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Abtreibungsumfrage
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- Ein Terraner
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Re: Abtreibungsumfrage
Re: Abtreibungsumfrage
Hier scheinen Einige nicht zu erkennen, das sie auf der Ignorierliste stehen. Wir befinden uns hier in der Abtreibungsdiskussion, und nicht im Kindergarten.
- Alana4
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Re: Abtreibungsumfrage
Naja.....du hast ja das Thema komplett verlassen und bist bei "Mord" gelandet.Anderus hat geschrieben:(03 Jul 2017, 13:42)
Hier scheinen Einige nicht zu erkennen, das sie auf der Ignorierliste stehen. Wir befinden uns hier in der Abtreibungsdiskussion, und nicht im Kindergarten.
Und Kindergarten.........das sagt der Richtige!
Etwas anderes als "ich spiel nicht mehr mit dir" bedeutet die ignore-Liste nicht. Wer ist nun "Kindergarten"?
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- Ein Terraner
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Re: Abtreibungsumfrage
Das erkennt man auch nicht, das siehst nur du, um es zu ignorieren, brauchst du eine Anleitung ?Anderus hat geschrieben:(03 Jul 2017, 13:42)
Hier scheinen Einige nicht zu erkennen, das sie auf der Ignorierliste stehen. Wir befinden uns hier in der Abtreibungsdiskussion, und nicht im Kindergarten.
Re: Abtreibungsumfrage
Ich habe das Thema Abtreibung mit dem Thema Mord, verbunden. Natürlich mögen es Mörder nicht, wenn man ihre Taten als Mord bezeichnet. Die Juristen nennen es Hinrichten. Die Generäle nennen es Gefallene machen und die Kindestöter nennen es Abtreibung. In jedem Falle, werden Menschen gewaltsam getötet.Alana4 hat geschrieben:(03 Jul 2017, 13:53)
Naja.....du hast ja das Thema komplett verlassen und bist bei "Mord" gelandet.
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Re: Abtreibungsumfrage
hier ist schon mancher gesperrt worden, der Frauen, die abgetrieben haben, als "Mörderin" bezeichnet hat. gib also acht.Anderus hat geschrieben:(03 Jul 2017, 13:59)
Ich habe das Thema Abtreibung mit dem Thema Mord, verbunden. Natürlich mögen es Mörder nicht, wenn man ihre Taten als Mord bezeichnet. Die Juristen nennen es Hinrichten. Die Generäle nennen es Gefallene machen und die Kindestöter nennen es Abtreibung. In jedem Falle, werden Menschen gewaltsam getötet.
Ein Blick ins StGB könnte dich aufklären- ich fürchte aber, du bist da komplett überfordert.
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Re: Abtreibungsumfrage
Das war mir nicht bekannt. Danke für den Hinweis. Ich gehe aber mal davon aus, das das sich nur auf persönliche Beschuldigungen bezieht.Alana4 hat geschrieben:(03 Jul 2017, 14:05)
hier ist schon mancher gesperrt worden, der Frauen, die abgetrieben haben, als "Mörderin" bezeichnet hat. gib also acht.
Aber das Gesetz, kannst Du mir nicht nennen?Ein Blick ins StGB könnte dich aufklären- ich fürchte aber, du bist da komplett überfordert.
Gut, es ist aber immer noch nicht geklärt, wann der Fötus zum Mensch wird, bzw. bei welchem Vorgang das passiert. In fast jedem Falle ist ein Fötus ab dem 6. Schwangerschaftsmonat, eindeutig als Mensch zu identifizieren. Hier bedarf es der Aufklärung. Warum sollte man einen Fötus, wenigstens ab dem 6. Schwangerschaftsmonat, nicht als Mensch bezeichnen dürfen?
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Re: Abtreibungsumfrage
Du wurdest schon drauf hin gewiesen: in §§ 218 ff StGB findest du alles zu SchwangerschaftsabbruchAnderus hat geschrieben:(03 Jul 2017, 15:52)
Aber das Gesetz, kannst Du mir nicht nennen?
In §211 StGB findest du "Mord"- hast du selbst schon gepostet.
Da "Abtreibung" (oder Synonyme davon) im 211 nicht auftauchen, es gar eigene Paragraphen dafür gibt., KANN Abtreibung kein Mord sein.
Und das ist dann auch schon das Gesetz dazu- was nicht ausdrücklich formuliert ist, gehört per Gesetz nicht dazu.
Doch- du kapierst nur nicht, dass es unterschiedliche Perspektiven gibt. Nicht alles, was als Schwangerschaft angelegt ist, wird ein Mensch. Das meiste wird ohnehin niemals ein Mensch, sondern endet als Abort, oft kaum bemerkt von der Frau.Gut, es ist aber immer noch nicht geklärt, wann der Fötus zum Mensch wird, bzw. bei welchem Vorgang das passiert.
Der Prozess der "Menschwerdung" (von der Befruchtung an) dauert bis zur Geburt!
Du darfst sogar- wenn du möchtest- die erste Zellverbindung schon "Mensch"! nennen. Das verbietet dir doch keiner.In fast jedem Falle ist ein Fötus ab dem 6. Schwangerschaftsmonat, eindeutig als Mensch zu identifizieren. Hier bedarf es der Aufklärung. Warum sollte man einen Fötus, wenigstens ab dem 6. Schwangerschaftsmonat, nicht als Mensch bezeichnen dürfen?
Du darfst aber diese deine persönliche Sicht nicht allen anderen aufzwingen.
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Re: Abtreibungsumfrage
Nein - das bezieht sich nicht auf persönliche Beschuldigungen.Anderus hat geschrieben:(03 Jul 2017, 15:52)
Das war mir nicht bekannt. Danke für den Hinweis. Ich gehe aber mal davon aus, das das sich nur auf persönliche Beschuldigungen bezieht.
Gem. §5 der Nuzungsbedingungen werden gruppenbezogene Verunglimpfungen, Diffamierungen als Hetze sanktioniert.
Die Bezeichnung bzw Gleichstellung von Abtreibung mit Mord ist erfüllt den Tatbestand gruppenbezogener Diffamierung und ist somit Hetze.
Gegen die menschliche Dummheit sind selbst die Götter machtlos.
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Re: Abtreibungsumfrage
Das hätte ich gerne genauer. Auch die Geburt ist ein Vorgang der sich über Tage hinziehen kann. (Bei uns hat es 26 Stunden gedauert) Wo ist der Schnitt, bis hier hin Fötus, und ab da, Mensch?Alana4 hat geschrieben:(03 Jul 2017, 16:36)
Der Prozess der "Menschwerdung" (von der Befruchtung an) dauert bis zur Geburt!
Das ist aber lieb von Dir. Man darf hier im Forum, also nur über Abtreibung diskutieren, wenn man willkürlich gesetzte Spielregeln einhält?Du darfst sogar- wenn du möchtest- die erste Zellverbindung schon "Mensch"! nennen. Das verbietet dir doch keiner.
Wie macht man sowas? So wie ich das sehe, habe ich es noch keinem aufgezwungen, geschweige denn einen überzeugt.Du darfst aber diese deine persönliche Sicht nicht allen anderen aufzwingen.
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Re: Abtreibungsumfrage
Auch bei Rechtsradikalen oder vermeintlichen Rechtsradikalen?Dark Angel hat geschrieben:(03 Jul 2017, 16:44)
Nein - das bezieht sich nicht auf persönliche Beschuldigungen.
Gem. §5 der Nuzungsbedingungen werden gruppenbezogene Verunglimpfungen, Diffamierungen als Hetze sanktioniert.
Das heißt also, das man noch nichtmal darüber nachdenken darf, bzw. Beweise fordern kann, woraus das hervorgeht? Ich empfünde das als eine eigenartige Vorstellung von Meinungsfreiheit.Die Bezeichnung bzw Gleichstellung von Abtreibung mit Mord ist erfüllt den Tatbestand gruppenbezogener Diffamierung und ist somit Hetze.
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Re: Abtreibungsumfrage
Bist du eigentlich so ein Christliche Rechte, Marsch für Leben Typ ?Anderus hat geschrieben:(03 Jul 2017, 18:34)
Auch bei Rechtsradikalen oder vermeintlichen Rechtsradikalen?
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Re: Abtreibungsumfrage
Juristisch: die Geburt. Und da ganz speziell der Beginn der Geburt= Einsetzen der Wehen.Anderus hat geschrieben:(03 Jul 2017, 18:27)
Das hätte ich gerne genauer. Auch die Geburt ist ein Vorgang der sich über Tage hinziehen kann. (Bei uns hat es 26 Stunden gedauert) Wo ist der Schnitt, bis hier hin Fötus, und ab da, Mensch?
Ich bin nicht "lieb".Das ist aber lieb von Dir. Man darf hier im Forum, also nur über Abtreibung diskutieren, wenn man willkürlich gesetzte Spielregeln einhält?
Und nein, es gibt keine "willkürlich" gesetzten Spielregeln.
Stimmt, gelingt dir nicht. Kann ja auch nicht.Wie macht man sowas? So wie ich das sehe, habe ich es noch keinem aufgezwungen, geschweige denn einen überzeugt.
Hier möchte dich auch keiner überzeugen, deine Ablehnung von Abtreibung aufzugeben- du darfst ja dagegen sein, hat niemand etwas dagegen.
Ich bin ja auch ganz klar gegen Abtreibung!
Was du aber unterlassen solltest: anderen, insbesondere betroffenen Frauen, ihre eigene Meinung absprechen. Du hast schlicht zu akzeptieren, dass die einzelne Frau in ihrer speziellen Situation selbst entscheiden kann. Du musst es nicht gut finden- aber zu akzeptieren hast du es.
Und das sieht die Gesetzgebung so, das sieht sogar das BVerfG so.
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Re: Abtreibungsumfrage
Wir sprechen hier über die Gleichsetzung von Abtreibung mit Mord und nicht über Rechtsradikale!Anderus hat geschrieben:(03 Jul 2017, 18:34)
Auch bei Rechtsradikalen oder vermeintlichen Rechtsradikalen?
Die Gleichsetzung von Abtreibung mit Mord ist gruppenbezogene Diffamierung und Verunglimpfung - nämlich aller Frauen die abgetrieben haben bzw sich für eine Abtreibung entscheiden. Gem. § 5 der Nutzungsbedingungen dieses Forums handelt es sich somit um Hetze!
Auch Meinungsfreiheit hat ihre Grenzen! Meinungsfreiheit endet beispielsweise bei übler Nachrede und Hetze.Anderus hat geschrieben:(03 Jul 2017, 18:34)Das heißt also, das man noch nichtmal darüber nachdenken darf, bzw. Beweise fordern kann, woraus das hervorgeht? Ich empfünde das als eine eigenartige Vorstellung von Meinungsfreiheit.
Gruppenbezogene Hetze wird übrigens gem. §130 StGB geahndet
"... oder die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet."
"Beschimpfen, böswilliges Verächtlichmachen oder Verleumden"
"Dabei ist das Diffamieren von Bevölkerungsgruppen sowohl durch Tatsachenbehauptungen wie auch durch Werturteile erfasst. Erforderlich ist zusätzlich ein Angriff auf die Menschenwürde."
Der Tatbestand böswilliger Verächtlichmachung und Verleumdung ist im Falle der öffentlichen Gleichsetzung von Abtreibung mit Mord bzw der Bezeichnung von Frauen die abgetrieben haben bzw abtreibungswillige Frauen, als Mörderin gegeben.
Ein Forum ist öffentlicher Raum!
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Re: Abtreibungsumfrage
Das heißt also, wenn die Wehen einsetzen, wird der Fötus zum Mensch? Warum wird er denn dann zum Mensch? Ändert sich mit den Wehen, beim Fötus etwas?Alana4 hat geschrieben:(03 Jul 2017, 19:01)
Juristisch: die Geburt. Und da ganz speziell der Beginn der Geburt= Einsetzen der Wehen.
Ich bin überhaupt nicht generell gegen Abtreibung. Ich lehne nur die vielen Abtreibungen ab, die aus Habgier gemacht werden. Selbst vor wenigen Kommentaren, habe ich darauf hingewiesen, das ich eine Abtreibung aus sozialen Gründen, z.B. bei einer Muslimin, befürworte.Hier möchte dich auch keiner überzeugen, deine Ablehnung von Abtreibung aufzugeben- du darfst ja dagegen sein, hat niemand etwas dagegen.
Ich bin ja auch ganz klar gegen Abtreibung!
Siehst Du, da unterscheiden wir uns. Medizinische Indikation, Kriminalistische Indikation und Soziale Indikation, wo es um Leben und Gesundheit der Schwangeren geht, befürworte ich uneingeschränkt. Ich würde auch niemals eine Frau als Mörderin bezeichnen, weil sie abgetrieben hat, aber ich wende mich entschieden dagegen, das es als normal hingenommen wird, das in Deutschland bei 700.000 Geburten pro Jahr, 100.000 Abtreibungen gezählt werden. Das kann und darf sich ein Rechtsstaat nicht leisten. Und wenn ein Bundesverfassungsgericht, sowas als völlig richtig ansieht, steht es nicht mehr auf dem Boden des Rechtsstaates und des Grundgesetzes, insbesondere Artikel 1.
Es ist doch eindeutig. Wenn die Mehrzahl der Frauen ihre Abtreibung mit der wirtschaftlichen und mentalen derzeitigen Situation begründen, dann nimmt die Gesellschaft und das Verfassungsgericht es leichtfertig in Kauf, das an dieser Situation nichts geändert wird. Die Politik hätte schon lange darauf reagieren müssen, das es Frauen nötig haben abzutreiben, weil sie sich ein Kind nicht leisten können.
Nun ja, wenn es um das Töten von ungeborenen Leben aus Habgier geht, und allein darum geht es mir, fällt es mir schwer, solchen Menschen ihre Meinung zu lassen. In § 218, steht eindeutig drin, das es sich bei Abtreibung nicht um eine Lapalie handelt, wie z.B. ein Kinobesuch. Insofern, ist es kaum zu rechtfertigen, hier völlige Meinungsfreiheit zuzulassen.Was du aber unterlassen solltest: anderen, insbesondere betroffenen Frauen, ihre eigene Meinung absprechen.
Du hast schlicht zu akzeptieren, dass die einzelne Frau in ihrer speziellen Situation selbst entscheiden kann.
Darf ich daran erinnern, das wir in einem Rechtsstaat leben, und sowas im Zweifelsfalle, die Gerichte entscheiden? Es mag sein, das wir in Zeiten leben, wo Menschen Sitten durchgesetzt haben, die Geschmacksache sind, daraus aber abzuleiten, das ich dies bedingungslos zu akzeptieren hätte, dürfte einem Politikforum nicht würdig sein. Im Gegenteil, ich bin der festen Überzeugung, das sich das in den nächsten 10 Jahren ändern wird und ich der Zeit nur voraus bin.
Das habe ich oben schon beantwortet. Ich werde die Praxis der Abtreibung, insbesondere den Bereich der "Sozialen Indikation aus Habgier" niemals akzeptieren, und es ist mir völlig unverständlich, wie man in einem Rechtsstaat sowas jemals zulassen konnte.Du musst es nicht gut finden- aber zu akzeptieren hast du es.
Darüber könnte man streiten, aber das ist ja hier im Forum, teilweise verboten, wie ich gelernt habe. Die Frage, wie ich über ein Forum denke, das den Streit über das Töten von Lebewesen, die mal Menschen werden wollen, teilweise nicht zulassen will, kann sich wohl jeder selber beantworten.Und das sieht die Gesetzgebung so, das sieht sogar das BVerfG so.
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Re: Abtreibungsumfrage
Wenn du keinen Unterschied erkennen kannst zwischen "geboren" und "nicht geboren", dann helfen auch keine Erklärungen mehr.Anderus hat geschrieben:(04 Jul 2017, 01:06)
Das heißt also, wenn die Wehen einsetzen, wird der Fötus zum Mensch? Warum wird er denn dann zum Mensch? Ändert sich mit den Wehen, beim Fötus etwas?
Und wieviele sind dir bekannt? Du kennst doch keinen einzigen Grund irgendeiner Frau. Wie kannst du dir dann ein Urteil erlauben?Ich lehne nur die vielen Abtreibungen ab, die aus Habgier gemacht werden.
Siehst Du, da unterscheiden wir uns. Medizinische Indikation, Kriminalistische Indikation und Soziale Indikation, wo es um Leben und Gesundheit der Schwangeren geht, befürworte ich uneingeschränkt.
Oh- da hast du etwas völlig falsch verstanden.
Ich lehne ab- das heißt ganz konkret: für mich kam und kommt eine Abtreibung nie in Frage.
Andere Frauen dürfen anders entscheiden. Da lehne ich gar nichts ab.
Und jetzt plötzlich erklärst du gar, dass du sogar "soziale Indikation" akzeptierst? Und "wo es um Leben und Gesundheit der Schwangeren geht, befürworte ich uneingeschränkt."......guck an. Das "Gesundheit" physische UND psychische Gesundheit bedeutet, akzeptierst du auch?
Warst du es nicht, der vor wenigen Beiträgen diese Brücke geschlagen hat?Ich würde auch niemals eine Frau als Mörderin bezeichnen, weil sie abgetrieben hat,
aber ich wende mich entschieden dagegen, das es als normal hingenommen wird, das in Deutschland bei 700.000 Geburten pro Jahr, 100.000 Abtreibungen gezählt werden.
"Der Staat" kann da relativ wenig machen. Gab es ja alles schon, gibt es anderswo auf der Welt noch- mit dem Ergebnis, dass die Abtreibungszahlen da noch höher sind, die Gefahren für die Frauen (die nicht selten Mütter sind) unendlich viel höher.
Boa! Hatten wir hier auch schon: alle blöd, sogar die Damen und Herren des BVerfG!Das kann und darf sich ein Rechtsstaat nicht leisten. Und wenn ein Bundesverfassungsgericht, sowas als völlig richtig ansieht, steht es nicht mehr auf dem Boden des Rechtsstaates und des Grundgesetzes, insbesondere Artikel 1.
Du weißt doch gar nichts über die Gründe der Frauen! Allein aus der (statistischen) Tatsache heraus, dass die Mehrzahl der Abtreibungen in der Frist nach 218a vorgenommen wird, kannst du nicht schließen, dass es an "der wirtschaftlichen und mentalen derzeitigen Situation" liegt. Unter denen dürfte es einige geben, die eher unter medizinische oder kriminalistische Indikation fallen.Es ist doch eindeutig. Wenn die Mehrzahl der Frauen ihre Abtreibung mit der wirtschaftlichen und mentalen derzeitigen Situation begründen, dann nimmt die Gesellschaft und das Verfassungsgericht es leichtfertig in Kauf, das an dieser Situation nichts geändert wird. Die Politik hätte schon lange darauf reagieren müssen, das es Frauen nötig haben abzutreiben, weil sie sich ein Kind nicht leisten können.
Nochmal: du kennst die Gründe der Frauen nicht! Keinen einzigen! Wie also kommst du zu der haltlosen Unterstellung "Habgier"?Nun ja, wenn es um das Töten von ungeborenen Leben aus Habgier geht, und allein darum geht es mir.....
Ja, erinnere dich daran!Darf ich daran erinnern, das wir in einem Rechtsstaat leben, und sowas im Zweifelsfalle, die Gerichte entscheiden?
Es mag sein, das wir in Zeiten leben, wo Menschen Sitten durchgesetzt haben, die Geschmacksache sind,
Was sollen denn diese Verrenkungen? Seit ewigewn Zeiten gibt es Abtreibungen. In der Antike, im Mittelalter....immer und überall auf der Welt. Es gab und gibt also immer Gründe, die die einzelne Frau zu einer solchen Entscheidung veranlassen. Und glaube es ruhig: da waren die "Sitten" um ein Vielfaches rauher und abstoßender!
völlig ausgeschlossen., ich bin der festen Überzeugung, das sich das in den nächsten 10 Jahren ändern wird und ich der Zeit nur voraus bin.
,..insbesondere den Bereich der "Sozialen Indikation aus Habgier" niemals akzeptieren
brauchst du doch auch nicht. Diesen Bereich gibt es gar nicht!
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Re: Abtreibungsumfrage
Du drückst dich vor der Antwort. Du weist nämlich ganz genau, das es schon wichtig ist, zu klären, ab wann der Mensch ein Mensch ist. In vielen Gesetzen, steht der Begriff "Mensch", denen man sich oft nur dadurch entziehen kann, indem man den Begriff "Mensch", willkürlich relativiert und ihn Embryo oder Fötus nennt. Eine allzu offensichtliche Art, sich rauszureden und Verwirrung anzurichten.Alana4 hat geschrieben:(04 Jul 2017, 05:42)
Wenn du keinen Unterschied erkennen kannst zwischen "geboren" und "nicht geboren", dann helfen auch keine Erklärungen mehr.
Doch, kenne ich. Ich kenne viele Frauen die abgetrieben haben. Ist aber völlig unerheblich. Man ist in der Lage, Statistiken zu veröffentlichen, wo zwischen Medizinischer, Kriminalistischer und sozialer Indikation differenziert wird. Das lässt im Umkehrschluss nur die Feststellung zu, das diese Indikationen durchaus angegeben werden müssen.Und wieviele sind dir bekannt? Du kennst doch keinen einzigen Grund irgendeiner Frau. Wie kannst du dir dann ein Urteil erlauben?
Auch nicht bei medizinischer oder kriminalistischer Indikation?Oh- da hast du etwas völlig falsch verstanden.
Ich lehne ab- das heißt ganz konkret: für mich kam und kommt eine Abtreibung nie in Frage.
Das sehe ich auch so. Ich mache aber der Gesellschaft, die massivsten Vorwürfe, das sie die Rahmenbedingungen für Mütter, die sich für ihr Kind entschieden haben oder entscheiden wollen, so schlecht gemacht haben, das sich viele Schwangere genötigt sehen, ihr Kind, gegen ihren Willen, abzutreiben. Ca. 80% der Schwangeren die abtreiben, möchten ihr Kind, eigentlich, wenn die Bedingungen besser wären, bekommen.Andere Frauen dürfen anders entscheiden. Da lehne ich gar nichts ab.
Ich akzeptiere nur ein Teil der sozialen Indikation. Dem anderen Teil, bringe ich zähneknirschende Toleranz entgegen.Und jetzt plötzlich erklärst du gar, dass du sogar "soziale Indikation" akzeptierst? Und "wo es um Leben und Gesundheit der Schwangeren geht, befürworte ich uneingeschränkt."......guck an. Das "Gesundheit" physische UND psychische Gesundheit bedeutet, akzeptierst du auch?
Sehe ich anders. Der Staat oder die Regierung, könnte schon sehr viel mehr machen. Er könnte Rahmenbedingungen so schaffen, das es viel mehr Frauen gibt, die ihr Kind bekommen können. Aus irgendeinem Grunde, wird diese Hilfe aber verweigert. Mir ist es völlig unverständlich, was die Verantwortlichen sich dabei denken."Der Staat" kann da relativ wenig machen. Gab es ja alles schon, gibt es anderswo auf der Welt noch- mit dem Ergebnis, dass die Abtreibungszahlen da noch höher sind, die Gefahren für die Frauen (die nicht selten Mütter sind) unendlich viel höher.
Haltlos? Natürlich ist es Habgier, wenn ich ein Leben in relativem Wohlstand den ich mir erhoffe und ausmale, einem Leben vorziehe, wo ich ein Kind großziehen muss. Wenn das ein brauchbares Kriterium wäre, keine Kinder zu bekommen, wäre die Menscheit schon lange ausgestorben. Schau Dir nur mal an, unter welchen Bedingungen unsere Vorfahren ihre Kinder großziehen mussten?Nochmal: du kennst die Gründe der Frauen nicht! Keinen einzigen! Wie also kommst du zu der haltlosen Unterstellung "Habgier"?
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Re: Abtreibungsumfrage
Mag ja sein, dass du verwirrt bist. Ich bin es nicht.Anderus hat geschrieben:(04 Jul 2017, 15:07)
Du drückst dich vor der Antwort. Du weist nämlich ganz genau, das es schon wichtig ist, zu klären, ab wann der Mensch ein Mensch ist. In vielen Gesetzen, steht der Begriff "Mensch", denen man sich oft nur dadurch entziehen kann, indem man den Begriff "Mensch", willkürlich relativiert und ihn Embryo oder Fötus nennt. Eine allzu offensichtliche Art, sich rauszureden und Verwirrung anzurichten.
Juristisch existiert der Mensch erst ab Geburt. konkret: ab Geburtsbeginn, dem Einsetzen der Wehen. Was ist daran verwirrend?
Aus Statistiken kannstz du zunächst mal den Zeitpunkt ablesen, zu dem Frauen haben die Abtreibung vornehmen lassen.Man ist in der Lage, Statistiken zu veröffentlichen, wo zwischen Medizinischer, Kriminalistischer und sozialer Indikation differenziert wird. Das lässt im Umkehrschluss nur die Feststellung zu, das diese Indikationen durchaus angegeben werden müssen.
Für kriminologische oder medizinische Indikation zu späterem Zeitpunktist klar, dass die Gründe erfasst sind.
Für Abtreibungen nach 218a ist gar nichts klar, nur der Zeitpunkt. Da kann es ebenso soziale wie kriminologische wie medizinische Gründe geben.
Keine Ahnung, stand vor einem solchen Problem nicht.Auch nicht bei medizinischer oder kriminalistischer Indikation?
auch in einer perfekten Welt wird es Frauen geben, für die eine Schwangerschaft völlig unerwünscht ist.Das sehe ich auch so. Ich mache aber der Gesellschaft, die massivsten Vorwürfe, das sie die Rahmenbedingungen für Mütter, die sich für ihr Kind entschieden haben oder entscheiden wollen, so schlecht gemacht haben, das sich viele Schwangere genötigt sehen, ihr Kind, gegen ihren Willen, abzutreiben. Ca. 80% der Schwangeren die abtreiben, möchten ihr Kind, eigentlich, wenn die Bedingungen besser wären, bekommen.
Auf deine Akzeptanz kommt es aber nicht an. Toleranz.....nun ja, bleibt dir ja nix anderes übrig.Ich akzeptiere nur ein Teil der sozialen Indikation. Dem anderen Teil, bringe ich zähneknirschende Toleranz entgegen.
Kein Staat kann jeder FRau die für sie passenden Bedingungen schaffen. Das ist unmöglich.Sehe ich anders. Der Staat oder die Regierung, könnte schon sehr viel mehr machen. Er könnte Rahmenbedingungen so schaffen, das es viel mehr Frauen gibt, die ihr Kind bekommen können. Aus irgendeinem Grunde, wird diese Hilfe aber verweigert. Mir ist es völlig unverständlich, was die Verantwortlichen sich dabei denken.
Du sagst es: sie MUSSTEN! Und verdammt viele haben ihren Kinderreichtum verflucht! Zusehen, wie sie nicht alle satt werden können, zusehen,, wie sie jung an Krankheiten verrecken, .........ohn nein, der Kinderreichtum unserer Vorfahren war mehr Last als Freude, da kannste Gift drauf nehmen......., unter welchen Bedingungen unsere Vorfahren ihre Kinder großziehen mussten?
Und wer es sich leisten konnte, wusste schon immer einen Weg, unerwünschte Schwangerschaften zu verhindern oder abzutreiben. Armen Weibern blieb nur der Küchentisch in irgendeinem schmutzigen Hinterhof, wohlwissend, dass es ein Spiel mit dem Tod ist)
Willst du sowas wieder haben in deiner "perfekten" GEsellschaft?
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Re: Abtreibungsumfrage
Menschen sind geboren! Punkt, Aus, Ende! Erst mit vollendeter Geburt beginnt die Rechtsträgerschaft.Anderus hat geschrieben:(04 Jul 2017, 15:07)
Du drückst dich vor der Antwort. Du weist nämlich ganz genau, das es schon wichtig ist, zu klären, ab wann der Mensch ein Mensch ist. In vielen Gesetzen, steht der Begriff "Mensch", denen man sich oft nur dadurch entziehen kann, indem man den Begriff "Mensch", willkürlich relativiert und ihn Embryo oder Fötus nennt. Eine allzu offensichtliche Art, sich rauszureden und Verwirrung anzurichten.
Dein Umkehrschluss ist aber falsch. Keine abtreibungswillige Frau, die innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist abtreibt, muss irgendwelche Gründe nennen!Anderus hat geschrieben:(04 Jul 2017, 15:07)
Doch, kenne ich. Ich kenne viele Frauen die abgetrieben haben. Ist aber völlig unerheblich. Man ist in der Lage, Statistiken zu veröffentlichen, wo zwischen Medizinischer, Kriminalistischer und sozialer Indikation differenziert wird. Das lässt im Umkehrschluss nur die Feststellung zu, das diese Indikationen durchaus angegeben werden müssen.
Medizinische Indikation bezieht sich auf Abtreibungen außerhalb der gesetzlich festgelegten Frist.
Und was die Abtreibungen mit kriminologischer Indikation betrifft, da liegen Anzeigen bei der Polizei vor, die in die Kriminalstatistik eingehen.
"Die Gesellschaft" hat mit der ganz persönlichen Entscheidung einer Frau so absolut nichts zu tun - Rahmenbedingungen hin oder her. Entscheident sind die ganz individuellen Günde der Frau und Punkt!Anderus hat geschrieben:(04 Jul 2017, 15:07)
Das sehe ich auch so. Ich mache aber der Gesellschaft, die massivsten Vorwürfe, das sie die Rahmenbedingungen für Mütter, die sich für ihr Kind entschieden haben oder entscheiden wollen, so schlecht gemacht haben, das sich viele Schwangere genötigt sehen, ihr Kind, gegen ihren Willen, abzutreiben. Ca. 80% der Schwangeren die abtreiben, möchten ihr Kind, eigentlich, wenn die Bedingungen besser wären, bekommen.
Ob Frauen eine Schwangerschaft austragen, entscheidest weder DU, noch der Staat, das entscheiden die betroffenen Frauen ganz allein, aufgrund ihrer ganz persönlichen Lebenssituation!Anderus hat geschrieben:(04 Jul 2017, 15:07)
]Sehe ich anders. Der Staat oder die Regierung, könnte schon sehr viel mehr machen. Er könnte Rahmenbedingungen so schaffen, das es viel mehr Frauen gibt, die ihr Kind bekommen können. Aus irgendeinem Grunde, wird diese Hilfe aber verweigert. Mir ist es völlig unverständlich, was die Verantwortlichen sich dabei denken.
