Wahl durch Betreuer

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Alana4
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Wahl durch Betreuer

Beitrag von Alana4 »

Komme gerade vom Wahllokal. Und was ich da gesehen und gehört habe, hat mich fassungslos zurück gelassen.
vor mir am Tisch der Wahlhelfer eine Frau um 60. Legt 2 Wahlbenachrichtigungen vor und einen Betreuerausweis. Diesem zu entnehmen, dass sie rechtl.Betreuer für Frau XXX ist in Behördenangelegenheiten. Frau XXX, offensichtlich ihre hochbetagte Mutter, steht neben ihr. Die erste Wahlhelferin nimmt die Zettel, sagt: "Das geht ja in Ordnung", reicht das weiter. Die 2.Wahlheferin am Tisch sagt: Nee, das geht wohl nicht, wenn die Frau XXX (die Betreute) nicht selbst und allein wählen kann.

Ich beobachte die Szenerie und kann kaum glauben, was ich das sehe. Mische mich ein- denn das war mir eine Nummer zu fett. wirklich empörend finde ich an der Situation, dass von der Wahlheferin 1 überhaupt in Erwägung gezogen wurde, die Betreuerin könne die Wahl für Frau XXX erledigen.

Jedenfalls wollten sich die beiden Wahlheferinnen "schlau machen"- mein Sohn, der etwas später dran war, sagte, Frau XXX und ihre Betreuerin sind- ohne gewählt zu haben- wütend wieder gegangen, als man ihnen mitteilte, Frau XXX darf wählen, aber muss es allein tun, ohne ihre Betreuerin.

Ich meine, die Frau XXX wollte wählen- ist sie doch zum Wahllokal gekommen, zu Fuß. Die 3 Schritte zur Wahlkabine und das Kreuz setzen, wollte sie ohne Hilfe nicht.
Meine Meinung: dann eben nicht. Ein Betreuer kann als rechtlicher Vetreter auch nicht die Eheschließung seines Betreuten übernehmen, und wählen eben auch nicht. höchstpersönliche Rechte sind nicht übertragbar auf eine Vertretung. Wer im Koma liegt, hat meist auch einen rechtl. Betreuer- wählen für den geht nicht.
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3x schwarzer Kater
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Re: Wahl durch Betreuer

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Alana4 hat geschrieben:(24 Sep 2017, 11:32)

Komme gerade vom Wahllokal. Und was ich da gesehen und gehört habe, hat mich fassungslos zurück gelassen.
vor mir am Tisch der Wahlhelfer eine Frau um 60. Legt 2 Wahlbenachrichtigungen vor und einen Betreuerausweis. Diesem zu entnehmen, dass sie rechtl.Betreuer für Frau XXX ist in Behördenangelegenheiten. Frau XXX, offensichtlich ihre hochbetagte Mutter, steht neben ihr. Die erste Wahlhelferin nimmt die Zettel, sagt: "Das geht ja in Ordnung", reicht das weiter. Die 2.Wahlheferin am Tisch sagt: Nee, das geht wohl nicht, wenn die Frau XXX (die Betreute) nicht selbst und allein wählen kann.

Ich beobachte die Szenerie und kann kaum glauben, was ich das sehe. Mische mich ein- denn das war mir eine Nummer zu fett. wirklich empörend finde ich an der Situation, dass von der Wahlheferin 1 überhaupt in Erwägung gezogen wurde, die Betreuerin könne die Wahl für Frau XXX erledigen.

Jedenfalls wollten sich die beiden Wahlheferinnen "schlau machen"- mein Sohn, der etwas später dran war, sagte, Frau XXX und ihre Betreuerin sind- ohne gewählt zu haben- wütend wieder gegangen, als man ihnen mitteilte, Frau XXX darf wählen, aber muss es allein tun, ohne ihre Betreuerin.

