Katenberg » So 23. Sep 2012, 12:21 hat geschrieben:
Ich habe bereits oft genug betont, dass laut meiner Meinung der Erzeuger des Kindes mindestens eine Mitschuld trägt. Wenn er die Mutter zu diesem Schritt treibt hat er
mindestens eine Mitschuld!
Im Zusammenhang mit einer ungewollten Schwangerschaft von Schuld zu sprechen, halte ich für etwas daneben.
Wer hat Schuld, wenn Verhütungsmittel versagen? - Niemand!
Verzichten beide auf Verhütung(smittel), ist das leichtsinnig oder fahrlässig. Auch hier kann von Schuld keine Rede sein.
Halten wir grundsäzulich fest: Eine Frau hat das Recht eine Schwangerschaft zu beenden - sie darf das tun, innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist. Das Bundesverfassungsgericht ist zu dem Schluss gekommen, dass innerhalb dieser Frist, das Selbstbestimmungsrecht der Frau höher zu bewerten ist, als das Lebensrecht des Embryo/des ungeborenen Kindes. Nicht mehr und nicht weniger. Höherbewertung des Selbstbestimmungsrechts der Frau beinhaltet das Recht auf Letztentscheidung der Frau - sie
darf das tun, sie
darf aber auch ihren Partner in die Entscheidungsfindung einbeziehen. Auch das ist ihre Entscheidung. Was dem Selbstbestimmungsrecht der Frau entgegensteht, ist die Einflussnahme Dritter und aus dem Grund muss auch das Beratungsgespräch ergebnisoffen gestaltet werden.
Eine Schuldfrage stellt sich in diesem Zusammenhang nicht und wird auch nicht gestellt.
Die gesetzliche Regelung zu akzeptieren bedeutet nicht weiter, als sie anzuerkennen. Akzeptanz der gesetzlichen Regelung beinhaltet
nicht, zur Inanspruchnahme zu raten, weil das Einflussnahme bedeuten würde.
Und Akzeptanz der gesetzlichen Regelung bzw eventuelle Inanspruchnahme hat auch nichts mit gesellschaftlichem Ansehen zu tun. Insofern ist die Fragestellung falsch.
Grundsätzlich geht es immer um Abtreibung innerhalb der gesetzlichen Fristenregelung.
Spätabtreibung ist
nur mit medizinischer Indikation möglich. Auch wenn das Manchen nicht gefällt, geistige/körperliche Behinderungen
sind medizinische Indikation und auch hier
darf sich die Frau/die Eltern für eine Abtreibung entscheiden. Sie dürfen, aber sie müssen nicht. Das Recht, etwas tun zu dürfen ist
nicht gleichbedeutend damit, es auch zu tun. Die Entscheidung darf jeder selbst fällen und jeder kann auch nur selbst entscheiden, ob die betreffende Situation für ihn selbst eine Notsituation bedeutet. Das kann niemand anders, kann
kein Außenstehender beurteilen.
Gegen die menschliche Dummheit sind selbst die Götter machtlos.
Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen