Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

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McKnee
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von McKnee »

sünnerklaas hat geschrieben:(12 Dec 2018, 11:05)

Gruppenvergewaltiger als Frauenbeschützer - Kannste Dir nicht ausdenken...
Ich kann mir auch schon vorstellen, welche Strategie die Verteidigung da gefahren ist: die Geschichte vom armen-armen Opfer. Solche Typen sitzen gerne als jämmerliches Häuflein Elend auf der Anklagebank und vergießen bittere Tränen und beteuern, das alles so nicht gewollt zu haben, besoffen gewesen zu sein und nie-nie-nie-wieder sowas machen zu wollen. Darauf "Ehrenwort!".
Was solche Presseberichte oft verschweigen, sind die Bewährungsauflagen.
Auch die arrogante Gleichgültigkeit, die sich aus dem Bericht ergibt, wirft Fragen auf. Der Richter ist überzeugt, dass es keine Strafe gibt, die diesen Typen zum Umdenken veranlassen könnte. Er hat - nach meiner Einschätzung - auch noch den harten Max raushängen lassen.

Der Bericht lässt aber offen, zu welchen Verurteilungen es im Detail gekommen ist und ob er jemals eine Haftstrafe verbüßen musste.

Es wird einen Grund für eine erneute Aussetzung zur Bewährung geben. Dazu müsste man aber ins Urteil schauen. Danach kann man sich dann ein Urteil über das Urteil bilden. Hier am Rechner, mti den spärlichen Infomationen und meiner Wut im Bauch, hätte ich ihn zu 3 Jahren Freiheitsstrafe und Kloputzen in einer jüdischen Gemeinde verurteilt. Aber zum Glück werden in unserem Land auf diese Art keine Urteile gesprochen.
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Ammianus
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

Das wir die Begründung für das Urteil nicht kennen, wird immer gern als Argument angeführt. Natürlich ist jedes Urteil begründet und gefällt wird es im Ergebnis eines Prozesses zwischen 2 Parteien und dem Richter wobei alle drei eine juristische Ausbildung haben.

Aber, Urteile werden angefochten, aufgehoben, es wird neu geurteilt und wieder mit einer Begründung. Jura ist keine Mathematik, Richter, Rechts- und Staatsanwälte sind Menschen deren Denken und Entscheidungen von den verschiedensten Einflüssen geleitet wird. Es gibt Richter Gnadenlos, Anwalt Unfähig und den absolut karriereorientierten Staatsanwalt, der genau abwägt, inwieweit seine Strafforderungen auf seine mögliche Zukunft einwirken. Es gibt Leute, die sind nach 10 Jahren Praxis so desinteressiert an ihrem Beruf, dass sie die Sache nur noch durchziehen weil das Geld ganz o.k. ist und sie einen bis ans Lebensende sicheren Job haben. Es gibt unzählige Konstellationen und Varianten.
Das Ergebnis sind begründete Urteile - alle von Menschen gemacht, denen ein oft weiter Ermessenspielraum zur Verfügung steht.
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McKnee
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von McKnee »

Ammianus hat geschrieben:(12 Dec 2018, 16:28)

Das wir die Begründung für das Urteil nicht kennen, wird immer gern als Argument angeführt.
Es wird nicht als Argument angeführt. Es ist DIE wesentliche Diskussionsgrundlage.
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...

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Ammianus
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

McKnee hat geschrieben:(12 Dec 2018, 17:07)

Es wird nicht als Argument angeführt. Es ist DIE wesentliche Diskussionsgrundlage.
Komm mir teilweise auch so vor. Allerdings ist dann die "wesentliche Diskussionsgrundlage" nicht die Realität - was auch häufig offen zu tage tritt.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

"Mir musste der Schädel geöffnet werden"
Dennis O. lag vier Wochen im Koma und war auf einen Rollstuhl angewiesen. Und das, weil sechs alkoholisierte Jugendliche den 35-Jährigen bewusstlos geschlagen und getreten hatten. Am Mittwoch erhielten die Täter Bewährungsstrafen.

Opfer ist enttäuscht über das Urteil
Es ist anderthalb Jahre her, dass sechs junge Männer zwischen 18 und 23 Jahren Dennis O. im hessischen Langen bewusstlos geschlagen haben. Jetzt hat er mit RTL über die Tat gesprochen - und über das Leben nach dem Koma. Das Interview sehen Sie im Video. Seit dem Angriff verfügt er nur noch über 50 Prozent Körperleistung. Seinen Beruf als Facility Manager kann Dennis nur mit großen Einschränkungen ausüben.

Am Mittwoch hat das Landgericht Darmstadt alle Angeklagten zu Bewährungsstrafen zwischen einem und zwei Jahren verurteilt. Das Urteil enttäuscht Dennis O. Er hätte eine härtere Strafe für angemessen gehalten.
https://www.rtl.de/cms/sechs-jugendlich ... fMiAt91eEY

Unglaublich sowas und hier die Begründung:
"Unbeschriebene Blätter"
Staatsanwalt Oliver Wilbert hatte argumentiert, vor allem die Vergangenheit der Täter spreche für ein mildes Urteil. In strafrechtlicher Hinsicht seien "die Angeklagten fast unbeschriebene Blätter". Außerdem sei der Gewaltausbruch fast wie aus dem Nichts gekommen. Die Lebensumstände der Angeklagten sprechen laut Wilbert dafür, dass keine weieren Straftaten zu erwarten sind.
Und das ist totaler Blödsinn. Wer auch unter Alkoholeinfluss ("Im Wein liegt die Wahrheit") jemanden ins Koma tritt, ist schwerkriminell und es liegen schwere menschliche Defizite vor und so jemand muss sofort ins Gefängnis (Wer hier im Forum würde jemals (egal in welchem Zustand) auf die Idee kommen jemanden ins Koma zu treten??
Wie das mit den guten Sozialprognosen ausgeht ist in anderen Beiträgen in diesem Strang zu lesen.
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Alexyessin »

jack000 hat geschrieben:(15 Dec 2018, 12:35)

https://www.rtl.de/cms/sechs-jugendlich ... fMiAt91eEY

Unglaublich sowas und hier die Begründung:

Und das ist totaler Blödsinn. Wer auch unter Alkoholeinfluss ("Im Wein liegt die Wahrheit") jemanden ins Koma tritt, ist schwerkriminell und es liegen schwere menschliche Defizite vor und so jemand muss sofort ins Gefängnis (Wer hier im Forum würde jemals (egal in welchem Zustand) auf die Idee kommen jemanden ins Koma zu treten??
Wie das mit den guten Sozialprognosen ausgeht ist in anderen Beiträgen in diesem Strang zu lesen.
Verantwrotung nicht für die Taten, aber die Verantwortung für den übermässigen Genuss von Alkohol. So kenn ich das. Schlimm, das dies immer falsch ausgelegt wird. ( Nicht von dir )
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von firlefanz11 »

Ich hoffe das Opfer geht den Weg in die nächsthöhere Instanz. Das kann doch nun echt nicht sein... :mad2:
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Ammianus
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

Alexyessin hat geschrieben:(17 Dec 2018, 10:04)

Verantwrotung nicht für die Taten, aber die Verantwortung für den übermässigen Genuss von Alkohol. So kenn ich das. Schlimm, das dies immer falsch ausgelegt wird. ( Nicht von dir )
Das ist eher ein Mangel in der deutschen Gesetzgebung. Alkohol und Drogen werden hier strafmildernd bewertet. Das geht dann so weit, dass jemand, der im Vollsuff in sein Auto steigt und jemanden tot fährt Bewährung und nur ein paar Jahre (bin jetzt zu faul die genaue Länge zu recherieren) Führerscheinentzug bekommt.

In der DDR, die ich nun wirklich nicht loben will, wurde gesagt, dass der jenige sich schließlich vorsätzlich besoffen hat und damit auch für die Folgen voll verantwortlich ist. Interessant wäre, mal zu sehen, wie die Sache weltweit geregelt ist - jedenfalls in westlichen Demokratien.

Ansonsten wäre es, bei Bedarf, Aufgabe von Politik und damit letztendlich uns Bürgern das zu ändern oder eben so zu belassen. Ich wäre für Änderung. Vorschlag: Wer im Vollsuff einen Menschen tötet sollte auf alle Fälle 5 Jahre absitzen um wenigstens etwas Leid zu erfahren und vor allem damit gezeigt wird, wie wertvoll ein Leben ist.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Alexyessin »

Ammianus hat geschrieben:(17 Dec 2018, 12:53)

Das ist eher ein Mangel in der deutschen Gesetzgebung. Alkohol und Drogen werden hier strafmildernd bewertet. Das geht dann so weit, dass jemand, der im Vollsuff in sein Auto steigt und jemanden tot fährt Bewährung und nur ein paar Jahre (bin jetzt zu faul die genaue Länge zu recherieren) Führerscheinentzug bekommt.
Das ist so nicht korrekt. Kann ich dir aus eigener Beobachtung berichten. Zumindest bei uns ( Bayern ) sind die nach Wiesheu nicht mehr großzügig bei Alkoholfahrten mit Todesfolge.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

Alexyessin hat geschrieben:(17 Dec 2018, 13:09)

Das ist so nicht korrekt. Kann ich dir aus eigener Beobachtung berichten. Zumindest bei uns ( Bayern ) sind die nach Wiesheu nicht mehr großzügig bei Alkoholfahrten mit Todesfolge.
Doch ist es - jendfalls von der gesetzlichen Seite. Allerdings haben die Gerichte einen bestimmten Spielraum und es gibt dann eben Kuschelrichter und "Richter Gnadenlos". Bei Toten stehe ich dann mehr auf Seite von "Richter Gnadenlos". Aber ich erinnere mich auch an einen Fall aus den Medien, da gab es dann so um die eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung und der Führerschein war nicht mal für 2 Jahre weg.
Aber da gibt es wie überall in der Justiz ein beträchtliche Spannbreite und viele Faktoren, die zum Urteil beitragen. Wie sehen es die Schöffen, wieweit lässt sich der jeweilige Richter von den jeweiligen Schöffen beurteilen, ist der Staatsanwalt so dominant, dass der Richter kuscht oder provoziert diese Dominanz geradezu beim Richter ein Urteil mit welchem dem Staatsanwalt klargemacht werden soll, wo seine Grenzen sind usw.

Und wenn nach bestimmten Vorfällen, wie du schreibst, wenigstens die bayerische Justiz da härter zugreift, dann ist das nur zu begrüßen. Da hat eben auch ein Vorfall richterliche Weltbilder beeinflusst.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Alexyessin »

Ammianus hat geschrieben:(17 Dec 2018, 14:19)

Doch ist es - jendfalls von der gesetzlichen Seite. Allerdings haben die Gerichte einen bestimmten Spielraum und es gibt dann eben Kuschelrichter und "Richter Gnadenlos". Bei Toten stehe ich dann mehr auf Seite von "Richter Gnadenlos". Aber ich erinnere mich auch an einen Fall aus den Medien, da gab es dann so um die eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung und der Führerschein war nicht mal für 2 Jahre weg.
Aber da gibt es wie überall in der Justiz ein beträchtliche Spannbreite und viele Faktoren, die zum Urteil beitragen. Wie sehen es die Schöffen, wieweit lässt sich der jeweilige Richter von den jeweiligen Schöffen beurteilen, ist der Staatsanwalt so dominant, dass der Richter kuscht oder provoziert diese Dominanz geradezu beim Richter ein Urteil mit welchem dem Staatsanwalt klargemacht werden soll, wo seine Grenzen sind usw.

Und wenn nach bestimmten Vorfällen, wie du schreibst, wenigstens die bayerische Justiz da härter zugreift, dann ist das nur zu begrüßen. Da hat eben auch ein Vorfall richterliche Weltbilder beeinflusst.
18 Monate ohne bei 2,93 promille.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tom Bombadil »

Alexyessin hat geschrieben:(17 Dec 2018, 14:30)

18 Monate ohne bei 2,93 promille.
Und wie viel hat er davon abgesessen?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Alexyessin »

Tom Bombadil hat geschrieben:(17 Dec 2018, 16:47)

Und wie viel hat er davon abgesessen?
Halbstrafe auf 9 Mit 3 Jahren auf Bewährung. Und das auch nur wegen guter Führung UND sehr guter Sozialprognose.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tom Bombadil »

Toll. Und das Opfer?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Alexyessin »

Tom Bombadil hat geschrieben:(17 Dec 2018, 16:53)

Toll. Und das Opfer?
Was ist jetzt dein Problem schon wieder?
Todesfahrt, was wird wohl mit dem Opfer sein?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tom Bombadil »

Na, man sieht an so etwas eben immer sehr schön, wie wenig ein Menschenleben in Deutschland wert ist. 9 Monate, das ist unglaublich.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Alexyessin »

Tom Bombadil hat geschrieben:(17 Dec 2018, 17:04)

Na, man sieht an so etwas eben immer sehr schön, wie wenig ein Menschenleben in Deutschland wert ist. 9 Monate, das ist unglaublich.
Was wäre denn deiner Meinung nach angemessen?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

Alexyessin hat geschrieben:(17 Dec 2018, 14:30)

18 Monate ohne bei 2,93 promille.
Ohne ist schon mal gut, da bekommt der wenigstens ein wenig Stress. Vielleicht sind ja die 5 Jahre für ein Menschenleben, wie ich sie vorschlug, doch etwas hoch gepockert. Ich weiss es selber nicht. Das sieht jeder etwas anders und im Endeffekt sind Gesetze auch immer ein Kompromis.

Habe mir gerade mal zum Vergleich die Folgen von Bad Aybling angesehen. 12 Tote und keine 3 Jahre abgesessen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tom Bombadil »

Alexyessin hat geschrieben:(17 Dec 2018, 17:13)

Was wäre denn deiner Meinung nach angemessen?
Ich weiß es ehrlich gesagt nicht, aber 9 Monate sind ein Witz dafür, dass ein Mensch schuldhaft zu Tode gekommen ist. Sowas ist nunmal irreversibel und es gibt kaum noch etwas Schlimmeres, was man einem Menschen, seiner Familie und Freunden antun kann. Eins steht für mich jedenfalls fest: so jemand dürfte nie wieder einen Führerschein bekommen, genau wie diese wahnsinnigen Raser, die bei ihren "Rennen" in den Städten die Menschen umnieten und töten.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Alexyessin »

Tom Bombadil hat geschrieben:(17 Dec 2018, 22:03)

Ich weiß es ehrlich gesagt nicht, aber 9 Monate sind ein Witz dafür, dass ein Mensch schuldhaft zu Tode gekommen ist. Sowas ist nunmal irreversibel und es gibt kaum noch etwas Schlimmeres, was man einem Menschen, seiner Familie und Freunden antun kann. Eins steht für mich jedenfalls fest: so jemand dürfte nie wieder einen Führerschein bekommen, genau wie diese wahnsinnigen Raser, die bei ihren "Rennen" in den Städten die Menschen umnieten und töten.
Die neun Monate sind ja nicht einfach gegeben. Normalerweise gilt bei Ersttäter auch sog. 2/3.
Es muss da schon alles passen.
Soweit mir bekannt ist hat er sich das mit dem Führerschein selbst als Strafe aufgelegt - wobei die Hürden selbst nach Ablauf der eigentlichen Strafe sehr hoch sind. Einfach mit Depperltest kommst da nicht hin.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tom Bombadil »

2/3 Strafe wären auch nur 12 Monate. Und von wegen Hürden: die bräuchte es nicht zu geben, so jemand ist nicht geeignet, ein KFZ zu führen. Muss er eben die Öffis nehmen, der Tote wäre froh, er könnte das noch tun.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Alexyessin »

Tom Bombadil hat geschrieben:(18 Dec 2018, 13:29)

2/3 Strafe wären auch nur 12 Monate. Und von wegen Hürden: die bräuchte es nicht zu geben, so jemand ist nicht geeignet, ein KFZ zu führen. Muss er eben die Öffis nehmen, der Tote wäre froh, er könnte das noch tun.
Nochmal, welche Strafhöhe stellst du dir denn vor?
Einfach mal hingehen und sagen, das ist zu wenig ist ein wenig wenig.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tom Bombadil »

Weiß ich nicht, einerseits sind selbst 5 Jahre noch zu kurz, andererseits ist es auch schwierig, einen vllt. ansonsten unbescholtenen Menschen wegen einer Krankheit (wer mit 3 Promille noch fahren kann ist mit Sicherheit schwerer Alkoholiker) so zu zerstören. Es gibt im Grunde keine "gerechte" Strafe dafür, dass ein anderer Mensch getötet wurde, selbst den Täter zu töten macht das Opfer nicht wieder lebendig, das kann aber kein Freifahrtschein für Kuscheljustiz sein.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Alexyessin »

Tom Bombadil hat geschrieben:(18 Dec 2018, 16:09)

Weiß ich nicht, einerseits sind selbst 5 Jahre noch zu kurz, andererseits ist es auch schwierig, einen vllt. ansonsten unbescholtenen Menschen wegen einer Krankheit (wer mit 3 Promille noch fahren kann ist mit Sicherheit schwerer Alkoholiker) so zu zerstören. Es gibt im Grunde keine "gerechte" Strafe dafür, dass ein anderer Mensch getötet wurde, selbst den Täter zu töten macht das Opfer nicht wieder lebendig, das kann aber kein Freifahrtschein für Kuscheljustiz sein.
Vor allem aus Gesprächen weiß, lässt das denjenigen nicht los, egal wie lang das her ist. Am Tode eines Menschen schuld tragen kann ich mir vorstellen ist schon eine große Bürde. ( ohne hier auf Täter-Opfer Umkehr zu machen )
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Skeptiker »

Otto.F. hat geschrieben:(22 Dec 2018, 09:59)

Verbrecher gehören weggesperrt.
Eine Schande das es solange gedauert hat bis man durch greift.
...
Finde ich cool, wie Du hier klare Kante zeigst. Ja, Verbrecher gehören ins Gefängnis. Zustimmung :thumbup:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Skeptiker »

Bei der Bevölkerung scheint die Justiz an Vertrauen zu verlieren:
https://www.focus.de/politik/gerichte-i ... 20663.html

Warum nur? :?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von McKnee »

Skeptiker hat geschrieben:(01 Jan 2019, 14:33)

Bei der Bevölkerung scheint die Justiz an Vertrauen zu verlieren:
https://www.focus.de/politik/gerichte-i ... 20663.html

Warum nur? :?
Weil das die Auftaktkampagne des Focus war.
FOCUS Online nimmt die Ergebnisse der Umfrage zum Anlass, um intensiv über das Rechtssystem zu berichten und der Frage nachzugehen, ob die Justiz wirklich so schlecht ist wie ihr Ruf - oder in Wahrheit viel besser. Dies geschieht nicht vom Schreibtisch aus. Für die neue große Justiz-Serie „Ein Jahr in Deutschlands Gerichten“ werden Reporter künftig jede Woche Prozesse im ganzen Land verfolgen. Die Leser dürfen sich auf spannende Geschichten aus dem Gerichtsalltag freuen. Falls Sie uns Ihre ganz persönlichen Erfahrungen mit der Justiz schildern wollen, mailen Sie uns einfach unter mein-fall@focus.de.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Skeptiker »

