Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Billie Holiday »

Dark Angel hat geschrieben:(17 Nov 2017, 15:12)

Intersexualität ist kein "drittes Geschlecht" - das ist schlicht und ergreifend eine biologische Tatsache und hat mit Spießer nicht das geringste zu tun.
Intersexualität bezeichnet einen "Zustand" zwischen den Geschlechtern, eine Fehlentwicklung, die eine eindeutige Zuordnung nicht zulässt. Nicht mehr und nicht weniger!
Sagt Wiki auch.

https://de.wikipedia.org/wiki/Intersexu ... prov=sfti1

https://de.wikipedia.org/wiki/Menschlic ... prov=sfti1
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Billie Holiday »

think twice hat geschrieben:(17 Nov 2017, 15:14)

Ich nehme an, das ist wissenschaftlich gesichert, sonst würdest du es ja nicht behaupten, oder? :p
Es ist völlig ausreichend, was man aus reinem Bauchgefühl heraus ganz supi findet. Drittes Geschlecht, ganz unabhängig von Mann und Frau? Kennt die Biologie nicht, aber klingt toll, also muß es das geben. :thumbup:
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Sextus Ironicus »

Unité 1 hat geschrieben:(17 Nov 2017, 15:07)

Okay, den Beitrag hatte ich übersehen.

A und B existieren unabhängig von der Zuordnung, AB ebenfalls. Allerdings existierten für A eine Zuordnung (A') und für B (B'), für AB (A' oder B') aber nicht. Nur weil AB' nicht existierte, heißt das nicht, dass AB ebenfalls nicht existent war. AB schöpft seine Existenz aus der gleichen Ebene wie A und B.

Etwas, was Variable ist, aber nicht A oder B, muss zwangsläufig C oder D oder AB oder usw. sein.
Gibt's hier eigentlich Formallogiker? Ich kann's leider nicht. Deshalb nur laienhaft:

Völlig richtig für mich ist:

"Nur weil AB' nicht existierte, heißt das nicht, dass AB ebenfalls nicht existent war."

Das gilt ja ebenso für A und B. Eine fehlende Zuordnung sagt nichts über die Existenz von allen dreien.

AB existiert auf der Ebene von A und B. Aber es existiert nicht unabhängig als etwas anderes wie A und B. Es braucht beides. Es ist nicht A und ist nicht B, aber auch nichts komplett anderes als A und B. Nichts aus sich heraus, das wird es dann erst auf AB'.

AB' ist definitiv reines Konstrukt. Und mit "drittes Geschlecht" (C) würde von C' aus eine Existenzaussage gemacht (und von diesem Verständnis geht mein Unbehagen aus).
… habe ich mich sorgsam bemüht, menschliche Tätigkeiten nicht zu verlachen, nicht zu beklagen und auch nicht zu verdammen, sondern zu begreifen. (Spinoza)
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von think twice »

Billie Holiday hat geschrieben:(17 Nov 2017, 15:23)

Es ist völlig ausreichend, was man aus reinem Bauchgefühl heraus ganz supi findet. Drittes Geschlecht, ganz unabhängig von Mann und Frau? Kennt die Biologie nicht, aber klingt toll, also muß es das geben. :thumbup:
Die Biologie nennt es nur anders.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von pikant »

Billie Holiday hat geschrieben:(17 Nov 2017, 15:23)

Es ist völlig ausreichend, was man aus reinem Bauchgefühl heraus ganz supi findet. Drittes Geschlecht, ganz unabhängig von Mann und Frau? Kennt die Biologie nicht, aber klingt toll, also muß es das geben. :thumbup:
was ist daran zu beanstanden, wenn Menschen sich nicht als Frau und auch nicht als Mann fuehlen und dafuer eine dritte Wahlmoeglichkeit bekommen?
exakt das hat das Bundesverfassungsgericht bemaengelt diese dritte Wahlmoeglichkeit.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von think twice »

pikant hat geschrieben:(17 Nov 2017, 15:31)

was ist daran zu beanstanden, wenn Menschen sich nicht als Frau und auch nicht als Mann fuehlen und dafuer eine dritte Wahlmoeglichkeit bekommen?
exakt das hat das Bundesverfassungsgericht bemaengelt diese dritte Wahlmoeglichkeit.
Das frage ich mich auch: Was ist ueberhaupt das Problem? Ausser der bekannten Rechthaberei sehe ich keins.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Billie Holiday »

pikant hat geschrieben:(17 Nov 2017, 15:31)

was ist daran zu beanstanden, wenn Menschen sich nicht als Frau und auch nicht als Mann fuehlen und dafuer eine dritte Wahlmoeglichkeit bekommen?
exakt das hat das Bundesverfassungsgericht bemaengelt diese dritte Wahlmoeglichkeit.
Ich beanstande gar nichts.
Alles, was nicht eindeutig Mann oder Frau ist, hat dennoch mit ihnen zu tun und nicht mit einem dritten Geschlecht, welches weder Mann noch Frau ist und auch keine Mischform, sondern ganz was anderes.
Überhaupt nichts spricht gegen eine dritte Wahlmöglichkeit, nämlich intersexuell.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Unité 1 »

Dark Angel hat geschrieben:(17 Nov 2017, 15:02)

