Werden EHEMALIGE HEIMKINDER wirklich entschädigt ?

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Martin MITCHELL
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Aufruf an Ehemalige wegen OEG = Opferentschädigungsgesetz!

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Die Threads ( = Diskussionsfäden ), im HEIMKINDER-FORUM.DE, die sich eingehend mit Opferentschädigung und mit dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) befassen, sind folgende:

»Rechtskräftige Urteile durch Traumatisierungen weitere Urteile« @ http://heimkinder-forum.de/v4x/index.php/Thread/13251-Rechtskräftige-Urteile-durch-Traumatisierungen-weitere-Urteile/?s=111312a6b9d610ab91f6c9bf4bcbd38949ad9287 (Falls notwendig, diese Internet-Adresse manuell in die Adresszeile ein neues Browserfensters eingeben.)

»Der Vorstand des „Vereins ehemaliger Heimkinder e.V.“ gibt bekannt.« [ bezüglich dem Opferentschädigungsgesetz ] @ http://heimkinder-forum.de/v4x/index.php/Thread/12695-Der-Vorstand-des-„Vereins-ehemaliger-Heimkinder-e-V-“-gibt-bekannt/?postID=488146&highlight=Opferentsch%25C3%25A4digungsgesetz#post488146 (Falls notwendig, diese Internet-Adresse manuell in die Adresszeile ein neues Browserfensters eingeben.)

»Heimkind-Opferentschädigungsantrag stattgegeben.« (Seite 1 dieses Threads) @ http://heimkinder-forum.de/v4x/index.php/Thread/16864-Heimkind-Opferentschädigungsantrag-stattgegeben/?pageNo=1 (Falls notwendig, diese Internet-Adresse manuell in die Adresszeile ein neues Browserfensters eingeben.)

»Heimkind-Opferentschädigungsantrag stattgegeben.« (Seite zwei dieses Threads) @ http://heimkinder-forum.de/v4x/index.php/Thread/16864-Heimkind-Opferentschädigungsantrag-stattgegeben/?pageNo=2 (Falls notwendig, diese Internet-Adresse manuell in die Adresszeile ein neues Browserfensters eingeben.)
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Martin MITCHELL
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Wenn ein Betreiber eines Internetauftritts Leserkommentare erlaubt, aber dann auf seiner Internetplattform abgegebene Leserkommentare nicht freischaltet, kann man wohl mit Sicherheit schlußfolgern, dass der Betreiber den Leserkommentar nicht mag und auch nicht möchte, dass andere erfahren was in dem Leserkommentar enthalten ist und darin ausgesagt wird. Der Betreiber möchte nicht, dass die Öffentlichkeit erfährt welche Information mit dem Leserkommentar übermittelt wird. Die Öffentlichkeit soll, in der Einschätzung des Betreibers solch einer Internetplattform, so weit wie möglich, bezüglich dem angesprochenen Thema, unwissend bleiben. Das ist mit dem seinerseitigen NICHT FREISCHALTEN bezweckt.

Eine
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WARNUNG VERZICHTSERKLÄRUNG Stiftung Anerkennung und Hilfe !!

Jetzige Verzichtserklärung bezüglich dem jetzigen Behinderten Fonds (bezüglich dieser jetzigen „Stiftung“):
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ist nicht erwünscht !!

unter anderen, auch nicht erwünscht auf den folgenden Webseiten:

Leserkommentar von Martin MITCHELL, vom Montag, 1. Mai 2017, um 12:39 Uhr, zurVerzichtserklärung“, NICHT FREIGESCHALTET @ http://www.xn--regina-jck-x5a.de/2017/0 ... mment-5248

Leserkommentar von Martin MITCHELL, vom Samstag, 29. April 2017, um 12:47 Uhr, zurVerzichtserklärung“, NICHT FREIGESCHALTET @ https://religion-weltanschauung-recht.n ... ment-51767

Leserkommentar von Martin MITCHELL, vom Montag, 1. Mai 2017, um 12:51 Uhr, zurVerzichtserklärung“, NICHT FREIGESCHALTET @ http://www.saarnews.com/index.php/2017/ ... omment-771

Leserkommentar von Martin MITCHELL, vom Dienstag, 2. Mai 2017, um 01:58 Uhr, zurVerzichtserklärung“, NICHT FREIGESCHALTET @ http://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/H ... ng362.html

Hat sich schon irgend jemand anders der Betroffenen irgendwo öffentlich oder privat – schriftlich – gegen diese Verzichtserklärung ausgesprochen und einen Protest verfasst und irgendwo an zutreffender Stelle eingereicht, bzw. abgegeben ?? --- Denn wenn niemand in Deutschland aktiv etwas dagegen tut wird sicht auch nichts ändern !!

In der Zwischenzeit wird diese Verzichtserklärung weiterhin unbewußt von vielen Leuten unterschrieben !!

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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Hunderte, wenn nicht Tausende werden diese Verzichtserklärung schon unterschrieben haben !!

Behinderte: Frauen und Männer und / oder ihre Betreuerinnen und Betreuer – jeder der bisher »einen Antrag auf Hilfe bei einer Anlauf- und Berautungstelle« der »Stiftung« (oder bei einem Hausbesuch oder Anstaltsbesuch seitens Angestellten von dort) gestellt hat, wird die Verzichtserklärung unterschrieben haben, denn sie wird jedem zur Unterschrift vorgelegt; DARAN HABE ICH ÜBERHAUPT KEINEN ZWEIFEL !!

Und weder die Antragstellerinnen und Antragsteller, noch ihre Betreuerinnen und Betreuer, lesen hier in diesem Diskussionsforum oder in irgend einem anderen Diskussionsforum !!

Sie wissen garnicht was sie unterschrieben haben oder was bisher darüber im Internet geschrieben steht !!

Wer von den diesbezüglich Verantworlichen was weiß oder zu welchem Zeitpunkt was wußte, ist schwer zu sagen, denn sie äußern sich nicht dazu und auf keinste Weise !!

Und die Medien im ganzen Lande, die sehr wohl ebenso davon wissen, stellen den Verantwortlichen keine diesbezüglichen Fragen --- sie schweigen wie gewöhnlich auch einfach dazu !!

Es besteht volle Meinungsfreiheit und Pressefreiheit in der Bundesrepublik Deutschland und Du darfst sagen und schreiben was Dir beliebt, aber niemand hört Dich oder liest was Du schreibst, oder stört sich daran was Du geschrieben hast --- es wird einfach totgeschwiegen !!

Das sind die Zustände im heutigen Deutschland !!

Und das werde ich jetzt, unter gleicher Threadüberschrift, auch umgehend in jedes andere Diskussionsforum, das ich bediene, stellen !!

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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am Fr 12. Mai 2017, 14:26, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Gestern schon, aber auch noch einmal in den frühen Morgenstunden am Freitag, 12. Mai 2017, wurde ich im HEIMKINDER-FORUM.DE aufgefordert doch bitte „Beweisezu liefern wer und wie viele „Antragstellerinnen“ und „Antragsteller“ – oder ihre „Betreuerinnen“ und „Betreuer“ – beim Antragstellen, diese Verzichtserklärung“ / „Einwilligungserklärung der »Stiftung "Anerkennung und Hilfe unterschrieben haben, weil ich behauptet hätte, dass es ganz bestimmt VIELE GETAN hätten; worauf ich dann dort auch umgehend wie folgt geantwortet habe:
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Ich hoffe man wird jetzt nicht von einem völlig unnötigen „Theater“ zum nächsten völlig unnötigen „Theater“ übergehen wollen.

ICH GLAUBE, DASS ETWAS SO IST WIE ICH GLAUBE DASS ES IST. – Darf ich das nicht ??

DARAN HABE ICH ÜBERHAUPT KEINEN ZWEIFEL !! – Darf ich das nicht ??

Wieso soll ich jetzt "BEWEISEN", dass viele, viele, viele die Verzichtserklärung“ / „Einwilligungserklärung der »Stiftung "Anerkennung und Hilfe unterschrieben haben ??

Welchen Zweck soll das erfüllen ?? – Wem soll es dienlich sein ??

Jeder kann und darf versuchen mich davon zu überzeugen, dass ich falsch liege,
was die Verzichtserklärung“ / „Einwilligungserklärung der »Stiftung "Anerkennung und Hilfe betrifft; und wenn dem wirklich so ist, werde ich das auch akzeptieren.

Andererseits, wäre es nicht wichtiger sich allerseits dafür einzusetzen, dass
die Verzichtserklärung“ / „Einwilligungserklärung der »Stiftung "Anerkennung und Hilfesobald wie irgend möglich EIN UND FÜR ALLE MALE ABGESCHAFFT WIRD, damit niemand mehr genötigt werden kann sie zu unterschreiben und damit sie niemand mehr unterschreiben kann ??

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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Dies sind zwar keine „STICHFESTEN BEWEISE“ / „GESICHERTEN KENNTNISSE“, wie von einem Schleswig-Holsteiner ( einem Ehemaligen Heimkind : »Ralf B.« ) und einer Rheinländerin ( einem Ehemaligen Heimkind : »xyz1« ) von mir ( einem Ehemaligen Heimkind, seit 1964 ansässig in Australien »martini« ) am Donnerstag, 11. Mai 2017 und am Freitag, 12. Mai 2017, im HEIMKINDER-FORUM.DE gefordert wurden; aber man kann, meines Erachtens, getrost und mit Sicherheit davon ausgehen, dass DIESE INFORMATION KORREKT IST:

Die Geschäftsstelle der »Stiftung "Anerkennung und Hilfe", die die Schlüsssigkeit der jeweiligen Anträge feststellt, und die ebenso die genehmigten Auszahlungen tätigt, befindet sich nicht in Berlin, sondern in Bochum.
Der generelle Wahlkreis von Uwe Schummer, MdB (CDU) (Beauftragter für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag) ist auch dort irgendwo in der Nähe.
Und diese „
Geschäftsstelle“ konnte genau bestätigen, dass bis zum Freitag, 21. April 2017, hundertneununddreißig Anträge genehmigt worden waren, und, dass bis zu diesem Zeitpunk, „über eine Million EuroinHilfeleistungen“ „abgerufenworden waren, d.h. ausgezahlt worden sind.
Es ist mit relativer Sicherheit davon auszugehen, dass, bis zu diesem Zeitpunkt,
mindestens hundertneununddreißig Verzichtserklärungen“ / „Einwilligungserklärungen“, von den Antragstellerinnnen und Antragstellern oder ihren Betreuerinnen und Betreuern, zur Zeit der Antragstellung, unterzeichnet worden sind.


Im übrigen habe ICH niemanden aufgefordert „Zahlen zu besorgen“, wie mir jetzt vorgeworfen wird.

Ich schulde niemanden etwas; ich bin zwar immer bereit zu helfen, aber ich bin kein "Allgemeines Auskunftsbüro", insbesondere nicht für diejenigen die meinen ein Recht zu besitzen von mir zu fordern.
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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TATSACHE IST, dass eine von wem auch immer offiziell gedruckte Verzichtserklärung“ / „Einwilligungserklärung“, IRGENDWO IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND eine zeitlang im Antragsprozess verwendet wurde. Wie lange und von wem sie verwendet wurde, und wie viele solcher „Erklärungen“ tatsächlich unterschrieben wurden, steht noch nicht fest.
Vielleicht hat
das so genutzte Formular ja auch irgend ein Quellzeichen (links oder echts am unteren Rand) anhand dessen sich feststellen lässt wer es drucken ließ und wann es gedruckt wurde.


Ich kann jedoch jetzt ALLEN mitteilen, was mir in Antwort auf mein Schreiben vom Dienstag, 30. April 2017, gerade erst mitgeteilt wurde: Die Verzichtserklärung“ / „Einwilligungserklärung ist vom Tisch !!Niemand verwendet sie mehr !!

[ Benachrichtigung, wie sich herausstellt, eingegangen in Australien ungefähr eine Stunde vor Mitternacht am Freitag, 12. Mai 2017. – Abgesandt von Deutschland am Spätnachmittag, Freitag, 12. Mai 2017. ]
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Von:
SER3-Stiftung-Anerkennung-Hilfe Stiftung-Anerkennung-Hilfe@bmas.bund.de

An:
martinidegrossi[a]yahoo.com.au


Sehr geehrter Herr Mitchell,

vielen Dank für Ihre Mail vom 30. April 2017 und den damit verbundenen Hinweis auf die Verwendung einer Verzichtserklärung.


Auch wir mussten feststellen, dass ein vom Lenkungsausschuss nicht genehmigtes Formular von einer Anlauf- und Beratungsstelle verwendet wurde. Diese Praxis wurde umgehend abgestellt.

Bund, Länder und Kirchen sind sich bewusst und einig darin, dass sie die gemeinsame Verantwortung tragen, das Leid und Unrecht anzuerkennen und den Betroffenen die Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen der Stiftung mit möglichst wenigen Hürden zukommen zu lassen.

Die Leistungen der Stiftung sind freiwillige Leistungen der Errichter, auf die es keinen Rechtsanspruch gibt. Sie sollen dazu dienen, den Betroffenen eine Anerkennung und finanzielle Unterstützung zu ermöglichen, denen aus unterschiedlichsten Gründen andere Wege zur Entschädigung oder Kompensation ihres Leids nicht offenstehen. Angesichts des Zeitablaufs und der Beweisschwierigkeiten sind die Leistungen für die überwiegende Mehrzahl der Betroffenen auch der einzig mögliche Weg, für das zugefügte Leid und das erlebte Unrecht finanzielle Hilfen zu erhalten. Damit wird die Position der Betroffenen insgesamt gestärkt.

Die Leistungen der Stiftung können das damalige Leid und Unrecht nicht ungeschehen machen, aber sie sollen dazu dienen, Rechtsfrieden herzustellen.

Dennoch ist kein Betroffener daran gehindert, andere Ansprüche oder Kompensationsmöglichkeiten zu verfolgen; er muss nicht darauf verzichten, solche Ansprüche geltend zu machen.

Die freiwilligen Leistungen der Stiftung sollen jedoch nicht zusätzlich zu Leistungen gewährt werden, auf die ein anderweitiger Anspruch besteht oder für die eine Kompensationsmöglichkeit gegeben ist. Es war der Wunsch der Errichter der Stiftung, Doppelleistungen auszuschließen.

Deshalb haben sie entschieden, sowohl im Hinblick auf finanzielle Leistungen, die von den Kirchen, Orden und konfessionellen Einrichtungen für das erlittenen Leid und Unrecht an Betroffene ausgezahlt wurden als auch im Hinblick auf freiwillige Leistungen aus anderen Fonds eine Anrechnung auf die Leistungen der Stiftung vorzusehen.

Weiterhin bestimmt die Verwaltungsvereinbarung von Bund, Ländern und Kirchen über die Errichtung der Stiftung, dass die Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen nur Betroffene erhalten sollen, die keine Forderungen aufgrund der Heimunterbringung, einschließlich der Ansprüche wegen Rentenminderung gegen die öffentliche Hand und die Kirchen sowie Ihre Ordensgemeinschaften und Wohlfahrtsverbände, einschließlich deren Mitglieder und Einrichtungen, geltend machen. Dies soll auch den Ersatz von Kosten der Rechtsverfolgung umfassen. Auszahlungen sind grundsätzlich auch möglich, wenn ein solcher Verzicht nicht erfolgt.

In allen diesen Fällen muss ein Betroffener also damit rechnen, dass dies bei den Stiftungsleistungen berücksichtigt wird.

Ich hoffe, ich konnte Sie bezüglich Ihrer Befürchtungen beruhigen und versichere Ihnen, dass uns genau wie Ihnen daran gelegen ist, im Sinne der Betroffenen zu handeln.

Dieses Schreiben wird der Geschäftsstelle der Stiftung und den Anlauf- und Beratungsstellen zur Kenntnis gegeben.

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Karsties

Vorsitzende des Lenkungsausschusses Stiftung Anerkennung und Hilfe

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Trotzdem empfehle ich einem jeden von Euch auch in Zukunft genau aufzupassen was Euch zum Unterzeichnen vorgelegt wird und was Ihr unterschreibt !!

PS.: Ich habe auch schon dafür gesorgt, dass diese Bekanntgebung jetzt auch auf der Facebookseite des »Vereins ehemaliger Heimkinder e.V.« (»VEH e.V«) zu finden ist: https://de-de.facebook.com/VEHeV/posts/1037636846336803 (dort eingestellt in den frühen Morgenstunden, am Samstag, 13. Mai 2017 (MESZ)).
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Darauf folgt dann auch sogleich bei Facebook ein zutreffender Leserkommentar von Heidi Dettinger, der 1. Vorsitzenden des »Vereins ehemaliger Heimkinder e.V.« (»VEH e.V«), abgegeben von ihr in den frühen Morgenstunden, am Samstag, 13. Mai 2017 (MESZ), wie folgt:
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Obwohl ich es natürlich begrüßenswert finde, dass wenigstens DIESER Betrug vom Tisch ist, musste ich mich auch schon wieder ärgern, als ich diesen Absatz las:


So, so... es geht also nicht anders? Schon mal über die Grenzen geschaut, Werteste? Wenn Sie das nämlich tun, werden Sie feststellen, dass es sehr wohl anders geht. Und anders gehandhabt wird...

Nur eben in diesem Lande nicht!!! Welches war noch mal das reichste und mächtigste Land Europas????

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QUELLE: https://de-de.facebook.com/VEHeV/posts/1037636846336803

ZUM BELEG, DASS ES AUCH ANDERS GEHT, SIEHE, u.a., ZUM BEISPIEL:

http://www.ehemalige-heimkinder-tatsach ... 1228#p1228 und http://www.ehemalige-heimkinder-tatsach ... 1407#p1407
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Verzichtserklärung ist vom Tisch !!

Das diesbezügliche Schreiben vom Spätnachmittag, Freitag, 12. Mai 2017

von Brigitte Karsties, Vorsitzende des Lenkungsausschusses Stiftung Anerkennung und Hilfe, dass ich erstmalig am Samstag, 13. Mai 2017 hier ins Diskussionsforum gestellt habe (und gleichzeitig auch in alle anderen Diskussionsforen, die ich bediene, gestellt habe)

kommt direkt vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales
(von der Dienststelle in Berlin oder von der Dienststelle in Bonn)

Da ist also nichts „spekulatives“ dran.

Bezüglich den Mitgliedern des »Lenkungsausschusses« hatte ich Euch alle ja schon am Donnerstag, 25. April 2016, um 23:10 Uhr informiert. Siehe @
http://www.politik-forum.eu/viewtopic.p ... 7#p3878457

Vielleicht hilft Euch ja auch noch dieses ORGANIGRAMM des Bundesministerium für Arbeit und Soziales @ https://www.bmas.de/SharedDocs/Download ... nFile&v=10

Im übrigen glaube ich auch, dass Brigitte Karsties Juristin und Rechtsanwältin ist.

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Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND.

Beitrag von Martin MITCHELL »

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NRD.de - Nachrichten / Berichterstattung

NACHRICHTEN einer bundesdeutschen Rundfunkanstalt des öffentlichen Rechts

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[ QUELLE: https://www.ndr.de/nachrichten/schleswi ... he146.html ]

Stand: 17.05.2017 08:00 Uhr - Lesezeit: ca. 5 Min.

Medikamentenversuche: "Nur eine nackte Nummer"

von Julia Schumacher, Stefan Eilts [ siehe sein Profil @ https://www.ndr.de/wellenord/wir_ueber_ ... ts150.html ]

Das ehemalige Landeskrankenhaus Schleswig-Hesterberg: Jahrzehntelang waren hier Heimkinder untergebracht, die psychisch krank oder geistig behindert waren - oder als schwer erziehbar galten. Zwei Kilometer weiter, auf dem Schleswiger Stadtfeld, befand sich die Anstalt für Erwachsene. In beiden Häusern haben Mediziner in der Vergangenheit, in den 50er bis 70er Jahren, neue Medikamente an ihren minderjährigen oder psychisch kranken Patienten getestet. https://www.ndr.de/nachrichten/schleswi ... he116.html . Nun äußert sich erstmals einer, der damals beteiligt war. Er berichtet unter anderem von Versuchen mit Präparaten, die noch gar nicht auf dem Markt waren.

"Die Ärzte waren Götter in Weiß"

Der Mann ist heute über 80 und möchte anonym bleiben. Eigentlich war er gelernter Bäcker, brauchte aber in harten Zeiten nach dem Krieg ein zweites Standbein – deshalb nahm er eine Stelle als Pfleger auf dem Schleswiger Stadtfeld an. Mit Reportern von NDR 1 Welle Nord und Schleswig-Holstein Magazin betritt er erstmals seit seinem Ausscheiden wieder das Gelände: "Es sind dann 40 Jahre draus geworden, aber ich muss sagen: Ich bin hier nie richtig warm geworden, weil da viele Dinge waren, die mir eigentlich zuwider waren."

Der Mann beschreibt die Arbeit in der Klinik als ein fast militärisches System, mit klarer Hackordnung: "Die Ärzte waren die Götter in Weiß. Was die von sich gaben, das haben wir befolgt. Ohne wenn und aber. Das war einfach so. Und je niedriger der Stand war, desto weniger durftest du den Mund aufmachen." Viele Pflegekräfte seien für den Umgang mit kranken Patienten gar nicht ausgebildet gewesen. Deshalb habe das Pflegepersonal die Medikamentengaben meist kaum hinterfragt: "Wir waren ja regelrecht blind auf dem Gebiet. Das wurde verordnet, wir haben es ausgeführt. Die Patienten waren ja teilweise entmündigt. In den meisten Fällen war das damals eine Zwangsindikation."


Auch Pfleger waren Versuchsopfer

Einem solchen Zwang waren offenbar nicht nur Patienten ausgesetzt. Selbst das Pflegepersonal sei Teil von Versuchsreihen gewesen, berichtet der Mann – auch er selbst: "Da wurden dir Medikamente verordnet, die hast du gefuttert. Und dann wurde dir, ich meine jeden zweiten Tag, mit einer Atemmaske Sauerstoff entzogen und du musstest währenddessen Schriftproben machen. Und die wurden später ausgewertet."

Vor allem ein Raum ist es, der ihm auf seiner Station in Erinnerung geblieben ist - ein Medikamentenzimmer, das parallel zur eigentlichen Krankenhausapotheke bestand: "Das war im Grunde ein leerer Raum. Da standen die Kartons mit den Pillen drin. Und wir haben die nach Bedarf rausgeholt und zum Teil auch an andere Stationen verteilt – ohne Nachweis, so auf die Hand." Diese Medikamente hätten keinen Aufdruck mit einem Handelsnamen gehabt: "Da stand nur eine nackte Nummer drauf. Was das für Stoffe waren, wussten wir nicht. Man hat erst mit der Zeit mitbekommen, was da mit diesen Psychopharmaka passierte, die dann bei manchen Patienten in Überdosierungen endeten, auch mit gewissen Nebenwirkungen."


Medikamententests vor Markteinführung

Diese Schilderungen lassen aufhorchen. Denn bislang war vor allem bekannt, dass in Schleswig Psychopharmaka getestet wurden, die bereits auf dem Markt waren. Bei ihnen wurde zum Beispiel untersucht, wie sie bei Kindern wirken. Die Schilderungen des Pflegers deuten aber auch etwas anderes an, erklärt der Gießener Medizinhistoriker Volker Roelcke: "Das heißt, die Erprobung findet in einem Stadium statt, in dem das Medikament noch nicht auf dem Markt ist. Sondern es gibt nur eine interne Bezeichnung, und das ist eben sehr oft eine Buchstaben-Zahlen-Kombination."

Medizinische Studien aus der damaligen Zeit, die dem NDR vorliegen, deuten in dieselbe Richtung. Unter anderem wurde demnach Ende der 60er Jahre ein Wirkstoff mit der Bezeichnung "BAY-1521" in Schleswig verwendet, der nach bisherigen Erkenntnissen erst später unter dem Namen "Agedal" offiziell von Bayer auf den Markt gebracht wurde. Der Konzern erklärt, dass das Mittel erst ab 1969 offiziell vertrieben wurde. Auch der Pharmakonzern Roche bestätigt, dass eines seiner Medikamente, "Taractan", erst 1960 auf den Markt kam – nachdem in Schleswig bereits zuvor damit experimentiert worden war.


Experte: Forschung mit leicht verletzlichen Gruppen

Der ehemalige Schleswiger Pfleger befürchtet, dass seine damaligen Vorgesetzten für ihre Forschungsarbeit von Pharmafirmen entlohnt wurden. Auch Medizin-Historiker Roelcke hält dies für möglich. Belegen lasse sich das aber nicht. Für Roelcke sind diese Vorgänge die Fortsetzung einer längeren Entwicklung: Seit dem 19. Jahrhundert seien immer wieder "vulnerable", also leicht verletzliche Gruppen wie Heimkinder oder psychisch Kranke Teil von Forschungen gewesen.

