Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

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Billie Holiday
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

H2O hat geschrieben:(13 Feb 2018, 22:54)

Ich bin entsetzt, daß unsere Justiz bis hinauf zum Verfassungsgericht sich von diesem Verbrecher in dieser Weise vorführen läßt. Es lohnt sich nach zu lesen, auf welche Mätzchen sich höchste Richter eingelassen haben, bis hin zu ganz erheblichen Schmerzensgeldzahlungen aus der Staatskasse.

Mit etwas "Glück" vor Gericht läuft der Verbrecher demnächst mit geänderter Identität (ja, der Antrag wurde auch schon umgesetzt!) frei durch unsere Straßen. Mal sehen, welche Teufelei ihm dann zum Zeitvertreib einfällt!
Ja, es ist unfassbar, welch hohes Ansehen ein verurteilter Kindermörder hat und wieviel Querulantentum ihm zugestanden wird.
Wieder typisch deutsch, aufgrund unserer schrecklichen Geschichte müssen Mörder und Gewaltverbrecher alle mit Samthandschuhen angefasst werden. Die Opfer geraten völlig aus dem Blickwinkel, in diesem Fall die Eltern eines Kindes.
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Skull
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Skull »

Wutbürger hat geschrieben:(13 Feb 2018, 23:03)

Wie schön, dass es für dich keinen Unterschied macht,
ob man einen Kindsvergewaltiger (mit anschließendem Mord) wegbeamt oder denjenigen, der diesen wegputzt.

Immer schön korrekt bleiben, hm...?
JA und NEIN.

Für Dich mag der Rechtsstaat ein Fremdwort sein, für mich nicht.

Und damit beende ICH es mit Dir hier. Macht keinen Sinn für mich. :dead:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

Wutbürger hat geschrieben:(13 Feb 2018, 23:00)

Ich wäre ja so fair, mir dann (nach dem Mord) auch die Strafe zu geben.
In diesem Land wirst du für Selbstjustiz bestraft, verlierst aber nicht dein Leben. ;)
Und wenn das Leben anderer für dich so kostbar ist, warum nicht dein eigenes?
Das ist doch absurd.
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Ammianus
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

Nur ein paar allgemeine Bemerkungen:

Ich war schon als Teeny gegen die Todesstrafe. Daran kann ich mich erinnern, weil es eine ganz konkrete Situation gab, in der ich meine Meinung dazu äußerte. Ich fand einfach, dass es feige ist, jemanden umzubringen, den man komplett in seiner Hand hat – feige und ehrlos. Und eigentlich ist das bei mir auch weiter das Hauptmotiv. Dazu kommt heute natürlich noch die Gefahr einen Unschuldigen umzubringen und dies nicht wieder rückgängig machen zu können und natürlich meine Auffassung von Menschlichkeit und Humanismus.

Trotzdem ist eine Diskussion über die Todesstrafe, ja sogar eine Wiedereinführung nicht verfassungsfeindlich. Wenn jemand dieser Meinung ist, dann hat er ein Recht dies zu haben und mit den Leuten zu diskutieren, die eine solche Auseinandersetzung annehmen.

Natürlich hat ein direkt Betroffener da seine eigene Meinung. Und ich möchte nicht wissen, wie ich fühlen würde wenn es jemanden in meiner Nähe trifft und wie ich über den Täter denken, was dem Vieh wünschen würde. Aber darum kennt man eben auch den Begriff der „Befangenheit“. Ein Betroffener darf nicht Richter sein und nicht Schöffe. Und das ist gut so.

Strafe dient aber auch dazu, den Opfern Genugtuung zu gewähren und Vergeltung stellvertretend auszuüben. Und da entsteht mit bestimmten „Kuschelurteilen“ wirklich ein Problem. Strafe soll aber in erster Linie abschrecken bzw. Täter dazu bringen, nicht mehr rückfällig zu werden. Und das funktioniert in der Hälfte der Fälle auch.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von H2O »

Billie Holiday hat geschrieben:(13 Feb 2018, 23:03)

Ja, es ist unfassbar, welch hohes Ansehen ein verurteilter Kindermörder hat und wieviel Querulantentum ihm zugestanden wird.
Wieder typisch deutsch, aufgrund unserer schrecklichen Geschichte müssen Mörder und Gewaltverbrecher alle mit Samthandschuhen angefasst werden. Die Opfer geraten völlig aus dem Blickwinkel, in diesem Fall die Eltern eines Kindes.
Da könnte man noch denken, daß den Eltern auf Lebensdauer mit einer besonders harten Strafe auch nicht gedient ist. Aber die heimtückische und aus Geldgier begangene Tat, und der Täter mit dieser Prägung kommt frei... nach so vielen Mätzchen. Unfassbar!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Skeptiker »

Provokateur hat geschrieben:(13 Feb 2018, 22:47)
Nein, ein Mörder verfügt über das Leben seines Opfers und entwürdigt es so. Das hat dieser Staat sich aber selbst in der Verfassung (mehrfach) verboten. Damit erhebt sich der Staat auch moralisch über einen Mörder. Er sagt: Du bist und bleibst Mensch, aber: Du wirst bestraft.
Ich denke da würden wir uns im Kreis drehen. Für mich ist es keine Entwürdigung. Die Grenze dessen was als würdelos empfunden wird scheint mir da individuell unterschiedlich zu sein. Nochmal, nicht nur die Würde ist geschützt, auch die Freiheit.

Wieso erhebt sich der Staat moralisch über den Mörder wenn er auf die Todesstrafe verzichtet (gut ist wer nicht tötet?). Erhebt er sich auch moralisch über einen Kidnapper wenn er auf Gefängnis verzichtet (gut ist wer nicht einsperrt?) ?

Ich sehe das Problem mit den Justizirrtümern als viel gravierender an. Außerdem bin ich der Ansicht, dass, was immer wir tun, wir viel weniger Einfluss auf unsere Handlungen haben als wir es uns denken. Theoretisch kann jeder sich zu jedem Zeitpunkt zu allem frei entscheiden. In der Realität reagieren wir mehr auf die Dinge die uns umgeben. Ich halte die Verantwortung die jeder für sein Leben hat für weit geringer als man glaubt. Was allerdings nichts daran ändert, dass es die Regeln geben muss, weil auch die zu der Realität gehören die unser Leben leiten. Allerdings hat derjenige, der jemanden anderes ermordet, damit auch sein eigenes Leben größtenteils zerstört. Es ist also auch ohne Todesstrafe genug Tragik für den Täter vorhanden.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

H2O hat geschrieben:(13 Feb 2018, 23:13)

Da könnte man noch denken, daß den Eltern auf Lebensdauer mit einer besonders harten Strafe auch nicht gedient ist. Aber die heimtückische und aus Geldgier begangene Tat, und der Täter mit dieser Prägung kommt frei... nach so vielen Mätzchen. Unfassbar!
Ich sehe das völlig anders.

Einen Mörder mit Samthandschuhen anzufassen macht das Kind nämlich auch nicht wieder lebendig. :x

Aber das Signal seitens des Staates, dass dieser anerkennt, was den Eltern angetan wurde, dass er darauf reagiert und den Täter hart bestraft, dürfte den Eltern mehr bringen als ein lachender Mörder, der erleichtert und fröhlich einer milden Strafe entgegenblickt und dann auch noch mit seiner Selbstdarstellung und seinem Querulantentum die Justiz verarschen darf und den Eltern ins Gesicht spucken.

Der Daschner wurde bestraft, der Mörder sonnt sich in seinem Selbstmitleid, unterstützt durch unsere Gesetze.
Zuletzt geändert von Billie Holiday am Di 13. Feb 2018, 23:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Wutbürger »

Skull hat geschrieben:(13 Feb 2018, 23:07)

JA und NEIN.

Für Dich mag der Rechtsstaat ein Fremdwort sein, für mich nicht.

Und damit beende ICH es mit Dir hier. Macht keinen Sinn für mich. :dead:
Dito. :dead:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Provokateur »

Skeptiker hat geschrieben:(13 Feb 2018, 23:16)
Ich denke da würden wir uns im Kreis drehen. Für mich ist es keine Entwürdigung. Die Grenze dessen was als würdelos empfunden wird scheint mir da individuell unterschiedlich zu sein. Nochmal, nicht nur die Würde ist geschützt, auch die Freiheit.
Der Grad des Schutzes ist unterschiedlich: Würde ist unantastbar. Das ist der schärfste Schutzgrad, den wir kennen. Er ist die absolute Schranke; etwas, das nicht durch Gesetze eingeschränkt werden kann. Für alle anderen Grundrechte gilt genau das nicht.
Du kommst an der Würde nicht vorbei.
Und die herrschende juristische Meinung ist: Entwürdigend ist alles, was den Menschen zum Objekt macht.
Skeptiker hat geschrieben:(13 Feb 2018, 23:16)

Wieso erhebt sich der Staat moralisch über den Mörder wenn er auf die Todesstrafe verzichtet (gut ist wer nicht tötet?). Erhebt er sich auch moralisch über einen Kidnapper wenn er auf Gefängnis verzichtet (gut ist wer nicht einsperrt?) ?
Der Staat sperrt als Sanktion ein, basierend auf einem Strafgesetzbuch, welches seine Legitimation in der Verfassung und damit im Sinne des gesamten Volkes findet. Deswegen ergeht jedes Urteil "im Namen des Volkes".
Skeptiker hat geschrieben:(13 Feb 2018, 23:16)
Ich sehe das Problem mit den Justizirrtümern als viel gravierender an. Außerdem bin ich der Ansicht, dass, was immer wir tun, wir viel weniger Einfluss auf unsere Handlungen haben als wir es uns denken. Theoretisch kann jeder sich zu jedem Zeitpunkt zu allem frei entscheiden. In der Realität reagieren wir mehr auf die Dinge die uns umgeben. Ich halte die Verantwortung die jeder für sein Leben hat für weit geringer als man glaubt. Was allerdings nichts daran ändert, dass es die Regeln geben muss, weil auch die zu der Realität gehören die unser Leben leiten. Allerdings hat derjenige, der jemanden anderes ermordet, damit auch sein eigenes Leben größtenteils zerstört. Es ist also auch ohne Todesstrafe genug Tragik für den Täter vorhanden.
Es gibt Leute, die können ohne Emotion töten. Manche davon fängt man in der Armee ein. Andere nicht; und einige töten aus purem Lustgewinn. Die muss man wegsperren; ja, auch ein Leben lang. Nimm Marcel Hesse. Der wird sein Leben lang keine ungefilterte Luft mehr atmen; das völlig zurecht.
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Skeptiker »

Provokateur hat geschrieben:(13 Feb 2018, 23:24)

Der Grad des Schutzes ist unterschiedlich: Würde ist unantastbar. Das ist der schärfste Schutzgrad, den wir kennen. Er ist die absolute Schranke; etwas, das nicht durch Gesetze eingeschränkt werden kann. Für alle anderen Grundrechte gilt genau das nicht.
Du kommst an der Würde nicht vorbei.
Und die herrschende juristische Meinung ist: Entwürdigend ist alles, was den Menschen zum Objekt macht.
Alles verstanden. Ich denke nur wir werden keine einheitliche Meinung darüber finden warum die Todesstrafe grundsätzlich den Menschen zum Objekt macht und die Freiheitsstrafe nicht.

