Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

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Beelzebub

Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von Beelzebub »

Maria » Di 19. Mai 2015, 09:52 hat geschrieben: Du weigerst dich, den Grundsatz einer Quotenregelung zur Kenntnis zu nehmen, der da heißt: "bei gleicher Eignung und Qualifikation werden Frauen bis zum Erreichen einer festgelegten Quote bevorzugt berücksichtigt".
Mit anderen Worten: sollte es einen Bewerber und eine Bewerberin geben, die gleich geeignet sind, dann muss die Bewerberin ausgewählt werden, weil sie eine Frau ist.
Maria » Di 19. Mai 2015, 09:52 hat geschrieben:Du beklagst daher, dass jede Frau nur deshalb dort sitzt, weil sie eine Frau ist.
Wenn sie einzig auf Grund ihres Geschlechts einem gleich geeigneten männlichen Bewerber vorgezogen wird, ist das ja wohl auch der Fall.
Maria » Di 19. Mai 2015, 09:52 hat geschrieben:Dies hast du durch deine Feststellung illustriert: "Nichts könnte einen Stuhl mit einer Quotenfrau drauf besser und passender ersetzen, als ein leerer Stuhl!" Das würde nämlich zeigen, was Frauen denn wirklich so leisten - deiner Meinung nach nichts.
Wirklich starke leistungsfähige Frauen brauchen keine Quote, um sich durchzusetzen.
Maria » Di 19. Mai 2015, 09:52 hat geschrieben:Tja - und nun musstest du ja irgendwie die dahinterstehende Logik, dass folgenloses Freilassen von vorher von Männern besetzen Arbeitsplätzent auch ein deutliches Schlaglicht auf deren bisherige Tätigkeiten und Qualifikationen werfen würde "ausbremsen".

Du hast das damit versucht, dass Aufsichtsräte eben nur "Frühstücksdirektoren" mit Titel und Ehre aber ohne wirkliche Aufgabe seien.

Dann bleibt dir allerdings das Problem, nun zu erklären, welche so viel weiter herausragende Qualitäten der Mensch Mann hat, dass es eine Ungleichbehandlung wäre, ihn nach Ablaufen seines Mandates durch den Mensch Frau zu ersetzen.
Hast du es immer noch nicht begriffen? Ich habe nichts gegen Frauen in Aufsichtsräten oder sonstwo auf hohen Posten. Ich habe aber sehr wohl was gegen Frauen auf hohen Posten, die nur deswegen dorthin gelangt sind, weil sie Frauen sind.


Ich bin übrigens sehr gespannt, auf die ganz sicher über kurz oder sehr kurz bevorstehenden Beleidigungsprozesse, angestrengt von Frauen, die sich durch die Bezeichnung "Quotenfrau" als in ihrer Ehre gekränkt ansehen. :D
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3x schwarzer Kater
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Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Beelzebub » Di 19. Mai 2015, 12:57 hat geschrieben: Mit anderen Worten: sollte es einen Bewerber und eine Bewerberin geben, die gleich geeignet sind, dann muss die Bewerberin ausgewählt werden, weil sie eine Frau ist.


Wenn sie einzig auf Grund ihres Geschlechts einem gleich geeigneten männlichen Bewerber vorgezogen wird, ist das ja wohl auch der Fall.


Wirklich starke leistungsfähige Frauen brauchen keine Quote, um sich durchzusetzen.


Hast du es immer noch nicht begriffen? Ich habe nichts gegen Frauen in Aufsichtsräten oder sonstwo auf hohen Posten. Ich habe aber sehr wohl was gegen Frauen auf hohen Posten, die nur deswegen dorthin gelangt sind, weil sie Frauen sind.


