Das Kind lebt von Anfang an. Im Moment der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle entsteht ein neues lebendes menschliches Individuum. Ein Mensch.Ein Terraner hat geschrieben:(23 Jun 2017, 11:29)
Ab welchem Stadium der Entwicklung lebt das Kind denn ?
Abtreibungsumfrage
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Re: Abtreibungsumfrage
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Re: Abtreibungsumfrage
Das ist religiöser Schwachsinn.USA TOMORROW hat geschrieben:(29 Jul 2019, 16:56)
Das Kind lebt von Anfang an. Im Moment der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle entsteht ein neues lebendes menschliches Individuum. Ein Mensch.
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Re: Abtreibungsumfrage
Das ist eine simple biologische Tatsache.
“Fertilization is the process by which male and female haploid gametes (sperm and egg) unite to produce a genetically distinct individual.”
- Signorelli et al., Kinases, phosphatases and proteases during sperm capacitation, CELL TISSUE RES. 349(3):765 (Mar. 20, 2012)
“Human life begins at fertilization, the process during which a male gamete or sperm (spermatozoo developmentn) unites with a female gamete or oocyte (ovum) to form a single cell called a zygote. This highly specialized, totipotent cell marked the beginning of each of us as a unique individual.” “A zygote is the beginning of a new human being (i.e., an embryo).”
- Keith L. Moore, The Developing Human: Clinically Oriented Embryology, 7th edition. Philadelphia, PA: Saunders, 2003. pp. 16, 2.
“In that fraction of a second when the chromosomes form pairs, the sex of the new child will be determined, hereditary characteristics received from each parent will be set, and a new life will have begun.”
- Kaluger, G., and Kaluger, M., Human Development: The Span of Life, page 28-29, The C.V. Mosby Co., St. Louis, 1974.
“It is the penetration of the ovum by a sperm and the resulting mingling of nuclear material each brings to the union that constitutes the initiation of the life of a new individual.”
- Clark Edward and Corliss Patten’s Human Embryology, McGraw – Hill Inc., 30
“The zygote and early embryo are living human organisms.”
- Keith L. Moore & T.V.N. Persaud Before We Are Born – Essentials of Embryology and Birth Defects (W.B. Saunders Company, 1998. Fifth edition.) Page 500
“Thus a new cell is formed from the union of a male and a female gamete. [sperm and egg cells] The cell, referred to as the zygote, contains a new combination of genetic material, resulting in an individual different from either parent and from anyone else in the world.”
- Sally B Olds, et al., Obstetric Nursing (Menlo Park, California: Addison – Wesley publishing, 1980) P 136
“The term conception refers to the union of the male and female pronuclear elements of procreation from which a new living being develops. It is synonymous with the terms fecundation, impregnation, and fertilization … The zygote thus formed represents the beginning of a new life.”
- J.P. Greenhill and E.A. Freidman. Biological Principles and Modern Practice of Obstetrics. Philadelphia: W.B. Saunders Publishers. 1974 Pages 17 and 23.
“[All] organisms, however large and complex they might be as full grown, begin life as a single cell. This is true for the human being, for instance, who begins life as a fertilized ovum.”
- Dr. Morris Krieger “The Human Reproductive System” p 88 (1969) Sterling Pub. Co
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Re: Abtreibungsumfrage
Nein ist es nicht, da kannst du noch so viele Meinung in den Raum werfen.
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Re: Abtreibungsumfrage
Ein Terraner hat geschrieben:(29 Jul 2019, 17:17)
Nein ist es nicht, da kannst du noch so viele Meinung in den Raum werfen.
https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm ... id=3211703A sample of 5,502 biologists from 1,058 academic
institutions assessed statements representing the biological view ‘a human’s life begins at fertilization’.
A consensus affirmed each of the three statements representing that view (75-91%). Overall, 95% of
biologists affirmed the view (5212 out of 5502). These findings suggest the descriptive view on when
life begins centers on the biological classification of a fetus as a human at fertilization.
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Re: Abtreibungsumfrage
Echt, du schmeißt mir hier ein Paper hin wo Donald Trump als Referenz aufgeführt ist?USA TOMORROW hat geschrieben:(29 Jul 2019, 17:23)
https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm ... id=3211703
Was sagt den deine Theorie darüber aus wenn sich eine Eizelle nicht einnistet oder früh ab geht? War dann schon ein Scheiß kurzes Leben.
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Re: Abtreibungsumfrage
Donald Trump wird dort im Abschnitt Contemporary Discussions on ‘When Life Begins’ zitiert. Das ergibt durchaus Sinn, da er derzeit Präsident ist und mit seinen Äußerungen zu dieser Debatte beitrug.Ein Terraner hat geschrieben:(29 Jul 2019, 18:17)
Echt, du schmeißt mir hier ein Paper hin wo Donald Trump als Referenz aufgeführt ist?
Im eigentlich relevanten Teil wurden allerdings über 5.000 Biologen aus verschiedenen Fachgebieten befragt.
Im Jahr 1800 starben 43% aller Kinder vor Vollendung des fünften Lebensjahres. Dennoch würden Sie wohl kaum auf die Idee kommen, zu behaupten, dass diese hohe Sterblichkeitsrate bedeutet, dass es sich bei diesen Kindern nicht um lebende Menschen gehandelt habe, oder?Ein Terraner hat geschrieben:(29 Jul 2019, 18:17)Was sagt den deine Theorie darüber aus wenn sich eine Eizelle nicht einnistet oder früh ab geht? War dann schon ein Scheiß kurzes Leben.
Genauso verhält es sich in diesem Fall. Die Tatsache, dass viele Schwangerschaften in einem frühen Abort enden (meist bedingt durch Gendefekte, die eine weitere Entwicklung des Embryo verhindern) ändert nichts an der Tatsache, dass bereits die Zygote ein lebender menschlicher Organismus ist.
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Re: Abtreibungsumfrage
Auch noch so viele Meinungen ändern an dem Thema nichts, das hatten wird schon.USA TOMORROW hat geschrieben:(30 Jul 2019, 09:05)
Donald Trump wird dort im Abschnitt Contemporary Discussions on ‘When Life Begins’ zitiert. Das ergibt durchaus Sinn, da er derzeit Präsident ist und mit seinen Äußerungen zu dieser Debatte beitrug.
Im eigentlich relevanten Teil wurden allerdings über 5.000 Biologen aus verschiedenen Fachgebieten befragt.
