Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

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Billie Holiday
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

H2O hat geschrieben:(13 Feb 2018, 22:30)

Mir geht bei dieser Diskussion der heimtückische Mord an dem Sohn eines Bankiers in Frankfurt nicht aus dem Sinn... nur um Geld zu erpressen wird ein Kind ermordet, erstickt in seinem Versteck. Und der Mörder bildet sich im Knast fort zum kenntnisreichen Juristen und beschäftigt dann jahrelang die Justiz mit seinen rechtlichen Purzelbäumen. Ich hoffte, daß damit nun Schluß ist!

Aber nein; 2017 hat der Mörder Freilassung zur Bewährung beantragt. Das Spiel mit dem Tod geht also weiter.

Dafür wurde aber der Polizeichef nach scharfer Rüge für angedrohte Mißhandlung des Mörders seines Postens enthoben, obwohl er damit das Leben des Kindes retten wollte. Wie weit diese schwere Dienstverfehlung inzwischen ausgeglichen wurde... keine Ahnung!

So etwas läßt mich nicht los, wenn hier in warmer Stube über elementare Menschenrechte eines Verbrechers philosophiert wird. Ich bin froh, daß ich solche Verantwortung für Verbrecher nicht persönlich tragen muß!
Ja, der Fall ist unfassbar, der Typ ist so kaltblütig. Lebenslang weg und gut ist.

Der Aufschrei über die angedrohten Ohrfeigen war lächerlich und typisch deutsch. Die Folgen für den Daschner waren völlig überzogen. Man hatte wirklich das Gefühl, das Wohl des Kindermörders steht über dem Leben des Kindes. Ich war entsetzt.
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think twice
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von think twice »

Skull hat geschrieben:(13 Feb 2018, 22:34)

Da ist übrigens MEIN persönlicher Grund Nr. 2 GEGEN die Todesstrafe.

Solche Fragen (Verantwortung) möchte ich nicht treffen.
ICH möchte und könnte nicht über das Leben eines Menschen entscheiden.
Eben auch nicht über das Leben eines Verbrechers.
ICH fühle mich dazu nicht berufen.

mfg
Da bin ich mal hundertprozentig bei dir. Das ist genau das, was ich zu dem Thema auch immer sage.
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Wutbürger
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Wutbürger »

Skull hat geschrieben:(13 Feb 2018, 22:34)

Da ist übrigens MEIN persönlicher Grund Nr. 2 ... GEGEN die Todesstrafe.

Solche Fragen (Verantwortung) möchte ich nicht treffen.
ICH möchte und könnte nicht über das Leben eines Menschen entscheiden.
Eben auch nicht über das Leben eines Verbrechers.
ICH fühle mich dazu nicht berufen.

mfg
Ich bin ein emotionaler Mensch. Und sollte mich solch eine Tat einmal persönlich betreffen, macht das Schafott klar. Und zwar für mich. Denn ich würde denjenigen seiner Menschenrechte berauben. Auf üble Weise und ihm zeigen, was er getan hat... Und anschließend geht er mir in den Tod voraus.
Zuletzt geändert von Wutbürger am Di 13. Feb 2018, 22:40, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Skull »

think twice hat geschrieben:(13 Feb 2018, 22:36)

Da bin ich mal hundertprozentig bei dir. Das ist genau das, was ich zu dem Thema auch immer sage.
Ich denke, bei diesem Thema (Todesstrafe) sind WIR uns ...grundsätzlich einig.
Und bei manchen anderen Themen sicherlich auch.

Auch wenn es Dir schwer falllen mag. :D

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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Skeptiker »

Provokateur hat geschrieben:(13 Feb 2018, 22:30)
Die Freiheit ist aber, anders als die Würde, antastbar. Jedes Grundrecht außer der Würde ist antastbar. Prinzipiell ginge es sogar, die Prügelstrafe in Gefängnissen einzuführen, solange es nur würdevolle Prügel sind.
Du siehst also einen Unterschied in der Würde zwischen Todesstrafe und Freiheitsstrafe? Ich sehe da eher einen Unterschied in der Qualität (im Sinne von Härte). Wieso sollte es gegen die Würde verstoßen, wenn jemand die Behandlung erfährt, die er jemand anderem hat zukommen lassen. Das wirkt eher fair, aber nicht würdelos.
Provokateur hat geschrieben:(13 Feb 2018, 22:30)
Im Vergleich zum Siechtum im Alter - ja, das sind sie. Tiere darf man einschläfern, aktive Sterbehilfe ist verboten. Und für Verbrecher in Sicherheitsverwahrung, die Leib und Leben geschädigt haben, kann das auch gerne so bleiben.
Okay, das Verbot der Todesstrafe ist für Dich also eine Art Gnadenverbot. Schön, also heißt für Dich Lebenslang auch Lebenslang bis zum Tod. Also wenn, dann richtig - oder auch wieder nicht?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

Wutbürger hat geschrieben:(13 Feb 2018, 22:39)

Ich bin ein emotionaler Mensch. Und sollte mich solch eine Tat einmal persönlich betreffen, macht das Schafott klar. Und zwar für mich. Denn ich würde denjenigen seiner Menschenrechte berauben. Auf üble Weise und ihm zeigen, was er getan hat... Und anschließend geht er mir in den tod voraus.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von think twice »

Skull hat geschrieben:(13 Feb 2018, 22:39)

Ich denke, bei diesem Thema (Todesstrafe) sind WIR uns ...grundsätzlich einig.
Und bei manchen anderen Themen sicherlich auch.