Ich bin übrigens sehr gespannt, auf die ganz sicher über kurz oder sehr kurz bevorstehenden Beleidigungsprozesse, angestrengt von Frauen, die sich durch die Bezeichnung "Quotenfrau" als in ihrer Ehre gekränkt ansehen. :D
Die Diskussion geht vollkommen an der Thematik vorbei.
Als erstes sollte man sich mal fragen, was der Aufsichtsrat über für eine Funktion hat und welche Qualifikation dort erforderlich ist. Dann wird man sehr schnell feststellen, dass das eben keine Managementfunktion ist, für die außergewöhnliche Führungsqualitäten oder hohe Fachkompetenz notwendig ist. Des handelt sich dabei nämlich (und jetzt wird die Überraschung groß) um eine Aufsichtsfunktion, also ein Kontrollgremium. Und der Aufsichtsrat vertritt zu gleichen Teilen die Anteilseigner und die Mitarbeiter. Vor dem Hintergrund kann man sich da schon mal fragen, warum so wenig Frauen in Aufsichtsräten sitzen? Arbeiten die nicht in Unternehmen oder haben die Keine Anteile an Unternehmen?
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Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von garfield336 »

Billie Holiday » Di 19. Mai 2015, 12:21 hat geschrieben:
aber Du siehst sie trotzdem lieber auf den hohen Stühlen als eine qualifizierte Frau, die da ganz gut reinpasst, aber ohne Quote kaum Chancen gehabt hätte?
Männer wählen Männer, zur Not auch den schlechter qualifizierten.
Ein kluger Mann weiß das. :)
Ich mag Quotenregelung nicht. Aber gut jeder hat seine Meinung.

Ich will nicht jemand wegen des Geschlechts beurteilen.

Ich beende die Diskussion hier im Strang, Man wird sich eh immer wieder mit gleichen Argumenten im Kreis drehen, wie schon die letzten 10Jahre ^^ :)
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Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von Billie Holiday »

garfield336 » Di 19. Mai 2015, 13:35 hat geschrieben:
Ich mag Quotenregelung nicht. Aber gut jeder hat seine Meinung.

Ich will nicht jemand wegen des Geschlechts beurteilen.

Ich beende die Diskussion hier im Strang, Man wird sich eh immer wieder mit gleichen Argumenten im Kreis drehen, wie schon die letzten 10Jahre ^^ :)
Ich mag auch keine Quoten, sehe sie aber nicht als Untergang an, eben weil es sich um qualifizierte Frauen handelt.
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Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von Maria »

3x schwarzer Kater » Di 19. Mai 2015, 12:13 hat geschrieben: Die Diskussion geht vollkommen an der Thematik vorbei.
Da stimme ich dir vollkommen zu. Denn selbstverständlich hast du auch mit deiner Definition über die Funktion eines Aufsichtsrats recht. Keine (Aktien)Gesellschaft wird viel Geld für reine "Frühstücksdirektoren" ausgeben. Keine AG wird es sich deshalb - egal aus welchem Grund - leisten, Posten unbesetzt zu lassen. (Und wie bei jeder Position gibt es gute und schlechte Positionsinhaber, wird gute und schlechte Arbeit geleistet - das ist also eine ganz andere Baustelle)

Eine Diskussion um eine Quotenregelung ist nur sinnvoll, wenn man grundsätzlich davon ausgeht, dass es eine ausreichende Anzahl von Frauen mit den geforderten Qualitäten gibt, die aus welchen Gründen auch immer diese Posten nicht erreicht haben. Nur unter dieser Voraussetzung kann man überhaupt darüber streiten, ob die Hinderungsgründe hauptsächlich in der Person der einzelnen Frauen liegen - dann würden Quoten überhaupt nichts bringen - oder ob es gesellschaftliche Gründe gibt, mit denen Frauen kämpfen müssen, die es auch für wirklich leistungsstarke Frauen schwer macht, gehobene Positionen zu erreichen. Nur wenn man anerkennt, das zu einem großen Teil der Fall ist, könnten Quoten überhaupt ein Weg sein, Benachteiligungen auszugleichen.

Wer der Meinung ist wie Garfield oben, dass Frauen eben einfach nicht so qualifiziert sind - warum auch immer - , sonst hätten sie längst die angestrebten Posten erreicht, der muss jede Quote als Bevorzugung empfinden. Die Debatte über eine Quote erübrigt sich dann sowieso, denn sie wäre dann wirklich eine Bevorzugung des Schlechteren aufgrund des Geschlechtes. Es bliebe als Diskussionsthema nur noch die Gegenwehr gegen einen Frauenstaat, der Männer der Quote zuliebe durch Frauen ersetzen will, weil sie Frauen sind, ohne dass das Können und Wissen eine Rolle spielt.

