Thomas I » Mi 18. Mai 2011, 23:45 hat geschrieben:
Schon falsch, die Justiz tritt erst auf den Plan wenn Gesetze nicht eingehalten wurden und sich daraus resultierende Folgen zeigen.
Z.B. als Autofahrer bist du verpflichtet z.B. die Gesetze und Rechtsnormen wie die StVO anzuwenden und einzuhalten - erst wenn du es nicht tust tritt die Polizeibehörde und dann erst ggf. auch die Justiz auf den Plan.
Wie RECHT Du hast, Thomas I ...
Von einer Präventivwirkung der Gesetze hast Du noch nie was gehört. Es ist ja auch so, daß sich Opfer just ins Messer der Täter werfen, sobald denen plötzlich ein Messer in die Hand wächst, ohne Vorgeschichte.
Selbst Affekt-Taten haben ihre Geschichte, meist eine Entwicklung mit vielen kleinen Alltagsniederlagen und sozialen Kataströphchen, die Juristen mit korrekter Arbeit hätten verhindern können!!! Wäre der Hintergrund nicht so belastend, wäre dieser Strang inzwischen kabarettreif.
Schon was Juristen mit ihrem Späßchen "Zwei Juristen - drei Meinungen" angerichtet haben, das inzwischen zur Wahrheit umgepfriemelt worden ist, ist krank. Einem Juristen in einem anderen Politikforum (in einem, in welchem auch Diskussionen mit hunderten von Beiträgen verschwinden können, wenn sie jemandem nicht passen, der die Macht hat, sie verschwinden zu lassen) mußte ich darauf hinweisen, daß alle Juristen einer Meinung sein müssen, weil es keine unterschiedlichen Regeln gibt. Sicherlich können auch Juristen mal geteilter Meinung sein über eine für ihr Hirn zu abstrakt formulierte Vorschrift. Aber so lange unterschiedliche Meinungen bei den Gerichten eine Rolle spielen, ist unsere Rechtsordnung keine Orientierung mehr. Auch sehr unterschiedliche Auffassungen müssen sich spätestens bei der Urteilsfindung relativieren und beim Urteil in eine Meinung münden. Logisch, für alle, die bei klarem Verstand sind, nur nicht für Juristen. Sicherlich können sich Juristen dann immernoch auf eine falsche Meinung einigen, also einer Meinung sein, wie das beispielsweise mit dem § 249 BGB und den Protokollvorschriften geschieht. Aber dagegen kann man ja etwas machen, wenn man den HAMMER-TIPP kennt ...
Wer mit zwei Meinungen einen Prozeß anfängt, hat möglicherweise nur 0 % Chance. Denn er kennt offensichtlich das nicht, dem sich der Richter unterwerfen muß!
schelm » Mi 18. Mai 2011, 23:48 hat geschrieben:
Gehört es zu den Unfallfolgen, über sich selbst in Internetblogs in der 3. Person zu schreiben, so als stünde irgendwer aus der realen Welt auch noch hinter dem eigenen Wahnsinn ? Gehört es zu den Unfallfolgen, plötzlich einen missionarischen Sendungsauftrag zu verspüren und irgendwelche Banalitäten als " revolutionäre Erkenntnisse der Konfliktforschung " zu orakeln ? Gehört es zu den Unfallfolgen, in einer Art unerschütterlichen Renitenz die Allgemeinheit mit den eignen Visionen zu belästigen und ggf. bei Nichterfolg der eignen, pathologischen Rechthaberei zu einem gefährlichen Psycho zu mutieren, der in seinen Schriften bereits vorwegnehmend den Einsatz von Gewalt lt.Artikel 20 GG rechtfertigt, sollte man " sein Recht " nicht anerkennen ?
Freundliche Grüße, schelm
Erstens glaube ich, daß Du dich im Strang vertan hast, zweitens gibt es Spekulatius meist an Weihnachten. Aber weil Du das hier einbringst und offensichtlich noch ein Weilchen brauchen wirst, bis Du merkst, daß ein derart massiver Angriff auf die einflußreichste Macht im Lande verdammt gut vorbereitet sein muß und keinerlei Schwächen haben darf, zu deinem Problem kurz folgendes: Wenn Juristen so kriminell arbeiten wie in diesem Fall ersichtlich und seit langem veröffentlicht, um die Übereinstimmung mit der Wahrheit zu bestätigen, entstehen auch Folgen, die man juristisch korrekt betrachtet der Schadensbeseitigung und damit den Unfallfolgen zurechnen muß. Und jetzt halte dich fest: Wenn alles Menschenmögliche unternommen worden ist, um dem § 249 BGB Geltung zu verschaffen, und Juristen durch alle Instanzen es geschafft haben, Betroffenen das rechtliche Gehör zu verweigern, ist sogar noch das Loch einer Panzerfaust im Gebäude der Mohrenstraße 37 oder sonstwo notwendiger Aufwand der Rechtsverfolgung, der vom Schädiger oder von den Schädigern zu bezahlen ist.
Die Geschichte, auf die Du dich hier beziehst, kam durch Journalisten zustande, die mit dem Fall nur insoweit zu tun hatten, als sie Fakten zusammentrugen, um sie zu veröffentlichen und deshalb nicht in der ICH-Form berichteten. Ausschlaggebend war das Manuskript eines Reporters der Stuttgarter Zeitung, der es zur Absicherung übersandt hatte und das OK der Württembergischen Versicherung zur Stellungnahme vorlegen wollte. Zu einer Veröffentlichung kam es danach nicht mehr, obwohl die Geschichte vom verantwortlichen Ressortleiter angeregt worden war ... Nun kann man, wenn man will, in der Hoffnung auf juristische Blähungen auch noch blöde vermuten, vielleicht habe was nicht gestimmt mit den Informationen, die an den Journalisten übermittelt worden sind. Doch ist auf dieser Seite auch ein Hinweis zur
Faktenverifikation - Bewahrheitung der Wahrnehmung zu finden, mit dem man jegliche Vermutung bleiben lassen kann.
Bevor Du nun noch weiter das Internet abgrast, verlinkst Du bitte noch den oder die Blogs, die Du hier erwähnt hast. Anschließend könntest Du dann mal auf all die Fragen von mir antworten, die viel wichtiger sind für den
Fortbestand der Juristenschaft, die aber mit solchem Geplänkel wie von dir übergangen worden sind, also immernoch unbeantwortet rumstehen. Danke! Vielleicht wird dir dann irgendwann etwas Milde zuteil ...
Der Kopf blieb unverletzt, wie man nachlesen kann, wenn man seinen Frust und seinen Ärger nicht mit spekulativen Vermutungen kompensiert. Und dieser Kopf wurde danach so klar, daß er erkannte, wie sehr Menschen, die Unrecht tun, ihr Hirn deformieren mit immer kaputteren Rechtfertigung und Rechtfertigungserinnerungen. Das kann so schlimm werden, daß die Psychowirtschaft Hochkonjunktur bekommt
und immer mächtiger wird ...
Ich glaube,
Juristen können Psychowerker
auch ganz gut
unterhalten ...