Markenrecht
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- Boraiel
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Markenrecht
Nehmen wir mal an Coca-Cola wäre als Marke in Europa nicht geschützt, kann dann jeder x-beliebige sich diesen Namen als Marke hier schützen lassen? Muss man dazu ein Produkt unter diesem Namen verkaufen, oder kann man auch sagen, in ferner Zukunft möchte ich mal Getränke unter diesen Namen anbieten ... ?
Libertas veritasque.
Lesen und verstehen: http://www.feynmanlectures.caltech.edu/I_01.html
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- Boraiel
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Re: Markenrecht
Also, so wie ich das hier z.B.https://de.m.wikipedia.org/wiki/Markenr ... utschland) verstehe, kann man das.
Aber was würde dann passieren, wenn Coca-Cola aus den USA hier Dosen rüberschicken würde und unter dem Namen Coca-Cola verkaufen würde. Dann könnte ich die wegen Markenrechtsverletzungen verklagen, richtig?
Aber was würde dann passieren, wenn Coca-Cola aus den USA hier Dosen rüberschicken würde und unter dem Namen Coca-Cola verkaufen würde. Dann könnte ich die wegen Markenrechtsverletzungen verklagen, richtig?
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- Tom Bombadil
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Re: Markenrecht
Ziemlich konstruiert, aber rein theoretisch ginge das. Du könntest Coca-Cola aber auch gestatten, deine Marke gegen Zahlung einer Gebühr zu benutzen.
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Re: Markenrecht
Kann man wohl so sehen wie ein Patent. Die Schutzrechte müssen auch Land für Land mit der Dauer des Schutzrechts und mit Verwaltungskosten beantragt werden. Die EU hat ein eigenes Patentwesen aufgebaut. Kann also sein, daß innerhalb der EU diese Bürokratie vereinfacht wurde.Tom Bombadil hat geschrieben:(19 Apr 2018, 12:50)
Ziemlich konstruiert, aber rein theoretisch ginge das. Du könntest Coca-Cola aber auch gestatten, deine Marke gegen Zahlung einer Gebühr zu benutzen.
Ich vermute, daß dann das Markenrecht ähnlich gehandhabt wird... logisch wäre das sicher.
- Der Leviathan
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Re: Markenrecht
Ich kenne mich nicht näher mit dem deutschen Markenrecht aus, aber der Markenschutz ist normalerweise an den tatsächlichen wirtschaftlichen Gebrauch gebunden - man muss das Zeichen irgendwie als Hinweis auf sein Unternehmen verwenden - ansonsten es nach einer bestimmten Periode verfällt; wenn man einfach so eine Marke anmeldet ohne Absicht, sie zu gebrauchen, bzw. nur um anderen zuvorzukommen, wird einem das wahrscheinlich als Rechtsmissbrauch ausgelegt. Es gibt auch eine europäische Marke (Unionsmarke) analog dem Patentrecht, nebst den denjenigen, die nur nationalen oder regionalen Schutz bieten.
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Re: Markenrecht
Du solltest da nichts auf Hörensagen aus dem englischen Rechtskreis geben. Wenn du konkret etwas vor hast, nimm dir einen Rechtsbeistand. Mit der Anmeldung einer Marke beim DPMA und dem Ablauf der Widerspruchsfrist erwirbt der Anmelder das ausschließliche Nutzungsrecht auf den angemeldeten Schutzumfang ("Klassen"), sofern sie nicht in Rechte älterer Marken eingreift - das DPMA prüft das vorher nicht ab.Der Leviathan hat geschrieben:(19 Apr 2018, 16:16)
Ich kenne mich nicht näher mit dem deutschen Markenrecht aus, aber der Markenschutz ist normalerweise an den tatsächlichen wirtschaftlichen Gebrauch gebunden - man muss das Zeichen irgendwie als Hinweis auf sein Unternehmen verwenden - ansonsten es nach einer bestimmten Periode verfällt
Ein Markeneintrag läuft normalerweise ab Anmeldung 10 Jahre mit Option auf Verlängerung. Eine vorzeitige Löschung auf Antrag Dritter ist nach mehreren Jahren Nichtbenutzung möglich. Ich meine, es waren fünf Jahre. In jedem Fall kann man sich auf einen Widerspruch einrichten. Einfach benutzen, weil der andere es scheinbar nicht tut, ist keine gute Idee.
