Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

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Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Provokateur »

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/v ... 76974.html
Auch Menschen, die weder männlich noch weiblich sind, soll in Zukunft ermöglicht werden, ihre geschlechtliche Identität "positiv" im Geburtenregister eintragen zu lassen: Das hat jetzt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden.
...
Im Ausgangsfall hatte ein intersexueller Mensch den Antrag auf Änderung seines Geschlechts auf "inter" oder "divers" im Geburtenregister gestellt. Er war als Mädchen eingetragen worden. Laut einer vorgelegten Chromosomenanalyse ist er weder Frau noch Mann. Die Klage scheiterte zuvor in sämtlichen Instanzen, zuletzt vor dem Bundesgerichtshof.
Ich muss sagen: Das finde ich okay. Es geht hier nur um das Geburtenregister; auch heute noch werden viele Hermaphroditen unmittelbar nach der Geburt operiert und somit in ein Geschlecht gezwungen. Häufig resultiert das dann in einem späteren Wechsel zum anderen Geschlecht, weil sich die Doktoren falsch entschieden haben.
Das dürfte nun (hoffentlich) ein Ende haben.

Wie seht ihr das?
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imp
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von imp »

Ich bin da vorurteilslos. Freilich geht ganz viel Verwaltungssoftware kaputt, weil man zur Abbildung von drei Geschlechtern mehr Zustände speichern muss und dabei ggf Datenformate nicht mehr passen. Das ist dann aber sowieso alter Müll und gut, wenn es wegkommt. Für die Betroffenen ist es ein Stück Normalität und die Mehrzahl der Menschen wird so einen Eintrag nie sehen.
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pikant
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von pikant »

Provokateur hat geschrieben:(08 Nov 2017, 10:35)

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/v ... 76974.html


Ich muss sagen: Das finde ich okay. Es geht hier nur um das Geburtenregister; auch heute noch werden viele Hermaphroditen unmittelbar nach der Geburt operiert und somit in ein Geschlecht gezwungen. Häufig resultiert das dann in einem späteren Wechsel zum anderen Geschlecht, weil sich die Doktoren falsch entschieden haben.
Das dürfte nun (hoffentlich) ein Ende haben.

Wie seht ihr das?
schallende Ohrfeige fuer den Gesetzgeber Bundestag, der bis heute da nichts gemacht hat.

Ansonsten muss man jetzt bis Ende 2018 die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes erfuellen
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garfield336
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von garfield336 »

Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(08 Nov 2017, 10:50)

Ich bin da vorurteilslos. Freilich geht ganz viel Verwaltungssoftware kaputt, weil man zur Abbildung von drei Geschlechtern mehr Zustände speichern muss und dabei ggf Datenformate nicht mehr passen. Das ist dann aber sowieso alter Müll und gut, wenn es wegkommt. Für die Betroffenen ist es ein Stück Normalität und die Mehrzahl der Menschen wird so einen Eintrag nie sehen.
Informatiker, die die Geschlechtszustände in eine separate Tafel geschrieben haben mit 2 Zeilen F, M haben es richitg gemacht., die schreiben jetzt einfach ein X hinzu.

Alle andern haben Probleme. :|
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garfield336
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von garfield336 »

Provokateur hat geschrieben:(08 Nov 2017, 10:35)

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/v ... 76974.html


Ich muss sagen: Das finde ich okay. Es geht hier nur um das Geburtenregister; auch heute noch werden viele Hermaphroditen unmittelbar nach der Geburt operiert und somit in ein Geschlecht gezwungen. Häufig resultiert das dann in einem späteren Wechsel zum anderen Geschlecht, weil sich die Doktoren falsch entschieden haben.
Das dürfte nun (hoffentlich) ein Ende haben.

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Die Zahl der Betroffen wird sehr gering sein. Hier geht es ja nicht um Transgender, sondern um Leute mit biologische anomalie.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Cat with a whip »

Provokateur hat geschrieben:(08 Nov 2017, 10:35)

Wie seht ihr das?
....3-2-1 "Abendland geht unter".
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garfield336
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von garfield336 »

Eigentlich habe sie entschieden, dass anstelle eines "weissen Feldes", irgendetwas dahin geschrieben wird.

Mit andern Worten, es gab bereits 3Geschlechter

Männlich,
Weiblich,
Nichts.

Nichts geht jetzt nicht mehr. Da sollte man schon ein gescheites Wort dafür finden.
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Cat with a whip
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Cat with a whip »

pikant hat geschrieben:(08 Nov 2017, 10:51)

schallende Ohrfeige fuer den Gesetzgeber Bundestag, der bis heute da nichts gemacht hat.

Ansonsten muss man jetzt bis Ende 2018 die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes erfuellen
Geht wohl jetzt um das Persönlichkeitsrecht der sexuellen Selbstbestimmung Erwachsener mit einer "positiven" Kennzeichnung.

Eine negative Kennzeichnung von Neugeborenen gibt es bereits durch weglassen der Information.
"Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so ist der Personenstandsfall ohne eine solche Angabe in das Geburtenregister einzutragen". So lautet vom 1. November an der einschlägige Paragraf im Personenstandsgesetz. Basis dafür ist ein Gesetz vom 7. Mai 2013.
http://www.sueddeutsche.de/leben/geschl ... -1.1747380
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von imp »

garfield336 hat geschrieben:(08 Nov 2017, 13:27)

Informatiker, die die Geschlechtszustände in eine separate Tafel geschrieben haben mit 2 Zeilen F, M haben es richitg gemacht., die schreiben jetzt einfach ein X hinzu.

Alle andern haben Probleme. :|
Vom Standpunkt der Optimierung war es naheliegend. Anders als beim Jahr 2000 konnte man berechtigt annehmen, dass da nicht noch was kommt. Es ist aber jetzt wichtig, dass die Menschen zu ihrem Recht kommen.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Alter Stubentiger »

garfield336 hat geschrieben:(08 Nov 2017, 13:29)

Die Zahl der Betroffen wird sehr gering sein. Hier geht es ja nicht um Transgender, sondern um Leute mit biologische anomalie.
Vielen Religiösen ist ja bis heute nicht klar daß es sowas überhaupt. Das war vor 200 Jahren, vor dem schnellen umoperieren, noch ganz anders. Das war das schonmal gesetzlich geregelt.
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...und die Mauer wird noch in 50 oder 100 Jahren stehen (Erich Honecker)
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Ebiker »

Cat with a whip hat geschrieben:(08 Nov 2017, 14:03)

Geht wohl jetzt um das Persönlichkeitsrecht der sexuellen Selbstbestimmung Erwachsener mit einer "positiven" Kennzeichnung.
Das ist die Frage, gilt das jetzt nur für Menschen deren biologisches Geschlecht nicht klar bestimmt werden kann oder auch für die die sich einfach anders fühlen ? Soll wohl gar nicht so selten vorkommen das sich umoperierte dann noch schlechter fühlen und wieder zurückwollen .
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Provokateur »

Ebiker hat geschrieben:(08 Nov 2017, 15:31)

Das ist die Frage, gilt das jetzt nur für Menschen deren biologisches Geschlecht nicht klar bestimmt werden kann oder auch für die die sich einfach anders fühlen ? Soll wohl gar nicht so selten vorkommen das sich umoperierte dann noch schlechter fühlen und wieder zurückwollen .
Für erstere. Das biologische Geschlecht darf nicht klar bestimmbar sein. Es gibt verschiedene Stufen des Hermaphroditismus. Das krasseste, was ich jemals erlebt habe, war ein männlicher Soldat...fühlte sich männlich, sah männlich aus, war (seiner Aussage nach) normal ausgestattet.
Bei dem wurde festgestellt, dass er einen XX-Chromosomensatz besitzt.

Bei Transsexuellen ist das was anderes. Da sind ja auch vor der OP viele andere Maßnahmen nötig; so müssen sie mit Hormontherapie und allen Begleitmaßnahmen einige Jahre leben, bevor die geschlechtsangleichende OP durchgeführt werden kann. Innerhalb von einigen Jahren sollte klar werden, ob "jemand zurück will".
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von jack000 »

Provokateur hat geschrieben:(08 Nov 2017, 10:35)

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/v ... 76974.html


Ich muss sagen: Das finde ich okay. Es geht hier nur um das Geburtenregister; auch heute noch werden viele Hermaphroditen unmittelbar nach der Geburt operiert und somit in ein Geschlecht gezwungen. Häufig resultiert das dann in einem späteren Wechsel zum anderen Geschlecht, weil sich die Doktoren falsch entschieden haben.
Das dürfte nun (hoffentlich) ein Ende haben.

