Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

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Ammianus
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

Der Umgang mit NS-Verbrechern in Westdeutschland ist ein spezielles Kapitel für sich. Da rutschten viele Massenmörder durch, die es verdient hätten erst in der Urne das Gefängnis zu verlassen.
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Ammianus
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(13 Sep 2018, 15:13)

Chemnitz: Wieder nur Bewährung http://www.spiegel.de/panorama/justiz/c ... 4-amp.html
Ich hab nichts dagegen, wenn ein Nazi-Grüsser im Wiederholungsfall ein paar Monate gesiebte Luft schnuppert. Das du das hier im Zusammenhang mit einem Toten apportierst sagt aber vieles, wenn nicht alles über dich.
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jack000
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Ammianus hat geschrieben:(16 Sep 2018, 17:49)

Ich hab nichts dagegen, wenn ein Nazi-Grüsser im Wiederholungsfall ein paar Monate gesiebte Luft schnuppert. Das du das hier im Zusammenhang mit einem Toten apportierst sagt aber vieles, wenn nicht alles über dich.
Es geht halt darum Prioritäten zu setzen. In den Medien spricht auch keiner mehr darüber das da jemand ermordet wurde. Es sind halt andere Sachen wichtiger.
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imp
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von imp »

Ammianus hat geschrieben:(16 Sep 2018, 17:49)

Ich hab nichts dagegen, wenn ein Nazi-Grüsser im Wiederholungsfall ein paar Monate gesiebte Luft schnuppert. Das du das hier im Zusammenhang mit einem Toten apportierst sagt aber vieles, wenn nicht alles über dich.
Hitlergruss ist Hitlergruß. Der Tote war dem Grüßer offenbar egal, sonst hätte er den angeblichen Trauermarsch nicht für seine NS-Darstellung verwendet. Es gibt keinen Zusamnenhang.
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Ammianus
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(16 Sep 2018, 21:45)

Hitlergruss ist Hitlergruß. Der Tote war dem Grüßer offenbar egal, sonst hätte er den angeblichen Trauermarsch nicht für seine NS-Darstellung verwendet. Es gibt keinen Zusamnenhang.
Den Zusammenhang hast du eigentlich ziemlich deutlich hergestellt.
Solche Grüßer und Leute wie du, ihr seid euch näher als ihr vorzutäuschen versucht.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von imp »

Ammianus hat geschrieben:(16 Sep 2018, 22:30)

Den Zusammenhang hast du eigentlich ziemlich deutlich hergestellt.
Solche Grüßer und Leute wie du, ihr seid euch näher als ihr vorzutäuschen versucht.
Leute wie ich? Erklär mal.
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Tom Bombadil
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tom Bombadil »

Ammianus hat geschrieben:(16 Sep 2018, 22:30)

Solche Grüßer und Leute wie du, ihr seid euch näher als ihr vorzutäuschen versucht.
An den Rändern verschwimmen die Konturen, das war schon immer so. In der Weimarer Republik sind Saalschläger vom Rotfrontkämpferbund scharenweise zur SA übergelaufen und vice versa.
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Ammianus
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

Tom Bombadil hat geschrieben:(16 Sep 2018, 22:34)

An den Rändern verschwimmen die Konturen, das war schon immer so. In der Weimarer Republik sind Saalschläger vom Rotfrontkämpferbund scharenweise zur SA übergelaufen und vice versa.
Es gibt da ein Foto aus Schlesien. So weit ich mich erinnere zieht da eine Schalmeienkapelle des "Rot-Front-Kämpferbundes" noch in ihren alten Uniformen unter Jubel der SA-Männer in einen Saal ein ...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(16 Sep 2018, 22:31)

Leute wie ich? Erklär mal.
War ja wohl deutlich genug ...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von imp »

Ammianus hat geschrieben:(16 Sep 2018, 22:42)

War ja wohl deutlich genug ...
Sprich dich frei aus, Andeutungen sind unnötige Zurückhaltung. Was glaubst du?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tom Bombadil »

Ammianus hat geschrieben:(16 Sep 2018, 22:41)

Es gibt da ein Foto aus Schlesien. So weit ich mich erinnere zieht da eine Schalmeienkapelle des "Rot-Front-Kämpferbundes" noch in ihren alten Uniformen unter Jubel der SA-Männer in einen Saal ein ...
Es wird geschätzt, dass in Berlin bis 1933 15-20% Hardcore-Kommunisten zur SA übergetreten sind.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von imp »

Tom Bombadil hat geschrieben:(16 Sep 2018, 22:47)

Es wird geschätzt, dass in Berlin bis 1933 15-20% Hardcore-Kommunisten zur SA übergetreten sind.
Ich schätze, dass es mehr waren. Hat vielen aber letztlich nichts genützt.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(16 Sep 2018, 22:45)

Sprich dich frei aus, Andeutungen sind unnötige Zurückhaltung. Was glaubst du?
Sitz!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von imp »

Ammianus hat geschrieben:(17 Sep 2018, 09:28)

Sitz!
Das ist nun leider nicht so konstruktiv. Vielleicht findest du bald zu einer Diskussion zurück, die sich nicht darin erschöpft, immer von den Nazis und den Kommunisten anzufangen.

