Werden EHEMALIGE HEIMKINDER wirklich entschädigt ?

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Martin MITCHELL
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Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND.

Beitrag von Martin MITCHELL »

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ZUR INFORMATION

(Zum Zwecke der jetzigen hiesigen meinerseitiger Veröffentlichung:) Dokument-Name: *Vorschläge der zuständigen Arbeitsgruppe in Bezug auf die geplante »StiftungAnerkennung und Hilfe“« (Stand: 31.08.2015)*

URL / QUELLE: http://www.veh-ev.eu/home/vehevinf/publ ... ferenz.pdf (Umfang: 807.74 KB; Länge: insgesamt 27 Seiten)

Begriffserklärung für dieses offizielle Dokument:
ASMK = Arbeits- und Sozialministerkonferenz (der Länder);
GMK = Gesundheitsministerkonferenz (der Länder);
JFMK = Jugend- und Familienministerkonferenz (der Länder);
BMAS = Bundesministerium für Arbeit und Soziales;
BMG = Bundesministerium für Gesundheit;
BMFSFJ = Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend;
Kirchen = die Evangelische Kirche in Deutschland und die Katholische Kirche in Deutschland.

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[ Offizielles Datum: ] Stand 31 August 2015

[ Seite 1 ]

Die Arbeitsgruppe besteht aus:
ASMK, GMK, JFMK, BMAS, BMG, BMFSFJ und Kirchen


VORSCHLAG an die Chefin und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder und den Chef des Bundeskanzleramtes (CdS-Konferenz), übermittelt durch das [derzeitige] Vorsitzland der ASMK, Thüringen und an die Evangelische Kirche sowie die Katholische Kirche in Deutschland, übermittelt durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, für ein Hilfesystem für Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 (Bundesrepublik Deutschland) bzw. 1949 bis 1990 (DDR) in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. stationären psychiatrischen Einrichtungen Unrecht und Leid erfahren haben. Stiftung „Anerkennung und Hilfe“

[ Die BegriffeMedikamentenversuche“, „Medikamententests“, „Arzneimittelversuche“, „Medikamentenstudien“, „Menschenversuchewerden nirgendwo in diesem Dokument aus dem Jahre 2015 erwähnt !! --- kommen nirgens darin vor !! ]

[ Seite 13 ]

3. Arten der Anerkennung

3.1. Öffentliche Anerkennung

Die Erfahrungen z.B. aus Gesprächen mit Betroffenen aus dem Fonds „Heimerziehung West“ haben gezeigt, dass insbesondere der öffentlichen Anerkennung, dass Unrecht und Leid erfahren wurde, überragende Bedeutung zukommt, die manchmal sogar die materielle Anerkennung überwiegt. Die öffentliche Thematisierung – das „Sichtbar machen“ und „darüber reden können“ – wurden als wesentliche Aspekte der Aufarbeitung und der damit einhergehenden Befriedung empfunden.

Gerade für die Gruppe der Kinder und Jugendlichen aus stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Psychiatrie in den Jahren 1945 bis 1975 [im WESTEN] bzw. bis 1990 [im OSTEN] ist eine derartige öffentliche Anerkennung um so wichtiger, als
hier die Kenntnis der damaligen tatsächlichen Situation und der Datenlage noch ausgesprochen unbefriedigend und eine gesellschaftliche, politische und historische Aufarbeitung daher zwingend geboten ist.

Dies gilt gleichermaßen für die Gruppe der Menschen, die als Kinder und im Jugendalter auf Grund falscher Diagnosen oder Fehleinweisungen fälschlich in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. stationären psychiatrischen Einrichtungen untergebracht waren und dort Leid und Unrecht erfahren haben. Auch dieses Leid und Unrecht soll öffentlich gewürdigt und anerkannt werden.

[ Seite 14 ]

Besonderheiten wie das Engagement der Kirchen in der DDR aber auch die Entwicklungen in Diagnostik und therapeutischen Möglichkeiten müssen differenziert betrachtet werden.

Daher schlägt die Arbeitsgruppe vor, neben der unter Punkt 3.2. aufgeführten wissenschaftlichen Anerkennung diese zu gewinnenden Erkenntnisse und damit die Bedeutung des im Einzelfall erfahrenen Unrechts und Leids auch einer breiten Öffentlichkeit und hierbei insbesondere den Betroffenen selbst vorzustellen.

Eine entsprechende politisch hochkarätig besetzte Veranstaltung auf Bundesebene unter Einbindung der Betroffenen würde einen wichtigen Akzent setzen. Das Format einer derartigen Veranstaltung sollte auf die Bedürfnisse und Empfindungen der Betroffenen abgestimmt werden; daher konnten konkrete Vorschläge noch nicht erarbeitet werden.

Zudem sind in den Ländern ähnliche öffentliche Veranstaltungen der Anerkennung von Leid und Unrecht sinnvoll und auch angedacht. Auch seitens der Kirchen wird ein solches Ins-Bewusstsein-bringen als für die Betroffenen sehr hilfreich und befriedend angesehen. Es werden bereits entsprechende Überlegungen zu dieser Art der Anerkennung angestellt.

Federführend für die Veranstaltung auf Bundesebene ist das BMAS in Abstimmung mit der ASMK und den Kirchen; die Länder und Kirchen können ihrerseits geplante Veranstaltungen in Eigenregie durchführen.

Ein Vorschlag von Teilen der Arbeitsgruppe ist, für die Finanzierung der Veranstaltungen einen Gesamtbetrag von 260.000,- Euro aus dem Hilfesystem sicherzustellen.

3.2.
Anerkennung durch wissenschaftliche Aufarbeitung

Die Arbeitsgruppe ist sich einig, dass eine umfassende wissenschaftliche Aufarbeitung der damaligen Verhältnisse in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe und stationären psychiatrischen Einrichtungen für die Anerkennung des dort geschehenen Unrechts und Leids notwendig ist.

Einige Einrichtungen haben ihre konkrete Heimgeschichte, d. h. die damaligen Verhältnisse und den seinerzeitigen Heimalltag, aufgearbeitet, zum Beispiel das Franz Sales Haus, die Diakonische Stiftung Wittekindshof, die Stiftung kreuznacher diakonie, das Evangelische Johannesstift, das Johanna-Helenen-Heim, die Evangelische Stiftung Volmarstein, die Evangelische Stiftung Alsterdorf, die Nieder-Ramstädter Diakonie, die Diakonie Neuendettelsau, die Gustav Werner Stiftung zum Bruderhaus und der Haus am Berg gGmbH (Bruderhaus Diakonie), die Stiftung Liebenau, das St. Vincenzstift Aulhausen sowie das Jugendheim Marienhausen. Damit liegen Einblicke in Teilbereiche vor.
Ein Gesamtbild der damaligen Ge-schehnisse fehlt jedoch bislang.

Daher soll eine längerfristig angelegte wissenschaftliche Aufarbeitung erfolgen, die umfassend die Vorgänge in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe und stationären psychiatrischen Einrichtungen in der Zeit von 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland und von 1949 bis 1990 in der DDR untersucht. Diese Studie soll auch die Situation der Menschen beleuchten, die fälschlich in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe und stationären Einrichtungen der Psychiatrie untergebracht waren.


[ Seite 15 ]

Die für wissenschaftliche Aufarbeitung anfallenden Kosten sollen von allen Beteiligten im Rahmen des Hilfesystems getragen werden.


Erste Ansätze einer wissenschaftlichen Aufarbeitung haben sich aus einer Kurzstudie ergeben, die der Bund auf Veranlassung der Arbeitsgruppe in Auftrag gegeben hat, um in dem durch die CdS-Konferenz vorgegebenen Zeitrahmen bis Ende August [2015] eine möglichst valide Schätzung der Anzahl potentiell Betroffener zu erhalten.

Darüber hinaus wird den Betroffenen wie bei den bestehenden Fonds „Heimerziehung“ die Möglichkeit eröffnet, erlebtes Leid und Unrecht individuell aufzuarbeiten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Ein Vorschlag von Teilen der Arbeitsgruppe ist,
für wissenschaftliche und individuelle Aufarbeitung aus dem Hilfesystem einen Gesamtbetrag von 1 Million Euro zur Verfügung zu stellen.

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Das jetzige (2016/2017) festgelegte aktuelle Stiftungsvermögen / derTopf“ / „die zur Verfügung stehende Gesamtsummebeträgt momentan 288.000.000 Euro !!

QUELLE: https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok ... %a4ren.pdf (vom 22.11.2016) – wo alles Finanzielle genau erklärt ist !!
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Finanzielle Auswirkungen

Das von den Errichtern einzuzahlende Stiftungsvermögen beträgt insgesamt bis zu
288.000.000 Euro. Aus dem Stiftungsvermögen sollen die Kosten für die Anerkennung, für die Unterstützungsleistungen, für die Anlauf- und Beratungsstellen, für die Geschäftsstelle, für die wissenschaftliche Aufarbeitung [1 Million Euro] und für sonstige Aufwendungen finanziert werden.

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Bielefeld09
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Re: Werden EHEMALIGE HEIMKINDER wirklich entschädigt ?

Beitrag von Bielefeld09 »

Nein, sie werden nicht entschädigt
Zwangsarbeit war Methode.
Die war aber falsch.
Das war Gegen das Grundgesestz.
,.
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
Martin MITCHELL
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Martin MITCHELL erwähnte ja schon in einem längeren seinerseitigen Zitat im vorletzten Beitrag hier in diesem Thread (am 14.03.2017, um 21:31 Uhr ^^^) :

ZUR INFORMATION

(Zum Zwecke der jetzigen hiesigen meinerseitiger Veröffentlichung:) Dokument-Name: *Vorschläge der zuständigen Arbeitsgruppe in Bezug auf die geplante »StiftungAnerkennung und Hilfe“« (Stand: 31.08.2015)*

ANFANG EINES JETZIGEN KURZEN AUSZUGS AUS EINEM VORHERIGEN LÄNGEREN ZITAT.
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Erste Ansätze einer wissenschaftlichen Aufarbeitung haben sich aus einer Kurzstudie ergeben, die der Bund auf Veranlassung der Arbeitsgruppe in Auftrag gegeben hat, um in dem durch die CdS-Konferenz vorgegebenen Zeitrahmen bis Ende August [2015] eine möglichst valide Schätzung der Anzahl potentiell Betroffener zu erhalten.
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ENDE EINES JETZIGEN KURZEN AUSZUGS AUS EINEM VORHERIGEN LÄNGEREN ZITAT.

FORSCHUNGSBERICHT 466
Mai 2016
ISSN 0174-4992

QUELLE: http://bvkm.de/wp-content/uploads/Forsc ... nrecht.pdf (Umfang: 977.39 KB; Länge: 127 Seiten)

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales

FORSCHUNGSBERICHT 466
Mai 2016
ISSN 0174-4992
Ermittlung der Anzahl von Kindern und Jugendlichen, die in den Jahren 1949-1975 in der Bundesrepublik Deutschland sowie in den Jahren 1949-1990 in der Deutschen Demokratischen Republik in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben.

Machbarkeitsstudie

BMAS Forschungsbericht
Abschlussbericht

Dr. Joachim Jungman

Flein

Februar 2016

Auftraggeberschaft / Inhaltliche Verantwortung / Copyright


Erstellt im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Die Durchführung der Untersuchungen sowie die Schlussfolgerungen aus den Untersuchungen sind von dem Auftragnehmer in eigener wissenschaftlicher Verantwortung vorgenommen worden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales übernimmt insbesondere keine Gewähr für die Richtigkeit, Genauigkeit und Vollständigkeit der Untersuchungen.
Alle Rechte einschließlich der fotomechanischen Wiedergabe und des auszugsweisen Nachdrucks vorbehalten.

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JEDER BEGEBE SICH SELBST ZU DEM ORIGINAL DIESES BMAS FORSCHUNGSBERICHTS UND STUDIERE IHN DORT @ http://bvkm.de/wp-content/uploads/Forsc ... nrecht.pdf (Umfang: 977.39 KB; Länge: 127 Seiten)
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Auf Seite 127 dieser Veröffentlichung dieser Kurzstudie – heist es als eine Art NACHTRAG abschließend:
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Diese Publikation wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales kostenlos herausgegeben. [ ……… ] Außerdem ist diese kostenlose Publikation – gleichgültig wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Publikation dem Empfänger zugegangen ist – nicht zum Weiterverkauf bestimmt.
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Martin MITCHELL zitiert sich selbst ganz kurz aus seinem unmittelbar vorhergehenden Beitrag ^^^ vom Sonntag, 2. April 2017, um 04:57 Uhr :

Kurzer Auszug aus dem in 2016 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Auftrag gegebenen

127-seitigen

ANFANG DES ZITATS AUS DER TITELSEITE AUS DEM SCHON ZUVOR ERWÄHNTEN FORSCHUNGSBERICHT.

FORSCHUNGSBERICHT 466
Mai 2016
ISSN 0174-4992


QUELLE: http://bvkm.de/wp-content/uploads/Forsc ... nrecht.pdf (Umfang: 977.39 KB; Länge: 127 Seiten).
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales

FORSCHUNGSBERICHT 466
Mai 2016
ISSN 0174-4992
Ermittlung der Anzahl von Kindern und Jugendlichen, die in den Jahren 1949-1975 in der Bundesrepublik Deutschland sowie in den Jahren 1949-1990 in der Deutschen Demokratischen Republik in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben.

Machbarkeitsstudie

BMAS Forschungsbericht
Abschlussbericht

Dr. Joachim Jungman

Flein

Februar 2016

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ENDE DES ZITATS AUS DER TITELSEITE AUS DEM SCHON ZUVOR ERWÄHNTEN FORSCHUNGSBERICHT.
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[ Seite 85 ]

6. Schätzung der Anzahl von Kindern und Jugendlichen, die in der BRD und der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben

6.1 Erfahrung von Leid und Unrecht durch Übergriffe auf die körperliche und seelische Unversehrtheit

[ ……… ]

Kinder- und jugendpsychiatrische Störungen äußern sich häufig in gravierenden Verhaltensauffälligkeiten, welche die erzieherische Erreichbarkeit des Kindes beeinträchtigen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit begründete sogar die Absicht einer eher „erzieherischen“ als therapeutischen Verhaltensbeeinflussung des Öfteren den längerfristigen Klinikaufenthalt.

Ähnliches dürfte für Jungen und Mädchen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung gelten, für die häufig erst bei einem entsprechenden Ausmaß an problematischen Fehlverhaltensweisen die stationäre Unterbringung und Betreuung in einer Behinderteneinrichtung in Anspruch genommen wurde.


6.1.1 Erfahrung von Leid und Unrecht durch ungerechtfertigte Zwangsmaßnahmen, Strafen und Demütigungen

Im März 2013 war die Situation der ehemaligen Patientinnen und Patienten im St. Johannes-Stift der heutigen LWL-Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie Marsberg Gegenstand von zwei Fernsehberichten des WDR. Betroffene schilderten „massive Missbrauchserfahrungen“ in den 1950er bis 1970er Jahren. „Neben häufigem und zu langem Fixieren, Schlägen, Eisbädern und kalten Duschen wurde auch von sexuellen Übergriffen durch ältere Jugendliche und Klinikpersonal berichtet“ (LWL-Einrichtungen Marsberg, 2014).

In einem „Sachstandsberichtdes Landeswohlfahrtsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) vom 26.06.2013 wurde mitgeteilt, dass sich „
seit dem 13.03.2013 bislang insgesamt 26 Personen – sechs Frauen und 20 Männer aus den Geburtsjahren 1940 bis 1962 gemeldet“ hätten. „Die Anruferinnen und Anrufer/Betroffenen“ würden „ – im Wesentlichen inhaltsgleich – hauptsächlich folgende Vorwürfe“ erheben:
Unangemessene Ruhigstellung mit Medikamenten (z.B.hohe Dosis Valium oder Paraldehyd-Spritzen),
häufige bzw. lange Fixierungen mit ganz fest gezurrten Gurten,
Zwangsjacken und ‚stundenlanges in der Ecke Stehen‘,
brutale Schläge/Körperverletzungen,

[ Seite 86 ]
unter Zwang lange ‚Eisbäder‘/kalte Duschen,
Essen von Erbrochenem,
sexuelle Übergriffe durch das Klinikpersonal,
sexuelle Übergriffe durch ältere Jugendliche (z. B. in der Toilette)
“.

Der Bericht kommt zu der Bewertung: „Aufgrund der nahezu inhaltsgleichen und übereinstimmenden Schilderungen ist davon auszugehen, dass die Vorwürfe auch zutreffen. Viele Vorwürfe und Anschuldigungen beziehen sich unspezifisch auf ‚Pflegerinnen und Pfleger bzw. Nonnen‘, teilweise werden aber auch Personen namentlich benannt“ (
https://lwl.org/bi-lwl/vo020.asp?VOLFDNR=5748&options=4 [ Vorlage - 13/1374 vom 26.06.2013 ] ).

[ ……… ]

In seiner Untersuchung über die Verhältnisse im Sankt Vincenzstift Aulhausen und im Jugendheim Marienhausen in den Jahren 1945-1970 stellte Frings (2013) nach Befragung von 17 ehemaligen Bewohnerinnen/Bewohnern und Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern beider Einrichtungen fest, dass der „gesamte Hausalltag oftmals durch große Strenge, körperliche Züchtigungen und demütigende Strafen“etwa für Bettnässer geprägt gewesen sei.
Auch habe er Hinweise dafür gefunden, dass Betreute über einen längeren Zeitraum zur Ruhigstellung hätten Medikamente nehmen müssen. Es sei bei Strafe verboten gewesen, anderen von den Verhältnissen in der eigenen Gruppe zu erzählen.

[ ……… ]

[ ……… ]

[
Seite 87 ]

Wie die Heimunterbringung brachte und bringt auch die Aufnahme eines Minderjährigen in eine psychiatrische Klinik im Einvernehmen mit den Personensorgeberechtigten die Übertragung zumindest von Teilen des Erziehungsrechts, z.B. der Aufsichtspflicht, mit sich. Eine gesetzliche Grundlage, die normalerweise für jeden Eingriff in die Grundrechte erforderlich ist, wurde nicht nur in der Heimerziehung sondern auch im Rahmen einer Klinikbehandlung nicht verlangt. Das änderte sich erst 1972, als das Bundesverfassungsgericht klarstellte, dass es unter dem Grundgesetz keine grundrechtsfreien Räume geben kann. [ ……… ]
[ ……… ]

[ ……… ]


6.1.2 Erfahrung von Leid und Unrecht durch Einsatz von Psychopharmaka bei unzureichender Indikationsstellung, ohne adäquate Aufklärung und Zustimmung ("informed consent") sowie unter Inkaufnahme unerwünschter Nebenwirkungen

Die Deklaration von Helsinki (1964) übernahm den "informed consent" als „unumgehbare Voraussetzung aller Anwendung der Medizin“ des Nürnberger Codex. Hintergrund der Forderung der „informierten Zustimmung“ des Patienten zu Maßnahmen in der Medizin waren die Erkenntnisse des Nürnberger Ärzteprozesses zu medizinischen Experimenten an Menschen. "Informed consent" meint die „freiwillige, informierte, persönliche Einwilligung des Patienten nach bestmöglicher Aufklärung“. Francois führt im Hinblick auf Kinder und Jugendliche und Menschen mit geistiger Behinderung aus: „Grundvoraussetzung für den informed consent ist die Einwilligungsfähigkeit des Patienten. Einwilligungsfähig ist, wer die Art,
[ Seite 88 ]
die Bedeutung und das Risiko der ärztlichen Maßnahme erfassen kann. […] Es kommt also neben der Schwere einer intellektuellen Beeinträchtigung auch auf Art, Bedeutung und Risiko des Eingriffs an. Es gibt also keine Einwilligungsunfähigkeit ‚an und für sich‘, denn sie muss immer von Fall zu Fall im Hinblick auf den konkreten Patienten bestimmt werden. […] Bei der Behandlung von nicht einwilligungsfähigen Patienten muss deren Einwilligung zur Verhinderung der Strafbarkeit des Behandlers ersetzt werden. Bei Kindern bzw. Minderjährigen erfolgt die Einwilligung in Wahrnehmung der elterlichen Sorge […] durch die Eltern, ausnahmsweise durch den Vormund“ (Francois, 2011, S. 53).

Nach Aussagen von Zeitzeugen und Berichten von Klinikangehörigen erscheint die Annahme gerechtfertigt, dass entsprechende Aufklärungsgespräche nicht regelmäßig Teil einer psychopharmakologischen Behandlung für den betroffenen Personenkreis waren. Im Abschlussbericht des Runden TischesHeimerziehung in den 50er und 60er Jahren“ wurde hierzu die Bewertung niedergelegt: „Berichte ehemaliger Heimkinder weisen darauf hin, dass der Medikamentengabe oft keine medizinische Indikation zugrunde lag. Generell ist zu der Thematik zu sagen, dass Psychopharmaka in den 50er und 60er Jahren verstärkt entwickelt wurden und im klinischen Alltag noch erprobt werden mussten. Dabei traten massive und zum Teil dramatische Nebenwirkungen auf, die zumindest aus heutiger Sicht den Einsatz im klinischen Alltag und insbesondere an Kindern und Jugendlichen als höchst bedenklich erscheinen lassen“ (Abschlussbericht RTH, 2010, S. 19 - 20).

Es ist davon auszugehen, dass diese Praxis in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe mit hoher Wahrscheinlichkeit in einem ähnlich großen Ausmaß bestand [ wie in der damaligen Heimerziehung; d.h. wie in den damaligen normalen Heimen“, seien es Säuglingsheime oder Kleinkinderheime“, „Kinderheime“, oder Fürsorgeerziehungsheime gewesen - MM ]. Dass Menschen mit einer geistigen Behinderung mindestens 3 bis 4 Mal häufiger psychisch erkranken als nicht geistig behinderte Personen, ist durch die Erhebung epidemiologischer Prävalenzraten wiederholt belegt worden. [ ……… ]
[ ……… ]

.

Und hier nochmals die QUELLE dieses FORSCHUNGSBERICHTs 466: http://bvkm.de/wp-content/uploads/Forsc ... nrecht.pdf (Umfang: 977.39 KB; Länge: 127 Seiten).
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Hier, in beiden der folgenden zwei Artikel, handelt es sich möglicherweise um Arzneimittelmissbrauch und, u.a., um das Arzneimittel "Pipamperon" !!

Die derzeitige Boardnutzerin »
Mandolinchen« im HEIMKINDER-FORUM.DE zitierte am 15.06.2013 aus der TAZ vom 15.06.2013 @ http://heimkinder-forum.de/v4x/index.ph ... post387639 wie folgt:

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Kinderheim in Brandenburg

[ 2008, 2009, 2010, 2011, 2012, 2013 ]

Der Horror am Waldrand

Der Staat schickt Kinder und Jugendliche in Heime der Haasenburg GmbH, in denen brutaler Drill herrscht. Die Behörden wissen von den Missständen.

[ ……… ]

Auch in einem Dokument aus dem Jahr 2010 steht: „Klemme während einer Maßnahme werden oft nicht richtig angezogen“.

In den Steckbriefen, die die Haasenburg GmbH für jeden Jugendlichen anfertigt, gibt es auch stets die Rubrik „Medikation“: Bei einem großen Teil der Jugendlichen sind dort Psychopharmaka und Neuroleptika notiert. Ein Auszug: Olanzipin, Mitrazapin, Risperidon, Neurocil, Medikinet, Seroquel, Zyprexa, Topamax, Taxilan, Dipiperon, Pipamperon, Truxal.


Gefährliche Medikamente

Die verabreichten Medikamente haben nach Auskunft eines Psychologen erhebliche Nebenwirkung und gefährden gerade die Entwicklungsphase, in der sich Kinder und Jugendliche befinden, irreversible.


Zudem müsste der Arzt für die Vergabe erhebliche psychische Erkrankungen diagnostiziert haben. Dann aber müssten die Kinder in einer Psychiatrie untergebracht sein. Dabei besteht der PR-Berater der Haasenburg GmbH darauf: „Keineswegs ist die Haasenburg eine psychiatrische Einrichtung“.

Die Firma arbeitet seit Jahren mit einem niedergelassenen Jugendpsychiater zusammen. Für den dürfte das einträglich sein. Hanna wird oft traktiert, weil sie sich weigert, Psychopharmaka zu schlucken. Im Februar 2009 heißt es in einem Protokoll:„Hanna wird festgehalten, da sie Medikation nicht von allein nimmt, bekommt oral Medikation per Spritze von Erzieher verabreicht.“ Auch an diesem Abend dauert die Prozedur bis um 1.05 Uhr.

[ ……… ]

[
QUELLE: TAZ @ http://www.taz.de/!5065310/ ]

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Pipamperon wird auch als Dipiperon oder Floropipamid bezeichnet.“ QUELLE: http://symptomat.de/Pipamperon


RP-ONLINERheinische Post

QUELLE: http://www.rp-online.de/nrw/panorama/me ... -1.6595080
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9. Februar 2017 | 13.45 Uhr

Vorfälle im Rheinland

[ ... 1945-1975 ... ]

Medikamententests an Heimkindern - Aufarbeitung beginnt

Köln. Jahrelang sollen Medikamententests an wehrlosen Heimkindern im Rheinland durchgeführt worden sein - jetzt beginnt die Aufarbeitung der Vorgänge. Der kommunale Landschaftsverband Rheinland lässt die Taten in seiner Kinder- und Jugendpsychiatrie Viersen beispielhaft untersuchen.

Aufgearbeitet wird nach Angaben des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR)
der Umgang mit Medikamenten in der Zeit 1945 bis 1975. In der Klinik gebe es noch umfangreiche Aktenbestände aus der Zeit.

Der LVR reagiert damit auf erste Ergebnisse einer wissenschaftlichen Studie zu bundesweit 50 Versuchsreihen mit Medikamenten an Heimkindern.
In NRW sollen in mindestens fünf Einrichtungen Arzneimittel an Kindern und Jugendlichen getestet worden sein.

Demnach sollen in Viersen Kinder und Jugendliche das Psychopharmakon Pipamperon bekommen haben. Der LVR wolle die Fakten wissen, egal ob die Kinder regelmäßig mit Psychopharmaka ruhiggestellt worden seien oder ob Pharmakonzerne mit Unterstützung von LVR-Einrichtungen Testreihen durchgeführt hätten, stellte der Vorsitzende der Landschaftsversammlung Rheinland, Jürgen Wilhelm, in einer Mitteilung fest. Die Untersuchung ist nach LVR-Angaben Teil der Serie von Studien zur Verbandsgeschichte.

( rls [ =
… niemand weiß was in diesem Fall diese drei Buchstaben am Ende dieses Berichts bedeuten … ] / lnw [ = das Land Nordrhein-Westfalen ] )

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Real investigativer Journalismus: CORRECTIV.ORG (in Deutsch)

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Ich schrieb zuvor zu diesem Thema, in diesem Thread, am Donnerstag, 26. Januar 2017, um 08:23 Uhr :
Martin MITCHELL hat geschrieben:(26 Jan 2017, 07:23)


»Kuddel«, im CHEFDUZEN-FORUM.DE, hat am Di. 24.01.2017, um 11:55 Uhr gesagt:

„ [ … ] damit es zu einer gesellschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Thema kommt.“


Martin MITCHELL hat an selbigerer Stelle wie folgt darauf geantwortet:


Worauf es hierbei ankommt und was unbedingt einer eingehenden Ermittlung und Untersuchung bedarf und unterzogen werden muss, ist nicht „die Heimkinder-Sache“ oder „die damalige Heimerziehung“ generell – das genügt bei weitem nicht! – sondern die gewinnbringende ZWANGSARBEIT, die die minderjährigen Insassen all dieser damaligen Institutionen (alle im ungefähren Alter von 8 bis 20 Jahren), in Westdeutschland, haben verrichten müssen, und von der der Staat, die Kirchen, und viele, viele Privatfirmen und individuelle private Geschäftsleute und Bauern profitiert haben - DIESE ZWANGSARBEIT, DANACH hat neben den DAVON betroffenen nachkriegsdeutschen HEIMOPFERN selbst, bisher keiner gefragt. Das ist bisher immer und immer wieder allerseits ignoriert worden und einfach unter den Teppich gekehrt worden.
Schirmherrin Antje Vollmer war Diejenige, die am »Runden Tisch Heimerziehung« (2009-2010) mit diesem „Unter-den-Teppich-Kehren“ erst einmal so richtig angefangen hat.
Mit diesem „Unter-den-Teppich-Kehren“ muss nun endlich mal Schluss sein!


Und DAZU brauchen wir ein hervoragendes Journalistenteammit Arsch in der Hose- wie CORRECTIV!
.

Und jetzt berichtet CORRECTIV.RUHR zur Sache :

QUELLE: https://correctiv.org/blog/ruhr/artikel ... ie-aprath/
/
Ann-Kathrin Seidel

4. April 2017


Valium, Prügel und Zwangsarbeit

Zwei Opfer erzählen von den dunklen Kapiteln der Kinderheime in NRW

Über Jahrzehnte misshandelten Aufsichtspersonen in nordrhein-westfälischen Kinder- und Jugendheimen systematisch die ihnen Anvertrauten. Sie prügelten, missbrauchten und zwangen die Kinder, zu Testzwecken Medikamente zu schlucken. Noch heute leiden die Betroffenen unter den Folgen.

Im Sommer 1969 ist Reiner Gläser neun Jahre alt. Bis dahin hat er mit seinen Brüdern bei seinen Eltern in Bliesheim gelebt, vor den Toren Kölns. Jetzt soll er eine Schule für besonders intelligente Kinder besuchen. Er darf sich selbst aussuchen, in welche er möchte. Reiner sieht sich Fotos genau an. Das Gut an der Linde in Moitzfeld, einem Stadtteil von Bergisch Gladbach, fällt ihm gleich ins Auge: Das schwarz-weiße Fachwerkhaus steht inmitten von Wiesen und Feldern. Harmonisch wirkt das auf ihn. Friedlich. Da möchte er hin.

FOTO: Alter Prospekt des Kinderheims Gut an der Linde [ Foto zur Verfügung gestellt von Reiner Gläser. ]

Er zieht ein. Und merkt schon bald, wie falsch sein Eindruck aus der Ferne war. Alles scheint renovierungsbedürftig. Die Farbe blättert von den Wänden, Rohre liegen frei.

Nur wenige Tage später: Als er sich weigert, die Tabletten zu nehmen, die es jeden Abend gibt, ohrfeigt ihn der Erzieher. Zwingt ihn dazu, die „Bonbons“ zu schlucken. Später, im Schlafsaal, verprügeln ihn einige ältere Kinder: schubsen ihn, treten ihn, schlagen ihn. Als er anfängt zu weinen, sich die Hände schützend vors Gesicht hält, werden die Tritte und Schläge fester. Doch dann wird alles dumpf. Da beginnt die Tablette offenbar zu wirken.

Reiner Gläser weiß damals nicht, was er da schluckt. Erst viele Jahre später bekommt er heraus, dass es Valium war, ein sehr starkes Beruhigungsmittel, das schnell süchtig machen kann.

Auch dieses ist ein dunkles Kapitel der deutschen Geschichte: Bis in die 1970er Jahre gab es in westdeutschen Kinderheimen Misshandlungen und Medikamentenversuche. Und auch in ostdeutschen Heimen gab es Missstände. Bis zu 800.000 Kinder in 3000 Heimen sollen gedemütigt, geschlagen, sexuell missbraucht worden sein – oder wurden als Versuchskaninchen eingesetzt für Medikamententests.

Mehr als 50 Medikamentenstudien

2006 begann die Debatte – der „Spiegel“-Journalist Peter Wensierski trat sie los, mit seinem Buch „Schläge im Namen des Herrn“. 2009 richtete die Bundesregierung einen „Runden Tisch Heimerziehung“ ein, um die Vorgänge aufzuarbeiten und Entschädigungen an die Opfer zu zahlen. Neu entfacht wurde die Diskussion Ende 2016, als die Krefelder Pharmazeutin Sylvia Wagner in ihrer Doktorarbeit belegte, wie selbstverständlich und ohne jedes Unrechtsbewusstsein mehr als 50 Medikamentenstudien in Kinderheimen durchgeführt wurden – auch in NRW.

Einige der betroffenen Heime wurden beaufsichtigt vom Landschaftsverband Rheinland. Dort hat man nun eine wissenschaftliche Studie in Auftrag gegeben, die die Versuche und die Vergabepraxis untersuchen soll. Auch das Gut an der Linde stand unter Aufsicht des Landschaftsverbands Rheinland. Betrieben wurde es von der Bergischen Diakonie Aprath. Medikamentenversuche gab es dort nicht. Aber täglich Schläge, Geschrei, Misshandlungen. Bis es zur Revolte kommt – und die gedemütigten Kinder das Heim kurz und klein schlagen.

Die Tage, die Wochen, die Monate, die insgesamt vier Jahre, die Reiner Gläser im Gut an der Linde verbringen muss, gleichen sich. Keinesfalls ist es eine Schule für intelligente Kinder, wie man ihm vorgegaukelt hat. Sondern ein Kinderheim, in dem er verprügelt wird und andauernd diese Bonbons, diese Tabletten schlucken muss. Nach denen er sich fühlt, als wäre alles abgedämpft. Als betrete er einen Tunnel. Ganze Phasen seiner Heimzeit verschwimmen später in seiner Erinnerung.

Prügel für den ehrlichen Finder

Doch an manche Geschichten erinnert sich Gläser auch noch Jahre später genau. Etwa an diese:

FOTO EINES ZEITUNGSAUSSCHNITTS: Für den Fotografen lächelte Gläser, doch Jahrzehnte später berichtet er von den Misshandlungen. [ Foto zur Verfügung gestellt von Reiner Gläser. ]

Er ist zehn Jahre alt, vielleicht elf, als er auf der Straße 20 Mark findet. Dort, mitten auf dem grau-gefliesten Bürgersteig in Moitzfeld, in der Nähe des Heimes, liegt es. Er steckt das Geld nicht selbst ein, sondern bringt den Schein zum Fundbüro – und kommt deswegen eine Stunde zu spät zurück ins Heim. Der Erzieher wartet schon. Die Begründung will er sich gar nicht erst anhören. Wichtig ist nur: Reiner Gläser ist zu spät.

Da bezieht er die Prügel seines Lebens. Es sind Schläge. Mit der Faust ins Gesicht. Es sind Ohrfeigen. Mit der flachen Hand. Als Strafe für etwas, wofür er eigentlich gelobt gehört.

Eine Woche später kommt eine Lokaljournalistin mit einem Fotografen ins Heim. Sie haben von der 20-Mark-Geschichte gehört und wollen Reiner Gläser fotografieren. Der fühlt sich noch immer wie ein lebender Toter. Noch immer ist sein Gesicht geschwollen, blaue Flecken zieren seinen ganzen Körper. Die Lippe ist aufgeplatzt.

Die Sekretärin nimmt ihn beiseite, überschminkt das blaue Auge und alle Zeichen der Gewalt. Und dann spielt er den Journalisten etwas vor.

Die bitterste Pointe an dieser Geschichte aber ist diese: Der Pfarrer des Heimes, ein junger Mann, meldet sich selbst beim Fundbüro und behauptet, die 20 Mark verloren zu haben. Und kassiert das Geld.

„Du kannst nichts, du bist nichts“

An manchen Abenden, nach Einnahme der Bonbons, kommt ein Erzieher nachts in den Schlafraum. Legt sich zu den betäubten Jungen. Fasst sie an, bringt sie dazu, ihn anzufassen. Vergewaltigt sie. Reiner Gläser hat Glück, er wird nie vergewaltigt. Zumindest kann er sich nicht daran erinnern.

Doch er erinnert sich an die Prügel beim kleinsten Regelverstoß. An Beleidigungen, an das ständige „Du kannst eh nichts“ und „Du bist nichts“. Sätze, die sich eingebrannt haben. Bis heute.

FOTO SEINER SELBST in heutigen Tagen [ Foto zur Verfügung gestellt von Reiner Gläser ]

Es ist ein kalter, trockener Tag. Reiner Gläsers Wohnung liegt im zweiten Stock. Durch einen kleinen Flur geht er ins Wohnzimmer. Eine schwarze Couch und ein schwarzer Sessel stehen im Neunzig-Grad-Winkel zueinander. Gläser beginnt, seine Geschichte zu erzählen. Bitterkeit schwingt in jedem Wort mit. Bis heute, sagt er, plagen ihn Gewaltphantasien. Mordphantasien. Bis heute macht ihn seine Vergangenheit wütend. Maßlos wütend. Unbändige Wut auf jene, die ihn hätten beschützen müssen und ihn schutzlos den Attacken der Erzieher auslieferten. Die Heimleitung, das Jugendamt, die Diakonie.

Akribisch hat Gläser in den vergangenen Jahren alle Akten zusammengetragen, die er über seinen Fall in die Finger bekommen konnte, ganze Festplatten sind voll mit Dokumenten, Berichten, Fotos. So weiß er auch, was er jeden Abend schlucken musste: neben Valium auch Encephabol, ein Medikament gegen Demenz, und Adumbran, ein Mittel, das bei Angststörungen angewendet wird – für Erwachsene.

Spuren, auch nach so vielen Jahren

Medikamente wie diese können leicht süchtig machen, Schlaf- und Gedächtnisstörungen oder psychische Störungen wie Angstgefühle, Depression, Aggressionsprobleme und Reizbarkeit hervorrufen. Laut eines medizinischen Gutachtens, das ehemalige Heimkinder zum Thema hat, lasse sich eine Tendenz zu psychischen Störungen, physischen Beschwerden wie Rückenschmerzen und ein grundlegend erhöhter Spiegel des Stresshormons Cortisol nachweisen.

„Mit neuerlichen Verfahren konnte man bei mir sogar noch Reste der Medikamente, die ich damals bekommen habe, in meiner DNS nachweisen“, sagt Reiner Gläser.

FOTO SEINER SELBST in heutigen Tagen [ Foto zur Verfügung gestellt von Axel Weiner. ]

Düstere Erinnerungen, wie sie auch Axel Weiner kennt. Als er ins Gut an der Linde kommt, ist der Zweite Weltkrieg gerade ein paar Jahre vorbei. Seine Mutter ist alleinerziehend, er das älteste von vier Kindern, alle leben von Sozialhilfe. Immer wieder gibt es Spannungen in der Familie, die Mutter ist überfordert. 1959, Axel ist neun Jahre alt, klingeln Mitarbeiter des Jugendamtes an der Tür, er soll in ein Heim, und auch er darf sich, anhand von Fotos und Broschüren, selbst eines aussuchen. Auch seine Entscheidung fällt auf das Gut an der Linde.

Offiziell gehören Arbeitslager und Hitler-Jugend der Vergangenheit an. Doch hier, im Heim, scheint die Zeit stehen geblieben zu sein. Die Jungen werden in Uniformen gesteckt, geohrfeigt, blaue Flecken von Faustschlägen zieren den Körper des Neunjährigen. Benehmen sich die Jungen daneben, werden sie in Isolierzimmer gesperrt.

Schon damals werden die Jungen ruhig gestellt mit Medikamenten wie Valium oder Ritalin. Verschrieben von Ärzten, die nicht selten eine Nazi-Vergangenheit haben.

Genauso üblich: Nach der Schule aufs Feld beim Bauern um die Ecke geschickt zu werden, wo die Kinder schwerst körperlich arbeiten müssen. Sie werden dafür bezahlt – doch das Geld landet in der Kasse des Heims. Es hat etwas von Zwangsarbeit. Eigentlich verboten, eigentlich sind Arbeitslager abgeschafft. Doch an den wehrlosen Heimkindern kann man ungestraft auslassen, was man an Juden oder Andersdenkenden nicht mehr auslassen kann.

Es gleicht mehr einem Militärlager denn einem Kinderheim. Die Uniformen sind offiziell zwar Pfadfinder-Uniformen – für Weiner jedoch nur, weil die Hitler-Jugend ja verboten ist.

Demütigung als pädagogisches Mittel

Kurz nach seiner Aufnahme kommt Axel Weiner in einen Schlafsaal mit acht gleichaltrigen Jungen. Er bezieht sein Bett in der Ecke, während beißender Urin-Gestank den ganzen Raum zu füllen scheint. Schon nach wenigen Tagen wird ihm klar, woher dieser penetrante Geruch kommt: Einige seiner Zimmergenossen sind Bettnässer. Doch wer dabei erwischt wird, wird mit den nassen Bettlaken von den Erziehern erst geschlagen und muss zur Strafe dann tagelang in den uringetränkten Betten schlafen.

Einige Wochen später gibt es Graupensuppe. Axel Weiner hasst Graupensuppe. Eine Alternative gibt es nicht, doch das Essen zu verweigern, ist auch keine Option. Die Erzieher zwingen die Kinder zum Essen, notfalls mit Gewalt. Wer sich angeekelt erbricht, wird gezwungen, stattdessen das Erbrochene zu essen. Während alle anderen dabei zuschauen müssen. Egal, wie viel man weint und fleht, die Regeln werden nicht gebeugt.

Auch Axel Weiner ist bis heute gezeichnet von seiner Zeit im Heim. Auch er ist wütend und enttäuscht. Vor allem über die Schwierigkeiten bei der heutigen Auseinandersetzung mit der dunklen Vergangenheit. Für ihn sind es unsägliche Verbrechen, die an ihm und an den anderen Kindern begangen wurden. Doch er hat das Gefühl: Dazu stehen will niemand.

Axel Weiner und Reiner Gläser kennen sich, sie gehören zu einer Gruppe ehemaliger Heimkinder, die sich gelegentlich trifft mit Vertretern der Diakonie Aprath und des Landschaftverbands Rheinland – dem ehemaligen Träger des Heims und der behördlichen Kontrollinstanz.

Heimkinder offensiv in den öffentlichen Diskurs mit ihrer Geschichte. Mehrmals hat Gläser schon Anzeige erstattet gegen ehemalige Erzieher, die er ausfindig gemacht hat. Die Taten waren jedoch in allen Fällen bereits verjährt.

Seit einigen Jahren spricht er mit Journalisten, zuerst anonym, mittlerweile selbstbewusst mit Klarnamen. Doch viele seiner damaligen Leidensgenossen schweigen noch immer – aus Angst, aus Scham und manchmal auch aus Unwissenheit. Was die ungeprüfte Medikamentenvergabe durch die Versuche an Kindern in deren Gehirn anrichten kann, ist noch nicht abschließend geklärt, da es einige Stoffe möglicherweise gar nicht weiter als in die Versuchsphase schafften. Fest steht aber, dass einige der Medikamente, die nachweislich täglich ausgegeben wurden, heutzutage ausdrücklich nur für Erwachsene sind und unter besonderen Bedingungen und in Absprache mit dem Arzt genommen werden dürfen.

Mit der Diakonie Aprath und dem Landschaftsverband gibt es immer mal wieder Annäherungen. Geplant war ein runder Tisch, um die Ereignisse aufzuarbeiten, um über mögliche Entschädigungen zu reden. Ein Vorbild dazu ist auf Bundesebene in Berlin im Jahre 2008 entstanden. Nach fast zwei Jahren Arbeit mit Betroffenen, Heimträgern, Wissenschaftlern, Verbänden sowie Vertretern von Bund, Ländern und Kirchen wurde im Dezember 2010 der Abschlussbericht verabschiedet. Fonds, die sich aus Geldern von Bund, Ländern, Kirchen, Caritas und Diakonie finanzieren, sollten die ehemaligen Heimkinder finanziell für ihre Zeit im Heim entschädigen.

Die Missbrauchsvorwürfe sind sowohl der Bergischen Diakonie Aprath wie auch dem Landesverband Rheinland bekannt. Die Diakonie erklärte auf Nachfrage: „Die Erfahrungen einzelner Heimkinder sind uns bekannt.

Insgesamt haben 15 Betroffene einen Antrag auf Anerkennung des Leids aus dem Fond ‚Heimerziehung in der Bundesrepublik in den Jahren 1949 bis 1975‘ bzw. des Fonds der Evangelischen Kirche im Rheinland gestellt. […] Es gibt Hinweise auf wiederholte Interventionen durch zusätzlich bereitgestelltes Personal, die aber nicht nachhaltig erfolgreich waren.“

Die Diakonie Aprath verneint jedoch, dass ihnen Vorwürfe wie der, dass Medikamente wie Valium, Encephabol oder Adumbran an Kinder ausgegeben wurden, bekannt sind. „Nach unserem heutigen Kenntnisstand haben wir keine Informationen, ob Medikamente wie Valium, Encephabol oder Adumbran in der Einrichtung Gut an der Linde an Kinder und Jugendliche verabreicht wurden.“

Trotzdem sei man stark betroffen von dem persönlichen Leid, das Kinder durch Fehlverhalten der pädagogischen Mitarbeiter und Leistungen in ihrer Einrichtung erfahren mussten. „Die Bergische Diakonie stand in den letzten Jahren und steht natürlich auch zukünftig den Betroffenen zur Seite. Wir nehmen unsere Verantwortung ernst und bieten jederzeit Gespräche mit ehemaligen Heimkindern an. […] Eine gemeinsame Kommunikationskultur konnte bis heute nicht entwickelt werden. Dies bedauern wir sehr. An einer gemeinsamen, wertschätzenden Kommunikation haben wir hohes Interesse.“

Eine neue wissenschaftliche Aufarbeitung der Medikamentenvergabe, initiiert vom Landschaftsverband Rheinland, soll nun beiden Seiten Klarheit bringen und helfen, zu einem Abschluss zu kommen. „Der LVR eruiert aktuell, welche Erkenntnisse zum Einsatz und zur Erprobung von Medikamenten an Kindern und Jugendlichen aus den vorhandenen Studien vorliegen und welche Lücken es in der Aufarbeitung der Verbandsgeschichte gibt. Hieraus wird sich ergeben, welche Schritte für eine weitere Aufklärung notwendig sind.“

„Kenntnis der Heimleitung ist zu unterstellen“

Im Gegensatz zur Bergischen Diakonie erklärt man hier auf Anfrage offen, Kenntnis von den Vorwürfen der Medikamentenvergabe und Medikamentenversuche im Zuge von Arzneimittelstudien zu haben: „Für den Zeitraum zwischen 1949 und 1975 haben sich über 2.500 Menschen in der Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder gemeldet. Diese Menschen gaben an, dass ihnen in der fraglichen Zeit in Heimen der Jugendhilfe Leid zugefügt wurde. Dazu gehören alle Formen der physischen, psychischen und sexuellen Gewalt. […] Hierbei geht es vor allem um körperliche Übergriffe, sexuellen Missbrauch und Demütigungen. In den Berichten geht es in einigen Fällen aber auch um den Einsatz von Medikamenten. In welcher Form und wie umfänglich die jeweiligen Heimleitungen hierüber informiert waren, ist nicht bekannt. Eine Kenntnis der Heimleitung ist aber zu unterstellen und davon auszugehen, dass Medikamentierung in Erziehungsplanungsgesprächen o.Ä. thematisiert wurden.“

Es sei somit auch aufgrund der Forschung von Sylvia Wagner wahrscheinlich, dass die entsprechenden Vorwürfe zutreffen. „Wir sind zutiefst erschüttert von den Berichten Betroffener, die in Heimen, Kliniken und Einrichtungen der Behindertenhilfe unfassbares Leid durch den unverhältnismäßigen Einsatz von Medikamenten erfahren haben. Politik und Verwaltung im Landschaftsverband entschuldigen sich bei allen Menschen, die durch den Einsatz von Medikamenten oder durch Arzneimittelstudien in den 1950er bis 70er Jahren gelitten haben.“

Offizielle Entschuldigungen, der Versuch wissenschaftlicher Aufarbeitung und Gespräche mit Betroffenen sollen endlich mit der Vergangenheit aufräumen. Doch bisher überwiegt der Streit. Beinahe jedes Gespräch führt zu hitzigen Diskussionen. Der Hass ist noch immer so präsent wie vor 40 Jahren.

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Die Möglichkeit – @ https://correctiv.org/blog/ruhr/artikel ... ie-aprath/ – diesen Artikel zu kommentieren, besteht DORT ebenso.
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Real investigativer Journalismus: CORRECTIV.ORG (in Deutsch)

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Weiterführend zum unmittelbar vorhergehenden Beitrag hier in diesem Thread ^^^.
Martin MITCHELL hat geschrieben:(07 Apr 2017, 12:10)

[ ……… ]

Die Diakonie Aprath verneint jedoch, dass ihnen Vorwürfe wie der, dass Medikamente wie Valium, Encephabol oder Adumbran an Kinder ausgegeben wurden, bekannt sind. „Nach unserem heutigen Kenntnisstand haben wir keine Informationen, ob Medikamente wie Valium, Encephabol oder Adumbran in der Einrichtung Gut an der Linde an Kinder und Jugendliche verabreicht wurden.“

[ ……… ]

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Ein Leserkommentar zu diesem

CORRECTIV-Artikel vom 4. April 2017 von Ann-Kathrin Seidel

Valium, Prügel und Zwangsarbeit

von dem Betroffenen Reiner Gläser:

QUELLE: https://correctiv.org/blog/ruhr/artikel ... mment-4177
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Reiner Gläser

am 05.04.2017, um 10:08 Uhr

Wenn die Diakonie Aprath der Meinung ist, dass sie nichts von Medikamenten ( Valium etc ) Vergaben gewusst haben, dann darf ich sie eines besseren belehren.
Die Aussage, es sei der Diakonie Aprath nach eigener Aussage nicht bekannt, ist an Boshaftigkeit und Gemeinheit nicht zu überbieten.
Man schaue einfach auf das Gutachten von 1969, welches mir als Kind im Heim erstellt wurde.


http://amd.co.at/anti/moitzfeld/Bilderg ... nte/a1.jpg

Auch wurde Ich und viele andere dort regelmässig von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen schwer sexuell missbraucht. Ein Gutachten auch dazu liegt vor.

Wir Kinder sind als völlig normale und gesunde Kinder in die Einrichtung gekommen, und dann als Schwerstbehinderte entlassen worden.

Informationen können hier eingesehen werden:


http://amd.co.at/anti/index2.php?moitzf ... _Berichte/

Wir, bisher zehn bekannte Ehemalige Kinder des Heimes, haben ein Gutachten was uns einen Gesamt Grad der Schädigung (GDS) von über 70 bescheinigen.

Die Dunkelziffer anderer geschädigten Kinder aus dieser Einrichtung liegt weitaus höher.

Schätzungen gehen von weit mehr als 250 Kindern aus.

Unsere Schwerbehinderten Ausweise können gerne eingesehen werden.


Hier will sich die Diakonie Aprath ( Pfarrer Jörg Hohlweger ) ganz klar mit vielen Falschaussagen ihrer Christlichen Verantwortung entziehen !!!!!

Unsere Webseite informiert im Detail.


http://amd.co.at/anti//moitzfeld/historie.html

Gruß ... eins von vielen Opfern.

Reiner Gläser

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Der auf Tatsachen basierende Film "FREISTATT"

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Die Hölle von Freistatt

Wer den gleichnamigen Film "FREISTATT" immer noch nicht kennt oder ihn noch einmal sehen möchte, bitte vormerken !!

ARD: Mittwoch 12. April 2017, um 20.15 Uhr

und anschließend die Dokumentation "ENDSTATION FREISTATT", Das Erziehungslager im Moor, in Niedersachsen, Bundesrepublik Deutschland („Westdeutschland“)

ARD: Mittwoch 12. April 2017, um 21.45 Uhr

Wer es dann immer noch nicht gesehen hat, oder wer eine Nachteule ist, schaut sich die Widerholungen nach Mitternacht an

ARD: Donnerstag, 13. April, um 00:05 Uhr

und

ARD: Donnerstag, 13. April 2017, um 01:35 Uhr.


QUELLEN: http://programm.ard.de/TV/Programm/Send ... 0698848337 und http://programm.ard.de/TV/Untertitel/Na ... 6106542356
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Re: Werden EHEMALIGE HEIMKINDER wirklich entschädigt ?

Beitrag von SpukhafteFernwirkung »

wie läufts eigentlich mit dem auffinden der ganzen spendengelder, die dir mittels eines gehackten mail accounts gestohlen wurden?
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"STIFTUNG ANERKENNUNG UND HILFE" nimmt Arbeit auf.

Beitrag von Martin MITCHELL »

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"STIFTUNG ANERKENNUNG UND HILFE" - Infos für all diejenigen Betroffenen, die damals als Kinder oder Jugendliche in Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien untergebracht waren.

Auf dieser Webseite wird auch erklärt wie man einen Antrag auf in diesem Zusammenhang stehende „Hilfsgelder“ stellt:

http://www.stiftung-anerkennung-und-hilfe.de/ (mit vielen weiteren von dort aus weiterführenden Links)

oder auch,

http://www.stiftung-anerkennung-und-hil ... start.html (mit vielen weiteren von dort aus weiterführenden Links).

Desweiteren kann sich auch jeder diesbezüglich hier informieren:

http://www.bmas.de/DE/Themen/Teilhabe-I ... hilfe.html (mit vielen weiteren von dort aus weiterführenden Links).
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Re: Der auf Tatsachen basierende Film "FREISTATT"

Beitrag von yogi61 »

Martin MITCHELL hat geschrieben:(09 Apr 2017, 02:51)

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Die Hölle von Freistatt

Wer den gleichnamigen Film "FREISTATT" immer noch nicht kennt oder ihn noch einmal sehen möchte, bitte vormerken !!