McKnee hat geschrieben:(01 Jan 2019, 14:39)
Weil das die Auftaktkampagne des Focus war.
Die Bevölkerung wusste aber wohl nichts von der Intention des Focus. Es geht ja nicht um die Motivation des Beitrages, sondern um die darin geschilderten Fakten.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von McKnee »

Skeptiker hat geschrieben:(01 Jan 2019, 14:56)

Die Bevölkerung wusste aber wohl nichts von der Intention des Focus. Es geht ja nicht um die Motivation des Beitrages, sondern um die darin geschilderten Fakten.
Ich bin kein Gegner solcher Serien. Es dürfte aber nicht verborgen geblieben sein, dass ich den Medien die notwendige Neutralität abspreche.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Skeptiker »

McKnee hat geschrieben:(01 Jan 2019, 15:12)
Ich bin kein Gegner solcher Serien. Es dürfte aber nicht verborgen geblieben sein, dass ich den Medien die notwendige Neutralität abspreche.
Um es positiv auszudrücken, hat die Berichterstattung in den Medien ganz allgemein, vielen in der Bevölkerung wieder eine kritische Distanz zum Journalismus nahegelegt. Es mag unterschiedliche Sichtweisen darauf geben, im Ergebnis kommen offenbar viele zu dem gleichen Schluss.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von McKnee »

Skeptiker hat geschrieben:(01 Jan 2019, 15:27)

Um es positiv auszudrücken, hat die Berichterstattung in den Medien ganz allgemein, vielen in der Bevölkerung wieder eine kritische Distanz zum Journalismus nahegelegt. Es mag unterschiedliche Sichtweisen darauf geben, im Ergebnis kommen offenbar viele zu dem gleichen Schluss.
Warten wir ab, was der Focus macht. Ich bin eher skeptisch, aber offen für Überraschungen.

Ich kenne nur zu gut die tendenziöse Medienarbeit und leider auch Manipulation. Über erste habe ich mich bereits ausgelassen, über die zweite werde ich im Eigeninteresse über diese Feststellung hinaus keine machen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Wolverine »

Skeptiker hat geschrieben:(01 Jan 2019, 15:27)

Um es positiv auszudrücken, hat die Berichterstattung in den Medien ganz allgemein, vielen in der Bevölkerung wieder eine kritische Distanz zum Journalismus nahegelegt. Es mag unterschiedliche Sichtweisen darauf geben, im Ergebnis kommen offenbar viele zu dem gleichen Schluss.
Das sehe ich ebenfalls als positiv an.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Berlin – Versuchter Totschlag in der S-Bahn: So lautete die Anklage, nachdem er einen Studenten in der Ringbahn S41 halb tot stach, einen zweiten schwer verletzte.

Verurteilt wird Qamar I. (32) aber nur wegen gefährlicher Körperverletzung: Das Landgericht schickt den Pakistani viereinhalb Jahre ins Gefängnis.

Der 16. Juni 2018. Ein Sonnabend, 5.45 Uhr, wenig los. Die S-Bahn verlässt den Bahnhof Prenzlauer Allee. Nächster Stop: Greifswalder Straße (Prenzlauer Berg). Zwei Studenten (19, 21) aus Mexiko taumeln blutend aus dem Waggon. Beide mit mehreren Stichen im Bauch.

Sie hätten „so komisch geguckt“, versucht sich der Messerstecher später rauszureden.

„Es gab nur Blicke, mehr war nicht passiert“, so der Richter im Urteil. „So eine Tat in öffentlichen Verkehrsmitteln erschüttert das Vertrauen in die Sicherheit des Verkehrs.“ Der Richter sieht „eine gewisse Hinterhältigkeit in der Begehungsweise.“

Nach der Tat hatte sich der Messerstecher gebrüstet, er habe den Männern „die Bäuche offen gemacht.“ Dass er irgendwann aufhörte, auf die Fahrgäste einzustechen, werten die Richter dennoch als „strafbefreienden Rücktritt vom Tötungsversuch“.

Übrig bleibe deshalb zweifache gefährliche Körperverletzung plus verminderte Schuldfähigkeit wegen Drogenkonsums (§21).

Vor Gericht habe der Messerstecher zwar „Reue bekundet, sich aber in keinster Weise bei den Opfern entschuldigt“, so der Richter.
https://www.bild.de/regional/berlin/ber ... .bild.html
Na super, er hat irgendwann aufgehört zu stechen, deswegen nur gefährliche Körperverletzung :rolleyes: Und dann natürlich auch wieder dieser Quatsch wegen vermindertet Schuldfähigkeit wegen Drogenkonsums => Er hätte dafür noch zusätzlich was aufgebrummt bekommen müssen da Drogenkonsum verboten ist.
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Sevastopol
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Sevastopol »

jack000 hat geschrieben:(07 Feb 2019, 12:41)

https://www.bild.de/regional/berlin/ber ... .bild.html
Na super, er hat irgendwann aufgehört zu stechen, deswegen nur gefährliche Körperverletzung :rolleyes: Und dann natürlich auch wieder dieser Quatsch wegen vermindertet Schuldfähigkeit wegen Drogenkonsums => Er hätte dafür noch zusätzlich was aufgebrummt bekommen müssen da Drogenkonsum verboten ist.
Sie hätten „so komisch geguckt“ ... Nach der Tat hatte sich der Messerstecher gebrüstet, er habe den Männern „die Bäuche offen gemacht.“
Weniger doof gucken, weniger offene Bäuche. Merkt es euch!

Zum dem ganzen Vorfall kann man natürlich nur lachen. Als weiter, lieber Rechtsstaat.
Zuletzt geändert von Sevastopol am Do 7. Feb 2019, 12:52, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Wolverine »

jack000 hat geschrieben:(15 Dec 2018, 12:35)

https://www.rtl.de/cms/sechs-jugendlich ... fMiAt91eEY

Unglaublich sowas und hier die Begründung:

Und das ist totaler Blödsinn. Wer auch unter Alkoholeinfluss ("Im Wein liegt die Wahrheit") jemanden ins Koma tritt, ist schwerkriminell und es liegen schwere menschliche Defizite vor und so jemand muss sofort ins Gefängnis (Wer hier im Forum würde jemals (egal in welchem Zustand) auf die Idee kommen jemanden ins Koma zu treten??
Wie das mit den guten Sozialprognosen ausgeht ist in anderen Beiträgen in diesem Strang zu lesen.
Solche Urteile sind für mich ein Skandal. Punkt.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Alexyessin »

jack000 hat geschrieben:(07 Feb 2019, 12:41)

https://www.bild.de/regional/berlin/ber ... .bild.html
Na super, er hat irgendwann aufgehört zu stechen, deswegen nur gefährliche Körperverletzung :rolleyes: Und dann natürlich auch wieder dieser Quatsch wegen vermindertet Schuldfähigkeit wegen Drogenkonsums => Er hätte dafür noch zusätzlich was aufgebrummt bekommen müssen da Drogenkonsum verboten ist.
Verantwortung für den Konsum nennt sich das.
Urteil zu wenig.
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Strafrabatt für "Reifeverzögerte"?

Beitrag von jack000 »

Deutsche Gerichte haben ja schön öfter in Fällen von Mord und Totschlag bei Menschen, die in einem islamischen Kulturraum sozialisiert wurden, besondere Milde walten lassen. Insbesondere bei sogenannten „Ehrenmorden“ gab es oft Strafrabatt, weil der Täter die Schwere der Tat in seinem kulturellen Verständnis gar nicht habe ermessen können, schließlich hätte er ja nach den Wertvorstellungen seiner Welt völlig legitim gehandelt.

Wurden solche Urteile der breiteren Öffentlichkeit bekannt, so ernteten sie viele empörte Reaktionen der kulturell eher hier Beheimateten. Schlimm genug, dass sich Menschen, die hier leben wollen, unangefochten an ein Wertegerüst klammern, das mit einer aufgeklärten westlichen Gesellschaft vollkommen unvereinbar ist und die gewalttätige Durchsetzung eigener Regeln fördert. Doch dass diese Täter dann auch noch Straferlass für die Pflege ihrer kruden Weltanschauung bekommen, ist schwer verständlich. Deshalb mündete die Aufregung über ein entsprechendes Urteil sehr oft in den letzten Jahren in diverse Politiker-Beschwörungen, dass es so einen Strafrabatt nicht mehr geben dürfe.

Inzwischen sind solche Äußerungen seltener zu hören – vielleicht, weil ein Teil der einstigen Empörung einer resignierten Gewöhnung beim Publikum gewichen ist. Ob sich beispielsweise noch jemand über das folgende Stuttgarter Urteil im Verfahren gegen einen 20-jährigen afghanischen Asylbewerber aufregen wird?