Nein ist sie nicht, und wer bitte kommt auf die Idee Kinder mit Zellklumpen zu vergleichen?Im Jahr 1800 starben 43% aller Kinder vor Vollendung des fünften Lebensjahres. Dennoch würden Sie wohl kaum auf die Idee kommen, zu behaupten, dass diese hohe Sterblichkeitsrate bedeutet, dass es sich bei diesen Kindern nicht um lebende Menschen gehandelt habe, oder?
Genauso verhält es sich in diesem Fall. Die Tatsache, dass viele Schwangerschaften in einem frühen Abort enden (meist bedingt durch Gendefekte, die eine weitere Entwicklung des Embryo verhindern) ändert nichts an der Tatsache, dass bereits die Zygote ein lebender menschlicher Organismus ist.
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Re: Abtreibungsumfrage
Ich habe hier nun zahlreiche wissenschaftliche Quellen geliefert. Wie wäre es, wenn Sie zur Abwechslung auch nur eine einzige wissenschaftliche Quelle liefern, die zu dem Schluss kommt, dass biologisch betrachtet die Zygote kein lebender menschlicher Organismus sei?Ein Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 09:21)Auch noch so viele Meinungen ändern an dem Thema nichts, das hatten wird schon.
Doch, ist sie. Und das habe ich mit zahlreichen wissenschaftlichen Quellen belegt.Ein Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 09:21)Nein ist sie nicht, und wer bitte kommt auf die Idee Kinder mit Zellklumpen zu vergleichen?
Der Versuch Menschen durch die Verwendung von Begriffen wie 'Zellhaufen' zu entmenschlichen, um deren Tötung zu rechtfertigen, ist in meinen Augen äußerst menschenverachtend.
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Re: Abtreibungsumfrage
Weil eine Zygote nicht selbstständig lebensfähig ist und es nur aus ein paar Zellen besteht. Du reduzierst hier den menschlichen Organismus auf einen Einzeller.USA TOMORROW hat geschrieben:(30 Jul 2019, 09:29)
Ich habe hier nun zahlreiche wissenschaftliche Quellen geliefert. Wie wäre es, wenn Sie zur Abwechslung auch nur eine einzige wissenschaftliche Quelle liefern, die zu dem Schluss kommt, dass biologisch betrachtet die Zygote kein lebender menschlicher Organismus sei?
Du hast ein Haufen Meinungen aufgeführt und sämtliche Frage die zu dem Thema auftreten schlicht ignoriert.Doch, ist sie. Und das habe ich mit zahlreichen wissenschaftlichen Quellen belegt.
https://www.wissenschaft.de/umwelt-natur/der-anfang/
Na da haben wir sie ja, die religiöse Spinnerei. Jetzt gehts los, Zeter und Mordio, lass alles raus.Der Versuch Menschen durch die Verwendung von Begriffen wie 'Zellhaufen' zu entmenschlichen, um deren Tötung zu rechtfertigen, ist in meinen Augen äußerst menschenverachtend.
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Re: Abtreibungsumfrage
Nach meinem Kenntnisstand beginnt das, was man mit "Schwangerschaft" meint, mit der Einnistung der Blastozyste in die Gebärmutter und mit dem Anschluss an den mütterlichen Blutkreislauf. Es streiten sich ja gar nicht die Wissenschaften sondern die Religionen darum, wann und wie ein Zellhaufen "beseelt" wird und als lebender menschlicher Organismus zu betrachten ist.USA TOMORROW hat geschrieben:(30 Jul 2019, 09:29)
Ich habe hier nun zahlreiche wissenschaftliche Quellen geliefert. Wie wäre es, wenn Sie zur Abwechslung auch nur eine einzige wissenschaftliche Quelle liefern, die zu dem Schluss kommt, dass biologisch betrachtet die Zygote kein lebender menschlicher Organismus sei?
Der Eifer der selbsternannten Lebensschützer jedenfalls bewirkt Misstrauen und nur Misstrauen. Die wollen politisch etwas ganz anderes als einen Zellhaufen vor der Nichtbeseelung schützen.
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Re: Abtreibungsumfrage
Bis wann sollte man denn deiner Meinung nach abtreiben dürfen?
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Re: Abtreibungsumfrage
Ich finde die aktuelle Regelung mit der 13. Woche gut, bis auf diesen Schwachsinn mit dem Informationsverbot. Bis zur 15. würde ich noch mit gehen, aber danach fängt die Wahrnehmung des Fötus an.Arcturus hat geschrieben:(30 Jul 2019, 10:27)
Bis wann sollte man denn deiner Meinung nach abtreiben dürfen?
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Re: Abtreibungsumfrage
OK, dann haben wir ja konforme AnsichtenEin Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 10:38)
Ich finde die aktuelle Regelung mit der 13. Woche gut, bis auf diesen Schwachsinn mit dem Informationsverbot. Bis zur 15. würde ich noch mit gehen, aber danach fängt die Wahrnehmung des Fötus an.
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Re: Abtreibungsumfrage
Und ihr seid mehr als nur zwei. Jede Regelung ist ein Kompromiss. Das trifft für das Volljährigkeitsalter genau so zu wie für das Strafmündigskeitsalter und eben auch die Abtreibungen. Die Sache mit dem sogenannten Werbeverbot die aufgehoben gehört, jedenfalls in ihrer heutigen Form, war da wohl der Trostknochen für die Konservativen.
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Re: Abtreibungsumfrage
Das ist die derzeit in Deutschland rechtlich angewandte Definition von Schwangerschaft. Diese ändert aber nichts an der Tatsache, dass biologisch betrachtet im Moment der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle ein neuer menschlicher Organismus entsteht.schokoschendrezki hat geschrieben:(30 Jul 2019, 09:58)Nach meinem Kenntnisstand beginnt das, was man mit "Schwangerschaft" meint, mit der Einnistung der Blastozyste in die Gebärmutter und mit dem Anschluss an den mütterlichen Blutkreislauf.
Ich halte wenig davon, dass Lebensrecht eines Menschen von irgendwelchen religiösen Überlegungen abhängig zu machen. Daher verlasse ich mich in diesem Punkt auf die Biologie.schokoschendrezki hat geschrieben:(30 Jul 2019, 09:58)Es streiten sich ja gar nicht die Wissenschaften sondern die Religionen darum, wann und wie ein Zellhaufen "beseelt" wird und als lebender menschlicher Organismus zu betrachten ist.
Was wollen Lebensschützer denn Ihrer Meinung nach? Also mir geht es ausschließlich um den Schutz des Lebens.schokoschendrezki hat geschrieben:(30 Jul 2019, 09:58)Der Eifer der selbsternannten Lebensschützer jedenfalls bewirkt Misstrauen und nur Misstrauen. Die wollen politisch etwas ganz anderes als einen Zellhaufen vor der Nichtbeseelung schützen.