Bleibt die Frage, wie ungerecht es wäre, sich bei gleicher Qualifikation der Quote wegen für die Frau zu entscheiden. Es lässt sich leider nicht verhindern, dass bei einem Posten und zwei gleichguten Bewerbern eine/r den kürzeren ziehen muss. Muss man nun aber bei einer Quote von 30% nun wirklich befürchten, dass Männer gegen Frauen schon aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt werden und keine Chancen mehr haben?
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Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Maria » Di 19. Mai 2015, 14:37 hat geschrieben: Da stimme ich dir vollkommen zu. Denn selbstverständlich hast du auch mit deiner Definition über die Funktion eines Aufsichtsrats recht. Keine (Aktien)Gesellschaft wird viel Geld für reine "Frühstücksdirektoren" ausgeben. Keine AG wird es sich deshalb - egal aus welchem Grund - leisten, Posten unbesetzt zu lassen. (Und wie bei jeder Position gibt es gute und schlechte Positionsinhaber, wird gute und schlechte Arbeit geleistet - das ist also eine ganz andere Baustelle)

Eine Diskussion um eine Quotenregelung ist nur sinnvoll, wenn man grundsätzlich davon ausgeht, dass es eine ausreichende Anzahl von Frauen mit den geforderten Qualitäten gibt, die aus welchen Gründen auch immer diese Posten nicht erreicht haben. Nur unter dieser Voraussetzung kann man überhaupt darüber streiten, ob die Hinderungsgründe hauptsächlich in der Person der einzelnen Frauen liegen - dann würden Quoten überhaupt nichts bringen - oder ob es gesellschaftliche Gründe gibt, mit denen Frauen kämpfen müssen, die es auch für wirklich leistungsstarke Frauen schwer macht, gehobene Positionen zu erreichen. Nur wenn man anerkennt, das zu einem großen Teil der Fall ist, könnten Quoten überhaupt ein Weg sein, Benachteiligungen auszugleichen.

Wer der Meinung ist wie Garfield oben, dass Frauen eben einfach nicht so qualifiziert sind - warum auch immer - , sonst hätten sie längst die angestrebten Posten erreicht, der muss jede Quote als Bevorzugung empfinden. Die Debatte über eine Quote erübrigt sich dann sowieso, denn sie wäre dann wirklich eine Bevorzugung des Schlechteren aufgrund des Geschlechtes. Es bliebe als Diskussionsthema nur noch die Gegenwehr gegen einen Frauenstaat, der Männer der Quote zuliebe durch Frauen ersetzen will, weil sie Frauen sind, ohne dass das Können und Wissen eine Rolle spielt.

Bleibt die Frage, wie ungerecht es wäre, sich bei gleicher Qualifikation der Quote wegen für die Frau zu entscheiden. Es lässt sich leider nicht verhindern, dass bei einem Posten und zwei gleichguten Bewerbern eine/r den kürzeren ziehen muss. Muss man nun aber bei einer Quote von 30% nun wirklich befürchten, dass Männer gegen Frauen schon aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt werden und keine Chancen mehr haben?
Grundsätzlich korrekt. Dazu sollte man aber auch noch wissen, dass Aufsichtsratsmitglieder gewählt werden. Und zwar die Vertreter der Anteilseigner von der Hauptversammlung und die Vertreter der Arbeitnehmer, von den Arbeitnehmern. Letztendlich geht es also darum eine entsprechende Anzahl weiblicher Kandidaten zu finden. Bei den Arbeitnehmervertretern sollte das doch kein Problem sein.
Nachdem es sich ausserdem um ein Kontrollgremium handelt sollte eine ausreichende Vertretung von Frauen, gerade auf der Arbeitnehmerseite eigentlich selbstverständlich sein. Jede Betriebsrätin wäre dafür geeignet.
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paradoxx
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Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von paradoxx »

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Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von Dampflok »

Billie Holiday » Di 19. Mai 2015, 12:46 hat geschrieben:
Ich mag auch keine Quoten, sehe sie aber nicht als Untergang an, eben weil es sich um qualifizierte Frauen handelt.
Sorry aber für einen Aufsichtsratsposten braucht man tatsächlich NULL Qualifikation. Bitte verwechsel das nicht mit Vorständen.