Wie seht ihr das?
Sehe ich als richtig an. Wenn das Geschlecht definitiv nicht klar zuzuordnen ist, sollte eine andere Bezeichnung verwendet werden.
Allerdings ist die Bezeichnung "Drittes Geschlecht" dann nicht korrekt, denn es ist ja kein tatsächliches Geschlecht, sondern eine Bezeichnung für "unklar".
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Odin1506 »

Vllt. hermaphroisch als Bezeichnung?
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Kritikaster »

Eine gute Entscheidung, von deren Auswirkung die große Mehrheit im Alltag nicht das Geringste mit bekommen wird.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Perdedor »

jack000 hat geschrieben:(08 Nov 2017, 16:42)
Allerdings ist die Bezeichnung "Drittes Geschlecht" dann nicht korrekt, denn es ist ja kein tatsächliches Geschlecht, sondern eine Bezeichnung für "unklar".
Naja. Die additive Mischung von Gelb und Rot nennt man üblicherweise "Orange" und nicht "unklar".

Es ist etwas enttäuschend zu sehen, wie das Verfassungsgericht mal wieder eine Selbstverständlichkeit einfordern muss. Die Politik hätte hier schon längst gehandelt haben sollen.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Rochhardo »

Provokateur hat geschrieben:(08 Nov 2017, 10:35)

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/v ... 76974.html


Ich muss sagen: Das finde ich okay. Es geht hier nur um das Geburtenregister; auch heute noch werden viele Hermaphroditen unmittelbar nach der Geburt operiert und somit in ein Geschlecht gezwungen. Häufig resultiert das dann in einem späteren Wechsel zum anderen Geschlecht, weil sich die Doktoren falsch entschieden haben.
Das dürfte nun (hoffentlich) ein Ende haben.

Wie seht ihr das?
Also ich bin in erster Linie gespannt, was jetzt daraus wird.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Grund nur festgestellt, dass die bisherige dritte Option - 'Ohne Angabe' - gegen die Persönlichkeitsrechte von intersexuellen Personen verstößt. Dem stehe ich neutral gegenüber. Ich kann es nicht nachvollziehen warum man sich dadurch gestört fühlt, aber ich bin auch nicht in der Lage. Von daher, wenn sich interesexuelle Menschen in Deutschland wünschen, als Geschlecht intersexuell angeben zu können, dann sollte der Gesetzgeber die Möglichkeit schaffen. Denn bei diesen Personen liegt ein biologischer Fakt vor, der sie nun einmal von der strengen Einordnung in männlich und weiblich, abhält.

Jetzt ist die Frage wie der Gesetzgeber das in Zukunft umsetzen wird. Denn ich sehe jetzt schon die Rufe danach, dass doch dann bitte im gleichen Zug auch noch die gut 20 weiteren 'sozialen Geschlechter' mit aufgenommen werden, damit sich ja niemand mehr diskriminiert fühlt. Egal ob dazu ein Anlass besteht oder nicht. dem stehe ich kritisch gegenüber.

Auch sollten sich die Personen die jetzt feiern mal die Frage gefallen lassen, wo sie denn außerhalb der EU hin reisen möchten?!

Für eine Einreise in die USA ist die Angabe eines Geschlechts notwendig. Ein Geschlecht 'inter' kennen die nicht. Auch die Auswahl des Arbeitgebers sollte mit bedacht getroffen werden, denn Dienstreisen in den Nahen Osten könnten eine gefährliche Sache für solche Personen werden, die in ihrem Reisepass weder männlich noch weiblich eingetragen haben.

Von daher sehe ich das Urteil des BVerfG ganz nüchtern. Das BVerfG hat einmal mehr seiner Aufgabe entsprochen und den Bürger vor der 'Willkür' des Staates geschützt. Jetzt ist die Frage was der Gesetzgeber daraus macht und ob ich mich in Zukunft schämen muss, einfach nur männlich als Geschlecht anzugeben.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Bielefeld09 »

Rochhardo hat geschrieben:(08 Nov 2017, 17:38)

Also ich bin in erster Linie gespannt, was jetzt daraus wird.
.................
Von daher sehe ich das Urteil des BVerfG ganz nüchtern. Das BVerfG hat einmal mehr seiner Aufgabe entsprochen und den Bürger vor der 'Willkür' des Staates geschützt. Jetzt ist die Frage was der Gesetzgeber daraus macht und ob ich mich in Zukunft schämen muss, einfach nur männlich als Geschlecht anzugeben.
Was ist das denn?
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Watchful_Eye »

In Bezug auf Hermaphroditen finde ich das absolut gut :thumbup: ganz klare Sache meiner Ansicht nach, wenn jemand von sich aus kein biologisches Geschlecht hat, muss man ihn/sie auch nicht in eines hineinpressen.