Tja genau DAS ist die Frage, die ich mir im Zusammenhang mit Intersexuellen auch stelle.
Durch wen und wie werden sie denn diskriminiert? Liegt es wirklich nur an dem fehlenden Eintrag bzw am korrekten Eintrag ins Personenstandsregister?
Eine Diskriminierung bzw Grundreshtsverletzung sehe ich durchaus in geschlechtsangleichenden OPs unmittelbar bzw kurz nach der Geburt.
Aber sonst? Sich als etwas ganz bestimmtes zu fühlen, ist kein Grundrecht und eine andere Außenwahrnehmung keine Diskriminierung. Die Außenwahrnehmung hat etwas mit Erwartungshaltung aufgrund von Erfahrungen zu tun.
Es geht nicht ums Fühlen, mMn geht es um die gesellschaftliche Anerkennung intersexueller Realität. Ganz konkret wurde ja um einen Eintrag ins Geburtenregister eines intersexuellen Menschen als Frau verhandelt, also um eine Festlegung, die nicht den Tatsachen, sondern der Willkür entsprach. Das ist klar diskriminierend und eine Ungleichbehandlung. Zudem ist diese Festlegung oft Anlass zu kosmetischen OPs, was dem Persönlichkeitsrechtsverstoß eine gravierende Komponente hinzufügt. Aus einem Artikel der faz:
Hier wird ein besonderes Spannungsfeld sichtbar, in dem Betroffene, die ihr Recht auf eine eigene geschlechtliche Identität beanspruchen, gleichzeitig auch von der Medizin als behandlungsbedürftige Patienten wahrgenommen werden. Ihnen werden – so der englische Terminus – „Disorders of Sex Development“ attestiert, also eine Krankheit. Der Sprachgebrauch der Bundesärztekammer, die sich 2015 auf Empfehlung ihres Wissenschaftlichen Beirats mit dem Thema befasste, lässt die Ambivalenz noch deutlicher hervortreten. Sie hat einen Beschluss über die „Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Varianten/Störungen der Geschlechtsentwicklung“ gefasst. Während der Begriff der Variante neutral ist, attestiert die damit synonym gesetzte Feststellung einer „Störung“, dass eine Behandlung zumindest wünschenswert oder jedenfalls grundsätzlich möglich wäre – eine Sichtweise, die den Gleichbehandlungsanspruch konterkarieren kann.

Dazu passt, was die Psychologin und Sozialwissenschaftlerin Ulrike Klöppel in einer im Dezember letzten Jahres veröffentlichten Studie „Zur Aktualität kosmetischer Operationen ,uneindeutiger‘ Genitalien im Kindesalter“ berichtet hat: Trotz überarbeiteter Behandlungsleitlinien der medizinischen Fachgesellschaften und einer vergleichsweise intensiven gesellschaftlichen Diskussion sind die Zahlen der von erwachsenen Betroffenen und Selbsthilfegruppen, aber auch von Menschenrechtsgremien scharf kritisierten Operationen zur Feminisierung und Maskulinisierung von Kindern unter zehn Jahren im Verhältnis zur Diagnosestellung zwischen 2005 und 2014 relativ konstant geblieben.
Da gibt es aber - meines Wissens nach - bereits seit 2013 die Möglichkeit, die Angabe des Geschlechts offen zu lassen und zu einem späteren Zeitpunkt eintragen zu lassen.
Aber auch das wird ja von dem/der Kläger als Diskriminierung empfunden, ob es sich dabei tatsächlich um eine Diskriminierung handelt, sei dahin gestellt.
Das Problem mit manchen Diskriminierungen ist ihre Unsichtbarkeit für Nichtbetroffene. Ein Beispiel dafür wäre Alltag- oder institutioneller Rassismus. Oft genug wird das auch abgewertet als Befindlichkeit, weil die Systematik nur den Betroffenen offenbar wird. Dabei geht es nicht um Arschlöcher, die es überall gibt, sondern um die Tatsache, dass sie eine andere Behandlung aufgrund ihrer Hautfarbe erfahren.

In diesem Fall geht es um einen willkürlichen Akt, der nur Intersexuelle trifft. Die Offenlassung der Geschlechtsangabe negiert auf abstrakter Ebene die Existenz. Und wie bleibtreu schon schrieb, intersexuelle Menschen sind ja nicht geschlechtslos.

Eben - es gibt kein Grundrecht auf Wohlfühlen. Jeder muss Kompromisse eingehen, unangenehme Entscheidungen treffen, mit Außenwahrnehmnungen klar kommen, die sich von der Selbstwahrnehmung unterscheiden.
Auf der persönlichen, individuellen Ebene ist das so. Ich kann nicht ein vollumfängliches Eingehen auf meine Wünsche und Bedürfnisse beanspruchen. Also, ich kann es schon, aber es gibt keinen Grund, dem zu entsprechen. Aber, ich kann eine vollumfängliche Gleichbehandlung erwarten unabhängig meiner Gruppenzugehörigkeiten. Angenommen ich sei inter und ich werde auf der Straße des Öfteren dämlich angemacht, dann werde ich zwar diskriminiert, aber es sind (systematische) Einzelhandlungen, also Handlungen von Individuen. Erfahre ich dagegen bei Behördern und dergleichen wegen meines Geschlechts Ungemach, dann ist das eine instituionalisierte Diskriminierung und mir eröffnet sich eine Klageoption, der strukturellen Ungleichbehandlung ein Ende setzen zu lassen.
Diskriminierung ist für mich, wenn Intersexuelle bei Einstellungen in Jobs benachteiligt werden, wenn sie von Bildung ausgeschlossen werden, wenn sie vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen werden, sich nicht in Vereinen etc betätigen dürfen.
Diskrimierung kommt in vielen Formen daher. In solch offensichtlichen und in subtileren wie bspw. der Anerkennungsverweigerung von Intersexualität in Geburtenregistern. Ich würde vermuten, dass Sichtbarkeit eine bedeutende Rolle spielte bei der Klage.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Billie Holiday »

think twice hat geschrieben:(17 Nov 2017, 15:34)

Das frage ich mich auch: Was ist ueberhaupt das Problem? Ausser der bekannten Rechthaberei sehe ich keins.
Ich denke mal, dein Problem ist, dass es überhaupt Bedenken/Einwände/Kritik/Anmerkungen gibt und nicht jeder prima seufzt, sondern sich eigene Gedanken macht. Wir werden das Urteil des Verfassungsgerichtes nicht ändern können, darüber diskutieren dürfen wir aber noch, gell?
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von unity in diversity »

think twice hat geschrieben:(17 Nov 2017, 15:34)

Das frage ich mich auch: Was ist ueberhaupt das Problem? Ausser der bekannten Rechthaberei sehe ich keins.
Man streitet sich offenbar darüber, daß es Menschen mit einem rechten und einem linken Ohr gibt.
Aber einige haben ein Mittelohr.
Für jedes Problem gibt es 2 Lösungsansätze:
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von pikant »