In Indien ist auch der Genderwahn dahingehend ausgebrochen, daß nun Entscheiderposten mit Quotenfrauen besetzt werden müssen. Und was passiert? Da setzen dann die alten Patriarchen ihre eigenen Frauen und Töchter ein. :eek:

Das bedeutet, daß sich die Schicht der Wohlhabenden die Arbeiterschicht die sich womöglich hochgearbeitet hat, damit vom Leibe halten kann.




Ich bin wieder da. Yeah, Baby! :cool:


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Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von Marmorkater »

Billie Holiday » Di 19. Mai 2015, 12:46 hat geschrieben:
Ich mag auch keine Quoten, sehe sie aber nicht als Untergang an, eben weil es sich um qualifizierte Frauen handelt.
Diskriminierende Gleichschaltung geht also in Ordnung, wenn dem oder der Bevorzugten eine gewisse Qualifikation unterstellt wird ?

Das andere Individuum verliert einen Teil seiner Rechte und Möglichkeiten, wenn andere, ihm fremde Angehörige seines Geschlechtes bereits vergleichbare Positionen innehaben?!


Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Art 3 
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Es ist nicht sinnvoll, jemanden etwas zu erklären, wenn sein Selbstbild davon abhängig ist, es eben nicht zu verstehen.
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Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von Beelzebub »

3x schwarzer Kater » Di 19. Mai 2015, 12:13 hat geschrieben:Vor dem Hintergrund kann man sich da schon mal fragen, warum so wenig Frauen in Aufsichtsräten sitzen? Arbeiten die nicht in Unternehmen oder haben die Keine Anteile an Unternehmen?
Fragen über Fragen ...
Ich hab noch eine: die Mitglieder des Aufsichtsrates werden gewählt, teils von der Hauptversammlung, teils von den Arbeitnehmern. Wäre doch mal interessant zu wissen, wie viele Frauen sich überhaupt zu diesen Wahlen stellen. Sollte mich nicht wundern, wenn die Herrinnen der Schöpfung sich gar nicht erst den Mühen einer Kandidatur unterzogen haben, dafür aber anschließend "Frauenbenachteiligung" plärren und verlangen, dass ihnen der Quotensitz im Aufsichtsrat gefälligst auf dem Silbertablett zu präsentieren ist, alles andere sei frauenfeindlich.
Zuletzt geändert von Beelzebub am Di 19. Mai 2015, 23:18, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von Maria »

Beelzebub » Di 19. Mai 2015, 22:17 hat geschrieben: Ich hab noch eine: die Mitglieder des Aufsichtsrates werden gewählt, teils von der Hauptversammlung, teils von den Arbeitnehmern. Wäre doch mal interessant zu wissen, wie viele Frauen sich überhaupt zu diesen Wahlen stellen. Sollte mich nicht wundern, wenn die Herrinnen der Schöpfung sich gar nicht erst den Mühen einer Kandidatur unterzogen haben, dafür aber anschließend "Frauenbenachteiligung" plärren und verlangen, dass ihnen der Quotensitz im Aufsichtsrat gefälligst auf dem Silbertablett zu präsentieren ist, alles andere sei frauenfeindlich.
Och Mensch Beelzebub :D Man hat dir in deiner Männergruppe wirklich erzählt, es ginge bei der Quotenregelung für Aktiengesellschaften darum, dass nun einfach die Funktionärinnen des Frauenstaates kommen, eine Liste mit den neuen AR-Mitgliederinnen vorlegen und die bisher vorhandenen männlichen Mitglieder gerade noch schnell ihre Kaffeetasse einpacken dürften?

Weißt du, mache Fragen sind ja schon so peinlich. Wenn die Antwort allerdings schon vorher da stand, wird es richtig lustig :D
3Xschwarzer Kater hat geschrieben:Dazu sollte man aber auch noch wissen, dass Aufsichtsratsmitglieder gewählt werden. Und zwar die Vertreter der Anteilseigner von der Hauptversammlung und die Vertreter der Arbeitnehmer, von den Arbeitnehmern. Letztendlich geht es also darum eine entsprechende Anzahl weiblicher Kandidaten zu finden. Bei den Arbeitnehmervertretern sollte das doch kein Problem sein.
http://dejure.org/gesetze/AktG/101.html
Zuletzt geändert von Maria am Mi 20. Mai 2015, 13:16, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von Maria »

Dampflok » Di 19. Mai 2015, 20:37 hat geschrieben:Bitte verwechsel das nicht mit Vorständen.
.... die vom Aufsichtsrat bestellt werden.

http://dejure.org/gesetze/AktG/84.html
Beelzebub

Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von Beelzebub »

Maria » Mi 20. Mai 2015, 12:16 hat geschrieben:
Och Mensch Beelzebub :D Man hat dir in deiner Männergruppe wirklich erzählt, es ginge bei der Quotenregelung für Aktiengesellschaften darum, dass nun einfach die Funktionärinnen des Frauenstaates kommen, eine Liste mit den neuen AR-Mitgliederinnen vorlegen und die bisher vorhandenen männlichen Mitglieder gerade noch schnell ihre Kaffeetasse einpacken dürften?
Mensch, Maria, hat frau dir in deiner FrauInnengruppe wirklich vorgefaselt, die Zwangs-Frauenquote sei erforderlich, weil es in sämtlichen Aktiengesellschaften und Gewerkschaften böse Macho-Maskus gäbe, die Frauen mit vorgehaltener Kalaschnikow daran hindern, bei der Wahl für den Aufsichtsrat zu kandidieren?

Also noch mal: bisher galt in in Bezug auf das Wahlrecht zur Mitgliedschaft in Ausfsichtsräten der allgemeine Gleichheitsgrundsatz, wonach die Wahl der Kandidaten (und -innen) unabhängig von deren Hautfarbe, Religion, Nationalität, sozialer Herkunft, politischer Gesinnung oder Geschlecht zu erfolgen hat.

Gilt dieser Grundsatz auch nach der Zwangs-Frauenquote uneingeschränkt, ja oder nein?
Zuletzt geändert von Beelzebub am Mi 20. Mai 2015, 14:09, insgesamt 5-mal geändert.
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Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von Maria »

Beelzebub » Mi 20. Mai 2015, 12:58 hat geschrieben:
Also noch mal: bisher galt in in Bezug auf das Wahlrecht zur Mitgliedschaft in Ausfsichtsräten der allgemeine Gleichheitsgrundsatz, wonach die Wahl der Kandidaten (und -innen) unabhängig von deren Hautfarbe, Religion, Nationalität, sozialer Herkunft, politischer Gesinnung oder Geschlecht zu erfolgen hat.

Gilt dieser Grundsatz auch nach der Zwangs-Frauenquote uneingeschränkt, ja oder nein?
Wieso? Hat sich an den Wahlmodalitäten etwas geändert? :?:

Man merkt dir recht deutlich an, dass du von einer praktischen AR-Wahl keine Ahnung hast. Ich klär dich mal auf: ;)

Die Wahl von AR-Mitgliedern ist neben anderen Tagesordnungspunkten ein Pflichtpunkt gemäß Aktiengesetz in der Hauptversammlung. Vorstand und Aufsichtsrat, die eine Hauptversammlung einberufen (auch das ist Pflicht), müssen zu allen TOPen einen Vorschlag zur Abstimmung unterbreiten - so auch zur Wahl der Aktionärsvertreter im Aufsichtsrat. Der einzelne Aktionär kann dann zustimmen, ablehnen oder sich der Stimme enthalten. Wenn der Vorschlag die benötigte Mehrheit erhält - wobei jede Aktie eine Stimme beinhaltet - sind die Kandidaten gewählt - manchmal in Einzelabstimmungen, häufiger (jedenfalls früher) als Gesamtabstimmung zu diesem TOP.