Darüber hinaus müsste ich nachdenken. Kennt da jemand die Gesetzeslage? Geht es immer nach dem biologischen Geschlecht? Was ist zB mit jemandem, der biologisch männlich ist, sich aber als Frau fühlt? Und was ist mit jemanden, der diesbezüglich schon Anstrengungen unternommen hat, sein biologisches Geschlecht zu ändern, zB durch eine Hormontherapie?
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Provokateur »

Watchful_Eye hat geschrieben:(08 Nov 2017, 18:42)
Was ist zB mit jemandem, der biologisch männlich ist, sich aber als Frau fühlt? Und was ist mit jemanden, der diesbezüglich schon Anstrengungen unternommen hat, sein biologisches Geschlecht zu ändern, zB durch eine Hormontherapie?
Dafür gibt es das Transsexuellengesetz.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Watchful_Eye »

Provokateur hat geschrieben:(08 Nov 2017, 19:16)

Dafür gibt es das Transsexuellengesetz.
Habs gelesen, danke. Wenn es schon zuvor möglich war, dem eigenen biologischen Geschlecht zu widersprechen, ist das dann ja eigentlich erst Recht kein großer Schritt mehr, da im Falle von Hermaphroditen nicht einmal die Biologie widerspricht.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Humelix33 »

War klar, das es in diesem Bereich landet, was nämlich total falsch ist, und nichts mit dem Genderquatsch zu tun hat, der auf der sozialen Ebene abläuft.

Hier geht es um eine biologische Angelegenheit, wo nachweislich nicht die bekannten Chromosomen in gewohnter Art nd Weise, wie sonst bekannt, bei Mann oder Frau, bei den Betroffenen, vorhanden sind, sondern in veränderter Form. Daher sind die Betroffenen in der Tat nicht als Mann oder Frau zu klassifizieren, und die geforderte, neutrale, Bezeichnung absolut ok.

In dem Sinne müssen sich weder ein Höcke und Co sorgen machen, da das Geschlecht bei der Geburt festgestellt wird, und bei entsprechenden Merkmalen als drittes Geschlecht festgelegt werden "muss" - für die Betroffenen sicher kein Spaß, wenn sie alt genug sind, und es realisieren, es ist aber auch kein Freifahrtschein für die soziale Ebene, wenn psychisch irgendwas im Kopf rumschwirrt, man sei kein Mann, obwohl die Merkmale eindeutig sind, die neue Geschlechterklassifzierung gilt nur für das Geburtenregister.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Misterfritz »

Was mich mal interessieren würde (ich bin halt kein Humangenetiker): Gibt es bei Menschen, die als Hermaphroditen geboren werden, eigentlich genetisch ein eindeutiges Geschlecht? Die äusserlichen Geschlechtsmerkmale mögen ja indifferent sein, aber wie ist das mit der Genetik, also gibt es dort die eindeutige Unterscheidung zwischen XX und XY?
Das Salz in der Suppe des Lebens ist nicht Selbstdisziplin, sondern kontrollierte Unvernunft ;)
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Bielefeld09 »

Misterfritz hat geschrieben:(08 Nov 2017, 22:19)

Was mich mal interessieren würde (ich bin halt kein Humangenetiker): Gibt es bei Menschen, die als Hermaphroditen geboren werden, eigentlich genetisch ein eindeutiges Geschlecht? Die äusserlichen Geschlechtsmerkmale mögen ja indifferent sein, aber wie ist das mit der Genetik, also gibt es dort die eindeutige Unterscheidung zwischen XX und XY?
Das als Info wäre nun wie wichtig?
Warum?
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Misterfritz »

Bielefeld09 hat geschrieben:(08 Nov 2017, 22:33)

Das als Info wäre nun wie wichtig?
Warum?
Ganz einfach, es interessiert mich. Ich hatte nur gefragt, weil ich gehofft habe, dass Jemand hier die Antwort weiss.
Das Salz in der Suppe des Lebens ist nicht Selbstdisziplin, sondern kontrollierte Unvernunft ;)
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Alana4 »

Misterfritz hat geschrieben:(09 Nov 2017, 06:07)