Dem damaligen Pfleger aus dem Landeskrankenhaus ist erst in den vergangenen Monaten so richtig klar geworden, woran er damals mitgearbeitet hat. Sein Wunsch: "Dass das aufgearbeitet wird. In der Hoffnung, dass so etwas nie wieder passiert." Das Gebäude mit dem Medikamenten-Zimmer soll demnächst abgerissen werden: "Und, tja, dann ist das damit für mich auch dann beendet."


WEITERE INFORMATIONEN

Medikamenten-Tests in Schleswig: Noch mehr Fälle

Im ehemaligen Landeskrankenhaus Schleswig hat es mehr Medikamenten-Testreihen gegeben als bisher bekannt. Das zeigen Recherchen von NDR 1 Welle Nord und Schleswig-Holstein Magazin. (23.11.2016) MEHR [ Siehe @ https://www.ndr.de/nachrichten/schleswi ... er196.html ]

Wir recherchieren in Schleswig-Holstein

Reporter von NDR 1 Welle Nord und Schleswig-Holstein Magazin recherchieren und erzählen gemeinsam Geschichten - multimedial, hintergründig und exklusiv. Hier können Sie uns kontaktieren. MEHR [ Siehe @ https://www.ndr.de/nachrichten/schleswi ... sh100.html ]

Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 17.05.2017 | 12:00 Uhr

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300€ Rente für damalige Heimopfer (aber nicht in der BRD)

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Heimopferrentengesetz (HOG)

Bundesgesetz betreffend die Rentenleistung für Opfer von Gewalt in Heimen

Dieses Gesetz existiert seit Mittwoch, 26. April 2017 !!

Einstimmig vom Österreichischen Parlament beschlossen !!

Das Gesetz tritt in Kraft am 1. Juli 2017 !!

Wo? --- Ja,
nicht in Deutschland, sondern in Österreich !!


Siehe den relevanten Gesetzestext im genauen und vollständigen Wortlaut selbst: »Bundesgesetz betreffend die Rentenleistung für Opfer von Gewalt in Heimen (Heimopferrentengesetz-HOG)« @ https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... 631216.pdf (ingesamt 6 Seiten).

ÖSTERREICH: 300€ Rente für Misshandelte Heimkinder! - Sind die Deutschen wirklich so unfähig, dass sie SO ETWAS nicht gebacken kriegen ??

Wo ein Wille, so auch ein Weg !!
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300€ Rente für damalige Heimopfer (aber nicht in der BRD)

Beitrag von Martin MITCHELL »

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QUELLE: Tiroler Tageszeitung ONLINE (Letztes Update am Di, 09.05.2017 16:25) @ http://www.tt.com/politik/innenpolitik/ ... timmen.csp :
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INNENPOLITIK

Nationalrat muss erneut über Heimopfer-Renten abstimmen

Aufgrund eines Formalfehlers bei der ersten Abstimmung müssen die Abgeordneten dem Heimopferrentengesetz am Donnerstag noch einmal zustimmen. Das Gesetz soll am 1. Juli in Kraft treten.

Wien –
Das Heimopferrentengesetz, das am 26. April [2017] im Nationalrat beschlossen wurde, muss aufgrund eines Formfehlers noch einmal im Nationalrat abgestimmt werden - um absolute Rechtssicherheit zu gewährleisten. Grund dafür ist ein Fehler beim Kopiervorgang des Originaldokuments im Rahmen der Abstimmung, hieß es am Dienstag seitens der Parlamentskorrespondenz.

Den Abgeordneten wurde eine fehlerhafte Kopie des zur Abstimmung stehenden Dokuments vorgelegt, hieß es seitens der Parlamentskorrespondenz. Daher steht das Gesetz nun auch nicht - wie ursprünglich vorgesehen - auf der Tagesordnung der Sitzung des Bundesrats am kommenden Donnerstag (11. Mai).


Gesetz tritt planmäßig am 1. Juli 2017 in Kraft

Trotz dieser Verzögerung im parlamentarischen Prozess sei sichergestellt, dass das Gesetz termingerecht am 1. Juli 2017 in Kraft treten kann, hieß es seitens der Parlamentskorrespondenz. Inhaltlich ändert sich nichts mehr. Alle im Nationalrat vertretenen Fraktionen haben sich im Interesse der Betroffenen und einer unzweifelhaften juristischen Vorgangsweise darauf verständigt, die notwendigen Beschlüsse zu wiederholen.

Inhaltlich sieht das Heimopferrentengesetz eine Rente von 300 Euro monatliche für misshandelte Heimkinder vor. Betroffen sind rund 7000 Menschen, die in Einrichtungen des Bundes, der Länder und der Kirche oder auch in Pflegefamilien missbraucht bzw. misshandelt wurden. Die Rente wird ab Juli ausbezahlt - für Fälle zwischen 1945 und 1999 (danach gilt das Verbrechensopfergesetz). Anträge sind weiterhin möglich, dafür wird eine Kommission bei der Volksanwaltschaft eingerichtet. (APA)

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QUELLE: Auszug aus (OTS0240, 16. Mai 2017, 23:51) @ https://www.ots.at/presseaussendung/OTS ... ssanierung :
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Neuerlicher Beschluss des Heimopferrentengesetzes für morgen geplant

In einer weiteren (180.) Sitzung wurde unter anderem ein Sechs-Parteien-Antrag zum Heimopferrentengesetz dem Sozialausschuss zugewiesen. Der Nationalrat hat bereits Ende April beschlossen, ehemaligen Heimkindern, die in staatlichen oder kirchlichen Einrichtungen Opfer von Gewalt und Missbrauch wurden, ab Juli [2017]
eine Zusatzrente von 300 € zu gewähren. Aufgrund eines Formalfehlers ist allerdings ein neuerlicher Beschluss erforderlich. Die Abstimmung über den Antrag ist für morgen Abend [Mittwoch, 17. Mai 2017] in Aussicht genommen.

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QUELLE: Beitrag von Boardnutzer »martini« / Martin MITCHELL vom Montag, 22. Mai 2017, um 22:51 Uhr (MESZ), im HEIMKINDER-FORUM.DE, in dem von ihm dort neu eröffneten Thread »Heimopferrentengesetz. - Bundesgesetz betreffend die Rentenleistung für Opfer von Gewalt in Heimen. - 300€ Rente für Misshandelte Heimkinder.« @ http://heimkinder-forum.de/v4x/index.ph ... nleistung-für-Opfer-von-G/ :
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Heimopferrentengesetz (HOG)

Bundesgesetz betreffend die Rentenleistung für Opfer von Gewalt in Heimen

Dieses Gesetz existiert seit Mittwoch, 26. April 2017 !!


Jetzt auch wiedergegeben im HEIMKINDER-FORUM.DE-Blog @ http://heimkinder-forum.de/v4x/blog/ind ... tengesetz/
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300€ Rente für damalige Heimopfer (aber nicht in der BRD)

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Anfänglich stand die Katholische Kirche in Österreich dem Heimopferrentengesetz (HOG) skeptisch gegenüber weil sie selbst nicht gesetzlich zur Zahlung von Entschädigung verpflichtet werden wollte.

QUELLE: RADIO VATIKAN Die Stimme des Pastes und der Weltkirche (Dienstag, 7. März 2017) @ http://de.radiovaticana.va/news/2017/03 ... er/1297229
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Ehemalige Heimkinder, die Opfer von Gewalt in Heimen des Bundes, der Länder oder der Kirchen geworden sind, sollen künftig eine monatliche Rente in der Höhe von 300 Euro erhalten. Das ist der Inhalt eines Gesetzesentwurfes, der am Dienstag [7. März 2017] vom Ministerrat beschlossen wurde.

Überrascht von dieser geplanten Regelung zeigt sich die Katholische Kirche: "Die Österreichische Bischofskonferenz war in das geplante Heimopferrentengesetz weder eingebunden, noch war es Gegenstand der Gesetzesbegutachtung", hielt der Pressereferent der Bischofskonferenz, Paul Wuthe, im Interview mit Kathpress am Dienstagnachmittag fest. Das Gesetz enthalte zudem in Bezug auf die Kirche „unklare Bestimmungen".

Die geplante Rentenleistung solle zunächst vom Bund übernommen werden, Kirche und Bundesländer als Betreiber von Heimen sollen aber ebenso ihren Teil dazu beitragen, so die Austria Presseagentur. Wuthe verwies auf bereits erbrachte Hilfeleistungen der Kirche für Heimopfer: „Bis jetzt haben Opfer von Missbrauch und Gewalt im kirchlichen Bereich insgesamt über 22 Millionen Euro unbürokratisch in Form von freiwilligen finanziellen Hilfen oder Therapiekosten erhalten.“

(kap 07.03.17 gbs)

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QUELLE: KATHOLISCHE KIRCHE ÖSTERREICH (Mittwoch, 8. März 2017) @ http://www.katholisch.at/aktuelles/2017 ... zuerkennen
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08. March 2017

Regierung will Heimopfern Rentenanspruch zuerkennen

Pressereferent der Bischofskonferenz, Wuthe: Kirche war in Gesetzesvorhaben nicht eingebunden - Heimopferrentengesetz enthält unklare Bestimmungen

Ehemalige Heimkinder, die Opfer von Gewalt in Heimen des Bundes, der Länder und der Kirchen geworden sind, sollen künftig eine monatliche Rente in der Höhe von 300 Euro erhalten. Das ist der Inhalt eines Gesetzesentwurfes, der am Dienstag vom Ministerrat beschlossen wurde. Überrascht von dieser geplanten Regelung zeigt sich die Katholische Kirche: "Die Österreichische Bischofskonferenz [ Siehe @ http://www.bischofskonferenz.at/ ] war in das geplante Heimopferrentengesetz weder eingebunden, noch war es Gegenstand der Gesetzesbegutachtung", hielt der Pressereferent der Bischofskonferenz, Paul Wuthe, im Interview mit "Kathpress" [ Siehe @ http://www.kathpress.at/ ] am Dienstagnachmittag [7. März 2017] fest . Das Gesetz enthalte zudem im Bezug auf die Kirche "unklare Bestimmungen", weswegen derzeit keine inhaltliche Stellungnahme abgegeben werden könne.

So erklärte [der österreichische Bundes]Sozialminister Alois Stöger (
SPÖ [ Siehe @ https://spoe.at/ ]) nach dem Ministerrat gegenüber Medien, dass die geplanten Rentenleistung zunächst der Bund übernehmen werde. "Kirche und Bundesländer als Betreiber von Heimen sollen aber ebenfalls zur Kasse gebeten werden", gibt die Austria Presseagentur (APA) [ Siehe @ https://www.apa.at/Site/index.de.html ] Stöger wieder. "Davon findet sich im vorliegenden Gesetzesentwurf aber nichts", hält Wuthe demgegenüber fest, der gleichzeitig auf bereits schon erbrachte Hilfsleistungen der Kirche für Heimopfer verwies. "Bis jetzt haben Opfer von Missbrauch und Gewalt im kirchlichen Bereich insgesamt über 22 Millionen Euro unbürokratisch in Form von freiwilligen finanziellen Hilfen oder Therapiekosten erhalten", erklärte der Presseverantwortliche der Bischofskonferenz.

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300€ Rente für damalige Heimopfer (aber nicht in der BRD)

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Heimopferrente nach dem Heimopferrentengesetz (HOG) --- Monatlich 300€ Rente für Misshandelte Heimkinder

QUELLE: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... 631216.pdf

Bisher nur in Österreich !! --- nicht in Deutschland !!
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[ Seite 1 - von insgesamt 6 Seiten ]

1525 der Beilagen XXV. GP

Beschluss des Nationalrates
[ d.h Beschluss des Bundesparlaments der Republik Österreich ]

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz betreffend die Rentenleistung für Opfer von Gewalt in Heimen (Heimopferrentengesetz-HOG) erlassen und das Verbrechensopfergesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel 1

Bundesgesetz betreffend die Rentenleistung für Opfer von Gewalt in Heimen
(Heimopferrentengesetz-HOG)


Personenkreis

§ 1. (1) Personen, die eine pauschalierte Entschädigungsleistung wegen nach dem 9. Mai 1945 bis zum 31. Dezember 1999 erlittener Gewalt im Rahmen einer Unterbringung in Kinder- oder Jugendheimen des Bundes, der Länder und der Kirchen oder in Pflegefamilien von einem Heim- oder Jugendwohlfahrtsträger oder den von diesen mit der Abwicklung der Entschädigung beauftragten Institutionen erhalten haben, haben ab dem Zeitpunkt und für die Dauer der Zuerkennung einer Eigenpension, spätestens aber mit Beginn des Monats, der auf die Erreichung des Regelpensionsalters (§§ 253 und 617 Abs. 11 ASVG) folgt, Anspruch auf eine monatliche Rentenleistung nach diesem Bundesgesetz.

(2) Wenn Personen, die eine Eigenpension beziehen oder das Regelpensionsalter erreicht haben, wahrscheinlich machen, dass sie aus besonderen Gründen kein zulässiges und zeitgerechtes Ansuchen beim Heim- oder Jugendwohlfahrtsträger oder den von diesen mit der Abwicklung der Entschädigung beauftragten Institutionen einbringen konnten, oder wenn ihrem zulässigen und zeitgerechten Ansuchen nicht entsprochen wurde, erhalten sie die Rentenleistung unter den sonstigen Voraussetzungen des Abs. 1, wenn sie wahrscheinlich machen, dass sie nach dem 9. Mai 1945 bis zum 31. Dezember 1999 in einem der genannten Heime oder in Pflegefamilien Opfer eines vorsätzlichen Gewaltdeliktes im Sinne des Strafgesetzbuches - StGB, BGBl. Nr. 60/1974, in der geltenden Fassung, wurden.

(3) Personen, die laufende Geldleistungen nach den Mindestsicherungsgesetzen der Länder beziehen und wegen einer auf Dauer festgestellten Arbeitsunfähigkeit vom Einsatz der Arbeitskraft befreit sind, sind Beziehern einer Eigenpension gleichgestellt.

Leistung

§ 2. (1) Die monatliche Rentenleistung beträgt 300 €. Auf die Rentenleistung ist ein nach dem Verbrechensopfergesetz (VOG), BGBl. Nr. 288/1972, wegen einer Schädigung in einem Heim oder in Pflegefamilien erbrachter Ersatz des Verdienstentganges samt einer einkommensabhängigen Zusatzleistung anzurechnen und die Rentenleistung bei Änderung der Höhe des Ersatzes des Verdienstentganges und der einkommensabhängigen Zusatzleistung neuzubemessen. Übergenüsse und Nachträge sind von der gebührenden Rentenleistung abzuziehen oder mit ihr auszuzahlen. Die Rentenleistung gilt nicht als Einkommen im Sinne der Sozialversicherungs- und Sozialentschädigungsgesetze sowie der sonstigen bundesgesetzlichen Regelungen. Von der Rentenleistung sind keine Beiträge zur Krankenversicherung zu entrichten.

(2) Der Leistungsbetrag ist mit Wirkung ab 1. Jänner 2018 und in der Folge mit Wirkung vom 1. Jänner eines jeden Jahres mit dem für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes

[ Seite 2 - von insgesamt 6 Seiten ]

festgesetzten Anpassungsfaktor zu vervielfachen. Der vervielfachte Betrag ist auf einen Betrag von vollen 10 Cent zu runden; hiebei ist ein Betrag von unter 5 Cent zu vernachlässigen und ein Betrag von 5 Cent an auf 10 Cent zu ergänzen. Der gerundete Betrag ist die Basis der Anpassung für das jeweilige Folgejahr.

(3) (Verfassungsbestimmung) Die Rentenleistung gilt nicht als Einkommen nach den Mindestsicherungsgesetzen der Länder und den sonstigen landesgesetzlichen Regelungen.

Entscheidungsträger

§ 3. (1) Zur Entscheidung in Angelegenheiten nach diesem Bundesgesetz sind zuständig:
1. für Bezieher einer Eigenpension oder eines Ruhegenusses nach dem
a) Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955,
b) Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG), BGBl. Nr. 560/1978,
c) Freiberuflichen Sozialversicherungsgesetz (FSVG), BGBl. Nr. 624/1978,
d) Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG), BGBl. Nr. 559/1978,
e) Pensionsgesetz 1965 (PG 1965), BGBl. Nr. 340,
der für die Gewährung der Pension oder des Ruhegenusses zuständige Sozialversicherungsträger.
2. für alle sonstigen Antragsteller das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen.

(2) Bezüglich der örtlichen Zuständigkeit gelten die beim jeweiligen Entscheidungsträger in Vollziehung der im Abs. 1 genannten Normen anzuwendenden Bestimmungen.

(3) Eine während eines anhängigen Eigenpensionsverfahrens beantragte Rentenleistung ist bei Vorliegen der Voraussetzungen auch dann vom Pensionsversicherungsträger zuzuerkennen, wenn das Regelpensionsalter im Zuge dieses Pensionsverfahrens bereits erreicht wurde.

Zusammentreffen gleichartiger Ansprüche

§ 4. (1) Bei Zusammentreffen mehrerer Ansprüche auf eine Leistung nach diesem Bundesgesetz wird diese nur einmal geleistet.

(2) Von den Entscheidungsträgern nach § 3 Abs. 1 Z 1 ist der Träger zuständig, gegenüber dem der höchste Leistungsanspruch besteht.

(3) Eine später erworbene Leistung oder zusätzliche Leistung nach § 3 Abs. 1 sowie Änderungen der Rechtslage berühren die Zuständigkeit hinsichtlich rechtskräftig zuerkannter Leistungsansprüche nicht.

(4) Bestehen über die Zuständigkeit Zweifel, bestimmt der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, welcher Entscheidungsträger zuständig ist.

Antragstellung, Beginn und Ende der Leistung

§ 5. (1) Die Rentenleistung ist beim Entscheidungsträger zu beantragen. Wird sie innerhalb eines Jahres ab dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes beantragt, gebührt sie bei Zutreffen der Voraussetzungen ab dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes. Bei späterer Antragstellung ist die Rentenleistung mit dem auf die Antragstellung folgenden Monat zu erbringen. Diese Regelung gilt sinngemäß auch, wenn die in § 1 normierten Anfallszeitpunkte erst nach dem Inkrafttreten eintreten. Die Anspruchsvoraussetzungen sind vom Antragsteller durch Vorlage entsprechender Unterlagen zu belegen. Die Leistung erlischt mit dem Ende des Monates, in dem das Opfer verstirbt.

(2) Wird der Antrag bei einer anderen Behörde, einem anderen Sozialversicherungsträger, einem Gericht oder einem Gemeindeamt eingebracht, so ist der Antrag unverzüglich an den zuständigen Entscheidungsträger weiterzuleiten und gilt als ursprünglich bei diesem eingebracht.

(3) Antragsberechtigt gemäß Abs. 1 sind der Anspruchswerber selbst, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Sachwalter (Vorsorgebevollmächtigter, Erwachsenenvertreter), wenn er mit der Besorgung dieser Angelegenheit betraut worden ist. Überdies kann ein Antrag auf Zuerkennung der Leistung nach diesem Bundesgesetz auch durch Familienmitglieder oder Haushaltsangehörige ohne Nachweis der Bevollmächtigung gestellt werden, wenn kein Zweifel über Bestand und Umfang der Vertretungsbefugnis besteht.

(4) Die Leistung kann abgelehnt werden, wenn und solange sich der Anspruchsberechtigte oder Anspruchswerber ohne triftigen Grund weigert, die zur Durchführung des Verfahrens unerlässlichen Angaben zu machen.

(5) Voraussetzung für eine bescheidmäßige Verfügung nach Abs. 4 ist jedoch, dass der Anspruchsberechtigte oder Anspruchswerber auf die Folgen seines Verhaltens nachweislich aufmerksam gemacht worden ist. Eine Nachzahlung für die Zeit der Ablehnung der Leistung hat zu unterbleiben.

[ Seite 3 - von insgesamt 6 Seiten ]

(6) Der Anspruch auf Rentenleistung ruht für die Dauer der Verbüßung einer Freiheitsstrafe; dies gilt nicht, wenn die Freiheitsstrafe durch Anhaltung im elektronisch überwachten Hausarrest nach dem Fünften Abschnitt des Strafvollzugsgesetzes vollzogen wird. Er ruht ferner für die Dauer der Unterbringung des Anspruchsberechtigten auf Kosten des Bundes in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gemäß § 21 des Strafgesetzbuches, für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher gemäß § 22 StGB oder für gefährliche Rückfallstäter gemäß § 23 StGB.

Verfahren in Rechtsstreitigkeiten

§ 6. Gegen Bescheide nach diesem Bundesgesetz besteht das Recht der Klage beim zuständigen Gerichtshof erster Instanz als Arbeits- und Sozialgericht bzw. beim Arbeits- und Sozialgericht Wien. Für das Verfahren in Rechtsstreitigkeiten, die Ansprüche nach diesem Bundesgesetz zum Inhalt haben, gelten die Bestimmungen des Arbeits- und Sozialgerichtsgesetzes (ASGG), BGBl. Nr. 104/1985, in der jeweils geltenden Fassung, sinngemäß. Qualifizierte Personen nach § 40 Abs. 1 ASGG sind in diesen Verfahren auch die Bediensteten der Entscheidungsträger gemäß § 3.

Bescheide und Rechtsmittel

§ 7. (1) Bescheide nach diesem Bundesgesetz sind schriftlich zu erlassen.

(2) Bescheide haben auf die Möglichkeit, eine Klage beim zuständigen Gerichtshof erster Instanz als Arbeits- und Sozialgericht bzw. beim Arbeits- und Sozialgericht Wien einzubringen, auf die dabei einzuhaltende Frist, die Form der Einbringung und auf das Erfordernis des hinreichend bestimmten Klagebegehrens gemäß § 82 ASGG hinzuweisen.

(3) Ergibt sich nachträglich, dass eine Leistung bescheidmäßig infolge eines wesentlichen Irrtums über den Sachverhalt oder eines offenkundigen Versehens zu Unrecht abgelehnt wurde, so ist mit Wirkung vom Tage der Auswirkung des Irrtums oder Versehens der gesetzliche Zustand herzustellen.

Anzeigepflicht

§ 8. Anspruchsberechtigte, Anspruchswerber, gesetzliche Vertreter und Sachwalter (Vorsorgebevollmächtigte, Erwachsenenvertreter), zu deren Wirkungsbereich die Antragstellung auf Gewährung oder die Empfangnahme der Rentenleistung nach diesem Bundesgesetz gehört, sind verpflichtet, jede für die Rentenleistung maßgebende Änderung, insbesondere eine Zuerkennung eines Ersatzes des Verdienstentganges und einer einkommensabhängigen Zusatzleistung nach dem VOG oder einen Ruhensgrund, binnen vier Wochen dem zuständigen Entscheidungsträger anzuzeigen.

Ersatz zu Unrecht empfangener Leistungen

§ 9. Wurden Leistungen zu Unrecht empfangen, so sind sie dem Entscheidungsträger zu ersetzen, wenn der Antragsteller oder sein Vertreter den Bezug durch bewusst unwahre Angaben oder bewusste Verschweigung wesentlicher Tatsachen herbeigeführt hat oder wenn das Opfer oder sein Vertreter erkennen musste, dass die Leistung nicht gebührte. Bezüglich des Ersatzes und der Hereinbringung gelten die beim jeweiligen Entscheidungsträger anzuwendenden Bestimmungen.

Auszahlung

§ 10. Bezüglich der Auszahlung der Leistung gelten die beim jeweiligen Entscheidungsträger
anzuwendenden Bestimmungen.

Mitwirkung und Datenverwendung

§ 11. (1) Die Entscheidungsträger, die mit der pauschalierten Entschädigungsleistung und der Unterbringung befassten Stellen des Bundes, die Volksanwaltschaft und die Rentenkommission, die Ämter der Landesregierungen sowie die Kirchen und die von diesen mit der Abwicklung der Entschädigung beauftragten Institutionen bzw. die Clearingstellen, die über für die Vollziehung dieses Bundesgesetzes relevante Daten verfügen, sind verpflichtet, auf Verlangen einander sowie den Gerichten die zur Feststellung der Gebührlichkeit der Leistung erforderlichen Daten betreffend Generalien der Anspruchsberechtigten oder Anspruchswerber und Zugehörigkeit zum anspruchsberechtigten Personenkreis (§ 1) zu übermitteln.

