Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

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Polibu

Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Polibu »

Marmelada hat geschrieben:(13 Aug 2018, 23:34)

https://www.bild.de/regional/berlin/kin ... .bild.html
Ole E. klingt nicht nach Flüchtling. Sowas wird hier nicht gerne gesehen. Da geht der Empörungspegel der jacks und Billies ganz flugs nach unten.
Soll dein Post bedeuten, dass die beiden angesprochenen User dieses Verbrechen bagatellisieren würden?
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jack000
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Abgelehnter Asylbewerber:
[youtube][/youtube]
16 Strafenzeigen und nun das, trotzdem saß er nicht eine Minute im Knast. Das wird doch als Schwäche ausgelegt und ist eine Einladung weitere Straftaten zu begehen, denn dort wo er herkommt würde man ihn sofort bestrafen.
=> Da sieht man das dieses "Für die Kriminellen unter denen haben wir ja eine funktionierende Justiz"-Geschwafel nichts als Gesülze ist, denn man sieht das sie nicht funktioniert.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von ponaukel »

mittlerweile sitzt er in u-haft. hatte deswegen eine diskussion mit meiner freundin, rein theoretisch könnte man dann ja x-mal nen unbeliebten nachbarn die türe eintreten, wenn solche toleranzen auch für die länger hier lebenden gilt^^
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von ponaukel »

ponaukel
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von ponaukel »

Dampflok94 hat geschrieben:(19 Aug 2018, 10:44)


Es kommt nicht darauf an, ob Du ein Verbrechen als grausam empfindest.
doch darauf kommt es sehr an , bestimmte verbrechen gehören besonders geächtet. warum bist du denn so hörig?
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Dampflok94
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dampflok94 »

ponaukel hat geschrieben:(19 Aug 2018, 10:59)

doch darauf kommt es sehr an , bestimmte verbrechen gehören besonders geächtet. warum bist du denn so hörig?
Erzähl mal! Wem bin ich denn hörig?

Und nein, es kommt nur auf die Gesetze an. Die sind anzuwenden. Jedenfalls in einem Rechtstaat. Es sei denn, man steht auf Selbstjustiz.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dampflok94 »

Boracay hat geschrieben:(19 Aug 2018, 11:30)

Das ist für mich ein Held und ich würde ihm und seiner Familie auch ordentlich Geld spenden. Das ist jemand vor dem ich wirklich meinen Hut ziehe und ihm viel Respekt und Dankbarkeit entgegen bringe. Jemand der diese Beschlüsse der Verbrecher in Roben nicht akzeptiert, sondern für Gerechtigkeit sorgt. Das ist jemand der sich nicht um sein eigenes Wohl schert, sondern für andere Eintritt die vom Gericht verhöhnt und bespuckt wurden.

Eben ein Held - vor Dankbarkeit würde ich vor so einem Typen auf den Knien rutschen.

Klar dass du ganz viel Verständnis für einen Kinderfolterer entgegen bringtst. Musss sein, denn in unserem Rechtsstaat macht man besser die Augen ganz fest zu und nickt alles ab was die Perversen hinterm Richterpult so beschließen. Selbstjustiz ist die logische und gerechte Folge dieses Handelns.
Selbstjustiz ist das Gegenteil von Gerechtigkeit. Wer gibt wem das Recht zu entscheiden, welches Urteil angemessen ist? Darf jeder dich töten, nur weil er glaubt Du seist für irgendwas nicht gerecht bestraft worden? Oder gar nicht bestraft worden? Aber das wäre natürlich was völlig anderes, sttimmts?

Und das hat nichts mit Verständnis für einen Straftäter zu tun. Sondern mit Recht und Gesetz.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von ponaukel »

die richter sind auch menschengemacht.
ich bin ja bei dir, aber diese fälle kann man nicht dulden imo.
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Julian
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Julian »

Was bekommt ein 24-jähriger Mann, ein sogenannter Lover-Boy, der Geschlechtsverkehr mit einem 14-jährigen Mädchen aus schwierigen sozialen Verhältnissen hat, es körperlich misshandelt, u.a. durch Verbrühen des Armes, mit ihm Pornofilme dreht und es in die Prostitution zwingt? In Deutschland ist das offenbar nur eine Bewährungsstrafe wert und 300 Sozialstunden.
Das Amtsgericht Düsseldorf hat einen sogenannten Loverboy verurteilt, der ein 14 Jahre altes Mädchen monatelang mißbraucht und verletzt hatte. Der 24jährige hatte das Mädchen auf verschiedenen Kanälen zur Prostitution angeboten, um von den Einnahmen leben zu können. Das Gericht blieb allerdings bei einer Bewährungsstrafe unter Auflagen, berichtete die Rheinische Post.

