Werden EHEMALIGE HEIMKINDER wirklich entschädigt ?

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zollagent
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Re: Ehemalige Heimkinder lasst Euch nicht übers Ohr hauen!

Beitrag von zollagent »

Martin MITCHELL » Di 17. Jan 2012, 08:06 hat geschrieben:.
Ich fordere den Jurist Prof. Dr. Peter Schruth ( u.a. leitendes Mitglied des Berliner Rechtshilfefonds e.V. ), als angeblichen Interessenvertreter der Ehemaligen Heimkinder und Ombudsmann, dem die Interessen der ehemaligen Heimkinder-WEST UND der ehemaligen Heimkinder-OST so groß am Herzen liegen, jetzt ausdrücklich dazu auf sich hier in diesem Forum zu registrieren und anzumelden und uns allen mitzuteilen und öffentlich kund zu tun, wie er sich vorstellt ALL SEINE DIESBETREFFENDEN PLÄNE ( was auch immer diese sein mögen ) in die Realität ( was auch immer DIESE SEINE REALITÄT sein mag ) umzusetzen.
Meinst du, er liest das?
Wer an Absurditäten glaubt, wird Abscheulichkeiten begehen. (Voltaire)
Martin MITCHELL
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Ehemalige Heimkinder lasst Euch nicht übers Ohr hauen!

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Erst einmal kurz zu der Frage im vorhergehenden Beitrag, bezüglich der meinerseitigen Aufforderung an Prof. Dr. Peter Schruth ( auch noch einmal speziell zitiert von »zollagent« ); diese Aufforderung an Prof. Dr. Peter Schruth wurde nicht nur an vielen Stellen im Internet veröffentlicht, sondern dem Herrn Professor auch persönlich zugestellt. Wenn er sich dieser Aufforderung nicht stellt so ist das sein Problem.
___________________________________________________________________________________________


ACHTUNG !ACHTUNG !

Auch dies wird man von allen Heimopfern-WEST und von allen Heimopfern-OST verlangen, dass sie erst einmal unterschreiben

wenn sie einen Antrag auf „Hilfeleistungen“ / „Sachleistungen“ aus diesem „freiwilligen Hilfsfonds“ - „nicht rechtsverbindlichen Hilfsfonds“ - eingerichtet von KIRCHE und STAAT : BUND und LÄNDERN stellen, mit einer zu unterzeichnenden unwiderruflichen Verzichtserklärung auf alle zukünftigen Rechtsansprüche des Antragstellers / der Antragstellerin.

( … Dieses Formular stammt von einer „Anlaufstelle“ in Niedersachsen ! … )
Zu- und Vorname
______________________________________________

Straße, Haus-Nr.
______________________________________________

Postleitzahl, Ort
______________________________________________

Gz.
______________________________________________

Einwilligungserklärung

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass das Versorgungsamt [Standort des Amtes oder der Behörde… ]Regionale Anlauf- und Beratungsstelle zum Fonds Heimerziehung – die erforderlichen Auskünfte einholt und die über mich bei behandelnden Ärzten, Behörden und Sozialleistungsträgern und gleichgestellten Stellen geführten Unterlagen beizieht.

Ich entbinde die beteiligten Ärzte von ihrer Schweigepflicht.

Falls ich diese Einwilligungserklärung einschränken will, werde ich eine gesonderte Erklärung abgeben.

[ Unterschrift des Antragstellers / der Antragstellerin ]
Ja, Ihr habt alle richtig gehört, bzw. gelesen: Alle antragstellenden Ehemaligen Heimkinder-WEST, sowohl wie alle antragstellenen Ehemaligen Heimkinder-OST werden nicht nur eine VERZICHTSERKLÄRUNG unterschreiben müssen, aber auch diese oder ähnliche oben aufgeführte EINWILLIGUNGSERKLÄRUNG abgeben müssen ( „abgeben müssen“ bedeutet ebenso unterschreiben müssen ).
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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am So 22. Jan 2012, 08:05, insgesamt 2-mal geändert.
Martin MITCHELL
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Ehemalige Heimkinder lasst Euch nicht übers Ohr hauen!

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Bezüglich den Warnungen im vorhergehenden heutigen Beitrag von mir .

KIRCHE und STAAT : BUND und LÄNDER sind „Schuldner“ wie jeder andere „Schuldner“ auch --- sie haben diesbezüglich keinen SONDERSTUTUS for dem Gesetz !!!!

Es ist, meines Erachtens, in dieser Situation, in erster Instanz, eine rechtswidrige „Einwilligungserklärung“ verlangt seitens des „Täters“ / seitens des „Schädigers“ / seitens des „Beklagten“ / seitens des „Schuldners“ / seitens des „Anspruchsgegners“ von dem „Geschädigten“ / von dem „Kläger“ / von dem „Opfer“ – dem „Opfer“ genau dieses „Täters“ / dieses „Schuldners“. Genau so ist es, meines Erachtens, im Rechtswesen auszulegen.

Es gibt auch kein anderes in dieser Weise formuliertes Dokument – d.h. eine solcheEinwillingserklärung“ – die jemanden unter den hier gegebenen Umständen je abverlangt wurde, im gesamten Internet !!!

Go on, prove me wrong !

Beweist mir das Gegenteil !
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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am So 22. Jan 2012, 04:43, insgesamt 1-mal geändert.
Martin MITCHELL
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Ehemalige Heimkinder lasst Euch nicht übers Ohr hauen!

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Wir, die „Opfer“ / die „Geschädigten“ / die „Kläger“ / die rechtmäßig und gesetzmäßig „Anspruchsberechtigten“ ( deshalb ja auch dieVerzichtserklärung, die wir unterzeichen sollen ! ) haben es HIER aber nicht mit dem Sozialamt zu tun, sondern wir haben es HIER mit dem „Täter“ / dem „Schädiger“ / dem „Schuldner“ zu tun, der seine Behörden – die kommunalen Bürgerbehörden ! – dazu missbraucht, um seine Drecksarbeit auszuführen und sich dabei seiner Rechtspflicht zu entziehen.

Wir, die „Opfer“ schulden dem „Schuldner“ garnichts, und auch keine Unterschrift unter eine „Einwilligungserklärung“ uns von ihm noch auf eine weitere Weise übers Ohr hauen zu lassen.

Der „Schuldner“ hat kein Recht darauf eine solche unrechtmäßig von ihm verlangte „Einwilligungserklärung“ von dem „Opfer des Schuldners“ ausgehändigt zu bekommen, sage ich !

Go on, prove me wrong !

Beweist mir das Gegenteil !
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Martin MITCHELL
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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EIN EHEMALIGES HEIMKIND AUS DEUTSCHLAND TEILTE MIR GESTERN ( 21.01.2012 ) MIT, UND ICH VERÖFFENTLICHE DAS JETZT AUCH HIER, MIT SEINER ERLAUBNIS, DA ICH VOLL UND GANZ EBENSO DIESER MEINUNG BIN.

…und es bezieht sich natürlich auch genau auf meine eigenen vorhergehenden Beiträge zu diesem Aspekt – und die in diesen Beiträgen enthaltenen Mahnungen und Warnungen – insbesondere auf die vorhergehenden heutigen drei Beiträge ( oben ).

Das ist das Allerletze !

Generalisierte Schweigepfichtsentbindung gegenüber den in der Anlaufstelle vertretenen Institutionen wie Kirche, Diakonie und gegenüber den privaten Heimträgern ?
Gegenüber den Beteiligten in den Anlaufstellen und dahintergeschalteten Gremien, besetzt u.a. durch Laien von Heimkinderseite, Staatsbediensten und Vertretern der Täter, welche gleichsam dann Einsicht in alle meine "Unterlagen" und höchst persönliche Dinge haben ?
Unter dem Deckmäntelchen des staatlichen Versorgungsamtes ?
Hää ????
Was geht diese Herrschaften an ob ich Herpes habe, wie der Zustand meines Darmes ist oder unter welcher Art von Sexuellen Problemen ich leide ?
Was geht diese Herrschaften an welche psychischen Störungen ich habe welche nicht in Verbindung mit der Heimzeit stehen ?
Das sind alles medizinische Laien !

Wenn ein privater Arbeitgeber so etwas verlangt dann ist das ein klassischer Fall von Datenmissbrauch und Grundgesetzwidrig; wird für den Arbeitgeber dann sehr sehr teuer !
Nicht einmal meine Rentenversicherung darf von mir eine solche uneingeschränkte Schweigepflichtsentbindung verlangen !

Wieso sind dann die Herren Rock- und Pantöffelchenträger (Kirche) nun plötzlich eine Ausnahme ?


Wir sollen also einwilligen daß diese Herrschaften alle Daten sammeln welche über uns existieren, ohne jegliche Kontrolle was da eigentlich überhaupt gesammelt, wo und wie aufbewahrt und an wem weitergegeben wird ?
Nur damit die Täter (wohlgemerkt sind das u.a. private Firmen und Institutionen) alles über uns und hinter unserem Rücken zur späteren Verwendung erfassen können für den Fall das von uns es vieleicht doch jemand einmal wagen sollte später vieleicht doch erfolgreich eine Klage zu erheben ?
Und wir haben noch nichtmal ein Recht auf Unterlageneinsicht bei jenen Institutionen welche nun von uns eine Schweigepflichtsentbindung von uns verlangen ??

Neee, dass ist das Allerletzte:

Während die Damen und Herren in vollem Ornat und uns von oben bis unten betrachtend vor uns stehen sollen wir uns wieder genauso nackt vor deren Augen ausziehen wie damals, werden befummelt und bekommen einen Bonbon als Belohnung hinterher mit dem Wissen daß wir übelst verprügelt und zusammengeschlagen werden sollten wir es ja wagen später vieleicht doch noch Widerpruch gegen die an uns vollzogenen Handlungen zu erheben

Ohne mich !

P.S.: Wo ist da überhaupt eine Datenschutzerklärung ? Falls vorhanden welchen genauen Inhalt hat diese und wer ist der Datenschutzbeauftragte dafür ?

PPS: Kann gerne veröffentlicht werden; gezeichnet: "ein ehemaliges Heimkind"
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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am So 22. Jan 2012, 11:55, insgesamt 1-mal geändert.
Martin MITCHELL
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Heimkinder-Zwangsarbeit in der BRD in ganz großem Stil.

Beitrag von Martin MITCHELL »

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THEMA : Zwangsarbeit/Arbeitsausbeutung in der Bundesrepublik Deutschland in ganz großem Stil. --- Warum wurden damalige „Heimkinder-Zwangsarbeiter“ nicht für ihre Arbeit bezahlt ?
Von:
Martin Mitchell
( Ehemaliges Heimkind; Jg. 1946 - Opfer deutscher Fürsorgehöllen )
Adelaide, Süd Australien ( seit 24. März 1964 ansässig hier )

Montag, 13. Februar 2012


An:
1. ) BERLIN - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
2. ) Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“
3. ) BERLIN - Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen
4. ) ILO - International Labour Organization
5. ) Amnesty International - Germany
6. ) Deutsches Institut für Menschenrechte
7. ) DGB - Deutscher Gewerkschaftsbund


Betreff:

Zwangsarbeit/Arbeitsausbeutung in der Bundesrepublik Deutschland in ganz großem Stil.

Meine Damen und Herren - jeweils individuell und jeweils als Gesamtkollegium angesprochen.

Was macht Ihre Organisation / Ihr Ministerium / Ihr Senat / Ihre Gewerkschaft eigentlich DIESBEZÜGLICH ?

Niemand in der BRD nimmt Anstoß daran und kümmert sich DARUM: Zwangsarbeit/Arbeitsausbeutung in der BRD 1949-1992 ( on an industrial scale ! ) aufzuarbeiten, die Täter zur Verantwortung zu ziehen und die Opfer angemessen zu entschädigen ?!

Institutionelle Sklavenarbeit – verichtet von eingesperrten Kindern und Jugendlichen in der ʹHeimerziehungʹ – wurde toleriert und massiv DAVON profitiert, und diese Verbrechen von niemanden geahndet.

Alle Täter, Täterorganisationen und Mittäter – d.h. alle Profiteure – dürfen ihre BEUTE ( Gesamtbeträge in Milliardenhöhe ) aus Zwangsarbeit/Arbeitsausbeutung ( 1945-1992 ), und große Summen an Schmiergeldern, die DABEI ganz sicherlich ebenso geflossen sind, weiterhin behalten und auch DARAN scheint sich niemand zu stören.

Heute redet man in der BRD nur über die Zwangsarbeit/Arbeitsausbeutung im Dritten Reich ( innerstaatlich und extraterritorial ) und von heutigen Fällen von Zwangsarbeit/Arbeitsausbeutung im wiedervereinigten Deutschland seit dem Jahre 2005.

Warum werden die dazwischenliegenden Jahrzehnte was WEST und OST betrifft von der Bundesrepublik Deutschland einfach ignoriert und totgeschwiegen ?

Erklären Sie mir das mal bitte.

Mit freundlichen Grüßen.

Martin Mitchell
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Sind die Verbrechen begangen gegen Heimkinder „verjährt“ ?

Beitrag von Martin MITCHELL »

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HEIMKINDER. – Es gibt eigentlich gar keine „Verjährung im Zivilrecht“, es sei denn ein Beklagter oder eine Beklagte stützt sich speziell darauf und macht Gebrauch von der „Einrede der Verjährung“.

THEMA: Zur Frage der „Verjährung“ im Zivilrecht generell in Fällen wo Kinder und Jugendliche in Heimen ( kath., ev., staatlich und privat ) vom Aufsichtspersonal misshandelt und missbraucht worden sind und für ihre Arbeitskraft ausgebeutet worden sind --- d.h. schwer geschädigt worden sind.
Dr. jur. Christian Sailer
Rechtsanwalt
Max-Braun-Straße 2
97828 Marktheidenfeld-Altfeld
Telefon: 09391/504-200
Telefax: 09391/504-202
e-mail:
info@kanzlei-sailer.de
http://www.kanzlei-sailer.de

20. Februar 2012



Herrn Bischof
Dr. Stephan Ackermann
Beauftragter der Bischofskonferenz
für alle Fragen im Zusammenhang des
sexuellen Missbrauchs Minderjähriger
im kirchlichen Bereich
Bistum Trier
54203 Trier



Schadenersatz für die Opfer
hier: Verzicht auf Verjährungseinreden

Sehr geehrter Herr Dr. Ackermann

als ein Anwalt, der seit Jahren Opfer sexueller Gewalt durch katholische Priester in Deutschland und Österreich berät und vertritt, bin ich immer wieder damit konfrontiert, dass sich die Kirche gegenüber Schadenersatzansprüchen auf die Einrede der Verjährung beruft. Auf diese Weise entledigt sie sich der Hauptlast der Wiedergutmachung der verheerenden Schaden, die Kindern und Jugendlichen durch die Sexualverbrechen ihrer Priester zugefügt wurden.

In der Öffentlichkeit besteht der Eindruck, der auch von kirchlicher Seite immer wieder bestärkt wird, dass Verjährungsfristen unüberwindliche Hindernisse darstellen, die nur der Gesetzgeber beseitigen könnte, und auch dies nur für die Zukunft. In diesem Sinne forderten auch Sie vor kurzem eine Verlängerung oder Aufhebung der Verjährungsfristen im Zivilrecht.

In Wirklichkeit handelt es sich hierbei um einen großen Irrtum und vielleicht auch eine bewusste Irreführung der Öffentlichkeit, denn Verjährungsfristen greifen nur, wenn und solange sich die Kirche darauf beruft. Würde sie dies nicht tun, könnten einschränkungslos alle Missbrauchsfälle, gleich wie lange sie zurückliegen, in Zivilprozessen aufgearbeitet werden und den Opfern durch angemessene Entschädigung ihr schweres Schicksal wenigstens teilweise erleichtert werden. Ich erlebe gegenwärtig zum Beispiel, dass einer heute 50-jährigen Frau, der als Kind und junges Mädchen von einem katholischen Priester jahrelang sexuelle Gewalt zugefügt wurde, Schadenersatz für den großten Teil ihrer Leidenszeit von vornerein deshalb vorenthalten bleibt, weil sich der Würzburger Bischof auf Verjährung beruft.

Wie wollen Sie derartiges mit den wiederholten Beteuerungen Ihrer Kirche, Wiedergutmachung zu leisten, vereinbaren? Wäre es nicht ein Gebot des Anstandes und der Ehrlichkeit, auf die Verjährungseinrede grundsätzlich zu verzichten, um die restlose Aufklärung und Entschädigung aller Missbrauchsfälle möglich zu machen? Solange Ihre Kirche das nicht tut, muss sie sich den Vorwurf gefallen lassen, dass sie den Opfern klerikaler Kinderschädung eine angemessene Entschädigung bewusst verweigert, um sie stattdessen mit Almosen abzuspeisen.

Als einer der Vertreter dieser Opfer fordere ich Sie als den Beauftragten der Deutschen Bischofskonferenz auf, auf Ihre Amtsbrüder und alle Verantwortlichen in kirchlichen Einrichtungen einzuwirken, ab sofort auf die Flucht in die Verjährungseinrede zu verzichten und endlich den Weg für eine angemessene Entschädigung der furchtbaren Qualen der Missbrauchsopfer freizugeben.

Da es sich um eine Angelegenheit von überragender öffentlicher Bedeutung handelt, schreibe ich diesen Brief als offenen Brief an Sie und erwarte auch eine öffentliche Antwort. Der jüngste Hinweis Ihres Sprechers, dass Sie auf offene Briefe nicht antworten würden, kann im vorliegenden Fall nicht gelten.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Sailer

Dr. Sailer

THEMA: Zur Frage der „Verjährung“ im Zivilrecht generell in Fällen wo Kinder und Jugendliche in Heimen ( kath., ev., staatlich und privat ) vom Aufsichtspersonal misshandelt und missbraucht worden sind und für ihre Arbeitskraft ausgebeutet worden sind --- d.h. schwer geschädigt worden sind.
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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am So 26. Feb 2012, 04:52, insgesamt 1-mal geändert.
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RECHTSGUTACHTEN von 'Hilfsfondsverteiler' Peter Schruth

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Die Rechte der ehemaligen Heimkinder untersucht von PROF. DR. PETER SCHRUTH persönlich -- und ein diesbezügliches RECHTSGUTACHTEN angefertigt von ihm persönlich am 22. FEBRUAR 2010.


Einleitender Kommentar von dem seit dem 23. März 1964 in Australien ansässigen, heute 65-jährigen Ehemaligen Heimkind und Zwangsarbeiter in deutschen Kinderheimhöllen in den 1960er Jahren, Martin MITCHELL (MM):

„Recht“ sorgte damals in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) dafür dass Unrecht wie geschmiert funktionierte und „Recht“ sorgt heute ebenso in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) dafür das Unrecht weiterhin wie geschmiert funktioniert.


Es gibt nicht das Geringste auszusetzen an diesem RECHTSGUTACHTEN selbst ! – und ich der Australier Martin MITCHELL selbst stehe in völliger Übereinstimmung DAMIT !


Eine juristische Bewertung von Prof. Dr. Peter Schruth bezüglich dem gewünschten Vorgehen des ausserparlamentarischen Gremiums »Runder Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren« (RTH) unter Schirmherrschaft der ev. Pastorin Dr. Antje Vollmer, Bundestagsvizepräsidentin a.D., um seinem vom Deutschen Bundestag erteilten Auftrag gerecht zu werden.

Juristische Bewertung
Das erlittene Unrecht ehemaliger Heimkinder im Lichte eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts

[ 22. Februar 2010 ]

Author: Prof. Dr. Peter Schruth

Zumsammenfassung

Der Deutsche Bundestag beschloss im Dezember 2008, der Empfehlung des Petitionsausschusses zu folgen, einen Runden Tisch im Wesentlichen mit der Aufgabe einzurichten, die Praxis der Heimerziehung in der Zeit von 1949 bis 1975 unter den damaligen rechtlichen pädagogischen und sozialen Bedingungen aufzuarbeiten und zur Bewertung der Forderungen der ehemaligen Heimkinder Kriterien und mögliche Lösungen zu entwickeln. 1 Der vom Runden Tisch Heimkinder [sic (MM)] (RTH) im Januar 2010 vorgelegte Zwischenbericht (AGJ 2010) [21.01.2010 (MM)] befasst sich neben den Beschreibungen des Leids ehemaliger Heimkinder und des Systems Heimerziehung auch mit der Frage der rechtlichen Bewertung des erlittenen Leids als Unrecht.

Schlüsselwörter

Heimerziehung – Missbrauch – Jugendhilferecht – Petitionsrecht – Bewertung – Bundesverfassungsgericht

Einführung

Im Anschluss an die Bewertung des Petitionsausschusses des Bundestages, der schon „erlittenes Unrecht“ der ehemaligen Heimkinder feststellte, ist in der öffentlichen Debatte allgemein unstreitig, dass die damalige Heimerziehungspraxis in Deutschland „Unrecht“ war. Strittig ist geblieben, worin dieses Unrecht in der damaligen Zeit und Auffassung von Erziehung, elterlicher Gewalt und Züchtigungsrecht, von Zucht und Ordnung in der öffentlichen Heimerziehung und dem damals geltenden (Reichs-)Jugendwohlfahrtsgesetz bestand,
▲ ob es ein im Einzelfall ausgeübtes Unrecht war oder darüber hinausgehend ein beschreibbares Unrecht einzelner Fürsorgeanstalten;
▲ ob das Unrecht in einer Verantwortungskette von den Betreuern bis zu den Trägerverantwortlichen der Heime, den beteiligten Vormündern, Behörden und Gerichten zu sehen ist;
▲ ob die von Kindern und Jugendlichen erfahrene Praxis der Fürsorgeerziehung in Deutschland als ein umfassendes Unrechtssystem repressiver Erziehung zu klassifizieren ist.

Wo kommt der Maßstab her zu beurteilen, dass zum Beispiel die dem Kind erteilte Ohrfeige, sein tagelanges Wegsperren in einer dunklen Zelle mit wenig Essen eine angeblich angemessene Ausübung des damals zulässigen Züchtigungsrechts oder strafrechtlich relevante, aber verjährte vorsätzliche Körperverletzung war? Ab wann sollten die Beurteilenden nicht mehr von Einzelschicksalen, Einzeltätern, von einzelnen Heimen mit rechtswidriger Erziehungspraxis, von Verantwortungskette sprechen, sondern von systematischem Unrecht der damaligen Heimerziehung in Deutschland?

