verdient Empörung.
Und wir als " Zuschauer " sind auch berechtigt wütend.
Und wenn ich lese, das Angehörige der Täter in lautes Gegröhle für die Täter verfallen sind,
wird mir noch übler.
Nur haben deine und meine Gefühle nichts mit dem urteilenden Rechtsstaat zu tun.
Und der unterscheidet eben in Jugend und Erwachsenenstrafrecht.
Im Jugendstrafrecht steht eben der Erziehungsgedanke im Vordergrund
und im Erwachsenemstrafrecht der Strafgedanke.
Nur welches Strafmaß würde deiner Meinung nach die Ehre des Opfers wiederherstellen?
10 Jahre für alle?
5 Jahre für alle?
Lebenslänglich mit anschließender Sicherheitsverwahrung?
Oder neuere alte Strafandrohungen?
Da wäre Ehre wieder hergestellt?
Wenn wir irgendwas für Opfer verbessern möchten,
dann wäre das doch eine rechtsstaatliche Begleitung für die Opfer staatlicherseits.
Das könnte Ehre wiederherstellen.
Und nein, du bist zu recht empört.
Ich auch.
Aber deswegen ist von uns beiden keiner Nazi.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Mir würden schon ein paar Monate ausreichen als deutliches Signal. Knast soll nämlich nicht so toll sein und ziemlich langweilig.Bielefeld09 hat geschrieben:(27 Jul 2017, 17:27)
Nein, das was du beschrieben hast,
verdient Empörung.
Und wir als " Zuschauer " sind auch berechtigt wütend.
Und wenn ich lese, das Angehörige der Täter in lautes Gegröhle für die Täter verfallen sind,
wird mir noch übler.
Nur haben deine und meine Gefühle nichts mit dem urteilenden Rechtsstaat zu tun.
Und der unterscheidet eben in Jugend und Erwachsenenstrafrecht.
Im Jugendstrafrecht steht eben der Erziehungsgedanke im Vordergrund
und im Erwachsenemstrafrecht der Strafgedanke.
Nur welches Strafmaß würde deiner Meinung nach die Ehre des Opfers wiederherstellen?
10 Jahre für alle?
5 Jahre für alle?
Lebenslänglich mit anschließender Sicherheitsverwahrung?
Oder neuere alte Strafandrohungen?
Da wäre Ehre wieder hergestellt?
Wenn wir irgendwas für Opfer verbessern möchten,
dann wäre das doch eine rechtsstaatliche Begleitung für die Opfer staatlicherseits.
Das könnte Ehre wiederherstellen.
Und nein, du bist zu recht empört.
Ich auch.
Aber deswegen ist von uns beiden keiner Nazi.
Es spricht nichts gegen den Erziehungsgedanken, aber eine Strafe zur Abkühlung und Resozialisierung schließen doch einander nicht aus. Und eine Wiedergutmachung, von der ich selbst nicht weiß, wie die aussehen könnte.
Alles ist besser, als die Täter nach Hause zu schicken. Mir wäre ein Signal für das Opfer wichtig. Jetzt weiß das Mädchen, dass die Täter nach Hause geschickt wurden ohne irgendeine erkennbare Sanktion, ohne das kleinste Zeichen, dass die Justiz anerkennt, was dem Mädchen da eigentlich angetan wurde.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Es gibt ja nicht nur Kuscheljustiz:
Gut das endlich mal richtig gegen diese Schwerverbrecher durchgegriffen wird
http://www.mz-web.de/28071348Dessau - Das Landgericht Dessau hat am Mittwoch einen 78-jährigen Dessauer wegen Ladendiebstahls zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der bislang strafrechtlich unauffällige und gehbehinderte Rentner im Edeka-Center in Dessau-West drei Rasierklingen für sechs Euro hatte mitgehen lassen. Der Angeklagte sitzt im Rollstuhl und hatte bei der Verhandlung am Landgericht keinen Verteidiger an seiner Seite.
[...]
Ein Video belege klar den Diebstahl. Das Urteil umfasst 25 Tagessätze à 40 Euro. Die Tagessätze richten sich nach dem Einkommen. Das Dessauer Gericht bezog bei seiner Berechnung neben den 1.000 Euro Rente auch die 300 Euro Pflegegeld ein.
[...]
In dem Dessauer Fall hat das Folgen: Der 78-Jährige erklärte im Gerichtssaal, das Geld nicht zahlen zu können und wohl ins Gefängnis zu müssen. „Mit meiner Frau, denn die ist meine Pflegerin.“ Die Frau ist 81 Jahre alt.
Gut das endlich mal richtig gegen diese Schwerverbrecher durchgegriffen wird
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Eine Strafe stellt nicht die Ehre eines Opfers wieder her (wir sind doch kein dreckiger Kuhficker Staat indem man das Wort Ehre verwendet), es sorgt dafür dassBielefeld09 hat geschrieben:(27 Jul 2017, 17:27)
Nur welches Strafmaß würde deiner Meinung nach die Ehre des Opfers wiederherstellen?
10 Jahre für alle?
5 Jahre für alle?
Lebenslänglich mit anschließender Sicherheitsverwahrung?
a) Täter während ihrer Haftzeit keine weiteren Straftaten begehen können
b) Sie zeigt dass man eben nicht alles ohne Konsequenz machen kann (in Deutschland kannst du quasi alles machen wenn du kein Geld hast)
c) Sie regen auch die Täter zum Nachdenken kann.
Was wäre angemessen?
5 Jahre für die Jüngeren, 10 Jahre für die Haupttäter. Danach Abschiebung und lebenslanges Einreiseverbot.
Da muss kein Opfer mehr Angst haben die Rache der Sippen zu spüren zu bekommen. Zudem ist die Wahrscheinlichkeit nicht gering dass man nach ein paar eigenen Vergewaltigungen im Knast dann weiß wie sich sowas anfühlt.
Schau mal nach Singapur: Keinerlei Kriminalität. Es existiert keine. Harte Strafen und ein kaum existenter Sozialstaat sorgen für das sicherste Land der Welt.
Hier möchte ich meine Kinder aufwachsen sehen und nicht in Deutschland in dem Straftäter tun und lassen könne was sie wollen.
Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang
Ein angemessenes und richtiges Urteil, das der Rentner wohl als Witz sieht.jack000 hat geschrieben:(27 Jul 2017, 17:40)
Es gibt ja nicht nur Kuscheljustiz:
http://www.mz-web.de/28071348
Gut das endlich mal richtig gegen diese Schwerverbrecher durchgegriffen wird