Ich meine, die Frau XXX wollte wählen- ist sie doch zum Wahllokal gekommen, zu Fuß. Die 3 Schritte zur Wahlkabine und das Kreuz setzen, wollte sie ohne Hilfe nicht.
Meine Meinung: dann eben nicht. Ein Betreuer kann als rechtlicher Vetreter auch nicht die Eheschließung seines Betreuten übernehmen, und wählen eben auch nicht. höchstpersönliche Rechte sind nicht übertragbar auf eine Vertretung. Wer im Koma liegt, hat meist auch einen rechtl. Betreuer- wählen für den geht nicht.
Natürlich kann ein Betreuer bei der Wahl helfen. Wichtig ist, dass der Wille des Betreuten durch den Betreuer umgesetzt wird.
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Yossarian
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Re: Wahl durch Betreuer

Beitrag von Yossarian »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(24 Sep 2017, 11:44)

Natürlich kann ein Betreuer bei der Wahl helfen. Wichtig ist, dass der Wille des Betreuten durch den Betreuer umgesetzt wird.
Falsch. Wer nach §1896 BGB einen Betreuer nicht nur einstweilig gestellt bekommt ist vom Wahlrecht ausgeschlossen.
Wenn ich einen Vogel sehe der wie eine Ente watschelt und wie eine Ente schwimmt und wie eine Ente quakt dann nenne ich ihn eine Ente. Und wenn der Vogel dementiert eine Ente zu sein ist es eine russische Ente.
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3x schwarzer Kater
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Re: Wahl durch Betreuer

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Yossarian hat geschrieben:(24 Sep 2017, 11:52)

Falsch. Wer nach §1896 BGB einen Betreuer nicht nur einstweilig gestellt bekommt ist vom Wahlrecht ausgeschlossen.
Gilt nur bei Betreuung in allen Angelegenheiten. War wohl im Beispiel des Eingangsbeitrag nicht der Fall, sonst hätte der Betreute ja keine Wahlbenachrichtigung bekommen.
Also bitte beim Thema bleiben.
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Alana4
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Re: Wahl durch Betreuer

Beitrag von Alana4 »

Richtig, Betreuung bestand- so konnte ich erkennen- für "Behördenangelegenheiten".
Insofern darf die Betreffende (Frau XXX) selbstverständlich wählen.

Der Punkt war, dass die Betreuerin darauf bestand, für die alte Dame die Wahl zu erledigen- sie wollte als Vertreter die Wahl vornehmen.
Es ging nicht um "Hilfe", das ist ja eigentlich kein Problem.

wie gesagt- das war gar nicht so mein "Aufreger"- sondern eher die Ahnungslosigkeit der Wahlhelfer(innen).
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imp
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Re: Wahl durch Betreuer

Beitrag von imp »

Eine Wahl als Vertreter geht nicht. Die Begleitung darf als Hilfsperson mit in die Kabine, darf den Wahlzettel leise vorlesen usw... aber eben nicht stellvertretend abstimmen.
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Re: Wahl durch Betreuer

Beitrag von Der Neandertaler »

Hallo Yossarian.
Yossarian hat geschrieben:Falsch. Wer nach §1896 BGB einen Betreuer nicht nur einstweilig gestellt bekommt ist vom Wahlrecht ausgeschlossen.
Du erlaubst, daß ich Dich berichtige?

Der §1896 spricht zwar von Betreuer - RICHTIG! Wenn aber ein "Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer" bestellt, darf und wird dieser "nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist" Insofern hat 3x schwarzer Kater und Sole.survivor@web.de schon Recht:
  • Die Begleitung darf als Hilfsperson mit in die Kabine, darf den Wahlzettel leise vorlesen usw... aber eben nicht stellvertretend abstimmen.
Denn laut § 57 BWO darf "ein Wähler, der des Lesens unkundig ist oder der wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu werfen, ... eine andere Person, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will," mit in die Wahlkabine nehmen. Er muß dies allerdings vorher "dem Wahlvorstand bekannt" geben. Allerdings darf sich diese Hilfeleistung lediglich "auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers ... beschränken."

Alana hat es ja selber betont:
  • Betreuung bestand- so konnte ich erkennen- für "Behördenangelegenheiten"
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aleph
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Re: Wahl durch Betreuer

Beitrag von aleph »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(24 Sep 2017, 12:14)

Gilt nur bei Betreuung in allen Angelegenheiten. War wohl im Beispiel des Eingangsbeitrag nicht der Fall, sonst hätte der Betreute ja keine Wahlbenachrichtigung bekommen.
Also bitte beim Thema bleiben.
Ja, sie muss ihre kreuze selbst allein in der kabine machen nach meiner info.
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Re: Wahl durch Betreuer

Beitrag von aleph »

Wahlrecht ist keine behördenangelegenheit
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3x schwarzer Kater
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Re: Wahl durch Betreuer

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

aleph hat geschrieben:(26 Sep 2017, 17:37)

Ja, sie muss ihre kreuze selbst allein in der kabine machen nach meiner info.
Keine Ahnung. Schon mal Briefwahl gemacht?
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aleph
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Re: Wahl durch Betreuer

