- „Zum Rechtsstaat gehört eben nicht nur die informationelle Selbstbestimmung des Bürgers, sondern auch die behördliche Pflicht zur Gefahrenabwehr. Den Einsatz des Bundestrojaners hat das Bundesverfassungsgericht an hohe Auflagen geknüpft, unter anderem an eine richterliche Anordnung. Das sollte genügen“, findet die F.A.Z.
- „Es ist erwiesen: Die Beschränkung der Überwachung auf Kommunikationsvorgänge ist unmöglich. Und doch ist der Trojaner beschlossene Sache. Für den Innenminister gilt: Angriff ist die beste Verteidigung der Grundrechte“, so die FRANKFURTER RUNDSCHAU.
wenn der einzelne Bürger eine Garantie hat, nicht nur eine Chance,
allfällige Fehlerchen und Schlampereien, Verkettungen widriger Umstände,
so effektiv mithilfe der Dritten Gewalt aus der Welt zu schaffen,
dass Richtern folgendes klar wird: Jede Amtshandlung, die sich sich erlauben,
aufgrund der hohen Verantwortung und des Dummwissens der Bürger in Sachen Recht
ist vorsätzliches Verhalten, das Bürgern weitreichende Möglichkeiten bietet,
sich gegen unrechte Interpretationen abstrakter Rechtsvorschriften zu wehren!
Bis jetzt sind die Chancen auf Rechtsverwirklichung nicht mal greifbar
und oft so niederschmetternd, dass das Volk sich wie in einer Nussschale auf hoher See fühlt,
wenn Gottes teuflische Hände in die Richtstätten unserer Gesellschaft reichen.
Wo bleibt nun aber die beste Verteidigung des Volkes?
Wird der eigentliche Souverän unserer „Parlaverdemokratie“
einem Missbrauch mit einen „Gegenangriff“ entgegentreten,
nachdem der Staat nun willkürlich auf die Inhalte aller Computer zugreifen kann?
Hat er nun nicht recht gute Chancen, nicht zur Rechenschaft gezogen zu werden,
wenn er damit nur potentielle Kräfte ausspäht,
die mächtige Interessen bremsen und gefährden könnten?
Was könnte der kleine Bürger denn schon ausrichten gegen die Staatsgewalt,
wo es nur eine Hand voll Rechtsanwälte gibt, die sich mit Amtshaftung auskennen?
Wird deine Abwehr sich im Vorausbeklagen und Hinterherbejammern erschöpfen,
wenn dir bewusst wird, dass die Gewaltenteilung unseres Staates
nichts weiter ist als ein Beruhigungsplazebo für Bürgerinnen und Bürgern,
denen nicht bewusst ist, auf welche Weise Legislative, Exekutive und Judikative kooperieren,
weil unserem Demokratiekonzept die „Explorative“ fast gänzlich fehlt - prüfendes Volk?
Diese Explorative fehlt so sehr, obwohl dem Volk die Kontrolle
der Einhaltung eines der besten Regelwerke der Welt zugesichert ist,
dass das ALLGEMEINE RECHT AUF SELBSTBESTIMMUNG,
dem Schlüssel schlechthin für effiziente
und sehr notwendige Kontrolltätigkeit der Basis,
immernoch die „Kapisko-Präsenz“ im Grundgesetz fehlt
(ein allgemeinverständliches Erscheinen im juristischen Wortgeknatter),
dem Fundament aller Vorschriften, mit denen wir unser Zusammenleben steuern.
Vorhanden ist es zwar und lässt Staatsgewaltige mit Recht feststellen,
dass alle Voraussetzungen für ein demokratisches Zusammenleben vorhanden sind,
doch kann der sonst nahezu alles wissende Demokrat
nicht mal seinen außerordentlich rührigen Zeigefinger auf dieses Grundrecht richten ...
Er soll sich mal was schämen.
Denn er ist so gescheit, dass er sich nicht mal fragen traut,
welches Recht im GG denn tatsächlich verhindern könnte,
dass der Staat willkürlich Bürger ausspäht ...
Und damit kann er sich weiterhin seiner Einbildung hingeben,
er sei gar nicht sooooo ohnmächtig ...