Der Bild-Zeitung zufolge handelt es sich bei dem Mann um den Hobby-Rapper Alparslan G. Das Mädchen war 2016 aus einem Jugendheim in Mönchengladbach abgehauen und von Alparslan G. aufgelesen worden. Der Mann hatte sie anschließend in der Wohnung seiner Mutter versteckt und ihr vorgegaukelt, eine ernsthafte Beziehung mit ihr zu führen. Diese Art von Zuhältern werden als Loverboys bezeichnet.
[...]
Ein Pornophotograph machte Aufnahmen des Mädchens, der Angeklagte bot die 14jährige dann als „Coco“ im Internet zur Prostitution an und schickte sie auf den Straßenstrich in Essen. Auf diese Weise verdiente er durch sie rund 250 Euro pro Tag.

Das Verhältnis war laut Bild-Zeitung eskaliert, als das Mädchen seine Mutter besuchen wollte. Alparslan G. überschüttete Hände und Arme des Opfers mit kochendem Wasser, schlug ihr mit der Faust ins Gesicht und rammte ihr einen Kugelschreiber in den Oberschenkel.
[...]
Das Gericht verurteilte den Mann zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe. Zudem muß er 300 Sozialstunden ableisten und dem Mädchen 30.000 Euro zahlen, sobald er über ein Einkommen verfügt.
https://jungefreiheit.de/kultur/gesells ... ewaehrung/

Deutschland ist offenbar schlecht vorbereitet auf das, was uns anhand der in England gemachten Erfahrungen mit muslimischen Missbrauchs- und Prostitutionsringen drohen könnte. Sage bitte hinterher keiner, er habe von nichts gewusst.
Victrix causa deis placuit, sed victa Catoni
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Julian hat geschrieben:(19 Aug 2018, 17:02)

Was bekommt ein 24-jähriger Mann, ein sogenannter Lover-Boy, der Geschlechtsverkehr mit einem 14-jährigen Mädchen aus schwierigen sozialen Verhältnissen hat, es körperlich misshandelt, u.a. durch Verbrühen des Armes, mit ihm Pornofilme dreht und es in die Prostitution zwingt? In Deutschland ist das offenbar nur eine Bewährungsstrafe wert und 300 Sozialstunden.

https://jungefreiheit.de/kultur/gesells ... ewaehrung/

Deutschland ist offenbar schlecht vorbereitet auf das, was uns anhand der in England gemachten Erfahrungen mit muslimischen Missbrauchs- und Prostitutionsringen drohen könnte. Sage bitte hinterher keiner, er habe von nichts gewusst.
Mal wieder nicht zu fassen (Vermutlich gute Sozialprognose :dead: ) und dann noch das hier:
Zudem muß er 300 Sozialstunden ableisten und dem Mädchen 30.000 Euro zahlen, sobald er über ein Einkommen verfügt.
=> Wo soll denn der jemals in seinem Leben legal 30.000€ herbekommen? Diese Geldstrafe ist graueste Theorie und völlig weltfremd. Da sieht man das diese Richter offensichtlich von einem anderen Planeten kommen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dampflok94 »

jack000 hat geschrieben:(19 Aug 2018, 18:33)
=> Wo soll denn der jemals in seinem Leben legal 30.000€ herbekommen? Diese Geldstrafe ist graueste Theorie und völlig weltfremd. Da sieht man das diese Richter offensichtlich von einem anderen Planeten kommen.
Hier glauben einige offensichtlich: Einmal Krimineller, immer Krimineller! Aber das liegt natürlich auch ein Stück weit an den Medien. Über einen Wiederholungstäter wird ggf. groß berichtet. (Schlagzeile: Warum kam der überhaupt wieder frei?) Über Menschen, die ihre Strafe verbüßen und dann nie wieder auffällig werden und später ganz normale Bürger werden berichtet keine Socke.

Und was wäre denn bitte deine Alternative? Auf die Zahlung zu verzichten? Oder was?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Boracay »

Dampflok94 hat geschrieben:(20 Aug 2018, 11:26)

Hier glauben einige offensichtlich: Einmal Krimineller, immer Krimineller! Aber das liegt natürlich auch ein Stück weit an den Medien. Über einen Wiederholungstäter wird ggf. groß berichtet. (Schlagzeile: Warum kam der überhaupt wieder frei?) Über Menschen, die ihre Strafe verbüßen und dann nie wieder auffällig werden und später ganz normale Bürger werden berichtet keine Socke.
Du willst also jemand der 16-100 Straftaten begangen hat nochmals Bewährung geben weil dann der Zeitpunkt gekommen sein könnte dass er keine Straftaten mehr begeht? Wieso gibt es "Intesivstraftäter"? Warum wird zugelassen dass diese Täter weiter Menschen das Leben zerstören obwohl zu 100% sicher ist wie die Karriere weiter geht? Denkst du auch nur ein einzige der Intensifstravtäter hat eine positive Sozialprognose? Durfte erst vor Gericht aussagen gegen einen Algerier der es (sagte mir der Polizist im Wartebereich vor dem Gerichtssaal) auf 38 Straftaten gebracht hat.