Ich halte das für eine subjektive Einschätzung, eine die stark personen- und kulturabhängig ist. Das mag eine Mehrheit der Menschen hier vielleicht so sehen. Persönlich ist das für mich ein überschätztes Argument, was auch gerne genutzt wird um die Diskussion schnell mal abzuwürgen (hier nun nicht), nach dem Motto: Die Würde des Menschen ist unantastbar, also Klappe halten du Unmensch. Ganz so einfach und eindeutig sehe ich es aber nicht.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von H2O »

Skeptiker hat geschrieben:(13 Feb 2018, 23:39)

Alles verstanden. Ich denke nur wir werden keine einheitliche Meinung darüber finden warum die Todesstrafe grundsätzlich den Menschen zum Objekt macht und die Freiheitsstrafe nicht.

Ich halte das für eine subjektive Einschätzung, eine die stark personen- und kulturabhängig ist. Das mag eine Mehrheit der Menschen hier vielleicht so sehen. Persönlich ist das für mich ein überschätztes Argument, was auch gerne genutzt wird um die Diskussion schnell mal abzuwürgen (hier nun nicht), nach dem Motto: Die Würde des Menschen ist unantastbar, also Klappe halten du Unmensch. Ganz so einfach und eindeutig sehe ich es aber nicht.
Vielleicht kommt die Angelegenheit mit dem "Menschen als Objekt" zu formal ins Spiel? Aus meiner Sicht werden dadurch Körperstrafen beschrieben, von der Prügelstrafe über Körperbeschädigung bis zur Todesstrafe. Davon unterscheiden sich Haftstrafen doch erheblich, wenn sie nicht ihrerseits den Charakter einer Körperstrafe annehmen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Boracay »

Billie Holiday hat geschrieben:(13 Feb 2018, 22:30)
Ich versuche nur, dich ein wenig davon abzubringen, dass Knast ein Hotelaufenthalt sei.
Für Gäfken ist es ein Hotel- oder Bildungsaufenthalt. Einzelzimmer, Playstation, Filmsammlung, Freundin, Sex, gemeinsam Kochen, Studium,...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

Boracay hat geschrieben:(14 Feb 2018, 00:00)

Für Gäfken ist es ein Hotel- oder Bildungsaufenthalt. Einzelzimmer, Playstation, Filmsammlung, Freundin, Sex, gemeinsam Kochen, Studium,...
Warum wird ein Kindermörder so dermaßen gepampert und ist so dermaßen privilegiert? :?:
Das ist aber kein Normalzustand im Knast, der auf alle Mörder zutrifft.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Provokateur »

Skeptiker hat geschrieben: Ich halte das für eine subjektive Einschätzung, eine die stark personen- und kulturabhängig ist. Das mag eine Mehrheit der Menschen hier vielleicht so sehen. Persönlich ist das für mich ein überschätztes Argument, was auch gerne genutzt wird um die Diskussion schnell mal abzuwürgen (hier nun nicht), nach dem Motto: Die Würde des Menschen ist unantastbar, also Klappe halten du Unmensch. Ganz so einfach und eindeutig sehe ich es aber nicht.
Das ist das Problem mit den unbestimmten Rechtsbegriffen, die nirgendwo wirklich definiert sind. Da kann jeder etwas drin sehen, was andere nicht sehen. Ich halte mich da an die herrschende Meinung und bin meistens auf der richtigen Seite.

Und so kann es auch laufen:
Versucht da wer einen auf Ouri zu machen?

War er es vielleicht nicht einmal selbst, sondern andere Gefangene? Hat er sich angezündet, weil es ihm in der JVA so sehr gefallen hat? Fragen über Fragen.
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Boracay »

Billie Holiday hat geschrieben:(14 Feb 2018, 08:16)

Warum wird ein Kindermörder so dermaßen gepampert und ist so dermaßen privilegiert? :?:
Das ist aber kein Normalzustand im Knast, der auf alle Mörder zutrifft.
Keine Ahnung - je bestialischer das Verbrechen desto besser die Behandlung

http://www.bild.de/news/inland/magnus-g ... .bild.html
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

Boracay hat geschrieben:(14 Feb 2018, 00:00)

Für Gäfken ist es ein Hotel- oder Bildungsaufenthalt. Einzelzimmer, Playstation, Filmsammlung, Freundin, Sex, gemeinsam Kochen, Studium,...
War jetzt zu faul, auf der Stelle zu sehen, was der alles bekommen hat. Aber nach dem was du aufzählst:

Einzelzelle - ja - unter Umständen würd ich mich bei dem unwohl fühlen als sein Zellengenosse. Und vielleicht nervt er ja total mit seinem Gequatsche falls er so einer ist. Der falsche Mithäftling ist schlimmer als Arrest.
Playstation, Filmsammlung - wenn von erarbeitetem Geld - ja
Freundin - in geregelten Abständen unter Beobachtung im Sprecherzimmer bei Kaffee und Kuchen - ja
Studium - begrüßenswert

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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Wutbürger »

Billie Holiday hat geschrieben:(14 Feb 2018, 08:16)

Warum wird ein Kindermörder so dermaßen gepampert und ist so dermaßen privilegiert? :?:
Das ist aber kein Normalzustand im Knast, der auf alle Mörder zutrifft.