Es fragt sich, wozu diese Klärung wichtig ist, was eigentlich so bedeutsam gerade an der Differenzierung der umfassenden Unrechtsbeschreibung damaliger Heimerziehung sein soll. Bekämen ehemalige Heimkinder mit einer genauen Einordnung ihres erlittenen Leids als individuelles oder strukturelles, als „erzwungene Arbeit“ oder „Zwangsarbeit“, als einfachgesetzliches oder verfassungsrechtliches oder Menschenrechte verletzendes Unrecht mehr öffentliche und persönliche Anerkennung ihres Leids, mehr Gerechtigkeit in den Antworten zu ihrer gesellschaftlichen Rehabilitation? Nach meinem Verständnis ist die Unrechtsbeschreibung nicht einfach eine Funktion für die Bereitschaft des Staates und der Kirchen zur materiellen und immateriellen Anerkennung des den ehemaligen Heimkindern zugefügten Leids. Der Beschreibung des Unrechts kommt vielmehr eine wesentliche Bedeutung zu in der kritisch-aufklärerischen Aufarbeitung, für die zu findenden gesellschaftlichen Antworten gegenüber den Opfern und für die Vermeidung der Wiederholung dieses (gesellschaftlich verursachten) Leids in der gegenwärtigen und zukünftigen stationären Erziehungshilfe für Kinder und Jugendliche. Das setzt elementar voraus, sich über die Methodik, die Kategorienbildung, das Verständnis von Recht und Moral zu verständigen, um sich nicht blind im normativen Interessengerangel des Rechts abseits der Lebenswirklichkeit der damaligen Heimerziehung zu verlieren. Wie aber läst sich danach das erlittene Leid und Unrecht beurteilen, ohne sich dem Verdacht auszusetzen, intransparent interessengeleitet, zu formal und letztlich ungerecht zu urteilen?

Recht beschreibt kein Leides war Funktion des Leids

Recht selbst beschreibt kein Leid. Im Fall der ehemaligen Heimkinder half es vielmehr, Leid zuzufügen und zu ligitimieren. Recht war hier eine Funktion 2 des Leids, weil es an vielen Stellen vom Weg ins Heim, dem fehlenden rechtsstaatlichen Verfahren, dem fehlenden Rechtsschutz der betroffenen Minderjährigen, in der repressiven und entwürdigenden Fürsorgeerziehungspraxis, in der fehlenden Kontrolle und gänzlich fehlenden Heimaufsicht im Wesentlichen allen (Mit)Verantwortlichen in einer langen staatlichen und kirchlichen Verantwortungskette Schutz gab. Dies könnte auch ein Grund dafür sein, dass in der Öffentlichkeit so oft um die richtige Rechtsbegrifflichkeit für die Beurteilung des Leids ehemaliger Heimkinder gestritten wird. Handelt es sich bei strafrechtlich relevanten Erziehungsmethoden in der Fürsorgeerziehung um Menschenrechtsverletzungen oder Verletzungen des Übermaßverbots oder nur um eine Verletzung verjährter Strafrechtsvorschriften? Es geht dabei stehts um das Gleiche: Das Maß der Anerkennung des Leids ehemaliger Heimkinder und die Verantwortlichkeiten für den daraus abgeleiteten Schuldvorwurf.

Die normative Rechtsbegrifflichkeit wie „drohende Verwahrlosung“ oder „angemessene Züchtigung“ sagt nichts über regelmäßig angewendete Kriterien der Auslegung dieser Begriffe durch die Anwender in den beteiligten Behörden und Gerichten aus. Selbst nach damaliger Sicht dienten diese Begriffe mit ihrer definitionsorientierten, diskriminierenden und die Betroffenen demütigenden Ausgrenzungslogik weitgehend willkürlich der „rechtlich legitimisierten“ Fremdunterbringung von Minderjährigen ohne dass es eine Chance im Interesse der Kinder und Jugendlichen gegeben hätte, ein eventuell bestehendes Erziehungsbedürfnis mit einem geeigneten Hilfsangebot qualitativ zu verbinden oder notfalls zu verweigern. Die maßgeblichen Rechtskategorien der Heimunterbringung waren in der damaligen Zeit selbst die erforderlichen, unbefragbaren Hilfsmittel zur Herbeiführung und Aufrechterhaltung des Leids ehemaliger Heimkinder. Deshalb kann Unrecht auch nicht einfach die Abwesenheit von Recht sein – es sei denn wir würden überrechtlice Maßstäbe einer gewaltfreien von Selbstbestimmung und auf Persönlichkeitsentwicklung orientierten, humanistischen Erziehung anlegen. Und das würde wenigstens bedeuten, dass die Einordnung und Beurteilung des erlittenen Leids ehemaliger Heimkinder in Kategorien des Rechts eine Verständigung darüber braucht, ob wir es für verantwortbar halten Kategorien des abgestuften Leids einzuführen (zum Beispiel fängt ab der vierten Orfeige oder dem vierten Tag in Dunkelhaft „unangemessenes Züchtigungsrecht“ an), ob wir es für verantwortbar halten, nur das als Leid anzuerkennen, was nicht nur behauptet, sondern beweisbar ist (zum Beispiel mittels Aktenauswertung), oder ob wir allgemein für verantwortbar halten, den vielen Berichten und Forschungsergebnissen über das erlebte Leid ehemaliger Heimkinder besondere Anerkennung über eine politische Feststellung des (pauschalen) systematischen Unrechts mit verallgemeinerten Bezügen der Begründung zum Verfahrensrecht, den Grundrechten des Grundgesetzes oder des Rechtsstaatsprinzips zu geben.

Rechtstheoretisch geht es bei diesen Fragen um die Geltung von Rechtsnormen, um den Rechtspositivismus, der rechtliche Beurteilung am vorgegebenen kodifizierten Recht orientiert und sich undurchlässig macht gegenüber außerrechtlichen Prinzipien im Gegensatz zur Lehre vom Naturrecht, die das geltende Recht überpositiven Maßstäben unterordnet (Natur des Menschen, göttliches Recht) und im Gegensatz zur Radbruch’schen Formel, die „unerträglich ungerechte“ Normen auch dann nicht als geltendes Recht betrachtet, wenn sie positiv gesetzt und sozial wirksam sind.

Eine nur rechtsposivistische Herangehensweise an die Beurteilung des Unrechts könnte verdecken, dass
▲ sich die Bundesrepublik Deutschland unter der Geltung des Grundgesetzes ab 1949 als Rechtsstaat verstand, mit dem eine umfängliche, gar systematische Unrechtsbeschreibung unvereinbar wäre;
▲ die Geschichtsschreibung des Nachkriegsdeutschlands mit der Beschreibung der damaligen Heimerziehung in einem ganz wesentlichen Kritikpunkt der studentischen 68er Bewegung Recht geben müsste;
▲ der Vergleich mit früheren anerkannten und kommenden möglichen Opfergruppen in Deutschland als Grenzziehung verstanden werden müsste;
▲ mit dem Umfang des eingeräumten Unrechts damaliger Heimerziehung sowohl der Entschädigungsweg (weg vom individuellen Nachweis des Schadens hin zu pauschalierten Lösungen) präjudiziert als auch der Umfang der staatlichen und kirchlichen Haftungsfolgen insgesamt anwachsen würde.

Rechtliche Bezüge im Zwischenbericht des RTH

Ohne Frage hilft das Recht im ersten Schritt, die Suche nach der Unrechtsbeschreibung zu struktuieren. Deutlich macht dies der Zwischenbericht [ vom 22. Jan. 2010 @ http://www.rundertisch-heimerziehung.de ... ht_000.pdf (MM) ] unter dem Punkt „Rechtliche Grundlagen und Verantwortlichkeiten“, der insbesondere eine differenzierte Prüfungsfolge entwickeln will. Differenziert wird für den rechtlichen Prüfungsauftreag des RTH zwischen den „Wegen ins Heim” (Zuständigkeiten, Verantwortllichkeiten), der „Durchführung der Heimerziehung“ (Wer hatte das Erziehungsrecht? Welchen Umfang und Inhalt hatten die Erziehungsrechte nach dem Inhalt des abgeschlossenen Erziehungsvertrages) und der „Kontrolle bezüglich des Fortbestandes der Einweisung und Durchführung“ (behördliche und gerichtliche Kontrolle über Fortbestand der Fürsorgeerziehung, Funktionieren der Heimaufsicht, Anordnungen des Vormundschaftsgerichts nach § 1666 BGB, Rolle von Pflegern und Vormündern). An diese Struktuierung der rechtlichen Prüfung knüft dieser Teil des Zwischenberichts erste vorsichtige Vermutungen des Unrechts und Beurteilungsmaßstäbe:

▲ Grund für die Hilfe in Form der Heimunterbringung sei regelmäßig der Ausfall oder das Versagen der Eltern und/oder die Verhütung oder Beseitigung von „Verwahrlosung“ gewesen.
▲ Auf den Wegen ins Heim seien die rechtlichen Voraussetzungen nicht im Einzelfall vom Vormundschaftsgericht geprüft worden. Zielführend sei allein die Antragstellung ohne Anhörung der Betroffenen gewesen, obwohl die Heimunterbringung nach damaligem Recht nur zulässig gewesen wäre, wenn sie einem festgestellten Erziehungsbedarf entsprochen hätte.
▲ Es sei erkennbar, dass zur Umgehung des vorgeschriebenen Verfahrens und Rechtsschutzes die betroffenen Minderjahrigen über die „vorläufige Fürsorgeerziehung“ untergebracht wurden (gegebenenfalls auch mehrfache Anordnung der vorläufigen Fürsorgeerziehung).
▲ Entscheidender Maßstab für die Unterbringung in einem Heim und ihre Durchführung habe die Verhältnismäßigkeit sein müssen. Die Unterbringung in einem bestimmten Heim hätte geeignet, erforderlich und angemessen sein müssen, um das betroffene Kind angemessen zu pflegen und zu erziehen, damit das Kind vor „Verwahrlosung“ bewahrt oder einer Kindeswohlgefährdung begegnet worden wäre.
▲ Ein Heim habe nur dann als „geeignet“ gelten können, wenn es über ein nach den Maßstäben der Zeit geeignetes pädagogisches Konzept, über geeignetes Personal,
über eine auch für damalige Verhältnisse angemessene sachliche und personelle Ausstattung verfügte.
▲ Bei der Heimerziehung seien die – auch strafrechtlich relevanten – Grenzen des Erziehungsrechts einzuhalten gewesen.
▲ Eine wirksame staatliche Heimaufsicht habe es nicht gegeben; es sei zu vermuten, dass dies auch für bau-, hygienische- und gesundheitsrechtliche Aspekte, Fragen der Gewerbeaufsicht sowie für die Dienst- und Fachaufsicht gegolten habe.

Für das „System Heimerziehung“ hat der Zwischenbericht mit den vorgenannten rechtlichen Aspekten einige gravierende Feststellungen zum Unrecht der damaligen Heimerziehung angesprochen (insbesondere Anhörungs- und Verfahrensmängel) und weitere Kriterien zur weiteren Prüfung (inbesondere zur Frage der Verhältnismäßigkeit des Übermaßverbotes) formuliert. Aber zu einer der zentralen Fragen, ob bei der damaligen Heimerziehung die strafrechtlich relevanten Grenzen des Erziehungsrechts eingehalten wurden und was im „System Heimerziehung“ an systematischen Unrecht geschah, fehlen (noch) die rechtlichen Beurteilungen des Rechts beziehungsweise des Unrechts.

Was macht das Unrecht der damaligen Heimerziehung „systematisch“?

Systematisches entsteht wenn es ein ordnendes Prinzip gibt. Je mehr Opfer erlittenen Unrechts sich an die Öffentlichkeit wenden, je mehr diese Leidbeschreibungen der Opfer erkennen lassen, dass ihnen „etwas gemein“ ist, etwas Struktuelles anhaftet, desto naheliegender stellt sich die Frage nach dem Systematischen des von den Opfern erlebten Unrechts, desto absurder erscheint die Bagatellisierung auf Einzelfälle, auf nur einzelne Heime des Unrechts. Denkbar ist, dass die öffentliche Fremdversorgung von Kindern und Jugendlichen in Heimen der Fürsorgeerziehung in der Zeit von 1949 bis 1975 rechtswidrig funktionierten und damit der grundgesetzliche Rechtsstaat ein teilweises Unrechtssystem beherbergte.

Es ist daher nach der für eine Systembeschreibung infrage kommenden ordnenden Prinzipien des (teilweisen) Unrechtssystems zu fragen, die all diesen Beschreibungen von Unrecht in Einzelfällen übergreifend als quasi Überdeterminismus eigen sind. Gemeint ist, ob es Kategorien gibt, das Leid der ehemaligen Heimkinder auf eine bestimmte Weise zu ordnen und zu klassifizieren, die Dinge also nicht als unvergleichbar nebeneinander zu stellen, sondern ihre Gemeinsamkeiten zu beschreiben.

Das Unrechtssystem der Heimerziehung in den Jahren von 1949 bis 1975 funktionierte in der BRD laut unzähliger autobiographischer Berichte, vorliegender Forschungsprojekte nach meiner Einschätzung systematisch ganzheitlich, weil
▲ hundertausende betroffene Kinder und Jugendliche zwangsweise und ohne wirksamen Rechtsschutz in kirchlichen und staatlichen Heimen untergebracht ihrer Freiheitsrechte in aller Regel unberechtigt beraubt wurden;
▲ ein diese zwangsweisen Unterbringungen deckendes behördliches und gerichtliches System nicht als Schutz der Grundrechte der untergebrachten Minderjährigen funktionierte;
▲ die Unterbringungen der Minderjährigen nicht regelmäßig auf ihre rechtliche Zulässigkeit überprüft wurden und über einen ungewissen jahrelangen Zeitraum andauerten. Die durchschnittliche Heimaufenthaltsdauer betrug drei Jahre, fand aber auch vom Säuglingsalter bis zur Volljährigkeit statt;
▲ die betroffenen Minderjährigen einer strafenden von Gewalterfahrungen geprägten, demütigenden und somit die humanistischen Erziehungsansprüche missachtenden Heimordnung unterworfen wurden;
▲ weil Heime somit Orte der Verursachung zumeist lebenslangen Leids waren und in keiner Weise Schutzräume zur Hilfe von Minderjährigen;
▲ eine gewaltgeprägte Heimordnung in doppelter Hinsicht „umfassend geschlossen“ funktionierte: Im Inneren als totale Institution, die die Persönlichkeitsrechte der Minderjährigen einer rigiden und repressiven Heimordnung unterwarf und damit humanistische Erziehungsansprüche bewußt außer Kraft setzte, im Äußeren durch ein aufeinander aufbauendes System an zunehmender Gewaltandrohung und -ausübung in Heimen als sogenannte Endstationen (des Systems). Ein Teil dieser Systematik der Heimerziehungspraxis war auch die gewollte generalpräventive Wirkung, die darin bestand, junge Menschen und deren Eltern zur Anpassung an diese inhumanen Vorstellungen von Zucht und Ordnung mit der von dieser Heimerziehungspraxis ausgehenden Drohung aufzufordern und die unangepassten Minderjährigen anderenfalls wegen angeblich drohender Verwahrlosung „ins Heim zu stecken“.

Aus den wesentlichen Gründen dieser Unrechtsbeschreibung komme ich aus rechtlicher Sicht zu überdeterminisierden Gemeinsamkeiten:
▲ Kinder und Jugendliche wurden von den an der Fürsorgeerziehung Beteiligten nicht als Subjekte der Menschenwürde mit eigenen freiheitlichen Grundrechten nach dem seit 1949 geltenden Grundrecht verstanden.
▲ Einfachgesetzliche Schutzvorschriften im Verfahren und im Rechtsschutz wurden zu lasten der ehemaligen Heimkinder im Zusammenspiel aller an der Einweisung und Durchführung der Fürsorgeerziehung beteiligten Institutionen ignoriert beziehungsweise umgangen.
▲ Nach der Radbruch’schen Formel hatte das Züchtigungsrecht kein Rechtfertigungsgrund für vorsätzliche Körperverletzungen durch das Betreungspersonal nach § 223 StGB sein dürfen.
▲ Umfassend wurde das auf Menschenwürde und dem Recht auf Persönlichkeitsentwickelung beruhende grundgesetzliche Erziehungsrecht der Kinder und Jugendlichen in der Fürsorgeerziehung auf unverhältnismäßige Weise unter Verletzung des Rechtsstaatsprinzipes des Übermaßverbotes des Grundgesetzes verletzt.
▲ In Betracht kommt ferner eine Verletzung des Instituts der freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung durch die rechtsschutzlose, faktisch geschlossene Unterbringung von Kindern und Jugendlichen im Auftrag des Staates.

Das Institut der „freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung“

Das Bundesverfassungsgericht hatte sich in dem Beschluss vom Mai 2009 3 mit dem Sachverhalt zu befassen, dass sich der 1955 geborene Beschwerdeführer von 1962 bis 1967 in der Heimerziehung und anschließend zwangsweise bis 1972 in verschiedenen Einrichtungen der ehemaligen DDR befand (BverfG, 2 BVR 718/08). Zunächst beantragte der Beschwerdeführer seine Rehabilitierung wegen der Unterbringung in zwei Jugendwerkhöfen, die ihm mit Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 15.12.2004 gewährt wurde [ Urteil wiedergegeben @ http://www.heimkinder-ueberlebende.org/ ... r_DDR.html (MM) ].
Im Dezember 2006 beantragte der Beschwerdeführer [ Ralf Weber ( MM ) ] beim Landgericht Magdeburg seine Rehabilitierung bezüglich der übrigen Unterbringung in Kinderheimen der DDR. Dieser Antrag wurde vom Landgericht Magdeburg und der weiteren Beschwerdeinstanz des Oberlandesgerichts Naumburg zurückgewiesen. Die 2. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts hob den Beschluss des OLG Naumburg auf und verwies ihn zur erneuten Entscheidung zurück, weil die Entscheidung den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 3 Abs.1 in seiner Ausprägung als Willkürverbot verletzt. Die durch das OLG Naumburg vorgenommene enge Auslegung, nur Maßnahmen, die durch eine strafrechtlich relevante Tat veranlasst worden seien, könnten nach dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) rehabilitiert werden, würde verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht standhalten. Diese Auslegung des § 2 StrRehaG sei sinnwidrig und führe im Hinblick auf das Tatbestandsmerkmal der „Unvereinbarkeit mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Grundordnung“ in § 1 Abs. 1 StrRehaG auch über den Wortlaut des Gesetzes hinaus zu einer unzulässigen Beschränkung der Rehabilitierung von Freiheitsentziehungen auf Fälle, denen eine von der Justiz der DDR als strafrechtlich relevant eingeordnete Tat zugrunde gelegen hat. Eine solche Auslegung durch das OLG Naumburg kann schon deshalb nicht richtig sein, weil damit die gesetzgeberische Absicht zunichte gemacht wurde, Freiheitsentziehungen auch außerhalb eines Strafverfahrens und über Einweisungen in psychiatrische Anstalten hinaus rehabilitierungsfähig zu machen. 4

Auch wenn mit diesem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts der Fall des Beschwerdeführers nicht abschließend und auch (noch) nicht zu seinen Gunsten entschieden wurde, auch wenn aus dem Beschluss selbst kein pauschaler Entschädigungsanspruch für ehemalige Heimkinder ableitbar ist, so ist mit dem Beschluss durch das Bundesverfassungsgericht unmissverständlich festgelegt worden, dass in jedem Einzelfall von den Rehabilitierungsgerichten geprüft werden muss, ob und inwieweit eine Unterbringung in Heimen der ehemaligen DDR als Freiheitsentziehung zu werten und die Einweisung mit wesentlichen Grundsätzen einer „freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung“ vereinbar ist.

Damit hat das Bundesverfassungsgericht einen für die gesamte Bundesrepublik Deutschland geltenden Maßstab der unveräusserlichen freiheitlichen Rechtsstaatlichkeit gesetzt, der unter der Geltung des Grundgesetzes für die Beurteilung der Heimerziehung in den Jahren von 1949 bis 1975 unbedingte Geltung beantsprucht. Neben der allgemeinen Bedeutung dieses Grundsatzes ist auf die Einschlägigkeit seiner Anwendung im Kontext der damaligen Heimerziehung einzugehen.

Allgemein hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zum Parteienverbot der SRP 1952 deutlich gemacht, dass zu einer freiheitlichen und rechtsstaatlichen Ordnung mindestens zu rechnen ist: „die Achtung vor dem im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, […],, die die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte […].“ 5 Zur rechtsstaatlichen Komponente dieser Grundsätze des Bundesverfassungsgerichts zählt insbesondere die Verhältnismäßigkeit und die Rechtsweggarantie nach Art. 19 Abs. 4 GG. Die Verhältnismäßigkeit als eine materielle Komponente des Rechtsstaatsbegriffs dient dem Schutz vor übermäßiger oder unangemessener Beeinträchtigung der Rechte des Einzelnen. Eine staatliche Maßnahme ist nur dann verhältnismäßig, wenn sie einen legitimen Zweck verfolgt. Das ist nur der Fall, wenn die staatliche Maßnahme
geeignet ist, das heißt, die Erreichung eines Zwecks muss bestimmt werden beziehungsweise möglich sein, dieser Zweck muss jedoch rechtlich legitim sein;
erforderlich ist, das heißt, wenn es kein milderes Mittel gibt, das zum gleichen Erfolg führen würde;
angemessen ist, das heißt, dass der Erfolg, auf den abgezielt wird, nicht außer Verhältnis zur Intensität des Eingriffs stehen darf.

Ferner gehört zur rechtsstaatlichen Grundordnung die Rechtswegganrantie des Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes, die allen Bürgerinnen und Bürgern das Recht zur Aufrufung staatlicher Gerichte und damit einen effektiven Rechtsschutz verbürgt. Dazu zählt die Verpflichtung der Gerichte, angefochtene Entscheidungen Entscheidungen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht vollständig nachzuprüfen. Dieses Grundrecht entfaltet seine Wirkung auch auf das Verwaltungsverfahren. Schon die Behörde hat demnach im Verfahren so zu handeln, dass das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz im Weiteren nicht beeinträchtigt wird.

Funktionieren diese den Rechtsschutz garantierenden Verfahrensgrundsätze, wie etwa das Recht auf Anhörung nach Art. 103 GG und das Recht auf gerichtliche Überprüfung belastender staatlicher Maßnahmen nach Art. 19 Abs. 4 GG, nicht und ist infolge der Maßnahme der öffentlichen Gewalt ein Schaden oder sonstiger Nachteil entstanden, dann hat – quasi als sekundärer Rechtsschutz – der Staat nach den Grundsätzen des Staatshaftungsrechts den Schaden auszugleichen.

