[="Perdedor"]
Wir sind uns also einig, dass es besser ist den "Besten" einfach einzusetzen, anstatt ihn zu wählen?
Dann müssen wir uns nur noch klar darüber werden, dass es tatsächlich möglich ist eine objektive Auswahl zu treffen.
Wir wären uns klar darüber, dass der Souverän
a) beschlossen hat, in welchem System er zu leben wünscht
b) die Menschen in den Gewalten durch Wahl selbst bestimmt (Legislative wird ja auch (angeblich) gewählt ! Was unterscheidet die Legislative von der Judikative ? Nichts !
c) selbst die oberste Gewalt darstellt, der jederzeit als Regulativ eingreifen kann. In der Weimarer Verfassung (ist dir zufällig das schwer zugängliche Einführungsgesetz zur WRV bekannt ?) konnte der Souverän Politiker, die Lügen (Wahlversprechen) sofort aus dem Amte entfernen ! Das geht beim GG angeblich nicht mehr ! Fazit: keine Demokratie !
Dann zeige mir mal, wo eine Bestechung nachgewiesen wurde und dies keine Konsequenzen hatte.
In den 79 Fällen bsw. Bisher ist nichts erfolgt ! Man darf abwarten.
Und deshalb belügt er mich? Das willst du sagen?
Ich habe keine Ahnung, was er dir erzählt.
Das ist eine typische Verschwörungstheorie. Alle, die sich damit auskennen und dir widersprechen, werden als Mitglied der Verschwörung bezeichnet. Nur du kennst die Wahrheit, obwohl du keine Informationen aus erster Hand hast.
Ich kenne keine Verschwörung. Nur das illegale Standesrecht und die Rechtsnormen.
Beides ist nicht vereinbar. Da es sich um juristen und nicht um den Verband der Raumpfleger handelt, ist davon auszugehen, dass diese "Gruppe" im eigenen Interesse sich einig und bewußt ist, gerade im Hinblick auf die zugrunde liegenden Straftatbestände, was sie tut.
Du lenkst vom Thema ab.
Das Thema lautet "Demokratie ? - Trifft das auf die BRD zu ?"
Basis der D. ist die Gewaltenteilung und die oberste Gewalt, der Souverän, das Volk.
Diese Subdiskussion nahm (wie du dich überzeugen kannst) ihren Anfang in meiner Aussage über die Ernennung meines Kollegen ohne politsche Einflüsse und ohne Bestechung etc..
Ich habe wiederholt nachgefragt, wie du darauf kommst, dass es anders wäre und darauf sagst du dass "er gar nicht anders darf" und erzähst irgendwelchen Unsinn über Art 101 GG?
So kommen wir in der Diskussion nicht weiter.
Da du dich nicht mit Art. 101 GG auskennst, geschweige denn mit dem gr. Kommentar zu diesem Artikel, kann ich dir das gerne nachsehen.
Es ist aber ein wichtiger Pfad zu der Bestätigung der Kern-Aussage, das mit dieser Art der Anwendung des GG die BRD keine Demokratie sein kann, weil die Gewalten durch das Standesrecht kommunizierend das GG und die Gewaltenteilung de facto ausgeschaltet haben. Ganz einfach und nachweislich.
Ob hieraus nun ein Problemchen für das Verhältnis zw. dir und deinem Freund resultiert, ist dem Souverän ziemlich egal. Er hat die Menschen nicht positioniert, damit diese das System korrumpieren und zum eigenen moneäten Vorteil unterwandern.
Sag ich doch.
Sagen und das gesagte verstehen sind offenkundig 2 Paar Schuhe.
Beleg DU, dass die Unschuldsvermutung abgeschafft wurde...
Mit Einführung von § 33 a StPO.
Hiernach kann ein Gericht auch ohne Abwägen von Aussagen oder Beweisanträge zu ganz "eigentümlichen" Überzeugungen kommen.
Wir hatten uns doch bereits darauf geeinigt, dass
"Fakt ist, dass Richter von anderen Richtern verurteilt und ggf. des Amtes enthoben werden können.".
Ist dir mal aufgefallen, dass du permanent unterstellst ?!
Das kannst du nicht verhindern. Die CDU Wähler wählen den Richter der als CDU nah gilt.
Genau hier liegt u.a. der Hase im Pfeffer: ein Richter hat keiner Partei anzugehören.
Widerspruch zu § 16 GVG und Art. 101 GG
Hier ist konkret der gr. Kommentar zum GVG, Kissel, 3. Auflg. 2001 § 16 GVG Rn 31 zu nennen.
Sag ich doch von Anfang an. Daher müsen sie nicht gewählt werden, sondern es muss nur der Beste zum Richter ernannt werden. Bei einer Wahl kommt aber nicht der Beste ins Amt, sondern der symphatischste.
Aber dieses Procedere unterwandert diesen Rechtgrundsatz, weil der Richter nicht mehr nur Recht zu geben braucht, weil keine Konsequenz aus Rechtsbeungen heraus resultiert.
Ansonsten kannst du mir mal offizielle Quellen bringen, wo Richter wegen Rechtsbeugungen angeklagt und verurteilt worden sind.
Ich kann dir aber Bsp. bringen, wo Juristen der Judikative (Ex Senator Roger Kusch, HH,) Richter aufgrund bestimmter Qualifikationen erannt haben (Ex Sozialgerichtspräsident HH - du möchtest bitte selbst ergoogeln, warum der Mann "beurlaubt" worden ist und ich kann dir versichern, das ist kein Einzelfall !).
Hier gab es zudem einen Aufschrei in der hamburger Richterschaft, weil dieser externe Kollege bei weitem nicht zu den Qualifiziertesten (jedenfalls fachlich !) gehörte. Die Quali lag woanders, aber das kannst du ergoogeln !
Aus einem Parteienproporz heraus werden sogar Richter ernannt, die nur eine 3 als Abschluss note vorweisen können, obwohl das entree erst bei Note 1 beginnt !
Nanu ! Haben wir hier gesondert gelagerte Interessen ?
Muß ein Herr Roger Kusch sich künftig sorgen darüber machen, ob die von ihm eingesetzten Richter und Staatsanwälte ernsthaft gegen ihn vorgehen würden ? Oder gegen seinen Freund und Lebenspartner Friedrich Arp, alias Ole Freiherr von Beust ?
Leben wir Märchenland und kommt der Weihnachtsmann noch einmal im Jahr....?
Nein. Es gilt die GEWALTENTEILUNG. Das Volk gibt nur die Gesetze vor (und dass es in einem Rechtstaat leben will) und der Rest läuft automatisch. Wenn eine juristische Entscheidung vom Volk direkt Beeinflusst wird, widerspricht dies dem Rechtstaat.
Jetzt wirds ganz lustig: somit hat als erste und einzige Handlung in einer Demokratie der Souverän sich zu entmachten und entrechten, weil er in die von ihm geschaffenen Strukturen nicht zu seinen (=VOlk !!!) Gunsten eingreifen darf.
Das erinnert an einen Unternehmensgründer, der nach Firmengründung nicht mehr Chef sein darf. Die Angestellten diktieren jetzt, er hat nichts mehr zu sagen. Wieder Märchenland !
Nein! Der Beste wird automatisch Richter. Merk dir das doch mal.
Der Sozialgerichtspräsident war nicht der Beste. Auch nicht der Qualifizierteste. Er erfüllte nur gewisse Voraussetzungen, weil die Sozialgerichte für Familien & Soziales da sind.
Aber in diese Abründe möchtest du nicht wiklich eintauchen ?! Wenn doch, fange mal bei den Recherchen von "Löwenmütter e.V. HH" an. Viel Spaß beim Kotzen !
Es kann dies nicht Entscheiden, da es nicht weiß welcher der Beste ist. Es würde den wählen, der ihnen am sympathischsten scheint.
