Steuerfragen

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Flat
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Re: Steuerfragen

Beitrag von Flat »

Adam Smith hat geschrieben:(30 May 2016, 11:25)

Wie kommst du eigentlich darauf, dass man Ausgaben für Risikolebensversicherungen bei den Sonderausgaben auf mehrere Jahre verteilen könnte?
Moin,

weil es ja eine Vorauszahlung für 10 Jahre in meinem Fall ist.
_______
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Adam Smith
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Re: Steuerfragen

Beitrag von Adam Smith »

Flat hat geschrieben:(30 May 2016, 13:27)

Moin,

weil es ja eine Vorauszahlung für 10 Jahre in meinem Fall ist.
Frage hier mal einen Steuerberater oder rufe beim Finanzamt an.
Das ist Kapitalismus:

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Flat
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Re: Steuerfragen

Beitrag von Flat »

Adam Smith hat geschrieben:(30 May 2016, 13:42)

Frage hier mal einen Steuerberater oder rufe beim Finanzamt an.
Moin,

ersteres ist mir zu teuer.

Zweites werde in jetzt in der Gestalt tun, dass ich bei der Einkommenssteuererklärung einen entsprechenden Antrag stelle und schaue, was passiert.

Da das Finanzamt aber nicht immer sauber arbeitet, wäre es halt schön gewesen, das mit etwas mehr Hintergrundwissen machen zu können.
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John Galt
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Re: Steuerfragen

Beitrag von John Galt »

Sonderausgaben kann man nicht auf mehrere Jahre verteilen. Ist einfach so.

Selbes Spiel bei außergewöhnlichen Belastungen. Ein Mann hat mal geklagt, weil er aufgrund einer Behinderung sein Haus für 140.000 Euro umbauen musste. Aber nur 50.000 Euro Einkommen hatte. Dem hat man erlaubt es auf x Jahre aufzuteilen. In deinem Fall aber 0 Chance.
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Flat
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Re: Steuerfragen

Beitrag von Flat »

John Galt hat geschrieben:(30 May 2016, 14:49)

Sonderausgaben kann man nicht auf mehrere Jahre verteilen. Ist einfach so.

Selbes Spiel bei außergewöhnlichen Belastungen. Ein Mann hat mal geklagt, weil er aufgrund einer Behinderung sein Haus für 140.000 Euro umbauen musste. Aber nur 50.000 Euro Einkommen hatte. Dem hat man erlaubt es auf x Jahre aufzuteilen. In deinem Fall aber 0 Chance.
Es waren 135.000 EUR, seine Einkünfte lagen bei 43.000 EUR und er durfte es auf 5 Jahre aufteilen. Ich kenne den Fall. :)


Ich denke, bei mir liegt es anders, da es sich um die Vorauszahlung einer zehnjährigen Vertragsdauer handelt.

Probieren werde ich es auf alle Fälle.
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Adam Smith
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Re: Steuerfragen

Beitrag von Adam Smith »

Flat hat geschrieben:(30 May 2016, 14:57)

Es waren 135.000 EUR, seine Einkünfte lagen bei 43.000 EUR und er durfte es auf 5 Jahre aufteilen. Ich kenne den Fall. :)


Ich denke, bei mir liegt es anders, da es sich um die Vorauszahlung einer zehnjährigen Vertragsdauer handelt.

Probieren werde ich es auf alle Fälle.
Erhaltungsaufwand bei Vermietung darf ja auch auf 5 Jahre aufgeteilt werden.
Das ist Kapitalismus:

Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
Fazer
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Re: Steuerfragen

Beitrag von Fazer »

Flat hat geschrieben:(30 May 2016, 13:27)

Moin,

weil es ja eine Vorauszahlung für 10 Jahre in meinem Fall ist.
§ 10 Abs. 1 Ziffer 3 EStG regelt: "Beiträge, die für nach Ablauf des Veranlagungszeitraums beginnende Beitragsjahre geleistet werden und in der Summe das Zweieinhalbfache der auf den Veranlagungszeitraum entfallenden Beiträge überschreiten, sind in dem Veranlagungszeitraum anzusetzen, für den sie geleistet wurden; "

In § 10 Abs. 1 Ziffer 3a, wo Risikolebensversicherungen geregelt sind, ist so eine Regelung nicht enthalten. Typischerweise wird bei einer Risikolebensversicherung ja auch einfach monatlich/jährlich bezahlt, bis das Risiko eintritt oder auch nicht. Eine Vorabzahlung für 10 Jahre ist an sich völlig unlogisch. Insoweit würde ich vom Gesetzeswortlaut her davon ausgehen, dass das nicht geht.

Wenn du an das FInanzamt schreibst würde ich aber vorschlagen, dass du eine analoge Anwendung der Regelung in Ziffer 3 vorschlägst.
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Re: Steuerfragen

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Flat hat geschrieben:[url=http://www.politik-forum.eu/viewtopic.p ... 7#p3552197]


Ich denke, bei mir liegt es anders, da es sich um die Vorauszahlung einer zehnjährigen Vertragsdauer handelt.

Probieren werde ich es auf alle Fälle.

Würde ich auch. Gibt ja nichts zu verlieren.
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Flat
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Re: Steuerfragen

Beitrag von Flat »

Fazer hat geschrieben:(30 May 2016, 22:18)

§ 10 Abs. 1 Ziffer 3 EStG regelt: "Beiträge, die für nach Ablauf des Veranlagungszeitraums beginnende Beitragsjahre geleistet werden und in der Summe das Zweieinhalbfache der auf den Veranlagungszeitraum entfallenden Beiträge überschreiten, sind in dem Veranlagungszeitraum anzusetzen, für den sie geleistet wurden; "

In § 10 Abs. 1 Ziffer 3a, wo Risikolebensversicherungen geregelt sind, ist so eine Regelung nicht enthalten. Typischerweise wird bei einer Risikolebensversicherung ja auch einfach monatlich/jährlich bezahlt, bis das Risiko eintritt oder auch nicht. Eine Vorabzahlung für 10 Jahre ist an sich völlig unlogisch. Insoweit würde ich vom Gesetzeswortlaut her davon ausgehen, dass das nicht geht.

Wenn du an das FInanzamt schreibst würde ich aber vorschlagen, dass du eine analoge Anwendung der Regelung in Ziffer 3 vorschlägst.
Moin,

danke, sehr guter Tipp !
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