Das Bundesverfassungsgericht befrasst sich im hier besprochen Beschluss mit der Heimeinweisung und bezieht sich dabei auf die tatsächlichen Feststellungen des Einweisungsgrundes für die öffentliche Heimerziehung. Wenn die Rechtsfolgen durch die Art der Unterbringung in einem groben Missverhältnis zu dem zugrunde liegenden Einweisungsgrund stehen, sind sie rehabilitierungsfähig. Aus dem Wortlaut des Beschlusses sowie aus den daraus folgenden Implikationen lassen sich für die Feststelling des „groben Missverhältnisses einer Heimerziehung“ mehrere grundsätzliche, rechtsstaatlich geprägte Grenzziehungen annehmen:
▲ Das System öffentlicher Heimerziehung hat nicht einem willkürlichen Ausgrenzungsbegeben des Staates zu dienen, sondern einem Erziehungsauftrag zu folgen, dem „Recht auf Erziehung“ der Kinder und Jugendlichen, welcher Maßstab für die Beurteilung der Heimeinweisung sein soll.
▲ Die Heimeinweisung muss zum Einweisungsgrund verhältnismäßig sein, da sie sonst rechtsstaatwidrig ist. So darf eine Heimeinweisung nicht erfolgen, wenn erhebliche Erziehungsschwierigkeiten tatsächlich nicht festgestellt wurden.
▲ Selbst bei festgestellten Erziehungsschwierigkeiten muss die „Art der Unterbringung“ dem Anlass entsprechend angemessen sein, darf die Heimeinweisung nur als ultima ratio in Betracht kommen.
▲ Die Heimerziehungspraxis darf keine Freiheitsentziehung für die Heimkinder beinhalten, die nicht unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten gerichtlich als verhältmäßig geprüft und genehmigt wurde.

Schlussfolgerungen für die rechtlichen Beurteilungen des RTH

Nun fragt sich wie der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts mit den ermittelten Inhalten zu den Maßstäben einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung auf das bisherige Zwischenergebnis der Unrechtsbeurteilungen des RTH zu beziehen ist. Der Zwischenbericht formuliert erste Einschätzungen des erlittenen Unrechts ehemaliger Heimkinder und Maßstäbe für die weitere rechtliche Beurteilung. So heißt es, auf den Wegen ins Heim seien die rechtlichen Voraussetzungen nicht im Einzelfall vom Vormundschaftsgericht geprüft worden, maßgeblich sei allein die Antragsstellung ohne Anhörung der Betroffenen gewesen, obwohl die Heimunterbringung nach damaligem Recht nur zulässig gewesen wäre, wenn sie einem festgestellten Erziehungsbedarf entsprochen hätte. Es sei auch erkennbar, dass die betroffenen Minderjährigen zur Umgehung des vorgeschriebenen Verfahrens und Rechtsschutzes über die „vorläufige Fürsorgeerziehung“, gegebenenfalls auch durch die mehrfache Anordnung der vorläufigen Fürsorgeerziehung untergebracht wurden. Der entscheidende Maßstab für die Unterbringung in einem Heim und ihre Durchfuhrung hatte aber die Beachtung der Verhältnismäßigkeit sein müssen. Danach könne ein Heim nur als „geeignet“ gelten, wenn es über ein nach den Maßstäben der Zeit geeignetes pädagogisches Konzept, über geeignetes Personal, über eine auch für damalige Verhältnisse angemessene sachliche und personelle Austattung verfügte. Insbesondere hatten die auch strafrechtlich relevanten Grenzen des Erziehungsrechts eingehalten werden müssen. Eine wirksame staatliche Heimaufsicht habe es nicht gegeben. Es sei zu vermuten, dass dies auch für bau-, hygiene- und gesundheitsrechtliche Aspekte, Fragen der Gewerbeaufsicht sowie für die Dienst- und Fachaufsicht gegolten habe.

Deutlicher würde ich bewerten, dass die Heimeinweisungen von Kindern und Jugendlichen in der Zeit von 1949 bis 1975 in den alten Bundesländern insbesondere aber die vorläufige Anordnung der Fürsorgeerziehung eine weitgehend willkürliche und rechtsschutzlose Verfügung war, deren Begründung nicht dem gesetzlichen Maßstab einer an Menschenwürde ausgerichteten Auslegung des Rechts auf Erziehung nach § 1, Abs. 1 Jugendwohlfahrtsgesetz entsprach und deren Aufrechterhaltung (unter Umständen vom Säugling bis zum Volljährigen) regelmäßig unüberprüft blieb. Evident Unrecht war der jahrelange Heimalltag für fast alle Minderjährigen durch repressive Erziehungsmethoden, körperliche Strafen und übermäßige Züchtigung, haftähnliches Wegsperren sowie erzwungene überharte Erwerbsarbeit. Unter diesen grundsätzlichen Gesichtspunkten war die Heimeinweisung und die freiheitsentziehende beziehungsweise -beschränkende Praxis der Heimerziehung regelmäßig eine Verletzung der seit 1949 mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes geltenden wesentlichen Grundsätze einer „freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung“.

Hätte das Bundesverfassungsgericht in den 1950er- bis 1970er Jahren mit den im Beschluss vom 13. Mai 2009 angewendeten Grundsätzen zu urteilen gehabt, hätten fast alle Fürsorgeheime aus den genannten Gründen geschlossen und die Untergebrachten aus Gründen des Staatshaftungsrechts entschädigt werden müssen.

Anmerkungen

1 „Empfehlung des Petitionsausschusses in seiner Sitzung am 26.1.2008 zur Petition die Situation von Kindern und Jugendlichen in den Jahren 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland in verschiedenen öffentlichen Erziehungsheimen betreffend“, Beschluss vgl. Ifd. N. 1 der Sammelübersicht 16/495, BT-Drs. 16/11102

2 Funktion beziehungsweise Funktionalität bezeichnet hier die Wirkung eines Sozialen Elements, welches einen Beitrag leistet zur Erhaltung und Integration eines bestimmten Systemzustandes (vgl. Mues u.a. 2004, S. 8-12)

3 BVerfG, 2 BVR 718/08 vom 13.5.2006, Absatz-Nr. (1-28 ).
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk2 ... 71808.html

4 1994 wurde das StrRehaG vom Gesetzgeber auf alle Freiheitsentziehungen außerhalb des Strafverfahrens erweitert.
5 BverfGE 2, 1 - SRP-Verbot

Literatur

AGJ - Arbeitsgemeinschaft für Kinder und Jugendhilfe: Zwischenbericht des Runden Tisches „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“. Berlin 2010. In: [ dem 47-seitigen (MM) ] @ http://www.rundertisch-heimerziehung.de ... ht_000.pdf (Abruf am 22.2.2010 [Peter Schruth]) [Abruf am 27.02.2012 (MM)]
Mues, Andreas; Pfister, Annegret; Scholz, Christiane; Stuth, Stefan: Neuere Ansätze in der Sozialisationsforschung, Berlin, S. 8-12
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Ehemalige Heimkinder wenden sich an die Bundeskanzlerin.

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Angela Merkel ist gefragt… Ehemalige Heimkinder wenden sich an die Bundeskanzlerin direkt.

Ein ehemaliges Heimkind nachdem er kürzlich im SPIEGEL las formulierte folgenden Appell an die Regierenden in Deutschland und besonders auch an die Bundeskanzlerin Angela Merkel.
Merkel bittet um Verzeihung 23.02.2012

„Ein Land verneigt sich vor den Opfern des Neonazi-Terrors. Bei der Gedenkfeier in Berlin bittet Kanzlerin Merkel die Hinterbliebenen um Verzeihung für falsche Verdächtigungen. Angehörige berichten eindrücklich von Verlust, Zweifeln, haltlosen Vorwürfen.“ ( so sprach Bundeskanzelerin Angela Merkel während einer Gedenkfeier/Zeremonie ausgerichtet gemeinsam von der Regierung, dem Bundestag, dem Bundesrat und dem Bundesverfassungsgericht… SPIEGEL (23.02.2012) @ http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 67,00.html )

Zunächst möchten wir feststellen, dass die Bitte um Verzeihung von Frau Merkel gegenüber diesen Personen ein „Muss“ war und wir uneingeschränkt dazu stehen.

Den Ehemaligen Heimkindern stellt sich die Frage, ob und in wie weit es hier Parallelen gibt. Wo ist die Verneigung des Landes vor den Insassen der ehemaligen Heimkinderhöllen? Heute nennt man sie Neonazis, früher wurden sie entnazifiziert genannt, diejenigen, die das junge eingesperrte Leben zur Hölle werden ließen. Beide Gruppierungen beziehen und zogen ihr geistiges Gut aus den Terrorgedanken der Nazis.

Frau Merkel bittet die Hinterbliebenen um Verzeihung. Wurden unsere Hinterbliebenen jemals um Verzeihung gebeten, nachdem man damals ganze Familien im Namen der jungen Bundesrepublik Deutschland, bei der angeblich „der demokratische Gedanke“ „noch nicht angekommen war“, terrorisierte und ihnen die Kinder wegnahm um sie einzusperren? Unterlagen diese Familien nicht auch falschen Verdächtigungen? Unterlagen diese Familien nicht auch haltlosen Vorwürfen?

Wie viele junge Seelen wurden zertreten, gedemütigt, bis aufs Blut geschlagen, unfähig gemacht, ein eigenständiges Leben zu führen, wurden vergewaltigt, zu Zwangsarbeiten missbraucht, wie viele…? Wie viele Kinderseelen wurden psychisch ermordet?

Wie viele von ihnen haben eindrücklich über ihre in der Kindheit gemachten Erfahrungen berichtet?

Wie viele Familien und Kinder haben unter dem gegenseitigen Verlust gelitten? Wie viele wissen nicht, wo ihre Angehörigen sind und wie viele wissen nichts von ihrer Vergangenheit, weil es angeblich keine Akten mehr gibt?

Wie viele der damaligen Kinder sind heute auf Grund ihrer Vergangenheit verzweifelt, leben in prekären Lebenssituationen, leben am Rande der Existenz? Wie viele von ihnen haben es vorgezogen, ihrem Leben unter diesen Bedingungen ein Ende zu setzen?

Wie viele leiden noch heute unter den Folgen der Heimkinderhöllen von damals? Heute haben sie psychische Störungen, die nicht mehr therapierbar sind. Wie viele mussten wegen ihrer Leiden früher aus dem Arbeitsprozess aussteigen und sind jetzt Invaliden oder FrührentnerInnen? Wie viele werden ob dieser Tatsache noch heute stigmatisiert?

Wie viele Partnerschaften kamen auf Grund der Erkrankungen nicht zu Stande oder wurden nach kurzer Zeit wieder aufgelöst? Wie viele Kinder aus diesen Partnerschaften mussten unter den gesundheitlichen Folgen von Vater oder Mutter oder beiden Eltern leiden?

Fragen über Fragen…

Bei den Ehemaligen Heimkindern gab es keine Verneigung des Landes und auch keine Bitte um Verzeihung, es gab noch nicht mal eine Gedenkfeier.

Unsere Leiden wurden am Runden Tisch für Ehemalige Heimkinder bis zur Nichtigkeit zerredet.

Die Nichtigkeit kulminierte in einem Fonds, der für Ehemalige Heimkinder Rentenersatzzahlungen auf niedrigstem Niveau vorsieht und dazu ein paar Sachleistungen... Von Entschädigung keine Spur.

Früher waren wir ein effizient genutztes Anhängsel dieser Gesellschaft, hunderttausende von Kindern und Jugendlichen haben dem Staat und der Gesellschaft ungeheure Summen durch die von uns geleistete Zwangsarbeit erwirtschaftet. Heute sind wir – alt, arbeitsunfähig, krank – nur noch ein störendes Anhängsel der Gesellschaft.

Frau Merkel, wo ist Ihre Bitte um Verzeihung? Wo ist unsere Gedenkfeier für die kranken Seelen der Ehemaligen Heimkinder? Wo, Frau Merkel?
Dieser Appell an Bundeskanzelerin Angela Merkel im Original ist hier zu finden @ http://www.veh-ev.info/pages/verein-ehe ... fakten.php ( dort ein klein wenig runter scrollen )
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THEMA: »Angela Merkel ist gefragt… Ehemalige Heimkinder wenden sich an die Bundeskanzlerin direkt.«


Eine erster OFFENER BRIEF an die Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel wurde ja schon im vorhergehenden Beitrag ( oben ) aufgeführt.

Ein weiterer OFFENER BRIEF an die Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel wird auch jetzt hier aufgeführt.


Helmut Jacob in seinem Helmut Jacob Blog @ http://helmutjacob.over-blog.de/article ... 44627.html


Freitag, 2. März 2012

Wann endlich verneigen Sie sich vor den Heimopfern? - Brief an die Bundeskanzlerin

Helmut Jacob . Am Leiloh 1 . 58300 Wetter ………… 02. März 2012


An die
Kanzlerin der Bundesrepublik Deutschland
Frau Dr. Angela Merkel

Bundeskanzleramt
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin

Telefax: 030 18400 2357
Fax: 03018104002357


Moral im Umgang mit den Heimopfern der Bundesrepublik Deutschland

Rehabilitation und Wiedergutmachung


Sehr geehrte Frau Dr. Merkel!

Mit der bevorstehenden weiteren Förderung des EU-Mitgliedes Griechenland verbuddelt allein die BRD inzwischen ca. 100 Milliarden Euro unter der Akropolis. Jeder kaufmännische Azubi weiß: Das Geld ist futsch. Allerdings lehrt uns die Verschwendung solch hoher Summen, dass unser Land nicht arm sein kann. Für diese Steuerverschwendung kann ich Ihnen kein Lob zollen.

Vor einigen Tagen haben Sie sich vor den Opfern des Neonazi-Terrors verneigt. Bravo! Das war eine höchst moralische Geste.

Ex-Bundespräsident Christian Wulff erhält den Ehrensold. Das ist dem Großteil der Bevölkerung nicht zu vermitteln. Wulff wird verdächtigt, mehrfach geschmiert worden zu sein und die Staatsanwaltschaft ist ihm auf den Fersen. Dafür den Ehrensold?

Was haben diese drei Fakten mit den Opfern von Gewalt und Terror in Säuglingsheimen, in Kinderheimen, in Jugendheimen, in sogenannten Erziehungsheimen und in Psychiatrien zu tun?

Diesen wenigstens 800.000 Opfern wird sowohl die Rehabilitation als auch die Wiedergutmachung vorenthalten. Ihre Verneigung vor diesen Opfern steht aus. Diese Aufgabe konnte auch der „Runde Tisch Heimerziehung“, den der Bundestag eingerichtet hatte, nicht für Sie übernehmen, zumal die Opfer eben über diesen Runden Tisch gezogen wurden. Sie wurden belogen und betrogen, - aber das ist ja alles bekannt.

Die Opferentschädigung in Höhe von 54.000 Euro wurde abgelehnt, weil angeblich keine finanziellen Mittel dafür vorhanden seien. Wie wollen Sie den damals Geschundenen begreiflich machen, dass Sie zwar 100 Milliarden Euro in die Tresore der Banken schmeißen, die sich an Griechenland verhoben haben, aber keine 1,6 Milliarden Euro für geschätzte 30.000 tatsächliche Antragsteller auf Wiedergutmachung?

Ein Mann im Alter von 52 Jahren erhält einen „Ehren“-Sold bis zu seinem Lebensende in Höhe von monatlich 16.500 Euro, obwohl er „grobe Fehler“ eingeräumt hat, permanent an der Wahrheit vorbeigeschliddert ist und im Verdacht steht, geschmiert worden zu sein. Wie wollen Sie diese monatliche Ehrung jenen siebzigjährigen Opfern vermitteln, die bescheidene 300 Euro Opferrente bis zu ihrem Lebensende fordern?

An dieser Stelle möchte ich Ihnen aufführen, welche Gewaltexzesse allein behinderte Kinder der damaligen Orthopädischen Anstalten Volmarstein (heute Evangelische Stiftung Volmarstein) in den Jahren 1945 bis 1969 nachweislich, also unbestreitbar, erleiden mussten:

Auszug aus einem Brief an Bundestagspräsident Norbert Lammert vom 28. 04. 2009

"Zu den einzelnen Misshandlungen und Straftaten z. B.:
- Hiebe mit dem Krückstock auf den Kopf, gegen den Rücken, in die Kniekehle
- Schläge mit den Fäusten auf den Kopf, ins Gesicht, auf die Ohren
- kindlichen Körper gegen Heizungsrohre schleudern
- Aufschlagen des Kopfes auf die Pultplatte bzw. Einquetschen zwischen die Flügel der klappbaren Schultafel
- Traktieren der "Eckensteher" mit dem Stock - wenn sie gefallen sind - solange, bis sie wieder aufstanden
- Zwangsfütterung (selbst des Erbrochenen)

Weitere Gewalttätigkeiten bestanden in der Ausübung psychischer Gewalt z. B.:
- Kleinkinder mit dem "Bullemann" oder der Leichenhalle drohen
- Kleinkinder und andere Kinder in permanente Angstzustände versetzen durch Drohungen, unangekündigte Schläge, Schlafentzug, unkontrollierte Gefühlsausbrüche
- Isolationsfolter, stundenlanges, tagelanges, wochenlanges Einsperren in Badezimmer, dunklem Abstellraum oder Wäschekammer - oder im Urlaub in einem leeren Zimmer
- Aufforderung an einzelne Kinder, andere Kinder zu schlagen.

Sexueller Missbrauch z. B.:
- Zur-Schau-Stellung der sekundären Geschlechtsmerkmale
- Stimulierung und Erregung von Jugendlichen unter Einsatz des Waschlappens und Seife, wobei die direkte Berührung mit den Händen nicht ausgenommen war
- Fortführung dieser Stimulierungen bis zum Erguß
- Aufforderung an junge Diakonische Helferinnen, die Erregung bei Jungen zu beobachteten
- Anschließende Bestrafung dieser Jungen, weil sie angeblich "Schweine" seien.
- Untersuchung der Brüste und des Intimbereiches auf Weiterentwicklung, wobei vordergründig Büstenhalter angepasst werden sollten
"

Hier sind die Verbrechen an den Zwangseingewiesenen in Psychiatrien, an Säuglingen und an den vielen tausend sogenannten „Erziehungszöglingen“ nicht einmal mit aufgezählt. Sie, die Überlebenden der Heimhöllen, wollen nicht viel:

Wann endlich, sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, verneigen Sie sich vor diesen Opfern, wann rehabilitieren Sie die damals und heute Geschädigten und wann lassen Sie ihnen solche Wiedergutmachung zukommen, die den Namen verdient? Zumindest die Volmarsteiner Opfer betrachten den Opferfonds als eine erneute Beleidigung und Missachtung ihrer schlimmen Vergangenheit. Sie werden aus diesem Fonds keine Mittel beantragen, weil sie ihre Ehre nicht beschädigt wissen wollen. Viele andere Opfer anderer Bereiche müssen sich erniedrigen, um wenigstens einige Sachleistungen aus diesem Fonds, der eine Schande für die Bundesrepublik ist, zu erhalten.

Ich hoffe sehr, dass Sie Ihre Verpflichtung nicht nur in der Stützung bankrotter EU-Staaten sondern auch in der Unterstützung jener Bürger sehen, die in den drei Nachkriegsjahrzehnten durch Versagen der Bundesregierungen, der Bundesländer, der Kreise und Städte, der Heime und Anstalten und der Kirchen zu Opfern wurden. Bitte handeln Sie!

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Jacob
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Die Evangelische Kirche in Deutschland ( EKD ) und ihre Diakonischen Werke ( DW / Diakonie / Innere Mission ), im Hintergrund, versuchen ihr alles dafür zu sorgen, dass ihre freiwillige nicht rechtsverbindliche Almosengabe – der „Hilfsfonds Heimerziehung“ – an Ehemalige Heimkinder aufrecht erhalten bleibt und sie nicht dazu herangezogen wird ihrer Verantwortung nachzukommen wirkliche Entschädigung zu leisten. Gleichfalls die Katholische Kirche und der Staat.

Kirchendiener Michael Häusler ( EKD / Diakonie / Innere Mission ) schreibt daher am Dienstag, 6. März 2012 im Diakonie-Forum ( um 'die gläubigen Schafe' zu beruhigen und wieder in 'die richtige Richtung' zu lenken )
Das Gerücht über die angebliche Einstellung des Fonds kann von meiner Seite nicht bestätigt werden.

Wie Sie wissen, befasse ich mich auf Seiten des Diakonie Bundesverbandes seit Jahren intensiv mit der Heimkinderproblematik. Von den Gerüchten hörte ich gestern erstmals. Seit gestern habe ich mich bei verschiedenen Personen aus dem Umfeld der Fonds-Verwaltung und -Lenkung informiert und nichts erfahren, was dieses Gerücht bestätigen könnte.

Wenn man sich die Aussagen genauer anschaut, erscheinen sie schon aus sich heraus unwahrscheinlich:
  1. Das Verfassungsgericht erlässt keine Bescheide, sondern Urteile. Diese richten sich an die allgemeine Öffentlichkeit und nicht an die Regierung oder andere spezifische Organisationen.
  2. Das Sozialministerium (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, BMAS) ist innerhalb der Bundesregierung für den Heimkinder-Fonds nicht zuständig, sondern das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Innerhalb des Bundestags hat sich auch nicht der Rechtsausschuss mit der Heimerziehungs-Problematik auseinandergesetzt, sondern zuerst der Petitionsausschuss und danach der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
  3. Die Klagen beim Verfassungsgericht zielen – vereinfacht gesagt – in die Richtung, dass das BVerfG nach dem Willen der Kläger feststellen möge, dass die gegenwärtige Lösung (der Fonds Heimerziehung) die Ansprüche der Betroffenen nicht angemessen berücksichtige. Selbst für den Fall, dass das BVerfG den Klägern recht gibt, könnte nur festgestellt werden, dass die gegenwärtige Lösung eventuell nicht ausreiche. Der Fonds würde damit aber noch nicht automatisch "rechtswidrig". (Abgesehen davon sind aber die Errichter des Fonds – Bund, Länder und Kirchen – der Überzeugung, dass die gegenwärtige Lösung sinnvoll ist, weil in der Regel eben keine Rechtsansprüche mehr durchsetzbar sind.)
  4. Rein rechtlich gilt:
    Selbst wenn eine Vereinbarung (wie etwa die zur Gründung des Fonds) sich als rechtswidrig oder unwirksam herausstellt, sind damit noch nicht die Verträge und Vereinbarungen hinfällig, die aufgrund dieser (nun nicht mehr gegebenen) Ausgangslage geschlossen wurden.
Schließlich noch eine Vermutung, wie das Gerücht zustande kam: Am Mittwoch [ 29.03.2012 in Berlin ] tagte, wie die meisten von Ihnen wissen, der Lenkungsausschuss des Fonds. In dieser Sitzung sind einige Korrekturen an der bisherigen Praxis im Verfahren vorgenommen worden. Dazu zählt auch die einheitliche Festsetzung der Summe, die Betroffene für einen Monat Arbeit im Heim (ohne dass Sozialabgaben entrichtet wurden) aus dem Rentenersatzfonds erhalten können. Dieser Betrag, der zuvor nach Männern und Frauen, gelernter und ungelernter Arbeit gestaffelt war, wurde nun einheitlich auf 300 Euro festgesetzt. Da der Betrag von monatlich 300 Euro auch Teil der Forderungen von Betroffenen nach einer lebenslangen Opferrente war, kann die Entscheidung des Lenkungsausschusses zu Verwirrung geführt haben. Vielleicht dachte jemand, mit dieser Entscheidung sei die frühere Forderung anerkannt worden, und setzte auf diese Weise das Gerücht in Gang. Das ist aber, wie gesagt, nur eine Vermutung, wie es gewesen sein könnte.