Dass es auch anders geht, zeigt dieses Urteil: Fünf Monate Haft ohne Bewährung. Der Intensivtäter hat allerdings schon zahlreiche Vorstrafen. Hier muss der Rechtsstaat schneller Zähne zeigen.
https://www.mdr.de/sachsen/chemnitz/che ... z-100.html

Bei Kipo hat man leider anders entschieden. https://www.kreis-anzeiger.de/lokales/v ... t_19052909#
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Marmelada
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Marmelada »

http://www.fr.de/politik/rechtsextremis ... -a-1595514
Zuvor hatten die zwischenzeitlich mehr als 100 Mitglieder in konzertierten Aktionen über rund anderthalb Jahre Jagd auf Andersdenkende und Ausländer gemacht, Institutionen angegriffen und knüppelnd Volksfeste überfallen. Tom W., der als „Anführer“ des harten Kerns galt, wurde in der Folge zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Auch wenn es sich bei Tom W. und seinen 100 Kameraden nicht um Flüchtlinge, Moslems, Linke oder sonstige Neger handelt, sollte das nach hiesigen Maßstäben als Kuscheljustiz gelten.
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Ammianus
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

Marmelada hat geschrieben:(05 Oct 2018, 09:56)

http://www.fr.de/politik/rechtsextremis ... -a-1595514
Auch wenn es sich bei Tom W. und seinen 100 Kameraden nicht um Flüchtlinge, Moslems, Linke oder sonstige Neger handelt, sollte das nach hiesigen Maßstäben als Kuscheljustiz gelten.
Es geht hier ja auch nicht um "Flüchtlinge, Moslems, Linke oder sonstige Neger" - sondern eben um "Kuscheljustiz". Aber man kann aus dem verlinkten Beitrag (bereits auf Seite 1) auch etwas anderes lernen. Gern wird von den hiesigen Relativierer immer darauf verwiesen, man kenne ja die genau Urteilsbegründung nicht und könne so die Entscheidung des Gerichts gar nicht beurteilen. Das juristische Instanzen keine Götter sind, darauf habe ich schon einmal hingewiesen. Und auch hier wurde z.B. die erste Kuschelentscheidung des Gerichts, es handle sich nicht um eine kriminelle Vereinigung, korrigiert. Trotzdem blieb es bei der Bewährung.
Da haben Leute sich zusammengeschlossen um gemeinsam in der Tradition der SA Straftaten zu begehen. Sie haben diese Straftaten über einen längeren Zeitraum begangen, Menschen ins Krankenhaus geprügelt und Angst verbreitet. Und dann sitzt da wieder mal Richter Kuschelweich, schmiert pseudosozialen Sermon als Urteilsbegründung zusammen und die Opfer des Nazihaufens dürfen sich weiterhin daran erfreuen, dass ihre Peiniger die gleiche Luft atmen wie sie auch.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von becksham »

Naja, 11 und 13 Jahre für die Höxter-Mörder finde ich jetzt auch nicht so pralle. Die haben sich bewusst Menschen zum Quälen ins Haus gelockt und das in Serie. Mir ist das Urteil zu mild.
Aber beachtlich und wohl bislang nicht so unbedingt üblich, die Frau wurde länger verurteilt als der Mann.

https://www.n-tv.de/panorama/Hoexter-Pa ... 56017.html
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dampflok94 »

becksham hat geschrieben:(05 Oct 2018, 12:33)

Naja, 11 und 13 Jahre für die Höxter-Mörder finde ich jetzt auch nicht so pralle. Die haben sich bewusst Menschen zum Quälen ins Haus gelockt und das in Serie. Mir ist das Urteil zu mild.
Das wurde aus prozeßökonomischen Gründen auch gar nicht angeklagt. Man hat sich auf die beiden Tötungen beschränkt, was ich für falsch halte.
Aber beachtlich und wohl bislang nicht so unbedingt üblich, die Frau wurde länger verurteilt als der Mann.
Trotzdem wurde m. w. der Mann als treibende Kraft erklärt. Ich nehme an, dem wurde sein IQ von unter 60 zu Gute gehalten. (Verminderte Schuldfähigkeit?) Und ob die Strafe wirklich geringer ausfällt, wird sich noch zeigen. Der muß ja in die Psychiatrie. Und seit Mollath wissen wir, was das heißen kann.
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firlefanz11
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von firlefanz11 »