Dem Gerichtsbericht der Lokalpresse kann man entnehmen: Der junge Mann hatte eine Freundin in Plüderhausen, die sich allerdings wohl von ihm getrennt hatte. Als die 19-Jährige dann auch noch zusammen mit einem anderen jungen Mann in der Stadt gesehen wurde, sah der Afghane seine Ehre verletzt. Er musste handeln, also steckte er sich ein 17 Zentimeter langes Messer ein und machte sich nachts auf den Weg zur Wohnung der Familie der Ex-Freundin. Dort stieg er in ihr Zimmer ein, doch sie war noch unterwegs. Dafür traf er auf den Vater und soll ohne Vorwarnung siebenmal auf ihn eingestochen haben. Nicht nur für die Staatsanwaltschaft, sondern auch für die Richterin war dies offenbar eindeutig ein Mordversuch, den der Vater des Mädchens glücklicherweise überlebte. Im Gerichtsbericht der Badischen Neuesten Nachrichten heißt es:

“Es war Ihnen vollkommen gleichgültig, wohin sie treffen, ob Sie ihn tödlich verletzen“, sagte die Richterin. Ebenso wie die Staatsanwaltschaft sieht sie das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt: Das Opfer habe nicht mit einem Einbrecher gerechnet, „wehrlos war der unbewaffnete, unbekleidete Mann in der Nacht sowieso“.


Bessere Begründungen beruhigen
Gegen den jungen Afghanen wurde nach Jugendstrafrecht verhandelt. Die Staatsanwaltschaft forderte für die Bluttat eine Haftstrafe von zehn Jahren, der absoluten Höchststrafe im Jugendstrafrecht. Doch das Gericht mochte dem nicht folgen. „Sie waren verzweifelt, Sie waren in Ihrer Ehre gekränkt und Sie waren wütend.“, wird die vorsitzende Richterin zitiert. Die Höchststrafe sah das Gericht nicht als angemessen an, wie die Badischen Neuesten Nachrichten weiter berichten:

„Die Kammer ging – anders als Jugendgerichtshilfe und Staatsanwaltschaft – von einer Reifeverzögerung beim Angeklagten aus, der mit 16 Jahren aus Afghanistan nach Europa floh. Schon viele Jahre zuvor habe er sich weitestgehend alleine durchschlagen müssen: Mit acht Jahren schickten ihn die Eltern auf eine Schule in eine entfernte Stadt, wo er selbst Geld dazu verdienen musste.“

Er ist nicht reif genug, zu erkennen, dass man nicht einfach auf Menschen einsticht, weil er sich allein durchschlagen musste und immerhin selbstständig genug war, von Afghanistan nach Deutschland zu kommen?

Ja, genau deshalb hielt das Gericht eine Strafe von sechs Jahren und zehn Monaten Haft für angemessen. Das klingt immerhin besser, als wenn man den Strafrabatt nur mit dem Verständnis für die verletzte Ehre und seinen traditionellen Ehrbegriff begründet hätte. Möglicherweise hat jeder, der an solch mörderischen Ehrbegriffen hängt, eine „Reifeverzögerung“. Sollten wir dann nicht mal über das Reifeverzögerten-Problem reden, das wir in diesem Lande haben?
https://www.achgut.com/artikel/strafrab ... Hi4sA_SBpE

Es heißt doch immer "Nichtwissen schützt vor Strafe nicht". Wenn ich z.B. in der Schweiz mit 200 km/h über eine Autobahn fahre kann ich doch auch nicht sagen "Bei mir in Deutschland ist es aber so, dass ich so schnell fahren kann wie ich will". Somit war ich doch auch in der Reife noch nicht auf das Schweizer Verkehrskonzept eingestellt.

Das Beispiel des Täters mit seinen (wohl wie immer selbst angegeben Alter) 20 Jahren zeigt offensichtlich dass dumme wie auch betrunkene Menschen Strafrabatt bekommen. Macht eine solche Vorgehensweise Sinn oder sollte die Härte des Gesetzes für alle Täter gelten?
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McKnee
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Re: Strafrabatt für "Reifeverzögerte"?

Beitrag von McKnee »

Er wird nicht nach Jugendstrafrecht bestraft, weil er das Unrecht gar nicht erkennt. Dann würde er gar nicht bestraf, weil er schuldunfähig wäre. Er geht auch nicht straffrei raus, er wird nach Jugendstrafrecht bestraft, weil er nicht die Reife eines Erwachsenen hat.

Ich finde, gerade bei Straftaten in diesem Kontext von Familie und Ehre kommt es besonders zum Tragen, dass junge Erwachsene zu sehr fremdbestimmt bzw beeinflußt sind.

Ein Strafnachlass aus rein kulturellen Gründen ist für mich inakzeptabel.
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Re: Strafrabatt für "Reifeverzögerte"?

Beitrag von Benutzername »

Mir ist es eigentlich völlig egal, ob so ein Abschaum bestraft wird oder nicht. Ich habe resigniert. Ich verlasse mich disbezüglich nicht mehr auf das Justizsystem.
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Re: Strafrabatt für "Reifeverzögerte"?

Beitrag von Nuertinger »

Benutzername hat geschrieben:(14 Feb 2019, 20:51)

Mir ist es eigentlich völlig egal, ob so ein Abschaum bestraft wird oder nicht. Ich habe resigniert. Ich verlasse mich disbezüglich nicht mehr auf das Justizsystem.
Das klingt, als wolltest du die Sache selbst in die Hand nehmen, oder?
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McKnee
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Re: Strafrabatt für "Reifeverzögerte"?