Krimineller immer Krimineller? Vermutlich nicht, irgendwann geht das Testosteron runter. Dann wird es ruhiger oder es droht eine lebenslange Karriere in der organisierten Kriminalität. Und die wird nicht dadurch verhindert dass man auf Haftaufenthalte verzichtet. Sondern durch klare Regeln und drastische Konsequenzen und nicht "du darfst erst mal 150 Straftaten begehen bevor überhaupt irgendwas passiert".
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

Polibu hat geschrieben:(20 Aug 2018, 16:30)

Was gibt es denn dazu widersprechen? Ist doch alles korrekt.
Auch wenn die eine oder andere Regung menschlich ist, sind die Selbstjustiz-Fantasien von Boracay nicht in Ordnung und in keinster Weise korrekt. Es ist menschlich, aber wir leben in einem Rechtsstaat, wo eben nicht jeder Angehörige eines Opfers wild um sich ballern kann oder den Täter nach eigenem Ermessen strafen kann.
Man darf Urteile hinterfragen und kritisieren, aber man kann auch als Außenstehender bzw. Laie ein wenig den Richtern vertrauen, dass diese deutlich mehr Kenntnisse über die Fälle haben.
Ich tue mich sehr schwer mit Bewährung bei Verletzungen von Körper und Würde eines Menschen, das gebe ich zu. Aber ich verwahre mich dagegen, dass ich deshalb automatisch für Todesstrafe und solch einen Bullshit bin. Äußerungen wie die von dem user dienen dazu, dass jedem Kritiker von Bewährungsstrafen in typischer schwarz-weiß-Denke unterstellt wird, man wolle wieder die Todesstrafe einführen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Paperbackwriter »

ponaukel hat geschrieben:(19 Aug 2018, 10:48)

https://www.bild.de/regional/hannover/h ... .bild.html

auch skandal trächtig.
Definitiv ja. Allerdings bringt ein solcher Drogenrausch eine gewaltige Strafsenkung mit sich, respektive müssen die Anklagepunkte angepasst werden. In solchen Fällen sollte man immer externe Fachleute aussagen lassen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Dampflok94 hat geschrieben:(20 Aug 2018, 11:26)

Hier glauben einige offensichtlich: Einmal Krimineller, immer Krimineller! Aber das liegt natürlich auch ein Stück weit an den Medien. Über einen Wiederholungstäter wird ggf. groß berichtet. (Schlagzeile: Warum kam der überhaupt wieder frei?) Über Menschen, die ihre Strafe verbüßen und dann nie wieder auffällig werden und später ganz normale Bürger werden berichtet keine Socke.
Er ist als Krimineller geboren und wird als Krimineller sterben. Wer zu so einer Tat fähig ist, bei dem ist Hopfen und Malz verloren.
=> Wie soll denn mal eine realistische Prognose aussehen wie der zu 30.000 € legal kommt?
Und was wäre denn bitte deine Alternative? Auf die Zahlung zu verzichten? Oder was?
Die Alternative ist langjähriger Knast, so das er vielleicht nicht mehr aus Überzeugung straffällig wird, sondern aus Angst vor den Folgen!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dampflok94 »

Boracay hat geschrieben:(20 Aug 2018, 14:45)

Du willst also jemand der 16-100 Straftaten begangen hat nochmals Bewährung geben ...
Nein, das will ich nicht. Und damit hätte sich der Rest deiner Suada erledigt.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dampflok94 »

jack000 hat geschrieben:(20 Aug 2018, 18:09)

Er ist als Krimineller geboren und wird als Krimineller sterben. Wer zu so einer Tat fähig ist, bei dem ist Hopfen und Malz verloren.
=> Wie soll denn mal eine realistische Prognose aussehen wie der zu 30.000 € legal kommt?
Meine Glaskugel ist mal wieder milchig. Wie der Typ sich entwickelt, kann ich nicht sagen. Daß der die 30.000 Euronen irgendwann auf einen Schlag zurück zahlt, ist unwahrscheinlich. Daß er mal oberhalb des Pfändungsfreibetrages Geld verdient eher nicht.
Die Alternative ist langjähriger Knast, so das er vielleicht nicht mehr aus Überzeugung straffällig wird, sondern aus Angst vor den Folgen!
Das ist gar keine Alternative. Es geht hier doch wohl um Schadensersatz. Das hat nix mit einer eventuellen Freiheitsstrafe zu tun. Andere Baustelle. Die Alternative wäre gar keinen Schadensersatz festzulegen, weil er das ja vielleicht eh nie zahlt. Eine höhere Strafe ergibt sich daraus nicht.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Dampflok94 hat geschrieben:(20 Aug 2018, 20:44)

Meine Glaskugel ist mal wieder milchig. Wie der Typ sich entwickelt, kann ich nicht sagen. Daß der die 30.000 Euronen irgendwann auf einen Schlag zurück zahlt, ist unwahrscheinlich. Daß er mal oberhalb des Pfändungsfreibetrages Geld verdient eher nicht.
Selbst wenn dieser Idealfall eintritt, wird das Opfer niemals eine Chance haben jemals an 30.000€ zu kommen. Was für einen Job soll der denn jemals machen, dass es dazu kommt? Vor allem welches Motiv soll der Täter haben jemals mit ehrlicher Arbeit an Geld zu kommen, wenn er doch klipp und klar nun offiziell mitgeteilt bekommen hat, das seine Taten:
- Verführung Minderjähriger
- Verkaufen Minderjähriger als Prostituierte
- Erhebliche Gewalt und Körperverletzung gegen eine Minderjährige
=> Quasi keinerlei negative Auswirkungen hat?
Das ist gar keine Alternative. Es geht hier doch wohl um Schadensersatz. Das hat nix mit einer eventuellen Freiheitsstrafe zu tun. Andere Baustelle. Die Alternative wäre gar keinen Schadensersatz festzulegen, weil er das ja vielleicht eh nie zahlt. Eine höhere Strafe ergibt sich daraus nicht.
Wieso denn das nicht? Warum ist eine langjährige Haftstrafe kein Ersatz für eine virtuelle, nicht real existierende Geldstrafe?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dampflok94 »

jack000 hat geschrieben:(20 Aug 2018, 20:55)

Selbst wenn dieser Idealfall eintritt, wird das Opfer niemals eine Chance haben jemals an 30.000€ zu kommen. Was für einen Job soll der denn jemals machen, dass es dazu kommt? Vor allem welches Motiv soll der Täter haben jemals mit ehrlicher Arbeit an Geld zu kommen, wenn er doch klipp und klar nun offiziell mitgeteilt bekommen hat, das seine Taten:
- Verführung Minderjähriger
- Verkaufen Minderjähriger als Prostituierte
- Erhebliche Gewalt und Körperverletzung gegen eine Minderjährige
=> Quasi keinerlei negative Auswirkungen hat?


Wieso denn das nicht? Warum ist eine langjährige Haftstrafe kein Ersatz für eine virtuelle, nicht real existierende Geldstrafe?
Wenn dir jemand einen Schaden zufügt, dann hast Du einen Anspruch auf Schadeensersatz. Aber nicht auf eine Freiheitsstrafe. Die kann sich zwar auch aus der Tat ergeben, aber das ist wie gesagt eine völlig andere Baustelle. Und der Anspruch ist völlig unabängig davon, ob der das jemals zahlen kann oder nicht. Er besteht. Und hat mit Strafe nix zu tun.
Wenn jemand mutwillig dein Auto beschädigt, so bekommt er eine Strafe wg. Sachbeschädigung. Und er ist zweitens verpflichtet, die den Schaden an deinem Auto zu ersetzen. Kann er das nicht, kann man das nicht in eine Strafe umwandeln. Er schuldet dir schlicht Geld, bis die Schuld verjährt ist.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Dampflok94 hat geschrieben:(20 Aug 2018, 21:24)

Wenn dir jemand einen Schaden zufügt, dann hast Du einen Anspruch auf Schadeensersatz. Aber nicht auf eine Freiheitsstrafe. Die kann sich zwar auch aus der Tat ergeben, aber das ist wie gesagt eine völlig andere Baustelle. Und der Anspruch ist völlig unabängig davon, ob der das jemals zahlen kann oder nicht. Er besteht. Und hat mit Strafe nix zu tun.
Wenn jemand mutwillig dein Auto beschädigt, so bekommt er eine Strafe wg. Sachbeschädigung. Und er ist zweitens verpflichtet, die den Schaden an deinem Auto zu ersetzen. Kann er das nicht, kann man das nicht in eine Strafe umwandeln. Er schuldet dir schlicht Geld, bis die Schuld verjährt ist.
Der Schaden um den es hier geht ist aber nicht in einer Werkstatt zu reparieren und mit Geld gleich zu setzen. Ok also nochmal:
- Verführung Minderjähriger
- Verkaufen Minderjähriger als Prostituierte
- Erhebliche Gewalt und Körperverletzung gegen eine Minderjährige
=> Welche Werkstatt repariert das?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dampflok94 »

jack000 hat geschrieben:(20 Aug 2018, 21:29)

Der Schaden um den es hier geht ist aber nicht in einer Werkstatt zu reparieren und mit Geld gleich zu setzen. Ok also nochmal:
- Verführung Minderjähriger
- Verkaufen Minderjähriger als Prostituierte
- Erhebliche Gewalt und Körperverletzung gegen eine Minderjährige
=> Welche Werkstatt repariert das?
Gar keine. Und trotzdem gibt es den Anspruch auf Schadensersatz. Und diesen Anspruch gibt es in unserem System nur in Geld. Andere Kulturen haben da anderes antwickelt. Da gibt es z. B. die Vendetta. Das mag manch einer toll finden, ich nicht.