Ganz einfach, es interessiert mich. Ich hatte nur gefragt, weil ich gehofft habe, dass Jemand hier die Antwort weiss.
Verschiedenen Quellen, auch dieser, ist zu entnehmen, dass wohl die Geschlechtschromosomen eindeutig sind- ein Mensch ist entweder XX oder XY. Aber, es gibt eben mehrere "das Geschlecht bestimmende Merkmale – Chromosomen, Gene, Hormone, Keimdrüsen, äußere Geschlechtsorgane", die nicht minder entscheidend sind. Wenn also z.Bsp. diese weiteren Merkmale ein anderes Geschlecht bestimmen oder anzeigen, dann tritt ggf. das genetische Merkmal dahinter zurück.
Wenn man jetzt noch bedenkt, dass die Embryonalentwicklung ein hochkomplexer Vorgang ist und der fertige Mensch dann die Summe unglaublich vieler Teile mit unendlich vielen Beziehungen zwischeneinander, grenzt es eher an ein Wunder, dass es abweichende Entwicklungen bzw. unterschiedliche Erscheinungsformen nur relativ selten gibt.
Ich beherrsche die deutsche Rechtschreibung! Aber meine Tastatur hat damit manchmal Probleme.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Provokateur »

Also in der Ursprungsquelle ist die Rede von einer Person, deren Geschlecht nach einer Chromosomenanalyse nicht bestimmbar blieb.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Rochhardo »

Misterfritz hat geschrieben:(08 Nov 2017, 22:19)

Was mich mal interessieren würde (ich bin halt kein Humangenetiker): Gibt es bei Menschen, die als Hermaphroditen geboren werden, eigentlich genetisch ein eindeutiges Geschlecht? Die äusserlichen Geschlechtsmerkmale mögen ja indifferent sein, aber wie ist das mit der Genetik, also gibt es dort die eindeutige Unterscheidung zwischen XX und XY?
Das kann man bei intersexuellen Menschen in der Tat nicht eindeutig bestimmen ... sie passen daher nicht in das Schema männlich/weiblich aus einem rein biologischen Fakt, wie ich schon früher anmerkte.

Intersexuelle können ziemlich unterschiedliche Choromosomsätze tragen ... von einem fehlenden Geschlechtschromosom (also statt XX oder XY tragen sie nur ein X Chromosom) oder können ein zusätzliches Geschlechtschromosom tragen (also XXY). Es gibt auch noch einige andere Chromosom-Anomalien die zu Intersexualität führen können. Da muss aber ein Mediziner aufklären, wenn du das noch weiter ausgeführt haben möchtest.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Ebiker »

Rochhardo hat geschrieben:(08 Nov 2017, 17:38)


Von daher sehe ich das Urteil des BVerfG ganz nüchtern. Das BVerfG hat einmal mehr seiner Aufgabe entsprochen und den Bürger vor der 'Willkür' des Staates geschützt. Jetzt ist die Frage was der Gesetzgeber daraus macht und ob ich mich in Zukunft schämen muss, einfach nur männlich als Geschlecht anzugeben.
Genau das hat es nicht getan. Das ganze war eine inszenierte Klage. Ein von einer Kampagnengruppe " Dritte Option " ohne Rechtsform und ohne verantwortliche Person im Impressum gepushter Kläger bekommt das gewünschte Urteil. Und für die Gesetzesfindung steht schon eine Studie des "Instituts für Menschenrechte " bereit, zu finden auf der Seite des Familienministeriums. Und dieses Institut führt dann noch ein Jubelinterview mit der Genderwissenschaftlerin und jetzigen Verfassungsrichterin Susanne Baer. Der Kreis schließt sich.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Wätätä »

Ich sehe darin die Bestätigung, dass unsere deutsche Sprache ihrer Zeit weit voraus war. Da gab es ja schon die Geschlechter
männlich, weiblich und sächlich. Bloß wie wird man solcherart Personen ansprechen? Herr, Frau wäre ja dann eine Diskriminierung!
Bei konsequenter Weiterführung dieser Regelung wird es natürlich teuer, Formulare usw. müssen umgeändert werden...
Aber auch jede kleine Gastwirtschaft braucht dann eine weitere Toilettenkategorie neben "Herren" und "Damen"; auch die Mode muss sich dann an die neuen Gegebenheiten anpassen ;-) u.s.w. u.s.f.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Rochhardo »

Ebiker hat geschrieben:(09 Nov 2017, 16:39)

Genau das hat es nicht getan. Das ganze war eine inszenierte Klage. Ein von einer Kampagnengruppe " Dritte Option " ohne Rechtsform und ohne verantwortliche Person im Impressum gepushter Kläger bekommt das gewünschte Urteil. Und für die Gesetzesfindung steht schon eine Studie des "Instituts für Menschenrechte " bereit, zu finden auf der Seite des Familienministeriums. Und dieses Institut führt dann noch ein Jubelinterview mit der Genderwissenschaftlerin und jetzigen Verfassungsrichterin Susanne Baer. Der Kreis schließt sich.
Eben genau das befürchte ich auch. Allerdings, auch wenn von einem fragwürdigen Verein unterstützt, hat eine intersexuelle Person geklagt und recht bekommen.