Du kannst übrigens als Aktionär wenn dir die in der Tagesordnung veröffentlichte Abstimmungsvorschlag nicht gefällt - vielleicht weil du befürchtest, die Verwaltung (Vorstand und Aufsichtsrat) hätten bei der Auswahl der Kandidaten zuviel Angst vor dem Frauenstaat bewiesen - einen Gegenantrag einbringen, der - soweit du dich an die gesetzlichen Fristen hältst- auch den anderen Aktionären zur Kenntnis gebracht werden muss. Kannst dich also ganz neutral auch selbst vorschlagen und die anderen Aktionäre eine Wahlmöglichkeit abseits jeglichem Verdachts bieten. Beruhigt dich das wenigstens?

Denn keine Sorge, ich verstehe ja dein Problem. :p Das besteht nämlich darin, dass du dir nicht vorstellen kannst, dass es überhaupt nur eine Frau gäbe, die qualifizierter als ein Mann wäre. Von daher nimmt jede vorgeschlagene Frau einem Mann unberechtigt den Platz weg, wird nur wegen dieser blöden Quote überhaupt in Betracht gezogen und sollte da bleiben, wo sie hingehört - an die Kaffeemaschine oder den Herd. ;)
Zuletzt geändert von Maria am Mi 20. Mai 2015, 21:17, insgesamt 2-mal geändert.
Beelzebub

Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von Beelzebub »

Maria » Mi 20. Mai 2015, 18:40 hat geschrieben: Man merkt dir recht deutlich an, dass du von einer praktischen AR-Wahl keine Ahnung hast.

Noch deutlicher merkt man, dass du dich, einem Wurm gleich, um eine dir unangenehme Antwort herumwinden willst.

Als nochmal:

Wird es nach Einführung der gesetzlichen Frauenquote für Aufsichtsräte möglich sein, bei Wahlen zu den Aufsichsräten geschlechtsunabhängig zu wählen, mithin bei entsprechenden Stimmenmehrheiten auch ausschließlich Männer in die Aufsichtsräte zu schicken, JA ODER NEIN?
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Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von Maria »

Beelzebub » Fr 22. Mai 2015, 10:32 hat geschrieben:
Wird es nach Einführung der gesetzlichen Frauenquote für Aufsichtsräte möglich sein, bei Wahlen zu den Aufsichsräten geschlechtsunabhängig zu wählen, mithin bei entsprechenden Stimmenmehrheiten auch ausschließlich Männer in die Aufsichtsräte zu schicken, JA ODER NEIN?
Wird es nach Einführung der gesetzlichen Frauenquote für Aufsichtsräte möglich sein, bei Wahlen zu den Aufsichsräten geschlechtsunabhängig zu wählen, mithin bei entsprechenden Stimmenmehrheiten auch ausschließlich Frauen in die Aufsichtsräte zu schicken, JA ODER NEIN?

Sowohl als auch - nein. Weder nur Männer, noch nur Frauen :p
Was passiert bei Nichteinhaltung der Geschlechterquote?

a) Die Vertreter der Anteilseigner werden entweder durch die Hauptversammlung gewählt oder durch einzelne Aktionäre in den Aufsichtsrat entsandt. Bei Nichterfüllung der Mindestquote durch die Wahl bzw. Entsendung der Anteilseignervertreter ist die quotenwidrige Wahl bzw. Entsendung zum Aufsichtsrat nichtig, so dass die für das unterrepräsentierte Geschlecht (Frauen oder Männer) vorgesehenen Plätze rechtlich unbesetzt bleiben („leerer Stuhl“). Der Gewählte bzw.Entsandte wird kein Aufsichtsratsmitglied. Die Wahl oder Entsendung ist von Anfang an ohne Rechtswirkung – und zwar unabhängig davon, ob eine Nichtigkeitsklage erhoben oder die Nichtigkeit „auf andere Weise“ geltend gemacht wird. Die Nichtigkeitsfolge wirkt verhaltenssteuernd, weil jede Bank* im Aufsichtsrat das Bestreben hat, ihre Plätze zu besetzen.
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Ab ... b=true.pdf