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Re: Abtreibungsumfrage
Es ist die 14. SSW. (12 Wochen ab der Befruchtung). Aber auch in diesem Zeitraum ist eine Abtreibung ohne Vorliegen einer medizinischen oder kriminologischen Indikation in Deutschland immer rechtswidrig.Ein Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 10:38)Ich finde die aktuelle Regelung mit der 13. Woche gut, bis auf diesen Schwachsinn mit dem Informationsverbot.
Dürfte ich fragen, wieso das ungeborene Kind Ihrer Meinung nach ausgerechnet ab genau diesem Zeitpunkt ein Recht auf Leben haben sollte, vorher aber nicht?
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Re: Abtreibungsumfrage
Ein Kompromiss, der dazu führt, dass in Deutschland jedes Jahr 100.000 Menschen getötet werden, ist für mich nicht akzeptabel.Ammianus hat geschrieben:(30 Jul 2019, 11:06)Jede Regelung ist ein Kompromiss..
Diese Zahlen zeigen für mich auch deutlich, dass die Beratungsregelung den grundgesetzlich garantierten Schutz des ungeborenen Kindes nicht erfüllt.
Hier das Werbeverbot in der heutigen Form:Ammianus hat geschrieben:(30 Jul 2019, 11:06)Die Sache mit dem sogenannten Werbeverbot die aufgehoben gehört, jedenfalls in ihrer heutigen Form, war da wohl der Trostknochen für die Konservativen.
Was konkret gehört daran Ihrer Meinung nach abgeschafft?§ 219a Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise
1. eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder
2. Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung
anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Absatz 1 Nr. 1 gilt nicht, wenn Ärzte oder auf Grund Gesetzes anerkannte Beratungsstellen darüber unterrichtet werden, welche Ärzte, Krankenhäuser oder Einrichtungen bereit sind, einen Schwangerschaftsabbruch unter den Voraussetzungen des § 218a Abs. 1 bis 3 vorzunehmen.
(3) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn die Tat gegenüber Ärzten oder Personen, die zum Handel mit den in Absatz 1 Nr. 2 erwähnten Mitteln oder Gegenständen befugt sind, oder durch eine Veröffentlichung in ärztlichen oder pharmazeutischen Fachblättern begangen wird.
(4) Absatz 1 gilt nicht, wenn Ärzte, Krankenhäuser oder Einrichtungen
1. auf die Tatsache hinweisen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des § 218a Absatz 1 bis 3 vornehmen, oder
2. auf Informationen einer insoweit zuständigen Bundes- oder Landesbehörde, einer Beratungsstelle nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz oder einer Ärztekammer über einen Schwangerschaftsabbruch hinweisen.
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Re: Abtreibungsumfrage
Nein ist die nicht und hör auf von einem Kind zu sprechen, das nwäennt sich Fötus.USA TOMORROW hat geschrieben:(30 Jul 2019, 12:09)
Es ist die 14. SSW. (12 Wochen ab der Befruchtung). Aber auch in diesem Zeitraum ist eine Abtreibung ohne Vorliegen einer medizinischen oder kriminologischen Indikation in Deutschland immer rechtswidrig.
Dürfte ich fragen, wieso das ungeborene Kind Ihrer Meinung nach ausgerechnet ab genau diesem Zeitpunkt ein Recht auf Leben haben sollte, vorher aber nicht?
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Re: Abtreibungsumfrage
Dazu vom Bundesverfassungsgericht:Ein Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 12:37)Nein ist die nicht
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv088203.html15. Schwangerschaftsabbrüche, die ohne Feststellung einer Indikation nach der Beratungsregelung vorgenommen werden, dürfen nicht für gerechtfertigt (nicht rechtswidrig) erklärt werden. Es entspricht unverzichtbaren rechtsstaatlichen Grundsätzen, daß einem Ausnahmetatbestand rechtfertigende Wirkung nur dann zukommen kann, wenn das Vorliegen seiner Voraussetzungen unter staatlicher Verantwortung festgestellt werden muß.
Ein Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 12:37)und hör auf von einem Kind zu sprechen, das nwäennt sich Fötus.
Kind /kɪnt,Kínd/
Substantiv, Neutrum [das]
1a. noch nicht geborenes, gerade oder vor noch nicht langer Zeit zur Welt gekommenes menschliches Lebewesen; Neugeborenes, Baby, Kleinkind
"ein gesundes, kräftiges, neugeborenes, tot geborenes, ungewolltes, unerwünschtes, lang ersehntes Kind"
1b. Mensch, der sich noch im Lebensabschnitt der Kindheit befindet (etwa bis zum Eintritt der Geschlechtsreife), noch kein Jugendlicher ist; noch nicht erwachsener Mensch
"ein kleines, elfjähriges, halbwüchsiges Kind"
2. von jemandem leiblich abstammende Person; unmittelbarer Nachkomme
"ein eheliches, uneheliches, eigenes, leibliches Kind"
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Re: Abtreibungsumfrage
Und was ist daran jetzt verboten?USA TOMORROW hat geschrieben:(30 Jul 2019, 12:49)
Dazu vom Bundesverfassungsgericht:
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv088203.html
Und Biologisch ist und bleibt das ein Fötus.
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Re: Abtreibungsumfrage
Eine Abtreibung ohne Feststellung einer medizinischen oder kriminologischen Indikation ist zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft rechtswidrig.Ein Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 12:58)Und was ist daran jetzt verboten?
Jetzt auf einmal interessiert sie die Biologie doch?Ein Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 12:58)Und Biologisch ist und bleibt das ein Fötus.
Fakt ist: Egal ob ich ungeborenes Kind oder Fötus schreibe, es geht immer um ein lebendes menschliches Individuum, welches ein grundrechtlich geschütztes Recht auf Leben hat.
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Re: Abtreibungsumfrage
USA TOMORROW hat geschrieben:(30 Jul 2019, 13:12)
Eine Abtreibung ohne Feststellung einer medizinischen oder kriminologischen Indikation ist zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft rechtswidrig.
Ja und weiter, es geht um ein Beratungsgespräch. Also wo ist nun dein besagtes Verbot ?
Eine Meinung hat nichts mit Biologie zu tun.Jetzt auf einmal interessiert sie die Biologie doch?
Nein ist es nicht, das ist es erst ab der Geburt. Sofern es selbstständig lebensfähig ist.Fakt ist: Egal ob ich ungeborenes Kind oder Fötus schreibe, es geht immer um ein lebendes menschliches Individuum, welches ein grundrechtlich geschütztes Recht auf Leben hat.
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Re: Abtreibungsumfrage
Eine Abtreibung nach der Beratungsregelung ist rechtswidrig. Sie ist also verboten, wird nach jetziger Rechtslage allerdings nicht bestraft.Ein Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 13:42)Ja und weiter, es geht um ein Beratungsgespräch. Also wo ist nun dein besagtes Verbot ?
Eine Legalisierung von Abtreibungen ohne Vorliegen einer medizinischen oder kriminologischen Indikation wäre mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.
1. Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen. Diese Schutzpflicht hat ihren Grund in Art. 1 Abs. 1 GG; ihr Gegenstand und - von ihm her - ihr Maß werden durch Art. 2 Abs. 2 GG näher bestimmt. Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu. Die Rechtsordnung muß die rechtlichen Voraussetzungen seiner Entfaltung im Sinne eines eigenen Lebensrechts des Ungeborenen gewährleisten. Dieses Lebensrecht wird nicht erst durch die Annahme seitens der Mutter begründet.
2. Die Schutzpflicht für das ungeborene Leben ist bezogen auf das einzelne Leben, nicht nur auf menschliches Leben allgemein.
3. Rechtlicher Schutz gebührt dem Ungeborenen auch gegenüber seiner Mutter. Ein solcher Schutz ist nur möglich, wenn der Gesetzgeber ihr einen Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich verbietet und ihr damit die grundsätzliche Rechtspflicht auferlegt, das Kind auszutragen. Das grundsätzliche Verbot des Schwangerschaftsabbruchs und die grundsätzliche Pflicht zum Austragen des Kindes sind zwei untrennbar verbundene Elemente des verfassungsrechtlich gebotenen Schutzes.
4. Der Schwangerschaftsabbruch muß für die ganze Dauer der Schwangerschaft grundsätzlich als Unrecht angesehen und demgemäß rechtlich verboten sein (Bestätigung von BVerfGE 39, 1 [44]). Das Lebensrecht des Ungeborenen darf nicht, wenn auch nur für eine begrenzte Zeit, der freien, rechtlich nicht gebundenen Entscheidung eines Dritten, und sei es selbst der Mutter, überantwortet werden.
Ich warte diesbezüglich noch immer auf Ihre wissenschaftlichen Quellen.Ein Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 13:42)Eine Meinung hat nichts mit Biologie zu tun.
Wie kommen Sie jetzt auf diese Idee? Den Schutz des Grundgesetzes genießt das ungeborene Kind (spätestens) ab dem Moment der Einnistung in der Gebärmutter.Ein Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 13:42)Nein ist es nicht, das ist es erst ab der Geburt. Sofern es selbstständig lebensfähig ist.
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Re: Abtreibungsumfrage
Du erzählst Schwachsinn,USA TOMORROW hat geschrieben:(30 Jul 2019, 14:20)
Eine Abtreibung nach der Beratungsregelung ist rechtswidrig. Sie ist also verboten, wird nach jetziger Rechtslage allerdings nicht bestraft.
Eine Legalisierung von Abtreibungen ohne Vorliegen einer medizinischen oder kriminologischen Indikation wäre mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.
https://www.anwalt.org/abtreibung/Wie bereits erwähnt, gibt es auch Ausnahmen, in denen ein medikamentöser Schwangerschaftsabbruch oder ein ähnlicher Eingriff für die Beteiligten straffrei bleiben kann. Die rechtliche Grundlage diesbezüglich liefert § 218a StGB.
Dort ist definiert, dass keine strafbare Abtreibung vorliegt, wenn folgende drei Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Schwangere hat sich bei einer staatlich anerkannten Stelle einer Beratung unterzogen, die länger als drei Tage her ist und hat sich entsprechend vor dem Eingriff beraten lassen
Die Abtreibung wird von einem Arzt durchgeführt
Die 12. Schwangerschaftswoche ist noch nicht beendet
Es ist immer noch ein Embryo bzw. Fötus, und nein der Urteilsspruch dazu ist einfach nur Schwammig. Die Rechtsfähigkeit und die Menschenrechte gibt es erst ab Geburt. Wäre es anders könntest du eine Frau die einen Abgang hat wegen Totschlag verklagen, immerhin hat ihr Körper dem Embryo die Lebensgrundlage entzogen.Wie kommen Sie jetzt auf diese Idee? Den Schutz des Grundgesetzes genießt das ungeborene Kind (spätestens) ab dem Moment der Einnistung in der Gebärmutter.
https://de.wikipedia.org/wiki/Beginn_des_Menschseins
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Re: Abtreibungsumfrage
Lesen Sie noch einmal, was ich geschrieben habe:Ein Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 14:42)Du erzählst Schwachsinn,
https://www.anwalt.org/abtreibung/
Inwiefern soll das der von Ihnen geposteten Quelle widersprechen?Eine Abtreibung nach der Beratungsregelung ist rechtswidrig. Sie ist also verboten, wird nach jetziger Rechtslage allerdings nicht bestraft.
Der Urteilsspruch ist in dieser Hinsicht völlig eindeutig und überhaupt nicht schwammig.Ein Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 14:42)Es ist immer noch ein Embryo bzw. Fötus, und nein der Urteilsspruch dazu ist einfach nur Schwammig.
a) Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu, nicht erst dem menschlichen Leben nach der Geburt oder bei ausgebildeter Personalität (vgl. bereits § 10 I 1 ALR: "Die allgemeinen Rechte der Menschheit gebühren auch den noch ungeborenen Kindern, schon von der Zeit ihrer Empfängnis.").Es bedarf im vorliegenden Verfahren keiner Entscheidung, ob, wie es Erkenntnisse der medizinischen Anthropologie nahelegen, menschliches Leben bereits mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle entsteht. Gegenstand der angegriffenen Vorschriften ist der Schwangerschaftsabbruch, vor allem die strafrechtliche Regelung; entscheidungserheblich ist daher nur der Zeitraum der Schwangerschaft. Dieser reicht nach den - von den Antragstellern unbeanstandeten und verfassungsrechtlich unbedenklichen - Bestimmungen des Strafgesetzbuches vom Abschluß der Einnistung des befruchteten Eis in der Gebärmutter (Nidation; vgl. § 218 Abs. 1 Satz 2 StGB in der Fassung des Art. 13 Nr. 1 SFHG) bis zum Beginn der Geburt (vgl. § 217 StGB und dazu BGHSt 32, 194 ff.). Jedenfalls in der so bestimmten Zeit der Schwangerschaft handelt es sich bei dem Ungeborenen um individuelles, in seiner genetischen Identität und damit in seiner Einmaligkeit und Unverwechselbarkeit bereits festBVerfGE 88, 203 (251)BVerfGE 88, 203 (252)gelegtes, nicht mehr teilbares Leben, das im Prozeß des Wachsens und Sich-Entfaltens sich nicht erst zum Menschen, sondern als Mensch entwickelt (vgl. BVerfGE 39, 1 [37]). Wie immer die verschiedenen Phasen des vorgeburtlichen Lebensprozesses unter biologischen, philosophischen, auch theologischen Gesichtspunkten gedeutet werden mögen und in der Geschichte beurteilt worden sind, es handelt sich jedenfalls um unabdingbare Stufen der Entwicklung eines individuellen Menschseins. Wo menschliches Leben existiert, kommt ihm Menschenwürde zu (vgl. BVerfGE 39, 1 [41]). 151
Diese Würde des Menschseins liegt auch für das ungeborene Leben im Dasein um seiner selbst willen. Es zu achten und zu schützen bedingt, daß die Rechtsordnung die rechtlichen Voraussetzungen seiner Entfaltung im Sinne eines eigenen Lebensrechts des Ungeborenen gewährleistet (vgl. auch BVerfGE 39, 1 [37]). Dieses Lebensrecht, das nicht erst durch die Annahme seitens der Mutter begründet wird, sondern dem Ungeborenen schon aufgrund seiner Existenz zusteht, ist das elementare und unveräußerliche Recht, das von der Würde des Menschen ausgeht; es gilt unabhängig von bestimmten religiösen oder philosophischen Überzeugungen, über die der Rechtsordnung eines religiös-weltanschaulich neutralen Staates kein Urteil zusteht.
Den Schutz des Grundgesetzes gibt es (spätestens) ab der Einnistung in der Gebärmutter.Ein Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 14:42)Die Rechtsfähigkeit und die Menschenrechte gibt es erst ab Geburt.
Das ergibt keinen Sinn. Wieso sollte man jemanden wegen Todschlags verklagen, dessen Kind eines natürlichen Todes stirbt? Macht man bei geborenen Kindern ja auch nicht.Ein Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 14:42)Wäre es anders könntest du eine Frau die einen Abgang hat wegen Totschlag verklagen,
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Re: Abtreibungsumfrage
Wenn etwas im Gesetzt Straffrei geregelt ist, dann ist das weder Verboten noch Rechtswidrig.USA TOMORROW hat geschrieben:(30 Jul 2019, 14:51)
Lesen Sie noch einmal, was ich geschrieben habe:
Inwiefern soll das der von Ihnen geposteten Quelle widersprechen?
Du solltest nicht mitten drinnen das lesen aufhören.Der Urteilsspruch ist in dieser Hinsicht völlig eindeutig und überhaupt nicht schwammig.
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Re: Abtreibungsumfrage
Was wäre daran ein natürlicher Tot wenn der Körper der Frau den Embryo abstößt, ist er dann in deiner Fantasie an Organversagen gestorben ?USA TOMORROW hat geschrieben:(30 Jul 2019, 14:51)
Das ergibt keinen Sinn. Wieso sollte man jemanden wegen Todschlags verklagen, dessen Kind eines natürlichen Todes stirbt? Macht man bei geborenen Kindern ja auch nicht.
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Re: Abtreibungsumfrage
Wäre dies der Fall, wäre die derzeitige gesetzliche Regelung grundgesetzwidrig.Ein Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 14:59)
Wenn etwas im Gesetzt Straffrei geregelt ist, dann ist das weder Verboten noch Rechtswidrig.
An welcher Stelle des Urteils wird denn Ihrer Meinung nach in Frage gestellt, dass das ungeborene Kind den Schutz des Grundgesetzes genießt?Ein Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 14:59)
Du solltest nicht mitten drinnen das lesen aufhören.
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Re: Abtreibungsumfrage
Das Kind stirbt in diesem Falle daran, dass es durch den Körper der Mutter nicht mehr mit Nährstoffen versorgt werden kann. Da dies in Fällen eines spontanen Aborts ein natürlicher Vorgang ist, handelt es sich natürlich um einen natürlichen Tod.Ein Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 15:03)
Was wäre daran ein natürlicher Tot wenn der Körper der Frau den Embryo abstößt, ist er dann in deiner Fantasie an Organversagen gestorben ?
Die Idee, dass ein spontaner Abort Totschlag sei, ist genauso abwegig wie die Idee, dass ein Fall von plötzlichem Kindstod Totschlag sei.
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Re: Abtreibungsumfrage
Wie die Mutter lässt ihr Kind verhungern? Und wie sieht es mit dem Immunsystem aus das den Embryo als Fremdkörper bekämpft ? Das ist ein aktives einwirken von einem Körper auf einen andren.USA TOMORROW hat geschrieben:(30 Jul 2019, 15:52)
Das Kind stirbt in diesem Falle daran, dass es durch den Körper der Mutter nicht mehr mit Nährstoffen versorgt werden kann. Da dies in Fällen eines spontanen Aborts ein natürlicher Vorgang ist, handelt es sich natürlich um einen natürlichen Tod.
Die Idee, dass ein spontaner Abort Totschlag sei, ist genauso abwegig wie die Idee, dass ein Fall von plötzlichem Kindstod Totschlag sei.
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Re: Abtreibungsumfrage
Ja du mich auch.USA TOMORROW hat geschrieben:(30 Jul 2019, 15:48)
Wäre dies der Fall, wäre die derzeitige gesetzliche Regelung grundgesetzwidrig.
An welcher Stelle des Urteils wird denn Ihrer Meinung nach in Frage gestellt, dass das ungeborene Kind den Schutz des Grundgesetzes genießt?
