"Seenotrettung" von Flüchtlingen

Moderator: Moderatoren Forum 9

Benutzeravatar
Bielefeld09
Beiträge: 11899
Registriert: Mo 19. Jan 2015, 19:48

"Seenotrettung" von Flüchtlingen

Beitrag von Bielefeld09 »

bnd hat geschrieben:(11 Jan 2017, 19:40)

Erklärt ihr zwei mir noch kurz euer Problem mit einem von beiden Seiten akzeptierten Vergleich?
Kann ja so schlecht dann nicht gewesen sein..
Wieso sind Menschen, die Menschen in Seenot retten "Gesetzesverbrecher" und "Schlepper"?
Bachmann und Pegida haben vorher den Rückzug angetreten,
weil sie feige sind.
Nichts anderes ist Ursache für diesen Vergleich.
Mutig sind eben die Seenotretter!
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
Benutzeravatar
bnd
Beiträge: 369
Registriert: Mi 17. Feb 2016, 17:58

Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von bnd »

Bielefeld09 hat geschrieben:(11 Jan 2017, 21:04)

Wieso sind Menschen, die Menschen in Seenot retten "Gesetzesverbrecher" und "Schlepper"?
Bachmann und Pegida haben vorher den Rückzug angetreten,
weil sie feige sind.
Nichts anderes ist Ursache für diesen Vergleich.
Mutig sind eben die Seenotretter!
Ich kenne ehrlich gesagt den Fall nicht komplett, leider gibt es auch im verlinkten Artikel keine Weiterleitung zu einer detaillierteren Ablaufbeschreibung.

Ich finde nichts verwerflich daran, dass ein Flüchtlingshilfeverein Menschen in Seenot helfen will. Wenn eine nichtstaatliche (!) Organisation jedoch Menschen in ein Land bringt, indem diese keine Aufenthaltsberechtigung haben, machen sie sich - zumindest in Deutschland - nach § 96 Aufenthaltsgesetz strafbar. Da gibt es wenig zu diskutieren...
"Unser Land wird sich ändern, und zwar drastisch. Und ich freue mich drauf!"
-Katrin Göring-Eckardt, Bündnis 90/Die Grünen
Benutzeravatar
jack000
Vorstand
Beiträge: 41392
Registriert: So 1. Jun 2008, 18:21
Wohnort: Stuttgart

Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Bielefeld09 hat geschrieben:(11 Jan 2017, 21:04)

Wieso sind Menschen, die Menschen in Seenot retten "Gesetzesverbrecher" und "Schlepper"?
Weil "Menschen in Seenot retten" bedeutet, dass man Personen deren Wassergefährt einen Schaden hat, der das Leben der Insassen gefährdet auf ein Schiff aufnimmt und wieder dort hinbringt wo die losgefahren sind.
=> Wenn ich mit einem Paddelbot ungewollt auf das Meer hinaustreibe und mich z.B. ein Schiff aus Dänemark rettet, dann wird nicht darauf hinauslaufen, dass ich dann nicht plötzlich in Dänemark leben werden

Menschen, die von Schleppern bewusst in fragwürdige Wasserfahrzeuge gesetzt werden um kalkuliert von von diesen Pseudoseenotrettern vor der afrikanischen Küste nach Europa gebracht werden sind nicht in Seenot, sondern wollen ihren Wohn-/Lebensort ändern und wer das fördert unterstützt die Schlepper und macht sich somit strafbar!
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
CaptainJack

Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von CaptainJack »

jack000 hat geschrieben:(11 Jan 2017, 21:18)

Weil "Menschen in Seenot retten" bedeutet, dass man Personen deren Wassergefährt einen Schaden hat, der das Leben der Insassen gefährdet auf ein Schiff aufnimmt und wieder dort hinbringt wo die losgefahren sind.
=> Wenn ich mit einem Paddelbot ungewollt auf das Meer hinaustreibe und mich z.B. ein Schiff aus Dänemark rettet, dann wird nicht darauf hinauslaufen, dass ich dann nicht plötzlich in Dänemark leben werden

Menschen, die von Schleppern bewusst in fragwürdige Wasserfahrzeuge gesetzt werden um kalkuliert von von diesen Pseudoseenotrettern vor der afrikanischen Küste nach Europa gebracht werden sind nicht in Seenot, sondern wollen ihren Wohn-/Lebensort ändern und wer das fördert unterstützt die Schlepper und macht sich somit strafbar!
Korrekte Analyse!
Benutzeravatar
JJazzGold
Beiträge: 52578
Registriert: Mo 25. Mai 2009, 01:34
user title: L'État, c'est moi

Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von JJazzGold »

jack000 hat geschrieben:(11 Jan 2017, 21:18)

Weil "Menschen in Seenot retten" bedeutet, dass man Personen deren Wassergefährt einen Schaden hat, der das Leben der Insassen gefährdet auf ein Schiff aufnimmt und wieder dort hinbringt wo die losgefahren sind.
Unter welchem Artikel im SRÜ lässt sich das nachlesen?
.
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.
Alexander Freiherr von Humboldt
Benutzeravatar
jack000
Vorstand
Beiträge: 41392
Registriert: So 1. Jun 2008, 18:21
Wohnort: Stuttgart

Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

JJazzGold hat geschrieben:(11 Jan 2017, 23:00)

Unter welchem Artikel im SRÜ lässt sich das nachlesen?
.
Wo steht darin, dass man vor der Küste Afrikas einen jeden in der Nussschale aufnehmen muss und in Europa Asyl gewähren muss?
https://de.wikipedia.org/wiki/Seerechts ... agsstaaten
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
Benutzeravatar
JJazzGold
Beiträge: 52578
Registriert: Mo 25. Mai 2009, 01:34
user title: L'État, c'est moi

Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von JJazzGold »

jack000 hat geschrieben:(11 Jan 2017, 23:20)

Wo steht darin, dass man vor der Küste Afrikas einen jeden in der Nussschale aufnehmen muss und in Europa Asyl gewähren muss?
https://de.wikipedia.org/wiki/Seerechts ... agsstaaten
Nicht versuchen abzulenken, wir sprechen hier über das Seenotrecht und das basiert nach meiner Information auf dem SRÜ (Seerechtsübereinkommen).
Das enthält in Art 98 keine Forderung nach Rücktransport zum Ablegeort eines verunglückten Schiffes.

Was bei logischer Betrachtung auch eine völlig absurde Forderung wäre. Fiktiv befindet sich ein russischer Frachter auf seiner Route im Indischen Ozean und rettet dort die Mannschaft eines sinkenden US Frachters und dann soll er gezwungen sein diese Mannschaft in die USA zurücktransportieren ungeachtet eventueller Termine und Verderblichkeit seiner Ladung ? Wer wäre denn so dämlich, eine solche Forderung zu stellen und wer wäre so dämlich, einer solchen Forderung nachzukommen?

