Ich finde es gerechter wenn die Zahl der Sitze feststeht.
Verhältniswahl bevorzuge ich.
Fragen zum Wahlrecht.
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- garfield336
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Re: Fragen zum Wahlrecht.
Könnte man machen. In dem man z. B. auf die Direktkandidaten verzichtet und den Bundestag rein nach der "Zweitstimme" (die ja dann die einzige wäre) besetzt. Ob das wirklich gut wäre?garfield336 hat geschrieben:(01 Oct 2017, 20:04)
Ich finde es gerechter wenn die Zahl der Sitze feststeht.
Verhältniswahl bevorzuge ich.
Leute kauft mehr Dampflokomotiven!!!
- garfield336
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Re: Fragen zum Wahlrecht.
Ich fand das einfach sehr kompliziert. Ich mus aber zugeben ich habe mich davor nicht damit beschäftigt. Ich wähle ja nicht bei euch.Dampflok94 hat geschrieben:(03 Oct 2017, 13:45)
Könnte man machen. In dem man z. B. auf die Direktkandidaten verzichtet und den Bundestag rein nach der "Zweitstimme" (die ja dann die einzige wäre) besetzt. Ob das wirklich gut wäre?
Es ist wohl dennoch nicht sonderlich schlecht wenn ich mir das so genau überlege, andere Lösungen sind zwar denkbar,
Aber bei 30!? Parteien und mehreren 1000? Kandidaten auf den Listen sollte man auch dafür sorgen dass die Wahlzettel klein bleiben.
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Re: Fragen zum Wahlrecht.
Hallo garfield.
Selbst in einem Mehrheitswahlsystem, mit einer begrenzten Abgeordnetenzahl in dem jeweiligen Parlament, ... dadurch wird wohl die Anzahl der Parteien "auf den Listen" nicht kleiner. Aufgrund des Verhältnisses der Parteien untereinander, was mit und in dem jeweiligen Parlament abgebildet werden soll, werden wohl die Anzahl der Parteien eventuell so gar größer - da ja die personalisierte Wahl (Erststimme) wegfällt.
Mal 'ne dumme Frage:garfield336 hat geschrieben: kompliziert ... andere Lösungen ... Aber bei 30!? Parteien und mehreren 1000? Kandidaten auf den Listen sollte man auch dafür sorgen dass die Wahlzettel klein bleiben.
- was bitteschön hat das Wahlsystem mit der Anzahl der Parteien oder mit den Kandidaten zu tun?
Selbst in einem Mehrheitswahlsystem, mit einer begrenzten Abgeordnetenzahl in dem jeweiligen Parlament, ... dadurch wird wohl die Anzahl der Parteien "auf den Listen" nicht kleiner. Aufgrund des Verhältnisses der Parteien untereinander, was mit und in dem jeweiligen Parlament abgebildet werden soll, werden wohl die Anzahl der Parteien eventuell so gar größer - da ja die personalisierte Wahl (Erststimme) wegfällt.
"Ich teile Ihre Meinung nicht, ich werde aber bis zu meinem letzten Atemzug kämpfen, daß Sie Ihre Meinung frei äußern können." (Voltaire)
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Re: Fragen zum Wahlrecht.
Das Wahlsystem hat nichts mit der Anzahl der Parteien oder Kandidaten zu tun.Der Neandertaler hat geschrieben:(03 Oct 2017, 16:45)
Hallo garfield.Mal 'ne dumme Frage:Gut, in Großbritannien oder den USA ... in Ländern mit einem Mehrheitswahlsystem gibt es größtenteils nur zwei oder drei Parteien. Aber dies ist aber zwangsweise so, weil kleinere und Kleinst-Parteien sich wenig Gewinnchancen ausrechnen können.
- was bitteschön hat das Wahlsystem mit der Anzahl der Parteien oder mit den Kandidaten zu tun?
Selbst in einem Mehrheitswahlsystem, mit einer begrenzten Abgeordnetenzahl in dem jeweiligen Parlament, ... dadurch wird wohl die Anzahl der Parteien "auf den Listen" nicht kleiner. Aufgrund des Verhältnisses der Parteien untereinander, was mit und in dem jeweiligen Parlament abgebildet werden soll, werden wohl die Anzahl der Parteien eventuell so gar größer - da ja die personalisierte Wahl (Erststimme) wegfällt.
Aber das Wahlsystem ist aber trotzdem für die grösse der Wahlzettel verantwortlich.:
Ich hatte letztesmal einen Wahlzettel auszufüllen wo mehr als 200 Namen drauf standen.
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Re: Fragen zum Wahlrecht.
aber nicht zwangsläufig!garfield336 hat geschrieben:Aber das Wahlsystem ist aber trotzdem für die grösse der Wahlzettel verantwortlich.:
An der letzten Bundestagswahl haben insgesamt 48 Parteien teilgenommen - allerdings hat nicht jede Partei in jedem Wahlkreis auch teilgenommen bzw. auch nicht in jedem Wahlkreis einen Kandidaten aufgestellt. Insofern waren auch die Wahlzettel nicht überlang. Der Wahlzettel etwa in unserem Wahlkreis zeigte nur 22 Parteien und sechs Direktkandidaten.
Dies mag unbestritten der Fall gewesen sein. dies heißt aber nicht folgerichtig, daß auch soviel Parteien um Deine Gunst gestritten haben.garfield336 hat geschrieben:Ich hatte letztesmal einen Wahlzettel auszufüllen wo mehr als 200 Namen drauf standen.
Vorstellen könnte ich mir diese üppige Anzahl an Kandidaten, wenn etwa dem Wähler die Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens gegeben wird, mit sogenannten offenen oder freien Listen - wie etwa in Bayern, Bremen oder Hamburg. So Wenn etwa der Wähler keine Lust hat, es sich beim Wählen einfach zu machen und sein Kreuz einfach bei einer der entsprechenden Liste machen möchte, kann er aus verschiedenen Wahlvorschlägen auswählen. Dann kann er einfach mal ein paar Namen quer durch alle Parteien hindurch rauspicken und/oder andere durchstreichen. Zwar können auch dabei zusätzlich die zuvergeben Abgeordneten-Plätze begrenzt werden, aber die Wahlzettel können dadurch oder damit in der Tat etwas länger werden.
Die Länge der Wahlzettel hat aber nur bedingt mit dem Wahlsystem zu tun, eher mit dessen Ausgestaltung. Wenn etwa eine "reine" Verhältniswahl mit einer gewißen Prozentklausel begrenzt wird, kann und wird sich eine kleinst-Partei ausrechnen können, daß sie kaum eine Chance hat, jeh in's Parlament einzuziehen. Daß Aussicht besteht, in's Parlament einzuziehen, und daher trotzdem kleinst-Parteien antreten, hat vielleicht etwas mit der Möglichkeit zu tun, daß diese Partei in's Parlament einzieht, wenn "mindestens drei Direktmandate" errungen werden.
Sollten also die Direktmandate (Erststimme) wegfallen (wie etwa im Saarland: reine Verhältniswahl), und/oder sollte zusätzlich der Einzug entfallen, wenn "mindestens drei Direktmandate" errungen werden, wird sich wohl ebenfalls die Anzahl der Parteien reduzieren.
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