Beitrag von McKnee »

Benutzername hat geschrieben:(14 Feb 2019, 20:51)

Mir ist es eigentlich völlig egal, ob so ein Abschaum bestraft wird oder nicht. Ich habe resigniert. Ich verlasse mich disbezüglich nicht mehr auf das Justizsystem.
Ergibst dich deinem Schicksal? Oder nimmst du unser aller Schicksal selbst in die Hand?

Da könnte man in deinem Sinne nicht hoffen, dass das System bei dir funktioniert. Im Sinne der Allgemeinheit muss man hoffen, dass du dann die volle Härte erfährst.
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

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Re: Strafrabatt für "Reifeverzögerte"?

Beitrag von Benutzername »

McKnee hat geschrieben:(14 Feb 2019, 21:01)

Ergibst dich deinem Schicksal? Oder nimmst du unser aller Schicksal selbst in die Hand?

Da könnte man in deinem Sinne nicht hoffen, dass das System bei dir funktioniert. Im Sinne der Allgemeinheit muss man hoffen, dass du dann die volle Härte erfährst.
Ich bin Deutscher. Natürlich würde mich die volle Härte des Gesetzes treffen, wenn ich ein Verbrechen begehen würde. Für mich gibt es keinen Salafistenrabbat.
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Sevastopol
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Re: Strafrabatt für "Reifeverzögerte"?

Beitrag von Sevastopol »

jack000 hat geschrieben:(14 Feb 2019, 20:37)sollte die Härte des Gesetzes für alle Täter gelten?
Ja, sollte sie.
Europa? Nein, danke! :thumbup:
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Re: Strafrabatt für "Reifeverzögerte"?

Beitrag von McKnee »

Benutzername hat geschrieben:(14 Feb 2019, 21:04)

Ich bin Deutscher. Natürlich würde mich die volle Härte des Gesetzes treffen, wenn ich ein Verbrechen begehen würde. Für mich gibt es keinen Salafistenrabbat.
Ne, bei dir wird der Vorsatz zur Absicht

Ich kenne so viele Deutsche, die zu gut weggekommen sind und viele Ausländer, die eine angemessene Strafe erhalten haben.

Umgekehrt natürlich auch.

Merkste was?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Milady de Winter »

MOD - ich sag's kurz und knapp genau EIN MAL: das aktuelle Thema, und wie damit umgegangen und darauf reagiert wird, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Scheitern verurteilt, weil sich abzeichnet, dass es sich auf Hetztiraden u.ä. fokussieren wird. Wenn sich nicht wider Erwarten eine halbwegs sachliche Diskussion dazu einstellt, wandert der Part in die Ablage. Danke für Eure Kooperation.
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Re: Strafrabatt für "Reifeverzögerte"?

Beitrag von Benutzername »

McKnee hat geschrieben:(14 Feb 2019, 21:12)

Ne, bei dir wird der Vorsatz zur Absicht

Ich kenne so viele Deutsche, die zu gut weggekommen sind und viele Ausländer, die eine angemessene Strafe erhalten haben.

Umgekehrt natürlich auch.

Merkste was?
Spielt keine Rolle für mich, weil ich keine Verbrechen begehe.
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Re: Strafrabatt für "Reifeverzögerte"?

Beitrag von McKnee »

Benutzername hat geschrieben:(14 Feb 2019, 21:13)

Spielt keine Rolle für mich, weil ich keine Verbrechen begehe.
Gut!

Du hast resigniert und vertraust der Justiz nicht mehr. Wenn du sie kritisch siehst, kann ich das verstehen.

Ich sehe es eher so, dass es zu viele Urteile gibt, in denen die strafmildernden Umstände zu großzügig ausgelegt werden. Aus meiner Erfahrung gibt es da keine Tendenzen, die sich an der Herkunft der Angeklagten orientieren. Nur werden bestimmte Verfahren öffentlich intensiver diskutiert, also auch eher und intensiver wahrgenommen als andere.

Ich kann nur empfehlen die Chance zu nutzen solche Verhandlungen als Zuschauer zu verfolgen.
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Re: Strafrabatt für "Reifeverzögerte"?

Beitrag von firlefanz11 »

McKnee hat geschrieben:(14 Feb 2019, 21:01)
Oder nimmst du unser aller Schicksal selbst in die Hand?
Ich glaub kaum dass er in schwarzer Hose u. schwarzem T-Shirt mit weissem Totenkopf drauf mit nem schwarzen Plymouth u. nem Kofferraum voller Waffen durch die Gegend fahren wird... :D
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Moses »

Der Herr gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich nicht hinnehmen kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
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imp
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von imp »

Egal, wenns nun schon mal alle wissen :)
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