Bis man mir nicht in schriftlicher Form fixiert nachweist, dass eine solche Forderung existiert, betrachte ich die Behauptung, ein rettendes Schiff sei verpflichtet, die Geretteten zu ihrem Ablegeort zurück zu transportieren, als eine freie Erfindung von Menschen mit dubiosen Absichten.
Zuletzt geändert von JJazzGold am Do 12. Jan 2017, 00:30, insgesamt 1-mal geändert.
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.
Alexander Freiherr von Humboldt
Benutzeravatar
Bielefeld09
Beiträge: 11899
Registriert: Mo 19. Jan 2015, 19:48

Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bielefeld09 »

jack000 hat geschrieben:(11 Jan 2017, 23:20)

Wo steht darin, dass man vor der Küste Afrikas einen jeden in der Nussschale aufnehmen muss und in Europa Asyl gewähren muss?
https://de.wikipedia.org/wiki/Seerechts ... agsstaaten
Man darf ihn zumindest nicht absaufen lassen, den Seenotgeretteten,
soviel Klarheit besteht, oder?
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
Benutzeravatar
jack000
Vorstand
Beiträge: 41392
Registriert: So 1. Jun 2008, 18:21
Wohnort: Stuttgart

Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Bielefeld09 hat geschrieben:(11 Jan 2017, 23:41)

Man darf ihn zumindest nicht absaufen lassen, den Seenotgeretteten,
soviel Klarheit besteht, oder?
Selbstverständlich!
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
Benutzeravatar
Bielefeld09
Beiträge: 11899
Registriert: Mo 19. Jan 2015, 19:48

Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bielefeld09 »

jack000 hat geschrieben:(11 Jan 2017, 23:59)

Selbstverständlich!
Und weiter?
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
Benutzeravatar
jack000
Vorstand
Beiträge: 41392
Registriert: So 1. Jun 2008, 18:21
Wohnort: Stuttgart

Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

JJazzGold hat geschrieben:(11 Jan 2017, 23:34)

Nicht versuchen abzulenken, wir sprechen hier über das Seenotrecht und das basiert nach meiner Information auf dem SRÜ (Seerechtsübereinkommen).
Das enthält in Art 98 keine Forderung nach Rücktransport zum Ablegeort eines verunglückten Schiffes.

Was bei logischer Betrachtung auch eine völlig absurde Forderung wäre. Fiktiv befindet sich ein russischer Frachter auf seiner Route im Indischen Ozean und rettet dort die Mannschaft eines sinkenden US Frachters und dann soll er gezwungen sein diese Mannschaft in die USA zurücktransportieren ungeachtet eventueller Termine und Verderblichkeit seiner Ladung ? Wer wäre denn so dämlich, eine solche Forderung zu stellen und wer wäre so dämlich, einer solchen Forderung nachzukommen?
Die Manschaft wird letztendlich in die USA kommen? Wohin denn sonst? Oder würden die Indien verbleiben???
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
Benutzeravatar
Bielefeld09
Beiträge: 11899
Registriert: Mo 19. Jan 2015, 19:48

Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bielefeld09 »

jack000 hat geschrieben:(12 Jan 2017, 00:05)

Die Manschaft wird letztendlich in die USA kommen? Wohin denn sonst? Oder würden die Indien verbleiben???
Nee, die stellen einen Antrag auf Asyl.
Und dann?
Alles Kriminelle, Schlepper oder Seeleute?
Nee, keine Bachmänner.
Seeleute eben.
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
Benutzeravatar
JJazzGold
Beiträge: 52578
Registriert: Mo 25. Mai 2009, 01:34
user title: L'État, c'est moi

Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von JJazzGold »

jack000 hat geschrieben:(12 Jan 2017, 00:05)

Die Manschaft wird letztendlich in die USA kommen? Wohin denn sonst? Oder würden die Indien verbleiben???
Das war nicht meine Frage. Wo steht geschrieben, dass aus Seenot Gerettete an den Ort des Ablegens zurück gebracht werden müssen? Wir erinnern uns:

jack000 hat geschrieben:
(11 Jan 2017, 21:18)

Weil "Menschen in Seenot retten" bedeutet, dass man Personen deren Wassergefährt einen Schaden hat, der das Leben der Insassen gefährdet auf ein Schiff aufnimmt und wieder dort hinbringt wo die losgefahren sind.
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.
Alexander Freiherr von Humboldt
Benutzeravatar
schelm
Beiträge: 19764
Registriert: Sa 22. Aug 2009, 00:29
user title: Je suis Köterrasse
Wohnort: Thüringen

Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von schelm »

Bielefeld09 hat geschrieben:(12 Jan 2017, 00:18)

Nee, die stellen einen Antrag auf Asyl.
Und dann?
Alles Kriminelle, Schlepper oder Seeleute?
Nee, keine Bachmänner.
Seeleute eben.
Ehrlich, man kann es nicht mehr hören ! Sie haben kein Anrecht auf Asyl, der Sinn des Asylrechtes wird hier von Wirtschaftsflüchtlingen missbraucht. Wenn Usern deiner Denke das egal ist, dann seid doch endlich konsequent : Fordert Fährverbindungen nach Afrika, die die Leute abholen, rund um die Uhr, jeder der möchte ! 1 Mio ? 10 Mio ? 100 Mio ? Egal, jeder sollte einen Asylantrag stellen können der sein Leben verbessern will.

Wenn du und andere das als unrealistisch sehen, dann hört auf eure Moralkeulen zu schwingen.
Denk ich an D in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht, Heinrich Heine.
Benutzeravatar
schelm
Beiträge: 19764
Registriert: Sa 22. Aug 2009, 00:29
user title: Je suis Köterrasse
Wohnort: Thüringen

Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von schelm »

JJazzGold hat geschrieben:(12 Jan 2017, 00:29)

Das war nicht meine Frage. Wo steht geschrieben, dass aus Seenot Gerettete an den Ort des Ablegens zurück gebracht werden müssen? Wir erinnern uns:

jack000 hat geschrieben:
(11 Jan 2017, 21:18)

Weil "Menschen in Seenot retten" bedeutet, dass man Personen deren Wassergefährt einen Schaden hat, der das Leben der Insassen gefährdet auf ein Schiff aufnimmt und wieder dort hinbringt wo die losgefahren sind.
Jeder bei Verstand weiß genau wie das gemeint ist. Jeder weiß, diese Leute sind keine gewöhnlichen Schiffbrüchigen, die in ihre Länder zurückkehren wollen, sondern Wirtschaftsflüchtlinge auf der Suche nach einem besseren Leben. Dummerweise sind sie dabei Teil eines kontinuierlichen Stromes derer, die das suchen, und wir nicht in der Lage das zu stemmen. Sinn kann nicht die Lösung der Probleme Afrikas in Europa sein, sondern in Afrika selber.

Es ist also völlig unerheblich, ob sie sofort, je nach Distanz zum Ausgangsort der Fahrt, oder später von Europa aus zurückgeführt werden, es kann ja wohl keine schicksalhafte Abhängigkeit sein, sollte man erst mal europäischen Boden betreten haben, muss Europa ein Asylverfahren durchführen und bei der schieren Fülle der Antragsteller sich quasi lahm legen und überrollen lassen.

Also, wer das will, sollte statt mehr Rettung auf See den regulären Einsatz von Fähren fordern, um jeden abzuholen der möchte. Punkt !
Denk ich an D in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht, Heinrich Heine.
Benutzeravatar
Dampflok94
Beiträge: 13204
Registriert: Mo 2. Jun 2008, 17:59
user title: ex-Betriebsrat
Wohnort: Berlin

Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dampflok94 »

schelm hat geschrieben:(12 Jan 2017, 01:06)

Jeder bei Verstand weiß genau wie das gemeint ist. Jeder weiß, diese Leute sind keine gewöhnlichen Schiffbrüchigen, die in ihre Länder zurückkehren wollen, sondern Wirtschaftsflüchtlinge auf der Suche nach einem besseren Leben.
Es sind Schiffbrüchige. Das ist das wichtigste. Was für dich gewöhnliche Schiffbrüchige sind, weiß ich nicht. Für mich ist ein Schiffbrüchiger jemand, dessen Schiff mit dem er von A nach B will absäuft. Warum er auch immer von A nach B will. Ob er nun Passagier oder Besatzungsmitglied ist.