Ich empfehle, die weiteren Entwicklungen abzuwarten. Sie können weiter davon ausgehen, dass die neusten Entwicklungen zum Fonds auf der Website des Fonds veröffentlicht werden. Dort (http://www.fonds-heimerziehung.de/) gibt es auch Informationen über die Beschlüsse des Lenkungsausschusses vom vergangenen Mittwoch.

Freundliche Grüße

Michael Häusler

Dr. Michael Häusler – Archiv des Diakonischen Werkes
QUELLE: Diakonie-Forum @ http://www.diakonie-forum.de/themen-und ... #post20800 ( nicht jeder hat Zugang zum Diakonie-Forum. Mir, z.B., wird der Zugang dort verwehrt schon seit 03.05.2010 ).



Ich persönlich schrieb schon Mitte des Jahres 2003 über diese Kirchendiener und darüber was diese selbst geäussert hatten – einschließlich Kirchendiener Michael Häusler – und gab diesbezüglich auf meiner Webseite HEIMKINDER-UEBERLEBENDE.ORG bekannt:
45 Jahre mußten vergehen – und die fremdländischen Zwangsarbeiter des Dritten Reiches mußten warten – bevor ein Sprecher der Evangelischen Kirche Pfarrer Jürgen Gohde (Präsident des Diakonischen Werkes der EKD sowie des Europäischen Verbandes für Diakonie, Eurodiaconia), öffentlich zu diesen Menschenrechtsvergehen Stellung nahm, und sagte, "Indem diakonische Einrichtungen an dem nationalsozialistischen System der Zwangsarbeit partizipierten und teilweise profitierten, haben wir uns beteiligt an einem Unrechtssystem und sind damit mitschuldig geworden an den zumeist jungen Menschen, denen durch Zwang, Erniedrigung und Entmündigung Unrecht und Leid zugefügt wurden. Zwangsarbeit ist mit der Würde der Menschen nicht vereinbar." ( Diakonie Korrespondenz 7/2000 ).

Und Dr. Michael Häusler (Leiter des Archivs des Diakonischen Werkes der EKD, Berlin), und Prof. Dr. Jochen-Christoph Kaiser (der Neuere Kirchengeschichte an der Fakultät für Evangelische Theologie der Philipps-Universität in Marburg lehrt und Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats zur Diakoniegeschichte des Diakonischen Werkes der EKD ist) äußerten sich auch über die »Zwangsarbeit« der Nazizeit, folgendermaßen, "[ . . . ] Das Unrecht, das Menschen, [ . . . ] Minderheiten in Deutschland zugefügt wurde, klammert das kirchliche und kirchennahe Umfeld nicht aus. [ . . . ] Kirche und Innere Mission [ . . . ][machten sich zum Nutzen][ . . . ] Zwangsarbeit, von der sie [ . . . ] profitierten und damit mitverantwortlich für das Schicksal dieser Menschen wurden [ . . . ]." ( Diakonie Korrespondenz 7/2000 ).
Kirche und Staat BRD: „Wir betreiben weiterhin unsere Bigotterie – komme was wolle.“ ( Bigotterie = engherzig fromm, Scheinheiligkeit, Heuchelei, nur Lippendienst betreibend )
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Helmut Jacob in seinem Helmut Jacob Blog @ http://helmutjacob.over-blog.de/article ... 30955.html
Mittwoch, 7. März 2012

Widerlich, schamlos und verlogen – oder etwa nicht? – Zollitsch lobt "Hilfe für Heimkinder"

"Wir sind froh, dass nun ein Angebot für ehemalige Heimkinder vorhanden ist, das ihre zentralen Anliegen berücksichtigt: das Bedürfnis nach Aussprache, den Wunsch nach Anerkennung, Beratung und therapeutischer Hilfe sowie finanzielle Hilfen", bilanzierte Zollitsch. ... Er begrüßte ausdrücklich den ... Fonds Heimerziehung ...

http://www.domradio.de/aktuell/80219/li ... sburg.html

Hier die "zentralen Anliegen":

des "Vereins ehemaliger Heimkinder" und anderer Gruppen

http://www.google.com/search?q=Heimkind ... utf-8&aq=t

http://gewalt-im-jhh.de/hp2/Abstimmung_ ... n_tis.html

der "Freien Arbeitsgruppe JHH 2006"

Der Wortlaut der Resolution der FAG JHH 2006

Forderungen an Politik und Kirche:

Opferrente für alle Geschädigten in Höhe von 400 € bis zum Lebensende

Individuelle Wohnformsicherung (im Einvernehmen der Betroffenen) zur Verhinderung erneuter stationärer Unterbringung

Nichtanrechenbarkeit jeglicher Geld- und Sachleistungen für Entschädigungen und Wiedergutmachungen auf bisherige oder zukünftige Leistungen der verschiedenen Sozialleistungträger.

Volmarstein, den 21. 8. 2010

Freie Arbeitsgruppe JHH, 58300 Wetter


http://gewalt-im-jhh.de/hp2/ESV_in_der_ ... ich_v.html

zum Vertiefen:

http://dierkschaefer.wordpress.com/2012 ... ksichtigt/

Urteilen Sie.
Kirche und Staat BRD: „Wir betreiben weiterhin unsere Bigotterie – komme was wolle.“ ( Bigotterie = engherzig fromm, Scheinheiligkeit, Heuchelei, nur Lippendienst betreibend )
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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am Mo 12. Mär 2012, 03:42, insgesamt 1-mal geändert.
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Kirche und Staat BRD: Geradlinige Bigotterie.

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Antworten zu solchen Behauptungen seitens dem „TÄTERKARTELL »BÜNDNIS KIRCHE UND STAAT« : BUND UND LÄNDER“ wie

»Höhere Entschädigung für ehemalige Heimkinder beschlossen« ( seit dem 09.03.2012 medienwirksame neue Propaganda-Kampagne überall im Internet [ epd / dom.radio.de / BMFSFJ ] )


( 10. März 2012, um 00:34 Uhr ) EINE BETROFFENE, Heidi Dettinger:
Es ist doch nicht zu fassen:
Mit "höherer Entschädigung" ist doch nichts anderes gemeint, als eine Erhöhung des Rentenausgleichs…

Und für wie lange wird noch versucht, uns für blöd zu verkaufen????

Mag ja sein, dass eine Erhöhung des Rentenausgleiches gut ist – besser, als eine Reduzierung, gebe ich zu .

Aber: Was bedeutet das denn wirklich?
Da bekommen wir nicht einmal die uns geklauten Löhne – lediglich ein Teil der nicht eingezahlten Sozialbeiträge sollen vergütet werden. Toll!

Und was ist mit den Überlebenden mit Behinderung?
Und was ist mit denen, die schuften mussten, bevor sie noch 14 waren?
Und was mit denen, die ob des in den Heimen erlittenen Traumas ab 45 nicht mehr arbeiten konnten?
Und was mit den Säuglingen und Kleinkindern, die unsägliche Deprivationen in den Bewahranstalten erlitten?
Und was mit den vergewaltigten Kindern, den physisch und psychisch gefolterten, denen die illegaler Medikation, medizinischen Experimenten oder unglaublichen medizinischen Eingriffen unterworfen waren?
Und was mit denen, die in die Psychiatrien eingewiesen wurden?

Alles nicht mehr wahr? Alles nicht mehr wert, diskutiert zu werden? Alles dreht sich nur noch um ein paar Euro mehr für eine ganz kleine Gruppe von Überlebenden – denen nämlich die zwischen 14 und 21 gearbeitet haben???

Und DAS sollen wir uns verkaufen lassen und auch noch als positive Veränderung begrüßen?????

Ich glaube, es wird Zeit, dass wir aufwachen und mal gucken, was hier mit uns passiert!

Wenn mir einer meine Armbanduhr klaut und mir hinterher das Uhrenglas als "Entschädigung" anbietet – und dann als Nachschlag auch noch das Rädchen zum aufziehen anbietet… Freu ich mich dann?

Ich bleibe dabei: Der Schritt von der Scham zur Schamlosigkeit wird immer kleiner!
Sorgen wir doch wenigsten dafür, dass es ein steiniger, gefährlicher, rutschiger Schritt wird für die gnadenlose Bande!


( 10. März 2012, um 15:26 Uhr ) EIN BETROFFENER, Helmut Jacob:
„Ich glaube, es wird Zeit, dass wir aufwachen und mal gucken, was hier mit uns passiert!“

Da sehe ich schwarz, verehrte Frau Dettinger. Ich glaube, der Zug ist abgefahren. Das dies so kommt, ist auch unser Versagen. Die Überlebenden der Heimhöllen haben ihre wirklichen Gegner aus den Augen verloren oder nie gesehen. Die meisten haben in anderen Überlebenden ihre Feinde erkannt. Daraus kann nichts Produktives werden. Nur wenige sind kämpferisch und hauen den Tätern und ihren Rechtsvertretern, die längst auch Täter geworden sind, die Wahrheit um die Ohren. Ich beobachte, dass es nicht viel mehr als eine handvoll Idealisten sind. Einige Heilsbringer, die falsche Kampfstrategien unter die Leute gebracht haben, verkriechen sich auch in ihren geschlossenen Foren, beweinen die Ungerechtigkeit der Welt und erleben, wie ihre Konzepte an die Wand gefahren werden. Gut, ein bisschen Erfolgserlebnis muss sein. Man hat korrigiert, was eine Unverschämtheit war: Die Ungleichbehandlung der Geschlechter in der Rentennachzahlung. Wer sich dafür auf die Schulter klopft, soll es tun. So langsam füllen sich die Anlaufstellen. Die Strategie dieser Heilsbringer ist: So viel absahnen wie möglich, ohne Rücksicht auf das Ehr- und Schamgefühl. Derweil triumphiert die Täterseite, ganz lautstark die katholische, und freut sich, dass der Opferfonds so schön angenommen wird. Was sollen wir, Frau Dettinger und einige andere Mitstreiter gegen soviel Kurzsichtigkeit noch unsere Forderungen für eine Opferrente oder einen würdigen Lebensabend weiterkämpfen? Wollen die Überlebenden der Heimhöllen das überhaupt noch? Jene, die nun ihren kurzen Gewinn bei den Anlaufstellen abholen, sind, ob mit oder ohne Verzichtserklärung aus dem Rennen und können diese Opferrente nicht mehr verlangen. Es geht nur das eine oder das andere.
Es klingt pessimistisch, aber ich denke: Die Täter brauchen nur noch zwei, drei Jahre aussitzen und danach ist das Problem „Heimkinder in den Nachkriegsjahrzehnten“ vom Tisch.
Eine ganz besondere Niedertracht ist der Verweis auf die Verjährung. Wenn solche Hinweise aus christlichen Federn kommen, ist das besonders katastrophal. Die Täter könnten ihrerseits auf den Einspruch der Verjährung verzichten und damit den Weg zu juristischen und gesetzlichen Entschädigungsmaßnahmen ebnen. Tun sie aber nicht und damit zeigt sich ihre Verlogenheit.
Und das ganze Gruppen von Menschen, die zu den Hilflosesten der Gesellschaft zählen und die Sie immer wieder in Erinnerung bringen, ausgeschlossen sind, zeigt, von welch asozialer Bande wir regiert werden. Jeder, der einigermaßen aufrecht gehen kann, müsste dagegen laut schreien. Von keiner Partei, außer vielleicht von den Linken, hört man diesen Aufschrei.
Deutschland, mir graust es vor Dir.


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Das Märchen von der „Lösung der Heimkinderproblematik“

Beitrag von Martin MITCHELL »

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BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND

Heike Taubert wird weltberühmt – in Wort und Bild: http://www.thueringer-allgemeine.de/sta ... 1288758518 ( Mi. 21.03.2012 )

Das Land Thüringen mit einer neuen Touristen-Attraktion Dank ihrer märchenerzählenden Sozialministerin, Heike Taubert, die da als aller Erste ihren Bürgern einen Bären aufbinden will:

Hilfsfonds Heimerziehung-THÜRINGEN“ als Teil eines „Hilfsfonds Heimerziehung-OST“ ausserhalb gesetzesgemäßer wirklicher Entschädigung,

und DIE BUNDESWEIT GLEICHGESCHALTETEN MEDIEN sind hoch begeistert davon.

Wie viele der Opfer werden sich damit täuschen lassen ?

Wer will denn einen „Hilfsfonds Heimerziehung-OST“ ähnlich dem „Hilfsfonds Heimerziehung-WEST“ haben ?
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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am Sa 24. Mär 2012, 06:42, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Das Märchen von der „Lösung der Heimkinderproblematik“

Mogelpackung! - „Millionenschwerer Hilfsfonds für ehemalige DDR-Heimkinder“


… ein und derselbe Dr. Hermann Kues


ERSTENS:
Seitens der Märkische Oderzeitung wird berichtet ( 26.03.2012 ): »Späte Entschuldigung - Hilfe für DDR-Heimkinder« @ http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1014793/

»Keine Entschädigung, sondern eine Bitte um Entschuldigung, heißt es. "Verpasste Lebenschancen kann man nicht materiell ungeschehen machen", sagt der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, Hermann Kues (CDU) [ Mitglied im Zentralkomitee der Deutschen Katholiken ] [ rechte Hand von Ursula von der Leyen im BMFSFJ in der 16. Wahlperiode ( 2005-2009 ) ]«
ZWEITENS:
Seitens der Volksstimme [ Sachsen-Anhalt ] wird berichtet ( 27.03.2012 ): »Bund und Länder finanzieren 40-Millionen-Euro-HilfsfondsLand richtet Beratungsstelle für DDR-Heimkinder ein« @ http://www.volksstimme.de/nachrichten/s ... r-ein.html

»Staatssekretär Hermann Kues (CDU) vom Bundesfamilienministerium [ Mitglied im Zentralkomitee der Deutschen Katholiken ] betonte, der Fonds helfe, die Folgen zu mildern. "Es ist aber keine Entschädigung."

Der Bericht über die DDR-Heimerziehung kommt nicht zu der Bewertung, "dass es sich bei der Heimerziehung in der DDR insgesamt um ein Unrechtssystem gehandelt haben könnte". Gegen die zahlreichen Rechtsverstöße, die auch nach DDR-Recht hätten geahndet werden müssen, habe es jedoch "keine wirksamen Rechtsmittel oder andere Kontrollmöglichkeiten" gegeben. Die Kinder und Jugendlichen waren dem System vollständig ausgeliefert.«
DRITTENS:
Seitens des epdEvangelische Pressedienst LANDESDIENST OST wird berichtet [ ohne Datum, aber ungefähr 27.03.2012 ]: »Erster Bericht über DDR-HeimerziehungOstdeutsche Länder bitten um Verzeihung - (Zusammenfassung)« @ http://www.epd.de/landesdienst/landesdi ... merziehung

»Den Kindern und Jugendlichen sei "Unrecht zugefügt" worden, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, Hermann Kues (CDU) [ Mitglied im Zentralkomitee der Deutschen Katholiken ]. Der Fonds helfe, die Folgen zu mildern: "Es ist aber keine Entschädigung."

Der Bericht über die DDR-Heimerziehung kommt nicht zu der Bewertung, "dass es sich bei der Heimerziehung in der DDR insgesamt um ein Unrechtssystem gehandelt haben könnte". Gegen die zahlreichen Rechtsverstöße, die auch nach DDR-Recht hätten geahndet werden müssen, habe es jedoch "keine wirksamen Rechtsmittel oder andere Kontrollmöglichkeiten" gegeben.

Der Berliner Sozialpädagoge Manfred Kappeler kritisierte die Schlussfolgerung, es habe sich nicht um ein Unrechtssystem gehandelt. Im MDR-Hörfunk sprach er vom Versuch, Opfern Entschädigungsleistungen vorzuenthalten. Der CDU-Politiker Arnold Vaatz, der die Hilfen für DDR-Heimkinder begrüßte, sagte indes, dass der Bericht einen "guten Einblick in das Unrechtssystem der DDR-Heimerziehung" gebe.«
VIERTENS:
[ FOTO von Dr. Hermann Kues http://upload.wikimedia.org/wikipedia/c ... n-Kues.jpg ]

CDU Staatssekretär beim Bundesfamilienministerium ( BFSFJ ) Dr. Hermann Kues ließ verlauten ( 26.02.2007 ): „[ u.a., Misshandlungen, Zwangsarbeit ] Mir persönlich sind Vorkommnisse im Rahmen der damaligen Fürsorgeerziehung oder Freiwilligen Erziehungshilfe, wie Sie sie unterstellen, nicht bekannt.“ ( @ http://www.heimkinder-ueberlebende.info ... hland.html )


… ein und derselbe Dr. Hermann Kues
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Das Märchen von der „Lösung der Heimkinderproblematik“

Mogelpackung! - „Millionenschwerer Hilfsfonds für ehemalige DDR-Heimkinder“


ERSTENS:

Arnold Vaatz, MdB (CDU) - „UNRECHT so schnell wie möglich umsetzen


CDU / CSU – FRAKTION IM BUNDESTAG
Presse / Pressemitteilung

@ Das Märchen von HILFE fuer DDR-Heimkinder seitens der CDU/CSU

Arnold Vaatz

Gleichwertige Hilfen für DDR-Heimkinder erreicht
Leid der Heimkinder in der ehemaligen DDR anerkannt

Bundesregierung und ostdeutsche Länder haben heute den Bericht „Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR“ vorgestellt. Hierzu erklärt der für den Bereich Aufbau Ost zuständige Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Arnold Vaatz:

„Mit dem heute vorgelegten Bericht zur Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR wird das Leid der Heimkinder in der ehemaligen DDR von der Bundesregierung und den ostdeutschen Landesregierungen umfassend öffentlich anerkannt. Wir begrüßen, dass nun konkrete Planungen für finanzielle Hilfen zugunsten der Opfer vorliegen. Mit der Einrichtung des 40 Millionen Euro umfassenden Fonds ‚Heimerziehung in der DDR in den Jahren von 1949 bis 1990‘ werden gleichwertige Hilfen wie für ehemalige Heimkinder aus Westdeutschland auch für die Opfer der DDR-Heimerziehung möglich. Diese Forderung hat die CDU/CSU-Fraktion von Anfang an in der Debatte zu dieser Frage vertreten. Wir werden nun für eine schnelle Umsetzung sorgen, damit so bald wie möglich tatsächlich Hilfe geleistet werden kann.

Der vorliegende Bericht gibt bereits einen guten Einblick in das Unrechtssystem der DDR-Heimerziehung. Dass die Aufarbeitung in einigen Bereichen der DDR-Heime aber noch ganz am Anfang steht, zeigen exemplarisch erste Erkenntnisse über das ‚Kombinat der Sonderheime für Psychodiagnostik und pädagogisch psychologische Therapie‘. Hier ging man über die bekannten Methoden der sozialistischen Indoktrination hinaus. Inwieweit hier Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 18 Jahren unter Psychopharmaka gesetzt und Elternrechte verletzt wurden, ist noch weiter zu erforschen.“

Hintergrund:

Tausende Kinder und Jugendliche waren in der ehemaligen DDR bis 1989 insbesondere in den geschlossenen Kinderheimen und Jugendwerkhöfen unter teilweise erschreckenden, menschenunwürdigen Bedingungen untergebracht. Die DDR verfolgte in ihren 474 staatlichen Kinderheimen, 38 Spezialkinderheimen, 32 Jugendwerkhöfen und besonders im geschlossenen Jugendwerkhof Torgau mit der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen immer auch das politische Ziel, die Eingewiesenen zu sozialistischen Persönlichkeiten umzuformen. Die Einrichtungen unterstanden dem Ministerium für Volksbildung, seit 1963 also der Ministerin Margot Honecker. Die Umerziehung sollte in den Jugendwerkhöfen durch militärischen Drill und erzwungene Einordnung in das Kollektiv erreicht werden. Infolge ideologischer Indoktrination, Misshandlungen und Missbrauch sind diese ehemaligen Heimkinder bis heute traumatisiert.


ZWEITENS:

Gegendarstellung seitens Erziehungswissenschaftler Prof. Dr. Manfred Kappeler
MDR aktuell
NACHRICHTEN @ http://www.mdr.de/nachrichten/heimkinder120.html

zusätzliches Audio - unbedingt anhören

MDR INFO | Exklusiv

Experte: "Das ist keine angemessene Rehabilitierung für Heimkinder"

Der Sozialpädagoge Manfred Kappeler hat der Politik vorgeworfen, sich bei der Misshandlung von Heimkindern nach wie vor einer umfassenden Wiedergutmachung zu entziehen.

[ Foto ]

Experte Kappeler kritisierte unterschiedliche Behandlung von Heimkindern
26.03.2012, 16:17 Uhr |
03:58 min zusätzliche Audio Aufzeichnung ( MDR.DE Player )

Kappeler sagte MDR INFO, er könne überhaupt nicht nachvollziehen, dass die Abschlussberichte für Ost und West zu dem Schluss kämen, es hätte sich nicht um Unrechtssysteme gehandelt. Er sprach von einem Versuch der heute Verantwortlichen, den Opfern Entschädigungsleistungen vorzuenthalten. Die jetzt bereitgestellten 120 Millionen Euro für die Heimkinder im Westen und 40 Millionen im Osten seien meilenweit entfernt von einer wirklichen Entschädigung. Sie bedeuteten auch keine angemessene Rehabilitierung.

Wer die Berichte vom Runden Tisch gelesen habe, komme eigentlich zu einer anderen logischen Konsequenz. Danach hätte man anerkennen müssen, dass es sich in beiden Fällen um ein organisiertes Unrechtssystem gehandelt habe. "Diese Konsequenz war die Politik nicht bereit zu ziehen!" Die Akteure an diesen Runden Tischen und diesen Kommissionen hätten "ganz überwiegend die Interessen der 'Täterorganisationen' vertreten", um möglichst von diesen einen finanziellen und einen Image-Schaden abzuwenden. Kappeler befasst sich seit Jahren mit der Heimkinder-Thematik und hat mehrere Studien über die Heimerziehung in der BRD und der DDR veröffentlicht.