ARD: Mittwoch 12. April 2017, um 20.15 Uhr

und anschließend die Dokumentation "ENDSTATION FREISTATT", Das Erziehungslager im Moor, in Niedersachsen, Bundesrepublik Deutschland („Westdeutschland“)

ARD: Mittwoch 12. April 2017, um 21.45 Uhr

Wer es dann immer noch nicht gesehen hat, oder wer eine Nachteule ist, schaut sich die Widerholungen nach Mitternacht an

ARD: Donnerstag, 13. April, um 00:05 Uhr

und

ARD: Donnerstag, 13. April 2017, um 01:35 Uhr.


QUELLEN: http://programm.ard.de/TV/Programm/Send ... 0698848337 und http://programm.ard.de/TV/Untertitel/Na ... 6106542356
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Habe ich mir angesehen. Der Film war äusserst beklemmend.
Two unique places, one heart
https://www.youtube.com/watch?v=Ca9jtQhnjek
Martin MITCHELL
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"STIFTUNG ANERKENNUNG UND HILFE" nimmt Arbeit auf ... Betroffene um ihr Recht zu bringen.

Beitrag von Martin MITCHELL »

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WARNUNG VERZICHTSERKLÄRUNG Stiftung Anerkennung und Hilfe !!

Jetzige Verzichtserklärung bezüglich dem jetzigen Behinderten Fonds (bezüglich dieser jetzigen „Stiftung“):
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Einwilligungserklärung für die Stiftung Anerkennung und Hilfe

[ ……… ]

Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich mit dem Erhalt der Leistungen auf andere Forderungen aufgrund der Unterbringung, einschließlich der Ansprüche wegen Rentenminderung, gegen die öffentliche Hand und die Kirchen sowie ihre Ordensgemeinschaften und Wohlfahrtsverbände, verzichte. Dieser Verzicht soll auch den Ersatz von Kosten für die Rechtsverfolgung umfassen. []

[ ……… ]

.

Alle Antragsteller und Antragstellerinnen müssen diese Verzichtserklärung unterschreiben. Einige haben sie schon unterschrieben (ganz sicherlich nichts wissend und nichts ahnend unterschrieben!).
.

Die anfängliche „Verzichtserklärung“ bezüglich dem Fonds Heimerziehung-WEST:

Mit dem Fonds Heimerziehung-WEST war es genauso in 2011. Dazu hieß es, u.a., im WDR am 02.01.2012, um 06:00 Uhr:
»Viele Betroffene sind auch erbost über die Verzichtserklärung und diskutieren hitzig in Internetforen. "Ehemalige Heimkinder seid gewarnt", schreibt User "Martini", alias Martin Mitchell, auf Heimkinder-Forum.de. "Die Verzichtserklärung ist Täterschutz pur." Mitchell, in den 60er Jahren im Heim aufgewachsen, lebt seit vielen Jahren in Australien.«

QUELLE: http://www1.wdr.de/archiv/missbrauch/heimkinder104.html

Nach einem gemeinsamen Aufruhr und Protest wurde diese „Verzichtserklärung“ dann etwas später, im Frühjahr 2012, gestrichen !!
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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am So 23. Apr 2017, 02:11, insgesamt 2-mal geändert.
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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WARNUNG VERZICHTSERKLÄRUNG Stiftung Anerkennung und Hilfe !!

Jetzige Verzichtserklärung bezüglich dem jetzigen Behinderten Fonds (bezüglich dieser jetzigen „Stiftung“):

Da ich nicht weiß wer diesbezüglich was macht und ob bisher überhaupt irgend jemand aktiv etwas dagegen unternommen hat oder unternehmen wird und man nichts Diesbezügliches irgendwo finden kann, habe ich mich heute dazu entschlossen selbst folgendes Schreiben, nicht an die »Stiftung Anerkennung und Hilfe« selbst oder das "Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)" selbst, sondern an einige der seither in Zusammenhang mit der »Stiftung« eröffnetenBeratungsstellen“, individuell, zu adressieren und abzuschicken:
.
Subject: Verstehen der rechtlichen Bedeutung und Konsequenzen der Unterzeichnung einer Verzichtserklärung. = Understanding the legal significance and consequences of signing a waiver of rights.

Sehr geehrte Damen and Herren,

meine Kontaktaufnahme mit Ihnen bezieht sich auf folgende wichtige Fragen bezüglich den Anträgen auf „Hilfe“, die seit dem 1. Januar 2017 in Zusammenhang mit der »Stiftung Anerkennung und Hilfe« gestellt werden können:

1.) Warum werden Antragstellerinnen und Antragsteller auf dem „Erfassungsbogen“ genötigt eine Verzichtserklärung zu unterschreiben?

2.) Warum wird ihnen das einfach so untergeschoben und sie bemerken und verstehen es möglicherweise gar nicht mal?

3.) Wird diese Klientel, und in Fällen von hinzugezogenen Betreuern und Vormündern, die keine Anwälte sind, überhaupt verstehen auf was sie da mit ihrer Unterschrift verzichten?

4.) Versteht das Beratungspersonal, unter denen, es ist anzunehmen, sich ebenso keine Anwälte befinden, zu was die Antragstellerinnen und Antragsteller damit von ihnen genötigt werden zu verzichten?

Ich bitte um schnellstmögliche Rückmeldung mit aufklärenden Antworten zu diesen wichtigen Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin MITCHELL

.

Ohne dass man etwas tut wird diese Verzichtserklärung bestimmt nicht verschwinden und von Bund, Ländern und Kirchen und ihren Ordensgemeinschaften and Wohlfahrtsverbänden zurückgenommen werden.
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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am Mi 26. Apr 2017, 03:42, insgesamt 2-mal geändert.
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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WARNUNG VERZICHTSERKLÄRUNG Stiftung Anerkennung und Hilfe !!

So ‘arbeitet’ der Staat: Bund (Bundesrepublik Deutschland), die Länder (die Länder der Bundesrepublik Deutschland), die Kirchen (Evangelische Kirche in Deutschland und Katholische Kirche in Deutschland) und alle ihre Ordensgemeinschaften (seien sie evangelisch oder katholisch) und ‘Wohlfahrtsverbände’, einschließlich der Diakonie und Caritas oder wie auch immersolche Verbände’ und ‘milde Stiftungensich sonst noch nennen mögen:

"
Einwilligungserklärung"
"
Verzichtserklärung"

Mit ihrer Unterschrift einer solchen
Erklärung, zu der man sie nötigen will, verpflichtet sich die Antragstellerin:

Mit seiner Unterschrift einer solchen
Erklärung, zu der man ihn nötigen will, verpflichtet sich der Antragsteller:

"zu einem absoluten und totalen Verzicht zukünftig ein Gerichtsverfahren einzuleiten"
"zu einem absoluten und totalen Verzicht zukünftig ein Gerichtsverfahren anzustrengen"
"zu einem Verzicht auf alle zukünftigen Rechtsmittel, die andererseits ihr/ihm vielleicht noch zur Verfügung stünden"
"auch auf jegliche Rückerstattung aller damit in Zusammenhang stehenden seitens der Klägerin/des Klägers zu zahlende Anwalts- und Gerichtskosten zu verzichten"

"auch auf alle möglichen Verfahren in Bezug auf sich erst viel später heraustellende Schäden in Zusammenhang mit damaligen Medikamentenversuchen und Medikamentenverabreichungen im Heim oder in einer Behinderteneinrichtung oder in der Psychiatrie zu verzichten"

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Beitrag von Martin MITCHELL »

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WARNUNG VERZICHTSERKLÄRUNG Stiftung Anerkennung und Hilfe !!

Wenn das Abverlangen einerVerzichtserklärungan Skrupellosigkeit und Unverschämtheit oder gar an Rechtlosigkeit grenzt.

Welche Verantwortung / Mitverantwortung tragen die Beamten der ausführenden Organe, d.h. das Personal der Anlauf- und Beratungsstellen in Zusammenhang mit der »Stiftung Anerkennung und Hilfe«, die den Antragstellerinnen und Antragstellern dieVerzichtserklärungzur Unterschrift vorlegen und sie nötigen dieseVerzichtserklärungzu unterschreiben ??

QUELLE: http://www.europeonline-magazine.eu/wik ... tionsrecht
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Remonstration im deutschen Beamtenrecht

Regelungen finden sich in § 63 BBG (bis 2009 § 56 BBG) und § 36 BeamtStG, ehemals § 38 BRRG.

Nach den Vorschriften des Beamtenrechts muss der Beamte seine dienstlichen Handlungen auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen. Hat er Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer Weisung, so muss er seinem unmittelbaren Vorgesetzten gegenüber remonstrieren, d. h. gegen die Ausführung der Weisung Einwände erheben. Bestätigt der unmittelbare Vorgesetzte die Anweisung und sind die Bedenken des Beamten nicht ausgeräumt, so muss sich der Beamte an den nächsthöheren Vorgesetzten wenden. Der Beamte hat hier keinen Ermessensspielraum. Bestätigt auch der nächsthöhere Vorgesetzte (der Vorgesetzte des Vorgesetzten des remonstrierenden Beamten) die Anordnung, so muss der Beamte sie ausführen. Diese Gehorsamspflicht trifft den Beamten allerdings dann nicht, wenn er durch die Befolgung der Weisung eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begehen würde.

Der Beamte kann sich durch dieses Vorgehen vor Disziplinarverfahren schützen, wenn später die Rechtswidrigkeit der Anordnung festgestellt wird. Das Gleiche gilt für den Schutz vor Schadensersatzforderungen nach § 839 BGB (Amtshaftung) in Verbindung mit dem jeweiligen Beamtengesetz (§ 48 BeamtStG, § 75 BBG).

Die Remonstration ist im Beamtenalltag eine nur selten genutzte Möglichkeit, da ein potentieller Remonstrant häufig befürchtet, als Querulant abgestempelt zu werden. Trotzdem oder gerade deshalb wird die Remonstration in neueren Beiträgen zur Verwaltungsethik sowie zum Whistleblowing (Aufdeckung von Skandalen) thematisiert.


LITERATUR:
● Johannes Rux: Das Remonstrationsrecht. Eine Tradition des liberalen Rechtsstaats? (PDF; 89 kB) In: Beamte heute. März 1992. Bund-Verlag, S. 10?14, ISS 0933-0615 [ erwähnt @ http://www.staatsrecht.info/pub/beamte.pdf ]
● Harald Steiner: Machtkontrolle durch Remonstration. In: Der Personalrat 29 (2012), H. 5, S. 190?197. ISSN 0175-9299 [ erwähnt @ http://www.vahlen.de/productview.aspx?product=799852 ] [ ebenso erwähnt @ http://www.bund-verlag.de/zeitschriften ... -10006222/ ]

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Im Original auf den hier von mir verwiesenen Text erscheinen ebenso viele relevante weiterführende Links.
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Martin MITCHELL hat geschrieben:(22 Apr 2017, 13:09)

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WARNUNG VERZICHTSERKLÄRUNG Stiftung Anerkennung und Hilfe !!
Jetzige Verzichtserklärung bezüglich dem jetzigen Behinderten Fonds (bezüglich dieser jetzigen „Stiftung“):

Da ich nicht weiß wer diesbezüglich was macht und ob bisher überhaupt irgend jemand aktiv etwas dagegen unternommen hat oder unternehmen wird und man nichts Diesbezügliches irgendwo finden kann, habe ich mich heute dazu entschlossen selbst folgendes Schreiben, nicht an die »Stiftung Anerkennung und Hilfe« selbst oder das "Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)" selbst, sondern an einige der seither in Zusammenhang mit der »Stiftung« eröffnetenBeratungsstellen“, individuell, zu adressieren und abzuschicken:

UND HIER BEGINNE ICH ZU ZITIEREN WAS ICH AN DIE „ANLAUF- UND BERATUNGSSTELLEN“ GESCHRIEBEN HABE.

Subject: Verstehen der rechtlichen Bedeutung und Konsequenzen der Unterzeichnung einer Verzichtserklärung. = Understanding the legal significance and consequences of signing a waiver of rights.

Sehr geehrte Damen and Herren,

meine Kontaktaufnahme mit Ihnen bezieht sich auf folgende wichtige Fragen bezüglich den Anträgen auf „Hilfe“, die seit dem 1. Januar 2017 in Zusammenhang mit der »Stiftung Anerkennung und Hilfe« gestellt werden können:

1.) Warum werden Antragstellerinnen und Antragsteller auf dem „Erfassungsbogen“ genötigt eine Verzichtserklärung zu unterschreiben?

2.) Warum wird ihnen das einfach so untergeschoben und sie bemerken und verstehen es möglicherweise gar nicht mal?

3.) Wird diese Klientel, und in Fällen von hinzugezogenen Betreuern und Vormündern, die keine Anwälte sind, überhaupt verstehen auf was sie da mit ihrer Unterschrift verzichten?

4.) Versteht das Beratungspersonal, unter denen, es ist anzunehmen, sich ebenso keine Anwälte befinden, zu was die Antragstellerinnen und Antragsteller damit von ihnen genötigt werden zu verzichten?

Ich bitte um schnellstmögliche Rückmeldung mit aufklärenden Antworten zu diesen wichtigen Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin MITCHELL


UND HIER ENDED DAS ZITAT DESSEN WAS ICH AN DIE „ANLAUF- UND BERATUNGSSTELLEN“ GESCHRIEBEN HABE.

Ohne dass man etwas tut wird diese Verzichtserklärung bestimmt nicht verschwinden und von Bund, Ländern und Kirchen und ihren Ordensgemeinschaften and Wohlfahrtsverbänden zurückgenommen werden.
.

Ich habe auch schon eine erste Antwort von einem Andreas Naylor vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) in Köln der Vorgesetzte des dortigen Teams derAnlauf- und Beratungsstelle des Fonds Heimerziehung-WEST“, für diese Gegend, und jetzt auch derAnlauf- und Beratungstelle bezüglich dieser »Stiftung Anerkennung und Hilfe«“, für diese Gegend, bekommen, eine Antwort, die wie folgt ließt:
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[ 23. April 2017 ]

Sehr geehrter
Herr Mitchell,

Ihre Nachricht an unsere LVR-Anlauf- und Beratungsstelle habe ich zur Kenntnis genommen. Die darin unterstellten Vorwürfe weise ich mit Nachdruck zurück. Ich sehe keinen Anlass, näher auf die gestellten Fragen einzugehen.


Betroffene oder von diesen schriftlich bevollmächtigte Personen, die sich hier in unserer Beratungsstelle in irgendeiner Weise ungerecht behandelt fühlten oder die – auch kritische – Nachfragen haben, sind jederzeit eingeladen, sich mit ihren Fragen an mich oder meine Kolleginnen zu wenden. Sie gehören jedoch nicht zu diesem Personenkreis.

Mit freundlichen Grüßen


Andreas Naylor

LVR-Landesjugendamt Rheinland

Anlauf- und Beratungsstelle

Stiftung Anerkennung und Hilfe

Fonds Heimerziehung

Kennedy-Ufer 2
50679 Köln
Tel.: 0221 809 6769
E-Mail:
Andreas.Naylor[a]lvr.de

-----------------------------------


Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 18.000 Beschäftigten für die 9,6 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 19 Museen und Kultureinrichtungen, drei Heilpädagogischen Netzen, vier Jugendhilfeeinrichtungen und dem Landesjugendamt erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.

Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten Politikerinnen und Politiker aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.

.

Ich darf also als interessierter und engagierter Bürger keine relevanten Fragen stellen und auch keine Antworten zu meinen spezifischen Fragen erhalten. Dies sind die neusten Regularien der »Stiftung Anerkennung und Hilfe«.
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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am Mi 26. Apr 2017, 04:28, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Martin MITCHELL »

.
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Was gedenken die Errichter der »Stiftung Anerkennung und Hilfe« mit der jetzig dazugehörigenVerzichtserklärung“, die AntragstellerInnen gebeten werden zu unterschreiben, zu tun ??
.

Diese Frage und alles Nachfolgende wurde heute vormittag (25.04.2017) allen Leuten dessen Name und E-mail-Adresse hierunter erscheint und auch noch vielen anderen Leuten dessen Name und E-mail-Adresse nicht hierunter erscheint zugesandt !!
.
Bezüglich der »Stiftung Anerkennung und Hilfe« und den in leitenden Positionen damit beschäftigten Personen :

Alle diesbezügliche Information wurde meinerseits dem folgenden relevanten
Dokument entnommen (und ergänzend von mir persönlich rechechiert) : »Bundesverband Evangelische Behindertenhilfe« @ http://www.lag-avmb-bw.de/Themenfelder/ ... -2017-.pdf (insgesamt 68 Seiten) .

DIE KIRCHEN ENTSENDEN DREI VERTRETUNGEN IN DEN
LENKUNGSAUSSCHUSS :
- Johannes Stücker-Brüning, Deutsche Bischofskonferenz :
j.stuecker-bruening@dbk.de ;
(Stellvertretung: Dr. Christoph Thiele, EKD :
christoph.thiele@ekd.de ) ;
- Maria Loheide, Diakonie Deutschland :
maria.loheide@diakonie.de ;
(Stellvertretung: Katrin Gerdsmeier, Deutscher Caritasverband :
pressestelle@caritas.de oder auch k.gerdsmeier@minden-luebbecke.de ) ;
- Dr. Thorsten Hinz, CBP :
thorsten.hinz@caritas.de ;
(Stellvertretung: Rolf Drescher, BeB :
info@beb-ev.de ) .

A.)
LENKUNGSAUSCHUSS :
• BUNDESREGIERUNG :
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales - BMAS – Brigitte Karsties
Keine direkten Kontaktdetails ;
- Bundesministerium für Gesundheit - BMG – Thomas Stracke
thomas.stracke@bmg.bund.de ;
- Bundesministerium für Finanzen - BMF - Frau Huth
Keine direkten Kontaktdetails ;
• LÄNDER (Fachministerkonferenzen) :
- Arbeits- und Sozialministerkonferenz - ASMK – Cornelia Sennewald, Leiterin des Referats Eingliederungshilfe des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
cornelia.sennewald@mais.nrw.de
- GMK - Frau Dr. Theren, Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt Keine direkten Kontaktdetails ;
- FMK - Herr Schröder (Sachsen)
Keine direkten Kontaktdetails.

B.) FACHBEIRAT:
• GRUPPE DER BETROFFENEN :
Klaus Dickneite (
https://de.wikipedia.org/wiki/Klaus_Dickneite ) kdickneite@online.de oder auch info@spd-anderten.de oder auch vorsitz@vkmb-hannover.de ;
Maik Nothnagel
nothnagel@die-linke-thl.de oder auch eisenach-maik-nothnagel@t-online.de ;
Brigitte Piepenbreier (
http://www1.wdr.de/unternehmen/rundfunk ... r-100.html ) b.piepenbreier@web.de oder auch info@lag-selbsthilfe-nrw.de ;
• GRUPPE DER BETROFFENEN :
- Ulrich Krüger (Aktion psychisch Kranke)
krueger@apk-ev.de ;
- Dr. Martina Mangasser (Dt. Gesellschaft für bipolare Störungen) (seit 2002)
martina.mangasser@web.de oder auch info@dgbs.de
- Susanne Meffert (Bundesvereinigung Lebenshilfe) meffert@lebenshilfe-brandenburg.de .

B.) FACHBEIRAT:
• GRUPPE DER SACHVERSTÄNDIGEN :
- Prof. Dr. Hans Jörgen Grabe (Uniklinik Greifswald)
grabeh@uni-greifswald.de ;
- Hans Christoph Maurer vorm. Vorstand der Nieder- Ramstädter Diakonie, Mühltal/Hessen)
Es sind keine aktuellen Kontaktmöglichkeiten im Internet zu finden.
- Dr. Alexander Naumann (Klinik für Kinder- und Jugend- psychiatrie Lüneburg; Regionalkoordinator der BAG Leitende Klinikärzte)
Naumanna@dipf.de ;

Weitere in diesem oben erwähnten
Dokument genannte Personen:
- Rainer Kluza
rainer.kluza@pp.rt.de oder auch rainer.kluza@bruderhausdiakonie.de ;
- Fr. Dr. Sylvelyn Hähner-Rombach
sylvelyn.haehner@igm-bosch.de .

MEINERSEITIGE BENACHRICHTIGUNG AN ALL DIESE PERSONEN AM DIENSTAG, 25. APRIL, 2017, IN FOLGENDEM WORTLAUT, MIT FÜR ALLE SICHTBARE ANZEIGE ALL DIESER PERSONEN UND IHREN KONTAKTDETAILS (SOWEIT SIE IM INTERNET AUFFINDBAR WAREN) :

Schon einmal in den frühen Morgenstunden am Dienstag, 25. April 2017 an
Andreas.Naylor@lvr.de abgeschickt und wird ihm auch jetzt noch einmalein zweites malzugesandt :

Subject:
WARNUNG VERZICHTSERKLÄRUNG Stiftung Anerkennung und Hilfe !!

DESWEITEREN FÜR DIE INFORMATION EINES JEDEN

Verzichtserklärung“ - "Einwilligungserklärung für die Stiftung Anerkennung und Hilfe", so nennt sich das Ding --- zu sehen @ https://web.facebook.com/VEHeV/photos/p ... =3&theater (Siehe die IMAGE der offiziellen „Einwilligungserklärung“ und dazugehörigen kritischen Kommentare im Original in Schriftgröße 75%)

UND ZUR WEITEREN INFORMATION UND UM IMMER AUF DEM NEUESTEN STAND ZU BLEIBEN

konsultiert regelmäßig das Diskussionforum
EHEMALIGE-HEIMKINDER-TATSACHEN.COM @ http://www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com und insbesondere alle bisherigen und noch kommenden Beiträge in dem Thread »"STIFTUNG ANERKENNUNG UND HILFE" nimmt Arbeit auf.« @ http://www.ehemalige-heimkinder-tatsach ... f=22&t=177


Und genau das Gleiche (mit gleicher Vollständigkeit, gleichfalls immer updatet) ist auch an vielen anderen Stellen im Internet zu finden.

Informiert Euch und laßt Euch nicht täuschen und über den Tisch ziehen !!

.

UND DAS GANZE WIRD AUCH UMGEHEND WIEDER VON MIR IN DIESEM GENAUEN WORTLAUT AN SO EINIGEN STELLEN INS NETZ GESTELLT WERDEN.
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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am Mi 26. Apr 2017, 04:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Subject: WARNUNG VERZICHTSERKLÄRUNG Stiftung Anerkennung und Hilfe !!

Die von Beamtinnen und Beamten derAnlauf- und Beratungsstellender »Stiftung Anerkennung und Hilfe beim Amt oder während eines Heimbesuchs (bei Ihnen zuhause oder in einer Behinderteneinrichtung oder Psychiatrie) während desBeratungsgesprächshervorgeholteVerzichtserklärung“/„Einwilligungserklärung“ – erstmalig dann plötzlich produziert wird mit keinem Wort von den Errichtern der »Stiftung« in ihrer diesbezüglichen Satzung oder irgendwo auf ihren diesbezüglichen Webseiten / Internetplattformen / in Flugblättern / in Infobroschüren oder in sonstigem diesbezüglichen Material zur Aufklärung bereitgestellt erwähnt !!

Siehe Satzung @
http://www.saarland.de/dokumente/dienst ... ng-sah.pdf (insgesamt 8 Seiten)

Siehe EVANGELISCHE KIRCHE: »Bundesverband Evangelische Behindertenhilfe« @
http://www.lag-avmb-bw.de/Themenfelder/ ... -2017-.pdf (insgesamt 68 Seiten)

Siehe KATHOLISCHE KIRCHE @
http://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/d ... -Hilfe.pdf (insgesamt 2 Seiten)

Siehe die umfangreiche BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALES »
Stiftungswebseite« @ http://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/ ... t-auf.html

Siehe jegliche diesbezüglichen individuellen offiziellen Bundesländer-Webseiten.

Siehe jegliche diesbezüglichen individuellen offiziellen Anlauf- und Beratungstelle Webseiten.

Siehe jegliche diesbezüglichen individuellen Wohlfahrtsverband-Webseiten.

Siehe jegliche diesbezüglichen individuellen kirchlichen Webseiten, seien sie evanglisch oder katholisch.


Informiert Euch und laßt Euch nicht täuschen und über den Tisch ziehen !!

Unbedingt alle diesbezüglichen Beiträge in diesem Thread nicht nur einfach mal schnell überfliegen, sondern genau und eingehend studieren: http://www.ehemalige-heimkinder-tatsach ... f=22&t=177
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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am Do 27. Apr 2017, 07:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Subject: WARNUNG VERZICHTSERKLÄRUNG Stiftung Anerkennung und Hilfe !!

Ganz bestimmt gibt es auch wieder ein Büchlein oder eine Broschüre und das Ganze auch in einer digitalen Version ! mit genauen Anweisungen zu Verfahrensweisen gegenüber den Antragstragstellerinnen und Antragstellern – möglicherweise betitelt »Stiftungs-Verfahrensregelungen-Handbuch« oder »Handbuch über die geltenden Verfahrensregelungen in Bezug auf die Stiftung Anerkennung und Hilfe«

Vielleicht läßt sich ja jemand, die/der Zugang zu
diesen Anweisungen zu Verfahrensweisenhat, davon überzeugen uns allen Zugang zu diesen zu verschaffen.


Informiert Euch und laßt Euch nicht täuschen und über den Tisch ziehen !!

Unbedingt alle diesbezüglichen Beiträge in diesem Thread nicht nur einfach mal schnell überfliegen, sondern genau und eingehend studieren: http://www.ehemalige-heimkinder-tatsach ... f=22&t=177

Und ALL DIES natürlich auch so weit wie möglich an alle anderen weitersagen und weitergeben !!
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Ganz spezifisch – noch einmal – mit Bezug auf meinen vorhergehenden Beitrag zu diesem Thema vom Dienstag, 25. April 2017, um 14:33 Uhr, hier in diesem Thread ^^^ :

Subject: WARNUNG VERZICHTSERKLÄRUNG Stiftung Anerkennung und Hilfe !!

Boardnutzerin »xyz« sagte am Dienstag, 25. April 2017, um 08:54 Uhr, im HEIMKINDER-FORUM.DE, im Thread »STIFTUNG ANERKENNUNG UND HILFE - Infos für all diejenigen Betroffenen, die damals als Kinder oder Jugendliche in Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien untergebracht waren.« @ http://heimkinder-forum.de/v4x/index.php/Thread/18984-STIFTUNG-ANERKENNUNG-UND-HILFE-Infos-für-all-diejenigen-Betroffenen-die-damals-a/?postID=548424#post548424 und sie hat absolut Recht damit (Bitte diesen Link - d.h. all das was unterstrichen ist - manuell in ein neues Browserfenster eingeben.):
.
Die Anlauf- und Beratungsstellen haben das Antragsformular und den Fragebogen nicht entwickelt; umsetzen müssen sie ihn. Wobei die Mitarbeiter sicherlich nicht gefragt werden, ob ihnen der Inhalt des Formulars paßt oder nicht (leider ist das so).