Alter Fall aber aus aktuellem Anlass:
Derzeit steht Andreas B. aus Monheim in Aachen vor Gericht - wegen 72 Straftaten. Ein Urteil wird Mitte November erwartet.
... einen Spitznamen "Brummi-Andi" erntete der früher auch als "Crash-Kid-Andi" bekannte Andreas B. aus dem nordrhein-westfälischen Monheim, als er 14 Jahre alt und damit gerade strafmündig war. Am 24. März 2000 stahl er in der Niederlanden einen Sattelschlepper und überrollte damit einen Polizisten, der ihn nach einer 30-stündigen Irrfahrt stoppen wollte. Der Beamte starb, Andreas B. wurde zu einer Jugendstrafe von vier Jahren verurteilt.
...
Ein Jahr vor dem Vorfall in den Niederlanden schickte das Jugendamt den damals 13-Jährigen zu einer "erlebnispädagogischen Maßnahme" nach La Gomera. Dort klaute er das Auto einer Betreuerin, um damit nach Teneriffa zu verschwinden. Zwar wurde er an der Fähre von der Polizei gestoppt, trotzdem gelang es ihm, ein Boot zu stehlen und tatsächlich mehrere Wochen auf Teneriffa unterzutauchen.
...
Geläutert zeigte sich "Brummi-Andi" nach seiner Verurteilung nicht. Im Gegenteil. Mit 16 vergewaltigte er einen Mithäftling, seine Haftstrafe verlängerte sich auf sieben Jahre. Trotzdem kam er nach vier Jahren auf Bewährung frei und konnte es wieder nicht lassen. Noch während seiner Bewährungszeit überfiel er mit mehreren Komplizen einen Drogendealer aus Wuppertal, den er aus der JVA kannte.
...
Aufgrund einer "günstigen Sozialprognose" (edit: das muss man sich mal geben!) konnte er das Gefängnis 2008 wieder verlassen und heiratete seine Langzeit-Freundin Sandra, mit der er zwei Kinder in die Welt setzte. Ein glückliches Familienleben gab es dennoch nicht. Andreas B., über die Maßen eifersüchtig, glaubte, ein Bekannter wolle ihm seine Frau ausspannen. Er schlug mit einem Warndreieck auf den vermeintlichen Nebenbuhler ein. Der konnte flüchten, Andi verfolgte ihn - ohne Führerschein - mit dem Auto. Vor der Wohnung des Mannes schlug er ihn mit einem Schraubenschlüssel nieder. Wieder wurde Andreas B. verhaftet, landete vor Gericht und wurde wegen Körperverletzung zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt.
...
Zwölf Jahre Knast hatte "Brummi-Andi" 2017 bereits hinter sich, als er bei einem erneuten Prozess wegen Fahrens ohne Führerschein beteuerte, sich geändert zu haben. Schon wenig später tauchten auf Facebook Videos von Andreas B. auf, die ihn genau dabei zeigten. "Ich fahre ohne Führerschein, wann ich will", sagte er darin. Und er filmte sich dabei, wie er eine Frau verprügelt.
...
Im Kreis Heinsberg soll sich der heute 33-Jährige als Zuhälter zweier minderjähriger Mädchen verdingt haben. Weigerten sich die Teenager, für ihn auf den Strich zu gehen, soll er sie brutal geschlagen haben. Er habe ihnen immer wieder gedroht, ihren Familien etwas anzutun, heißt es in der Anklage. Eine junge Mutter, der er drohte, er werde ihrem Sohn "den Kopf abschneiden" und ihre "Sippschaft" würde in einem Säurefass enden, traf sich 21 Mal mit Freiern. Das gesamte Geld ging an Andreas B.
...
Die Anklage umfasst 17 verschiedene Delikte, insgesamt sind es 72 Punkte - darunter gefährliche und fahrlässige Körperverletzungen, vollendete und versuchte Zwangsprostitution, Zuhälterei, Drogenhandel, Geldfälschung, Brandstiftung, Bedrohungen, Trunkenheit am Steuer, Unfallflucht und Fahren ohne Führerschein. Nun droht "Brummi-Andi" also wieder einmal eine hohe Haftstrafe. Bis zu zehn Jahre könnten es werden, wenn nach zehn Verhandlungstagen Mitte November vor dem Landgericht Aachen das Urteil fällt.
Dass so was möglich ist, stösst jeden normal denkenden Menschen vor den Kopf. Im Prinzip müsste der jetzt mind. 10 Jahren in den Knast (am besten Isolierhaft) u. danach in eine Klapse zur Sicherungsverwahrung (auch hier am besten Gummizelle) ohne Möglichkeit auf Freigang, Neubewertung oder sonst irgend eine Chance für eine inkompetenten Gutmenschen ihn wieder auf die Menschheit loszulassen...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Kindesmisshandlung => Natürlich Bewährung!
Sie verbrühten ihr Kind mit 50 Grad heißem Wasser – Bewährung!

Eine Mutter und ihr Lebensgefährte sind nach einer schweren Verbrühung ihres behinderten Sohnes zu jeweils einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Ein Flüchtlingspaar aus Syrien ist am Freitag wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Es hatte seinen Sohn verbrüht.

Das Berliner Landgericht ist überzeugt: Douaa A. (27) und Shadi S. (26) haben im März 2017 den schwerstbehinderten Sohn zu heiß gebadet. Der knapp vier Jahre alte Junge erlitt an 17 Prozent der Haut Verbrühungen zweiten Grades.

„Unfall ausgeschlossen“
Das Wasser habe Gutachten zufolge mindestens 50 Grad Celsius gehabt, so die Richter: „Ein Unfall ist ausgeschlossen.“ Ebenso, dass es aus Versehen beim Duschen passiert sei. Die Strafe beträgt jeweils anderthalb Jahre Haft auf Bewährung. Das Kind lag 2017 zweieinhalb Monate im Krankenhaus.

In der Anklage waren dem Paar aus dem Stadtteil Neukölln zunächst vier mutmaßliche Übergriffe auf den schwerstbehinderten Jungen zur Last gelegt worden. Dass die Mutter und ihr Partner durch Gewalt Knochenbrüche verursacht hätten, sei im Prozess nicht nachgewiesen worden, so das Gericht. Seit der Junge in einer Pflegeeinrichtung lebe, sei es allerdings nicht mehr zu Frakturen gekommen.
https://www.bz-berlin.de/tatort/mensche ... bewaehrung

Kein Wunder, dass man den Saustall Justiz nicht mehr ernst nehmen kann!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Skeptiker »

Interessanter Vergleich der Strafhöhe in Deutschland.
Besonders hohe Strafen verhängten demnach Gerichte in Oberbayern und Südhessen, vergleichsweise Milde herrschte dagegen in Baden und Schleswig-Holstein. Die strengsten Richter sitzen im Landgerichtsbezirk München I, die mildesten im Freiburger Bezirk.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/w ... 30399.html

Es scheint offenbar stark unterschiedliche regionale Strafstandards zu geben. Besonders interessant für mich dabei der starke Unterschied zwischen Banden-Würtemberg und Bayern, insbesondere Oberbayern. Ich würde die auf im Schnitt 50% höher einschätzen. Das ist mE sehr viel. :eek:

Wäre ja mal interessant dem die Polizeistatistik gegenüberzustellen. Vielleicht braucht man ja in den milden Regionen nicht so hart zu bestrafen, oder andersherum vielleicht führt besondere Härte auch zu geringerer Kriminalität. :?:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bolero »

Vollgekokst, ohne Führerschein und vorbestraft

Nur Bewährung! Skandal-Urteil für Berliner Totfahrer
Der Richter: „Er hat nicht genug aufgepasst. Ein fataler Unfall, der jedem passieren kann.“
https://www.bild.de/regional/berlin/ber ... .bild.html
Ich kann mich daran nicht erinnern. :s
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von firlefanz11 »

Bolero hat geschrieben:(26 Oct 2018, 09:52)

Vollgekokst, ohne Führerschein und vorbestraft

Nur Bewährung! Skandal-Urteil für Berliner Totfahrer



https://www.bild.de/regional/berlin/ber ... .bild.html
Unfuckinfassbar...! :mad2:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Wucher, Betrug und Erpressung – Bewährung für Sperrmüll-Abzocker!

Am Dienstag wurde Bugra G. für neunfachen Wucher in Tateinheiten mit achtfachem Betrug und sechsfacher Erpressung schuldig gesprochen. Knapp 18.000 Euro werden bei ihm eingezogen. Aber der Sperrmüll-Kriminelle verlässt das Gericht wieder als freier Mann: kein Knast als Strafe, sondern nur zwei Jahre Haft auf Bewährung!

„Das Gericht findet äußerst bedauernswert, dass die Berliner Strafverfolgungsbehörden offensichtlich kapitulieren und diese Bande weiter so tätig ist“, sagt Amtsrichter Sascha Daue bitter. „Wir verurteilen hier nur die Spitze des Eisberges, vielleicht zehn Prozent. Das spielt sich immer noch so ab in Berlin.“ Es gebe „eine Vielzahl von Tätern im Hintergrund“.

Das ist die Masche der Sperrmüll-Mafia
Die Internet-Seite sieht aus wie von der BSR. Die Preise am Telefon sind günstig. Rückt die Truppe aber mit bis zu acht Kraftprotzen an, werden Mondpreise aufgerufen: oft das Zehnfache des Üblichen auf dem Markt! Wer sich weigert, muss damit rechnen, dass sein Gerümpel auf der Straße landet. Keiner weiß, wie oft Vorarbeiter Bugra G. für die Berliner Sperrmüll-Mafia so abstaubte. Allein 16 weitere Verfahren gegen ihn wurden einfach so eingestellt.

Die Bewährung für den bereits vorbestraften Angeklagten sei „ein Zugeständnis für sein volles Geständnis unter Zurückstellung nicht unerheblicher Bedenken“, sagt der Richter.

Das treibt dem Sperrmüll-Kriminellen ein zufriedenes Lächeln ins Gesicht …
https://www.bz-berlin.de/tatort/mensche ... l-abzocker
Ach so, "Zurückstellung nicht unerheblicher Bedenken". Na ok, die Justiz ist so oder so nicht mehr Ernst zu nehmen :rolleyes:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bielefeld09 »

jack000 hat geschrieben:(30 Oct 2018, 19:35)

https://www.bz-berlin.de/tatort/mensche ... l-abzocker
Ach so, "Zurückstellung nicht unerheblicher Bedenken". Na ok, die Justiz ist so oder so nicht mehr Ernst zu nehmen :rolleyes:
Die Frage ist doch, was der zitierte User hier eigentlich diskutieren möchte?
Möglicherweise erfahren hier zur Diskussion geneigte User,
das es nur um die die Abgabe von empörten Meinungsblähungen geht?
Ob derselbe User unsere Justiz nicht mehr ernst nimmt,
erscheint eben nebensächlich,
Forenfeindlich ist das gezeigte Verhalten nun wieder einmal.
@jack000
Merkst du eigentlich , wie du die Tore zur Hölle öffnest?
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Bielefeld09 hat geschrieben:(31 Oct 2018, 00:07)

Die Frage ist doch, was der zitierte User hier eigentlich diskutieren möchte?
Was ist denn unklar?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bielefeld09 »

jack000 hat geschrieben:(31 Oct 2018, 00:15)

Was ist denn unklar?
Na ja, was willst du hier diskutieren?
Das ständige einstellen von Justizurteilen mag deinen Empörungen nachkommen,
es entspricht aber nicht der juristischen Härte in begleiteten Prozessen.
Die Strafen sind hart.
Nur die werden nicht von dir veröffentlicht.
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von imp »

Hier mal ein wenig Hintergrund, was Strafe sein soll, wozu sie da ist und wozu nicht. https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/ ... 16293.html
Insbesondere der Rachegedanke gilt als inakzeptabel.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

imp hat geschrieben:(05 Dec 2018, 15:27)

Hier mal ein wenig Hintergrund, was Strafe sein soll, wozu sie da ist und wozu nicht. https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/ ... 16293.html
Insbesondere der Rachegedanke gilt als inakzeptabel.
Dies ist nicht Hintergrund sondern schlicht und einfach die Privatmeinung des Autors, die darf er haben und veröffentlichen, vertreten darüber diskutieren. Meine Meinung ist eine andere. Strafe hat eine Reihe von Zwecken zu erfüllen. Und da ist eben auch der Ausgleich, die Genugtuung für das Opfer. Das besoffene Arschloch, dass mich in den Rollstuhl gebracht hat soll auch leiden. Diese Forderung von Opfern ist mehr als verständlich.
In verschiedenen früheren Gesellschaften gab es dafür die Blutrache oder ähnliche Verfahren. Zivilisation hat dazu geführt, dass die Rache aus Privater Hand an Institutionen der Gesellschaft übertragen wurde.
Strafe hat übrigens auch den Abscheu einer Gesellschaft gegenüber Täter und Tat auszudrücken.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Bielefeld09 hat geschrieben:(31 Oct 2018, 01:08)