Billie Holiday hat geschrieben:(17 Nov 2017, 15:43)

Ich denke mal, dein Problem ist, dass es überhaupt Bedenken/Einwände/Kritik/Anmerkungen gibt und nicht jeder prima seufzt, sondern sich eigene Gedanken macht. Wir werden das Urteil des Verfassungsgerichtes nicht ändern können, darüber diskutieren dürfen wir aber noch, gell?
das Bundesverfassungsgericht sieht das als Diskriminierung an und natuerlich ist es eine Diskriminierung, wenn man nicht Frau und Mann sein will und es nicht im Register bekunden kann.
das ist eine Grundrechtsverletzung, nicht mehr und nicht weniger.

da nuetzen alle Diskussionen nichts - das ist Fakt und vom obersten Gericht in Deutschland bestaetigt
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Billie Holiday »

pikant hat geschrieben:(17 Nov 2017, 15:47)

das Bundesverfassungsgericht sieht das als Diskriminierung an und natuerlich ist es eine Diskriminierung, wenn man nicht Frau und Mann sein will und es nicht im Register bekunden kann.
das ist eine Grundrechtsverletzung, nicht mehr und nicht weniger.

da nuetzen alle Diskussionen nichts - das ist Fakt und vom obersten Gericht in Deutschland bestaetigt
Ja, ist doch alles gut. Gibt zwar kein drittes Geschlecht unabhängig von Mann oder Frau, aber gut, dass das BVG eines fordert.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von think twice »

Billie Holiday hat geschrieben:(17 Nov 2017, 15:43)

Ich denke mal, dein Problem ist, dass es überhaupt Bedenken/Einwände/Kritik/Anmerkungen gibt und nicht jeder prima seufzt, sondern sich eigene Gedanken macht. Wir werden das Urteil des Verfassungsgerichtes nicht ändern können, darüber diskutieren dürfen wir aber noch, gell?
Mein Problem sind rechthaberische Leute, die ueberhaupt keine Diskussionen führen, sondern meinen, ihr Wort sei Fakt.
Und das Ganze noch in einem hochagressiven, beleidigendem, diktatorischen Stil. Darauf reagiere ich allergisch.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Billie Holiday »

think twice hat geschrieben:(17 Nov 2017, 15:51)

Mein Problem sind rechthaberische Leute, die ueberhaupt keine Diskussionen führen, sondern meinen, ihr Wort sei Fakt.
Und das Ganze noch in einem hochagressiven, beleidigendem, diktatorischen Stil. Darauf reagiere ich allergisch.
Ich? :eek: Och, nun sag doch nicht sowas. :(
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von think twice »

Billie Holiday hat geschrieben:(17 Nov 2017, 15:52)

Ich? :eek: Och, nun sag doch nicht sowas. :(
Nein, du nicht. Aber du könntest dich einfach mal raushalten, anstatt mir ständig irgendwelchen Scheiss zu unterstellen. :p
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Dark Angel »

think twice hat geschrieben:(17 Nov 2017, 15:14)

Ich nehme an, das ist wissenschaftlich gesichert, sonst würdest du es ja nicht behaupten, oder? :p
Natürlich ist es das, denn im Gegensatz zu dir lese ich "schlaue Bücher" - heißt ich bilde mich (weiter).
Würdest du auch "schlaue Bücher" lesen wüsstest du, dass Intersexualität auf Anomalien/Fehlentwicklungen des Karyotyps (wahrscheinlich) während der Meiose zurück zuführen ist. :x
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Unité 1 »

Sextus Ironicus hat geschrieben:(17 Nov 2017, 15:26)

Gibt's hier eigentlich Formallogiker? Ich kann's leider nicht. Deshalb nur laienhaft:

Völlig richtig für mich ist:

"Nur weil AB' nicht existierte, heißt das nicht, dass AB ebenfalls nicht existent war."

Das gilt ja ebenso für A und B. Eine fehlende Zuordnung sagt nichts über die Existenz von allen dreien.

AB existiert auf der Ebene von A und B. Aber es existiert nicht unabhängig als etwas anderes wie A und B. Es braucht beides. Es ist nicht A und ist nicht B, aber auch nichts komplett anderes als A und B. Nichts aus sich heraus, das wird es dann erst auf AB'.

AB' ist definitiv reines Konstrukt. Und mit "drittes Geschlecht" (C) würde von C' aus eine Existenzaussage gemacht (und von diesem Verständnis geht mein Unbehagen aus).
Äh, nein. AB existiert definitiv unabhängig als etwas anderes wie A von B oder B von A oder A von AB oder B von AB; oder alle sind voneinander abhängig, was ebenso wahr wäre.
Ich setze das mal als Abhängigkeit, dann wird es deutlicher.
Die Existenzebene von A und B beginnt bei A und endet bei B, zudem beziehen sich beide aufeinander. A braucht B und B braucht A. Auf der Existenzebene, lässt sich gewissermaßen A als Funktion von B und umgedreht beschreiben. (Die Entwicklung der Geschlechter wegen Fortpflanzung) AB ist eine Variante, die auftritt. Sie braucht beides zur Definition wie A B und B A braucht. (Ohne weiblich lässt sich männlich nicht definieren, es fehlte das Unterscheidungsmerkmal und damit die Grundlage der Klassifizierung.)

Der Maßstab, den du anlegst, der gilt ebenso für A wie für B. Und da A und B eigenständige Existenzen seien, gilt das zwangsläufig auch für AB.
A' und B' sind definitiv auch reine Konstrukte wie AB'. Es sind gesellschaftliche Übersetzungen biologischer Wirklichkeit.
Oder AB' nun gleich C' ist oder nicht, ist dafür irrelevant.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Alter Stubentiger »

Billie Holiday hat geschrieben:(17 Nov 2017, 15:23)

Es ist völlig ausreichend, was man aus reinem Bauchgefühl heraus ganz supi findet. Drittes Geschlecht, ganz unabhängig von Mann und Frau? Kennt die Biologie nicht, aber klingt toll, also muß es das geben. :thumbup:
Nun ja. Die Biologie kennt dass sehr wohl. Viele Zwitter sind nackt klar als solche zu erkennen. Vor 200 Jahren wußte dies jeder. Der rechtliche Status wurde im preussischen Gesetzbuch geregelt.