Änderungen werden (so war's auch beim
Fonds Heimerziehung) im LENKUNGSAUSSCHUSS beschlossen.

Dahin gehört der berechtigte Protest gegen die Verzichtserklärung und gegen den Fragebogen, in dem die Betroffenen angeben sollen (kein MUSS), welchen Misshandlungen sie ausgesetzt waren.

Und wenn der Protest laut genug ist, passiert auch was. Das hat uns der Fonds 1 gezeigt.

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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Uwe Schummer, MdB (CDU) – geb. 14. November 1957, in ADELAIDE, Süd Australien – hat am Mittwoch, 26. April 2017, sofort die Initiative ergriffen and dann wie folgt mitgeteilt :

Mein oben aufgeführtes von Australien kommendes Nachfrage-Schreiben vom Samstag, 22. April 2017, um 05:27 Uhr, bezüglich der Verzichtserklärung“ hatte meine langjährige Bekannte, Frau Antonie Brinkmann, in Bremen, sofort an Uwe Schummer, MdB (CDU) weitergeleitet und daraufhin dann folgende Antwort von ihm erhalten :
.
Datum: 23. April 2017 um 09:09:14 MESZ

Sehr geehrte Frau Brinkmann,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 23.4.2017. ‎Die Stiftung arbeitet seit dem 1.1.2017. Die Geschäftsstelle wurde bei der Knappschaft Bahn See in Bochum eingerichtet [
Zur Information siehe http://gabriele-loesekrug-moeller.de/content/500979.php - diesbez. hinzugefügt von MM ]. Seitdem haben 139 Menschen Hilfeleistungen abgerufen, über eine Million Euro wurden bereits ausgeschüttet. Die Anträge werden sehr zügig bearbeitet und entschieden. Nach dem langen Ringen um den Hilfefonds gelingt es offenbar, dass die Hilfen schnell bei den Betroffenen ankommen.

Für Ihren Hinweis auf die Verzichtserklärung danke ich Ihnen. Diese Praxis war mir bisher nicht bekannt. Daher habe ich das zuständige Arbeitsministerium eingeschaltet. ‎Hier besteht aus meiner Sicht dringender Handlungsbedarf.

Es grüßt herzlich

Uwe Schummer MdB

Beauftragter für Menschen mit Behinderungen
der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: 030-227-73794
Telefax: 030-227-76992

http://www.uwe-schummer.de
webmailer[a]uwe-schummer.de

.

Und hier jetzt auch noch etwas zu meiner langjährigen Bekannten, Antonie Brinkmann, in Bremen, die mein Nachfrage-Schreiben an Uwe Schummer, MdB (CDU) weitergeleitet hat: http://www.weser-kurier.de/bremen_artik ... 79397.html. Und siehe auch: http://www.medienfrauen-bremen.de/brinkmann.html

Darüber wer der in Australien geborene deutsche CDU-Bundespolutuker Uwe Schummer ist, kann sich jeder hier informieren: DEUTSCH: https://de.wikipedia.org/wiki/Uwe_Schummer | ENGLISCH: https://en.wikipedia.org/wiki/Uwe_Schummer : Er scheint bei den Bürgern wirklich ein sehr beliebter CDU-Bundespolitiker zu sein !!
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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ZU IHRER INFORMATION

Ich sehe es, wie in den Verfahrensregelungen der »Stiftung« vorgesehen, als (zulässige!) „sonstige Vertrauensperson“, als meine Pflicht an Antragstellerinnen und Antragsteller in Bezug auf einen Antrag auf und Annahme von „Hilfe“ von der »Stiftung "Anerkennung und Hilfe"« vor der ihnen vorgelegten „
Einwilligungserklärung“ / „Verzichtserklärung“, zu warnen:


WARNUNG VERZICHTSERKLÄRUNG Stiftung Anerkennung und Hilfe !!

Ja, so ist es !!

Wer diese „
Verzichtserklärung“, bezogen auf den OSTEN, unterschreibt, kann später auch keinen StRehaG-Antrag („Strafrechtlichen Rehabilitierungsantrag“) stellen !! --- und auch auf keinste andere Weise in Zusammenhang mit seiner „Unterbringung“ im OSTEN Klage gegen irgendjemand erheben !!

Wer diese „
Verzichtserklärung“, bezogen auf den WESTEN, unterschreibt, kann später auch keinen Antrag gemäß dem OEG („Opferentschädigungsgesetz“) stellen !! --- und auch auf keinste andere Weise in Zusammenhang mit seiner „Unterbringung“ im WESTEN Klage gegen irgendjemand erheben !!

Und jeder, weder aus dem OSTEN noch aus dem WESTEN, kann für diese oder jene Zwecke zukünftig „Prozesskostenhilfe beanspruchen“ oder selbstgezahlte „Gerichtskosten und Anwaltskosten zurückerstattet bekommen“ !!

Wenn die „
Verzichtserklärung“ erst einmal unterschrieben ist, wird es zu spät sein !! --- ob selbst unterschrieben oder vom Betreuer unterschrieben spielt keine Rolle !!

Alle damaligen Opfer von Medikamentenversuchen und Medikamentenverabreichungen in OST und WEST, die diese „
Verzichtserklärung“ unterschreiben, mit eingeschlossen !!


Unbedingt alle diesbezüglichen Beiträge in diesem Thread nicht nur einfach mal schnell überfliegen, sondern genau und eingehend studieren: http://www.ehemalige-heimkinder-tatsach ... f=22&t=177

Und ALL DIES natürlich auch so weit wie möglich an alle anderen weitersagen und weitergeben !!

gez. Martin MITCHELL
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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am So 30. Apr 2017, 07:21, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Ich habe auch, zusätzlich, diesbezüglich KONTAKT ÜBER DAS KONTAKTFORMULAR mit der Bundesregierung selbst aufgenommen @ https://www.bundesregierung.de/Webs/Bre ... _node.html
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am Donnerstag, 27. April 2017, um 08:08 Uhr

BETREFF: »Stiftung "Annerkennung und Hilfe"« „Erfassungsbogen“ / „Verzichtserklärung“ / „Einwilligungserklärung

Subject: Verstehen der rechtlichen Bedeutung und Konsequenzen der Unterzeichnung einer Verzichtserklärung. = Understanding the legal significance and consequences of signing a waiver of rights.

Meine Damen und Herren Entscheidungsträger,

meine Kontaktaufnahme mit Ihnen bezieht sich auf folgende wichtige Fragen bezüglich den Anträgen auf „Hilfe“, die seit dem 1. Januar 2017 in Zusammenhang mit der »Stiftung Anerkennung und Hilfe« gestellt werden können:

1.) Warum werden Antragstellerinnen und Antragsteller auf dem „Erfassungsbogen“ genötigt eine Verzichtserklärung zu unterschreiben?

2.) Warum wird ihnen das einfach so untergeschoben und sie bemerken und verstehen es möglicherweise gar nicht mal?

3.) Wird dieses Klientel, und in Fällen von hinzugezogenen Betreuern und Vormündern, die keine Anwälte sind, überhaupt verstehen auf was sie da mit ihrer Unterschrift verzichten?

4.) Versteht das Beratungspersonal, unter denen, es ist anzunehmen, sich ebenso keine Anwälte befinden, zu was die Antragstellerinnen und Antragsteller damit von ihnen genötigt werden zu verzichten?

5.) Wie viele solcher „
Verzichtserklärungen“ / „Einwilligungserklärungen“ sind bisher, von welchen Anlauf- und Beratungsstellen in Bezug auf die »Stiftung "Annerkennung und Hilfe"«, in welchen Bundesländern, schon unterschrieben, eingetrieben worden?

6.) Ist es von den Errichtern der »
Stiftung "Annerkennung und Hilfe"« geplant diese Verfahrensweise auch zukünftig beizubehalten und fortzusetzen?

Ich bitte um schnellstmögliche Rückmeldung mit aufklärenden Antworten zu diesen wichtigen Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin MITCHELL

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Eine Empfangsbestätigung bezüglich diesem meinem Nachfrage-Schreiben, an die Bundesregierung selbst, habe ich bisher nicht erhalten, und all diese meine Fragen wurden natürlich ebensowenig und in keinster Weise von den Entscheidungsträgern beantwortet.
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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am So 30. Apr 2017, 06:58, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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ZUR WEITEREN INFORMATION FÜR ALL DIEJENIGEN, DIE ES NOCH NICHT GESEHEN HABEN

an alle, die es interessiert

um es noch einmal genau zu belegen:


Hier ist eine solche „Verzichtserklärung“, die am „24.3.2017“ in einer Anlauf- und Beratungsstelle der »Stiftung "Anerkennung und Hilfe"« von einem Antragsteller unterschrieben wurde:

Verzichtserklärung“ - "Einwilligungserklärung für die Stiftung Anerkennung und Hilfe", so nennt sich das Ding --- zu sehen @ https://web.facebook.com/VEHeV/photos/p ... =3&theater

Siehe die IMAGE der offiziellen „Einwilligungserklärung“ und dazugehörigen kritischen Kommentare im Original, zu betrachen in Schriftgröße 75% (ein klein wenig warten bis es vernünftig geladen hat --- das Original derEinwilligungserklärungund die kritischen Kommentare dazu, nebeneinander)

Die diesbezüglichen kritischen Kommentare auf der oben angegebenen
Facebookseite des Vereins ehemaliger Heimkinder e.V. lauten:

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WICHTIG !
Kaum ist die Stiftung Hilfe und Anerkennung angelaufen, schon möchte man auf den Tisch hauen. – Die Herschafften kapieren es nicht !
Es ist nicht zu fassen, dass die verantwortlichen Nachfolgetäterorganisationen im Schulterschluss mit Kirchen und Trägern schon wieder mit
einer unverschämten "Verzichtserklärung" kommen. – NICHT MIT UNS !!Niemand hat das Recht, den überlebenden Opfern zu oktroyieren, wie sie mit ihrem erfahrenen Leid umzugehen haben !Klagen sollen und müssen möglich sein, da es hier um eklatante Menschenrechtsverletzungen geht, die gerichtsrelevant sind und bleiben ! Wir vom VEH werden solch eine Verzichtserklärung nicht dulden und vehement gegen sie vorgehen ! Helft bitte mit, in dem ihr uns unterstützt ! Danke ! LG Dirk F. (Freitag, 14. April 2017, um 20:00 Uhr)

.
.
Heidi Dettinger: Das ist eine unglaubliche Sauerei ! Und dass sie es jetzt wieder tun, gerade bei den Menschen, die am längsten warten mussten und zumindest teilweise am wehrlosesten sind, zeigt nur, mit was für einem verkommenen Pack wir es zu tun haben ! (Montag, 17. April 2017, um 03:59 Uhr)
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Und Boardnutzer »Ralf B.«, im HEIMKINDER-FORUM.DE, im Thread »Stiftung Anerkennung und Hilfe« / »WARNUNG VERZICHTSERKLÄRUNG Stiftung Anerkennung und Hilfe« @ http://heimkinder-forum.de/v4x/index.ph ... post548627, hat am Freitag, 28. April 2017, um 17:33 Uhr, folgenden Schriftsatz formuliert:

Ob dies einen formellen seinerseitigen diesbezüglichen Antrag an den „Lenkungsausschuss“ darstellt, weiß ich nicht.
.
Der "Lenkungsausschuss" möge nicht nur beschließen, die Verzichtserklärung zu canceln, sondern auch dass die bisherigen Unterzeichner in den alten Stand versetzt werden.

Sprich: Unterschriebene Verzichtserklärung für ungültig erklären.


Alles was bisher unterschrieben wurde hat seine Gültigkeit, selbst wenn der Lenkungsausschuss beschließt die Verzichtserklärung zu kippen.
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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WARNUNG VERZICHTSERKLÄRUNG Stiftung Anerkennung und Hilfe !!

Eine Verzichtserklärung, wie und wo auch immer abgegeben, zukünftig auf jegliches Rechtsmittel das möglicherweise noch zur Verfügung stünde zu verzichten, hat überall effekt, und bleibt auch in jeglicher Hinsicht für immer effektiv !!

Wenn man sich handschriftlich oder auf Papier gedruckt (oder auch in digitalisierter Weise abgegeben) – wie und wo auch immer abgegeben – verpflichtet zukünftig keine gerichtlichen Maßnahmen mehr zu ergreifen, geht hernach und demnach auch kein (DDR) Rehabilitierungsverfahren oder (BRD) Opferentschädigungsverfahren mehr; d.h. Einleitung (auch) eines solchen Verfahrens nicht (mehr) erlaubt !! – Wer das nicht versteht tut mir wirklich Leid.

VERSTEHT IHR DAS, ODER VERSTEHT IHR ES NICHT ??, DASS WENN EIN VERZICHT UNTERSCHRIEBEN WIRD, DER DA LAUTET : "I agree to forego all my remaining legal rights." = „Ich erkläre mich hiermit völlig damit einverstanden (in Bezug auf meine damalige Unterbringung und alle Schäden und negativen Auswirkungen, die darauf zurückzuführen sind) alle mir möglicherweise noch zustehenden Rechte und juristischen Möglichkeiten aufzugeben und abzugeben und keine diesbezüglichen in diesem Zusammnhang stehenden weiteren Ansprüche mehr gegen irgendjemand zu erheben oder geltend zu machen.“

Glaubt mir bitte, so sieht es aus.

Erweiterungen der Erklärungen des Ganzen sind nicht nur hier in diesem Thread (wo Sie sich gerade befinden), aber, u.a., auch an den folgenden Stellen im Netz zu finden:


http://heimkinder-forum.de/v4x/index.ph ... post548621

http://heimkinder-forum.de/v4x/index.ph ... post548627

http://heimkinder-forum.de/v4x/index.ph ... post548641

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STIFTUNG ANERKENNUNG UND HILFE" nimmt Arbeit auf ... Betroffene um ihr Recht zu bringen.

Beitrag von Martin MITCHELL »

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WARNUNG VERZICHTSERKLÄRUNG Stiftung Anerkennung und Hilfe !!

Im »Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ Bericht über die Erfüllung des Fondszwecks 2012«

@
https://www.fonds-heimerziehung.de/file ... st2012.pdf

heißt es auf Seite 30

.
Überarbeitung des Textes der sogenannten Verzichtserklärung: Der Lenkungsausschuss hat sich eingehend mit der von der Ombudsperson [Prof. Dr. P. Schruth, Januar 2012] und den Anlauf- und BeratungsStellen vorgebrachten Kritik zur ursprünglich formulierten Verzichtserklärung beschäftigt. Der in der dreiseitigen Vereinbarung formulierte Verweis wurde grundsätzlich überarbeitet und als „abschließende Erklärung“ wie folgt neu gefasst: „Die Errichter des Fonds Heimerziehung weisen darauf hin, dass die Leistungen des Fonds Heimerziehung freiwillige Leistungen sind und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gewährt werden. Aus der Gewährung dieser freiwilligen Leistungen können keine neuen Rechtsansprüche hergeleitet werden oder gar aus der Gewährung der freiwilligen Leistungen entstehen.“ Die überarbeitete Fassung fand eine breite Zustimmung bei den Betroffenen, die ihre Einwände gegenüber der Verzichtserklärung damit ausgeräumt sahen.
.

A.) Die damalige Verzichtserklärung lautete anfänglich wie folgt:
.
Leistungen aus dem Fonds werden nur für Betroffene gewährt, die erklären, dass sie mit Erhalt einer Leistung aus dem Fonds auf Geltendmachung jeglicher Forderungen, einschließlich der Ansprüche wegen Rentenminderung aufgrund der Heimunterbringung, gegen die öffentliche Hand und die Kirchen sowie ihre Ordensgemeinschaften und Wohlfahrtsverbände, einschließlich deren Mitglieder und Einrichtungen, unwiderruflich verzichten. Dieser Verzicht umfasst auch den Ersatz von Kosten für die Rechtsverfolgung.
.

QUELLE: Seite 2 der zweiseitigen »Drucksache des LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode : Drucksache 16/597 zu Drucksache 15/5519 16. 11. 2011« @ http://www.landtag.rlp.de/landtag/druck ... 597-16.pdf oder auch @ http://www.juramagazin.de/104997.html (weiter unten in dieser Jura-Magazin-Textwiedergabe) und, am wichtigsten, auch @ https://heimerziehung.wordpress.com/anl ... ngsstelle/

● Die damalige Verzichtserklärung wurde dann aber wegen der vielseitigen Einwände und Proteste gestrichen.

B.) Die
jetzige Verzichtserklärung lautet wie folgt:

.
Einwilligungserklärung für die Stiftung Anerkennung und Hilfe

[ ……… ]

Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich mit dem Erhalt der Leistungen auf andere Forderungen aufgrund der Unterbringung, einschließlich der Ansprüche wegen Rentenminderung, gegen die öffentliche Hand und die Kirchen sowie ihre Ordensgemeinschaften und Wohlfahrtsverbände, verzichte. Dieser Verzicht soll auch den Ersatz von Kosten für die Rechtsverfolgung umfassen. []

[ ……… ]

.

QUELLE: https://web.facebook.com/VEHeV/photos/p ... =3&theater (dort am besten zu betrachten in Schriftgröße 75%)

● Es gibt keinen Grund warum die jetzige Verzichtserklärung nicht ebenso gestrichen werden kann und gestrichen werden sollte.
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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ANFANG DES ZITATS DER ANFANGSZEILEN MEINER KOMMUNIKATION MIT BERLIN UND AUCH MIT VIELEN ANDEREN LEUTEN IN GANZ DEUTSCHLAND.

WARNUNG VERZICHTSERKLÄRUNG Stiftung Anerkennung und Hilfe !!

»Stiftung "Anerkennung und Hilfe"« - Pflicht Betroffene vor dem Unterschreiben einer Verzichtserklärungzu warnen.

Ich habe auch, zusätzlich, diesbezüglich KONTAKT ÜBER DAS KONTAKTFORMULAR mit der Bundesregierung selbst aufgenommen @ https://www.bundesregierung.de/Webs/Bre ... _node.html
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am Donnerstag, 27. April 2017, um 08:08 Uhr

BETREFF: »Stiftung "Annerkennung und Hilfe"« „Erfassungsbogen“ / „Verzichtserklärung“ / „Einwilligungserklärung

Subject: Verstehen der rechtlichen Bedeutung und Konsequenzen der Unterzeichnung einer Verzichtserklärung. = Understanding the legal significance and consequences of signing a waiver of rights.

[ ……… ]
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ENDE DES ZITATS DER ANFANGSZEILEN MEINER KOMMUNIKATION MIT BERLIN UND AUCH MIT VIELEN ANDEREN LEUTEN IN GANZ DEUTSCHLAND.

Die Evangelische Kirche hat meinen diesbezüglichen aufschlussreichen Kommentar vom Samstag, 29. April 2017, um 07:57 Uhr, kurz darauf veröffentlicht ! --- freigeschaltet ! – hier @ https://www.evangelisch.de/inhalte/1355 ... eschlossen ( dort ganz nach unten scrollen ) ( freigeschaltet am Samstag, 29. April 2017 ).

Die Katholische Kirche hat meinen diesbezüglichen aufschlussreichen Kommentar vom Sonntag, 30. April 2017, um 1:50 Uhr kurz darauf veröffentlicht ! --- freigeschaltet ! – hier @ https://www.kathstern.de/2016/12/02/unt ... omment-248 ( dort ganz nach unten scrollen ) ( freigeschaltet am Sonntag, 30. April 2017 ).

Die Internetplattform Religion-Weltanschauung-Rrecht.net @ https://religion-weltanschauung-recht.n ... ment-51767 hat meinen diesbezüglichen Kommentar bisher nicht veröffentlicht ! Die Webseite informiert, bezüglich dem von mir dort abgegebenen diesbezüglichen aufschlussreichen Kommentar vom Samstag, 29. April 2017, um 12:47 Uhr, Dein Kommentar muss noch freigeschaltet werden..

Die Internetplattform »Das Geleichstellungswissen - Chancengleichheit - Rechtsfragen - Vereinbarkeit von Familie und Beruf« hat meinen diesbezüglichen aufschlussreichen Kommentar vom Sonntag, 30. April 2017, um 04:38 Uhr, bisher nicht veröffentlicht ! --- nicht freigeschaltet ! – hier @ http://www.dasgleichstellungswissen.de/ ... html?src=3

Manfred Grund, MdB (CDU) hat meinen diesbezüglichen aufschlussreichen Kommentar Samstag, 29. April 2017, bisher nicht veröffentlicht ! --- nicht freigeschaltet ! – hier @ http://www.manfred-grund.de/inhalte/2/a ... index.html

Die Internetplattform »Geschlossene Unterbringung.de« @ http://www.geschlossene-unterbringung.d ... mment-5316 hat meinen diesbezüglichen aufschlussreichen Kommentar bisher nicht veröffentlicht ! Die Webseite informiert, bezüglich dem von mir dort abgegebenen diesbezüglichen Kommentar vom Mittwoch, 26. April 2017, um 01:30 Uhr, weitergehend Dein Kommentar wartet auf Freischaltung..

Die Internetplattform »Geschlossene Unterbringung.de« @ http://www.geschlossene-unterbringung.d ... mment-5316 hat meinen weiteren diesbezüglichen aufschlussreichen Kommentar bisher nicht veröffentlicht ! Die Webseite informiert, bezüglich dem von mir dort abgegebenen diesbezüglichen Kommentar vom Samstag, 29. April 2017, um 11:42 Uhr, weitergehend Dein Kommentar wartet auf Freischaltung..

Die PIRATENFRAKTION im schleswigholsteinischen Landtag hat meinen diesbezüglichen aufschlussreichen Kommentar seither veröffentlicht ! --- freigeschaltet ! – hier @ http://www.piratenfraktion-sh.de/2017/0 ... mment-1805 ( freigeschaltet am Dienstag, 2. Mai 2017 ).

Die Webseite von rbb-online RADIO BERLIN BRANDENBURG ONLINE hat meinen diesbezüglichen aufschlussreichen Kommentar vom Freitag, 28. April 2017, bisher nicht veröffentlicht ! --- nicht freigeschaltet ! – hier @ http://www.rbb-online.de/politik/beitra ... atrie.html
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Bemerkenwert ist:

Die Berater und Beraterinnen und sonstige Ratgeber und Helfershelfer in den überall eingerichteten „Anlauf- und Beratungsstellen“ überschlagen sich geradezu Betroffene (d.h. damals in ihrer Kindheit und/ oder Jugend Behinderte und Psychiatrisierte in den vielen damals dazu zur Verfügung stehenden Einrichtungen, die gefüllt werden mußten und belegt bleiben mußten) jetzt so schnell wie möglich in ihre „Anlauf- und Beratungstellen“zu locken –
sie die Verzichtserklärung“ / „Einwilligungserklärung unterschreiben zu lassen – und sie mit ein paar Euronen (maximal von 9.000 Euronen bis zu 14.000 Euronen ! ) abzufertigen und ihnen dann auch so schnell wie möglich die festgelegte Summe auszuzahlen !!
Wie mir zu Ohren gekommen ist, erledigt die „Geschäftsstelle" die Auszahlungen ganz zügig – und auch das spricht sich natürlich herum und fördert das Anlocken enorm.

Das war mit dem Fonds Heimerziehung-WEST nicht der Fall. – Jede Verzögerung (über Jahre hinweg ! ) war den Fondserrichtern genehm und ist ihnen auch weiterhin genehm !!

Das war mit dem Fonds Heimerziehung-OST nicht der Fall. – Jede Verzögerung (über Jahre hinweg ! ) war den Fondserrichtern genehm und ist ihnen auch weiterhin genehm !!

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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Gestern, Mittwoch, 3. Mai 2017, erhielt ich gerade aus Berlin eine persönliche Antwort von Uwe Schummer MdB, Beauftragter für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, aus Berlin, zu meinem Schreiben vor ein paar Tagen an alle diesbezüglichen Verantwortlichen auf Bundesebene (Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland).

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Ich habe auch, zusätzlich, diesbezüglich KONTAKT ÜBER DAS KONTAKTFORMULAR mit der Bundesregierung selbst aufgenommen @ https://www.bundesregierung.de/Webs/Bre ... _node.html

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ENDE DES ZITATS DER ANFANGSZEILEN MEINER KOMMUNIKATION MIT BERLIN UND AUCH MIT VIELEN ANDEREN LEUTEN IN GANZ DEUTSCHLAND.
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[ Datum: Mittwoch, 3. Mai 2017 ]

Sehr geehrter Herr Mitchell,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 30.5.2017. Ihre Hinweise zur Verzichtserklärung sind interessant, dafür danke ich Ihnen. Bereits vergangene Woche bin Ich darauf aufmerksam gemacht worden und habe das zuständige Ministerium für Arbeit und Soziales um eine Stellungnahme gebeten. Wichtig ist, dass die Hilfen schnell, transparent und unkompliziert erfolgen. Von einer allgemeinen Verzichtserklärung war im Vorfeld nie die Rede, insofern werde ich auf eine schnelle Aufklärung drängen.

Es grüßt herzlich

Uwe Schummer MdB

Beauftragter für Menschen mit Behinderungen
der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: 030-227-73794
Telefax: 030-227-76992

http://www.uwe-schummer.de

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Niemand anders hat bisher geantwortet oder mir auch nur eine Empfangsbestätigung zukommen lassen.
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Jetzige Verzichtserklärung bezüglich dem jetzigen Behinderten Fonds (bezüglich dieser jetzigen „Stiftung“):

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Wenn ich zuvor (am Montag, 1. Mai 2017) in allen von mir gewöhnlich bedienten Diskussionsforen schrieb, dass die „Kathatolische Kirche“ meinen Beitrag bezüglich der „Verzichtserklärung“ sofort veröffentlicht hätte – d.h. sofort „freigeschaltet“ hat – so ist das nicht ganz richtig. Es waren schon mal garnicht die Oberen der Katholischen Kirche in Deutschland, die als Errichter der Stiftung fungieren, die das freigeschaltet haben !!

Die katholische Internetplattform http://kathstern.de/ wo ich meinen diesbezüglichen Beitrag, und seither auch zwei weitere diesbezügliche Beiträge, veröffentlicht habe, sagt @ https://www.kathstern.de/profil/ über sich selbst:
.
Profil

KathStern eine Marke, ein Leistungsversprechen

KathStern ist ein Online-Nachrichtenportal der
Cathwalk-Mediengruppe [ http://www.cathwalkmediengruppe.de/ ], welches eine qualitativ hochstehende, unabhängige Publizistik bietet und für eine katholische Weltanschauung einritt.

Wir sehen unseren Auftrag darin, ein meinungsbildendes Referenzmedium für die katholische Welt zu werden. Frei von Sonderinteressen und eigenständig in der Meinungsbildung bieten wir unseren Lesern eigenrecherchierte Berichte, sachkundige Analysen sowie intelligente Kommentare an.

KathStern positionierte sich bewusst ausserhalb des medialen Mainstreams und stellt eine Bühne für unterschiedliche Autoren und Meinungen,
eine Plattform des freien, mitunter nonkonformistischen Denkens dar.

KathStern – Wir bringen Tiefe auf die Oberfläche; für den geschärften Blick auf das Wesentliche.

Redaktion
• Matthias Jean-Marie Schäppi
• Johannes Schlund
• Marco F. Gallina

Kontakt:
redaktion@kathstern.de

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Die drei von mir erwähnten Beiträge, die ich bei Kathstern getätigt habe, sind an folgenden drei Stellen zu finden:

1.) https://www.kathstern.de/2016/12/02/unt ... omment-248 (vom So. 30.04.2017, um 01:50 Uhr) (Dies ging auch ungefähr um die gleiche Zeit, individuell, an alle Mitglieder des „Lenkungsausschusses“ und an die „Geschäftsstelle der Stiftung“ und an die „Bundesregierung“.)

2.)
https://www.kathstern.de/2016/12/02/unt ... omment-249 (vom Mi. 03.05.2017, um 7:58 Uhr)

3.)
https://www.kathstern.de/2016/12/02/unt ... omment-250 (Do. 04.05.2017, um 02:51 Uhr)

Ich bin dieser Plattform natürlich sehr dankbar, dass sie alle drei meiner drei Beiträge veröffentlicht hat.


Wenn ich zuvor (am Montag, 1. Mai 2017) in allen von mir gewöhnlich bedienten Diskussionsforen schrieb, dass die „Evangelische Kirche“ meinen Beitrag bezüglich der „Verzichtserklärung“ sofort veröffentlicht hätte – d.h. sofort „freigeschaltet“ hat – so ist das nicht ganz richtig. Es waren schon mal garnicht die Oberen der Evangelischen Kirche in Deutschland, die als Errichter der Stiftung fungieren !!

Die evangelische Internetplattform http://www.evangelisch.de/ wo ich meinen diesbezüglichen Beitrag, und seither auch zwei weitere diesbezügliche Beiträge, veröffentlicht habe, sagt @ https://www.evangelisch.de/impressum?kamp=b-015 über sich selbst:
.
www.evangelisch.de ist ein Produkt des

Gemeinschaftswerks der Evangelischen Publizistik (GEP) gGmbH
Emil-von-Behring-Straße 3
60439 Frankfurt am Main
(Sitz der Gesellschaft: Frankfurt a. M., HRB 49081 USt-ID-Nr. DE 114 235 916)
Geschäftsführer: Direktor Jörg Bollmann, Prokurist: Bert G. Wegener
Aufsichtsratsvorsitzender: Kirchenpräsident Dr. Dr. hc Volker Jung

http://www.gep.de


Das GEP ist das multimediale Kompetenzzentrum für die Evangelische Kirche in Deutschland, ihre Gliedkirchen, Werke, Einrichtungen sowie für die evangelischen Freikirchen und alle interessierten Unternehmen und Organisationen.

Herausgeber: Jörg Bollmann, Arnd Brummer
Verlagsleiter: Bert Wegener

Chefredakteurin: Ursula Ott
Portalleiter, Chef vom Dienst Digitale Projekte: Hanno Terbuyken (verantwortlich gemäß § 55 Abs. 2 RStV)
Chefin vom Dienst Crossmedia: Dorothea Siegle


Kontakt: Tel. 0 69/58 098 -189, Fax -418, E-Mail: info[at]evangelisch.de

Redaktion evangelisch.de:
Hanno Terbuyken (Leitung)
Markus Bechtold
Lena Ohm
Claudius Grigat
Lilith Becker
Pastor Frank Muchlinsky
Stefanie Spitzer (Distribution und Social Media)
Anika Kempf (Bildredaktion)
Sarika Feriduni (Bildredaktion)
Rahel Kleinwächter (Assistenz)

Nachrichtendienste: dpa, epd

Design:
United Power Fields, Hanau [ Siehe @ http://www.upf.de/ ]
Content Management System (drupal), Programmierung und Umsetzung:
earlybirds Hamburg [ Siehe @ http://www.earlybirds-hamburg.de/
Hosting: i-public [ http://www.i-public.de/ ]

Vermarktung: m-public Medien Services GmbH [ http://mpublic.de/

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Zwei der drei von mir erwähnten Beiträge, die ich bei www.evangelisch.de getätigt habe, sind an folgenden drei Stellen zu finden:

1.) https://www.evangelisch.de/inhalte/1355 ... eschlossen (Sa. 29.04.2017, um 07:57 Uhr) (Bitte dort ganz nach unten scrollen.)

2.)
https://www.evangelisch.de/inhalte/1355 ... eschlossen (Mi. 03.05.2017, um 07:53 Uhr) (Bitte dort ganz nach unten scrollen.)

3.)
https://www.evangelisch.de/inhalte/1355 ... eschlossen (Do. 04.05.2017, um 02:55 Uhr) (Auch wenn man dort ganz nach unten scrolled wird man den Beitrag nicht finden. --- Dieser Beitrag wurde von www.evangelisch.de nicht freigeschaltet.)


Ich bin dieser Plattform natürlich sehr dankbar, dass sie zumindest die ersten zwei meiner drei Beiträge veröffentlicht hat.

Hat sich schon irgend jemand anders der Betroffenen irgendwo öffentlich oder privat – schriftlich – gegen diese Verzichtserklärung ausgesprochen und einen Protest verfasst und irgendwo an zutreffender Stelle eingereicht, bzw. abgegeben ?? --- Denn wenn niemand in Deutschland aktiv etwas dagegen tut wird sicht auch nichts ändern !!

In der Zwischenzeit wird diese Verzichtserklärung weiterhin unbewußt von vielen Leuten unterschrieben !!

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Aufruf an Ehemalige wegen OEG = Opferentschädigungsgesetz!

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Die Threads ( = Diskussionsfäden ), im HEIMKINDER-FORUM.DE, die sich eingehend mit Opferentschädigung und mit dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) befassen, sind folgende:

»Rechtskräftige Urteile durch Traumatisierungen weitere Urteile« @ http://heimkinder-forum.de/v4x/index.php/Thread/13251-Rechtskräftige-Urteile-durch-Traumatisierungen-weitere-Urteile/?s=111312a6b9d610ab91f6c9bf4bcbd38949ad9287 (Falls notwendig, diese Internet-Adresse manuell in die Adresszeile ein neues Browserfensters eingeben.)

»Der Vorstand des „Vereins ehemaliger Heimkinder e.V.“ gibt bekannt.« [ bezüglich dem Opferentschädigungsgesetz ] @ http://heimkinder-forum.de/v4x/index.php/Thread/12695-Der-Vorstand-des-„Vereins-ehemaliger-Heimkinder-e-V-“-gibt-bekannt/?postID=488146&highlight=Opferentsch%25C3%25A4digungsgesetz#post488146 (Falls notwendig, diese Internet-Adresse manuell in die Adresszeile ein neues Browserfensters eingeben.)

»Heimkind-Opferentschädigungsantrag stattgegeben.« (Seite 1 dieses Threads) @ http://heimkinder-forum.de/v4x/index.php/Thread/16864-Heimkind-Opferentschädigungsantrag-stattgegeben/?pageNo=1 (Falls notwendig, diese Internet-Adresse manuell in die Adresszeile ein neues Browserfensters eingeben.)

»Heimkind-Opferentschädigungsantrag stattgegeben.« (Seite zwei dieses Threads) @ http://heimkinder-forum.de/v4x/index.php/Thread/16864-Heimkind-Opferentschädigungsantrag-stattgegeben/?pageNo=2 (Falls notwendig, diese Internet-Adresse manuell in die Adresszeile ein neues Browserfensters eingeben.)
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Wenn ein Betreiber eines Internetauftritts Leserkommentare erlaubt, aber dann auf seiner Internetplattform abgegebene Leserkommentare nicht freischaltet, kann man wohl mit Sicherheit schlußfolgern, dass der Betreiber den Leserkommentar nicht mag und auch nicht möchte, dass andere erfahren was in dem Leserkommentar enthalten ist und darin ausgesagt wird. Der Betreiber möchte nicht, dass die Öffentlichkeit erfährt welche Information mit dem Leserkommentar übermittelt wird. Die Öffentlichkeit soll, in der Einschätzung des Betreibers solch einer Internetplattform, so weit wie möglich, bezüglich dem angesprochenen Thema, unwissend bleiben. Das ist mit dem seinerseitigen NICHT FREISCHALTEN bezweckt.

Eine
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Jetzige Verzichtserklärung bezüglich dem jetzigen Behinderten Fonds (bezüglich dieser jetzigen „Stiftung“):
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ist nicht erwünscht !!

unter anderen, auch nicht erwünscht auf den folgenden Webseiten:

Leserkommentar von Martin MITCHELL, vom Montag, 1. Mai 2017, um 12:39 Uhr, zurVerzichtserklärung“, NICHT FREIGESCHALTET @ http://www.xn--regina-jck-x5a.de/2017/0 ... mment-5248

Leserkommentar von Martin MITCHELL, vom Samstag, 29. April 2017, um 12:47 Uhr, zurVerzichtserklärung“, NICHT FREIGESCHALTET @ https://religion-weltanschauung-recht.n ... ment-51767

Leserkommentar von Martin MITCHELL, vom Montag, 1. Mai 2017, um 12:51 Uhr, zurVerzichtserklärung“, NICHT FREIGESCHALTET @ http://www.saarnews.com/index.php/2017/ ... omment-771

Leserkommentar von Martin MITCHELL, vom Dienstag, 2. Mai 2017, um 01:58 Uhr, zurVerzichtserklärung“, NICHT FREIGESCHALTET @ http://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/H ... ng362.html

Hat sich schon irgend jemand anders der Betroffenen irgendwo öffentlich oder privat – schriftlich – gegen diese Verzichtserklärung ausgesprochen und einen Protest verfasst und irgendwo an zutreffender Stelle eingereicht, bzw. abgegeben ?? --- Denn wenn niemand in Deutschland aktiv etwas dagegen tut wird sicht auch nichts ändern !!

In der Zwischenzeit wird diese Verzichtserklärung weiterhin unbewußt von vielen Leuten unterschrieben !!

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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Hunderte, wenn nicht Tausende werden diese Verzichtserklärung schon unterschrieben haben !!

Behinderte: Frauen und Männer und / oder ihre Betreuerinnen und Betreuer – jeder der bisher »einen Antrag auf Hilfe bei einer Anlauf- und Berautungstelle« der »Stiftung« (oder bei einem Hausbesuch oder Anstaltsbesuch seitens Angestellten von dort) gestellt hat, wird die Verzichtserklärung unterschrieben haben, denn sie wird jedem zur Unterschrift vorgelegt; DARAN HABE ICH ÜBERHAUPT KEINEN ZWEIFEL !!

Und weder die Antragstellerinnen und Antragsteller, noch ihre Betreuerinnen und Betreuer, lesen hier in diesem Diskussionsforum oder in irgend einem anderen Diskussionsforum !!

Sie wissen garnicht was sie unterschrieben haben oder was bisher darüber im Internet geschrieben steht !!

Wer von den diesbezüglich Verantworlichen was weiß oder zu welchem Zeitpunkt was wußte, ist schwer zu sagen, denn sie äußern sich nicht dazu und auf keinste Weise !!

Und die Medien im ganzen Lande, die sehr wohl ebenso davon wissen, stellen den Verantwortlichen keine diesbezüglichen Fragen --- sie schweigen wie gewöhnlich auch einfach dazu !!

Es besteht volle Meinungsfreiheit und Pressefreiheit in der Bundesrepublik Deutschland und Du darfst sagen und schreiben was Dir beliebt, aber niemand hört Dich oder liest was Du schreibst, oder stört sich daran was Du geschrieben hast --- es wird einfach totgeschwiegen !!

Das sind die Zustände im heutigen Deutschland !!

Und das werde ich jetzt, unter gleicher Threadüberschrift, auch umgehend in jedes andere Diskussionsforum, das ich bediene, stellen !!

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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am Fr 12. Mai 2017, 14:26, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Gestern schon, aber auch noch einmal in den frühen Morgenstunden am Freitag, 12. Mai 2017, wurde ich im HEIMKINDER-FORUM.DE aufgefordert doch bitte „Beweisezu liefern wer und wie viele „Antragstellerinnen“ und „Antragsteller“ – oder ihre „Betreuerinnen“ und „Betreuer“ – beim Antragstellen, diese Verzichtserklärung“ / „Einwilligungserklärung der »Stiftung "Anerkennung und Hilfe unterschrieben haben, weil ich behauptet hätte, dass es ganz bestimmt VIELE GETAN hätten; worauf ich dann dort auch umgehend wie folgt geantwortet habe:
.
Ich hoffe man wird jetzt nicht von einem völlig unnötigen „Theater“ zum nächsten völlig unnötigen „Theater“ übergehen wollen.

ICH GLAUBE, DASS ETWAS SO IST WIE ICH GLAUBE DASS ES IST. – Darf ich das nicht ??

DARAN HABE ICH ÜBERHAUPT KEINEN ZWEIFEL !! – Darf ich das nicht ??

Wieso soll ich jetzt "BEWEISEN", dass viele, viele, viele die Verzichtserklärung“ / „Einwilligungserklärung der »Stiftung "Anerkennung und Hilfe unterschrieben haben ??

Welchen Zweck soll das erfüllen ?? – Wem soll es dienlich sein ??

Jeder kann und darf versuchen mich davon zu überzeugen, dass ich falsch liege,
was die Verzichtserklärung“ / „Einwilligungserklärung der »Stiftung "Anerkennung und Hilfe betrifft; und wenn dem wirklich so ist, werde ich das auch akzeptieren.

Andererseits, wäre es nicht wichtiger sich allerseits dafür einzusetzen, dass
die Verzichtserklärung“ / „Einwilligungserklärung der »Stiftung "Anerkennung und Hilfesobald wie irgend möglich EIN UND FÜR ALLE MALE ABGESCHAFFT WIRD, damit niemand mehr genötigt werden kann sie zu unterschreiben und damit sie niemand mehr unterschreiben kann ??

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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Dies sind zwar keine „STICHFESTEN BEWEISE“ / „GESICHERTEN KENNTNISSE“, wie von einem Schleswig-Holsteiner ( einem Ehemaligen Heimkind : »Ralf B.« ) und einer Rheinländerin ( einem Ehemaligen Heimkind : »xyz1« ) von mir ( einem Ehemaligen Heimkind, seit 1964 ansässig in Australien »martini« ) am Donnerstag, 11. Mai 2017 und am Freitag, 12. Mai 2017, im HEIMKINDER-FORUM.DE gefordert wurden; aber man kann, meines Erachtens, getrost und mit Sicherheit davon ausgehen, dass DIESE INFORMATION KORREKT IST:

Die Geschäftsstelle der »Stiftung "Anerkennung und Hilfe", die die Schlüsssigkeit der jeweiligen Anträge feststellt, und die ebenso die genehmigten Auszahlungen tätigt, befindet sich nicht in Berlin, sondern in Bochum.
Der generelle Wahlkreis von Uwe Schummer, MdB (CDU) (Beauftragter für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag) ist auch dort irgendwo in der Nähe.
Und diese „
Geschäftsstelle“ konnte genau bestätigen, dass bis zum Freitag, 21. April 2017, hundertneununddreißig Anträge genehmigt worden waren, und, dass bis zu diesem Zeitpunk, „über eine Million EuroinHilfeleistungen“ „abgerufenworden waren, d.h. ausgezahlt worden sind.
Es ist mit relativer Sicherheit davon auszugehen, dass, bis zu diesem Zeitpunkt,
mindestens hundertneununddreißig Verzichtserklärungen“ / „Einwilligungserklärungen“, von den Antragstellerinnnen und Antragstellern oder ihren Betreuerinnen und Betreuern, zur Zeit der Antragstellung, unterzeichnet worden sind.


Im übrigen habe ICH niemanden aufgefordert „Zahlen zu besorgen“, wie mir jetzt vorgeworfen wird.

Ich schulde niemanden etwas; ich bin zwar immer bereit zu helfen, aber ich bin kein "Allgemeines Auskunftsbüro", insbesondere nicht für diejenigen die meinen ein Recht zu besitzen von mir zu fordern.
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Martin MITCHELL
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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TATSACHE IST, dass eine von wem auch immer offiziell gedruckte Verzichtserklärung“ / „Einwilligungserklärung“, IRGENDWO IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND eine zeitlang im Antragsprozess verwendet wurde. Wie lange und von wem sie verwendet wurde, und wie viele solcher „Erklärungen“ tatsächlich unterschrieben wurden, steht noch nicht fest.
Vielleicht hat
das so genutzte Formular ja auch irgend ein Quellzeichen (links oder echts am unteren Rand) anhand dessen sich feststellen lässt wer es drucken ließ und wann es gedruckt wurde.


Ich kann jedoch jetzt ALLEN mitteilen, was mir in Antwort auf mein Schreiben vom Dienstag, 30. April 2017, gerade erst mitgeteilt wurde: Die Verzichtserklärung“ / „Einwilligungserklärung ist vom Tisch !!Niemand verwendet sie mehr !!

[ Benachrichtigung, wie sich herausstellt, eingegangen in Australien ungefähr eine Stunde vor Mitternacht am Freitag, 12. Mai 2017. – Abgesandt von Deutschland am Spätnachmittag, Freitag, 12. Mai 2017. ]
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Von:
SER3-Stiftung-Anerkennung-Hilfe Stiftung-Anerkennung-Hilfe@bmas.bund.de

An:
martinidegrossi[a]yahoo.com.au


Sehr geehrter Herr Mitchell,

vielen Dank für Ihre Mail vom 30. April 2017 und den damit verbundenen Hinweis auf die Verwendung einer Verzichtserklärung.


Auch wir mussten feststellen, dass ein vom Lenkungsausschuss nicht genehmigtes Formular von einer Anlauf- und Beratungsstelle verwendet wurde. Diese Praxis wurde umgehend abgestellt.

Bund, Länder und Kirchen sind sich bewusst und einig darin, dass sie die gemeinsame Verantwortung tragen, das Leid und Unrecht anzuerkennen und den Betroffenen die Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen der Stiftung mit möglichst wenigen Hürden zukommen zu lassen.

Die Leistungen der Stiftung sind freiwillige Leistungen der Errichter, auf die es keinen Rechtsanspruch gibt. Sie sollen dazu dienen, den Betroffenen eine Anerkennung und finanzielle Unterstützung zu ermöglichen, denen aus unterschiedlichsten Gründen andere Wege zur Entschädigung oder Kompensation ihres Leids nicht offenstehen. Angesichts des Zeitablaufs und der Beweisschwierigkeiten sind die Leistungen für die überwiegende Mehrzahl der Betroffenen auch der einzig mögliche Weg, für das zugefügte Leid und das erlebte Unrecht finanzielle Hilfen zu erhalten. Damit wird die Position der Betroffenen insgesamt gestärkt.

Die Leistungen der Stiftung können das damalige Leid und Unrecht nicht ungeschehen machen, aber sie sollen dazu dienen, Rechtsfrieden herzustellen.

Dennoch ist kein Betroffener daran gehindert, andere Ansprüche oder Kompensationsmöglichkeiten zu verfolgen; er muss nicht darauf verzichten, solche Ansprüche geltend zu machen.

Die freiwilligen Leistungen der Stiftung sollen jedoch nicht zusätzlich zu Leistungen gewährt werden, auf die ein anderweitiger Anspruch besteht oder für die eine Kompensationsmöglichkeit gegeben ist. Es war der Wunsch der Errichter der Stiftung, Doppelleistungen auszuschließen.

Deshalb haben sie entschieden, sowohl im Hinblick auf finanzielle Leistungen, die von den Kirchen, Orden und konfessionellen Einrichtungen für das erlittenen Leid und Unrecht an Betroffene ausgezahlt wurden als auch im Hinblick auf freiwillige Leistungen aus anderen Fonds eine Anrechnung auf die Leistungen der Stiftung vorzusehen.

Weiterhin bestimmt die Verwaltungsvereinbarung von Bund, Ländern und Kirchen über die Errichtung der Stiftung, dass die Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen nur Betroffene erhalten sollen, die keine Forderungen aufgrund der Heimunterbringung, einschließlich der Ansprüche wegen Rentenminderung gegen die öffentliche Hand und die Kirchen sowie Ihre Ordensgemeinschaften und Wohlfahrtsverbände, einschließlich deren Mitglieder und Einrichtungen, geltend machen. Dies soll auch den Ersatz von Kosten der Rechtsverfolgung umfassen. Auszahlungen sind grundsätzlich auch möglich, wenn ein solcher Verzicht nicht erfolgt.

In allen diesen Fällen muss ein Betroffener also damit rechnen, dass dies bei den Stiftungsleistungen berücksichtigt wird.

Ich hoffe, ich konnte Sie bezüglich Ihrer Befürchtungen beruhigen und versichere Ihnen, dass uns genau wie Ihnen daran gelegen ist, im Sinne der Betroffenen zu handeln.

Dieses Schreiben wird der Geschäftsstelle der Stiftung und den Anlauf- und Beratungsstellen zur Kenntnis gegeben.

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Karsties

Vorsitzende des Lenkungsausschusses Stiftung Anerkennung und Hilfe

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Trotzdem empfehle ich einem jeden von Euch auch in Zukunft genau aufzupassen was Euch zum Unterzeichnen vorgelegt wird und was Ihr unterschreibt !!

PS.: Ich habe auch schon dafür gesorgt, dass diese Bekanntgebung jetzt auch auf der Facebookseite des »Vereins ehemaliger Heimkinder e.V.« (»VEH e.V«) zu finden ist: https://de-de.facebook.com/VEHeV/posts/1037636846336803 (dort eingestellt in den frühen Morgenstunden, am Samstag, 13. Mai 2017 (MESZ)).
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Darauf folgt dann auch sogleich bei Facebook ein zutreffender Leserkommentar von Heidi Dettinger, der 1. Vorsitzenden des »Vereins ehemaliger Heimkinder e.V.« (»VEH e.V«), abgegeben von ihr in den frühen Morgenstunden, am Samstag, 13. Mai 2017 (MESZ), wie folgt:
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Obwohl ich es natürlich begrüßenswert finde, dass wenigstens DIESER Betrug vom Tisch ist, musste ich mich auch schon wieder ärgern, als ich diesen Absatz las:


So, so... es geht also nicht anders? Schon mal über die Grenzen geschaut, Werteste? Wenn Sie das nämlich tun, werden Sie feststellen, dass es sehr wohl anders geht. Und anders gehandhabt wird...

Nur eben in diesem Lande nicht!!! Welches war noch mal das reichste und mächtigste Land Europas????

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QUELLE: https://de-de.facebook.com/VEHeV/posts/1037636846336803

ZUM BELEG, DASS ES AUCH ANDERS GEHT, SIEHE, u.a., ZUM BEISPIEL:

http://www.ehemalige-heimkinder-tatsach ... 1228#p1228 und http://www.ehemalige-heimkinder-tatsach ... 1407#p1407
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Verzichtserklärung ist vom Tisch !!

Das diesbezügliche Schreiben vom Spätnachmittag, Freitag, 12. Mai 2017

von Brigitte Karsties, Vorsitzende des Lenkungsausschusses Stiftung Anerkennung und Hilfe, dass ich erstmalig am Samstag, 13. Mai 2017 hier ins Diskussionsforum gestellt habe (und gleichzeitig auch in alle anderen Diskussionsforen, die ich bediene, gestellt habe)

kommt direkt vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales
(von der Dienststelle in Berlin oder von der Dienststelle in Bonn)

Da ist also nichts „spekulatives“ dran.

Bezüglich den Mitgliedern des »Lenkungsausschusses« hatte ich Euch alle ja schon am Donnerstag, 25. April 2016, um 23:10 Uhr informiert. Siehe @
http://www.politik-forum.eu/viewtopic.p ... 7#p3878457

Vielleicht hilft Euch ja auch noch dieses ORGANIGRAMM des Bundesministerium für Arbeit und Soziales @ https://www.bmas.de/SharedDocs/Download ... nFile&v=10

Im übrigen glaube ich auch, dass Brigitte Karsties Juristin und Rechtsanwältin ist.

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Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND.

Beitrag von Martin MITCHELL »

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NRD.de - Nachrichten / Berichterstattung

NACHRICHTEN einer bundesdeutschen Rundfunkanstalt des öffentlichen Rechts

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[ QUELLE: https://www.ndr.de/nachrichten/schleswi ... he146.html ]

Stand: 17.05.2017 08:00 Uhr - Lesezeit: ca. 5 Min.

Medikamentenversuche: "Nur eine nackte Nummer"

von Julia Schumacher, Stefan Eilts [ siehe sein Profil @ https://www.ndr.de/wellenord/wir_ueber_ ... ts150.html ]

Das ehemalige Landeskrankenhaus Schleswig-Hesterberg: Jahrzehntelang waren hier Heimkinder untergebracht, die psychisch krank oder geistig behindert waren - oder als schwer erziehbar galten. Zwei Kilometer weiter, auf dem Schleswiger Stadtfeld, befand sich die Anstalt für Erwachsene. In beiden Häusern haben Mediziner in der Vergangenheit, in den 50er bis 70er Jahren, neue Medikamente an ihren minderjährigen oder psychisch kranken Patienten getestet. https://www.ndr.de/nachrichten/schleswi ... he116.html . Nun äußert sich erstmals einer, der damals beteiligt war. Er berichtet unter anderem von Versuchen mit Präparaten, die noch gar nicht auf dem Markt waren.

"Die Ärzte waren Götter in Weiß"

Der Mann ist heute über 80 und möchte anonym bleiben. Eigentlich war er gelernter Bäcker, brauchte aber in harten Zeiten nach dem Krieg ein zweites Standbein – deshalb nahm er eine Stelle als Pfleger auf dem Schleswiger Stadtfeld an. Mit Reportern von NDR 1 Welle Nord und Schleswig-Holstein Magazin betritt er erstmals seit seinem Ausscheiden wieder das Gelände: "Es sind dann 40 Jahre draus geworden, aber ich muss sagen: Ich bin hier nie richtig warm geworden, weil da viele Dinge waren, die mir eigentlich zuwider waren."