(2) Ist in Angelegenheiten nach diesem Bundesgesetz das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen zuständig, so obliegen die Mitwirkung an der Zahlbarstellung der Leistung sowie die Mitwirkung an der Durchführung von Verfahren nach diesem Bundesgesetz der Bundesrechenzentrum GmbH.

(3) Die Mitwirkungspflicht umfasst auch die Übermittlung von Stammdaten sowie von Daten betreffend die Unterbringung im Heim und in Pflegefamilien und zuerkannter Entschädigungsleistung, sofern diese Daten eine wesentliche Voraussetzung für die Gebührlichkeit der Rentenleistung (§ 1)

[ Seite 4 - von insgesamt 6 Seiten ]

bilden. Eine wesentliche Voraussetzung liegt dann vor, wenn ohne diese Daten ein gesetzeskonformer Vollzug nicht erfolgen kann.

(4) Die in Frage kommenden Datenarten sind:
1. Stammdaten der antragstellenden Personen:
a) Namen (Vornamen, Nachnamen),
b) Sozialversicherungsnummer und Geburtsdatum,
c) Geschlecht,
d) Adresse des Wohnsitzes oder Aufenthaltsortes,
e) Telefon- und Faxnummer,
f) E-Mail-Adresse,
g) Bankverbindung und Kontonummer,
2. Daten betreffend Opfereigenschaft:
a) Entscheidung des Heimträgers bzw. der beauftragten Institution (Entschädigungsleistung bzw. Ablehnung),
b) Bezeichnung, Name, Ort, Zeitraum hinsichtlich der Unterbringung im Heim bzw. bei den Pflegeeltern, soweit es sich um Fälle gemäß § 1 Abs. 2 handelt
c) Bezeichnung, Ort und Zeitraum und Umstände der Gewaltausübung,
d) die näheren Umstände und zugefügten Verletzungen (sensible Daten nach § 4 Z 2 DSG 2000),
3. Daten über Vertretungsverhältnisse,
4. Daten über die Höhe des Ersatzes des Verdienstentganges samt einkommensabhängiger Zusatzleistung nach dem VOG,
5. Daten über Geldleistungen und festgestellte Arbeitsunfähigkeit (sensible Daten nach § 4 Z 2 DSG 2000) nach den Mindestsicherungsgesetzen.

§ 12. Die Entscheidungsträger sind ermächtigt, die Daten gemäß § 11 Abs. 4 insoweit zu verwenden, als dies zur Erfüllung der ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben eine wesentliche Voraussetzung ist. Die Auftraggeber der Datenanwendungen haben für die Besorgung dieser Aufgaben Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten. Beim Verwenden sensibler Daten haben sie angemessene Vorkehrungen zur Wahrung der Geheimhaltungsinteressen der Betroffenen zu treffen. Die Datenübermittlung erfolgt unter Einhaltung der Pflicht zur Verschlüsselung auf elektronischem Weg. Bei der Verwendung der Daten sind dem Stand der Technik entsprechende Datensicherungsmaßnahmen gemäß § 14 des Datenschutzgesetzes 2000 zu treffen und Zugriffs- bzw. Zutrittsbeschränkungen festzulegen. Die getroffenen Datensicherheitsmaßnahmen sind zu dokumentieren und zu protokollieren. Die Löschung der Daten erfolgt nach Maßgabe der gesetzlichen Aufbewahrungs- oder sonstigen Skartierungspflichten. Die in § 11 angeführten näheren Kriterien für die Datenübermittlung und Datenarten gelten auch für die Datenverwendung.

Einkommensteuer- und Gebührenfreiheit

§ 13. (1) Die Leistung nach diesem Bundesgesetz unterliegt nicht der Einkommensteuer.

(2) Die zur Durchführung dieses Bundesgesetzes erforderlichen Amtshandlungen, Eingaben und Vollmachten sind von bundesgesetzlich geregelten Gebühren und Verwaltungsabgaben mit Ausnahme der Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren nach dem Gerichtsgebührengesetz, BGBl. Nr. 501/1984, befreit. Im Verfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht gilt § 80 des Arbeits- und Sozialgerichtsgesetzes (ASGG), BGBl. Nr. 104/1985, auch für dieses Bundesgesetz.

Kosten und Kostenersatz

§ 14. (1) Der Bund hat den Entscheidungsträgern nach § 3 Abs. 1 Z 1 die Aufwendungen nach diesem Bundesgesetz für die Leistungen gemäß § 2, die Zustellgebühren, den entsprechenden Anteil an den Verwaltungsaufwendungen und die sonstigen Aufwendungen zu ersetzen. Für die anteiligen Verwaltungsaufwendungen und die sonstigen Aufwendungen werden pauschal 5 vH der Aufwendungen für die Leistungen gemäß § 2 ersetzt.

(2) Der Bund hat den Entscheidungsträgern nach § 3 Abs. 1 Z 1 den nach Abs. 1 gebührenden Kostenersatz im erforderlichen Ausmaß unter Bedachtnahme auf seine Kassenlage zu bevorschussen.

(3) Die Kosten dieses Bundesgesetzes sind vom Detailbudget 21.03.04 des jeweiligen Bundesfinanzgesetzes zu leisten.

[ Seite 5 - von insgesamt 6 Seiten ]

Rentenkommission

§ 15. (Verfassungsbestimmung) (1) Die Volksanwaltschaft richtet eine weisungsfreie Rentenkommission ein. Die Rentenkommission ist bei Anträgen nach § 1 Abs. 2 zu befassen und hat erforderlichenfalls auf Grundlage eines von ihr zu veranlassenden Clearings einen Vorschlag für eine begründete schriftliche Empfehlung des Kollegiums der Volksanwaltschaft für den Entscheidungsträger zu erstatten. Eine Befassung der Rentenkommission und Volksanwaltschaft kann entfallen, sofern die Voraussetzungen einer Eigenpension, des Regelpensionsalters oder einer laufenden Geldleistung nach den Mindestsicherungsgesetzen der Länder gemäß § 1 noch nicht vorliegen und der Antrag daher aus diesen Gründen abzuweisen ist. Über materielle Leistungsentscheidungen der Entscheidungsträger nach § 1 Abs. 1 und 3 ist die Rentenkommission und die Volksanwaltschaft im Nachhinein schriftlich zu informieren.

(2) Die Rentenkommission und die Volksanwaltschaft haben sich mit den im Clearing festgestellten Umständen (Gewaltausübung, Verletzungen) der Straftat und den besonderen Gründen im Sinne des § 1 Abs. 2 zu befassen. Die Rentenkommission kann eigene Erhebungen durchführen oder die Clearingstellen mit weiteren Sachverhaltsabklärungen betrauen. Für die von der Volksanwaltschaft, der Rentenkommission und den befassten Clearingstellen zu erhebenden, übermittelnden und verarbeitenden Daten gelten die Bestimmungen der §§ 11 und 12.

(3) Der Rentenkommission unter der Leitung der Volksanwaltschaft haben jedenfalls Vertreter von Opferhilfeorganisationen anzugehören. Die Rentenkommission entscheidet aufgrund von Richtlinien. Die Volksanwaltschaft erlässt diese Richtlinien sowie eine Geschäftsordnung und führt die Bürogeschäfte der Rentenkommission.

(4) Anträge nach diesem Bundesgesetz können auch direkt bei der Kommission eingebracht werden.

Förderung von Projekten für Opfer von Gewalt in Heimen

§ 16. (1) Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz kann Projekte, die der Beratung, Betreuung und Unterstützung von Opfern nach diesem Bundesgesetz oder der Prävention dienen, fördern.

(2) Auf die Gewährung von Förderungen gemäß Abs. 1 besteht kein Rechtsanspruch. Sie erfolgen in Form von Zuschüssen im Rahmen der jeweils im Bundesfinanzgesetz für diesen Zweck verfügbaren Mittel.

(3) Vor der Gewährung eines Zuschusses hat sich der Förderungswerber dem Bund gegenüber zu verpflichten, über die widmungsgemäße Verwendung Bericht zu erstatten, Rechnung zu legen und zum Zweck der Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung des Zuschusses Organen des Bundes die erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie Einsicht in die Bücher und Belege und Besichtigungen an Ort und Stelle zu gestatten. Ferner hat sich der Förderungswerber zu verpflichten, bei widmungswidriger Verwendung von Zuschüssen oder Nichteinhaltung der erwähnten Verpflichtungen die Zuschüsse an den Bund zurückzuzahlen, wobei der zurückzuzahlende Betrag für die Zeit von der Auszahlung bis zur Rückzahlung mit einem Zinsfuß zu verzinsen ist, der 3 vH über dem Basiszinssatz (Art. I § 1 des 1. Euro- Justiz-Begleitgesetzes, BGBl. I Nr. 125/1998) liegt.

Übertragener Wirkungsbereich

§ 17. (1) Die Sozialversicherungsträger gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 haben die Aufgaben nach diesem Bundesgesetz im übertragenen Wirkungsbereich nach den Weisungen des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zu vollziehen.

Verweisungen

§ 18. Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

Vollziehung und Finanzierung

§ 19. (1) Die Vollziehung dieses Bundesgesetzes obliegt dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.

(2) Zur Bedeckung der für die Rentenkommission, des durch sie beauftragten Clearings und die Projektförderung im Jahr 2017 anfallenden Kosten ist vom Bundesminister für Finanzen ein Betrag von 1 Mio. € aus dem allgemeinen Bundeshaushalt zur Verfügung zu stellen.

Inkrafttreten

§ 20. (1) (Verfassungsbestimmung) § 2 Abs. 3 und § 15 samt Überschrift dieses Bundesgesetzes treten mit 1. Juli 2017 in Kraft.

[ Seite 6 - von insgesamt 6 Seiten ]

(2) Die übrigen Bestimmungen dieses Bundesgesetzes treten mit 1. Juli 2017 in Kraft.

(3) Organisatorische und personelle Maßnahmen sowie Durchführungsmaßnahmen, die für die Vollziehung erforderlich sind, können bereits mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieses Bundesgesetzes getroffen werden.

Artikel 2

Änderung des Verbrechensopfergesetzes

Das Verbrechensopfergesetz, BGBl. Nr. 288/1972, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 18/2017, wird wie folgt geändert:

1. Nach § 15j wird folgender § 15k eingefügt:

§ 15k. Ein Ersatz des Verdienstentganges kann von Personen, die im Rahmen einer Unterbringung in Kinder- oder Jugendheimen des Bundes, der Länder und der Kirchen oder in Pflegefamilien bis zum 31. Dezember 1999 Gewalt erlitten haben, nach dem 30. Juni 2017 nicht mehr geltend gemacht werden. Diesbezügliche ab dem 1. Juli 2017 eingebrachte Anträge gelten als Anträge nach dem HOG.“

2. Dem § 16 wird folgender Abs. 19 angefügt:

„(19) § 15k in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2017 tritt mit 1. Juli 2017 in Kraft.“

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QUELLE: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... 631216.pdf
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300€ Rente für damalige Heimopfer (aber nicht in der BRD)

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Das „Heimopferrentengesetz“ („HOG“) kommt in der Bundesrepublik Deutschland nicht zur Sprache und darüber, dass es gerade einstimmig vom Bundesparlament in Österreich verabschiedet wurde, wird nicht berichtet. Das Thema »300€ Rente für damalige Heimopfer (aber nicht in der BRD)« wird in Deutschland medial und gesamtgesellschaftlich völlig totgeschwiegen.
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Siehe die neue Stellungnahme von dem Evangelischen Pfarrer i.R. Dierk Schäfer, Diplom-Pädagoge und Diplom-Psychologe, in seinem Blog, Dierk Schaefers Blog vom Mi. 08.03.2017, um 23:11 Uhr (MEZ/CET) »Glückliches Österreich!« @ https://dierkschaefer.wordpress.com/201 ... mment-8651

Weiterverbreitung des Ganzen nicht nur erlaubt vom Autor Dierk Schäfer, sondern ausdrücklich erwünscht von ihm!
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Glückliches Österreich!

»Etwa 7000 Gewaltopfer sollen 300 Euro monatlich erhalten. Über die Aufteilung der Kosten wird noch mit Ländern und Kirche verhandelt.« [1] [2]

In Deutschland wären die Zahlen größer. Dennoch hätte man auch hier mit einer pauschalen Entschädigung zwar keine Gerechtigkeit, aber doch einen Rechtsfrieden schaffen können. Doch das Bestreben von Staat und Kirchen, möglichst billig aus einem Menschenrechts-Skandal herauszukommen, war größer. Erst Verleugnung, dann Vertuschung und dann der große Betrug am Runden Tisch unter der Führung von Antje Vollmer, die leider auch Pfarrerin ist. Der Imageschaden zuvörderst für die Kirchen ist immens. Doch die schlafen immer noch den Schlaf des vermeintlich Gerechten. Verjährung[3] ist doch eine feine Sache. Nur wird man dadurch nicht glaubwürdig.[4]

Betroffenheit kann man heucheln, glaubwürdig wird man erst, wenn man relativ großzügig entschädigt. Gekonntes Problemmanagement sieht anders aus.

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Fußnoten:


[1] http://diepresse.com/home/panorama/oest ... chaedigung

[2] http://archiv.bka.gv.at/DocView.axd?CobId=65570

[3] https://dierkschaefer.files.wordpress.c ... richt2.pdf

[4] http://www.pfarrerverband.de/pfarrerbla ... ow&id=2812


Tags: Ehemalige Heimkinder, Mißhandlung, Mißbrauch, Zwangsarbeit, Menschenrechtsverletzungen, Runder Tisch, kirchliche Heime, Antje Vollmer, Österreich, Betrug, Entschädigungen, Entschuldigungsgestammel, Glaubwürdigkeit, Heuchelei, Kinderarbeit, Kinderheim, Missbrauch, Misshandlung, Runder Tisch Heimerziehung, Staat und Kirche, Verjährung,

Kategorien: BRD, Christentum, Deutschland, Ethik, Föderalismus, Bundesländer, Firmenethik, Geschichte, Gesellschaft, Heimkinder, Justiz, Kinder, Kinderheime, Kinderrechte, Kindeswohl, Kirche, Kirchen, Kriminalität, Kriminologie, Kultur, Leben, Moral, Pädagogik, Politik, Protestantismus, Psychologie, Recht, Religion, Soziologie, Staat, Täter, Theologie, Weltanschauung,

dierkschaefer 8. März 2017 um 23:11 Uhr - URL: http://wp.me/pulUf-25O

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Weiterverbreitung des Ganzen nicht nur erlaubt vom Autor Dierk Schäfer, sondern ausdrücklich erwünscht von ihm!
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Und als es Anfang Juni 2011 um ein Heimopferrentengesetz in Deutschland ging wurde auch diese diesbezügliche spezifische Pressemitteilung in der Bundesrepublik Deutschland medial und gesamtgesellschaftlich völlig totgeschwiegen !!

Diese Pressemitteilung in diesem genauen Wortlaut erscheint und erschien derzeit nirgendwo im Internet !!

nur an folgender Stelle als
PDF-Dokument ( Ich selbst entdeckte diese Pressemitteilung erst heute – sechs Jahre später – und verbreite sie jetzt erstmalig überall im Internet ! ) :


QUELLE: http://www.heidrundittrich.de/nicht%20abspeisen.pdf
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Heidrun Dittrich
Mitglied des Deutschen Bundestages

Heidrun Dittrich, MdB, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

An die Presse




Berlin, 09.06.2011

Bezug: Pressemitteilung zur 1. Lesung zu den Empfehlungen des Runden Tisches Heimkinder

Entschädigen nicht abspeisen!

Pressemitteilung Heidrun Dittrich, MdB, Fraktion DIE LINKE

Am 09.06.2011 bringt eine Koalition aus CDU/CSU, SPD, Grünen und FDP, einen Antrag zur 1. Lesung des Bundestages ein, die Empfehlungen des Rundes Tisches Heimerziehung (RTH) umzusetzen.

Ausgehend von den Forderungen der Betroffenen lehnt die Fraktion DIE LINKE diesen Antrag ab, da er den ehemaligen Heimkindern die Anerkennung eines Rechtsanspruches auf Opferentschädigung mit dem Argument der angeblichen Verjährung abspricht.

Der interfraktionelle Antrag kommt den berechtigten Forderungen der Opfer dieses einmaligen Verbrechens der Nachkriegszeit nicht nach.

Der 120 Mio. €-Fonds soll von den Täterinstitutionen getragen werden und ist leider nur auf freiwilliger Basis angelegt.

Der Betrag gliedert sich in 100 Mio.€ für Therapiemaßnahmen, welche bereits als Krankenkassenleistung abgedeckt wären und somit gar nicht ausgezahlt werden und 20 Mio. € für nachzuzahlende Rentenversicherungsbeiträge.
Nur diese würden an die Betroffenen ausgezahlt.

„Die veranschlagte Summe ist zu gering angesetzt“, kritisiert Heidrun Dittrich, MdB, DIE LINKE, „selbst wenn 120 Mio. zur direkten Auszahlung kämen, würde sich beispielsweise bei 30.000 Antragsstellern der geschätzten 400.000 noch lebenden ehemaligen Heimkinder eine Zuweisungen aus dem Fonds in der Höhe von max. 4.000 € ergeben.“ Die „Entschädigung“ soll außerdem an sehr detaillierte Einlassungen von Seiten der ehemaligen Heimkinder gekoppelt werden.

Besser wäre es, die Höhe der Entschädigungszahlung am Beispiel anderer Staaten zu orientieren: In der Republik Irland erhalten ehemalige Heimkinder eine jeweilige Entschädigung von 75.000 €. Der V
erband ehemaliger Heimkinder VEH e.V. fordert hingegen 54.000 € als Einmalzahlung bzw. eine monatliche Opfer-Rente von 300 €.

„Eine Individualisierung und dadurch weitere Viktimisierung der Opfer ist nicht hinnehmbar!“ so Heidrun Dittrich weiter.


DIE LINKE fordert stattdessen eine generelle Anerkennung der ehemaligen Heimunterbringung als Entschädigungsvoraussetzung für die Betroffenen des „Systems Heimerziehung“.

DIE LINKE fordert ein Heimopferentschädigungsgesetz und somit die Anerkennung als Opfer und damit verbunden, einen rechtsverbindlichen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.


Neben den öffentlichen, privaten und kirchlichen Trägern der Heime werden auch Betriebe, die Heimkinder beschäftigt haben, an der Finanzierung angemessen beteiligt. Dieser Rechtsanspruch auf Entschädigung muss unabhängig von der Einzelfallbegründung gewährleistet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Heidrun Dittrich, MdB, DIE LINKE


Heidrun Dittrich, MdB
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Und als es Anfang Juni 2011 um ein Heimopferrentengesetz in Deutschland ging wurde auch diese diesbezügliche spezifische Pressemitteilung in der Bundesrepublik Deutschland medial und gesamtgesellschaftlich völlig totgeschwiegen !!

Diese Pressemitteilung in diesem genauen Wortlaut erscheint und erschien derzeit nirgendwo im Internet !!

nur an folgender Stelle als
PDF-Dokument ( Ich selbst entdeckte diese Pressemitteilung erst gestern – sechs Jahre später – und verbreite sie jetzt erstmalig überall im Internet ! ) :


QUELLE: http://www.heidrundittrich.de/PMJelpkeDittrich.pdf
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Heidrun Dittrich
Mitglied des Deutschen Bundestages

Heidrun Dittrich, MdB, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

An die Presse




Berlin, 20.06.2011

Bezug: Runder Tisch Heimerziehung
Nachfolgetreffen mit Abgeordneten
Anlagen:



Ein Opferentschädigungsgesetz für ehemalige Heimkinder in der Bundesrepublik Deutschland schafft Rechtssicherheit !

Am 20.06.2011 trafen sich die Mitglieder des ehemaligen Rundes Tisches Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren gemeinsam mit Bundestagsabgeordneten aus vier Fraktionen.

Für die Partei DIE LINKE. erklärte Heidrun Dittrich, MdB, dass die Forderung nach einem Gesetz Rechtssicherheit bei der Entschädigung der ehemaligen Heimkinder (im Zeitraum von 1949 bis 1975) schaffe. Dadurch entstehe ein Anspruch der Opfer auf eine pauschale Entschädigung, ohne den Zwang zur Einzelfallprüfung und den Nachweis von Folgeschäden. Der Vorschlag aus den Bundesländern, mit Hilfe einer Verwaltungsvereinbarung die Entschädigung zu regeln, führt nicht zu einem einklagbaren Anspruch.

Für ehemalige Heimkinder aus Behindertenheimen und der Psychiatrie würde ein Entschädigungsgesetz die Möglichkeit eröffnen, so Heidrun Dittrich weiter, auch ohne Selbstzeugnis eine Entschädigung zu erhalten. Gerade seelisch oder geistig Behinderte können ihre Belange nicht allein vertreten. Auch Opfer, die vor dem vierten Lebensjahr Gewalt und sexualisierte Gewalt erlitten, können sich möglicherweise nicht mehr erinnern oder die Täter benennen.


Nur durch ein Opferentschädigungsgesetz, wie es DIE LINKE. in ihrem Antrag fordert, wird ein gesetzlich einklagbarer Anspruch geschaffen, betonte Ulla Jelpke, MdB DIE LINKE. Sie forderte die Koalition sowie die SPD und Grünen auf, nach der öffentlichen Anhörung der Sachverständigen am 27.06.2011 ihren Antrag nachzubessern.

Mit freundlichem Gruß

Ulla Jelpke, MdB DIE LINKE und Heidrun Dittrich

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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Bezüglich den Vorgängen im Österreichischen Parlament und über das neue Heimopferrentengesetz, über das ich berichtet hatte.

Zitat eines Beitrags von Martin MITCHELL vom Sonntag, 8. November 2016, um 08:44 Uhr mit der Überschrift »Österreichische Ehemalige Heimkinder im Parlament!« im Thread »Werden EHEMALIGE HEIMKINDER wirklich entschädigt ?« @ http://politik-forum.eu/viewtopic.php?f ... 6#p3718036
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Offizielle Zeremonie: „Geste der Verantwortung“

ÖSTERREICH – profil.at- Profil//shortlist

[ @
http://www.profil.at/shortlist/oesterre ... nt-7670103 ]

Österreich inmitten: Ehemalige Heimkinder im Parlament

Erniedrigte und gequälte
ehemalige Heimkinder [ siehe @ http://www.profil.at/oesterreich/heimki ... ch-6499707 ] rücken im Parlament ins Zentrum.

Von
Edith Meinhart [ siehe @ http://www.profil.at/autoren/edith-meinhart ] ( 06.11.2016 )

Es ist der würdigste Rahmen, den die Republik aufzubieten hat. Am 17. November werden im historischen Sitzungssaal im Parlament, wo sonst Präsidenten angelobt werden, ehemalige Heimkinder sitzen, die in staatlichen und kirchlichen Einrichtungen erniedrigt und gequält wurden. Nationalratspräsidentin Doris Bures (Foto) nennt den bedeutungsschweren offiziellen Akt „Geste der Verantwortung“. Der Staat holt damit die Männer und Frauen, die er in den 1950er- bis 1970er-Jahre im Stich gelassen hat, ins Zentrum. Buchstäblich, denn die Saalmitte gehört den Betroffenen, das offizielle Österreich rückt – zum ersten Mal und ganz gegen das Protokoll – zur Seite. Kanzler Christian Kern, Vizekanzler Reinhold Mitterlehner und Kardinal Christoph Schönborn werden Reden halten; das Herz der Veranstaltung aber bilden die Geschichten der Betroffenen. Schauspielgrößen Karl Markovics, Regina Fritsch, Wolfgang Böck, Florian Teichtmeister und Miriam Fussenegger werden sie von der Regierungsbank aus vortragen. Die Zeremonie löste im Vorfeld einiges an Emotionen aus.

„Wir wollen jenes Zeichen der Anerkennung setzen, das sich viele Betroffenen wünschen. Aber es soll kein Schlussstrich sein, sondern ein Mosaikstein in der Aufklärungsarbeit, die leider erst sehr spät begonnen hat“, sagt Bures. Einen Nachteil des repräsentativen Saals konnte sie auch nach viel Kopfzerbrechen nicht wettmachen: Er fasst nur 630 Sitze, davon sind 40 Prozent für National- und Bundesräte fixiert; einige bleiben aus feuerpolizeilichen Gründen frei. Die 300 Plätze für Heimkinder wurden nach der Reihenfolge der Anmeldungen und gewichtet nach Bundesländern vergeben. Für alle, die nicht zum Zug kamen, aber gerne dabei wären, überträgt der ORF die Zeremonie live.
Bisher gibt es weltweit wenig vergleichbare Zeremonien, in Deutschland warten die Heimkinder noch darauf.