Na ja, was willst du hier diskutieren?
Das ständige einstellen von Justizurteilen mag deinen Empörungen nachkommen,
es entspricht aber nicht der juristischen Härte in begleiteten Prozessen.
Die Strafen sind hart.
Nur die werden nicht von dir veröffentlicht.
Es geht darum, dass eine Meinung vorherrscht als sei alles mit der Justiz i.O. Das es Änderungsbedarf gibt kann dann an Beispielen aufgezeigt werden bei denen sie versagt hat, weil so Gegenargumente gefunden werden müssen die die hier aufgezeigten Urteile vollkommen gerechtfertigt sind ... und diese sind hier rar gesäht!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Sudanese zockt 36 000 Euro ab

Wieder ein Fall von Sozialbetrug mit Mehrfach-Identitäten vor dem Amtsgericht. Ein Flüchtling aus dem Sudan meldet sich unter fünf Namen bei den Aufnahmebehörden an, kassierte mindestens 36 000 Euro Stütze ab!

Offiziell heißt der Mann auf der Anklagebank jetzt Haschem O. (26). Und offenbar war der Betrug mit Mehrfachidentitäten schon vor der großen Flüchtlingswelle im September 2015 möglich. Denn laut Staatsanwaltschaft ließ sich der Nordostafrikaner bereits ab Frühjahr 2015 mehrfach bei der Landesaufnahmebehörde in Braunschweig als Asylbewerber registrieren.

Die Behörde stellte für die „Männer" Quartiere in Göttingen, Stade, Goslar, Hildesheim und Seelze zur Verfügung. Erst ein Abgleich-Programm für Lichtbilder brachte die Behörden auf den Betrug.

Im Prozess gab der Sudanese die Taten zu: „Es tut mir leid." Sein Verteidiger Björn Nordmann: „Es wurde ihm vom Staat extrem einfach gemacht."

Urteil: zwei Jahre Haft auf Bewährung. Haschem O.: „Ich möchte gern bleiben." Inzwischen hat er einen Job bei einem Paketdienst, verdient 1000 Euro im Monat. Das ergaunerte Geld könnte er in Mini-Raten abstottern.
https://www.bild.de/regional/hannover/h ... PxRclO0G6s
1000€ sind unterhalb der Pfändungsgrenze, der wird überhaupt nichts abstottern! Naja, es tut ihm da leid und es wurde ihm auch zu einfach gemacht.

Aber man muss halt Prioritäten setzen:
Für ihre Prinzipien geht sie ins Gefängnis: Laut einem Bericht der Zeitung "Die Welt" sitzt die 46-jährige Sieglinde B. bereits seit Februar im Frauengefängnis der JVA Chemnitz - weil sie sich standhaft weigert, ihre Rundfunkgebühren zu bezahlen.
https://www.stern.de/wirtschaft/news/ru ... 77680.html
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jack000
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Wir erinnern uns an das Video:
[youtube][/youtube]

Und was kam wohl dabei raus?
Neben der Gehirnerschütterung und den Wunden durch die Glassplitter hat sich leider meine Wirbelsäule vom Hals oben an abwärts verschoben. Das gibt sich wieder, bei erneuten Aufschlägen ist sie aber dann viel leichter zu verschieben.

Ja, am Ende der Verhandlung kam eine Entschuldigung, aber die klang wie: Ich muss jetzt was sagen, damit ich besser wegkomme. Und das hörte sich dann so an: „Ja, es tut uns wirklich leid. Leider hat der Überfall ja nicht geklappt...“ Und ich saß da echt nur fassungslos und dachte: Hat er das jetzt wirklich gesagt? Zuvor hatte mir einer der Jungs, der Schläger, einen Brief geschrieben. „Es tut mir wirklich leid, Ihnen Schaden zugefügt zu haben“, stand da etwa. „Auch ich habe mir Schaden zugefügt. Ich leide auch darunter.“ Da habe ich mich echt gefragt: Soll ich mich jetzt schlecht fühlen, weil er es nicht geschafft hat, mir mein Handy wegzunehmen?

Am Ende steht für beide zwei Jahre Gefängnis, ausgesetzt zur Bewährung – das Straf-Maximum, bei dem jemand auf freiem Fuß bleiben kann, wobei in diesem Fall die Unterbringung im Internat angeordnet wurde. Zufrieden mit dem Urteil?

Nein. Ich bin wirklich mit der Überzeugung in die Verhandlung gegangen, die kommen ins Gefängnis. Einfach wegen dieser Heimtücke. Und es hieß auch: Wäre es nicht nach dem Jugend-Strafrecht gegangen, wären sie für mindest drei bis fünf Jahre eingefahren. Die hätten einen abbekommen müssen, und dementsprechend ärgere ich mich umso mehr, dass ich dem einen Typen nicht was auf die Nase gegeben habe.
https://www.waz.de/staedte/essen/bierfl ... qciKE3PIwY
=> d.H. die Täter können ihr jeden Tag wieder begegnen!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tom Bombadil »

"...und dementsprechend ärgere ich mich umso mehr, dass ich dem einen Typen nicht was auf die Nase gegeben habe."