Und natürlich wollen die nach Europa. Deswegen sind sie ja auf dem Meer. Ob es sich um Wirtschaftsflüchtlinge handelt oder nicht, kann dann in einem entsprechenden verfahren festgestellt werden.
Leute kauft mehr Dampflokomotiven!!!
Benutzeravatar
JJazzGold
Beiträge: 52578
Registriert: Mo 25. Mai 2009, 01:34
user title: L'État, c'est moi

Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von JJazzGold »

schelm hat geschrieben:(12 Jan 2017, 01:06)

Jeder bei Verstand weiß genau wie das gemeint ist. Jeder weiß, diese Leute sind keine gewöhnlichen Schiffbrüchigen, die in ihre Länder zurückkehren wollen, sondern Wirtschaftsflüchtlinge auf der Suche nach einem besseren Leben. Dummerweise sind sie dabei Teil eines kontinuierlichen Stromes derer, die das suchen, und wir nicht in der Lage das zu stemmen. Sinn kann nicht die Lösung der Probleme Afrikas in Europa sein, sondern in Afrika selber.

Es ist also völlig unerheblich, ob sie sofort, je nach Distanz zum Ausgangsort der Fahrt, oder später von Europa aus zurückgeführt werden, es kann ja wohl keine schicksalhafte Abhängigkeit sein, sollte man erst mal europäischen Boden betreten haben, muss Europa ein Asylverfahren durchführen und bei der schieren Fülle der Antragsteller sich quasi lahm legen und überrollen lassen.

Also, wer das will, sollte statt mehr Rettung auf See den regulären Einsatz von Fähren fordern, um jeden abzuholen der möchte. Punkt !

Haben Sie schriftlich vorliegen, dass die Seenotrettung eine Ausnahme für Flüchtlinge vorsieht, oder entspringt eine solche Ausnahme Regelung nur Ihrem Verstand, der die allgemeingültige Formulierung Regulierung für einen solchen Fall ausblendet? Handhaben Sie andere Gesetze auch je nach persönlicher Präferenz?
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.
Alexander Freiherr von Humboldt
Benutzeravatar
JJazzGold
Beiträge: 52578
Registriert: Mo 25. Mai 2009, 01:34
user title: L'État, c'est moi

Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von JJazzGold »

Dampflok94 hat geschrieben:(12 Jan 2017, 07:55)

Es sind Schiffbrüchige. Das ist das wichtigste. Was für dich gewöhnliche Schiffbrüchige sind, weiß ich nicht. Für mich ist ein Schiffbrüchiger jemand, dessen Schiff mit dem er von A nach B will absäuft. Warum er auch immer von A nach B will. Ob er nun Passagier oder Besatzungsmitglied ist.

Und natürlich wollen die nach Europa. Deswegen sind sie ja auf dem Meer. Ob es sich um Wirtschaftsflüchtlinge handelt oder nicht, kann dann in einem entsprechenden verfahren festgestellt werden.

Bei manchen Usern kann ich mich des Gefühls nicht erwehrenn, die würden den Absaufenden gerne erst einen Fragebogen ausfüllen lassen, bevor er gerettet wird, um seine Wertigkeit festzulegen. Zum Glück gibt das Art 98 SRÜ nicht her.
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.
Alexander Freiherr von Humboldt
Benutzeravatar
schelm
Beiträge: 19764
Registriert: Sa 22. Aug 2009, 00:29
user title: Je suis Köterrasse
Wohnort: Thüringen

Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von schelm »

JJazzGold hat geschrieben:(12 Jan 2017, 08:05)

Haben Sie schriftlich vorliegen, dass die Seenotrettung eine Ausnahme für Flüchtlinge vorsieht, oder entspringt eine solche Ausnahme Regelung nur Ihrem Verstand, der die allgemeingültige Formulierung Regulierung für einen solchen Fall ausblendet? Handhaben Sie andere Gesetze auch je nach persönlicher Präferenz?
Belästigen Sie mich bitte nicht mit so saublöden Unterstellungen. Danke ! Wenn Sie einen Text zitieren, dann versuchen Sie doch bitte die darin enthaltenen conditiones sine quibus non zu erfassen und deren Schlussfolgerungen im Aussagegehalt.
Zuletzt geändert von schelm am Do 12. Jan 2017, 08:27, insgesamt 2-mal geändert.
Denk ich an D in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht, Heinrich Heine.
Benutzeravatar
JJazzGold
Beiträge: 52578
Registriert: Mo 25. Mai 2009, 01:34
user title: L'État, c'est moi

Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von JJazzGold »

schelm hat geschrieben:(12 Jan 2017, 08:14)

Belästigen Sie mich bitte nicht mit so saublöden Unterstellungen. Danke !

Sie haben danach verlangt.
Ansonsten wäre es Ihnen möglich gewesen eine Sonderfallregelung im SRÜ vorzuweisen.
.....als angeblicher “Mensch mit Verstand“.
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.
Alexander Freiherr von Humboldt
Benutzeravatar
schelm
Beiträge: 19764
Registriert: Sa 22. Aug 2009, 00:29
user title: Je suis Köterrasse
Wohnort: Thüringen

Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von schelm »

JJazzGold hat geschrieben:(12 Jan 2017, 08:20)


Sie haben danach verlangt.
Ansonsten wäre es Ihnen möglich gewesen eine Sonderfallregelung im SRÜ vorzuweisen.
.....als angeblicher “Mensch mit Verstand“.
Werfen Sie bitte einen Blick auf die Nachbearbeitung, dann auf den vormals von Ihnen zitierten Text und versuchen Sie den dann in einem zweiten Anlauf kognitiv zu erfassen, Danke !
Denk ich an D in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht, Heinrich Heine.
Benutzeravatar
Alexyessin
Ehrenpräsident
Beiträge: 91425
Registriert: Do 17. Nov 2011, 22:16
user title: Phönix
Wohnort: wo´s Herzal is

Seenotrettung von Flüchtlingen

Beitrag von Alexyessin »

bnd hat geschrieben:(11 Jan 2017, 19:40)

Erklärt ihr zwei mir noch kurz euer Problem mit einem von beiden Seiten akzeptierten Vergleich?
Kann ja so schlecht dann nicht gewesen sein..
Du solltest dir hier das Geheule ansehen, wenn ein Nicht-Bio-Deutscher so was macht.
Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin kein Nazi, aber...
Baier is ma ned so - Baier sei is a Lebenseinstellung
Mia glangt das i woas das i kennt wenn i woin dadat
Benutzeravatar
Unité 1
Beiträge: 4428
Registriert: Mi 4. Jun 2008, 21:18
user title: fsociety

Seenotrettung von Flüchtlingen

Beitrag von Unité 1 »

jack000 hat geschrieben:(11 Jan 2017, 21:18)

Weil "Menschen in Seenot retten" bedeutet, dass man Personen deren Wassergefährt einen Schaden hat, der das Leben der Insassen gefährdet auf ein Schiff aufnimmt und wieder dort hinbringt wo die losgefahren sind.
=> Wenn ich mit einem Paddelbot ungewollt auf das Meer hinaustreibe und mich z.B. ein Schiff aus Dänemark rettet, dann wird nicht darauf hinauslaufen, dass ich dann nicht plötzlich in Dänemark leben werden