Woher weißt du das?
Da in Deutschland die Resozialisation greifen soll, muss man dem Gefangenen (ob nun Mörder oder Steuerhinterzieher) auch was bieten.
Dazu kommt ja irgendwo auch noch der Gleichheitsgrundsatz, dass du den einen nicht anders behandeln darfst (im Knast) als den anderen- weil: das wäre ja nicht demokratisch! :mad:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dampflok94 »

Wutbürger hat geschrieben:(15 Feb 2018, 12:36)Da in Deutschland die Resozialisation greifen soll, muss man dem Gefangenen (ob nun Mörder oder Steuerhinterzieher) auch was bieten.
Ich glaube, Du hast das Konzept der Resozialisation nicht ganz verstanden. Da wird eigentlich was von den Strafgefangenen verlangt und weniger was geboten. Sie sollen nämlich in die Lage versetzt werden ein Leben ohne Straftaten zu führen. Und wenn man ihnen z. B. die Möglichkeit einer Ausbildung gibt, so ist das ja kein Geschenk. Die müssen sich das ja erarbeiten.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

Dampflok94 hat geschrieben:(16 Feb 2018, 08:56)

Ich glaube, Du hast das Konzept der Resozialisation nicht ganz verstanden. Da wird eigentlich was von den Strafgefangenen verlangt und weniger was geboten. Sie sollen nämlich in die Lage versetzt werden ein Leben ohne Straftaten zu führen. Und wenn man ihnen z. B. die Möglichkeit einer Ausbildung gibt, so ist das ja kein Geschenk. Die müssen sich das ja erarbeiten.
Neben allen anderen positiven Effekten hat Ausbildung im Knast auch noch eine weitere positive Wirkung. Man steigt für eine Weile aus dem öden Alltagstrott aus. Funktioniert natürlich nur da, wo das Hirn noch nicht vollkommen vernebelt ist.
Lernen bringt einen Ansporneffekt und, so man etwas schafft, auch Erfolgserlebnisse die sich positiv auf die mentale Gesamtlage auswirken.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Boracay »

Ammianus hat geschrieben:(14 Feb 2018, 18:55)

War jetzt zu faul, auf der Stelle zu sehen, was der alles bekommen hat. Aber nach dem was du aufzählst:

Einzelzelle - ja - unter Umständen würd ich mich bei dem unwohl fühlen als sein Zellengenosse. Und vielleicht nervt er ja total mit seinem Gequatsche falls er so einer ist. Der falsche Mithäftling ist schlimmer als Arrest.
Playstation, Filmsammlung - wenn von erarbeitetem Geld - ja
Freundin - in geregelten Abständen unter Beobachtung im Sprecherzimmer bei Kaffee und Kuchen - ja
Studium - begrüßenswert

alles andere - nö, wo bliebe sonst der Freiheitsentzug
http://www.news.de/panorama/855621399/k ... ilegien/1/

Bein, Ficken ist möglich und dafür gibt es sogar extra ein Apartment.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

Boracay hat geschrieben:(16 Feb 2018, 13:33)

http://www.news.de/panorama/855621399/k ... ilegien/1/

Bein, Ficken ist möglich und dafür gibt es sogar extra ein Apartment.
Danke für den Artikel. Und zum Thema Freundin hab ich mich ja geäußert. So etwas geht nun wirklich viel zu weit.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Mal wieder eine Vergewaltigung mit Bewährung:
Sex im Bordell endet mit Vergewaltigung

Eine Prostituierte in Augsburg verspürte Schmerzen und wollte nicht mehr, doch der Freier machte weiter. Nun wurde ihm vor dem Amtsgericht der Prozess gemacht.

Auch in einem Bordell gilt der Grundsatz „Nein heißt Nein“. Ein Freier darf die bezahlte sexuelle Leistung einer Prostituierten nicht mit Gewalt durchsetzen. Ein Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Bernhard Kugler hatte sich jetzt mit einem solch ungewöhnlichen und eher seltenen Fall zu beschäftigen. Es verurteilte einen 20-Jährigen wegen Vergewaltigung zu einer Jugendstrafe von 21 Monaten auf Bewährung.

Angeklagter bekannte sich zur Tat
Der junge Afrikaner hatte im September 2017 eine Prostituierte, 41, in der Hasengasse besucht. Während des von dem Freier bezahlten Geschlechtsverkehrs hatte die Frau Schmerzen verspürt und den 20-Jährigen mit den Worten „Runter von mir“ aufgefordert, aufzuhören. Doch der Mann machte weiter, die Prostituierte wehrte sich, konnte sich aber der Situation nicht entziehen. Sie alarmierte danach die Polizei, die den jungen Mann festnehmen konnte. Der Afrikaner kam Ende September 2017 in Untersuchungshaft.

Im Prozess kam es auf Anregung des Vorsitzenden Richters zu einer Verfahrensabsprache mit Staatsanwältin Melanie Ostermeier und der Verteidigerin Natalia Petrunyak. Der junge Angeklagte räumte die Vorwürfe ein. „Ich habe mich nicht mehr kontrollieren können. Erst danach wusste ich, dass ich etwas falsch gemacht habe“, gab er über einen Dolmetscher zu Protokoll. Die Frau sagte als Zeugin, sie habe dem Mann deutlich zu verstehen gegeben, dass er aufhören solle.