Deswegen habe ich ja auch gesagt, es liegt jetzt am Gesetzgeber ob daraus etwas sinnvolles geschieht, oder einfach jedem Hansel in Zukunft frei steht ein Geschlecht zu erfinden.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Loki »

Ob dann eine vorbildliche und verbindliche Genderquote für Bundes- und Landtage sowie Behörden entsprechend angepasst wird ?
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von imp »

Wätätä hat geschrieben:(09 Nov 2017, 17:45)

Ich sehe darin die Bestätigung, dass unsere deutsche Sprache ihrer Zeit weit voraus war. Da gab es ja schon die Geschlechter
männlich, weiblich und sächlich. Bloß wie wird man solcherart Personen ansprechen? Herr, Frau wäre ja dann eine Diskriminierung!
Bei konsequenter Weiterführung dieser Regelung wird es natürlich teuer, Formulare usw. müssen umgeändert werden...
Aber auch jede kleine Gastwirtschaft braucht dann eine weitere Toilettenkategorie neben "Herren" und "Damen"; auch die Mode muss sich dann an die neuen Gegebenheiten anpassen ;-) u.s.w. u.s.f.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Cat with a whip »

Misterfritz hat geschrieben:(08 Nov 2017, 22:19)

Was mich mal interessieren würde (ich bin halt kein Humangenetiker): Gibt es bei Menschen, die als Hermaphroditen geboren werden
Hier ist schon der der erste Fehler, es gibt keine Hermaphroditen/Zwitter beim Menschen. Dieser Begriff ist sachlich falsch, da er eben die Zweigeschlechtlichkeit meint.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Cat with a whip »

Alana4 hat geschrieben:(09 Nov 2017, 07:29)

Verschiedenen Quellen, auch dieser, ist zu entnehmen, dass wohl die Geschlechtschromosomen eindeutig sind- ein Mensch ist entweder XX oder XY.
Da haben sie wohl zufällig fehlerhafte Quellen nachgeschlagen.


45,X0 → Karyotyp eines Mädchens / einer Frau mit Turner-Syndrom (Ullrich-Turner-Syndrom / Monosomie X, d. h. ein X-Chromosom fehlt)
45,Y0 → Karyotyp eines Jungen / Mannes, X-Chromosom fehlt, letal (tödlich)
47,XXY → Karyotyp eines Jungen / Mannes mit Klinefelter-Syndrom (ein zusätzliches X-Chromosom)
47,XYY → Karyotyp eines Jungen / Mannes mit Diplo-Y-Syndrom (ein zusätzliches Y-Chromosom)
47,XXX → Karyotyp eines Mädchens / einer Frau mit dem Triplo-X-Syndrom (ein zusätzliches X-Chromosom)

https://de.wikipedia.org/wiki/Karyotyp

Zusätzlich können bei Individuen in unterschiedlichen Körperzellen nicht einheitliche Karyotypen vorkommen.
"Die Erde ist ein Irrenhaus. Dabei könnte das bis heute erreichte Wissen der Menschheit aus ihr ein Paradies machen." Joseph Weizenbaum
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Quatschki »

Wie machen die das beim Sport, wenn man weder bei den Frauen noch bei den Männern startberechtigt ist, eine Zuordnung zu den Paralympics diskriminierend ist
und es für eine eigene Liga zu wenige sind?
Drauf so sprach Herr Lehrer Lämpel:
„Dies ist wieder ein Exempel!“
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Provokateur »

Quatschki hat geschrieben:(10 Nov 2017, 08:28)

Wie machen die das beim Sport, wenn man weder bei den Frauen noch bei den Männern startberechtigt ist, eine Zuordnung zu den Paralympics diskriminierend ist
und es für eine eigene Liga zu wenige sind?
Caster Semenya startet bei den Frauen.

http://www.tagesspiegel.de/sport/istaf- ... 42852.html
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Alana4 »

Cat with a whip hat geschrieben:(09 Nov 2017, 22:26)

Da haben sie wohl zufällig fehlerhafte Quellen nachgeschlagen.


