jack000 hat geschrieben:(10 Apr 2018, 18:26)
Er hat einer Joggerin einen Ziegelstein auf den Kopf geschlagen,
auf diese noch u.a. an den Kopf getreten während sie wehrlos am Boden lag nur um ihr Smartphone zu klauen (Verkaufswert als Hehlerware z.B. 100€)
=> Man stelle sich diese Scene gerade mal aus der Sicht einer Überwachungskamera vor ...
Dein Beitrag geht mit keinem Wort auf meinen ein. Ja, ich habe deinen Beitrag gelesen, bevor ich geantwortet habe. Wärst du generell für die Abschaffung des Jugendstrafrechts?
HIer mal ein Fall, der mir persönlich bekannt ist. 15jähriger aus München, Eltern sehr wohlhabend, aber nie Zeit oder Aufmerksamkeit auf ihr Kind. Hat nach dem Beispiel eines eigentlich recht bekannten Filmes, dessen Titel mir entfallen ist, einen anderen Jugendlichen mit dem Kopf auf die Boardsteinkante gelegt und auf den Kopf getreten. Im Film war das Opfer dann tot. Seins überlebte, weiss nicht mehr, ob es zum Kieferbruch kam.Wurde dann völlig verwahrlost aus der Bonzenwohnung seiner Mutti gezogen, Klamotten so dreckig, dass man die Hose aufrecht in die Ecke stellen konnte. Später wurde bekannt, dass er anwesend war als sich der Vater mit einer Heissklebepistole in den Kopf geschossen hat. Bekam bloss ein halbes Jahr Jugendhaft, meines Erachtens zu wenig. Dann ab in ein Heim für besonders dissoziale Jugendliche, heisst mehr Betreuer auf weniger Kinder. Weiss nicht mehr, ob der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen wurde, oder ob sie es selbst veranlasste. Hat eine gute Entwicklung genommen innerhalb der nächsten zwei Jahre dort, sozial aber auch schulisch. War dann in einem status quo, der derartiges nicht mehr befürchten lässt. Wobei unklar ist, in welche Situation er sich dann, wieder zurück in München befunden hat. Problematischer wäre es gewesen, wenn er kurz vor achtzehn gewesen wäre und selbst hätte entscheiden können, wann er die Einrichtung verlässt.
Grundsätzlich finde ich, dass jugendliche Täter bei hochgradigen Gewalttaten oder Sexualdelikten spätestens ab dem siebzehnten Jahr für das gleiche Vergehen mehr bekommen sollten. Es muss hier besser abgestuft werden und mehr Spielraum gegeben sein. Im Grunde genommen kann noch bis zum 21. Jahr nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, wenn der betroffene offenkundig für sein Alter grosse Defizite in der Reifung hat.
Davon ab, bin ich der Meinung, dass bei hochgradigen Gewalttaten und Sexualdelikten auch unter vierzehnjährige verurteilt werden können müssen. Dann aber natürlich nicht zu Haftstrafen in einem üblichen Jugendknast, damit dürfte man das exakte Gegenteil erreichen.