Freier zu Jugendstrafe mit Sozialstunden verurteilt
Das Jugendschöffengericht setzte die Jugendstrafe auf 21 Monate fest, gewährte Bewährung und hob den Haftbefehl auf. Der 20-Jährige muss als Auflage 80 Sozialstunden leisten und ein Gespräch mit dem Verein „Die Brücke“ führen.
http://www.augsburger-allgemeine.de/aug ... 00731.html
Auch wenn es sich um eine Prostituierte handelt ist eine Vergewaltigung immer dann gegeben, wenn die Dame nicht einverstanden ist. Und das wird mit einer Bewährungsstrafe abgehandelt???
Und dann schon wieder so ein "Jugendlicher", kann es sein, dass sein eigentliches Alter gar nicht real bekannt war??
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Boracay »

jack000 hat geschrieben:(18 Feb 2018, 18:12)

Mal wieder eine Vergewaltigung mit Bewährung:

http://www.augsburger-allgemeine.de/aug ... 00731.html
Auch wenn es sich um eine Prostituierte handelt ist eine Vergewaltigung immer dann gegeben, wenn die Dame nicht einverstanden ist. Und das wird mit einer Bewährungsstrafe abgehandelt???
Und dann schon wieder so ein "Jugendlicher", kann es sein, dass sein eigentliches Alter gar nicht real bekannt war??
Das finde ich noch gnädig im Gegensatz zu dem Ding hier:

https://www.schwarzwaelder-bote.de/inha ... e12c8.html

Beim oben genannten Fall wären sicherlich auch 4 Kahre drin gewesen, bei dem von mir verlinkten eher 10. Stattdessen geht der Vorbestrafte Täter ohne irgendeine Konsequenz aus dem Gerichtssaal - noch nicht mal die Verfahrenskosten muss er übernehmen. Die Begründung des Psychopaten hinter dem Richterpult: „er muss ja eine Eigentumswohnung abbezahlen“.

In jedem normalen Land wäre der Täter für Jahre in den Knast gegangen - hier bekommt er noch eine Eigentumswohnung die er offensichtlich mit „Gelegenheitsjobs“ finanziert.

Wer bei sowas nicht kotzen muss und einen abartigen Hass auf die Richterschadt bekommt der muss auch ein Psychophat ohne jegliches Gefühl sein. Ich hoffe nur das sich jemand ein Herz fast und den Täter eine entsprechende Strafe ohne Gericht zuführt.
Polibu

Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Polibu »

Warum haben die Sicherheitsbehörden den Fall verheimlicht?

Anstatt den rückfallgefährdeten Sexuallstraftäter für immer wegzusperren, darf er an einem Kurs teilnehmen. Opfer dieser Kuscheljutiz ist eine Frau, die vergewaltigt wurde.

https://www.welt.de/vermischtes/article ... eheim.html
Die Rheinische Post hingegen berichtet, dass die Sicherheitsbehörden den Sachverhalt unter Verschluss (VS - nur für den Dienstgebrauch) gehalten hätten. Selbst die Freigabe für das polizeiliche Landeslagebild sei nicht erteilt worden. Die Redaktion glaubt, dass der Grund dafür ist, dass der 30 Jahre alte Tatverdächtige ein Mann ist, den die Behörden für einen rückfallgefährdeten Sexualstraftäter einstuften. Die Bochumer Polizei will sich dazu zunächst noch nicht äußern. Der 30-Jährige ist ein sogenannter "Kurs"-Proband, also ein Sexualverbrecher, vor dem die Allgemeinheit bestmöglich geschützt werden sollte, weil er als rückfallgefährdet gilt.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Mehmet »

Wundert das einen in Deutschland überhaupt noch?

Intensivtäter, Gefährder, ... : Welcome in Germany!

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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Michi »

Die Telekom Austria hat jahrelang gegen Datenschutzvorschriften verstoßen. Jetzt drohen saftige 218 Euro Strafe.

https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 90676.html
Meinungsfreiheit bedeutet, dass deine Meinung nicht illegal ist. Beknackt ist sie trotzdem.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Kritikaster »

UN-BE-GREIF-LICH! :rolleyes:
Im Prozess um einen tödlichen Familienstreit in Lübeck hat das Landgericht Lübeck den Angeklagten am Freitag überraschend vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen. Stattdessen wiesen die Richter den 30-Jährigen in eine Entziehungsklinik ein. Der drogenabhängige Angeklagte sei zur Tatzeit wegen eines sogenannten atypischen Rauschzustandes schuldunfähig gewesen, hieß es in der Urteilsbegründung. https://www.welt.de/regionales/hamburg/ ... pruch.html
Da versetzt sich jemand selbst in einen Rauschzustand, sticht dann mit einer Geflügelschere 25 mal auf seine Mutter und 20 mal auf seine Großmutter ein, wodurch die Mutter stirbt, die Oma schwer verletzt wird, und das Urteil lautet:

FREISPRUCH!

Geht's noch? :mad2:
Der am höchsten entwickelte Sinn ist der Unsinn. (Peter E. Schumacher)
Wo der Sinn aufhört, beginnt der Wahnsinn. (Erhard Horst Bellermann)
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

Das ist eine der ganz ganz wenigen Sachen die ich beim DDR-Strafrecht besser fand. Rausch war nicht strafmildernd. Mich erschüttert das immer wieder. Da ballert sich jemand gnadenlos zu - egal mit was, meist ist es eh Alkohlol - steigt in sein Auto und fährt einfach mal so einen Menschen tot, der vielleicht noch sein ganzes Leben vor sich hätte. Aber er war halt besoffen, bekommt Bewährung und irgenwann in nicht allzu ferner Zeit auch seinen Führerschein wieder.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Kritikaster »

Ammianus hat geschrieben:(23 Mar 2018, 15:15)

Das ist eine der ganz ganz wenigen Sachen die ich beim DDR-Strafrecht besser fand. Rausch war nicht strafmildernd. Mich erschüttert das immer wieder. Da ballert sich jemand gnadenlos zu - egal mit was, meist ist es eh Alkohlol - steigt in sein Auto und fährt einfach mal so einen Menschen tot, der vielleicht noch sein ganzes Leben vor sich hätte. Aber er war halt besoffen, bekommt Bewährung und irgenwann in nicht allzu ferner Zeit auch seinen Führerschein wieder.
Ich hätte kein Problem damit, Rausch sogar als strafverschärfend zu bewerten.