Auch wenn es Dir schwer falllen mag. :D

mfg
Du wirst erstaunt sein, aber ich denke auch, dass wir noch ein paar mehr Gemeinsamkeiten haben. ;)
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Skull »

Wutbürger hat geschrieben:(13 Feb 2018, 22:39)

Ich bin ein emotionaler Mensch. Und sollte mich solch eine Tat einmal persönlich betreffen,
macht das Schafott klar. Und zwar für mich. Denn ich würde denjenigen seiner Menschenrechte berauben.
Auf üble Weise und ihm zeigen, was er getan hat... Und anschließend geht er mir in den Tod voraus.
Und ich finde es gut, das der Rechtsstaat gegen den Mob in Form von SELBSJUSTIZler
...entschieden und mit aller Härte vorgeht.

Aber ich denke gerade darüber nach, ob ich mich FÜR die Todesstrafe von Mördern,
die Mörder ermorden, nicht doch erwärmen sollte. Besser nicht...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Provokateur »

Skeptiker hat geschrieben:(13 Feb 2018, 22:40)

Du siehst also einen Unterschied in der Würde zwischen Todesstrafe und Freiheitsstrafe? Ich sehe da eher einen Unterschied in der Qualität (im Sinne von Härte). Wieso sollte es gegen die Würde verstoßen, wenn jemand die Behandlung erfährt, die er jemand anderem hat zukommen lassen. Das wirkt eher fair, aber nicht würdelos.
Nein, ein Mörder verfügt über das Leben seines Opfers und entwürdigt es so. Das hat dieser Staat sich aber selbst in der Verfassung (mehrfach) verboten. Damit erhebt sich der Staat auch moralisch über einen Mörder. Er sagt: Du bist und bleibst Mensch, aber: Du wirst bestraft.
Skeptiker hat geschrieben:(13 Feb 2018, 22:40)
Okay, das Verbot der Todesstrafe ist für Dich also eine Art Gnadenverbot. Schön, also heißt für Dich Lebenslang auch Lebenslang bis zum Tod. Also wenn, dann richtig - oder auch wieder nicht?
Prinzipiell: Ja. Ich bin gegen die vorzeitige Entlassung bei Mord.
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

Skull hat geschrieben:(13 Feb 2018, 22:44)

Und ich finde es gut, das der Rechtsstaat gegen den Mob in Form von SELBSJUSTIZler
...entschieden und mit aller Härte vorgeht.

Aber ich denke gerade darüber nach, ob ich mich FÜR die Todesstrafe von Mördern,
die Mörder ermorden, nicht doch erwärmen sollte. Besser nicht...
Weil das Töten eines Mörders schlimmer ist als das Töten eines Kindes?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Skeptiker »

H2O hat geschrieben:(13 Feb 2018, 22:30)

Mir geht bei dieser Diskussion der heimtückische Mord an dem Sohn eines Bankiers in Frankfurt nicht aus dem Sinn... nur um Geld zu erpressen wird ein Kind ermordet, erstickt in seinem Versteck. Und der Mörder bildet sich im Knast fort zum kenntnisreichen Juristen und beschäftigt dann jahrelang die Justiz mit seinen rechtlichen Purzelbäumen. Ich hoffte, daß damit nun Schluß ist!

Aber nein; 2017 hat der Mörder Freilassung zur Bewährung beantragt. Das Spiel mit dem Tod geht also weiter.

Dafür wurde aber der Polizeichef nach scharfer Rüge für angedrohte Mißhandlung des Mörders seines Postens enthoben, obwohl er damit das Leben des Kindes retten wollte. Wie weit diese schwere Dienstverfehlung inzwischen ausgeglichen wurde... keine Ahnung!

So etwas läßt mich nicht los, wenn hier in warmer Stube über elementare Menschenrechte eines Verbrechers philosophiert wird. Ich bin froh, daß ich solche Verantwortung für Verbrecher nicht persönlich tragen muß!
Für mich ist der Polizist bis heute ein Held. Er wusste genau, dass es ihm die Karriere kostet, aber er hat die einzige Chance ergriffen die er hatte um das Leben des Kindes zu retten.

Die nachfolgende Debatte um Folter war vorhersehbar, leider auch in ihrer Undifferenziertheit. In der Situation war der Täter schon überführt, es ging nicht mehr darum OB er es war. Es ging nurnoch darum die Information zu bekommen wo das Kind steckt. Da halte ich es für unverhältnisnmäßig rechtstheoretische Fragen derart über das Leben eines Kindes zu stellen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von think twice »

Billie Holiday hat geschrieben:(13 Feb 2018, 22:47)

Weil das Töten eines Mörders schlimmer ist als das Töten eines Kindes?
Die Frage hast du doch mit deinen Eingangsstatements schon ganz vernünftig selbst beantwortet. Lass doch mal deinen Zynismus stecken.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Skull »

Billie Holiday hat geschrieben:(13 Feb 2018, 22:47)

Weil das Töten eines Mörders schlimmer ist als das Töten eines Kindes?
Das war eine ironische Replik. Hätte man verstehen KÖNNEN.

mfg
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

Skull hat geschrieben:(13 Feb 2018, 22:51)

Das war eine ironische Replik. Hätte man verstehen KÖNNEN.

mfg
Ich hab schon verstanden, dass du den Wutbürger provozieren wolltest, indem du den Mord an einem Mörder der Todesstrafe für würdig erachtest, jeden anderen Mord aber nicht.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von H2O »

Billie Holiday hat geschrieben:(13 Feb 2018, 22:36)

Ja, der Fall ist unfassbar, der Typ ist so kaltblütig. Lebenslang weg und gut ist.