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QUELLE: https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAH ... ndex.shtml
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REPUBLIK ÖSTERREICH
Parlament

Parlamentskorrespondenz Nr. 476 vom 26.04.2017

Themenfelder: Soziales
Format: Plenarsitzungen des Nationalrats
Stichworte: Nationalrat/Heimkinder/Rente/Bures


Opfer von Misshandlungen in Heimen und in Pflegefamilien erhalten Rentenleistung in Höhe von 300 €

Nationalrat beschließt einstimmig Heimopferrentengesetz

Wien (PK) - Wer im Zeitrahmen vom 9. Mai 1945 bis 31. Dezember 1999 in Heimen und Internaten des Bundes, der Länder und der Kirche missbraucht bzw. misshandelt wurde und dafür eine pauschalierte Entschädigungsleistung erhalten hat, wird ab Erreichen des Regelpensionsalters bzw. ab Pensionsantritt eine monatliche Zahlung von 300 € erhalten. Die Antragstellung ist unbürokratisch, die Betroffenen müssen ihre Leidensgeschichte nicht noch einmal wiederholen. Umfasst von dieser Regelung sind nun auch ehemals misshandelte und missbrauchte Kinder in Pflegefamilien.

Die Rentenleistung kann erstmals ab Juli 2017 ausbezahlt werden und wird ab 2018 valorisiert. Sie gilt nicht als Einkommen, ist unpfändbar und hat keine Auswirkung auf das jeweilige Existenzminimum. Eine Verfassungsbestimmung stellt sicher, dass die Leistung auch nicht als Einkommen nach den Mindestsicherungsgesetzen der Länder gilt und auch nicht auf diese Geldleistungen anzurechnen ist. Der Betrag wird also brutto für netto ausbezahlt.

Mit diesem einstimmigen
Beschluss [ Siehe @ https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtml ] zu einem Heimopferrentengesetz (HOG) setzte der Nationalrat [ Siehe @ https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAH ... ndex.shtml ] zu heute infolge des von Nationalratspräsidentin Doris Bures initiierten Staatsakts "Geste der Verantwortung" vom 17. November 2016 einen konkreten Schritt, um der betroffenen Personengruppe den Einkommensnachteil, der durch staatliches Wegschauen bzw. Nichthinschauen entstanden ist, in einem begrenzten Ausmaß auszugleichen (siehe Meldungen der Parlamentskorrespondenz

Nr.
1254/2016 [ Siehe @ https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAH ... ndex.shtml ],

Nr.
1256/2016 [ Siehe @ https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAH ... ndex.shtml ],

Nr.
1257/2016 [ Siehe @ https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAH ... ndex.shtml ] und

Nr.
1260/2016 [ Siehe @ https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAH ... ndex.shtml ]).

Rentenleistung ist Zeichen der Verantwortung

Die Nationalratspräsidentin, der dieses Thema ein wichtiges Anliegen ist, ließ es sich daher auch nicht nehmen, selbst ans Rednerpult zu treten. Ihr sei es damals beim Staatsakt wichtig gewesen zu betonen, dass die offizielle Anerkennung des Leidens der Betroffenen kein Schlussstrich unter die Aufarbeitung sein darf. "Heute können wir sagen: Es war alles andere als ein Schlussstrich", so die Nationalratspräsidentin. Der heutige Beschluss zeige, "dass uns das Schicksal der Kinder von damals keineswegs gleichgültig ist, sondern dass wir uns für sie verantwortlich fühlen". Und das gelte nicht nur für die Kinder von damals, sondern auch für die Kinder von heute und morgen.

Erstmals habe man den Betroffenen zugehört und geglaubt, sagte Sozialminister Alois Stöger und appellierte, in Zukunft jenen zu glauben, die von Misshandlungen und Missständen berichten oder solche umschreiben. Stöger zeigte sich auch zufrieden darüber, dass die 300 € in voller Gänze bei den Menschen ankommen und eine verfassungsrechtliche Bestimmung dafür sorgt, dass auch die Auszahlung der bedarfsorientierten Mindestsicherung in den Bundesländern den Betrag nicht reduziert.

Seitens der Abgeordneten, die sich unisono positiv zu diesem Gesetz äußerten, gab es ein großes Danke an die Nationalratspräsidentin für deren Initiative, aber auch an den Vorsitzenden des Sozialausschusses, Josef Muchitsch (S). Die Beratungen seien in einem äußerst sachlichen Klima verlaufen, man habe die Ergebnisse des Expertenhearings aufgegriffen und gegenüber der Regierungsvorlage essentielle Verbesserungen erreicht. Es waren sich auch alle einig, dass die Rentenleistung keine Wiedergutmachung und keine Entschädigung sein kann, denn keine Geldleistung könne das erlittene Unrecht aufwiegen. Das Parlament beweise aber damit, dass es die Verantwortung ernst nehme.


Anträge auf Rentenauszahlung können ab 1. Juli 2017 gestellt werden

Infolge eines umfassenden von allen Fraktionen eingebrachten Abänderungsantrags wurden der Kreis der Anspruchsberechtigten ausgeweitet und Präzisierungen vorgenommen. Waren ursprünglich nur Kinder in Heimen und Internaten vorgesehen, so sind nunmehr auch all jene umfasst, die in Pflegefamilien misshandelt und missbraucht wurden. Damit reagierten die Abgeordneten auf das Hearing im Sozialausschuss vom 6. April, in dem sich zahlreiche ExpertInnen für Klarstellungen und die Ausweitung auf Opfer in Pflegefamilien aussprachen (siehe Meldung der Parlamentskorrespondenz Nr. 414/2017 [ Siehe @ https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAH ... ndex.shtml ]).

Betroffene Personen, die keine einmalige Entschädigungsleistung bekommen haben, etwa weil der Heimträger einem Antrag nicht entsprochen hat oder ihnen aus besonderen Gründen keine zeitgerechte Einbringung eines Antrags möglich war, müssen die ihnen zugefügte vorsätzliche Gewalt wahrscheinlich machen. In der Regierungsvorlage war noch von "nachweisen" die Rede. Bei einer gerichtlich zuerkannten oder mit Vergleich festgesetzten individuellen Entschädigung durch den Heimträger, welche die Ansprüche endgültig und umfassend regelte und die Höhe der pauschalierten Leistungen überstieg, soll laut Gesetz keine Rentenleistung mehr zuerkannt werden.

Die Entscheidung über eine Rentenleistung fällt der zuständige Sozialversicherungsträger mit Bescheid. Dagegen kann beim Arbeits- und Sozialgericht berufen werden. Unberechtigt empfangene Rentenleistungen sind unter bestimmten Voraussetzungen zu refundieren. Ins Gesetz aufgenommen wurde auch eine Verpflichtung, relevante Änderungen der Sozialversicherung zu melden.

Ausgezahlt werden soll die Leistung ab Juli 2017, wobei Personen, die bereits eine Pension beziehen bzw. das Regelpensionsalter erreicht haben, die Rente rückwirkend ab Juli erhalten, wenn sie innerhalb eines Jahres ab Inkrafttreten des Gesetzes einen Antrag einbringen. Ansonsten wird die Rente mit dem Folgemonat des Antrags gewährt. Die Rentenleistung gebührt für die Dauer der Zuerkennung einer Eigenpension, somit würde die Leistung nach Ablauf einer befristet zuerkannten Eigenpension – etwa einer Invaliditätspension – ebenfalls wegfallen. Die Rentenleistung soll zudem für die Dauer der Verbüßung einer Freiheitsstrafe und der Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher und gefährliche Rückfallstäter entfallen.

Ab Juli 2017 können keine neuen Anträge auf wiederkehrende Leistungen als Verdienstersatz gemäß Verbrechensopfergesetz eingebracht werden. Diesem Teil des Gesetzes stimmten die Grünen im Rahmen einer getrennten Abstimmung in Zweiter Lesung nicht zu, in Dritter Lesung unterstützten sie aber die gesamte Gesetzesvorlage.

Die Tore werden auch für jene geöffnet, die aus besonderen Gründen kein zulässiges oder zeitgerechtes Ansuchen beim Heim- und Jugendwohlfahrtsträger einbringen konnten, oder diejenigen, die zwar ein zulässiges und zeitgerechtes Ansuchen eingebracht, jedoch keine pauschalierte Entschädigungsleistung erhalten haben. Sie können sich an die Volksanwaltschaft wenden, die nach diesem Gesetz eine weisungsfreie Rentenkommission einrichten wird, der jedenfalls VertreterInnen von Opferhilfeorganisationen angehören. Ihre Aufgabe wird es im Wesentlichen sein, Vorschläge für die schriftlich begründeten Empfehlungen zu erstatten, ob die Anspruchsvoraussetzungen für eine Rentengewährung vorliegen. Dadurch will der Gesetzgeber auch eine einheitliche Entscheidungspraxis sicherstellen. Die Entscheidung über die Rente obliegt jedoch der Sozialversicherung, diese ist nicht an die Empfehlung der Rentenkommission gebunden. Die Kommission kann auch im Vorfeld der Empfehlung Clearingberichte der für die jeweiligen Opfer maßgeblichen Ansprechpartner und Institutionen einholen oder selbst Erhebungen durchführen.

In einem von ebenfalls allen Parteien eingebrachten und angenommenen Entschließungsantrag wird die Bundesregierung ersucht, für die für die Rentenkommission notwendige personelle Ausstattung Sorge zu tragen.

Da der Sozialminister Projekte, die der Beratung, Betreuung und Unterstützung von Opfern sowie der Prävention dienen, fördern kann, soll er laut einhelliger Auffassung der Abgeordneten dafür auch ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt bekommen.


Bures: Die Rentenleistung ist keine Wiedergutmachung, aber Zeichen dafür, dass man sich der Verantwortung bewusst ist

Nationalratspräsidentin Doris Bures zeigte sich heute zufrieden darüber, dass der Staatsakt vom November vergangenen Jahres, den sie als außergewöhnlich und berührend bezeichnete, alles andere als ein Schlussstrich gewesen ist. Die Rentenleistung sei keine Wiedergutmachung, stellte sie klar, die seelischen und körperlichen Wunden lassen sich nicht wiedergutmachen. Der heutige Beschluss zeige aber, dass man sich der Verantwortung bewusst ist und man es nicht so wie damals verabsäumt zu handeln. Sie bedankte sich daher bei der Regierung und den Abgeordneten dieses Hauses dafür, dass sie sich mit den Lebensbedingungen der Opfer ernsthaft und sachlich auseinandergesetzt und in großer Einigkeit gehandelt haben.

Bei dem Staatsakt sei nicht nur das offizielle Österreich und die Kirche zusammengekommen, sondern auch 300 Frauen und Männer, deren Schicksale und Lebensgeschichten im Mittelpunkt gestanden sind. Als ehemalige Heimkinder sei ihnen unvorstellbares Leid widerfahren, statt Schutz, Hilfe und Geborgenheit zu finden, hätten sie Gewalt, Demütigung und Missbrauch erfahren. Sie seien ihrer Kindheit und allzu oft ihrer Chance auf ein selbstbestimmtes Leben beraubt worden. Die Nationalratspräsidentin zollte in diesem Zusammenhang vor allem jenen besondere Anerkennung, die im Vorfeld des Staatsakts um diese Aufmerksamkeit gekämpft, unermüdlich auf ihre schwierige Situation in der Gesellschaft hingewiesen und über ihre Erfahrungen berichtet haben. Ihr Dank galt aber auch den Kommissionen der Länder und der Kirche sowie WissenschaftlerInnen und ExpertInnen, die sich mit der systematischen Gewalt in Kinderheimen auseinandergesetzt und die Basis für diese schwierige Aufarbeitung gelegt haben.

Beim Staatsakt habe die Öffentlichkeit den erschütternden Berichten und Lebensgeschichten endlich zugehört, sagte Bures, denn allzu lange wurde nicht zugehört, allzu lange wurde die Gewalt und der systematische Missbrauch vertuscht und kollektiv verleugnet.


Prävention ist notwendige Aufgabe

Ähnlich fielen die Wortmeldungen ihrer KlubkollegInnen aus. Dem Sozialausschuss sei es gelungen, eine Lösung zustande zu bringen, die weitergeht, als ursprünglich angedacht, betonte Ausschussvorsitzender Josef Muchitsch (S). Die Einstimmigkeit des Gesetzesbeschlusses sei ein Zeichen für die Betroffenen, dass der Gesetzgeber seine Verantwortung spät aber doch wahrgenommen hat, meinte Ulrike Königsberger-Ludwig (S). Wie Johann Hell (S) begrüßte sie, dass die Betroffenen ihre Anträge unbürokratisch stellen können und die Rentenleistung brutto für netto erfolgt. Hell hält die weisungsfreie Rentenkommission bei der Volksanwaltschaft für eine wesentliche Einrichtung; angesichts der Berichte der Volksanwaltschaft über deren Beobachtungen in Heimen und Wohnfamilien sei es evident, dass es dort noch Verbesserungsbedarf gibt, sagte er.

Man wollte Nägel mit Köpfen machen, beschrieb August Wöginger (V) das konstruktive Klima im Sozialausschuss. Mit diesem Gesetz werde unter Beweis gestellt, dass Republik und Parlament mit dunklen Punkten der Vergangenheit umgehen und eine gemeinsame Linie finden können. Sowohl Wöginger als auch Franz-Joseph Huainigg (V) unterstrichen die Wichtigkeit von Präventivmaßnahmen, denn so etwas dürfe nicht mehr passieren, meinten beide. Strukturelle Gewalt entstehe immer wieder, so Huainigg, der in diesem Zusammenhang die Arbeit der Volksanwaltschaft zum Schutz der Menschenrechte besonders hervorhob. Zum wiederholten Male forderte er auch die Verankerung der Menschenwürde in der Verfassung. In gleicher Weise befürwortete Martina Diesner-Wais (V) das Heimopferrentengesetz.

Man müsse auch in Zukunft wachsam bleiben, unterstützte FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein die Forderungen nach Prävention. Sie regte an, über das Heimopferrentengesetz hinaus einen weiteren Schritt zu setzen und für Fälle des Missbrauchs die Verjährungsfristen abzuschaffen. Viele Betroffene könnten lange nicht über das Erlebte reden und dann trete oft die Verjährung ein, sodass eine gerichtliche Aufarbeitung nicht mehr möglich ist, argumentierte Belakowitsch-Jenewein. Eine Aufhebung der Verjährungsfristen wäre ihrer Meinung nach ein Signal an potentielle Täter, dass sie niemals davonkommen und sich nicht hinter der Verjährung verstecken können.

Trotz uneingeschränkter Zustimmung zum Gesetz kamen auch von ihrem Klubkollegen Peter Wurm (F) kritische Töne. Er hält den Beitrag von 300 € für zu gering angesetzt und eine Verdoppelung auf 600 € für angebracht. Wenn man bedenke, dass die Rentenleistung rund 8 Mio. € kosten werde, sei eine Anhebung des Beitrags angesichts dessen, was man bereit sei, für die Arbeitsmarktintegration für Asylberechtigte auszugeben, mehr als berechtigt. Grundsätzlich meinte er, der Opferschutz in Österreich gehöre viel stärker ausgebaut.

Positive Worte für das Gesetz und die dazu im Vorfeld laufenden Verhandlungen kamen auch vom Grünen Justizsprecher Albert Steinhauser. Er zeigte sich zufrieden, dass nun auch die Pflegekinder in den Kreis der Anspruchsberechtigten einbezogen werden und die Rentenleistung brutto für netto erfolgt. Auch die Anlaufstelle bei der Volksanwaltschaft hält er für den richtigen Weg. Es gebe noch immer viele, die nicht über das erlittene Leid reden können, diesen werde die Möglichkeit eröffnet, trotzdem einen Antrag zu stellen, und zwar ohne weitere Traumatisierung.

Ebenso hält Helene Jarmer (G) das Gesetz für ein wichtiges und notwendiges Signal. Sie regte an, sich mehr als bisher über soziale Barrierefreiheit Gedanken zu machen und drängte darauf, vor allem Polizistinnen und Polizisten zu sensibilisieren, wie man mit Opfern umgeht. Es bedürfe einer speziellen Kommunikation, und dafür brauche es auch ein entsprechendes Bewusstsein.

Als eine gute und unbürokratische Lösung bezeichnete Gerald Loacker (N) seitens der NEOS den Gesetzesbeschluss. Man hole ein Versäumnis nach und übernehme Verantwortung für etwas, was in der Vergangenheit passiert ist. Die Rentenleistung stelle einen symbolischen Schritt dar.

Zu mehr Mut rief Waltraud Dietrich (T) von Team Stronach auf. Man müsse alles daran setzen, Kinder vor Gewalt und schlechten Einflüssen zu schützen, deshalb müssten alle ermutigt werden, hinzuschauen und zu handeln, denn Gewalt und sexuellen Missbrauch an Kindern gebe es auch noch heute.

Als einen wichtigen, notwendigen und menschlichen Schritt nannte Rupert Doppler (o.F.) die Rentenleistung. Seiner Ansicht nach ist sie aber nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. (Fortsetzung Nationalrat) jan

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QUELLE: https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAH ... ndex.shtml
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Aus gegebenen Anlass der guten Nachricht aus Österreich rufe ich jetzt hier noch einmal in Erinnerung was der deutsche GRÜNEN-Politiker Simon Lissner schon vor vier Jahren hierzu schrieb, indem ich einen kurzen Auszug aus seinem derzeitigen Schriftstück »Schuldig – in einem minder schweren Fall?« zitiere:

QUELLE: https://www.gruene-linke.de/2013/05/12/ ... eren-fall/
.
Schuldig – in einem minder schweren Fall?

von Simon Lissner, 11.05.2013

Stille und Vergessen senkt sich nach einiger Aufregung über eines der widerlichsten Kapitel der „deutschen Stunde Null“. Mit einer Petition ehemaliger Heimkinder von 2006 begann sich die Öffentlichkeit und das Parlament damit zu befassen, dass die Opfer eines nachkriegs-deutschen Terrorregimes in den Heimen bis dato völlig allein gelassen worden waren. Der interfraktionelle Beschluss
[i] (der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, SPD und BÜNDNIS/90 DIE GRÜNEN, Antrag aus 2011) zum Umgang mit den Opfern staatlicher und kirchlicher Willkür, Misshandlungen, Zwangsarbeit in den Jahren 1945 bis Ende der 1970iger Jahre setzt den Schlusspunkt. Jedenfalls aus der Sicht der Politik, des Petitionsausschusses. Und aus dem Blick der Öffentlichkeit ist einer der wohl umfänglichsten Skandale ebenfalls geraten: der Umgang mit den Heimkindern, die Zustände in den Kinder- und Jugendheimen. Es wundert nicht, dass der Weg zur angemessenen Entschädigung der Opfer weiter lang und steinig ist. So fordert der Petitionsausschuss am 16.1.2013 eine gesetzliche Änderung des Opferentschädigungsgesetzes, weil die im bisherigen Gesetz vorgesehenen drei Bedingungen auf die meisten der betroffenen ehemaligen Opfer nicht zuträfen Beschluss[ii]. Aber das soll hier alles gar nicht Gegenstand der Erörterung sein.

Ich habe eingangs von einem „Terrorregime“ gesprochen. Das ist eine politische Bewertung der „Aufbewahrung“ von Kindern und Jugendlichen ab 1945 im Nachkriegsdeutschland und ab 1949 (Grundgesetz trat am 23.5.1949 in Kraft) in der neu gegründeten Bundesrepublik Deutschland. Bis dahin hatte das Parlament ein Grundgesetz verhandelt, welches zwar fortschrittlich, bereits obenan stehend die Grundrechte eines jeden Menschen konstatiert
[iii], aber für die Insassen von Kinder- und Jugendheimen ebenso wenig zur Geltung gebracht wurde, wie für die Insassen von Fürsorge- oder Jugendstrafanstalten. []

[ ……… ]

––––––––––––––––––––––––––––


[i] http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/061/1706143.pdf, Drucksache 17/6143, 8.6.2011
[ii] http://www.bundestag.de/presse/hib/2013 ... 17/01.html, PM des PA v. 16.1.2013
[iii] http://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

.

SELBST WEITERLESEN IM ORIGINAL @ QUELLE: https://www.gruene-linke.de/2013/05/12/ ... eren-fall/


Als ich den deutschen GRÜNEN-Politiker Simon Lissner dann am Samstag, 29. Mai 2017 um 00:49 Uhr (MESZ) @ https://www.gruene-linke.de/2013/05/12/ ... omment-241 darauf aufmerksam machte was gerade in Österreich diesbezüglich errreicht wurde, antwortete er uns Ehemaligen Heimkindern in Deutschland daraufhin, wie folgt:

QUELLE: https://www.gruene-linke.de/2013/05/12/ ... omment-244 :

.
simon.lissner am 31. Mai 2017 um 15:08 Uhr
Zum Thema habe ich mich letztmals öffentlich vor ziemlich genau vier Jahren geäußert. Letztmalig am 8.9.2013, in Form einer mit Parteifreund*innen veröffentlichten Anfrage an die zuständigen Abgeordneten der GRÜNEN Partei in den Bundesländern zur Lage der Heimkinder, verbunden mit der Bitte, entsprechend zur Untersuchung der Lage beizutragen. Angesichts des damals aktuell durch die Presse gehenden Falles der „Haasenburg“ sollte Licht ins Dunkel gebracht werden, und vor allem geklärt werden, dass nicht weitere Taten im verborgenen Schlummern.
Ich habe versucht, angeregt durch den aktuellen Leserbrief [von Martin MITCHELL vom Mo. 29.05.2017, um 00:49 Uhr (MESZ)], zu recherchieren, was da eigentlich das Ergebnis war. Das Ergebnis ist ernüchternd, fragmentarisch fand ich in einer alten Notiz, das genau nur eine einzige GRÜNE Politikerin darauf zustimmend geantwortet hatte und versprach, sich darum zu kümmern. Das ist ungefähr ein Null-Ergebnis. Auch darüber, ob da je was kam, habe ich keine Aufzeichnung. Ich will niemandem Unrecht tun, aber das ist für meine Partei durchaus beschämend. Ich gestehe, dass ich, zwar immer wieder über die Jahre leise angeschubst wurde (eMails wie ja auch jetzt), aber über die vielen, täglich wechselnden und sich teilweise ja überschlagenden Ereignisse, das Thema auch wieder aus dem Blick verlor. Ich will mich da gar nicht raus reden. Aber es ist als Amateur und, obendrein bin ich eher der „Allrounder“, nicht der Spezialist (auch in anderen Fragen), schwer, an einer wichtigen Sache zu bleiben. Ganz gewiss ist es nicht so, auch wenn es der Zufall will, dass nun, auch vier Jahre nach dem Artikel, wieder Wahlen anstehen, dass es das Anliegen des Artikels war, den GRÜNEN Wähler*Innen Stimmen zu erhaschen. Im Gegenteil habe ich es stets so gehalten, dass die Wahrheit, Recht und Fairness auch dann geboten und zu vertreten sind, wenn das kurzfristig von Nachteil sein kann und mag. Und nun sind wieder Wahlen und die Frage der Entschädigung scheint zwar in Österreich zu einer Regelung geführt zu haben, nicht aber in Deutschland.
Gerne unterstütze ich, und ich denke, auch die damals zeichnenden Freundinnen des Aufrufes an unsere Abgeordneten, jedwede Initiative, hier voran zu kommen. Es wäre eine Hilfe, wenn etwa aus den Reihen der Betroffenen und deren Mitstreiter*innen zusammengefasst würde, was Sachstand ist, und was sie für erforderlich halten, um das Fass noch einmal auf zu machen.
Simon Lissner
Mitglied des Kreisvorstand Limburg-Weilburg
LAG Sprecher Demokratie und Recht

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QUELLE: https://www.gruene-linke.de/2013/05/12/ ... omment-244 .
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Martin MITCHELL
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"STIFTUNG ANERKENNUNG UND HILFE" nimmt Arbeit auf ... Betroffene um ihr Recht zu bringen.

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Ich habe gestern schon folgende wichtige Frage im HEIMKINDER-FORUM.DE aufgeworfen:
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Nur mal als Beispiel in Bezug auf einen Betroffenen-WEST.

Jemand hat während er IM WESTEN als Kind (im Alter von 8-14 Jahren) gemäß dem nachkriegsdeutschen "Jugendwohlfahrtsgesetz" in einem *Kinderheim* schweres Unrecht und Leid erlitten.
Hat seither vom »FONDS-HEIMERZIEHUNG-WEST« für diesen Lebensabschnitt seines Leidens den maximalen Betrag von 10.000 Euro in Sachleistungen erhalten. – Hat aber nichts für damals im Heim zu leistende schwere Kinderarbeit erhalten!