Jetzt währe nur noch zu klären ab wann jemand "lebt".Offen lässt es hierbei, ob der Nasciturus selbst Grundrechtsträger ist oder nur von dem objektiv-rechtlichen Gehalt der Grundrechte profitiert:[2] „Die Pflicht des Staates, jedes menschliche Leben zu schützen, läßt sich deshalb bereits unmittelbar aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ableiten. Sie ergibt sich darüber hinaus auch aus der ausdrücklichen Vorschrift des Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG; denn das sich entwickelnde Leben nimmt auch an dem Schutz teil, den Art. 1 Abs. 1 GG der Menschenwürde gewährt. Wo menschliches Leben existiert, kommt ihm Menschenwürde zu; es ist nicht entscheidend, ob der Träger sich dieser Würde bewußt ist und sie selbst zu wahren weiß. Die von Anfang an im menschlichen Sein angelegten potentiellen Fähigkeiten genügen, um die Menschenwürde zu begründen. Hingegen braucht die im vorliegenden Verfahren wie auch in der Rechtsprechung und im wissenschaftlichen Schrifttum umstrittene Frage nicht entschieden zu werden, ob der nasciturus selbst Grundrechtsträger ist oder aber wegen mangelnder Rechts- und Grundrechtsfähigkeit ‚nur‘ von den objektiven Normen der Verfassung in seinem Recht auf Leben geschützt wird.“
Ferner schreibt das Bundesverfassungsgericht: „Bei der Auslegung des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ist auszugehen von seinem Wortlaut: ‚Jeder hat das Recht auf Leben ...‘. Leben im Sinne der geschichtlichen Existenz eines menschlichen Individuums besteht nach gesicherter biologisch-physiologischer Erkenntnis jedenfalls vom 14. Tage nach der Empfängnis (Nidation, Individuation) an [...] Der damit begonnene Entwicklungsprozeß ist ein kontinuierlicher Vorgang, der keine scharfen Einschnitte aufweist und eine genaue Abgrenzung der verschiedenen Entwicklungsstufen des menschlichen Lebens nicht zuläßt. Er ist auch nicht mit der Geburt beendet; die für die menschliche Persönlichkeit spezifischen Bewußtseinsphänomene z. B. treten erst längere Zeit nach der Geburt auf. Deshalb kann der Schutz des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG weder auf den ‚fertigen‘ Menschen nach der Geburt noch auf den selbständig lebensfähigen nasciturus beschränkt werden. Das Recht auf Leben wird jedem gewährleistet, der ‚lebt‘; zwischen einzelnen Abschnitten des sich entwickelnden Lebens vor der Geburt oder zwischen ungeborenem und geborenem Leben kann hier kein Unterschied gemacht werden. ‚Jeder‘ im Sinne des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ist ‚jeder Lebende‘, anders ausgedrückt: jedes Leben besitzende menschliche Individuum; ‚jeder‘ ist daher auch das noch ungeborene menschliche Wesen.“
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Re: Abtreibungsumfrage
Ihrer Logik zu Folge müsste dann ja derzeit jede Frau, die einen spontanen Abort erleidet, nach §218 bestraft werden.Ein Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 16:05)
Wie die Mutter lässt ihr Kind verhungern? Und wie sieht es mit dem Immunsystem aus das den Embryo als Fremdkörper bekämpft ? Das ist ein aktives einwirken von einem Körper auf einen andren.
Sie merken doch selbst, dass Sie hier Schwachsinn schreiben, oder?
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Re: Abtreibungsumfrage
So hat das BVerfG geurteilt. Dass Ihnen das nicht gefällt, ändert daran nichts.
Diese Frage lässt sich, wie wir ja schon gesehen haben, biologisch ganz klar beantworten.Ein Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 16:09)
Jetzt währe nur noch zu klären ab wann jemand "lebt".
Auch das BVerfG beantwortet diese Frage:
Jedenfalls in der so bestimmten Zeit der Schwangerschaft handelt es sich bei dem Ungeborenen um individuelles, in seiner genetischen Identität und damit in seiner Einmaligkeit und Unverwechselbarkeit bereits festBVerfGE 88, 203 (251)BVerfGE 88, 203 (252)gelegtes, nicht mehr teilbares Leben, das im Prozeß des Wachsens und Sich-Entfaltens sich nicht erst zum Menschen, sondern als Mensch entwickelt (vgl. BVerfGE 39, 1 [37]). Wie immer die verschiedenen Phasen des vorgeburtlichen Lebensprozesses unter biologischen, philosophischen, auch theologischen Gesichtspunkten gedeutet werden mögen und in der Geschichte beurteilt worden sind, es handelt sich jedenfalls um unabdingbare Stufen der Entwicklung eines individuellen Menschseins. Wo menschliches Leben existiert, kommt ihm Menschenwürde zu (vgl. BVerfGE 39, 1 [41]).
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Re: Abtreibungsumfrage
Dieser Schwachsinn ergibt sich aus deiner Ansicht und Logik mit den Grundrechten. Du kannst einem Zellhaufen keine Grundrechte zusprechen nur um sie anschließend zu ignorieren wenn er angegriffen wird.USA TOMORROW hat geschrieben:(30 Jul 2019, 16:33)
Ihrer Logik zu Folge müsste dann ja derzeit jede Frau, die einen spontanen Abort erleidet, nach §218 bestraft werden.
Sie merken doch selbst, dass Sie hier Schwachsinn schreiben, oder?
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Re: Abtreibungsumfrage
Nicht ich habe dem Zellhaufen Grundrechte zugesprochen, sondern das Grundgesetz garantiert diese für alle Menschen. Und das BVerfG hat ganz klar festgestellt, dass darunter auch ungeborene Menschen fallen.Ein Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 16:37)
Dieser Schwachsinn ergibt sich aus deiner Ansicht und Logik mit den Grundrechten. Du kannst einem Zellhaufen keine Grundrechte zusprechen nur um sie anschließend zu ignorieren wenn er angegriffen wird.
Daher ja die grundsätzliche Rechtswidrigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen.
Die Idee, dass man auch den natürlichen Tod eines Menschen bestrafen müsste, nur weil dieser durch das Grundgesetz geschützt wird, ist allein Ihrer Phantasie entsprungen und völlig abwegig.
Zuletzt geändert von USA TOMORROW am Di 30. Jul 2019, 16:41, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Abtreibungsumfrage
Nein lässt sich nicht, zeig mir einen Artikel einer nicht religiösen Seite die dazu Stellung bezieht. Biologischer Fakt ist das Leben mit der Geburt beginnt und alles davor werdendes Leben ist. Leben muss schon per Definition etwas sein das selbstständig lebensfähig ist.USA TOMORROW hat geschrieben:(30 Jul 2019, 16:37)
Diese Frage lässt sich, wie wir ja schon gesehen haben, biologisch ganz klar beantworten.
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Re: Abtreibungsumfrage
Es ist kein natürlicher tot, er wird vom Organismus der Mutter abgetötet. Wenn du schon in einer Zelle ein Individuum siehst, dann bleib auch in der Perspektive.USA TOMORROW hat geschrieben:(30 Jul 2019, 16:40)
Ich habe dem Zellhaufen keine Grundrechte zugesprochen. Das Grundgesetz schützt aber nun einmal alle Menschen und das BVerfG hat ganz klar festgestellt, dass darunter auch ungeborene Menschen fallen.
