Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

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SpukhafteFernwirkung
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von SpukhafteFernwirkung »

Adam Smith hat geschrieben:(23 Mar 2018, 21:30)

Der Typ ist ein Rätsel.
der typ is halt exzentrisch... hab schon ähnlich verrückte sachen erlebt...- :D
hab mal von einem zeitgenössischen typ gehört, dass sein privatsekretär ihn während des aktes mit seiner frisch angetrauten peitschen musste, damit er seine erektion behält und er seinen stammhalter zeugen konnte. und das is noch harmlos...- :D
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von H2O »

Kritikaster hat geschrieben:(23 Mar 2018, 20:16)

Ja, H2O, auch ich hoffe und nehme an, dass die Staatsanwaltschaft in Revision geht. Der freigesprochene Totschläger wohl eher nicht. Anderenfalls wäre mein Vertrauen in unser Rechtssystem ... nun ja, zumindest "leicht erschüttert". ;)
Als Nebenthema hatte ich noch auf die Überlastung der Justiz hingewiesen. Darin scheint mir eine systemische Schwäche zu liegen. Vielleicht unvermeidlich bei solchen Straftaten mit Mord un d Totschlag. Aber das kann man auch bei ganz gewöhnlichen Straftaten mit klarer Beweislage beobachten. Ich weiß von einem Versicherungsbetrug, der nun schon seit 5 Jahren verhandelt wird. Schaden um die 40 k€... Verfahrenskosten...?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von DerExperte »

Kritikaster hat geschrieben:(23 Mar 2018, 15:10)

UN-BE-GREIF-LICH! :rolleyes:

Da versetzt sich jemand selbst in einen Rauschzustand, sticht dann mit einer Geflügelschere 25 mal auf seine Mutter und 20 mal auf seine Großmutter ein, wodurch die Mutter stirbt, die Oma schwer verletzt wird, und das Urteil lautet:

FREISPRUCH!

Geht's noch? :mad2:
Ammianus hat geschrieben:(23 Mar 2018, 15:15)

Das ist eine der ganz ganz wenigen Sachen die ich beim DDR-Strafrecht besser fand. Rausch war nicht strafmildernd. Mich erschüttert das immer wieder. Da ballert sich jemand gnadenlos zu - egal mit was, meist ist es eh Alkohlol - steigt in sein Auto und fährt einfach mal so einen Menschen tot, der vielleicht noch sein ganzes Leben vor sich hätte. Aber er war halt besoffen, bekommt Bewährung und irgenwann in nicht allzu ferner Zeit auch seinen Führerschein wieder.
Kritikaster hat geschrieben:(23 Mar 2018, 15:21)

Ich hätte kein Problem damit, Rausch sogar als strafverschärfend zu bewerten.

Ich diskutierte das gerade mit meinen Kollegen. Man nehme sich eine Waffe, bringe außerhalb der eigenen 4 Wände jemanden um, begebe sich dann nach Hause, betrinke sich bis an den Rand der Besinnungslosigkeit und warte auf das Eintreffen der Polizei. Soll mal einer beweisen, dass der Mörder zur Tatzeit NICHT besoffen und damit "schuldunfähig" war. :mad2:


Maßregelvollzug endet in solchen Fällen meist in einer erstaunlich längeren Zeit hinter Gittern.

Im Übrigen ist ein Strafverfahren wegen Vollrauschs nach 323a StGB zu erwarten.
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Kritikaster
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Kritikaster »

DerExperte hat geschrieben:(25 Mar 2018, 16:58)

Maßregelvollzug endet in solchen Fällen meist in einer erstaunlich längeren Zeit hinter Gittern.

Im Übrigen ist ein Strafverfahren wegen Vollrauschs nach 323a StGB zu erwarten.
Klasse! :rolleyes:

Als "Suchtkranker" 2 Jahre Maßregelvollzug.

Nach bereits erfolgtem Freispruch in der Hauptsache (unter neuer Anklage?) maximal 5 Jahre für dieses vollendete und versuchte Tötungsdelikt ... :mad:

Das kann man natürlich für richtig halten, muss es aber ganz gewiss nicht.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tom Bombadil »

Gewaltkriminelle kommen in Deutschland oft zu gut weg, für die Opfer oder Hinterbliebenen ist ein mildes Urteil eine zweite Demütigung, zeigt es doch, dass das Opfer nicht viel wert ist.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von DerExperte »

Ich kann dieses meckrige Gesülze in diesem Strang echt nicht ertragen. Die Strafmaße haben einen Zweck. Vielleicht hilft diese Lektüre:
https://imageservice.azureedge.net/api/ ... &width=180
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Adam Smith »

DerExperte hat geschrieben:(26 Mar 2018, 22:16)

Ich kann dieses meckrige Gesülze in diesem Strang echt nicht ertragen. Die Strafmaße haben einen Zweck. Vielleicht hilft diese Lektüre:
https://imageservice.azureedge.net/api/ ... &width=180
Die Strafmasse unterscheiden sich von Land zu Land erheblich. Von der Steinigung bei Ehebruch bis hin zum Hand abhacken bei Diebstahl.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

DerExperte hat geschrieben:(26 Mar 2018, 22:16)