Der Aufschrei über die angedrohten Ohrfeigen war lächerlich und typisch deutsch. Die Folgen für den Daschner waren völlig überzogen. Man hatte wirklich das Gefühl, das Wohl des Kindermörders steht über dem Leben des Kindes. Ich war entsetzt.
Ich bin entsetzt, daß unsere Justiz bis hinauf zum Verfassungsgericht sich von diesem Verbrecher in dieser Weise vorführen läßt. Es lohnt sich nach zu lesen, auf welche Mätzchen sich höchste Richter eingelassen haben, bis hin zu ganz erheblichen Schmerzensgeldzahlungen aus der Staatskasse.

Mit etwas "Glück" vor Gericht läuft der Verbrecher demnächst mit geänderter Identität (ja, der Antrag wurde auch schon umgesetzt!) frei durch unsere Straßen. Mal sehen, welche Teufelei ihm dann zum Zeitvertreib einfällt!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Skull »

Billie Holiday hat geschrieben:(13 Feb 2018, 22:53)

Ich hab schon verstanden, dass du den Wutbürger provozieren wolltest,
indem du den Mord an einem Mörder der Todesstrafe für würdig erachtest, jeden anderen Mord aber nicht.
Ersteres JA. Zweiteres war weder ernst, noch sonstwas...gemeint.

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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Todesstrafe ist so oder so nicht durchsetzbar in Deutschland und das ist gut so. Generell aber müssen mehr Gefängnisse gebaut werden so das alle Kriminelle weggesperrt werden können.

Es gibt nun mal so viele Kriminelle wie es Kriminelle gibt und deswegen muss da entstprechend Platz geschaffen werden und nicht die Ausrede gelten ("Die Gefängnisse sind überfüllt")!
=> Es gibt ja auch zu wenige Kindergartenplätze und niemand kommt auf die Idee zu sagen, dass man die Zahl der Kinder reduzieren müsste, sondern es werden Anstrengungen unternommen die Zahl der Kindergartenplätze zu erhöhen!
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Wutbürger »

Billie Holiday hat geschrieben:(13 Feb 2018, 22:41)

Marianne Bachmeier bekam 7 Jahre. Nix mit Schafott.

Ich wäre ja so fair, mir dann (nach dem Mord) auch die Strafe zu geben.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

Billie Holiday hat geschrieben:(13 Feb 2018, 21:59)

Diese gegenseitige Selbstbestätigung ist wohl eher Selbstschutz. Die werden eingesperrt und müssen wie ein kleines Kind nach allem fragen. Keine Freiheit, kein spontanes Weggehen, kein Sex, kein Beruf, kein großer Verdienst in der Tasche, keine Verantwortung für eine Familie, kein Aufwachsen sehen von Kindern, kein Elternabend, nichts .... das sind die absoluten Loser und sie wissen das auch.
Wie gesagt, die leben in ihrer eigenen Welt. Neudeutsch kann man das dann Blase nennen. Im Knast haben sie es nur mit Ihresgleichen zu tun und Draussen auch. Wie das heute funktioniert weiss ich nicht. Aber in der DDR war es so, dass so gut wie jede größere Stadt ein oder auch mehrere Kneipen hatte, die Treffpunkte des Millieus waren. Da gingen die dann wieder hin nach der Entlassung, klopften sich gegenseitig auf die Schultern, knüpften neue bzw. erneuerten alte Kontakte und hekten dann irgendwann das nächste Ding aus.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Wutbürger »

Skull hat geschrieben:(13 Feb 2018, 22:44)

Und ich finde es gut, das der Rechtsstaat gegen den Mob in Form von SELBSJUSTIZler
...entschieden und mit aller Härte vorgeht.

Aber ich denke gerade darüber nach, ob ich mich FÜR die Todesstrafe von Mördern,
die Mörder ermorden, nicht doch erwärmen sollte. Besser nicht...
Wie schön, dass es für dich keinen Unterschied macht, ob man einen Kindsvergewaltiger (mit anschließendem Mord) wegbeamt oder denjenigen, der diesen wegputzt.

Immer schön korrekt bleiben, hm...?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

H2O hat geschrieben:(13 Feb 2018, 22:54)

Ich bin entsetzt, daß unsere Justiz bis hinauf zum Verfassungsgericht sich von diesem Verbrecher in dieser Weise vorführen läßt. Es lohnt sich nach zu lesen, auf welche Mätzchen sich höchste Richter eingelassen haben, bis hin zu ganz erheblichen Schmerzensgeldzahlungen aus der Staatskasse.

Mit etwas "Glück" vor Gericht läuft der Verbrecher demnächst mit geänderter Identität (ja, der Antrag wurde auch schon umgesetzt!) frei durch unsere Straßen. Mal sehen, welche Teufelei ihm dann zum Zeitvertreib einfällt!
Ja, es ist unfassbar, welch hohes Ansehen ein verurteilter Kindermörder hat und wieviel Querulantentum ihm zugestanden wird.
Wieder typisch deutsch, aufgrund unserer schrecklichen Geschichte müssen Mörder und Gewaltverbrecher alle mit Samthandschuhen angefasst werden. Die Opfer geraten völlig aus dem Blickwinkel, in diesem Fall die Eltern eines Kindes.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Skull »

Wutbürger hat geschrieben:(13 Feb 2018, 23:03)

Wie schön, dass es für dich keinen Unterschied macht,
ob man einen Kindsvergewaltiger (mit anschließendem Mord) wegbeamt oder denjenigen, der diesen wegputzt.

Immer schön korrekt bleiben, hm...?
JA und NEIN.