Zuletzt aktualisiert: 26. März 2012, 17:11 Uhr
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Das Märchen von der „Lösung der Heimkinderproblematik“

Mogelpackung! - „Millionenschwerer Hilfsfonds für ehemalige DDR-Heimkinder“


NIEDERSCHRIFT eines teilweise in AUDIO wiedergegebenen – aber nicht komplett wiedergegeben – INTERVIEWS seitens des Senders MDR mit PROF. DR. MANFRED KAPPELER
MDR-INTERVIEW vom 26.03.2012, 16:17 Uhr

@ http://www.mdr.de/nachrichten/heimkinder120.html
[ NIEDERSCHRIFT hergestellt und zur Verfügung gestellt von Ehemaliges Heimkind Martin Mitchell ansässig in Adelaide, Süd Australien ]

[ bezüglich dem »BERICHT "Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR"« ]

KAPPELER: Das kann ich auch so bestätigen. Ich habe dazu schon vor einigen Jahren eine Untersuchung gemacht, die auch publiziert worden ist und den Autoren dieses [ jetzt Ende März 2012 von Herrn Dr. Herman Kues, vom BMFSFJ vorgelegten ] BERICHTS [ bezüglich derDDR-Heimerziehung] auch vorgelegen hat.
Der entscheidende gemeinsame Punkt ist, dass unabhängig von den politischen Vorzeichen mit denen diese „Jugenhilfesysteme“ [ in „Ost“ und in „West“ ] jeweils begründet wurden, die Heime „Totale Institutionen“ waren. Das bedeutet, dass Kinder und Jugendliche über vierundzwanzig Stunden des Tages gegen ihren Willen untergebracht einem absoluten Fremdreglement unterlagen, das alle ihre Bedürfnisse regulierte und überhaupt da keinen Spielraum für individuelle Bedürfnisse / Entwicklungen zuließ.

INTERVIEWER: Sie haben das ja bereits angesprochen. Sie sagen, die Unterschiede waren unabhängig von der Idiologie im Grunde nich so groß. Die meisten Heime im Westen waren in kirchlicher Trägerschaft; die Heime im Osten unterstanden sämtlich dem Staat...

KAPPELER: Das stimmt nicht…

INTERVIEWER: Nee?...

KAPPELER: Das muss ich gleich korrigieren…

INTERVIEWER: Sagen Sie es.

KAPPELER: Also es gab in der DDR, bis fast zum Schluss, auch einen großen Bereich kirchlicher Heime.
In der Berliner Regionalgruppe, die ich vor vier Jahren gegründet habe – moderiere – sind mehrere Ehemalige aus der DDR, die in kirchlichen Heimen aufgewachsen sind und dort die gleichen Erfahrungen gemacht haben wie ihre Leidensgenossen und Leidensgenossinnen aus den staatlichen Heimen; und ich finde das ein ziemliches Problem, dass auch wieder in diesem Bericht und in den Pressemeldungen der letzten Tage diese Tatsache, auf die wir hier auch in einer umfangreichen Publikation der Berliner Senatsverwaltung im vergangen Jahr hingewiesen haben immer unterschlagen wird und jetzt bei Ihnen auch nicht angekommen ist.

INTERVIEWER: Haben Sie denn bei Ihren Forschungen zu Heimen in beiden Systemen, markante Unterschiede feststellen können?

KAPPELER: Also ein „markanter Unterschied“, liegt eigentlich nicht in dem System, sondern in der Möglichkeit über diese Untersch…über diese Verhältnisse zu berichten.
In der Bundesrepublik gab es nach 1945 immer eine kritische Debatte über diese schrecklichen Zustände, aber der politische Wille sie zu verändern ist erst eingetreten als die sogenannte „Heimkampagne“ „1968“ und in den folgenden Jahren das so skandalisieren konnte – mit dem Rückenwind natürlich einer ganzen gesellschaftlichen Bewegung – dass dann tatsächlich eine Änderung eintrat, die schließlich so Anfang der 80er Jahre, könnte man sagen, flächendeckend diese furchtbaren Zustände beendet hat; und das gab es in der DDR nicht, sondern es ist weitergelaufen bis zum Schluss.

INTERVIEWER: Die Abschlusberichte überHeimerziehung“ „OstundWestkommen beide zu dem Schluss, „dass es sich“ „nicht um Unrechtssysteme gehandelt hat“. Ist dass für Sie nachvollziehbar?

KAPPELER: Nein, dass ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar. Und das ist einer der Versuche der heute Verantwortlichen für das was damals geschah sich einer wirklich umfassenden Wiedergutmachung zu entziehen und Entschädigungsleistungen vorzuenthalten, weil die für die Kinder aus den westdeutschen Heimen bewilligten 120 Millionen und die 40 die jetzt für die ehemalige DDR bewillgt werden natürlich meilenweit entfernt von einer wirklichen Entschädigung sind und auch keine angemessene Rehabilitierung bedeuten.

INTERVIEWER: Wenn ich Ihnen richtig zuhöre muss man fairerweise aber auch einräumen „es gab auch gut geführte Heime“.

KAPPELER: Ja ich selber habe schon in den 60er Jahren zwei solche Heime konzipiert und auch geführt und auch damals schon zeigen können, dass das anders möglich war; aber das hat garnichts mit „fairerweise“ zu tun, sondern in allen meinen Veröffentlichungen – und ich arbeite seit fünfzig Jahren an diesem Problem – hab ich das immer wieder gesagt und den Beweis angetreten, dass es anders möglich gewesen wäre. „Fairerweise“ – hätte man das so ausdrücken müssen – Es war zu jedem Zeitpunkt anders möglich wenn es denn gewollt gewesen wäre, aber man hat es nicht getan.
[ AUDIO-INTERVIEW-LAUFZEIT: 3 Minuten und 59 Sekunden ]
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HEIMKINDERSACHE. – Wer tanzt mit wem auf welchen Hochzeiten ?

http://www.magdeburger-nachrichten.de/w ... achede.jpg
( GRUPPENFOTO aller Verantwortlichen für die geplante „DDR-Heimerziehung“-„Mogelpackung“ auf einen Blick. )

[ bezüglich der Vorstellung in Berlin am 26.03.2012 des »BERICHTS "Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR"« ]

Ein GRUPPENFOTO als Beilage unter dem Artikel in Magdeburger Nachrichten ( 27.03.2012 ) »Opfer der DDR-Heimerziehung erhalten Unterstützung« @ http://www.magdeburger-nachrichten.de/d ... udie/45673

VON LINKS NACH RECHTS:
( eine gemischte Koalition zwischen CDU und SPD aufgestellt, im Erachten des Australiers Martin Mitchell, gegen die wirklichen Interessen der ehemaligen Heimkinder OST und WEST )

1.) Heimkindervertreter OST/WEST, Ombundsmann: Prof. Dr. Peter Schruth
2.) Bundesregierung: Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Hermann Kues, CDU ) [ Mitglied im Zentralkomitee der Deutschen Katholiken ] [ rechte Hand von Ursula von der Leyen im BMFSFJ in der 16. Wahlperiode ( 2005-2009 ) ]
3.) Berlin: Staatssekretärin für Jugend und Familie, Sigrid Klebba, SPD
4.) Sachsen: Sozialministerin Christine Clauß, CDU
5.) Bundesregierung: Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, Dr. Christoph Bergner, CDU
6.) Sachsen-Anhalt: Sozialminister Norbert Bischoff, SPD
7.) Brandenburg: Ministerin für Bildung, Jugend und Sport, Dr. Martina Münch, SPD
8.) Mecklenburg-Vorpommern: Sozialministerin Manuela Schwesig, SPD
9.) Sprecher für ehemalige Heimkinder-OST: ehemaliges Heimkind-OST Roland Militz
10.) Thüringen: Sozialministerin Heike Taubert, SPD

Brandenburg: Sozialminister Günter Baaske, SPD, scheint nicht anwesend gewesen zu sein.
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Das Märchen von der „Lösung der Heimkinderproblematik“

Mogelpackung! - Millionenschwerer Hilfsfonds für ehemalige DDR-Heimkinder


Re dem KAPPELER-INTERVIEW ( aufgeführt im vorletzten Beitrag ( oben ) ) bezüglich der jetzt ebenso geplanten „DDR-Heimkinder“-„Mogelpackung“ siehe @ http://www.mdr.de/nachrichten/heimkinder120.html und @ http://dierkschaefer.wordpress.com/2012 ... mment-2686

Was meinte der Erziehungswissenschaftler Prof. Dr. Manfred Kappeler wohl mit seiner in seinem Interview am Di. 27.03.2012 auf MDR-aktuell geäusserten Kritik, dass (a.) der 120 Millionen »Hilfsfonds Heimerziehung-WEST« und (b.) der 40 Millionen »Hilfsfonds Heimerziehung-OST« „natürlich meilenweit entfernt von einer wirklichen Entschädigung“ sei ?

Recht hat Prof. Dr. Manfred Kappeler natürlich da alle mal !


Gleiche Forderungen seitens Prof Kappeler und dem VEH e.V.: ANGEMESSENE ENTSCHÄDIGUNG

Schon vor ungefähr drei Jahren ( am Mi. 10.06.2009 ) wurde berichtet in WELT ONLINE in einem Artikel betitelt »Misshandlungen« - »Deutsche Heimkinder sollen entschädigt werden«

siehe @ http://www.welt.de/politik/article39005 ... erden.html
Zwischen Ende der 40er bis Mitte der 70er Jahre waren in Deutschland [ WEST ! ] rund 800.000 Kinder und Jugendliche in öffentlicher Erziehung, etwa zwei Drittel von ihnen in konfessionellen Heimen.

[ ………. ]

Der Verband der ehemaligen Heimkinder [ tatsächlich aber hieß diese größte Vereinigung ehemaliger Heimkinder in der Bundesrepublik Deutschland schon immer und heißt sie auch weiterhin: derVerein ehemaliger Heimkinder e.V.“ ( „VEH e.V.“ / „VEH“ ) ] fordert nun die Einrichtung eines Entschädigungsfonds in Höhe von mindestens 25 Milliarden Euro. Außerdem einen rentenversicherungsrechtlichen Ausgleich für die Arbeit sowie die Bereitstellung von Soforthilfemitteln zur therapeutischen und sozialen Unterstützung in Härtefällen in Höhe von zunächst 25 Millionen Euro.

Und dies war, ist und bleibt die Forderung durchweg, einheitlich und konsequent für alle »Ehemaligen Heimkinder-WEST« sowohl wie auch für alle »Ehemaligen Heimkinder-OST« ( in Bezug auf die »Ehemaligen Heimkinder-OST« bedeutet dies also jetzt natürlich EINE ZUSÄTZLICHE VERGLEICHBARE FORDERUNG ! )

Siehe:
( Mi. 02.06.2009 ) @ http://hpd.de/node/7135
( Mi. 23.03.2011 ) @ http://hpd.de/node/11320
( Mo. 13.12.2010 ) @ http://www.ad-hoc-news.de/der-aufstand- ... s/21780493
( Fr. 10.02.2012 ) @ http://www.readers-edition.de/2012/02/1 ... %E2%80%9C/ und
( Mo. 30.08.2010 ) @ http://heimkinderopfer2.blogspot.com.au ... igung.html
Unsere Forderungen umfassen folgende Punkte:

1. 300 € monatlicher Opferrente pauschal für alle ehemaligen Heimkinder.
2. Auf Wunsch des/der Ehemaligen statt der monatlichen Opferrente eine Einmalzahlung von 54.000 € (300 € monatlicher Rente hochgerechnet auf 15 Jahre).
3. Die Möglichkeit für besonders geschädigte ehemaliger Heimkinder, bei Glaubhaftmachung ihrer besonderen Schädigung eine höhere Einmalzahlung oder Opferrente.
4. Die Einbeziehung von ehemaligen Heimkindern mit Behinderung.
5. Die Einbeziehung von ehemaligen Heimkindern aus der damaligen DDR.
6. Die Einbeziehung von ehemaligen Heimkindern, deren Heimzeit in den 40er Jahren lag.
7. Die Einbeziehung von ehemaligen Heimkindern, deren Heimzeit in den 70er und 80er Jahren lag.

Und ausgehend von der derzeit mandatierten Hamburger Anwaltskanzlei DR. VEHLOW & WILMANS zuzüglich dem juristischen Berater und Entschädigungsexperten Michael Witti, siehe auch diese Pressemitteilung vom So. 14.09.2009 @ http://pressemitteilung.ws/node/159945
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Martin MITCHELL
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Verfassungsbeschwerde eines ehemaligen Heimkindes abgelehnt.

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Verfassungsbeschwerde eines ehemaligen Heimkindes abgelehnt.

re Bundesverfassungsgerichtsurteil BVerfG, 1 BvR 3023/11 vom 23.3.2012, Absatz-Nr. (1 - 23)

Die „VERFASSUNGSBESCHWERDE“ von FRIEDHELM MÜNTER letzten Jahres – Aktenzeichen 1 BvR 3023/11 – wurde vom Bundesverfassungsgericht „NICHT ANGENOMMEN

mit einstimmiger schriftlicher umfassender BEGRÜNDUNG dreier Richter des Bundesverfassungsgerichtes in diesem Fall und dieser BEURTEILUNG: BVerfG, 1 BvR 3023/11 vom 23.3.2012, Absatz-Nr. (1 - 23)

@ http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 02311.html ( Richter: Gaier und Paulus; und Richterin: Britzs )

Die Urteilsbegründung im Original vom Gericht selbst ist, m.E., immer der beste Bericht.

Viele der diesbetreffenden Medienberichte sind einfach nicht ernst zu nehmen; einige davon sind einfach nur lächerlich und völlig in die Irre führend.

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Verfassungsbeschwerde eines ehemaligen Heimkindes abgelehnt.

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Weiterführend zu meinem vorherigen Beitrag vom Fr. 06.04.2012, um 07:15 Uhr.

Der uns allen bekannte Helmut Jacob kommentierte diesbezüglich in Dierk Schaefers Blog @ http://dierkschaefer.wordpress.com/2012 ... mment-2696

Helmut Jacob said, on 5. April 2012 at 14:14

Das Bundesverfassungsgericht konnte und durfte nicht anders entscheiden. Der Weg durch die Instanzen geht von unten nach oben. Aber, und das ist außergewöhnlich, das BVG hat zahlreiche Fenster geöffnet. Blickt man durch sie durch erkennt man Hilfestellungen für ähnliche Verfahren. Mit dieser ungewöhnlichen Begründung der Entscheidung – so könnte man es deuten – hat das BVG eine gewissen Sympathie für die Anliegen der Opfer gezeigt. Auf das BVG zu schimpfen, wäre völlig falsch. Die Verjährung hat mit dem Runden Tisch Heimerziehung überhaupt nichts zu tun. Einzige Möglichkeit zur Aufhebung der Verjährung ist die Verzichtserklärung durch die Täter. Und die kommt nicht. Aus gutem Grund. Das würde sehr teuer.
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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am Fr 6. Apr 2012, 07:24, insgesamt 1-mal geändert.
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Heimkinder kämpfen für Entschädigung für ihr Martyrium !

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Hervorragender neuer sehr langer und umfangreicher Artikel bezüglich dem genauen jetzigen Stand der Dinge

in NEUES DEUTSCHLAND vom 05.04.2012

»Aber heidschi bumbeidschi bum bum«

»Opfer von Missbrauch in westdeutschen Kinderheimen kämpfen noch immer um angemessene Entschädigung«

@ http://www.neues-deutschland.de/artikel ... m-bum.html
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Bischof Ackermann: Nichts darf an die Öffentlichkeit dringen

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Sind die Verbrechen begangen gegen Heimkinder „verjährt“ ?

HEIMKINDER. – Es gibt eigentlich gar keine „Verjährung im Zivilrecht“, es sei denn ein Beklagter oder eine Beklagte stützt sich speziell darauf und macht Gebrauch von der „Einrede der Verjährung“.


THEMA: Zur Frage der „Verjährung“ im Zivilrecht generell in Fällen wo Kinder und Jugendliche in Heimen ( kath., ev., staatlich und privat ) vom Aufsichtspersonal misshandelt und missbraucht worden sind und für ihre Arbeitskraft ausgebeutet worden sind --- d.h. schwer geschädigt worden sind.



Trier / Katholische Kirche / Dr. Stephan Ackermann
Der heuchlerische Bischof Ackermann will verhindern dass es an die Öffentlichkeit dringt

Bishop Ackermann does not want it to be known

Bischof Stephan Ackermann ist der besondere Beauftragte der Bischofskonferenz für alle Fragen im Zusammenhang des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger im kirchlichen Bereich.
Bischof Ackermann antwortet Opferanwalt:
Kein Verzicht auf die Einrede der Verjährung


Mit Schreiben vom 20.2.2012 hatte Rechtsanwalt Dr. Christian Sailer, der seit Jahren Opfer sexueller Gewalt durch katholische Priester in Deutschland und Österreich berät und vertritt, dem Beauftragten der Bischofskonferenz folgendes geschrieben:

„Ich erlebe gegenwärtig zum Beispiel, dass einer heute 50-jährigen Frau, die als Kind und junges Mädchen von einem katholischen Priester jahrelang sexuelle Gewalt zugefügt wurde, Schadensersatz für den größten Teil ihrer Leidenszeit von vornherein deshalb vorenthalten bleibt, weil sich der Würzburger Bischof auf Verjährung beruft. Wie wollen Sie derartiges mit den wiederholten Beteuerungen Ihrer Kirche, Wiedergutmachung zu leisten, vereinbaren? Wäre es nicht ein Gebot des Anstands und der Ehrlichkeit, auf die Verjährungseinrede grundsätzlich zu verzichten, um die restlose Aufklärung und Entschädigung aller Missbrauchsfälle möglich zu machen?“ [ Wiedergabe des vollständigen Schreibens, u.a., auch hier @ http://netzwerkb.org/2012/02/25/verzich ... seinreden/ ]

Es handelte sich um einen offenen Brief mit der Bitte um eine öffentliche Antwort. Nun erhielt der Anwalt ein Schreiben der Deutschen Bischofskonferenz/Büro für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich vom 15.3.2012 mit der Bemerkung „persönlich/vertraulich“ und der Bitte, „von einer Veröffentlichung meines Schreibens abzusehen.“ Doch Sailer hatte nicht privat gefragt, sondern öffentlich, weshalb es auch nicht angeht, dass die Antwort in der Schublade verschwindet, weil sie der Bischofskonferenz peinlich ist.

Die an den Bischof gerichtete Bitte, „auf Priester und alle verantwortlichen kirchlichen Einrichtungen einzuwirken, bei Ansprüchen aufgrund von Fällen sexuellen Missbrauchs auf die Einrede der Verjährung zu verzichten“, geht das Schreiben gar nicht ein. Stattdessen wird behauptet, der Vorschlag des Anwalts liefe darauf hinaus, die Opfer anstatt unbürokratischer Hilfe „auf die gerichtliche Durchsetzung von Ansprechung zu verweisen“. Sailer: „Davon kann natürlich keine Rede sein; aber viele Opfer müssten eben klagen können, weil ihnen die unbürokratische Hilfe der Kirche nur Almosen bietet.“

Doch die klerikale Verdrehung der klaren Anfrage des Anwalts geht noch weiter: Wenn man die Opfer auf den Gerichtsweg verweise, seien sie doch voll beweispflichtig und es bestehe die große Gefahr, „dass sie mit ihren Ansprüchen vor Gericht scheitern“. Sailer: „Welch scheinheilige Fürsorge! Die meisten Opfer scheitern nicht, weil es keine Beweise gibt, sondern weil die Kirche den Opfern sagt, ‚ihr kommt zu spät, eure Ansprüche sind längst verjährt’. Und dies müsste sie nicht sagen, denn die Einrede der Verjährung steht in ihrem freien Ermessen!“

Dr. Christian Sailer
Max-Braun-Straße 2
97828 Marktheidenfeld
QUELLE: aus der diesbezüglichen Berichterstattung vom „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ ( „VEH e.V.“ / „VEH“ / „VEHeV“ ) @ http://veh-ev.info/ ( momentan auf der Eingangsseite zu finden )

Seither wird dieser Sachverhalt auch überall anderswo im Internet und per Rundmail von dem Australier Martin MITCHELL weiterverbreitet.
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KIRCHE: „Du kommst zu spät um uns zu belangen.“

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Sind die Verbrechen begangen gegen Heimkinder „verjährt“ ? – Und wer, IM ZIVILRECHT, nimmt sich das Recht heraus zu entscheiden was wann „verjährt“ ist ?

HEIMKINDER. – Es gibt eigentlich gar keine „Verjährung im Zivilrecht“, es sei denn ein Beklagter oder eine Beklagte stützt sich speziell darauf und macht Gebrauch von der „Einrede der Verjährung“.


THEMA: Zur Frage der „Verjährung“ im Zivilrecht generell in Fällen wo Kinder und Jugendliche in Heimen ( kath., ev., staatlich und privat ) vom Aufsichtspersonal misshandelt und missbraucht worden sind und für ihre Arbeitskraft ausgebeutet worden sind --- d.h. schwer geschädigt worden sind.

Die regelmäßige Verjährungsfrist im Zivilrecht aus § 199 Abs.2 BGB (Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen) sind:
„Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 30 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an“.
Diese „Verjährungsregel“ trifft überall in allen zivilrechtlichen Angelegenheiten zu. Diese „Verjährungsregel“ trifft auf jegliche Schädigung zu: Körperverletzung in jeglichem Sinne ( einschließlich sexuellem Missbrauch ) und Sachbeschädigung in jeglichem Sinne ( einschließlich Berufsbenachteiligungen und Minderung von Lebensschancen ). Diese „Verjährungsregel“ trifft, als Schädiger, auf Einzelpersonen sowie auch auf den Staat und alle Kirchen und Wohlfahrtsverbände zu. Keiner ist gezwungen die „Einrede der Verjährung“ in Anspruch zu nehmen. Jeder Schädiger darf jederzeit auf die Inanspruchnahme derEinrede der Verjährungverzichten. Niemand ist gezwungen die Ausrede zu verwenden: „Es ist zu lange her.“ „Du kommst zu spät um zu klagen.“

Der gewissenlose, reuelose, herzlose und uneinsichtige Schädiger wird sich jedoch immer auf die Inanspruchnahme der „Einrede der Verjährung“ stützen wollen in der Hoffnung dass er dadurch nicht weiter belangt werden kann und möglicherweise dazu verurteilt werden könnte dem von ihm Geschädigten „eine angemessene Entschädigung“ zu zahlen.
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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am Mi 18. Apr 2012, 04:31, insgesamt 1-mal geändert.
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Ehemalige Heimkinder haben Fragen über Fragen…

Beitrag von Martin MITCHELL »

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In einem Artikel vom 14.04.2012 exklusiv in der NWZ-ONLINENORDWEST-ZEITUNG ( @ http://www.nwzonline.de/Region/Ticker/A ... 4digt.html ) – betitelt »Oldenburger Heinrich Gäfecke wird nach 60 Jahren für Unrecht im Heim entschädigt« wurde der Eindruck erweckt, dass ein Ehemaliges Heimkind-WEST endlich ausreichend für das von ihm in der Bundesrepublik Deutschland erfahrene Unrecht und Leid „entschädigt“ worden sei.