Ich kann dieses meckrige Gesülze in diesem Strang echt nicht ertragen. Die Strafmaße haben einen Zweck. Vielleicht hilft diese Lektüre:
https://imageservice.azureedge.net/api/ ... &width=180
Dein Büchlein lesen und alle folgen deinen Anweisungen ... DU findest das gut und andere halt nicht ...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von DerExperte »

jack000 hat geschrieben:(26 Mar 2018, 22:50)

Dein Büchlein lesen und alle folgen deinen Anweisungen ... DU findest das gut und andere halt nicht ...
Der Vorteil ist, dass wenn man das Buch gelesen hat, auch fachlich mitreden kann. Irgendwas im Internet in die Tasten hauen kann jeder. Man kann nicht erwarten ernst genommen zu werden, wenn einem offenkundig einfachste Grundlagen des Bereichs fehlen, den man beurteilen will.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Adam Smith »

DerExperte hat geschrieben:(26 Mar 2018, 22:55)

Der Vorteil ist, dass wenn man das Buch gelesen hat, auch fachlich mitreden kann. Irgendwas im Internet in die Tasten hauen kann jeder. Man kann nicht erwarten ernst genommen zu werden, wenn einem offenkundig einfachste Grundlagen des Bereichs fehlen, den man beurteilen will.
Wie bereits geschrieben gibt es Länder in denen es vollkommen andere Strafen gibt und die jetzt auch von sich behaupten, dass ihre Strafen göttlich wären. Es wäre schön, wenn du selber das mal konkret begründen könntest.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

DerExperte hat geschrieben:(26 Mar 2018, 22:55)

Der Vorteil ist, dass wenn man das Buch gelesen hat, auch fachlich mitreden kann. Irgendwas im Internet in die Tasten hauen kann jeder. Man kann nicht erwarten ernst genommen zu werden, wenn einem offenkundig einfachste Grundlagen des Bereichs fehlen, den man beurteilen will.
Quellen und deren Angaben sind sinnvoller als Lektüre die man nur selbst gelesen hat ... (So sind diese für alle hier Lesenden einsehbar)
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von DerExperte »

Adam Smith hat geschrieben:(26 Mar 2018, 23:01)

Wie bereits geschrieben gibt es Länder in denen es vollkommen andere Strafen gibt und die jetzt auch von sich behaupten, dass ihre Strafen göttlich wären. Es wäre schön, wenn du selber das mal konkret begründen könntest.
Der Unterschied ist, dass diese Länder kein Maßstab für eine demokratische Gesellschaft sein können. Die Rechtsentwicklung ist da in Deutschland halt deutlich fortgeschrittener.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Adam Smith »

DerExperte hat geschrieben:(26 Mar 2018, 23:08)

Der Unterschied ist, dass diese Länder kein Maßstab für eine demokratische Gesellschaft sein können. Die Rechtsentwicklung ist da in Deutschland halt deutlich fortgeschrittener.
Dann nehmen wir die USA.

Zitat Anfang:

Im Strafrecht der USA bezeichnen three-strikes laws Bestimmungen, wonach gegen einen Straftäter, der bereits zweimal wegen eines Verbrechens (felony) verurteilt worden war, bei einer weiteren Verurteilung automatisch und zwingend eine lebenslange Haftstrafe verhängt wird. Eine vorzeitige Entlassung bei guter Führung im Gefängnis ist meistens erst nach 25 Jahren möglich

Zitat Ende.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Three_strikes

Und findest du das richtig?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Adam Smith »

In Deutschland haben wir dieses System.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Zweispu ... trafrechts
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von DerExperte »

Adam Smith hat geschrieben:(26 Mar 2018, 23:15)

Dann nehmen wir die USA.

Zitat Anfang:

Im Strafrecht der USA bezeichnen three-strikes laws Bestimmungen, wonach gegen einen Straftäter, der bereits zweimal wegen eines Verbrechens (felony) verurteilt worden war, bei einer weiteren Verurteilung automatisch und zwingend eine lebenslange Haftstrafe verhängt wird. Eine vorzeitige Entlassung bei guter Führung im Gefängnis ist meistens erst nach 25 Jahren möglich

Zitat Ende.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Three_strikes

Und findest du das richtig?
Three strikes hat sich nachweislich als nicht wirksam und sinnvoll in Deutschland erwiesen, daher zitiere ich mal aus dem Wiki-Artikel: Das Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung von 1934 fügte folgende Regelung als § 20a ins StGB ein:

(1) Hat jemand, der schon zweimal rechtskräftig verurteilt worden ist, durch eine neue vorsätzliche Tat eine Freiheitsstrafe verwirkt und ergibt die Gesamtwürdigung der Taten, daß er ein gefährlicher Gewohnheitsverbrecher ist, so ist, soweit die neue Tat nicht mit schwererer Strafe bedroht ist, auf Zuchthaus bis zu fünf Jahren und, wenn die neue Tat auch ohne diese Strafschärfung ein Verbrechen wäre, auf Zuchthaus bis zu fünfzehn Jahren zu erkennen. Die Strafschärfung setzt voraus, daß die beiden früheren Verurteilungen wegen eines Verbrechens oder vorsätzlichen Vergehens ergangen sind und in jeder von ihnen auf Todesstrafe, Zuchthaus oder Gefängnis von mindestens sechs Monaten erkannt worden ist.
(2) Hat jemand mindestens drei vorsätzliche Taten begangen und ergibt die Gesamtwürdigung der Taten, daß er ein gefährlicher Gewohnheitsverbrecher ist, so kann das Gericht bei jeder abzuurteilenden Einzeltat die Strafe ebenso verschärfen, auch wenn die übrigen im Abs. 1 genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
(3) Eine frühere Verurteilung kommt nicht in Betracht, wenn zwischen dem Eintritt ihrer Rechtskraft und der folgenden Tat mehr als fünf Jahre verstrichen sind. Eine frühere Tat, die noch nicht rechtskräftig abgeurteilt ist, kommt nicht in Betracht, wenn zwischen ihr und der folgenden Tat mehr als fünf Jahre verstrichen sind. In die Frist wird die Zeit nicht eingerechnet, in der der Täter eine Freiheitsstrafe verbüßt oder auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt wird.
(4) Eine ausländische Verurteilung steht einer inländischen gleich, wenn die geahndete Tat auch nach deutschem Recht ein Verbrechen oder vorsätzliches Vergehen wäre.


Im Rahmen der Großen Strafrechtsreform wurde diese Regelung 1970 wieder abgeschafft, weil sie sich nicht als sinnvoll erwiesen hat. Darüber hinaus sprechen grundsätzliche Bedenken dagegen, weil die persönliche Schuld hier als wesentliches Element der Strafzumessung quasi völlig außer Betrachtung fällt und stattdessen Tätertypen ("Gewohnheitsverbrecher") gebildet werden. Three strikes ist systemfremd.

Zu Gewalttaten: Höhere Strafen schrecken hier schon deshalb nicht ab, weil es sich eh um Affekthandlungen handelt - die Erhöhung des Strafrahmens verändert also die Zahl der Delikte kaum.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

DerExperte hat geschrieben:(26 Mar 2018, 23:33)Zu Gewalttaten: Höhere Strafen schrecken hier schon deshalb nicht ab, weil es sich eh um Affekthandlungen handelt - die Erhöhung des Strafrahmens verändert also die Zahl der Delikte kaum.
Und wieso funktioniert das in Singapur?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Alexyessin »

jack000 hat geschrieben:(26 Mar 2018, 23:44)

Und wieso funktioniert das in Singapur?
Singapur ist keine Demokratie und somit ist deine Vergleich wie immer hinkend. Den kannst du noch 10000 Mal anbingen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von H2O »

Alexyessin hat geschrieben:(27 Mar 2018, 09:08)

Singapur ist keine Demokratie und somit ist deine Vergleich wie immer hinkend. Den kannst du noch 10000 Mal anbingen.
Eine Demokratie nach deutschem Muster sicher nicht; eher eine Art Einparteienherrschaft. Aber allgemeine Wahlen gibt es. Und in dem geopolitischen Umfeld dort müssen die Staatsgrenzen geschützt werden, auch gegen Bürger aus der weltgrößten Demokratie Indien, weil ansonsten dieser Staat von seinen Nachbarn überrannt werden würde. Da gibt es eine ausgefeilte Einwanderungspolitik, die das Verhältnis der Völkerschaften stabil hält.

Im Korruptionsindex von 2016 steht Singapur an der 7. Stelle vor Deutschland auf Platz 10. Solche Dinge sollte man auch immer im Blick haben. Die weltgrößte Demokratie Indien steht auf Platz 79.

Chaoten haben es dort sicher weitaus schwerer als in Deutschland.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Alexyessin hat geschrieben:(27 Mar 2018, 09:08)

Singapur ist keine Demokratie und somit ist deine Vergleich wie immer hinkend. Den kannst du noch 10000 Mal anbingen.
Das spielt für den Vergleich keine Rolle, entscheidend ist das Ergebnis.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Alexyessin »

H2O hat geschrieben:(27 Mar 2018, 09:22)

Eine Demokratie nach deutschem Muster sicher nicht; eher eine Art Einparteienherrschaft..
Und somit schauts dann mit der Rechtsstaatlichkeit schon ganz anders aus.
Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin kein Nazi, aber...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Alexyessin »

jack000 hat geschrieben:(27 Mar 2018, 09:34)

Das spielt für den Vergleich keine Rolle, entscheidend ist das Ergebnis.
Wie Stalin? Der Zeck heiligt die Mittel? Da hast du einen ganz gefährlichen Gedankengang Jack.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von H2O »

Alexyessin hat geschrieben:(27 Mar 2018, 09:39)

Und somit schauts dann mit der Rechtsstaatlichkeit schon ganz anders aus.
So ganz daneben scheint das dort mit den Bürgerrechten aber auch nicht zu sein. Da rennt niemand mit gesträubten Haaren weg. Im Gegenteil. Und geringe Korruption; kann man doch nicht oft genug erwähnen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von H2O »

Alexyessin hat geschrieben:(27 Mar 2018, 09:39)

Wie Stalin? Der Zeck heiligt die Mittel? Da hast du einen ganz gefährlichen Gedankengang Jack.
Ohje, wie Stalin; oder doch Pol Pot... und das seit über 50 Jahren? Mit Bevölkerungswachstum gemäß wiki von 2 Mio 1965 bis 5 Mio 2016: Da müssen diese Blutsauger ja wohl doch etwas falsch gemacht haben!

So sieht wiki das:
  • Im Demokratieindex 2016 belegte Singapur Platz 70 von 167 Ländern und gilt damit als eine „fehlerhafte Demokratie“.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Adam Smith »

Die Menschen fliehen nicht aus Singapur.

Zitat Anfang.

Der südostasiatische Stadtstaat Singapur ist nur etwas für ganz Reiche Einwanderer. Wer die Staatsbürgerschaft kaufen möchte, muss mindestens 2,5 Millionen Singapur Dollar (entspricht 1,5 Millionen Euro) im Land investieren. Zudem muss die Firma des Investors jährlich mindestens 50 Million Singapur Dollar (32 Millionen Euro) an Umsatz generieren. Erst nach

https://www.auswandern-handbuch.de/7-la ... ufen-kann/

Die möchten unbedingt dort leben.
Das ist Kapitalismus:

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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von H2O »

Adam Smith hat geschrieben:(27 Mar 2018, 10:09)

Die Menschen fliehen nicht aus Singapur.

Zitat Anfang.

Der südostasiatische Stadtstaat Singapur ist nur etwas für ganz Reiche Einwanderer. Wer die Staatsbürgerschaft kaufen möchte, muss mindestens 2,5 Millionen Singapur Dollar (entspricht 1,5 Millionen Euro) im Land investieren. Zudem muss die Firma des Investors jährlich mindestens 50 Million Singapur Dollar (32 Millionen Euro) an Umsatz generieren. Erst nach

https://www.auswandern-handbuch.de/7-la ... ufen-kann/

Die möchten unbedingt dort leben.
Diese Darstellung erweckt den Eindruck, daß nur einwandern kann, wer ein Vermögen mit sich bringt. Dabei geht es ausschließlich darum, daß man in Singapur mit viel Geld ansonsten umstandslos die Staatsbürgerschaft erwerben kann. Gewöhnliche Sterbliche müssen die Ochsentour durchlaufen, daß sie einer auskömmlichen Erwerbstätigkeit nachgehen, etliche Jahre dort gelebt und gearbeitet haben, Englische Sprachkenntnisse nachweisen und eine Art Staatsbürgerkunde genossen haben. Außerdem darf das "Kontingent" seiner Völkerschaft nicht ausgeschöpft sein. Aber dann kommt er erst gar nicht nach Singapur hinein.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Alexyessin hat geschrieben:(27 Mar 2018, 09:39)

Wie Stalin? Der Zeck heiligt die Mittel? Da hast du einen ganz gefährlichen Gedankengang Jack.
Die Regierung in Singapur ist eher nicht vergleichbar mit Stalin und für Law and Order braucht man kein Einparteiensystem sondern kann auch so beschlossen werden.

Das die Einwohner Singapurs unglücklich sind war jetzt nicht so mein Eindruck.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Adam Smith hat geschrieben:(27 Mar 2018, 10:09)

Die Menschen fliehen nicht aus Singapur.

Zitat Anfang.

Der südostasiatische Stadtstaat Singapur ist nur etwas für ganz Reiche Einwanderer. Wer die Staatsbürgerschaft kaufen möchte, muss mindestens 2,5 Millionen Singapur Dollar (entspricht 1,5 Millionen Euro) im Land investieren. Zudem muss die Firma des Investors jährlich mindestens 50 Million Singapur Dollar (32 Millionen Euro) an Umsatz generieren. Erst nach

https://www.auswandern-handbuch.de/7-la ... ufen-kann/

Die möchten unbedingt dort leben.
Man kann auch normal dort hin kommen und arbeiten. Der Unterschied zu Deutschland ist nur, dass keine Einwanderung in die sozialen Sicherungssysteme und Kriminalitätsstatistik stattfinden kann, da man zuerst den Job braucht (Arbeitgeber haftet für den Beschäftigten) und wer kriminell wird sitzt entweder sofort im Gefängnis oder fliegt raus.
=> Idealer Sollzustand!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Alexyessin »

H2O hat geschrieben:(27 Mar 2018, 09:44)

So ganz daneben scheint das dort mit den Bürgerrechten aber auch nicht zu sein. Da rennt niemand mit gesträubten Haaren weg. Im Gegenteil. Und geringe Korruption; kann man doch nicht oft genug erwähnen.
In einem Law&Order Ein Parteienstaat ...............
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Alexyessin »

H2O hat geschrieben:(27 Mar 2018, 10:01)

Ohje, wie Stalin; oder doch Pol Pot... und das seit über 50 Jahren? Mit Bevölkerungswachstum gemäß wiki von 2 Mio 1965 bis 5 Mio 2016: Da müssen diese Blutsauger ja wohl doch etwas falsch gemacht haben!