* Bank = Arbeitnehmerseite, Aktionärsseite
Eine Übererfüllung der Quote auf einer Seite kann angerechnet werden, sodass es möglich ist, rein männliche Aktionärsvertreter zu entsenden, solange die Arbeitnehmerseite keinen Widerspruch gegen die Gesamterfüllung einlegt und vice versa.
Zuletzt geändert von Maria am Fr 22. Mai 2015, 12:39, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von Dampflok »

Maria » Fr 22. Mai 2015, 11:37 hat geschrieben: * Bank = Arbeitnehmerseite, Aktionärsseite
Eine Übererfüllung der Quote auf einer Seite kann angerechnet werden, sodass es möglich ist, rein männliche Aktionärsvertreter zu entsenden, solange die Arbeitnehmerseite keinen Widerspruch gegen die Gesamterfüllung einlegt und vice versa.
Was ist denn ein "rein männlicher Aktionärsvertreter"? :eek:


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Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von Beelzebub »

Maria » Fr 22. Mai 2015, 11:37 hat geschrieben: Sowohl als auch - nein. Weder nur Männer, noch nur Frauen (...) Bei Nichterfüllung der Mindestquote durch die Wahl bzw. Entsendung der Anteilseignervertreter ist die quotenwidrige Wahl bzw. Entsendung zum Aufsichtsrat nichtig, so dass die für das unterrepräsentierte Geschlecht (Frauen oder Männer) vorgesehenen Plätze rechtlich unbesetzt bleiben („leerer Stuhl“). Der Gewählte bzw.Entsandte wird kein Aufsichtsratsmitglied. Die Wahl oder Entsendung ist von Anfang an ohne Rechtswirkung – und zwar unabhängig davon, ob eine Nichtigkeitsklage erhoben oder die Nichtigkeit „auf andere Weise“ geltend gemacht wird. Die Nichtigkeitsfolge wirkt verhaltenssteuernd, weil jede Bank* im Aufsichtsrat das Bestreben hat, ihre Plätze zu besetzen.
Im Klartext: das allgemeine, freie und gleiche Wahlrecht ist abgeschafft, nicht mehr der Wille der Wählerinnen & Wähler ist ausschlaggebend dafür, wer in den Aufsichtsrat kommt, sondern eine gesetzliche Vorgabe.

Wie einst in der DDR, wo immer schon vor den "Wahlen" feststand, wer wie viele Sitze in der "Volkskammer" bekam.

Sieht so aus, als habe die femifaschistische Ideologie erkannt, dass ein politisch gewollter Mindest-Frauenanteil in einem zu wählenden Gremium durch freie Wahlen nicht zu erreichen ist - und sich, wie nicht anders zu erwarten, für die Zwangsquote und gegen freie Wahlen entschieden.
Zuletzt geändert von Beelzebub am Mi 27. Mai 2015, 23:49, insgesamt 2-mal geändert.
Maria
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Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von Maria »

Beelzebub » Di 26. Mai 2015, 20:34 hat geschrieben: Im Klartext: das allgemeine, freie und gleiche Wahlrecht ist abgeschafft, nicht mehr der Wille der Wählerinnen & Wähler ist ausschlaggebend dafür, wer in den Aufsichtsrat kommt, sondern eine gesetzliche Vorgabe.
Ach Beelzebub, es ist ziemlich heiß da unten in deiner Hölle, nicht wahr? Da kochen die Emotionen sehr schnell hoch. ;)

Keine Sorge - sollte eine Aufsichtsratswahl in Einzelabstimmungen erfolgen, kannst du ganz ohne gesetzliches Auf-die Finger-klopfen alle Frauen ablehnen und alle Männer wählen. Sollte wie üblich allerdings en bloc abgestimmt werden, musst du dich entscheiden - alle oder keine/r.

