Bitte um kleine Nachhilfe in Sachen Wahlrecht (Koalitionsbildung)
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Bitte um kleine Nachhilfe in Sachen Wahlrecht (Koalitionsbildung)
Hallo ihr,
mir kommt es so vor, als gäbe es da etwas im deutschen Wahlrecht auf Landes- oder/und auch Bundesebene, das ich noch nicht weiß.
Wird eine Partei, die eine relative Mehrheit erreicht hat, ganz sicher in der Regierungskoaltion vertreten sein, den Ministerpräsidenten stellen usw.?
Ich frage, weil immer wieder von einer Rot-Rot-Grünen Mehrheit die Rede ist ("Denkbar wäre auch ein rot-rot-grünes Bündnis"), auch wenn abolut absehbar ist, dass die Union die Nase vorn haben wird. In erster Linie zählt doch ausschließlich, wer den ersten Platz macht, oder nicht? Was interessiert dann, ob der 2., 3. und 4. Platz zusammen eine Mehrheit hätten?
Hat es etwas damit zu tun, was passiert, wenn alle Koalitionsverhandlungen scheitern? In meine nicht die Minderheitenregierung.
Danke
mir kommt es so vor, als gäbe es da etwas im deutschen Wahlrecht auf Landes- oder/und auch Bundesebene, das ich noch nicht weiß.
Wird eine Partei, die eine relative Mehrheit erreicht hat, ganz sicher in der Regierungskoaltion vertreten sein, den Ministerpräsidenten stellen usw.?
Ich frage, weil immer wieder von einer Rot-Rot-Grünen Mehrheit die Rede ist ("Denkbar wäre auch ein rot-rot-grünes Bündnis"), auch wenn abolut absehbar ist, dass die Union die Nase vorn haben wird. In erster Linie zählt doch ausschließlich, wer den ersten Platz macht, oder nicht? Was interessiert dann, ob der 2., 3. und 4. Platz zusammen eine Mehrheit hätten?
Hat es etwas damit zu tun, was passiert, wenn alle Koalitionsverhandlungen scheitern? In meine nicht die Minderheitenregierung.
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Re: Bitte um kleine Nachhilfe in Sachen Wahlrecht (Koalitionsbildung)
Nein,Balsamico hat geschrieben:(27 Oct 2018, 13:49)
Hallo ihr,
mir kommt es so vor, als gäbe es da etwas im deutschen Wahlrecht auf Landes- oder/und auch Bundesebene, das ich noch nicht weiß.
Wird eine Partei, die eine relative Mehrheit erreicht hat, ganz sicher in der Regierungskoaltion vertreten sein, den Ministerpräsidenten stellen usw.?
Ich frage, weil immer wieder von einer Rot-Rot-Grünen Mehrheit die Rede ist ("Denkbar wäre auch ein rot-rot-grünes Bündnis"), auch wenn abolut absehbar ist, dass die Union die Nase vorn haben wird. In erster Linie zählt doch ausschließlich, wer den ersten Platz macht, oder nicht? Was interessiert dann, ob der 2., 3. und 4. Platz zusammen eine Mehrheit hätten?
Hat es etwas damit zu tun, was passiert, wenn alle Koalitionsverhandlungen scheitern? In meine nicht die Minderheitenregierung.
Danke
üblicherweise beginnt zwar die Partei, die die meisten Stimmen bekommen hat, mit den Koalitionsgesprächen. Aber, wenn diese keine Koalitionspartner (oder nicht genügend) überzeugen kann, dann können auch andere Parteien versuchen, eine Regierung zu bilden. Der MP wird ja vom Landtag gewählt.
Beispiel: Die AfD würde mit 21% die stärkste Kraft, bekäme aber keinen Koalitionspartner, dann würde eine andere Partei den MP stellen.
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Re: Bitte um kleine Nachhilfe in Sachen Wahlrecht (Koalitionsbildung)
Es hilft wenn man das Grundprinzip versteht. Also z.B. mal die Bundesebene. Die Regierung wird nicht durch die Bürger gewählt. Die Bürger wählen Vertreter im Parlament. Das Regierungsoberhaupt wird vom Bundespräsidenten vorgeschlagen und muss vom Parlament bestätigt werden. Die Mitglieder der Regierung bestimmt dann der Kanzler.
Balsamico hat geschrieben:(27 Oct 2018, 13:49)
Hallo ihr,
mir kommt es so vor, als gäbe es da etwas im deutschen Wahlrecht auf Landes- oder/und auch Bundesebene, das ich noch nicht weiß.
Wird eine Partei, die eine relative Mehrheit erreicht hat, ganz sicher in der Regierungskoaltion vertreten sein, den Ministerpräsidenten stellen usw.?
Ich frage, weil immer wieder von einer Rot-Rot-Grünen Mehrheit die Rede ist ("Denkbar wäre auch ein rot-rot-grünes Bündnis"), auch wenn abolut absehbar ist, dass die Union die Nase vorn haben wird. In erster Linie zählt doch ausschließlich, wer den ersten Platz macht, oder nicht? Was interessiert dann, ob der 2., 3. und 4. Platz zusammen eine Mehrheit hätten?
Hat es etwas damit zu tun, was passiert, wenn alle Koalitionsverhandlungen scheitern? In meine nicht die Minderheitenregierung.
Danke
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Re: Bitte um kleine Nachhilfe in Sachen Wahlrecht (Koalitionsbildung)
Nein.Balsamico hat geschrieben:(27 Oct 2018, 13:49)
Wird eine Partei, die eine relative Mehrheit erreicht hat, ganz sicher in der Regierungskoaltion vertreten sein, den Ministerpräsidenten stellen usw.?
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Re: Bitte um kleine Nachhilfe in Sachen Wahlrecht (Koalitionsbildung)
Das aus meiner Sicht "spektakulärste" Bundestagswahlergebnis war da 1976:
CDU/CSU 48,6 Prozent
SPD 42,6 Prozent
FDP 7,9 Prozent
Bundeskanzler wurde ein Herr Helmut Schmidt mit einer SPD/FDP Regierungskoalition.
mfg
CDU/CSU 48,6 Prozent
SPD 42,6 Prozent
FDP 7,9 Prozent
Bundeskanzler wurde ein Herr Helmut Schmidt mit einer SPD/FDP Regierungskoalition.
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Re: Bitte um kleine Nachhilfe in Sachen Wahlrecht (Koalitionsbildung)
Das aus meiner Sicht "Spektakuläre" ist die Frage des TE.Skull hat geschrieben:(27 Oct 2018, 14:18)
Das aus meiner Sicht "spektakulärste" Bundestagswahlergebnis war da 1976:
- Skull
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Re: Bitte um kleine Nachhilfe in Sachen Wahlrecht (Koalitionsbildung)
Die ich ja DAMIT exakt beantwortete.PeterK hat geschrieben:(27 Oct 2018, 14:21)
Das aus meiner Sicht "Spektakuläre" ist die Frage des TE.
Man könnte da auch die Thüringen Wahl 2014 nehmen:
CDU 33,5 Prozent
DIE LINKE 28,2 Prozent
SPD 12,4 Prozent
AfD 10,6 Prozent
GRÜNE 5,7 Prozent
Ministerpräsident wurde der Herr Bodo Ramelow mit einer rot-rot-grünen Regierungskoalition.
mfg
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Re: Bitte um kleine Nachhilfe in Sachen Wahlrecht (Koalitionsbildung)
Jaha. Ich finde halt die Frage "spektakulär" .Skull hat geschrieben:(27 Oct 2018, 14:26)
Die ich ja DAMIT exakt beantwortete.
-
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Re: Bitte um kleine Nachhilfe in Sachen Wahlrecht (Koalitionsbildung)
Hilfe kann jeder brauchen - im "Gestrüpp" der Landesverfassungen - jedes Bundesland hat eine eigene Verfassung - findet sich nicht auf Anhieb verständliches zu der Regierungsbildung.
Allein dies sollte eine Idee geben, was das für Fragen auftauchen können / könnten, wenn endlich die Wahlergebnisse der nächsten Hessenwahl am 28.10.2018 - also morgen frühestens nach 18:00 vorliegen. Im Forum "wahlrecht.de" habe ich nach längerer Suche dies hier gefunden :
Die Arbeit, für jedes Bundesland alles was die jeweilige Regierungsbildung allgemeinverständlich machen könnte, hat sich offensichtlich noch niemand gemacht. Ein "abendfüllender Job" - hier mal das (gerade aktuelle) : "Hessenrecht - Rechts- und Verwaltungsvorschriften" als "Teaser".
Vielleicht schaffe ich es ja den Vorgang ab Montag zu durchschauen - dagegen erscheint mir Balsamico Deine Frage doch ganz erfreulich einfach - dennoch Danke, wer nicht fragt stirbt dumm - das ist nicht despektierlich gemeint, es gibt da sogar eine französischen Blog "Du wirst weniger dumm sterben" ( "Tu mourras moins bête") Hier zum entspannen : "Wer nicht fragt, stirbt dumm! - Wie funktioniert ein Atomkraftwerk?" (ARTE.DE)
Allein dies sollte eine Idee geben, was das für Fragen auftauchen können / könnten, wenn endlich die Wahlergebnisse der nächsten Hessenwahl am 28.10.2018 - also morgen frühestens nach 18:00 vorliegen. Im Forum "wahlrecht.de" habe ich nach längerer Suche dies hier gefunden :
Es gibt ein WIKI : WIKI "Landesverfassung (Deutschland)" welches wenigstens einige Informationen über die 16 Landesverfassungen bietet.(06.07.2008) Thomas Frings hat geschrieben:In den meisten Bundesländern gibt es entweder eine Frist, bis wann eine neue Regierung gewählt sein muss, bei Strafe der Auflösung des Landtags, oder die Wahl des Ministerpräsidenten ist auch mit relativer Mehrheit möglich. In Sachsen, Brandenburg und Bayern (hier reicht zur Wahl des MP immer die einfache Mehrheit) gibt es sogar beides. In Niedersachen, MeckPomm und Sachsen-Anhalt muß der Landtag über seine Auflösung abstimmen, wenn in den ersten beiden Wahlgängen niemand die absolute Mehrheit erreicht, zur Auflösung ist absolute Mehrheit erforderlich in diesem Fall. Wird keine Auflösung beschlossen, wählt der Landtag den Ministerpräsidenten mit einfacher Mehrheit.
Es gibt also in den anderen Ländern reichlich Regelungen, die die Regierungsbildung sinnvoller regeln als in Hessen. Da wäre eine Reform sicher sinnvoll, zumal es eine geschäftsführende Regierung über längere Zeit schon einmal gab, nämlich von Dezember 1982 bis Juli 1984. Aber in der laufenden Wahlperiode wird es sicher keine Verfassungsänderung geben, die noch in dieser Legislaturperiode in Kraft tritt. Das wäre - wenn überhaupt - nur etwas für die Zukunft.
Die Arbeit, für jedes Bundesland alles was die jeweilige Regierungsbildung allgemeinverständlich machen könnte, hat sich offensichtlich noch niemand gemacht. Ein "abendfüllender Job" - hier mal das (gerade aktuelle) : "Hessenrecht - Rechts- und Verwaltungsvorschriften" als "Teaser".
Vielleicht schaffe ich es ja den Vorgang ab Montag zu durchschauen - dagegen erscheint mir Balsamico Deine Frage doch ganz erfreulich einfach - dennoch Danke, wer nicht fragt stirbt dumm - das ist nicht despektierlich gemeint, es gibt da sogar eine französischen Blog "Du wirst weniger dumm sterben" ( "Tu mourras moins bête") Hier zum entspannen : "Wer nicht fragt, stirbt dumm! - Wie funktioniert ein Atomkraftwerk?" (ARTE.DE)
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Re: Bitte um kleine Nachhilfe in Sachen Wahlrecht (Koalitionsbildung)
Hallo Balsamico.
Die stimmen-stärkste Partei führt im Parlament jeweils nach der Wahl sogenannte Sondierungsgespräche. Es steht aber grundsätzlich jeder Partei oder Gruppierung frei, vorab derartige Sondierungsgespräche zu führen, um eventuelle Koalitionen auszuloten.
Da sich die meisten Landtagswahlsysteme am Bundestagswahlrecht orientieren, gilt das, was für die Wahl des Bundeskanzlers gilt, auch weitgehend für (alle) Bundesländer und deren Parlamente, bzw.: den Ministerpräsidenten.
Alle hier gegebenen Antworten sind richtig!Balsamico hat geschrieben:... eine relative Mehrheit ... in der Regierungskoaltion vertreten ... den Ministerpräsidenten stellen usw.?
... Koalitionsverhandlungen scheitern? ... Minderheitenregierung.
- ... aber nicht in Gänze.
Die stimmen-stärkste Partei führt im Parlament jeweils nach der Wahl sogenannte Sondierungsgespräche. Es steht aber grundsätzlich jeder Partei oder Gruppierung frei, vorab derartige Sondierungsgespräche zu führen, um eventuelle Koalitionen auszuloten.
- (der Bundespräsident ist erstmal außen vor!)
- (Zeit: spätestens 14 Tage nach dem ersten Wahlgang!)
Da sich die meisten Landtagswahlsysteme am Bundestagswahlrecht orientieren, gilt das, was für die Wahl des Bundeskanzlers gilt, auch weitgehend für (alle) Bundesländer und deren Parlamente, bzw.: den Ministerpräsidenten.
"Ich teile Ihre Meinung nicht, ich werde aber bis zu meinem letzten Atemzug kämpfen, daß Sie Ihre Meinung frei äußern können." (Voltaire)
Re: Bitte um kleine Nachhilfe in Sachen Wahlrecht (Koalitionsbildung)
Skull hat geschrieben:(27 Oct 2018, 14:26)
Die ich ja DAMIT exakt beantwortete.
Man könnte da auch die Thüringen Wahl 2014 nehmen:
CDU 33,5 Prozent
DIE LINKE 28,2 Prozent
SPD 12,4 Prozent
AfD 10,6 Prozent
GRÜNE 5,7 Prozent
Ministerpräsident wurde der Herr Bodo Ramelow mit einer rot-rot-grünen Regierungskoalition.
mfg
Nun, für eine Koalition aus Konserven und Nazis hat's halt nicht gereicht, und die Sozen als typischer Steigbügelhalter für die CDU waren zu schwach.