Erst in der Neuzeit wurde Neugeborene mit nicht eindeutigen Geschlechtsmerkmalen umoperiert. In der Annahme dass der Rest mit Erziehung zu regeln sei. Das war eine falsche Annahme. Heute ist klar: Die Evolutionhat mehr als nur Mann und Frau erschaffen. Die Evolution experimentiert. Dabei kommt es eben zu Entwicklungen die nicht mit der Sexualmoral des Morgen und Abendlandes in Einklaang zu bringen sind. Also wird vertuscht oder totgeschwiegen. Denn Gott macht keine solchen Fehler. Und Allah erst recht nicht.....
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Dark Angel »

Unité 1 hat geschrieben:(17 Nov 2017, 15:42)

Es geht nicht ums Fühlen, mMn geht es um die gesellschaftliche Anerkennung intersexueller Realität. Ganz konkret wurde ja um einen Eintrag ins Geburtenregister eines intersexuellen Menschen als Frau verhandelt, also um eine Festlegung, die nicht den Tatsachen, sondern der Willkür entsprach. Das ist klar diskriminierend und eine Ungleichbehandlung. Zudem ist diese Festlegung oft Anlass zu kosmetischen OPs, was dem Persönlichkeitsrechtsverstoß eine gravierende Komponente hinzufügt. Aus einem Artikel der faz:



Das Problem mit manchen Diskriminierungen ist ihre Unsichtbarkeit für Nichtbetroffene. Ein Beispiel dafür wäre Alltag- oder institutioneller Rassismus. Oft genug wird das auch abgewertet als Befindlichkeit, weil die Systematik nur den Betroffenen offenbar wird. Dabei geht es nicht um Arschlöcher, die es überall gibt, sondern um die Tatsache, dass sie eine andere Behandlung aufgrund ihrer Hautfarbe erfahren.

In diesem Fall geht es um einen willkürlichen Akt, der nur Intersexuelle trifft. Die Offenlassung der Geschlechtsangabe negiert auf abstrakter Ebene die Existenz. Und wie bleibtreu schon schrieb, intersexuelle Menschen sind ja nicht geschlechtslos.



Auf der persönlichen, individuellen Ebene ist das so. Ich kann nicht ein vollumfängliches Eingehen auf meine Wünsche und Bedürfnisse beanspruchen. Also, ich kann es schon, aber es gibt keinen Grund, dem zu entsprechen. Aber, ich kann eine vollumfängliche Gleichbehandlung erwarten unabhängig meiner Gruppenzugehörigkeiten. Angenommen ich sei inter und ich werde auf der Straße des Öfteren dämlich angemacht, dann werde ich zwar diskriminiert, aber es sind (systematische) Einzelhandlungen, also Handlungen von Individuen. Erfahre ich dagegen bei Behördern und dergleichen wegen meines Geschlechts Ungemach, dann ist das eine instituionalisierte Diskriminierung und mir eröffnet sich eine Klageoption, der strukturellen Ungleichbehandlung ein Ende setzen zu lassen.

Diskrimierung kommt in vielen Formen daher. In solch offensichtlichen und in subtileren wie bspw. der Anerkennungsverweigerung von Intersexualität in Geburtenregistern. Ich würde vermuten, dass Sichtbarkeit eine bedeutende Rolle spielte bei der Klage.
Langer Rede kurzer Sinn: ich spreche mich doch gar nicht dagegen aus, dass "intersexuell" ins Geburten-/Personenstandsregister eingetragen wird.
Nur hat das m.M.n. nichts mit "Geschlechtsidentität" zu tun. Wenn von "Geschlechtsidentität" die Rede ist drängen sich halt solche Auswüchse wie bei "Fratzenbuch" auf und eine gesetzliche Regelung könnte genau dem Vorschub leisten.
Besser wäre es gewesen, das Bundesverfassungsgericht hätte eine Vorgabe (Entscheidung) getroffen, an der sich die gesetzliche Regelung zu orientieren hat.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Billie Holiday »

Alter Stubentiger hat geschrieben:(17 Nov 2017, 16:06)

Nun ja. Die Biologie kennt dass sehr wohl. Viele Zwitter sind nackt klar als solche zu erkennen. Vor 200 Jahren wußte dies jeder. Der rechtliche Status wurde im preussischen Gesetzbuch geregelt.

Erst in der Neuzeit wurde Neugeborene mit nicht eindeutigen Geschlechtsmerkmalen umoperiert. In der Annahme dass der Rest mit Erziehung zu regeln sei. Das war eine falsche Annahme. Heute ist klar: Die Evolutionhat mehr als nur Mann und Frau erschaffen. Die Evolution experimentiert. Dabei kommt es eben zu Entwicklungen die nicht mit der Sexualmoral des Morgen und Abendlandes in Einklaang zu bringen sind. Also wird vertuscht oder totgeschwiegen. Denn Gott macht keine solchen Fehler. Und Allah erst recht nicht.....
Es wird vertuscht und totgeschwiegen, dass es neben Mann, Frau und „Mischformen“ (ja, ja, ich weiß, kein schönes Wort) noch gänzlich andere Geschlechter gibt?
Also Gene und äußerliche ganz andere Geschlechtsmerkmale?
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Dampflok94 »

Billie Holiday hat geschrieben:(17 Nov 2017, 15:51)

Ja, ist doch alles gut. Gibt zwar kein drittes Geschlecht unabhängig von Mann oder Frau, aber gut, dass das BVG eines fordert.
Es gibt Menschen, die sind weder Mann noch Frau. Was sind sie deiner Meinung nach, wenn sie nix drittes sind?
Leute kauft mehr Dampflokomotiven!!!
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Dark Angel »

Alter Stubentiger hat geschrieben:(17 Nov 2017, 16:06)

Nun ja. Die Biologie kennt dass sehr wohl. Viele Zwitter sind nackt klar als solche zu erkennen. Vor 200 Jahren wußte dies jeder. Der rechtliche Status wurde im preussischen Gesetzbuch geregelt.