Daher ja die grundsätzliche Rechtswidrigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen.
Die Idee, dass man auch den natürlichen Tod eines Menschen bestrafen müsste, nur weil dieser durch das Grundgesetz geschützt wird, ist allein Ihrer Phantasie entsprungen und völlig abwegig.
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Re: Abtreibungsumfrage
Gerne nochmal:Ein Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 16:41)
Nein lässt sich nicht, zeig mir einen Artikel einer nicht religiösen Seite die dazu Stellung bezieht.
“Fertilization is the process by which male and female haploid gametes (sperm and egg) unite to produce a genetically distinct individual.”
- Signorelli et al., Kinases, phosphatases and proteases during sperm capacitation, CELL TISSUE RES. 349(3):765 (Mar. 20, 2012)
“Human life begins at fertilization, the process during which a male gamete or sperm (spermatozoo developmentn) unites with a female gamete or oocyte (ovum) to form a single cell called a zygote. This highly specialized, totipotent cell marked the beginning of each of us as a unique individual.” “A zygote is the beginning of a new human being (i.e., an embryo).”
- Keith L. Moore, The Developing Human: Clinically Oriented Embryology, 7th edition. Philadelphia, PA: Saunders, 2003. pp. 16, 2.
“In that fraction of a second when the chromosomes form pairs, the sex of the new child will be determined, hereditary characteristics received from each parent will be set, and a new life will have begun.”
- Kaluger, G., and Kaluger, M., Human Development: The Span of Life, page 28-29, The C.V. Mosby Co., St. Louis, 1974.
“It is the penetration of the ovum by a sperm and the resulting mingling of nuclear material each brings to the union that constitutes the initiation of the life of a new individual.”
- Clark Edward and Corliss Patten’s Human Embryology, McGraw – Hill Inc., 30
“The zygote and early embryo are living human organisms.”
- Keith L. Moore & T.V.N. Persaud Before We Are Born – Essentials of Embryology and Birth Defects (W.B. Saunders Company, 1998. Fifth edition.) Page 500
“Thus a new cell is formed from the union of a male and a female gamete. [sperm and egg cells] The cell, referred to as the zygote, contains a new combination of genetic material, resulting in an individual different from either parent and from anyone else in the world.”
- Sally B Olds, et al., Obstetric Nursing (Menlo Park, California: Addison – Wesley publishing, 1980) P 136
“The term conception refers to the union of the male and female pronuclear elements of procreation from which a new living being develops. It is synonymous with the terms fecundation, impregnation, and fertilization … The zygote thus formed represents the beginning of a new life.”
- J.P. Greenhill and E.A. Freidman. Biological Principles and Modern Practice of Obstetrics. Philadelphia: W.B. Saunders Publishers. 1974 Pages 17 and 23.
Und auch nochmal der Verweis auf die Studie, bei der über 5.000 Biologen weltweit befragt wurden:“[All] organisms, however large and complex they might be as full grown, begin life as a single cell. This is true for the human being, for instance, who begins life as a fertilized ovum.”
- Dr. Morris Krieger “The Human Reproductive System” p 88 (1969) Sterling Pub. Co
https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm ... id=3211703A sample of 5,502 biologists from 1,058 academic
institutions assessed statements representing the biological view ‘a human’s life begins at fertilization’.
A consensus affirmed each of the three statements representing that view (75-91%). Overall, 95% of
biologists affirmed the view (5212 out of 5502). These findings suggest the descriptive view on when
life begins centers on the biological classification of a fetus as a human at fertilization.
Dafür hätte ich jetzt aber gern mal eine wissenschaftliche Quelle von Ihnen. Danke.Ein Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 16:41)
Biologischer Fakt ist das Leben mit der Geburt beginnt und alles davor werdendes Leben ist. Leben muss schon per Definition etwas sein das selbstständig lebensfähig ist.
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Re: Abtreibungsumfrage
Wieso werden dann Ihrer Meinung nach Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, nicht nach §218 bestraft?Ein Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 16:45)
Es ist kein natürlicher tot, er wird vom Organismus der Mutter abgetötet.
§ 218 Schwangerschaftsabbruch
(1) Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gegen den Willen der Schwangeren handelt oder
2. leichtfertig die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung der Schwangeren verursacht.
(3) Begeht die Schwangere die Tat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
(4) Der Versuch ist strafbar. Die Schwangere wird nicht wegen Versuchs bestraft.
Die Idee, dass eine spontane Fehlgeburt rechtlich oder moralisch mit der gezielten Tötung des ungeborenen Kindes gleichzusetzen sei, ist völliger Unsinn.
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Re: Abtreibungsumfrage
Das ist nur eine Umfrage, ist dir das immer noch nicht aufgefallen ? Und ich habe keine Quelle weil es dazu keine Quelle gibt, genau deswegen wirfst du hier auch mit der Umfrage um dich.USA TOMORROW hat geschrieben:(30 Jul 2019, 16:45)
Und auch nochmal der Verweis auf die Studie, bei der über 5.000 Biologen weltweit befragt wurden:
https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm ... id=3211703
Dafür hätte ich jetzt aber gern mal eine wissenschaftliche Quelle von Ihnen. Danke.
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Re: Abtreibungsumfrage
Weil die meisten Menschen zum Glück nicht so denken wie du.USA TOMORROW hat geschrieben:(30 Jul 2019, 16:53)
Wieso werden dann Ihrer Meinung nach Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, nicht nach §218 bestraft?
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Re: Abtreibungsumfrage
Die acht wissenschaftlichen Quellen haben Sie erneut überlesen?Ein Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 16:55)
Das ist nur eine Umfrage, ist dir das immer noch nicht aufgefallen ?
Sie haben keine Quelle, weil Sie Unsinn schreiben. Ich habe zusätzlich zu der Studie in der über 5.000 Biologen zu diesem Thema befragt wurden auch zahlreiche wissenschaftliche Quellen geliefert.Ein Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 16:55)
Und ich habe keine Quelle weil es dazu keine Quelle gibt, genau deswegen wirfst du hier auch mit der Umfrage um dich.
Wenn ich nicht wüsste, dass Sie es ohnehin ignorieren werden, könnte ich Ihnen auch noch unzählige andere wissenschaftliche Quellen liefern.
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Re: Abtreibungsumfrage
Meinungen, nichts anderes als MeinungenUSA TOMORROW hat geschrieben:(30 Jul 2019, 17:03)
Die acht wissenschaftlichen Quellen haben Sie erneut überlesen?