Ich kann nachvollziehen, daß Du die ausgesprochene Strafe für zu milde hältst. Ich kann aus den Quellen nicht entnehmen, wie es dazu kam. Den Anspruch auf Schadensersatz hätte das Opfer aber auch dann, wenn man den Täter beliebig lange in den Knast schicken würde. Was natürlich die Wahrscheinlichkeit der Zahlung noch weiter reduzieren würde. Übrigens ein Grund, warum manchmal Richter zu einem Bewährungsurteil kommen. Wovon ich in diesem Fall nicht augehe.)
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Dampflok94 hat geschrieben:(20 Aug 2018, 21:39)

Gar keine. Und trotzdem gibt es den Anspruch auf Schadensersatz. Und diesen Anspruch gibt es in unserem System nur in Geld. Andere Kulturen haben da anderes antwickelt. Da gibt es z. B. die Vendetta. Das mag manch einer toll finden, ich nicht.
Und wieso war Uli Hoeness fast 3 Jahre im Knast obwohl er den entstandenen Schaden sogar bezahlt hat (+Geldstrafe) und er niemanden verletzt oder sonstwie geschädigt hat?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Boracay »

Bielefeld09 hat geschrieben:(20 Aug 2018, 22:01)

Und jetzt?
Todeststrafe??
Gerne. Würde sogar Geld bezahlen wenn ich sie selbst vollziehen dürfte.

Du scheinst es toll zu finden wenn man für Zwnagsprostitution, Vergewaltigung und brutale Gewalt an einem Kind eine Bewährungsstrafe bekommt. eil dir in deinem linksgrünen Hirn sonst nichts einfällt kommt dann "ihr pösen Rechten, ihr wollt ja die Todesstrafe". Offensichtlich scheint das ja die einzige Alternative zu einer Nicht-Strafe zu sein.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Boracay »

Dampflok94 hat geschrieben:(20 Aug 2018, 21:39)Was natürlich die Wahrscheinlichkeit der Zahlung noch weiter reduzieren würde.
Die Wahrscheinlichkeit ist jetzt schon 0. Da wird nie auch nur ein Cent fließen. Dazu müsste das Mädchen aus den prekären Verhältnissen dem Geld hinterher laufen und der Araber irgendwann mal was arbeiten. Ich denke aber das kann man beides ausschließen.

Der Typ kassiert ein Leben lang Hartz 4, weil wir ja für ihn sorgen müssen. Da hat er keinerlei Kürzungen zu befürchten. Und seine Puffmutter-Mama bei der er das Kind missbraucht hat wird ihn weite bemuttern und ganz stolz auf ihn sein.

Ekelhaft dieser Rechtsstaat.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dampflok94 »

jack000 hat geschrieben:(20 Aug 2018, 21:44)

Und wieso war Uli Hoeness fast 3 Jahre im Knast obwohl er den entstandenen Schaden sogar bezahlt hat (+Geldstrafe) und er niemanden verletzt oder sonstwie geschädigt hat?
Weil er eine Straftat begangen hat. (Das Urteil gegen ihn hätte übrigens auch in diesen Strang gepaßt. ;) )
Und das er niemanden geschädigt hat, stimmt schlicht nicht. Er hat uns alle geschädigt.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Boracay »

Dampflok94 hat geschrieben:(21 Aug 2018, 08:38)

Weil er eine Straftat begangen hat. (Das Urteil gegen ihn hätte übrigens auch in diesen Strang gepaßt. ;) )
Und das er niemanden geschädigt hat, stimmt schlicht nicht. Er hat uns alle geschädigt.
Absolut widerlich was die Linken für ein rechtsverständnis haben. Das Abschlachten von Kindern muss ganz ganz milde bestraft werden, aber Steuerhinterzieher bekommen drei Jahre haft. Ekelhaft, widerlich und pervers.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Raul71 »

Boracay hat geschrieben:(21 Aug 2018, 12:41)

Absolut widerlich was die Linken für ein rechtsverständnis haben. Das Abschlachten von Kindern muss ganz ganz milde bestraft werden, aber Steuerhinterzieher bekommen drei Jahre haft. Ekelhaft, widerlich und pervers.
Vorsicht, nicht jeder, der links denkt, ist sol.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Wutbürger »

Dampflok94 hat geschrieben:(21 Aug 2018, 08:38)

Weil er eine Straftat begangen hat. (Das Urteil gegen ihn hätte übrigens auch in diesen Strang gepaßt. ;) )
Und das er niemanden geschädigt hat, stimmt schlicht nicht. Er hat uns alle geschädigt.

So ähnlich wie die zehntausend starffälligen Migranten uns jeden tag Geld kosten.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Dampflok94 hat geschrieben:(21 Aug 2018, 08:38)

Weil er eine Straftat begangen hat.
Der Typ der die Minderjährige auf den Strich geschickt hat doch auch.
(Das Urteil gegen ihn hätte übrigens auch in diesen Strang gepaßt. ;) )
Hatte ich bereits gepostet ;)
Und das er niemanden geschädigt hat, stimmt schlicht nicht. Er hat uns alle geschädigt.
Ich meinte damit körperliche Schäden.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Eiskalt »

Er prügelt, beleidigt, stiehlt, attackiert gegnerische Fußballfans. Als brutaler Hooligan ist Philipp K. (21) aus Köln polizeibekannt. Gestern stand er schon wieder vor Gericht. Auf der Zuschauerbank saß sein Vater – Multimillionär Christoph K. (64).