45,X0 → Karyotyp eines Mädchens / einer Frau mit Turner-Syndrom (Ullrich-Turner-Syndrom / Monosomie X, d. h. ein X-Chromosom fehlt)
45,Y0 → Karyotyp eines Jungen / Mannes, X-Chromosom fehlt, letal (tödlich)
47,XXY → Karyotyp eines Jungen / Mannes mit Klinefelter-Syndrom (ein zusätzliches X-Chromosom)
47,XYY → Karyotyp eines Jungen / Mannes mit Diplo-Y-Syndrom (ein zusätzliches Y-Chromosom)
47,XXX → Karyotyp eines Mädchens / einer Frau mit dem Triplo-X-Syndrom (ein zusätzliches X-Chromosom)

https://de.wikipedia.org/wiki/Karyotyp

Zusätzlich können bei Individuen in unterschiedlichen Körperzellen nicht einheitliche Karyotypen vorkommen.
Ja, ist ja schon gut.
Ich beherrsche die deutsche Rechtschreibung! Aber meine Tastatur hat damit manchmal Probleme.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Billie Holiday »

Provokateur hat geschrieben:(10 Nov 2017, 08:35)

Caster Semenya startet bei den Frauen.

http://www.tagesspiegel.de/sport/istaf- ... 42852.html
Das verspricht spannende Wettkämpfe. :cool:
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von relativ »

Es wird auf jedenfall spannend zu sehen, was und ob in nächster Zeit einige Dinge evtl. eingeklagt werden.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Billie Holiday »

Für Preisgelder macht man sich schon mal lächerlich. Gäbe es nur Urkunden, wäre ihr das wohl selbst zu blöd.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Cat with a whip »

Provokateur hat geschrieben:(10 Nov 2017, 08:35)

Caster Semenya startet bei den Frauen.

http://www.tagesspiegel.de/sport/istaf- ... 42852.html
Wenn die Sportwettkampf-Spinner nur solche Probleme hätten, wäre die Sportwelt in Ordnung. Wegen Doping, Kommerz, Sponsoring und nationalen Eitelkeiten ist sie es aber nicht. Da sollen sie mal lieber erst diese Baustellen aufräumen.

Und wenns nur um den Testosteronspiegel geht, dann sollen die Sportfritzen halt Klassen in der Leuchtathletik einführen wie bei den Kraft oder Kampfsportarten. Problem gelöst.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von imp »

Provokateur hat geschrieben:(10 Nov 2017, 08:35)

Caster Semenya startet bei den Frauen.

http://www.tagesspiegel.de/sport/istaf- ... 42852.html
Stört mich nicht. Sollense Mal machen
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von garfield336 »

Rochhardo hat geschrieben:(09 Nov 2017, 10:20)

Das kann man bei intersexuellen Menschen in der Tat nicht eindeutig bestimmen ... sie passen daher nicht in das Schema männlich/weiblich aus einem rein biologischen Fakt, wie ich schon früher anmerkte.

Intersexuelle können ziemlich unterschiedliche Choromosomsätze tragen ... von einem fehlenden Geschlechtschromosom (also statt XX oder XY tragen sie nur ein X Chromosom) oder können ein zusätzliches Geschlechtschromosom tragen (also XXY). Es gibt auch noch einige andere Chromosom-Anomalien die zu Intersexualität führen können. Da muss aber ein Mediziner aufklären, wenn du das noch weiter ausgeführt haben möchtest.
Ich habe gelernt:

Ist ein Y vorhanden = männlich.
Ist kein Y vorhanden = weiblich

Stimmt das nicht mehr?
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Rochhardo »

garfield336 hat geschrieben:(13 Nov 2017, 23:17)

Ich habe gelernt:

Ist ein Y vorhanden = männlich.
Ist kein Y vorhanden = weiblich

Stimmt das nicht mehr?
Das hat noch nie gestimmt.

Es war schon immer so, dass die Kombination XX der Geschlechtschromosome eine Frau bedeutet, bei der Kombination XY ein Mann.

Alles dazwischen wozu eben verschiedene Chromosomanomalien zählen sind in den Wissenschaften nicht näher definiert, bzw. eben unter dem Oberbegriff Intersexuell eingeordnet.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von garfield336 »

Rochhardo hat geschrieben:(14 Nov 2017, 11:14)

Das hat noch nie gestimmt.

Es war schon immer so, dass die Kombination XX der Geschlechtschromosome eine Frau bedeutet, bei der Kombination XY ein Mann.