So sieht wiki das:
  • Im Demokratieindex 2016 belegte Singapur Platz 70 von 167 Ländern und gilt damit als eine „fehlerhafte Demokratie“.
Dazu gibt es im Forum Asien einen Thread, besser wir reden da weiter.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Alexyessin »

jack000 hat geschrieben:(27 Mar 2018, 11:19)

Die Regierung in Singapur ist eher nicht vergleichbar mit Stalin
Ich habe nicht die Regierung Singapurs mit Stalin verglichen sondern deine Aussage in diesen Kontext gesetzt.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tom Bombadil »

Alexyessin hat geschrieben:(27 Mar 2018, 09:39)

Und somit schauts dann mit der Rechtsstaatlichkeit schon ganz anders aus.
Gibt es in Singapur keine rechsstaatlichen Verfahren?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Alexyessin »

Tom Bombadil hat geschrieben:(27 Mar 2018, 16:31)

Gibt es in Singapur keine rechsstaatlichen Verfahren?
Nach Singapurischen Ein-Parteien-Recht ;) Kannst ja aussuchen, ob das deine Begrifflichkeit von Rechtsstaatlichkeit wirklich deckt.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Adam Smith »

Tom Bombadil hat geschrieben:(27 Mar 2018, 16:31)

Gibt es in Singapur keine rechsstaatlichen Verfahren?
Bei politischen Verfahren könnte ich mir vorstellen, dass die parteilich ablaufen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Teeernte »

Frau auf offener Straße mit Säure übergossen - mutmaßlicher Täter auf freiem Fuß
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von SpukhafteFernwirkung »

Billie Holiday hat geschrieben:(28 Mar 2018, 20:58)

Fehlender Haftgrund....
der versuch is strafbar. im rückständigen bayern werden solche spinner auch mal ohne haftgrund als therapeutische maßnahme in haft genommen. außer sie haben einen guten anwalt. aber ohne handy dürfen sie ned telefonieren...- :mad:
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Tom Bombadil
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tom Bombadil »

Alexyessin hat geschrieben:(27 Mar 2018, 16:55)

Nach Singapurischen Ein-Parteien-Recht
Inwiefern unterscheidet sich ein Gerichtsverfahren in Singapur von dem zB. in Deutschland, welche Aspekte genügen nicht dem Rechtsstaat?
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jack000
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Frau mit Säure beschüttet, sofort wieder auf freien Fuß:
Kurz nach der Tat nahmen die Beamten einen 51-Jährigen fest. Bei seiner Vernehmung legte der Mindener ein Geständnis ab. Er gab an, mit dem Opfer befreundet zu sein. Nach einem Streit vor seiner Wohnung sei er der Frau mit dem Fahrrad gefolgt und habe die ätzende Flüssigkeit in ihre Richtung geschüttet. Die Polizei machte keine Angaben dazu, worum es in dem Streit ging.

Der mutmaßliche Angreifer soll die Frau aus Minden im Gesicht und am Hals mit der Flüssigkeit getroffen haben. Ermittler stellten die Flasche sicher, die der Täter vermutlich benutzt hatte. Ob es sich bei der Flüssigkeit um Salzsäure handelte, stehe noch nicht fest, hieß es von der Polizei. Sie ermittelt jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung.

Angehörige des Mannes kündigten an, den 51-Jährigen in einer Psychiatrie unterzubringen zu wollen. Wegen fehlender Haftgründe ist der Mann wieder auf freiem Fuß.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/m ... 00340.html
=> Aha, eine Frau mit Säure überschütten und es liegen keine Haftgründe vor ... :dead:

Vor allem wenn man diesen Scheiß von "Es gab einen Streit" liest kann einem nur noch schlecht werden!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Adam Smith »

Tom Bombadil hat geschrieben:(29 Mar 2018, 09:40)

Inwiefern unterscheidet sich ein Gerichtsverfahren in Singapur von dem zB. in Deutschland, welche Aspekte genügen nicht dem Rechtsstaat?
Bei politischen Prozessen dürfte es hier Probleme geben. Das sollte Personen klar sein die hier unbedingt leben möchten. Und das möchten ja viele.
Das ist Kapitalismus:

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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Tom Bombadil hat geschrieben:(29 Mar 2018, 09:40)

Inwiefern unterscheidet sich ein Gerichtsverfahren in Singapur von dem zB. in Deutschland, welche Aspekte genügen nicht dem Rechtsstaat?
Zu dem Thema "Singapur" gibt es einen neuen Strang im Außenpolitkforum:
http://www.politik-forum.eu/viewtopic.php?f=9&t=65731
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Boraiel
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Boraiel »

jack000 hat geschrieben:(29 Mar 2018, 19:23)

Frau mit Säure beschüttet, sofort wieder auf freien Fuß:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/m ... 00340.html
=> Aha, eine Frau mit Säure überschütten und es liegen keine Haftgründe vor ... :dead:

Vor allem wenn man diesen Scheiß von "Es gab einen Streit" liest kann einem nur noch schlecht werden!
Sowas ist völlig inakzeptabel! Von dem Gefahr geht permante Gefahr für die Öffentlichkeit aus! :dead:
Libertas veritasque.
Lesen und verstehen: http://www.feynmanlectures.caltech.edu/I_01.html
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Boraiel hat geschrieben:(29 Mar 2018, 20:46)

Sowas ist völlig inakzeptabel! Von dem Gefahr geht permante Gefahr für die Öffentlichkeit aus! :dead:
Nein, es ist völlig egal, den Tätern wird immer alles verziehen! (Sieht man doch hier im Forum)
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Wieder mal Vergewaltigung und Freispruch:
Flüchtling von Vergewaltigungsvorwurf an Sozialarbeiterin freigesprochen

„Auch wenn das Urteil schwer nachzuvollziehen ist, ist es ein rechtsstaatliches Urteil, sagt der Sächsische Ausläderbeauftragte Geert Mackenroth. Der Freispruch eines Syrers vom Vorwurf der Vergewaltigung überrascht viele. Auch Sozialverbände überlegen, wie sie ihre Mitarbeiter bei Hausbesuchen besser schützen können.

Dresden. Der Polizeibericht im November sprach von einer „Vergewaltigung“. Jetzt hat das Amtsgericht Dresden den jungen Syrer vom Vorwurf freigesprochen, sich an seiner Sozialarbeiterin in Dresden sexuell vergangen zu haben. Der Grund: Dem 21-jährigen Syrer konnte kein Tatvorsatz nachgewiesen werden.

Aus der Urteilsbegründung ist nur wenig bekannt, denn der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit am Jugendschöffengericht statt. Daher wurde auch nicht mitgeteilt, warum genau das Gericht keinen Tatvorsatz feststellen konnte.

Nach der „Nein heißt Nein“-Verschärfung des deutschen Sexualstrafrechts vor zwei Jahren müsse das Opfer dem Täter entweder verbal oder durch schlüssiges Verhalten, wie Weinen oder Sträuben., deutlich machen, dass es die sexuelle Handlung nicht wolle, erklärt der Dresdner Strafrechts-Professor Detlev Sternberg-Lieben. Der innere Widerwille allein reiche nicht aus für den „Nein heißt Nein-Tatbestand“ in Deutschland.

Das Dresdner Jugendschöffengericht sah es vermutlich nicht als erwiesen an, dass der angeklagte Syrer Omasr A. den Widerwillen der 44-jährigen Sozialarbeiterin als solchen erkannte. Der Übergriff, der für viel Empörung in der Öffentlichkeit sorgte, fand Ende November in der Wohnung des Angeklagten im Dresdner Plattenbauviertel „Gorbitz“ statt.

„Sachlichkeit und Vertrauen in den Rechtsstaat“
Anlässlich der Reaktionen auf den Freispruch in den Sozialen Medien warb der Sächsische Ausländerbeauftrage Geert Mackenroth (CDU) für Sachlichkeit und Vertrauen in den Rechtsstaat. „Auch wenn das Urteil für das Opfer schwer nachzuvollziehen ist, ist es ein rechtsstaatliches Urteil“, unterstreicht der ehemalige Sächsische Justizminister gegenüber den DNN.

Die Polizeimitteilung vom vergangenem November, in der ohne richterliches Urteil von einer Vergewaltigung gesprochen wurde, sei vielleicht missverständlich gewesen, äußerte Mackenroth.
http://www.dnn.de/Dresden/Lokales/Fluec ... gesprochen
Man kann also mit einer Frau Geschlechtsverkehr haben, die das nicht will ohne das zu bemerken? :eek: :dead: :?

Und um das ganze zu komplettieren:
Angeklagter wegen Drogen und Diebstahl verurteilt
Der nun vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochene Omasr A. war der Polizei kein Unbekannter. Wegen Drogendelikten, Autoaufbrüchen und Diebstahl in zehn Fällen wurde er vom Jugendschöffengericht zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt sind.
Na die Bewährungsstrafe hat den "21-jährigen" "Jugendlichen" so zugesetzt das er auch wegen der günstigen Sozialprognose dann ein besserer Mensch wurde :dead:

PS: Der Flüchtlingsstrang ist woanders!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Bewährungsstrafe nach Ziegelattacke auf Joggerin

Ein Jugendlicher schlug einer Joggerin einen Ziegel auf den Kopf und beraubte sie. Das Gericht wertete sein Geständnis strafmildernd.

Es war eine Tat, die nicht nur bei Anwohnern und regelmäßigen Besuchern des Mauerparks in Prenzlauer Berg für Entsetzen sorgte: Am 19. März vergangenen Jahres wurde eine Joggerin in der beliebten Grünanlage von einem Mann mit einem Ziegelstein attackiert und ausgeraubt. Justizsprecherin Lisa Jani hat am Montag bestätigt, dass der inzwischen 18-jährige Görkem A. von einem Moabiter Jugendschöffengericht wegen Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt wurde – ausgesetzt auf Bewährung.

Die Vorsitzende des Schöffengerichts soll in dem unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführten Prozess von einer äußerst brutalen Tat gesprochen haben. Die Joggerin war gegen 21.35 Uhr im nördlichen Mauerpark auf dem Hauptweg gelaufen, der von der Bernauer Straße bis zur Gleimstraße führt. Der damals 17-jährige Görkem A. hatte ihr offenbar aufgelauert und ihr, von hinten kommend, einen Ziegelstein auf den Kopf geschlagen.