Für den "relativen Wohlstand", den Frau sich erhofft, muss Frau erstmal die Voraussetzungen schaffen und die nennen sich Bildung/Ausbildung ggf. Studium und beim Schaffen dieser Voraussetzungen kann sich für Frau die Situation ergeben, in der sie eben kein Kind gebären und aufziehen kann. Hat so absolut gar nichts mit "Habgier" zu tun, sondern mit Eigenverantwortung/Verantwortung für eigene Lebensplanung übernehmen.Anderus hat geschrieben:(04 Jul 2017, 15:07)Haltlos? Natürlich ist es Habgier, wenn ich ein Leben in relativem Wohlstand den ich mir erhoffe und ausmale, einem Leben vorziehe, wo ich ein Kind großziehen muss. Wenn das ein brauchbares Kriterium wäre, keine Kinder zu bekommen, wäre die Menscheit schon lange ausgestorben. Schau Dir nur mal an, unter welchen Bedingungen unsere Vorfahren ihre Kinder großziehen mussten?
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Re: Abtreibungsumfrage
Das Kind lebt von Anfang an. Im Moment der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle entsteht ein neues lebendes menschliches Individuum. Ein Mensch.Ein Terraner hat geschrieben:(23 Jun 2017, 11:29)
Ab welchem Stadium der Entwicklung lebt das Kind denn ?
"It is incorrect to say that biological data cannot be decisive. It is scientifically correct to say that an individual human life begins at conception."
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Re: Abtreibungsumfrage
Das ist religiöser Schwachsinn.USA TOMORROW hat geschrieben:(29 Jul 2019, 16:56)
Das Kind lebt von Anfang an. Im Moment der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle entsteht ein neues lebendes menschliches Individuum. Ein Mensch.
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Re: Abtreibungsumfrage
Das ist eine simple biologische Tatsache.
“Fertilization is the process by which male and female haploid gametes (sperm and egg) unite to produce a genetically distinct individual.”
- Signorelli et al., Kinases, phosphatases and proteases during sperm capacitation, CELL TISSUE RES. 349(3):765 (Mar. 20, 2012)
“Human life begins at fertilization, the process during which a male gamete or sperm (spermatozoo developmentn) unites with a female gamete or oocyte (ovum) to form a single cell called a zygote. This highly specialized, totipotent cell marked the beginning of each of us as a unique individual.” “A zygote is the beginning of a new human being (i.e., an embryo).”
- Keith L. Moore, The Developing Human: Clinically Oriented Embryology, 7th edition. Philadelphia, PA: Saunders, 2003. pp. 16, 2.
“In that fraction of a second when the chromosomes form pairs, the sex of the new child will be determined, hereditary characteristics received from each parent will be set, and a new life will have begun.”
- Kaluger, G., and Kaluger, M., Human Development: The Span of Life, page 28-29, The C.V. Mosby Co., St. Louis, 1974.
“It is the penetration of the ovum by a sperm and the resulting mingling of nuclear material each brings to the union that constitutes the initiation of the life of a new individual.”
- Clark Edward and Corliss Patten’s Human Embryology, McGraw – Hill Inc., 30
“The zygote and early embryo are living human organisms.”
- Keith L. Moore & T.V.N. Persaud Before We Are Born – Essentials of Embryology and Birth Defects (W.B. Saunders Company, 1998. Fifth edition.) Page 500
“Thus a new cell is formed from the union of a male and a female gamete. [sperm and egg cells] The cell, referred to as the zygote, contains a new combination of genetic material, resulting in an individual different from either parent and from anyone else in the world.”
- Sally B Olds, et al., Obstetric Nursing (Menlo Park, California: Addison – Wesley publishing, 1980) P 136
“The term conception refers to the union of the male and female pronuclear elements of procreation from which a new living being develops. It is synonymous with the terms fecundation, impregnation, and fertilization … The zygote thus formed represents the beginning of a new life.”
- J.P. Greenhill and E.A. Freidman. Biological Principles and Modern Practice of Obstetrics. Philadelphia: W.B. Saunders Publishers. 1974 Pages 17 and 23.
“[All] organisms, however large and complex they might be as full grown, begin life as a single cell. This is true for the human being, for instance, who begins life as a fertilized ovum.”
- Dr. Morris Krieger “The Human Reproductive System” p 88 (1969) Sterling Pub. Co
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Re: Abtreibungsumfrage
Nein ist es nicht, da kannst du noch so viele Meinung in den Raum werfen.
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Re: Abtreibungsumfrage
Ein Terraner hat geschrieben:(29 Jul 2019, 17:17)
Nein ist es nicht, da kannst du noch so viele Meinung in den Raum werfen.
https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm ... id=3211703A sample of 5,502 biologists from 1,058 academic
institutions assessed statements representing the biological view ‘a human’s life begins at fertilization’.
A consensus affirmed each of the three statements representing that view (75-91%). Overall, 95% of
biologists affirmed the view (5212 out of 5502). These findings suggest the descriptive view on when
life begins centers on the biological classification of a fetus as a human at fertilization.
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Re: Abtreibungsumfrage
Echt, du schmeißt mir hier ein Paper hin wo Donald Trump als Referenz aufgeführt ist?USA TOMORROW hat geschrieben:(29 Jul 2019, 17:23)
https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm ... id=3211703
Was sagt den deine Theorie darüber aus wenn sich eine Eizelle nicht einnistet oder früh ab geht? War dann schon ein Scheiß kurzes Leben.
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Re: Abtreibungsumfrage
Donald Trump wird dort im Abschnitt Contemporary Discussions on ‘When Life Begins’ zitiert. Das ergibt durchaus Sinn, da er derzeit Präsident ist und mit seinen Äußerungen zu dieser Debatte beitrug.Ein Terraner hat geschrieben:(29 Jul 2019, 18:17)
Echt, du schmeißt mir hier ein Paper hin wo Donald Trump als Referenz aufgeführt ist?
Im eigentlich relevanten Teil wurden allerdings über 5.000 Biologen aus verschiedenen Fachgebieten befragt.
Im Jahr 1800 starben 43% aller Kinder vor Vollendung des fünften Lebensjahres. Dennoch würden Sie wohl kaum auf die Idee kommen, zu behaupten, dass diese hohe Sterblichkeitsrate bedeutet, dass es sich bei diesen Kindern nicht um lebende Menschen gehandelt habe, oder?Ein Terraner hat geschrieben:(29 Jul 2019, 18:17)Was sagt den deine Theorie darüber aus wenn sich eine Eizelle nicht einnistet oder früh ab geht? War dann schon ein Scheiß kurzes Leben.
Genauso verhält es sich in diesem Fall. Die Tatsache, dass viele Schwangerschaften in einem frühen Abort enden (meist bedingt durch Gendefekte, die eine weitere Entwicklung des Embryo verhindern) ändert nichts an der Tatsache, dass bereits die Zygote ein lebender menschlicher Organismus ist.
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Re: Abtreibungsumfrage
Auch noch so viele Meinungen ändern an dem Thema nichts, das hatten wird schon.USA TOMORROW hat geschrieben:(30 Jul 2019, 09:05)
Donald Trump wird dort im Abschnitt Contemporary Discussions on ‘When Life Begins’ zitiert. Das ergibt durchaus Sinn, da er derzeit Präsident ist und mit seinen Äußerungen zu dieser Debatte beitrug.
Im eigentlich relevanten Teil wurden allerdings über 5.000 Biologen aus verschiedenen Fachgebieten befragt.
Nein ist sie nicht, und wer bitte kommt auf die Idee Kinder mit Zellklumpen zu vergleichen?Im Jahr 1800 starben 43% aller Kinder vor Vollendung des fünften Lebensjahres. Dennoch würden Sie wohl kaum auf die Idee kommen, zu behaupten, dass diese hohe Sterblichkeitsrate bedeutet, dass es sich bei diesen Kindern nicht um lebende Menschen gehandelt habe, oder?
Genauso verhält es sich in diesem Fall. Die Tatsache, dass viele Schwangerschaften in einem frühen Abort enden (meist bedingt durch Gendefekte, die eine weitere Entwicklung des Embryo verhindern) ändert nichts an der Tatsache, dass bereits die Zygote ein lebender menschlicher Organismus ist.
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Re: Abtreibungsumfrage
Ich habe hier nun zahlreiche wissenschaftliche Quellen geliefert. Wie wäre es, wenn Sie zur Abwechslung auch nur eine einzige wissenschaftliche Quelle liefern, die zu dem Schluss kommt, dass biologisch betrachtet die Zygote kein lebender menschlicher Organismus sei?Ein Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 09:21)Auch noch so viele Meinungen ändern an dem Thema nichts, das hatten wird schon.
Doch, ist sie. Und das habe ich mit zahlreichen wissenschaftlichen Quellen belegt.Ein Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 09:21)Nein ist sie nicht, und wer bitte kommt auf die Idee Kinder mit Zellklumpen zu vergleichen?
Der Versuch Menschen durch die Verwendung von Begriffen wie 'Zellhaufen' zu entmenschlichen, um deren Tötung zu rechtfertigen, ist in meinen Augen äußerst menschenverachtend.
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Re: Abtreibungsumfrage
Weil eine Zygote nicht selbstständig lebensfähig ist und es nur aus ein paar Zellen besteht. Du reduzierst hier den menschlichen Organismus auf einen Einzeller.USA TOMORROW hat geschrieben:(30 Jul 2019, 09:29)
Ich habe hier nun zahlreiche wissenschaftliche Quellen geliefert. Wie wäre es, wenn Sie zur Abwechslung auch nur eine einzige wissenschaftliche Quelle liefern, die zu dem Schluss kommt, dass biologisch betrachtet die Zygote kein lebender menschlicher Organismus sei?
Du hast ein Haufen Meinungen aufgeführt und sämtliche Frage die zu dem Thema auftreten schlicht ignoriert.Doch, ist sie. Und das habe ich mit zahlreichen wissenschaftlichen Quellen belegt.
https://www.wissenschaft.de/umwelt-natur/der-anfang/
Na da haben wir sie ja, die religiöse Spinnerei. Jetzt gehts los, Zeter und Mordio, lass alles raus.Der Versuch Menschen durch die Verwendung von Begriffen wie 'Zellhaufen' zu entmenschlichen, um deren Tötung zu rechtfertigen, ist in meinen Augen äußerst menschenverachtend.
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Re: Abtreibungsumfrage
Nach meinem Kenntnisstand beginnt das, was man mit "Schwangerschaft" meint, mit der Einnistung der Blastozyste in die Gebärmutter und mit dem Anschluss an den mütterlichen Blutkreislauf. Es streiten sich ja gar nicht die Wissenschaften sondern die Religionen darum, wann und wie ein Zellhaufen "beseelt" wird und als lebender menschlicher Organismus zu betrachten ist.USA TOMORROW hat geschrieben:(30 Jul 2019, 09:29)
Ich habe hier nun zahlreiche wissenschaftliche Quellen geliefert. Wie wäre es, wenn Sie zur Abwechslung auch nur eine einzige wissenschaftliche Quelle liefern, die zu dem Schluss kommt, dass biologisch betrachtet die Zygote kein lebender menschlicher Organismus sei?
Der Eifer der selbsternannten Lebensschützer jedenfalls bewirkt Misstrauen und nur Misstrauen. Die wollen politisch etwas ganz anderes als einen Zellhaufen vor der Nichtbeseelung schützen.
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Re: Abtreibungsumfrage
Bis wann sollte man denn deiner Meinung nach abtreiben dürfen?
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Re: Abtreibungsumfrage
Ich finde die aktuelle Regelung mit der 13. Woche gut, bis auf diesen Schwachsinn mit dem Informationsverbot. Bis zur 15. würde ich noch mit gehen, aber danach fängt die Wahrnehmung des Fötus an.Arcturus hat geschrieben:(30 Jul 2019, 10:27)
Bis wann sollte man denn deiner Meinung nach abtreiben dürfen?
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Re: Abtreibungsumfrage
OK, dann haben wir ja konforme AnsichtenEin Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 10:38)
Ich finde die aktuelle Regelung mit der 13. Woche gut, bis auf diesen Schwachsinn mit dem Informationsverbot. Bis zur 15. würde ich noch mit gehen, aber danach fängt die Wahrnehmung des Fötus an.
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Re: Abtreibungsumfrage
Und ihr seid mehr als nur zwei. Jede Regelung ist ein Kompromiss. Das trifft für das Volljährigkeitsalter genau so zu wie für das Strafmündigskeitsalter und eben auch die Abtreibungen. Die Sache mit dem sogenannten Werbeverbot die aufgehoben gehört, jedenfalls in ihrer heutigen Form, war da wohl der Trostknochen für die Konservativen.
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Re: Abtreibungsumfrage
Das ist die derzeit in Deutschland rechtlich angewandte Definition von Schwangerschaft. Diese ändert aber nichts an der Tatsache, dass biologisch betrachtet im Moment der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle ein neuer menschlicher Organismus entsteht.schokoschendrezki hat geschrieben:(30 Jul 2019, 09:58)Nach meinem Kenntnisstand beginnt das, was man mit "Schwangerschaft" meint, mit der Einnistung der Blastozyste in die Gebärmutter und mit dem Anschluss an den mütterlichen Blutkreislauf.
Ich halte wenig davon, dass Lebensrecht eines Menschen von irgendwelchen religiösen Überlegungen abhängig zu machen. Daher verlasse ich mich in diesem Punkt auf die Biologie.schokoschendrezki hat geschrieben:(30 Jul 2019, 09:58)Es streiten sich ja gar nicht die Wissenschaften sondern die Religionen darum, wann und wie ein Zellhaufen "beseelt" wird und als lebender menschlicher Organismus zu betrachten ist.
Was wollen Lebensschützer denn Ihrer Meinung nach? Also mir geht es ausschließlich um den Schutz des Lebens.schokoschendrezki hat geschrieben:(30 Jul 2019, 09:58)Der Eifer der selbsternannten Lebensschützer jedenfalls bewirkt Misstrauen und nur Misstrauen. Die wollen politisch etwas ganz anderes als einen Zellhaufen vor der Nichtbeseelung schützen.
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Re: Abtreibungsumfrage
Es ist die 14. SSW. (12 Wochen ab der Befruchtung). Aber auch in diesem Zeitraum ist eine Abtreibung ohne Vorliegen einer medizinischen oder kriminologischen Indikation in Deutschland immer rechtswidrig.Ein Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 10:38)Ich finde die aktuelle Regelung mit der 13. Woche gut, bis auf diesen Schwachsinn mit dem Informationsverbot.
Dürfte ich fragen, wieso das ungeborene Kind Ihrer Meinung nach ausgerechnet ab genau diesem Zeitpunkt ein Recht auf Leben haben sollte, vorher aber nicht?
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Re: Abtreibungsumfrage
Ein Kompromiss, der dazu führt, dass in Deutschland jedes Jahr 100.000 Menschen getötet werden, ist für mich nicht akzeptabel.Ammianus hat geschrieben:(30 Jul 2019, 11:06)Jede Regelung ist ein Kompromiss..
Diese Zahlen zeigen für mich auch deutlich, dass die Beratungsregelung den grundgesetzlich garantierten Schutz des ungeborenen Kindes nicht erfüllt.
Hier das Werbeverbot in der heutigen Form:Ammianus hat geschrieben:(30 Jul 2019, 11:06)Die Sache mit dem sogenannten Werbeverbot die aufgehoben gehört, jedenfalls in ihrer heutigen Form, war da wohl der Trostknochen für die Konservativen.
Was konkret gehört daran Ihrer Meinung nach abgeschafft?§ 219a Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise
1. eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder
2. Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung
anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Absatz 1 Nr. 1 gilt nicht, wenn Ärzte oder auf Grund Gesetzes anerkannte Beratungsstellen darüber unterrichtet werden, welche Ärzte, Krankenhäuser oder Einrichtungen bereit sind, einen Schwangerschaftsabbruch unter den Voraussetzungen des § 218a Abs. 1 bis 3 vorzunehmen.