Der Mann beschreibt die Arbeit in der Klinik als ein fast militärisches System, mit klarer Hackordnung: "Die Ärzte waren die Götter in Weiß. Was die von sich gaben, das haben wir befolgt. Ohne wenn und aber. Das war einfach so. Und je niedriger der Stand war, desto weniger durftest du den Mund aufmachen." Viele Pflegekräfte seien für den Umgang mit kranken Patienten gar nicht ausgebildet gewesen. Deshalb habe das Pflegepersonal die Medikamentengaben meist kaum hinterfragt: "Wir waren ja regelrecht blind auf dem Gebiet. Das wurde verordnet, wir haben es ausgeführt. Die Patienten waren ja teilweise entmündigt. In den meisten Fällen war das damals eine Zwangsindikation."


Auch Pfleger waren Versuchsopfer

Einem solchen Zwang waren offenbar nicht nur Patienten ausgesetzt. Selbst das Pflegepersonal sei Teil von Versuchsreihen gewesen, berichtet der Mann – auch er selbst: "Da wurden dir Medikamente verordnet, die hast du gefuttert. Und dann wurde dir, ich meine jeden zweiten Tag, mit einer Atemmaske Sauerstoff entzogen und du musstest währenddessen Schriftproben machen. Und die wurden später ausgewertet."

Vor allem ein Raum ist es, der ihm auf seiner Station in Erinnerung geblieben ist - ein Medikamentenzimmer, das parallel zur eigentlichen Krankenhausapotheke bestand: "Das war im Grunde ein leerer Raum. Da standen die Kartons mit den Pillen drin. Und wir haben die nach Bedarf rausgeholt und zum Teil auch an andere Stationen verteilt – ohne Nachweis, so auf die Hand." Diese Medikamente hätten keinen Aufdruck mit einem Handelsnamen gehabt: "Da stand nur eine nackte Nummer drauf. Was das für Stoffe waren, wussten wir nicht. Man hat erst mit der Zeit mitbekommen, was da mit diesen Psychopharmaka passierte, die dann bei manchen Patienten in Überdosierungen endeten, auch mit gewissen Nebenwirkungen."


Medikamententests vor Markteinführung

Diese Schilderungen lassen aufhorchen. Denn bislang war vor allem bekannt, dass in Schleswig Psychopharmaka getestet wurden, die bereits auf dem Markt waren. Bei ihnen wurde zum Beispiel untersucht, wie sie bei Kindern wirken. Die Schilderungen des Pflegers deuten aber auch etwas anderes an, erklärt der Gießener Medizinhistoriker Volker Roelcke: "Das heißt, die Erprobung findet in einem Stadium statt, in dem das Medikament noch nicht auf dem Markt ist. Sondern es gibt nur eine interne Bezeichnung, und das ist eben sehr oft eine Buchstaben-Zahlen-Kombination."

Medizinische Studien aus der damaligen Zeit, die dem NDR vorliegen, deuten in dieselbe Richtung. Unter anderem wurde demnach Ende der 60er Jahre ein Wirkstoff mit der Bezeichnung "BAY-1521" in Schleswig verwendet, der nach bisherigen Erkenntnissen erst später unter dem Namen "Agedal" offiziell von Bayer auf den Markt gebracht wurde. Der Konzern erklärt, dass das Mittel erst ab 1969 offiziell vertrieben wurde. Auch der Pharmakonzern Roche bestätigt, dass eines seiner Medikamente, "Taractan", erst 1960 auf den Markt kam – nachdem in Schleswig bereits zuvor damit experimentiert worden war.


Experte: Forschung mit leicht verletzlichen Gruppen

Der ehemalige Schleswiger Pfleger befürchtet, dass seine damaligen Vorgesetzten für ihre Forschungsarbeit von Pharmafirmen entlohnt wurden. Auch Medizin-Historiker Roelcke hält dies für möglich. Belegen lasse sich das aber nicht. Für Roelcke sind diese Vorgänge die Fortsetzung einer längeren Entwicklung: Seit dem 19. Jahrhundert seien immer wieder "vulnerable", also leicht verletzliche Gruppen wie Heimkinder oder psychisch Kranke Teil von Forschungen gewesen.

Dem damaligen Pfleger aus dem Landeskrankenhaus ist erst in den vergangenen Monaten so richtig klar geworden, woran er damals mitgearbeitet hat. Sein Wunsch: "Dass das aufgearbeitet wird. In der Hoffnung, dass so etwas nie wieder passiert." Das Gebäude mit dem Medikamenten-Zimmer soll demnächst abgerissen werden: "Und, tja, dann ist das damit für mich auch dann beendet."


WEITERE INFORMATIONEN

Medikamenten-Tests in Schleswig: Noch mehr Fälle

Im ehemaligen Landeskrankenhaus Schleswig hat es mehr Medikamenten-Testreihen gegeben als bisher bekannt. Das zeigen Recherchen von NDR 1 Welle Nord und Schleswig-Holstein Magazin. (23.11.2016) MEHR [ Siehe @ https://www.ndr.de/nachrichten/schleswi ... er196.html ]

Wir recherchieren in Schleswig-Holstein

Reporter von NDR 1 Welle Nord und Schleswig-Holstein Magazin recherchieren und erzählen gemeinsam Geschichten - multimedial, hintergründig und exklusiv. Hier können Sie uns kontaktieren. MEHR [ Siehe @ https://www.ndr.de/nachrichten/schleswi ... sh100.html ]

Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 17.05.2017 | 12:00 Uhr

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300€ Rente für damalige Heimopfer (aber nicht in der BRD)

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Heimopferrentengesetz (HOG)

Bundesgesetz betreffend die Rentenleistung für Opfer von Gewalt in Heimen

Dieses Gesetz existiert seit Mittwoch, 26. April 2017 !!

Einstimmig vom Österreichischen Parlament beschlossen !!

Das Gesetz tritt in Kraft am 1. Juli 2017 !!

Wo? --- Ja,
nicht in Deutschland, sondern in Österreich !!


Siehe den relevanten Gesetzestext im genauen und vollständigen Wortlaut selbst: »Bundesgesetz betreffend die Rentenleistung für Opfer von Gewalt in Heimen (Heimopferrentengesetz-HOG)« @ https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... 631216.pdf (ingesamt 6 Seiten).

ÖSTERREICH: 300€ Rente für Misshandelte Heimkinder! - Sind die Deutschen wirklich so unfähig, dass sie SO ETWAS nicht gebacken kriegen ??

Wo ein Wille, so auch ein Weg !!
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300€ Rente für damalige Heimopfer (aber nicht in der BRD)

Beitrag von Martin MITCHELL »

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QUELLE: Tiroler Tageszeitung ONLINE (Letztes Update am Di, 09.05.2017 16:25) @ http://www.tt.com/politik/innenpolitik/ ... timmen.csp :
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INNENPOLITIK

Nationalrat muss erneut über Heimopfer-Renten abstimmen

Aufgrund eines Formalfehlers bei der ersten Abstimmung müssen die Abgeordneten dem Heimopferrentengesetz am Donnerstag noch einmal zustimmen. Das Gesetz soll am 1. Juli in Kraft treten.

Wien –
Das Heimopferrentengesetz, das am 26. April [2017] im Nationalrat beschlossen wurde, muss aufgrund eines Formfehlers noch einmal im Nationalrat abgestimmt werden - um absolute Rechtssicherheit zu gewährleisten. Grund dafür ist ein Fehler beim Kopiervorgang des Originaldokuments im Rahmen der Abstimmung, hieß es am Dienstag seitens der Parlamentskorrespondenz.

Den Abgeordneten wurde eine fehlerhafte Kopie des zur Abstimmung stehenden Dokuments vorgelegt, hieß es seitens der Parlamentskorrespondenz. Daher steht das Gesetz nun auch nicht - wie ursprünglich vorgesehen - auf der Tagesordnung der Sitzung des Bundesrats am kommenden Donnerstag (11. Mai).


Gesetz tritt planmäßig am 1. Juli 2017 in Kraft

Trotz dieser Verzögerung im parlamentarischen Prozess sei sichergestellt, dass das Gesetz termingerecht am 1. Juli 2017 in Kraft treten kann, hieß es seitens der Parlamentskorrespondenz. Inhaltlich ändert sich nichts mehr. Alle im Nationalrat vertretenen Fraktionen haben sich im Interesse der Betroffenen und einer unzweifelhaften juristischen Vorgangsweise darauf verständigt, die notwendigen Beschlüsse zu wiederholen.

Inhaltlich sieht das Heimopferrentengesetz eine Rente von 300 Euro monatliche für misshandelte Heimkinder vor. Betroffen sind rund 7000 Menschen, die in Einrichtungen des Bundes, der Länder und der Kirche oder auch in Pflegefamilien missbraucht bzw. misshandelt wurden. Die Rente wird ab Juli ausbezahlt - für Fälle zwischen 1945 und 1999 (danach gilt das Verbrechensopfergesetz). Anträge sind weiterhin möglich, dafür wird eine Kommission bei der Volksanwaltschaft eingerichtet. (APA)

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QUELLE: Auszug aus (OTS0240, 16. Mai 2017, 23:51) @ https://www.ots.at/presseaussendung/OTS ... ssanierung :
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Neuerlicher Beschluss des Heimopferrentengesetzes für morgen geplant

In einer weiteren (180.) Sitzung wurde unter anderem ein Sechs-Parteien-Antrag zum Heimopferrentengesetz dem Sozialausschuss zugewiesen. Der Nationalrat hat bereits Ende April beschlossen, ehemaligen Heimkindern, die in staatlichen oder kirchlichen Einrichtungen Opfer von Gewalt und Missbrauch wurden, ab Juli [2017]
eine Zusatzrente von 300 € zu gewähren. Aufgrund eines Formalfehlers ist allerdings ein neuerlicher Beschluss erforderlich. Die Abstimmung über den Antrag ist für morgen Abend [Mittwoch, 17. Mai 2017] in Aussicht genommen.

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QUELLE: Beitrag von Boardnutzer »martini« / Martin MITCHELL vom Montag, 22. Mai 2017, um 22:51 Uhr (MESZ), im HEIMKINDER-FORUM.DE, in dem von ihm dort neu eröffneten Thread »Heimopferrentengesetz. - Bundesgesetz betreffend die Rentenleistung für Opfer von Gewalt in Heimen. - 300€ Rente für Misshandelte Heimkinder.« @ http://heimkinder-forum.de/v4x/index.ph ... nleistung-für-Opfer-von-G/ :
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Heimopferrentengesetz (HOG)

Bundesgesetz betreffend die Rentenleistung für Opfer von Gewalt in Heimen

Dieses Gesetz existiert seit Mittwoch, 26. April 2017 !!


Jetzt auch wiedergegeben im HEIMKINDER-FORUM.DE-Blog @ http://heimkinder-forum.de/v4x/blog/ind ... tengesetz/
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300€ Rente für damalige Heimopfer (aber nicht in der BRD)

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Anfänglich stand die Katholische Kirche in Österreich dem Heimopferrentengesetz (HOG) skeptisch gegenüber weil sie selbst nicht gesetzlich zur Zahlung von Entschädigung verpflichtet werden wollte.

QUELLE: RADIO VATIKAN Die Stimme des Pastes und der Weltkirche (Dienstag, 7. März 2017) @ http://de.radiovaticana.va/news/2017/03 ... er/1297229
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Ehemalige Heimkinder, die Opfer von Gewalt in Heimen des Bundes, der Länder oder der Kirchen geworden sind, sollen künftig eine monatliche Rente in der Höhe von 300 Euro erhalten. Das ist der Inhalt eines Gesetzesentwurfes, der am Dienstag [7. März 2017] vom Ministerrat beschlossen wurde.

Überrascht von dieser geplanten Regelung zeigt sich die Katholische Kirche: "Die Österreichische Bischofskonferenz war in das geplante Heimopferrentengesetz weder eingebunden, noch war es Gegenstand der Gesetzesbegutachtung", hielt der Pressereferent der Bischofskonferenz, Paul Wuthe, im Interview mit Kathpress am Dienstagnachmittag fest. Das Gesetz enthalte zudem in Bezug auf die Kirche „unklare Bestimmungen".

Die geplante Rentenleistung solle zunächst vom Bund übernommen werden, Kirche und Bundesländer als Betreiber von Heimen sollen aber ebenso ihren Teil dazu beitragen, so die Austria Presseagentur. Wuthe verwies auf bereits erbrachte Hilfeleistungen der Kirche für Heimopfer: „Bis jetzt haben Opfer von Missbrauch und Gewalt im kirchlichen Bereich insgesamt über 22 Millionen Euro unbürokratisch in Form von freiwilligen finanziellen Hilfen oder Therapiekosten erhalten.“

(kap 07.03.17 gbs)

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QUELLE: KATHOLISCHE KIRCHE ÖSTERREICH (Mittwoch, 8. März 2017) @ http://www.katholisch.at/aktuelles/2017 ... zuerkennen
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08. March 2017

Regierung will Heimopfern Rentenanspruch zuerkennen

Pressereferent der Bischofskonferenz, Wuthe: Kirche war in Gesetzesvorhaben nicht eingebunden - Heimopferrentengesetz enthält unklare Bestimmungen

Ehemalige Heimkinder, die Opfer von Gewalt in Heimen des Bundes, der Länder und der Kirchen geworden sind, sollen künftig eine monatliche Rente in der Höhe von 300 Euro erhalten. Das ist der Inhalt eines Gesetzesentwurfes, der am Dienstag vom Ministerrat beschlossen wurde. Überrascht von dieser geplanten Regelung zeigt sich die Katholische Kirche: "Die Österreichische Bischofskonferenz [ Siehe @ http://www.bischofskonferenz.at/ ] war in das geplante Heimopferrentengesetz weder eingebunden, noch war es Gegenstand der Gesetzesbegutachtung", hielt der Pressereferent der Bischofskonferenz, Paul Wuthe, im Interview mit "Kathpress" [ Siehe @ http://www.kathpress.at/ ] am Dienstagnachmittag [7. März 2017] fest . Das Gesetz enthalte zudem im Bezug auf die Kirche "unklare Bestimmungen", weswegen derzeit keine inhaltliche Stellungnahme abgegeben werden könne.

So erklärte [der österreichische Bundes]Sozialminister Alois Stöger (
SPÖ [ Siehe @ https://spoe.at/ ]) nach dem Ministerrat gegenüber Medien, dass die geplanten Rentenleistung zunächst der Bund übernehmen werde. "Kirche und Bundesländer als Betreiber von Heimen sollen aber ebenfalls zur Kasse gebeten werden", gibt die Austria Presseagentur (APA) [ Siehe @ https://www.apa.at/Site/index.de.html ] Stöger wieder. "Davon findet sich im vorliegenden Gesetzesentwurf aber nichts", hält Wuthe demgegenüber fest, der gleichzeitig auf bereits schon erbrachte Hilfsleistungen der Kirche für Heimopfer verwies. "Bis jetzt haben Opfer von Missbrauch und Gewalt im kirchlichen Bereich insgesamt über 22 Millionen Euro unbürokratisch in Form von freiwilligen finanziellen Hilfen oder Therapiekosten erhalten", erklärte der Presseverantwortliche der Bischofskonferenz.

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300€ Rente für damalige Heimopfer (aber nicht in der BRD)

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Heimopferrente nach dem Heimopferrentengesetz (HOG) --- Monatlich 300€ Rente für Misshandelte Heimkinder

QUELLE: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... 631216.pdf

Bisher nur in Österreich !! --- nicht in Deutschland !!
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[ Seite 1 - von insgesamt 6 Seiten ]

1525 der Beilagen XXV. GP

Beschluss des Nationalrates
[ d.h Beschluss des Bundesparlaments der Republik Österreich ]

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz betreffend die Rentenleistung für Opfer von Gewalt in Heimen (Heimopferrentengesetz-HOG) erlassen und das Verbrechensopfergesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel 1

Bundesgesetz betreffend die Rentenleistung für Opfer von Gewalt in Heimen
(Heimopferrentengesetz-HOG)


Personenkreis

§ 1. (1) Personen, die eine pauschalierte Entschädigungsleistung wegen nach dem 9. Mai 1945 bis zum 31. Dezember 1999 erlittener Gewalt im Rahmen einer Unterbringung in Kinder- oder Jugendheimen des Bundes, der Länder und der Kirchen oder in Pflegefamilien von einem Heim- oder Jugendwohlfahrtsträger oder den von diesen mit der Abwicklung der Entschädigung beauftragten Institutionen erhalten haben, haben ab dem Zeitpunkt und für die Dauer der Zuerkennung einer Eigenpension, spätestens aber mit Beginn des Monats, der auf die Erreichung des Regelpensionsalters (§§ 253 und 617 Abs. 11 ASVG) folgt, Anspruch auf eine monatliche Rentenleistung nach diesem Bundesgesetz.

(2) Wenn Personen, die eine Eigenpension beziehen oder das Regelpensionsalter erreicht haben, wahrscheinlich machen, dass sie aus besonderen Gründen kein zulässiges und zeitgerechtes Ansuchen beim Heim- oder Jugendwohlfahrtsträger oder den von diesen mit der Abwicklung der Entschädigung beauftragten Institutionen einbringen konnten, oder wenn ihrem zulässigen und zeitgerechten Ansuchen nicht entsprochen wurde, erhalten sie die Rentenleistung unter den sonstigen Voraussetzungen des Abs. 1, wenn sie wahrscheinlich machen, dass sie nach dem 9. Mai 1945 bis zum 31. Dezember 1999 in einem der genannten Heime oder in Pflegefamilien Opfer eines vorsätzlichen Gewaltdeliktes im Sinne des Strafgesetzbuches - StGB, BGBl. Nr. 60/1974, in der geltenden Fassung, wurden.

(3) Personen, die laufende Geldleistungen nach den Mindestsicherungsgesetzen der Länder beziehen und wegen einer auf Dauer festgestellten Arbeitsunfähigkeit vom Einsatz der Arbeitskraft befreit sind, sind Beziehern einer Eigenpension gleichgestellt.

Leistung

§ 2. (1) Die monatliche Rentenleistung beträgt 300 €. Auf die Rentenleistung ist ein nach dem Verbrechensopfergesetz (VOG), BGBl. Nr. 288/1972, wegen einer Schädigung in einem Heim oder in Pflegefamilien erbrachter Ersatz des Verdienstentganges samt einer einkommensabhängigen Zusatzleistung anzurechnen und die Rentenleistung bei Änderung der Höhe des Ersatzes des Verdienstentganges und der einkommensabhängigen Zusatzleistung neuzubemessen. Übergenüsse und Nachträge sind von der gebührenden Rentenleistung abzuziehen oder mit ihr auszuzahlen. Die Rentenleistung gilt nicht als Einkommen im Sinne der Sozialversicherungs- und Sozialentschädigungsgesetze sowie der sonstigen bundesgesetzlichen Regelungen. Von der Rentenleistung sind keine Beiträge zur Krankenversicherung zu entrichten.

(2) Der Leistungsbetrag ist mit Wirkung ab 1. Jänner 2018 und in der Folge mit Wirkung vom 1. Jänner eines jeden Jahres mit dem für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes

[ Seite 2 - von insgesamt 6 Seiten ]

festgesetzten Anpassungsfaktor zu vervielfachen. Der vervielfachte Betrag ist auf einen Betrag von vollen 10 Cent zu runden; hiebei ist ein Betrag von unter 5 Cent zu vernachlässigen und ein Betrag von 5 Cent an auf 10 Cent zu ergänzen. Der gerundete Betrag ist die Basis der Anpassung für das jeweilige Folgejahr.

(3) (Verfassungsbestimmung) Die Rentenleistung gilt nicht als Einkommen nach den Mindestsicherungsgesetzen der Länder und den sonstigen landesgesetzlichen Regelungen.

Entscheidungsträger

§ 3. (1) Zur Entscheidung in Angelegenheiten nach diesem Bundesgesetz sind zuständig:
1. für Bezieher einer Eigenpension oder eines Ruhegenusses nach dem
a) Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955,
b) Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG), BGBl. Nr. 560/1978,
c) Freiberuflichen Sozialversicherungsgesetz (FSVG), BGBl. Nr. 624/1978,
d) Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG), BGBl. Nr. 559/1978,
e) Pensionsgesetz 1965 (PG 1965), BGBl. Nr. 340,
der für die Gewährung der Pension oder des Ruhegenusses zuständige Sozialversicherungsträger.
2. für alle sonstigen Antragsteller das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen.

(2) Bezüglich der örtlichen Zuständigkeit gelten die beim jeweiligen Entscheidungsträger in Vollziehung der im Abs. 1 genannten Normen anzuwendenden Bestimmungen.

(3) Eine während eines anhängigen Eigenpensionsverfahrens beantragte Rentenleistung ist bei Vorliegen der Voraussetzungen auch dann vom Pensionsversicherungsträger zuzuerkennen, wenn das Regelpensionsalter im Zuge dieses Pensionsverfahrens bereits erreicht wurde.

Zusammentreffen gleichartiger Ansprüche

§ 4. (1) Bei Zusammentreffen mehrerer Ansprüche auf eine Leistung nach diesem Bundesgesetz wird diese nur einmal geleistet.

(2) Von den Entscheidungsträgern nach § 3 Abs. 1 Z 1 ist der Träger zuständig, gegenüber dem der höchste Leistungsanspruch besteht.

(3) Eine später erworbene Leistung oder zusätzliche Leistung nach § 3 Abs. 1 sowie Änderungen der Rechtslage berühren die Zuständigkeit hinsichtlich rechtskräftig zuerkannter Leistungsansprüche nicht.

(4) Bestehen über die Zuständigkeit Zweifel, bestimmt der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, welcher Entscheidungsträger zuständig ist.

Antragstellung, Beginn und Ende der Leistung

§ 5. (1) Die Rentenleistung ist beim Entscheidungsträger zu beantragen. Wird sie innerhalb eines Jahres ab dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes beantragt, gebührt sie bei Zutreffen der Voraussetzungen ab dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes. Bei späterer Antragstellung ist die Rentenleistung mit dem auf die Antragstellung folgenden Monat zu erbringen. Diese Regelung gilt sinngemäß auch, wenn die in § 1 normierten Anfallszeitpunkte erst nach dem Inkrafttreten eintreten. Die Anspruchsvoraussetzungen sind vom Antragsteller durch Vorlage entsprechender Unterlagen zu belegen. Die Leistung erlischt mit dem Ende des Monates, in dem das Opfer verstirbt.

(2) Wird der Antrag bei einer anderen Behörde, einem anderen Sozialversicherungsträger, einem Gericht oder einem Gemeindeamt eingebracht, so ist der Antrag unverzüglich an den zuständigen Entscheidungsträger weiterzuleiten und gilt als ursprünglich bei diesem eingebracht.

(3) Antragsberechtigt gemäß Abs. 1 sind der Anspruchswerber selbst, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Sachwalter (Vorsorgebevollmächtigter, Erwachsenenvertreter), wenn er mit der Besorgung dieser Angelegenheit betraut worden ist. Überdies kann ein Antrag auf Zuerkennung der Leistung nach diesem Bundesgesetz auch durch Familienmitglieder oder Haushaltsangehörige ohne Nachweis der Bevollmächtigung gestellt werden, wenn kein Zweifel über Bestand und Umfang der Vertretungsbefugnis besteht.

(4) Die Leistung kann abgelehnt werden, wenn und solange sich der Anspruchsberechtigte oder Anspruchswerber ohne triftigen Grund weigert, die zur Durchführung des Verfahrens unerlässlichen Angaben zu machen.

(5) Voraussetzung für eine bescheidmäßige Verfügung nach Abs. 4 ist jedoch, dass der Anspruchsberechtigte oder Anspruchswerber auf die Folgen seines Verhaltens nachweislich aufmerksam gemacht worden ist. Eine Nachzahlung für die Zeit der Ablehnung der Leistung hat zu unterbleiben.

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(6) Der Anspruch auf Rentenleistung ruht für die Dauer der Verbüßung einer Freiheitsstrafe; dies gilt nicht, wenn die Freiheitsstrafe durch Anhaltung im elektronisch überwachten Hausarrest nach dem Fünften Abschnitt des Strafvollzugsgesetzes vollzogen wird. Er ruht ferner für die Dauer der Unterbringung des Anspruchsberechtigten auf Kosten des Bundes in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gemäß § 21 des Strafgesetzbuches, für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher gemäß § 22 StGB oder für gefährliche Rückfallstäter gemäß § 23 StGB.

Verfahren in Rechtsstreitigkeiten

§ 6. Gegen Bescheide nach diesem Bundesgesetz besteht das Recht der Klage beim zuständigen Gerichtshof erster Instanz als Arbeits- und Sozialgericht bzw. beim Arbeits- und Sozialgericht Wien. Für das Verfahren in Rechtsstreitigkeiten, die Ansprüche nach diesem Bundesgesetz zum Inhalt haben, gelten die Bestimmungen des Arbeits- und Sozialgerichtsgesetzes (ASGG), BGBl. Nr. 104/1985, in der jeweils geltenden Fassung, sinngemäß. Qualifizierte Personen nach § 40 Abs. 1 ASGG sind in diesen Verfahren auch die Bediensteten der Entscheidungsträger gemäß § 3.

Bescheide und Rechtsmittel

§ 7. (1) Bescheide nach diesem Bundesgesetz sind schriftlich zu erlassen.

(2) Bescheide haben auf die Möglichkeit, eine Klage beim zuständigen Gerichtshof erster Instanz als Arbeits- und Sozialgericht bzw. beim Arbeits- und Sozialgericht Wien einzubringen, auf die dabei einzuhaltende Frist, die Form der Einbringung und auf das Erfordernis des hinreichend bestimmten Klagebegehrens gemäß § 82 ASGG hinzuweisen.

(3) Ergibt sich nachträglich, dass eine Leistung bescheidmäßig infolge eines wesentlichen Irrtums über den Sachverhalt oder eines offenkundigen Versehens zu Unrecht abgelehnt wurde, so ist mit Wirkung vom Tage der Auswirkung des Irrtums oder Versehens der gesetzliche Zustand herzustellen.

Anzeigepflicht

§ 8. Anspruchsberechtigte, Anspruchswerber, gesetzliche Vertreter und Sachwalter (Vorsorgebevollmächtigte, Erwachsenenvertreter), zu deren Wirkungsbereich die Antragstellung auf Gewährung oder die Empfangnahme der Rentenleistung nach diesem Bundesgesetz gehört, sind verpflichtet, jede für die Rentenleistung maßgebende Änderung, insbesondere eine Zuerkennung eines Ersatzes des Verdienstentganges und einer einkommensabhängigen Zusatzleistung nach dem VOG oder einen Ruhensgrund, binnen vier Wochen dem zuständigen Entscheidungsträger anzuzeigen.

