http://www.welt.de/wirtschaft/article14 ... esetz.htmlFamilienministerin Schwesig will erzwingen, dass Frauen beim Lohn nicht mehr diskriminiert werden. Doch ihr Gesetz wird wenig erreichen – für Mitarbeiter und Unternehmen aber bedenkliche Folgen haben.
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Ein gutes Beispiel ist das "Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit", dessen Eckpunkte Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) diese Woche vorgestellt hat. Das zu bekämpfende Problem, die Gehaltsdifferenz zwischen Frau und Mann, schnurrt zwar Studien zufolge auf ein paar Prozentpunkte zusammen, sobald man die typischen Unterschiede in den Erwerbsbiografien berücksichtigt.
Dennoch wird Handlungsbedarf gesehen: Ohne den Beweis erbringen zu können, behauptet Schwesig, die Restunterschiede könnten nur durch Diskriminierung erklärt werden. Und dieser Benachteiligung soll der Garaus gemacht werden. Unter anderem sollen Frauen das Recht erhalten, vom Arbeitgeber zu erfahren, wie eine Gruppe von Männern durchschnittlich bezahlt wird, die eine "gleiche" oder "gleichwertige" Tätigkeit ausüben.
Außerdem sollen Arbeitgeber schon in Ausschreibungen eine Untergrenze für das in Aussicht stehende Gehalt nennen. Der Sinn ist natürlich, Frauen ein Mittel an die Hand zu geben, etwaige Unterschiede einebnen zu können.
Generell soll es so sein, dass für vergleichbare Arbeit auch das gleiche bezahlt werden soll. Aber sind da die Auskunftspflicht und die Nennung einer Untergrenze sinnvolle Methoden?
- Die Auskunftspflicht würde bedeuten, dass auch Männer erfahren was der Lohndurchschnitt ist und ein jeder der unterhalb diesen liegt würde sich ungerecht behandelt fühlen und dagegen vorgehen
- Es ist in Deutschland generell nicht üblich irgendwelche Informationen (und sei es nur der Durchschnitt) über die Gehälter von Kollegen zu haben
- Warum sollen nur Frauen die Gehälter von Männern erfahren (Durchschnitt) => Männer hätten dann doch das gleiche Recht?
- Der Betriebsfrieden wird gestört
- Die zu nennende Untergrenze hat keinerlei Aussagekraft
=> Ist das wirklich im Sinne des Erfinders?