Alles dazwischen wozu eben verschiedene Chromosomanomalien zählen sind in den Wissenschaften nicht näher definiert, bzw. eben unter dem Oberbegriff Intersexuell eingeordnet.
Naja ohne X ist man ja nicht Lebensfähig.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von garfield336 »

Rochhardo hat geschrieben:(14 Nov 2017, 11:14)

Das hat noch nie gestimmt.

Es war schon immer so, dass die Kombination XX der Geschlechtschromosome eine Frau bedeutet, bei der Kombination XY ein Mann.

Alles dazwischen wozu eben verschiedene Chromosomanomalien zählen sind in den Wissenschaften nicht näher definiert, bzw. eben unter dem Oberbegriff Intersexuell eingeordnet.
Andernfalls kann man ohne Y definitiv keine Spermien produzieren.
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Dampflok94 »

garfield336 hat geschrieben:(13 Nov 2017, 23:17)

Ich habe gelernt:

Ist ein Y vorhanden = männlich.
Ist kein Y vorhanden = weiblich

Stimmt das nicht mehr?
Mal abgesehen davon, was dazu schon gesagt wurde. Die Chromosomen alleine maches es ja auch nicht. So gibt es Menschen mit xy, die aber große Mengen Testosteron produzieren. Und damit männliche primäre Geschlechtsmerkmale. Was nun? Frau mit Pimmel, oder wie? ;) Alles sehr kompliziert.
Leute kauft mehr Dampflokomotiven!!!
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von Dark Angel »

Humelix33 hat geschrieben:(08 Nov 2017, 21:32)

War klar, das es in diesem Bereich landet, was nämlich total falsch ist, und nichts mit dem Genderquatsch zu tun hat, der auf der sozialen Ebene abläuft.
Doch hat es - in gewisser Weise. Intersexualität ist kein weiteres Geschlecht, sondern indifferent, aufgrund von Chromosomenanomalien.
Wie schon geschrieben, wurde die Klage von einer Gruppe/Kampagne inszeniert, die durch niemanden vertreten wird, bei der es keine(n) Ansprechpartner gibt.
Intersexuelle Menschen gibt es schätzungsweise 80.000 in Deutschland, also weniger als 1 Promille der Bevölkerung.
Mit Genderquatsch hat das Ganze aus zwei Gründen zu tun: 1. rein zufällig sind die zwei Mitverfasserinnen der Klageschrift - Prof. Dr. Friedericke Wapler und Prof. Dr. Konstanze Plett - Gender"forscherinnen" und 2. sehen die "Aktivisten" der Kampagne das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nur als ersten Schritt. Ihnen geht es darum

"... dass sowohl durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht als auch durch Art. 3 Abs. 3 GG die “geschlechtliche Identität jener Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuzuordnen sind” geschützt ist, ernst zu nehmen und bei der anstehenden Reform darauf zu achten, dass alle betroffenen Personenkreise unabhängig von der jeweiligen biologischen Konstitution ..."
Quelle


Im Endeffekt soll es darauf hinaus laufen, dass jeder in das Personenstandsregister das eintragen darf, was ihm gerade passt, unabhängig von biologischen Geschlecht - also ähnlich wie beim Fratzenbuch x verschiedene Geschlechtsidentitäten.

Zudem wird von den "Aktivisten" der Kampagne behauptet, es gäbe keine natürlichen Geschlechter bzw nicht (nur) zwei Geschlechter, vielmehr handele es sich dabei um eine "... nur eine zur damaligen Zeit geltende Zustandsbeschreibung der gesellschaftlichen Wahrnehmung von Geschlecht."
Quelle

Womit wir dann ganz eindeutig beim Genderquatsch wären.
Eine natürlich vorkommende, auf Gendefekten und/oder Transkriptionsfehlern beruhende Anomalie wird zur Normalität erklärt.
Gegen die menschliche Dummheit sind selbst die Götter machtlos.

Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen
pikant
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Re: Verfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Beitrag von pikant »

Perdedor hat geschrieben:(08 Nov 2017, 17:37)

Naja. Die additive Mischung von Gelb und Rot nennt man üblicherweise "Orange" und nicht "unklar".

Es ist etwas enttäuschend zu sehen, wie das Verfassungsgericht mal wieder eine Selbstverständlichkeit einfordern muss. Die Politik hätte hier schon längst gehandelt haben sollen.
das ist auch meine Meinung, denn hier hat der Gesetzgeber einfach geschlafen.
es betrifft zwar nur eine kleine Minderheit, aber fuer diese ist es sehr wichtig ein drittes Geschlecht eintragen zu koennen
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