Beitrag von aleph »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(26 Sep 2017, 17:44)

Keine Ahnung. Schon mal Briefwahl gemacht?
Ja
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Re: Wahl durch Betreuer

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

aleph hat geschrieben:(26 Sep 2017, 17:45)

Ja
Da kann ja sehr wohl der Betreuer den Wahlzettel ausfüllen. Die Briefwahl braucht ja eine eidesstattliche Versicherung, entweder vom Wähler oder vom Wahlhelfer, der den Bogen ausgefüllt hat. Wie das im Wahllokal ist, weiß ich allerdings nicht.
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Re: Wahl durch Betreuer

Beitrag von aleph »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(26 Sep 2017, 17:48)

Da kann ja sehr wohl der Betreuer den Wahlzettel ausfüllen. Die Briefwahl braucht ja eine eidesstattliche Versicherung, entweder vom Wähler oder vom Wahlhelfer, der den Bogen ausgefüllt hat. Wie das im Wahllokal ist, weiß ich allerdings nicht.
Ja, das kann ja niemand überprüfen, wer da die kreuze macht.
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Re: Wahl durch Betreuer

Beitrag von Der Neandertaler »

Hallo 3x schwarzer Kater.
3x schwarzer Kater hat geschrieben:Da kann ja sehr wohl der Betreuer den Wahlzettel ausfüllen. Die Briefwahl braucht ja eine eidesstattliche Versicherung, entweder vom Wähler oder vom Wahlhelfer, der den Bogen ausgefüllt hat. Wie das im Wahllokal ist, weiß ich allerdings nicht.
Du hast in Deiner Einschätzung Recht. Du kannst mir ruhig glauben, ich bin selber Wahlvorstand und wir bekommen dies so eingeschärft, wie ich es oben beschrieben habe.
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Re: Wahl durch Betreuer

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

aleph hat geschrieben:(26 Sep 2017, 17:49)

Ja, das kann ja niemand überprüfen, wer da die kreuze macht.
aber es gibt eine eidesstattliche Versicherung. Die kann man natürlich auch falsch abgeben. Mit der entsprechenden Konsequenz. Aber was wäre die Alternative?
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Quatschki
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Re: Wahl durch Betreuer

Beitrag von Quatschki »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(26 Sep 2017, 17:57)

aber es gibt eine eidesstattliche Versicherung. Die kann man natürlich auch falsch abgeben. Mit der entsprechenden Konsequenz. Aber was wäre die Alternative?
Es ist eine Lücke.
Aber so lange wie es nicht in größerem Maßstab organisiert betrieben wird, statistisch vernachlässigbar.
Theoretisch könnte beispielsweise ein Pflegeheim für Patienten, die garantiert selbst nicht (mehr) wählen und vielleicht keine Angehörigen haben, Briefwahlunterlagen anfordern und abstimmen.
Praktisch ist die Strafe und der Skandal, falls es auffliegt, die Sache nicht wert.
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Re: Wahl durch Betreuer

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Quatschki hat geschrieben:(26 Sep 2017, 20:00)

Es ist eine Lücke.
Aber so lange wie es nicht in größerem Maßstab organisiert betrieben wird, statistisch vernachlässigbar.
Theoretisch könnte beispielsweise ein Pflegeheim für Patienten, die garantiert selbst nicht (mehr) wählen und vielleicht keine Angehörigen haben, Briefwahlunterlagen anfordern und abstimmen.
Praktisch ist die Strafe und der Skandal, falls es auffliegt, die Sache nicht wert.
Wie möchtest du das verhindern? Menschen von der Wahl ausschließen, die körperlich nicht dazu in der Lage sind?
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Re: Wahl durch Betreuer

Beitrag von Quatschki »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(26 Sep 2017, 20:23)

Wie möchtest du das verhindern? Menschen von der Wahl ausschließen, die körperlich nicht dazu in der Lage sind?
Ich hab nicht behauptet, dass es zu verhindern wäre oder verhindert werden muß.
Genauso wenig wie wenn eine Frau ihren Mann verführt, Sonntags was anderes zu machen, damit er nicht AfD wählt. Oder ein Erdogan-Türke seine wahlberechtigte Tochter einsperrt, damit sie nicht diesen Özdemir wählt...
Das ist alles statistisch nicht relevant.
Anders als irgendwelche Enthüllungen oder geleakten Emails, die die Wahlentscheidung von Zehntausenden beeinflussen.
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