Die folgenden Fragen jedoch gehen sofort daraus hervor und müssen unbedigt zu diesem Zeitpunkt nicht nur gestellt aber auch beantwortet werden:

1.) Genau wer war so gnädig dem heute 80 jährigen Heimopfer-WEST, Heinrich Gäfecke, freiwillig ZUMINDEST ETWAS ZUKOMMEN ZU LASSEN ?
2.) Wer war in diesem Fall der GABENGEBER oder der ALMOSENÜBERBRINGER ?
3.) War es ( a. ) die KATHOLISCHE KIRCHE, ( b. ) CARITAS, ( c. ) ein BRÜDERORDEN oder ein SCHWESTERNORDEN, ( d. ) ein PRIESTER oder eine NONNE ?
4.) War es ( a. ) die EVANGELISCHE KIRCHE, ( b. ) die DIAKONIE, ( c. ) die BODELSCHWINGHSCHEN ANSTALTEN BETHEL, ( d. ) ein DIAKON oder eine DIAKONISSE ?
5.) Waren es alle die oben aufgezählten RELIGIONSGEMEINSCHAFTEN und RELIGIONSANHÄNGER ALL DIESER INSTITUTIONEN ?
6.) Jeder GAB EIN BIßCHEN, aber trozdem nicht viel ?
7.) Hat der STAAT – BUND oder LAND, oder beide – auch ZU DEM BIßCHEN DAS DEM HEINRICH GÄFECKE GEGEBEN WURDE ETWAS zugesteuert und beigetragen ?
8.) Aus welchen GELDERN wurde dem heute 80 jährigen Heimopfer-WEST, Heinrich Gäfecke, ETWAS GEZAHLT oder ihm gewährte SACHLEISTUNGEN BEZAHLT ?
9.) Kam IRGEND ETWAS DAVON aus dem „Hilfsfonds Heimerziehung-WEST?
10.) Kam IRGEND ETWAS DAVON aus dem „Rentenersatzfonds-WEST?
11.) Ist IRGENDWELCHES GELD oder IRGENDWELCHE SACHLEISTUNGEN tatsächlich schon von dem heute 80 jährigen Heimopfer-WEST, Heinrich Gäfecke, in Empfang genommen worden oder bisher nur ihm in Aussicht gestellt worden ?
12.) Auf was wird ETWAIGES GELD oder IRGENWELCHE SACHLEISTUNG von Heinrich Gäfecke in Empfang genommen oder in Aussicht gestellt zukünftig angerechnet ?
13.) Welche Verzichtserklärung(en) – in welchem Wortlaut – hat Heinrich Gäfecke in diesem Zusammenhang unterschreiben müssen ?
14.) Wurde dem heute 80 jährigen Heimopfer-WEST, Heinrich Gäfecke, ebenso in diesem Zusammenhang eine SCHWEIGEPFLICHT abverlangt und tatsächlich auch auferlegt ?
15.) Welche nachvollziehbaren Gründe könnte es geben für die GABENGEBER oder ALMOSENÜBERBRINGER all diese Fragen nicht zu beantworten ?
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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am Mi 18. Apr 2012, 04:34, insgesamt 1-mal geändert.
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Ehemalige Heimkinder haben Fragen über Fragen…

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Weiterführend insbesondere zu meinem vorhergehenden Beitrag zu diesem Thema.

Alle bisherigen Leserkommentare zu diesem exklusiven Artikel »Oldenburger Heinrich Gäfecke wird nach 60 Jahren für Unrecht im Heim entschädigt« – »Heimkinder am Ende einer langen Lebensreise« in der NWZ-ONLINENORDWEST-ZEITUNG vom 14.04.2012 sind hier zu finden

im » alle Kommentare zu diesem Thema im Leserforum @ http://www.nwzonline.de/index_aktuelles ... id=2165005
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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am Do 19. Apr 2012, 15:55, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Ein weiterer Leserkommentar wurde seither abgegeben zu dem kontroversen Thema Heimopfer-Entschädigung behandelt exklusiv in der NWZ-ONLINENORDWEST-ZEITUNG vom 14.04.2012 ( @ http://www.nwzonline.de/Region/Ticker/A ... 4digt.html ) – in einem Artikel betitelt »Oldenburger Heinrich Gäfecke wird nach 60 Jahren für Unrecht im Heim entschädigt« – »Heimkinder am Ende einer langen Lebensreise«.
Seither ist folgend auf diesen Artikel eine weitere Kontroverse darüber entstanden, ob Fragen – die insgesamt 15 Fragen – die seither zu dieser Heimopfer-Entschädigung gestellt worden waren ( a. ) erlaubt und berechtigt sind, ( b. ) was überhaupt mit diesen Fragen gemeint war und ist, ( c. ) an wen diese Fragen gerichtet sind und ( d. ) was diese Fragen bezwecken sollten und sollen.

Diese insgesamt 15 Fragen sind ja auch hier aufgeführt worden, im vor-vorletzten Beitrag ( oben ).

Dieser weitere Leserkommentar ist hier zu finden @ http://www.nwzonline.de/index_aktuelles ... 005&page=1
HeidiD - 18.04.2012 um 22:43 Uhr

Herr Gäfecke hat Geld bekommen - soweit so gut!

Die Presse nennt dies großmäulig eine Entschädigung - soweit so peinlich!

Herr Mitchell (selbst Überlebender deutscher Kinderheimhöllen) stellt einige Fragen - richtig so! Denn es sind dieses die Fragen, die alle Überlebenden interessieren!

Wir wurden wie Dreck behandelt, ausgebeutet, gefoltert, vergewaltigt, mussten Zwangsarbeit leisten!
Und heute sollen wir mit Almosen abgespeist werden!

Von wem?
Wer steckt dahinter?
Wer genau will uns da mal wieder für dumm verkaufen?
Es wird uns eine Verzichtserklärung abverlangt... Herrn Gäfecke auch?
Wird Herrn Gäfecke auch eine Schweigepflicht abverlangt, die er (dann mutig gleich) gebrochen hat?

Sind das etwa unberechtigte Fragen?

HeidiD, selbst ehemaliges Heimkind
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BESTIMMUNGEN VON HÖCHSTER STELLE - BMAS

Beitrag von Martin MITCHELL »

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BESTIMMUNGEN VON HÖCHSTER STELLE

Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Ursula von der Leyen hat bestimmt

und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ( BMAS ) lässt verlauten

dass die normalweiser zutreffenden Gesetze im SGB II, VIII, IX, XI ausser Acht gelassen und getrost ignoriert werden können ( keine Anwendung haben sollen / nicht angewendet werden sollen / ausser Kraft gesetzt werden sollen )


Bezüglich den freiwilligen, nicht rechtsverbindlichen, nicht rechtspflichtigen 'Milden Gaben' / 'Almosen' seitens dem TÄTERKARTELL »BÜNDNIS KIRCHE UND STAAT« - BUND UND LÄNDER an die Heimopfer.

Fonds Heimerziehung

Berlin, 20.04.2012

[ Auszug aus ]

http://www.fonds-heimerziehung.de/filea ... 4_2012.pdf

Der Lenkungsausschuss „Fonds Heimerziehung West“ hat im Ergebnis seiner Sitzung vom 20.04.2012 folgende Beschlüsse gefasst:

● Nichtanrechnung von Leistungen aus dem Fondsteil „Rentenersatzleistungen“

Der Lenkungsausschuss stellt fest, dass der Erlass einer sondergesetzlichen Regelung bzgl. der Nichtanrechnung der Leistungen in den Hilfesystemen des SGB II und SGB XII entbehrlich ist. Entsprechend wurde mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und den kommunalen Spitzenverbänden eine Verständigung erzielt, dass nach entsprechender rechtlicher Würdigung Leistungen aus dem Rentenersatzfonds [ im Fall der Bearbeitung der Fälle ehemaliger Fürsorgezöglinge auf Leistungen aus dem Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ ] auf der Grundlage dieser Regelungen nicht als Einkommen anzurechnen sind. Das BMAS wird die Bundesagentur für Arbeit über diesen Beschluss entsprechend informieren. Darüber hinaus werden die kommunalen Spitzenverbände die Kommunen über diesen Sachverhalt und Beschluss des Lenkungsausschuss in Kenntnis zu setzen und auf eine adäquate Anwendung hinweisen.


Was dieser »Lenkungsausschuss „Fonds Heimerziehung West“« bezüglich den zusätzlichen Geldausgaben / Zahlungen aus diesem Fonds für „Sachleistungen“ beschlossen hat, und wie diese angerechnet werden, hat er nicht bekanntgegeben.

Und über die „Verzichtserklärung“, die man anfänglich den Heimopfern abverlangte ist auch keine weitere endgültige verlautbare Entscheidung getroffen worden.

Und über die „Schweigepflichtentbindung“ / „Einwilligungserklärung“ bezüglich den datenschutzrechtlich geschützten Daten jedes individuellen Heimopfers, von der man hört, die ebenso hier und da von Heimopfern abverlangt wird, ist auch keine weitere endgültige verlautbare Entscheidung getroffen worden.

Ob die BESTIMMUNGEN VON HÖCHSTER STELLEdass“ „Leistungen aus dem Rentenersatzfonds“ „nicht als Einkommen anzurechnen sindeiner höchstrichterlichen Prüfung standhalten würden bleibt, m.E., weiterhin fraglich.
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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In Bezug auf den vorhergehenden Beitrag bin ich der Meinung:

Die Grundlage alles konstitionellen Handelns ist das Gesetz.

Kein Politiker oder Polikerin in einer Demokratie kann sich anmaßen für bestimmte Personen oder Gruppen von Personen Recht und Gesetz einfach außer Kraft zu setzen ? --- Recht und Gesetz einfach außer Kraft setzen kann auch das gesamte Kabinet nicht. --- Und auch Dienstanweisungen eines Ministeriums oder ominösen „Lenkungsausschusses“ können kein anzuwendendes Gesetz einfach außer Kraft setzen.
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Im vorhergehenden Beitrag ist mir ein Buchstabierungsfehler / Flüchtigkeitsfehler unterlaufen.

Was ich meinte war: „Die Grundlage alles konstitutionellen Handelns ist das Gesetz.
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Dieser mein jetziger Beitrag bezieht sich auf die drei vorhergehenden Beiträge ( oben ).

»Jemand anders anderswo« ist der Meinung bezüglich der gerade jetzt von mir verbreiteten Information

re der Bekanntgebung des „Lenkungwsausschusses“ vom 20.04.2012

und

re den Bestimmungen von höchster Stelle – BMAS

und

re Die Grundlage alles konstitutionellen Handelns ist das Gesetz.

LENKUNGSAUSSCHUSS: „Darüber hinaus werden die kommunalen Spitzenverbände die Kommunen über diesen Sachverhalt und Beschluss des Lenkungsausschuss in Kenntnis zu setzen und auf eine adäquate Anwendung hinweisen.“

Träger der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII sind die Landkreise und kreisfreien Städte; hier ist es völlig offen, ob man sich aufgrund der mehr als knappen Kassen diesem Hinweis anschließt.
Den Erlass einer sondergesetzlichen Regelung als entbehrlich anzusehen, heisst nichts anderes, als einfach nur den schwarzen Peter weiterzuschieben.


Ehemalige Heimkinder fragen. - Wie wird DAS ENTSCHIEDENE sowohl wie DAS NICHT-ENTSCHIEDENE nun umgesetzt werden und sich nun tatsächlich und in Realität konform und flächendeckend auswirken ?
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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am Mo 23. Apr 2012, 05:41, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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DIES IST, m.E., DAS ALLER WICHTIGSTE !

Wie geht es heutzutage zu imChristlichen Abendland?

Fragt Euch mal ein jeder selbst all die folgenden Fragen ?

Wer bestimmt was bezüglich demHilfsfonds Heimerziehung-WEST“ – oder auch dem „Hilfsfonds Heimerziehung-OST“ ( denn der soll ja auch unter den gleichen Verhältnissen eingerichtet werden ) – und wer bestimmt auf was etwaige Auszahlungen von Almosen in Bargeld oder Sachleistungen aus diesem Fondsangerechnet werdenodernicht angerechnet werden?


Wer regiert die Bundesrepublik Deutschland und auf welcher Basis ?


Von wem erhalten folgende Leute ihre Authorität ? --- Wer erteilt ihnen ihre Befehle ? --- Wer gibt ihnen Ausführungsanweisungen ? --- Wer gibt ihnen das Recht Befehle und Ausführungsanweisungen zu erteilen ? --- Auf welche Gesetze stützt sich das Ganze ? --- Welche Gesetze stützen all diese Leute in ihren diesbezüglichen Handlungen und Handlungsweisen ? --- Können sie zivilrechtlich belangt werden wenn sie diesbezüglich gesetzwidrig oder fahrlässig handeln ? --- Wer würde sie belangen ? --- Welche Verantwortung / Mitverantwortung trägt die Gesellschaft in der heutigen Gesamtsituation ?

BMAS - Bundesministerin für Arbeit und Soziales Ursula von der Leyen.

BMAS - Staatssekretär im BMAS Gerd Hoofe

BMFSFJ - Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Kristina Schröder

BMFSFJ - Staatssekretär im BMFSFJ Hermann Kues

WelcheBestimmungsrechte“ / „Anweisungsrechte“ / „Authoititäthat der »„LenkungsausschussFondsHeimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1945 bis 1975“« der sich auch »Der LenkungsausschussFonds Heimerziehung-WEST“« nennt ?

Dieser »„Lenkungsausschuss“ setzt sich zusammen aus

BMFSFJ - Lutz Stroppe
BMFSFJ - Brigitte Lampersbach

Angestellter beim Ministerium für Arbeit, Soziales Schleswig-Holstein Georg Gorrissen
Leiter der Abteilung Soziales im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen Rheinland-Pfalz Klaus Peter Lohest

evangelische Kirchenfrau: Maria Loheide, Vertreterin der Evangelischen Kirche
katholischer Kirchenmann: Johannes Stücker-Brüning, Vertreter der Katholischen Kirche

eine Art „Beisitzer“ ( der den Titel „Ombudsmann“ inne hält ): Peter Schruth

zu aller erst berichtet der epd - Evangelischer Pressedienst immer darüber
zu aller erst berichtet die KNA - Katholische Nachrichtenagentur immer darüber

Wer also bestimmt was in der Bundesrepublik Deutschland geschieht ? --- Wer hat das Recht und die Authorität ? --- Seit Ihr mit all dem einverstanden ?

Wie konnte es damals dazu kommen, dass Ihr im Heim eingesperrt wart und misshandelt, missbraucht und ausgebeutet wurdet ? --- Auf der Basis welcher Gesetze, Anweisungen, Verordnungen, „Sonderregelungen ausserhalb des Gesetzes“, Arrangements und Befehle von wem ist dies geschehen ? --- War all dies rechtens ? --- Welche Verantwortung / Mitverantwortung trägt die Gesellschaft an der damaligen Gesamtsituation ?

Sehnt Ihr Euch in der Bundesrepublik Deutschland tatsächlich erneut nach Regierung per Dekret, Verordnung, „Sonderregelungen ausserhalb des Gesetzes“, Anweisung und Befehl ?
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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An alle !

Weiterführend vom / zum unmittelbar vorhergehenden Beitrag.

Bezüglich ANWEISUNGEN vom „Oberbefehlshaber“, „Vize“, „Führer“, der „Führungselite“, „Diktatorenriege“ dem 'Lenkungsausschuss' oder wem auch immer…

Wer auch immer es sagt oder veröffentlicht oder auf wen auch immer sich beruft, es besteht bisher keine solche ANWEISUNG und ob wenn diese ANWEISUNG gegeben wird – von wem auch immer – mag sie trotzdem nicht gesetzlich bindend sein und befolgt werden müssen. Nur GESETZE müssen befolgt werden.

Mir persönlich, wenn es sich um einen Rechtsstaat handelt den die BRD vorgibt zu sein, wäre ein zutreffendes für alle gleich BINDENDES GESETZ jederzeit lieber, als irgend eine „Anweisung“, ein „Befehl“, eine „Verordnung“, ein „Dekret“ oder ein „Sonderregelung“ in Bezug auf was auch immer.
Ohne GESETZ kann ein sogenanntes Vorteil in Wirklichkeit auch durchaus ein Nachteil sein oder zum Nachteil werden – besonders auch ein Nachteil für die zukünftige Demokratie eines Landes.

Zwischen 1933 und 1945 gab es viele „Sonderregelungen“ in Deutschland – und nicht nur „Sonder“-„Regelungen“.
Und was man mit uns, den Heimkindern nach 1945, machte war auch nur möglich wegen „Sonderregelungen“ und special agreements und special arrangements.
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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In engem Zusammenhang mit den fünf unmittelbar vorhergehenden Beiträgen ( oben ) in diesem Thread - ist jetzt hier weiter zu berichten:

Ein gewisser »ninguno« schrieb anderswo - im allgemein zugänglichen Internet - schon am Mittwoch 25.04.2012, um 12:02 Uhr, und zitierte erst einmal einen Teil aus einem vorherigen Beitrag von Martin MITCHELL / »martini« ( das bin ich ).
Bevor ich dies nicht auch schwarz auf weiß in meiner Hand halte, werde ich den Teufel tun, diesen Rentenausgleich zu beantragen. Es muss bindend für alle Bundesländer und Kommunen gelten. Alles andere ist ein Spiel, das man gewinnen kann, aber nicht muss. Dafür handeln mir alle Behörden zu unterschiedlich und eigenwillig, wie man tagtäglich feststellen kann.
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Martin MITCHELL
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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In engem Zusammenhang mit den sechs unmittelbar vorhergehenden Beiträgen ( oben ) in diesem Thread - ist jetzt hier weiter zu berichten:

»zuma« schrieb anderswo schon am Mittwoch 25.04.2012, um 13:31 Uhr im allgemein zugänglichen Internet:
Dann haben wir die Frage doch wohl offenbar zumindest schon einmal für Hamburg geklärt [ ein Betroffener namens »bons« hatte am Mi. 25.04.2012, anderswo, bezüglich seinen Erfahrungen mit einer Hamburger Anlaufstelle berichtet ]

Was mich aber noch immer stutzig macht ist folgendes:

In der bewussten Verwaltungsvereinbarung die Altbundesländer betreffend, heisst es zur Nichtanrechnung:
"Die Vereinbarungspartner befürworten, dass ein entsprechender Gesetzentwurf eingebracht werden soll."

Nunmehr ist jedoch nur noch von einer "Anweisung" die Rede. Warum? Ist das nur eine falsche oder unglückliche Wortwahl?

Ein entsprechendes Bundesgesetz wäre für alle Sozialämter bindend, eine Anweisung ist es aber nicht, weil der Bund und die Länder den Kommunen nur Anweisungen geben können, eine geltende Rechtslage außer Acht zu lassen, wenn es sich um übertragene bzw. hoheitliche Aufgaben handelt.

Das ist bei der Hilfe zum Lebensunterhalt NICHT der Fall, hier sind die Träger lt. Gesetz die Landkreise und kreisfreien Städte, diese müssen auch die Ausgaben aus ihren Einnahmen bestreiten. Hier sind für alle Sozialhilfefälle lediglich geltende Gesetze bindend, sowie höchstrichterliche Entscheidungen. Vorgaben, Richtlinien, Urteile stellen nur Kann- allenfalls Sollbestimmungen dar.

Aber bevor ich wieder als Schwarzmaler bezeichnet werde, höre ich lieber auf.
Vielleicht klärt sich ja, auch die neuen Bundesländer betreffend, bald alles auf.
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Der Vorstand des „Vereins ehemaliger Heimkinder e.V.“ gibt bekannt.


Bekanntgebung für alle Betroffenen – ob Mitglied im Verein oder nicht.

READERSEDITION @ http://www.readers-edition.de/2012/04/2 ... inder-e-v/
Neuer Vorstand für den Verein ehemaliger Heimkinder e.V.

VEH-eV | 24. April 2012, 13:23 Uhr | Aktualisiert: 24.04.2012, 14:14 Uhr

Nach einer intensiven und konzentrierten aber gut gelaunten und friedlichen – gut besuchten! – Mitgliederversammlung haben die 500 Mitglieder des Vereins seit dem Wochenende des 21./22.04.2012 einen neuen Vorstand.

Erster Vorsitzender: Dirk Friedrich, Hessen

Stellvertretende Vorsitzende: Heidi Dettinger, Niedersachsen

Schatzmeisterin: Charlotte Heidl, Sachsen

Schriftführer: Klaus Schiesewitz, Bremen

Beisitzerin: Carmen Mc Closkey, Baden-Württemberg

Beisitzerin: Britta Bär, Nordrhein-Westfalen

Beisitzer: Horst-Peter Schäfer-Aron, Hessen

Außer den Wahlen gab es ein spannendes "Rahmenprogramm":

Jim Goddard ein englisches ehemaliges Heimkind und erster Vorsitzender der englischen "Care Leavers" war extra aus Manchester angereist, um seine Organisation auf der Mitgliederversammlung vorzustellen und um die bereits bestehenden Bande mit der deutschen Gruppe enger zu verknüpfen und zu vertiefen.

Die von ihm vorbereitete und vorgetragene Präsentation wurde sehr professionell übersetzt und gab unseren Mitgliedern einen Eindruck über die Art und Weise, wie in England gearbeitet und entschädigt wird!

Der Rechtsanwalt Nieporte war mit seinem Mitarbeiter Ludes aus Trier angereist, um einen spannenden Vortrag zu halten über unsere Möglichkeiten, vor den Gerichten Recht zu bekommen, und über die Arbeit, die da noch vor uns allen liegt. Außerdem referierte er über den Ablehnungsbescheid des Bundesverfassungsgerichtes bezüglich der Klage und des Verlangens einer einstweiligen Verfügung eines ehemaligen Heimkindes, erklärte die Hintergründe des Entscheides, wies auf die Schwierigkeiten hin – aber auch auf die Türchen, die die RichterInnen am obersten deutschen Gericht uns aufgestoßen haben.


Für weitere Details siehe die Vereinswebseite, besonders auch hier @ http://www.veh-ev.info//pages/der-verein.php ( bitte dort ein klein wenig runter scrollen ).