Für Dich mag der Rechtsstaat ein Fremdwort sein, für mich nicht.

Und damit beende ICH es mit Dir hier. Macht keinen Sinn für mich. :dead:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

Wutbürger hat geschrieben:(13 Feb 2018, 23:00)

Ich wäre ja so fair, mir dann (nach dem Mord) auch die Strafe zu geben.
In diesem Land wirst du für Selbstjustiz bestraft, verlierst aber nicht dein Leben. ;)
Und wenn das Leben anderer für dich so kostbar ist, warum nicht dein eigenes?
Das ist doch absurd.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

Nur ein paar allgemeine Bemerkungen:

Ich war schon als Teeny gegen die Todesstrafe. Daran kann ich mich erinnern, weil es eine ganz konkrete Situation gab, in der ich meine Meinung dazu äußerte. Ich fand einfach, dass es feige ist, jemanden umzubringen, den man komplett in seiner Hand hat – feige und ehrlos. Und eigentlich ist das bei mir auch weiter das Hauptmotiv. Dazu kommt heute natürlich noch die Gefahr einen Unschuldigen umzubringen und dies nicht wieder rückgängig machen zu können und natürlich meine Auffassung von Menschlichkeit und Humanismus.

Trotzdem ist eine Diskussion über die Todesstrafe, ja sogar eine Wiedereinführung nicht verfassungsfeindlich. Wenn jemand dieser Meinung ist, dann hat er ein Recht dies zu haben und mit den Leuten zu diskutieren, die eine solche Auseinandersetzung annehmen.

Natürlich hat ein direkt Betroffener da seine eigene Meinung. Und ich möchte nicht wissen, wie ich fühlen würde wenn es jemanden in meiner Nähe trifft und wie ich über den Täter denken, was dem Vieh wünschen würde. Aber darum kennt man eben auch den Begriff der „Befangenheit“. Ein Betroffener darf nicht Richter sein und nicht Schöffe. Und das ist gut so.

Strafe dient aber auch dazu, den Opfern Genugtuung zu gewähren und Vergeltung stellvertretend auszuüben. Und da entsteht mit bestimmten „Kuschelurteilen“ wirklich ein Problem. Strafe soll aber in erster Linie abschrecken bzw. Täter dazu bringen, nicht mehr rückfällig zu werden. Und das funktioniert in der Hälfte der Fälle auch.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von H2O »

Billie Holiday hat geschrieben:(13 Feb 2018, 23:03)

Ja, es ist unfassbar, welch hohes Ansehen ein verurteilter Kindermörder hat und wieviel Querulantentum ihm zugestanden wird.
Wieder typisch deutsch, aufgrund unserer schrecklichen Geschichte müssen Mörder und Gewaltverbrecher alle mit Samthandschuhen angefasst werden. Die Opfer geraten völlig aus dem Blickwinkel, in diesem Fall die Eltern eines Kindes.
Da könnte man noch denken, daß den Eltern auf Lebensdauer mit einer besonders harten Strafe auch nicht gedient ist. Aber die heimtückische und aus Geldgier begangene Tat, und der Täter mit dieser Prägung kommt frei... nach so vielen Mätzchen. Unfassbar!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Skeptiker »

Provokateur hat geschrieben:(13 Feb 2018, 22:47)
Nein, ein Mörder verfügt über das Leben seines Opfers und entwürdigt es so. Das hat dieser Staat sich aber selbst in der Verfassung (mehrfach) verboten. Damit erhebt sich der Staat auch moralisch über einen Mörder. Er sagt: Du bist und bleibst Mensch, aber: Du wirst bestraft.
Ich denke da würden wir uns im Kreis drehen. Für mich ist es keine Entwürdigung. Die Grenze dessen was als würdelos empfunden wird scheint mir da individuell unterschiedlich zu sein. Nochmal, nicht nur die Würde ist geschützt, auch die Freiheit.

Wieso erhebt sich der Staat moralisch über den Mörder wenn er auf die Todesstrafe verzichtet (gut ist wer nicht tötet?). Erhebt er sich auch moralisch über einen Kidnapper wenn er auf Gefängnis verzichtet (gut ist wer nicht einsperrt?) ?

Ich sehe das Problem mit den Justizirrtümern als viel gravierender an. Außerdem bin ich der Ansicht, dass, was immer wir tun, wir viel weniger Einfluss auf unsere Handlungen haben als wir es uns denken. Theoretisch kann jeder sich zu jedem Zeitpunkt zu allem frei entscheiden. In der Realität reagieren wir mehr auf die Dinge die uns umgeben. Ich halte die Verantwortung die jeder für sein Leben hat für weit geringer als man glaubt. Was allerdings nichts daran ändert, dass es die Regeln geben muss, weil auch die zu der Realität gehören die unser Leben leiten. Allerdings hat derjenige, der jemanden anderes ermordet, damit auch sein eigenes Leben größtenteils zerstört. Es ist also auch ohne Todesstrafe genug Tragik für den Täter vorhanden.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

H2O hat geschrieben:(13 Feb 2018, 23:13)

Da könnte man noch denken, daß den Eltern auf Lebensdauer mit einer besonders harten Strafe auch nicht gedient ist. Aber die heimtückische und aus Geldgier begangene Tat, und der Täter mit dieser Prägung kommt frei... nach so vielen Mätzchen. Unfassbar!
Ich sehe das völlig anders.