Wieso kann denn angeblich die Exekutive unter Ausschaltung der Gewaltenteilung das "entscheiden" ? Und zu wessen Kriterien,Gunsten ?
Der Begriff Gewaltenteilung ist nicht so dein DIng, oder ?
Das heißt nicht, dass die Exekutive oder Legislative (BVerfG bsw. ganz offen nach Parteibuch besetzt !) die Judikative ernennen.
Das heißt Gewaltenteilung nicht ! Wie sollen sich die Gewalten denn gegenseitig kontrollieren ?
Du begreifst es nicht. Bei politischen Entscheidungen gibt es keinen Besten, da es hier schlicht um Meinungen geht.
Dir müßte ich ersteinmal die im Gegensatz zu Art. 21 GG bestehende "Funktion" der parteien erklären. Anderer Strang !
Und wenn ich "Erna Sach" im Kreis xy zur RIchterin wähle, dann ist das "meine" Entscheidung ! = Sovuerän ! Immer noch nicht verstanden , was der Souverän ist ?
Das ist nicht der, der so entscheiden muß, dass du es gut findest. Muß er nicht.
Souveräns-Entscheidungen sind unantasbar, unabhängig davon, ob der "Einzelne" es richtig findet, oder nicht.
Wenn dir die Demokratie nicht zusagt, müßtest du dir eine Diktatur suchen. Da läuft es denn ganz offiziell so ab, wie du es propagierst. Oder wie in der BRD.....
....womit wir wieder beim tatsächlichen Strangthema wären, nicht beim "gefühlten".
Quelle (online)?
:irony:
1. Handbuch für schwerstkriminelle Richter
2. Handbuch für schwerstkriminelle Staatsanwälte und andere Anwälte
3. Anleitung für Korruption für den mittleren und gehobenen Dienst
4. ....
Hast du schon mal ein Handbuch für Taschendiebstahl oder Banküberfälle in die Hände bekommen ? Nein ? Dann gibt es die auch nicht....??!!
Richter sind auch Teil des Volkes!
Natürlich. Aber nicht in ihrer FUnktion als Richter, da sind sie Judikative, die mittels mater. Recht in die Grundrechte von Bürgern eingreifen. Dieser kann sich nur über die Normen schützen. Dafür sind Normen da.
Der Architekt ist nie Teil der Judikative. Die Mitglieder der Judikative und Exekutive haben somit eine Ausnahmestellung !
Auch das GG kann (größtenteils) geändert werden.
Seit 1990 können auch die unveränderbaren Grundrechte der Art. 1-20 GG geändert werden, durch Änderung von Art. 79 (3) GG "Unveränderbarkeit des GG"
Das GG ist sogar durch die Alliierten als "unveränderbar" (self containing law) für eine Übergangszeit konzipiert worden, bis das dt. Volk in den Grenzen von 1937 Friedensverträge schließen kann.
Selbstverständlich muss das Volk die Normen festlegen und wenn sich Meinugen ändern, ändern sich auch die Normen.
Moment: der Bürger darf dMn keine Richter wählen. Jetzt kreieren diese über die tägl. "Rechtsprechung" ja permanent neues Recht. Aber unabhängig vom VOlke ! Das heißt, wir bewegen uns im common law, dem fließenden Recht, was mit den Normen im roem.germ. Recht überhaupt nichts zu tun hat.
Hier bringst du 2 völlig unterschiedliche Rechtsysteme durcheinander !
s. auch hierzu Kant und Hegel.
Du springst wie wild von Thema zu Thema. Dass das Volk bei Gesetzesänderungen mitbestimmen muss, ist doch ganz klar. Aber hier nicht das Thema.
Doch. Das nennt man Demokratie ! Zu klären, ob das für die BRD (tatsächlicher Zustand) zustrifft ist exakterweise g e n a u das Strangthema.
Und: wann hat denn das Volk das letzte Mal bei welchem Gesetz mitbestimmt ?
Da bin ich nun wirklich gespannt drauf !