Menschen, die von Schleppern bewusst in fragwürdige Wasserfahrzeuge gesetzt werden um kalkuliert von von diesen Pseudoseenotrettern vor der afrikanischen Küste nach Europa gebracht werden sind nicht in Seenot, sondern wollen ihren Wohn-/Lebensort ändern und wer das fördert unterstützt die Schlepper und macht sich somit strafbar!
Die Kriminalisierung von Seenotrettern wird absehbar dazu führen, dass manche davon absehen. Mit der Folge von weiteren ertrinkenden Menschen. Was könnte man dagegen haben, dass Menschen in Seenot vor dem Wassertod gerettet werden? Eigentlich nichts; es geht ja auch nicht um die vom Ertrinken bedrohten. Die dürfen absaufen, damit andere abgeschreckt werden. Wie moralisch runtergekommen muss man eigentlich sein, den möglichen und vor allem vermeidbaren Tod wenigstens in Kauf zu nehmen, um Migranten abzuwehren?
jack000 hat geschrieben:[MOD] - Ich schlage vor, dass wir hier beim Thema bleiben!
Ich bitte um die Verschiebung der zu dem Thema gehörenden Beiträge in einen entsprechenden Strang. Dazu habe ich noch einiges zu schreiben und würde das gerne auch in einem anderen Strang tun.
We're more like FDP, ambitious and misunderstood!
Benutzeravatar
bnd
Beiträge: 369
Registriert: Mi 17. Feb 2016, 17:58

Seenotrettung von Flüchtlingen

Beitrag von bnd »

Unité 1 hat geschrieben:(12 Jan 2017, 15:18)

Die Kriminalisierung von Seenotrettern wird absehbar dazu führen, dass manche davon absehen. Mit der Folge von weiteren ertrinkenden Menschen. Was könnte man dagegen haben, dass Menschen in Seenot vor dem Wassertod gerettet werden? Eigentlich nichts; es geht ja auch nicht um die vom Ertrinken bedrohten. Die dürfen absaufen, damit andere abgeschreckt werden. Wie moralisch runtergekommen muss man eigentlich sein, den möglichen und vor allem vermeidbaren Tod wenigstens in Kauf zu nehmen, um Migranten abzuwehren?

Ich bitte um die Verschiebung der zu dem Thema gehörenden Beiträge in einen entsprechenden Strang. Dazu habe ich noch einiges zu schreiben und würde das gerne auch in einem anderen Strang tun.
1. Niemand hat etwas gegen die Rettung von Menschen in Seenot. Nur dagegen, diese praktisch vor der afrikanischen Küste "abzuholen" und herzubringen, anstatt nach Afrika zurück.

2. Lass es lieber, sonst blamierst du dich noch mehr mangels deines Textverständnisses.
"Unser Land wird sich ändern, und zwar drastisch. Und ich freue mich drauf!"
-Katrin Göring-Eckardt, Bündnis 90/Die Grünen
Benutzeravatar
schelm
Beiträge: 19764
Registriert: Sa 22. Aug 2009, 00:29
user title: Je suis Köterrasse
Wohnort: Thüringen

Re: Seenotrettung von Flüchtlingen

Beitrag von schelm »

Unité 1 hat geschrieben:(12 Jan 2017, 15:18)

Die Kriminalisierung von Seenotrettern wird absehbar dazu führen, dass manche davon absehen. Mit der Folge von weiteren ertrinkenden Menschen. Was könnte man dagegen haben, dass Menschen in Seenot vor dem Wassertod gerettet werden? Eigentlich nichts; es geht ja auch nicht um die vom Ertrinken bedrohten. Die dürfen absaufen, damit andere abgeschreckt werden. Wie moralisch runtergekommen muss man eigentlich sein, den möglichen und vor allem vermeidbaren Tod wenigstens in Kauf zu nehmen, um Migranten abzuwehren?

Ich bitte um die Verschiebung der zu dem Thema gehörenden Beiträge in einen entsprechenden Strang. Dazu habe ich noch einiges zu schreiben und würde das gerne auch in einem anderen Strang tun.
Das solltest du die Teddywerferfraktion fragen. Anstatt zu fordern alle die möchten mit Fähren abzuholen, soll lediglich der Zufall optimiert werden, Nussschalen in Seenot rechtzeitig zu finden. Ihr wollt sie ja nicht nach Afrika sofort zurück, sondern in Europa an Land bringen. Also plädiert ihr für ein Asylantragsverfahren für alle. Warum also kein 24/7 Fährbetrieb ?
Denk ich an D in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht, Heinrich Heine.
Benutzeravatar
zollagent
Beiträge: 59696
Registriert: Mo 8. Aug 2011, 12:21

Re: Seenotrettung von Flüchtlingen

Beitrag von zollagent »

Unité 1 hat geschrieben:(12 Jan 2017, 15:18)

Die Kriminalisierung von Seenotrettern wird absehbar dazu führen, dass manche davon absehen. Mit der Folge von weiteren ertrinkenden Menschen. Was könnte man dagegen haben, dass Menschen in Seenot vor dem Wassertod gerettet werden? Eigentlich nichts; es geht ja auch nicht um die vom Ertrinken bedrohten. Die dürfen absaufen, damit andere abgeschreckt werden. Wie moralisch runtergekommen muss man eigentlich sein, den möglichen und vor allem vermeidbaren Tod wenigstens in Kauf zu nehmen, um Migranten abzuwehren?

Ich bitte um die Verschiebung der zu dem Thema gehörenden Beiträge in einen entsprechenden Strang. Dazu habe ich noch einiges zu schreiben und würde das gerne auch in einem anderen Strang tun.
Genau das, und nur das, ist die Absicht unserer "Abwehr-Fraktion". Von ungefähr kommt die Forderung nach Schußwaffengebrauch gegen ankommende "Unerwünschte" ja nicht.
Wer an Absurditäten glaubt, wird Abscheulichkeiten begehen. (Voltaire)
Benutzeravatar
jack000
Vorstand
Beiträge: 41392
Registriert: So 1. Jun 2008, 18:21
Wohnort: Stuttgart

Re: Seenotrettung von Flüchtlingen

Beitrag von jack000 »

zollagent hat geschrieben:(12 Jan 2017, 19:09)

Genau das, und nur das, ist die Absicht unserer "Abwehr-Fraktion". Von ungefähr kommt die Forderung nach Schußwaffengebrauch gegen ankommende "Unerwünschte" ja nicht.
Um welchen Beitrag geht es denn in dem gesagt wurde, das "die ruhig absaufen sollen" um einen Abschreckungseffekt zu haben?
Bisher sind mir nur Beiträge bekannt in denen es um einen anderen Zielhafen geht anstatt so wie es derzeit gehandhabt wird.
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
watisdatdenn?
Beiträge: 4370
Registriert: Do 19. Jun 2008, 15:08

Re: Seenotrettung von Flüchtlingen

Beitrag von watisdatdenn? »

Wie viele Leute ersaufen vor Australiens Küste und wie viele im Mittelmeer?
Durch Australiens rigide Abschottung nimmt keiner mehr die gefahren auf sich, während im Mittelmeer immer noch einige ersaufen weil sie berechtigterweise Hoffnung auf Europa haben.
Da ist mir eine Fähre auch lieber. Das wäre ehrlicher, sicherer und es wurden nicht nur die eine Chance bekommen die Schlepper bezahlen können.

Besser ist es natürlich es wie Australien zu machen und niemanden illegal reinlassen.
Und natürlich soll niemand absaufen, darum sollte man das ja regeln, indem man:
1. Den Grund für die massenhafte Seenot abschaltet (Hoffnung auf Asyl ihn Europa)
Oder:
2. Fähren einrichtet

Dieses Theaterstück vor der afrikanischen Küste ist ungerecht, gefährlich, verloren und teurer. Warum wollt ihr das beibehalten?
Benutzeravatar
DarkLightbringer
Beiträge: 48077
Registriert: Mo 19. Dez 2011, 16:49
user title: Vive la Liberté !