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Re: Markenrecht
Dagegen spricht mehreres:Boraiel hat geschrieben:(19 Apr 2018, 12:06)
Nehmen wir mal an Coca-Cola wäre als Marke in Europa nicht geschützt, kann dann jeder x-beliebige sich diesen Namen als Marke hier schützen lassen? Muss man dazu ein Produkt unter diesem Namen verkaufen, oder kann man auch sagen, in ferner Zukunft möchte ich mal Getränke unter diesen Namen anbieten ... ?
- Das Schutzhindernis der erkennbar böswilligen Eintragung
- Die Nichtunterscheidbarkeit von der in Deutschland und weltweit sehr präsenten, allgemein bekannten Coca Cola, sei sie nun eingetragen oder nicht.
- Der zu erwartende Widerspruch der Firma Coca Cola gegen deine Anmeldung.
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Re: Markenrecht
Ist es denn überhaupt vorstellbar, daß eine Weltmarke wie hier sehr speziell Coca-Cola nicht in allen Ländern der Welt eine geschützte Markenbezeichnung ist? Außer vielleicht in Staaten, die gar kein Patent- und Markenrecht kennen; aber da wird der Fragesteller bestimmt nicht wohnen. Der will ja einen hoch entwickelten Verwaltungsapparat nutzen, um eine Weltfirma zu Zahlungen zu bewegen. Ich glaube, dazu müßte man wohl morgens früher aufstehen.Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(20 Apr 2018, 08:47)
Dagegen spricht mehreres:
- Das Schutzhindernis der erkennbar böswilligen Eintragung
- Die Nichtunterscheidbarkeit von der in Deutschland und weltweit sehr präsenten, allgemein bekannten Coca Cola, sei sie nun eingetragen oder nicht.
- Der zu erwartende Widerspruch der Firma Coca Cola gegen deine Anmeldung.
Re: Markenrecht
Neben der Anmeldung kann eine Marke auch durch faktischen Gebrauch in Verkehr kommen, wenn sie einen hohen Erkennungswert hat. Dazu weiß ich aber zu wenig, um näheres zu sagen.H2O hat geschrieben:(20 Apr 2018, 09:48)
Ist es denn überhaupt vorstellbar, daß eine Weltmarke wie hier sehr speziell Coca-Cola nicht in allen Ländern der Welt eine geschützte Markenbezeichnung ist? Außer vielleicht in Staaten, die gar kein Patent- und Markenrecht kennen; aber da wird der Fragesteller bestimmt nicht wohnen. Der will ja einen hoch entwickelten Verwaltungsapparat nutzen, um eine Weltfirma zu Zahlungen zu bewegen. Ich glaube, dazu müßte man wohl morgens früher aufstehen.
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Re: Markenrecht
Das finde ich auch ganz logisch so; aber über das Maß des Erkennungswerts könnte man sicher streiten. Da ist rechtlich gesehen die Kombination von Gürtel und Hosenträgern die beste Rückversicherung, damit gar nichts ins Rutschen kommt.Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(20 Apr 2018, 10:05)
Neben der Anmeldung kann eine Marke auch durch faktischen Gebrauch in Verkehr kommen, wenn sie einen hohen Erkennungswert hat. Dazu weiß ich aber zu wenig, um näheres zu sagen.
- Boraiel
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Re: Markenrecht
Es geht natürlich eigentlich nicht um Coca-Cola, geschweige denn um irgendeine andere Weltmarke. Es geht eher um ein lokale Marke, die im Ursprungsland markenrechtlich auch geschützt ist, aber nicht in Deutschland. Wenn ich entsprechende Produkte jetzt nach Deutschland importiere und die laufen hier ebenfalls gut, wäre es natürlich nicht mehr verkehrt aus meiner Sicht ein Handelsmonopol für hier zu sichern. Stellt sich die Frage, ob das über das Markenrecht möglich ist?
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Re: Markenrecht
Sie sollten doch inzwischen bemerkt haben, daß Ihnen hier aus dem Teilnehmerkreis niemand verbindlich sagen kann, ob dieser Winkelzug rechtlich möglich ist. Wir können doch allenfalls unsere Beobachtungen wertend einbringen.Boraiel hat geschrieben:(20 Apr 2018, 17:00)
Es geht natürlich eigentlich nicht um Coca-Cola, geschweige denn um irgendeine andere Weltmarke. Es geht eher um ein lokale Marke, die im Ursprungsland markenrechtlich auch geschützt ist, aber nicht in Deutschland. Wenn ich entsprechende Produkte jetzt nach Deutschland importiere und die laufen hier ebenfalls gut, wäre es natürlich nicht mehr verkehrt aus meiner Sicht ein Handelsmonopol für hier zu sichern. Stellt sich die Frage, ob das über das Markenrecht möglich ist?
Autohersteller lassen sich mit mehr oder weniger Glück die Namen ihrer künftigen Fahrzeuge einer Klasse von gut bezahlten (?) Dichtern und Denkern ersinnen und sichern die bestimmt weltweit. Kein Kfz-Hersteller wird sich getrauen, sein Fahrzeug "Twingo" zu nennen, wenn Renault sich diesen Namen gesichert hat. Oder sein Fahrzeug "Eos" zu nennen, wenn VW sich diesen Namen gesichert hat. Ich möchte sogar annehmen, daß der Name e.Go für die Aachener Manufaktur von batterie-elektrischen Stadtfahrzeugen weltweit gesichert ist, und die Typnamen "Life", "Booster" und "Mover" ebenfalls, zumindest für Fahrzeuge.
Schwierig wird der Schutz sicher für Gattungsnamen. "Café Espresso" heißen ganz viele Angebote unterschiedlicher Hersteller. Aber "Melitta" wird wohl jeden Versuch im Keim ersticken, wenn im Absatzmarkt für diese Kaffeemarke ein ganz anders aufgestelltes Unternehmen mit diesem "guten Namen" auf dem Trittbrett fahrend Unterwäsche vertreiben will. "Tchibo" beansprucht seinen Namen für den Vertrieb einer ganz erstaunlichen Vielfalt von Erzeugnissen. Damit will Tchibo wohl ein vertrautes Qualitätsmaß schützen.
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Re: Markenrecht
Meinst du zB das sich Henkel Trocken nicht Champagner nennen darf (Gott sei Dank!)Boraiel hat geschrieben:(20 Apr 2018, 17:00)
Es geht natürlich eigentlich nicht um Coca-Cola, geschweige denn um irgendeine andere Weltmarke. Es geht eher um ein lokale Marke, die im Ursprungsland markenrechtlich auch geschützt ist, aber nicht in Deutschland. Wenn ich entsprechende Produkte jetzt nach Deutschland importiere und die laufen hier ebenfalls gut, wäre es natürlich nicht mehr verkehrt aus meiner Sicht ein Handelsmonopol für hier zu sichern. Stellt sich die Frage, ob das über das Markenrecht möglich ist?
Wenn nicht an welche spezielle "Marke" denkst du? Ein konkretes Beispiel mit einem Produkt waere hilfreich.
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Re: Markenrecht
Wenn sie im Ursprungsland geschützt ist, wird der Inhaber der Marke auch ein ausschliessliches Recht auf Ausfuhr der mit dem Zeichen versehenen Waren haben, sodass er dir deine Pläne abklemmen könnte.Boraiel hat geschrieben:(20 Apr 2018, 17:00)
Es geht natürlich eigentlich nicht um Coca-Cola, geschweige denn um irgendeine andere Weltmarke. Es geht eher um ein lokale Marke, die im Ursprungsland markenrechtlich auch geschützt ist, aber nicht in Deutschland. Wenn ich entsprechende Produkte jetzt nach Deutschland importiere und die laufen hier ebenfalls gut, wäre es natürlich nicht mehr verkehrt aus meiner Sicht ein Handelsmonopol für hier zu sichern. Stellt sich die Frage, ob das über das Markenrecht möglich ist?
Dann ist nach deutschem Recht der Widerspruch auch gestützt auf eine berühmte Marke (also eine, die ohne Registrierung überall dort geschtüzt ist, wo sie berühmt ist, bei Coca-Cola also überall) möglich?Sole.survivor@web.de hat geschrieben:Dagegen spricht mehreres:
- Das Schutzhindernis der erkennbar böswilligen Eintragung
- Die Nichtunterscheidbarkeit von der in Deutschland und weltweit sehr präsenten, allgemein bekannten Coca Cola, sei sie nun eingetragen oder nicht.
- Der zu erwartende Widerspruch der Firma Coca Cola gegen deine Anmeldung.
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Re: Markenrecht
Im Markenrecht kann man sich Worte, Zeichen, .....Marken gebietsweise schützen lassen, - das kostet einfach NUR GELD.Boraiel hat geschrieben:(20 Apr 2018, 17:00)
Es geht natürlich eigentlich nicht um Coca-Cola, geschweige denn um irgendeine andere Weltmarke. Es geht eher um ein lokale Marke, die im Ursprungsland markenrechtlich auch geschützt ist, aber nicht in Deutschland. Wenn ich entsprechende Produkte jetzt nach Deutschland importiere und die laufen hier ebenfalls gut, wäre es natürlich nicht mehr verkehrt aus meiner Sicht ein Handelsmonopol für hier zu sichern. Stellt sich die Frage, ob das über das Markenrecht möglich ist?
Manche haben sich zB einen Mädchennamen für ihr Auto "gesichert" - trotzdem kann ich mein Kind "Mercedes" nennen.
Die Grafik des "GRÜNEN PUNKTES" https://goo.gl/images/P6cnnp ist "gesichert" - die Erlaubnis , diesen auf Verpackungen aufzudrucken ist reglementiert.
Die ÄHNLICHE Grafik des Yin und Yang dagegen nicht.... https://goo.gl/images/XDnX9J
Du kannst Dir Grafiken, Marken, selbst Worte gebietsweise // für bestimmte Warengruppen schützen lassen -
Wenn Du genug GELD hast - die MARKE Coca - Cola (Rechte und Vertrieb).....zB . für D oder WELTWEIT dem derzeitigem Inhaber ABKAUFEN.....
Man kann sich auch einen SWUSCH sichern..... oder das Wort Wichser Sch...EIS...shaufen....
Hier >> https://www.welt.de/motor/article136690 ... aeden.html
Diese Autonamen wurden zu PR-Totalschäden
Audi E-Tron ?
Namensproblem beim Audi „E-tron“ » Mediengestalter-Blog.de
http://www.mediengestalter-blog.de/2009 ... di-e-tron/
29.09.2009 - Audi hat auf der Automobilausstellung ein neues Auto namens „E-tron“ vorgestellt. Dummerweise bedeutet „étron“ auf französisch – bitte erlaubt die Ausdruckweise, aber das ist die wörtliche Übersetzung – „Scheiße“. Das ist natürlich nicht so gut. Weitere Infos hierzu und zu anderen unglücklich gewählten
Absicht ?
Hat "jemand" ältere REchte .....oder ist es Allgemeingut >> ZB . Unworte des Jahres - die auch "findige" Rechtsanwälte "sichern" gibt es Klagen und kann zum Markenverlust führen. (weitere Kosten)
Apple ....Juice - passiert sicher nichts...
Aber Apple TV ® ...?
Brille ....?? >> Google® .... macht kein "Apollo" ® oder Fielmann... ®
Das ® ist wie die "Golan Höhen" .....
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel.