Flat hat geschrieben:(30 May 2016, 13:27)
Moin,
weil es ja eine Vorauszahlung für 10 Jahre in meinem Fall ist.
§ 10 Abs. 1 Ziffer 3 EStG regelt: "Beiträge, die für nach Ablauf des Veranlagungszeitraums beginnende Beitragsjahre geleistet werden und in der Summe das Zweieinhalbfache der auf den Veranlagungszeitraum entfallenden Beiträge überschreiten, sind in dem Veranlagungszeitraum anzusetzen, für den sie geleistet wurden; "
In § 10 Abs. 1 Ziffer 3a, wo Risikolebensversicherungen geregelt sind, ist so eine Regelung nicht enthalten. Typischerweise wird bei einer Risikolebensversicherung ja auch einfach monatlich/jährlich bezahlt, bis das Risiko eintritt oder auch nicht. Eine Vorabzahlung für 10 Jahre ist an sich völlig unlogisch. Insoweit würde ich vom Gesetzeswortlaut her davon ausgehen, dass das nicht geht.
Wenn du an das FInanzamt schreibst würde ich aber vorschlagen, dass du eine analoge Anwendung der Regelung in Ziffer 3 vorschlägst.
Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb sich die meisten vor ihr fürchten. (George Bernard Shaw)