Re: Seenotrettung von Flüchtlingen

Beitrag von DarkLightbringer »

Eine Bundeswehrmission operiert in der Ägäis, um ein vollständiges Lagebild zu übermitteln. Eine Seenotrettung wird ebenfalls durchgeführt, entsprechend dem internationalen Recht.
>>We’ll always have Paris<<
[Humphrey Bogart als Rick Blaine in >Casablanca<, 1942]
Benutzeravatar
Teeernte
Beiträge: 32036
Registriert: Do 11. Sep 2014, 18:55
user title: Bedenkenträger

Re: Seenotrettung von Flüchtlingen

Beitrag von Teeernte »

Schlepperschiffe gelten als Seeräuber.
Art. 101 Definition der Seeräuberei Seeräuberei ist jede der folgenden Handlungen:

a)
jede rechtswidrige Gewalttat .....auf Hoher See ... gegen Personen oder Vermögenswerte an Bord dieses Schiffes oder Luftfahrzeugs,


Art. 103 Definition eines Seeräuberschiffs oder -luftfahrzeugs

Ein Schiff oder Luftfahrzeug gilt als Seeräuberschiff oder -luftfahrzeug, wenn es von den Personen, unter deren tatsächlicher Gewalt es steht, dazu bestimmt ist, zur Begehung einer Handlung nach Artikel 101 benutzt zu werden. Das Gleiche gilt für ein Schiff oder Luftfahrzeug, das zur Begehung einer derartigen Handlung benutzt worden ist, solange es unter der Gewalt der Personen verbleibt, die sich dieser Handlung schuldig gemacht haben.


Art. 105 Aufbringen eines Seeräuberschiffs oder -luftfahrzeugs

Jeder Staat kann auf Hoher See oder an jedem anderen Ort, der keiner staatlichen Hoheitsgewalt untersteht, ein Seeräuberschiff oder -luftfahrzeug oder ein durch Seeräuberei erbeutetes und in der Gewalt von Seeräubern stehendes Schiff oder Luftfahrzeug aufbringen, die Personen an Bord des Schiffes oder Luftfahrzeugs festnehmen und die dort befindlichen Vermögenswerte beschlagnahmen. Die Gerichte des Staates, der das Schiff oder Luftfahrzeug aufgebracht hat, können über die zu verhängenden Strafen entscheiden sowie die Massnahmen festlegen, die hinsichtlich des Schiffes, des Luftfahrzeugs oder der Vermögenswerte zu ergreifen sind, vorbehaltlich der Rechte gutgläubiger Dritter.
Man kann das Seeräuberfahrzeug mit "Fracht" in seinem Heimathafen schleppen....Personen festnehmen und ausweisen....
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
Benutzeravatar
Unité 1
Beiträge: 4428
Registriert: Mi 4. Jun 2008, 21:18
user title: fsociety

Re: Seenotrettung von Flüchtlingen

Beitrag von Unité 1 »

jack000 hat geschrieben:(12 Jan 2017, 19:23)

Um welchen Beitrag geht es denn in dem gesagt wurde, das "die ruhig absaufen sollen" um einen Abschreckungseffekt zu haben?
Bisher sind mir nur Beiträge bekannt in denen es um einen anderen Zielhafen geht anstatt so wie es derzeit gehandhabt wird.
Willst du ernsthaft erzählen, dass du nicht bedacht hast, dass eine Kriminalisierung von Seenotrettern zu einer Abnahme von Seenotrettung führt? Es ist unerheblich, wie eine solche Verurteilung aussähe und unter welchen Umständen sie zustande käme - wenn sich die Leute auf einem Fischkutter Gedanken machen müssen, ob sie nicht doch angeklagt un ggf verurteilt werden können, wird das die Bereitschaft senken.

Wie willst du denn Seenotrettern vorschreiben, welchen Hafen sie anzulaufen haben? In tunesischen Hoheitsgewässern beispielsweise werden sich wohl eher wenige Schiffe unter europäischen Flaggen verirren. Dir schwebt demnach ein Gesetz vor, dass bestimmt, dass in internationalen Gewässern die Seemänner die Entscheidung treffen müssen, die Aufgelesenen in ein bestimmtes Land zu bringen. Das ist unmöglich gesetzlich bestimmbar - du wälzt durch deine Forderung die Verantwortung auf die Seemänner.
We're more like FDP, ambitious and misunderstood!
Benutzeravatar
Unité 1
Beiträge: 4428
Registriert: Mi 4. Jun 2008, 21:18
user title: fsociety

Re: Seenotrettung von Flüchtlingen

Beitrag von Unité 1 »

bnd hat geschrieben:(12 Jan 2017, 16:35)

1. Niemand hat etwas gegen die Rettung von Menschen in Seenot. Nur dagegen, diese praktisch vor der afrikanischen Küste "abzuholen" und herzubringen, anstatt nach Afrika zurück.
Doch, Jack. Erkennbar im Zitat, das meinen Beitrag einleitete.
2. Lass es lieber, sonst blamierst du dich noch mehr mangels deines Textverständnisses.
Danke für den Ratschlag.
We're more like FDP, ambitious and misunderstood!
Benutzeravatar
Unité 1
Beiträge: 4428
Registriert: Mi 4. Jun 2008, 21:18
user title: fsociety

Re: Seenotrettung von Flüchtlingen

Beitrag von Unité 1 »

schelm hat geschrieben:(12 Jan 2017, 18:36)

Das solltest du die Teddywerferfraktion fragen. Anstatt zu fordern alle die möchten mit Fähren abzuholen, soll lediglich der Zufall optimiert werden, Nussschalen in Seenot rechtzeitig zu finden.
Die Kriminalisierung von Seenotrettern in meines Wissens nach keine Forderung der "Teddywerferfraktion", wen auch immer du darunter verstehst.
Ihr
Und tschüss.
We're more like FDP, ambitious and misunderstood!
Benutzeravatar
jack000
Vorstand
Beiträge: 41392
Registriert: So 1. Jun 2008, 18:21
Wohnort: Stuttgart

Re: Seenotrettung von Flüchtlingen

Beitrag von jack000 »

Unité 1 hat geschrieben:(12 Jan 2017, 21:32)

Willst du ernsthaft erzählen, dass du nicht bedacht hast, dass eine Kriminalisierung von Seenotrettern zu einer Abnahme von Seenotrettung führt? Es ist unerheblich, wie eine solche Verurteilung aussähe und unter welchen Umständen sie zustande käme - wenn sich die Leute auf einem Fischkutter Gedanken machen müssen, ob sie nicht doch angeklagt un ggf verurteilt werden können, wird das die Bereitschaft senken.

Wie willst du denn Seenotrettern vorschreiben, welchen Hafen sie anzulaufen haben? In tunesischen Hoheitsgewässern beispielsweise werden sich wohl eher wenige Schiffe unter europäischen Flaggen verirren. Dir schwebt demnach ein Gesetz vor, dass bestimmt, dass in internationalen Gewässern die Seemänner die Entscheidung treffen müssen, die Aufgelesenen in ein bestimmtes Land zu bringen. Das ist unmöglich gesetzlich bestimmbar - du wälzt durch deine Forderung die Verantwortung auf die Seemänner.
Der Zielhafen hat keinerlei Einfluss darauf ob jemand gerettet wird oder nicht. Die Tatsache, das Menschen in Seenot gerettet werden müssen steht nicht zur Debatte und wurde hier im Forum auch nicht erwähnt!

=> Eine Rettung ist dann eine Rettung sobald ein Hafen angesteuert wird bei dem sichergestellt wird das niemand mehr ertrinkt. Eine Begründung Menschen in einer jeden Nussschale vor den Toren Afrikas nach Europa zu bringen gibt es nicht!
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
Benutzeravatar
jack000
Vorstand
Beiträge: 41392
Registriert: So 1. Jun 2008, 18:21
Wohnort: Stuttgart

Re: Seenotrettung von Flüchtlingen

Beitrag von jack000 »

Unité 1 hat geschrieben:(12 Jan 2017, 21:34)

Doch, Jack. Erkennbar im Zitat, das meinen Beitrag einleitete.
Nein, steht da nicht drin!
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
Benutzeravatar
Unité 1
Beiträge: 4428
Registriert: Mi 4. Jun 2008, 21:18
user title: fsociety

Re: Seenotrettung von Flüchtlingen

Beitrag von Unité 1 »

jack000 hat geschrieben:(12 Jan 2017, 21:43)

Der Zielhafen hat keinerlei Einfluss darauf ob jemand gerettet wird oder nicht. Die Tatsache, das Menschen in Seenot gerettet werden müssen steht nicht zur Debatte und wurde hier im Forum auch nicht erwähnt!

=> Eine Rettung ist dann eine Rettung sobald ein Hafen angesteuert wird bei dem sichergestellt wird das niemand mehr ertrinkt. Eine Begründung Menschen in einer jeden Nussschale vor den Toren Afrikas nach Europa zu bringen gibt es nicht!
Okay, vielleicht habe ich dich falsch verstanden.

Was meinstest du mit folgen Punkten:
"Weil "Menschen in Seenot retten" bedeutet, dass man Personen deren Wassergefährt einen Schaden hat, der das Leben der Insassen gefährdet auf ein Schiff aufnimmt und wieder dort hinbringt wo die losgefahren sind. " Wieso soll der Zielort für eine Seenotrettung von Relevanz sein?

"Menschen, die von Schleppern bewusst in fragwürdige Wasserfahrzeuge gesetzt werden um kalkuliert von von diesen Pseudoseenotrettern vor der afrikanischen Küste nach Europa gebracht werden sind nicht in Seenot" Wieso sollten die Umstände, wie die Menschen in Seenot gelangen, für eine Definition von Seenot von Relevanz sein? Bonusfrage: Wie definierst du afrikanische Küste? Nur Hoheitsgewässer? Was ist mit den Nusschalen, die einige Kilometer tief in internationalen Gewässern aufgelesen wurden - passierte das vor der afrikanischen Küste?

"sondern wollen ihren Wohn-/Lebensort ändern und wer das fördert unterstützt die Schlepper und macht sich somit strafbar!" Wieso willst du Seenotretter in Mithaftung nehmen für den Akt der Seenotrettung, ach pardon, die Menschen befinden sich ja nicht in Seenot, weil sie Europa als Ziel auserkoren haben. Dürfen die Neger, ähh Nafris* halt absaufen. Nicht so gemeint? Na klar, die sollen schon gerettet werden, nur die Retter müssen mit Anklage retten. Konsequenzen vom Handeln und so.

Sorry Jack, ich sehe nicht, warum du mir weismachen willst, dass dein U ein X sei. Die Forderung nach bestimmten Dingen benötigt nicht die zwangsläufig die Explizierung, wie du weißt. Kann wirklich sein, dass du das nicht im Sinn hattest, geschrieben haste es aber.

Ansonsten könnte ich nochmal meine Fragen und Punkte wiederholen, die du zwar zitiert, aber geflissentlich ignoriert hast.

Edit: *Ich mach das hier nochmal deutlich, da ich mich erinnere, dass du sowas öfter in den falschen Hals bekommst. Die Gegenüberstellung von Neger und Nafris impliziert keine Rassismusunterstellung dir gegenüber, sondern soll den Gleichklang solcher Kategorien verdeutlichen.
Zuletzt geändert von Unité 1 am Do 12. Jan 2017, 22:38, insgesamt 1-mal geändert.
We're more like FDP, ambitious and misunderstood!
Benutzeravatar
schelm
Beiträge: 19764
Registriert: Sa 22. Aug 2009, 00:29
user title: Je suis Köterrasse
Wohnort: Thüringen

Re: Seenotrettung von Flüchtlingen

Beitrag von schelm »

Unité 1 hat geschrieben:(12 Jan 2017, 21:38)

Die Kriminalisierung von Seenotrettern in meines Wissens nach keine Forderung der "Teddywerferfraktion", wen auch immer du darunter verstehst.

Und tschüss.
Heul doch ! Ihr, ja ihr, ihr ist jeder der hier die Meinung vertritt, man müsste die Leute nach Europa bringen. Was für eine Scheinheiligkeit, so zu tun, als hätte das keine Konsequenzen, oder die Konsequenzen einfach zu ignorieren oder gar bewusst hinzunehmen, nämlich Asylverfahren in Europa für alle. Und wer meint, dies sei unrealistisch, dem wird dann auch noch frech unterstellt, man wolle die Leute ersaufen lassen.

Anstatt rumzuflennen, sollten du und die anderen Willkommler mal die wiederholt gestellte einfache Frage beantworten : Wenn ihr die Schiffbrüchigen nach Europa an Land bringen wollt, anstatt sofort zurück zur afrikanischen Küste, wieso wollt ihr dann überhaupt riskieren jemanden ertrinken zu lassen, warum fordert ihr keine Fährverbindung ? Ich meine, diese Frage harrt bereits seit 2015 der Antwort.
Denk ich an D in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht, Heinrich Heine.
Benutzeravatar
Dark Angel
Moderator
Beiträge: 21966
Registriert: Fr 7. Aug 2009, 08:08
user title: From Hell

Re: Seenotrettung von Flüchtlingen

Beitrag von Dark Angel »

Unité 1 hat geschrieben:(12 Jan 2017, 21:32)
Wie willst du denn Seenotrettern vorschreiben, welchen Hafen sie anzulaufen haben?
Ist im Seerechtsübereinkommen der UNO und der Genfer Seerechtskonvention geregelt, die von den Mittelmeeranrainer-Staaten unterzeichnet und ratifiziert wurde.
Entsprechend sind die Küstenstaaten zur Rettung, in Seenot Geratener verpflichtet und entsprechend sind die Geretteten - innerhalb der Hoheitsgewässer - zum nächsten Hafen zu bringen. Gem. Seerechtsübereinkommen der UNO sind alle Schiffe verpflichtet Schiffbrüchige zu retten, wobei der nächstgelegene Hafen anzulaufen ist.
Es gibt also entsprechende Regelungen im Seevölkerrecht, die für alle gelten und damit erübrigt sich die Frage nach dem "wie vorschreiben wollen".
Unité 1 hat geschrieben:(12 Jan 2017, 21:32) In tunesischen Hoheitsgewässern beispielsweise werden sich wohl eher wenige Schiffe unter europäischen Flaggen verirren. Dir schwebt demnach ein Gesetz vor, dass bestimmt, dass in internationalen Gewässern die Seemänner die Entscheidung treffen müssen, die Aufgelesenen in ein bestimmtes Land zu bringen. Das ist unmöglich gesetzlich bestimmbar - du wälzt durch deine Forderung die Verantwortung auf die Seemänner.
Da Tunesien zu den Beitrittsländern des Seerechtsübereinkommens der UNO gehört, ist Tunesien für die Seenotrettung innerhalb seiner Hoheitsgewässer (200 sm Festlandsockel) verpflichtet.
Siehe oben - das Seerechtsübereinkommen der UNO regelt darüberhinaus, welcher Hafen anzulaufen ist. Ein zusätzliches Gesetz ist daher überflüssig.
Es muss lediglich durchgesetzt werden, dass vorhandene Gesetze auch eingehalten und/oder durchgesetzt werden.
Es sind insbesondere NROs, die sich nicht an geltendes Seevölkerrecht halten.
Gegen die menschliche Dummheit sind selbst die Götter machtlos.

Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen
Benutzeravatar
jack000
Vorstand
Beiträge: 41392
Registriert: So 1. Jun 2008, 18:21
Wohnort: Stuttgart

Re: Seenotrettung von Flüchtlingen

Beitrag von jack000 »

Dark Angel hat geschrieben:(13 Jan 2017, 17:06)

Ist im Seerechtsübereinkommen der UNO und der Genfer Seerechtskonvention geregelt, die von den Mittelmeeranrainer-Staaten unterzeichnet und ratifiziert wurde.
Entsprechend sind die Küstenstaaten zur Rettung, in Seenot Geratener verpflichtet und entsprechend sind die Geretteten - innerhalb der Hoheitsgewässer - zum nächsten Hafen zu bringen. Gem. Seerechtsübereinkommen der UNO sind alle Schiffe verpflichtet Schiffbrüchige zu retten, wobei der nächstgelegene Hafen anzulaufen ist.
Es gibt also entsprechende Regelungen im Seevölkerrecht, die für alle gelten und damit erübrigt sich die Frage nach dem "wie vorschreiben wollen".


Da Tunesien zu den Beitrittsländern des Seerechtsübereinkommens der UNO gehört, ist Tunesien für die Seenotrettung innerhalb seiner Hoheitsgewässer (200 sm Festlandsockel) verpflichtet.
Siehe oben - das Seerechtsübereinkommen der UNO regelt darüberhinaus, welcher Hafen anzulaufen ist. Ein zusätzliches Gesetz ist daher überflüssig.
Es muss lediglich durchgesetzt werden, dass vorhandene Gesetze auch eingehalten und/oder durchgesetzt werden.
Es sind insbesondere NROs, die sich nicht an geltendes Seevölkerrecht halten.
Vielen Dank für die Informationen. Folglich sind diejenigen, die die Leute dann nach Europa statt zum nächsten Hafen zu bringen, tatsächlich nichts anderes Schlepper und dafür gehören die vor Gericht gestellt!
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
Benutzeravatar
JJazzGold
Beiträge: 52578
Registriert: Mo 25. Mai 2009, 01:34
user title: L'État, c'est moi

Re: Seenotrettung von Flüchtlingen

Beitrag von JJazzGold »

jack000 hat geschrieben:(13 Jan 2017, 17:31)

Vielen Dank für die Informationen. Folglich sind diejenigen, die die Leute dann nach Europa statt zum nächsten Hafen zu bringen, tatsächlich nichts anderes Schlepper und dafür gehören die vor Gericht gestellt!
Und Diejenigen, die die Falschmeldung verbreiten, die Geretteten müssten zum Ausgangsport zurückgebracht werden mit dazu.
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.
Alexander Freiherr von Humboldt
Benutzeravatar
Teeernte
Beiträge: 32036
Registriert: Do 11. Sep 2014, 18:55
user title: Bedenkenträger

Re: Seenotrettung von Flüchtlingen

Beitrag von Teeernte »

Unité 1 hat geschrieben:(12 Jan 2017, 21:32)

Willst du ernsthaft erzählen, dass du nicht bedacht hast, dass eine Kriminalisierung von Seenotrettern zu einer Abnahme von Seenotrettung führt? Es ist unerheblich, wie eine solche Verurteilung aussähe und unter welchen Umständen sie zustande käme - wenn sich die Leute auf einem Fischkutter Gedanken machen müssen, ob sie nicht doch angeklagt un ggf verurteilt werden können, wird das die Bereitschaft senken.

Wie willst du denn Seenotrettern vorschreiben, welchen Hafen sie anzulaufen haben? In tunesischen Hoheitsgewässern beispielsweise werden sich wohl eher wenige Schiffe unter europäischen Flaggen verirren. Dir schwebt demnach ein Gesetz vor, dass bestimmt, dass in internationalen Gewässern die Seemänner die Entscheidung treffen müssen, die Aufgelesenen in ein bestimmtes Land zu bringen. Das ist unmöglich gesetzlich bestimmbar - du wälzt durch deine Forderung die Verantwortung auf die Seemänner.

Wer losfärt - um das Schiff zu versenken..... arbeitet mit denen zusammen - der die Hälfte der Fracht (Menschen) bergen will.
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
Benutzeravatar
Teeernte
Beiträge: 32036
Registriert: Do 11. Sep 2014, 18:55
user title: Bedenkenträger

Re: Seenotrettung von Flüchtlingen

Beitrag von Teeernte »

JJazzGold hat geschrieben:(13 Jan 2017, 17:45)

Und Diejenigen, die die Falschmeldung verbreiten, die Geretteten müssten zum Ausgangsport zurückgebracht werden mit dazu.
.....das Flaggenland hat die "Geretteten" auf seine Kosten zurückzuholen....
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
Benutzeravatar
jack000
Vorstand
Beiträge: 41392
Registriert: So 1. Jun 2008, 18:21
Wohnort: Stuttgart

Re: Seenotrettung von Flüchtlingen

Beitrag von jack000 »

JJazzGold hat geschrieben:(13 Jan 2017, 17:45)

Und Diejenigen, die die Falschmeldung verbreiten, die Geretteten müssten zum Ausgangsport zurückgebracht werden mit dazu.
Von Ausgangsport war nicht die Rede ...
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
Benutzeravatar
Dark Angel
Moderator
Beiträge: 21966
Registriert: Fr 7. Aug 2009, 08:08
user title: From Hell

Re: Seenotrettung von Flüchtlingen

Beitrag von Dark Angel »

jack000 hat geschrieben:(13 Jan 2017, 17:31)

Vielen Dank für die Informationen. Folglich sind diejenigen, die die Leute dann nach Europa statt zum nächsten Hafen zu bringen, tatsächlich nichts anderes Schlepper und dafür gehören die vor Gericht gestellt!
Streng genommen handelt es sich bei NROs tatsächlich um Schlepper aufgrund falsch verstandener humanitärer Hilfe. Zumal die überwiegende Mehrheit der "Flüchtlinge" keinerlei Personaldokumente mit sich führt und die Zu- und/oder Einwanderung nach Europa somit illegal erfolgt und gegen geltendes europäisches Recht verstößt.
Eine Tatsache, die insbesondere von so genannten Menschenrechtsorganisationen wie Pro-Asyl oder B-UMF negiert wird.
Es bestehen allerdings weitere Probleme sofern es sich bei den Seenotrettern um Schiffe der kommerziellen Seefahrt handelt und zwar seitens der Küstenstaaten:
Streitigkeiten zwischen Küstenstaaten, welcher Hafen genau anzusteuern ist und welcher Staat somit die Anlandung der Passagiere zu gewährleisten hat, haben in der Vergangenheit ebenso zu Problemen geführt wie nationale Gesetze, die Besatzungen aufgrund der angeblichen Beihilfe zur „illegalen Einwanderung“ mit Strafe bedrohten. Dabei steht laut UNHCR, IMO und die International Chamber of Shipping fest, dass Kapitäne von Handels- und anderen privaten Schiffen weder befugt noch verpflichtet sind, den aufenthaltsrechtlichen Status von geborgenen Personen zu ermitteln oder ihn an die nationalen Behörden weiterzugeben.

Die Regelung "Ausschiffen in den nächsten Hafen/Anlaufhafen" ergibt sich u.a. aus der Tatsache, dass Handelsschiffe, die Menschen aus Seenot retten in den seltensten Fällen über die entsprechenden Kapazitäten an Nahrung, Medikamenten, sanitäre Einrichtungen und die Zulassung verfügen, eine große Anzahl von Menschen zu transportieren. Dies führt im schlimmsten Fall dazu, dass das Schiff, welches die Seerettung vorgenommen hat, selbst in Seenot gerät (Ausbruch von Krankheiten an Bord).
Gegen die menschliche Dummheit sind selbst die Götter machtlos.

Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen
Benutzeravatar
JJazzGold
Beiträge: 52578
Registriert: Mo 25. Mai 2009, 01:34
user title: L'État, c'est moi

Re: Seenotrettung von Flüchtlingen

Beitrag von JJazzGold »

jack000 hat geschrieben:(13 Jan 2017, 17:56)

Von Ausgangsport war nicht die Rede ...

Ach was?


jack000 hat geschrieben:
(11 Jan 2017, 21:18)

Weil "Menschen in Seenot retten" bedeutet, dass man Personen deren Wassergefährt einen Schaden hat, der das Leben der Insassen gefährdet auf ein Schiff aufnimmt und wieder dort hinbringt wo die losgefahren sind
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.
Alexander Freiherr von Humboldt
Benutzeravatar
Teeernte
Beiträge: 32036
Registriert: Do 11. Sep 2014, 18:55
user title: Bedenkenträger

Re: Seenotrettung von Flüchtlingen

Beitrag von Teeernte »

Dark Angel hat geschrieben:(13 Jan 2017, 18:25)

Streng genommen handelt es sich bei NROs tatsächlich um Schlepper aufgrund falsch verstandener humanitärer Hilfe. Zumal die überwiegende Mehrheit der "Flüchtlinge" keinerlei Personaldokumente mit sich führt und die Zu- und/oder Einwanderung nach Europa somit illegal erfolgt und gegen geltendes europäisches Recht verstößt.
Eine Tatsache, die insbesondere von so genannten Menschenrechtsorganisationen wie Pro-Asyl oder B-UMF negiert wird.
Es bestehen allerdings weitere Probleme sofern es sich bei den Seenotrettern um Schiffe der kommerziellen Seefahrt handelt und zwar seitens der Küstenstaaten:
Streitigkeiten zwischen Küstenstaaten, welcher Hafen genau anzusteuern ist und welcher Staat somit die Anlandung der Passagiere zu gewährleisten hat, haben in der Vergangenheit ebenso zu Problemen geführt wie nationale Gesetze, die Besatzungen aufgrund der angeblichen Beihilfe zur „illegalen Einwanderung“ mit Strafe bedrohten. Dabei steht laut UNHCR, IMO und die International Chamber of Shipping fest, dass Kapitäne von Handels- und anderen privaten Schiffen weder befugt noch verpflichtet sind, den aufenthaltsrechtlichen Status von geborgenen Personen zu ermitteln oder ihn an die nationalen Behörden weiterzugeben.

Die Regelung "Ausschiffen in den nächsten Hafen/Anlaufhafen" ergibt sich u.a. aus der Tatsache, dass Handelsschiffe, die Menschen aus Seenot retten in den seltensten Fällen über die entsprechenden Kapazitäten an Nahrung, Medikamenten, sanitäre Einrichtungen und die Zulassung verfügen, eine große Anzahl von Menschen zu transportieren. Dies führt im schlimmsten Fall dazu, dass das Schiff, welches die Seerettung vorgenommen hat, selbst in Seenot gerät (Ausbruch von Krankheiten an Bord).
Nenn es beim Namen.....das sind WEITER_SCHLEPPER.

Wenn die Retten und nach Afrika die KÜRZERE Streckenach Rettung fahren WÜRDEN ....hätte ja keiner was dagegen.
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
Benutzeravatar
Dark Angel
Moderator
Beiträge: 21966
Registriert: Fr 7. Aug 2009, 08:08
user title: From Hell

Re: Seenotrettung von Flüchtlingen

Beitrag von Dark Angel »

JJazzGold hat geschrieben:(13 Jan 2017, 17:45)

Und Diejenigen, die die Falschmeldung verbreiten, die Geretteten müssten zum Ausgangsport zurückgebracht werden mit dazu.
Ähem - die Küstenstaaten haben gem. UN-Seerechtsübereinkommen (UNCLOS) die Verpflichtung zur Seenotrettung innerhalb ihrer Hoheitsgewässer - einschließlich der Wirtschaftszone von 200 sm - zu organisieren und durchzuführen.
Sofern die Küstenstaaten ihren Verpflichtungen nachkommen, handelt es sich nicht um eine Falschmeldung, dass die Geretteten zum Ausgangsort zurück gebracht werden müssen. In den meisten Fällen sind das die nordafrikanischen Staaten, aus denen die Schlepper aufgebrochen sind.
Gegen die menschliche Dummheit sind selbst die Götter machtlos.

Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen
Benutzeravatar
JJazzGold
Beiträge: 52578
Registriert: Mo 25. Mai 2009, 01:34
user title: L'État, c'est moi

Re: Seenotrettung von Flüchtlingen

Beitrag von JJazzGold »

jack000 hat geschrieben:(13 Jan 2017, 17:31)

Vielen Dank für die Informationen. Folglich sind diejenigen, die die Leute dann nach Europa statt zum nächsten Hafen zu bringen, tatsächlich nichts anderes Schlepper und dafür gehören die vor Gericht gestellt!
Dazu empfehle ich den Freispruch des ehemaligen Cap Anamur Chefs Elias Bierdel zur Kenntnis zu nehmen.

http://www.spiegel.de/panorama/gesellsc ... 53762.html
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.
Alexander Freiherr von Humboldt
Benutzeravatar
Teeernte
Beiträge: 32036
Registriert: Do 11. Sep 2014, 18:55
user title: Bedenkenträger

Re: Seenotrettung von Flüchtlingen

Beitrag von Teeernte »

JJazzGold hat geschrieben:(13 Jan 2017, 18:39)

Dazu empfehle ich den Freispruch des ehemaligen Cap Anamur Chefs Elias Bierdel zur Kenntnis zu nehmen.

http://www.spiegel.de/panorama/gesellsc ... 53762.html
Wenn man "zufällig" Personen aus Seenot rettet -ok.... das war der verhandelte Fall -

Wer aber meint - den Weitertransport - ORGANISIERT zu übernehmen - darf darauf NICHT hoffen.
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
Welfenprinz
Beiträge: 8710
Registriert: So 6. Jul 2008, 19:55
user title: Nec aspera terrent
Wohnort: wo eigentlich die marienburg stehen sollte

Re: Seenotrettung von Flüchtlingen

Beitrag von Welfenprinz »

Teeernte hat geschrieben:(12 Jan 2017, 20:10)

Schlepperschiffe gelten als Seeräuber.



Man kann das Seeräuberfahrzeug mit "Fracht" in seinem Heimathafen schleppen....Personen festnehmen und ausweisen....

Es ist wirklich schade,dass marineiro nicht mehr unter uns weilt um dir hierzu das dreckige Fell über die Ohren zu ziehen.
Sterben kann nicht so schlimm sein,sonst würden es nicht so viele tun.
Lt. griinpissstudien stirbt eine Ratte, wenn ihr ein 200l-Fass Glyphosat auf den Kopf fällt.
Antworten