Das „Manager Magazin“ führte Immobilienmogul K. 2017 auf Platz 390 der reichsten Deutschen – mit einem Vermögen von 400 Millionen Euro. Anfang 2018 lief über seine Firma der Verkauf der weltberühmten New Yorker Markthalle „Chelsea Market“ – für 2,4 Milliarden Dollar an Google.

2017 griff er in Köln bei einer Straßenschlägerei einen Mann mit einem Schlagring an.

Im März 2018 das Urteil: acht Monate auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Im Januar 2018 soll er sich beim Spiel gegen Borussia Mönchengladbach als Ordner verkleidet haben, um eine Gladbach-Flagge zu stehlen.

Vor zwei Wochen brachten Köln-Fans einen Peilsender an einem Bus mit Fans von Union Berlin an, verfolgten das Fahrzeug, bewarfen es mit Steinen. Auch K. war unter den Angreifern, wurde in Gewahrsam genommen.

Gestern stand der Millionärssohn vor Gericht, weil er vermummt Fans von Leverkusen beleidigt und ihre Flagge zerrissen haben soll.

K. gab alles zu, bat um Verzeihung. Das Urteil fiel nach Jugendstrafrecht: zehn Monate auf Bewährung für den reichsten Hooligan Deutschlands.

Und was denkt sein Vater über den Sprössling? „Das, was ich erlebe, wünsche ich keinem“, sagte Multimillionär Christoph K. nach der Urteilsverkündung.

https://www.bild.de/regional/koeln/news ... .bild.html

Während der Bewährung hat er neue Straftaten begangen und bekommt nochmal Bewährung?
Dieser kleine verzogene Rotzlöffel?

Zum Arbeitseinsatz sollte man so einen schicken da kann er seine überschüssige Energie loswerden.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Wutbürger »

Eiskalt hat geschrieben:(29 Aug 2018, 10:31)

Er prügelt, beleidigt, stiehlt, attackiert gegnerische Fußballfans. Als brutaler Hooligan ist Philipp K. (21) aus Köln polizeibekannt. Gestern stand er schon wieder vor Gericht. Auf der Zuschauerbank saß sein Vater – Multimillionär Christoph K. (64).

Das „Manager Magazin“ führte Immobilienmogul K. 2017 auf Platz 390 der reichsten Deutschen – mit einem Vermögen von 400 Millionen Euro. Anfang 2018 lief über seine Firma der Verkauf der weltberühmten New Yorker Markthalle „Chelsea Market“ – für 2,4 Milliarden Dollar an Google.

2017 griff er in Köln bei einer Straßenschlägerei einen Mann mit einem Schlagring an.

Im März 2018 das Urteil: acht Monate auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Im Januar 2018 soll er sich beim Spiel gegen Borussia Mönchengladbach als Ordner verkleidet haben, um eine Gladbach-Flagge zu stehlen.

Vor zwei Wochen brachten Köln-Fans einen Peilsender an einem Bus mit Fans von Union Berlin an, verfolgten das Fahrzeug, bewarfen es mit Steinen. Auch K. war unter den Angreifern, wurde in Gewahrsam genommen.

Gestern stand der Millionärssohn vor Gericht, weil er vermummt Fans von Leverkusen beleidigt und ihre Flagge zerrissen haben soll.

K. gab alles zu, bat um Verzeihung. Das Urteil fiel nach Jugendstrafrecht: zehn Monate auf Bewährung für den reichsten Hooligan Deutschlands.

Und was denkt sein Vater über den Sprössling? „Das, was ich erlebe, wünsche ich keinem“, sagte Multimillionär Christoph K. nach der Urteilsverkündung.

https://www.bild.de/regional/koeln/news ... .bild.html

Während der Bewährung hat er neue Straftaten begangen und bekommt nochmal Bewährung?
Dieser kleine verzogene Rotzlöffel?

Zum Arbeitseinsatz sollte man so einen schicken da kann er seine überschüssige Energie loswerden.
Ich gebe dir insofern Recht, dass die verzögene Schläger-Göre angemessen bestraft gehört.
Auf der anderen Seite - egal wie reich sein Vater ist oder dieser bei der Erziehung versagt hat - macht der Staat mit diesen Kuschelurteilen (gegen diesen Arsch) das, was es auch bei den unverständlichen Urteilen gegen Ausländer macht, Fehler.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Wutbürger hat geschrieben:(29 Aug 2018, 21:38)

Ich gebe dir insofern Recht, dass die verzögene Schläger-Göre angemessen bestraft gehört.
Das wäre ja schon mal ein Fortschritt!
Auf der anderen Seite - egal wie reich sein Vater ist oder dieser bei der Erziehung versagt hat
Der gibt es ja auch noch selbst zu! Woran es aber liegt ist aber erstmal egal ...
- macht der Staat mit diesen Kuschelurteilen (gegen diesen Arsch) das, was es auch bei den unverständlichen Urteilen gegen Ausländer macht, Fehler.
So ist es!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Eiskalt »

Wutbürger hat geschrieben:(29 Aug 2018, 21:38)

Ich gebe dir insofern Recht, dass die verzögene Schläger-Göre angemessen bestraft gehört.
Auf der anderen Seite - egal wie reich sein Vater ist oder dieser bei der Erziehung versagt hat - macht der Staat mit diesen Kuschelurteilen (gegen diesen Arsch) das, was es auch bei den unverständlichen Urteilen gegen Ausländer macht, Fehler.
Es ist doch egal ob Ausländer oder Deutscher. Recht is Recht....

Wacht ihr morgens auch auf und das erste Wort ist „Ausländer...woooo“?
Kommt doch mal klar.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Eiskalt hat geschrieben:(29 Aug 2018, 22:09)

Es ist doch egal ob Ausländer oder Deutscher. Recht is Recht....

Wacht ihr morgens auch auf und das erste Wort ist „Ausländer...woooo“?
Kommt doch mal klar.
Das Thema hier beschränkt sich auf die Justiz allgemein und nicht auf die Nationalitäten/Herkünfte der Täter.
=> Selbst Uli Hoeness war schon hier thematisiert ...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Jemanden umgebracht und natürlich Bewährung:
FAMILIENVATER TOT
Totschläger (19) auf Bewährung frei!

Köln – Er hat Familienvater Thomas K. (40) in Bergisch Gladbach totgeschlagen. Doch Kemal N. (19, Name geändert) muss nicht in den Jugendknast. Er wurde zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt – wegen Körperverletzung mit Todesfolge.

„Sein Tod war und ist sinnlos“, so Richterin Ulrike Grave-Herkenrath deutlich zum Angeklagten. „Er wurde durch einen anderen Menschen aus dem Leben gerissen. Und dieser Mensch sind ganz alleine Sie.“

Neben den Schwestern des Opfers saßen auch die Ex-Frau und der 14-jährige Sohn im Saal. Die Witwe weinte fassungslos.

Mit einem Faustschlag hatte Kemal N. am 31. August 2017 das Opfer getroffen. Thomas K. schlug mit voller Wucht mit seinem Kopf auf den Asphalt, erlitt einen Schädelbruch und ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Er starb am nächsten Tag.

Eine Gruppe Jugendlicher war in der Innenstadt auf Thomas K. und zwei Kumpel getroffen, die sich nach einer Wohnungsrenovierung ein paar Bierchen gönnten. Das Opfer hatte zwei Promille im Blut. Wegen der Arbeitskleidung hielten die Jungen sie wohl für Obdachlose. Die Richterin: „Anlass ihr Mütchen zu kühlen.“

Ein Wortwechsel. Dann soll Thomas K. „Hurensohn“ zu Kemal N. gesagt haben und weggegangen sein. Der 19-Jährige ging hinterher. Die Richterin: „Er fühlte sich beleidigt, wollte sich vor den anderen stark machen. Den Obercoolen spielen.“ Aus einer Drehung versetzte er dem Opfer einen Faustschlag. Mit dramatischen Folgen.

Aber: Es sei ein klassischer Fall der Körperverletzung mit Todesfolge. Die Richterin: „In hunderten Fällen eines Schlags und Sturzes geschieht nicht viel.“ Doch in diesem Fall habe er die schwere Verletzung verursacht.
https://www.bild.de/regional/koeln/tots ... .bild.html

Jaja, beleidigt. Es gibt so manche hier, die immer sehr schnell beleidigt sind. Und der Tote kann ja nun nicht mehr befragt werden ob er wirklich "Hurensohn" gesagt hat.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Wutbürger »

jack000 hat geschrieben:(12 Sep 2018, 16:22)

Jemanden umgebracht und natürlich Bewährung:

https://www.bild.de/regional/koeln/tots ... .bild.html

Jaja, beleidigt. Es gibt so manche hier, die immer sehr schnell beleidigt sind. Und der Tote kann ja nun nicht mehr befragt werden ob er wirklich "Hurensohn" gesagt hat.

Selbst wenn er es gesagt hätte... hat der Spacken nicht das Recht ihm eins auf die Nuss zu hauen... Einem Mann, der sichtlich alkoholiseirt war!
Das die Verantwortlichen nach so einem Urteil noch schlafen können. Respekt.
Ich könnte das nicht.
Wenn es nach mir ginge (und ich höre schon den Aufschrei!), würde der Totschläger 10 Minuten mit den Angehörigen und Freunden in einen Raum gesperrt, dann wäre die Strafe verbüßt...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von imp »

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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Wutbürger »

Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(13 Sep 2018, 15:13)

Chemnitz: Wieder nur Bewährung http://www.spiegel.de/panorama/justiz/c ... 4-amp.html

Ich möchte an den Fall des jungen Fausschlägers Kemal irgendwas hinweisen (iregndwo hier in den Strängen), der nach einem tödlichen Faushieb (Opfer fiel hin und brach sich den Schädel!) mit einer Bewährungsstrafe davon kam.
Da kann ein brauner Spacken sich die Schulter auskugeln beim Hitlergruß, das ist mir, gelinde gesagt, nicht so wichtog wie ein Tötungsdelikt. Sorry.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von imp »

Wutbürger hat geschrieben:(13 Sep 2018, 17:24)

Ich möchte an den Fall des jungen Fausschlägers Kemal irgendwas hinweisen (iregndwo hier in den Strängen), der nach einem tödlichen Faushieb (Opfer fiel hin und brach sich den Schädel!) mit einer Bewährungsstrafe davon kam.
Da kann ein brauner Spacken sich die Schulter auskugeln beim Hitlergruß, das ist mir, gelinde gesagt, nicht so wichtog wie ein Tötungsdelikt. Sorry.
Das ist deine Sicht auf die Dinge, das ist dir unbenommen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Cat with a whip »

Wilhelm Rohde verließ das Gericht Berlin-Moabit als freier Mann. Er wurde rehabilitiert und bezog seine Beamtenpension wohl bis ans Lebensende. Über seine letzten Jahre ist nichts bekannt.
http://www.spiegel.de/einestages/emslan ... m-outbrain
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

Der Umgang mit NS-Verbrechern in Westdeutschland ist ein spezielles Kapitel für sich. Da rutschten viele Massenmörder durch, die es verdient hätten erst in der Urne das Gefängnis zu verlassen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(13 Sep 2018, 15:13)

Chemnitz: Wieder nur Bewährung http://www.spiegel.de/panorama/justiz/c ... 4-amp.html
Ich hab nichts dagegen, wenn ein Nazi-Grüsser im Wiederholungsfall ein paar Monate gesiebte Luft schnuppert. Das du das hier im Zusammenhang mit einem Toten apportierst sagt aber vieles, wenn nicht alles über dich.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Ammianus hat geschrieben:(16 Sep 2018, 17:49)

Ich hab nichts dagegen, wenn ein Nazi-Grüsser im Wiederholungsfall ein paar Monate gesiebte Luft schnuppert. Das du das hier im Zusammenhang mit einem Toten apportierst sagt aber vieles, wenn nicht alles über dich.
Es geht halt darum Prioritäten zu setzen. In den Medien spricht auch keiner mehr darüber das da jemand ermordet wurde. Es sind halt andere Sachen wichtiger.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von imp »

Ammianus hat geschrieben:(16 Sep 2018, 17:49)

Ich hab nichts dagegen, wenn ein Nazi-Grüsser im Wiederholungsfall ein paar Monate gesiebte Luft schnuppert. Das du das hier im Zusammenhang mit einem Toten apportierst sagt aber vieles, wenn nicht alles über dich.
Hitlergruss ist Hitlergruß. Der Tote war dem Grüßer offenbar egal, sonst hätte er den angeblichen Trauermarsch nicht für seine NS-Darstellung verwendet. Es gibt keinen Zusamnenhang.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(16 Sep 2018, 21:45)

Hitlergruss ist Hitlergruß. Der Tote war dem Grüßer offenbar egal, sonst hätte er den angeblichen Trauermarsch nicht für seine NS-Darstellung verwendet. Es gibt keinen Zusamnenhang.
Den Zusammenhang hast du eigentlich ziemlich deutlich hergestellt.
Solche Grüßer und Leute wie du, ihr seid euch näher als ihr vorzutäuschen versucht.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von imp »

Ammianus hat geschrieben:(16 Sep 2018, 22:30)

Den Zusammenhang hast du eigentlich ziemlich deutlich hergestellt.
Solche Grüßer und Leute wie du, ihr seid euch näher als ihr vorzutäuschen versucht.
Leute wie ich? Erklär mal.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tom Bombadil »

Ammianus hat geschrieben:(16 Sep 2018, 22:30)

Solche Grüßer und Leute wie du, ihr seid euch näher als ihr vorzutäuschen versucht.
An den Rändern verschwimmen die Konturen, das war schon immer so. In der Weimarer Republik sind Saalschläger vom Rotfrontkämpferbund scharenweise zur SA übergelaufen und vice versa.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

Tom Bombadil hat geschrieben:(16 Sep 2018, 22:34)

An den Rändern verschwimmen die Konturen, das war schon immer so. In der Weimarer Republik sind Saalschläger vom Rotfrontkämpferbund scharenweise zur SA übergelaufen und vice versa.
Es gibt da ein Foto aus Schlesien. So weit ich mich erinnere zieht da eine Schalmeienkapelle des "Rot-Front-Kämpferbundes" noch in ihren alten Uniformen unter Jubel der SA-Männer in einen Saal ein ...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(16 Sep 2018, 22:31)

Leute wie ich? Erklär mal.
War ja wohl deutlich genug ...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von imp »

Ammianus hat geschrieben:(16 Sep 2018, 22:42)

War ja wohl deutlich genug ...
Sprich dich frei aus, Andeutungen sind unnötige Zurückhaltung. Was glaubst du?
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