Als die Frau strauchelte und zu Boden fiel, wurde sie von weiteren Schlägen mit dem Stein getroffen; zudem soll Görkem A. die Frau auch noch gegen Kopf und Schulter getreten haben. Sein Ziel war, ihr die Jacke zu entreißen. Was ihm auch gelang. Erst danach ließ er von der Frau ab und flüchtete. Das verletzte Opfer hatte noch beobachten können, wie der Täter ihre Jacke durchsuchte und schließlich mit dem in der Jackentasche befindlichen Smartphone davonrannte.

Das Opfer verbrachte mehrere Tage im Krankenhaus
Die verletzte Frau – sie hatte einen Kieferbruch sowie Brüche an einer Hand erlitten – schleppte sich vom nördlichen Park aus zunächst bis in die Gleimstraße. Erst in der Malmöer Straße wurde sie gefunden, von alarmierten Rettungskräften versorgt, ins Rudolf-Virchow-Klinikum gebracht, operiert und musste einige Tage stationär behandelt werden.

Gefasst werden konnte Görkem A., nachdem die Berliner Polizei Bilder einer Überwachungskamera veröffentlichte. Auf den Bildern und im Video war zu sehen, dass die rechte Hand des Gesuchten bandagiert ist. In der linken Hand hielt der Mann ein Smartphone. Als Görkem A. die Aufnahmen sah, rief er am 6. April 2017 von der Wohnung eines Onkels im Stadtteil Gesundbrunnen die Polizei an und stellte sich selbst.

Inzwischen soll es auch schon Hinweise auf ihn als mutmaßlichen Täter gegeben haben. Bei polizeilichen Vernehmungen und später vor dem Jugendschöffengericht soll er den brutalen Überfall dann in vollem Umfang gestanden haben. Auch das wurde ihm von dem Jugendschöffengericht bei dem Urteil zugutegehalten. "Ebenso, dass er nicht vorbestraft war", so Sprecherin Lisa Jani zur Berliner Morgenpost.

Abgemildert wurde die Strafe auch, weil der schon angesetzte erste Prozessauftakt Ende 2017 verschoben werden musste – eine Schöffin hatte einen Unfall erlitten und konnte nicht erscheinen. Görkem A. saß zu dieser Zeit schon fast acht Monate in Untersuchungshaft. Er wurde haftverschont, kam allen Auflagen nach und erschien pünktlich zum neuen Prozessauftakt im März.

Zur Bewährung kam es, weil ihm das Jugendschöffengericht und Vertreter der Jugendgerichtshilfe eine günstige Sozialprognose attestierten. Sollte er dennoch erneut straffällig werden, werden ihm die acht Monate verbüßte Untersuchungshaft nicht angerechnet. Er muss dann für volle zwei Jahre hinter Gitter. Das ist eine ungewöhnliche Entscheidung des Jugendschöffengerichts, verrät aber auch, wie nahe der Täter einer Strafe ohne Bewährung war.

"Das Gericht hat die außergewöhnliche Brutalität der Tat strafverschärfend gewertet", so Sprecherin Jani. Zudem müsse Görkem A. "engmaschige Bewährungsauflagen erfüllen". Dazu gehören ein Bewährungshelfer und Sozialstunden, die er pünktlich ableisten muss. Das dabei erarbeitete Geld – das Jugendschöffengericht geht von 2000 Euro aus – muss er als eine Art Schmerzensgeld an die von ihm so brutal attackierte Joggerin zahlen. Das Schmerzensgeld sei nur ein Symbolisches, sagte Jani. "Bei Jugendstrafen steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Der Sühnegedanke muss zurücktreten."

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von mehr als drei Jahren gefordert – also ohne Bewährung, denn die wird ja nur bei Strafen von maximal zwei Jahren gewährt. Die Verteidigung ist trotz des sehr milden Urteils überraschend in Berufung gegangen.
https://www.morgenpost.de/berlin/articl ... gerin.html
- Pünktlich zum Gerichtstermin erschienen
- Tat gestanden
- Günstige Sozialprognose
- Sozialstunden
=> Und so kommt man davon wenn man mit der eigentlichen Tat einen Menschen statt nur krankenhausreif verletzen sogar töten hätte können!
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Zinnamon
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Zinnamon »

Man sollte bei diesem Fall nicht ausser acht lassen, dass der Täter bereits knapp ein dreiviertel Jahr gesessen hat, dass 2000€ für einen Jugendlichen keine Peanuts sind und die Haftzeit nicht angerechnet wird, falls er die Bewährungsauflagen nicht erfüllt (dann würde er insgesamt 2Jahre und 8 Monate Haftzeit haben). Bleibt die Frage, ob es ein Irrtum meinerseits ist, anzunehmen, dass U-Haft in D bloss ein halbes Jahr betragen darf.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tom Bombadil »

"Vertrauen in den Rechtsstaat"? Bei solchen Urteilen? Und nein, das Unverständnis für sowas wäre bei einem deutschen Täter auch nicht anders.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Zinnamon hat geschrieben:(10 Apr 2018, 18:13)