Ich diskutierte das gerade mit meinen Kollegen. Man nehme sich eine Waffe, bringe außerhalb der eigenen 4 Wände jemanden um, begebe sich dann nach Hause, betrinke sich bis an den Rand der Besinnungslosigkeit und warte auf das Eintreffen der Polizei. Soll mal einer beweisen, dass der Mörder zur Tatzeit NICHT besoffen und damit "schuldunfähig" war. :mad2:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von H2O »

Kritikaster hat geschrieben:(23 Mar 2018, 15:10)

UN-BE-GREIF-LICH! :rolleyes:

Da versetzt sich jemand selbst in einen Rauschzustand, sticht dann mit einer Geflügelschere 25 mal auf seine Mutter und 20 mal auf seine Großmutter ein, wodurch die Mutter stirbt, die Oma schwer verletzt wird, und das Urteil lautet:

FREISPRUCH!

Geht's noch? :mad2:
Das wird sicher nicht die letzte Verhandlung in der Sache gewesen sein. Eine Art Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Justiz... so oder so. Entweder klagt der Täter oder die Staatsanwaltschaft.

Diese Verfahrensordnung führt zu Mehrarbeit. Ist leider recht oft zu beobachten.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von SpukhafteFernwirkung »

Kritikaster hat geschrieben:(23 Mar 2018, 15:21)

Ich hätte kein Problem damit, Rausch sogar als strafverschärfend zu bewerten.

Ich diskutierte das gerade mit meinen Kollegen. Man nehme sich eine Waffe, bringe außerhalb der eigenen 4 Wände jemanden um, begebe sich dann nach Hause, betrinke sich bis an den Rand der Besinnungslosigkeit und warte auf das Eintreffen der Polizei. Soll mal einer beweisen, dass der Mörder zur Tatzeit NICHT besoffen und damit "schuldunfähig" war. :mad2:
das läßt sich experimentell recht einfach ermitteln. es gibt verschiedene marker und werte im blut, die recht genau verfolgen lassen wer wann wieviel getrunken hat.
beim berüchtigten deppentest lässt sich an hand einer blutprobe ermitteln, ob jemand die letzten 6 wochen alkohol getrunken hat.
wenn man dann lügt, hat man schon einen fetten minuspunkt in der bewertung. wenn man sagt ich hab samstagabend beim fussball im vereinsheim 2 bier getrunken, aber ich hab jetzt ne busfahrkarte, passiert nix.
juristisch gehts beim besäufnis um die ausnahmesituation. wenn einen die frau verlassen hat und man schüttet sich zu um das zu feiern bis kurz vor der bewusstlosigkeit, is das ne ausnahmesituation und strafmildend.
wenn man sich jedes wochenende abstürzen lässt, fordert das das glück heraus und ist eher nicht strafmildernd.
freund von mir wurde mal mit 2 promille ausm taxi gezogen (als fahrer), hatte aber nicht die geringsten ausfalls erscheinung. das war strafmildernd, weil 1. war er nicht fahruntüchtig, er hat nur den entzug bekämpft bis zu diesem pegel und sich erst nach der schicht abgeschossen und 2. war er alkoholkrank und das war auch strafmildernd und das stand auch so im urteil...- :|
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Kritikaster »

SpukhafteFernwirkung hat geschrieben:(23 Mar 2018, 19:13)

das läßt sich experimentell recht einfach ermitteln. es gibt verschiedene marker und werte im blut, die recht genau verfolgen lassen wer wann wieviel getrunken hat.
beim berüchtigten deppentest lässt sich an hand einer blutprobe ermitteln, ob jemand die letzten 6 wochen alkohol getrunken hat.
wenn man dann lügt, hat man schon einen fetten minuspunkt in der bewertung. wenn man sagt ich hab samstagabend beim fussball im vereinsheim 2 bier getrunken, aber ich hab jetzt ne busfahrkarte, passiert nix.
juristisch gehts beim besäufnis um die ausnahmesituation. wenn einen die frau verlassen hat und man schüttet sich zu um das zu feiern bis kurz vor der bewusstlosigkeit, is das ne ausnahmesituation und strafmildend.
wenn man sich jedes wochenende abstürzen lässt, fordert das das glück heraus und ist eher nicht strafmildernd.
freund von mir wurde mal mit 2 promille ausm taxi gezogen (als fahrer), hatte aber nicht die geringsten ausfalls erscheinung. das war strafmildernd, weil 1. war er nicht fahruntüchtig, er hat nur den entzug bekämpft bis zu diesem pegel und sich erst nach der schicht abgeschossen und 2. war er alkoholkrank und das war auch strafmildernd und das stand auch so im urteil...- :|
Alles schön und gut, SpukhafteFernwirkung, aber wenn "ich" es darauf anlege, kann "ich mir" eine ganze Reihe von Szenarien denken und benennen, weshalb "ich" gerade zum Zeitpunkt der Tat, außerhalb der Norm, sturzbesoffen war.