Vielleicht erinnerst du dich dann daran, dass du bei jeder politischen Wahl eine Liste vorgesetzt bekommst und die gewählten Personen dann nach der vorher von den Parteien mit ihren Kritererien bestimmten Reihenfolge nach der erreichten Prozentzahl "abgearbeitet" wird. Das nennt sich Landesliste und über die kommen die meisten Parlamentarier in ihre Positionen. Erst neuerdings gibt es Bestrebungen, diese Namensliste nach den Wünschen der Wähler durch kumulieren und panaschieren "durcheinanderzuwirbeln" (was einige dann wieder undemokratisch finden, weil es Wähler überfordern und vom Wahlgang abhalten könnte).

Ich verrate dir etwas: bei einer Aufsichtswahl ist alles viiiiiiel schlimmer: es gibt - und gab - praktisch kein "allgemeines, freies und gleiches Wahlrecht" ;) Warum?

Im Gegensatz zu politischen Wahlrecht, in dem auch der reichste Mann nur eine Stimme hat, kannst du Aktien = Stimmen kaufen. Eine einzige Stimmkarte des Großinvestors schlägt einen ganzen Saal voller Stimmkarten der Kleinaktionäre. Und es wird noch schlimmer ;) Bei etlichen AGs sind die stimmberechtigten Aktien mehr oder weniger in festen Händen oder gleich gar nicht an der Börse handelbar. Die anderen Anteilseigner bekommen stimmrechtslose "Vorzugsaktien" und müssen mit den Entscheidungen der "Bestimmer" völlig ohne Wahl leben.

In all deiner Rage hast du immer noch nicht begriffen, dass der wichtige Punkt - der, an dem deine Kritik hätte ansetzen müssen :p ) nicht die Wahl sondern die Auswahl der Kandidaten ist. Und dabei muss das Kriterium "Frau" bis zum Erreichen der 30% Quote nun mehr Gewicht bekommen. Wieviel hängt davon ab, wie die bisherige Zusammensetzung des AR ist. Wer eh schon Frauen in den AR geschickt hat, kann die Kandidatenliste auch weiter mit entsprechend vielen Männern bestücken. Wer da Nachholbedarf hat, muss übergangsweise mehr Frauen als Männer nominieren.

Lieber Beelzebub, es geht um Geld und wirtschaftliche Macht und weniger um deine feministische Weltverschwörung. Glaubst du wirklich, dass die Verwaltung (Vorstand und Aufsichtsrat) die Aktionärsvertreterkandidaten nicht immer schon in Absprache mit den Großaktionären, Hausbanken, auch Politiker der Region, us.w. ... benannt hat? Das einzige, was sich jetzt ändert, ist, dass der Blickwinkel der Kandidatensuche sich jetzt mehr auch in Richtung "weiblich" öffnen muss. Ich bin mir sicher, dass es auch dort genügend Kompetenz gibt. Wenn nicht - sei sicher, dass die Lobbyisten schon Übergangslösungen oder Fristenverlängerungen durch die Politik erreichen werden. Putzfrau Erna wird auch zukünftig kaum benannt werden. ;)

Was dich betrifft:
Beelzebub » Di 26. Mai 2015, 20:34 hat geschrieben: Sieht so aus, als habe die femifaschistische Ideologie erkannt, dass ein politisch gewollter Mindest-Frauenanteil in einem zu wählenden Gremium durch freie Wahlen nicht zu erreichen ist - und sich, wie nicht anders zu erwarten, für die Zwangsquote und gegen freie Wahlen entschieden.
Ich finde, deine Schlussfolgerung passt gut zu dir: einfach, bequem, für jeden ohne viel Nachdenken sofort verständlich. Bleib dabei! :D
Zuletzt geändert von Maria am So 31. Mai 2015, 11:10, insgesamt 1-mal geändert.
Occham

Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von Occham »

Maria » Mo 4. Mai 2015, 19:38 hat geschrieben: heißt mit anderen Worten: das, was ein ausschließlich männlich besetzter Aufsichtsrat bisher gegen viel "Aufwandsentschädigung" geleistet hat, kann ohne Konsequenzen auch von der halben Kopfzahl geleistet werden. :D
noch lustiger wird es, wenn alle anfangen zu schreien *ICH BIN BILLIGER* *NIMM MICH* wenn der geschlechtergraben vollkommen mit bomben zugedeckt ist.
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