Care Leavers = ehemalige Heimkinder; in ihrer Kindheit oder Jugendzeit institutionalisierte Schutzbefohlene; vormalige Fürsorgezöglinge in Heimen in britischen, irischen, schottischen, australischen und kanadischen Fürsorgeerziehungssystemen; Zusammenschluss in Selbsthilfegruppen dieser vormalig internierten, misshandelten, missbrauchten, geschundenen und ausgebeuteten Minderjährigen; in manchen Gegenden im englischsprachigen Raum auch bekannt als Care Leavers Survivors und Care-Leavers-Survivors.Org = Heimkinder-Ueberlebende und Heimkinder-Ueberlebende.Org
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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am Mo 30. Apr 2012, 08:20, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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... um noch einmal auf das Thema des vorletzten Beitrages und einiger vorhergehender Beiträge in diesem Thread zurückzukommen ...

... ich möchte jetzt hier noch einmal ganz besonders das Thema »Fondsumsetzung« ansprechen und auf einige der diesbezüglich wichtigen Aspekte zurückkommen ... z.B. auch wie man uns, den Betroffenen, unbedingt die uns IN OST UND IN WEST gnädigst zugestandenen Almosen schmackhaft machen will, und mit allen Mitteln aufzwingen will ... ... weil man uns allen eben keine „angemessene Entschädigung“ zahlen will, die das Gesetz eigentlich vorsieht ...


Nicht nur Ehemalige Heimkinder aber alle deutschen Bundesbürger sollten sich fragen:

Hat Deutschland nichts aus der Geschichte gelernt ? --- Was ist DIE GESAMTGESELLSCHAFTLICHE EINSTELLUNG DIESBEZÜGLICH ?

Man hört in Australien, dass in der Bundesrepublik Deutschland

Behörden und Beamte und andere Mitwirkende VON OBEN HERANGEWIESENWERDEN / „BEFOHLENWERDEN GESETZE ZU IGNORIEREN, d.h. bestehende Gesetze ausser acht zu lassen, diese einfach nicht anzuwenden.

Stimmt das ? --- Ist so etwas möglich in der Bundesreblik Deutschland ?

Sind Behörden und Beamte und andere Mitwirkende in der Bundesrepublik Deutschland BEREIT ALLE SOLCHEANWEISUNGEN“ / „BEFEHLEAUSSERHALB BESTEHENDER GESETZE OHNE WEITERES ZU BEFOLGEN UND AUSZUFÜHREN ?
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Weiterführend zu vielen meiner vorhergehenden Beiträge in diesem Thread und den momentan hier behandelten relevanten Aspekten ( insbesondere auch zu den Aussagen von »ninguno« und »zuma« wiedergegeben in dem einen oder anderen dieser Beiträge hier ).


Was ich persönlich von „ANWEISUNGEN“ oder „BESTIMMUNGEN“ halte, die bestehende Gesetze ausklammern sollen und einen Aufruf zur Missachtung der Gesetze VON OBEN HER darstellen, habe ich ja zur Genüge hier und auch anderswo in diesem Forum sowohl wie auch in anderen Foren dargestellt und kund getan ( scheint aber leider nur wenige Leute zu interessieren ).


Jemand der wirklich Fachwissen hat in all solchen Angelegenheiten die das Sozialamt und Sozialhilfe betreffen und der die Ehemaligen Heimkinder versucht zu unterstützen – »zuma« – erteilt auch folgenden freundlichen und wichtigen Rat an alle Betroffenen, die bereit sind diesen Rat zu Herzen zu nehmen ( und ich habe diesen Rat, daher, seither auch in vielen anderen Diskussionsforen im Internet weiterverbreitet ).

Sollte jemand schon Fondsleistungen erhalten haben oder es erfolgt gerade:

1. Diese unbedingt beim Sozialamt angeben, vielleicht gleich mit dem Amtsleiter, Dezernenten oder Bürgermeister reden und auf die bevorstehenden Anweisung zur Nichtanrechnung verweisen. Mit etwas Glück zeigt man Verständnis und wartet die angekündigte Anweisung ab, ohne die Leistungen zu kürzen oder einzustellen.

Sollte man keine Einsicht zeigen, passiert folgendes:

● Die Fondsleistungen werden als Einkommen gewertet und die Sozialhilfe wird dementsprechend gekürzt oder sogar eingestellt;

● in den Folgemonaten werden erneut die im Zuflussmonat erfolgte Berechnung zu Grunde gelegt, übersteigen die Fondsleistungen den ermittelten Bedarf, werden diese Beträge dem Vermögen hinzugerechnet, übersteigen sie das Schonvermögen, sind die Mehrbeträge auch in den Folgemonaten zur Bestreitung des Lebensunterhaltes aufzuwenden. Unter Umständen kann so über einen längeren Zeitraum die Gewährung der Sozialhilfe versagt werden.

● erfolgt dann nachträglich eine Anweisung zur Nichtanrechnung, werden die gekürzten oder entsagten Sozialhilfemittel auch nicht rückwirkend nachgezahlt, denn Sozialhilfe dient nur der Abdeckung des aktuellen Bedarfs, es sei denn die Anweisung enthält eine andere Regelung.

2. Den Empfang von Fondsleistungen zu verschweigen hat folgende Folgen, wenn es nachträglich herauskommt:

● die Fondsleistungen werden für die Vergangenheit gegengerechnet und es wird mit großer Wahrscheinlichkeit zu einer Aufhebung der Bewilligungsbescheide und Rückforderung der gewährten Sozialhilfe kommen;

● da die Sozialhilfe in der Regel verbraucht sein wird, erfolgt eine Einbehaltung der Sozialhilfe bis auf das zum Lebensunterhalt Unerlässliche so lange, bis der Rückzahlbetrag somit erstattet wurde;

● darüberhinaus droht eine Strafanzeige wegen Sozialbetrug;

● daran ändert vom Prinzip her auch keine nachträgliche Anweisung zur Nichtanrechnung etwas, es sei denn, sie erfolgt rückwirkend seit der Gewährung von Leistungen aus dem Fonds.

Ich hoffe, ich habe es verständlich rübergebracht, ansonsten, wie gesagt, nachfragen.
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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am Do 3. Mai 2012, 07:31, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Bei allem Respekt gegenüber allen, die anderer Meinung sind und auch gegenüber vereinzelten Beamten / Behörden, die bezüglich diesem Thema zu welchem Zeitpunkt auch immer andere Aussagen und auch entgegengesetzte Aussagen gemacht haben.

Ich bin der Meinung und teile mit:

1.) Es gibt bisher kein spezifisches Gesetz, weder für den „Hilfsfonds Heimerziehung-WEST“, noch für den „Hilfsfonds Heimerziehung-OST“, das die »Fondsumsetzung« und „Vergabe von Fondsleistungen“ in „Bargeld“ und/oder „Sachleistungen“ regelt.

2.) Es gibt bisher keineoffizielle Anweisung“ von einem zuständigen Bundesminister oder einer zuständigen Bundesministerin, einem zuständigen Staatssekretär oder einer zuständigen Staatssekretärin, die allumfassend und rechtsverbindlich für den „Hilfsfonds Heimerziehung-WEST“, noch für den „Hilfsfonds Heimerziehung-OST“, die die »Fondsumsetzung« und „Vergabe von Fondsleistungen“ in „Bargeld“ und/oder „Sachleistungen“ regelt.

Das ist, meines Erachtens, der genaue Sachverhalt wahrheitsgemäß von mir wiedergegeben.
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Vielleicht hilft ja folgendes – die Erklärungen in WIKIPEDIA @ http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinde_(Deutschland) und insbesondere auch @ http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinde_( ... C3.A4ndern ( was die aktuelle Gesamtzahl - ungefähr 11.250 - der Gemeinden / Kommunen betrifft ) – dem einen oder anderen Betroffenen unter den Ehemaligen Heimkinder in WEST UND OST sich darüber bewußt zu sein wie viele individuelleKommunen“ / „Kommunale Verwaltungenes insgesamt in der Bundesrepublik Deutschland gibt und an welche GESETZE ODERANWEISUNGEN VON OBEN“ / „VERWALTUNGSANORDNUNGEN“ – in einem bestimmten Fall, z.B. in Zusamenhang mit der »Fondsumsetzung«, sprich „ALMOSEN-VERTEILUNG AN EHEMALIGE HEIMKINDER“ – ( von einem „Oberbefehlshaber“ oder einer „Oberbefehlshaberin“ des Bundes oder der Kirchen !? ), diese gebunden sind.

WER also kann all diesen ungefähr 11.250 Gemeinden / Kommunen WAS vorschreiben ?
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Nutznießer-Firmen von Heimkinder-Zwangsarbeit müssen zahlen!

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Nutznießer-Firmen von Heimkinder-Zwangsarbeit müssen zahlen ! - Sie müssen dazu gezwungen werden sich an Entschädigungszahlungen zu beteiligen !


In den 1950er Jahren, den 1960er Jahren, den 1970er Jahren und den 1980er Jahren !

Namhafte westliche Hersteller von Produktionsgütern und Verbrauchgütern Nutznießer von Zwangsarbeit in OST UND WEST !!!

… um noch einmal auf das Thema »HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT« zurückzukommen …

ZWANGSARBEIT für junge Leute im OSTEN ( DDR ) sowie auch im WESTEN ( BDR ) --- die Medien konzentrieren sich momentan, d.h. in den letzten paar Tagen, auf den OSTEN ( DDR ).

Süddeutsche Zeitung ( 03.05.2012 - 19:00 Uhr ) »Billiglohnland DDR« @ http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/546100

plus Leserkommentar von Heidi Dettinger:
HeidiD - 04.05.2012 - 10:28 Uhr

Nicht nur Gefängnisinsassen mussten Zwangsarbeit verrichten. Und wahrhaftig ist das Thema Zwangsarbeit nicht eines der ehemaligen DDR oder gar Chinas!

Ehemalige Heimkinder haben jahrelang Zwangsarbeit verrichtet. In der Bundesrepublik Deutschland!

Sie wurden schon als Vorschul- und Schulkinder gezwungen, für ihren eigenen Aufenthalt zu arbeiten, später haben sie - gezwungen durch Essensentzug, Prügel und psychischen Terror - in Heißmangeln und Großwäschereien, in heim-eigenen Firmen und "ausgeliehen" an Bauern der Umgebung ebenso wie für Fremdfirmen gearbeitet.

Die Namen der Firmen, die diese Kinder und Jugendlichen für einen Hungerlohn (der ihnen allerdings nicht ausgezahlt wurde!) bei sich malochen ließ, sind bekannt. Die meisten großen, auch heute noch bekannten Namen befinden sich unter ihnen!

Von Entschädigung spricht allerdings niemand in diesem Zusammenhang! Als ehemaliges Heimkind kann man sich an eine sog. "Anlaufstelle" wenden und eine Rentenausgleichszahlung bekommen, wenn man "Glück" hat. Denn selbstverständlich wurden keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt.

Aber - keine Lohnzahlungen, keine Entschädigung für Hunger, Schlafentzug, Folter, Vergewaltigungen, Demütigungen... All dies diente dazu, die Kinder und Jugendlichen zur Arbeit zu zwingen.

Ich wäre froh, wenn die ehemaligen Häftlinge eine Entschädigung bekämen!

Ich wäre froh, wenn gleiches Recht auch für unschuldige Kinder und Jugendliche gelten würde!


DER TAGESSPIEGEL ( 03.05.2012 ) »Zwangsarbeit – DDR-Häftlinge mussten für Ikea schuften« @ http://www.tagesspiegel.de/politik/zwan ... 86614.html

MZ-ONLINE.DEMitteldeutsche Zeitung ( 02.05.12, 20:05h, aktualisiert 02.05.12, 20:26h ) »Politik« – »GeschichteDie Unwissenden« @ http://www.mz-web.de/servlet/ContentSer ... 8881578370 [ der beste und umfangreichste diesbezügliche Artikel ]

Deutschlandradio Kultur ( 03.05.2012 - 16:07 Uhr ) »"Ohne die Häftlingsarbeit hätte der Plan nicht erfüllt werden können"« @ http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/thema/1746775/

YAHOO NACHRICHTENDEUTSCHLAND ( 01.05.2012 ) »Schwedisches TV berichtet über DDR-Zwangsarbeit für Ikea« @ http://de.nachrichten.yahoo.com/schwedi ... 52909.html ( mit vielen, vielen kurzen Leserkommentaren )

WELT ONLINE ( 03.05.2012 ) »DDR-Zwangsarbeit« – »Aus dem Ost-Frauenknast auf den West-Grabbeltisch« @ http://www.welt.de/politik/deutschland/ ... tisch.html ( ebenso ein langer sehr, sehr aufschlussreicher Artikel, besonders auch wenn man auch zwischen den Zeilen ließt ) ( mit sehr, sehr vielen – auch längeren ! – Leserkommentaren ).

Handelsblatt ( 30.04.2012, 14:52 Uhr, aktualisiert 01.05.2012, 14:0 ) »DDR-Auftragsarbeit« – »Haben Zwangsarbeiter bei Ikea Möbel zusammengeschraubt?« @ http://www.handelsblatt.com/unternehmen ... 74118.html

Kölnische Rundschau ( 02.05.2012 – 14:07 h ) »DDR-Zwangsarbeiter« – »Ikea erwägt Entschädigung für Häftlinge« @ http://www.rundschau-online.de/html/art ... 1815.shtml
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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am Mi 9. Mai 2012, 04:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Nutznießer-Firmen von Heimkinder-Zwangsarbeit müssen zahlen!

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Weiterführend zu den aktuellsten meinerseitigen diesbezüglichen Beiträgen - unmittelbar zuvor hier in diesem Thread von mir getätigt.

Nutznießer-Firmen von Heimkinder-Zwangsarbeit müssen zahlen ! - Sie müssen dazu gezwungen werden sich an Entschädigungszahlungen zu beteiligen !


Der sich im Ruhestand befindende evangelische Pfarrer Dierk Schäfer ( Diplom Psychologe und Diplom Pädagoge ) schreibt am 05. Mai 2012 in seinem Blog – Dierk Schaefers Blog
»Zwangsarbeit - nicht nur für IKEA«

@ http://dierkschaefer.wordpress.com/2012 ... -fur-ikea/

Zwangsarbeit - Warum war sie kein Thema im Abschlußbericht von Frau Vollmer?

Nicht nur IKEA, sondern auch andere renommierte Firmen profitierten von Zwangsarbeit. Es waren nicht nur DDR-Häftlinge, die den Reichtum solcher Firmen begründeten, sondern auch, eigentlich sattsam bekannt, Heimkinder, die für solche Firmen zur Arbeit gezwungen wurden – ohne Lohn und ohne Sozialversicherung.

Herr Mitchell/Australien hat die aktuellen Links für den IKEA-Komplex zusammengestellt:

http://www.tagesspiegel.de/politik/zwan ... 86614.html

http://www.mz-web.de/servlet/ContentSer ... 8881578370

http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/thema/1746775/

http://de.nachrichten.yahoo.com/schwedi ... 52909.html

http://www.welt.de/politik/deutschland/ ... tisch.html

http://www.handelsblatt.com/unternehmen ... 1815.shtml

Interessant ist im Fall IKEA das öffentliche und politische Desinteresse zur damaligen Zeit. Es paßte einfach nicht in die politische Landschaft, den Skandal als solchen aufzugreifen.

Zu fragen ist, warum es nicht in die politische Landschaft gepaßt hat, die Zwangsarbeit in den Kinderheimen als solche nicht nur wahrzunehmen, sondern auch zu benennen. Immerhin gibt es seit 1995 eine – durchaus erfolgreiche – Kampagne gegen Kinderarbeit, die angesichts der Notlage der Familien auch auf Zwangsarbeit in den asiatischen Teppichwebereien hinausläuft: http://de.wikipedia.org/wiki/Rugmark.

Doch Frau Vollmer hat es erfolgreich geschafft, den Begriff Zwangsarbeit zu vermeiden. Sie hat damit die profitierenden Firmen (es waren eben nicht nur kleine bäuerliche Betriebe) vor Forderungen geschützt. Ich frage mich, warum nur? Hat Frau Vollmer für ihre Beschützerrolle irgendwelche Vergünstigungen erhalten?

Bei der Kinderzwangsarbeit handelte es sich um eine besonders schwerwiegende Rechtsverletzung. Wohlgemerkt: Es geht nicht um das Kartoffelschälen für den Heimbedarf und nicht ums Geschirrabtrocknen, sondern um erzwungene Arbeitsleistungen von Schutzbefohlenen zur Aufbesserung der Heimfinanzen. Die Heimkosten wurden also auf die Kinder abgewälzt, die damit nicht nur unter den allgemein schlechten Bedingungen und der Willkür des Personals zu leiden hatten. Es kommt noch die weiterreichende Schädigung der Lebensläufe hinzu: Wer hart und/oder zeitaufwendig arbeiten muß, hat weniger Chancen auf schulischen und damit später beruflichen Erfolg.

IKEA steht nun am Pranger – und wird zahlen müssen, schon aus Image-Gründen. Warum hat Frau Vollmer nicht die zum Teil sehr honorigen und erfolgreichen Firmen in die Zahlpflicht genommen? Auch die legen Wert auf ein fleckenfreies Image.

Doch das Thema reicht über die Heimkinder hinaus.

Strafgefangene in deutschen Gefängnissen sind zur Arbeit verpflichtet. Sie bekommen dafür weder den angemessenen Lohn, noch sind sie sozialversichert. Damit können sie weder ihre straftatbedingten Opferschulden abzahlen, noch eine Rente erwerben, die ihrer Arbeitsleistung entspricht. Dafür werden sie später Sozialhilfeempfänger und zur finanziellen Belastung der Allgemeinheit.

Das heißt: Hier findet auch heute noch eine Gewinnsteigerung unter Sozialisierung von Kosten statt. Die auftraggebenden Firmen profitieren von der Häftlingsarbeit, der Staat mit seinem Strafanspruch streicht einen Teil des Arbeitserlöses ein und die Sozialkosten tragen später wir als Steuerzahler – nicht zu vergessen die geschädigten Verbrechensopfer, die völlig leer ausgehen.

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Nutznießer-Firmen von Heimkinder-Zwangsarbeit müssen zahlen ! - Sie müssen dazu gezwungen werden sich an Entschädigungszahlungen zu beteiligen !


Die relevanten Fragen in Bezug auf OST UND WEST sind

( 1. ) Wer profitierte von DDR-Zwangsarbeitern?

( 2. ) Wer profitierte von BRD-Zwangsarbeitern?

( 3. ) Wer profitierte von DDR Jugendwerkhof-Zwangsarbeitern?

( 4. ) Wer profitierte von DDR Spezialkinderheim-Zwangsarbeitern?

( 5. ) Wer profitierte von BRD Fürsorgezögling-Zwangsarbeitern?

( 6. ) Wer profitierte von BRD Freiwillige Erziehungshilfe Zwangsarbeitern?

( 7. ) Wer profitierte von DDR Kinderheim-Bewohner-Zwangsarbeitern?

( 8. ) Wer profitierte von BDR Kinderheim-Bewohner-Zwangsarbeitern?

ARD - Tagesschau.de @ http://www.tagesschau.de/inland/zwangsarbeit100.html

Stand: 05.05.2012 13:23 Uhr

Stasi-Bundesbeauftragter Jahn fordert Aufklärung

Wer profitierte von DDR-Zwangsarbeitern?

Der Chef der Stasi-Unterlagenbehörde Stasi-Bundesbeauftragte Roland Jahn hat von deutschen Firmen Aufklärung darüber verlangt, ob sie vor 1989 von DDR-Häftlingsarbeit profitiert haben. "Ich würde es begrüßen, wenn westliche und vor allem bundesdeutsche Unternehmen, die in der DDR produzieren ließen, für Transparenz sorgen würden", sagte Jahn dem Magazin "Focus". Seine Behörde stehe für Recherchen zur Verfügung.

Der Vorsitzende der "Vereinigung der Opfer des Stalinismus", Hugo Diederich, forderte eine Entschädigung. "Wenn die Firmen nicht mehr existieren, muss eben der Staat nach Möglichkeiten für eine Entschädigung suchen." Er habe sich mit diesem Anliegen an Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) gewandt. Diederich erklärte, dass er als DDR-Häftling von 1986 bis 1987 im sächsischen Stahlwerk Gröditz an der Herstellung von Röhren für den bundesdeutschen Stahlkonzern Klöckner beteiligt war.

Unternehmen nicht zu Entschädigungen bereit

Bisher zeigt sich kein deutsches Unternehmen zu Entschädigungen bereit. Ein Sprecher von Klöckner & Co bestätigte intensive Geschäftskontakte der damaligen Klöckner-Gruppe zur DDR. Nach mehreren Eigentümerwechseln sei das heutige Unternehmen aber kein Rechtsnachfolger. "Folglich sieht sich die heutige Klöckner & Co. nicht in der Verantwortung."

Auch Karstadt lehnte eine Verantwortung ab. "Die Karstadt Warenhaus GmbH ist nicht Rechtsnachfolger von Quelle oder Hertie und hat gegenwärtig keine Kenntnis von Verbindungen der beiden Unternehmen zu Zwangsarbeit politischer Gefangener der ehemaligen DDR", teilte das Unternehmen mit. Nach Aussagen ehemaliger politischer DDR-Häftlinge hatten Insassen des Frauengefängnisses Hoheneck Bettwäsche für den Quelle-Versand nähen müssen. Auch der Möbelkonzern Ikea steht in der Kritik.
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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am Mi 9. Mai 2012, 04:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Nutznießer-Firmen von Heimkinder-Zwangsarbeit müssen zahlen ! - Sie müssen dazu gezwungen werden sich an Entschädigungszahlungen zu beteiligen !

SHORT LIST: Nutznießer von „Heimkinder-Zwangsarbeit“ in Westdeutschland: CARITAS; Hella; Claas; Miele; Rowenta Sunbeam; Braun; Grundig; Siemens; Recticel Schalfkomfort, Schlaraffia Matrazen; GROßWÄSCHEREI VOSS GMBH in WUPPERTAL Elberfeld; Leitz; Quelle; Schwab; Neckermann; Stollwerck; BKS Schlösser; nordrohr; Oellerking; Mewes & v. Eitzen; Kölln Flocken; Holzland Gehlsen; Steinbeis Temming, Steinbeis Papier Glückstadt; Meyer-Lippinghausen, Meylip; Ölmühle; Osram GmbH; VDO - Continental Automotive GmbH; DER - Deutsches Reisebüro GmbH & Co. OHG; Tipon; Wanderer-Werke, Exacta Continental, Nixdorf Computer; Maddaus, Rottapharmgruppe; Gebra; Backhaus & Grass; Grasolin-Lackfabrik; Escho-Plast Kunstofferzeugnisse; Roller + Schneider in Biedenkopf; Lahnwerk in Biedenkopf; Varta Consumer Batteries, VARTA Batteriengroßhandel; DEA, RWE-DEA, RWE Dea, Shell Deutschland Oil GmbH; elasta & florex marketing GmbH; Sprick GmbH & Co; Dr.-Ries-Gruppe / BADISCHEN PLASTIC-WERKE IN BÖTZINGEN / Peguform-Werke GmbH / Pergaform / Tarkett / CEREBUS; Dr. Johann Koch Hähnchenfabrik, Dorsten
Diese Liste wurde zusammengestellt von dem Australier Martin MITCHELL ansässig in Australien ( zusammengestellt und veröffentlicht schon im Juli 2010 ).
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BRD - „Anweisungen“ von Politikern und Lobbyisten ?!

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Geplante Fondsumsetzung

Zusammenfassend in Bezug auf alle „Heimkinder-Hilfsfonds“ „Anlauf- und Beratungsstellen“ in der gesamten Bundesrepublik Deutschland – WEST UND OST.


An einem Dutzen Stellen im Internet ist folgende Pressemitteilung zu finden und alle Vereinsmitglieder sind persönlich davon in Kenntnis gesetzt worden.

...und so auch bei...
READERSEDITION @ http://www.readers-edition.de/2012/05/0 ... aufsuchen/

RATGEBER

Bevor Sie eine Beratungs- bzw. Anlaufstelle aufsuchen

VEH-eV | 5. Mai 2012, 14:12 Uhr | Aktualisiert: 5.05.2012, 14:15

Das sollten ehemalige Heimkinder, die eine Anlauf- und Beratungsstelle aufsuchen, bedenken.

Finden Sie eine Person Ihres Vertrauens, die Sie begleitet. Dies könnte später mal von Bedeutung für Sie sein – wenn Sie nämlich eine Zeugin oder einen Zeugen benötigen.

Weisen Sie bei dem ersten „Beratungsgespräch“ die/den SachbearbeiterIn darauf hin, dass Sie von jedem Gespräch dieser Art ein Besprechungsprotokoll haben wollen.

Wenn Sie nun Geld aus dem Fonds bekommen können und wollen, erhalten aber gleichzeitig Transferleistungen (ALG II, auch HARTZ IV genannt oder eine Grundsicherung zur Rente), sollten Sie unbedingt folgendermaßen vorgehen:

● Gehen Sie als erstes zum Sozialamt/Arbeitsamt.
● Lassen Sie sich zusagen, dass das Geld NICHT angerechnet wird.
● Lassen Sie sich diese Zusage schriftlich geben.
● Dann erst machen Sie sich auf den Weg zur Anlaufstelle und beantragen den Rentenausgleich!

Sollten Sie schon Fondsleistungen erhalten haben oder es erfolgt gerade und Sie bekommen o.g. Transferleistungen, müssen Sie diese unbedingt beim Sozialamt angeben, vielleicht gleich mit dem Amtsleiter, Dezernenten oder Bürgermeister reden und auf die (eventuell…) bevorstehende Anweisung zur Nichtanrechnung verweisen.

Mit etwas Glück zeigt man Verständnis und wartet die angekündigte Anweisung ab, ohne die Leistungen zu kürzen oder einzustellen.
Sollte man keine Einsicht zeigen, passiert folgendes:
Die Fondsleistungen werden als Einkommen gewertet und die Sozialhilfe wird entsprechend gekürzt oder sogar eingestellt.
Das bedeutet für Sie:

- in den Folgemonaten werden erneut die im Zuflussmonat erfolgte Berechnung zu Grunde gelegt, übersteigen die Fondsleistungen den ermittelten Bedarf, werden diese Beträge dem Vermögen hinzugerechnet, übersteigen sie das Schonvermögen, sind die Mehrbeträge auch in den Folgemonaten zur Bestreitung des Lebensunterhaltes aufzuwenden. Unter Umständen kann so über einen längeren Zeitraum die Gewährung der Sozialhilfe versagt werden.

- Erfolgt dann nachträglich eine Anweisung zur Nichtanrechnung, werden die gekürzten oder entsagten Sozialhilfemittel auch nicht rückwirkend nachgezahlt, denn Sozialhilfe dient nur der Abdeckung des aktuellen Bedarfs, es sei denn die Anweisung enthält eine andere Regelung.

- Auf keinen Fall dürfen Sie den Empfang von Fondsleistungen verschweigen. Das kann schwerwiegende Folgen haben, wenn es herauskommt:

1. Die Fondsleistungen werden für die Vergangenheit gegengerechnet und es wird mit großer Wahrscheinlichkeit zu einer Aufhebung der Bewilligungsbescheide und Rückforderung der gewährten Sozialhilfe kommen;

2. da die Sozialhilfe in der Regel verbraucht sein wird, erfolgt eine Einbehaltung der Sozialhilfe bis auf das zum Lebensunterhalt Unerlässliche so lange, bis der Rückzahlbetrag somit erstattet wurde;

3. darüber hinaus droht eine Strafanzeige wegen Sozialbetrug;

4. daran ändert vom Prinzip her auch keine nachträgliche Anweisung zur Nichtanrechnung etwas, es sei denn, sie erfolgt rückwirkend seit der Gewährung von Leistungen aus dem Fonds. (Zitiert nach „Zuma“)

Nochmals zusammengefasst:

- Unterschreiben Sie keine Ihnen unbekannten Formulare, Papiere oder Zettel der sogenannten Beratungs- bzw. Anlaufstellen.

- Mit der Verzichtserklärung unterschreiben Sie gleichzeitig, dass alle Ämter, soziale Institutionen, alle Sie behandelnden Ärzte sowie kirchliche Institutionen von der Schweigepflicht gegenüber der Fondsverwaltung entbunden werden. Lassen Sie sich speziell für diesen Fall, eine Datenschutzregelung mit Ihrem Namen, Ausstellungsort, Ausstellungsdatum, Stempel und dem Namen des Sachbearbeiters darauf aushändigen.

- Bedenken Sie, dass die Anlaufstellen ihren Antrag auf Hilfeleistungen aus dem Fonds nur entgegennehmen. Die Anlaufstellen entscheiden nicht über ihren Antrag, sondern leiten ihn weiter an die Fondsverwaltungsstellen.

- Ihr Antrag wird von Ihnen unbekannten Personen bearbeitet. Sie haben also kaum noch eine Möglichkeit einer Einflussnahme.

- Lassen Sie sich nicht zum Unterschreiben unter Druck setzen, bitten Sie sich Bedenkzeit aus.

- Sie haben ein Recht auf diese Vorsichtsmaßnahmen und selbstverständlich auch auf Ihr Misstrauen! Lassen Sie sich nicht damit abwimmeln, dass „alles seine Richtigkeit habe“.

Was kann der VEH für Sie hierbei tun?

- Vorweg: Wir dürfen keine Rechtsberatung machen.

- Wir können Ihnen aber unsere Meinung zu der einen oder anderen Angelegenheit mitteilen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

- Lassen Sie sich nicht auf dubiose Telefonberatungen ein, wenn Sie nicht genau wissen, mit wem Sie reden. Es sind zur Zeit leider eine Menge Scharlatane unterwegs, die alle "nur Ihr Bestes" wollen und Ihnen das Blaue vom Himmel (oder einen Geldsegen!) versprechen. - Um auch anderen Ehemaligen Heimkindern in ähnlichen Situationen helfen zu können, sind wir Ihnen für jede Information, die Sie uns zu kommen lassen, dankbar.

- Wir unterliegen dem Datenschutz und haben einen Datenschutzbeauftragten.

Viele weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Homepage.



HINWEIS ( 07.05.2012 ): „Die VEHeV Homepage ist vorrübergehend nicht erreichbar; sie zieht gerade auf einen neuen Server um. Bitte ein wenig Geduld haben - bis Ende der Woche werden wir wieder voll für Sie da sein.“
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Almosen anstatt Entschädigung für ehemalige Heimkinder.

Beitrag von Martin MITCHELL »

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ALMOSEN ANTRAGSFORMULAR FÜR EHEMALIGE HEIMKINDER

Das offizielle in den vom STAAT und den KIRCHEN Anfang des Jahres 2012 eingerichteten »„Hilfsfonds-Heimerziehung“ Anlauf- und Beratungsstellen« verwendete ANTRAGSFORMULAR

dass von den Anlauf- und Beratungsstellen

»Vereinbarung über Leistungen aus dem Fonds Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975« genannt wird

und dass von Betroffenen als

»Hilfsfonds-Heimerziehung-Antragsformular mit Verzichtserklärung« bezeichnet wird

@ http://data7.blog.de/media/929/6359929_cd2b4bc5e2_d.pdf

Hier an dieser Stelle ( siehe angegebenen Link ) kann jeder jederzeit dieses ANTRAGSFORMULAR von jedem Komputer aus hochladen ohne registriert oder angemeldet zu sein --- und ohne Voraussetzung einer Mitgliedschaft irgendwo.

Jeder der sich dazu entschließt solch einen Antrag zu stellen und diese Verzichtserklärung zu unterschreiben, sollte aber auch unbedingt folgenden Rat beachten

»Bevor Sie eine Beratungs- bzw. Anlaufstelle aufsuchen«

»Und - bevor Sie eine Beratungsstelle aufsuchen«

@ http://veh-ev-informationen.blog.de/ ( auch an vielen, vielen anderen Stellen im Internet zu finden und weitestgehend per Rundmail verbreitet ).
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FamilienministerInnen sprechen sich ab am 29.3.12 in Dresden

Beitrag von Martin MITCHELL »

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ALMOSENGABE mit Verzichtserklärung und die „Vereinbarungen“ der Regierenden: KIRCHE und STAAT.


"Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden (AGJF) am 29./30. März 2012 in Dresden"
und deren

BESCHLUSS bezüglich der „Verzichtserklärung“ in Bezug auf Anträge auf Leistungen aus dem »Fonds Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975« – in kurz: »Hilfsfonds Heimerziehung-WEST«, – dh. eine ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gewährte „ALMOSENGABE“ ( Das Ganze soll dann auch übertragbar auf den »Hilfsfonds Heimerziehung-OST« sein ! )

BESCHLUSS im genauen Wortlaut @ http://pastebin.com/j1fAVVGE

aufrufbar über GOOGLE.DE mit Suchstrang "Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden (AGJF) am 29./30. März 2012 in Dresden"
@ https://www.google.com.au/#hl=en&output ... 24&bih=628

Heimi - Pastebin.com @ http://pastebin.com/j1fAVVGE
pastebin.com/j1fAVVGE
vor 10 Stunden – 6 - 45 Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden (AGJF) am 29./30. März 2012 in Dresden TOP 5.8

Warum will man denn dass dies geheim gehalten wird ?
[ Die genaue Formatierung des Originals ist momentan nicht festzustellen ]

Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der
Obersten Landesjugend- und Familienbehörden (AGJF)
am 29./30. März 2012 in Dresden


TOP 5.8 a) Fonds "Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975"

Beschluss:
1. Die AGJF-Mitglieder der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein beschließen, bezüglich der Anwendung von § 9 Absatz 3 der Satzung zur Vereinbarung über die Errichtung, Finanzierung und Verwaltung des Fonds "Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutsch-land in den Jahren 1949 bis 1975" die "Abschließende Erklärung" mit dem folgenden Wortlaut in die Vereinbarungsentwürfe für den Rentenersatz- und den Folgeschadenfonds einzufügen:
"Die Errichter des Fonds Heimerziehung weisen darauf hin, dass die Leistungen des Fonds Heimerziehung freiwillige Leistungen sind und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gewährt werden. Aus der Gewährung dieser freiwilligen Leistung können keine neuen keine Rechtsansprüche hergeleitet werden oder gar aus der Gewährung der freiwilligen Leistung entstehen."
Der Lenkungsausschuss wird gebeten, den Errichtern des Fonds das mitzuteilen.
2. Die oben genannten Länder gehen davon aus, dass eine Satzungsänderung nicht erforderlich ist.

[ 42 ]
Die oben genannten Länder beschließen, der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) folgenden Antrag zur Beschlussfassung durch die entsprechenden Länder vorzulegen: Die Ministerinnen und Minister, die Senatorinnen und der Senator der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein unterstreichen die Empfehlung des Runden Tisches Heimerziehung, dass die Leistungen aus dem Fonds "Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975" den Betroffenen anrechnungsfrei auf andere Sozialleistungen gewährt werden. Sie unterstützen ein entsprechendes Verwaltungshandeln bei den Kommunen.

4. Der Beschluss wird nicht veröffentlicht.
Abstimmung:
11:0:0

[ 43 ]
Begründung:
Wie sich schon aus dem schriftlichen Bericht der Ländervertreter im Lenkungsausschuss (siehe Anlage) ergibt, war ein wesentlicher Punkt der internen und öffentlichen Diskussion in den vergangenen drei Monaten der sogenannten "Verzichtsklausel" gewidmet. Insbesondere von den Organisationen der Ehemaligen wurde diese Klausel immer wieder in den Focus der öffentlichen Diskussion gerückt. Diese Diskussion hat damit sogar die gute Arbeit in den regionalen Anlauf- und Beratungsstellen in den Hintergrund gerückt. Bereits am 31. Januar war in einer Länderbesprechung in Düsseldorf darüber diskutiert worden, ob auf die Klausel verzichtet werden kann. Damals waren die Vertreterinnen und Vertreter der Länder der Auffassung, dass eine ersatzlose Streichung einer solchen Klausel nicht opportun erscheint. Die Diskussion ist danach aber unvermindert weiter gegangen. Zwischenzeitlich hat es durch die Errichtung eines Fonds "Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990" neue Entwicklungen gegeben, die eine Anpassung der ursprünglichen Position erforderlich machen. Vom Lenkungsausschuss des Fonds Heimerziehung wurde eine Unterarbeitsgruppe auf Ebene des Bundes, der Länder und der Kirchen eingesetzt, die sich mit dieser Frage erneut – auch im Lichte der Argumente der internen und öffentlichen Diskussion – beschäftigt hat. Für die Länder haben an dieser AG Herr [Andreas] Hilliger (BB [=Brandenburg]) und Herr [Georg] Gorrissen (SH [=Schleswig Holstein]) teilgenommen. Diese Gruppe hat den beigefügten Vorschlag erarbeitet und schlägt der AGJF vor, sich auf diesen Text zu verständigen.
Der vorgeschlagene Text verlangt nicht von den Betroffenen die explizite Erklärung, auf die Geltendmachung sämtlicher Ansprüche gegenüber den Fondserrichtern zu verzichten. Er stellt aber klar, dass aus der Gewährung der Leistungen aus dem Fonds keine neuen Ansprüche geltend gemacht werden können. Dies war einer der Gründe für die jetzige Verzichtserklärung. Insofern greift der neue Text die in die Diskussion vorgebrachten Argumente auf und bringt sie mit den inhaltlichen Notwendigkeiten aus Sicht der Fondserrichter zusammen. Gespräche des Bundes und der Länder über eine Vereinbarung mit den Kommunalen Spitzenverbänden hinsichtlich der Nicht-Anrechnung der Leistungen des Fonds auf andere Sozialleistungen (z.B. SGB 11 oder XII) sollen durch eine JFMK-Erklärung der [ 44 ] befördert werden, indem zum Ausdruck gebracht wird, dass die Landesregierungen solch ein Vorgehen befürworten.

[ 45 ]
Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der
Obersten Landesjugend- und Familienbehörden (AGJF)
am 29./30. März 2012 in Dresden


5.8 b)
Fonds "Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990"

Beschluss:
1. Die AGJF-Mitglieder der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg- Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen nehmen den schriftlichen (siehe Anlage) und mündlichen Bericht zum Sachstand Fonds "Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990" zur Kenntnis.
2. Oie oben genannten Länder beschließen, der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) folgenden Antrag zur Beschlussfassung durch die entsprechenden Länder vorzulegen:
Die Ministerinnen und der Minister sowie die Senatorin der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen unterstreichen die Empfehlung des Runden Tisches Heimerziehung, dass die Leistungen aus dem Fonds "Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990" den Betroffenen anrechnungsfrei auf andere Sozialleistungen gewährt werden. Sie unterstützen ein entsprechendes Verwaltungshandeln bei den Kommunen.

3. Der Beschluss wird nicht veröffentlicht.
Abstimmung:
6:0:0

[ 46 ]
Begründung:
In den ostdeutschen Ländern besteht gleichermaßen die Problematik einer "Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990" auf andere Sozialleistungen (z. B. SGB 11 oder SGB XII). Gespräche des Bundes und der Länder über eine Vereinbarung mit den Kommunalen Spitzenverbänden hinsichtlich der Nicht-Anrechnung der Leistungen des Fonds auf andere Sozialleistungen (z.B. SGB 11 oder XII) sollen durch eine Erklärung der JFMK befördert werden, indem zum Ausdruck gebracht wird, dass die Landesregierungen solch ein Vorgehen befürworten.
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Zivilklagen gegen Jugendämter wegen Amtspflichtverletzung

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Erste Zivilklagen ehemaliger Heimkinder gegen damals verantwortliche und aufsichtspflichtige Jugendämter und ihre heutigen Rechtsnachfolger.
Am 05.06.2012 finden um 11.15 Uhr im Landgericht Köln die ersten Amtshaftungsklagen gegen ein Landesjugendamt statt. Die beiden Klägerinnen geben an, dass sie im Kinderheim zahlreiche Verstöße gegen die Grundrechte erleiden mussten. Sie sind der Meinung, dass die Behörde Kenntnis hätte haben müssen - und dies auch hatte - von zahlreichen Misshandlungen, der von den Kindern zu leistenden Arbeit und sowie von den sexuellen Übergriffen.

Gegen die Auffassung der Gegenseite (Landesjugendamt als Aufsichtsbehörde der damaligen Heime), dass die Taten verjährt sind und diese Frist auch nicht verlängert werden kann, wird von dem Anwalt der Betroffenen angeführt, dass die Betroffenen unter einer Traumatisierung bzw. Retraumatisierung litten und daher nicht in der Lage waren, ihre Ansprüche gegen das Landesjugendamt geltend zu machen. Sie litten unter posttraumatischen Belastungsstörungen (PBS), was zur Verdrängung der damaligen Ereignisse führte und somit die Verjährung hemmte.

Hinzu kommt, dass die Verjährung auch dadurch gehemmt sein dürfte, dass die Betroffenen nicht etwa in einem Einzelfall, sondern systematisch entsprechend behandelt worden sind. Die Frage ist außerdem, ob dadurch nicht sogar als Rechtsfolge die fehlende Verjährbarkeit aufgrund einer Parallele zur sogenannten Radbruch'schen Formel greift. Dies ist nach Meinung des Anwaltes deshalb notwendig, jedenfalls aber möglich, weil das systematische Unrecht in einem Rechtsstaat geschehen ist, nicht „lediglich“ in einem Unrechtssystem. Nach dieser Auffassung muss der Rechtsstaat, um nicht zu einem Unrechtsstaat zu werden, genau diese Grenze einhalten, er darf sich also nicht durch die Verjährung vor solch einer Verantwortung in Fällen elementaren Unrechts schützen dürfen.

Die Höhe der Forderungen sind in beiden Fällen auf 54.000 Euro angesetzt. Sollte das Gericht den Argumenten der Klägerinnen folgen und davon ausgehen, dass die Verjährung durch die fehlende Möglichkeit der früheren Klageerhebung gehemmt war, müsste es ein Gutachten in Auftrag geben, um dies herauszufinden.

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Verein ehemaliger Heimkinder e.V.
Vorsitzender: Dirk Friedrich - Stellv. Vorsitzende: Heidi Dettinger - Schriftführer: Klaus Schiesewitz - Schatzmeisterin: Charlotte Heidl - Beisitzer/innen: Britta Bär, Carmen McCloskey, Horst-Peter Schäfer-Aron
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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EHEMALIGE HEIMKINDER. - Alle interessierten Betroffenen und alle Unterstützer der damaligen Heimkinderhöllen-Bewohner sind herzlich eingeladen zur angegebenen Zeit im Gerichtssaal anwesend zu sein und dieser juristischen Debatte zuzuhören ( vielleicht gibt es ja auch noch den einen oder anderen unter ihnen der gut Stenografie schreiben kann und das Ganze genau aufzeichnen kann und dann ein Transcript des Ganzen fertigen kann ).

Also dann: Dienstag, 5. Juni 2012, um 11.15 Uhr im Landgericht Köln.
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Erste Zivilklagen ehemaliger Heimkinder gegen damals verantwortliche und aufsichtspflichtige Jugendämter und ihre heutigen Rechtsnachfolger.


In Australien, gestern, Montag, 13. Mai 2012, erhielt ich eine Email von der MONALISA Redaktion beim ZDF, Frau Angelika Fell, die ich wie folgt beantwortete.
Sehr geehrte Frau Fell.

Danke für Ihr Interesse in dieser Angelegenheit.

Erste Zivilklagen ehemaliger Heimkinder gegen damals verantwortliche und aufsichtspflichtige Jugendämter und ihre heutigen Rechtsnachfolger.

Ich persönlich weiß leider bisher nicht wer die Klägerinnen sind.

Die mandatierte Anwaltskanzlei, die diese beiden Klägerinnen ( Ehemaligen Heimkinder ) vertritt ist die RA KANZLEI NIEPORTE in Trier, und der Rechtsanwalt Robert Nieporte befasst sich hauptsächlich mit diesen Angelegenheiten, bezüglich diesen Ehemaligen Heimkindern und anderen Ehemaligen Heimkindern. Ich kann Ihnen also nur raten sich mit ihm persönlich in Verbindung zu setzen.

Alle Details bezüglich der RA KANZLEI NIEPORTE in Trier finden Sie hier @ http://www.kanzlei-nieporte.de/

In der Zwischenzeit bin ich auch darüber informiert worden, dass diese Gerichtsverhandlung am Dienstag, 5. Juni 2012, um 11:15 Uhr, vor dem Landgericht in Köln – welches sich im demselben Gebäude, wie das Amtsgericht, Luxemburger Straße 10, 50939 Köln, befindet – stattfindet ( ich habe auch seither alle meine diesbezüglichen vorherigen Bekanntgebungen, worin ich das Gericht als das „Amtsgericht“ angab, wo ich sie noch ändern konnte, dementsprechend korrigiert ).

Ich hoffe Ihnen hiermit gedient zu haben.

Falls Sie in Zukunft diesbezüglich berichten, wäre ich Ihnen sehr dankbar wenn Sie mir als einem der Ersten eine Kopie all solcher Berichterstattung zukommen lassen würden, noch bevor mich mein GOOGLE-ALERT davon unterrichtet.

Herzliche Grüße aus dem Land Down Under.

Martin Mitchell
Ehemaliges Heimkind, Jg. 1946
Mitglied im „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ ( „VEH e.V.“ ) in der BRD.


Kopie an den Vereinsvorstand des „VEH e.V.“ und an Rechtsanwalt Robert Nieporte.

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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am Di 15. Mai 2012, 04:06, insgesamt 1-mal geändert.
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