Erst in der Neuzeit wurde Neugeborene mit nicht eindeutigen Geschlechtsmerkmalen umoperiert. In der Annahme dass der Rest mit Erziehung zu regeln sei. Das war eine falsche Annahme. Heute ist klar: Die Evolutionhat mehr als nur Mann und Frau erschaffen. Die Evolution experimentiert. Dabei kommt es eben zu Entwicklungen die nicht mit der Sexualmoral des Morgen und Abendlandes in Einklaang zu bringen sind. Also wird vertuscht oder totgeschwiegen. Denn Gott macht keine solchen Fehler. Und Allah erst recht nicht.....
Nöö Evolution experimentiert nicht. "Der Evolution" ist vollkommen wurscht, ob sich eine Lebensform/ein Lebenwesen durchsetzt oder nicht, ob es anpassungsfähig und reproduktionsfähig ist oder nicht.
Was sich nicht anpassen und/oder reproduzieren kann, stirbt aus.
Zwitter sind i.d.R. nicht reproduktionsfähig, spielen somit in und für die Evolution keine Rolle, sind schlicht und einfach Fehlentwicklungen, Anomalien.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Billie Holiday »

Dampflok94 hat geschrieben:(17 Nov 2017, 16:14)

Es gibt Menschen, die sind weder Mann noch Frau. Was sind sie deiner Meinung nach, wenn sie nix drittes sind?
Schau mal:

https://www.mdr.de/nachrichten/vermisch ... d-100.html

Nicht EINDEUTIG als Mann oder Frau identifizierbar, da sowohl männliche als auch weibliche Elemente vorhanden.

Da steht nichts von „weder mönnliche, noch weibliche, noch .... „
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von becksham »

Dark Angel hat geschrieben:(17 Nov 2017, 16:18)

Nöö Evolution experimentiert nicht. "Der Evolution" ist vollkommen wurscht, ob sich eine Lebensform/ein Lebenwesen durchsetzt oder nicht, ob es anpassungsfähig und reproduktionsfähig ist oder nicht.
Was sich nicht anpassen und/oder reproduzieren kann, stirbt aus.
Zwitter sind i.d.R. nicht reproduktionsfähig, spielen somit in und für die Evolution keine Rolle, sind schlicht und einfach Fehlentwicklungen, Anomalien.
Und dennoch sind sie Menschen und wenn es notwendig ist, das Geschlecht eines Menschen zu dokumentieren, dann muss ein Begriff für sie gefunden werden. Eine Zuordnung zu Mann oder Frau entspricht nunmal nicht den Tatsachen. Und ein Freilassen des Feldes ist diskriminierend, denn geschlechtslos sind sie auch nicht. Das wurde jetzt höchstrichterlich klargestellt. Alles gut.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Bleibtreu »

becksham hat geschrieben:(17 Nov 2017, 16:25)

Und dennoch sind sie Menschen und wenn es notwendig ist, das Geschlecht eines Menschen zu dokumentieren, dann muss ein Begriff für sie gefunden werden. Eine Zuordnung zu Mann oder Frau entspricht nunmal nicht den Tatsachen. Und ein Freilassen des Feldes ist diskriminierend, denn geschlechtslos sind sie auch nicht. Das wurde jetzt höchstrichterlich klargestellt. Alles gut.
Genau so ist auch meine Meinung zu dem Thema. Das ganze Geschrei gegen die Entscheidung des VerfassungsGerichts ist mE ueberfluessiges Aufschaeumen. :)
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Alter Stubentiger »

Billie Holiday hat geschrieben:(17 Nov 2017, 16:11)

Es wird vertuscht und totgeschwiegen, dass es neben Mann, Frau und „Mischformen“ (ja, ja, ich weiß, kein schönes Wort) noch gänzlich andere Geschlechter gibt?
Also Gene und äußerliche ganz andere Geschlechtsmerkmale?
Das ist erst seit geraumer Zeit zu einem Thema geworden. Davor hat niemand darüber gesprochen und in meiner Jugend wußte keiner bis auf die Pfaffen und die Ärzte dass es sowas überhaupt gibt. Das war bis vor kurzem ein Tabuthema.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Unité 1 »

Dark Angel hat geschrieben:(17 Nov 2017, 16:07)

Langer Rede kurzer Sinn: ich spreche mich doch gar nicht dagegen aus, dass "intersexuell" ins Geburten-/Personenstandsregister eingetragen wird.
Nur hat das m.M.n. nichts mit "Geschlechtsidentität" zu tun. Wenn von "Geschlechtsidentität" die Rede ist drängen sich halt solche Auswüchse wie bei "Fratzenbuch" auf und eine gesetzliche Regelung könnte genau dem Vorschub leisten.
Besser wäre es gewesen, das Bundesverfassungsgericht hätte eine Vorgabe (Entscheidung) getroffen, an der sich die gesetzliche Regelung zu orientieren hat.
Ich kann die Befürchtung nicht nachvollziehen. Das BVerfG sagt ausdrücklich, dass die geschlechtliche Identität jener Personen geschützt [ist], die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuzuordnen sind.
Die Geschlechtsidentität bezieht das BVerfG also biologische Faktoren.
Und bezieht sich nicht genau der Satz Ein Anspruch auf personenstandsrechtlicher Eintragung beliebiger Identitätsmerkmale, die einen Bezug zum Geschlecht haben, ergibt sich aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht hingegen nicht. darauf?