Ersatz zu Unrecht empfangener Leistungen

§ 9. Wurden Leistungen zu Unrecht empfangen, so sind sie dem Entscheidungsträger zu ersetzen, wenn der Antragsteller oder sein Vertreter den Bezug durch bewusst unwahre Angaben oder bewusste Verschweigung wesentlicher Tatsachen herbeigeführt hat oder wenn das Opfer oder sein Vertreter erkennen musste, dass die Leistung nicht gebührte. Bezüglich des Ersatzes und der Hereinbringung gelten die beim jeweiligen Entscheidungsträger anzuwendenden Bestimmungen.

Auszahlung

§ 10. Bezüglich der Auszahlung der Leistung gelten die beim jeweiligen Entscheidungsträger
anzuwendenden Bestimmungen.

Mitwirkung und Datenverwendung

§ 11. (1) Die Entscheidungsträger, die mit der pauschalierten Entschädigungsleistung und der Unterbringung befassten Stellen des Bundes, die Volksanwaltschaft und die Rentenkommission, die Ämter der Landesregierungen sowie die Kirchen und die von diesen mit der Abwicklung der Entschädigung beauftragten Institutionen bzw. die Clearingstellen, die über für die Vollziehung dieses Bundesgesetzes relevante Daten verfügen, sind verpflichtet, auf Verlangen einander sowie den Gerichten die zur Feststellung der Gebührlichkeit der Leistung erforderlichen Daten betreffend Generalien der Anspruchsberechtigten oder Anspruchswerber und Zugehörigkeit zum anspruchsberechtigten Personenkreis (§ 1) zu übermitteln.

(2) Ist in Angelegenheiten nach diesem Bundesgesetz das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen zuständig, so obliegen die Mitwirkung an der Zahlbarstellung der Leistung sowie die Mitwirkung an der Durchführung von Verfahren nach diesem Bundesgesetz der Bundesrechenzentrum GmbH.

(3) Die Mitwirkungspflicht umfasst auch die Übermittlung von Stammdaten sowie von Daten betreffend die Unterbringung im Heim und in Pflegefamilien und zuerkannter Entschädigungsleistung, sofern diese Daten eine wesentliche Voraussetzung für die Gebührlichkeit der Rentenleistung (§ 1)

[ Seite 4 - von insgesamt 6 Seiten ]

bilden. Eine wesentliche Voraussetzung liegt dann vor, wenn ohne diese Daten ein gesetzeskonformer Vollzug nicht erfolgen kann.

(4) Die in Frage kommenden Datenarten sind:
1. Stammdaten der antragstellenden Personen:
a) Namen (Vornamen, Nachnamen),
b) Sozialversicherungsnummer und Geburtsdatum,
c) Geschlecht,
d) Adresse des Wohnsitzes oder Aufenthaltsortes,
e) Telefon- und Faxnummer,
f) E-Mail-Adresse,
g) Bankverbindung und Kontonummer,
2. Daten betreffend Opfereigenschaft:
a) Entscheidung des Heimträgers bzw. der beauftragten Institution (Entschädigungsleistung bzw. Ablehnung),
b) Bezeichnung, Name, Ort, Zeitraum hinsichtlich der Unterbringung im Heim bzw. bei den Pflegeeltern, soweit es sich um Fälle gemäß § 1 Abs. 2 handelt
c) Bezeichnung, Ort und Zeitraum und Umstände der Gewaltausübung,
d) die näheren Umstände und zugefügten Verletzungen (sensible Daten nach § 4 Z 2 DSG 2000),
3. Daten über Vertretungsverhältnisse,
4. Daten über die Höhe des Ersatzes des Verdienstentganges samt einkommensabhängiger Zusatzleistung nach dem VOG,
5. Daten über Geldleistungen und festgestellte Arbeitsunfähigkeit (sensible Daten nach § 4 Z 2 DSG 2000) nach den Mindestsicherungsgesetzen.

§ 12. Die Entscheidungsträger sind ermächtigt, die Daten gemäß § 11 Abs. 4 insoweit zu verwenden, als dies zur Erfüllung der ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben eine wesentliche Voraussetzung ist. Die Auftraggeber der Datenanwendungen haben für die Besorgung dieser Aufgaben Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten. Beim Verwenden sensibler Daten haben sie angemessene Vorkehrungen zur Wahrung der Geheimhaltungsinteressen der Betroffenen zu treffen. Die Datenübermittlung erfolgt unter Einhaltung der Pflicht zur Verschlüsselung auf elektronischem Weg. Bei der Verwendung der Daten sind dem Stand der Technik entsprechende Datensicherungsmaßnahmen gemäß § 14 des Datenschutzgesetzes 2000 zu treffen und Zugriffs- bzw. Zutrittsbeschränkungen festzulegen. Die getroffenen Datensicherheitsmaßnahmen sind zu dokumentieren und zu protokollieren. Die Löschung der Daten erfolgt nach Maßgabe der gesetzlichen Aufbewahrungs- oder sonstigen Skartierungspflichten. Die in § 11 angeführten näheren Kriterien für die Datenübermittlung und Datenarten gelten auch für die Datenverwendung.

Einkommensteuer- und Gebührenfreiheit

§ 13. (1) Die Leistung nach diesem Bundesgesetz unterliegt nicht der Einkommensteuer.

(2) Die zur Durchführung dieses Bundesgesetzes erforderlichen Amtshandlungen, Eingaben und Vollmachten sind von bundesgesetzlich geregelten Gebühren und Verwaltungsabgaben mit Ausnahme der Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren nach dem Gerichtsgebührengesetz, BGBl. Nr. 501/1984, befreit. Im Verfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht gilt § 80 des Arbeits- und Sozialgerichtsgesetzes (ASGG), BGBl. Nr. 104/1985, auch für dieses Bundesgesetz.

Kosten und Kostenersatz

§ 14. (1) Der Bund hat den Entscheidungsträgern nach § 3 Abs. 1 Z 1 die Aufwendungen nach diesem Bundesgesetz für die Leistungen gemäß § 2, die Zustellgebühren, den entsprechenden Anteil an den Verwaltungsaufwendungen und die sonstigen Aufwendungen zu ersetzen. Für die anteiligen Verwaltungsaufwendungen und die sonstigen Aufwendungen werden pauschal 5 vH der Aufwendungen für die Leistungen gemäß § 2 ersetzt.

(2) Der Bund hat den Entscheidungsträgern nach § 3 Abs. 1 Z 1 den nach Abs. 1 gebührenden Kostenersatz im erforderlichen Ausmaß unter Bedachtnahme auf seine Kassenlage zu bevorschussen.

(3) Die Kosten dieses Bundesgesetzes sind vom Detailbudget 21.03.04 des jeweiligen Bundesfinanzgesetzes zu leisten.

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Rentenkommission

§ 15. (Verfassungsbestimmung) (1) Die Volksanwaltschaft richtet eine weisungsfreie Rentenkommission ein. Die Rentenkommission ist bei Anträgen nach § 1 Abs. 2 zu befassen und hat erforderlichenfalls auf Grundlage eines von ihr zu veranlassenden Clearings einen Vorschlag für eine begründete schriftliche Empfehlung des Kollegiums der Volksanwaltschaft für den Entscheidungsträger zu erstatten. Eine Befassung der Rentenkommission und Volksanwaltschaft kann entfallen, sofern die Voraussetzungen einer Eigenpension, des Regelpensionsalters oder einer laufenden Geldleistung nach den Mindestsicherungsgesetzen der Länder gemäß § 1 noch nicht vorliegen und der Antrag daher aus diesen Gründen abzuweisen ist. Über materielle Leistungsentscheidungen der Entscheidungsträger nach § 1 Abs. 1 und 3 ist die Rentenkommission und die Volksanwaltschaft im Nachhinein schriftlich zu informieren.

(2) Die Rentenkommission und die Volksanwaltschaft haben sich mit den im Clearing festgestellten Umständen (Gewaltausübung, Verletzungen) der Straftat und den besonderen Gründen im Sinne des § 1 Abs. 2 zu befassen. Die Rentenkommission kann eigene Erhebungen durchführen oder die Clearingstellen mit weiteren Sachverhaltsabklärungen betrauen. Für die von der Volksanwaltschaft, der Rentenkommission und den befassten Clearingstellen zu erhebenden, übermittelnden und verarbeitenden Daten gelten die Bestimmungen der §§ 11 und 12.

(3) Der Rentenkommission unter der Leitung der Volksanwaltschaft haben jedenfalls Vertreter von Opferhilfeorganisationen anzugehören. Die Rentenkommission entscheidet aufgrund von Richtlinien. Die Volksanwaltschaft erlässt diese Richtlinien sowie eine Geschäftsordnung und führt die Bürogeschäfte der Rentenkommission.

(4) Anträge nach diesem Bundesgesetz können auch direkt bei der Kommission eingebracht werden.

Förderung von Projekten für Opfer von Gewalt in Heimen

§ 16. (1) Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz kann Projekte, die der Beratung, Betreuung und Unterstützung von Opfern nach diesem Bundesgesetz oder der Prävention dienen, fördern.

(2) Auf die Gewährung von Förderungen gemäß Abs. 1 besteht kein Rechtsanspruch. Sie erfolgen in Form von Zuschüssen im Rahmen der jeweils im Bundesfinanzgesetz für diesen Zweck verfügbaren Mittel.

(3) Vor der Gewährung eines Zuschusses hat sich der Förderungswerber dem Bund gegenüber zu verpflichten, über die widmungsgemäße Verwendung Bericht zu erstatten, Rechnung zu legen und zum Zweck der Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung des Zuschusses Organen des Bundes die erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie Einsicht in die Bücher und Belege und Besichtigungen an Ort und Stelle zu gestatten. Ferner hat sich der Förderungswerber zu verpflichten, bei widmungswidriger Verwendung von Zuschüssen oder Nichteinhaltung der erwähnten Verpflichtungen die Zuschüsse an den Bund zurückzuzahlen, wobei der zurückzuzahlende Betrag für die Zeit von der Auszahlung bis zur Rückzahlung mit einem Zinsfuß zu verzinsen ist, der 3 vH über dem Basiszinssatz (Art. I § 1 des 1. Euro- Justiz-Begleitgesetzes, BGBl. I Nr. 125/1998) liegt.

Übertragener Wirkungsbereich

§ 17. (1) Die Sozialversicherungsträger gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 haben die Aufgaben nach diesem Bundesgesetz im übertragenen Wirkungsbereich nach den Weisungen des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zu vollziehen.

Verweisungen

§ 18. Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

Vollziehung und Finanzierung

§ 19. (1) Die Vollziehung dieses Bundesgesetzes obliegt dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.

(2) Zur Bedeckung der für die Rentenkommission, des durch sie beauftragten Clearings und die Projektförderung im Jahr 2017 anfallenden Kosten ist vom Bundesminister für Finanzen ein Betrag von 1 Mio. € aus dem allgemeinen Bundeshaushalt zur Verfügung zu stellen.

Inkrafttreten

§ 20. (1) (Verfassungsbestimmung) § 2 Abs. 3 und § 15 samt Überschrift dieses Bundesgesetzes treten mit 1. Juli 2017 in Kraft.

[ Seite 6 - von insgesamt 6 Seiten ]

(2) Die übrigen Bestimmungen dieses Bundesgesetzes treten mit 1. Juli 2017 in Kraft.

(3) Organisatorische und personelle Maßnahmen sowie Durchführungsmaßnahmen, die für die Vollziehung erforderlich sind, können bereits mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieses Bundesgesetzes getroffen werden.

Artikel 2

Änderung des Verbrechensopfergesetzes

Das Verbrechensopfergesetz, BGBl. Nr. 288/1972, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 18/2017, wird wie folgt geändert:

1. Nach § 15j wird folgender § 15k eingefügt:

§ 15k. Ein Ersatz des Verdienstentganges kann von Personen, die im Rahmen einer Unterbringung in Kinder- oder Jugendheimen des Bundes, der Länder und der Kirchen oder in Pflegefamilien bis zum 31. Dezember 1999 Gewalt erlitten haben, nach dem 30. Juni 2017 nicht mehr geltend gemacht werden. Diesbezügliche ab dem 1. Juli 2017 eingebrachte Anträge gelten als Anträge nach dem HOG.“

2. Dem § 16 wird folgender Abs. 19 angefügt:

„(19) § 15k in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2017 tritt mit 1. Juli 2017 in Kraft.“

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QUELLE: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... 631216.pdf
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300€ Rente für damalige Heimopfer (aber nicht in der BRD)

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Das „Heimopferrentengesetz“ („HOG“) kommt in der Bundesrepublik Deutschland nicht zur Sprache und darüber, dass es gerade einstimmig vom Bundesparlament in Österreich verabschiedet wurde, wird nicht berichtet. Das Thema »300€ Rente für damalige Heimopfer (aber nicht in der BRD)« wird in Deutschland medial und gesamtgesellschaftlich völlig totgeschwiegen.
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300€ Rente für damalige Heimopfer (aber nicht in der BRD)

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Siehe die neue Stellungnahme von dem Evangelischen Pfarrer i.R. Dierk Schäfer, Diplom-Pädagoge und Diplom-Psychologe, in seinem Blog, Dierk Schaefers Blog vom Mi. 08.03.2017, um 23:11 Uhr (MEZ/CET) »Glückliches Österreich!« @ https://dierkschaefer.wordpress.com/201 ... mment-8651

Weiterverbreitung des Ganzen nicht nur erlaubt vom Autor Dierk Schäfer, sondern ausdrücklich erwünscht von ihm!
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Glückliches Österreich!

»Etwa 7000 Gewaltopfer sollen 300 Euro monatlich erhalten. Über die Aufteilung der Kosten wird noch mit Ländern und Kirche verhandelt.« [1] [2]

In Deutschland wären die Zahlen größer. Dennoch hätte man auch hier mit einer pauschalen Entschädigung zwar keine Gerechtigkeit, aber doch einen Rechtsfrieden schaffen können. Doch das Bestreben von Staat und Kirchen, möglichst billig aus einem Menschenrechts-Skandal herauszukommen, war größer. Erst Verleugnung, dann Vertuschung und dann der große Betrug am Runden Tisch unter der Führung von Antje Vollmer, die leider auch Pfarrerin ist. Der Imageschaden zuvörderst für die Kirchen ist immens. Doch die schlafen immer noch den Schlaf des vermeintlich Gerechten. Verjährung[3] ist doch eine feine Sache. Nur wird man dadurch nicht glaubwürdig.[4]

Betroffenheit kann man heucheln, glaubwürdig wird man erst, wenn man relativ großzügig entschädigt. Gekonntes Problemmanagement sieht anders aus.

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Fußnoten:


[1] http://diepresse.com/home/panorama/oest ... chaedigung

[2] http://archiv.bka.gv.at/DocView.axd?CobId=65570

[3] https://dierkschaefer.files.wordpress.c ... richt2.pdf

[4] http://www.pfarrerverband.de/pfarrerbla ... ow&id=2812


Tags: Ehemalige Heimkinder, Mißhandlung, Mißbrauch, Zwangsarbeit, Menschenrechtsverletzungen, Runder Tisch, kirchliche Heime, Antje Vollmer, Österreich, Betrug, Entschädigungen, Entschuldigungsgestammel, Glaubwürdigkeit, Heuchelei, Kinderarbeit, Kinderheim, Missbrauch, Misshandlung, Runder Tisch Heimerziehung, Staat und Kirche, Verjährung,

Kategorien: BRD, Christentum, Deutschland, Ethik, Föderalismus, Bundesländer, Firmenethik, Geschichte, Gesellschaft, Heimkinder, Justiz, Kinder, Kinderheime, Kinderrechte, Kindeswohl, Kirche, Kirchen, Kriminalität, Kriminologie, Kultur, Leben, Moral, Pädagogik, Politik, Protestantismus, Psychologie, Recht, Religion, Soziologie, Staat, Täter, Theologie, Weltanschauung,

dierkschaefer 8. März 2017 um 23:11 Uhr - URL: http://wp.me/pulUf-25O

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Weiterverbreitung des Ganzen nicht nur erlaubt vom Autor Dierk Schäfer, sondern ausdrücklich erwünscht von ihm!
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300€ Rente für damalige Heimopfer (aber nicht in der BRD)

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Und als es Anfang Juni 2011 um ein Heimopferrentengesetz in Deutschland ging wurde auch diese diesbezügliche spezifische Pressemitteilung in der Bundesrepublik Deutschland medial und gesamtgesellschaftlich völlig totgeschwiegen !!

Diese Pressemitteilung in diesem genauen Wortlaut erscheint und erschien derzeit nirgendwo im Internet !!

nur an folgender Stelle als
PDF-Dokument ( Ich selbst entdeckte diese Pressemitteilung erst heute – sechs Jahre später – und verbreite sie jetzt erstmalig überall im Internet ! ) :


QUELLE: http://www.heidrundittrich.de/nicht%20abspeisen.pdf
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Heidrun Dittrich
Mitglied des Deutschen Bundestages

Heidrun Dittrich, MdB, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

An die Presse




Berlin, 09.06.2011

Bezug: Pressemitteilung zur 1. Lesung zu den Empfehlungen des Runden Tisches Heimkinder

Entschädigen nicht abspeisen!

Pressemitteilung Heidrun Dittrich, MdB, Fraktion DIE LINKE

Am 09.06.2011 bringt eine Koalition aus CDU/CSU, SPD, Grünen und FDP, einen Antrag zur 1. Lesung des Bundestages ein, die Empfehlungen des Rundes Tisches Heimerziehung (RTH) umzusetzen.

Ausgehend von den Forderungen der Betroffenen lehnt die Fraktion DIE LINKE diesen Antrag ab, da er den ehemaligen Heimkindern die Anerkennung eines Rechtsanspruches auf Opferentschädigung mit dem Argument der angeblichen Verjährung abspricht.

Der interfraktionelle Antrag kommt den berechtigten Forderungen der Opfer dieses einmaligen Verbrechens der Nachkriegszeit nicht nach.

Der 120 Mio. €-Fonds soll von den Täterinstitutionen getragen werden und ist leider nur auf freiwilliger Basis angelegt.

Der Betrag gliedert sich in 100 Mio.€ für Therapiemaßnahmen, welche bereits als Krankenkassenleistung abgedeckt wären und somit gar nicht ausgezahlt werden und 20 Mio. € für nachzuzahlende Rentenversicherungsbeiträge.
Nur diese würden an die Betroffenen ausgezahlt.

„Die veranschlagte Summe ist zu gering angesetzt“, kritisiert Heidrun Dittrich, MdB, DIE LINKE, „selbst wenn 120 Mio. zur direkten Auszahlung kämen, würde sich beispielsweise bei 30.000 Antragsstellern der geschätzten 400.000 noch lebenden ehemaligen Heimkinder eine Zuweisungen aus dem Fonds in der Höhe von max. 4.000 € ergeben.“ Die „Entschädigung“ soll außerdem an sehr detaillierte Einlassungen von Seiten der ehemaligen Heimkinder gekoppelt werden.

Besser wäre es, die Höhe der Entschädigungszahlung am Beispiel anderer Staaten zu orientieren: In der Republik Irland erhalten ehemalige Heimkinder eine jeweilige Entschädigung von 75.000 €. Der V
erband ehemaliger Heimkinder VEH e.V. fordert hingegen 54.000 € als Einmalzahlung bzw. eine monatliche Opfer-Rente von 300 €.

„Eine Individualisierung und dadurch weitere Viktimisierung der Opfer ist nicht hinnehmbar!“ so Heidrun Dittrich weiter.


DIE LINKE fordert stattdessen eine generelle Anerkennung der ehemaligen Heimunterbringung als Entschädigungsvoraussetzung für die Betroffenen des „Systems Heimerziehung“.

DIE LINKE fordert ein Heimopferentschädigungsgesetz und somit die Anerkennung als Opfer und damit verbunden, einen rechtsverbindlichen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.


Neben den öffentlichen, privaten und kirchlichen Trägern der Heime werden auch Betriebe, die Heimkinder beschäftigt haben, an der Finanzierung angemessen beteiligt. Dieser Rechtsanspruch auf Entschädigung muss unabhängig von der Einzelfallbegründung gewährleistet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Heidrun Dittrich, MdB, DIE LINKE


Heidrun Dittrich, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Büro: Jakob-Kaiser-Haus
Raum: 2829
Telefon: +49 30 227-726 15
Fax: +49 30 227-766 15

Heidrun.Dittrich@Bundestag.de

Wahlkreisbüro Hannover:
Kötnerholzweg 47
30451 Hannover
Telefon: +49 511 – 449818-65
Fax: +49 511 – 449818-67

Heidrun.Dittrich@wk.bundestag.de

Seniorenpolitische Sprecherin

Mitglied im Beirat für Nachhaltige Entwicklung

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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Und als es Anfang Juni 2011 um ein Heimopferrentengesetz in Deutschland ging wurde auch diese diesbezügliche spezifische Pressemitteilung in der Bundesrepublik Deutschland medial und gesamtgesellschaftlich völlig totgeschwiegen !!

Diese Pressemitteilung in diesem genauen Wortlaut erscheint und erschien derzeit nirgendwo im Internet !!

nur an folgender Stelle als
PDF-Dokument ( Ich selbst entdeckte diese Pressemitteilung erst gestern – sechs Jahre später – und verbreite sie jetzt erstmalig überall im Internet ! ) :


QUELLE: http://www.heidrundittrich.de/PMJelpkeDittrich.pdf
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Heidrun Dittrich
Mitglied des Deutschen Bundestages

Heidrun Dittrich, MdB, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

An die Presse




Berlin, 20.06.2011

Bezug: Runder Tisch Heimerziehung
Nachfolgetreffen mit Abgeordneten
Anlagen:



Ein Opferentschädigungsgesetz für ehemalige Heimkinder in der Bundesrepublik Deutschland schafft Rechtssicherheit !

Am 20.06.2011 trafen sich die Mitglieder des ehemaligen Rundes Tisches Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren gemeinsam mit Bundestagsabgeordneten aus vier Fraktionen.

Für die Partei DIE LINKE. erklärte Heidrun Dittrich, MdB, dass die Forderung nach einem Gesetz Rechtssicherheit bei der Entschädigung der ehemaligen Heimkinder (im Zeitraum von 1949 bis 1975) schaffe. Dadurch entstehe ein Anspruch der Opfer auf eine pauschale Entschädigung, ohne den Zwang zur Einzelfallprüfung und den Nachweis von Folgeschäden. Der Vorschlag aus den Bundesländern, mit Hilfe einer Verwaltungsvereinbarung die Entschädigung zu regeln, führt nicht zu einem einklagbaren Anspruch.

Für ehemalige Heimkinder aus Behindertenheimen und der Psychiatrie würde ein Entschädigungsgesetz die Möglichkeit eröffnen, so Heidrun Dittrich weiter, auch ohne Selbstzeugnis eine Entschädigung zu erhalten. Gerade seelisch oder geistig Behinderte können ihre Belange nicht allein vertreten. Auch Opfer, die vor dem vierten Lebensjahr Gewalt und sexualisierte Gewalt erlitten, können sich möglicherweise nicht mehr erinnern oder die Täter benennen.


Nur durch ein Opferentschädigungsgesetz, wie es DIE LINKE. in ihrem Antrag fordert, wird ein gesetzlich einklagbarer Anspruch geschaffen, betonte Ulla Jelpke, MdB DIE LINKE. Sie forderte die Koalition sowie die SPD und Grünen auf, nach der öffentlichen Anhörung der Sachverständigen am 27.06.2011 ihren Antrag nachzubessern.

Mit freundlichem Gruß

Ulla Jelpke, MdB DIE LINKE und Heidrun Dittrich

Heidrun Dittrich, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Büro: Jakob-Kaiser-Haus
Raum: 2829
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Fax: +49 30 227-766 15

Heidrun.Dittrich@Bundestag.de

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30451 Hannover
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Fax: +49 511 – 449818-67

Heidrun.Dittrich@wk.bundestag.de

Seniorenpolitische Sprecherin

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300€ Rente für damalige Heimopfer (aber nicht in der BRD)

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Bezüglich den Vorgängen im Österreichischen Parlament und über das neue Heimopferrentengesetz, über das ich berichtet hatte.

Zitat eines Beitrags von Martin MITCHELL vom Sonntag, 8. November 2016, um 08:44 Uhr mit der Überschrift »Österreichische Ehemalige Heimkinder im Parlament!« im Thread »Werden EHEMALIGE HEIMKINDER wirklich entschädigt ?« @ http://politik-forum.eu/viewtopic.php?f ... 6#p3718036
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Offizielle Zeremonie: „Geste der Verantwortung“

ÖSTERREICH – profil.at- Profil//shortlist

[ @
http://www.profil.at/shortlist/oesterre ... nt-7670103 ]

Österreich inmitten: Ehemalige Heimkinder im Parlament

Erniedrigte und gequälte
ehemalige Heimkinder [ siehe @ http://www.profil.at/oesterreich/heimki ... ch-6499707 ] rücken im Parlament ins Zentrum.

Von
Edith Meinhart [ siehe @ http://www.profil.at/autoren/edith-meinhart ] ( 06.11.2016 )

Es ist der würdigste Rahmen, den die Republik aufzubieten hat. Am 17. November werden im historischen Sitzungssaal im Parlament, wo sonst Präsidenten angelobt werden, ehemalige Heimkinder sitzen, die in staatlichen und kirchlichen Einrichtungen erniedrigt und gequält wurden. Nationalratspräsidentin Doris Bures (Foto) nennt den bedeutungsschweren offiziellen Akt „Geste der Verantwortung“. Der Staat holt damit die Männer und Frauen, die er in den 1950er- bis 1970er-Jahre im Stich gelassen hat, ins Zentrum. Buchstäblich, denn die Saalmitte gehört den Betroffenen, das offizielle Österreich rückt – zum ersten Mal und ganz gegen das Protokoll – zur Seite. Kanzler Christian Kern, Vizekanzler Reinhold Mitterlehner und Kardinal Christoph Schönborn werden Reden halten; das Herz der Veranstaltung aber bilden die Geschichten der Betroffenen. Schauspielgrößen Karl Markovics, Regina Fritsch, Wolfgang Böck, Florian Teichtmeister und Miriam Fussenegger werden sie von der Regierungsbank aus vortragen. Die Zeremonie löste im Vorfeld einiges an Emotionen aus.

„Wir wollen jenes Zeichen der Anerkennung setzen, das sich viele Betroffenen wünschen. Aber es soll kein Schlussstrich sein, sondern ein Mosaikstein in der Aufklärungsarbeit, die leider erst sehr spät begonnen hat“, sagt Bures. Einen Nachteil des repräsentativen Saals konnte sie auch nach viel Kopfzerbrechen nicht wettmachen: Er fasst nur 630 Sitze, davon sind 40 Prozent für National- und Bundesräte fixiert; einige bleiben aus feuerpolizeilichen Gründen frei. Die 300 Plätze für Heimkinder wurden nach der Reihenfolge der Anmeldungen und gewichtet nach Bundesländern vergeben. Für alle, die nicht zum Zug kamen, aber gerne dabei wären, überträgt der ORF die Zeremonie live.
Bisher gibt es weltweit wenig vergleichbare Zeremonien, in Deutschland warten die Heimkinder noch darauf.

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QUELLE: https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAH ... ndex.shtml
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REPUBLIK ÖSTERREICH
Parlament

Parlamentskorrespondenz Nr. 476 vom 26.04.2017

Themenfelder: Soziales
Format: Plenarsitzungen des Nationalrats
Stichworte: Nationalrat/Heimkinder/Rente/Bures


Opfer von Misshandlungen in Heimen und in Pflegefamilien erhalten Rentenleistung in Höhe von 300 €

Nationalrat beschließt einstimmig Heimopferrentengesetz

Wien (PK) - Wer im Zeitrahmen vom 9. Mai 1945 bis 31. Dezember 1999 in Heimen und Internaten des Bundes, der Länder und der Kirche missbraucht bzw. misshandelt wurde und dafür eine pauschalierte Entschädigungsleistung erhalten hat, wird ab Erreichen des Regelpensionsalters bzw. ab Pensionsantritt eine monatliche Zahlung von 300 € erhalten. Die Antragstellung ist unbürokratisch, die Betroffenen müssen ihre Leidensgeschichte nicht noch einmal wiederholen. Umfasst von dieser Regelung sind nun auch ehemals misshandelte und missbrauchte Kinder in Pflegefamilien.

Die Rentenleistung kann erstmals ab Juli 2017 ausbezahlt werden und wird ab 2018 valorisiert. Sie gilt nicht als Einkommen, ist unpfändbar und hat keine Auswirkung auf das jeweilige Existenzminimum. Eine Verfassungsbestimmung stellt sicher, dass die Leistung auch nicht als Einkommen nach den Mindestsicherungsgesetzen der Länder gilt und auch nicht auf diese Geldleistungen anzurechnen ist. Der Betrag wird also brutto für netto ausbezahlt.

Mit diesem einstimmigen
Beschluss [ Siehe @ https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtml ] zu einem Heimopferrentengesetz (HOG) setzte der Nationalrat [ Siehe @ https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAH ... ndex.shtml ] zu heute infolge des von Nationalratspräsidentin Doris Bures initiierten Staatsakts "Geste der Verantwortung" vom 17. November 2016 einen konkreten Schritt, um der betroffenen Personengruppe den Einkommensnachteil, der durch staatliches Wegschauen bzw. Nichthinschauen entstanden ist, in einem begrenzten Ausmaß auszugleichen (siehe Meldungen der Parlamentskorrespondenz

Nr.
1254/2016 [ Siehe @ https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAH ... ndex.shtml ],

Nr.
1256/2016 [ Siehe @ https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAH ... ndex.shtml ],

Nr.
1257/2016 [ Siehe @ https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAH ... ndex.shtml ] und

Nr.
1260/2016 [ Siehe @ https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAH ... ndex.shtml ]).

Rentenleistung ist Zeichen der Verantwortung

Die Nationalratspräsidentin, der dieses Thema ein wichtiges Anliegen ist, ließ es sich daher auch nicht nehmen, selbst ans Rednerpult zu treten. Ihr sei es damals beim Staatsakt wichtig gewesen zu betonen, dass die offizielle Anerkennung des Leidens der Betroffenen kein Schlussstrich unter die Aufarbeitung sein darf. "Heute können wir sagen: Es war alles andere als ein Schlussstrich", so die Nationalratspräsidentin. Der heutige Beschluss zeige, "dass uns das Schicksal der Kinder von damals keineswegs gleichgültig ist, sondern dass wir uns für sie verantwortlich fühlen". Und das gelte nicht nur für die Kinder von damals, sondern auch für die Kinder von heute und morgen.

Erstmals habe man den Betroffenen zugehört und geglaubt, sagte Sozialminister Alois Stöger und appellierte, in Zukunft jenen zu glauben, die von Misshandlungen und Missständen berichten oder solche umschreiben. Stöger zeigte sich auch zufrieden darüber, dass die 300 € in voller Gänze bei den Menschen ankommen und eine verfassungsrechtliche Bestimmung dafür sorgt, dass auch die Auszahlung der bedarfsorientierten Mindestsicherung in den Bundesländern den Betrag nicht reduziert.

Seitens der Abgeordneten, die sich unisono positiv zu diesem Gesetz äußerten, gab es ein großes Danke an die Nationalratspräsidentin für deren Initiative, aber auch an den Vorsitzenden des Sozialausschusses, Josef Muchitsch (S). Die Beratungen seien in einem äußerst sachlichen Klima verlaufen, man habe die Ergebnisse des Expertenhearings aufgegriffen und gegenüber der Regierungsvorlage essentielle Verbesserungen erreicht. Es waren sich auch alle einig, dass die Rentenleistung keine Wiedergutmachung und keine Entschädigung sein kann, denn keine Geldleistung könne das erlittene Unrecht aufwiegen. Das Parlament beweise aber damit, dass es die Verantwortung ernst nehme.


Anträge auf Rentenauszahlung können ab 1. Juli 2017 gestellt werden

Infolge eines umfassenden von allen Fraktionen eingebrachten Abänderungsantrags wurden der Kreis der Anspruchsberechtigten ausgeweitet und Präzisierungen vorgenommen. Waren ursprünglich nur Kinder in Heimen und Internaten vorgesehen, so sind nunmehr auch all jene umfasst, die in Pflegefamilien misshandelt und missbraucht wurden. Damit reagierten die Abgeordneten auf das Hearing im Sozialausschuss vom 6. April, in dem sich zahlreiche ExpertInnen für Klarstellungen und die Ausweitung auf Opfer in Pflegefamilien aussprachen (siehe Meldung der Parlamentskorrespondenz Nr. 414/2017 [ Siehe @ https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAH ... ndex.shtml ]).

Betroffene Personen, die keine einmalige Entschädigungsleistung bekommen haben, etwa weil der Heimträger einem Antrag nicht entsprochen hat oder ihnen aus besonderen Gründen keine zeitgerechte Einbringung eines Antrags möglich war, müssen die ihnen zugefügte vorsätzliche Gewalt wahrscheinlich machen. In der Regierungsvorlage war noch von "nachweisen" die Rede. Bei einer gerichtlich zuerkannten oder mit Vergleich festgesetzten individuellen Entschädigung durch den Heimträger, welche die Ansprüche endgültig und umfassend regelte und die Höhe der pauschalierten Leistungen überstieg, soll laut Gesetz keine Rentenleistung mehr zuerkannt werden.

Die Entscheidung über eine Rentenleistung fällt der zuständige Sozialversicherungsträger mit Bescheid. Dagegen kann beim Arbeits- und Sozialgericht berufen werden. Unberechtigt empfangene Rentenleistungen sind unter bestimmten Voraussetzungen zu refundieren. Ins Gesetz aufgenommen wurde auch eine Verpflichtung, relevante Änderungen der Sozialversicherung zu melden.

Ausgezahlt werden soll die Leistung ab Juli 2017, wobei Personen, die bereits eine Pension beziehen bzw. das Regelpensionsalter erreicht haben, die Rente rückwirkend ab Juli erhalten, wenn sie innerhalb eines Jahres ab Inkrafttreten des Gesetzes einen Antrag einbringen. Ansonsten wird die Rente mit dem Folgemonat des Antrags gewährt. Die Rentenleistung gebührt für die Dauer der Zuerkennung einer Eigenpension, somit würde die Leistung nach Ablauf einer befristet zuerkannten Eigenpension – etwa einer Invaliditätspension – ebenfalls wegfallen. Die Rentenleistung soll zudem für die Dauer der Verbüßung einer Freiheitsstrafe und der Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher und gefährliche Rückfallstäter entfallen.

Ab Juli 2017 können keine neuen Anträge auf wiederkehrende Leistungen als Verdienstersatz gemäß Verbrechensopfergesetz eingebracht werden. Diesem Teil des Gesetzes stimmten die Grünen im Rahmen einer getrennten Abstimmung in Zweiter Lesung nicht zu, in Dritter Lesung unterstützten sie aber die gesamte Gesetzesvorlage.

Die Tore werden auch für jene geöffnet, die aus besonderen Gründen kein zulässiges oder zeitgerechtes Ansuchen beim Heim- und Jugendwohlfahrtsträger einbringen konnten, oder diejenigen, die zwar ein zulässiges und zeitgerechtes Ansuchen eingebracht, jedoch keine pauschalierte Entschädigungsleistung erhalten haben. Sie können sich an die Volksanwaltschaft wenden, die nach diesem Gesetz eine weisungsfreie Rentenkommission einrichten wird, der jedenfalls VertreterInnen von Opferhilfeorganisationen angehören. Ihre Aufgabe wird es im Wesentlichen sein, Vorschläge für die schriftlich begründeten Empfehlungen zu erstatten, ob die Anspruchsvoraussetzungen für eine Rentengewährung vorliegen. Dadurch will der Gesetzgeber auch eine einheitliche Entscheidungspraxis sicherstellen. Die Entscheidung über die Rente obliegt jedoch der Sozialversicherung, diese ist nicht an die Empfehlung der Rentenkommission gebunden. Die Kommission kann auch im Vorfeld der Empfehlung Clearingberichte der für die jeweiligen Opfer maßgeblichen Ansprechpartner und Institutionen einholen oder selbst Erhebungen durchführen.

In einem von ebenfalls allen Parteien eingebrachten und angenommenen Entschließungsantrag wird die Bundesregierung ersucht, für die für die Rentenkommission notwendige personelle Ausstattung Sorge zu tragen.

Da der Sozialminister Projekte, die der Beratung, Betreuung und Unterstützung von Opfern sowie der Prävention dienen, fördern kann, soll er laut einhelliger Auffassung der Abgeordneten dafür auch ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt bekommen.


Bures: Die Rentenleistung ist keine Wiedergutmachung, aber Zeichen dafür, dass man sich der Verantwortung bewusst ist

Nationalratspräsidentin Doris Bures zeigte sich heute zufrieden darüber, dass der Staatsakt vom November vergangenen Jahres, den sie als außergewöhnlich und berührend bezeichnete, alles andere als ein Schlussstrich gewesen ist. Die Rentenleistung sei keine Wiedergutmachung, stellte sie klar, die seelischen und körperlichen Wunden lassen sich nicht wiedergutmachen. Der heutige Beschluss zeige aber, dass man sich der Verantwortung bewusst ist und man es nicht so wie damals verabsäumt zu handeln. Sie bedankte sich daher bei der Regierung und den Abgeordneten dieses Hauses dafür, dass sie sich mit den Lebensbedingungen der Opfer ernsthaft und sachlich auseinandergesetzt und in großer Einigkeit gehandelt haben.

Bei dem Staatsakt sei nicht nur das offizielle Österreich und die Kirche zusammengekommen, sondern auch 300 Frauen und Männer, deren Schicksale und Lebensgeschichten im Mittelpunkt gestanden sind. Als ehemalige Heimkinder sei ihnen unvorstellbares Leid widerfahren, statt Schutz, Hilfe und Geborgenheit zu finden, hätten sie Gewalt, Demütigung und Missbrauch erfahren. Sie seien ihrer Kindheit und allzu oft ihrer Chance auf ein selbstbestimmtes Leben beraubt worden. Die Nationalratspräsidentin zollte in diesem Zusammenhang vor allem jenen besondere Anerkennung, die im Vorfeld des Staatsakts um diese Aufmerksamkeit gekämpft, unermüdlich auf ihre schwierige Situation in der Gesellschaft hingewiesen und über ihre Erfahrungen berichtet haben. Ihr Dank galt aber auch den Kommissionen der Länder und der Kirche sowie WissenschaftlerInnen und ExpertInnen, die sich mit der systematischen Gewalt in Kinderheimen auseinandergesetzt und die Basis für diese schwierige Aufarbeitung gelegt haben.

Beim Staatsakt habe die Öffentlichkeit den erschütternden Berichten und Lebensgeschichten endlich zugehört, sagte Bures, denn allzu lange wurde nicht zugehört, allzu lange wurde die Gewalt und der systematische Missbrauch vertuscht und kollektiv verleugnet.


Prävention ist notwendige Aufgabe

Ähnlich fielen die Wortmeldungen ihrer KlubkollegInnen aus. Dem Sozialausschuss sei es gelungen, eine Lösung zustande zu bringen, die weitergeht, als ursprünglich angedacht, betonte Ausschussvorsitzender Josef Muchitsch (S). Die Einstimmigkeit des Gesetzesbeschlusses sei ein Zeichen für die Betroffenen, dass der Gesetzgeber seine Verantwortung spät aber doch wahrgenommen hat, meinte Ulrike Königsberger-Ludwig (S). Wie Johann Hell (S) begrüßte sie, dass die Betroffenen ihre Anträge unbürokratisch stellen können und die Rentenleistung brutto für netto erfolgt. Hell hält die weisungsfreie Rentenkommission bei der Volksanwaltschaft für eine wesentliche Einrichtung; angesichts der Berichte der Volksanwaltschaft über deren Beobachtungen in Heimen und Wohnfamilien sei es evident, dass es dort noch Verbesserungsbedarf gibt, sagte er.

Man wollte Nägel mit Köpfen machen, beschrieb August Wöginger (V) das konstruktive Klima im Sozialausschuss. Mit diesem Gesetz werde unter Beweis gestellt, dass Republik und Parlament mit dunklen Punkten der Vergangenheit umgehen und eine gemeinsame Linie finden können. Sowohl Wöginger als auch Franz-Joseph Huainigg (V) unterstrichen die Wichtigkeit von Präventivmaßnahmen, denn so etwas dürfe nicht mehr passieren, meinten beide. Strukturelle Gewalt entstehe immer wieder, so Huainigg, der in diesem Zusammenhang die Arbeit der Volksanwaltschaft zum Schutz der Menschenrechte besonders hervorhob. Zum wiederholten Male forderte er auch die Verankerung der Menschenwürde in der Verfassung. In gleicher Weise befürwortete Martina Diesner-Wais (V) das Heimopferrentengesetz.

Man müsse auch in Zukunft wachsam bleiben, unterstützte FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein die Forderungen nach Prävention. Sie regte an, über das Heimopferrentengesetz hinaus einen weiteren Schritt zu setzen und für Fälle des Missbrauchs die Verjährungsfristen abzuschaffen. Viele Betroffene könnten lange nicht über das Erlebte reden und dann trete oft die Verjährung ein, sodass eine gerichtliche Aufarbeitung nicht mehr möglich ist, argumentierte Belakowitsch-Jenewein. Eine Aufhebung der Verjährungsfristen wäre ihrer Meinung nach ein Signal an potentielle Täter, dass sie niemals davonkommen und sich nicht hinter der Verjährung verstecken können.

Trotz uneingeschränkter Zustimmung zum Gesetz kamen auch von ihrem Klubkollegen Peter Wurm (F) kritische Töne. Er hält den Beitrag von 300 € für zu gering angesetzt und eine Verdoppelung auf 600 € für angebracht. Wenn man bedenke, dass die Rentenleistung rund 8 Mio. € kosten werde, sei eine Anhebung des Beitrags angesichts dessen, was man bereit sei, für die Arbeitsmarktintegration für Asylberechtigte auszugeben, mehr als berechtigt. Grundsätzlich meinte er, der Opferschutz in Österreich gehöre viel stärker ausgebaut.

Positive Worte für das Gesetz und die dazu im Vorfeld laufenden Verhandlungen kamen auch vom Grünen Justizsprecher Albert Steinhauser. Er zeigte sich zufrieden, dass nun auch die Pflegekinder in den Kreis der Anspruchsberechtigten einbezogen werden und die Rentenleistung brutto für netto erfolgt. Auch die Anlaufstelle bei der Volksanwaltschaft hält er für den richtigen Weg. Es gebe noch immer viele, die nicht über das erlittene Leid reden können, diesen werde die Möglichkeit eröffnet, trotzdem einen Antrag zu stellen, und zwar ohne weitere Traumatisierung.

Ebenso hält Helene Jarmer (G) das Gesetz für ein wichtiges und notwendiges Signal. Sie regte an, sich mehr als bisher über soziale Barrierefreiheit Gedanken zu machen und drängte darauf, vor allem Polizistinnen und Polizisten zu sensibilisieren, wie man mit Opfern umgeht. Es bedürfe einer speziellen Kommunikation, und dafür brauche es auch ein entsprechendes Bewusstsein.

Als eine gute und unbürokratische Lösung bezeichnete Gerald Loacker (N) seitens der NEOS den Gesetzesbeschluss. Man hole ein Versäumnis nach und übernehme Verantwortung für etwas, was in der Vergangenheit passiert ist. Die Rentenleistung stelle einen symbolischen Schritt dar.

Zu mehr Mut rief Waltraud Dietrich (T) von Team Stronach auf. Man müsse alles daran setzen, Kinder vor Gewalt und schlechten Einflüssen zu schützen, deshalb müssten alle ermutigt werden, hinzuschauen und zu handeln, denn Gewalt und sexuellen Missbrauch an Kindern gebe es auch noch heute.

Als einen wichtigen, notwendigen und menschlichen Schritt nannte Rupert Doppler (o.F.) die Rentenleistung. Seiner Ansicht nach ist sie aber nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. (Fortsetzung Nationalrat) jan

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QUELLE: https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAH ... ndex.shtml
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300€ Rente für damalige Heimopfer (aber nicht in der BRD)

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Aus gegebenen Anlass der guten Nachricht aus Österreich rufe ich jetzt hier noch einmal in Erinnerung was der deutsche GRÜNEN-Politiker Simon Lissner schon vor vier Jahren hierzu schrieb, indem ich einen kurzen Auszug aus seinem derzeitigen Schriftstück »Schuldig – in einem minder schweren Fall?« zitiere:

QUELLE: https://www.gruene-linke.de/2013/05/12/ ... eren-fall/
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Schuldig – in einem minder schweren Fall?

von Simon Lissner, 11.05.2013

Stille und Vergessen senkt sich nach einiger Aufregung über eines der widerlichsten Kapitel der „deutschen Stunde Null“. Mit einer Petition ehemaliger Heimkinder von 2006 begann sich die Öffentlichkeit und das Parlament damit zu befassen, dass die Opfer eines nachkriegs-deutschen Terrorregimes in den Heimen bis dato völlig allein gelassen worden waren. Der interfraktionelle Beschluss
[i] (der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, SPD und BÜNDNIS/90 DIE GRÜNEN, Antrag aus 2011) zum Umgang mit den Opfern staatlicher und kirchlicher Willkür, Misshandlungen, Zwangsarbeit in den Jahren 1945 bis Ende der 1970iger Jahre setzt den Schlusspunkt. Jedenfalls aus der Sicht der Politik, des Petitionsausschusses. Und aus dem Blick der Öffentlichkeit ist einer der wohl umfänglichsten Skandale ebenfalls geraten: der Umgang mit den Heimkindern, die Zustände in den Kinder- und Jugendheimen. Es wundert nicht, dass der Weg zur angemessenen Entschädigung der Opfer weiter lang und steinig ist. So fordert der Petitionsausschuss am 16.1.2013 eine gesetzliche Änderung des Opferentschädigungsgesetzes, weil die im bisherigen Gesetz vorgesehenen drei Bedingungen auf die meisten der betroffenen ehemaligen Opfer nicht zuträfen Beschluss[ii]. Aber das soll hier alles gar nicht Gegenstand der Erörterung sein.

Ich habe eingangs von einem „Terrorregime“ gesprochen. Das ist eine politische Bewertung der „Aufbewahrung“ von Kindern und Jugendlichen ab 1945 im Nachkriegsdeutschland und ab 1949 (Grundgesetz trat am 23.5.1949 in Kraft) in der neu gegründeten Bundesrepublik Deutschland. Bis dahin hatte das Parlament ein Grundgesetz verhandelt, welches zwar fortschrittlich, bereits obenan stehend die Grundrechte eines jeden Menschen konstatiert
[iii], aber für die Insassen von Kinder- und Jugendheimen ebenso wenig zur Geltung gebracht wurde, wie für die Insassen von Fürsorge- oder Jugendstrafanstalten. []

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[i] http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/061/1706143.pdf, Drucksache 17/6143, 8.6.2011
[ii] http://www.bundestag.de/presse/hib/2013 ... 17/01.html, PM des PA v. 16.1.2013
[iii] http://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

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SELBST WEITERLESEN IM ORIGINAL @ QUELLE: https://www.gruene-linke.de/2013/05/12/ ... eren-fall/


Als ich den deutschen GRÜNEN-Politiker Simon Lissner dann am Samstag, 29. Mai 2017 um 00:49 Uhr (MESZ) @ https://www.gruene-linke.de/2013/05/12/ ... omment-241 darauf aufmerksam machte was gerade in Österreich diesbezüglich errreicht wurde, antwortete er uns Ehemaligen Heimkindern in Deutschland daraufhin, wie folgt:

QUELLE: https://www.gruene-linke.de/2013/05/12/ ... omment-244 :

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simon.lissner am 31. Mai 2017 um 15:08 Uhr
Zum Thema habe ich mich letztmals öffentlich vor ziemlich genau vier Jahren geäußert. Letztmalig am 8.9.2013, in Form einer mit Parteifreund*innen veröffentlichten Anfrage an die zuständigen Abgeordneten der GRÜNEN Partei in den Bundesländern zur Lage der Heimkinder, verbunden mit der Bitte, entsprechend zur Untersuchung der Lage beizutragen. Angesichts des damals aktuell durch die Presse gehenden Falles der „Haasenburg“ sollte Licht ins Dunkel gebracht werden, und vor allem geklärt werden, dass nicht weitere Taten im verborgenen Schlummern.
Ich habe versucht, angeregt durch den aktuellen Leserbrief [von Martin MITCHELL vom Mo. 29.05.2017, um 00:49 Uhr (MESZ)], zu recherchieren, was da eigentlich das Ergebnis war. Das Ergebnis ist ernüchternd, fragmentarisch fand ich in einer alten Notiz, das genau nur eine einzige GRÜNE Politikerin darauf zustimmend geantwortet hatte und versprach, sich darum zu kümmern. Das ist ungefähr ein Null-Ergebnis. Auch darüber, ob da je was kam, habe ich keine Aufzeichnung. Ich will niemandem Unrecht tun, aber das ist für meine Partei durchaus beschämend. Ich gestehe, dass ich, zwar immer wieder über die Jahre leise angeschubst wurde (eMails wie ja auch jetzt), aber über die vielen, täglich wechselnden und sich teilweise ja überschlagenden Ereignisse, das Thema auch wieder aus dem Blick verlor. Ich will mich da gar nicht raus reden. Aber es ist als Amateur und, obendrein bin ich eher der „Allrounder“, nicht der Spezialist (auch in anderen Fragen), schwer, an einer wichtigen Sache zu bleiben. Ganz gewiss ist es nicht so, auch wenn es der Zufall will, dass nun, auch vier Jahre nach dem Artikel, wieder Wahlen anstehen, dass es das Anliegen des Artikels war, den GRÜNEN Wähler*Innen Stimmen zu erhaschen. Im Gegenteil habe ich es stets so gehalten, dass die Wahrheit, Recht und Fairness auch dann geboten und zu vertreten sind, wenn das kurzfristig von Nachteil sein kann und mag. Und nun sind wieder Wahlen und die Frage der Entschädigung scheint zwar in Österreich zu einer Regelung geführt zu haben, nicht aber in Deutschland.
Gerne unterstütze ich, und ich denke, auch die damals zeichnenden Freundinnen des Aufrufes an unsere Abgeordneten, jedwede Initiative, hier voran zu kommen. Es wäre eine Hilfe, wenn etwa aus den Reihen der Betroffenen und deren Mitstreiter*innen zusammengefasst würde, was Sachstand ist, und was sie für erforderlich halten, um das Fass noch einmal auf zu machen.
Simon Lissner
Mitglied des Kreisvorstand Limburg-Weilburg
LAG Sprecher Demokratie und Recht

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QUELLE: https://www.gruene-linke.de/2013/05/12/ ... omment-244 .
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"STIFTUNG ANERKENNUNG UND HILFE" nimmt Arbeit auf ... Betroffene um ihr Recht zu bringen.

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Ich habe gestern schon folgende wichtige Frage im HEIMKINDER-FORUM.DE aufgeworfen:
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Nur mal als Beispiel in Bezug auf einen Betroffenen-WEST.

Jemand hat während er IM WESTEN als Kind (im Alter von 8-14 Jahren) gemäß dem nachkriegsdeutschen "Jugendwohlfahrtsgesetz" in einem *Kinderheim* schweres Unrecht und Leid erlitten.
Hat seither vom »FONDS-HEIMERZIEHUNG-WEST« für diesen Lebensabschnitt seines Leidens den maximalen Betrag von 10.000 Euro in Sachleistungen erhalten. – Hat aber nichts für damals im Heim zu leistende schwere Kinderarbeit erhalten!

Dieselbe Person hat während seiner IM WESTEN als Jugendlicher (im Alter von 14-17 Jahren) gemäß dem nachkriegsdeutschen "Jugendwohlfahrtsgesetz" in einem *Erziehungsheim* schweres Unrecht und Leid erlitten.
Hat seither vom »FONDS-HEIMERZIEHUNG-WEST« für diesen Lebensabschnitt seines Leidens nichts weiteres in Sachleistungen erhalten. – Hat aber für drei Jahre von ihm erzwungenne unentlohnte gewinnbringende Industriearbeit als Jugendlicher im Erziehungsheim ihm zustehende Rentenersatzleistung erhalten.

Anschließend IM WESTEN hat diese Person (im Alter von 17-21 Jahren) gemäß den nachkriegsdeutschen Unterbringungsgesetzen: "Bundessozialhilfegesetz" / "Sozialgesetzbuch" in einer *Psychiatrischen Einrichtung* schweres Unrecht und Leid erlitten, und war gleichzeitig über diesen gesamten Zeitraum seiner Unterbringung gesundheitsschädigenden Medikamentenversuchen und schwerer Zwangsarbeit ausgesetzt.
Was genau steht dieser Person jetzt noch in Sachleistungen und/oder Rentenersatzleistungen aus der »STIFTUNG ANNERKENNUNG UND HILFE« für diesen Lebensabschnitt seines Leidens zu ??

Wer es wirklich weiß mag doch bitte zutreffende Antwort zur Verfügung stellen und seine Antwort mit den diesbezüglichen Regularien belegen (wenn möglich, die diesbezüglichen Regularien wortwörtlich zitieren).

Ich will mich momentan HIER erst einmal nur mit GENAU DIESEM PUNKT, und nichts anderem, befassen.

Bitte respektiert das ein jeder.

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