Dieselbe Person hat während seiner IM WESTEN als Jugendlicher (im Alter von 14-17 Jahren) gemäß dem nachkriegsdeutschen "Jugendwohlfahrtsgesetz" in einem *Erziehungsheim* schweres Unrecht und Leid erlitten.
Hat seither vom »FONDS-HEIMERZIEHUNG-WEST« für diesen Lebensabschnitt seines Leidens nichts weiteres in Sachleistungen erhalten. – Hat aber für drei Jahre von ihm erzwungenne unentlohnte gewinnbringende Industriearbeit als Jugendlicher im Erziehungsheim ihm zustehende Rentenersatzleistung erhalten.

Anschließend IM WESTEN hat diese Person (im Alter von 17-21 Jahren) gemäß den nachkriegsdeutschen Unterbringungsgesetzen: "Bundessozialhilfegesetz" / "Sozialgesetzbuch" in einer *Psychiatrischen Einrichtung* schweres Unrecht und Leid erlitten, und war gleichzeitig über diesen gesamten Zeitraum seiner Unterbringung gesundheitsschädigenden Medikamentenversuchen und schwerer Zwangsarbeit ausgesetzt.
Was genau steht dieser Person jetzt noch in Sachleistungen und/oder Rentenersatzleistungen aus der »STIFTUNG ANNERKENNUNG UND HILFE« für diesen Lebensabschnitt seines Leidens zu ??

Wer es wirklich weiß mag doch bitte zutreffende Antwort zur Verfügung stellen und seine Antwort mit den diesbezüglichen Regularien belegen (wenn möglich, die diesbezüglichen Regularien wortwörtlich zitieren).

Ich will mich momentan HIER erst einmal nur mit GENAU DIESEM PUNKT, und nichts anderem, befassen.

Bitte respektiert das ein jeder.

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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Meine Frage im HEIMKINDER-FORUM.DE vom Dienstag, 27. Juni 2017, um 06:02 Uhr (MESZ) wurde daraufhin noch am gleichen Tag, um 17:42 Uhr (MESZ) von Boardnutzer »Ralf« wie folgt beantwortet:
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Die Frage ist essentiell und ich möchte sie umfassend beantworten.

Es ist erst einmal nicht egal, in welchem Heim, oder in welcher Einrichtung ein Betroffener gewesen ist, um Leistungen aus den Hilfesystemen der Bundesregierung zu erhalten. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Fonds "Heimerziehung" wie aus der Stiftung "Anerkennung und Hilfe" ist, dass man in einer dieser Einrichtungen war. Das bedeutet, man ist in einer Einrichtung der Jugendhilfe gewesen und hat somit Anspruch auf Leistungen aus dem Fonds "Heimerziehung", oder man war in einer Einrichtung der Behindertenhilfe, oder der Psychiatrie und hat dementsprechend Anspruch auf Leistungen der Stiftung "Anerkennung und Hilfe".

Beide Systeme, Fonds, wie Stiftung, sollen sich nunmehr ergänzen.

Das bedeutet, dass vorrangig und nach Antragstellung sich jedes Heimkind beim Fonds "Heimerziehung" hätte melden können und dann entsprechend der Geschäftsgrundlagen 10.000,-- Euro finanzielle Hilfen, sowie Rentenersatzleistungen zwischen dem 14. und 21. Lebensjahr erhalten hat, insofern für die tatsächlich geleistete Arbeit keine Sozialversicherungs-und Rentenbeiträge für den Betroffenen geleistet wurden.

Im Normalfall sind nunmehr alle Antragsteller bei beiden Fonds "bedient".

Die Stiftung ist am 1. Januar angelaufen und wird die Antragsteller entsprechend der Geschäftsgrundlagen bedienen.

Allerdings besteht nunmehr folgende Möglichkeit!

Ein Heimkind war im Heim der Jugendhilfe und ist irgendwann in die Psychiatrie verlegt worden. Der Betroffene hat also in Einrichtungen der Jugendhilfe gelebt und auch in Einrichtungen der Behindertenhilfe, oder der Psychiatrie.

Entsprechend der Geschäftsgrundlagen in beiden Fonds "Heimerziehung" konnte also der Betroffene einen Antrag auf finanzielle Leistungen aus dem Fonds stellen.

Insofern er nunmehr 10.000,-- Euro finanzielle Hilfen aus dem Fonds erhalten hat, ist damit sein Anspruch gegenüber beider Hilfesysteme erfüllt.
Es gibt keinen Doppelbezug. Es kann kein Betroffener beanspruchen aus beiden Systemen der Hilfeleistungen Geld zu bekommen.

Es sei denn, der Betroffene, welcher in beiden Einrichtungssystemen der Erziehungshilfen untergebracht war, hätte aus dem Fonds "Heimerziehung" nur 5.000,-- Euro erhalten und hätte es verpasst, dass er einen abschließenden Vertrag über 10.000,-- Euro Hilfeleistungen beim Fonds abgeschlossen hätte.

Der Betroffenen kann nunmehr einen Antrag an die Stiftung stellen und begründbar mit seiner Unterbringung in der Behindertenhilfe, oder Psychiatrie, eine Hilfeleistung in Höhe von 4.000,-- Euro stellen. Diese würden dann sogar bar ausgezahlt werden.

Diese Vorgehensweise ist auch bei der Rentenersatzleistung so vorgesehen.

Dass bedeutet, insofern der Betroffene noch nicht die maximale Leistung aus dem Fonds erhalten hat und auch keinen Vertrag über eine abschließende Summe hat, kann er die Differenz in der Stiftung geltend machen.

Bei der Rentenersatzleistung ist es möglich, dass ein Betroffener vom 14. bis 16. Lebensjahr in der Heimerziehung untergebracht war, dort zwei Jahre gearbeitet und keine Rentenersatzleistungen erhalten hat. danach wurde er in eine Behinderteneinrichtung verbracht und hat dort bis zum 18. Lebensjahr unentgeltlich gearbeitet und auch keine Rentenleistungen erhalten.

Der Betroffene kann dementsprechend für die zwei Jahre im Heim 7.600,-- Euro Rentenersatzleistungen bekommen und für die drei Jahre in der Behinderteneinrichtung die pauschalisierte Summe von 4.000,-- Euro.

Der Betroffene kann auch geltend machen, dass er den umgekehrten Fall erlebt hat und für die rentenversicherungspflichtige Arbeit eine Entschädigung verlangen.

Es ist auch möglich, dass einem Betroffenen im Fonds nur 2000,- Euro Rentenersatzleistungen anerkannt wurden, jetzt allerdings in der Stiftung die Differenz zu 4.000,-- Euro beantragen kann, insofern er in einer der Einrichtungen war, für die sachlich die Stiftung zuständig ist.

Abschließend.

Die finanziellen Hilfeleistungen werden nicht doppelt gerechnet. Man war vom 10. Lebensjahr bis zum 18. Lebensjahr im Heim und dann in der Psychiatrie.

Insofern man abschließend 10.000,-- Euro finanzielle Hilfsleistungen erhalten hat, ist diese Summe das Maximum an möglichen Leistungen.

Bei den Rentenersatzleistungen wird die mögliche Differenz gezahlt, welche dadurch auftreten kann, dass man in zwei verschieden zu berücksichtigenden Hilfssystemen Ansprüche anmelden konnte, weil die Stiftung erst jetzt in die Arbeit aufgenommen hat, allerdings auch in dem anderen Hilfssystem anspruchsberechtigt war, allerdings noch nicht die maximale Leistung erhalten hat.

In diesem Sinne, Ralf Weber

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In einem Nachtrag zum gleichen Thema fügte Boardnutzer »Ralf« im HEIMKINDER-FORUM.DE dann am Mittwoch, 28. Juni 2017, um 10:06 Uhr (MESZ), auch noch folgendes hinzu:
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Entschuldigung, mir ist bei den vielen Zahlen dann doch ein Fehler unterlaufen.

In der Stiftung "Anerkennung und Hilfe" gibt es Rentenersatzleistungen,

1. bis zu zwei Jahren in den Einrichtungen = 3.000,-- Euro Rentenersatzleistungen

2. über zwei Jahre in den Einrichtungen = 5.000,-- Euro Rentenersatzleistungen

Und es gibt noch eine Variante zum Leistungsanspruch.

Ein Kind war bis zum 14. Lebensjahr im Heim der Jugendhilfe und würde deswegen keine Rentenleistungen erhalten haben. Ausschluss der Versicherungspflicht.

Danach ist er aber in einer Behinderteneinrichtung, oder Psychiatrie untergebracht und hat somit Anspruch, je nach Länge der Unterbringung, auf 3.000,-- oder 5.000,-- Euro Rentenersatzleistungen.

Ich bitte meinen Fehler zu entschuldigen, Ralf Weber

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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Ich selbst fügte am Mittwoch, 28. Juni 2017, um 00:16 Uhr (MESZ) im HEIMKINDER-FORUM.DE in Antwort zu meiner Frage hinzu:

Martin MITCHELL hat dort geschrieben:

ANFANG DES ZITATS DESSEN WAS ICH DORT GESCHRIEBEN HABE.

Ich habe gestern schon folgende wichtige Frage im HEIMKINDER-FORUM.DE aufgeworfen:
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Nur mal als Beispiel in Bezug auf einen Betroffenen-WEST.

Jemand hat während er IM WESTEN als Kind (im Alter von 8-14 Jahren) gemäß dem nachkriegsdeutschen "Jugendwohlfahrtsgesetz" in einem *Kinderheim* schweres Unrecht und Leid erlitten.
Hat seither vom »FONDS-HEIMERZIEHUNG-WEST« für diesen Lebensabschnitt seines Leidens den maximalen Betrag von 10.000 Euro in Sachleistungen erhalten. – Hat aber nichts für damals im Heim zu leistende schwere Kinderarbeit erhalten!

Dieselbe Person hat während seiner IM WESTEN als Jugendlicher (im Alter von 14-17 Jahren) gemäß dem nachkriegsdeutschen "Jugendwohlfahrtsgesetz" in einem *Erziehungsheim* schweres Unrecht und Leid erlitten.
Hat seither vom »FONDS-HEIMERZIEHUNG-WEST« für diesen Lebensabschnitt seines Leidens nichts weiteres in Sachleistungen erhalten. – Hat aber für drei Jahre von ihm erzwungenne unentlohnte gewinnbringende Industriearbeit als Jugendlicher im Erziehungsheim ihm zustehende Rentenersatzleistung erhalten.

Anschließend IM WESTEN hat diese Person (im Alter von 17-21 Jahren) gemäß den nachkriegsdeutschen Unterbringungsgesetzen: "Bundessozialhilfegesetz" / "Sozialgesetzbuch" in einer *Psychiatrischen Einrichtung* schweres Unrecht und Leid erlitten, und war gleichzeitig über diesen gesamten Zeitraum seiner Unterbringung gesundheitsschädigenden Medikamentenversuchen und schwerer Zwangsarbeit ausgesetzt.
Was genau steht dieser Person jetzt noch in Sachleistungen und/oder Rentenersatzleistungen aus der »STIFTUNG ANNERKENNUNG UND HILFE« für diesen Lebensabschnitt seines Leidens zu ??

Wer es wirklich weiß mag doch bitte zutreffende Antwort zur Verfügung stellen und seine Antwort mit den diesbezüglichen Regularien belegen (wenn möglich, die diesbezüglichen Regularien wortwörtlich zitieren).

Ich will mich momentan HIER erst einmal nur mit GENAU DIESEM PUNKT, und nichts anderem, befassen.

Bitte respektiert das ein jeder.

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ENDE DES ZITATS DESSEN WAS ICH DORT GESCHRIEBEN HABE.

Ich selbst liefere, zusätzlich, auch noch folgende Antwort zu meiner Frage:

(1.) QUELLE: http://www.stiftung-anerkennung-und-hil ... elden.html ;
(2.)
QUELLE: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Lan ... Hilfe.html :
»Für Personen, die bereits Leistungen aus den Fonds "Heimerziehung West" [] oder aus dem Ergänzenden Hilfesystem, d. h. dem Fonds "Sexueller Missbrauch im familiären Bereich" (FSM) oder dem "EHS - institutioneller Bereich", erhalten haben, sind die materiellen Hilfen dieser Hilfesysteme abschließend. D. h. sie können darüber hinaus keine Geldpauschale der Stiftung Anerkennung und Hilfe erhalten.«

(3.)
QUELLE: https://www.diakonie-wissen.de/document ... ersion=1.3 ;
(4.)
QUELLE: http://docplayer.org/46007061-Informati ... hilfe.html ;
(5.)
QUELLE: https://www.landtag.nrw.de/Dokumentense ... .ifxworker :
»(Az.: 16.3-9 Schn | 2017-01-13 Informationen zur Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ | Seite 4 und Seite 5) :
Die Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen der Stiftung sind abschließend. Haben Betroffene materielle Hilfen (Sachleistungen) aus den Fonds „Heimerziehung“, d. h. dem Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ [] dem Ergänzenden Hilfesystem, d. h. dem Fonds „Sexueller Missbrauch im familiären Bereich“ (FSM) oder dem „EHS - institutioneller Bereich“, erhalten, sind die Leistungen dieser Hilfesysteme abschließend. Das heißt, dass diese Betroffenen keine finanziellen Leistungen der Stiftung erhalten können (sogenanntes „
Kumulationsverbot“).«

(6.) QUELLE: https://www.lwl.org/LWL/Jugend/rabs/ane ... -und-hilfe :
»Bitte beachten Sie:
Haben Betroffene bereits Leistungen für erlittenes Leid oder Rentenersatz von anderen Einrichtungen oder Institutionen (z.B. dem Fonds Heimerziehung, dem Fonds sexueller Missbrauch, der evangelischen oder katholischen Kirche) erhalten, so besteht ein "Kumulationsverbot", das heißt, bereits erhaltene Leistungen werden auf die Leistungen der Stiftung angerechnet.«

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Beitrag von Martin MITCHELL »

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So sieht es aus hauptsächlich was die Betroffenen im WESTEN betrifft:

Die Täter und Täterorganisationen: die beiden christlichen Kirchen und ihre christlichen Ordensgemeinschaften und der Rechtsstaat: Bundesrepublik Deutschland (d.h., der Bund, die Länder, die Kommunen und die Gemeinden) bestimmen, dass alles und jegliches
Unrecht und Leid, dass sie den Betroffenen in ihrer Obhut im Säuglingsalter, im Kleinkindsalter, im Schulalter, in ihrer Jugend und in ihrem jungen Erwachsenenalter zugefügt haben – die Folter die sie ihre Schutzbefohlenen über viele Jahre hinweg ausgesetzt haben – „verjährt“ sei.
Die gleiche Ausrede kommt von den Tätern und Täterorganisationen was die
Zwangsarbeit, die sie alle ihre Schutzbefohlenen die arbeiten konnten (vielfach bis zum 21 Lebensjahr!) ausgesetzt haben und an denen sie damals massiv verdient haben.
Und jetzt sagen sie „weil ihr uns leid tut“ „sind wir bereit euch zu helfen“, (»Fonds Heimerziehung«:) mit Sachleistungen im Werte von maximal 10.000 Euro und was wir für genügend halten an Rentenersatzleistungen für unsererseits damals nicht abgeführte Sozialversicherungsabgaben. Und wer sich jetzt an die »Stiftung "Anerkennung und Hilfe"« wendet bekommt noch viel weniger.

Ob jemand nun doppelt oder dreifach gelitten hat unter den verschiedenen von den Tätern und Täterorganisationen damals ausgeklügelten Foltersystemen und Schädigungsmethoden denen er ausgeliefert war in seinen jungen Jahren spielt dabei überhaupt keine Rolle!
Die Täter und Täterorganisationen bestimmen auch weiterhin: »Es besteht das Kumulationsverbot was diese unsererseitigen jetzigen Hilfen und Rentenersatzleistungen betrifft.«

Ähnlich verfährt die Bundesrepublik Deutschland (als Rechtsnachfolger der ehemaligen DDR) diesbezüglich mit den damalig Betroffenen im OSTEN.

Und die Bevölkerung nimmt all dies wortlos so hin.

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Beitrag von Martin MITCHELL »

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»Einklagbarer Schadenersatz aufgrund eines Arbeitsunfalls [in der ehemaligen DDR in 1966] auch nach über 50 Jahren noch möglich: [ Noch nicht rechtskräftig! ] Sozialgericht Dresden, Gerichtsbescheid vom 29.05.2017 - S 39 U 320/12«, AUFGEFÜHRT @ http://www.kostenlose-urteile.de/SG-Dre ... s24471.htm ( Ich weiß nicht warum nicht, aber von „Verjährung“ ist hier in diesem Bericht zu diesem Urteil überhaupt keine Rede! )

Aus weiterer diesbezüglicher
QUELLE:
»Dem Kläger ist somit die Möglichkeit eröffnet, Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung für den Verlust des kleinen Fingers der linken Hand zu verlangen.
Gegen den Gerichtsbescheid ist die Berufung zum Sächsischen Landessozialgericht in Chemnitz möglich.
Quellen:
Aktenzeichen:
S 39 U 320/12; Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dresden vom 29. Mai 2017 (nicht rechtskräftig)
Pressemeldung [ https://www.justiz.sachsen.de/sgdd/content/1064.php ] des SG Dresden«
QUELLE (28.06.2017): http://justillon.de/2017/06/arbeitsunfa ... -erwiesen/

Dieser Sozialgerichts-Fall ist, meines Erachtens, unbedingt weiter zu beobachten !!

Denn alle Schädigungen, die man Heimkindern, Behinderten und Psychiatrisierten – in den verschiedenen 'Einrichtungen' (und auch bei und durch die unentlohnte Arbeit zu der man sie in diesen 'Einrichtungen' gezwungen hat!) damals verursacht hat, sollen ja
angeblich zivilrechtlich verjährt“ sein, sodass man ENTSCHÄDIGUNG nicht mehr einklagen könne, erzählt man uns.

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Re: Werden EHEMALIGE HEIMKINDER wirklich entschädigt ?

Beitrag von SpukhafteFernwirkung »

was ist jetzt mit den veruntreuten spendengeldern...-?! :?:
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Nathan
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Re: Werden EHEMALIGE HEIMKINDER wirklich entschädigt ?

Beitrag von Nathan »

ich seh schon, der Mann hat ein ernstes Problem. Sowas gibts ja immer wieder mal, eine one-man-show mit kilometerlangen Tapeten an den Forenwänden. Mal deutlich: Wer soll denn das alles lesen? Ich sach mal so: Du hast recht.
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Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND.

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Diesbezüglicher UPDATE

NRD.de - Nachrichten

Meldung vom Donnerstag, 5. Oktober 2017

QUELLE: http://www.ndr.de/nachrichten/schleswig ... index.html
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KURZMELDUNGEN

Studie zu Medikamentenversuchen an Heimkindern [in Schleswig-Holstein]

Die Pläne für eine Aufarbeitung der Medikamentenversuche an Heimkindern in Schleswig-Holstein in den 60er- und 70er-Jahren werden konkreter [mit Verweis auf den diesbezüglichen Artikel vom 23.02.2017 16:59 Uhr, betitelt »Medikamentenversuche: Skandal weitet sich aus« @ http://www.ndr.de/nachrichten/schleswig ... he116.html ]. Laut Sozialminister Heiner Garg (FDP) soll nun eine Studie offene Fragen klären. Unter anderem müsse in Erfahrung gebracht werden, ob sich die Versuche auf einzelne Psychiatrien beschränkten, oder ob es ein System gab, sagte Garg am Donnerstag im Sozialausschuss des Landtags. Die Studie ist aktuell ausgeschrieben und soll bis 2020 fertig sein. Nach Informationen von NDR 1 Welle Nord gibt das Land dafür 100.000 Euro aus. | 05.10.2017 18:50 Uhr
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UND HIER NOCHMALS DIE QUELLE DIESER KURZMELDUNG: http://www.ndr.de/nachrichten/schleswig ... index.html (dort die halbe Seite runterscrollen)
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DDR-Strafanzeige: Entführung von Kindern und Jugendlichen – (re Menschenrechtsverbrechen)

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Es fehlen zwar hier im POLITIK-FORUM.EU (seit dem 17.09.2017) die neunundzwanzig von mir getätigten, dieses Thema einleitenden, Beiträge (weil diese an zuvorerwähtem Datum von Moderator »Cobra9« erst einmal „in die "Ablage" verschoben“ „wurden“ (wo diese Beiträge anscheinend ohne entgültige Entscheidung noch immmer verweilen). Der neuste Stand der Dinge, was diese Anzeige selbst betrifft, jedoch ist:

Diesbezüglicher UPDATE

Der
Anzeigeerstatter »Widerstand« lässt wissen, dass er, nachdem er am 18. Juli 2017 Beschwerde gegen die Einstellung der Ermittlungen eingelegt hatte, kürzlich (um den 10. Oktober 2017) diesbezügliche Benachrichtigung von der Hamburger Staatsanwaltschaft im folgenden Wortlaut erhalten hat:

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Sehr geehrter Herr Vwxyz,

hiermit teilen wir Ihnen mit, dass Ihrer Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens stattgegeben wurde und das Verfahren wieder aufgenommen wurde.

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Während er noch keine Aufforderung seine Dokumente etc. der Staatsanwaltschaft zur Verfügung zu stellen erhalten hat, wartet er jedoch erst einmal noch der Dinge, die da kommen mögen.

In der Zwischenzeit hat er auch noch weitere stichhaltige Beweise, dass die damaligen Verantwortlichen in der DDR vollkommen an jeglichem Recht vorbei gemurckst haben, sammeln können.


QUELLE: HEIMKINDER-FORUM.DE @ http://heimkinder-forum.de/v4x/index.ph ... post562187 (Falls notwendig, um die Seite aufrufen zu können, diese URL in ein neues Browserfenster eingeben.)

ANSONSTEN IST DAS GANZE THEMA, u.a., ABER AUCH AUFRUFBAR HIER: im EHEMALIGE-HEIMKINDER-TATSACHEN.COM-Forum @ http://www.ehemalige-heimkinder-tatsach ... f=22&t=180
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Zuletzt geändert von Martin MITCHELL am Mi 18. Okt 2017, 06:02, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Diesbezüglicher UPDATE

Was der Besuch einer Beratungsstelle mit "GESUNDHEIT" und "ENTSCHÄDIGUNG" zu tun hat, ist für mich persönlich völlig schleierhaft.

QUELLE: shz.deSchleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag GmbH & Co. KG @ https://www.shz.de/regionales/newsticke ... 76056.html :

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GESUNDHEIT

Psychopharmaka-Tests an Heiminsassen

vom 15. Oktober 2017

[ An dieser Stelle ein Archivfoto des schleswig-holsteinischen Sozialministers Landesminister Heiner Garg (FDP) am Mikrofon ]

von dpa
erstellt am 15.Okt.2017 | 12:35 Uhr

Ein Jahr nach Bekanntwerden von Medikamententests an Heiminsassen in den 1950er bis 1970er Jahren haben nur wenige Betroffene in Schleswig-Holstein Beratungsangebote angenommen. Insgesamt haben sich nach Angaben des Sozialministeriums 214 Menschen gemeldet, 98 Anträge auf Anerkennungsleistungen wurden gestellt. «Die Rückmeldungen lassen erkennen, dass es für Betroffene auch nach 50 Jahren enorme Überwindung kostet, über die damalige Zeit und die Misshandlungen, zu denen auch Medikamentenversuche zählten, zu sprechen», sagte Sozialminister Heiner Garg (FDP) der Deutschen Presse-Agentur. «Ich möchte sie dennoch ermutigen, die Angebote der Beratungsstelle anzunehmen.» Im vergangenen Oktober hatte die Pharmazeutin Sylvia Wagner die Psychopharmakatests unter anderem an der Schleswiger Jugendpsychiatrie des damaligen Landeskrankenhauses aufgedeckt.