Und das Urteil wegen Diskriminierung basiert auf der Einschätzung der Selbstbestimmung; dass Geschlechtsidentität bedeutender Teil der individuellen Identität ist. Ich versteh nicht, wo da das Problem liegt.
Zuletzt geändert von Unité 1 am Fr 17. Nov 2017, 16:38, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Alter Stubentiger »

Dark Angel hat geschrieben:(17 Nov 2017, 16:18)

Nöö Evolution experimentiert nicht. "Der Evolution" ist vollkommen wurscht, ob sich eine Lebensform/ein Lebenwesen durchsetzt oder nicht, ob es anpassungsfähig und reproduktionsfähig ist oder nicht.
Was sich nicht anpassen und/oder reproduzieren kann, stirbt aus.
Zwitter sind i.d.R. nicht reproduktionsfähig, spielen somit in und für die Evolution keine Rolle, sind schlicht und einfach Fehlentwicklungen, Anomalien.
So einfach ist es nicht. Die Evolution experimentiert. Das kann auch klappen und einen evolutionären Vorteil darstellen. Manche Vorteile sind auch nicht direkt biologisch messbar. Sie wirken indirekt. Man kann nicht alles nur auf die platte Reproduktion reduzieren.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Billie Holiday »

Alter Stubentiger hat geschrieben:(17 Nov 2017, 16:32)

Das ist erst seit geraumer Zeit zu einem Thema geworden. Davor hat niemand darüber gesprochen und in meiner Jugend wußte keiner bis auf die Pfaffen und die Ärzte dass es sowas überhaupt gibt. Das war bis vor kurzem ein Tabuthema.
Also neben Penis und Vagina und deren „Mischformen“ gänzlich andere Geschlechtsteile?
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Alter Stubentiger »

Bleibtreu hat geschrieben:(17 Nov 2017, 16:29)

Genau so ist auch meine Meinung zu dem Thema. Das ganze Geschrei gegen die Entscheidung des VerfassungsGerichts ist mE ueberfluessiges Aufschaeumen. :)
Das finde ich auch. Das betrifft ja nur die Betroffenen. Eigentlich könnten alle anderen dies interessiert zur Kenntnis nehmen und sich eigenen Problemen zuwenden. Da hat man eigentlich genug mit zu tun.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Alter Stubentiger »

Billie Holiday hat geschrieben:(17 Nov 2017, 16:38)

Also neben Penis und Vagina und deren „Mischformen“ gänzlich andere Geschlechtsteile?
Du möchtst provozieren? Komm mal runter.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Dark Angel »

becksham hat geschrieben:(17 Nov 2017, 16:25)

Und dennoch sind sie Menschen und wenn es notwendig ist, das Geschlecht eines Menschen zu dokumentieren, dann muss ein Begriff für sie gefunden werden. Eine Zuordnung zu Mann oder Frau entspricht nunmal nicht den Tatsachen. Und ein Freilassen des Feldes ist diskriminierend, denn geschlechtslos sind sie auch nicht. Das wurde jetzt höchstrichterlich klargestellt. Alles gut.
Natürlich sind das Menschen. Das bestreitet doch niemand und es spricht ihnen auch niemand das Menschsein ab.
Es muss auch kein Begriff erfunden werden, weil es den bereits gibt.
Man kann das Freilassen des Feldes für die Geschlechtszugehörigkeit als diskriminierend ansehen, aber auch als Möglichkeit, den Betreffenden eine Entscheidungsfreiheit einzuräumen - ohne gleichzeitig eine Änderung vornehmen zu müssen.
Gegen die menschliche Dummheit sind selbst die Götter machtlos.

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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von krone »

Bleibtreu hat geschrieben:(17 Nov 2017, 16:29)

Genau so ist auch meine Meinung zu dem Thema. Das ganze Geschrei gegen die Entscheidung des VerfassungsGerichts ist mE ueberfluessiges Aufschaeumen. :)
Für mich hat das was religiöses.
Naturwissenschaftlich gibt es keine Beweise für ein 3.geschlecht beim Homo Sapiens .
Man wird halt verpflichtet daran zu glauben .
Okay,der Scheiterhaufen droht nicht.
Aber die Rassismus Keule .
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Dark Angel »

Alter Stubentiger hat geschrieben:(17 Nov 2017, 16:36)

So einfach ist es nicht. Die Evolution experimentiert. Das kann auch klappen und einen evolutionären Vorteil darstellen. Manche Vorteile sind auch nicht direkt biologisch messbar. Sie wirken indirekt. Man kann nicht alles nur auf die platte Reproduktion reduzieren.
Nein - Evolution experimentiert nicht, weil Evolution weder Ziel noch Zweck kennt - Evolution funktioniert nach dem Prinzip von Zufall (der Entstehung) und Notwendigkeit (der Anpassung).
"Der Evolution" ist vollkommen wurscht ob eine entstandene Lebensform einen Überlebensvorteil hat oder nicht, ob sie überhaupt lebens- oder überlebensfähig ist oder nicht.
Und in der Evolution geht es ausschließlich um Anpassung und Reproduktion - um nichts anderes. Eine Art, die sich nicht reproduziert, nicht reproduzieren kann, stirbt aus, eine Art, die sich nicht anpassen kann, stirbt aus.
Einen Überlebenvorteil hat die Lebensform, die sich erfolgreich reproduziert/reproduzieren kann und sich erfolgreich an eine ökologische Nische anpassen kann und das ist sehr wohl biologisch messbar.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von unity in diversity »

Billie Holiday hat geschrieben:(17 Nov 2017, 16:38)

Also neben Penis und Vagina und deren „Mischformen“ gänzlich andere Geschlechtsteile?
http://www.wissen.de/bildwb/weibliches- ... -gemeinsam
Daraus kann man entnehmen, daß die Entwicklung manchmal ungewöhnliche Wege geht.
Mutationen können die Ursache sein.
Eine übergroße Klitoris funktioniert wie ein Penis.
Damit ist keine biologische Reproduktion möglich, wohl aber Lustgewinn.
Eigentlich ist es egal, wie es 2 Menschen miteinander treiben, solange sie Gefallen aneinander haben.
Sie müssen sich nur suchen und finden.
Ich kann keine Gefahr für den Bestand der Menschheit erkennen, wenn Ausnahmen von der üblichen Norm akzeptiert werden.
Gurken dürfen ja auch krumm sein und Partytomaten sind hin und wieder klein und gelb.
Für jedes Problem gibt es 2 Lösungsansätze:
Den Falschen und den Unsrigen.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von krone »

unity in diversity hat geschrieben:(17 Nov 2017, 18:10)


Gurken dürfen ja auch krumm sein und Partytomaten sind hin und wieder klein und gelb.
Eine krumme Gurke bleibt eine Gurke.
Eine Partytomate eine Tomate.