Man sollte bei diesem Fall nicht ausser acht lassen, dass der Täter bereits knapp ein dreiviertel Jahr gesessen hat, dass 2000€ für einen Jugendlichen keine Peanuts sind und die Haftzeit nicht angerechnet wird, falls er die Bewährungsauflagen nicht erfüllt (dann würde er insgesamt 2Jahre und 8 Monate Haftzeit haben). Bleibt die Frage, ob es ein Irrtum meinerseits ist, anzunehmen, dass U-Haft in D bloss ein halbes Jahr betragen darf.
Er hat einer Joggerin einen Ziegelstein auf den Kopf geschlagen, auf diese noch u.a. an den Kopf getreten während sie wehrlos am Boden lag nur um ihr Smartphone zu klauen (Verkaufswert als Hehlerware z.B. 100€)
=> Man stelle sich diese Scene gerade mal aus der Sicht einer Überwachungskamera vor ...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Zinnamon »

jack000 hat geschrieben:(10 Apr 2018, 18:26)

Er hat einer Joggerin einen Ziegelstein auf den Kopf geschlagen, auf diese noch u.a. an den Kopf getreten während sie wehrlos am Boden lag nur um ihr Smartphone zu klauen (Verkaufswert als Hehlerware z.B. 100€)
=> Man stelle sich diese Scene gerade mal aus der Sicht einer Überwachungskamera vor ...
Dein Beitrag geht mit keinem Wort auf meinen ein. Ja, ich habe deinen Beitrag gelesen, bevor ich geantwortet habe. Wärst du generell für die Abschaffung des Jugendstrafrechts?

HIer mal ein Fall, der mir persönlich bekannt ist. 15jähriger aus München, Eltern sehr wohlhabend, aber nie Zeit oder Aufmerksamkeit auf ihr Kind. Hat nach dem Beispiel eines eigentlich recht bekannten Filmes, dessen Titel mir entfallen ist, einen anderen Jugendlichen mit dem Kopf auf die Boardsteinkante gelegt und auf den Kopf getreten. Im Film war das Opfer dann tot. Seins überlebte, weiss nicht mehr, ob es zum Kieferbruch kam.Wurde dann völlig verwahrlost aus der Bonzenwohnung seiner Mutti gezogen, Klamotten so dreckig, dass man die Hose aufrecht in die Ecke stellen konnte. Später wurde bekannt, dass er anwesend war als sich der Vater mit einer Heissklebepistole in den Kopf geschossen hat. Bekam bloss ein halbes Jahr Jugendhaft, meines Erachtens zu wenig. Dann ab in ein Heim für besonders dissoziale Jugendliche, heisst mehr Betreuer auf weniger Kinder. Weiss nicht mehr, ob der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen wurde, oder ob sie es selbst veranlasste. Hat eine gute Entwicklung genommen innerhalb der nächsten zwei Jahre dort, sozial aber auch schulisch. War dann in einem status quo, der derartiges nicht mehr befürchten lässt. Wobei unklar ist, in welche Situation er sich dann, wieder zurück in München befunden hat. Problematischer wäre es gewesen, wenn er kurz vor achtzehn gewesen wäre und selbst hätte entscheiden können, wann er die Einrichtung verlässt.

Grundsätzlich finde ich, dass jugendliche Täter bei hochgradigen Gewalttaten oder Sexualdelikten spätestens ab dem siebzehnten Jahr für das gleiche Vergehen mehr bekommen sollten. Es muss hier besser abgestuft werden und mehr Spielraum gegeben sein. Im Grunde genommen kann noch bis zum 21. Jahr nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, wenn der betroffene offenkundig für sein Alter grosse Defizite in der Reifung hat.
Davon ab, bin ich der Meinung, dass bei hochgradigen Gewalttaten und Sexualdelikten auch unter vierzehnjährige verurteilt werden können müssen. Dann aber natürlich nicht zu Haftstrafen in einem üblichen Jugendknast, damit dürfte man das exakte Gegenteil erreichen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Zinnamon hat geschrieben:(10 Apr 2018, 18:53)Wärst du generell für die Abschaffung des Jugendstrafrechts?
Eindeutig ja!
HIer mal ein Fall, der mir persönlich bekannt ist.
ok, ich kenne auch einen Fall bei dem ... dies und das ...
Grundsätzlich finde ich, dass jugendliche Täter bei hochgradigen Gewalttaten oder Sexualdelikten spätestens ab dem siebzehnten Jahr für das gleiche Vergehen mehr bekommen sollten.
Das ist doch schon mal ein Fortschritt :thumbup:
Es muss hier besser abgestuft werden und mehr Spielraum gegeben sein. Im Grunde genommen kann noch bis zum 21. Jahr nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, wenn der betroffene offenkundig für sein Alter grosse Defizite in der Reifung hat.
Davon ab, bin ich der Meinung, dass bei hochgradigen Gewalttaten und Sexualdelikten auch unter vierzehnjährige verurteilt werden können müssen. Dann aber natürlich nicht zu Haftstrafen in einem üblichen Jugendknast, damit dürfte man das exakte Gegenteil erreichen.
Wir kommen der Sache also näher :)
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von becksham »

Zinnamon hat geschrieben:(10 Apr 2018, 18:53)
... Hat nach dem Beispiel eines eigentlich recht bekannten Filmes, dessen Titel mir entfallen ist, einen anderen Jugendlichen mit dem Kopf auf die Boardsteinkante gelegt und auf den Kopf getreten. Im Film war das Opfer dann tot...
kurz OT: Du meinst American History X - sehr guter Film
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