Einen Mörder mit Samthandschuhen anzufassen macht das Kind nämlich auch nicht wieder lebendig. :x

Aber das Signal seitens des Staates, dass dieser anerkennt, was den Eltern angetan wurde, dass er darauf reagiert und den Täter hart bestraft, dürfte den Eltern mehr bringen als ein lachender Mörder, der erleichtert und fröhlich einer milden Strafe entgegenblickt und dann auch noch mit seiner Selbstdarstellung und seinem Querulantentum die Justiz verarschen darf und den Eltern ins Gesicht spucken.

Der Daschner wurde bestraft, der Mörder sonnt sich in seinem Selbstmitleid, unterstützt durch unsere Gesetze.
Zuletzt geändert von Billie Holiday am Di 13. Feb 2018, 23:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Wutbürger »

Skull hat geschrieben:(13 Feb 2018, 23:07)

JA und NEIN.

Für Dich mag der Rechtsstaat ein Fremdwort sein, für mich nicht.

Und damit beende ICH es mit Dir hier. Macht keinen Sinn für mich. :dead:
Dito. :dead:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Provokateur »

Skeptiker hat geschrieben:(13 Feb 2018, 23:16)
Ich denke da würden wir uns im Kreis drehen. Für mich ist es keine Entwürdigung. Die Grenze dessen was als würdelos empfunden wird scheint mir da individuell unterschiedlich zu sein. Nochmal, nicht nur die Würde ist geschützt, auch die Freiheit.
Der Grad des Schutzes ist unterschiedlich: Würde ist unantastbar. Das ist der schärfste Schutzgrad, den wir kennen. Er ist die absolute Schranke; etwas, das nicht durch Gesetze eingeschränkt werden kann. Für alle anderen Grundrechte gilt genau das nicht.
Du kommst an der Würde nicht vorbei.
Und die herrschende juristische Meinung ist: Entwürdigend ist alles, was den Menschen zum Objekt macht.
Skeptiker hat geschrieben:(13 Feb 2018, 23:16)

Wieso erhebt sich der Staat moralisch über den Mörder wenn er auf die Todesstrafe verzichtet (gut ist wer nicht tötet?). Erhebt er sich auch moralisch über einen Kidnapper wenn er auf Gefängnis verzichtet (gut ist wer nicht einsperrt?) ?
Der Staat sperrt als Sanktion ein, basierend auf einem Strafgesetzbuch, welches seine Legitimation in der Verfassung und damit im Sinne des gesamten Volkes findet. Deswegen ergeht jedes Urteil "im Namen des Volkes".
Skeptiker hat geschrieben:(13 Feb 2018, 23:16)
Ich sehe das Problem mit den Justizirrtümern als viel gravierender an. Außerdem bin ich der Ansicht, dass, was immer wir tun, wir viel weniger Einfluss auf unsere Handlungen haben als wir es uns denken. Theoretisch kann jeder sich zu jedem Zeitpunkt zu allem frei entscheiden. In der Realität reagieren wir mehr auf die Dinge die uns umgeben. Ich halte die Verantwortung die jeder für sein Leben hat für weit geringer als man glaubt. Was allerdings nichts daran ändert, dass es die Regeln geben muss, weil auch die zu der Realität gehören die unser Leben leiten. Allerdings hat derjenige, der jemanden anderes ermordet, damit auch sein eigenes Leben größtenteils zerstört. Es ist also auch ohne Todesstrafe genug Tragik für den Täter vorhanden.
Es gibt Leute, die können ohne Emotion töten. Manche davon fängt man in der Armee ein. Andere nicht; und einige töten aus purem Lustgewinn. Die muss man wegsperren; ja, auch ein Leben lang. Nimm Marcel Hesse. Der wird sein Leben lang keine ungefilterte Luft mehr atmen; das völlig zurecht.
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
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Skeptiker

Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Skeptiker »

Provokateur hat geschrieben:(13 Feb 2018, 23:24)

Der Grad des Schutzes ist unterschiedlich: Würde ist unantastbar. Das ist der schärfste Schutzgrad, den wir kennen. Er ist die absolute Schranke; etwas, das nicht durch Gesetze eingeschränkt werden kann. Für alle anderen Grundrechte gilt genau das nicht.
Du kommst an der Würde nicht vorbei.
Und die herrschende juristische Meinung ist: Entwürdigend ist alles, was den Menschen zum Objekt macht.
Alles verstanden. Ich denke nur wir werden keine einheitliche Meinung darüber finden warum die Todesstrafe grundsätzlich den Menschen zum Objekt macht und die Freiheitsstrafe nicht.

Ich halte das für eine subjektive Einschätzung, eine die stark personen- und kulturabhängig ist. Das mag eine Mehrheit der Menschen hier vielleicht so sehen. Persönlich ist das für mich ein überschätztes Argument, was auch gerne genutzt wird um die Diskussion schnell mal abzuwürgen (hier nun nicht), nach dem Motto: Die Würde des Menschen ist unantastbar, also Klappe halten du Unmensch. Ganz so einfach und eindeutig sehe ich es aber nicht.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von H2O »

Skeptiker hat geschrieben:(13 Feb 2018, 23:39)

Alles verstanden. Ich denke nur wir werden keine einheitliche Meinung darüber finden warum die Todesstrafe grundsätzlich den Menschen zum Objekt macht und die Freiheitsstrafe nicht.