Da wird nix neues draus .
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von unity in diversity »

krone hat geschrieben:(17 Nov 2017, 18:15)

Eine krumme Gurke bleibt eine Gurke.
Eine Partytomate eine Tomate.

Da wird nix neues draus .
Und Menschen bleiben Menschen.
Für jedes Problem gibt es 2 Lösungsansätze:
Den Falschen und den Unsrigen.
Aus den USA.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Sextus Ironicus »

Dark Angel hat geschrieben:(17 Nov 2017, 18:10)

Nein - Evolution experimentiert nicht, weil Evolution weder Ziel noch Zweck kennt -
:thumbup:

Danke.
… habe ich mich sorgsam bemüht, menschliche Tätigkeiten nicht zu verlachen, nicht zu beklagen und auch nicht zu verdammen, sondern zu begreifen. (Spinoza)
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von krone »

unity in diversity hat geschrieben:(17 Nov 2017, 18:17)

Und Menschen bleiben Menschen.
Klar bleiben sie das.
Ja nun der Grund warum Politik und Justiz sich rauszuhalten haben wenn es darum geht einen neuen Menschen per Gesetz einzuführen .
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von becksham »

Dark Angel hat geschrieben:(17 Nov 2017, 17:57)
...
Es muss auch kein Begriff erfunden werden, weil es den bereits gibt.
Nein, den gab es für eine Eintragung im Personenstandsregister bisher nicht.
Dark Angel hat geschrieben:(17 Nov 2017, 17:57)Man kann das Freilassen des Feldes für die Geschlechtszugehörigkeit als diskriminierend ansehen, aber auch als Möglichkeit, den Betreffenden eine Entscheidungsfreiheit einzuräumen - ohne gleichzeitig eine Änderung vornehmen zu müssen.
Man kann das sicher. Betroffene wollten das aber anscheinend nicht, haben dagegen geklagt und Recht bekommen. Kein Grund, sich aufzuregen.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von unity in diversity »

krone hat geschrieben:(17 Nov 2017, 18:21)

Klar bleiben sie das.
Ja nun der Grund warum Politik und Justiz sich rauszuhalten haben wenn es darum geht einen neuen Menschen per Gesetz einzuführen .
Neue Menschen schafft man, indem man ihr Denken abschleift und alles auf die Grundroutinen des Instinktes zurücksetzt.
Für jedes Problem gibt es 2 Lösungsansätze:
Den Falschen und den Unsrigen.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von odiug »

krone hat geschrieben:(17 Nov 2017, 18:15)

Eine krumme Gurke bleibt eine Gurke.
Eine Partytomate eine Tomate.

Da wird nix neues draus .
Sowohl Tomaten als auch Gurken sind Züchtungen.
Sie sind also per Definition was Neues.
Ein intersexuelles Geschlecht jedoch nicht.
odiug

Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von odiug »

Mich würde auch mal interessieren, wie viele der hier anwesenden Genderwahparanoiker sich im Beschneidungsstrang gegen die angebliche Verstümmlung von Babys vehement aussprechen, bei der ein wenig Vorhaut entfernt wird, aber den doch sehr massiven Eingriff bei intersexuellen Babys völlig in Ordnung finden, ja als natürlich und gottgegeben ansehen :?
Wollte ich einfach mal fragen.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von krone »

odiug hat geschrieben:(17 Nov 2017, 18:43)

Sowohl Tomaten als auch Gurken sind Züchtungen.
Sie sind also per Definition was Neues.
Ein intersexuelles Geschlecht jedoch nicht.
Mich würde auch mal interessieren, wie viele der hier anwesenden Genderwahparanoiker sich im Beschneidungsstrang gegen die angebliche Verstümmlung von Babys vehement aussprechen, bei der ein wenig Vorhaut entfernt wird, aber den doch sehr massiven Eingriff bei intersexuellen Babys völlig in Ordnung finden, ja als natürlich und gottgegeben ansehen :?
Wollte ich einfach mal fragen.
Was, das worum es hier geht sind " Züchtungen"

Wer hat das gezüchtet ?


Und nein ,eine krumme Gurke und eine Partytomate ist nix " neues "
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Bleibtreu »

krone hat geschrieben:(17 Nov 2017, 18:06)

Für mich hat das was religiöses.
Naturwissenschaftlich gibt es keine Beweise für ein 3.geschlecht beim Homo Sapiens .
Man wird halt verpflichtet daran zu glauben .
Okay,der Scheiterhaufen droht nicht.
Aber die Rassismus Keule .
Fuer mich ist es bekloppt nicht verstehen zu wollen, dass es Menschen gibt, bei denen in der embryonalen Phase, in der sich das Geschlecht als weiblich oder maennlich im MutterLeib ausbildet, aus unterschiedlichen Gruenden leider etwas schief gelaufen ist und diese Menschen deswegen maennliche UND weibliche GeschlechtsMerkmale haben, wie zB einen kleinen Zipfel UND eine Vagina, aber keine Hoden. Hermaphroditen haben GeschlechtsMerkmale von BEIDEN, dem maennlichen UND dem weiblichen Geschlecht. Sie sind NICHT geschlechtslose Neutren. Aus diesem Grunde finde ich die Bezeichnung drittes Geschlecht fuer Intersexuelle durchaus akzeptabel. Das ganze Gewese darum wie schrecklich und/oder abscheulich die Bezeichnung 3tes Geschlecht sei, ist fuer mich beim besten Willen nicht nachvollziehbar. Bei einigen vermittelt mir ihre Hysterie fast den Eindruck, dass sie sich von der Existenz von Hermaphroditen regelrecht in ihrer eigenen sexuellen Ausrichtung bedroht fuehlen.