(3) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn die Tat gegenüber Ärzten oder Personen, die zum Handel mit den in Absatz 1 Nr. 2 erwähnten Mitteln oder Gegenständen befugt sind, oder durch eine Veröffentlichung in ärztlichen oder pharmazeutischen Fachblättern begangen wird.
(4) Absatz 1 gilt nicht, wenn Ärzte, Krankenhäuser oder Einrichtungen
1. auf die Tatsache hinweisen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des § 218a Absatz 1 bis 3 vornehmen, oder
2. auf Informationen einer insoweit zuständigen Bundes- oder Landesbehörde, einer Beratungsstelle nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz oder einer Ärztekammer über einen Schwangerschaftsabbruch hinweisen.
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Re: Abtreibungsumfrage
Nein ist die nicht und hör auf von einem Kind zu sprechen, das nwäennt sich Fötus.USA TOMORROW hat geschrieben:(30 Jul 2019, 12:09)
Es ist die 14. SSW. (12 Wochen ab der Befruchtung). Aber auch in diesem Zeitraum ist eine Abtreibung ohne Vorliegen einer medizinischen oder kriminologischen Indikation in Deutschland immer rechtswidrig.
Dürfte ich fragen, wieso das ungeborene Kind Ihrer Meinung nach ausgerechnet ab genau diesem Zeitpunkt ein Recht auf Leben haben sollte, vorher aber nicht?
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Re: Abtreibungsumfrage
Dazu vom Bundesverfassungsgericht:Ein Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 12:37)Nein ist die nicht
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv088203.html15. Schwangerschaftsabbrüche, die ohne Feststellung einer Indikation nach der Beratungsregelung vorgenommen werden, dürfen nicht für gerechtfertigt (nicht rechtswidrig) erklärt werden. Es entspricht unverzichtbaren rechtsstaatlichen Grundsätzen, daß einem Ausnahmetatbestand rechtfertigende Wirkung nur dann zukommen kann, wenn das Vorliegen seiner Voraussetzungen unter staatlicher Verantwortung festgestellt werden muß.
Ein Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 12:37)und hör auf von einem Kind zu sprechen, das nwäennt sich Fötus.
Kind /kɪnt,Kínd/
Substantiv, Neutrum [das]
1a. noch nicht geborenes, gerade oder vor noch nicht langer Zeit zur Welt gekommenes menschliches Lebewesen; Neugeborenes, Baby, Kleinkind
"ein gesundes, kräftiges, neugeborenes, tot geborenes, ungewolltes, unerwünschtes, lang ersehntes Kind"
1b. Mensch, der sich noch im Lebensabschnitt der Kindheit befindet (etwa bis zum Eintritt der Geschlechtsreife), noch kein Jugendlicher ist; noch nicht erwachsener Mensch
"ein kleines, elfjähriges, halbwüchsiges Kind"
2. von jemandem leiblich abstammende Person; unmittelbarer Nachkomme
"ein eheliches, uneheliches, eigenes, leibliches Kind"
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Re: Abtreibungsumfrage
Und was ist daran jetzt verboten?USA TOMORROW hat geschrieben:(30 Jul 2019, 12:49)
Dazu vom Bundesverfassungsgericht:
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv088203.html
Und Biologisch ist und bleibt das ein Fötus.
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Re: Abtreibungsumfrage
Eine Abtreibung ohne Feststellung einer medizinischen oder kriminologischen Indikation ist zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft rechtswidrig.Ein Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 12:58)Und was ist daran jetzt verboten?
Jetzt auf einmal interessiert sie die Biologie doch?Ein Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 12:58)Und Biologisch ist und bleibt das ein Fötus.
Fakt ist: Egal ob ich ungeborenes Kind oder Fötus schreibe, es geht immer um ein lebendes menschliches Individuum, welches ein grundrechtlich geschütztes Recht auf Leben hat.
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Re: Abtreibungsumfrage
USA TOMORROW hat geschrieben:(30 Jul 2019, 13:12)
Eine Abtreibung ohne Feststellung einer medizinischen oder kriminologischen Indikation ist zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft rechtswidrig.
Ja und weiter, es geht um ein Beratungsgespräch. Also wo ist nun dein besagtes Verbot ?
Eine Meinung hat nichts mit Biologie zu tun.Jetzt auf einmal interessiert sie die Biologie doch?
Nein ist es nicht, das ist es erst ab der Geburt. Sofern es selbstständig lebensfähig ist.Fakt ist: Egal ob ich ungeborenes Kind oder Fötus schreibe, es geht immer um ein lebendes menschliches Individuum, welches ein grundrechtlich geschütztes Recht auf Leben hat.
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Re: Abtreibungsumfrage
Eine Abtreibung nach der Beratungsregelung ist rechtswidrig. Sie ist also verboten, wird nach jetziger Rechtslage allerdings nicht bestraft.Ein Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 13:42)Ja und weiter, es geht um ein Beratungsgespräch. Also wo ist nun dein besagtes Verbot ?
Eine Legalisierung von Abtreibungen ohne Vorliegen einer medizinischen oder kriminologischen Indikation wäre mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.
1. Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen. Diese Schutzpflicht hat ihren Grund in Art. 1 Abs. 1 GG; ihr Gegenstand und - von ihm her - ihr Maß werden durch Art. 2 Abs. 2 GG näher bestimmt. Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu. Die Rechtsordnung muß die rechtlichen Voraussetzungen seiner Entfaltung im Sinne eines eigenen Lebensrechts des Ungeborenen gewährleisten. Dieses Lebensrecht wird nicht erst durch die Annahme seitens der Mutter begründet.
2. Die Schutzpflicht für das ungeborene Leben ist bezogen auf das einzelne Leben, nicht nur auf menschliches Leben allgemein.
3. Rechtlicher Schutz gebührt dem Ungeborenen auch gegenüber seiner Mutter. Ein solcher Schutz ist nur möglich, wenn der Gesetzgeber ihr einen Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich verbietet und ihr damit die grundsätzliche Rechtspflicht auferlegt, das Kind auszutragen. Das grundsätzliche Verbot des Schwangerschaftsabbruchs und die grundsätzliche Pflicht zum Austragen des Kindes sind zwei untrennbar verbundene Elemente des verfassungsrechtlich gebotenen Schutzes.
4. Der Schwangerschaftsabbruch muß für die ganze Dauer der Schwangerschaft grundsätzlich als Unrecht angesehen und demgemäß rechtlich verboten sein (Bestätigung von BVerfGE 39, 1 [44]). Das Lebensrecht des Ungeborenen darf nicht, wenn auch nur für eine begrenzte Zeit, der freien, rechtlich nicht gebundenen Entscheidung eines Dritten, und sei es selbst der Mutter, überantwortet werden.
Ich warte diesbezüglich noch immer auf Ihre wissenschaftlichen Quellen.Ein Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 13:42)Eine Meinung hat nichts mit Biologie zu tun.
Wie kommen Sie jetzt auf diese Idee? Den Schutz des Grundgesetzes genießt das ungeborene Kind (spätestens) ab dem Moment der Einnistung in der Gebärmutter.Ein Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 13:42)Nein ist es nicht, das ist es erst ab der Geburt. Sofern es selbstständig lebensfähig ist.
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Re: Abtreibungsumfrage
Du erzählst Schwachsinn,USA TOMORROW hat geschrieben:(30 Jul 2019, 14:20)
Eine Abtreibung nach der Beratungsregelung ist rechtswidrig. Sie ist also verboten, wird nach jetziger Rechtslage allerdings nicht bestraft.