Ich halte das für eine subjektive Einschätzung, eine die stark personen- und kulturabhängig ist. Das mag eine Mehrheit der Menschen hier vielleicht so sehen. Persönlich ist das für mich ein überschätztes Argument, was auch gerne genutzt wird um die Diskussion schnell mal abzuwürgen (hier nun nicht), nach dem Motto: Die Würde des Menschen ist unantastbar, also Klappe halten du Unmensch. Ganz so einfach und eindeutig sehe ich es aber nicht.
Vielleicht kommt die Angelegenheit mit dem "Menschen als Objekt" zu formal ins Spiel? Aus meiner Sicht werden dadurch Körperstrafen beschrieben, von der Prügelstrafe über Körperbeschädigung bis zur Todesstrafe. Davon unterscheiden sich Haftstrafen doch erheblich, wenn sie nicht ihrerseits den Charakter einer Körperstrafe annehmen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Boracay »

Billie Holiday hat geschrieben:(13 Feb 2018, 22:30)
Ich versuche nur, dich ein wenig davon abzubringen, dass Knast ein Hotelaufenthalt sei.
Für Gäfken ist es ein Hotel- oder Bildungsaufenthalt. Einzelzimmer, Playstation, Filmsammlung, Freundin, Sex, gemeinsam Kochen, Studium,...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

Boracay hat geschrieben:(14 Feb 2018, 00:00)

Für Gäfken ist es ein Hotel- oder Bildungsaufenthalt. Einzelzimmer, Playstation, Filmsammlung, Freundin, Sex, gemeinsam Kochen, Studium,...
Warum wird ein Kindermörder so dermaßen gepampert und ist so dermaßen privilegiert? :?:
Das ist aber kein Normalzustand im Knast, der auf alle Mörder zutrifft.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Provokateur »

Skeptiker hat geschrieben: Ich halte das für eine subjektive Einschätzung, eine die stark personen- und kulturabhängig ist. Das mag eine Mehrheit der Menschen hier vielleicht so sehen. Persönlich ist das für mich ein überschätztes Argument, was auch gerne genutzt wird um die Diskussion schnell mal abzuwürgen (hier nun nicht), nach dem Motto: Die Würde des Menschen ist unantastbar, also Klappe halten du Unmensch. Ganz so einfach und eindeutig sehe ich es aber nicht.
Das ist das Problem mit den unbestimmten Rechtsbegriffen, die nirgendwo wirklich definiert sind. Da kann jeder etwas drin sehen, was andere nicht sehen. Ich halte mich da an die herrschende Meinung und bin meistens auf der richtigen Seite.

Und so kann es auch laufen:
Versucht da wer einen auf Ouri zu machen?

War er es vielleicht nicht einmal selbst, sondern andere Gefangene? Hat er sich angezündet, weil es ihm in der JVA so sehr gefallen hat? Fragen über Fragen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Boracay »

Billie Holiday hat geschrieben:(14 Feb 2018, 08:16)

Warum wird ein Kindermörder so dermaßen gepampert und ist so dermaßen privilegiert? :?:
Das ist aber kein Normalzustand im Knast, der auf alle Mörder zutrifft.
Keine Ahnung - je bestialischer das Verbrechen desto besser die Behandlung

http://www.bild.de/news/inland/magnus-g ... .bild.html
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

Boracay hat geschrieben:(14 Feb 2018, 00:00)

Für Gäfken ist es ein Hotel- oder Bildungsaufenthalt. Einzelzimmer, Playstation, Filmsammlung, Freundin, Sex, gemeinsam Kochen, Studium,...
War jetzt zu faul, auf der Stelle zu sehen, was der alles bekommen hat. Aber nach dem was du aufzählst:

Einzelzelle - ja - unter Umständen würd ich mich bei dem unwohl fühlen als sein Zellengenosse. Und vielleicht nervt er ja total mit seinem Gequatsche falls er so einer ist. Der falsche Mithäftling ist schlimmer als Arrest.
Playstation, Filmsammlung - wenn von erarbeitetem Geld - ja
Freundin - in geregelten Abständen unter Beobachtung im Sprecherzimmer bei Kaffee und Kuchen - ja
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Wutbürger »

Billie Holiday hat geschrieben:(14 Feb 2018, 08:16)

Warum wird ein Kindermörder so dermaßen gepampert und ist so dermaßen privilegiert? :?:
Das ist aber kein Normalzustand im Knast, der auf alle Mörder zutrifft.

Woher weißt du das?
Da in Deutschland die Resozialisation greifen soll, muss man dem Gefangenen (ob nun Mörder oder Steuerhinterzieher) auch was bieten.
Dazu kommt ja irgendwo auch noch der Gleichheitsgrundsatz, dass du den einen nicht anders behandeln darfst (im Knast) als den anderen- weil: das wäre ja nicht demokratisch! :mad:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dampflok94 »

Wutbürger hat geschrieben:(15 Feb 2018, 12:36)Da in Deutschland die Resozialisation greifen soll, muss man dem Gefangenen (ob nun Mörder oder Steuerhinterzieher) auch was bieten.
Ich glaube, Du hast das Konzept der Resozialisation nicht ganz verstanden. Da wird eigentlich was von den Strafgefangenen verlangt und weniger was geboten. Sie sollen nämlich in die Lage versetzt werden ein Leben ohne Straftaten zu führen. Und wenn man ihnen z. B. die Möglichkeit einer Ausbildung gibt, so ist das ja kein Geschenk. Die müssen sich das ja erarbeiten.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

Dampflok94 hat geschrieben:(16 Feb 2018, 08:56)

Ich glaube, Du hast das Konzept der Resozialisation nicht ganz verstanden. Da wird eigentlich was von den Strafgefangenen verlangt und weniger was geboten. Sie sollen nämlich in die Lage versetzt werden ein Leben ohne Straftaten zu führen. Und wenn man ihnen z. B. die Möglichkeit einer Ausbildung gibt, so ist das ja kein Geschenk. Die müssen sich das ja erarbeiten.
Neben allen anderen positiven Effekten hat Ausbildung im Knast auch noch eine weitere positive Wirkung. Man steigt für eine Weile aus dem öden Alltagstrott aus. Funktioniert natürlich nur da, wo das Hirn noch nicht vollkommen vernebelt ist.
Lernen bringt einen Ansporneffekt und, so man etwas schafft, auch Erfolgserlebnisse die sich positiv auf die mentale Gesamtlage auswirken.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Boracay »

Ammianus hat geschrieben:(14 Feb 2018, 18:55)

War jetzt zu faul, auf der Stelle zu sehen, was der alles bekommen hat. Aber nach dem was du aufzählst:

Einzelzelle - ja - unter Umständen würd ich mich bei dem unwohl fühlen als sein Zellengenosse. Und vielleicht nervt er ja total mit seinem Gequatsche falls er so einer ist. Der falsche Mithäftling ist schlimmer als Arrest.
Playstation, Filmsammlung - wenn von erarbeitetem Geld - ja
Freundin - in geregelten Abständen unter Beobachtung im Sprecherzimmer bei Kaffee und Kuchen - ja
Studium - begrüßenswert

alles andere - nö, wo bliebe sonst der Freiheitsentzug
http://www.news.de/panorama/855621399/k ... ilegien/1/

Bein, Ficken ist möglich und dafür gibt es sogar extra ein Apartment.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

Boracay hat geschrieben:(16 Feb 2018, 13:33)

http://www.news.de/panorama/855621399/k ... ilegien/1/

Bein, Ficken ist möglich und dafür gibt es sogar extra ein Apartment.
Danke für den Artikel. Und zum Thema Freundin hab ich mich ja geäußert. So etwas geht nun wirklich viel zu weit.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Mal wieder eine Vergewaltigung mit Bewährung:
Sex im Bordell endet mit Vergewaltigung

Eine Prostituierte in Augsburg verspürte Schmerzen und wollte nicht mehr, doch der Freier machte weiter. Nun wurde ihm vor dem Amtsgericht der Prozess gemacht.

Auch in einem Bordell gilt der Grundsatz „Nein heißt Nein“. Ein Freier darf die bezahlte sexuelle Leistung einer Prostituierten nicht mit Gewalt durchsetzen. Ein Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Bernhard Kugler hatte sich jetzt mit einem solch ungewöhnlichen und eher seltenen Fall zu beschäftigen. Es verurteilte einen 20-Jährigen wegen Vergewaltigung zu einer Jugendstrafe von 21 Monaten auf Bewährung.

Angeklagter bekannte sich zur Tat
Der junge Afrikaner hatte im September 2017 eine Prostituierte, 41, in der Hasengasse besucht. Während des von dem Freier bezahlten Geschlechtsverkehrs hatte die Frau Schmerzen verspürt und den 20-Jährigen mit den Worten „Runter von mir“ aufgefordert, aufzuhören. Doch der Mann machte weiter, die Prostituierte wehrte sich, konnte sich aber der Situation nicht entziehen. Sie alarmierte danach die Polizei, die den jungen Mann festnehmen konnte. Der Afrikaner kam Ende September 2017 in Untersuchungshaft.

Im Prozess kam es auf Anregung des Vorsitzenden Richters zu einer Verfahrensabsprache mit Staatsanwältin Melanie Ostermeier und der Verteidigerin Natalia Petrunyak. Der junge Angeklagte räumte die Vorwürfe ein. „Ich habe mich nicht mehr kontrollieren können. Erst danach wusste ich, dass ich etwas falsch gemacht habe“, gab er über einen Dolmetscher zu Protokoll. Die Frau sagte als Zeugin, sie habe dem Mann deutlich zu verstehen gegeben, dass er aufhören solle.

Freier zu Jugendstrafe mit Sozialstunden verurteilt
Das Jugendschöffengericht setzte die Jugendstrafe auf 21 Monate fest, gewährte Bewährung und hob den Haftbefehl auf. Der 20-Jährige muss als Auflage 80 Sozialstunden leisten und ein Gespräch mit dem Verein „Die Brücke“ führen.
http://www.augsburger-allgemeine.de/aug ... 00731.html
Auch wenn es sich um eine Prostituierte handelt ist eine Vergewaltigung immer dann gegeben, wenn die Dame nicht einverstanden ist. Und das wird mit einer Bewährungsstrafe abgehandelt???
Und dann schon wieder so ein "Jugendlicher", kann es sein, dass sein eigentliches Alter gar nicht real bekannt war??
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Boracay »

jack000 hat geschrieben:(18 Feb 2018, 18:12)

Mal wieder eine Vergewaltigung mit Bewährung:

http://www.augsburger-allgemeine.de/aug ... 00731.html
Auch wenn es sich um eine Prostituierte handelt ist eine Vergewaltigung immer dann gegeben, wenn die Dame nicht einverstanden ist. Und das wird mit einer Bewährungsstrafe abgehandelt???
Und dann schon wieder so ein "Jugendlicher", kann es sein, dass sein eigentliches Alter gar nicht real bekannt war??
Das finde ich noch gnädig im Gegensatz zu dem Ding hier:

https://www.schwarzwaelder-bote.de/inha ... e12c8.html

Beim oben genannten Fall wären sicherlich auch 4 Kahre drin gewesen, bei dem von mir verlinkten eher 10. Stattdessen geht der Vorbestrafte Täter ohne irgendeine Konsequenz aus dem Gerichtssaal - noch nicht mal die Verfahrenskosten muss er übernehmen. Die Begründung des Psychopaten hinter dem Richterpult: „er muss ja eine Eigentumswohnung abbezahlen“.