Ja, sag ich doch, du hast eindeutig die "Meinungshoheit", aber eine Wissenschaftliche Aussage warum das so sein soll hast du nicht.Sie haben keine Quelle, weil Sie Unsinn schreiben. Ich habe zusätzlich zu der Studie in der über 5.000 Biologen zu diesem Thema befragt wurden auch zahlreiche wissenschaftliche Quellen geliefert.
Wenn ich nicht wüsste, dass Sie es ohnehin ignorieren werden, könnte ich Ihnen auch noch unzählige andere wissenschaftliche Quellen liefern.
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Re: Abtreibungsumfrage
Wie ich? Sie waren es doch, der behauptet hatte, dass eine Fehlgeburt nichts anderes als eine Abtreibung sei.Ein Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 16:56)
Weil die meisten Menschen zum Glück nicht so denken wie du.
Daher wüsste ich gern, wieso Fehlgeburten dann Ihrer Meinung nach nicht nach §218 bestraft werden.
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Re: Abtreibungsumfrage
Wissenschaftliche Fachliteratur reicht Ihnen also als Beleg nicht aus. Im Gegenzug verlangen Sie aber von mir, dass ich Ihren Ausführungen ohne jegliche Quellenangabe Glauben schenke.
Denken Sie wirklich, dass so eine sinnvolle Diskussion funktionieren kann?
Darum verlasse ich mich diesbezüglich auf die Wissenschaftler aus der entsprechenden Fachdisziplin. Und die sind sich in dieser Frage nun einmal zu fast 100 Prozent einig.Ein Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 17:08)
Ja, sag ich doch, du hast eindeutig die "Meinungshoheit", aber eine Wissenschaftliche Aussage warum das so sein soll hast du nicht.
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Re: Abtreibungsumfrage
Nein, ich habe gesagt das nach deiner Logik ein menschliches Individuum von einem anderen Angegriffen wird.USA TOMORROW hat geschrieben:(30 Jul 2019, 17:09)
Wie ich? Sie waren es doch, der behauptet hatte, dass eine Fehlgeburt nichts anderes als eine Abtreibung sei.
Weil ein Fötus nicht Rechtsfähig ist.Daher wüsste ich gern, wieso Fehlgeburten dann Ihrer Meinung nach nicht nach §218 bestraft werden.
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Re: Abtreibungsumfrage
Du hast keine Ahnung wer da die Kandidaten ausgesucht hat und wie die Fragestellung aussah.USA TOMORROW hat geschrieben:(30 Jul 2019, 17:12)
Darum verlasse ich mich diesbezüglich auf die Wissenschaftler aus der entsprechenden Fachdisziplin. Und die sind sich in dieser Frage nun einmal zu fast 100 Prozent einig.
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Re: Abtreibungsumfrage
Ach scheiß drauf. Hier noch ein paar:USA TOMORROW hat geschrieben:(30 Jul 2019, 17:03)
Wenn ich nicht wüsste, dass Sie es ohnehin ignorieren werden, könnte ich Ihnen auch noch unzählige andere wissenschaftliche Quellen liefern.
“Fertilization-the fusion of gametes to produce a new organism-is the culmination of a multitude of intricately regulated cellular processes.”
Marcello et al., Adv Exp Med Biol. 2013;757:321-50
“The life cycle of mammals begins when a sperm enters an egg. Immediately after fertilization, both the maternal and paternal genomes undergo dramatic reprogramming to prepare for the transition from germ cell to somatic cell transcription programs.”
Okada et al., A role for the elongator complex in zygotic paternal genome demethylation, Nature. 2010 Jan 28;463(7280):554-8.
“The oviduct or Fallopian tube is the anatomical region where every new life begins in mammalian species.”
Coy et al., Roles of the oviduct in mammalian fertilization, Reproduction. 2012 Dec;144(6):649-60
“The fusion of sperm and egg membranes initiates the life of a sexually reproducing organism.”
Marsden et al., Model systems for membrane fusion, Chem Soc Rev. 2011 Mar;40(3):1572-85
“Fertilization is the process by which male and female haploid gametes (sperm and egg) unite to produce a genetically distinct individual.”
Signorelli et al., Kinases, phosphatases and proteases during sperm capacitation, Cell Tissue Res. 2012 Sep;349(3):765-82
“In higher animals, the beginning of new life and transfer of genetic material to the next generation occurs in the oviduct when two distinct gametes cells unite resulting in the formation of a zygote.”
Salilew-Wondim et al., Oviductal, endometrial and embryonic gene expression patterns as molecular clues for pregnancy establishment, Anim Reprod Sci. 2012 Sep;134(1-2):9-18
“A proper dialogue between spermatozoa and the egg is essential for conception of a new individual in sexually reproducing animals. Ca(2+) is crucial in orchestrating this unique event leading to a new life.”
Darszon et al., Calcium channels in the development, maturation, and function of spermatozoa, Physiol Rev. 2011 Oct;91(4):1305-55
“Representing the 60 trillion cells that build a human body, a sperm and an egg meet, recognize each other, and fuse to form a new generation of life.”
Inoue et al., The immunoglobulin superfamily protein Izumo is required for sperm to fuse with eggs, Nature. 2005 Mar 10;434(7030):234-8
“Sperm are remarkably complex cells with a singularly important mission: to deliver paternal DNA and its associated factors to the oocyte to start a new life.”
Wu et al., Sperm chromatin: fertile grounds for proteomic discovery of clinical tools, Mol Cell Proteomics. 2008 Oct;7(10):1876-86
Ich warte dann mal weiter auf eine einzige Quelle von Ihnen und verabschiede mich für heute.“The seminal question in modern developmental biology is the origins of new life arising from the unification of sperm and egg.”
Evsikov et al., Gene expression during the oocyte-to-embryo transition in mammals, Mol Reprod Dev. 2009 Sep;76(9):805-18
Zuletzt geändert von USA TOMORROW am Di 30. Jul 2019, 17:23, insgesamt 2-mal geändert.
"It is incorrect to say that biological data cannot be decisive. It is scientifically correct to say that an individual human life begins at conception."
Professor Micheline Matthews-Roth
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Re: Abtreibungsumfrage
Und das ist Unsinn.Ein Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 17:17)
Nein, ich habe gesagt das nach deiner Logik ein menschliches Individuum von einem anderen Angegriffen wird.
Wieso werden dann Abtreibungen bestraft? Ihre Aussagen ergeben überhaupt keinen Sinn.
"It is incorrect to say that biological data cannot be decisive. It is scientifically correct to say that an individual human life begins at conception."
Professor Micheline Matthews-Roth
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