FAQ zu finanzieller Entschädigung über die Stiftung [ Siehe @ http://www.schleswig-holstein.de/DE/Lan ... 8bodyText1 ]

Studie zu Arzneimittel-Versuchen an Heimkindern
[ Siehe @ http://duepublico.uni-duisburg-essen.de ... _Heime.pdf (insgesamt 54 Seiten) ]


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[ GEKÜRZTE QUELLENANGABE DES GANZEN: ] https://www.shz.de/18076056 ©2017
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Darüber, ob in dieser Berichterstattung von dieser Medienorganisation und auch anderen deutschen Medienorganisationen der Begriff „Entschädigung“ hätte verwendet werden dürfen, läßt sich argumentieren. Leider missbrauchen alle deutschen Medien immer und immer wieder lauthals den Begriff „Entschädigung“ wenn es sich in der Bundesrepublik Deutschland überhaupt nicht um Entschädigung handelt und auch niemand tatsächlich entschädigt wird.
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Diesbezüglicher UPDATE

Schleswig-Holstein. - Sozialminister (FDP): Heiner Garg (seit 28. Juni 2017): WIKIPEDIA @ https://de.wikipedia.org/wiki/Ministeri ... g-Holstein (Stand: 11. September 2017, 23:25 Uhr)
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[ QUELLE: https://www.ndr.de/nachrichten/schleswi ... ts106.html ]

Stand: 16.10.2017 15:36 Uhr - Lesezeit: ca. 2 Min.

Garg bittet um Entschuldigung für Medikamententests

von Eike Lüthje, Christian Schepsmeier und Julia Schumacher

Vor einem Jahr hatte der NDR das erste Mal über dieses Thema berichtet: [ Siehe @ https://www.ndr.de/nachrichten/schleswi ... er208.html ] Ärzte im früheren Landeskrankenhaus Schleswig hatten vom Ende der 50er- bis Ende der 70er-Jahre Medikamente an Heimkindern und an psychisch kranken Erwachsenen getestet - laut NDR-Recherchen sind es mindestens 3.500 Probanden, 1.000 davon Kinder und Jugendliche. Viele der noch lebenden Opfer fordern vom Land, dass dieses Kapitel aufgearbeitet und das Unrecht anerkannt wird. Im Interview mit NDR 1 Welle Nord und Schleswig-Holstein Magazin bat nun Sozialminister Heiner Garg (FDP) um Entschuldigung für das Geschehene.

Garg: "Ich sehe mich in der moralischen Verpflichtung"

Garg sagte wörtlich: "Ich weiß, dass das, was die Menschen erlitten und erduldet haben, im Zweifel - das kann man nicht mit einer Entschuldigung wiedergutmachen. Aber trotzdem sehe ich mich in der moralischen Verpflichtung. Das tue ich auch von Herzen, mich im Namen der Landesregierung für dieses Leid zu entschuldigen."

Der Verband ehemaliger Heimkinder in Schleswig-Holstein sieht darin ein spätes, aber richtiges Signal. Die Landesregierung müsse sich jetzt daran messen lassen, ob sie eine echte Aufklärung ermögliche.

Studie soll bis 2020 fertig sein

Sozialminister Garg hatte vor knapp zwei Wochen angekündigt, dass eine Studie das Thema nun aufarbeiten und Fragen klären soll. Wie viele Menschen genau waren von den Tests betroffen? Welche Belege gibt es, etwa in den Archiven der Pharmafirmen und hatte der Umgang mit Psychiatriepatienten damals vielleicht System? Um das zu beantworten, wird derzeit eine wissenschaftliche Studie ausgeschrieben, sie soll bis Anfang 2020 fertig sein. Nach Informationen von NDR 1 Welle Nord und Schleswig-Holstein Magazin nimmt das Land dafür insgesamt 100.000 Euro in die Hand. Vom Ergebnis dieser Studie hängt laut Garg ab, welche Maßnahmen das Land für die Opfer ergreifen wird.
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Re: Werden EHEMALIGE HEIMKINDER wirklich entschädigt ?

Beitrag von SpukhafteFernwirkung »

was ist jetzt eigentlich mit den verschwundenen spendengeldern...- ?
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Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND.

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Diesbezüglicher UPDATE

Der folgende Artikel in der ECKERNFÖRDER ZEITUNG, vom 19. Oktober 2017, bezieht sich vorwiegend auf den regionalen Heimkinder-Verein: Verein ehemaliger Heimkinder in Schleswig-Holstein e.V. ( Für Details zu diesem regionalen Heimkinder-Verein siehe @ https://www.online-handelsregister.de/h ... V./2009458 ; und siehe auch https://www.online-handelsregister.de/impressum ) :

QUELLE: shz.de - Schleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag GmbH & Co. KG @ https://www.shz.de/lokales/eckernfoerde ... 07816.html :
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VEREIN EHEMALIGER HEIMKINDER

Kampf und Dialog dicht beisammen

vom 19. Oktober 2017

Aus der Redaktion der Eckernförder Zeitung


Der Vorsitzende des „Vereins ehemaliger Heimkinder in Schleswig-Holstein“, Eckhard Kowalke, kritisiert das Vorgehen der „Stiftung Anerkennung und Hilfe“

[ An dieser Stelle erscheint ein Foto mit folgender Beschriftung:
„Der Eckernforder Künstler Eckhard Kowalke wurde selbst in Kinderheimen misshandelt“ ]

von Arne Peters
erstellt am 19.Okt.2017 | 05:42 Uhr


ECKERNFÖRDE | Die Geschichte ehemaliger Heimkinder in Deutschland ist eine traurige: Vor acht Jahren prangerten viele von ihnen kirchliche Einrichtungen an, in denen sie seit den 50er-Jahren misshandelt wurden. Ein Runder Tisch wurde gebildet [auf Bundesebene in Berlin: 2009/2010], an dessen Ende eine Rehabilitation und Entschädigung [???] für ehemalige Heimkinder stand. Großen Anteil daran hatte der Eckernförder Eckhard Kowalke, Vorsitzender des Vereins Ehemalige Heimkinder in Schleswig-Holstein (VEH SH). Er war als Jugendlicher selbst für drei Monate in der Kinderfürsorgeanstalt Neustatt in Niedersachsen [ sic ] untergebracht.

Vor einem Jahr wurde das nächste Kapitel aufgeschlagen: Die wissenschaftliche Abhandlung „Ein unterdrücktes und verdrängtes Kapitel der Heimgeschichte“ von Sylvia Wagner beschrieb, wie insbesondere in den 1960er-Jahren in den Kinder- und Jugendpsychiatrien der Bundesrepublik Medikamente ohne die Zustimmung der Probanden verabreicht wurden, unter anderem in der Schleswiger Jugendpsychiatrie des damaligen Landeskrankenhauses. Bund, Länder und Kirchen richteten daraufhin im Dezember 2016 die „Stiftung Anerkennung und Hilfe“ für Menschen ein, die Leid und Unrecht in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und in Heimen der Behindertenhilfe von 1949 bis 1975 erfahren hatten. Hier können Betroffene finanzielle Anerkennung erhalten, das Land hat eine regionale Anlauf- und Beratungsstelle eröffnet. Auch wissenschaftlich soll das Thema in Schleswig-Holstein aufgearbeitet werden.

Inzwischen hat Schleswig-Holsteins Sozialminister Heiner Garg an Betroffene appelliert, sich zu melden und Unterstützung einzufordern (siehe EZ vom 16. Oktober). „Jedem ist klar, dass das erlittene Unrecht nicht wieder gutzumachen ist“, sagte der FDP-Politiker. „Wir müssen Betroffenen sagen, ja, auch der Staat hat damals versagt und Kinder und Jugendliche in Psychiatrien und Heimen der Behindertenhilfe nicht angemessen schützen können. Das bedaure ich sehr und dafür bitte ich im Namen der Landesregierung um Entschuldigung.“

Eckhard Kowalke vom Verein ehemaliger Heimkinder in Schleswig-Holstein ist das zu wenig. Sein Vorwurf: „Die von Gargs Vorgängerin Kristin Alheit ins Leben gerufene Stiftung ‚Anerkennung und Hilfe‘ ist nur eine Mogelpackung.“ Die Stiftung diene nur dem Zweck, die Opfer an der Wahrnehmung ihres Rechtes auf tatsächliche Entschädigung zu verhindern. Seine Forderung: Der Verein ehemaliger Heimkinder in Schleswig-Holstein müsse gleichberechtigt mit am [jetzigen schleswig-holsteinischen] Runden Tisch sitzen. Das ist zurzeit nicht der Fall; stattdessen seien „Alibi“-Heimkinder beteiligt, die in therapeutischer Behandlung seien und im täglichen Leben einen Betreuer in Anspruch nehmen müssten. „Diese Menschen sollen jetzt in der Stiftung die Rechte von 80 000 Opfern wahrnehmen, während wir als Vertreterorganisation ausgeschlossen wurden.“

Auf Nachfrage der Eckernförder Zeitung heißt es aus dem Sozialministerium, dass der VEH auf Bundesebene [d.h, der seit Oktober 2004 bestehende »VEREIN EHEMALIGER HEIMKINDER e.V.«] in den Gremien der Stiftung schon vertreten sei und dass auch Interesse an einer Beteiligung im Regionalbeirat bestehe. Jedoch sei es bislang vom Verein nicht positiv beantwortet worden.

Doch der Verein kritisiert noch mehr, zum Beispiel, dass jeder Geschädigte nicht mehr als 9000 Euro Entschädigungszahlung erhalten solle. „Bei so einem geringfügigen Betrag kann man nicht von einer Entschädigung für ein zerstörtes Leben reden“, so Kowalke. Doch dieser Betrag, so der Hinweis aus dem Sozialministerium, sei in einem längeren komplizierten Prozess zwischen den an der Stiftung Beteiligten – Bund, Länder, Kirche – festgelegt worden. Eine erneute Einigung aller Akteure, um die jetzige Regelung zu verändern, sieht das Ministerium als „derzeit aussichtsloses Unterfangen“.

Nicht so den Anerkennungszeitraum vielleicht über das Jahr 1975 hinaus zu erweitern, wie von Kowalke gefordert. Zwar beruhe der Zeitraum laut Ministerium auf der bisherigen Erkenntnislage, doch sollten die derzeitigen Untersuchungen neue Erkenntnisse ergeben, „müssten diese dann auch noch einmal zu einer weiteren Bewertung führen“.

Auch bei dem Einbezug weiterer Betreuungseinrichtungen außer Psychiatrie und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung gibt sich das Ministerium offen: „Es gibt einige wenige Einrichtungen, bei denen die Einordnung streitig ist. Die Forderung, diese im Rahmen der Stiftung einzubeziehen, ist zur Klärung in die entsprechenden Gremien der Bundesstiftung gegeben worden und soll dort zeitnah beraten werden.“

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Darüber, ob in dieser Berichterstattung von dieser Medienorganisation und auch anderen deutschen Medienorganisationen der Begriff „Entschädigung“ hätte verwendet werden dürfen, läßt sich argumentieren. Leider missbrauchen alle deutschen Medien immer und immer wieder lauthals den Begriff „Entschädigung“ wenn es sich in der Bundesrepublik Deutschland überhaupt nicht um Entschädigung handelt und auch niemand tatsächlich entschädigt wird.
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Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND.

Beitrag von Martin MITCHELL »

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programm.ARD.de @ http://programm.ard.de/TV/Themenschwerp ... 6385608450
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13.11.2017 - 22:45 Uhr

Vergessene Seelen

Wie Kinder zu Versuchsobjekten wurden | NDR Fernsehen [ Länge: 30 Minuten ]

Die Dokumentation erzählt die Geschichte der systematischen Ausbeutung einer Gruppe besonders schutzbedürftiger Menschen. Die ehemaligen Patienten des Landeskrankenhauses Schleswig, vor allem Kinder, wurden von Ärzten und Pharmafirmen zu Versuchsobjekten gemacht - um Psychopharmaka und Neuroleptika zu testen. Ihre eigene Reputation wollten sie auf diese Weise steigern, letztlich um Profit zu machen. Der Film zeigt, wie die Betroffenen um Anerkennung ihrer Geschichte ringen und nach einer Identifizierung der Täter suchen - und welche Kräfte bis heute noch dagegen wirken.

Diese Dokumentation erzählt die Geschichte einer Gruppe besonders schutzbedürftiger Menschen, die systematisch ausgebeutet wurde: ehemalige Patienten des Landeskrankenhauses Schleswig.
Sie waren ausgeliefert. Sie wurden ausgenutzt. Ehemalige Heimkinder und Psychiatriepatienten berichten, wie sie zu Versuchsobjekten der Pharmaforschung gemacht wurden. Es geht um ein System der Ausbeutung am Landeskrankenhaus Schleswig in den 1950er- bis 1970er-Jahren.
Diese Dokumentation geht den Vorwürfen nach, im Gespräch mit ehemaligen Heimkindern, in Archiven und Bibliotheken. Das Filmteam stößt dabei auf verstörende Spuren der damals angewandten Praktiken, auf Psychopharmaka, die wahllos "an alle Neuankömmlinge" verteilt wurden, auf lebensgefährliche Nebenwirkungen bei den Patienten, auf harten körperlichen Zwang zur Einnahme der Substanzen seitens der Klinikverantwortlichen.
Die Versuche wirken bei den betroffenen Menschen bis heute nach: in körperlichem Leid und Albträumen, aber auch in deren kraftvollem Streben nach Anerkennung und Würdigung. Die Dokumentation begleitet die Betroffenen in diesem Streben und lässt sich von den glatten Fassaden der Ministerien und der Pharmaindustrie nicht blenden.

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Und siehe auch @ https://www.hoerzu.de/tv-programm/verge ... en-wurden/
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Beitrag von Martin MITCHELL »

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[ QUELLE: http://www.ndr.de/nachrichten/schleswig ... he148.html ]

Stand: 10.11.2017 17:00 Uhr - Lesezeit: ca. 3 Min.

Pharmaverband verurteilt Medikamentenversuche

[ An dieser Stelle ein Foto: „Herman Kortland erwartet, dass die Pharmafirmen sich einer finanziellen Entschädigung der Opfer nicht verweigern.“ ]

Am ehemaligen Landeskrankenhaus Schleswig haben Ärzte in den 50er- bis 70er-Jahren zahlreiche Versuchsreihen an Kindern und psychisch Kranken durchgeführt - mit tausenden unfreiwilligen Probanden. Die Medikamentenversuche waren nach heutigen Maßstäben "eindeutig rechtswidrig" und "moralisch nicht zu vertreten". So bewertet der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) Rechercheergebnisse des NDR Schleswig-Holstein. Auf eine mögliche finanzielle Wiedergutmachung angesprochen, erklärte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Hermann Kortland: "Da gehe ich jetzt mal ins Wort: Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Unternehmen in so klaren Fällen, wo es auch nachgewiesen ist und wo sie es auch zugeben, einer Entschädigung nicht zustimmen."


Mindestens 40 Versuchsreihen durchgeführt

Nach Recherchen des NDR Schleswig-Holstein haben Schleswiger Ärzte zwischen 1953 und 1977 in mindestens 40 Versuchsreihen Arzneimittel im damaligen Landeskrankenhaus an Kindern und psychisch Kranken getestet. Betroffen waren demnach mehr als 3.000 Probanden. In den Versuchen traten in zahlreichen Fällen schwere Nebenwirkungen auf. So geht es aus historischen Fachaufsätzen der Mediziner hervor.

Aufsätze belegen Zusammenarbeit mit Pharmafirmen

[ An dieser Stelle ein Foto: „Ein Gebäude des ehemaligen Landeskrankenhauses Schleswig. Die Psychiatrie war bis 2005 in Landesbesitz.“ ]

Die Präparate wurden den Recherchen zufolge teilweise vor Markteinführung erprobt. Sie stammten von großen Pharmakonzernen wie Merck, Bayer, Janssen, Roche oder Novartis beziehungsweise deren Vorgängern-Unternehmen. Die Fachaufsätze der Ärzte belegen eine direkte Zusammenarbeit zwischen Schleswiger Medizinern und Pharmafirmen. So bedankte sich einer der Ärzte bei Bayer und dem Novartis-Vorgänger Ciba für die "großzügige Überlassung von Versuchsmengen".

Ein Kollege bedankt sich bei der Industrie für die Gelegenheit, "dieses oder jenes Medikament kritisch zu erproben". Ein weiterer Arzt veröffentlichte gemeinsam mit "dem Ressort Medizin der Bayer AG Wuppertal" eine Forschungsstudie. Das Verhalten der Ärzte bewerten Medizinrechtler als eindeutig rechtswidrig. Für Pharmafirmen gibt es erst seit Ende der 70er-Jahre rechtliche Regelungen.


Konzerne reagieren abweisend

Die Pharmakonzerne reagierten abweisend auf Fragen zu einer finanziellen Entschädigung für die Opfer. Die Firma Janssen sieht "keinen Hinweis darauf", selbst Auftraggeber von Studien gewesen zu sein. In einer früheren Stellungnahme hatte das Unternehmen die Versuche in Schleswig noch als "Grundlage der Zulassung" für das Medikament Imap bezeichnet. Roche teilte mit, die Frage der Entschädigung sei spekulativ. Dem Unternehmen seien keine Studien bekannt, für die es "ursächlich verantwortlich" sei. Merck antwortete, die Frage nach Entschädigung stelle sich nicht, weil das Unternehmen nicht rechtswidrig gehandelt habe. Novartis sieht die Verantwortung bei den Ärzten in Schleswig. Vom Bayer-Konzern, dessen Medikamente in Schleswig besonders häufig getestet wurden, gab es keine konkrete Antwort auf die Frage nach einer Entschädigung.

NDR berichtet ausführlich über Recherchen

Zu den Medikamentenversuchen in Schleswig hat ein Reporterteam des NDR knapp eineinhalb Jahre recherchiert - und dafür historische Fachaufsätze ausgewertet sowie mit Betroffenen und Experten gesprochen. Die Ergebnisse haben die Autoren in einer Multimedia-Dokumentation aufbereitet [ Siehe @ http://www.ndr.de/nachrichten/schleswig ... anim=slide ]. Am Sonntag [, 12. November 2017 ] ab 18 Uhr sendet NDR 1 Welle Nord in der Sendung "Zur Sache" ein 30-minütiges Feature zu den Recherchen mit anschließender Diskussion. Das NDR Fernsehen zeigt am Montag, 13. November [2017], um 22.45 Uhr die Dokumentation "Vergessene Seelen. Wie Kinder zu Versuchsobjekten wurden".

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re OEG - Weiteres Heimkind als Opfer anerkannt

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Heimkind-Opferentschädigungsantrag stattgegeben.

Siehe folgenden Bericht von dem Evangelischen Pfarrer i.R. Dierk Schäfer, Diplom-Pädagoge und Diplom-Psychologe, in seinem Blog, Dierk Schaefers Blog vom Do. 26.10.2017 »„Es ist wirklich erschütternd, wie Kirchen und andere Institutionen mit … kleinen Kindern umgegangen“ sind.« @ https://dierkschaefer.wordpress.com/201 ... ngen-sind/ :

(a) Der Berichterstatter Dierk Schäfer, (b) der Betroffene Friedhelm Münter, und (c) der Vereinsvorstand des »Vereins ehemaliger Heimkinder e.V. « (»VEH e.V.«) möchten unbedingt, dass DIESE NACHRICHT uneingeschränkt und ungekürzt die weitestmögliche Weiterverbreitung findet :
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„Es ist wirklich erschütternd, wie Kirchen und andere Institutionen mit … kleinen Kindern umgegangen“ sind.

Friedhelm Münter, »lange hat er dafür gekämpft, dass er als Opfer von Unrecht sowie psychischer und körperlicher Gewalt in Zusammenhang mit der Unterbringung in Säuglings-, Kinder- und Jugendheimen Entschädigung erhält. Am Freitag [20. Oktober 2017] ging sein Kampf beim Landessozialgericht in Essen für ihn erfolgreich zu Ende.«[1]

Aus zweierlei Gründen sollte man den Artikel lesen.

1. »Tatsächlich ist es bislang noch keinem ehemaligen Heimkind gelungen, eine Versorgung beziehungsweise Opferentschädigung nach dem OEG zu erhalten. Einer der Hauptgründe dafür sind die recht hohen Hürden hierfür: Zum einen muss in vielen Fällen ein Grad der Schädigung in Höhe von mindestens 50 Prozent nachgewiesen werden – denn erst ab diesem Grad der Schädigung erfolgt bei diesen Fällen eine finanzielle Versorgung nach dem OEG. Ein weiterer Hauptgrund ist, dass meistens mit Verweis auf Verjährung der erlittenen Verbrechen argumentiert wird. Und dass die Beweislast beim Antragsteller beziehungsweise beim Kläger liegt.«

Damit könnte ein Präzedenzfall geschaffen sein, der auch anderen in kirchlichen und staatlichen Erziehungseinrichtungen am Leben Geschädigten Recht schafft, und nicht nur gnädig Almosen gewährt. Doch ob das gelingt? Münter hatte einen am Recht orientierten Richter, dazu weiter unten. Dies war aber nur das „Vorgeplänkel“. Richtig zur Sache, also finanziell, geht es erst beim Landgericht Münster, der nächsten Station. Auf der Gegenseite werden wieder die üblichen Verdächtigen sitzen, die zwar bedauern, was damals in ihren Heimen alles passiert ist, aber mit allen Tricks verhindern wollen, für die Verbrechen ihrer Vorgänger zu zahlen.

Zehn Prozessgegner zählt der Artikel auf.

Ich sortiere sie:

a) die kirchlich oder kirchenverbundenen Gegner:
1. Landesverband der evangelischen Frauenhilfe in Westfalen e.V.
2. Kirchlicher Gemeindedienst für innere Mission Münster
3. Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V.
4. Evangelischen Perthes-Werk e.V.
5. Mellin’sche Stiftung
6. Stiftung Nazareth

b) die staatlichen Gegner:
1. Landesjugendamt Münster
2. Jugendamt Steinfurt
3. Kreisjugendamt Soest
4. Land NRW

Die sitzen alle in einem Boot, das wohl eher Kanonenboot genannt werden kann. Denn im Unterschied zu Friedhelm Münter sind sie mächtig, und ob Münter beim Landgericht Münster auf einen ähnlich den Sachverhalt ermittelnden Richter trifft, der dann auch konsequent ist, darf bezweifelt werden.

Das belegt

2. das Beispiel des Richters am Sozialgericht, Jan-Robert von Renesse. Es lohnt sich wirklich den Fall von Renesse zu lesen. Ich war entsetzt und von dem Mann begeistert. Solche Richter braucht das Land. Er war am Recht orientiert und nicht an den Sparinteressen der Rentenversicherung, auch nicht daran, dem Justizminister zu gefallen, der ihn sogar verklagt hat. Seine Richterkollegen bekamen ihr Gesäß nicht hoch, um die Sachverhalte wie rechtlich vorgeschrieben zu ermitteln. Er aber machte in Israel seine Zeugenanhörungsstelle auf und verhalf vielen KZ-Zwangsarbeitern zu ihrer Rente.

So ein Richter stört, darum entzog man ihm die Zuständigkeit.

»Von 2006 bis zum Frühjahr 2010 war von Renesse als Beisitzer dem 12. Senat des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen in Essen zugewiesen und als Berichterstatter zuständig für die Rentenzahlungen an Zwangsarbeiter in Ghettos während der Zeit des Nationalsozialismus nach den Regelungen des Ghettorentengesetzes. Seitens deutscher Behörden erfolgte eine umfassender Werbung bei jüdischen Opferverbänden. Von den etwa 70.000 Anträgen auf Zahlung einer Ghettorente lehnten die deutschen Rententräger 96 % ab. Von Renesse führt dies auf die verfolgungsbedingte Beweisnot der Ghettoüberlebenden zurück, die „meist nichts anderes als die auf dem Arm eintätowierte KZ-Nummer (…) als Beweis hatten.“«
[2]

Was mich als Pfarrer (i.R.) bedrückt ist die Heuchelei der Vertreter der kirchlichen Einrichtungen. Da gab es bisher viel „Betroffenheitsgestammel“; manche äußerten sogar Beschämung, doch um echte Entschädigungen und ihre Verhinderung wird mit harten Bandagen gekämpft.

Es gibt den Spruch „Herr, schmeiß Hirn ra (herunter)“. Doch Hirn haben die Leute. Es mangelt an Herz und damit an Glaubwürdigkeit.

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Fußnoten:


[1] https://www.streiflichter.com/lokales/d ... 06246.html [detaillierter Artikel vom Mi. 25.10.2017]

[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Jan-Robert_von_Renesse

Weitere Links, so spannend wie abschreckend:

● O
https://www.welt.de/print/wams/nrw/arti ... Opfer.html
● O http://www.botschaftisrael.de/2013/02/1 ... r-ghettos/
● O http://www.deutschlandfunkkultur.de/lan ... _id=348742
● O http://www.zeit.de/2016/33/jan-robert-r ... ettansicht

Vor wenigen Monaten wurde von Renesse in Dachau ausgezeichnet. http://www.juedische-allgemeine.de/arti ... w/id/28420 Aber Karriere wird er in unserem Rechtssystem wohl nicht mehr machen.


Tags: „Betroffenheitsgestammel“, Dachau, Entschädigungen, Friedhelm Münter, Gerechtigkeit, Gerichtsprozess, Ghettorentengesetzes, Heuchelei, Jan-Robert von Renesse, kinder, Kinderheime, Kindesmissbrauch, KZ-Nummer, Misshandlung, Präzedenzfall, Rentenversicherung, Sparinteressen, Zwangsarbeiter,
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Am Donnerstag, 31. Oktober 2017, im Dierk Schaefers Blog @ https://dierkschaefer.wordpress.com/201 ... mment-9278 hat Heidi Dettinger, 1. Vorssitzende des »Vereins ehemaliger Heimkinder e.V.« (»VEH e.V.«), folgenden Kommentar dazu abgegeben:
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Glückwunsch an Friedhelm Münster! Lange und zäh genug hat er kämpfen müssen!
Allerdings stimmt es nicht, dass es noch keinem Ehemaligen gelungen ist, Opferentschädigung nach dem OEG zu erhalten. Es gibt mehrere aus dem Verein, denen dies gelungen ist. Aber ich kenne auch etliche, die entmutigt und verzweifelt aufgegeben haben – und andere, die auch nach mehr als 10 Jahren (!) immer wieder zu neuen Gutachtern und erneuten Gerichtsterminen geschleppt werden und dennoch nicht aufgeben. Woher die Kraft nehmen?
Eine Reformierung des OEG ist dringend notwendig um nachfolgenden KlägerInnen das zu ersparen!

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Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND.

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Aufruf und Stellungnahme von dem Evangelischen Pfarrer i.R. Dierk Schäfer, Diplom-Pädagoge und Diplom-Psychologe, in seinem Blog, Dierk Schaefers Blog vom Di. 14.10.2017, um 22:45 Uhr (MEZ/CET), betitelt »Die Sieger schreiben die Geschichte.« @ https://dierkschaefer.wordpress.com/201 ... eschichte/ :
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Die Sieger schreiben die Geschichte.

von dierkschaefer

Das stimmt immer noch. Doch nicht ganz.

»Zeitzeugen gesucht!

Für den Bayerischen Rundfunk recherchieren wir über Medikamententests an Heimkindern. Wir sind auf der Suche nach Menschen, vorzugsweise aus Bayern, die sich an Medikamentengaben erinnern können: Haben Sie den Verdacht, dass an Ihnen Experimente für die Pharmaindustrie? gemacht wurden? Können Sie sich erinnern, solchen Tests Ihr Einverständnis gegeben zu haben? Oder gab es Medikamentengaben, die Sie sich im Nachhinein nicht erklären können, beispielsweise weil Sie nicht krank waren und trotzdem Medikamente bekommen haben?

Für unsere Recherche würden wir auch gerne mit ehemaligen Mitarbeitern von Kinderheimen sprechen, die sich erinnern können, Medikamente zu Testzwecken verabreicht zu haben.

Wir möchten allen Spuren nachgehen, nach Möglichkeit die Verantwortlichen konfrontieren und Unrecht aufdecken.

Sie erreichen uns unter den E-Mail-Adressen
Christiane.Hawranek@br.de und Simon.Plentinger@br.de «


Zeitzeugen, Betroffene, Opfer schreiben Geschichte von unten. Die wird meist nicht gedruckt, aber das Internet ist ein großes Archiv und jeder kann dort Spuren hinterlassen, Spuren, die lästig sind für die Gewinner. https://dierkschaefer.wordpress.com/201 ... chreibung/ Wenn dann noch jemand kommt, der über diese Spuren in größerem Rahmen berichten will – und die Mittel dazu hat – wird Geschichte lebendig. Das Buch von Peter Wensierski war so ein Weckruf und brachte die Geschichte der Kinder in kirchlichen und staatlichen Heimen ins Bewußtsein der Öffentlichkeit. All die Leugnungs- und Vertuschungsversuche der Täternachfolger liefen ins Leere, auch ihre Drohungen. Doch außer Öffentlichkeit ist nicht viel gewesen, denn am Runden Tisch unter der „Moderation“ von Antje Vollmer konnten Staat und Kirche in Tätergemeinschaft das für sie Schlimmste verhindern: Eine Entschädigung der ehemaligen Heimkinder. https://dierkschaefer.wordpress.com/201 ... e-vollmer/

Aber das Vertuschen hat aufgehört. Die Täter stehen im Rampenlicht – und sie machen durch die Bank eine schlechte Figur.

Im Aufruf des Bayrischen Rundfunks geht es um Kinder als Versuchskaninchen. Schon am Runden Tisch war die Rede von Medikamentengaben, die nichts mit einer Krankheit der Kinder zu tun hatten. Doch wie beim Thema Zwangsarbeit war Frau Vollmer auch dafür taub. Sie schützte die Täter. Nachdem nun Sylvia Wagner mit ihrer Arbeit dieses dunkle Kapitel publiziert hat,
http://duepublico.uni-duisburg-essen.de ... _Heime.pdf liegen auch diese Verbrechen offen zutage. Ich habe hier im Blog bereits im Februar 2016 darüber berichtet. https://dierkschaefer.wordpress.com/201 ... -getestet/ , im September folgte https://dierkschaefer.wordpress.com/201 ... kaninchen/ . Der Forschungsbericht von Sylvia Wagner wurde im Juni publiziert.

Am Freitag voriger Woche haben wir Helmut Jacob das letzte Geleit gegeben. Es war ihm sehr wichtig, dass die Verbrechen an den Heimkindern nicht in Vergessenheit geraten.


Ich bitte darum die Leser meines Blogs, den Aufruf des Bayrischen Rundfunks zu verbreiten und alle von den Medikamentenversuchen Betroffenen, von ihren Erfahrungen zu berichten, auch wenn nicht mehr dabei herauskommt, als das alles herauskommt.

dierkschaefer | 14. November 2017 um 22:45 | Tags: heimkinder, Heimkinder-Forschung, Medikamententests, Mediziner, Nazi-Tradition, Pharmaindustrie, schutzbefohlene, Versuchskaninchen, | Kategorien: BRD, Christentum, Deutschland, Ethik, Firmenethik, Geschichte, Gesellschaft, heimkinder, Journalismus, Justiz, Kinder, Kinderheime, Kinderrechte, Kindeswohl, kirchen, Korruption, Kriminalität, Kriminologie, Medien, Menschenrechte, Moral, News, Politik, Recht, Religion, Soziologie, Täter, Wissenschaft, | URL: https://wp.me/pulUf-2vS
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DIAKONIE - Fürsorgehölle ANSTALT FREISTATT im Wietingsmoor.

Beitrag von Martin MITCHELL »

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REPORTAGE & DOKUMENTATION (eine Produktion des öffentlich-rechtlichen Senders NORDDEUTSCHER RUNDFUNK) über die westdeutsche Bethel-eigene Fürsorgehölle "FREISTATT" in der auch Martin MITCHELL eingesperrt war und gezwangsarbeitet wurde in den frühen 1960er Jahren, bevor es ihm gelang im Alter von 17 Jahren und 9 Monaten nach Australien zu entkommen/auszuwandern.
Anscheinend wurde diese Dokumentation über "FREISTATT" und über den gleichnamigen Film "FREISTATT" schon mehrmals im Jahre 2017 im deutschsprachigen Fernsehen gezeigt:
"Endstation Freistatt – Das Erziehungslager im Moor" (Mi. 12.04.2017) @
http://www.daserste.de/information/repo ... t-106.html (Länge: 43 Min. und 44 Sek.) (anscheinend auch verschiedentlich auf YouTube verfügbar)

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Endstation Freistatt – Das Erziehungslager im Moor

@ http://www.daserste.de/information/repo ... baa8ce.jpg

[ Echtes schwarz-weiß Original-Foto - ein historisches Foto - des manuellen Torfstechens im Freistätter Wietingsmoor, betitelt: „Heimkinder als billige Arbeitskräfte beim Torfstechen im Moor]

Es ist eines der dunkelsten Kapitel der deutschen Nachkriegsgeschichte, die oft unvorstellbaren Lebensbedingungen, unter denen Tausende von Kindern und Jugendlichen in den 1950er- und 1960er-Jahren in kirchlichen Heimen und staatlichen Fürsorgeanstalten aufwuchsen.

Bis heute wird dieses Thema in der öffentlichen Wahrnehmung verdrängt. Dabei leiden die meisten der ehemaligen Heimkinder noch heute unter den Folgen der teilweise brutalen Züchtigung.

Wer nicht folgte, wurde verprügelt

Eines dieser Häuser war die Anstalt Freistatt im Kreis Diepholz. Abgelegen von der nächsten Ortschaft wurden die Jugendlichen hier als billige Arbeitskräfte in der Schlosserei oder beim Torfstechen im Moor eingesetzt. Wer nicht spurte, wurde von den Diakonen verprügelt und trug fortan selbst beim Kirchgang Kettenhosen, die nur Trippelschritte ermöglichten.

Bis Anfang der 1970er-Jahre herrschten in der Zweigstelle der Bodelschwinghschen Anstalten Bethel [halbwegs zwischen Diepholz und Sulingen, in Niedersachsen, in der Bundesrepuublik Deutschland] diese Zustände. Und noch heute leiden die damals dort "verwahrten" jungen Menschen an den Folgen.

[ Farbfoto eines der jetzt älteren ex-Freistätter Ehemaligen Heimkinder, betitelt: „Wolfgang Rosenkötter, ehemaliger "Zögling" in Freistatt.“ ]

Der Dokumentarfilm erzählt auf berührende Weise die Geschichte von drei ehemaligen "Zöglingen" und zeigt, wie die Zeit in Freistatt ihr Leben bis heute geprägt hat. Wolfgang Rosenkötter ist einer von ihnen. Er verbrachte Ende der 1950er-Jahre 13 Monate in Freistatt. Eine Zeit, von der er heute sagt, dass sie für ihn "die Hölle auf Erden war".

Trauer, Wut und Scham

Mehrmals floh er aus Freistatt zu seinem Vater. Doch der glaubte ihm nicht, wenn er von den schlimmen Erlebnissen berichtete und brachte ihn immer wieder zurück in das christliche Heim. Die Autoritätshörigkeit der Elterngeneration und die aufkeimende Rebellion der Jugendlichen, in Heimen wie Freistatt traten diese Konflikte besonders deutlich zutage.

Parallel zu den persönlichen Lebensgeschichten der ehemaligen Zöglinge skizziert der Film anhand von Archivaufnahmen und Interviews mit Zeitzeugen (darunter unter anderem die ehemalige RAF-Terroristin Astrid Proll) die gesellschaftlichen Verhältnisse in der Bundesrepublik der Nachkriegszeit: Wirtschaftswunder und Verdrängung der Nazizeit treffen auf Rock'n'Roll und Jugendliche, die sich als "Halbstarke" gegen die starren Strukturen auflehnen.

Untrennbar mit der 68er-Generation verbunden

Mit der Studentenbewegung kam erstmals auch Kritik an den Verhältnissen in den Kinder- und Jugendheimen auf. Ein besonderer Schwerpunkt des Films liegt dabei auf dem Engagement der späteren RAF-Terroristen Ulrike Meinhof, Andreas Baader und Astrid Proll für die Fürsorgezöglinge. Dabei wird aufgezeigt, dass die Geschichte der Heimkinder auch ein Stück Nachkriegsgeschichte und untrennbar mit der 68er-Generation verbunden ist.

Erst Anfang der 1970er-Jahre veränderten sich im Zuge der allgemeinen Liberalisierung der Gesellschaft auch in Freistatt die Verhältnisse, zu spät für Menschen wie Wolfgang Rosenkötter. Trauer, Wut und Scham darüber, ein Heimkind gewesen zu sein, trägt er noch immer in sich. Doch seit einigen Jahren kann er über die Erlebnisse offen sprechen. Heute ist er als Ombudsmann nicht nur Ansprechpartner für Jugendliche, die in Heimen leben. Auf seiner Lebensgeschichte beruht auch der Spielfilm "Freistatt", der im Sommer 2015 in die Kinos kam.

Ein Film von Sascha Schmidt

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DIAKONIE - Fürsorgehölle ANSTALT FREISTATT im Wietingsmoor.

Beitrag von Martin MITCHELL »

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NUTZFUND:

Ich habe gerade noch zwei weitere schwarz-weiß Original-Fotos – zwei historische Fotos – der Torfgewinnung und Torftransportation in Freistatt im Internet gefunden. Man kann diese Original-Fotos, dort, wo ich ich sie gefunden habe, mit einem einzigen Klick, auch ganz, ganz groß vergrößern! Und dies sind zwei weitere Fotos, die man natürlich ebenso „Heimkinder als billige Arbeitskräfte bei der Torfgewinnung im Moor“ betiteln kann.


@ https://www.nordmedia.de/images/cut/798 ... 0Moor2.jpg

@ https://www.nordmedia.de/images/cut/798 ... 0Moor3.jpg

Und diese beiden zusätzlichen Fotos waren bisher nur hier im Internet zu finden:

@
https://www.nordmedia.de/pages/service/ ... index.html


Wer diese Fotos wann aufgenommen hat ist heute nicht mehr festzustellen.

Seither (gestern) habe ich aber dafür gesorgt, dass sie auch an so einigen anderen Stellen im Internet zu finden sind!

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Re: DIAKONIE - Fürsorgehölle ANSTALT FREISTATT im Wietingsmoor.

Beitrag von Bielefeld09 »

Martin MITCHELL hat geschrieben:(08 Jan 2018, 21:34)

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NUTZFUND:

Ich habe gerade noch zwei weitere schwarz-weiß Original-Fotos – zwei historische Fotos – der Torfgewinnung und Torftransportation in Freistatt im Internet gefunden. Man kann diese Original-Fotos, dort, wo ich ich sie gefunden habe, mit einem einzigen Klick, auch ganz, ganz groß vergrößern! Und dies sind zwei weitere Fotos, die man natürlich ebenso „Heimkinder als billige Arbeitskräfte bei der Torfgewinnung im Moor“ betiteln kann.


@ https://www.nordmedia.de/images/cut/798 ... 0Moor2.jpg

@ https://www.nordmedia.de/images/cut/798 ... 0Moor3.jpg

Und diese beiden zusätzlichen Fotos waren bisher nur hier im Internet zu finden:

@
https://www.nordmedia.de/pages/service/ ... index.html


Wer diese Fotos wann aufgenommen hat ist heute nicht mehr festzustellen.

Seither (gestern) habe ich aber dafür gesorgt, dass sie auch an so einigen anderen Stellen im Internet zu finden sind!

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Weder Freistatt noch andere Heime sind strittig.
Worum geht es dir?
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
Martin MITCHELL
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Qualen in Kinderheimen

Beitrag von Martin MITCHELL »

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Auszüge aus dem Protokoll der Anhörung »Unrechtsschicksal der Heimkinder der 50er und 60er Jahre« – »Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Familie und Gesundheit am 29. Oktober 2009« des HESSISCHEN LANDTAGS in »Schriften des Hessischen Landtags» – »Heft 13«

@
http://starweb.hessen.de/cache/hessen/l ... kinder.pdf (Dieses Protokoll umfasst ingesamt 188 Seiten).

Angehört wurden dort auch, unter anderen:

3. Stellungnahmen von Betroffenen
Renate Schmidt ......................................................................... 43
Günter Klefenz .......................................................................... 48
Manfred Menke .......................................................................... 51
Alexander Markus Homes .............................................................. 55
Norbert Büchner ......................................................................... 62
Frau Volkers .............................................................................. 66
Prof. Dr. Manfred Kappeler ............................................................ 67
Frau Kempf ............................................................................... 67
Heinz Schreyer ........................................................................... 69
Hans Kloos ................................................................................ 72

Präsentiert wird jetzt und hier von mir das was
das Ehemalige Heimkind Alexander Markus Homes dort vor diesem Ausschuss vorgetragen hat:

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[ Seite 55 ]

Alexander Markus Homes:

Ich finde es sehr gut, dass sich der Landtag bzw. der Ausschuss mit diesem Thema beschäftigt. Bedenkt man, dass in den vergangenen Jahrzehnten dazu vonseiten des Landtags bzw. des Ausschusses nichts, rein gar nichts zu hören war, finde ich es sehr gut, dass sich der Ausschuss heute mit dieser Thematik beschäftigt. Dies wurde sicherlich auch angeregt durch den Runden Tisch [Heimerziehung] in Berlin [der erstmalig seine Arbeit dort am 17. Februar 2009 aufnahm].

[ Seite 56 ]

Abgesehen von den Grünen hat sich früher keine Partei mit diesem Thema beschäftigt. Ich bin Autor und Journalist und beschäftige mich seit mittlerweile über 30 Jahren mit diesem Thema. Die Grünen waren die einzigen, die sich in den 80er-Jahren schon einmal mit diesem Thema beschäftigt haben. Deshalb gilt den Grünen ein Dankeschön.

Bevor ich auf meine Heimzeit im St. Vincenzstift [in Aulhausen bei Rüdesheim am Rhein, im Rheingau-Taunus-Kreis in Hessen] zu sprechen komme, erlaube ich mir zunächst einige allgemeine Ausführungen. Es kann nicht ernsthaft bestritten werden, dass Nonnen, katholische und evangelische Geistliche sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst – unabhängig davon, welchem Orden sie angehören – Kinder zwangsmissionieren. In staatlichem Auftrag und mit öffentlichen Mitteln wird Zwangsmissionierung betrieben, wird dem Heimkind Religion als Atmosphäre verabreicht, ob es das will oder nicht.

Es ist eine unstrittige Tatsache, dass viele dieser weiblichen Missionare im Namen Gottes psychische, verbale und physische Gewalt anwendeten, um Heimkindern durch Zwangsmissionierung das Christentum mittels einer fundamentalistisch orientierten christlichen schwarzen Pädagogik in die Kinderseele hineinzuprügeln.

Sie haben im Rahmen der Zwangsmissionierung Heimkinder im Namen Jesu Christi geprügelt, malträtiert, gequält, erniedrigt und entwürdigt, um ihnen Disziplin, Gehorsam, Fleiß, Sauberkeit, Unterordnung und den Glauben an ihren Gott aufzuzwingen.

Die religiösen Vollstrecker des christlichen Terrors im Namen Gottes beherrschten bis weit in die 70er-Jahre hinein die westdeutsche Heimerziehung. Es waren insbesondere Nonnen, aber nicht alle, die die Zwangsmissionierung zum Christentum mit zum Teil schlimmster Gewalt betrieben haben. Es waren Nonnen, die sich an den Leiden, den Ängsten und den Schmerzen der ihnen anvertrauten Kinder gelabt haben.

Diese Bräute Jesu Christi gehören den Schwesternorden an wie beispielsweise der Ordensgemeinschaft der Armen Dienstmägde Jesu Christi in Dernbach. In einem persönlichen Gespräch berichtete mir eine Nonne dieses Ordens, die in katholischen Heimen gearbeitet hatte, ganz offen und ehrlich, wie im Namen Jesu Christi Kinder körperlich und seelisch gequält, gedemütigt und bestraft wurden.

Sie sagte, auch sie habe angefangen, Kinder zu schlagen und zu bestrafen, sie mit Sanktionen zu belegen. Sie wusste, wie alle anderen

[ Seite 57 ]

Nonnen und Erzieher auch, dass sich die Kinder nicht wehren konnten. Die Kinder waren ihnen, ihren Launen und ihrer Macht hilflos ausliefert. Sie hätten alle bei den Kindern eine große Angst verbreitet. Die Angst beherrschte die Seele der Kinder, den kleinen Körper der Kinder und das junge Leben der Kinder. Sie hätten den Kindern immer wieder gesagt, dass sie die Kinder im Namen Jesu Christi erziehen und ihnen helfen würden. Doch in Wirklichkeit hätten sie, auch wenn diese Erkenntnis schmerzlich sei, gegen diese christlichen Grundsätze verstoßen.

Mit dem Straf- und Unterdrückungsinstrument Gott sei den Kindern Gehorsam, Willigkeit, Anpassung und Unterwerfung abverlangt worden. Durch die Drohung mit Gott, gesteht diese Nonne, hätten sie die Kinder unter Kontrolle gehabt, auch ihre Gedanken und Gefühle. Sei dies nicht das Ziel jeder konfessionellen Erziehung, jeden konfessionellen Heimes?

Die Nonne bekennt sich dazu, Kinder schwer misshandelt zu haben.
Zitat:

„Ich träume heute noch von diesen Heimkindern. Aber es sind keine schönen Träume, keine schönen Erlebnisse, die wach werden. Erst vor kurzem hatte ich wieder einen dieser Träume. Ich sah wieder, wie ich einen etwa sieben Jahre alten Jungen bei der Selbstbefriedigung erwischte. Ich war außer mir und stellte ihn zur Rede. Doch das Kind begriff nichts. Meine Wut wurde immer größer, und ich zog ihn an den Haaren in den Duschraum. Dort habe ich kaltes Wasser in eine Wanne einlaufen lassen und den Jungen mit Gewalt dort hineingezerrt und ihn viele Male untergetaucht. Ich sah – wie damals in der Wirklichkeit –, wie er sich zu wehren versuchte. Ich hörte ihn wieder schreien. Es kostete eine ganze Menge Kraft, diesen kleinen zierlichen Körper wieder und wieder unterzutauchen. Ich merkte, wie die Kraft des Jungen nachließ. Sein Gesicht lief blau an. Dennoch machte ich weiter. Der Junge bekam kaum noch Luft, als ich endlich von ihm abließ.“

Ich selbst war ein Opfer dieser fundamentalistisch orientierten christlich geprägten schwarzen Pädagogik, einer schwarzen Pädagogik oder einer braunen Pädagogik, deren braune Ideologie sich in den Jahren nach Kriegsende zunächst einmal fortsetzte.

[ Seite 58 ]

Das St. Vincenzstift, in dem die Dernbacher Schwestern damals in leitenden Funktionen beschäftigt waren, war für mich die Hölle auf Erden. Im Namen Gottes, im Namen Jesu Christi, im Namen der schwarzen Pädagogik waren Kinder und Jugendliche – sicherlich nicht alle – zum Teil schlimmsten körperlichen und seelischen Misshandlungen hilflos ausgesetzt.

Wenn ich die Formulierung im Namen Gottes verwende, so hat das seine Berechtigung. Uns wurde immer wieder zu verstehen gegeben, dass wir von den Stellvertretern Gottes und Jesu Christi, konkret im Namen und Auftrag von Gott und seinem Sohn Jesu Christi erzogen würden. Der liebe Gott sei allgegenwärtig. Er verfolge uns auf Schritt und Tritt, er beobachte und kontrolliere uns. Jede körperliche Bewegung, jeder Atemzug, jeder Gedanke und jede Gefühlsregung teile Gott seinen Stellvertretern mit. Kurzum: Gott habe die göttliche überirdische Fähigkeit, uns mit seinen Augen und Ohren zu kontrollieren, jede Sekunde, jede Stunde, jeden Tag, jeden Monat und jedes Jahr.

Wenn wir bedroht, bestraft, geschlagen oder misshandelt wurden, so haben die Nonnen stellvertretend im Auftrag Gottes gehandelt. Es waren Gottes Worte, Gottes mahnende und aggressive Blicke, Gottes Hände[/i], Gottes Füße, die uns beschimpften, demütigten, bestraften und prügelten. Es war Gottes Wille, es waren die uns auffressenden Ängste, Schmerzen, Trauer und Vereinsamung, die sich immer tiefer in unsere Seelen hineinbohrten und hineinfraßen. Wir hatten unsere Kindheit Gott und seinem Sohn Jesu Christi zu verdanken.

Vor einigen Wochen hat eine Frau Kontakt zu mir aufgenommen, die auch im St. Vincenzstift untergebracht war. Ich will zu ihr nicht sehr viel sagen, da sie heute anwesend ist. Ich gehe davon aus, dass sie sich selbst zu ihrer Zeit im St. Vincenzstift äußern kann.

Diese Frau hat mir bestätigt, dass es diese Strafen im St. Vincenzstift gegeben hat, zum Beispiel auch, dass man in einem kalten Flur – auch im Winter – hat stehen müssen bei geöffnetem Fenster. Diese Frau hat vor allen Dingen berichtet von einem Priester namens Rudolf Müller, der sich im Jahr 1970 umgebracht hat und von dem ich immer wieder gehört habe, auch schon vor 20 Jahren, ohne dass ich das bis heute weiter verfolgt habe. Ich habe auch nie darüber gesprochen. Dieser Priester soll sich an jungen behinderten Mädchen vergangen haben, und zwar sexuell in Form von Vergewaltigungen. Ich gehe davon aus,

[ Seite 59 ]

dass gleich ein weibliches Opfer zu dieser Thematik Stellung nehmen wird.

Interessant an Rudolf Müller ist, dass im Jahr 2005 ein Haus, das auf dem Gelände des St. Vincenzstiftes errichtet worden ist, nach ihm benannt worden ist. Es stellt sich die Frage, ob das Haus auch noch in Zukunft den Namen dieses Mannes trägt. Ich will damit keine Vorverurteilung vollziehen. Jeder gilt als unschuldig, solange seine Schuld nicht nachgewiesen worden ist. Der Mann ist tot. Insofern kann ich nur auf die Tatsache verweisen, dass sich dieser Mann zu seinen Lebzeiten an jungen behinderten Frauen vergangen haben soll.

Mir liegen weitere Berichte aus Heimen vor, zum Beispiel vom St. Josefsheim in Eschweiler, vom Kinderheim Schloss Dilborn und vom St. Vincenzhaus in Kerpen. Diese liegen allesamt jedoch nicht in Hessen. Auch in diesen Häusern waren die Dernbacher Schwestern tätig. Aus diesen Berichten geht eindeutig hervor, dass diese Nonnen zum Teil, aber nicht alle, misshandelt haben, malträtiert haben und dergleichen mehr.

Eine Person, die damals im Schloss Dilborn untergebracht war, hat mir geschrieben:

„Das Kinderheim wurde damals vom Orden der Armen Dienstmägde Jesu Christi gleitet. Die Nonnen haben zu dieser Zeit über keine pädagogische Ausbildung verfügt. Wenn wir dort etwas Verbotenes getan haben, wurden wir stundenlang in die Besenkammer gesperrt. Die Kammer war nicht größer als etwa 80 mal 80 cm und zudem stockdunkel. Die Angst, die ich dort ausgestanden habe, war unbeschreiblich. Ich leide noch heute darunter.“

Weiter geht er auf einen Punkt ein, der für mich interessant ist. In verschiedenen Heimordnungen war festgeschrieben, dass ein Rohrstock mit einem Durchmesser von 1 cm angewendet werden durfte, wenn dies aus der Sicht der Nonnen notwendig war. Diese Tatsache ist mir erst seit einigen Wochen bekannt.

Ein weiterer Punkt ist für mich wichtig. Es gibt einen Sachstandsbericht zur Situation von Heimkindern in katholischen Einrichtungen aus der Zeit von 1945 und 1975 von Dr. Franz-Josef Kos. Dieser ist dafür vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz honoriert worden.

[ Seite 60 ]

Diese Sachstandserhebung ist mir vor einigen Wochen zugänglich gemacht worden.

Herr Dr. Kos hat die Unverschämtheit und die Unverfrorenheit, alles, was mit Misshandlungen zum Beispiel durch einen Rohrstock oder einen Handfeger zu tun hat, unter den Begriff „körperliche Züchtigung“ einzuordnen. Der Begriff „körperliche Züchtigung“ kommt bei ihm sehr oft vor. Damit hat er in seinem Schriftsatz den Eindruck erweckt, dass diese Art der körperlichen Züchtung nicht strafbar war. Das heißt, er entschuldigt die Täterinnen und Täter, dass, wenn sie misshandelt haben, sie das getan haben, weil dies früher – auch in Familien – üblich gewesen sei. Deshalb sei das strafrechtlich nicht zu fassen. Außerdem verweist er auf Jugendämter und Landesjugendämter, die Kenntnis von diesen Zuständen in den Heimen hatten. Herr Professor Kappeler, auch Sie haben darauf hingewiesen, dass diese davon Kenntnis hatten und nur in Extremfällen aktiv geworden sind.

Ich möchte auf einen weiteren Punkt eingehen, der mir sehr am Herzen liegt, nämlich auf die Folgen. In den vergangenen 30 Jahren hatte ich immer wieder Kontakt zu anderen Heimbetroffenen, aber nicht nur zu Menschen, die im St. Vincenzstift untergebracht waren. Ich habe mich mit den Folgen beschäftigt, insbesondere mit Blick auf den sexuellen Missbrauch von Kindern, wiederum mit Blick darauf, dass es auch viele Frauen gibt, die ihre eigenen Kinder sexuell missbrauchen. Dazu habe ich auch ein Buch geschrieben.

Über die psychosomatischen Folgen einer derartigen, gewaltsamen, pervertierten, unmenschlichen klerikalen Heimerziehung, unter denen sehr viele ehemalige Heimkinder leiden, wurde bis heute kaum berichtet. Zu diesen zählen insbesondere: Angstzustände, chronische Depressionen, Albträume, Schlafstörungen, Aggressionen, Bindungslosigkeit, soziale Isolation, mangelndes oder kein Selbstvertrauen oder Selbstbewusstsein, belastende Rückerinnerungen an die traumatischen Situationen, posttraumatische Belastungsstörungen, Persönlichkeitsstörungen, Identitätsstörungen – auch unter dem Begriff der multiplen Persönlichkeitsstörung bekannt –, Drogen- und Alkoholkonsum, Suizid Suizidversuche und Suizid, sexuelle Probleme und Dysfunktionen, Vermeidung von Sexualität, Frigidität, Vaganismus, phobische Reaktionen auf Sexualität, Impotenz, Verwirrung hinsichtlich der sexuellen Orientierung, sexuelle Auffälligkeiten wie beispielsweise übersteigertes und zwanghaftes altersinadäquates und aggressives Verhalten, Promiskuität,

[ Seite 61 ]

Exhibitionismus, Pädophilie, Masochismus, Sadismus und Zwangshomosexualität. Sehr viele ehemalige Heimkinder haben insbesondere Nonnen als dominante, aggressive und gefühlskalte Frauen erlebt. Nach dem Heimaufenthalt haben sie sehr häufig keinen Bezug zu Frauen. Sie sind zwangshomosexuell. Andere lassen sich auf Frauen ein, misshandeln sie, einige vergewaltigen sie. Psychologische, vor allem psychoanalytisch orientierte Erklärungsansätze führen sexuelle Aggressionen von Männern gegen Frauen zumeist auf negative Kindheitserfahrungen zurück. Im Zentrum dabei stehen Erfahrungen der Gewalt, der Grausamkeiten, der Ablehnung und der Ängste, die gegen andere Frauen gerichtet werden.

Leider gibt es auch ehemalige Heimkinder, die pädophil geworden sind. Die Gründe für den Schritt vom Opferdasein zur Täterschaft sind insbesondere das Gefühl der Machtlosigkeit, Minderwertigkeitsgefühle, Ohnmacht. Hilflosigkeitsgefühle und ein niedriges Selbstwertgefühl des misshandelten oder missbrauchten Opfers. In der Rolle des Täters geht es den früheren Opfern um das Gefühl von Macht, Dominanz, Überlegenheit, Kontrolle, Unterwerfung und Erniedrigung, der sie als Opfer ausgesetzt waren. Mit anderen Worten: Letztendlich findet eine Reinszenierung des Missbrauchs mit vertauschten Rollen statt, in der das frühere Opfer sich an Kindern vergeht und somit vom Opfer zum Täter bzw. zur Täterin wird.

Das traumatische Kindheitserlebnis, das im Inneren ständig weiterlebt, wird in der Rolle des Täters bzw. der Täterin wiederholt und durchlebt. Anders ausgedrückt: Ohnmacht, Wut, Verzweifelung und Gewalt, die man als Kind hat erleben müssen, wiederholen sich in Form der Reinszenierung des Traumas, werden zum Lebensinhalt und übertragen sich häufig nahtlos auf die nächste Generation. Jetzt übt das ehemalige Opfer Gewalt, Macht, Kontrolle und Dominanz auf das kindliche Opfer aus, das durch den Missbrauch erniedrigt und entwürdigt wird. Im Versuch, das Ursprungstrauma zu wiederholen und die damit verbundenen Ängste zu bewältigen, begeht das Opfer häufig später dieselben sexuellen Missbrauchshandlungen. Diese werden so lange wiederholt, bis das Opfer, das zum Täter bzw. zur Täterin mutierte, einen anderen Ausweg aus der damaligen Situation gefunden hat. Dieser psychische Mechanismus wird zwanghafte Wiederholung genannt.

[ Seite 62 ]

Ich könnte eine wie auch immer geartete Entschuldigung von wem auch immer nie akzeptieren. Insofern bin ich sehr verwundert, dass die evangelisch-lutherische Kirche Hannover sich bei den ehemaligen Opfern entschuldigt hat. Außerdem wundert es mich, dass der Verein ehemaliger Heimkinder diese Entschuldigung akzeptiert hat. Ich kann auf meine Person bezogen, aber auch mit Blick auf alle anderen ehemaligen Heimkinder keine Entschuldigung akzeptieren. Mir fehlt eine „mea culpa“ der Verantwortlichen, vor allen Dingen der Kirchen. Dies ist bis heute nicht erfolgt.

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Und siehe auch den diesbezüglichen längeren Artikel in der Frankfurter Allgemeine vom 20. September 2013 betitelt »SEXUELLER MISSBRAUCH IM VINCENZSTIFT - Katholisches Schreckensregime« @ http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/s ... 83589.html

Und auch @ https://dierkschaefer.wordpress.com/201 ... -erziehen/ (mit drei darauffolgenden zusätzlichen absolut zutreffenden Leserkommentaren).
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Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND.

Beitrag von Martin MITCHELL »

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NDR - Norddeutsche Rundfunk: Wie Kinder zu Versuchsobjekten wurden:
(2017/2018)
https://www.ndr.de/nachrichten/schleswi ... anim=slide
DIE RUBRIKEN: Startseite; Der Anfang; Die Patienten; Die Akten; Die Ärzte; Der Pfleger; Die Pharmaindustrie; Die Landesregierung [Schleswig-Holstein]; Das Ende; Abspann; Vollbild; Weiter empfehlen; Impressum.

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Beitrag von Martin MITCHELL »

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Klagen Klagen Klagen!!!
Bis die Schwarte kracht.
Was denn sonst?


Illegale Medizintests sind ein unverjährbares Verbrechen gegen die Menschlichkeit – genau wie Folter, illegale Zwangsarbeit/Sklaverei, Kindesentführung und Mord.

Neue sehr wichtige Hintergrundinfos vom NDR

QUELLE: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersa ... he150.html
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Stand: 15.01.2018 15:40 Uhr – Lesezeit: ca. 5 Min.

Medizintests: Heimkinder leiden noch heute

von Holger Bock und Marie-Caroline Chlebosch

Pillen und Säfte für Kinder, nur damit Ärzte Therapien und Nebenwirkungen erforschen können – Bereits vor gut einem Jahr trifft dieser Vorwurf die Kinder-Jugendpsychiatrie in Wunstorf in der Region Hannover. Nach den Recherchen der Pharmakologien Sylvia Wagner aus Krefeld sollen die Ärzte in Wunstorf bis Mitte der 1970er-Jahre mindestens 286 Kinder Versuchen mit Schlafmitteln und Psychopharmaka unterzogen haben. Das geht aus einer Dissertation hervor, deren Ergebnisse Wagner Ende 2016 veröffentlichte. Nun weitet sich der Vorwurf noch aus: Reporter von NDR 1 Niedersachsen und Hallo Niedersachsen haben herausgefunden, dass in Wunstorf wohl nicht nur Arzneimittel, sondern auch fragwürdige Untersuchungsmethoden an Kindern getestet wurden.


Tests ohne Einwilligung

Der Medizinhistoriker Heiko Stoff von der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) geht davon aus, dass es sich um Medizinversuche gehandelt haben muss. Die Versuche und Untersuchungen sind nach den NDR Recherchen offenbar auch ohne die dafür nötige Zustimmung der jeweiligen Erziehungsberechtigten erfolgt. Auch eine Aufklärung über Risiken der Versuche und Behandlungen fand offenbar nicht statt. Es seien keine Belege dafür gefunden worden, dass die Kinder oder ihre Eltern den Versuchen zugestimmt hätten oder über die Risiken aufgeklärt worden seien, sagt Wissenschaftlerin Wagner.

Sinn von Rückenpunktion bei Kindern nicht erkennbar

Konkret geht es um die sogenannte Pneumoenzephalografie, eine Lumbalpunktion im Lendenwirbelbereich, bei der Hirnwasser entzogen und Luft eingeführt wird. Anschließend wird der Kopf des Patienten geröntgt. Für die Betroffenen ist die Punktion mit tagelangen Kopfschmerzen und Erbrechen verbunden, wie Betroffene NDR 1 Niedersachsen und Hallo Niedersachsen berichtet haben. Ursprünglich wollten Mediziner mit dieser Methode Behinderungen und Nervenkrankheiten auf Röntgenaufnahmen sichtbar machen. Mitte der 1970er-Jahre gehörte die Methode allerdings schon nicht mehr zur Standarduntersuchung in der Psychiatrie, sagt beispielsweise Gergely Klinda in ihrer Dissertation zur Geschichte der Pneumoenzephalografie - auch, weil die Untersuchung extrem schmerzhaft und immer auch mit einem Infektionsrisiko verbunden gewesen sei, wurde sie demnach Anfang der 1970er-Jahre durch die Computertomografie abgelöst.

Verdacht der klinischen Forschungen ohne Zustimmung

Warum die Mediziner in Wunstorf trotzdem an dieser Methode festgehalten haben, ist unklar. Klar ist nur, dass einigen später in der Klinik tätigen Ärzten, die nicht genannt werden wollen, die ungewöhnliche Häufung der Pneumoenzephalografien aufgefallen ist. Vor allem, weil in den Krankenakten keine Gründe für die Untersuchungen vermerkt gewesen sei, sagen sie. Diese anscheinend grundlosen Untersuchungen legen den Verdacht nahe, dass es sich dabei um klinische Forschungen gehandelt haben könnte, vermutet Medizinhistoriker Stoff. Welches Erkenntnisinteresse die Ärzte damals noch an den Röntgenbildern gehabt haben könnten, ist unklar.

Sozialministerium vergibt Forschungsauftrag

Träger der Wunstorfer Klinik war in den 1970er-Jahren das Land Niedersachsen. Auch deshalb hat das Sozialministerium nach NDR Informationen Mitte vergangenen Jahres einen Forschungsauftrag an das Institut für Medizingeschichte der Robert Bosch Stiftung in Stuttgart vergeben. Das Ziel: die wissenschaftliche Aufarbeitung der Arzneimittelversuche in Niedersachsen. Den Informationen zufolge hat der Auftrag ein Volumen von rund 150.000 Euro. Mitte des Jahres sollen die Wissenschaftler erste Ergebnisse vorstellen, voraussichtlich Ende des Jahres soll dann der Abschlussbericht vorliegen, heißt es aus dem Sozialministerium auf NDR Anfrage.

"Konnte über Wochen Bett nicht verlassen"

Nach der wissenschaftlichen Aufarbeitung wird das Sozialministerium dann entscheiden, wie man mit den noch lebenden Betroffenen umgehen will. Strafrechtlich sind die möglichen Taten allerdings längst verjährt. Die Betroffenen von damals wollen nun zumindest Klarheit über das, was damals geschah. Jahrzehntelang wurden ihre Geschichten über die Medikamente und die Untersuchungen nicht geglaubt. Die damals 16-jährige Marion Greenaway musste sich der "Enze", wie die Kinder die Pneumoenzaphalografie nannten, gleich mehrfach unterziehen. "Warum, wurde mir nie gesagt, ich war vorher nie wirklich ernsthaft krank", erzählt sie. Aber nach der "Enze" habe sie vor Schmerzen wochenlang das Bett nicht verlassen können. Die Untersuchungsmethode findet auch Erwähnung in einem historischen Band über das Landeskrankenhaus Wunstorf: Für eingewiesene Jugendliche sei anfangs ein mehrwöchiger Aufenthalt vorgesehen gewesen, heißt es dort. "Während der Beobachtungszeit fand eine gezielte Untersuchung der jungen Patienten statt, um herauszufinden, welche Ursachen die psychischen Störungen hatten. Dazu mussten einige Jugendliche zur sogenannten Enze, der Entnahme von Hirnflüssigkeit, mit einem speziellen Gefährt in den Bereich des Landeskrankenhauses gebracht werden." Das Landeskrankenhaus ist selbst Herausgeber des Buches. Heute kann sich Marion Greenaway in ihrer Wohnung nur noch mit dem Rollator bewegen, macht nur die nötigsten Besorgungen und hat ständig Schmerzen.

"Wir sollten bei der Untersuchung sitzen und mussten von drei Leuten gestützt werden, um nicht umzufallen", erinnert sich auch Dagmar Kräker-Cooper. Sie war 1973 vom hannoverschen Kinderheim Birkenhof aus in die Kinder- und Jugendpsychiatrie nach Wunstorf geschickt worden.


MHH-Historiker: Kinder nur als Objekte wahrgenommen

Sowohl die Versuche mit den Arzneimitteln als auch die Tests mit der fragwürdigen Untersuchungsmethode habe eines gemein, sagt Medizinhistoriker Stoff: "Die Kinder sind nicht mehr als Menschen mit einer eigenständigen Geschichte wahrgenommen worden, sondern nur noch als Objekte, an denen etwas bewiesen werden kann". Für die Ärzte konnten die Versuche zudem sehr produktiv sein - und zwar für die eigene Reputation und Karriere, so der Historiker.

Für Ärzte und Arzneimittelhersteller galten und gelten unterschiedliche Rechtssysteme: Im Jahr 1976 verabschiedeten Bundestag und Bundesrat nach dem Contergan-Skandal strengere Regeln und ein Zulassungsverfahren für neue Medikamente. Das Gesetz trat 1978 in Kraft. Für die Ärzte aber gab es schon weit vorher andere Regeln, beschreibt der Historiker die damalige Rechtslage. Und die regelte die Gabe von Medikamenten genauso wie ärztliche Untersuchungen.
"Ärztliche Eingriffe ohne Zustimmung und Aufklärung der Patienten erfüllten auch damals schon den Tatbestand der Körperverletzung", so Stoff. Andere Historiker wie Prof. Volker Roelcke von der Universität Gießen sehen das genauso.

Die Praxis der Ärzte sei auch deshalb so verwerflich gewesen, sagt Stoff, weil sich Mediziner an Kindern in Heimen und Psychiatrien vergriffen hätten, die aufgrund ihres Alters und ihrer Unterbringung die Tragweite der Arzneimittelversuche und Untersuchungen gar nicht einzuschätzen gewusst hätten. Wegen der Gehorsamsstrukturen in den Heimen seien die Kinder dort nicht in der Position gewesen, frei urteilen oder sich gar widersetzen zu können.


Netzwerk zwischen Ärzten und Pharmaunternehmen?

Und die Täter waren sich offenbar sicher: Zu einer Anklage wegen einer Körperverletzung wird es nicht kommen. Stoff spricht sogar von einem Netzwerk zwischen Ärzten und Pharmaunternehmen. Die Mediziner fühlten sich offenbar so sicher, dass sie zumindest in Fachzeitschriften die Ergebnisse ihrer Menschenversuche ohne Scham veröffentlicht haben. Innerhalb der Ärzteschaft haben die Menschenversuche nur vereinzelt zu Kritik geführt. So veröffentlichte das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" 1966 eine Studie, in der der junge Asmus Finzen feststellte, dass ein Großteil der Chirurgen die Patienten über die Risiken der Eingriffe nicht aufgeklärt hatte. Finzen brachte später als ärztlicher Direktor auch in Wunstorf die Reformen in der bundesdeutschen Psychiatrie auf den Weg - weg von der Anstalt, hin zur Klinik ohne Mauern.

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WEITERE INFORMATIONEN

Arzneimittel: Heimkinder als Versuchskaninchen

14.01.2018 19:30 Uhr
Hallo Niedersachsen
In der Wunstorfer Kinder- und Jugendpsychiatrie wurde in den 60er- und 70er-Jahren an mindestens 286 Heimkindern mit Medikamenten geforscht - offenbar ohne Einwilligung der Eltern.
Video (07:09 min) @
https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/ ... 42202.html

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WEITERE INFORMATIONEN

Kontakt zur NDR Recherchegruppe Niedersachsen

Wenn Sie Hinweise zu einer brisanten Geschichte haben, dann können Sie sich bei der Recherche-Redaktion des NDR Niedersachsen melden. Hier erfahren Sie, wie das geht.
MEHR @
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersa ... he132.html

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Mutwillige Körperverletzung mit tage- und wochenlangen Schmerzen sind Folter – da soll mal irgendein Jurist das Gegenteil behaupten.

Was gibt es da noch zu überlegen?
Wenn man noch nen Präzedenzfall sucht, einfach in die Akten der NS-Kriegsverbrecherprozesse reinschauen. Da gibt es mit Sicherheit "Ärzte", die gehängt wurden, weil sie am Menschen experimentiert haben.

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Re: Werden EHEMALIGE HEIMKINDER wirklich entschädigt ?

Beitrag von H2O »

SpukhafteFernwirkung hat geschrieben:(19 Oct 2017, 02:04)

was ist jetzt eigentlich mit den verschwundenen spendengeldern...- ?
Könnten Sie bitte Ihre Nachfrage erläutern? Sind im Zusammenhang mit der "Entschädigung von Heimkindern" Spenden geflossen und anschließend zweckentfremdet verwandt worden?
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Re: Werden EHEMALIGE HEIMKINDER wirklich entschädigt ?

Beitrag von SpukhafteFernwirkung »

H2O hat geschrieben:(30 Jan 2018, 08:49)

Könnten Sie bitte Ihre Nachfrage erläutern? Sind im Zusammenhang mit der "Entschädigung von Heimkindern" Spenden geflossen und anschließend zweckentfremdet verwandt worden?
so ist es...-!
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Re: Werden EHEMALIGE HEIMKINDER wirklich entschädigt ?

Beitrag von H2O »

SpukhafteFernwirkung hat geschrieben:(30 Jan 2018, 16:46)

so ist es...-!
Schlimm, wenn das so geschehen ist; könnten Sie mir bitte eine Quelle nennen, die das belastbar belegt?
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Re: Werden EHEMALIGE HEIMKINDER wirklich entschädigt ?

Beitrag von SpukhafteFernwirkung »

H2O hat geschrieben:(30 Jan 2018, 16:59)

Schlimm, wenn das so geschehen ist; könnten Sie mir bitte eine Quelle nennen, die das belastbar belegt?
frag martin mitchell. angeblich wurde sein account gehackt.
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Re: Werden EHEMALIGE HEIMKINDER wirklich entschädigt ?

Beitrag von H2O »

SpukhafteFernwirkung hat geschrieben:(30 Jan 2018, 17:00)

frag martin mitchell. angeblich wurde sein account gehackt.
Dann war Ihr Beitrag also gar kein Vorwurf, sondern Ausdruck des Mitgefühls für eine Lumperei, die dem Teilnehmer martin mitchell angeblich zugefügt wurde? Das hatte ich völlig anders aufgefaßt!
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Re: Werden EHEMALIGE HEIMKINDER wirklich entschädigt ?

Beitrag von SpukhafteFernwirkung »

H2O hat geschrieben:(30 Jan 2018, 17:09)

Dann war Ihr Beitrag also gar kein Vorwurf, sondern Ausdruck des Mitgefühls für eine Lumperei, die dem Teilnehmer martin mitchell angeblich zugefügt wurde? Das hatte ich völlig anders aufgefaßt!
es is immer praktisch, wenn man zur rechten zeit einem bösen hacker die schuld geben kann, der keinerlei spuren hinterlassen hat...- ;)
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Re: Werden EHEMALIGE HEIMKINDER wirklich entschädigt ?

Beitrag von H2O »

SpukhafteFernwirkung hat geschrieben:(30 Jan 2018, 17:12)

es is immer praktisch, wenn man zur rechten zeit einem bösen hacker die schuld geben kann, der keinerlei spuren hinterlassen hat...- ;)
Mit anderen Worten... besteht begründeter Verdacht auf Vortäuschung einer Straftat, die der Teilnehmer Martin Mitchell zu verantworten hätte?
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Re: Werden EHEMALIGE HEIMKINDER wirklich entschädigt ?

Beitrag von SpukhafteFernwirkung »

H2O hat geschrieben:(30 Jan 2018, 17:59)

Mit anderen Worten... besteht begründeter Verdacht auf Vortäuschung einer Straftat, die der Teilnehmer Martin Mitchell zu verantworten hätte?
mich stört eher, dass martin diskussionsforen als propagandaplattform missbraucht, denn an diskussionen hat er kein interesse. das sollte doch auffallen.
dass er das ganze kommerziell als geschäft betreibt und ihm auch was einfällt, wenn nicht genug hängen bleibt, wäre erst der nächste punkt...- :p
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