Ich bin meinerseits heilfroh, dass dieses Unglueck mit all seinen FolgeErscheinungen, an mir vorbei gegangen ist. Ich sehe keinen Grund, diesen Menschen irgendetwas absprechen zu wollen oder auch nur zu koennen. Hermaphroditen sind nun mal eine Tatsache und eine "Laune" der Natur - Punkt!
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von krone »

Bleibtreu hat geschrieben:(17 Nov 2017, 18:52)

Fuer mich ist es bekloppt nicht verstehen zu wollen, dass es Menschen gibt, bei denen in der embryonalen Phase, in der sich das Geschlecht als weiblich oder maennlich im MutterLeib ausbildet, aus unterschiedlichen Gruenden leider etwas schief gelaufen ist und diese Menschen deswegen maennliche UND weibliche GeschlechtsMerkmale haben, wie zB einen kleinen Zipfel UND eine Vagina, aber keine Hoden. Hermaphroditen haben GeschlechtsMerkmale von BEIDEN, dem maennlichen UND dem weiblichen Geschlecht. Sie sind NICHT geschlechtslose Neutren. Aus diesem Grunde finde ich die Bezeichnung drittes Geschlecht fuer Intersexuelle durchaus akzeptabel. Das ganze Gewese darum wie schrecklich und/oder abscheulich die Bezeichnung 3tes Geschlecht sei, ist fuer mich beim besten Willen nicht nachvollziehbar. Bei einigen vermittelt mir ihre Hysterie fast den Eindruck, dass sie sich von der Existenz von Hermaphroditen regelrecht in ihrer eigenen sexuellen Ausrichtung bedroht fuehlen.

Ich bin meinerseits heilfroh, dass dieses Unglueck mit all seinen FolgeErscheinungen, an mir vorbei gegangen ist. Ich sehe keinen Grund, diesen Menschen irgendetwas absprechen zu wollen oder auch nur zu koennen. Hermaphroditen sind nun mal eine Tatsache und eine "Laune" der Natur - Punkt!
Ja okay ,das ist ein Gendefekt .
Weiß nun auch nicht warum es dieses Bestreben gibt daraus nun gleich ein 3. Geschlecht zu machen.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von unity in diversity »

krone hat geschrieben:(17 Nov 2017, 19:00)

Ja okay ,das ist ein Gendefekt .
Weiß nun auch nicht warum es dieses Bestreben gibt daraus nun gleich ein 3. Geschlecht zu machen.
Das verstehe ich auch nicht.
Wenn man es genau nimmt, gäbe es mehr als 3 Geschlechter.
Je nachdem, welche männlichen und weiblichen sekundären Geschlechtsmerkmale das Aussehen dominieren.
Von den gefühlten Zugehörigkeiten gar nicht zu reden.
Die könnten fast täglich wechseln.
Aber eine Baukonjunktur ist sicher.
Wer braucht Steh- oder Sitzporzellan, oder was ganz Neues?
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Bleibtreu »

krone hat geschrieben:(17 Nov 2017, 19:00)

Ja okay ,das ist ein Gendefekt .
Weiß nun auch nicht warum es dieses Bestreben gibt daraus nun gleich ein 3. Geschlecht zu machen.
Und ich verstehe nicht, was daran so fatal sein soll, Hermaphroditen als ein drittes Geschlecht zu bezeichnen. Denn sie haben GeschlechtsMerkmale, aber eben von beiden Geschlechtern. Sie sind weder eindeutig Mann noch Frau, noch sind sie geschlechtlich neutral, keine Neutren bar jeglicher GeschlechtsTeile oder ohne Chromosomen. Wo ist also das Problem, Hermaphroditen als 3tes Geschlecht in den PersonenStandsdaten zu erfassen, wenn dort ein Geschlecht erfasst werden soll?
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von unity in diversity »

Bleibtreu hat geschrieben:(17 Nov 2017, 19:14)

Und ich verstehe nicht, was daran so fatal sein soll, Hermaphroditen als ein drittes Geschlecht zu bezeichnen. Denn sie haben GeschlechtsMerkmale, aber eben von beiden Geschlechtern. Sie sind weder eindeutig Mann noch Frau, noch sind sie geschlechtlich neutral, keine Neutren bar jeglicher GeschlechtsTeile oder ohne Chromosomen. Wo ist also das Problem, Hermaphroditen als 3tes Geschlecht in den PersonenStandsdaten zu erfassen, wenn dort ein Geschlecht erfasst werden soll?
Der Genderrummel soll die Menschen politisch immer gleicher machen.
Damit sie nicht merken, wie sie sich ökonomisch immer weiter voneinander entfernen.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Alter Stubentiger »

Dark Angel hat geschrieben:(17 Nov 2017, 18:10)

Nein - Evolution experimentiert nicht, weil Evolution weder Ziel noch Zweck kennt - Evolution funktioniert nach dem Prinzip von Zufall (der Entstehung) und Notwendigkeit (der Anpassung).
"Der Evolution" ist vollkommen wurscht ob eine entstandene Lebensform einen Überlebensvorteil hat oder nicht, ob sie überhaupt lebens- oder überlebensfähig ist oder nicht.
Und in der Evolution geht es ausschließlich um Anpassung und Reproduktion - um nichts anderes. Eine Art, die sich nicht reproduziert, nicht reproduzieren kann, stirbt aus, eine Art, die sich nicht anpassen kann, stirbt aus.
Einen Überlebenvorteil hat die Lebensform, die sich erfolgreich reproduziert/reproduzieren kann und sich erfolgreich an eine ökologische Nische anpassen kann und das ist sehr wohl biologisch messbar.
Du solltest nicht so auf Begriffen herumreiten. Das die Evolution experimentiert heißt natürlich nicht das sie eine bewusst handelnde Intelligenz ist. Warum ist dir das noch extra erklären muß weiß ich nicht. Vielleicht willst du mich mit deiner Darstellung auch einfach nur provozieren - Spam.

Die Entstehung von sozialem Verhalten ist so eine Sache die erstmal nichts mit der platten Reproduktion zu tun hat sich aber trotzdem bei vielen Tierarten etabliert hat. Einfach weil Altruismus einen großen Vorteil für die Art darstellen kann. Du musst da einfach weiter denken. Supertolle Reproduktionsraten können auch in die Sackgasse führen. Wir erleben dies ja gerade in Asien und Afrika. In Südamerika hat die Bevölkerungsexplosion die Kultur der Maja vernichtet. Da könnte man mal drüber nachdenken.
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