Gaaanz schlechte Idee.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tom Bombadil »

Schon 23mal verurteilt und wieder nur Bewährung: https://www.bild.de/regional/bremen/bre ... .bild.html
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von firlefanz11 »

Tom Bombadil hat geschrieben:(11 Dec 2018, 11:58)

Schon 23mal verurteilt und wieder nur Bewährung: https://www.bild.de/regional/bremen/bre ... .bild.html
Und da soll noch Einer die Justiz ernst nehmen... :rolleyes:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von McKnee »

Als es im Prozess um die Verlesung seiner Vorstrafen ging, lehnte sich der aus Bremen stammende Mann mit den Worten zurück: "Das kann dauern." Es folgte eine Litanei von 24 Einträgen mit Delikten von Hausfriedensbruch über Diebstahl, Nötigung und Beleidigung bis hin zu Körperverletzung und gemeinschaftlicher Vergewaltigung. Bei einigen Bewährungsstrafen war die Bewährung wegen neuer Taten widerrufen worden. Angesichts dessen hegte der Richter Zweifel, ob überhaupt eine Strafe es vermöge, den Mann auf die richtige Bahn zu bringen. Der schmerzlichste Teil des Urteils sei für ihn wohl die Bewährungsauflage. Der gelernte Schlachter, inzwischen Berufskraftfahrer, aber arbeitslos, soll 1000 Euro an die Staatskasse zahlen und muss die Kosten des Verfahrens tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
https://www.freiepresse.de/chemnitz/bew ... el10391964

Das Problem ist, dass so ein Artikel selten die tatsächlichen Urteilsgründe zusammenfasst und erklär- bzw. verstehbar macht.
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von firlefanz11 »

McKnee hat geschrieben:(11 Dec 2018, 14:33)

https://www.freiepresse.de/chemnitz/bew ... el10391964

Das Problem ist, dass so ein Artikel selten die tatsächlichen Urteilsgründe zusammenfasst und erklär- bzw. verstehbar macht.
Da GIBT es nichts zu verstehen! 24 Straftaten auf Bewährung und die z. T, noch widerrufen wegen neuer Straftaten und dann NOCH mal Bewährung... Das KANN keiner verstehen egal was der Richter o. sonstwer als Begründung anführt...! :rolleyes:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von McKnee »

firlefanz11 hat geschrieben:(12 Dec 2018, 10:01)

Da GIBT es nichts zu verstehen! 24 Straftaten auf Bewährung und die z. T, noch widerrufen wegen neuer Straftaten und dann NOCH mal Bewährung... Das KANN keiner verstehen egal was der Richter o. sonstwer als Begründung anführt...! :rolleyes:
Ja, das gilt aber nur für Populisten. Wer sich mit rechtstaatlichen Prinzipien auseinander setzt und sie zu schätzen weiß, sieht das anders und muss es auch anders sehen, als durch die Stammtischbrille. Wir haben zum Glück eine Verfassung, die uns schützt, der dieser Staat verpflichtet ist.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von sünnerklaas »

McKnee hat geschrieben:(12 Dec 2018, 10:57)

Ja, das gilt aber nur für Populisten. Wer sich mit rechtstaatlichen Prinzipien auseinander setzt und sie zu schätzen weiß, sieht das anders und muss es auch anders sehen, als durch die Stammtischbrille. Wir haben zum Glück eine Verfassung, die uns schützt, der dieser Staat verpflichtet ist.
Ich finde ja was anderes bemerkensert:
Ein Bremer Demonstrant nennt Frauenschutz als Demonstrationsmotiv trotz eigener Vorstrafe wegen Gruppenvergewaltigung (Quellle)
Gruppenvergewaltiger als Frauenbeschützer - Kannste Dir nicht ausdenken...
Ich kann mir auch schon vorstellen, welche Strategie die Verteidigung da gefahren ist: die Geschichte vom armen-armen Opfer. Solche Typen sitzen gerne als jämmerliches Häuflein Elend auf der Anklagebank und vergießen bittere Tränen und beteuern, das alles so nicht gewollt zu haben, besoffen gewesen zu sein und nie-nie-nie-wieder sowas machen zu wollen. Darauf "Ehrenwort!".
Was solche Presseberichte oft verschweigen, sind die Bewährungsauflagen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von firlefanz11 »

McKnee hat geschrieben:(12 Dec 2018, 10:57)
Wer sich mit rechtstaatlichen Prinzipien auseinander setzt und sie zu schätzen weiß, sieht das anders und muss es auch anders sehen,
Ach ja?! Nun, eine Haftstrafe auf Bewährung hat ja nun mal den Charakter, dass die Verbüssung selbiger Haft ausgesetzt wird solange gewisse Bewährungsauflagen während der Bewährungszeit eingehalten werden um eine erzieherische Wirkung zu erzielen, oder?
Wenn aber jemand sagen wir mal 20 Straftaten begeht kann u. sollte man ja davon ausgehen, dass die besagte erzieherische Wirkung nicht gegriffen hat, insbesondere dann wenn schon teilweise die Bewährung aufgrund von NEUEN Straftaten widerrufen wurde... Also mit welcher Begründung sollte er dann nach der 24. Straftat NOCH einmal Bewährung bekommen?!
Vor allem: Wenn im vorliegenden Fall der Richter Zweifel hegt, ob überhaupt eine Strafe es vermöge, den Mann auf die richtige Bahn zu bringen was ist dann die Konsequenz?
Ihn einfach gar nicht mehr anzuklagen?! Ihn nach der 55. Tat immer noch auf Bewährung raus zu lassen damit er weiter machen kann?!
Wir haben zum Glück eine Verfassung, die uns schützt, ...
Nun, vor solchen Intensivtätern schützt uns diese Verfassung ganz offenbar NICHT oder zumindest nicht die Richter welche Selbige auf so hirnlose Art u. Weise auslegen...!

Zugegebenerdings weiss ich jetzt allerdings nicht wirklich ob es in D auch so ist, dass für die Festlegung des Strafmaßes vorangegangene Straftaten als irrelevant gelten sondern nur Art u. Ausführung der aktuell Verhandelten...
Zuletzt geändert von firlefanz11 am Mi 12. Dez 2018, 11:41, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von McKnee »

sünnerklaas hat geschrieben:(12 Dec 2018, 11:05)

Gruppenvergewaltiger als Frauenbeschützer - Kannste Dir nicht ausdenken...
Ich kann mir auch schon vorstellen, welche Strategie die Verteidigung da gefahren ist: die Geschichte vom armen-armen Opfer. Solche Typen sitzen gerne als jämmerliches Häuflein Elend auf der Anklagebank und vergießen bittere Tränen und beteuern, das alles so nicht gewollt zu haben, besoffen gewesen zu sein und nie-nie-nie-wieder sowas machen zu wollen. Darauf "Ehrenwort!".
Was solche Presseberichte oft verschweigen, sind die Bewährungsauflagen.
Auch die arrogante Gleichgültigkeit, die sich aus dem Bericht ergibt, wirft Fragen auf. Der Richter ist überzeugt, dass es keine Strafe gibt, die diesen Typen zum Umdenken veranlassen könnte. Er hat - nach meiner Einschätzung - auch noch den harten Max raushängen lassen.

Der Bericht lässt aber offen, zu welchen Verurteilungen es im Detail gekommen ist und ob er jemals eine Haftstrafe verbüßen musste.

Es wird einen Grund für eine erneute Aussetzung zur Bewährung geben. Dazu müsste man aber ins Urteil schauen. Danach kann man sich dann ein Urteil über das Urteil bilden. Hier am Rechner, mti den spärlichen Infomationen und meiner Wut im Bauch, hätte ich ihn zu 3 Jahren Freiheitsstrafe und Kloputzen in einer jüdischen Gemeinde verurteilt. Aber zum Glück werden in unserem Land auf diese Art keine Urteile gesprochen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

Das wir die Begründung für das Urteil nicht kennen, wird immer gern als Argument angeführt. Natürlich ist jedes Urteil begründet und gefällt wird es im Ergebnis eines Prozesses zwischen 2 Parteien und dem Richter wobei alle drei eine juristische Ausbildung haben.

Aber, Urteile werden angefochten, aufgehoben, es wird neu geurteilt und wieder mit einer Begründung. Jura ist keine Mathematik, Richter, Rechts- und Staatsanwälte sind Menschen deren Denken und Entscheidungen von den verschiedensten Einflüssen geleitet wird. Es gibt Richter Gnadenlos, Anwalt Unfähig und den absolut karriereorientierten Staatsanwalt, der genau abwägt, inwieweit seine Strafforderungen auf seine mögliche Zukunft einwirken. Es gibt Leute, die sind nach 10 Jahren Praxis so desinteressiert an ihrem Beruf, dass sie die Sache nur noch durchziehen weil das Geld ganz o.k. ist und sie einen bis ans Lebensende sicheren Job haben. Es gibt unzählige Konstellationen und Varianten.
Das Ergebnis sind begründete Urteile - alle von Menschen gemacht, denen ein oft weiter Ermessenspielraum zur Verfügung steht.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von McKnee »

Ammianus hat geschrieben:(12 Dec 2018, 16:28)

Das wir die Begründung für das Urteil nicht kennen, wird immer gern als Argument angeführt.
Es wird nicht als Argument angeführt. Es ist DIE wesentliche Diskussionsgrundlage.
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...

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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

McKnee hat geschrieben:(12 Dec 2018, 17:07)

Es wird nicht als Argument angeführt. Es ist DIE wesentliche Diskussionsgrundlage.
Komm mir teilweise auch so vor. Allerdings ist dann die "wesentliche Diskussionsgrundlage" nicht die Realität - was auch häufig offen zu tage tritt.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

"Mir musste der Schädel geöffnet werden"
Dennis O. lag vier Wochen im Koma und war auf einen Rollstuhl angewiesen. Und das, weil sechs alkoholisierte Jugendliche den 35-Jährigen bewusstlos geschlagen und getreten hatten. Am Mittwoch erhielten die Täter Bewährungsstrafen.

Opfer ist enttäuscht über das Urteil
Es ist anderthalb Jahre her, dass sechs junge Männer zwischen 18 und 23 Jahren Dennis O. im hessischen Langen bewusstlos geschlagen haben. Jetzt hat er mit RTL über die Tat gesprochen - und über das Leben nach dem Koma. Das Interview sehen Sie im Video. Seit dem Angriff verfügt er nur noch über 50 Prozent Körperleistung. Seinen Beruf als Facility Manager kann Dennis nur mit großen Einschränkungen ausüben.

Am Mittwoch hat das Landgericht Darmstadt alle Angeklagten zu Bewährungsstrafen zwischen einem und zwei Jahren verurteilt. Das Urteil enttäuscht Dennis O. Er hätte eine härtere Strafe für angemessen gehalten.
https://www.rtl.de/cms/sechs-jugendlich ... fMiAt91eEY

Unglaublich sowas und hier die Begründung:
"Unbeschriebene Blätter"
Staatsanwalt Oliver Wilbert hatte argumentiert, vor allem die Vergangenheit der Täter spreche für ein mildes Urteil. In strafrechtlicher Hinsicht seien "die Angeklagten fast unbeschriebene Blätter". Außerdem sei der Gewaltausbruch fast wie aus dem Nichts gekommen. Die Lebensumstände der Angeklagten sprechen laut Wilbert dafür, dass keine weieren Straftaten zu erwarten sind.
Und das ist totaler Blödsinn. Wer auch unter Alkoholeinfluss ("Im Wein liegt die Wahrheit") jemanden ins Koma tritt, ist schwerkriminell und es liegen schwere menschliche Defizite vor und so jemand muss sofort ins Gefängnis (Wer hier im Forum würde jemals (egal in welchem Zustand) auf die Idee kommen jemanden ins Koma zu treten??
Wie das mit den guten Sozialprognosen ausgeht ist in anderen Beiträgen in diesem Strang zu lesen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Alexyessin »

jack000 hat geschrieben:(15 Dec 2018, 12:35)

https://www.rtl.de/cms/sechs-jugendlich ... fMiAt91eEY

Unglaublich sowas und hier die Begründung:

Und das ist totaler Blödsinn. Wer auch unter Alkoholeinfluss ("Im Wein liegt die Wahrheit") jemanden ins Koma tritt, ist schwerkriminell und es liegen schwere menschliche Defizite vor und so jemand muss sofort ins Gefängnis (Wer hier im Forum würde jemals (egal in welchem Zustand) auf die Idee kommen jemanden ins Koma zu treten??
Wie das mit den guten Sozialprognosen ausgeht ist in anderen Beiträgen in diesem Strang zu lesen.
Verantwrotung nicht für die Taten, aber die Verantwortung für den übermässigen Genuss von Alkohol. So kenn ich das. Schlimm, das dies immer falsch ausgelegt wird. ( Nicht von dir )
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von firlefanz11 »

Ich hoffe das Opfer geht den Weg in die nächsthöhere Instanz. Das kann doch nun echt nicht sein... :mad2:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

Alexyessin hat geschrieben:(17 Dec 2018, 10:04)

Verantwrotung nicht für die Taten, aber die Verantwortung für den übermässigen Genuss von Alkohol. So kenn ich das. Schlimm, das dies immer falsch ausgelegt wird. ( Nicht von dir )
Das ist eher ein Mangel in der deutschen Gesetzgebung. Alkohol und Drogen werden hier strafmildernd bewertet. Das geht dann so weit, dass jemand, der im Vollsuff in sein Auto steigt und jemanden tot fährt Bewährung und nur ein paar Jahre (bin jetzt zu faul die genaue Länge zu recherieren) Führerscheinentzug bekommt.

In der DDR, die ich nun wirklich nicht loben will, wurde gesagt, dass der jenige sich schließlich vorsätzlich besoffen hat und damit auch für die Folgen voll verantwortlich ist. Interessant wäre, mal zu sehen, wie die Sache weltweit geregelt ist - jedenfalls in westlichen Demokratien.

Ansonsten wäre es, bei Bedarf, Aufgabe von Politik und damit letztendlich uns Bürgern das zu ändern oder eben so zu belassen. Ich wäre für Änderung. Vorschlag: Wer im Vollsuff einen Menschen tötet sollte auf alle Fälle 5 Jahre absitzen um wenigstens etwas Leid zu erfahren und vor allem damit gezeigt wird, wie wertvoll ein Leben ist.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Alexyessin »

Ammianus hat geschrieben:(17 Dec 2018, 12:53)

Das ist eher ein Mangel in der deutschen Gesetzgebung. Alkohol und Drogen werden hier strafmildernd bewertet. Das geht dann so weit, dass jemand, der im Vollsuff in sein Auto steigt und jemanden tot fährt Bewährung und nur ein paar Jahre (bin jetzt zu faul die genaue Länge zu recherieren) Führerscheinentzug bekommt.
Das ist so nicht korrekt. Kann ich dir aus eigener Beobachtung berichten. Zumindest bei uns ( Bayern ) sind die nach Wiesheu nicht mehr großzügig bei Alkoholfahrten mit Todesfolge.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

Alexyessin hat geschrieben:(17 Dec 2018, 13:09)

Das ist so nicht korrekt. Kann ich dir aus eigener Beobachtung berichten. Zumindest bei uns ( Bayern ) sind die nach Wiesheu nicht mehr großzügig bei Alkoholfahrten mit Todesfolge.
Doch ist es - jendfalls von der gesetzlichen Seite. Allerdings haben die Gerichte einen bestimmten Spielraum und es gibt dann eben Kuschelrichter und "Richter Gnadenlos". Bei Toten stehe ich dann mehr auf Seite von "Richter Gnadenlos". Aber ich erinnere mich auch an einen Fall aus den Medien, da gab es dann so um die eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung und der Führerschein war nicht mal für 2 Jahre weg.
Aber da gibt es wie überall in der Justiz ein beträchtliche Spannbreite und viele Faktoren, die zum Urteil beitragen. Wie sehen es die Schöffen, wieweit lässt sich der jeweilige Richter von den jeweiligen Schöffen beurteilen, ist der Staatsanwalt so dominant, dass der Richter kuscht oder provoziert diese Dominanz geradezu beim Richter ein Urteil mit welchem dem Staatsanwalt klargemacht werden soll, wo seine Grenzen sind usw.

Und wenn nach bestimmten Vorfällen, wie du schreibst, wenigstens die bayerische Justiz da härter zugreift, dann ist das nur zu begrüßen. Da hat eben auch ein Vorfall richterliche Weltbilder beeinflusst.
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