In jedem normalen Land wäre der Täter für Jahre in den Knast gegangen - hier bekommt er noch eine Eigentumswohnung die er offensichtlich mit „Gelegenheitsjobs“ finanziert.

Wer bei sowas nicht kotzen muss und einen abartigen Hass auf die Richterschadt bekommt der muss auch ein Psychophat ohne jegliches Gefühl sein. Ich hoffe nur das sich jemand ein Herz fast und den Täter eine entsprechende Strafe ohne Gericht zuführt.
Polibu

Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Polibu »

Warum haben die Sicherheitsbehörden den Fall verheimlicht?

Anstatt den rückfallgefährdeten Sexuallstraftäter für immer wegzusperren, darf er an einem Kurs teilnehmen. Opfer dieser Kuscheljutiz ist eine Frau, die vergewaltigt wurde.

https://www.welt.de/vermischtes/article ... eheim.html
Die Rheinische Post hingegen berichtet, dass die Sicherheitsbehörden den Sachverhalt unter Verschluss (VS - nur für den Dienstgebrauch) gehalten hätten. Selbst die Freigabe für das polizeiliche Landeslagebild sei nicht erteilt worden. Die Redaktion glaubt, dass der Grund dafür ist, dass der 30 Jahre alte Tatverdächtige ein Mann ist, den die Behörden für einen rückfallgefährdeten Sexualstraftäter einstuften. Die Bochumer Polizei will sich dazu zunächst noch nicht äußern. Der 30-Jährige ist ein sogenannter "Kurs"-Proband, also ein Sexualverbrecher, vor dem die Allgemeinheit bestmöglich geschützt werden sollte, weil er als rückfallgefährdet gilt.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Mehmet »

Wundert das einen in Deutschland überhaupt noch?

Intensivtäter, Gefährder, ... : Welcome in Germany!

[youtube][/youtube]
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Michi »

Die Telekom Austria hat jahrelang gegen Datenschutzvorschriften verstoßen. Jetzt drohen saftige 218 Euro Strafe.

https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 90676.html
Meinungsfreiheit bedeutet, dass deine Meinung nicht illegal ist. Beknackt ist sie trotzdem.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Kritikaster »

UN-BE-GREIF-LICH! :rolleyes:
Im Prozess um einen tödlichen Familienstreit in Lübeck hat das Landgericht Lübeck den Angeklagten am Freitag überraschend vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen. Stattdessen wiesen die Richter den 30-Jährigen in eine Entziehungsklinik ein. Der drogenabhängige Angeklagte sei zur Tatzeit wegen eines sogenannten atypischen Rauschzustandes schuldunfähig gewesen, hieß es in der Urteilsbegründung. https://www.welt.de/regionales/hamburg/ ... pruch.html
Da versetzt sich jemand selbst in einen Rauschzustand, sticht dann mit einer Geflügelschere 25 mal auf seine Mutter und 20 mal auf seine Großmutter ein, wodurch die Mutter stirbt, die Oma schwer verletzt wird, und das Urteil lautet:

FREISPRUCH!

Geht's noch? :mad2:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

Das ist eine der ganz ganz wenigen Sachen die ich beim DDR-Strafrecht besser fand. Rausch war nicht strafmildernd. Mich erschüttert das immer wieder. Da ballert sich jemand gnadenlos zu - egal mit was, meist ist es eh Alkohlol - steigt in sein Auto und fährt einfach mal so einen Menschen tot, der vielleicht noch sein ganzes Leben vor sich hätte. Aber er war halt besoffen, bekommt Bewährung und irgenwann in nicht allzu ferner Zeit auch seinen Führerschein wieder.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Kritikaster »

Ammianus hat geschrieben:(23 Mar 2018, 15:15)

Das ist eine der ganz ganz wenigen Sachen die ich beim DDR-Strafrecht besser fand. Rausch war nicht strafmildernd. Mich erschüttert das immer wieder. Da ballert sich jemand gnadenlos zu - egal mit was, meist ist es eh Alkohlol - steigt in sein Auto und fährt einfach mal so einen Menschen tot, der vielleicht noch sein ganzes Leben vor sich hätte. Aber er war halt besoffen, bekommt Bewährung und irgenwann in nicht allzu ferner Zeit auch seinen Führerschein wieder.
Ich hätte kein Problem damit, Rausch sogar als strafverschärfend zu bewerten.

Ich diskutierte das gerade mit meinen Kollegen. Man nehme sich eine Waffe, bringe außerhalb der eigenen 4 Wände jemanden um, begebe sich dann nach Hause, betrinke sich bis an den Rand der Besinnungslosigkeit und warte auf das Eintreffen der Polizei. Soll mal einer beweisen, dass der Mörder zur Tatzeit NICHT besoffen und damit "schuldunfähig" war. :mad2:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von H2O »

Kritikaster hat geschrieben:(23 Mar 2018, 15:10)

UN-BE-GREIF-LICH! :rolleyes:

Da versetzt sich jemand selbst in einen Rauschzustand, sticht dann mit einer Geflügelschere 25 mal auf seine Mutter und 20 mal auf seine Großmutter ein, wodurch die Mutter stirbt, die Oma schwer verletzt wird, und das Urteil lautet:

FREISPRUCH!

Geht's noch? :mad2:
Das wird sicher nicht die letzte Verhandlung in der Sache gewesen sein. Eine Art Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Justiz... so oder so. Entweder klagt der Täter oder die Staatsanwaltschaft.

Diese Verfahrensordnung führt zu Mehrarbeit. Ist leider recht oft zu beobachten.
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