Eine Legalisierung von Abtreibungen ohne Vorliegen einer medizinischen oder kriminologischen Indikation wäre mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.
https://www.anwalt.org/abtreibung/Wie bereits erwähnt, gibt es auch Ausnahmen, in denen ein medikamentöser Schwangerschaftsabbruch oder ein ähnlicher Eingriff für die Beteiligten straffrei bleiben kann. Die rechtliche Grundlage diesbezüglich liefert § 218a StGB.
Dort ist definiert, dass keine strafbare Abtreibung vorliegt, wenn folgende drei Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Schwangere hat sich bei einer staatlich anerkannten Stelle einer Beratung unterzogen, die länger als drei Tage her ist und hat sich entsprechend vor dem Eingriff beraten lassen
Die Abtreibung wird von einem Arzt durchgeführt
Die 12. Schwangerschaftswoche ist noch nicht beendet
Es ist immer noch ein Embryo bzw. Fötus, und nein der Urteilsspruch dazu ist einfach nur Schwammig. Die Rechtsfähigkeit und die Menschenrechte gibt es erst ab Geburt. Wäre es anders könntest du eine Frau die einen Abgang hat wegen Totschlag verklagen, immerhin hat ihr Körper dem Embryo die Lebensgrundlage entzogen.Wie kommen Sie jetzt auf diese Idee? Den Schutz des Grundgesetzes genießt das ungeborene Kind (spätestens) ab dem Moment der Einnistung in der Gebärmutter.
https://de.wikipedia.org/wiki/Beginn_des_Menschseins
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Re: Abtreibungsumfrage
Lesen Sie noch einmal, was ich geschrieben habe:Ein Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 14:42)Du erzählst Schwachsinn,
https://www.anwalt.org/abtreibung/
Inwiefern soll das der von Ihnen geposteten Quelle widersprechen?Eine Abtreibung nach der Beratungsregelung ist rechtswidrig. Sie ist also verboten, wird nach jetziger Rechtslage allerdings nicht bestraft.
Der Urteilsspruch ist in dieser Hinsicht völlig eindeutig und überhaupt nicht schwammig.Ein Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 14:42)Es ist immer noch ein Embryo bzw. Fötus, und nein der Urteilsspruch dazu ist einfach nur Schwammig.
a) Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu, nicht erst dem menschlichen Leben nach der Geburt oder bei ausgebildeter Personalität (vgl. bereits § 10 I 1 ALR: "Die allgemeinen Rechte der Menschheit gebühren auch den noch ungeborenen Kindern, schon von der Zeit ihrer Empfängnis.").Es bedarf im vorliegenden Verfahren keiner Entscheidung, ob, wie es Erkenntnisse der medizinischen Anthropologie nahelegen, menschliches Leben bereits mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle entsteht. Gegenstand der angegriffenen Vorschriften ist der Schwangerschaftsabbruch, vor allem die strafrechtliche Regelung; entscheidungserheblich ist daher nur der Zeitraum der Schwangerschaft. Dieser reicht nach den - von den Antragstellern unbeanstandeten und verfassungsrechtlich unbedenklichen - Bestimmungen des Strafgesetzbuches vom Abschluß der Einnistung des befruchteten Eis in der Gebärmutter (Nidation; vgl. § 218 Abs. 1 Satz 2 StGB in der Fassung des Art. 13 Nr. 1 SFHG) bis zum Beginn der Geburt (vgl. § 217 StGB und dazu BGHSt 32, 194 ff.). Jedenfalls in der so bestimmten Zeit der Schwangerschaft handelt es sich bei dem Ungeborenen um individuelles, in seiner genetischen Identität und damit in seiner Einmaligkeit und Unverwechselbarkeit bereits festBVerfGE 88, 203 (251)BVerfGE 88, 203 (252)gelegtes, nicht mehr teilbares Leben, das im Prozeß des Wachsens und Sich-Entfaltens sich nicht erst zum Menschen, sondern als Mensch entwickelt (vgl. BVerfGE 39, 1 [37]). Wie immer die verschiedenen Phasen des vorgeburtlichen Lebensprozesses unter biologischen, philosophischen, auch theologischen Gesichtspunkten gedeutet werden mögen und in der Geschichte beurteilt worden sind, es handelt sich jedenfalls um unabdingbare Stufen der Entwicklung eines individuellen Menschseins. Wo menschliches Leben existiert, kommt ihm Menschenwürde zu (vgl. BVerfGE 39, 1 [41]). 151
Diese Würde des Menschseins liegt auch für das ungeborene Leben im Dasein um seiner selbst willen. Es zu achten und zu schützen bedingt, daß die Rechtsordnung die rechtlichen Voraussetzungen seiner Entfaltung im Sinne eines eigenen Lebensrechts des Ungeborenen gewährleistet (vgl. auch BVerfGE 39, 1 [37]). Dieses Lebensrecht, das nicht erst durch die Annahme seitens der Mutter begründet wird, sondern dem Ungeborenen schon aufgrund seiner Existenz zusteht, ist das elementare und unveräußerliche Recht, das von der Würde des Menschen ausgeht; es gilt unabhängig von bestimmten religiösen oder philosophischen Überzeugungen, über die der Rechtsordnung eines religiös-weltanschaulich neutralen Staates kein Urteil zusteht.
Den Schutz des Grundgesetzes gibt es (spätestens) ab der Einnistung in der Gebärmutter.Ein Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 14:42)Die Rechtsfähigkeit und die Menschenrechte gibt es erst ab Geburt.
Das ergibt keinen Sinn. Wieso sollte man jemanden wegen Todschlags verklagen, dessen Kind eines natürlichen Todes stirbt? Macht man bei geborenen Kindern ja auch nicht.Ein Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 14:42)Wäre es anders könntest du eine Frau die einen Abgang hat wegen Totschlag verklagen,
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Re: Abtreibungsumfrage
Wenn etwas im Gesetzt Straffrei geregelt ist, dann ist das weder Verboten noch Rechtswidrig.USA TOMORROW hat geschrieben:(30 Jul 2019, 14:51)
Lesen Sie noch einmal, was ich geschrieben habe:
Inwiefern soll das der von Ihnen geposteten Quelle widersprechen?
Du solltest nicht mitten drinnen das lesen aufhören.Der Urteilsspruch ist in dieser Hinsicht völlig eindeutig und überhaupt nicht schwammig.
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Re: Abtreibungsumfrage
Was wäre daran ein natürlicher Tot wenn der Körper der Frau den Embryo abstößt, ist er dann in deiner Fantasie an Organversagen gestorben ?USA TOMORROW hat geschrieben:(30 Jul 2019, 14:51)
Das ergibt keinen Sinn. Wieso sollte man jemanden wegen Todschlags verklagen, dessen Kind eines natürlichen Todes stirbt? Macht man bei geborenen Kindern ja auch nicht.
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Re: Abtreibungsumfrage
Wäre dies der Fall, wäre die derzeitige gesetzliche Regelung grundgesetzwidrig.Ein Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 14:59)
Wenn etwas im Gesetzt Straffrei geregelt ist, dann ist das weder Verboten noch Rechtswidrig.
An welcher Stelle des Urteils wird denn Ihrer Meinung nach in Frage gestellt, dass das ungeborene Kind den Schutz des Grundgesetzes genießt?Ein Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 14:59)
Du solltest nicht mitten drinnen das lesen aufhören.
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Re: Abtreibungsumfrage
Das Kind stirbt in diesem Falle daran, dass es durch den Körper der Mutter nicht mehr mit Nährstoffen versorgt werden kann. Da dies in Fällen eines spontanen Aborts ein natürlicher Vorgang ist, handelt es sich natürlich um einen natürlichen Tod.Ein Terraner hat geschrieben:(30 Jul 2019, 15:03)
Was wäre daran ein natürlicher Tot wenn der Körper der Frau den Embryo abstößt, ist er dann in deiner Fantasie an Organversagen gestorben ?
Die Idee, dass ein spontaner Abort Totschlag sei, ist genauso abwegig wie die Idee, dass ein Fall von plötzlichem Kindstod Totschlag sei.
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