Dass die Vertreter der Strafermittlungsbehörden bereits kurz nach Begehen der Tat bei "mir" aufschlagen, setzte ich in meinem Szenario auch nicht wirklich voraus.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Kritikaster »

H2O hat geschrieben:(23 Mar 2018, 15:31)

Das wird sicher nicht die letzte Verhandlung in der Sache gewesen sein. Eine Art Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Justiz... so oder so. Entweder klagt der Täter oder die Staatsanwaltschaft.

Diese Verfahrensordnung führt zu Mehrarbeit. Ist leider recht oft zu beobachten.
Ja, H2O, auch ich hoffe und nehme an, dass die Staatsanwaltschaft in Revision geht. Der freigesprochene Totschläger wohl eher nicht. Anderenfalls wäre mein Vertrauen in unser Rechtssystem ... nun ja, zumindest "leicht erschüttert". ;)
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von SpukhafteFernwirkung »

der richter sprach ausdrücklich von einem "atypischen" rauschzustand! vielleicht hat er einen schlechten trip erwischt.
was is, wenn dir einer liquid extasy oder rohipnol in den drink schüttet und du baust auf dem heimweg einen unfall...-?! :?:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Kritikaster »

SpukhafteFernwirkung hat geschrieben:(23 Mar 2018, 20:25)

der richter sprach ausdrücklich von einem "atypischen" rauschzustand! vielleicht hat er einen schlechten trip erwischt.
was is, wenn dir einer liquid extasy oder rohipnol in den drink schüttet und du baust auf dem heimweg einen unfall...-?! :?:
Tja, ich fahre bereits nach einem Glas Bier nicht mehr selbst mit (m)einem Auto.

In Kreisen, die mit derartigen Substanzen hantieren (könnten), verkehre ich auch nicht (... mehr, um ehrlich zu sein ... ;) ).

Allerdings habe ich es - nach einer mehr als glückhaften, prägenden Erfahrung - mein Leben lang so gehalten, dass, wenn immer Rauschmittel, welcher Art auch immer, konsumiert werden konnten, die eigenhändige Benutzung von Kraftfahrzeugen von vornherein ausgeschlossen war. Ja, damit mag ich manchen als "Spiesser" erscheinen, aber so ist/war es nun mal, und ich bin damit nicht schlecht "gefahren".
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

SpukhafteFernwirkung hat geschrieben:(23 Mar 2018, 20:25)

der richter sprach ausdrücklich von einem "atypischen" rauschzustand! vielleicht hat er einen schlechten trip erwischt.
was is, wenn dir einer liquid extasy oder rohipnol in den drink schüttet und du baust auf dem heimweg einen unfall...-?! :?:
Man sollte bemerken wenn man in einem Rauschzustand ist. Wenn man mehrere Stücke Schwarzwälder Kirschtorte ist ohne zu wissen das in diesen Alkohol enthalten ist, gibt es da trotzdem 0,0 Straferlass wenn man mit entsprechenden Promillewerten dann einen Unfall baut.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Kritikaster hat geschrieben:(23 Mar 2018, 20:37)

Tja, ich fahre bereits nach einem Glas Bier nicht mehr selbst mit (m)einem Auto.
Vollkommen korrekt, nur ist 1 Glas Bier nicht das Problem was du angesprochen hast (Da wird auch kein Autofahrer für belangt derzeit), sondern der Freispruch wegen Vollrausch! Und das ist der Skandal!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Kritikaster »

jack000 hat geschrieben:(23 Mar 2018, 20:37)

Man sollte bemerken wenn man in einem Rauschzustand ist. Wenn man mehrere Stücke Schwarzwälder Kirschtorte ist ohne zu wissen das in diesen Alkohol enthalten ist, gibt es da trotzdem 0,0 Straferlass wenn man mit entsprechenden Promillewerten dann einen Unfall baut.
Na ja, jack000, bevor jemand von Schwarzwälder Kirschtorte so angeschlagen ist, dass er/sie dadurch im Straßenverkehr die zulässigen Promillegrenzen überschreitet, würde ich annehmen, dass sich diese Person bereits (mehrfach?) übergeben hätte. Scheint mit ähnlich wie bei Cognacbohnen oder "Mon Cherie".

Aber wenn Du Beispiele kennst, die anderes belegen, lasse ich mich wirklich gerne vom Gegenteil überzeugen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Kritikaster »

jack000 hat geschrieben:(23 Mar 2018, 20:46)

Vollkommen korrekt, nur ist 1 Glas Bier nicht das Problem was du angesprochen hast (Da wird auch kein Autofahrer für belangt derzeit), sondern der Freispruch wegen Vollrausch! Und das ist der Skandal!
Volle Zustimmung, jack000! Genau das ist es, was auch mich so aufbringt! :mad2:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von SpukhafteFernwirkung »

jack000 hat geschrieben:(23 Mar 2018, 20:37)

Man sollte bemerken wenn man in einem Rauschzustand ist. Wenn man mehrere Stücke Schwarzwälder Kirschtorte ist ohne zu wissen das in diesen Alkohol enthalten ist, gibt es da trotzdem 0,0 Straferlass wenn man mit entsprechenden Promillewerten dann einen Unfall baut.
mir hat mal in moskau jemand was in den drink geschüttet und ich bin total durchgedreht. meine freunde haben ne halbe stunde gebraucht um mir zu erklären, dass ich auf nem trip sei und sie mich ins krankenhaus bringen werden. als die message bei mir angekommen war, gings mir gleich besser. das is was anderes als beim freiwilligen drogenmissbrauch. der konsument erwartet ja einen angenehmen rausch und hat das auch entsprechend niedriger dosiert. also einen schlechten trip zu erwischen is echt ned lustig...- :|
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Boracay »

SpukhafteFernwirkung hat geschrieben:(23 Mar 2018, 20:25)

der richter sprach ausdrücklich von einem "atypischen" rauschzustand! vielleicht hat er einen schlechten trip erwischt.
was is, wenn dir einer liquid extasy oder rohipnol in den drink schüttet und du baust auf dem heimweg einen unfall...-?! :?:
Wie will man ein empfinden eines Rauschzustandes vor Gericht bewerten??? Das ist doch vollkommen krank und bescheuert. Sowas ist strafverschärfend zu bewerten und nicht strafmildernd.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Kritikaster »

SpukhafteFernwirkung hat geschrieben:(23 Mar 2018, 20:51)

mir hat mal in moskau jemand was in den drink geschüttet und ich bin total durchgedreht. meine freunde haben ne halbe stunde gebraucht um mir zu erklären, dass ich auf nem trip sei und sie mich ins krankenhaus bringen werden. als die message bei mir angekommen war, gings mir gleich besser. das is was anderes als beim freiwilligen drogenmissbrauch. der konsument erwartet ja einen angenehmen rausch und hat das auch entsprechend niedriger dosiert. also einen schlechten trip zu erwischen is echt ned lustig...- :|
Okay, es ist keine Frage, dass so etwas möglich ist.

Die Frage ist jetzt natürlich, ob im hier diskutierten Fall die Umstände vergleichbar waren, und das scheint mir doch eher unwahrscheinlich.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Kritikaster hat geschrieben:(23 Mar 2018, 20:46)

Na ja, jack000, bevor jemand von Schwarzwälder Kirschtorte so angeschlagen ist, dass er/sie dadurch im Straßenverkehr die zulässigen Promillegrenzen überschreitet, würde ich annehmen, dass sich diese Person bereits (mehrfach?) übergeben hätte. Scheint mit ähnlich wie bei Cognacbohnen oder "Mon Cherie".

Aber wenn Du Beispiele kennst, die anderes belegen, lasse ich mich wirklich gerne vom Gegenteil überzeugen.
So ist es! Es geht nämlich nicht um einer Schwarzwälderkirsch Torte, auch nicht um Mon-Cherie, sondern um Vollrausch und der ist mit u.a. diesen beiden nicht zu erreichen ... => Da hat also was anderes stattgefunden!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von SpukhafteFernwirkung »

Kritikaster hat geschrieben:(23 Mar 2018, 20:55)

Okay, es ist keine Frage, dass so etwas möglich ist.

Die Frage ist jetzt natürlich, ob im hier diskutierten Fall die Umstände vergleichbar waren, und das scheint mir doch eher unwahrscheinlich.
wenn man als drogenabhängiger auf stoff von der straße angewiesen ist, passiert das auch hin und wieder. der stoff is unterschiedlich stark dosiert und gestreckt UND als streckmittel sind vielleicht stoffe dabei, die man schlecht verträgt...

einem kumpel von mir, bodybuilder mit 120 kg ohne fett, wurde mal in thailand irgendwas in den drink getan. der hat die bar, das restaurant und die disco fein säuberlich in hübsche, gleichmäßige zahnstocher zerlegt und sich und die bullen ned unerheblich verletzt. die bullen haben 8 mann gebraucht, um ihm handschellen anzulegen und das muss man diesen kleinen, süßen asiatischen männlein hoch anrechnen. dass seine freundin alles gefilmt hat, mag die bullen motiviert haben keine zu drastischen mittel einzusetzen... der kann heute noch ned drüber lachen...- :|
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Milady de Winter »

SpukhafteFernwirkung hat geschrieben:(23 Mar 2018, 21:15)

wenn man als drogenabhängiger auf stoff von der straße angewiesen ist, passiert das auch hin und wieder. der stoff is unterschiedlich stark dosiert und gestreckt UND als streckmittel sind vielleicht stoffe dabei, die man schlecht verträgt...
Ok, das fällt dann für mich aber einfach unter tough shit. Muss sich nicht straferhärtend, sollte sich aber ganz sicher nicht strafmildernd auswirken.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Kritikaster »

jack000 hat geschrieben:(23 Mar 2018, 21:08)

So ist es! Es geht nämlich nicht um einer Schwarzwälderkirsch Torte, auch nicht um Mon-Cherie, sondern um Vollrausch und der ist mit u.a. diesen beiden nicht zu erreichen ... => Da hat also was anderes stattgefunden!
Ja, klar, der Täter hat sich 'nen Schuß gesetzt oder sonstwie Drogen beigebracht. Das geschah durch eine selbstbestimmte, voll rechtsfähige Person. Ein solcher Straftäter gehört meiner Ansicht nach zuallererst weggesperrt und erst DANACH (oder meinetwegen im Rahmen des Strafvollzugs) wegen seiner/ihrer Abhängigkeit behandelt.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Kritikaster hat geschrieben:(23 Mar 2018, 21:20)der Täter hat sich 'nen Schuß gesetzt oder sonstwie Drogen beigebracht. Das geschah durch eine selbstbestimmte, voll rechtsfähige Person.
Genau das ist der Punkt!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Adam Smith »

jack000 hat geschrieben:(23 Mar 2018, 21:27)

Genau das ist der Punkt!
https://www.bild.de/news/ausland/peter- ... .bild.html
Das ist Kapitalismus:

Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Adam Smith »

Der Typ ist ein Rätsel.
Das ist Kapitalismus:

Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Kritikaster »

Adam Smith hat geschrieben:(23 Mar 2018, 21:30)

Der Typ ist ein Rätsel.
Stimmt, Adam.

Hat nur wenig mit der aktuellen Diskussion in diesem Strang zu tun.
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